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Die Erfindung bezieht sich auf ein
Verschiebegerät,
das zur Führung
einer Trägervorrichtung entlang
von mindestens zwei Schienen angeordnet ist, und auf ein Verfahren
zur Steuerung eines solchen Geräts.
Ein solches Verschiebegerät
ist aus der europäischen
Patentanmeldung 0 394 201 bekannt.
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Dieses bekannte Verschiebegerät umfasst eine
erste und eine zweite Schiene, die übereinander in einer Ebene
angeordnet sind, während
auf jeder Schiene ein Laufwerk angeordnet ist, die eine Trägervorrichtung
mit sich ziehen. Jedes Laufwerk umfasst ein Zahnrad, das in eine
Zahnstange auf der fraglichen Schiene eingreift. Dieses Verschiebegerät weist
einen Motor auf, der für
den Antrieb der Verschiebevorrichtung sorgt, wobei die Stellung
der Trägervorrichtung,
mindestens in geneigten Abschnitten der Schienen, durch die Zahnräder und
den Motor bestimmt werden. Die obere Schiene ist zumindest in ihren
horizontalen Abschnitten mit einer Stabilitätsschiene versehen, die zwischen
zwei Paaren von Stabilitätsrädern geführt ist,
welche fest mit der Trägervorrichtung
verbunden sind. Es wird so dafür
gesorgt, dass bei einer Last außerhalb
des Zentrums der Trägervorrichtung,
gesehen von vorne, die Trägervorrichtung
trotzdem in der gewünschten
vertikalen Stellung gehalten wird.
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Dieses bekannte Verschiebegerät schließt den Nachteil
ein, dass es speziell in der Herstellung und dem Gebrauch kostenträchtig ist,
während
darüber
hinaus ein wesentliches Risiko von Fehlfunktionen besteht, speziell
darin, dass das Verschiebegerät
in den horizontalen Teilen der Schienen statisch überbestimmt
ist.
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Der Grund dafür liegt darin, dass, um die
gewünschte
Stabilität
zu erzielen, die Führungsschiene und
die Führungsräder speziell
genau positioniert werden müssen,
um eine richtige Zusammenarbeit zu erzielen. Dies ist für sich genommen
bereits kostspielig und zeitaufwendig, aber selbst wenn ein hohes
Maß an
Genauigkeit gegeben ist, existiert die Gefahr, dass unannehmbar
große,
auf die Führungsräder einwirkende
Kräfte
und die Führungsschiene entstehen,
teilweise als Folge der relativen Verschiebungen des Verschiebegeräts relativ
zu den Schienen, und zwar anders als in der beabsichtigten Richtung
der Verschiebung. Darüber
hinaus ist die mechanische Belastung der Führungsschiene und der Führungsräder häufig zu
hoch, insbesondere beim anfänglichen
Eingriff. Infolge dessen kommen häufig Brüche der Führungsräder und/oder der Führungsschiene
vor, oder die Trägervorrichtung
klemmt, während
darüber
hinaus ein hohes Ausmaß an
Verschleiß auftritt.
Ein weiterer, damit in Zusammenhang stehender Nachteil besteht darin,
dass die Herstellung, der Einbau und der Unterhalt eines solchen
bekannten Verschiebegeräts
speziell genau ausgeführt werden
müssen,
was kostspielig ist und zu einer hohen Neigung zu Fehlern führt.
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Weiterhin offenbart die internationale
Patentveröffentlichung
WO 92/14673 ein Verschiebegerät der
im Eingangsabschnitt beschriebenen Art, bei welchen ein Laufwerk
auf zwei Schienen angeordnet ist, die übereinander in einer Ebene
angeordnet sind, um eine Trägervorrichtung
mitzuführen.
Jedes Laufwerk umfasst ein antreibbares Rad, während die Antriebe der beiden
Räder gegenseitig über eine
Kupplungswelle miteinander verbunden sind. Über einen Motor werden während des
Betriebs sowohl das obere als auch das untere Antriebsrad gesteuert, wobei
die Antriebe demgemäß synchronisiert
sind. Dies bedeutet, dass insbesondere bei geneigten Abschnitten
der Schienen die Stellung der Trägervorrichtung
von sowohl der Gestalt der Schienen und der darin vorgesehenen Verzahnung
als auch durch den Antrieb bestimmt wird. Dies gibt Anlass zu einer
statisch überbestimmten
Konstruktion, welche eine speziell genaue Herstellung und Einstellung
der verschiedenen Teile des Verschiebegeräts erforderlich macht. Deshalb
ist dieses Verschiebegerät
ebenfalls kostspielig in der Herstellung und im laufenden Betrieb
und anfällig
gegenüber
Fehlern. Im Speziellen trifft dies deshalb zu, weil bei asymmetrischer
Beladung der Trägervorrichtung,
mindestens in dem Ausmaß,
dass ein Moment relativ zu den Laufwerken entsteht, eine ungleichförmige Belastung
der beiden Antriebsräder
erhalten wird, so dass ein vergrößerter Verschleiss
entsteht und darüber
hinaus die erwähnten
Nachteile noch weiter verstärkt
werden. Weiterhin besteht das Risiko, dass ein Antriebsrad sich
relativ zu dem anderen Antriebsrad bewegt, was Veranlassung zu chronischem
Schräglauf
gibt.
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Weiterhin offenbart die
EP 0 152 136 ein Verschiebegerät der im
Eingangsabschnitt beschriebenen Art, bei der die beiden Schienen
gegenseitig über
Verbindungsteile miteinander verbunden und von hohler Ausbildung
sind. Durch die Schienen und die Verbindungsteile erstreckt sich
eine endlose Kugelkette. Auf jeder Schiene ist ein Laufwerk vorgesehen,
die gegenseitig durch eine Trägervorrichtung miteinander
verbunden sind. Die obere Schiene ist zur Unterseite offen, so dass
das obere Laufwerk mittels eines Antriebsnockens zwischen die Kugeln
der Kette eingreifen kann. Benachbart dem unteren Ende der oberen
Schiene ist ein Antriebsrad angeordnet, mit dem die Kugelkette bewegt
werden kann, wobei die Trägervorrichtung über den
Antriebsnocken angetrieben wird. Jedes Laufwerk umfasst zwei Sätze von
Rädern,
die die gleiche Schiene an in Abstand voneinander angeordneten Stellen
beaufschlagen, wobei die Sätze
der Räder,
die auf der oberen und der unteren Schiene laufen, miteinander über einen Vier-Stangen-Mechanismus
gekoppelt sind, so dass Positionswechsel synchron vorkommen. Dieses
bekannte Verschiebegerät
ist hinsichtlich Konstruktion und Steuerung komplex und gegenüber Verschleiss empfindlich,
insbesondere die Kugelkette und der Antriebsnocken, während die
Verschiebevorrichtung darüber
hinaus statisch überbestimmt
ist, und zwar wegen der vier gekoppelten Sätze der Räder.
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Die bekannten Verschiebegeräte sind
sowohl für
horizontale Verschiebungen als auch für Verschiebungen entlang eines
geneigten Weges anwendbar.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Verschiebegerät
der eingangs angegebenen Art zu schaffen, bei der die erwähnten Nachteile
bekannter Verschiebegeräte
vermieden werden, während deren
Vorteile aufrecht erhalten bleiben. Zu diesem Zweck ist ein Verschiebegerät gemäß der Erfindung durch
die Merkmale gemäß Anspruch
1 gekennzeichnet.
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Die Anwendung von zwei Motoren, einer
auf jeder Schiene, die in positionsgesteuerter Art oder kraftgesteuerter
Art, je nach Wunsch, gesteuert werden können, sorgt für den Vorteil,
dass die Trägervorrichtung
sowohl mit horizontalen als auch mit geneigten Schienen immer in
einer bestimmten Stellung gehalten werden kann, ohne dass die Konstruktion
statisch überbestimmt
ist. Auf jedem Teilstück
der Schienen kann jederzeit eine geeignete Steuerung gewählt werden.
Zusätzlich
wird der Vorteil erzielt, dass jegliche Stellungsfehler der Laufräder auf
den Laufschienen einfach kompensiert werden können. Ein derartiges Verschiebegerät hat weiterhin
den Vorteil, dass die gleiche Anordnung der Trägervorrichtung und der Antriebszahnräder sowohl
für horizontale
Schienen und vertikale Schienen als auch für die Kombination dieser benutzt
werden kann, ohne dass dies zu den erwähnten Nachteilen führt.
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In einer Weiterentwicklung ist das
Verschiebegerät
gemäß Erfindung
durch die Merkmale des Anspruchs 2 gekennzeichnet.
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Die Anwendung von positionsgesteuerten Motoren
auf sich horizontal erstreckenden Schienen, die sich zumindest nur
zu einem kleinen Betrag neigen, sorgt für den Vorteil, dass eine Trägervorrichtung
einfach in einer gewünschten
Stellung mittels der Antriebswerke gehalten werden kann, unabhängig von
der Belastung der Trägervorrichtung,
während
die Schienen und Antriebswerke mit relativ großer Toleranz hergestellt werden
können.
Der kraftgesteuerte Antrieb der Motoren auf geneigten Teilen der Schienen
sorgt dann für
den Vorteil, dass die Konstruktion nicht statisch überbestimmt
ist und dass die Konstruktion auf den geneigten Teilstücken automatisch
in der gewünschten
Position gehalten wird.
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Im Falle des kraftgesteuerten Antriebs
kann jeder Motor in Abhängigkeit
von den auf dem Antriebswerke anliegenden Kräften gesteuert werden, welche
Kräfte
direkt von der Belastung der Trägervorrichtung
abhängen.
Hier können
die Laufgeschwindigkeit jedes Motors und daher auch jedes Laufrades
auf den geneigten Schienen eingestellt werden, so dass die gewünschte Stellung
der Trägervorrichtung
jederzeit aufrecht erhalten bleibt. Die Stabilität der Trägervorrichtung auf den geneigten
Abschnitten wird im wesentlichen dadurch erhalten, dass die Laufräder dann
leicht Kräfte
in Richtung senkrecht zu der Längsrichtung
der jeweiligen Schienen und durch Schwerkraft übertragen können.
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In einer Weiterentwicklung ist das
Verschiebegerät
gemäß Erfindung
durch Merkmale nach Anspruch 4 gekennzeichnet.
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Die Registriermittel zur Bestimmung
des Neigungswinkels der Schienen benachbart den Antriebsgetrieben
weisen den Vorteil auf, dass in einfacher Weise das Moment bestimmt
werden kann, bei dem eine Schaltung vom kraftgesteuerten Antrieb zum
positionsgesteuerten Antrieb oder umgekehrt gemacht werden muss.
Der Neigungswinkel, bei dem die Schaltung betätigt wird, wird vorzugsweise
so gewählt,
dass in jedem Fall die Trägervorrichtung
gerade noch stabil ist.
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In einer bevorzugten Ausführungsform
wird ein Verschiebegerät
gemäß Erfindung
ferner durch die Merkmale gemäß Anspruch
7 gekennzeichnet.
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Zur Steuerung der Motoren in Abhängigkeit voneinander,
wenn ihr Antrieb positionsgesteuert ist, und unabhängig voneinander,
wenn ihr Antrieb kraftgesteuert ist, wird der Vorteil erzielt, dass
die gewünschte
Stabilität
der Trägervorrichtung
auf den horizontalen oder doch nur leicht geneigten Schienen erzielt
wird und, noch besser, ohne zusätzliche
Maßnahmen
aufrecht erhalten werden kann, während
auf dem geneigten Teil der Schienen die Stabilität aufrecht erhalten wird, während die
Antriebswerke bzw. antreibenden Getriebe einfach der Neigung und
jeglicher Ungenauigkeit der Schienen folgen können. Der dabei erzieltbare
Vorteil liegt ferner darin, dass in dem geneigten Abschnitt der
Schienen die beiden Motoren unabhängig voneinander gesteuert
und hinsichtlich ihrer Geschwindigkeit überprüft werden können, so dass die unabhängigen Antriebe
einem sogenannten „Fail
Safe"-System folgen
können.
Ein solches ausfallsichres System ist notwendig, um die Trägervorrichtung
im Falle eines Ausfalls daran zu hindern, unabsichtlich nach unten
entlang der Schienen in unkontrollierter Weise zu gleiten. Die Anwendung
der gegenseitig unabhängig
angetriebenen, kraftgesteuerten Motoren sorgt für den Vorteil, dass selbst dann,
wenn einer der beiden Motore fehlfunktioniert, die Trägervorrichtung
immer noch in einer erreichten Stellung gehalten werden kann oder
aus dieser in kontrollierter Weise herausgefahren werden kann. Infolge
dessen wird die Sicherheit des Verschiebegeräts beträchtlich vermehrt, ohne weitere Mittel
zu diesem Zweck zu benötigen,
beispielsweise eine Sicherheitsbremse oder dergleichen.
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Die Erfindung bezieht sich auch auf
ein Verfahren zur Steuerung eines Verschiebegeräts, wie durch die Merkmale
gemäß Anspruch
9 gekennzeichnet.
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Bei einem Verfahren gemäß der vorliegenden
Erfindung wird mindestens ein Bezugswinkel in der Steuereinrichtung
voreingestellt, die Motoren werden in positionsgesteuerter Weise
gesteuert, wenn der Winkel der Schienen kleiner als der Bezugswinkel
ist, und die Motoren werden in einer kraftgesteuerten Art gesteuert,
wenn der Winkel der Schienen größer als
der Bezugswinkel ist. Dadurch wird erzielt, dass das Verschiebegerät, mindestens eine
Trägervorrichtung
davon, immer in gewünschter Stellung
relativ zu den Schienen gehalten wird, während relativ große Toleranzen
in der Konstruktion zulässig
sind.
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In einer Weiterentwicklung wird ein
Verfahren gemäß Erfindung
durch die Merkmale gemäß Anspruch
11 gekennzeichnet.
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Indem die Geschwindigkeit der Bewegung des
Verschiebegeräts überwacht
wird, und zwar mindestens die Drehgeschwindigkeit der beiden Motoren,
kann auf einfache Weise festgestellt werden, ob die Trägervorrichtung
ein gewünschtes
Bewegungsmuster aufweist. Wenn die Geschwindigkeit der Bewegung
ein voreingestelltes Maß übersteigt,
kann angenommen werden, dass sich die Trägervorrichtung entlang der
Schienen in unkontrollierter Weise bewegt. Daraufhin können die Motoren
verlangsamt werden, so dass die Trägervorrichtung an Geschwindigkeit
verliert und gegebenenfalls anhält.
Ferner können
die Motoren von selbst blockierender Ausbildung sein, so dass beim
Ausfall einer der beiden Motoren die Trägervorrichtung automatisch
zu einem Halt kommt.
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In einem Verfahren oder Gerät gemäß der vorliegenden
Erfindung können
die Motoren gegenseitig gekoppelt werden, insbesondere im Falle
eines positionsgesteuerten Antriebs. Während die Kopplung mechanisch
ausgeführt
werden kann, wird die elektronische Kopplung bevorzugt. Der Ausdruck „Motor" bedeutet mindestens
eine Antriebseinheit, um ein Laufrad in einem Antriebsgetriebe aktiv
anzutreiben, welches direkt und individuell erregt werden kann,
aber nicht braucht.
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Alternative Ausführungsformen des Geräts und des
Verfahrens gemäß der Erfindung
werden in weiteren Unteransprüchen
dargelegt. Um. die Erfindung weiter zu erklären, werden ein Verfahren und eine
Vorrichtung gemäß der Erfindung
anhand von Beispielen mit Bezug auf die Zeichnungen erläutert. Dabei
zeigt:
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1 ein
Verschiebegerät
gemäß Erfindung,
ausgebildet als Plattformlift in einer Vorderansicht,
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2 eine
Plattform mit zwei Antriebswerken für ein Lift gemäß 1, auf zwei Schienen getragen,
in einer Seitenansicht,
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3 ein
Steuerdiagramm für
ein Verschiebegerät
gemäß der Erfindung
in schematischer Darstellung,
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4 ein
Teil eines unteren Antriebswerkes in einer Seitenansicht,
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5 ein
Teil eines oberen Antriebswerkes in schematischer Darstellung, und
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6 ein
Antriebswerk gemäß 4 oder 5, versehen mit einer Winkelregistriereinrichtung
in schematischer Darstellung.
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In dieser Beschreibung weisen korrespondierende
Teile entsprechende Bezugszeichen auf. In dieser Beschreibung wird
ein Verschiebegerät
als ein Plattformlift beschrieben, aber andere Ausführungsformen
sind auch möglich,
beispielsweise ein Fahrstuhl oder Sessellift oder andere Geräte zum Fahren von
Personen und/oder Gütern
in horizontaler und/oder vertikaler Richtung.
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1 zeigt
in einer Vorderansicht einen Teil eines Treppenlifts gemäß Erfindung,
der eine erste Schiene 2 und eine zweite Schiene 4 umfasst,
die sich parallel zueinander erstrecken und in der gleichen vertikalen
Ebene enthalten sind. Eine Trägervorrichtung 6 wird
auf den beiden Schienen 2, 4 durch ein erstes
Antriebswerk 8 getragen, das an der ersten Schiene 2 eingreift,
und ein zweites Antriebswerk 10, das an der zweiten Schiene 4 eingreift.
Das erste Antriebswerk 8 umfasst einen ersten Motor 12, der über ein
Reduziergetriebe 14 mit einem Antriebsrad 16 in
Verbindung steht. Das Antriebsrad 16 ist mit äußeren Zähnen versehen,
die mit einer Verzahnungsbahn oder Zahnstange 18 an der
ersten Schiene 2 zusammen arbeiten können. In ähnlicher Weise umfasst das
zweite Antriebswerk 10 einen zweiten Motor 20,
der über
ein Reduziergetriebe 22 mit einem zweiten Antriebsrad 24 verbunden
ist, die mit ihren äußeren Zähnen in
eine zweite Verzahnungsbahn oder Zahnstange 26 an der zweiten
Schiene 4 eingreift.
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Ein Treppenlift gemäß 1 umfasst einen horizontalen
Abschnitt 28 der Schienen, die über eine Biegung 30 in
einen geneigten Abschnitt 32 der Schienen übergeht.
Die beiden Schienen 2, 4 sind so ausgebildet,
dass der vertikale Abstand zwischen den beiden Zahnstangen 18, 26 im
wesentlichen über
die gesamte Wegstrecke der Schienen gleich ist. Die Antriebsgetriebe 8, 10 sind
gerade übereinander
platziert, sind relativ kompakt ausgebildet und haben mindestens, gesehen
in Längsrichtung
der Schiene, eine relativ schmale Gesamtbreite. Infolgedessen kann
eine Trägervorrichtung 6 auch
Biegungen mit relativ kleinem Biegeradius durchqueren, die beispielsweise
in einer Ebene senkrecht zur Zeichenebene der 1 gelegen sind, wie schematisch in Perspektive
unten rechts der 1 dargestellt
ist.
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Die Antriebsgetriebe 8, 10 in
den in 1 und 2 gezeigten Ausführungsformen
sind für
eine Schwenkbewegung relativ zu der Trägervorrichtung 6 um
eine Schwenkachse 34 bzw. 36 gelagert, wobei die
Achsen virtuell sein können,
aber nicht müssen. Die
Schwenkachsen erstrecken sich senkrecht zur Zeichenebene, benachbart
den Achsen der Antriebsräder 16, 24 in
der gezeigten, beispielhaften Ausführungsform. Dabei wird erzielt,
dass, wenn die Antriebsräder 16, 24 die
Biegung 30 durchqueren, eine Schwenkbewegung der Antriebsgetriebe 8, 10 erhalten
wird, und zwar gleich der zeitweiligen Winkeländerung der Schienen 2, 4,
so dass die Antriebsräder, insbesondere
die Antriebsräder 16, 24 weiterhin
gerade auf den Zahnstangen 18, 26 weiter laufen. 1 zeigt eine Trägervorrichtung 6 sowohl
auf dem horizontalen Abschnitt 28 und auf dem geneigten
Abschnitt 32 und macht damit die Änderung der Stellung der beiden
Antriebsgetriebe 8, 10 sichtbar.
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Mindestens eines der beiden Antriebsgetriebe 8, 10 umfasst
eine Winkelmesseinrichtung 38, mit der die Stellung des
jeweiligen Antriebsgetriebes 8, 10 relativ zu
beispielsweise der Vertikalen bestimmt werden kann. In der Stellung
der Trägervorrichtung 8 in 1 links, auf dem horizontalen
Teil 28 der Schienen 2, 4, beträgt der fragliche
Winkel α0 ungefähr
0°. In der
Stellung der Trägervorrichtung 6 in 1 rechts, auf dem geneigten
Abschnitt 32 der Schiene 2, 4 beträgt dieser
Winkel α2 beispielsweise 45°. Der Winkel α2 hängt offensichtlich
vom Neigungswinkel β des
fraglichen Teils der Schienen 2, 4 ab. In 1 ist an der ersten Biegung 30a ein
Winkel α1 schematisch eingezeichnet. Wenn die Antriebsgetriebe 8, 10 eine Stellung
einnehmen, welche diesen Winkel α1 einschließt, ist die Trägervorrichtung
noch immer gerade stabil. In der zweiten Biegung 30b in 1 ist ein Winkel α4 eingezeichnet.
Wenn die Antriebsgetriebe 8, 10 eine Winkelposition
einnehmen, welche den Winkel α4 einschließt, ist die Trägervorrichtung 6 gleicherweise
gerade noch stabil. Wenn die Trägervorrichtung
einen Winkel größer als α1 oder α4 annimmt, ist
die Trägervorrichtung 6 im
Prinzip instabil, da die Antriebsgetriebe 8, 10 und
die Schienen 2, 4 in diesem Wegstück ungenügend in
der Lage sind, exzentrische Kräfte
aufzunehmen, die auf die Trägervorrichtung 6 ausgeübt werden,
so dass Schwenkung der Trägervorrichtung
in der Zeichenebene möglich sein
würde,
wenn keine weiteren Maßnahmen
getroffen werden würden.
Deshalb wird im Gerät
gemäß der Erfindung
jedes Antriebsgetriebe 8, 10 in positionsgesteuerter
Weise angetrieben, und zwar in dem Wegstück, wo die Antriebseinheiten 6, 8 einen
Winkel zwischen α0 und α1 bzw. zwischen α0 und α4 einschließen. Infolgedessen
kann die Trägervorrichtung in
beschriebener Weise in der gewünschten
vertikalen Stellung gehalten werden. In der Tat kann die relative
Stellung jedes Antriebsgetriebes 8, 10 relativ
zu der jeweiligen Schiene 2, 4 dann genau bestimmt
und eingestellt werden, während
jegliche vorkommenden exzentrischen Kräfte durch das Zusammenwirken der
Zahnstangen 18, 26 und der Antriebsräder 16, 24 aufgenommen
werden kann. In einer solchen Position erfolgt keine statische Überbestimmung.
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Mit der Trägervorrichtung auf dem geneigten Abschnitt 32,
wo die Antriebsgetriebe 8, 10 einen Winkel größer als α1 bzw. α4 einnehmen,
ist es möglich,
bei exzentrischer Last auf die Trägervorrichtung, für einen
relativ großen
Teil der vorkommenden Kräfte,
dass diese bequem von den Laufrädern 40 der Trägervorrichtung 6 (2) aufgenommen werden. In
der Tat wirkt die relativ große
Komponente der vorkommenden resultierenden Kraft im rechten Winkel zu
der Längsrichtung
des jeweiligen Abschnitts der Schienen 2, 4. In
dem fraglichen Weg werden die Antriebsgetriebe 8, 10 in
kraftgesteuerter Weise angetrieben, so dass die statische Überbestimmung
verhindert wird, während
jedoch die gewünschte
Position der Trägervorrichtung 6 automatisch
erhalten wird und aufrecht erhalten bleibt. Die Kräftesteuerung sorgt
darüber
hinaus für
den Vorteil, dass, wenn eines der Antriebsgetriebe 8, 10 einer
schwereren Belastung dahingehend unterliegt, dass die daraus entstehenden
Kräfte
größer als
beispielsweise auf dem anderen Antriebsgetriebe sind, dies automatisch kompensiert
wird, so dass für
jedes Antriebsgetriebe die geeignetste Antriebsgeschwindigkeit erhalten wird
und aufrecht erhalten bleibt. Sollte eines der Antriebsgetriebe 8, 10 auf
dem geneigten Teil 32 der Schienen 2, 4 fehlfunktionieren
oder ausfallen, wird dies als Ergebnis der vorkommenden Kräfte und/oder
der Drehgeschwindigkeit von vorzugsweise des Antriebsgetriebes festgestellt,
welches funktioniert, und die Trägervorrichtung
wird anhalten und/oder in einer Stellung in kontrollierter Weise
gesichert werden oder auf und ab entlang der Schiene 2, 4 in
eine horizontale Stellung 28 bewegt werden. Auf dem geneigten
Abschnitt 32 der Schiene 2, 4 fungieren
die kraftgesteuerten Antriebsgetriebe 8, 10 deshalb
als ein Ausfallsicherheitssystem „FaiL-Safe". Dies macht weitere Sicherheitsvorkehrungen,
wie Bremsen, Sicherheitsgreifr und dergleichen, grundlegend redUndant.
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Eine Trägervorrichtung 6,
wie in Seitenansicht in 2 gezeigt,
weist eine Rückenseitenplatte 42 auf,
benachbart deren Unterseite eine Faltplattform 46 mittels
einer Schwenkachse 44 montiert ist. Mit der Rückseitenplatte 42 ist
das obere Antriebsgetriebe 6 schwenkbar über die
Achse 34 und das untere Antriebsgetriebe 10 über die
Achse 36 verbunden. Zu diesem Zweck weist jedes Antriebsgetriebe einen
Mitnahme-Tragarm 48 auf,
mit dem das Reduktionsgetriebe 14, 22 mit den
zugeordneten Motoren 12 bzw. 20 verbunden sind
und in welchen die Antriebswellen 50, 52 mit den
Antriebsrädern 16, 24 gelagert
sind. Jeder Aufhängetragarm 48 erstreckt sich
um die jeweilige Schiene 2, 4 herum. Bei dem oberen
Antriebsgetriebe 8 auf der Antriebswelle 50 nahe
des Antriebsrades 16 ist ein leicht konisch gestaltetes,
erstes Führungsrad 54 angeordnet,
während
der Aufhängetragarm 48 zwei
sekundäre
Führungsräder 56 trägt, die
auf der entgegengesetzten Seite der Schiene 2 laufen, in
jedem Fall um ungefähr 60° gegeneinander
relativ zu dem ersten Führungsrad
versetzt. Mit anderen Worten, die Schiene 2 ist zwischen
dem ersten Führungsrad 54 und
den beiden sekundären
Führungsrädern 56 eingeschlossen. An
der Antriebswelle 52 des unteren Antriebsgetriebes 10 sind
zwei im wesentlichen konische dritte Führungsräder 58 angeordnet,
wobei die Kegelstumpfenden einander gegenüber stehen und die dritten
Führungsräder eng
gegen die Außenseite
der unteren Schiene 4 anliegen. Der jeweilige Aufhängetragarm 48 ist
auf der Seite entfernt von den dritten Führungsrädern 58 mit einem
vierten Führungsrad oder
einer Führungsstütze 60 versehen,
so dass die untere Schiene 4 zwischen den beiden dritten
Führungsrädern 58 und
dem vierten Führungsrad 60 eingeschlossen
ist. Offensichtlich können
andere Gestaltungen für
die Führung
der beiden Antriebsgetriebe auf den fraglichen Schienen gewählt werden.
Die Führungsräder 52, 60 weisen
jeweils Umfangsflächen
auf, die dem Außenumfang
der jeweiligen Schienen 2, 4 angepasst sind. Solche
Arten des Umschlusses von Schienen durch Führungsräder oder dergleichen sind gut
bekannt.
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Wie schematisch in 2 dargestellt, ist mit jeder Schwenkachse 34, 36 ein
Winkelsensor 38 gekoppelt, um den von dem jeweiligen Antriebsgetriebe 8, 10 eingenommenen
Winkel zu bestimmen. Auf der Rückseitenplatte 42 ist
ferner ein Schwenkarm in Form eines Sicherheitsbügels 62 angeordnet.
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In 3 ist
schematisch gezeigt, wie die Antriebsgetriebe 8, 10 mit
einer zentralen Steuereinheit 71 verbunden sind. In der
gezeigten Ausführungsform
sind die Antriebsgetriebe und die Verbindungen von spiegelbildlich
symmetrischer Ausbildung, es ist jedoch auch möglich, danach zu beschreibende Mess-
und Steuermittel für
nur ein einzelnes Antriebsgetriebe 8 oder 10 vorzusehen.
Für jedes
Antriebsgetriebe 8, 10 in der gezeigten Ausführungsform
ist eine Winkelmesseinrichtung 38 vorgesehen sowie Geschwindigkeitsmess-
und -steuereinrichtungen 70 und Positionsmess- und -steuereinrichtungen 72,
während
darüber
hinaus eine Einrichtung 74 vorgesehen sein kann, um die
Belastung der Motoren 12, 20 zu registrieren.
Die unterschiedlichen Mess- und Steuermittel 38, 70, 72 und 74 sind
mit der zentralen Steuereinheit 71 verbunden, an der im übrigen Betätigungsmittel 76 angeschlossen
sind. Diese Betätigungsmittel 76 können beispielsweise
auf der Trägervorrichtung 6 und/oder
benachbart einem Ende oder einer Zwischenposition der Schienen 2, 4 angeordnet
sein. Mit der zentralen Steuereinheit ist ferner ein Computer 78 oder
dergleichen Dateneingangsvorrichtung verbunden, mit dem Grenzwerte
gesetzt werden können
und mit dem ein Teil der Steuerung programmiert, geprüft und kontrolliert
werden kann. Zu diesem Zweck können
offensichtlich auch Mittel in der zentralen Steuereinheit 71 vorgesehen
sein, beispielsweise ein Mikroprozessor und ein Tastenfeld. Diese
und vergleichbare Varianten sind dem Fachmann unmittelbar klar.
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Die Grenzwerte α1 und α4 sowie
jeder Grenzwert für
die Last, Drehgeschwindigkeit und Position, insbesondere Lagedifferenzen
der Antriebsgetriebe, können
in die zentrale Steuereinheit eingegeben werden, während darüber hinaus
maximal zulässige Abweichungen
für die
Antriebsgetriebe 8, 10 relativ zueinander und/oder
zu den eingestellten Grenzwerten festgesetzt werden. Wenn demgemäß die Winkel α1 und α4 überschritten
werden, schaltet die zentrale Einheit 71 von positionsgesteuerter
Steuerung auf kraftgesteuerte Steuerung der Motore um oder umgekehrt,
basierend auf den zuvor erwähnten
Umständen.
Mittels der Registriermittel zur Registrierung der Geschwindigkeit,
der Last der Motore und/oder der Stellung der Antriebsgetriebe 8, 10 können die
gewünschten
Daten der zentralen Steuereinheit zugeführt werden, auf deren Basis über Steuerung
der Antriebsgetriebe die gewünschte
Stellung der Trägervorrichtung 6 relativ
zu den Schienen 2, 4 gesteuert werden kann, und
zwar unabhängig
oder in Abhängigkeit
von deren Belastung.
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In 4 ist
eine alternative Ausführungsform eines
Antriebsgetriebes 108 für
eine Trägervorrichtung
gemäß der Erfindung
gezeigt, und zwar als oberes Antriebsgetriebe. Es umfasst ein Antriebsrad 116, das
sich mit einer Antriebswelle 134 umdreht, die durch einen
ersten Motor 112 über
ein erstes Reduktionsgetriebe 114 angetrieben wird. Das
Antriebsrad 116 erstreckt sich in einer vertikalen Ebene
unter der oberen Schiene 102, in welcher eine geeignete
Verzahnung 118 vorgesehen ist. Dank der vertikalen Stellung
des fraglichen Antriebsrades 116 kann der erste Motor 112 fest
mit der Trägervorrichtung 106 verbunden
sein.
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5 zeigt
eine ähnliche
Ansicht eines unteren Antriebsgetriebes 110, das mit einem
zweiten Antriebsrad 124 versehen ist und das über eine
zweite Antriebswelle 136 und ein zweites Reduktionsgetriebe 122 mit
einem zweiten Motor 120 in Verbindung steht, der fest mit
der Trägervorrichtung 6 verbunden ist.
Das untere Antriebsrad 124 greift in eine Verzahnungsspur
oder Zahnstange 136 ein, die an der unteren Schiene 104 vorgesehen
ist, und ist in einer vertikalen Ebene gelegen, vorzugsweise die
gleiche vertikale Ebene wie das obere Antriebsgetriebe 116.
Wie aus 4 und 5 ersichtlich, ist auf der
Welle 134, 136 ein Stützrad 135, 137 angeordnet,
das sich auf der Außenseite
der Schiene 102, 104 abstützt, um eine geeignete Positionierung
des Antriebsrades 116, 124 relativ zu der Zahnstange 118, 126 zu
erhalten. Zu diesem Zweck sind auf jeder Schiene 102, 104 weitere
Führungsräder 156, 158,
vergleichbar mit den Führungsrädern in 2, vorgesehen. Viele Variationen
dieser Konstruktion sind jedoch möglich, wie einem Fachmann unmittelbar
ersichtlich ist.
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6 zeigt
schematisch in einer Vorderansicht ein Antriebsgetriebe 108, 110 gemäß 4 und 5, die Winkelmesseinrichtungen 138 einschließen. Die
Winkelmesseinrichtungen 138 umfassen beispielsweise einen
Arm 139, der in einem Schwenkpunkt 141 schwenken
kann, der fest relativ zur Drehachse 134, 136 des
Antriebsrades 116, 124 angeordnet ist. In einer
Entfernung von dem Schwenkpunkt 141 ist beispielsweise
ein Führungsrad 143 angeordnet,
das sich gegen die Oberseite der Schiene 102, 104 abstützt. Der
Schwenkarm 139 ist in Abwärtsrichtung vorgespannt, so
dass das Rad 143 in Kontakt mit der jeweiligen Schiene 102, 104 bleibt.
Im Schwenkpunkt 141 ist ein Winkelsensor angeschlossen,
um den Winkel α1 zu messen, der von dem Schwenkarm 139 und
der Horizontalen H eingeschlossen wird. Auf diese Weise kann in
einfacher Weise der Winkel bestimmt werden, bei dem eine Umschaltung
von der positionsgesteuerten Steuerung zu der kraftgesteuerten Steuerung
oder umgekehrt durchgeführt
werden soll, wie zuvor mit Bezug auf die 1 bis 3 beschrieben.
Nebenbei wird klar, dass andere Arten von Winkelregistriereinrichtungen 138 benutzt
werden können,
so lange die Gestalt der Schiene mit genügender Genauigkeit durch diese
bestimmt werden kann, um von der positionsgesteuerten Steuerung
zur kraftgesteuerten Steuerung und umgekehrt umzuschalten.
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Die Erfindung ist nicht in irgendeiner
Weise auf die in der Beschreibung und den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispiele
beschränkt.
Viele Variationen sind möglich.
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Beispielsweise können Mittel zur Lieferung eines
Signals vorgesehen sein, wenn eingestellte Grenzwerte überschritten
werden, beispielsweise wenn einer der Motoren einer exzessiven Belastung unterliegt.
Die Antriebsgetriebe, insbesondere in dem positionsgesteuerten Zustand,
können
in gegenseitiger Abhängigkeit
gesteuert werden, während
die Antriebsgetriebe 8, 10 miteinander elektronisch über die zentrale
Steuereinheit 71 oder mechanisch über beispielsweise eine Kupplungswelle
zwischen den beiden Antriebsgetrieben gekoppelt sein kann, die ein- und
ausgeschaltet werden können.
Während
der Kraftsteuerung werden die Motoren vorzugsweise unabhängig voneinander
gesteuert. Die Grenzwinkel, bei denen eine Schaltung von der kraftgesteuerten
Steuerung zur positionsgesteuerten Steuerung und umgekehrt durchgeführt wird,
können
gleich sein, aber es ist auch möglich,
jeden Grenzwinkel unterschiedlich einzustellen oder ihn von der
Belastung der Plattform abhängig
zu machen. Die Tatsache besteht, dass bei größerer oder exzentrischer Belastung
der Plattform eine geringere Stabilität von größerem Einfluss ist als im Falle
einer geringeren Last und/oder einer mehr zentralen Last. Die Schienen 2, 4 und
die zugeordneten Führungsmittel
zur Führung der
Trägervorrichtung
entlang der Schienen können in
unterschiedlicher Weise ausgebildet sein, beispielsweise als Schienen
eines unterschiedlichen Querschnitts, während darüber hinaus die Verzahnungsbahn
bzw. Zahnstangen an unterschiedlicher Stellung auf den Schienen 2, 4 angeordnet
sein können.
Wie festgestellt, kann ferner die Trägervorrichtung in unterschiedlicher
Weise ausgebildet sein, beispielsweise als ein Stuhl oder Korb oder
als eine Hängevorrichtung.
Offensichtlich können
die Schienen 2, 4 an alle Arten von Wegen angepasst
werden und können
alle Arten von zwei- oder dreidimensionalen Biegeformen annehmen,
angepasst an die spezielle Anwendung. Diese und viele vergleichbare Ausführungsformen
sollen innerhalb des Rahmenwerks der Erfindung fallen, wie durch
die angefügten Ansprüche umrissen.