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DE69907574T2 - Traktor mit einer Zusatzachse für Traktoranhänger- Kombination - Google Patents

Traktor mit einer Zusatzachse für Traktoranhänger- Kombination Download PDF

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DE69907574T2
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DE
Germany
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tractor
chassis
frame
additional
attached
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DE69907574T
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Inventor
Derk Geert Aalderink
Johan Michiel Zantinge
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WEWELER NEDERLAND APELDOORN BV
Weweler NV
Weweler Nederland BV
Original Assignee
WEWELER NEDERLAND APELDOORN BV
Weweler NV
Weweler Nederland BV
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62DMOTOR VEHICLES; TRAILERS
    • B62D53/00Tractor-trailer combinations; Road trains
    • B62D53/04Tractor-trailer combinations; Road trains comprising a vehicle carrying an essential part of the other vehicle's load by having supporting means for the front or rear part of the other vehicle
    • B62D53/08Fifth wheel traction couplings
    • B62D53/0807Fifth wheel traction couplings adjustable coupling saddles mounted on sub-frames; Mounting plates therefor

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Vehicle Body Suspensions (AREA)

Description

  • Die Erfindung bezieht sich eine Zugmaschine für eine Zugmaschinen/Sattelanhänger-Kombination enthaltend ein Chassis, Vorderräder und auf einer Hinterachse montierte Hinterräder, und weiterhin eine Hilfseinheit, die hinten an der Zugmaschine angebracht ist und eine zusätzliche Achse hat, die mit wenigstens einem Rad versehen ist, um die Belastungsfähigkeit der Zugmaschine zu steigern, welche Hilfseinheit einen Rahmen aufweist, der sich in Längsrichtung der Zugmaschine erstreckt, vom mit der Zugmaschine verbunden ist und hinten die zusätzliche Achse trägt, wobei eine Drehschemelplatte an dem Rahmen der Hilfseinheit zwischen dem Anschluss des Rahmens an der Zugmaschine und der zusätzlichen Achse angebracht ist.
  • Eine solche Zugmaschine ist aus GB-A-2 116 924 bekannt.
  • Im Falle dieser bekannten Zugmaschine ist die Hilfseinheit in der Mitte der Vorderseite mit einem nach unten vorstehenden Zapfen für den Anschluss der Hilfseinheit an die Zugmaschine versehen. Aus den 5a und 5b der GB-A-2 116 924 kann man ableiten, dass die Hilfseinheit mit der Zugmaschine mittels einer Drehschemelplatte verbunden ist, die am Fahrgestell der Zugmaschine angebracht ist. Die an der Hilfseinheit angebrachte Drehschemelplatte befindet sich etwa in der Mitte zwischen dem Anschluss an der Zugmaschine und der zusätzlichen Achse.
  • Die bekannte Zugmaschine hat den Nachteil, dass die Drehschemelplatte an der Hilfseinheit höher angeordnet ist, als die übliche Drehschemelplatte, die am Fahrgestell der Zugmaschine angebracht ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Zugmaschine für eine Zugmaschinen/Sattelanhänger-Kombination anzugeben, die den oben erwähnten Nachteil nicht aufweist.
  • Diese Aufgabe wird mit einer Zugmaschine der eingangs genannten Art gelöst, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Rahmen der Hilfseinheit vom am Fahrgestell der Zugmaschine mittels einer Gelenkverbindung direkt angelenkt ist, wobei ein Gelenkzapfen sich in Querrichtung der Zugmaschine erstreckt.
  • Mit der Konstruktion nach der Erfindung kann sichergestellt werden, dass die Höhe der Drehschemelplatte an der Hilfseinheit im wesentlichem gleich der Höhe einer konventionellen Drehschemelplatte ist, die am Fahrgestell der Zugmaschine angebracht ist.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Zugmaschine nach der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
  • Die Erfindung bezieht sich auch auf eine Hilfseinheit mit einer zusätzlichen Achse für eine Zugmaschine nach der Erfindung.
  • Die Erfindung wird in größerem Detail in der nachfolgenden Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform einer Zugmaschine nach der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen erläutert.
  • 1 zeigt sehr schematisch und in Seitenansicht eine bevorzugte Ausführungsform einer Zugmaschine nach der Erfindung;
  • 2 zeigt in vergrößertem Maßstab den hinteren Teil der Zugmaschine von 1; und
  • 3 ist eine Draufsicht auf den hinteren Teil der Zugmaschine von 1, der in 2 gezeigt ist.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform einer Zugmaschine für eine Zugmaschinen/Sattelanhänger-Kombination nach der Erfindung ist sehr schematisch und in Seitenansicht in 1 gezeigt. Die Zugmaschine enthält ein Fahrgestell 1, Vorderräder 2 und an einer Hinterachse 3 montierte Hinterräder 4. Die Zugmaschine umfasst weiterhin eine Hilfseinheit 5, die hinten an der Zugmaschine angebracht und mit dem Fahrgestell 2 gekoppelt ist und eine zusätzliche Achse 7 aufweist, die für Räder 6 vorgesehen ist, um die Belastungsfähigkeit der Zugmaschine zu steigern. Eine Drehschemelplatte 8 ist an der Hilfseinheit 5 angebracht.
  • Der hintere Teil der Zugmaschine und die daran gekoppelte Hilfseinheit sind in größerem Detail in den 2 und 3 gezeigt. Die Hilfseinheit 5 enthält einen Rahmen 11, der zwei Längsstangen 12 hat, die sich in Längsrichtung der Zugmaschine zu beiden Seiten des Fahrgestells 1 erstrecken. Vorne ist der Rahmen 11 am Fahrgestell 1 der Zugmaschine in zwei Gelenken 13 mittels eines Gelenkzapfens 14 gelenkig angebracht, der sich in Querrichtung der Zugmaschine erstreckt.
  • Jedes Gelenk 13 ist zwischen eine Längsstange 12 des Rahmens 11 der Hilfseinheit 5 und dem Fahrgestell 1 angebracht. Die Gelenke 13 sind am Fahrgestell 1 an Standardbefestigungspunkten 15 für eine Drehschemelplatte am Fahrgestell 1 befestigt, oder die Gelenke bilden eine feste Gelenkstruktur für eine konventionelle Drehschemelplatte, die in diesem Falle nicht am Fahrgestell angebracht ist. Im Hinblick auf die Vorschriften beträgt der Abstand zwischen der Hinterachse 3 der Zugmaschine und der zusätzlichen Achse 1 wenigstens einen Meter. Um sicherzustellen, dass die Hilfseinheit 5 so wenig wie möglich Platz hinter der Zugmaschine beansprucht, ist der oben erwähnte Abstand in der Praxis nur wenig größer als ein Meter. Der Sattelanhänger, insbesondere die Position der Stützfüße, muss in diesem Falle nicht angepasst sein. Zu diesem Zweck muss die Hilfseinheit 5 mit den Rädern 6 innerhalb des Bereiches bleiben, der durch das Kreissegment 22 (siehe 3) umrissen ist. Der Radius dieses Kreissegments wird durch die Position der Stützfüße bestimmt.
  • Die Drehschemelplatte 8, die eine Standard-Drehschemelplatte sein kann, ist auf den Längsstangen 12 des Rahmens 11 mittels Tragelementen 16 angebracht, die an den Längsstangen 12 befestigt sind. In üblicher Weise ist die Drehschemelplatte 8 an Gelenkpunkten 17 um eine Drehachse 18 drehbar, die sich in Querrichtung der Zugmaschine erstreckt. Die Drehschemelplatte 8 ist in einer solchen Lage am Rahmen 11 angebracht, dass sie zwischen den Gelenken 13 und der Hinterachse 3 der Zugmaschine liegt.
  • Um u. a. die Torsionsbewegungen der Längsstangen 12 als Folge der Kräfte, die auf sie einwirken und die durch die Gelenkpunkte 13 und 17 der Längsstangen bzw. der Drehschemelplatte eingeleitet werden, zu vermindern, sind die Längsstangen 12 vorn mittels einer Querstange 19 starr miteinander verbunden.
  • Einer oder mehrere Stoßdämpfer 22 können zwischen dem Rahmen 11 und dem Fahrgestell 1 angebracht sein, um die Bewegungen des Rahmens gegenüber dem Fahrgestell 1 zu dämpfen. Eine Hubeinheit (hier nicht gezeigt) kann ebenfalls zwischen dem Rahmen 11 und dem Fahrgestell 1 angebracht sein, um den Rahmen 11 anzuheben, wenn die zusätzliche Belastungsfähigkeit, die durch die Hilfseinheit 5 geliefert wird, nicht notwendig ist. Die Abnutzung der Reifen der Räder 4 und 6 ist in diesem Falle vermindert.
  • In den 2 und 3 sind auch Luftbälge 21 eines Federungssystems für die Räder 4 schematisch dargestellt. Mit der Hilfseinheit 5 gemäß der Erfindung wird die Last (Teil des Gewichts eines Sattelanhängers), die auf die Drehschemelplatte 8 einwirkt, über die Tragelemente 16, den vorderen Abschnitt der Längsstangen 12 des Rahmens 11 und die Gelenke 13 auf das Fahrgestell 1 der Zugmaschine und über den hinteren Abschnitt der Längstangen 12 auf die Räder 6 der zusätzlichen Achse 7 übertragen, wobei das ausgesuchte Verhältnis der Hebelarme (Abstand zwischen den Stützelementen 16 und den Gelenken 13 oder der Achse 7) sicherstellt, dass der größere Teil der Last auf das Fahrgestell 1 übertragen wird. Die oben erwähnte Anordnung der Drehschemelplatte 8 zwischen den Gelenken 13 und der Hinterachse 3 bedeutet, dass beispielsweise in einem Fall, in dem die von einem Sattelanhänger aufgebrachte, nach unten auf die Drehschemelplatte 8 einwirkende Kraft 12,8 t ist und die Zugmaschine ein Leergewicht von 7,2 t hat, die Achslasten an der Vorderachse (Vorderräder) 2, der Hinterachse 3 und der zusätzlichen Achse 7 6,5 t, 11,5 t bzw. 2 t sein kann. Wenn eine andere Last einwirkt, können selbstverständlich die Achslasten von den obigen Werten abweichen, jedoch entspricht das Verhältnis der Achslasten, insbesondere das Verhältnis zwischen den Achslasten an der Hinterachse 3 und der zusätzlichen Achse 7, im Wesentlichen dem o. g. Verhältnis.
  • In der gezeigten Ausführungsform sind die Räder 6 der Hilfseinheit 5 ungefedert mit den Längsstangen 12 des Rahmens 11 verbunden, was auch bevorzugt ist. Es ist jedoch möglich, ein Federsystem zwischen den Rädern 6 und den Längsstangen 12 des Rahmens 11 anzuordnen. Die Räder 6 der Hilfseinheit 5 können auch so konstruiert sein, dass sie lenkbar sind.
  • Im Falle gewisser Ausführungsformen konventioneller Drehschemelplatten, die auf dem Fahrgestell der Zugmaschine angebracht sind, ist es möglich, die Höhe des Gelenkpunktes der Drehschemelplatte einzustellen. Diese Einstellmöglichkeit kann auch eingebaut werden, wenn die Drehschemelplatte am Rahmen der Hilfseinheit angebracht ist.
  • Bei der Zugmaschine nach der Erfindung ist die Belastungsfähigkeit mittels einer relativ einfachen Hilfseinheit vergrößert, wobei die Drehschemelplatte im wesentlichen in der gleichen Höhe wie im Falle einer üblichen, am Fahrgestell montierten Drehschemelplatte angeordnet ist. Die Hilfseinheit kann auch in einer relativ einfachen Weise an einer vorhandenen Zugmaschine angebracht werden, indem man die übliche Drehschemelplatte entfernt und die Gelenke der Hilfseinheit an den Standardbefestigungspunkten einer Drehschemelplatte am Fahrgestell der Zugmaschine anbringt. Vorteilhafte Achslastverhältnisse können durch die Positionierung der Platte erreicht werden.
  • Eine spezielle Ausführungsform einer Zugmaschine mit zusätzlichen Achsen ist oben beschrieben worden. Andere Ausführungsformen sind ebenfalls innerhalb des Umfangs der Erfindung möglich, wie er durch die Ansprüche bestimmt ist.
  • Der Rahmen der Hilfseinheit könnte sich auch zwischen den Längsstangen des Fahrgestells 1 erstrecken, sofern dort ausreichend Platz ist. In diesem Falle könnte der Rahmen am Fahrgestell 1 mittels eines Gelenks angelenkt sein, das im mittleren Bereich des Fahrgestells 1 angeordnet.
  • Es ist für die zusätzliche Achse nicht notwendig, dass sie zwei Räder 6 trägt. In gewissen Fällen reicht auch ein zusätzliches Rad im Hinblick auf die relativ geringe Last an der zusätzlichen Achse aus.

Claims (9)

  1. Zugmaschine für eine Zugmaschinen/Sattelanhänger-Kombination, die ein Chassis (1), Vorderräder (2) und Hinterräder (4), die auf einer Hinterachse (3) angebracht sind, umfasst und des Weiteren eine Zusatzeinheit (5) umfasst, die an der Rückseite der Zugmaschine angebracht ist und eine zusätzliche Achse (7) aufweist, die mit wenigstens einem Rad (6) versehen ist, um die Tragfähigkeit der Zugmaschine zu erhöhen, wobei die Zusatzeinheit (5) einen Rahmen (11) umfasst, der sich in der Längsrichtung des Chassis erstreckt, mit der Zugmaschine an der Vorderseite verbunden ist und die zusätzliche Achse (7) an der Rückseite trägt, wobei eine Sattelkupplungsplatte (8) an dem Rahmen (11) der Zusatzeinheit (5) zwischen der Verbindung des Rahmens mit der Zugmaschine und der zusätzlichen Achse (7) angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (11) der Zusatzeinheit (5) direkt an der Vorderseite des Chassis (1) der Zugmaschine mittels einer Gelenkverbindung (13) mit einem Gelenkbolzen (14) angelenkt ist, der sich in der Querrichtung der Zugmaschine erstreckt.
  2. Zugmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (11) der Zusatzeinheit (5) mit dem Chassis (1) an Standard-Befestigungspunkten (15) für eine Sattelkupplungsplatte verbunden ist, die an dem Chassis vorhanden sind.
  3. Zugmaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Sattelkupplungsplatte (8) zwischen der Verbindung des Rahmens (11) der Zusatzeinheit (5) mit dem Chassis (1) und der Hinterachse (3) der Zugmaschine befindet.
  4. Zugmaschine nach einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Sattelkupplungsplatte (8) im Wesentlichen in derselben Höhe wie eine Sattelkupplungsplatte befindet, die direkt an dem Chassis (1) der Zugmaschine angebracht ist.
  5. Zugmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (11) der Zusatzeinheit (5) zwei Längsstangen (12) umfasst, die sich in der Längsrichtung des Chassis (1) erstrecken und an der Vorderseite mit dem Chassis jeweils mittels eines Gelenks (13) mit einem Gelenkbolzen (14) verbunden sind, der sich in der Querrichtung der Zugmaschine erstreckt.
  6. Zugmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsstangen (12) des Rahmens (11) der Zusatzeinheit (5) an der Vorderseite mittels einer Querstange (19) starr miteinander verbunden sind.
  7. Zugmaschine nach einem der Ansprüche 1–6, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Stoßdämpfer (20) zwischen dem Rahmen (11) der Zusatzeinheit (5) und dem Chassis (1) der Zugmaschine angebracht ist.
  8. Zugmaschine nach einem der Ansprüche 1–7, dadurch gekennzeichnet, dass eine Hebeeinheit (21) zum Anheben der Zusatzeinheit (5) zwischen dem Rahmen (11) der Zusatzeinheit (5) und dem Chassis (1) der Zugmaschine angebracht ist.
  9. Zugmaschine nach einem der Ansprüche 1–8, dadurch gekennzeichnet, dass die zusätzliche Achse (7) ungefedert mit dem Rahmen (11) der Zusatzeinheit (5) verbunden ist.
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