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Die Erfindung bezieht sich eine Zugmaschine
für eine
Zugmaschinen/Sattelanhänger-Kombination
enthaltend ein Chassis, Vorderräder
und auf einer Hinterachse montierte Hinterräder, und weiterhin eine Hilfseinheit,
die hinten an der Zugmaschine angebracht ist und eine zusätzliche
Achse hat, die mit wenigstens einem Rad versehen ist, um die Belastungsfähigkeit
der Zugmaschine zu steigern, welche Hilfseinheit einen Rahmen aufweist,
der sich in Längsrichtung
der Zugmaschine erstreckt, vom mit der Zugmaschine verbunden ist
und hinten die zusätzliche
Achse trägt,
wobei eine Drehschemelplatte an dem Rahmen der Hilfseinheit zwischen
dem Anschluss des Rahmens an der Zugmaschine und der zusätzlichen
Achse angebracht ist.
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Eine solche Zugmaschine ist aus GB-A-2 116
924 bekannt.
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Im Falle dieser bekannten Zugmaschine
ist die Hilfseinheit in der Mitte der Vorderseite mit einem nach
unten vorstehenden Zapfen für
den Anschluss der Hilfseinheit an die Zugmaschine versehen. Aus den 5a und 5b der
GB-A-2 116 924 kann man ableiten, dass die Hilfseinheit mit der
Zugmaschine mittels einer Drehschemelplatte verbunden ist, die am
Fahrgestell der Zugmaschine angebracht ist. Die an der Hilfseinheit
angebrachte Drehschemelplatte befindet sich etwa in der Mitte zwischen
dem Anschluss an der Zugmaschine und der zusätzlichen Achse.
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Die bekannte Zugmaschine hat den
Nachteil, dass die Drehschemelplatte an der Hilfseinheit höher angeordnet
ist, als die übliche
Drehschemelplatte, die am Fahrgestell der Zugmaschine angebracht
ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Zugmaschine für
eine Zugmaschinen/Sattelanhänger-Kombination
anzugeben, die den oben erwähnten
Nachteil nicht aufweist.
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Diese Aufgabe wird mit einer Zugmaschine der
eingangs genannten Art gelöst,
die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Rahmen der Hilfseinheit vom
am Fahrgestell der Zugmaschine mittels einer Gelenkverbindung direkt
angelenkt ist, wobei ein Gelenkzapfen sich in Querrichtung der Zugmaschine
erstreckt.
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Mit der Konstruktion nach der Erfindung
kann sichergestellt werden, dass die Höhe der Drehschemelplatte an
der Hilfseinheit im wesentlichem gleich der Höhe einer konventionellen Drehschemelplatte ist,
die am Fahrgestell der Zugmaschine angebracht ist.
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Bevorzugte Ausführungsformen der Zugmaschine
nach der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
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Die Erfindung bezieht sich auch auf
eine Hilfseinheit mit einer zusätzlichen
Achse für
eine Zugmaschine nach der Erfindung.
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Die Erfindung wird in größerem Detail
in der nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
einer Zugmaschine nach der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen
erläutert.
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1 zeigt
sehr schematisch und in Seitenansicht eine bevorzugte Ausführungsform
einer Zugmaschine nach der Erfindung;
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2 zeigt
in vergrößertem Maßstab den hinteren
Teil der Zugmaschine von 1;
und
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3 ist
eine Draufsicht auf den hinteren Teil der Zugmaschine von 1, der in 2 gezeigt ist.
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Eine bevorzugte Ausführungsform
einer Zugmaschine für
eine Zugmaschinen/Sattelanhänger-Kombination nach
der Erfindung ist sehr schematisch und in Seitenansicht in 1 gezeigt. Die Zugmaschine
enthält
ein Fahrgestell 1, Vorderräder 2 und an einer
Hinterachse 3 montierte Hinterräder 4. Die Zugmaschine
umfasst weiterhin eine Hilfseinheit 5, die hinten an der
Zugmaschine angebracht und mit dem Fahrgestell 2 gekoppelt
ist und eine zusätzliche Achse 7 aufweist,
die für
Räder 6 vorgesehen
ist, um die Belastungsfähigkeit
der Zugmaschine zu steigern. Eine Drehschemelplatte 8 ist
an der Hilfseinheit 5 angebracht.
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Der hintere Teil der Zugmaschine
und die daran gekoppelte Hilfseinheit sind in größerem Detail in den 2 und 3 gezeigt. Die Hilfseinheit 5 enthält einen
Rahmen 11, der zwei Längsstangen 12 hat,
die sich in Längsrichtung
der Zugmaschine zu beiden Seiten des Fahrgestells 1 erstrecken.
Vorne ist der Rahmen 11 am Fahrgestell 1 der Zugmaschine
in zwei Gelenken 13 mittels eines Gelenkzapfens 14 gelenkig
angebracht, der sich in Querrichtung der Zugmaschine erstreckt.
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Jedes Gelenk 13 ist zwischen
eine Längsstange 12 des
Rahmens 11 der Hilfseinheit 5 und dem Fahrgestell 1 angebracht.
Die Gelenke 13 sind am Fahrgestell 1 an Standardbefestigungspunkten 15 für eine Drehschemelplatte
am Fahrgestell 1 befestigt, oder die Gelenke bilden eine
feste Gelenkstruktur für
eine konventionelle Drehschemelplatte, die in diesem Falle nicht
am Fahrgestell angebracht ist. Im Hinblick auf die Vorschriften
beträgt
der Abstand zwischen der Hinterachse 3 der Zugmaschine und
der zusätzlichen
Achse 1 wenigstens einen Meter. Um sicherzustellen, dass
die Hilfseinheit 5 so wenig wie möglich Platz hinter der Zugmaschine
beansprucht, ist der oben erwähnte
Abstand in der Praxis nur wenig größer als ein Meter. Der Sattelanhänger, insbesondere
die Position der Stützfüße, muss
in diesem Falle nicht angepasst sein. Zu diesem Zweck muss die Hilfseinheit 5 mit
den Rädern 6 innerhalb des
Bereiches bleiben, der durch das Kreissegment 22 (siehe 3) umrissen ist. Der Radius
dieses Kreissegments wird durch die Position der Stützfüße bestimmt.
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Die Drehschemelplatte 8,
die eine Standard-Drehschemelplatte sein kann, ist auf den Längsstangen 12 des
Rahmens 11 mittels Tragelementen 16 angebracht,
die an den Längsstangen 12 befestigt
sind. In üblicher
Weise ist die Drehschemelplatte 8 an Gelenkpunkten 17 um
eine Drehachse 18 drehbar, die sich in Querrichtung der
Zugmaschine erstreckt. Die Drehschemelplatte 8 ist in einer
solchen Lage am Rahmen 11 angebracht, dass sie zwischen
den Gelenken 13 und der Hinterachse 3 der Zugmaschine
liegt.
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Um u. a. die Torsionsbewegungen der Längsstangen 12 als
Folge der Kräfte,
die auf sie einwirken und die durch die Gelenkpunkte 13 und 17 der Längsstangen
bzw. der Drehschemelplatte eingeleitet werden, zu vermindern, sind
die Längsstangen 12 vorn
mittels einer Querstange 19 starr miteinander verbunden.
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Einer oder mehrere Stoßdämpfer 22 können zwischen
dem Rahmen 11 und dem Fahrgestell 1 angebracht
sein, um die Bewegungen des Rahmens gegenüber dem Fahrgestell 1 zu
dämpfen.
Eine Hubeinheit (hier nicht gezeigt) kann ebenfalls zwischen dem
Rahmen 11 und dem Fahrgestell 1 angebracht sein,
um den Rahmen 11 anzuheben, wenn die zusätzliche
Belastungsfähigkeit,
die durch die Hilfseinheit 5 geliefert wird, nicht notwendig
ist. Die Abnutzung der Reifen der Räder 4 und 6 ist
in diesem Falle vermindert.
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In den 2 und 3 sind auch Luftbälge 21 eines
Federungssystems für
die Räder 4 schematisch dargestellt.
Mit der Hilfseinheit 5 gemäß der Erfindung wird die Last
(Teil des Gewichts eines Sattelanhängers), die auf die Drehschemelplatte 8 einwirkt, über die
Tragelemente 16, den vorderen Abschnitt der Längsstangen 12 des
Rahmens 11 und die Gelenke 13 auf das Fahrgestell 1 der
Zugmaschine und über
den hinteren Abschnitt der Längstangen 12 auf die
Räder 6 der
zusätzlichen
Achse 7 übertragen, wobei
das ausgesuchte Verhältnis
der Hebelarme (Abstand zwischen den Stützelementen 16 und
den Gelenken 13 oder der Achse 7) sicherstellt,
dass der größere Teil
der Last auf das Fahrgestell 1 übertragen wird. Die oben erwähnte Anordnung
der Drehschemelplatte 8 zwischen den Gelenken 13 und
der Hinterachse 3 bedeutet, dass beispielsweise in einem
Fall, in dem die von einem Sattelanhänger aufgebrachte, nach unten
auf die Drehschemelplatte 8 einwirkende Kraft 12,8 t ist
und die Zugmaschine ein Leergewicht von 7,2 t hat, die Achslasten
an der Vorderachse (Vorderräder) 2,
der Hinterachse 3 und der zusätzlichen Achse 7 6,5
t, 11,5 t bzw. 2 t sein kann. Wenn eine andere Last einwirkt, können selbstverständlich die
Achslasten von den obigen Werten abweichen, jedoch entspricht das
Verhältnis
der Achslasten, insbesondere das Verhältnis zwischen den Achslasten
an der Hinterachse 3 und der zusätzlichen Achse 7,
im Wesentlichen dem o. g. Verhältnis.
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In der gezeigten Ausführungsform
sind die Räder 6 der
Hilfseinheit 5 ungefedert mit den Längsstangen 12 des
Rahmens 11 verbunden, was auch bevorzugt ist. Es ist jedoch
möglich,
ein Federsystem zwischen den Rädern 6 und
den Längsstangen 12 des
Rahmens 11 anzuordnen. Die Räder 6 der Hilfseinheit 5 können auch
so konstruiert sein, dass sie lenkbar sind.
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Im Falle gewisser Ausführungsformen
konventioneller Drehschemelplatten, die auf dem Fahrgestell der
Zugmaschine angebracht sind, ist es möglich, die Höhe des Gelenkpunktes
der Drehschemelplatte einzustellen. Diese Einstellmöglichkeit
kann auch eingebaut werden, wenn die Drehschemelplatte am Rahmen
der Hilfseinheit angebracht ist.
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Bei der Zugmaschine nach der Erfindung
ist die Belastungsfähigkeit
mittels einer relativ einfachen Hilfseinheit vergrößert, wobei
die Drehschemelplatte im wesentlichen in der gleichen Höhe wie im
Falle einer üblichen,
am Fahrgestell montierten Drehschemelplatte angeordnet ist. Die
Hilfseinheit kann auch in einer relativ einfachen Weise an einer
vorhandenen Zugmaschine angebracht werden, indem man die übliche Drehschemelplatte
entfernt und die Gelenke der Hilfseinheit an den Standardbefestigungspunkten
einer Drehschemelplatte am Fahrgestell der Zugmaschine anbringt.
Vorteilhafte Achslastverhältnisse
können
durch die Positionierung der Platte erreicht werden.
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Eine spezielle Ausführungsform
einer Zugmaschine mit zusätzlichen
Achsen ist oben beschrieben worden. Andere Ausführungsformen sind ebenfalls
innerhalb des Umfangs der Erfindung möglich, wie er durch die Ansprüche bestimmt
ist.
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Der Rahmen der Hilfseinheit könnte sich auch
zwischen den Längsstangen
des Fahrgestells 1 erstrecken, sofern dort ausreichend
Platz ist. In diesem Falle könnte
der Rahmen am Fahrgestell 1 mittels eines Gelenks angelenkt
sein, das im mittleren Bereich des Fahrgestells 1 angeordnet.
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Es ist für die zusätzliche Achse nicht notwendig,
dass sie zwei Räder 6 trägt. In gewissen
Fällen reicht
auch ein zusätzliches
Rad im Hinblick auf die relativ geringe Last an der zusätzlichen
Achse aus.