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Die
vorliegende Erfindung betrifft abkuppelbare Schwanenhälse für Auflieger
des bekannten Typs, bei dem der Schwanenhals eine starr mit einer Plattform
eines Aufliegers verbindbare und von dieser abkuppelbare Platte
und einen Arm zum Abstützen
auf einem Sattel einer Zugmaschine umfasst, wobei der Arm einen
unter dem Arm überstehenden Kupplungsbolzen
zum Ankuppeln an den Sattel der Zugmaschine aufweist und durch eine
Stütze
mit der Platte verbunden ist, wobei ein hydraulischer Zylinder die
Positionierung des Kupplungsbolzens in Bezug auf die Platte steuert
und wobei der hydraulische Zylinder auf dem Arm abgestützt ist,
der starr mit der Stütze
verbunden ist, die ihrerseits mit der Platte über ihren Fuß starr
verbunden ist, unter dem ein Fahrwerk mit wenigstens einer Achse
mit Hydraulikaufhängung
integriert ist.
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Gegenwärtig existieren
mehrere Aufliegerausführungen,
bei denen eine Gewichtsverlagerung von der Transportplattform auf
das Zugfahrzeug durch einen Schwanenhals gewährleistet wird.
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Bei
der gängigsten
Ausführung
ist der Schwanenhals als Traverse konstruiert, die den Abstützarm und
die Stütze
umfasst, über
deren Grundfläche
die Traverse drehbar um eine Querachse an einem Traversenfuß gelagert
ist, an dem ferner ein Ende des Steuerzylinders angelenkt ist, dessen
anderes Ende an der Traverse angelenkt ist, wobei der Schwanenhals
im Bereich der Rückseite
des Traversenfußes
oder einer starr mit diesem verbundenen, kleinen Platte durch ein
Schnellab- und -ankupplungssystem mit der Transportplattform des
Aufliegers verbunden oder von dieser Plattform getrennt werden kann,
wobei eine oder zwei mechanische oder hydraulische Stütze(n) im
Allgemeinen fest mit dem Traversenfuß oder der Platte verbunden
ist (sind), um die Abstützung
auf dem Boden zu ermöglichen,
wenn der Schwanenhals des Aufliegers von der Zugmaschine abgekuppelt
ist.
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Eine
derartige Konfiguration weist den Nachteil auf, dass die Anzahl
der Achsen des Fahrwerks der Transportplattform mit der Belastung
zunimmt, da die Gewichtsverlagerung auf die Zugmaschine bei herkömmlichen
Zugmaschinen begrenzt ist. Aus diesem Grund ist die Lage des Schwerpunkts
oft in Richtung des hinteren Fahrwerks der Transportplattform versetzt,
was die praktischen Vorteile einer derartigen Konfiguration beim
Transport von schweren Lasten, insbesondere schweren Fahrzeugen
und Baumaschinen, stark einschränkt
oder ihren Einsatz sogar unmöglich
macht.
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Um
diesen Nachteil zu beheben, sind unter der Bezeichnung "Dolly" oder "Bissel-Gestell" Vorrichtungen bekannt,
die darin bestehen, ein Fahrwerk mit ein oder zwei Achsen zwischen
der Zugmaschine und dem Schwanenhals einzufügen. Letzterer wird mit seinem
Kupplungsbolzen nicht mehr direkt auf dem Sattel der Zugmaschine,
sondern auf einem Sattel eines Trägers angekuppelt, der unter
dem Abstützarm
des Schwanenhalses mit dem Fahrwerk mit der oder den Hilfsachse(n)
ausgestattet ist und sich in Richtung der Vorderseite des Arms des
Schwanenhalses durch eine Erweiterung zum Abstützen auf dem Sattel der Zugmaschine
fortsetzt, wobei unter dieser Erweiterung ein weiterer Kupplungsbolzen übersteht,
der derart am Sattel der Zugmaschine angekuppelt wird, dass ein
derartiges herkömmliches Bissel-Gestell eine rein
mechanische Verlagerung der durch das Abstützen des Schwanenhalsarms ausgeübten Belastung
auf den Sattel der Zugmaschine einerseits und auf die so gebildete(n)
Hilfsachse(n) andererseits gewährleistet.
Diese Konfiguration, deren Vorteil darin besteht, dass sie einfach
ist, zeichnet sich indessen durch zwei Nachteile aus. Sie erhöht die Gesamtlänge, ohne
die Länge
der Ladefläche
zu erhöhen;
außerdem
lässt sich
die so gebildete Kupplung aufgrund des Doppelgelenks im Bereich des
Sattels des Bissel-Gestells und des Sattels der Zugmaschine im Rückwärtsgang
nur sehr schwer handhaben, was in manchen Ländern zum Verbot einer derartigen
Kupplung geführt
hat.
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Um
die beiden genannten Nachteile eines herkömmlichen Bissel-Gestells zu
beheben, wurde ein so genanntes integriertes Bissel-Gestell entwickelt,
bei dem eine, zwei oder drei Achsen eine Zwischenplatte bestücken, die
zwischen dem vorderen Ende der Transportplattform, mit der das hintere Ende
der Zwischenplatte starr verbunden und von der es abgekuppelt werden
kann, und dem Traversenfuß eines
Schwanenhalses, mit dem die Zwischenplatte starr verbunden und von
dem sie abgekuppelt werden kann, angeordnet ist. Die Achse bzw. Achsen
der Zwischenplatte ist bzw. sind Lenkachsen, und die Gewichtsverlagerung
erfolgt hydraulisch durch eine hydraulische Verbindung zwischen
dem Gelenkzylinder des Schwanenhalses, der auf den Sattel der Zugmaschine
drückt,
und den Zylindern der Hydraulikaufhängung der Achse(n) der Zwischenplatte.
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Diese
Konfiguration, die eine größere Nutzlänge als
die zuvor beschriebenen Konfigurationen bietet, weist indessen den
Nachteil einer größeren Gesamtlänge sowie
den zusätzlichen
Nachteil eines ziemlich hohen Gewichts aufgrund der hinzugefügten Bauteile
auf.
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Um
die Gesamtlänge
der Kupplung zu verringern, wenn keine Last befördert wird, kann das einfache
oder integrierte Bissel-Gestell einerseits von der Zugmaschine und
andererseits von dem Schwanenhals oder der Plattform abgekuppelt
und anschließend
auf die Plattform verladen werden, was darüber hinaus die Abnutzung der
Reifen des Fahrwerks des Bissel- Gestells
reduziert. Diese Vorteile werden jedoch auf Kosten des Zeitaufwands
und des Einsatzes einer Arbeitskraft erzielt.
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Die
deutsche Patentschrift
DE
28 09 628 C2 beschreibt ein Fahrzeuggespann mit einem Sattelauflieger,
der rückwärtig mit
wenigstens einer Reihe von Achsen ausgerüstet ist, und einem Sattelschlepper,
der mit einem Schemel als Auflage für den Sattelauflieger ausgerüstet ist,
wobei der Sattelauflieger vorne wenigstens eine Reihe von Hilfsachsen trägt und wobei
die Auflagemittel des Sattelaufliegers einen Schwanenhals umfassen.
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Die
Aufgabenstellung, von der die Erfindung ausgeht, besteht insgesamt
darin, die Vorteile der oben beschriebenen Konfigurationen zu erhalten
und gleichzeitig das Eigengewicht (Differenz zwischen Zuggesamtgewicht
und Nutzlast) und die Gesamtlänge
eines mit einem erfindungsgemäßen Schwanenhals
ausgestatteten Aufliegers im Vergleich zu diesen Konfigurationen
zu verringern, indem die Grundidee der Erfindung umgesetzt wird,
die darin besteht, wenigstens eine Achse mit Hydraulikaufhängung unter
dem Fuß des
Schwanenhalses zu integrieren.
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Zu
diesem Zweck ist der erfindungsgemäße abkuppelbare Schwanenhals
für Auflieger
des eingangs dargestellten Typs dadurch gekennzeichnet, dass der
Arm eine Kupplungsplatte aufweist, welche mit dem Kupplungsbolzen
versehen ist, der unter der Kupplungsplatte nach unten übersteht,
und welche sich an dem Arm um einen Querbolzen unter der Einwirkung
des hydraulischen Steuerzylinders dreht, der mit der Kupplungsplatte
verbunden ist.
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Vorteilhafterweise
ist der Steuerzylinder außerdem
mit Aufhängungszylindern
der Hydraulikaufhängung
hydraulisch verbunden, um den Belastungsausgleich zu ermöglichen.
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Um
das Führen
eines mit einem erfindungsgemäßen Schwanenhals
an eine Zugmaschine angekuppelten Aufliegers zu erleichtern, ist
es ferner vorteilhaft, dass das unter dem Fuß des Schwanenhalses integrierte
Fahrwerk wenigstens eine Lenkachse umfasst.
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Bekanntermaßen kann
es sich bei jeder Lenkachse um eine durchgehende Achse mit Lenkachsschenkeln
an ihren Enden handeln, wobei sich jeder Achsschenkel um einen Einschlagwinkel
dreht und wenigstens ein Rad trägt.
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Bekanntermaßen kann
jede Lenkachse jedoch auch dem Typ entsprechen, der zwei unabhängige Pendelhalbachsen
umfasst, die jeweils um eine von zwei senkrechten Achsen im Wesentlichen
jeweils unter einer der beiden Seiten der Platte pendeln.
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In
diesem zweiten Fall umfasst jede Pendelhalbachse vorteilhafterweise
eine Strebe, die an ihrem oberen Ende unter der Platte um eine senkrechte
Achse drehbar gelagert ist, und an deren unterem Ende ein Ende eines
Radträgerhebels
um einen waagerechten Bolzen schwenkbar angelenkt ist, an dessen
anderem Ende wenigstens ein Rad drehbar um eine Achse gelagert ist,
die zu dem Schwenkbolzen des Hebels an der Strebe parallel ist,
wobei ein hydraulischer Zylinderdämpfer der Hydraulikaufhängung an
seinem oberen Ende an der drehbaren Strebe und an seinem unteren
Ende an dem Radträgerhebel
angelenkt ist.
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Vorzugsweise
umfasst der erfindungsgemäße Schwanenhals
außerdem
eine automatische Lenkvorrichtung mit einem Lenkkasten, der unter
der Kupplungsplatte befestigt ist und in dem eine Scheibe, die den
nach unten überstehenden
Kupplungsbolzen axial trägt,
drehbar um ihre Achse gelagert ist und in der Kupplungskonfiguration
mit dem Sattel der Zugmaschine drehbar verbunden werden kann, wobei
der Lenkkasten mit zwei entgegengesetzten hydraulischen Zylindern
ausgestattet ist, von denen jeder einerseits an der Kupplungsplatte
und andererseits an jeweils einem von zwei Fixpunkten der Scheibe
angelenkt ist, die einander auf einer horizontalen, transversalen
Diametralachse im Wesentlichen diametral gegenüberliegen, wenn die Räder jeder
Lenkachse in Längsrichtung
des Schwanenhalses ausgerichtet sind, so dass die beiden entgegengesetzten
Zylinder Nachbildungszylinder der Drehung des Sattels der Zugmaschine
sind und mit wenigstens einem Zylinder für die Steuerung des Einschlags
der Räder
jeder Lenkachse hydraulisch verbunden sind.
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Bei
einer vorteilhaft einfachen, praktischen und effizienten Ausführungsart
ist die Kupplungsplatte an ihrem hinteren Ende schwenkbar an dem
Arm gelagert, während
ihr vorderes Ende von dem Steuerzylinder beansprucht wird, der im
Wesentlichen senkrecht über
dem Arm an dessen Vorderseite befestigt ist.
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Bei
den verschiedenen oben dargestellten Ausführungsarten kann jede Achse
in bekannter Weise mit bereiften Rädern in einfacher oder doppelter Anordnung
ausgestattet sein.
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Weitere
Vorteile der Erfindung gehen aus der nun folgenden nicht einschränkenden
Beschreibung von Ausführungsbeispielen
hervor, die mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben
werden, wobei:
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1 ein
seitlicher Aufriss eine erfindungsgemäßen Schwanenhalses mit einer
einzigen integrierten Lenkachse mit Lenkachsschenkeln ist;
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2 eine
schematische Ansicht, teilweise als Draufsicht und teilweise als
horizontale Schnittansicht, des Schwanenhalses aus 1 ist;
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3 und 4 jeweils
zu 1 und 2 analoge Ansichten eines zweiten
Beispiels eines erfindungsgemäßen Schwanenhalses
mit zwei integrierten Lenkachsen mit Lenkachsschenkeln sind;
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5 und 6 jeweils
zu 1 und 2 analoge Ansichten eines dritten
Beispiels eines erfindungsgemäßen Schwanenhalses
mit einer einzigen integrierten Lenkachse des Typs mit zwei unabhängigen,
schwenkbaren Pendelhalbachsen sind und
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7 und 8 jeweils
zu 3 und 4 analoge Ansichten eines vierten
Beispiels eines erfindungsgemäßen Schwanenhalses
mit zwei integrierten Lenkachsen sind, die jeweils mit unabhängigen,
schwenkbaren Pendelhalbachsen ausgeführt sind.
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Der
Schwanenhals des Beispiels aus 1 und 2 ist
ein aktiver, schnell abkuppelbarer Schwanenhals, der dazu bestimmt
ist, auf schnelle und einfache Weise mit einer Plattform eines Aufliegers
starr verbunden und von dieser getrennt bzw. abgekuppelt zu werden,
wobei die Transportplattform des Aufliegers jedem bekannten Typ
entsprechen kann, weshalb diese Plattform nicht dargestellt ist. Üblicherweise
umfasst der Auflieger an der Rückseite
der Plattform ein hinteres Fahrwerk mit Hydraulikaufhängung und
mehreren Achsen, die Lenkachsen sein können, so dass die Plattform
in der Kupplungskonfiguration zwischen dem hinteren Fahrwerk und, an
der Vorderseite, dem Schwanenhals 10 befestigt ist, der
seinerseits am Sattel einer Zugmaschine angekuppelt zu werden vermag,
die ebenfalls nicht dargestellt ist, da sie über einen herkömmlichen
Aufbau verfügt,
was auch auf die Plattform und das hintere Fahrwerk zutrifft, die
ebenso wie die Zugmaschine nicht ausführlicher beschrieben sind.
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Der
Schwanenhals 10 umfasst eine Platte 12, die mit
ihrem hinteren Teil 14 an der Plattform des Aufliegers
befestigt zu werden vermag, sowie einen eigentlichen Schwanenhals 16,
der als Traverse oder Träger
konstruiert ist und eine Stütze 18,
die an ihrem Fuß mit
der Platte 12 starr verbunden ist, und einen Arm 20 umfasst,
der dazu bestimmt ist, auf dem Sattel einer Zugmaschine zu ruhen,
und der an der Vorderseite der Stütze 18 übersteht,
mit der der Arm 20 an ihrem oberen Ende starr verbunden
ist.
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Die
Platte 12, die Stütze 18 und
der Arm 20 bilden eine im Wesentlichen maschinengeschweißte Einheit,
deren Rahmen von zwei Längsträgern, gekennzeichnet
zum Beispiel mit dem Bezugszeichen 22 im Bereich des Arms 20 und
mit dem Bezugszeichen 24 im Bereich der Platte 12,
gebildet ist, die zueinander und zur Längsachse des Schwanenhalses 10 parallel
und im Bereich des Arms 20 und der Platte 12 jeweils
durch Querträger 26 bzw. 28 verbunden und
zum Beispiel mit einem Blechbelag abgedeckt sind.
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Ein
Fahrwerk mit vier Rädern
ist unter der Platte 12 senkrecht zum Fuß des Schwanenhalses 16 integriert,
wobei dieses Fahrwerk in diesem Beispiel eine einzige Achse 30 mit
Hydraulikaufhängung umfasst.
Die Bodenfreiheit der Platte 12 ist auf diese Weise dank
der hydraulischen Zylinder der Hydraulikaufhängung variabel, die zudem eine
gute Lastverteilung auf dem Boden gewährleistet.
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Die
Achse 30 ist durchgehend und kann gerade sein und ein einfaches
Anheben der vier Räder 32 (zwei
auf jeder Seite) in doppelter Anordnung ermöglichen; wie in 2 dargestellt,
ist die Achse 30 jedoch vorzugsweise eine Lenkachse, in
diesem Beispiel des Typs mit einem Lenkachsschenkel 34 an
jedem Ende der Achse 30, wobei jeder Achsschenkel 34 zwei
nebeneinander angeordnete Räder 32 trägt und in
einem von einer Lenkvorrichtung gesteuerten Einschlagwinkel um seinen
jeweiligen Bolzen 36 gedreht werden kann. Zwischen den
beiden Bolzen 36 ist die Achse 30 unter der Platte 12 mit
Federarmen 38 und hydraulischen Zylinderdämpfern 40 mit
direkter Verschiebung gemäß einer
Anordnung aufgehängt,
die für
diesen Aufhängungs-
und Achsentyp üblich
ist.
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Alternativ
können
die bereiften Räder 32 auch
einfach an jedem der beiden Achsschenkel 34 angeordnet
sein, so dass das Fahrwerk in diesem Fall nur zwei Räder 32 umfasst.
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In
bekannter Weise ist die Achse 30 mit Lenkachsschenkeln 34 vorzugsweise
mit Kegelrollenlagern mit S-Nockenbremsen ausgestattet. Die Federarme 38 und
die Zylinder 40 der Hydraulikaufhängung, die einen großen Ausschlag,
zum Beispiel in der Größenordnung
von etwa 300 mm, haben kann, gewährleisten
die Lastverteilung.
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Zum
Ankuppeln an den Sattel der Zugmaschine umfasst der Arm 20 eine
Kupplungsplatte 42 in Form einer rechteckigen Fläche, deren
Länge in Längsrichtung
des Arms 20 des Schwanenhalses 10 ausgerichtet
ist, wobei diese Platte 42 an ihrem hinteren Ende 44 an
dem Arm 20 um eine (senkrecht zur Längsachse des Schwanenhalses 10 angeordnete) Querachse
drehbar angebracht ist, die durch zwei koaxiale Gabeln oder einen
Querbolzen 46 zum Schwenken der Platte 42 an dem
Arm 20 gebildet ist, während
das vordere Ende der Platte 42 vom Ende der Stange 50 eines
hydraulischen Steuerzylinders 48 beansprucht wird, der
im Wesentlichen senkrecht an der Vorderseite des Arms 20 angebracht
ist, auf dem der Steuerzylinder 48 abgestützt ist,
wobei er mit dem Ende seines Gehäuses
in einem Tragelement 52 befestigt ist, das mit der Vorderseite
des Arms 20 fest verbunden ist und über Letzteren übersteht.
Auf diese Weise steuert der Steuerzylinder 48 die Schwenkbewegungen
der Kupplungsplatte 42 unter dem Arm 20, wobei
diese Kupplungsplatte 42 nach unten überstehend und unter ihr den
Kupplungsbolzen 54 aufweist, der dazu bestimmt ist, an den
Sattel der Zugmaschine angekuppelt zu werden.
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Auf
diese Weise steuert der Steuerzylinder 48 den Hub des Schwanenhalses,
um über
den Schwanenhals 10 eine gute Gewichtsverlagerung vom Auflieger
auf die Zugmaschine zu erreichen.
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Für den Lastausgleich
ist der Steuerzylinder 48 außerdem mit den Zylindern 40 der
Hydraulikaufhängung
der Achse 30 hydraulisch verbunden.
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Beim
Fahren kann das Einschlagen der Räder 32 und Lenkachsschenkel 34 der
Lenkachse 30 automatisch aus dem Einschlagen der Räder der Zugmaschine
resultieren, es ist jedoch auch möglich, den Einschlag der Räder 32 der
Lenkachse 30 mit Hilfe einer automatischen hydromechanischen
Lenkvorrichtung zu steuern, die zum Beispiel einen Lenkkasten umfasst,
der unter der Kupplungsplatte 42 befestigt ist und entgegengesetzte
hydraulische Zylinder 56 aufweist, wie in 2 dargestellt.
Diese Zylinder 56 sind symmetrisch auf beiden Seiten der Längsachse
des Arms 20 und der Platte 42 angeordnet, wobei
jeder einerseits am Ende seines Gehäuses in Richtung des Endes 44 der
Platte 42 und andererseits am Ende seiner Stange an jeweils
einem von zwei Fixpunkten einer Scheibe 58 gelenkig gelagert
ist, die drehbar um ihre Achse in dem Lenkkasten angebracht ist
und den unter der Scheibe 58 nach unten überstehenden
Kupplungsbolzen 54 trägt,
so dass in der Konfiguration, in der der Kupplungsbolzen 54 am
Sattel der Zugmaschine angekuppelt ist, diese Scheibe 58 mit
diesem Sattel und somit mit den Kurvenbewegungen der Zugmaschine
drehbar verbunden ist. Die beiden Fixpunkte der Scheibe 58,
an denen die entgegengesetzten Zylinder 56 angelenkt sind,
sind in der Kupplungskonfiguration im Fall einer geradlinigen Bewegung
in Richtung der Vorderseite des Schwanenhalses 10 und des
Aufliegers auf einer diametralen Querachse angeordnet, das heißt, wenn die
Räder 32 der
Achse 30 in Längsrichtung
des Schwanenhalses 10 ausgerichtet sind, wenn die hydromechanische
Lenkvorrichtung die Steuerung des Einschlags der Räder 32 und
Achsschenkel 34 ausgehend von den beiden entgegengesetzten
Zylindern 56 gewährleistet,
die auf diese Weise Nachbildungszylinder der Drehbewegungen des
Sattels der Zugmaschine und der Scheibe 58 sind. Diese
Zylinder 56 sind in bekannter Weise mit wenigstens einem Zylinder
zur Steuerung des Einschlags der Räder 32 der Lenkachse 30 hydraulisch
verbunden, zum Beispiel mit einer Drehgeometrie, die durch einstellbare Stangen
mit Kugelgelenken und zentralen Vorgelegen modifizierbar ist, wobei
es diese Vorrichtung außerdem
gegebenenfalls ermöglicht,
den Einschlag der Räder
der Lenkachsen des hinteren Fahrwerks des Aufliegers zu steuern.
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Das
in 3 und 4 dargestellte zweite Beispiel
eines erfindungsgemäßen Schwanenhalses unterscheidet
sich von dem oben mit Bezug auf 1 und 2 beschriebenen
Beispiel nur durch die Tatsache, dass es ein Fahrwerk mit zwei identischen
Achsen mit Hydraulikaufhängung
unter der Platte 12 am Fuß des Schwanenhalses 10 umfasst, wobei
die beiden Achsen durchgehende Lenkachsen mit Lenkachsschenkeln
des oben beschriebenen Typs sind, so dass in 3 und 4 dieselben
Bezugszeichen wie in 1 und 2 verwendet
werden, um dieselben entsprechenden Bauteile zu kennzeichnen. Je
nach der auf der Plattform des Aufliegers zu befördernden Last ist es auf diese
Weise möglich,
ein bis drei oder sogar mehr Achsen unter der Platte 12 zu
integrieren, die natürlich
eine geeignete Länge
aufweist.
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Das
in 5 und 6 dargestellte dritte Beispiel
eines erfindungsgemäßen Schwanenhalses unterscheidet
sich von dem ersten Beispiel aus 1 und 2 nur
durch seine Ausführung
mit einer einzigen, unter der Platte 12 am Fuß des Schwanenhalses 10 integrierten
Lenkachse, die in diesem Fall eine Lenkachse 60 ist, die
von zwei unabhängigen
Pendelhalbachsen 62 gebildet ist, welche jeweils um eine
von zwei senkrechten Achsen unter jeweils einem der beiden Längsträger 24 an
den Seiten der Platte 12 pendeln, wobei sich diese senkrechten Pendelachsen
in derselben Querebene senkrecht zur Längsrichtung des Schwanenhalses 10 erstrecken.
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In
Anbetracht dieses einzigen wesentlichen Unterschiedes werden in 5 und 6 dieselben Bezugszeichen
wie in 1 bis 4 verwendet, um dieselben entsprechenden
Elemente zu kennzeichnen.
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Jede
unabhängige,
schwenkbare Pendelhalbachse oder -einrichtung 62 mit Hydraulikaufhängung umfasst
zwei Räder 64 in
doppelter Anordnung auf demselben waagerechten Bolzen, der von dem hinteren
Ende eines Radträgerhebels 66 getragen wird,
welcher an seinem vorderen Ende drehbar um einen zur Drehachse der
Räder 64 parallelen Schwenkbolzen 68 am
unteren Ende einer Strebe 70 angelenkt ist, die an ihrem
oberen Ende 72 unter der Platte 12 um die entsprechende
senkrechte Pendelachse AA drehbar gelagert ist. Ferner ist ein hydraulischer
Zylinderdämpfer 74 an
seinem oberen Ende an der Strebe 70 in der Nähe ihres
Endes 72 und an seinem unteren Ende an dem Radträgerhebel 66 angelenkt.
Die entsprechende senkrechte Pendelachse AA schneidet im Wesentlichen
die Drehachse der beiden Räder 64 in
der Mitte zwischen Letzteren oder verläuft geringfügig vor dieser Drehachse.
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Wie
bei den beiden vorhergehenden Beispielen ist der Zylinder in dem
Zylinderdämpfer 74 jeder
Halbachse 62 mit dem Zylinder 48 zum Steuern der
Neigung der Kupplungsplatte 42, die den Kupplungsbolzen 54 trägt, hydraulisch
verbunden, wobei die Ausrichtung jeder Halbachse 62 um
die entsprechende senkrechte Pendelachse AA, das heißt der Einschlag
der Räder 64,
von einer automatischen hydromechanischen Lenkvorrichtung gesteuert
wird, die die beiden entgegengesetzten Nachbildungszylinder 56 des
unter der Kupplungsplatte 42 befestigten Lenkkastens und
die Scheibe 58 umfasst, die mit dem Sattel der Zugmaschine
drehbar verbunden zu werden vermag.
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Die
unabhängigen,
schwenkbaren Pendeleinrichtungen mit Hydraulikaufhängung 62 können unter
der Platte 12 zum Beispiel in einer, zwei oder drei Achsreihen
integriert werden, wie dies im vierten Beispiel in 7 und 8 dargestellt
ist, welches sich von dem Beispiel aus 5 und 6 nur
durch die Tatsache unterscheidet, dass es zwei Achsreihen umfasst,
von denen jede Reihe zwei Halbachsen 62 umfasst, wie mit
Bezug auf 5 und 6 beschrieben.
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Diese
Ausführungen
ermöglichen
eine Verringerung der Wenderadien des Gespanns, indem die Einschlagwinkel
der Räder 64 erhöht werden, was
insbesondere beim Transport von schweren Nutzlasten wie Baumaschinen
und -geräten,
Baggern oder Planiergeräten
von Vorteil ist, die mit auf beiden Seiten über eine Platte der Transportplattform überhängenden
Rädern
oder Raupen getragen werden können,
die an ihrem vorderen Ende am hinteren Teil 14 der Platte 12 des
erfindungsgemäßen Schwanenhalses 10 starr
angekuppelt ist.
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Die
verschiedenen oben beschriebenen Ausführungsbeispiele weisen dieselben,
dem erfindungsgemäßen Schwanenhals
eigenen Vorteile auf, das heißt,
dass es der Einbau wenigstens einer Achse mit Hydraulikaufhängung unter
dem Fuß des Schwanenhalses
zwischen den Kupplungen des Schwanenhalses einerseits an der Zugmaschine
und andererseits an der Transportplattform des Aufliegers ermöglicht,
die Achse(n) und die Räder
anzuheben, um ohne Beladung eine Fahrt in einer Konfiguration zu
erreichen, die der eines herkömmlichen
Aufliegers entspricht, und eine Einsparung bei der Gesamtlänge und
somit der Nutzlänge
ebenso wie beim Eigengewicht sowie eine Zeiteinsparung bietet, und dies
aus dem oben genannten Grund, nämlich
dem Anheben der Räder
dank der Hydraulikaufhängung, die
ohne Demontage eine Leerrückfahrt
oder eine Rückfahrt
mit geringer Last ermöglicht
und so die Abnutzung der Reifen der angehobenen Räder verringert,
wobei im Unterschied zur Verwendung eines einfachen oder integrierten
Bissel-Gestells kein zusätzlicher
Abkupplungs- und Wiederankupplungsvorgang notwendig ist.