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Gegenstand
der vorliegenden Erfindung ist eine Hohlraumplatte aus Beton, beinhaltend
eine Sicherheits-Handhabungsvorrichtung.
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Allgemein
betrifft die Erfindung das industrielle Sachgebiet der Errichtung
von Gebäuden
aller Art und dient dazu, die Festigkeit und die Handhabungsbedingungen
von vorgespannten oder nicht vorgespannten Betonfertigteilen zu
verbessern, die durch zylindrische Längshohlräume gewichtsreduziert sind.
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Gegenwärtig kommen
in Frankreich beim Bau von Gebäudegeschoßdecken
im wesentlichen zwei Techniken zur Anwendung:
- – Die vor
Ort gegossene Vollmaterialplatte, die zwei Hauptnachteile aufweist,
nämlich
eine sehr lange Herstellzeit, die durch den Ein- und Ausbau der
Schalungen und der Anfertigung der Bewehrung bedingt ist, sowie
vor allem ein hohes Gewicht, das entsprechend massive Fundamente voraussetzt,
insbesondere beim Bau von Hochhäusern
mit vielen Stockwerken.
- – Die
Ton- oder Betonhohlplatten, die eine im Verhältnis zur Vollmaterialplatte
deutlich leichtere Konstruktion gestattet, was aber mit zusätzlicher Arbeitszeit
erkauft werden muß und
häufig übermäßige Kosten
verursacht. Diese Technik erfordert nämlich die vorherige Aufstellung
einer Serie von dicht aufeinanderfolgenden Trägern, zwischen denen zahlreiche
Platten von Hand eingefügt
werden. Überdies
macht die Untersicht des aus unterschiedlich texturierten Elementen
bestehenden Bauwerks die Endbearbeitung schwierig.
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Die
Herstellung von Betondecken aus Hohlraumplatten, eine Technik, die
sich in Frankreich zügig
entwickeln wird und in bestimmten Nachbarländern bereits weit verbreitet
ist, macht es möglich,
die vorgenannten Nachteile weitgehend zu beheben.
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Bei
der Hohlraumplatte handelt es sich um eine bewehrte oder vorgespannte
hohle Platte, die aus Beton vorgefertigt wird und als Deckenelement beim
Bau sowohl von Mehr- und Einfamilienhäusern als auch von professionell
genutzten Gebäuden
wie zum Beispiel Schulen, Geschäftshäusern, Krankenhäusern, Hotels
und Bürogebäuden, aber
auch von Fabrikgebäuden,
Lagerhallen, Parkhäusern,
Dachterrassen usw. verwendet werden kann. Es sei ferner angemerkt,
daß durch
die aus zylindrischen Hohlräumen
bestehenden Ausnehmungen Kanäle
oder Kabel geführt
werden können.
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Hohlraumplatten
werden üblicherweise
in einer nach oben offenen Rüttelform
hergestellt. Die mit dem Boden der Form in Berührung stehende Seite ist glatt,
während
die beim Gießen
offene gegenüberliegende
Seite rauh ist. Wenn die Platten direkt angestrichen werden müssen, werden
sie mit der glatten Seite nach unten installiert. Müssen sie
dagegen mit Gips überzogen
werden oder einen Verputz erhalten, so werden sie mit der rauhen
Seite nach unten installiert. Diese Seite befindet sich bei der
Herstellung auf der offenen Seite der Form, wo die Oberfläche nicht durch
eine ebene Grenzfläche
vorgegeben ist, und weist somit Unregelmäßigkeiten auf. Die Gipsschicht haftet
hier relativ schlecht.
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Bei
der Herstellung von Decken werden die Hohlraumplatten fugendicht
gegeneinander positioniert und durch Beton verkeilt. Dieser Vorgang
erfolgt sehr zügig
und im allgemeinen ohne Stützen
oder Gerüst,
wobei die Platten lediglich mit ihren beiden Enden auf zuvor installierten
genieteten Trägern
ruhen.
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Die
Bewehrung besteht meistens aus Stahlstäben, die in Längsrichtung
verlaufen und ausschließlich
im unteren Bereich unterhalb der Hohlräume angeordnet sind. Die Handhabung
erfolgt im allgemeinen per Kran mit Hilfe von Haken, die in die Hohlräume an den
beiden Enden der Platte greifen. Das Fehlen einer Bewehrung im oberen
Bereich macht diese fragil, und es ist vorgekommen, daß sie oberhalb
der Kranhaken zerbrochen ist, was zum Herunterfallen der Platte
geführt
und mehr oder weniger schwere Unfälle verursacht hat.
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Bestimmte
Hohlraumplatten, so zum Beispiel diejenigen, die in den Patenten
Nr.
BE 858 167 (im Namen
von CUYVERS) und Nr.
DE 2 422
192 (im Namen von Otto HOFMANN) beschrieben werden, beinhalten über ihre
gesamte Länge
querliegende Bewehrungen, die oberhalb der Hohlräume verlaufen. Diese Bewehrungen
erhöhen
unnötig
die Gestehungskosten der Platten. Der obere Teil dieser Platten
ist nämlich
nur Druckkräften
ausgesetzt, und nur die Bögen
an den Enden haben eine Existenzberechtigung, wenn die Handhabung über Kranhaken
erfolgt, die in die Hohlräume
greifen. Überdies
ist darauf hinzuweisen, daß diese
Kranhaken nicht benutzbar sind, wenn sich die einmal eingebauten
Plattenenden allzu nahe an einer Mauer befinden.
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Andere
Hohlraumplatten beinhalten zum Anheben Stahlschlingen, die an den
Plattenenden vorgesehen sind. Dieses System erfordert allerdings eine
spezielle, vom Hersteller gemietete Traverse. Zudem macht die Anordnung
der Schlingen, die sich in Rücksprüngen der
Platte befinden, die Herstellung komplizierter und damit kostspieliger.
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Gegenstand
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
ist es, diese Nachteile zu beheben. Sie gestattet es nämlich, Hohlraumplatten
mit Kranhaken der gegenwärtig üblichen
Bauart völlig
gefahrlos zu handhaben, ohne daß sich
die Kosten für
ihre Herstellung nennenswert erhöhen,
und das selbst dann, wenn sich die Enden dieser Platten sehr nahe
an einer Mauer befinden.
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Sie
besteht aus einzelnen oder mehreren Bögen, die in querliegenden Ebenen
lediglich an den beiden Enden der Platte angeordnet und an längs ausgerichteten
Bewehrungseisen befestigt sind und derart oberhalb eines Teils oder
der Gesamtheit der Hohlräume
verlaufen, daß nur
der Bereich des Betons verstärkt
wird, auf welchen beim Anheben Beanspruchungen durch die in die
Hohlräume
eingreifenden Kranhaken wirken, wobei diese Enden ferner Löcher beinhalten
können,
durch welche die Kranhaken von oben eingreifen können.
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In
den beigefügten
Zeichnungen, die lediglich als Beispiel für Ausführungsformen des Gegenstands
der Erfindung dienen sollen und keine Einschränkung der Allgemeingültigkeit
darstellen, zeigen
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1 eine
axonometrische Ansicht einer erfindungsgemäßen Hohlraumplatte,
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die 2 und 3 die
Verwendung eines Kranhakens, der am Plattenende beziehungsweise gegenüber diesem
Ende zurückgesetzt
in die Platte greift,
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4 eine
Teilansicht mit einem Sicherheitsbogen, der am Ende der Bewehrungseisen
einer Platte angebracht ist,
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5 eine
Sicht auf das Ende einer Platte zur Veranschaulichung der Anbringung
eines doppelten Bogens
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und 6 eine
Teilansicht der Unterseite einer Platte, die gerippt ist, damit
Gips oder Putz besser haften.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
kommt bei Hohlraumplatten 1 zur Anwendung, die der in 1 gezeigten
Platte ähnlich
sind und aus einem Betonkörper
bestehen, der eine Reihe von zylindrischen, in Längsrichtung verlaufenden Hohlräumen 2 sowie
Bewehrungseisen 3 aufweist, die allgemein parallel zu diesen
Hohlräumen
verlaufen und im unteren Bereich angeordnet sind.
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Diese
aus vorgespanntem oder nicht vorgespanntem Rüttelbeton hergestellten Platten
sind von etwa trapezförmigem
Querschnitt und weisen allgemein an ihren Seiten eine oder mehrere
Rippen 4 auf, damit sich der von oben gegossene Keilbeton
verdichten und so eine perfekt verbundene Baugruppe bilden kann.
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Die
erfindungsgemäßen Hohlraumplatten 1 beinhalten
insbesondere in der Nähe
ihrer beiden Enden jeweils zueinander komplementäre Bewehrungen in Form von
Bögen 5,
die fest mit den in Längsrichtung
verlaufenden Bewehrungseisen 3 verbunden sind und oberhalb
der Hohlräume 2 oder
eines Bereichs zwischen ihnen verlaufen. Diese Bögen verleihen dem oberen Teil
der Platte eine Festigkeit, die es ermöglicht, ihre völlig sichere
Handhabung mit Hilfe von Kranhaken 6 zu gewährleisten
(2).
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Diese
Bögen können einzeln
(1 und 4) oder mehrfach (5)
vorhanden sein und werden vorzugsweise aus gängigem Betonstahl hergestellt,
können
aber auch aus einem anderen Metall oder aus glas- oder kohlefaserverstärktem Kunststoff bestehen.
Ihre Befestigung an den in Längsrichtung verlaufenden
Bewehrungseisen 3 kann mit Schlingen, durch Schweißen oder
auf eine beliebige andere Weise bewerkstelligt werden.
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Damit
die Kranhaken 6 auch dann verwendet werden können, wenn
die Enden der einmal positionierten Platten an einer Mauer anliegen
oder sich zu nah an einer solchen befinden, könnten die erfindungsgemäßen Hohlraumplatten 1 Bögen 5 beinhalten,
die sich in einem gewissen Abstand von den besagten Enden befinden
und zuvor eingebrachten Löchern 7 zugeordnet
sind, damit die Haken 6 von der Plattenoberseite her in
die Hohlräume
greifen können
(3).
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Um
das Anhaften von Putz oder Gips zu verbessern, beinhaltet der Boden
der Form vorzugsweise Rippen oder Nuten, die so ausgeführt sind,
daß sich
eine gerippte Unterseite 8 der Hohlraumplatten 1 ergibt,
wobei diese Rippen in Längsrichtung (5)
verlaufen, aber auch auf beliebige andere Weise konfiguriert sein
können.
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Es
ist anzumerken, daß die
Anordnung der Bewehrungsbögen 5 keine
Modifikation der zur Herstellung von Hohlraumplatten üblichen
Vorrichtungen erfordert und insbesondere nicht das Einsetzen und Entfernen
der Hohlraum-Formkerne
behindert, die sich parallel zur Plattenachse bewegen.
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Die
Anordnung diverser Strukturelemente verleiht dem Gegenstand der
Erfindung ein Höchstmaß an Nutzeffekten,
die bisher mit ähnlichen
Vorrichtungen nicht erzielbar waren.