-
Gebiet der
Erfindung
-
Die Erfindung betrifft allgemein
die Behandlung von Krebserkrankungen und insbesondere die Behandlung
von gegen Arzneistoffe resistenten Krebserkrankungen.
-
Allgemeiner
Stand der Technik
-
Die Verwendung der adoptiven Transfertherapie
zusammen mit der Chemotherapie zur Behandlung einer neoplastischen
Erkrankung bildet die Grundlage für die adoptive Immunchemotherapie.
In Mausmodellen konnten mit dem adoptiven Transfer von T-Zellen
in Verbindung mit der Verabreichung gewisser Chemotherapeutika eine
beträchtliche
Anzahl an tumortragenden Wirtstieren erfolgreich behandelt werden
[P. Greenberg et al, J. Exp. Med., 161 : 1122–1134 (1985); M. Bookman et
al, J. Immunol., 139 : 3166–3170
(1987); und F. Fornelle et al, Int. J. Cancer, 42 : 952–957 (1988)].
Die Ergebnisse der wenigen, bisher durchgeführten klinischen Versuchsstudien
zeigten, daß die
TIL/IL-2-Therapie zusammen mit einer Behandlung mit Adriamycin, Mitomycin
oder Cyclophosphamid einen vielversprechenden Ansatz bei Patienten
mit metastatischen oder primären
Lebertumoren und Melanomen darstellt [A. Kawata et al, Am. J. Clin.
Oncol., 18 : 257–262
(1995); S. Rosenberg et al, N. Engl. J. Med., 319 : 1676–1680 (1988);
und J. Gold et al, Eur. J. Cancer, 31A : 698–708 (1995)]. Die den mit den
kombinierten Schemata erzielten verbesserten Antitumorwirkungen
zugrundeliegenden Mechanismen sind noch nicht vollständig aufgeklärt worden.
Die von einigen Chemotherapeutika gezeigte immunmodulierende Aktivität scheint
jedoch eine wesentliche Rolle dabei zu spielen, daß die Immunchemotherapie
der Behandlung mit einem einzigen Mittel überlegen ist [M. Awwad et al,
Immunology, 65 : 87–92 (1988)
und R. North, J. Exp. Med., 155 : 1063–1074 (1982)]. Trotz dieser
klinischen Ergebnisse stellen die mit der LAK- oder TIL/IL-2-Therapie
verbundene Toxizität
[K. Margolin et al, J. Clin. Oncol., 7 : 486 (1989)] sowie die Seltenheit
von Tumorproben zur Herstellung und Vermehrung von TIL [S. Topalian
et al, J. Immunol. Meth., 102 : 127–141 (1987)] wichtige einschränkende Faktoren
bei der Verwendung der Zelltherapie in Verbindung mit anderen Ansätzen dar.
-
Es wurde eine neue adoptive Transferstrategie
gegenüber
Krebserkrankungen entwickelt, mit der die Beschränkungen der LAK- und TIL-Therapie überwunden
werden könnten,
da bei ihr die gleichzeitige Verabreichung exogener, toxischer Zytokine,
wie z. B. IL-2, für
die Wirksamkeit nicht erforderlich ist. Dieser Ansatz beruht auf
der Verwendung einer mit einer Lethaldosis bestrahlten menschlichen
T-Zellinie (TALL-104), (CD3/TCRαβ+CD8+CD16-) [A. Cesano
et al, In Vitro Cell. Dev. Biol., 28A : 648 (1992); A. Cesano et
al, J. Immunol., 151 : 2943–2957
(1993); und A. Cesano et al, Cancer Immunol. Immunoth., 40 : 139
(1995)], die mit einer uneingeschränkten MHC-Killeraktivität gegen
eine große
Vielfalt an Tumoren in mehreren Spezies ausgestattet ist, während Zellen
aus Normalgeweben verschont bleiben. Untersuchungen in immundefizienten und
immunkompetenten Mausmodellen mit transplantierbaren Tumoren und
in Hunden mit spontan auftretenden Krebserkrankungen deuten auf
das Potential dieser Zellinie als Antitumormittel in einer klinischen
Umgebung hin [A. Cesano et al, J. Clin. Invest., 94 : 1076 (1994);
A. Cesano et al, Cancer Res., 55 : 96 (1995); A. Cesano et al, Cancer
Res., 56 : 3021 (1996); und A. Cesano et al, Cancer Res., 56 : 4444–4452 (1996)].
-
Trotz des in den letzten Jahren erzielten
Fortschritts bei der Behandlung verschiedener Formen hämatologischer
und nicht hämatologischer
Malignitäten
(d. h. soliden Tumoren) hat es sich jedoch herausgestellt, daß Einzeltherapieansätze, wie
z. B. Chirurgie, Chemotherapie, Strahlentherapie, sowie biologische Therapien
bei der vollständigen
Beseitigung oder drastischen Verringerung der Tumorlast häufig wirkungslos sind.
Zur optimalen Therapie hartnäckiger
Tumoren werden Mehrfachkombinationsansätze benötigt.
-
Es besteht daher im Fachgebiet ein
Bedarf an Verfahren zur Behandlung von Krebserkrankungen, die gegenüber Einzelbehandlungsformen
und insbesondere gegenüber
der Chemotherapie resistent sind. Darüber hinaus werden Verfahren
zur Verringerung der Toxizität
ansonsten wirksamer chemotherapeutischer Antikrebsschemata benötigt.
-
Kurze Beschreibung
der Erfindung
-
Die Erfindung stellt Mittel zur Herstellung
eines Arzneimittels für
die Behandlung eines Tumors in einem Säuger und zur Reduzierung der
Toxizität
eines Chemotherapeutikums gegenüber
einem Säuger
bereit.
-
Erfindungsgemäß wird die Verwendung von TALL-104-Zellen, die in vitro
durch Behandlung mit IL-2 zur Verbesserung ihrer nicht MHC-beschränkten Zytotoxizität und durch
Bestrahlung mit einer für
die irreversible Hemmung der Vermehrung dieser Zellen geeigneten,
jedoch nicht die zytotoxische Aktivität der Zellen in Kombination
mit einem Chemotherapeutikum, ausgewählt aus Adriamycin und Cisplatin,
störenden
Dosis modifiziert worden sind, zur Herstellung eines Arzneimittels
für die
Krebsbehandlung in einem Säuger
bereitgestellt.
-
Bei einer Therapiekur, bei der zur
Behandlung einer Krebserkrankung ein Chemotherapeutikum, ausgewählt aus
Adriamycin und Cisplatin, sowie TALL-104-Zellen, die durch in-vitro-Behandlung
mit IL-2 zur Verbesserung ihrer nicht MHC-beschränkten zytotoxischen Aktivität und durch
Bestrahlung mit einer für
die irreversible Hemmung der Zellvermehrung, jedoch nicht ihre zytotoxische
Aktivität
störenden
Dosis modifiziert worden sind, gemeinsam verabreicht werden, wurde überraschenderweise
festgestellt, daß diese
gemeinsame Verabreichung eine Antitumorwirkung besitzt, die über die
Summe der Antitumorwirkungen der Chemotherapie und der Zelltherapie
jeweils für
sich allein hinausgeht.
-
Die Erfindung stellt daher ein Mittel
zur Reduzierung der Toxizität
von Adriamycin bzw. Cisplatin als Chemotherapeutikum gegenüber einem
Säuger
bereit, indem dem Säuger
eine Therapiekur mit dem Chemotherapeutikum sowie eine Therapiekur
mit den wie oben definierten IL-2-stimulierten, modifizierten Zellen,
die durch eine nicht MHC-beschränkte
zytotoxische Aktivität
gekennzeichnet sind, gemeinsam verabreicht werden. Vorteilhafterweise
gestattet die kombinierte Wirkung der Zellinie und des Chemotherapeutikums
ein niedrigere wirksame Dosis des Chemotherapeutikums als bei Abwesenheit
der Zellinie erforderlich.
-
Weitere Aspekte und Vorteile der
vorliegenden Erfindung werden in der folgenden ausführlichen
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen davon weiter beschrieben.
-
Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
-
In 1A sind
die zytotoxischen und zytostatischen Aktivitäten von γ-bestrahlten TALL-104-Zellen
gegenüber
MGC#1-Tumorzellen im 18-Stunden-51Cr-Freisetzungs-
bzw. 18-Stunden-3HTdR-Aufnahme-Inhibierungsassay
gezeigt. SD-Werte (Standardabweichungen) von < 2,0 sind nicht gezeigt.
-
In 1B sind
die Wirkungen unterschiedlicher chemotherapeutischer Arzneistoffe
(in verschiedenen Dosen) auf das in-vitro-Wachstum von MGC#1-Tumorzellen
gezeigt. Die Ergebnisse eines von drei durchgeführten Experimenten repräsentativen
Experiments sind gezeigt.
-
Bei 2 handelt
es sich um eine Wachstumskurve menschlicher MGC#1-Tumor-Transplatate
in SCID-Mäusen,
die intraperitoneal mit PBS, Adriamycin und/oder TALL-104-Zellen
injiziert wurden.
-
Ausführliche
Beschreibung der Erfindung
-
Die vorliegende Erfindung betrifft
die Behandlung von soliden Tumoren. Überraschenderweise wurde festgestellt,
daß in
gewissen Ausführungsformen
die gemeinsame Verabreichung von Chemotherapie und Zelltherapie,
wie sie ausführlich
im folgenden beschrieben ist, eine synergistische Wirkung, d. h.
eine Antikrebswirkung, die die Summe der Antikrebswirkungen der
Chemotherapie bzw. Zelltherapie jeweils für sich allein bzw, die Summe
ihrer Wirkungen übertrifft,
liefert. In anderen Ausführungsformen
liefert diese gemeinsame Verabreichung Antikrebswirkungen, die die
Verabreichung der Chemotherapie bzw. der Zelltherapie jeweils allein übertreffen.
Weiterhin eignet sich die Erfindung dazu, die Resistenz einer Krebserkrankung
gegenüber Einzeltherapeutika
durch vom Wirtsimmunsystsem unabhängigen Mechanismen zu überwinden.
Noch ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin,
daß sie,
falls gewünscht,
die Verwendung einer niedrigeren Dosis eines Chemotherapeutikums
gestattet, beispielsweise um damit verbundene unerwünschte Nebenwirkungen
zu reduzieren.
-
Bei Verwendung der Erfindung wird
eine Chemotherapiekur mit einem Chemotherapeutikum in Verbindung
mit einer Zelltherapie an einen Menschen oder ein Tier als Patienten
verabreicht. Diese Therapien werden jeweils in größeren Einzelheiten
unten erörtert.
Die Erfindung sieht eine gleichzeitige Verabreichung, eine aufeinanderfolgende
Verabreichung oder eine kombinierte Verabreichung vor. Diese Verabreichungswege
werden hierin als gemeinsame Verabreichung bezeichnet.
-
Die erfindungsgemäße Verwendung kann mit anderen
zur Krebsbehandlung geeigneten Therapien kombiniert werden. Es wird
ebenfalls angenommen, daß diese
Behandlung einem Säuger,
der bereits aufgrund einer Krankheit einer Immunsuppression unterliegt,
verabreicht werden kann. Die Bewertung des Immunzustands des menschlichen
oder tierischen Patienten kann vom Fachmann leicht bestimmt werden.
-
Chemotherapie
-
Chemotherapeutika sind dem Fachmann
allgemein bekannt. Zu solchen Chemotherapeutika zählen beispielsweise
Alkylierungsmittel und Antibiotika. Zu den Alkylierungsmitteln gehören Platinverbindungen,
wie z. B. Cisplatin. Zu den Antibiotikamitteln gehören die
Anthracycline, wie z. B. Doxorubicin (auch als Adriamycin bezeichnet).
Bei dem hier verwendeten Chemotherapeutikum handelt es sich um Adriamycin
oder Cisplatin.
-
Für
das ausgewählte
Chemotherapeutikum geeignete Dosierungen sind dem Fachmann bekannt. Handelt
es sich beispielsweise bei dem Mittel um Adriamycin, so kann eine
geeignete Dosierung 30 mg/m2, zweimal im
1wöchigen
Abstand intravenös
verabreicht, beinhalten. Dem Fachmann ist es jedoch leicht möglich, den
Verabreichungsweg, die Anzahl an erhaltenen Dosen, den Zeitpunkt
der Dosen sowie die Dosierungsmenge je nach Bedarf anzupassen. Da
die gemeinsame Verabreichung der Chemotherapie mit der Zelline gemäß der vorliegenden
Erfindung verbesserte Ergebnisse liefert, kann es weiterhin dem
Fachmann wünschenswert
erscheinen, die Dosis des verabreichten Chemotherapeutikums zu verringern,
um so jegliche damit verbundenen toxische Nebenwirkungen zu reduzieren.
-
Unter Berücksichtigung der obigen Betrachtungen
liegt im allgemeinen eine geeignete Dosis eines gegebenen Chemotherapeutikums
bei erfindungsgemäßer Verabreichung
zwischen 0,01 μg/ml
und etwa 1 mg/ml und besonders bevorzugt zwischen 0,01 μg/ml und
etwa 1 μg/ml.
Eine solche Dosis, die sich je nach dem ausgewählten jeweiligen Arzneistoff
oder -mittel anpassen läßt, kann
auf jedem geeigneten Wege, einschließlich z. B. intravenös, intradermal,
durch direkte lokalisierte Injektion, intraperitoneal, intranasal,
u. ä., verabreicht
werden. Die Dosen können
je nach Bedarf wiederholt werden.
-
Zelltherapie
-
Gemäß der vorliegenden Erfindung
werden bei der Zelltherapie Zellen an einen Menschen oder ein Tier
als Patienten verabreicht. Die für
das erfindungsgemäße Verfahren
geeigneten Zellen besitzen eine nicht MHC-beschränkte Killeraktivität gegenüber einer
großen
Vielzahl von Tumoren aus mehreren Spezies, während Zellen aus Normalgeweben
verschont bleiben. Wünschenswerterweise
werden diese Zellen von einem oder einer Kombination aus T-Zellen
stimulierenden Zytokinen stimuliert.
-
Bei der Zellinie handelt es sich
um eine TALL-104-Zelllinie. Eine solche Zellinie ist erhältlich von
der American Type Culture Collection (ATCC), 10801 University Boulevard,
Manassas, Virginia 20110–2209, ebenso
wie von einer Vielzahl akademischer und kommerzieller Quellen. So
ist die TALL-104-Zellinie beispielsweise von der ATCC unter der
Zugangsnummer CRL 11386 erhältlich.
-
Vor der erfindungsgemäßen Verwendung
werden die von der ausgewählten
Zellinie erhaltenen Zellen auf eine Weise behandelt, die zur irreversiblen
Hemmung der Zellvermehrung führt,
jedoch nicht die zytotoxische Aktivität der Zellen stört. Zu diesem
Behandlungs verfahren gehört
eine Bestrahlung und insbesondere eine γ-Bestrahlung. Zwar wird als
Beispiel die γ-Bestrahlung
verwendet, doch darf angenommen werden, daß andere Bestrahlungsverfahren
verwendet werden könnten,
um das Wachstum der Zellen zu stoppen. Dem Fachmann ist es leicht
möglich,
geeignete Verfahren zur Hemmung des Wachstums auszuwählen.
-
Die Zellen stammen aus einer TALL-104-Zellinie,
wobei die Zellen mit einem T-Zellen stimulierenden Zytokin, nämlich IL-2,
stimuliert wurden. TALL-104-Zellen lassen sich so modifizieren,
daß sie
mit einer erhöhten
Zytotoxizität
gegenüber
Tumoren und virusinfizierten Zielen versehen werden. Solche Modifikationsverfahren
wurden ausführlich
in der am 24. November 1394 veröffentlichten
WO 94/26284 beschrieben. Der Modifikationsschritt umfaßt die in-vitro-Behandlung
der TALL-104-Zellen mit dem ausgewählten Zytokin. Das Interleukin,
rekombinantes humanes (rh-)Interleulcin (IL) IL-2 induziert die
zytotoxische Aktivität
der Zellinie. Dieses Zytokin läßt sich
auch zusammen mit rh-IL-12 verwenden. Werden diese Zytokine zusammen
zur Modifikation der Zellinie verwendet, so zeigt die modifizierte
Zellinie additive bzw. erhöhte
zytotoxische Wirkungen. Dies führt
zu einem signifikanten Anstieg der zytotoxischen Aktivität sowie
der Rezyklisierungsfähigkeit
und schließlich
zur 100%igen Eliminierung der Tumorziele mit einem E : T-Verhältnis von < 0,1 : 1 [Cesano
et al, J. Immunol., 151 : 2943 (1993)].
-
Bei einem weiteren Modifikationsschritt
der vorliegenden Erfindung wird die TALL-104-Zellinie einer lethalen
Bestrahlung ausgesetzt, um so den irreversiblen Verlust an Wachstumsfähigkeit
bei vollständiger
Beibehaltung der zytotoxischen Aktivität sowohl in vitro als auch
in vivo herbeizuführen.
Dies wird dadurch erzielt, daß die
Zellinien unmittelbar vor ihrer Verwendung einer γ-Bestrahlung
unterworfen werden. Die Zellen werden vorzugsweise mit 4000 rad
unter Verwendung einer 137Cs-Quelle bestrahlt.
-
Die Bestrahlung der TALL-104-Zellen
liefert eine modifizierte zytotoxische Zellinie, die ihre Vermehrungsfähigkeit
und damit die Möglichkeit
auf unkontrollierte Weise im Empfängerorganismus zu wachsen,
verloren hat. Tatsächlich
wird durch die in SCID-Mäuse
transplantierten modifizierten, γ-bestrahlten TALL-104-Zellen
der vorliegenden Erfindung im Gegensatz zu ihren nicht bestrahlten
Gegenstücken
keine Leukämie
ausgelöst.
Die modifizierten TALL-104-Zellen werden vorzugsweise wie folgt
hergestellt. TALL-104-Zellen (ATCC CRL 11386) werden in Gewebekultur
in Gegenwart von rekombinantem humanem (rh-)IL-2 exponentiell angezogen.
Falls gewünscht,
kann für
etwa 18 Std. IL-12 zugegeben werden, um die Killeraktivität der Zellinie
zu verbessern. Die mit Zytokin behandelten TALL-104-Zellen werden
dann vorzugsweise mit etwa 4000 rad γ-bestrahlt. Die Bestrahlung
kann über
einen ausgewählten
Zeitraum, wie z. B. etwa 30 Minuten, fortgesetzt werden.
-
Wünschenswerterweise
werden etwa 104 bis etwa 1012 und
vurzugsweise etwa 1012 der zur Verwendung
in der Erfindung ausgewählten
Zellen in einem pharmazeutisch unbedenklichen Träger suspendiert und täglich über die
gewünschte
Zeitdauer auf einem geeigneten Weg verabreicht. Ein besonders wünschenswerter
Träger
ist Kochsalzlösung.
Es sind jedoch andere geeignete Träger dem Fachmann allgemein
bekannt und können
leicht ausgewählt
werden.
-
Wie oben erörtert kann die Zelltherapie
gleichzeitig mit der Chemotherapie stattfinden, kurz nach dem Ende
des Chemotherapieschemas beginnen oder zu einem einzigen Therapieschema
kombiniert werden. Als Alternative und zur Zeit weniger wünschenswert
ist die Verabreichung der Zelltherapie vor der Chemotherapie. Gegenwärtig umfaßt die bevorzugte
Ausführungsform
die Verabreichung der Zelltherapie während der Chemotherapiekur
und insbesondere nach Sättigung
des Zielgewebes (d. h. des Tumors) mit dem Chemotherapeutikum. Somit
wird die Zelltherapie wünschenswerterweise
ein bis vier Tage nach Verabreichung des Chemotherapeutikums verabreicht.
Die Verabreichung der – Zelltherapie
wird nach Bedarf wiederholt.
-
Beispielsweise können Zellen (z. B. etwa 2 × 107 Zytokinstimulierte TALL-104-Zellen) täglich über 2 Wochen
gleichzeitig mit der Chemotherapie verabreicht werden. Als Alternative
kann die Verabreichung der Zellen kurz nach Ende der Chemotherapie
beginnen. Bei noch einer weiteren Alternative kann die Zelltherapie in
unterschiedlichen Dosen, in unterschiedlichen Zeitabständen (im
Gegensatz zur täglichen
Verabreichung) oder über
einen kürzeren
oder längeren
Zeitraum verabreicht werden.
-
Die Zelltherapie kann mittels Injektion,
z. B. intravenös,
oder mit einem beliebigen der oben in Zusammenhang mit Chemotherapie
erörterten
Mitteln verabreicht werden. Weder der Zeitpunkt noch die Art und
Weise der Verabreichung stellt eine Einschränkung der vorliegenden Erfindung
dar. Wie bei der Chemotherapie können
die Zelltherapieschemata leicht angepaßt werden, wobei solche Faktoren
wie die Zytotoxizität
der ausgewählten
Zellinie, die Art des behandelten soliden Tumors, das Stadium der
Erkrankung sowie der Zustand des Patienten unter anderen dem Fachmann
bekannten Gesichtspunkten berücksichtigt
werden.
-
Obwohl diese Behandlungen für sich allein
das Tumorwachstum nicht hemmten, konnten bei Verfolgung des tierischen
oder menschlichen Patienten synergistische Antitumorwirkungen beobachtet
werden.
-
Pharmazeutische
Zusammensetzungen
-
Als Alternative zur oben beschriebenen
getrennten Verabreichung der Chemotherapie und Zelltherapie, ermöglichen
die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen
einen kombinierten Chemotherapie-Zelltherapie-Ansatz.
-
In einem weiteren Aspekt stellt die
vorliegende Erfindung pharmazeutische Zusammensetzungen bereit,
die ein gewünschtes
Chemotherapeutikum oder Chemotherapeutika und eine gewünschte Zelle
enthalten, wie hierin beschrieben. Diese Zusammensetzungen können weiterhin
einen pharmazeutisch unbedenklichen Träger enthalten. Zu den geeigneten
Trägern
gehören
z. B. Kochsalzlösung,
Phosphat-gepufferte Kochsalzlösung
sowie Kochsalzlösung
mit 5% HSA oder PPF. Andere geeignete Träger sind dem Fachmann allgemein bekannt
und stellen keine Einschränkung
der vorliegenden Erfindung dar. Analog kann der Fachmann leicht weitere
gewünschte
Bestandteile auswählen,
um sie in einer erfindungsgemäßen pharmazeutischen
Zusammensetzung einzuschließen,
wobei solche Bestandteile keine Einschränkung der vorliegenden Erfindung
darstellen. Die erfindungsgemäßen pharmazeutischen
Zusammensetzungen enthalten Adriamycin oder Cisplatin. sowie modifizierte
TALL-104-Zellen, wie hierin definiert.
-
Die erfindungsgemäßen Zusammensetzungen können über die
Wege sowie gemäß den Schemata, wie
sie für
die Chemotherapie und/oder Zelltherapie oben beschrieben wurden,
verabreicht werden. Alternativ lassen sich weitere geeignete Wege
und Schemata vom Fachmann leich festlegen.
-
Die unten angegebenen Beispiele zeigen,
daß die
Kombination aus Chemotherapie (Adriamycin) und adoptiver Immuntherapie
mit der von MHC unbeschränkten
zytotoxischen T-Zellinie TALL-104 dahingehend wirksam war, daß dadurch
die vollständige
Resistenz eines in SCID-Mäusen
transplantierten menschlichen Magentumors (MGC #1) gegenüber den
Einzelbehandlungsformen überwunden
werden konnte. Obwohl Adriamycin und Zytokin-stimulierte TALL-104-Zellen
starke zytostatische Wirkungen gegenüber diesen Tumorzellen in vitro
zeigten, deuteten die in-vivo-Experimente darauf hin, daß keines
der Mittel allein signifikante Antitumorwirkungen im SCID-Mausmodell
aufwies. Das Fehlen einer in-vivo-Aktivität könnte lediglich auf die verwendeten
experimentellen Bedingungen zurückzuführen sein,
wie z. B. der zwischen der Tumorimplantation und dem Beginn der
Behandlung verstrichenen Zeit oder den Verabreichungsplan und -weg
für Adriamycin und
TALL-104-Zellen.
Durch diese Bedingungen könnte
die Anzahl der zum Ort des Tumors gewanderten und dort eingenisteten
Effektorzellen ebenso wie die Absorption von Adriamycin negativ
beeinflußt
worden sein, was zu niedrigen Serumspiegeln dieses Arzneistoffs
führte.
Wurde die Chemotherapie und die Zelltherapie zusammen eingesetzt
(in den gleichen Dosen sowie mit dem gleichen Verabreichungplan
und -weg) wurde eine dramatische Tumorwirkung gegen MGC #1-Tumortransplantate
beobachtet: insbesondere wies 1/3 der Tiere eine dauerhafte vollständige Reaktion
(Nekrose und Ausfallen der Tumormassen) und 2/3 von ihnen untergingen
eine klinische Reaktion, die zwar partiell und transient, jedoch,
verglichen mit dem gezeigten vollständigen Fehlen von Antitumorwirkungen
durch die Einzelbehandlungen im gleichen Experiment, signifikant
war. Trotz der relativ niedrigen Anzahl der im Kombinationstherapieexperiment
verwendeten Mäuse
(n = 6) werden diese Ergebnisse als hochsignifikant angesehen, da
spontane Nekrose und Regression der subkutanen Tumoren niemals zuvor
beobachtet wurden und andererseits eine hohe Reproduzierbarkeit
des Tumorwachstums in einer großen
Anzahl von mit Implantaten versehenen Mäusen beobachtet wurde. Außerdem waren
in der Kombinationstherapiegruppe die Standardabweichungen der Durchschnittstumorvolumen
zu den verschiedenen Zeitpunkten immer sehr niedrig (2).
-
Aus den Antitumorwirkungen des erfindungsgemäßen Immunchemotherapieprotokolls
lassen sich mehrere Rückschlüsse ziehen.
Untersuchungen an immunkompetenten Mäusen mit syngenen Tumoren zeigten,
daß durch
die Kombination von adaptiv übertragenen
T-Zellen und gewissen Chemotherapeutika (insbesondere Cyclophosphamiden)
eine signifikante Anzahl an Tieren erfolgreich behandelt werden
konnte und die Tumorregression vorwiegend durch T-Zellen vermittelt
wurde [P. Greenberg et al, J. Exp. Med., 161 : 1122–1134 (1985);
M. Bookman et al, J Immunol., 139 : 3166–3170 (1987); und F. Fornelle
et al, Int. J Cancer, 42 : 952-957
(1988)]. Zur Unterstützung
dieser Daten wurde in anderen Untersuchungen gezeigt, daß zusätzlich zur
direkten Tumorzytotoxizität
einige chemotherapeutische Arzneistoffe das Ansprechen des Wirtsimmunsystems
modulieren können
[M. Awwad et al, Immunology, 65 : 87–92 (1988) und R. North, J.
Exp. Med., 155 : 1063–1074
(1982)]. Da die als Mausmodell in dieser Untersuchung verwendeten
SCID-Mäuse
praktisch keine funktionellen T- und B-Zellen besitzen [G. Bosma
et al, Nature, 301 : 527 (1983)], sind die während und nach der Immunchemotherapie
beobachteten Antitumorwirkungen unabhängig von der Immunantwort des Wirts
und daher von den oben angegebenen verschieden [P. Greenberg et
al, J. Exp. Med., 161 : 1122–1134 (1985);
M. Bookman et al, J. Immunol., 139 : 3166–3170 (1987); und F. Fornelle
et al, Int. J Cancer, 42 : 952–957
(1988)]. Diesbezüglich
wird durch die Verwendung eines immungeschwächten Tiers zur Untersuchung
der Antitumorwirkungen der Adriamycin-TALL-104-Zelltherapie in dieser Untersuchung
die Rolle, die das Wirtsimmunsystem bei der Antwort auf den Immunchemotherapie-Kombinationsansatz
spielt, ausgeschlossen. Andererseits stellt angesichts der Tatsache,
daß die
Mehrzahl menschlicher Neoplasmen nicht immunogen ist und daher keine
signifikante T-Zellantwort in dem autochthonen Wirt hervorrufen
kann, das einen menschlichen Tumor tragende SCID-Mausmodell ein sehr geeignetes und relevantes
experimentelles System zum Austesten der direkten tumoriziden Wirkung
neuer therapeutischer Anwendungen dar.
-
In-vitro-Experimente deuten auf eine
additive antiproliferative Wirkung niedriger Dosen an Adriamycin und
TALL-104-Zellen gegenüber
MGC #1-Tumorzellen hin. Man darf annehmen, daß sich dieses Ergebnis in verbesserten
Antitumorwirkungen bei einem in-vivo-Szenario äußert, in dem wahrscheinlich
suboptimale Konzentrationen an Effektorzellen und/oder Arzneistoffen
zu unterschiedlichen Zeitpunkten während der Behandlung am Ort
des Tumors vorhanden sind. Diesbezüglich deuteten „Trafficking"-Experimente, bei
denen mit 51Cr-markierte Zytokin-stimulierte
TALL-104-Zellen
in MGC #1-Tumoren tragenden SCID-Mäusen verwendet wurden, darauf
hin, daß nur
wenige der intraperitoneal transferierten Effektoren in Tumorgeweben
akkumulierten (~ 4% der Gesamtanzahl verabreichter Zellen pro Gramm
Tumorgewebe). Da die Einwanderung von Effektorzellen in die Tumormasse
ein Schlüsselmerkmal
für die
erfolgreiche adaptive Therapie darstellt, könnten die synergistischen Antitumorwirkungen
von Adriamycin und TALL-104-Zellen wenigstens teilweise die Folge einer
erhöhten
Akkumulation von TALL-104-Zellen am Ort des Tumors sein. Diese Hypothese
wird durch die Ergebnisse von Kawata et al, Mol. Biother., 2 : 221–227 (1990)
unterstützt,
die eine zweifache Akkumulation von LAK-Zellen in Maustumoren nach
einer Adriamycin-Injektion, möglicherweise
als Folge eines Arzneistoff-induzierten Anstiegs der Tumorvaskularisierung,
die wiederum die Einwanderung von Lymphozyten begünstigen
würde,
zeigen. Die bei anderen Systemen [J. Gold et al, J. Surg. Oncol., 58
: 212–221
(1995)] vorgeschlagene Möglichkeit,
daß (vor
den zytotoxischen Zellen verabreichtes) Adriamycin Oberflächenveränderungen
auf dem Tumor induziert, wodurch dessen Empfindlichkeit gegenüber TALL-104-Zelllyse erhöht wird, erscheint
unwahrscheinlich, da die in-vitro-Vorbehandlung von MGC #1-Tumorzellen
mit unterschiedlichen Dosen an Adriamycin keine solche Wirkung ergab
(nicht gezeigt).
-
Die Erfindung wird durch diese Beispiele
erläutert.
Insbesondere werden in den folgenden Beispielen Experimente dargestellt,
in denen die kombinierten Wirkungen der Chemotherapie (Adriamycin)
mit TALL-104-Zellen
in mit einer menschlichen Tumorprobe, die gegenüber den Einzelbehandlungsformen
vollständig
resistent ist, transplantierten SCID-Mäusen getestet wurden. Diese
Beispiele dienen nur der Erläuterung
und schränken
den Umfang der Erfindung nicht ein.
-
Beispiel 1 – Herstellung
der Zellen
-
Die TALL-104-Zellinie wurde in IMDM
(Gibco-BRL, Grand Island, NY), supplementiert mit 10% FBS (Sigma
Chemical Co., St. Louis, MO) und 100 U/ml rekombinantem humanem
(rh-)IL-2 (Chiron, Emeryville, CA) in einem luftbefeuchteten Brutschrank
mit 10% CO2 bei 37°C gehalten. Die Zellinie wurde
wiederholt hinsichtlich Mycoplasma-Kontamination unter Verwendung
eines kommerziellen PCR-Kits überwacht
(ATCC, Manasss, VA). Die TALL-104-Zellen wurden vor Gebrauch in
vitro und in der adaptiven Therapie γ-bestrahlt (4000 rad).
-
Beispiel 2 – Implantation
des Tumors
-
Gefrorene Tumorfragmente wurden durch
Metallgitter hindurch zerkleinert und auf AccuPrepTM-Lymphozytengradienten
(Accurate Chemical, Westbury, NJ) zentrifugiert, um tote Zellen
und Erythrozyten zu entfernen. Die an der Zwischenphase erhaltenen Magentumorzellen
wurden in Komplettmedium resuspendiert und bei 37°C in einer
luftbefeuchteten Atmosphäre
mit 5% CO2 inkubiert.
-
Fünf-
bis 6-Wochen-alte CB-17 SCID-Mäuse
(Charles River Laboratories, Wilmington, MA) wurden in einer keimfreien
Umgebung in The Wistar Institute Animal Facility gehalten. Die Mäuse wurden
subkutan (s. c.) mit metastatischen Pleuraergüssen (0,3 × 0,3-cm-Fragente) aus einem
Patienten mit Magenkarzinom (MGC #1) transplantiert.
-
Nach der Implantation wuchs die Biopsieprobe
als lokalisierte Tumormasse, die anschließend geerntet, zerschnitten
und seriell in andere SCID-Mäuse
passagiert wurde. Ein Teil der Tumore wurde in IMDM mit 40% FBS
und 10% DMSO (Sigma) eingefroren. Trotz des hoch metastatischen
Verhaltens dieses Tumors in dem ursprünglichen Patienten zeigten
die transplantierten Tumorfragmente keine metastatischen Eigenschaften
in der Maus.
-
Beispiel 3 – In-vitro-Empfindlichkeit
von MGC #1-Zellen gegenüber
zytotoxischen/zytostatischen Wirkungen von TALL-104-Zellen und Adriamycin
-
A. Zytotoxizitätsassays
-
Die TALL-104-Zellen wurden in vier
unterschiedlichen Konzentrationen mit einer festen Anzahl (104/Well) an 51Cr-markierten
MGC #1-Zellen 18 Stunden inkubiert. Die prozentuale spezifische 51Cr-Freisetzung wurde aus dem Mittelwert
von drei Wiederholungsexperimenten berechnet [A. Cesano et al, Cancer
Res., 56 : 3021 (1996)].
-
B. Zytokinproduktion
-
Die TALL-104-Zellen (2 × 106/ml) wurden über Nacht bei 37°C mit MGC
#1-Zellen in einem E : T-Verhältnis
von 10 : 1 inkubiert. Das von den Zellen befreite Medium wurde geerntet,
filtriert und auf die Anwesenheit von IFN-γ, TNF-α, TNF-β und GM-CSF unter Verwendung
kommerzieller ELISA-Kits (Endogen, R & D, Boston, MA) wie beschrieben getestet
[A. Cesano et al, Cancer Res., 56 : 3021 (1996)]. MGC #1-Zellkulturen, die
10 Tage allein inkubiert worden waren, wurden ebenfalls auf Zytokinproduktion
getestet.
-
C. Proliferationsassays
-
Die zytostatischen Wirkungen der
TALL-104-Zellen (in vier unterschiedlichen Konzentrationen) auf MGC
#1-Zellen (104/Well) wurden in 18-h-3HTdR-Einbauassays wie beschrieben getestet
[A. Cesano et al, Cancer Res., 56 : 4444–4452 (1996)]. Bei den Experimenten,
in denen die Wirkungen von Adriamycin (Pharmacia, Piscataway, NJ)
gemessen wurde, wurden MGC #1-Zellen (104/Well)
48 Stunden in Gegenwart und Abwesenheit dieses Arzneistoffs in Konzentrationen
von 0,01 bis 100 μg/ml
kultiviert, bevor sie mit 3H-TZdR gepulst
wurden.
-
D. Ergebnisse
-
Die aus der Biopsieprobe des Patienten
gewonnenen Magenkrebszellen waren gegenüber der Lyse durch bestrahlte
TALL-104-Zellen vollkommen resistent, wie in einem 18stündigen 51Cr-Freisetzungsassay gemessen wurde, doch
waren sie hochempfindlich gegenüber
ihrer zytostatischen Aktivität
(1A). Die Inkubation
von bestrahlten TALL-104-Zellen mit MGC #1-Zellen führte ebenfalls
zur Produktion signifikanter Konzentrationen an IFN-γ, TNF-α, TNF-β und GM-CSF
(nicht gezeigt). Von allen auf antiproliferative Aktivität gegen
MGC #1-Zellen in vitro getesteten chemotherapeutischen Arzneistoffen
war Adriamycin der wirkungsvollste und konnte die Vermehrung der
Tumorzellen um 75% bzw. 100% bei Dosen von 0,1 bzw. 1 μg/ml hemmen (1B).
-
Beispiel 4 – Wirkung
chemotherapeutischer Arzneistoffe auf TALL-104-Zellfunktionen
-
Die Wirkung verschiedener Chemotherapeutika
auf TALL-104-Zellen
wurde untersucht. Die Zytotoxizität, Lymphokinproduktion und
Vermehrung wurden wie in Beispiel 3 oben beschrieben unter Verwendung
von 0,01 bis 100 μg/ml
der in Tabelle 1 unten aufgeführten
Arzneistoffe getestet.
-
Wie aus den in Tabelle 1 unten aufgeführten Ergebnissen
ersichtlich ist, hatte Dacarbazin (ein nichtklassisches Alkylierungsmittel)
keinen Einfluß auf
die Zytotoxizität
oder Lymphokinproduktion. Adriamycin (ein Antibiotikum), Steroide
(Hormone) und Cisplatin (ein Alkylierungsmittel) hatten keinen Einfluß auf die
Zytotoxizität
und nur einen geringen Einfluß auf
die Lymphokinproduktion in therapeutischen Konzentrationen.
-
-
Beispiel 5 – Antitumorwirkungen
von TALL-104-Zellen in SCID-Mäusen
-
A. Behandlungsprotokolle
-
Alle Behandlungen wurden 3 Wochen
nach Implantation der Tumorfragmente (außer wenn anders angegeben)
begonnen, wenn ein signifikantes makroskopisches Wachstum der Tumoren
erkennbar war. Jede Behandlungsgruppe bestand aus 4–6 Mäusen. Im
ersten Experiment wurden Zytokinstimulierte, γ-bestrahlte TALL-104-Zellen
(2 × 107/Maus in 500 μl PBS) oder PBS allein über 2 Wochen
täglich
intraperitoneal verabreicht; in einem zweiten Experiment wurden
107 Zellen/Maus in 100 μl PBS bzw. PBS allein intraläsional alle zwei
Tage in insgesamt sechs Injektionen injiziert. In einem dritten
Experiment wurde den Mäusen
die primäre Tumormasse
chirurgisch entfernt und anschließend entweder bestrahlte TALL-104-Zellen (2 × 107/Maus) oder PBS allein täglich über 2 Wochen intraperitoneal
injiziert.
-
Die Unterschiede zwischen den Behandlungsgruppen
wurden auf ihre Signifikanz mit dem Student's t-Test für ungepaarte Daten getestet.
P < 0,05 wurde
als signifikant angesehen.
-
B. Ergebnisse
-
Im ersten Satz von Experimenten wurden
die TALL-104-Zellen
jeden Tag über
2 Wochen intraperitoneal in SCID-Mäuse, die 3 Wochen zuvor mit
MGC #1-Tumorfragmenten transplantiert worden waren, injiziert. 4
Wochen nach Beendigung der Therapie wurden alle (mit PBS injizierten)
Kontrollen und Versuchsmäuse
getötet.
Es konnte kein signifikanter Gewichtsunterschied zwischen den Tumoren
der behandelten Mäuse
und dem Gewicht der Kontrollmäuse
nachgewiesen werden (Tabelle 2).
-
Im zweiten Satz von Experimenten
wurden MGC #1-Transplantate tragende Mäuse intraläsional mit den TALL-104-Zellen
(bzw. PBS) alle zwei Tage mit insgesamt 6 Injektionen injiziert.
Alle Mäuse
wurden 1 Monat nach der letzten Injektion getötet und die Tumormassen entfernt
und gewogen. Bei diesem Versuchsaufbau konnte ebenfalls kein signifikanter
Gewichtsunterschied zwischen den Tumoren der behandelten Mäuse und
den der Kontrolle nachgewiesen werden (Tabelle 2).
-
Danach wurde die Antitumorwirksamkeit
der TALL-104-Zellen
nach operativer Entfernung des primären Tumors, so daß eine klinische
Umgebung geschaffen wurde, die der der „Minimal Residual Disease" in Krebspatienten ähnelt, bewertet.
Aus Mäusen
mit 3 Wochen alten MGC #1-Transplantaten, die hochmobil erschienen
und weder an der Haut noch an der Bauchdecke hafteten, wurde der
Tumor operativ herausgeschnitten, und die Tiere wurden dann einer
TALL-104-Zelltherapie (bzw. PBS-Injektionen) gemäß der im ersten Experiment
verwendeten Vorschrift unterzogen. Zum Zeitpunkt der Operation wogen
die Tumoren 0,781 ± 0,112 g.
Einen Monat nach der letzten Zellinjektion wurden alle Mäuse getötet und
nekropsiert. Wie in Tabelle 2 gezeigt ist, hatte die TALL-104-Zellbehandlung
keine signifikante Hemmwirkung auf das lokalisierte erneute Wachstum
der Tumorzellen in den Mäusen;
diese in-vivo-Daten stehen im Gegensatz zu den beobachteten, von
den TALL-104-Zellen
gegenüber
MGC #1-Zellen in vitro gezeigten antiproliferativen Wirkungen (1A).
-
Tabelle
2
Wirkungen der Einzelbehandlung mit entweder TALL-104-Zellen oder Adriamycin
auf das lokalisierte Wachstum von MGC #1-Tumortransplantaten
-
Beispiel 6 – Chemotherapie
-
Aufgrund der in-vitro-Beobachtung,
daß MGC
#1-Tumorzellen hochsensitiv gegenüber den zytotoxischen Wirkungen
von Adriamycin waren (1B),
wurde dieser Arzneistoff für
die in-vivo-Untersuchung gewählt.
Zwei Gruppen von MGC #1-Tumortransplantate tragenden Mäusen (n
= 6) wurden mit zwei i. p.-Injektionen von Adriamycin (30 mg/m2 im Abstand von 1 Woche) bzw. mit PBS behandelt.
Die einen Monat nach der letzten Injektion durchgeführte Autopsie
ergab keine signifikanten Unterschiede in den Tumorgewichten zwischen
den Kontrollen und den mit Adriamycin behandelten Mäusen (Tabelle
2).
-
Beispiel 7 – Immunchemotherapie
-
Als Versuch, die von MGC #1-Tumortransplantaten
gezeigte hohe Resistenz gegenüber
der Behandlung mit entweder Chemotherapie oder adaptiver Therapie
zu überwinden,
wurde ein Kombinationsschema auf Grundlage der aufeinanderfolgenden
Verabreichung von zwei Zyklen Adriamycin und anschließend TALL-104-Zellen
hinsichtlich der therapeutischen Wirksamkeit in MGC #1-Tumortransplantate
tragenden SCID-Mäusen
(n = 6) getestet. Im letzten Experiment erhielten die Mäuse zwei
i. p.-Dosen Adriamycin (Tag 1 und 7) und die Zytokin-stimulierten, γ-bestrahlten
TALL-104-Zellen (2 × 107/Maus) von Tag 2 bis 6 und von Tag 8 bis
14. Die Kontrollgruppen (n = 4) erhielten PBS, Adriamycin bzw. TALL-104-Zellen
jeweils allein. Die Tumormassen wurden vor der Therapie und danach
in wöchentlichen
Zeitabständen über den
gesamten 5wöchigen
Zeitraum der Nachuntersuchung (unter Verwendung einer Millimeter-Schieblehre) vermessen.
Die Ergebnisse dieses Experiments sind in 2 zusammengefaßt. Nach der ersten Behandlungswoche
konnten keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den
durchschnittlichen Tumorgrößen in den
unterschiedlichen Gruppen von Mäusen
festgestellt werden. Doch zeigten bemerkenswerterweise zwei Mäuse, die
die Kombinationstherapie erhalten hatten, eine makroskopisch auffällige Tumornekrose
am Ende der ersten Behandlungswoche; die Nekrose setzte sich bis
zum Ausfallen der Tumormasse bei beiden Mäuse fort, wodurch eine nekrotische
Narbe während
der zweiten Woche der Nachuntersuchung zurückblieb. Aus diesem Grund sind
die auf die Tumormessung in diesen zwei Mäusen bezogenen Werte nicht
in 2 gezeigt und konnten in
keiner, nach der zweiten Nachuntersuchungswoche durchgeführten statistischen
Berechnung eingeschlossen werden. Am Ende der zweiten Behandlungswoche
waren die Tumoren der vier verbliebenen mit Adriamycin und den TALL-104-Zellen
behandelten Tiere deutlich kleiner im Vergleich zu den auf den mit
PBS- bzw. Adriamycin-behandelten Mäusen vorhandenen Tumoren (p < 0,05 bzw. p < 0,002). Im Gegensatz
dazu wurde zu diesem Zeitpunkt kein statistisch signifikanter Unterschied
zwischen den mit Adriamycin und TALL-104-Zellen behandelten Mäusen und
der Gruppe von Mäusen,
die nur die TALL-104-Zellen erhalten hatten, beobachtet. Tatsächlich wurde
in beiden Gruppen eine diskrete Schrumpfung (36% bzw. 20%) der Tumorgröße festgestellt.
Die Tumorverkleinerung war bereits am Ende von Woche 1 nachweisbar
(jedoch nicht statistisch signifikant). Vom Ende von Woche 3 an
(1 Woche nach Einstellung aller Behandlungen) setzte sich das Tumorwachstum
in allen anderen Gruppen von Mäusen,
einschließlich
der Gruppe, die nur TALL-104-Zellen allein erhalten hatte, fort,
während
sich die Tumorschrumpfung in der Gruppe von Mäusen, die die Kombinationstherapie
erhalten hatte, stabilisierte (~36%). Daher war der Unterschied
im Tumorvolumen zwischen mit Adriamycin und TALL-104-Zellen behandelten
Tieren und den Tieren, die entweder PBS, Adriamycin oder TRLL-104-Zellen
allein erhalten hatten, statistisch signifikant (p < 0,02, p < 0,001 bzw. p < 0,05). Ähnlich Ergebnisse
wurden am Ende der vierten Woche beobachtet. Zum Ende der fünften Woche
vergrößerte sich
das Tumorvolumen in den mit TALL-104-Zellen allein behandelten Mäusen so
weit, daß es
sehr nahe bei dem in PBS- oder Adriamycin-behandelten Mäusen beobachteten
lag. Diese Daten zeigten, daß TALL-104-Zellen
für sich
allein zwar Antitumoraktivität
gegenüber
MGC #1-Tumorwachstum während
der ersten 2 Behandlungswochen zeigten, daß diese Wirkungen jedoch transient
waren und die Tumoren sich schnell weiterentwickelten, sobald die
Zellinjektionen eingestellt wurden. Die drei Kontrollgruppen wurden
am Ende von Woche 5 aufgrund der hohen Tumorlast (mit etwa dem 3fachen
Volumen des in mit dem Kombinationsschema behandelten Mäusen beobachteten Tumors)
getötet.
Die mit Adriamycin und TALL-104-Zellen behandelten Mäuse wurden noch
4 weitere Wochen einer Nachuntersuchung unterzogen: während dieser
Zeit wuchsen die Tumoren langsam doch stetig und erreichten am Ende
von Woche 9 die Größe der von
der Gruppe von Mäusen,
die nur mit TALL-104-Zellen behandelt worden waren, in Woche 5 gezeigten
Tumoren. An diesem Punkt wurde das Experiment beendet.