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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verbindungsmittel zur
Einstellung der Verschiebung zwischen zwei Rohren, und sie betrifft
insbesondere ein Verbindungsmittel, das in einer Stabilisierungsvorrichtung
einer Leiter vor einer Blindmauer oder einer Fassade eines Wohngebäudes, einem Baum
oder einem Pfosten verwendbar ist (siehe zum Beispiel US-A-5511632).
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Sie
hat insbesondere zum Ziel, ein absolut sicheres Eingreifen der Benutzer
zu ermöglichen,
die sich auf einer Leiter, ggf. einer Teleskopleiter, befinden,
die auf einer Unterlage ruht und über keine Verankerungspunkte
verfügt.
Es geht darum, die Verschiebung der Leiter, wenn sie beladen ist,
auf ihrer Unterlage durch einen Halt im oberen Bereich der Leiter
zu verhindern, bei gleichzeitiger Gewährleistung einer seitlichen
Stabilisierung der Leiter.
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Die
aus dem Stand der Technik bekannten Vorrichtungen, die den Halt
einer Leiter, ggf. einer Teleskopleiter, gewährleisten, bestehen hauptsächlich aus
dem Anbringen von Rutschsicherungsklötzen, insbesondere aus Kautschuk,
an der Spitze und an der Basis der die Leiter bildenden Seitenholme.
Um den Kontakt mit der Unterlage zu verbessern, können diese
Rutschsicherungsklötze
eine abgeschrägte Fläche aufweisen,
damit die Auflagefläche
keine Mantellinie mehr ist, sondern eine Ebene.
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Außerdem weisen
manche der Leitern des Stands der Technik mindestens ein Stabilisierungssystem
auf, das an eine der Sprossen der Leiter angelenkt ist, und das
auf der zum Beispiel von einer Mauer gebildeten Unterlage aufliegt.
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Diese
Lösung
löst teilweise
das oben erwähnte
Problem der Verschiebung, ohne den seitlichen Halt zu berücksichtigen.
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Es
kann auch vorkommen, dass die Leiter auf einem unebenen Boden ruht,
der keine koplanare Auflage für
jeden der Holme bietet, und trotz des möglichen Vorhandenseins eines
Stabilisierungssystems oder von Rutschsicherungsklötzen ist
die Stabilität
der Leiter unzureichend.
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Gewöhnlich behelfen
die Benutzer sich üblicherweise
damit, die Leiter mit Hilfe eines Seils abzusichern, das jeden der
Seitenholme und einen anderen Auflagepunkt umfasst, der zum Beispiel
eine Unterlage sein kann, auf der die Leiter ruht.
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Bei
einer Verwendung einer Leiter im rechten Winkel zu einer Fassade
ist die Sicherung der Leiter durch ein Seil nicht mehr möglich.
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Die
vorliegende Erfindung hat also zum Ziel, die Nachteile der vorhergehenden
Vorrichtungen zu beheben, indem sie vorschlägt, ein Verbindungsmittel in
einer Vorrichtung zu verwenden, die den seitlichen Halt der Leiter
unabhängig
von der Ebenheit der Unterlage und unabhängig von der Beschaffenheit der
senkrechten Auflagefläche
(Fassadenmauer, Pfosten, usw. ...) gewährleistet, wobei diese Vorrichtung
es ebenfalls ermöglicht,
den Auflagepunkt der Leiter bei einer Verwendung auf einer unsicheren
Unterlage zu verteilen oder zu verschieben.
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Zu
diesem Zweck ist das erfindungsgemäße Verbindungsmittel, das zur
Einstellung der Verschiebung zwischen zwei Rohre verwendet wird,
die eine Teleskopstange (4, 5) bilden, dadurch
gekennzeichnet, dass auf einer der Stangen (4, 5)
eine Befestigungsfläche
(36) angeordnet wird, die zwei vorstehende Unterlegscheiben
(37, 38) umfasst, die zu beiden Seiten der Stange
(4, 5) angeordnet sind, wobei diese Befestigungsfläche mit
einer Öffnung
(39) versehen ist, die eine Achse (40) koaxial
zu einer Nocke (41) trägt.
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Die
Drehung der Nocke (41) um die Achse (40) ermöglicht es,
dass der Umfangsbereich der Nocke (41) die Außenwand
einer der Stangen (4, 5) berührt.
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Dieses
Mittel ist vorteilhafterweise bei einer Sicherungsvorrichtung für eine ggf.
teleskopische Leiter verwendbar, die mindestens zwei Stangen aufweist,
von der ein Ende eine der oberen Sprossen der Leiter mit Hilfe eines
kooperierenden Mittels umklammert, während das andere Ende in einer
bezüglich
der Seitenholme der Leiter seitlich abgespreizten Stellung auf dem
Boden ruht. Eine solche Vorrichtung ist spezieller dadurch gekennzeichnet,
dass sie mit einem Kreuzungspunkt versehen ist, der ein Verbindungsorgan
aufweist, das einen Läufer
bildet, der mit Hilfe von Laufrollen, die zwei eine der Stangen
einklemmende Flansche miteinander verbinden, translatorisch geführt wird,
wobei der Läufer
außerdem
mit einem von zwei Unterlegscheiben gebildeten Träger versehen
ist, der angelenkt ist, um sein Schwenken in einer Richtung lotrecht
zur Translationsachse des Läufers
zu erlauben, um die Annäherung
eines Bügels
zu gewährleisten,
der an einer der Unterlegscheiben des Trägers um die andere Stange angelenkt
ist.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen aus der nachfolgenden
Beschreibung unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen hervor,
die ein Ausführungsbeispiel
zeigen, das keineswegs einschränkend
zu verstehen ist. Es zeigen:
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1 eine
Schnittansicht im seitlichen Aufriss, die ein Nocken-Blockiersystem
zwischen zwei Rohren zeigt, die die eine oder die andere der Stangen
bilden;
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2 eine
Schnittansicht im frontalen Aufriss der 1;
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3 eine
Detailansicht des Nockensystems;
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4 eine
Schnittansicht im seitlichen Aufriss einer Vorrichtung zur Sicherung
einer Leiter, die das erfindungsgemäße Blockiersystem verwendet;
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5 eine
Schnittansicht im frontalen Aufriss der 4;
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6 eine
Schnittansicht eines Details der Verbindungsvorrichtung zwischen
den zur Ausstattung einer Leiter gehörenden Teleskopstützen;
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7 eine
Schnittansicht eines Details der Haltevorrichtung der teleskopischen
Teile einer Leiter;
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8 eine
weitere Ausführungsform
eines Verbindungsmittels, das einen Läufer entlang des einen oder
des anderen der Rohre der Teleskopstangen bildet, und eines kooperierenden
Mittels;
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9 eine
Schnittansicht im seitlichen Aufriss des kooperierenden Mittels
gemäß einer
anderen Ausführungsform;
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10 eine
perspektivische Ansicht dieses kooperierenden Mittels;
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11 eine
Schnittansicht im seitliche Aufriss des einen Läufer bildenden Verbindungsmittels;
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12 eine
Schnittansicht im frontalen Aufriss des Läufers.
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Gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung, die es ermöglicht,
die Verschiebung zwischen zwei Teleskopstangen 4, 5 bildenden
Rohren einzustellen, wird ein Nockensystem verwendet, das in den 1, 2 und 3 dargestellt
ist.
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In 1 sind
zwei Rohre 6, 7 gezeigt, die ausgehend von einem
metallischen oder Kunststoff-Profilteil hergestellt sind, von denen
eines mit einer Befestigungsfläche 36 versehen
ist, die zwei vorstehende Unterlegscheiben 37, 38 aufweist,
die zu beiden Seiten des Rohrs 6 oder 7 angeordnet
sind.
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Diese
Befestigungsfläche 36 ist
mit einer Öffnung 39 versehen,
die eine Achse 40 koaxial zu einer Nocke 41 trägt. Die
Drehung der Nocke 41 um die Achse 40 ermöglicht es,
dass der Umfangsbereich 42 der Nocke 41 die Außenwand
eines der Rohre 6, 7 berührt.
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Durch
Verstärkung
der Drehbewegung der Nocke 41 um die Achse 40 wird
ein Festklemmen der Fläche 42 auf
der Außenwand
des Rohrs bewirkt, was zu einer Arretierung führt.
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Dieses
Verbindungsmittel kann vorteilhafterweise in einer Leitersicherungsvorrichtung
verwendet werden, um die Verschiebung von zwei die Teleskopstangen
bildenden Rohre 6 und 7 zueinander einzustellen.
Es handelt sich insbesondere um eine Vorrichtung, wie sie in den 4 und 5 gezeigt ist,
die eine Leiter 1 aus Metall, aus Holz oder aus Fasern,
ggf. vom Teleskoptyp, enthält,
die am Ende der die Leiter bildenden Seitenholme Rutschsicherungsklötze 2 besitzen
kann. Diese Leitern werden allgemein von den Wartungsdiensten der
Stromversorgungs- oder Telefonorganisationen oder -unternehmen oder
im Bauwesen verwendet.
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Gemäß einem
vorteilhaften Merkmal der Erfindung wird in Höhe einer der letzten oberen
Sprossen einer soeben beschriebenen Leiter eine Sicherungsvorrichtung 3 aufgesetzt,
die den seitlichen Halt gewährleistet,
wenn die Leiter am oberen Ende einer Fassade oder eines Telefon-
oder Strommasts oder an einen Baum angelehnt wird, wodurch ihre
Drehung verhindert wird.
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Die
die Teleskopstangen 4, 5 bildenden Rohre 6, 7 sind
mit mehreren Öffnungen 8 versehen,
die die Rohre radial durchqueren und gleichmäßig über die ganze Länge der
Rohre 6, 7 verteilt sind.
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Um
die Höhe
einer die Sicherungsvorrichtung 3 bildenden Teleskopstange 4, 5 zu
regeln, lässt der
Benutzer zwei Rohre 6, 7 ineinander gleiten, um die Öffnungen 8 einander
gegenüber
anzuordnen, wobei die gewählte
Stellung durch den Durchgang eines Befestigungsorgans 9 von
bekanntem Typ (Stift) durch die Öffnungen
verriegelt wird.
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Gemäß einem
weiteren vorteilhaften Merkmal der Erfindung ist eines der Enden
jeder der Teleskopstangen 4, 5 mit einem Mittel 10 zum
Kooperieren mit mindestens einer der oberen Sprossen 11 der Leiter
versehen.
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Dieses
kooperierende Mittel 10 wird vorzugsweise mit Hilfe einer
Gabel 12 hergestellt, die an einem der Enden des die Teleskopstange 4, 5 bildenden
Rohrs 6, 7 aufgesetzt, angeschweißt oder
aufgeschoben ist.
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Gemäß einer
weiteren, in den 6 und 7 gezeigten
Ausführungsform
des kooperierenden Mittels 10 weist dieses zwei Klauen 34, 35 auf, die
Haken bilden, deren jeweilige Öffnungen
Kopf bei Fuß zueinander
auf jeder Seite des kooperierenden Mittels 10 angeordnet
sind.
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Wenn
man das kooperierende Mittel 10 auf einer der die Leiter
bildenden Sprossen verriegeln möchte,
genügt
es, das Ende der das kooperierende Mittel tragenden Stange so zu
präsentieren,
dass die Klauen 34, 35 parallel zur Achse der
Sprosse sind, und dann die Stange um 90° zu drehen, damit die Klauen
sich zu beiden Seiten der Sprosse verriegeln.
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Die
Drehung in der einen und der anderen Richtung wird durch das Vorhandensein
der Kopf bei Fuß angeordneten
Haken begrenzt.
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Jede
der Gabeln 12 umklammert eine Sprosse 11 in einer
Stellung, die ein Kreuzen jeder der die Sicherungsvorrichtung 3 bildenden
Teleskopstangen 4, 5 erlaubt.
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Am
Kreuzungspunkt der Teleskopstangen 4, 5 bringt
der Benutzer ein Organ 13 an, das die Verbindung der Stangen
untereinander gewährleistet, wobei
dieses Organ 13 mit Hilfe eines Schlittens ausgearbeitet
wird, der die Drehung der Leiter bei einem seitlichen Fall verhindert.
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Dieses
Verbindungsorgan 13 wird zum Beispiel mit Hilfe eines gestanzten
oder geschweißten metallischen
Bauteils hergestellt, das den im Wesentlichen S-förmigen
Schlitten bildet, und das mit Klemmorganen 14 und mit einem
Ring versehen ist.
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Das
Verbindungsorgan 13 ermöglicht
es auch, wenn die Leiter an einen Pfosten oder an die Fassade eines
Gebäudes
oder eines Wohngebäudes
angelehnt wird, mit Hilfe des Rings den Durchgang eines Seils (in
den Figuren nicht dargestellt) zu gewährleisten, das die oberen Bereiche
der Leiter mit den Holmen des unteren Bereichs verbindet.
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Gemäß einem
vorteilhaften Merkmal der Erfindung ist das Verbindungsorgan 13 als
Läufer
ausgebildet.
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Dieser
weist zwei Flansche 15, 16 auf, die durch Ausstanzen
eines Metallbands zur Herstellung von zwei Unterlegscheiben erhalten
werden.
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Diese
Unterlegscheiben sind miteinander durch mehrere Laufrollen 17,
insbesondere aus rostfreiem Stahl, verbunden, wobei letztere es
ebenfalls ermöglichen,
die den Läufer
bildenden Flansche um einen Abstand voneinander zu entfernen, der
deutlich größer ist
als die Hauptabmessung des Querschnitts der die Teleskopstangen 4, 5 bildenden
Rohre. Wenn zum Beispiel diese Rohre einen quadratischen Querschnitt
haben, entspricht diese Hauptabmessung der Kante des Rohrs.
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Die
den Läufer 13 bildenden
Flansche umklammern das eine oder das andere der die eine oder die
andere Teleskopstangen bildenden Rohre 4, 5 derart,
dass sie frei entlang dieser Rohre gleiten können.
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Die
Laufrollen 17 gewährleisten
sowohl die Führung
als auch die geeignete Positionierung des Läufers 13 entlang der
Rohre 4, 5 aufgrund ihrer Abmessungen (Länge) und
ihrer Positionierung bezüglich
der Achse des Rohrs, nämlich
zu beiden Seiten der Rohre, um diese zu umrahmen und die Bewegungen
des Läufers 13 nur
in einer Translationsrichtung parallel zur Längsachse der Rohre zu begrenzen.
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Um
die Führung
zu verbessern und die Reibungen zu begrenzen, sind diese Laufrollen 17 außerdem frei
drehbar auf Achsen 18 montiert, deren Enden entweder genietet
oder geschweißt
oder durch Bolzen auf den Wänden
jedes der Flansche befestigt sind.
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Der
das Verbindungsorgan 13 bildende Läufer weist an einem seiner
Enden in Höhe
jedes seiner Flansche einen Gelenkpunkt 19 auf, der sich
insbesondere in Höhe
einer Zone befindet, die eine Öse 20 bildet,
und das Schwenken einer Stütze 21 in
einer Richtung lotrecht zur Translationsachse des Läufers 13 erlaubt.
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Diese
Stütze 21 ist
im Wesentlichen in Form eines Winkelstücks ausgebildet, das aus zwei
Teilen 22, 23 besteht, von denen eines 23 sich
in der Verlängerung
der Achse der Rohre 4, 5 befindet und das andere 22 dazu
lotrecht ist.
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Dieses
letztere Teil 22 ist mit einer Öffnung 24 versehen,
die in Höhe
einer Gewindestange 25 kooperiert.
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Das
andere Ende 26 der Stange 25 kooperiert in Höhe einer Öffnung,
die in einer Befestigungsfläche 27 ausgebildet
ist, die zwischen den beiden Flanschen 15, 16 des
Läufers 13 schwenkbar
montiert ist.
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Diese
Einheit 22, 24, 25, 26, 27 wirkt
wie ein Schraube-Mutter-System, wobei die Gewindestange 25 sich
im Inneren der in der Befestigungsfläche 27 ausgebildeten Öffnung bewegt,
um in Abhängigkeit vom
Weg eine Winkelverschiebung der Stütze 21 um ihre Gelenkachse 19 zu
ermöglichen,
die zwischen den beiden Flanschen 15, 16 ausgebildet
ist.
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Die
Kinematik, die die Blockierung des Verbindungsmittels 13 auf
den Rohren 4, 5 erlaubt, ist in den 8 und 9 gezeigt.
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Gemäß einem
anderen Merkmal der Erfindung weist das Verbindungsmittel 13 in
Höhe der Stütze 21 ein
Haltemittel 28 an einem der eine der Stangen 4, 5 bildenden
Rohre auf.
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Dieses
Haltemittel 28 weist hauptsächlich einen U-förmig ausgebildete Verriegelungsbügel 29 auf.
Dieser Bügel 29 wird
von klassischen Mitteln an das Ende einer die Stütze 21 bildenden Unterlegscheiben 23 angelenkt.
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Vorteilhafterweise
haben die in Höhe
des Bügels 29 vorstehenden
Teile 30, 31 unterschiedliche Längen, und
insbesondere ist das untere Teil 31 länger als das obere Teil 30,
um, wenn der Läufer 13 an eines
der Rohre 4, 5 angenähert wird, die Selbstpositionierung
des Bügels 29 um
den Querschnitt des Rohrs zu erlauben, wobei das obere Teil 30 bei
der Translationsbewegung des Läufers 13 und
aufgrund der Winkelverschiebung der Stütze 23 zurückweicht.
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Wie
man in den 8 und 9 sehen kann,
wird zwischen die Befestigungsfläche 27 und die
Unterlegscheibe 22 der Stütze 21 ein elastisch verformbares
Organ vom Typ Feder 32 zwischengefügt, das die Öffnung oder
das winkelmäßige Schwenken
der Stütze 21 ermöglicht,
um den Bügel 29 vom
ursprünglich
gehaltenen Rohr 4 oder 5 zu lösen, um den Weg des Läufers 13 freizugeben.
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Außerdem wird
vorgesehen, am freien Ende der Stange 25 einen Zapfen 33 lotrecht
zur Achse der Stange anzuordnen, um ein Mittel anzubieten, das es ermöglicht,
mit Hilfe eines externen Organs (in den Figuren nicht dargestellt)
vom Typ Hohlrohr der Gewindestange ein Drehmoment in der einen oder
anderen Richtung zu verleihen.
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Dieser
Zapfen 33 kann insbesondere durch jedes andere gleichwertige
Kopplungsmittel vom Typ Rillen, Kugelanschlag usw. ersetzt werden.
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Vorteilhafterweise
haben die Teleskopstangen 4, 5 eine größere Länge als
diejenige, die der Höhe
des Schlittens bezüglich
des Bodens entspricht, um den Benutzer dazu zu zwingen, das untere
Ende der Teleskopstangen auf dem Boden in einer Konfiguration zu
positionieren, die sich seitlich von der Basis der Seitenholme der
Leiter entfernt, um die seitliche Stabilität der Einheit zu gewährleisten.
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Die
so installierte Leiter kann auch mit einem Manntau vom Typ "MASPIN" ausgestattet sein,
das von der Spitze bis zum Boden reicht, auf dem eine Fallsicherungsvorrichtung
frei gleitet, so lange keine andere durch die mit ihm verbundene
Person übertragene
Beanspruchung einwirkt.
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Außerdem sind
in einer Variante die Seitenholme der Leiter mit Klampen ausgestattet,
die im unteren Bereich aufgrund eines Seils eine zusätzliche Sicherheit
gewährleisten,
das die Leiter über
diese Klampen kraftschlüssig
mit der Stütze
verbindet.
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Wenn
die Leiter nicht durch das durch den Ring und die unteren Klampen
verlaufende Seil gesichert ist, kann sie es durch das Einsetzen
der in 4 dargestellten Klammer werden.
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Das
Hohlrohr, das es ermöglicht,
das Drehmoment auf die Gewindestange 25 des Läufers 13 zu übertragen,
und das es ebenfalls ermöglicht,
diesen entlang des Rohrs zu bewegen, wobei dieser Vorgang aus Sicherheitsgründen durch
den Benutzer direkt vom Boden aus, ohne dass er auf die Leiter steigen
müsste,
durchgeführt
werden kann, ist in der Ruhestellung zwischen den beiden Stangen
angeordnet und kooperiert insbesondere in Höhe der Nockensysteme.
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Selbstverständlich ist
die Erfindung nicht auf das soeben unter Bezugnahme auf die Zeichnungen speziell
beschriebene Ausführungsbeispiel
beschränkt;
sie umfasst im Gegenteil alle seine Varianten, wobei die Reichweite
des Schutzes durch den Inhalt der Ansprüche bestimmt wird.