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Die
Erfindung betrifft eine Niederdruck-Quecksilberentladungslampe mit
einer lichtdurchlässigen
Umhüllung,
die einen Entladungsraum gasdicht umschließt, welcher Entladungsraum
mit einer ionisierbaren Füllung
aus Quecksilber sowie einem oder mehreren Edelgasen versehen ist,
und weiterhin mit Mitteln zum Aufrechterhalten einer elektrischen
Entladung in dem Entladungsraum, wobei diese Umhüllung mit einem lumineszierenden
Material versehen ist, das mit Hilfe von Strahlung mit einer Wellenlänge von
254 nm anregbar ist.
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Eine
derartige Niederdruck-Quecksilberentladungslampe ist aus
EP 660 371 A1 bekannt.
Die den Entladungsraum der bekannten Lampe umschließende Umhüllung ist
ein röhrenförmiges Entladungsgefäß, in dem
Elektroden an beiden Enden positioniert sind, um als Mittel zum
Aufrechterhalten einer Entladung in dem Entladungsraum zu dienen.
Das Entladungsgefäß ist an
einer nach innen gewandten Oberfläche mit einer Leuchtschicht
versehen, mit einem lumineszierenden Material, das die folgenden
lumineszierenden Substanzen umfasst: mit dreiwertigem Terbium aktiviertes
Cer-Magnesiumaluminat, mit zweiwertigem Europium aktiviertes Barium-Magnesiumaluminat
und mit dreiwertigem Europium aktiviertes Yttriumoxid. Die bekannte
Lampe dient als Ersatz für
eine Glühlampe.
Ein Nachteil ist, dass diese Lampe in einem gedimmten Betriebszustand
einen Farbort aufweist, dessen x-Koordinatenwert niedriger ist als
beim Nennbetrieb. Die bekannte Lampe unterscheidet sich in dieser
Hinsicht von einer Glühlampe;
der Wert der x-Koordinate des Farbortes im gedimmten Betriebszustand
einer Glühlampe
ist nämlich
höher als
im Nennbetriebszustand.
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Der
Erfindung liegt als Aufgabe zugrunde, eine Niederdruck-Quecksilberentladungslampe
der eingangs beschriebenen Art zu verschaffen, deren x-Koordinatenwert
des Farbortes im gedimmten Betriebszustand höher ist als im Nennbetriebszustand.
Erfindungsgemäß ist die
Niederdruck-Quecksilberentladungslampe der eingangs beschriebenen
Art, wobei die Umhüllung
zudem mit einem weiteren lumineszierenden Material versehen ist,
das ein Emissionsspektrum mit einem Maximum in einem Wellenlängenbereich
von 580 bis 720 nm aufweist, hierzu dadurch gekennzeichnet, dass
das genannte weitere lumineszierende Material ein Anregungsspektrum
aufweist, dessen Wert für
eine Wellenlänge
von 436 nm zumindest 10% desjenigen für eine Wellenlänge von
254 nm beträgt.
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Der
Erfinder hat herausgefunden, dass beim Dimmen der Lampe die Intensität der in
dem Entladungsraum erzeugten Strahlung mit einer Wellenlänge von
436 nm weniger stark abnimmt als die von 254-nm-Strahlung. Die Strahlung
mit der ersten Wellenlänge
wird in Strahlung umgewandelt, die bei der erfindungsgemäßen Lampe
in einem Wellenlängenbereich
von 580 bis 720 nm liegt. Die erfindungsgemäße Lampe hat im gedimmten Betriebszustand
somit einen Farbort, dessen Koordinate einen höheren Wert aufweist als im
Nennbetriebszustand.
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Es
sei bemerkt, dass aus US-P 5.592.052 eine Niederdruck-Quecksilberentladungslampe
bekannt ist, deren Umhüllung
mit einem lumineszierenden Material versehen ist, das mit Hilfe
von Strahlung mit einer Wellenlänge
von 254 nm anregbar ist, und mit einem weiteren lumineszierenden
Material, das mit Hilfe von Strahlung mit einer Wellenlänge im Bereich
von 330 bis 440 nm anregbar ist. Mit der Kombination dieser lumineszierenden
Materialien soll erreicht werden, dass die Farbtemperatur der Lampe
mit Hilfe der Betriebsweise eingestellt werden kann. Die Farbtemperatur
der bekannten Lampe steigt an, wenn die bekannte Lampe im Pulsburstbetrieb
statt kontinuierlich betrieben wird. Gleichzeitig nimmt bei dieser Änderung
der Betriebsweise der Lichtstrom ab. Dies ist unerwünscht, wenn
eine Niederdruck-Quecksilberentladungslampe als Ersatz für eine Glühlampe verwendet
wird. Glühlampen
haben dagegen die Eigenschaft, dass die Farbtemperatur abnimmt, wenn
der Lichtstrom auf einen niedrigeren Wert eingestellt wird. Bei
einer Ausführungsform
der aus US-P 5.592.052 bekannten Lampe wird das weitere lumineszierende
Material durch die lumineszierende Substanz YVO2 :
Eu3+ gebildet. Dieses lumineszierende Material
ist nicht oder kaum mit Hilfe von Strahlung mit einer Wellenlänge von
436 nm anregbar.
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Das
weitere lumineszierende Material der erfindungsgemäßen Lampe
kann eine einzelne lumineszierende Substanz umfassen oder kann aus
mehreren lumineszierenden Substanzen zusammengesetzt sein. Geeignete
lumineszierende Substanzen für
das weitere lumineszierende Material sind beispielsweise CaS : Eu2+, SrS : Eu2+ oder
(Zn, Cd) S : Ag+ oder ein organisches lumineszierendes
Material wie z. B. Eu-Cinnamat.
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Bei
einer interessanten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Niederdruck-Quecksilberentladungslampe
liegt das Maximum des Emissionsspektrums des weiteren lumineszierenden
Materials zwischen 630 nm und 700 nm. Das weitere lumineszierende
Material trägt
dann zum Farbwiedergabeindex R9 (tiefrot) bei. Die lumineszierende
Substanz Mg4GeO5.5F
: Mn4+ ist beispielsweise hierfür geeignet.
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Der
Grad, in dem der Wert der x-Koordinate des Farbpunktes ansteigt,
wenn die Lampe gedimmt ist, kann durch den Grad beeinflusst werden,
in dem das weitere lumineszierende Material die 436-nm-Strahlung absorbiert.
Bei einer praktischen Ausführungsform
absorbiert das weitere lumineszierende Material 20 bis
70% der in dem Entladungsraum erzeugten Strahlung mit einer Wellenlänge von
436 nm. Die Auswirkung der Maßnahmeist
für Werte
kleiner als 20% verhältnismäßig gering.
Werte oberhalb 70% führen
im Allgemeinen zu einer verhältnismäßig starken
Absorption auch der von dem lumineszierenden Material erzeugten
Strahlung. Der Absorptionsgrad kann vom Fachmann in einfacher Weise
gewählt
werden. Beispielsweise kann das weitere lumineszierende Material
in einer Suspension vorgesehen werden. Ein höherer Gewichtsanteil des weiteren
lumineszierenden Materials in der Suspension wird zu einem höheren Bedeckungsgewicht
führen
und somit zu einer stärkeren
Absorption. Das lumineszierende Material kann aus einer einzelnen
lumineszierenden Substanz bestehen, die über einen breiten Wellenlängenbereich
emittiert oder einer einzelnen lumineszierenden Substanz, die in
unterschiedlichen Wellenlängenbereichen
emittiert. Auch kann das lumineszierende Material aus unterschiedlichen
lumineszierenden Substanzen zusammengesetzt sein, die in voneinander
unterschiedlichen Wellenlängenbereichen
emittieren.
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Das
lumineszierende Material kann beispielsweise eine oder mehrere der
lumineszierenden Substanzen Ce.67TB.33MgAl11O19 (CAT), Ce.3Gd.5Tb.2MgB5O10 (CBT) zur Emission
in einem Wellenlängenbereich
von 520 bis 565 nm umfassen. Tb3+ spielt
hier die Rolle des Aktivators. Wenn eine verhältnismäßig hohe Nennfarbtemperatur
erwünscht
ist, kann das Material zusätzlich
eine oder mehrere der lumineszierenden Substanzen (Ba,Ca)1.29Al12O19.29 : Eu2+ (BAL),
Sr5(PO4)3Cl : Eu2+ (SCAP),
BaMgAl10O17 : Eu2+ (BAM) und Sr2Al60O11 : Eu2+ (SAL) zur Emission in einem Wellenlängenbereich
von 430 bis 490 nm umfassen. Bei Lampen mit einer verhältnismäßig hohen
Nennfarbtemperatur kann die Strahlung in diesem Wellenlängenbereich
vollständig
durch direkte Emission der Quecksilberentladung realisiert werden,
insbesondere der 436-nm-Linie. Das weitere lumineszierende Material
trägt zu
dem Wellenlängenbereich
von 580 bis 720 nm in dem Spektrum bei. Auf Wunsch kann eine lumineszierende
Substanz in dem lumineszierenden Material vorhanden sein, die einen
zusätzlichen
Beitrag zu diesem Wellenlängenbereich
liefert, wie z. B. Y2O3 :
Eu3+ (YOX).
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Bei
einer Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Lampe
ist die Umhüllung
ein vakuumdicht verschlossenes Entladungsgefäß, während das lumineszierende Material
und das weitere lumineszierende Material zusammen in einer Leuchtschicht
vorgesehen ist. Eine interessante Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet,
dass das lumineszierende Material und das weitere lumineszierende
Material in zueinander unterschiedlichen Leuchtschichten vorgesehen
sind, wobei die Leuchtschicht mit dem lumineszierenden Material zwischen
dem Entladungsraum und der Leuchtschicht mit dem weiteren lumineszierende
Material angeordnet ist. Dies hat den Vorteil, dass in dem Entladungsraum
erzeugte UV-Strahlung bereits weitgehend in der Leuchtschicht mit
dem lumineszierenden Material umgewandelt worden ist, bevor es die
Leuchtschicht mit dem weiteren lumineszierenden Material erreichen
kann. Zusätzlich
schützt
das lumineszierende Material hier das weitere lumineszierende Material
gegen den Beschuss von Ionen und Elektronen aus dem Entladungsraum.
Dies vergrößert den
Bereich an Möglichkeiten,
aus denen das weitere lumineszierende Material gewählt werden kann.
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In
einer Abwandlung der obigen interessanten Ausführungsform sind die Leuchtschichten
auf der nach innen gewandten Oberfläche des Entladungsgefäßes vorgesehen,
sodass die Leuchtschicht mit dem weiteren lumineszierenden Material
die Leuchtschicht mit dem lumineszierenden Material trägt. Eine
günstige
Abwandlung der genannten interessanten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lampe
ist dadurch gekennzeichnet, dass die Umhüllung nicht nur ein vakuumdicht
umschlossenes Entladungsgefäß, sondern
auch einen Außenkolben
umfasst, der das Entladungsgefäß umgibt,
wobei das Entladungsgefäß auf einer
nach innen gewandten Fläche
eine Leuchtschicht mit dem lumineszierenden Material trägt und der
Außenkolben
eine Leuchtschicht mit dem weiteren lumineszierenden Material trägt. Die
Leuchtschicht mit dem weiteren lumineszierenden Material dient dann
gleichzeitig als Diffusor für
das von der Leuchtschicht mit dem lumineszierenden Material erzeugte
Licht. Der Außenkolben
kann aus Glas hergestellt sein oder alternativ aus einem Kunststoff. Es
ist bei diesen Ausführungsformen,
bei denen die Umhüllung
aus mehreren Teilen besteht, offensichtlich ausreichend, dass nur
einer dieser Teile, beispielsweise das Entladungsgefäß oder der
Außenkolben
der Umhüllung,
gasdicht verschlossen ist.
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Selbstverständlich ist
die Beschaffenheit der Mittel zum Aufrechterhalten der Entladung
für das
Wesen der Erfindung nicht von Bedeutung. Diese Mittel können beispielsweise
als Elektrodenpaar ausgeführt
werden, das gegebenenfalls innerhalb des Entladungsgefäßes positioniert
sein kann. Auch können
die Mittel beispielsweise als Spule ausgeführt sein, mit der während des
Betriebs im Entladungsraum ein Wechselmagnetfeld erzeugt wird. Die
Spule ist vorzugsweise außerhalb
des Entladungsraums positioniert, weil dadurch elektrische Durchführelemente
durch das Entladungsgefäß vermieden
werden.
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Die
Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im Weiteren
näher beschrieben.
Es zeigen:
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1 eine erste Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Niederdruck-Quecksilberentladungslampe,
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2 das Emissionsspektrum
des in der Lampe von 1 verwendeten
weiteren lumineszierenden Materials,
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3A das Anregungsspektrum
dieses weiteren lumineszierenden Materials,
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3B das Anregungsspektrum
eines anderen lumineszierenden Materials,
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4 den Unterschied (Δx, Δy) des Farbortes
bei gedimmtem Betrieb gegenüber
Nennbetrieb und
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5 eine zweite Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Niederdruck-Quecksilberentladungslampe.
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Die
erste Ausführungsform
der in 1 gezeigten Niederdruck-Quecksilberentladungslampe
umfasst eine lichtdurchlässige
Umhüllung 1,
die einen Entladungsraum 2 gasdicht umschließt, welcher
Entladungsraum mit einer ionisierbaren Umhüllung mit Quecksilber und einem
oder mehreren Edelgasen versehen ist. Die dargestellte Lampe umfasst
weiterhin Mittel 3 zum Aufrechterhalten einer elektrischen
Ladung in dem Entladungsraum 2. Die Umhüllung 1 ist mit einem
lumineszierenden Material 4 versehen, das mit Hilfe von
Strahlung mit einer Wellenlänge
von 254 nm anregbar ist. Das lumineszierende Material 4 umfasst
hier die lumineszierenden Substanzen Ce.67Tb.33MgAl11O19, und Y2O3 : Eu3+ in einem
Gewichtsverhältnis
von 23 : 77. Die Umhüllung 1 ist
zusätzlich
mit einem weiteren lumineszierenden Material 5 versehen,
das ein Anregungsspektrum aufweist, dessen Wert für eine Wellenlänge von
436 nm zumindest 10% desjenigen für eine Wellen länge von 254
nm aufweist, während
das Emissionsspektrum ein Maximum in einem Wellenlängenbereich
von 580 bis 720 nm hat.
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Das
weitere lumineszierende Material 5 umfasst in diesem Fall
das lumineszierende Material Mg4GeO5.5F : Mn4+, dessen
Emissionsspektrum ein Maximum hat, das zwischen 630 nm und 700 nm
liegt, d. h. bei ungefähr
660 nm. Bei der dargestellten Ausführungsform umfasst die Umhüllung 1 mehrere
Teile, d. h. ein Entladungsgefäß 10,
das vakuumdicht verschlossen ist, und einen Außenkolben 11. Das
Entladungsgefäß 10 ist
als Röhre
ausgeführt,
die hakenförmig
gebogen ist und die einen Innendurchmesser von 10 mm hat. In der
Röhre ist
an jedem Ende eine Elektrode 3a, 3b angeordnet.
Die Elektroden 3a, 3b bilden die Mittel zum Aufrechterhalten
einer elektrischen Entladung in dem Entladungsraum 2. Die
Außenkolben 11 umgibt
das Entladungsgefäß 10.
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Die
hier gezeigte Niederdruck-Quecksilberentladungslampe ist Teil einer
Beleuchtungseinheit, die außerdem
eine Versorgungseinheit 6 umfasst, die mit einem Controller 7 gesteuert
werden kann. Die Versorgungseinheit 6 ist in einem Gehäuse 8 untergebracht
und mit Kontakten 9a, 9b eines an dem Gehäuse 8 befestigten
Lampensockels 9 verbunden.
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Das
lumineszierende Material 4 und das weitere lumineszierende
Material 5 werden in zueinander unterschiedlichen Leuchtschichten 40 bzw. 50 vorgesehen.
Die Leuchtschicht 40 mit dem lumineszierenden Material 4 befindet
sich zwischen dem Entladungsraum 2 und der Leuchtschicht 50,
die das weitere lumineszierende Material 5 umfasst. Das
Entladungsgefäß 10 trägt hier
die Leuchtschicht 40 mit dem lumineszierenden Material 4 an
einer nach innen gewandten Oberfläche 10'. Der Außenkolben 11 trägt die Leuchtschicht 50 mit dem
weiteren lumineszierenden Material 5, hier wieder an einer
nach innen gewandten Oberfläche 11.
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2 zeigt das Emissionsspektrum
von Mg4GeO5.5F :
Mn4+. Die Emission hat ein Maximum bei einer Wellenlänge von
660 nm. Das Anregungsspektrum dieser in dem weiteren lumineszierenden
Material verwendeten lumineszierenden Substanz wird in 3A gezeigt. Daraus wird
deutlich, dass der Wert des Anregungsspektrums des weiteren lumineszierenden
Materials bei einer Wellenlänge
von 436 nm bis zu 48% derjenigen von 254 nm beträgt. 3B zeigt zum Vergleich das Anregungsspektrum
von YVO4 : Eu3+,
aus dem sich ergibt, dass der Wert des Anregungsspektrums dieser
lumineszierenden Substanz bei einer Wellenlänge von 436 nm im Vergleich
zu dem bei einer Wellenlänge
von 254 nm vernachlässigbar
klein ist.
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Zwei
Lampen (inv1, inv2) gemäß der Ausführungsform
der Erfindung von 1 und
eine Lampe (ref) nicht gemäß der Erfindung
wurden hergestellt. Die Leuchtschicht 50 mit dem weiteren
lumineszierenden Material 5 absorbiert 39 bzw. 61% der
Strahlung einer Wellenlänge
von 436 nm in den Lampen inv1 bzw. inv2. Die Absorption liegt in
beiden Fällen
zwischen den oben bereits erwähnten
Grenzen von 20% und 70%. Die Leuchtschicht 50 mit dem weiteren
lumineszierenden Material 5 wurde dadurch erhalten, dass
man eine Suspension mit der lumineszierenden Substanz Mg4GeO5.5F : Mn4+ mit Butylacetat als Suspensionsmittel
und Nitrocellulose als Binder über
die Innenfläche
des Außenkolbens
fließen
ließ und
trocknen ließ,
woraufhin der Binder durch Erwärmen
aus der Leuchtschicht 50 herausgetrieben wurde. Die Gewichtsmengen
der genannten lumineszierenden Substanz in der Suspension betrugen
1,39 und 1,48 g/cm3 in den Lampen inv1 bzw.
inv2. In der Lampe ref war kein Außenkolben vorhanden.
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Die
Lampen ref, inv1 und inv2 wurden im Nennbetrieb und danach im gedimmten
Zustand betrieben. Im Nennbetriebszustand betrug die von der Lampe
aufgenommene Leistung 8,5 W, im gedimmten Zustand 3,4 W. Die Lichtstromwerte
der Lampen im gedimmten Zustand betrugen ungefähr 15% von denen im Nennbetriebszustand.
Die folgende Tabelle listet die Farbtemperatur Tc und
die Koordinaten x,y der Farborte der genannten Lampen in beiden
Betriebszuständen
auf.
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4 zeigt mit Pfeilen die
Veränderung
(Δx, Δy) des Farbortes
in einem Übergang
von Nennbetriebszustand zum gedimmten Betriebszustand. Aus 4 ist ersichtlich, dass
für die
erfindungsgemäßen Lampen inv1
und inv2 der Wert der x-Koordinate des Farbortes im gedimmten Betriebszustand
größer ist
als im Nennbetriebszustand. Für
die Lampe ref, nicht gemäß der Erfindung,
hat die x-Koordinate des Farbortes im gedimmten Betriebszustand
dagegen einen niedrigeren Wert als im Nennbetriebszustand.
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Eine
zweite Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Lampen
wird in 5 gezeigt. Komponenten darin,
die denen in 1 entsprechen,
haben um 100 höhere
Bezugszeichen. Die Umhüllung 101 umfasst
bei dieser Ausführungsform
einen Innenteil 112 und einen Außenteil 113. Der Innenteil 112 ist
eine u-förmig
gebogene Röhre
mit einem ersten geschlossenen Ende 112a, in dem eine erste
Elektrode 103a angeordnet ist, und einem zweiten, offenen
Ende 112b. Der Außenteil 113 umhüllt den
Innenteil 112 gasdicht. Im Außenteil ist eine zweite Elektrode 103b gegenüber dem
offenen Ende 112b angeordnet. Eine dem Innenteil 112 der
Umhüllung 101 zugewandte
Oberfläche 112' ist mit einem
lumineszierenden Material 104 versehen, das die lumineszierenden
Substanzen BaMgAl11O17 :
Eu2+, Ce.67Tb.33MgAl11O19 und Y2O3 : Eu3+. umfasst.
Der Außenteil 113 der Umhüllung 101 ist
mit einem weiteren lumineszierenden Material 105 versehen,
das die lumineszierende Substanz CaS : Eu2+ an
einer nach innen gewandten Oberfläche 113' umfasst.