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Die Erfindung betrifft eine Regelvorrichtung für Heizelemente
gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1, der sich auf einen aus der EP-A-0 420 523
bekannten Regelkreis bezieht.
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Bei einem Bilderzeugungsgerät, wie einem Kopiergerät und einem
Drucker, bei denen ein elektrofotografisches Aufzeichnungsverfahren
Anwendung findet, wird ein auf einer fotoleitfähigen Trommel (einem drehbaren
fotoleitenden Körper)
ausgebildetes elektrostatisches Ladungsbild in ein (nachstehend
als Tonerbild bezeichnetes) sichtbares Bild umgewandelt, indem ein
(nachstehend als Toner bezeichnetes) Entwicklungsmittel mit Hilfe
einer Entwicklungseinheit aufgebracht wird. Das Tonerbild wird sodann
mit Hilfe einer Übertragungseinheit
auf ein Blatt Aufzeichnungspapier übertragen, woraufhin das Tonerbild
mittels einer Fixiereinheit auf dem Blatt Aufzeichnungspapier fixiert
und auf diese Weise auf dem Aufzeichnungspapier ein dauerhaftes
Bild ausgebildet wird.
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Bei der Fixiereinheit findet üblicherweise
ein thermisches Schmelzfixierverfahren Verwendung, bei dem der Toner
durch Wärmeenergie
zum Schmelzen gebracht wird, die von einer von einem Heizelement
als Wärmequelle
erwärmten
Fixierwalze übertragen
wird, sodass der Toner unter dem Druck der Fixierwalze in die Fasern
des Aufzeichnungspapiers eingeschmolzen wird.
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15 zeigt
ein Blockschaltbild eines wesentlichen Abschnitts eines bekannten
Bilderzeugungsgerätes,
durch den die Steuerung der Energiezufuhr bzw. Stromversorgung eines
Fixier-Heizelements stattfindet, das als Wärmequelle für eine mit thermischem Schmelzfixieren
arbeitende Fixiereinheit dient.
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Wie 15 zu
entnehmen ist, wird eine Wechselstromleistung über mit einer Wechselstrom-Netzleitung verbundene
Eingangsanschlüsse 1 und 2 zugeführt. Mit
den Eingangsanschlüssen 1 und 2 ist
eine Reihenschaltung aus einem Fixier-Heizelement 3 und
einem Schaltelement 4 verbunden, denen die Wechselstromleistung
zugeführt
wird. Das Fixier-Heizelement 3 ist in einer nicht dargestellten Fixierwalze
angeordnet und verläuft
in der Axialrichtung der Fixierwalze: Üblicherweise findet als Heizelement
eine Halogenlampe mit einer Nennleistung von einigen 100 W bis 1
kW und einem Widerstand mit positivem Temperaturkoeffizienten Verwendung. Für das Schaltelement 4 kann
ein Festkörperrelais (SSR)
oder eine aus einem Fototriac und einem Triac bestehende isolierte
Schalteranordnung Verwendung finden.
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Eine dieser Reihenschaltung parallel
geschaltete Nulldurchgangs-Detektorschaltung 6 ermittelt
die Nulldurchgänge
des der Reihenschaltung zwischen den Eingangsanschlüssen 1 und 2 zugeführten Netzstroms.
Ein Temperatursensor 5 ist dicht an der Oberfläche der
Fixierwalze angeordnet und besteht üblicherweise aus einem Thermistor,
der eine Impedanz mit einem bekannten Temperaturkoeffizienten aufweist.
Auf diese Weise kann die Temperatur der Oberfläche der Fixierwalze ständig überwacht werden,
wobei ein Temperatur-Messsignal einer Temperatur-Einstellschaltung 7 zugeführt wird.
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Die Temperatur-Einstellschaltung 7 steuert das
Umschalten des Schaltelements 4 in Abhängigkeit von dem Temperatur- Messsignal, wodurch
die Einschalt/Abschaltzeiten des Fixier-Heizelements 3 gesteuert
werden. Hierbei führt
die Temperatur-Einstellschaltung 7 Heizelement-Einschalt/Abschaltsignale
für die
Temperaturregelung einem Steuerimpulsgenerator 12 zu, um
die Temperatur oder Oberfläche
der Fixierwalze innerhalb eines vorgegebenen Temperaturregelbereichs
zu halten, d. h., die Temperatur-Einstellschaltung 7 gibt
ein Abschaltsignal ab, wenn die Oberflächentemperatur der Fixierwalze
den oberen Grenzwert des vorgegebenen Temperaturregelbereichs erreicht,
und gibt ein Einschaltsignal ab, wenn die Oberflächentemperatur der Fixierwalze
auf den unteren Grenzwert des vorgegebenen Temperaturregelbereichs
abgefallen ist.
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Der mit den Heizelement-Einschalt/Abschaltsignalen
und dem Ausgangssignal der Nulldurchgangs-Detektorschaltung 6 beaufschlagte
Steuerimpulsgenerator 12 führt dem Schaltelement 4 einen Ansteuerimpuls
zur Einregelung der Oberflächentemperatur
der Fixierwalze auf den vorgegebenen Temperaturregelbereich zu.
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Nachstehend wird näher auf
die Wirkungsweise der Schaltungsanordnung gemäß 15 eingegangen.
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Wenn die Zuführung des Netzstroms bzw. der
Netzleistung über
die Eingangsanschlüsse 1 und 2 erfolgt,
findet mit Hilfe einer nicht dargestellten Stromversorgungsschaltung
eine Gleichrichtung in einen Gleichstrom zur Ansteuerung der vorstehend beschriebenen
Bauelemente 4, 6, 7 und 12 statt.
Der Temperatursensor 5 erfasst die Oberflächentemperatur
der Fixierwalze und führt
das Temperatur-Messsignal der Temperatur-Einstellschaltung 7 zu.
Die Temperatur-Einstellschaltung 7 führt dem Steuerimpulsgenerator 12 das
Einschaltsignal zu, wenn die ermittelte Oberflächentemperatur der Fixierwalze
unter den unteren Grenzwert des vorgegebenen Temperaturregelbereiches
abfällt,
und führt
dem Steuerimpulsgenerator 12 das Abschaltsignal zu, wenn
beim allmählichen
Anstieg der Oberflächentemperatur
der Fixierwalze der obere Grenzwert des vorgegebenen Temperaturregelbereiches
erreicht wird.
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Die Nulldurchgangs-Detektorschaltung 6 überwacht
kontinuierlich den Netzstrom bzw. die Netzleistung zur Erfassung
der Nulldurchgänge
und führt
dem Steuerimpulsgenerator 12 ein entsprechendes Nulldurchgangssignal
zu.
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In Abhängigkeit von dem von der Temperatur-Einstellschaltung 7 zugeführten Einschaltsignal und
Abschaltsignal erzeugt der Steuerimpulsgenerator 12 synchron
mit dem von der Nulldurchgangs-Detektorschaltung 6 zugeführten Nulldurchgangssignal den
Ansteuerimpuls für
das Schaltelement 4, wodurch ein Durchschalten und Sperren
(Einschalten und Abschalten) des Schaltelements 4 bewirkt
und das Schaltelement 4 auf diese Weise gesteuert wird. Durch
die Schaltvorgänge
des Schaltelements 4 werden intermittierende Einschaltzeiten
des Fixier-Heizelements 3 gesteuert.
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Der von der Netzstromleitung zu dem
Fixier-Heizelement 3 fließende Strom wird derart gesteuert,
dass er stets synchron mit einem Nulldurchgang des Netzstroms zu
fließen
beginnt. Die Fixierwalze wird hierbei derart geregelt, dass ihre
Oberflächentemperatur
innerhalb eines vorgegebenen Temperaturregelbereichs gehalten wird.
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In den 16A bis 16C sind Strom- bzw. Signalverläufe dargestellt,
die die Beziehung zwischen dem durch das Fixier-Heizelement 3 fließenden Strom
und dem Ansteuerimpuls veranschaulichen.
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16A zeigt
den Verlauf des durch das Fixier-Heizelement 3 fließenden Stroms
Lin2, wobei F eine Periode der Wechselstromfrequenz bezeichnet. 16B zeigt den Ansteuerimpuls,
bei dessen hohem Pegel (ton) das Schaltelement 4 im Einschaltzustand
verbleibt, während
es bei einem niedrigen Pegel (toff) abgeschaltet bleibt. 16C zeigt den quadratischen
Mittelwert bzw. Effektivwert Lin2rms, in den der Stromverlauf Lin2
bei jeder Halbperiode der Wechselstromfrequenz umgesetzt wird.
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Da das Schaltelement während der
Zeit toff abgeschaltet bzw. gesperrt bleibt, wird kein Strom zugeführt, sodass
das Fixier-Heizelement 3 nicht mit Energie versorgt wird.
Das Fixier-Heizelement 3 ist in der Fixierwalze angeordnet.
Die Fixierwalze hat somit eine größere thermische Kapazität, während das Fixier-Heizelement 3 eine
geringere thermische Kapazität
aufweist. Aus diesem Grund fällt
die Oberflächentemperatur
der Fixierwalze langsam ab, während
die Temperatur des Fixier-Heizelements 3 schnell abfällt. Die
Temperatur des Fixier-Heizelements 3 fällt während der Zeit toff ab, da
während
dieser Zeit keine Wärme
erzeugt wird und sein Widerstand äußerst gering ist.
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Bei abgesunkener Oberflächentemperatur der
Fixierwalze geht sodann der Ansteuerimpuls auf einen hohen Pegel über, sodass
das Fixier-Heizelement 3 mit dem Netz-Wechselstrom bzw.
der Netzleistung beaufschlagt wird, was bedeutet, dass ein äußerst geringer
Widerstand mit der Netzleistung beaufschlagt wird. Im Gegensatz
zu dem in 16A veranschaulichten
stationären
Zustand fließt
daher bei Beginn der Energiezufuhr ein sehr hoher Spitzenstrom.
Wenn der Widerstand während
der Zeit ton mit steigender Temperatur des Fixier-Heizelements ansteigt,
stabilisiert sich der Strom und geht in den in 16A dargestellten stationären Zustand über.
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Der sich aus dem Stromverlauf Lin2
ergebende quadratische Mittelwert bzw. Effektivwert Lin2rms ändert sich
hierbei in der in 16C dargestellten
Weise. Anders als der im stationären
Zustand erhaltene quadratische Mittelwert ST hängt der dem Spitzenstrom entsprechende
quadratische Mittelwert RS3 in erheblichem
Maße von
dem Temperaturregelbereich der Fixierwalze ab (dem Bereich von einem unteren
Temperatur-Grenzwert, oberhalb dessen das Fixier-Heizelement 3 mit
Strom versorgt wird, bis zu einem oberen Temperatur-Grenzwert, oberhalb
dessen die Stromversorgung des Fixier-Heizelements 3 unterbrochen
wird). Der quadratische Mittelwert hängt hierbei in erheblichem
Maße von
der Dauer des hohen Pegels und der Dauer des niedrigen Pegels des
Ansteuerimpulses ab. Eine kürzere
Dauer niedrigen Pegels führt
zu einem geringeren Strom-Spitzenwert RS3,
während
eine längere
Dauer niedrigen Pegels zu einem höheren Strom-Spitzenwert RS3 führt.
Wenn die Dauer des niedrigen Pegels eine vorgegebene Dauer überschreitet,
findet ein völliger
Abfall des Fixier-Heizelements 3 statt,
sodass ein Sättigungswert
für den
Wert RS3 erhalten wird. Bei dem in den 16A bis 16C veranschaulichten Beispiel nimmt
der beim Übergang
des Schaltelements 4 vom Abschaltzustand in den Einschaltzustand
auftretende Spitzenwert RS3 des durch das
Fixier-Heizelement 3 fließenden Spitzenstroms den mehrfachen
Betrag des stationären
quadratischen Mittelwerts bzw. Effektivwerts ST an.
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Bei einem Bilderzeugungsgerät wie einem Drucker
oder Kopiergerät
mit einer solchen Heizelement-Regelschaltung fließt somit
der durch RS3 gegebene Spitzenstrom zum
Einschaltzeitpunkt des Netz-Wechselstroms bzw. der Netzleistung.
Wenn die Impedanz der internen Leitungsführung für den Netz-Wechselstrom bzw.
die Netzleistung keinen ausreichend niedrigen Wert aufweist, tritt
auf Grund der Impedanz in der Stromversorgungsleitung sofort ein
erheblicher Spannungsabfall auf. Dies kann einen nachteiligen Einfluss
auf andere Geräte
haben, die mit der gleichen Netzleistung oder dem Netzkabel verbunden
sind. Ein solcher sofortiger Spannungsabfall führt z. B. zu einem kurzzeitigen
Flackern der Beleuchtungsstärke
von Leuchtkörpern.
Zur Verhinderung eines solchen Spannungsabfalls kann die Impedanz
der Netzleitung verringert oder die Verwendung einer komplexen und
aufwändigen
Schaltungsanordnung in Betracht gezogen werden.
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Obwohl auch die Verwendung von zwei
Heizelementen für
die Fixiereinheit in Betracht gezogen werden kann, tritt bei einer
solchen Fixiereinheit ebenfalls das vorstehend beschriebene Problem
auf.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe
zu Grunde, eine Regelvorrichtung für Heizelemente anzugeben, bei
der das vorstehend beschriebene Problem nicht auftritt.
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Darüber hinaus liegt der Erfindung
die Aufgabe zu Grunde, eine Regelvorrichtung für Heizelemente anzugeben, bei
der eine Begrenzung des quadratischen Mittelwertes bzw. Effektivwertes
des beim Einschalten der Stromversorgung eines Heizelements auftretenden
Spitzenstroms durch Verwendung einer einfachen und kostengünstigen
Anordnung erzielt wird.
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Weiterhin liegt der Erfindung die
Aufgabe zu Grunde, eine Regelvorrichtung für Heizelemente anzugeben, bei
der der Spannungsabfall zum Einschaltzeitpunkt der Stromversorgung
verringert ist.
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Außerdem liegt der Erfindung
die Aufgabe zu Grunde, eine Regelvorrichtung für Heizelemente anzugeben, durch
die sich ein Flackern von Beleuchtungskörpern verringern oder verhindern
lässt.
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Diese Aufgaben werden durch eine
Regelvorrichtung gemäß Patentanspruch
1 gelöst.
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Weitere Aufgaben und Zielsetzungen
der Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung, den
zugehörigen
Zeichnungen sowie den Unteransprüchen.
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Die Erfindung wird nachstehend anhand
von Ausführungsbeispielen
unter Bezugnahme auf die Zeichnung näher beschrieben. Es zeigen:
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1 ein
Blockschaltbild eines wesentlichen Abschnitts eines ersten Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Bilderzeugungsgerätes,
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2A bis 2G zeitabhängige Signalverläufe bei
der Schaltungsanordnung gemäß 1,
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3A bis 3C Strom- und Signalverläufe bei der
Schaltungsanordnung gemäß 1,
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4 ein
Blockschaltbild eines wesentlichen Abschnitts eines zweiten Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Bilderzeugungsgerätes,
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5A bis 5G zeitabhängige Signalverläufe bei
der Schaltungsanordnung gemäß 4,
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6 ein
Blockschaltbild eines wesentlichen Abschnitts eines dritten Ausführungsbeispiels
des erfindungsgemäßen Bilderzeugungsgeräts,
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7 ein
Blockschaltbild eines wesentlichen Abschnitts eines vierten Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Bilderzeugungsgerätes,
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8A bis 8E Signalverläufe bei
der Schaltungsanordnung gemäß 7,
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9A bis 9I zeitabhängige Signalverläufe bei
der Schaltungsanordnung gemäß 7,
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10A bis 10F Strom- und Signalverläufe bei
der Schaltungsanordnung gemäß 7,
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11 ein
Blockschaltbild eines wesentlichen Abschnitts eines fünften Ausführungsbeispiels eines
erfindungsgemäßen Bilderzeugungsgerätes,
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12A bis 12I zeitabhängige Signalverläufe bei
der Schaltungsanordnung gemäß 11,
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13 ein
Blockschaltbild eines wesentlichen Abschnitts eines sechsten Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Bilderzeugungsgerätes,
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14 ein
Blockschaltbild eines wesentlichen Abschnitts eines siebten Ausführungsbeispiels eines
erfindungsgemäßen Bilderzeugungsgeräts,
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15 ein
Blockschaltbild eines wesentlichen Abschnitts eines bekannten Bilderzeugungsgerätes, und
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16A bis 16C Strom- und Signalverläufe bei
der Schaltungsanordnung gemäß 15.
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Erstes Ausführungsbeispiel
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1 zeigt
ein Blockschaltbild eines wesentlichen Abschnitts eines ersten Ausführungsbeispiels eines
erfindungsgemäßen Bilderzeugungsgerätes.
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Gemäß 1 wird ein Wechselstrom bzw. eine Wechselstromleistung über mit
einer Wechselstrom-Netzleitung
verbundene Eingangsanschlüsse 1 und 2 zugeführt. Mit
den Eingangsanschlüssen 1 und 2 ist
eine Reihenschaltung aus einem Fixier-Heizelement 3 und
einem Schaltelement 4 verbunden, denen der Netz-Wechselstrom
bzw. die Netzleistung zugeführt
wird. Das Fixier-Heizelement 3 ist in einer nicht dargestellten
Fixierwalze angeordnet und verläuft
in der Axialrichtung der Fixierwalze. Üblicherweise findet als Heizelement
eine Halogenlampe mit einer Nennleistung von einigen 100 W bis 1
kW und einem Widerstand mit positivem Temperaturkoeffizienten Verwendung.
Bei dem Schaltelement 4 kann ein Festkörperrelais (SSR) oder eine
aus einem Fototriac und einem Triac bestehende isolierte Schalteranordnung
Verwendung finden. Die Fixierwalze fixiert ein auf einen Aufzeichnungsträger übertragenes Tonerbild
auf diesem Aufzeichnungsträger.
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Eine der Reihenschaltung parallel
geschaltete Nulldurchgangs-Detektorschaltung 6 ermittelt
die Nulldurchgänge
des der zwischen den Eingangsanschlüssen 1 und 2 liegenden
Reihenschaltung zugeführten
Netz-Wechselstroms
bzw. der entsprechenden Netzleistung. Ein Temperatursensor 5 ist
dicht an der Oberfläche
der Fixierwalze angeordnet und besteht üblicherweise aus einem Thermistor,
dessen Impedanz einen bekannten Temperaturkoeffizienten aufweist.
Durch diese Anordnung kann die Temperatur der Oberfläche der
Fixierwalze ständig überwacht werden,
wobei ein Temperatur-Messsignal einer Temperatur-Einstellschaltung 7 zugeführt wird.
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Die Temperatur-Einstellschaltung 7 steuert das
Umschalten des Schaltelements 4 in Abhängigkeit von dem Temperatur-Messsignal, wodurch
die Einschalt/Abschaltzeiten des Fixier-Heizelements 3 gesteuert
werden, d. h., die Temperatur-Einstellschaltung 7 gibt
ein Heizelement-Einschalt/Abschaltsignal
für die
Temperaturregelung ab, um die Temperatur der Oberfläche der
Fixierwalze innerhalb eines vorgegebenen Temperaturregelbereiches
zu halten. Hierbei führt
die Temperatur-Einstellschaltung 7 einer Nennleistungs-Einschaltimpulsgeneratorschaltung 9 und
einer Wählschaltung 10,
die beide einen Steuerimpulsgenerator 11 bilden, ein Signal
zu, das auf einen niedrigen Pegel übergeht, wenn die Oberflächentemperatur
der Fixierwalze ansteigt und den oberen Grenzwert eines Temperaturregelbereichs
erreicht, und auf einen hohen Pegel übergeht, wenn die Oberflächentemperatur
der Fixierwalze abfällt
und den unteren Grenzwert des Temperaturregelbereiches erreicht.
Der Steuerimpulsgenerator 11 umfasst außerdem eine Phasen-Steuerimpulsgeneratorschaltung 8.
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Die Nennleistungs-Einschaltimpulsgeneratorschaltung 9 verzögert das
Ausgangssignal der Temperatur-Einstellschaltung 7 um
eine vorgegebene Zeitdauer und führt
der Wählschaltung 10 das
verzögerte
Signal als kontinuierlichen Nennleistungs-Einschaltimpuls zu. In
Abhängigkeit
vom Anstehen des Ausgangssignals der Nulldurchgangs-Detektorschaltung 6 führt die
Phasen- Steuerimpulsgeneratorschaltung 8 der
Wählschaltung 10 einen
Phasensteuerimpuls zu.
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Die Wählschaltung 10 wählt das
Heizelement-Einschalt/Abschaltsignal
oder den Phasensteuerimpuls oder den kontinuierlichen Nennleistungs-Einschaltimpuls
auf der Basis der Ausgangssignale der Temperatur-Einstellschaltung 7 und
der Nennleistungs-Einschaltimpulsgeneratorschaltung 9 aus
und führt
das ausgewählte
Signal als Ansteuerimpuls dem Schaltelement 4 zu, durch
den die Schaltbetätigung
des Schaltelements 4 gesteuert wird. In Abhängigkeit
von der zeitlichen Umschaltsteuerung des Schaltelements 4 fließt ein Strom
intermittierend durch das Fixier-Heizelement 3, wodurch
die Oberflächentemperatur
der Fixierwalze innerhalb des vorgegebenen Temperaturregelbereichs gehalten
wird.
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Nachstehend wird unter Bezugnahme
auf die Spannungs- und Signalverläufe gemäß den 2A bis 2G näher auf
die Wirkungsweise der Schaltungsanordnung gemäß 1 eingegangen.
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2A zeigt
eine den Eingangsanschlüssen 1 und 2 zugeführte Netz-Wechselspannung
ein, wobei F eine Periode der Netz-Wechselspannung bzw. Netzleistung
bezeichnet. 2B zeigt
die vom Temperatursensor 5 erfasste Messtemperatur Ts,
wobei Ta den von der Temperatur-Einstellschaltung 7 vorgegebenen
unteren Grenzwert des Regelbereiches der Oberflächentemperatur der Fixierwalze
bezeichnet, während
Tb den oberen Grenzwert des Regelbereichs bezeichnet. 2C zeigt den Verlauf des
von der Nulldurchgangs-Detektorschaltung 6 gemäß 1 abgegebenen Nulldurchgangssignals
an einem Punkt a. 2D zeigt
den Verlauf des von der Phasen-Steuerimpulsgeneratorschaltung 8 gemäß 1 abgegebenen Phasensteuerimpulses
an einem Punkt b. 2E zeigt
das von der Temperatur- Einstellschaltung 7 gemäß 1 abgegebene Heizelement-Einschalt/Abschaltsignal
an einem Punkt c. 2F zeigt
den Verlauf des von der Nennleistungs-Einschaltimpulsgeneratorschaltung 9 gemäß 1 abgegebenen kontinuierlichen
Nennleistungs-Einschaltimpulses
an einem Punkt d. 2G zeigt
den Verlauf des von der Wählschaltung 10 gemäß 1 abgegebenen Signals an
einem Punkt e.
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Die den Eingangsanschlüssen 1 und 2 zugeführte Netz-Wechselspannung wird
von einer nicht dargestellten Stromversorgungsschaltung gleichgerichtet
und in eine Gleichspannung umgesetzt, die den vorstehend beschriebenen
Schaltungen 4, 6, 7, 8, 9 und 10 zugeführt wird.
Der Temperatursensor 5 erfasst die Oberflächentemperatur
der Fixierwalze und führt
der Temperatur-Einstellschaltung 7 das Messtemperatursignal
Ts zu. Die Temperatur-Einstellschaltung 7 gibt
ihrerseits das Heizelement-Einschalt/Abschaltsignal
(2E) ab, das auf einen
hohen Pegel übergeht,
wenn die erfasste Oberflächentemperatur
der Fixierwalze unter den unteren Grenzwert des vorgegebenen Regelbereichs
abfällt,
und auf einen niedrigen Pegel übergeht,
wenn die erfasste Oberflächentemperatur über den
oberen Grenzwert des vorgegebenen Regelbereichs ansteigt.
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Die Nulldurchgangs-Detektorschaltung 6 überwacht
ständig
die an den Eingangsanschlüssen 1 und 2 anstehende
Netz-Wechselspannung
ein (2A) zur Erfassung
der Nulldurchgänge
der Netz- oder Versorgungsspannung und führt der Phasen-Steuerimpulsgeneratorschaltung 8 das
Nulldurchgangssignal (2C)
zu. In Abhängigkeit
von diesem Nulldurchgangssignal gibt die Phasen-Steuerimpulsgeneratorschaltung 8 den
Phasensteuerimpuls ab (2D).
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In Abhängigkeit von dem Heizelement-Einschalt/Abschaltsignal
der Temperatur-Einstellschaltung 7 gibt die Nennleistungs-Einschaltimpulsgeneratorschaltung 9 den
kontinuierlichen Nennleistungs-Einschaltimpuls ( 2F) ab, der in Bezug auf die Anstiegszeit
t1 (t4) des Heizelement-Einschalt/Abschaltsignals
nach einer festen Verzögerungszeit
(P1 in 2F) zur Zeit
t2 (t5) auf einen
hohen Pegel übergeht.
Die Abfallzeit des Nennleistungs-Abfallimpulses
und des Heizelement-Einschalt/Abschaltsignals sind
mit dem Nulldurchgang zur Zeit t3 synchronisiert.
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Die Wählschaltung 10 erhält jeweils
das Heizelement-Einschalt/Abschaltsignal
von der Temperatur-Einstellschaltung 7,
den Phasensteuerimpuls von der Phasen-Steuerimpulsgeneratorschaltung 8 sowie
den kontinuierlichen Nennleistungs-Einschaltimpuls von der Nennleistungs-Einschaltimpulsgeneratorschaltung 9.
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Hierbei geht der Ansteuerimpuls (2G) der Wählschaltung 10 während der
Dauer niedrigen Pegels des Heizelement-Einschalt/Abschaltsignals zum Sperren
des Schaltelements 4 auf einen niedrigen Pegel über, wodurch
das Fixier-Heizelement 3 abgeschaltet
wird. Während
der Dauer hohen Pegels des Heizelement-Einschalt/Abschaltsignals
führt die Wählschaltung 10 den
Ansteuerimpuls dem Schaltelement 4 zum Einschalten des
Fixier-Heizelements 3 zu.
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Der Steuerimpulsgenerator 11 gibt
den Phasensteuerimpuls während
der festen Zeitdauer P1 von der Zeit t1 bis
zu der Zeit t2 zum jeweiligen Zeitpunkt
des Beginns eines leitenden Zustands ab, wobei das Heizelement-Einschalt/Abschaltsignal
auf hohem Pegel verbleibt, und gibt während der restlichen Dauer
(von der Zeit t2 bis zur Zeit t3)
des hohen Pegels des Heizelement- Einschalt/Abschaltsignals den
kontinuierlichen Nennleistungs-Einschaltimpuls ab. Der Phasensteuerimpuls
verbleibt in Synchronisation mit dem Nulldurchgangssignal während einer kürzeren Dauer
als der Periode F der Netz-Wechselspannung
auf hohem Pegel. Während
der festen Zeitdauer P1 wird das Schaltelement 4 nur während der
Dauer hohen Pegels des Phasensteuerimpulses durchgeschaltet. Während der
restlichen Zeitdauer des leitenden Zustands ist das Schaltelement 4 kontinuierlich
durchgeschaltet.
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Durch die auf diese Weise erfolgende
Steuerung des Schaltelements 4 wird das Fixier-Heizelement 3 entsprechend
mit Energie versorgt. Wenn die Oberflächentemperatur der Fixierwalze
abfällt
und den unteren Grenzwert Ta erreicht, wird das Fixier-Heizelement 3 in
den leitenden Zustand versetzt bzw. eingeschaltet. Wenn die Oberflächentemperatur der
Fixierwalze ansteigt und den oberen Grenzwert Tb erreicht, wird
das Fixier-Heizelement 3 abgeschaltet. Auf diese Weise
wird die Temperatur der Fixierwalze innerhalb des vorgegebenen Temperaturregelbereichs
erhalten. Der Begriff "leitender
Zustand" bezieht
sich auf den Zustand, in dem die Erwärmung des Fixier-Heizelements 3 erfolgt,
wobei die Dauer dieses leitenden Zustands die feste Zeitdauer P1
umfasst.
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In den 3A bis 3C ist die Beziehung zwischen
dem durch das Fixier-Heizelement 3 fließenden Strom und dem von der
Wählschaltung 10 zugeführten Ansteuerimpuls
in Form von Strom- bzw. Signalverläufen veranschaulicht.
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3A zeigt
den Verlauf des durch das Fixier-Heizelement 3 fließenden Stroms
Lin1, wobei F eine Periode des Netz-Wechselstroms bezeichnet. 3B zeigt den von der Wählschaltung 10 abgegebenen
Ansteuerimpuls, durch das Schaltelement 4 während der
Dauer seines hohen Pegels (ton) durchgeschaltet und während der
Dauer seines niedrigen Pegels (toff) gesperrt wird. 3C zeigt den quadratischen Mittelwert
bzw. Effektivwert Lin1rms, in den der Stromverlauf Lin1 bei jeder
Halbperiode des Netz-Wechselstroms
umgesetzt wird.
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Das Fixier-Heizelement 3 wird
während
der Zeitdauer toff nicht mit Energie versorgt, da auf Grund des
kontinuierlichen Sperrens des Schaltelements 4 keine Stromversorgung
erfolgt. Die Fixierwalze, in der das Fixier-Heizelement 3 angeordnet ist,
besitzt eine relativ größere thermische
Kapazität, während das
Fixier-Heizelement 3 eine
relativ geringere thermische Kapazität aufweist. Die Oberflächentemperatur
der Fixierwalze sinkt daher langsam ab, während die Temperatur des Fixier-Heizelements 3 schnell
abfällt.
Aus diesem Grund erfolgt während der
Zeitdauer toff ein Temperaturabfall des Fixier-Heizelements 3 ohne Wärmeabgabe,
was zur Folge hat, dass sein Widerstandswert sehr gering wird.
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Bei abgesunkener Oberflächentemperatur der
Fixierwalze geht der Ansteuerimpuls (3B) nach
der Zeit t1 auf einen hohen Pegel über, sodass der
Wechselstrom Lin1 dem Fixier-Heizelement 3 zugeführt wird
und der leitende Zustand des Fixier-Heizelements 3 beginnt.
Der Ansteuerimpuls wird zu diesem Zeitpunkt von dem Phasensteuerimpuls
gebildet, sodass der Strom durch das Fixier-Heizelement 3 phasengesteuert
mit einem festen Leitungs- oder Durchlasswinkel fließt. Auch
wenn der Strom Lin1 dem Fixier-Heizelement 3 bei Vorliegen
eines äußerst niedrigen
Widerstandswertes zugeführt
wird, stellt der quadratische Mittelwert RS1,
in den der durch das Fixier-Heizelement 3 fließende Spitzenstrom
bei jeder Halbperiode des Netz-Wechselstroms
umgesetzt wird, somit nur einen Bruchteil des Spitzenstromwertes
RS3 des Standes der Technik gemäß 16 dar (wobei der Betrag
dieses Bruchteils von dem Leitungs- oder Durchlasswinkel der Phasensteuerung
abhängt).
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Während
der festen Zeitdauer T1 dient der Phasensteuerimpuls zur Durchführung einer
Phasensteuerung mit einem festen Leitungs- oder Durchlasswinkel.
Hierbei steigt die Temperatur des Fixier-Heizelements 3 an,
wodurch sich sein Widerstandswert allmählich erhöht. Wenn die feste Zeitdauer
P1 zur Zeit t2 abläuft, wird dem Fixier-Heizelement 3 während der
Zeitdauer P2 der Nennleistungs-Einschaltimpuls
zugeführt,
sodass während der
Zeitdauer P2 ein ununterbrochener Einschaltvorgang (zur Erzielung
eines kontinuierlichen Leuchtvorgangs der Halogenlampe) vorliegt.
Der quadratische Mittelwert RS2, in den
ein zur Zeit t2 durch das Fixier-Heizelement 3 fließender zweiter
Spitzenstrom bei jeder Halbperiode der Netz-Wechselspannung umgesetzt
wird, ist hierbei kleiner als der Spitzenstromwert RS3 des
Standes der Technik gemäß 16. Der Unterschied zwischen
dem quadratischen Mittelwert RS2 und dem
stationären
quadratischen Mittelwert ST (RS2–ST) ist
sogar geringer als (RS3–ST), wie dies 3C zu entnehmen ist.
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Bei jedem Übergang des Fixier-Heizelements 3 vom
nichtleitenden Zustand in den leitenden Zustand, der jeweils entsprechend
dem in Abhängigkeit
von der erfassten Oberflächentemperatur
der Fixierwalze erzeugten Heizelement-Einschalt/Abschaltsignal erfolgt,
wird somit die dem Fixier-Heizelement 3 zugeführte elektrische
Energie durch eine mit einem festen Phasenwinkel erfolgende Phasensteuerung
begrenzt. Durch diese Maßnahme
wird der quadratische Mittelwert des Spitzenstroms bei jeder Halbperiode
des Wechselstroms zu Beginn des leitenden Zustands verringert.
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Auf diese Weise wird ein momentaner
Spannungsabfall der Versorgungsspannung eines eine derartige Heizeinrichtung
aufweisenden Bilderzeugungsgerätes
wie eines Druckers oder eines Kopiergerätes bzw. ein momentaner Spannungsabfall
der Versorgungsspannung durch die Impedanz der inneren Leitungsführung bei
der Zuführung
des Netz-Wechselstroms zu dem vorstehend beschriebenen Heizelement
verhindert. Ferner wird auf diese Weise auch die Störwirkung
eines solchen momentanen Spannungsabfalls auf andere Geräte verringert, die
im Bereich des vorstehend genannten Gerätes an die gleiche Netzleitung
bzw. Stromversorgungsleitung angeschlossen sind. So lässt sich
z. B. ein Abfallen der Beleuchtungsstärke und damit ein Flackern oder
Flimmern von Leuchtkörpern
verringern. Im Vergleich zu einer Phasensteuerung mit allmählich ansteigendem
Phasenwinkel ermöglicht
die mit einem festen Phasenwinkel erfolgende Phasensteuerung einen
einfachen Schaltungsaufbau mit geringen Störsignalanteilen.
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Zweites Ausführungsbeispiel
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4 zeigt
ein Blockschaltbild eines wesentlichen Abschnitts eines zweiten
Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Bilderzeugungsgerätes. In 4 sind mit der Schaltungsanordnung
gemäß 1 identische Bauelemente
mit den gleichen Bezugszahlen bezeichnet.
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Die Schaltungsanordnung gemäß 4 unterscheidet sich von
der Schaltungsanordnung gemäß 1 dahingehend, dass die
Dauer der Phasensteuerung in Abhängigkeit
von der vom Temperatursensor 5 ermittelten Oberflächentemperatur
der Fixierwalze verändert
wird, d. h., eine Temperatur-Einstellschaltung 7a und
eine Nennleistungs-Einschaltimpulsgeneratorschaltung 9a,
die in diesem Falle den Steuerimpulsgenerator 11 bilden,
weisen in Bezug auf die entsprechenden Schaltungsanordnungen des
ersten Ausführungsbeispiels
eine unterschiedliche Funktion auf.
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Nachstehend wird unter Bezugnahme
auf den in den 5A bis 5G dargestellten zeitlichen Verlauf
der Signale der Schaltungsanordnung gemäß 4 auf diesen Unterschied näher eingegangen.
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Die von einem Temperatursensor 5a gemessene,
in 5B dargestellte Temperatur
Ts sowie das in 5F dargestellte
Ausgangssignal einer Temperatur-Einstellschaltung 7a an
einem Punkt c1 und das in 5G dargestellte
Ausgangssignal der Wählschaltung
an einem Punkt e unterscheiden sich von den entsprechenden zeitlichen
Temperatur- bzw. Signalverläufen
gemäß den 2B, 2F und 2G, während die
anderen Signalverläufe
keine Änderungen
zeigen.
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Gemäß 5B ermittelt die Temperatur-Einstellschaltung 7a nicht
nur den oberen Grenzwert Ta und den unteren Grenzwert Tb des Temperaturregelbereichs
der Fixierwalze, sondern auch eine zwischen dem oberen Grenzwert
Ta und dem unteren Grenzwert Tb liegende vorgegebene Temperatur
Tc.
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Der Temperatursensor 5 misst
die Oberflächentemperatur
der Fixierwalze und führt
hierbei das Temperatur-Messsignal Ts der Temperatur-Einstellschaltung 7a zu.
Wenn die Temperatur-Einstellschaltung 7a zur Zeit t6 (t9) feststellt,
dass die Oberflächentemperatur
der Fixierwalze auf Ta abgefallen ist, geht das von der Temperatur-Einstellschaltung 7a der Wählschaltung 10 zugeführte Heizelement-Einschalt/Abschaltsignal
auf einen hohen Pegel über (5E).
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Wenn das Heizelement-Einschalt/Abschaltsignal
der Temperatur-Einstellschaltung 7a auf hohen Pegel übergeht,
führt die
Wählschaltung 10 dem Schaltelement 4 als
Ansteuerimpuls den von der Phasen-Steuerimpulsgeneratorschaltung 8 abgegebenen
Phasensteuerimpuls (5D)
zu. Auf diese Weise wird das Fixier-Heizelement 3 durch
Phasensteuerung mit Strom versorgt.
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Wenn die Temperatur-Einstellschaltung 7a zur
Zeit t7 (t10) feststellt,
dass die Oberflächentemperatur
der von dem Fixier-Heizelement 3 erwärmten Fixierwalze angestiegen
ist und die vorgegebene Temperatur Tc erreicht hat, geht das Ausgangssignal der
Temperatur-Einstellschaltung 7a am Punkt c1 (5F) auf einen hohen Pegel über und
wird der Nennleistungs-Einschaltimpulsgeneratorschaltung 9a zugeführt. Die
Nennleistungs-Einschaltimpulsgeneratorschaltung 9a gibt
dann synchron mit dem Ausgangssignal der Temperatur-Einstellschaltung 7a einen
kontinuierlichen Nennleistungs-Einschaltimpuls ab. Wenn die Wählschaltung 10 erfasst,
dass der Impuls auf einen hohen Pegel übergegangen ist, führt sie
den Nennleistungs-Einschaltimpuls dem Schaltelement 4 als
Ansteuerimpuls zu, sodass das Fixier-Heizelement 3 auf
diese Weise zur Erzielung eines ununterbrochenen Aufleuchtens (Nennleistung) kontinuierlich
mit Strom versorgt wird.
-
Wenn sodann die Temperatur-Einstellschaltung 7a zur
Zeit t8 feststellt, dass die Oberflächentemperatur
Tb der Fixierwalze weiter angestiegen ist und den Wert Tb erreicht
hat, gehen das der Nennleistungs-Einschaltimpulsgeneratorschaltung 9a zugeführte Ausgangssignal
der Temperatur-Einstellschaltung 7a am Punkt c1 sowie das
der Wählschaltung 10 zugeführte Heizelement- Einschalt/Abschaltsignal
am Punkt c auf niedrigen Pegel über.
Hierdurch geht das Ausgangssignal der Wählschaltung 10 auf
niedrigen Pegel über,
sodass das Schaltelement 4 gesperrt und dadurch die Stromversorgung
des Fixier-Heizelements 3 unterbrochen
wird. Die Abfallzeiten des Ausgangssignals am Punkt c1 und des Heizelement-Einschalt/Abschaltsignals
sind mit dem Nulldurchgang zur Zeit t8 synchronisiert.
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Wie vorstehend beschrieben, wird
somit bei abgeschalteter bzw. unterbrochener Stromversorgung des
Fixier-Heizelements 3 und einem dadurch entstehenden Abfall
der Oberflächentemperatur
der Fixierwalze auf den Wert Ta mit Hilfe des Phasensteuerimpulses
das Einsetzen der Stromversorgung durch Phasensteuerung mit einem
festen Leitungs- bzw. Durchlasswinkel ermöglicht. Wenn die Oberflächentemperatur
der Fixierwalze auf den Wert Tc angestiegen ist, wird das Fixier-Heizelement 3 in
einem Nennleistungs-Leuchtzustand (mit einem Zündphasenwinkel von 0, d. h.,
ohne Phasenanschnittsteuerung) kontinuierlich mit Strom versorgt.
Die Stromversorgung des Fixier-Heizelements 3 in Form einer Phasensteuerung
mit einem festen Phasenwinkel erfolgt somit, bis die Oberflächentemperatur
der Fixierwalze von dem Wert Ta auf den Wert Tc angestiegen ist
(was in 5F der Zeitdauer
P3 und der Zeitdauer P4 entspricht). Diese Zeiten sind nicht konstant,
da sie von Halogen-Heizelementen, der Fixierwalze und der Umgebungstemperatur
abhängen.
So unterscheidet sich z. B. die Zeitdauer P3 von der Zeitdauer P4.
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Da die Oberflächentemperatur der Fixierwalze
zu Beginn des kontinuierlichen Einschaltens bzw. Aufleuchtens (ohne
Phasenanschnittsteuerung) der konstanten Temperatur Tc entspricht,
ist auch der Widerstandswert des Fixier-Heizelements 3 zu diesem Zeitpunkt
konstant. Ein zweiter Spitzenstrom zu Beginn des kontinuierlichen
Aufleuchtens mit Nennleistung ist daher im wesentlichen konstant,
sodass es nicht erforderlich ist, den Nennstrom des Schaltelements 4 zu
vergrößern. Durch
entsprechende Einstellung der Temperatur Tc kann die zum Zeitpunkt der
Umschaltung der Phasensteuerung auf den kontinuierlichen Einschaltvorgang
ohne Phasenanschnitt erforderliche Leistung im wesentlichen konstant
gehalten werden. Wenn der Wert Tc zur Verhinderung von Flackererscheinungen
auf einen optimalen Temperaturwert eingestellt wird, lässt sich
ein Abfallen der Beleuchtungsstärke,
d. h., ein Flackern von Leuchtkörpern
wirksam verringern. Außerdem
verringert sich auch die Störwirkung
eines Spannungsabfalls auf andere Geräte, die an die gleiche Netzleitung angeschlossen
sind.
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Drittes Ausführungsbeispiel
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6 zeigt
ein Blockschaltbild eines wesentlichen Abschnitts eines dritten
Ausführungsbeispiels eines
erfindungsgemäßen Bilderzeugungsgerätes. Hierbei
sind vorstehend bereits in Verbindung mit 1 beschriebene Bauelemente mit den gleichen Bezugszahlen
bezeichnet.
-
Die Schaltungsanordnung gemäß 6 unterscheidet sich von
der Schaltungsanordnung gemäß 1 durch eine im Vergleich
zu einem Bereitschaftszustand (Wartezustand) unterschiedliche Dauer
der Phasensteuerung während
eines Bilderzeugungsbetriebs des Bilderzeugungsgerätes, wie eines
Kopiergerätes
oder eines Druckers (während eines
Kopier- oder Druckbetriebs).
Hierbei wird einer Nennleistungs-Einschaltimpulsgeneratorschaltung 9b ein
externes Kopiersignal oder Drucksignal zugeführt.
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Die Wirkungsweise der Schaltungsanordnung
gemäß 6 unterscheidet sich von
der Wirkungsweise der Schaltungsanordnung gemäß 1 somit nur dann, wenn der Nennleistungs-Einschaltimpulsgeneratorschaltung 9b das
Kopiersignal oder Drucksignal von einer externen Steuerschaltung
zugeführt
wird, sodass nachstehend nur auf diesen Unterschied näher eingegangen
wird.
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Während
eines Bilderzeugungsvorgangs nimmt das Aufzeichnungspapier beim
Hindurchtreten durch die Fixiereinheit Wärme von der Fixierwalze auf.
Hierbei gibt die Fixierwalze mehr Wärme ab als im Bereitschaftszustand,
sodass die Temperatur entsprechend schneller abfällt. Die Dauer hohen Pegels des
Ansteuerimpulses zur Durchschaltung des Schaltelements verlängert sich
daher im Vergleich zum Bereitschaftszustand, während sich die Dauer niedrigen
Pegels des Ansteuerimpulses verkürzt. Zum
Zeitpunkt des Übergangs
des Schaltelements 4 vom Sperrzustand zum durchgeschalteten
Zustand liegt ein höherer
Widerstandswert des Fixier-Heizelements 3 als im Bereitschaftszustand
vor.
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Während
des Bilderzeugungsvorgangs ist eine effiziente Wärmeübertragung auf die Fixierwalze erforderlich,
sodass die Dauer der Phasensteuerung vorzugsweise möglichst
kurz gehalten wird, solange Flackererscheinungen vermieden oder
verringert werden können.
Hierbei wird ermittelt, ob die Nennleistungs-Einschaltimpulsgeneratorschaltung 9b ein Kopiersignal
und/oder ein Drucksignal von der externen Steuerschaltung erhält, d. h.,
die Nennleistungs-Einschaltimpulsgeneratorschaltung 9b bestimmt
bzw. ermittelt, ob ein Bilderzeugungsbetrieb vorliegt. Die Dauer
der Phasensteuerung (die Zeitdauer P1 gemäß den 2 und 3)
wird während
des Bilderzeugungsbetriebs bzw. -vorgangs verkürzt, sodass sich eine größere Wärmeabgabe
als im Bereitschaftszustand ergibt, bei dem die Wärmeabgabe gering
ist.
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Bei diesem Ausführungsbeispiel erfolgt somit
eine unterschiedliche Steuerung der Stromversorgung des Fixier-Heizelements in Abhängigkeit
davon, ob ein Bilderzeugungsbetrieb zum Kopieren oder Drucken oder
ein Bereitschaftszustand vorliegt. Auf diese Weise erfolgt eine
effiziente Wärmeübertragung
auf die Fixierwalze, wobei nachteilige Auswirkungen auf andere Geräte, wie
Flackererscheinungen, in der gleichen Weise wie bei den vorstehend
beschriebenen Ausführungsbeispielen
verringert werden.
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Viertes Ausführungsbeispiel
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7 zeigt
ein Blockschaltbild eines wesentlichen Abschnitts eines vierten
Ausführungsbeispiels eines
erfindungsgemäßen Bilderzeugungsgerätes. Bei
diesem vierten Ausführungsbeispiel
sind zwei Heizelemente in einer Fixiereinheit vorgesehen.
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Gemäß 7 wird mit einer Wechselstrom-Netzleitung
verbundenen Eingangsanschlüssen 1 und 2 ein
Wechselstrom bzw. eine Wechselstromleistung zugeführt. Mit
den Eingangsanschlüssen 1 und 2 ist
eine Reihenschaltung aus Heizelementen 3a und 3b sowie
Wechselstrom-Schalteinrichtungen 4a und 4b verbunden,
der der Netz-Wechselstrom
zugeführt
wird. Die Heizelemente 3a und 3b sind in einer
nicht dargestellten Fixierwalze angeordnet und erstrecken sich in
der Axialrichtung der Fixierwalze. Eine Halogenlampe mit einer Nennleistung
von einigen 100 W bis 1 kW und einem Widerstand mit positivem Temperaturkoeffizienten
findet üblicherweise
bei den Heizelementen Verwendung.
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Die in der Axialrichtung der Fixierwalze
in der in 7 dargestellten
Weise angeordneten beiden Heizelemente 3a und
3b dienen
zur gleichmäßigen Erwärmung der
gesamten Walze, sodass ein großer Bereich
von Kopierpapierformaten Verwendung finden kann. Hierbei sind die
Heizelemente 3a und 3b derart ausgestaltet, dass
sich unterschiedliche Lichtemissionsrichtungen ergeben.
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Die Wechselstrom-Schalteinrichtungen 4a und 4b werden
jeweils von einem Wechselstromschalter gebildet, der die Wechselstrom-Netzleistung mit
einer beliebigen zeitlichen Steuerung überträgt.
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Die Fixierwalze fixiert ein auf einen
Aufzeichnungsträger übertragenes
Tonerbild auf diesem Aufzeichnungsträger.
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Ein Temperatursensor 5 ist
dicht an der Oberfläche
der Fixierwalze angeordnet und besteht üblicherweise aus einem Thermistor,
der eine Impedanz mit einem bekannten Temperaturkoeffizienten aufweist.
Auf diese Weise kann die Temperatur der Oberfläche der Fixierwalze ständig erfasst
und ein Temperatur-Messsignal einer Temperatur-Einstellschaltung 7 zugeführt werden.
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Die Temperatur-Einstellschaltung 7 steuert die
Schaltvorgänge
der Schalteinrichtungen 4a und 4b in Abhängigkeit
von dem Temperatur-Messsignal, wodurch die Einschalt/Abschaltzeiten
der Heizelemente 3a und 3b gesteuert werden. Zu
diesem Zweck gibt die Temperatur-Einstellschaltung 7 ein Heizelement-Einschalt/Abschaltsignal
a ab.
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Im einzelnen gibt hierbei die Temperatur-Einstellschaltung 7 ein
Abschaltsignal ab, wenn beim Anstieg der Oberflächentemperatur der Fixierwalze der
obere Grenzwert eines Temperaturregelbereiches erreicht wird, während ein
Einschaltsignal abgegeben wird, wenn bei einem Abschaltzustand die Oberflächentemperatur
der Fixierwalze abfällt
und den unteren Grenzwert des Temperaturregelbereiches erreicht.
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In einer Steuereinrichtung 12 ist
eine Vielzahl von Heizelement-Einschaltsteuerprogrammen gespeichert.
Auf der Basis der Heizelement-Einschalt/Abschaltsignale der Temperatur-Einstellschaltung 7 und
des externen Kopier/Bereitschaftsbetriebssignals bestimmt die Steuereinrichtung 12,
ob sich das Gerät
im Bereitschaftsbetrieb oder im Kopier/Druckbetrieb befindet, und
legt im Kopier/Druckbetrieb des Gerätes das Format des Aufzeichnungspapiers
fest. Die Steuereinrichtung 12 führt sodann zur optimalen Steuerung
der Einschaltvorgänge
der Heizelemente 3a und 3b einer Wählschaltung 10a ein
Einschalt/Abschaltsignal b1 und einem Steuerimpulsgenerator 11b ein
Einschalt/Abschaltsignal b2 zu.
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Eine dieser Reihenschaltung parallel
geschaltete Nulldurchgangs-Detektorschaltung 6 ermittelt
die Nulldurchgänge
des der Reihenschaltung über
die Eingangsanschlüsse 1 und 2 zugeführten Netz-Wechselstroms.
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In Abhängigkeit vom Ausgangssignal
c der Nulldurchgangs-Detektorschaltung 6 erzeugt
eine Phasen-Steuerimpulsgeneratorschaltung 8a einen Ansteuerimpuls
d1 für
eine Phasensteuerung und führt
ihn der Wählschaltung 10a als
Phasensteuerimpuls zu.
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Eine Abschaltzeit/Detektorschaltung 13a überwacht
die Abschaltzeit des von der Temperatur-Einstellschaltung 7 abgegebenen
Heizelement-Einschalt/Abschaltsignal a und führt der Nennleistungs-Einschaltimpulsgeneratorschaltung 9a ein Signal
e1 hohen Pegels zu, wenn die Abschaltzeit des Heizelement-Einschalt/Abschaltsignals
a eine vorgegebene Zeitdauer überschreitet.
Die Nennleistungs-Einschaltimpulsgeneratorschaltung 9a führt der
Wählschaltung 10a ein
Phasensteuersignal f1 mit einer vorgegebenen Dauer hohen Pegels
zu (Dauer der Phasensteuerung), wenn das Ausgangssignal der Steuereinrichtung 12 auf
hohen Pegel übergeht, während sich
das Ausgangssignal der Abschalt-Detektorschaltung 13a auf
hohem Pegel befindet.
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Die Wählschaltung 10a erhält die Ausgangssignale
der Phasen-Steuerimpulsgeneratorschaltung 8a, der Steuereinrichtung 12 und
der Nennleistungs-Einschaltimpulsgeneratorschaltung 9a und gibt
einen Ansteuerimpuls 1 (g1) zur Steuerung der Schaltvorgänge der
Schalteinrichtung 4a in Abhängigkeit von dem Pegel eines
jeden Signals ab.
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Ein Steuerimpulsgenerator 11b erhält das Signal
der Steuereinrichtung 12 und das Ausgangssignal der Nulldurchgangs-Detektorschaltung 6 und
gibt seinerseits einen Ansteuerimpuls 2 (g2) zur Steuerung
der Schaltvorgänge
der Schalteinrichtung 4b in Abhängigkeit von dem Pegel eines
jeden Eingangssignals ab, das dem Steuerimpulsgenerator 11b zugeführt wird.
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Nachstehend wird unter Bezugnahme
auf die Strom- und Signalverläufe
gemäß den 8A bis 8E sowie unter Bezugnahme auf die zeitabhängigen Signalverläufe gemäß den 9A bis 9I näher
auf die Wirkungsweise der Schaltungsanordnung gemäß 7 eingegangen.
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Wenn der Netz-Wechselstrom bzw. die
Netzspannung (8A) an
den Eingangsanschlüssen 1 und 2 ansteht,
wird sie von einer nicht dargestellten Stromversorgungsschaltung
gleichgerichtet und in einen Gleichstrom bzw. eine Gleichspannung
zur Erregung der vorstehend beschriebenen Schaltungen 5, 6, 7, 8a, 9a, 10a, 11a, 11b, 12 und 13a umgesetzt.
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Der Temperatursensor 5 misst
die Oberflächentemperatur
der Fixierwalze und führt
das Temperatur-Messsignal (8B)
der Temperatur-Einstellschaltung 7 zu. Die Temperatur-Einstellschaltung 7 führt der
Steuereinrichtung 12 und der Abschaltzeit-Detektorschaltung 13a ein
Einschaltsignal zu, wenn die gemessene Oberflächentemperatur der Fixierwalze
um 1°C unter
den unteren Grenzwert Ta des vorgegebenen Temperaturregelbereiches
abgefallen ist, und führt
der Steuereinrichtung 12 ein Abschaltsignal zu, wenn beim
Anstieg der Oberflächentemperatur
der Fixierwalze der obere Grenzwert Tb des vorgegebenen Temperaturregelbereiches
erreicht wird (8E und 9A).
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Die Abschaltzeit-Detektorschaltung 13a führt der
Nennleistungs-Einschaltimpulsgeneratorschaltung 9a ein
Signal niedrigen Pegels zu (9F), wenn
das von der , Temperatur-Einstellschaltung 7 abgegebene
Heizelement-Einschalt/Abschaltsignal (8E und 9A) eingeschaltet ist (einen hohen Pegel
aufweist), während
der Nennleistungs-Einschaltimpulsgeneratorschaltung 9a ein
Ausgangssignal hohen Pegels zugeführt wird (9F), wenn seit dem Übergang des Heizelement-Einschalt/Abschaltsignals
(8E und 9A) vom Einschaltzustand auf den Abschaltzustand
(auf einen niedrigen Pegel) eine vorgegebene Zeitdauer (Pe2) verstrichen
ist. Hierbei führt
die Abschaltzeit-Detektorschaltung 13a der
Nennleistungs-Einschaltimpulsgeneratorschaltung 9a ein
Signal niedrigen Pegels zu (9F), wenn
seit dem Übergang
des Heizelement-Einschalt/Abschaltsignals (8E und 9A)
vom Abschaltzustand in den Einschaltzustand eine vorgegebene Zeitdauer
(Pe1) verstrichen ist.
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Die Steuereinrichtung 12 wählt auf
der Basis des von der Temperatur-Einstellschaltung 7 abgegebenen
Heizelement-Einschalt/Abschaltsignals (8E und 9A) und des externen Kopier/Bereitschaftsbetriebssignals
eine für
den derzeitigen Betriebszustand eines Kopiergerätes oder Druckers geeignete
optimale Heizelement-Einschaltsteuerung aus und führt die
Einschalt/Abschaltsignale jeweils der Wählschaltung 10a (9B) und dem Steuerimpulsgenerator 11b (9C) zur Einschaltsteuerung der
Heizelemente 3a und 3b zu. In den 9B und 9C sind
Beispiele für
den zeitlichen Verlauf dieser Steuersignale veranschaulicht, wobei
ton1 und ton2 feste Werte sind.
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Wenn bei den Ausführungsbeispielen gemäß den 9B und 9C das von der Temperatur-Einstellschaltung 7 abgegebene
Heizelement-Einschalt/Abschaltsignal (9A)
von einem niedrigen auf einen hohen Pegel übergeht, wird zunächst das
Heizelement 3a für
eine feste Zeitdauer ton1 eingeschaltet (wobei das Heizelement 3b abgeschaltet
ist). Wenn das Heizelement 3a abgeschaltet wird, wird sodann
das Heizelement 3b für
eine feste Zeitdauer ton2 eingeschaltet (wobei das Heizelement 3a abgeschaltet
ist). Wenn sodann das Heizelement 3b abgeschaltet wird,
wird das Heizelement 3a erneut für eine feste Zeitdauer ton1
eingeschaltet (wobei das Heizelement 3b abgeschaltet ist).
Die Heizelemente 3a und 3b werden somit abwechselnd
eingeschaltet. Wenn das Heizelement-Einschalt/Abschaltsignal (9A) von einem hohen auf
einen niedrigen Pegel übergeht,
werden beide Heizelemente 3a und 3b abgeschaltet.
Hierbei bleiben beide Heizelemente 3a und 3b abgeschaltet,
bis das Heizelement-Einschalt/Abschaltsignal
(9A) wieder auf hohen
Pegel gesteuert wird.
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Wenn das Einschalt/Abschaltsignal
(9B) von einem niedrigen
Pegel auf einen hohen Pegel übergeht,
während
das Ausgangssignal (9F)
der Abschaltzeit-Detektorschaltung 13a einen hohen Pegel
aufweist, erzeugt die Nennleistungs-Einschaltimpulsgeneratorschaltung 9a ein
Phasensteuersignal (9G)
das synchron mit dem Ein/Abschaltsignal auf einen hohen Pegel übergeht
und nach Aufrechterhaltung des hohen Pegels während einer vorgegebenen Zeitdauer
(tp1, einer Dauer der Phasensteuerung) sodann wieder auf einen niedrigen
Pegel abfällt.
Die Nennleistungs-Einschaltimpulsgeneratorschaltung 9a führt dieses
Phasensteuersignal der Wählschaltung 10a zu
(9G).
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Die Nulldurchgangs-Detektorschaltung 6 überwacht
kontinuierlich die Nulldurchgänge
des Netz-Wechselstroms bzw. der Netzspannung und führt das
Nulldurchgangssignal (8C und 9D) der Phasen-Steuerimpulsgeneratorschaltung 8a und dem
Steuerimpulsgenerator 11b zu.
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In Abhängigkeit von dem Nulldurchgangssignal
(8C und 9D) führt
die Phasen-Steuerimpulsgeneratorschaltung 8a der Wählschaltung 10a den
Phasensteuerimpuls mit dem festen Phasenwinkel (8D und 9E)
als Ansteuerimpuls zum Einschalten und Abschalten der Schalteinrichtung 4a zu,
sodass die Stromversorgung der Heizelemente bei jeder Halbperiode
des Netz-Wechselstroms begrenzt wird.
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Der Wählschaltung 10a werden
von der Phasen-Steuerimpulsgeneratorschaltung 8a der
Phasensteuerimpuls (9E),
von der Steuereinrichtung 12 der Einschalt/Abschalt-Ansteuerimpuls
(9B) und von der Nennleistungs-Einschaltimpulsgeneratorschaltung 9a das
Phasensteuersignal (9G)
zugeführt.
Wenn der Einschalt/Abschalt-Ansteuerimpuls (9B) auf niedrigem Pegel verbleibt, steuert die
Wählschaltung 10a den
Ausgangs-Ansteuerimpuls 1 auf einen niedrigen Pegel. Wenn
sowohl der Einschalt/Abschalt-Ansteuerimpuls (9B) als auch das Phasensteuersignal (9G) auf hohem Pegel verbleiben,
führt die
Wählschaltung 10a den Phasensteuerimpuls
(9E) als Ansteuerimpuls 1 der
Schalteinrichtung 4a zu. Wenn der Einschalt/Abschalt-Ansteuerimpuls (9B) einen hohen Pegel aufweist,
während
das Phasensteuersignal (9G) einen
niedrigen Pegel aufweist, führt
die Wählschaltung 10a den
Einschalt/Abschalt-Ansteuerimpuls (9B)
als Ansteuerimpuls 1 dem Schaltelement 4a zu.
Auf diese Weise wird das Schaltelement 4a gesteuert.
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In Abhängigkeit von dem von der Steuereinrichtung 12 zugeführten Einschalt/Abschaltsignal (9C) erzeugt der Steuerimpulsgenerator 11b einen
Ansteuerimpuls (9I)
synchron mit dem von der Nulldurchgangs-Detektorschaltung 6 abgegebenen
Nulldurchgangssignal (9D).
Der Steuerimpulsgenerator 11b führt den Ansteuerimpuls der Schalteinrichtung 4b zu
deren Einschalten und Abschalten zu.
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Auf diese Weise erfolgt durch die
Schaltvorgänge
der Schalteinrichtungen 4a und 4b die zeitliche
Steuerung der Stromzufuhr für
die Heizelemente 3a und 3b.
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Wenn vor dem Beginn einer Stromzufuhr
die Abschaltzeit des Heizelements 3a eine vorgegebene Zeitdauer
(Pe2 in 9F) überschritten
hat, wird ein mit einem festen Leitungs- bzw. Durchlasswinkel gesteuerter
Strom während
einer vorgegebenen Zeitdauer (tp in 9H)
zugeführt.
Wenn die Abschaltzeit des Heizelements 3a kürzer als
die vorgegebene Zeitdauer (Pe2 in 9F)
ist, wird das Fließen
eines Stroms synchron mit den Nulldurchgängen des Netz- Wechselstroms ermöglicht.
Auf diese Weise wird die Oberflächentemperatur
der Fixierwalze auf einen vorgegebenen Regelbereich eingeregelt.
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Die 10A bis 10F zeigen Strom- und Signalverläufe, die
die Beziehung zwischen den durch die Heizelemente 3a und 3b fließenden Strömen und den
Ansteuerimpulsen g1 und g2 veranschaulichen. Hierbei zeigt 10A den Verlauf des durch
das Heizelement 3a fließenden Stroms, wobei F eine
Periode des Netz-Wechselstroms bezeichnet.
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10B zeigt
den Ansteuerimpuls 1 (g1). Die dem Heizelement 3a zugeführte Leistung
wird während
der Dauer tp1 eines hohen Pegels (ton1) begrenzt, während der
eine Phasensteuerung mit festem Phasenwinkel erfolgt. Während der
Dauer von tp2, während
der ein sinusartiger Strom durch das Heizelement 3a fließt, findet
keine Begrenzung der zugeführten
Leistung statt. Während
der Dauer eines niedrigen Pegels (toff1) bleibt die Schalteinrichtung 4a abgeschaltet,
sodass kein Strom durch das Heizelement 3a fließen kann. 10C zeigt den quadratischen
Mittelwert bzw. Effektivwert IL1rms, in den der Stromverlauf IL1
bei jeder Halbperiode der Netzfrequenz umgesetzt wird.
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10D zeigt
den Verlauf eines über
das Heizelement 3b fließenden Stroms IL2, wobei F
eine Periode des Netz-Wechselstroms
bezeichnet. 10E zeigt
den Ansteuerimpuls 2 (g2). Während der Dauer hohen Pegels
(ton2) ist die Schalteinrichtung 4b eingeschaltet, während im
Verlauf einer Dauer niedrigen Pegels (toff2) die Schalteinrichtung 4a abgeschaltet
ist. 10F zeigt den quadratischen Mittelwert
IL2rms, in den der Strom IL2 bei jeder Halbperiode der Netzfrequenz
umgesetzt wird.
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Den Heizelementen 3a und 3b wird
während der
Zeitdauer taoff gemäß 9A kein Strom zugeführt, da
sich die beiden Schalteinrichtungen 4a und 4b im
Abschaltzustand bzw. Sperrzustand befinden. Die Heizelemente 3a und 3b sind
innerhalb der Fixierwalze angeordnet. Die Fixierwalze besitzt somit eine
größere thermische
Kapazität,
während
die Heizelemente 3a und 3b eine geringere thermische
Kapazität
aufweisen. Die Temperatur der Fixierwalze fällt daher langsamer ab, während die
Temperatur des Heizelements 3a schnell abfällt. Da
die Heizelemente 3a und 3b während der Zeitdauer taoff keine Wärme erzeugen,
fällt ihre
Temperatur rasch ab, was zu einem extrem niedrigen Widerstandswert
führt.
-
Bei abgesunkener Oberflächentemperatur der
Fixierwalze geht das Ausgangssignal der Temperatur-Einstellschaltung 7 auf
einen hohen Pegel über. Der
Ansteuerimpuls 1 (g1) geht dann auf einen hohen Pegel über, was
zur Folge hat, dass dem Heizelement 3a der Netz-Wechselstrom
zugeführt
wird. Durch diesen Vorgang kann die Netzleistung einem äußerst geringen
Widerstand zugeführt
werden. Der Ansteuerimpuls 1 (g1) wird jedoch von dem Phasensteuerimpuls
für die
mit festem Phasenwinkel erfolgende Regelung gebildet, bei der der über das
Heizelement 3a fließende
Strom begrenzt ist. Auch wenn dem Heizelement 3a bei extrem
niedrigem Widerstand der Strom IL1 zugeführt wird, stellt der quadratische
Mittelwert RS1a, in den der über
das Heizelement 3a fließende Spitzenstrom bei jeder
Halbperiode der Netzfrequenz umgesetzt wird, lediglich einen (von
dem Leitungs- bzw. Durchlasswinkel der Phasensteuerung abhängigen)
Bruchteil des quadratischen Mittelwertes RS3 des Spitzenstroms beim Stand
der Technik dar.
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Diese Phasensteuerung erfolgt durch
den Phasensteuerimpuls während
der festen Zeitdauer tp1, während
der die Temperatur des Heizelements 3a allmählich ansteigt
und seinen Widerstand vergrößert. Auch
wenn dem Heizelement 3a nach Ablauf der festen Zeitdauer
tp1 während
der Zeitdauer tp2 die volle Nennleistung (zur Erzielung eines kontinuierlichen
Aufleuchtens) zugeführt
wird, ist der quadratische Mittelwert RS2, in den ein zweiter Spitzenstrom
bei jeder Halbperiode der Netzfrequenz umgesetzt wird, kleiner als
der quadratische Mittelwert RS3 beim Stand der Technik. Die Änderung
zwischen den quadratischen Mittelwerten zu Beginn des kontinuierlichen
Einschaltvorgangs bzw. Aufleuchtvorgangs (RS2–RS1b) ist hierbei kleiner
als die Änderung
des quadratischen Mittelwertes RS3 des Spitzenstroms beim Stand
der Technik.
-
Die Heizelemente 3a und 3b werden
abwechselnd eingeschaltet. So ist z. B. das Heizelement 3b bereits
durch das Heizelement 3a erwärmt, wenn es eingeschaltet
wird. Zum Einschaltzeitpunkt des Heizelements 3b fließt somit
sogar im Vergleich zu dem im stationären Zustand
gegebenen Strom ST ein nicht übermäßig großer Spitzenstrom
durch das Heizelement 3b. Wenn das Heizelement 3b abgeschaltet
und das Heizelement 3a eingeschaltet werden, fließt auch über das
Heizelement 3a ein kleiner Spitzenstrom, da das Heizelement 3a bereits
erwärmt
ist.
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Eine durch Phasensteuerung eingeschränkte Leistung
kann dem Heizelement 3a nur während der vorgegebenen Zeitdauer
nach der Umschaltung von taoff auf taon zugeführt werden. Auch wenn das Heizelement 3a anschließend eingeschaltet
und abgeschaltet wird, wird keine Phasensteuerung bei dem Heizelement 3a in
der gleichen Zeitdauer taon wiederholt. Bei dem Heizelement 3b erfolgt
bei jeder Einschaltzeit überhaupt
keine Phasensteuerung.
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Wenn das Heizelement 3a nach
einer die vorgegebene Zeitdauer überschreitenden
Abschaltzeit durch das in Abhängigkeit
von der Oberflächentemperatur
der Fixierwalze erzeugte Heizelement-Einschalt/Abschaltsignal vom
nichtleitenden Zustand in den leitenden Zustand umgeschaltet wird, wird
die dem Heizelement 3a zugeführte Leistung durch Phasensteuerung
während
der vorgegebenen Zeitdauer begrenzt. Durch diese Maßnahme wird
die bei jeder Halbperiode der Netzfrequenz auftretende Änderung
des quadratischen Mittelwertes des Spitzenstroms der Netz-Wechselspannung verringert.
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Auf diese Weise wird ein momentaner
Spannungsabfall der Versorgungsspannung eines eine derartige Heizeinrichtung
aufweisenden Bilderzeugungsgerätes,
wie eines Druckers oder eines Kopiergerätes, oder ein momentaner Spannungsabfall
der Versorgungsspannung durch die Impedanz der inneren Leitungsführung bei
der Zuführung
der Netzleistung zu der vorstehend beschriebenen Heizeinrichtung
verhindert. Hierdurch verringert sich auch die durch einen momentanen
Spannungsabfall gegebene Störwirkung
auf andere Geräte,
die im Bereich des Bilderzeugungsgerätes an die gleiche Netz- oder Stromversorgungsleitung
angeschlossen sind. Auf diese Weise verringern sich ein Abfallen
der Beleuchtungsstärke
und damit Flackererscheinungen bei Leuchtkörpern.
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Erfindungsgemäß ermittelt die Abschaltzeit-Detektorschaltung 13a die
Abschaltzeit des von der Temperatur-Einstellschaltung 7 abgegebenen Heizelement-Einschalt/Abschaltsignals.
Alternativ kann jedoch auch die Abschaltzeit des von der Wählschaltung 10a abgegebenen
Steuerimpulses 1 gleichermaßen verwendet werden.
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Gemäß der vorstehenden Beschreibung
der Erfindung wird zwangsläufig
die Schalteinrichtung 4a zur Stromversorgung des Heizelements 3a zuerst eingeschaltet,
wenn das von der Temperatur-Einstellschaltung 7 abgegebene
Heizelement-Einschalt/Abschaltsignal
von einem niedrigen Pegel (aus) auf einen hohen Pegel (ein) übergeht.
Beim Übergang
des Heizelement-Einschalt/Abschaltsignals von einem niedrigen auf
einen hohen Pegel kann jedoch der Fall eintreten, dass im Rahmen
der Regelung nicht bestimmt werden kann, welche der Schalteinrichtungen 4a und 4b zuerst
eingeschaltet worden ist, oder es kann der Fall eintreten, dass
die Regelung die gemeinsame Einschaltung beider Schalteinrichtungen 4a und 4b zulässt. Auch
in einem solchen Falle kann der Steuerimpulsgenerator 11b gemäß 7 den gleichen Aufbau wie
der Steuerimpulsgenerator 11a aufweisen, sodass die den
beiden Heizelementen 3a und 3b zugeführte Leistung
während
der vorgegebenen Zeitdauer nach der Einschaltung der Heizelemente
begrenzt wird, d. h., der Steuerimpulsgenerator 11b kann
aus der Phasen-Steuerimpulsgeneratorschaltung 8a,
der Nennleistungs-Einschaltimpulsgeneratorschaltung 9a,
der Wählschaltung 10a und der
Abschaltzeit-Detektorschaltung 13a aufgebaut sein.
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Fünftes Ausführungsbeispiel
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Nachstehend wird unter Bezugnahme
auf 11 ein fünftes Ausführungsbeispiel
der Erfindung näher
beschrieben. 11 zeigt
ein Blockschaltbild des Aufbaus einer Heizelement-Regelschaltung gemäß dem fünften Ausführungsbeispiel
der Erfindung. Hierbei sind Bauteile, die mit Bauteilen der Schaltungsanordnung
gemäß 7 identisch sind, mit den
gleichen Bezugszahlen bezeichnet.
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Während
bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß 7 die Phasensteuerung während der
festen Zeitdauer tp1 erfolgt, wird bei dem fünften Ausführungsbeispiel gemäß 11 die Impulsdauer des Ausgangssignals
einer Phasenregel- Signalgeneratorschaltung 209a verändert, die
die Dauer der Phasensteuerung in Abhängigkeit von der Abschaltzeit des
Heizelement-Einschalt/Abschaltsignals bestimmt.
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Nachstehend wird unter Bezugnahme
auf die zeitlichen Signalverläufe
gemäß den 12A bis 12I näher
auf die Wirkungsweise des fünften
Ausführungsbeispiels
gemäß 11 eingegangen.
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Bei einer Abschaltzeit-Detektorschaltung 213a gemäß 11 beginnt die Zählung der
Abschaltzeit des Heizelement-Einschalt/Abschaltsignals
zu dem Zeitpunkt, bei dem das von der Temperatur-Einstellschaltung 7 abgegebene
Heizelement-Einschalt/Abschaltsignal
in den Abschaltzustand versetzt wird. Die Abschaltzeit-Detektorschaltung 213a führt der
Phasenregel-Signalgeneratorschaltung 209a den in 12F dargestellten Spannungspegel
zu, der der Abschaltzeit des Heizelement-Einschalt/Abschaltsignals
proportional ist. Die Phasenregel-Signalgeneratorschaltung 209a verändert die
Zeiten tp2 und tp3 des Ausgangsimpulses gemäß 12G in Abhängigkeit von dem Ausgangssignalpegel
der Abschaltzeit-Detektorschaltung 213a zum
Zeitpunkt des Übergangs
des von der Temperatur-Einstellschaltung 7 abgegebenen
Heizelement-Einschalt/Abschaltsignals
vom Abschaltzustand in den Einschaltzustand. Wenn die Abschaltzeit
des Heizelement-Einschalt/Abschaltsignals
kürzer
ist, fällt
auch die Dauer der Phasensteuerung entsprechend kürzer aus.
Wenn dagegen die Abschaltzeit des Heizelement-Einschalt/Abschaltsignals
länger
ist, wird die Dauer der Phasensteuerung verlängert. Auf diese Weise erfolgt
eine effiziente Stromzufuhr zu den Heizelementen bei gleichzeitiger
Kontrolle von Flackererscheinungen.
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Erfindungsgemäß ermittelt die Abschaltzeit-Detektorschaltung 213a zwar
die Abschaltzeit des von der Temperatur-Einstellschaltung 7 abgegebenen
Heizelement-Einschalt/Abschaltsignals,
jedoch kann alternativ auch die Abschaltzeit des von der Wählschaltung 10a abgegebenen
Ansteuerimpulses 1 gleichermaßen Verwendung finden.
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Gemäß der vorstehenden Beschreibung
der Erfindung wird zwangsläufig
die Schalteinrichtung 4a zur Stromversorgung des Heizelements 3a zuerst eingeschaltet,
wenn das von der Temperatur-Einstellschaltung 7 abgegebene
Heizelement-Einschalt/Abschaltsignal
von einem niedrigen Pegel (aus) auf einen hohen Pegel (ein) übergeht.
Beim Übergang
des Heizelement-Einschalt/Abschaltsignals von einem niedrigen Pegel
auf einen hohen Pegel kann jedoch der Fall eintreten, dass im Rahmen
der Regelung nicht bestimmt werden kann, welche der Schalteinrichtungen 4a und 4b zuerst
eingeschaltet worden ist, oder es kann der Fall eintreten, dass
die Regelung die gleichzeitige Einschaltung beider Schalteinrichtungen 4a und 4b zulässt. Auch
in einem solchen Fall kann der Steuerimpulsgenerator 11b gemäß 11 den gleichen Aufbau wie
der Steuerimpulsgenerator 11a aufweisen, sodass die den
beiden Heizelementen 3a und 3b zugeführte Leistung
während
der vorgegebenen Zeitdauer nach dem Einschalten der Heizelemente
begrenzt wird, d. h., der Steuerimpulsgenerator 11b kann
aus der Phasen-Steuerimpulsgeneratorschaltung 8a,
der Nennleistungs-Einschaltimpulsgeneratorschaltung 209a,
der Wählschaltung 10a und
der Abschaltzeit-Detektorschaltung 213a bestehen.
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Sechstes Ausführungsbeispiel
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Nachstehend wird unter Bezugnahme
auf 13 ein sechstes
Ausführungsbeispiel
der Erfindung näher
beschrieben. 13 zeigt
den Aufbau einer Heizelement-Regelschaltung gemäß dem sechsten Ausführungsbeispiel
der Erfindung in Form eines Blockschaltbildes. Hierbei sind Bauteile,
die mit Bauteilen der Ausführungsbeispiele
gemäß den 7 und 11 identisch sind, mit den gleichen Bezugszahlen bezeichnet.
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Während
bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß 7 die Phasensteuerung während der
festen Zeitdauer tp1 über
die gesamte Dauer der Phasensteuerung erfolgt, werden bei dem sechsten
Ausführungsbeispiel
gemäß 13 die Impulsdauer des Ausgangssignals
einer Phasenregel-Signalgeneratorschaltung 209a und
die Impulsdauer des Ausgangssignals einer Phasen-Steuerimpulsgeneratorschaltung 308a in
Abhängigkeit
von der Abschaltzeit des Heizelement-Einschalt/Abschaltsignals verändert.
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Wie 13 zu
entnehmen ist, arbeiten die Abschaltzeit-Detektorschaltung 213a und
die Phasenregel-Signalgeneratorschaltung 209a in
der gleichen Weise wie bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den 11 und 12. Die Abschaltzeit-Detektorschaltung 213a führt jedoch
der Phasen-Steuerimpulsgeneratorschaltung 308a einen Spannungspegel
zu, der der Abschaltzeit des Heizelement-Einschalt/Abschaltsignals proportional
ist. Die Phasen-Steuerimpulsgeneratorschaltung 308a stellt
den Leitungs- bzw.
Durchlasswinkel der Phasensteuerung in Abhängigkeit vom Ausgangspegel
der Abschaltzeit-Detektorschaltung 213a ein (d. h., in
Abhängigkeit
von der Abschaltzeit des Heizelement-Einschalt/Abschaltsignals).
Je länger
hierbei die Abschaltzeit ist, umso mehr verkleinert die Phasen-Steuerimpulsgeneratorschaltung 308a den
Leitungs- bzw. Durchlasswinkel der Phasensteuerung, während sie
den Leitungs- bzw. Durchlasswinkel der Phasensteuerung umso mehr
vergrößert, je
kürzer
die Abschaltzeit ist.
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Bei einer langen Abschaltzeit fallen
nämlich die
Widerstandswerte der Heizelemente 3a und 3b erheblich
ab, sodass der Leitungs- bzw. Durchlasswinkel in einer anschließenden Einschaltperiode klein
gehalten wird, um die Änderung
des quadratischen Mittelwertes des über das Heizelement 3a fließenden Stroms
bei jeder Halbperiode der Netzfrequenz zu reduzieren. Außerdem wird
die Dauer der Phasensteuerung verlängert, um die Änderung
des quadratischen Mittelwertes eines zweiten Spitzenstroms beim Übergang
von der Phasensteuerung zur kontinuierlichen Nennleistungs-Einschaltung
bei jeder Halbperiode der Netzfrequenz zu reduzieren. Auf diese
Weise wird das Auftreten von Flackererscheinungen unter Kontrolle
gehalten.
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Bei einer kurzen Abschaltzeit tritt
kein maßgeblicher
Abfall der Widerstandswerte der Heizelemente 3a und 3b auf.
Auch wenn der Leitungs- bzw. Durchlasswinkel bei einer anschließenden Einschaltperiode
vergrößert wird,
führt dies
nicht zu einem erheblichen Anstieg der Änderung des quadratischen Mittelwertes
des über
das Heizelement 3a fließenden Stroms bei jeder Halbperiode
des Netzstroms.
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Auch bei einer Verkürzung der
Dauer der Phasensteuerung tritt kein maßgeblicher Anstieg der Änderung
des quadratischen Mittelwertes des zweiten Spitzenstroms beim Übergang
von der Phasensteuerung zum kontinuierlichen Nennleistungs-Einschaltzustand
bei jeder Halbperiode der Netzfrequenz auf, wobei der Fixierwalze
Wärmeenergie
für eine
kurze Zeitdauer zugeführt
wird. Die Fixierwalze wird somit in effizienter Weise mit Wärmeenergie
versorgt, während
gleichzeitig Flackererscheinungen unter Kontrolle gehalten werden.
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Erfindungsgemäß ermittelt die Abschaltzeit-Detektorschaltung 213a die
Abschaltzeit des von der Temperatur-Einstellschaltung 7 abgegebenen Heizelement-Einschalt/Abschaltsignals,
jedoch kann alternativ auch die Abschaltzeit des von der Wählschaltung 10a abgegebenen Ansteuerimpulses 1 gleichermaßen Verwendung
finden. Wie vorstehend beschrieben, werden gleichzeitig die Dauer
der Phasensteuerung sowie der Leitungs- bzw. Durchlasswinkel während der
Dauer der Phasensteuerung verändert,
jedoch kann alternativ auch nur eine Veränderung des Leitungs- bzw. Durchlasswinkels
erfolgen.
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Gemäß der vorstehenden Beschreibung
der Erfindung wird zwangsläufig
die Schalteinrichtung 4a zur Stromversorgung des Heizelements 3a zuerst eingeschaltet,
wenn das von der Temperatur-Einstellschaltung 7 abgegebene
Heizelement-Einschalt/Abschaltsignal
von einem niedrigen Pegel (aus) auf einen hohen Pegel (ein) übergeht.
Beim Übergang
des Heizelement-Einschalt/Abschaltsignals von einem niedrigen auf
einen hohen Pegel kann jedoch der Fall eintreten, dass im Rahmen
der Regelung nicht bestimmt werden kann, welche der Schalteinrichtungen 4a und 4b zuerst
eingeschaltet worden ist, oder es kann der Fall eintreten, dass
die Regelung ein gleichzeitiges Einschalten beider Schalteinrichtungen 4a und 4b zulässt. Auch
in einem solchen Fall kann der Steuerimpulsgenerator 11b gemäß 13 den gleichen Aufbau wie
der Steuerimpulsgenerator 11a aufweisen, sodass die den
beiden Heizelementen 3a und 3b zugeführte Leistung
während
der vorgegebenen Zeitdauer im Einschaltzustand der Heizelemente begrenzt
wird, d. h., der Steuerimpulsgenerator 11b kann von der
Phasen-Steuerimpulsgeneratorschaltung 308a,
der Nennleistungs-Einschaltimpulsgeneratorschaltung 209a,
der Wählschaltung 10a und
der Abschaltzeit-Detektorschaltung 213a gebildet werden.
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Siebtes Ausführungsbeispiel
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Nachstehend wird unter Bezugnahme
auf 14 ein siebtes Ausführungsbeispiel
der Erfindung näher
beschrieben. 14 zeigt
den Aufbau einer Heizelement-Steuerschaltung gemäß dem siebten Ausführungsbeispiel
der Erfindung in Form eines Blockschaltbildes. Dabei sind Bauelemente, die
mit den in Verbindung mit den Ausführungsbeispielen gemäß den 7, 11 und 13 bereits
beschriebenen Bauelementen oder Bauteilen identisch sind, mit gleichen
Bezugszahlen bezeichnet.
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Während
bei dem vierten Ausführungsbeispiel
gemäß 7 die beiden Heizelemente
wiederholt leitende und nichtleitende Zustände während der Einschaltdauer (während des
hohen Pegels) des von der Temperatur-Einstellschaltung 7 abgegebenen Heizelement-Einschalt/Abschaltsignals
durchliefen, durchläuft
bei diesem Ausführungsbeispiel
gemäß 14 ein einzelnes Heizelement 3a wiederholt
leitende und nichtleitende Zustände.
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Wie 14 zu
entnehmen ist, erzeugt ein Steuerimpulsqenerator 411a einen
Steuerimpuls für die
Schalteinrichtung 4a, die das Heizelement 3a zur Herbeiführung von
leitenden und nichtleitenden Zuständen ansteuert. Hierbei weist
der Steuerimpulsgenerator 411a den gleichen Aufbau wie
im Falle des Ausführungsbeispiels
gemäß 7 auf.
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Bei dieser Steuerung, bei der die
Schalteinrichtung 4a während
der Einschaltdauer (während des
hohen Pegels) des von der Temperatur-Einstellschaltung 7 abgegebenen
Heizelement-Einschalt/Abschaltsignals in kurzen Intervallen periodisch
eingeschaltet und abgeschaltet wird, tritt in der jeweiligen kurzen
Abschaltzeit kein so großer
Temperaturabfall (und damit kein so großer Abfall des Widerstandswertes)
des Heizelements auf, sodass bei der auf die kurze Abschaltzeit
folgenden Einschaltzeit nur ein geringfügiger zweiter Spitzenstrom
fließt. Nur
wenn der Abschaltzustand des von der Temperatur-Einstellschaltung 7 abgegebenen
Heizelement-Einschalt/Abschaltsignals für eine vorgegebene Zeitdauer
andauert, wird während
der Einschaltperiode die dem Heizelement 3a zugeführte Leistung durch
Phasensteuerung begrenzt. Auf diese Weise werden Flackererscheinungen
unter Kontrolle gehalten.
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Wenn der Steuerimpulsgenerator 411a gemäß 14 den gleichen Aufbau wie
der Steuerimpulsgenerator 211a gemäß 11 aufweist, kann die Dauer der Phasensteuerung
in Abhängigkeit
von der Abschaltzeit des detektierten Heizelement-Einschalt/Abschaltsignals
wie im Falle des fünften
Ausführungsbeispiels
eingestellt werden. Wenn der Steuerimpulsgenerator 411a gemäß 14 den gleichen Aufbau wie
der Steuerimpulsgenerator 311a gemäß 13 aufweist, kann der Leitungs- bzw. Durchlasswinkel
während
der Dauer der Phasensteuerung in Abhängigkeit von der Abschaltzeit
des detektierten Heizelement-Einschalt/Abschaltsignals wie
im Falle des sechsten Ausführungsbeispiels
eingestellt werden. In diesem Fall kann gleichzeitig die Dauer der
Phasensteuerung eingestellt werden, sodass eine effiziente Zuführung von
Wärmeenergie
zu der Fixierwalze bei gleichzeitiger Kontrolle von Flackererscheinungen
erfolgen kann.
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Erfindungsgemäß ermittelt die Abschaltzeit-Detektorschaltung 13a die
Abschaltzeit des von der Temperatur-Einstellschaltung 7 abgegebenen Heizelement-Einschalt/Abschaltsignals,
jedoch kann alternativ zu diesem Zweck auch die Abschaltzeit des von
der Wählschaltung 10a abgegebenen
Ansteuerimpulses 1 gleichermaßen Verwendung finden.
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Die Erfindung ist natürlich nicht
auf die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern
es kann eine Vielzahl von Änderungen
und Modifikationen in Betracht gezogen werden, ohne von dem durch
die Patentansprüche
gegebenen Schutzumfang abzuweichen.