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Die vorliegende Erfindung betrifft
allgemein das Gebiet der geteilten Kipp-Garagentore und insbesondere
geteilte Kipp-Garagentore,
bei denen Spalte zwischen benachbarten gelenkig verbundenen Tafeln
bzw. Platten, die das Tor bilden, während des vollen Schwenkbereichs
der Platten relativ zueinander vermieden werden, wodurch ein Einklemmen
eines Fingers oder eines fingerförmigen
Gegenstands in der Ver- bindung zwischen Platten verhindert wird.
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Kipp-Garagentore sind gewöhnlich aus
einer Reihe von Teilen oder Platten aufgebaut, die um horizontale
Achsen schwenkbar verbunden sind. Die Seiten jeder Platte, die das
Tor bilden, sind üblicherweise
zur Bewegung zwischen einer vertikalen Stellung, in der die Garagenöffnung verschlossen
ist, und einer horizontalen Stellung, die den Zugang in das Garageninnere
ermöglicht,
an einer geeigneten Schienenbaueinheit angebracht. Die angelenkten Platten
schwenken sich relativ zueinander um horizontale Drehachsen der
Plattenverbindung, um das Überwinden
der Orientierungsänderung
zwischen einer vertikalen, geschlossenen Stellung und einer horizontalen,
offenen Stellung zu erleichtern. Beim Bewegen zwischen der vertikalen
und der horizontalen Stellung können
sich zwischen gegenüberliegenden Abschnitten
von horizontalen Kanten benachbarter Platten große Winkelspalte bilden, die
sich dann schließen.
Das Bilden und Schließen
solcher Spalte birgt eine potenzielle Gefahr. Beispielsweise kann eine
Verletzung entstehen, wenn beim Schließen des Tors ein Finger in
dem Spalt eingefangen wird. Ferner kann der Spalt das Eindringen
von Regen, Schnee, Schmutz und dergleichen zulassen, was die Betätigung des
Tors behindern und den Gelenkmechanismus blockieren kann. Zur Winterzeit
kann der Spalt die Bildung von Eis zwischen benachbarten Platten
ermöglichen,
was die Betätigung
des Tors weiter behindert.
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Es wurde bereits vorgeschlagen, ein
geteiltes Garagentor mit einer Mehrzahl an gelenkig verbundenen
Platten und Mitteln, die ein Einklemmen menschlicher Finger in zwischen
der Vorderseite von gelenkig verbundenen Platten gebildete Spalte
verhindern, zu schaffen. Verschiedene Vorschläge sind in dem US-Patent Nr.
5.002.114, auf dem der Oberbegriff von Anspruch 1 basiert, offenbart.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden
Erfindung, ein geteiltes Garagentor mit einer Mehrzahl an gelenkig
verbundenen Platten und Mitteln, die ein Einklemmen menschlicher
Finger in zwischen der Rückseite
von gelenkig verbundenen Platten gebildete Spalte verhindern, zu
schaffen.
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Gemäß der Erfindung wird ein einklemmsicheres
Garagentor zum Schützen
menschlicher Finger vor einem Einklemmen geschaffen, mit:
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- (a) einer ersten Tafel bzw. Platte mit:
einem weiblichen
bzw. aufnehmenden Abschnitt, der an dem Boden bzw. dem unteren Teil
der ersten Platte angeordnet ist, wobei der aufnehmende Abschnitt geformt
ist, so daß dieser
umfaßt:
ein
aufnehmendes krummliniges Segment,
ein aufnehmendes horizontal
angeordnetes gerades Obersegment, das an dem aufnehmenden krummlinigen
Segment anliegt,
ein aufnehmendes vertikal angeordnetes gerades Segment,
das senkrecht an dem aufnehmenden horizontal angeordneten geraden
Segment anliegt;
ein aufnehmendes horizontal angeordnetes gerades Bodensegment,
das senkrecht an dem aufnehmenden vertikal angeordneten geraden
Segment anliegt, und
- (b) eine zweite Platte mit:
einem männlichen bzw. eingreifenden
Abschnitt, der oben auf der zweiten Platte angeordnet ist, wobei
der eingreifende Abschnitt ausgebildet ist, so daß dieser umfaßt:
ein
eingreifendes krummliniges Segment,
ein eingreifendes horizontal
angeordnetes gerades Topsegment, das an dem eingreifenden krummlinigen
Segment anliegt,
ein eingreifendes vertikal angeordnetes gerades Segment,
das senkrecht an dem eingreifenden horizontal angeordneten geraden
Segment anliegt,
ein eingreifendes horizontal angeordnetes
gerades Bodensegment, das senkrecht an dem eingreifenden vertikal
angeordneten geraden Segment anliegt,
wobei der eingreifende
Abschnitt mit dem aufnehmenden Abschnitt der ersten Platte auf eine
solche Weise zusammenwirkt, daß ein
Abstand zwischen dem eingreifenden Abschnitt und dem aufnehmenden
Abschnitt minimiert ist, so daß menschliche
Finger von einem Einklemmen abgehalten werden, wobei der eingreifende
Abschnitt so geformt ist, um im wesentlichen das gleiche Profil
wie der aufnehmende Abschnitt zu haben und darin aufgenommen ist, wenn
die Platten eben aneinander liegen,
ein Gelenk bzw. ein Scharnier,
das die Platten verbindet und eine horizontale Drehachse aufweist,
dadurch
gekennzeichnet, daß das
Gelenk nahe der Schnittstelle der vertikal angeordneten geraden
Segmente der eingreifenden und aufnehmenden Abschnitte angeordnet
ist und daß die
angebrachten horizontalen Segmente sich davon zu der Vorderseite jeder
Platte erstrecken.
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Eine bevorzugte Ausführungsform
umfaßt ein
geteiltes Garagentor mit mehreren gelenkig verbundenen Platten und
Mitteln, die ein Einklemmen menschlicher Finger zwischen einem Gelenkblatt und
einem Strukturelement, das das Gewicht einer gelenkig verbundenen
Platte trägt,
verhindern.
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Eine bevorzugte Ausführungsform
umfaßt ein
geteiltes Garagentor mit einer Mehrzahl an gelenkig verbundenen
Platten und Mitteln, die ein Eindringen eines Fremdkörpers an
den Plattenverbindungsstellen während
des Öffnens
und Schließens
des Tors verhindern.
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Eine bevorzugte Ausführungsform
umfaßt ein
geteiltes Garagentor, das aus mehrfachen bzw. mehrteiligen, durch
Gelenke verbundenen Platten besteht, wobei die horizontalen Kanten
benachbarter Platten ungeachtet der Orientierung der benachbarten
Platten nicht auseinanderklaffen.
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Eine bevorzugte Ausführungsform
umfaßt ein
geteiltes Garagentor, das aus mehrteiligen Platten besteht, wobei
die Platten mit einer Metallverkleidung mit Verstärkungsrippen
an der Rückseite
der Verkleidung oder als Sandwichverbund aus Materialien aufgebaut
sein können,
wobei die horizontalen Kanten benachbarter Platten keinen Spalt
bilden, wenn sich die Plattenorientierung ändert.
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Das einklemmsichere Garagentor kann
aus mehrteiligen Platten bestehen, die durch Gelenke entlang aneinanderstoßender horizontaler
Kanten verbunden sind. Das Garagentor umfaßt wenigstens eine erste Garagentorplatte
mit einem aufnehmenden unteren Abschnitt und eine zweite Garagentorplatte
mit einem anliegenden eingreifenden oberen Abschnitt. Der auf nehmende
untere Abschnitt und der eingreifende obere Abschnitt sind so geformt, daß sie sich über den
vollen Schwenkbereich bewegen, ohne sich zu stören und ohne einen Spalt zu
bilden, wodurch ein Einführen
und Einklemmen von menschlichen Fingern zwischen den Gelenkplatten verhindert
wird. Ferner können
die Platten jeweils vertikale strukturierende oder verstärkende Rippen enthalten,
die in die Gelenkkonstruktionen integriert sind. So kann ein erstes
Rippenstrukturelement an der ersten oder oberen Garagentorplatte
fest angebracht sein und diese verstärken. Ähnlich kann ein zweites Rippenstrukturelement
an der zweiten oder unteren Garagentorplatte fest angebracht sein.
Die getrennten Rippenstrukturelemente sind vertikal ausgerichtet,
wobei eines von ihnen durch eine Gelenkkonstruktion mit dem anderen
verbunden sein kann.
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In einer anderen Ausführungsform
ist das zweite Rippenstrukturelement vertikal zu dem ersten Rippenstrukturelement
ausgerichtet, an der zweiten Garagentorplatte fest angebracht und
weist zwei entgegengesetzte horizontal ausgerichtete Öffnungen auf,
die in seinen Seiten angeordnet sind. An dem ersten Rippenstrukturelement
ist ein Gelenkblatt angefügt,
das eine im wesentlichen zylindrisches Bohrung bzw. Öffnung aufweist,
die zu den zwei entgegengesetzten horizontal ausgerichteten Öffnungen des
zweiten Rippenelements ausgerichtet ist. Das Gelenkblatt ist mit
dem zweiten Rippenstrukturelement über einen Drehbolzen verbunden,
der das zweite Rippenstrukturelement sowohl mit dem Gelenkblatt
als auch mit dem ersten Rippenstrukturelement betriebsbereit koppelt.
Der Drehbolzen erstreckt sich nicht nur durch die zwei entgegengesetzten
horizontal ausgerichteten Öffnungen
des zweiten Rippenelements, sondern auch durch die im wesentlichen
zylindrische Öffnung
des Gelenkblatts. Somit drehen sich die erste Garagentorplatte und
die zweite Garagentorplatte relativ zueinander um den Drehbolzen,
wenn das Garagentor von einem geschlossenen in einen offenen Zustand übergeht.
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In einer weiteren Ausführungsform
sind die Platten in Sandwichbauweise hergestellt, wobei von einer
Metallhaut Schaumkunststoff als Kern aufgenommen ist. An der Rückseite
getrennter, benachbarter Platten sind dann Gelenkelemente befestigt.
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In allen Ausführungsformen sind die gegenüberliegenden
horizontalen eingreifenden und aufnehmenden Kanten der benachbarten
Platten mit überlappenden
Kanten konfiguriert, die im Profil eine gebogene Form aufweisen,
die sich von der Frontplatte zu der Rückplatte und dann nach vorn
zu der dem Drehbolzen benachbarten Frontplatte erstreckt. Dies ermöglicht das Öffnen oder
das Schwenken der Platten mit einem minimalen Abstand zwischen den
Kanten sowohl an der Vorderseite als auch an der Rückseite
der Platten.
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Nun werden beispielhalber und mit
Bezug auf die begleitende Zeichnung bestimmte Ausführungsformen
der Erfindung beschrieben, wobei in den mehreren Ansichten der Zeichnung ähnliche
Bezugszeichen ähnliche
Elemente bezeichnen.
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1 zeigt
eine Vorderansicht der Außenfläche eines
in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung konstruierten geschlossenen Garagentors, die
die horizontale Orientierung benachbarter Garagentorplatten darstellt.
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2 zeigt
eine Seitenansicht des Garagentors, insbesondere benachbarter Garagentorplatten in
einer geschlossenen Stellung.
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2A zeigt
eine vergrößerte Ansicht
des horizontalen Eingriffs benachbarter Garagentorplatten.
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3 zeigt
eine Seitenansicht des Garagentors in einer halbgeöffneten
Stellung, wobei eine Garagentorplatte horizontal angeordnet ist,
eine Garagentorplatte in einer Winkelstellung angeordnet ist und
zwei Garagentorplatten vertikal ausgerichtet sind.
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3A zeigt
eine vergrößerte Ansicht
des Eingriffs benachbarter Garagentorplatten, wobei sich eine Platte
in einer halbgeöffneten
Stellung befindet.
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3B zeigt
eine isometrische Ansicht der Teilabschnittsverbindungsstelle und
des Teilabschnittsprofils benachbarter horizontaler Torplatten entlang
ihrer horizontalen Kante.
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4 zeigt
eine Rückansicht
des Garagentors in einer geschlossenen Stellung und die Innenfläche sowie
die horizontale Orientierung benachbarter Garagentorplatten.
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5 zeigt
eine vergrößerte isometrische Ansicht
der benachbarte Garagentorplatten verbindenden Gelenkbaueinheit
in der geschlossenen Stellung.
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6 zeigt
eine isometrische Ansicht, die die Rück- oder Innenseite einer zweiten
Ausführungsform
eines erfindungsgemäß gefertigten
Garagentors darstellt.
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7 zeigt
eine vergrößerte isometrische Ansicht
der in 6 dargestellten
Gelenkbaueinheit zwischen den gegenüberliegenden Seitenkanten der horizontalen
Garagentorplatten.
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8 zeigt
eine auseinandergezogene, isometrische Ansicht der Kantengelenkbaueinheit-Konstruktion
des Garagentors von 6.
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8A zeigt
eine vergrößerte isometrische Ansicht
der Kantengelenkbaueinheit-Konstruktion der in 6 dargestellten Ausführungsform.
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9 zeigt
eine Schnittansicht der untersten horizontalen Kante einer Platte
des Garagentors von 6.
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9A zeigt
eine isometrische Ansicht der untersten Kante und Rolle von 6.
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10 zeigt
eine seitliche Querschnittsansicht einer in eine Sandwichplatte
eingebauten dritten Ausführungsform
der Erfindung.
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10A zeigt
eine seitliche Querschnittsansicht, die die mit der Bewegung des
Tors in Sandwichplattenbauweise verbundene Stellungsfolge in einer
Fantomdarstellung wiedergibt.
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10B zeigt
eine vergrößerte Schnittansicht
der Gelenkbaueinheit von 10A.
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11 zeigt
eine vergrößerte Querschnittsansicht
der Gelenkverbindung zwischen benachbarten Platten des Tors von 10.
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12 zeigt
eine vergrößerte Querschnittsansicht
der Unterkante der unteren horizontalen Platte des Tors von 10.
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13 zeigt
eine vergrößerte Querschnittsansicht
der Oberkante der oberen horizontalen Platte des Tors von 10.
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Kurz, die bevorzugten Ausführungsformen der
vorliegenden Erfindung verhindern das Einführen von menschlichen Fingern
oder Gegenständen
mit einem Durchmesser im Bereich von 3 bis 5 mm in Spalte zwischen:
(a) der Vorderseite von horizontal benachbarten und schwenkbaren
Garagentorplatten, (b) der Rückseite
von horizontal benachbarten und schwenkbaren Garagentorplatten und
(c) Gelenkblättern
und benachbarten Unterstützungsstrukturelementen
von horizontal benachbarten Platten. Demgemäß verhindert das Garagentor
der vorliegenden Erfindung, daß während der
Betätigung
des Tors menschliche Finger eingeklemmt werden.
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Die 1 bis 5 zeigen eine erste Ausführungsform.
Die 6 bis 9A zeigen, eine zweite Ausführungsform,
während
die 10 bis 13 eine dritte Ausführungsform
zeigen.
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In 1 umfaßt ein Garagentor 12 in
einer ersten bevorzugten Ausführungsform
eine Mehrzahl an Garagentorplatten 14, 16, 18, 20.
Die Garagentorplatten 14, 16, 18, 20 sind
im allgemeinen rechtwinklig und können aus Aluminium, Stahl,
rostfreiem Stahl oder einem anderen geeigneten Garagentormaterial gefertigt
sein. Sie sind mit einer dünnen
Metallhaut ausgebildet, wie in 2 gezeigt
ist. Die benachbarten Platten sind an ihren horizontal benachbarten Kanten
durch Gelenke verbunden. Insbesondere sorgt die Gelenkverbindung
für eine
Schwenkung um eine Achse an oder in der Nähe der Rückseite der Platten, die das
Garagentor bilden. Das heißt,
daß die
Garagentorplatten üblicherweise
eine begrenzte Dicke von einigen Zoll aufweisen. Die Tore sind üblicherweise
aus Blech mit oder ohne Schaumstoffbeschichtung hergestellt. Die
Platten können
Verstärkungsrippen
aufweisen oder eine Schaumstoffkernkonstruktion besitzen.
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Die Dicke der Platten führt zu horizontalen Kanten,
die Einklemmpunkte schaffen können,
wenn die Kanten beispielsweise flach, eben und transversal zu der
Vorder- und Rückseite
der Platten sind. Patente des Standes der Technik, z. B. das US-Patent Nr.
5.002.114 und das US-Patent 3.941.180 schlagen Abwandlungen der
vorderen und hinteren Kanten vor, um Einklemmpunkte zu verringern.
Jedoch beseitigen die Patente und Konstruktionen des Standes der
Technik nicht notwendigerweise alle Einklemmpunkte, vor allem nicht
jene auf der Rückseite
des durch die Platten gebildeten Tors. So sind die Platten der ersten
Ausführungsform
insofern typisch, daß die Platten
entlang ihrer Rückseite
angelenkt sind und eine Dicke definieren oder besitzen.
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In 2 befinden
sich die Garagentorplatten 14, 16, 18, 20 in
einem geschlossenen Zustand in derselben vertikalen Ebene und definieren
eine relativ glatte Außenfläche. Wie
in der seitlichen Schnittansicht von 3 gezeigt
ist, sind die Platten 14, 16, 18, 20 entlang
der Innen- oder Rückfläche ihrer
benachbarten horizontalen Kanten gelenkig miteinander verbunden.
Die Seiten jeder Platte weisen vorstehende Rollen (z. B. die Rollen 17, 19, 4) auf, die in einer Schiene (21 in 3) an jeder Seite einer Garagentoröffnung laufen.
Die Schiene besitzt eine vertikale Rollstrecke 23 entlang
der Toröffnung,
die durch einen krummlinigen Abschnitt 25 mit einer horizontalen Überkopf-Rollstrecke 27A verbunden
ist. Üblicherweise
sind die Rollen (17, 19) koaxial oder nahezu koaxial
zu der Gelenkverbindung zwischen benachbarten Platten. Wenn sich
das Mehrplattentor öffnet,
schwenken die Platten (z. B. 14, 16) somit um die
(nachstehend näher
beschriebenen) verbindenden Drehbolzen. Wenn sich die Platten entlang
der Schiene 21 verschieben und relativ zueinander schwenken,
verschieben sich die gegenüberliegenden
horizontalen Kanten ebenfalls relativ zueinander. Die Gestaltung
der Plattenkanten und der verbindenden Gelenke schließt ein Entstehen
eines großen Spalts
zwischen den Kanten ungeachtet der Schwenkstellung der benachbarten
Platten aus und das Einführen
eines Prüfstabs
mit einem Durchmesser von mehr als 5 mm in beide Seiten (die Vorderseite
oder die Hinterseite) des Tors an der Gelenkverbindungsstelle ist
konstruktionsgemäß wegen
der Gestaltung nicht möglich.
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Genauer, die gegenüberliegenden
eingreifenden und aufnehmenden Profile der benachbarten, horizontalen
Kanten sind fast identisch und liegen übereinander. Das aufnehmende
Profil 22 jedoch definiert eine Tasche, die das eingreifende
Profil 24 aufnimmt und beseitigt die Spaltenbildung über einen weiten
Schwenkungsbereich. So besitzt das obere oder aufnehmende Profil 22 einen
konkaven, im allgemeinen bogenförmigen
Teilabschnitt 26, der an der Vorderseite 29 der
oberen Platte 16 beginnt. Dieser bogenförmige Teilab schnitt 26 geht
in einen im allgemeinen flachen, ebenen, horizontalen Teilabschnitt 28 des
Profils an der Rückseite
jeder Platte 16 über. Der
flache Teilabschnitt 28 erstreckt sich über einen Bereich von 10–25% der
Dicke der Platte 16 (von der Vorderseite zu der Rückseite).
Der flache Teilabschnitt 28 kann, falls erwünscht, entfallen
und statt dessen die Bogenform fortgeführt werden.
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Eine radiale Rollstrecke 32,
die mit einer Sehnen-Rollstrecke
oder Windung 30, die sich zur Vorderseite der Platte 16 erstreckt,
abschließt,
ist mit dem flachen Teilabschnitt 28 verbunden oder erstreckt
sich von diesem radial in Richtung eines Drehbolzens 70 mit
der Schwenk- oder Drehachse 55 der Platten 16, 18.
Die Rollstrecke 30 ist zu der radialen vorderseitigen 29 und
rückseitigen 32.
Rollstrecke senkrecht. Das Profil 22 des aufnehmenden Teilabschnitts
besitzt eine lineare Weite oder Länge, die jene des Profils 24 des
eingreifenden Teilabschnitts übersteigt,
obwohl jedes Profil 22, 24 im wesentlichen eine
gleichartige Konfiguration aufweist. Das eingreifende Profil 24 weist
einen bogenförmigen
Teilabschnitt 34 auf, der wie der Teilabschnitt 26. im
allgemeinen auf die Achse 55 zentriert ist. Ein flacher
Teilabschnitt 36 liegt darunter und ist kürzer als der
flache Teilabschnitt 28. Die bogenförmigen Teilabschnitte 26, 34 sind
mit einem Krümmungsradius ausgebildet
und beabstandet, der im allgemeinen auf die Achse 55 des
Drehbolzens 70 zentriert ist. Dieses Profil garantiert
die Minimierung des Abstands der Platten 16, 18 von
der Vorderseite des Tor im Bereich von 3–5 mm, wenn sich die Torplatten 16, 18 während des Öffnens schwenken.
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Die rückseitige Konfiguration des
eingreifenden Profils 24 der Platte 18 unterscheidet
sich stark von den bisher bekannten Konstruktionen, da das rückseitige
Profil 24 die radiale Rollstrecke 40 umfaßt, die
zu der Rollstrecke 32 der Platte 16 parallel sein
kann und im allgemeinen radial von der Achse 55 des Drehbolzens 54 ausgeht.
Um jedoch in der Umgebung des Drehbolzens 54 einen minimalen
Abstand zu garantieren, umfaßt
jede radiale Rollstrecke 32, 40 eine gewundene
Rollstrecke oder einen Sehnen-Teilabschnitt 30 bzw. 38,
wobei diese Sehnen-Teilabschnitte im allgemeinen parallel und geringfügig beabstandet
sind, wenn die Platten 16, 18 vertikal oder koplanar
sind. Der Abstand und die Länge
der Rollstrecken 30, 38 wird aus der durch das Schwenken
der Platten 16, 18 gebildeten Bahn abgeleitet.
Das heißt,
daß die
gewundene Rollstrecke 30 der oberen Platte eine Profilbahn
markiert, die bogenförmig
ist und beim Schwenken der Platten einen minimalen Spalt zwischen
dem Ende der Rollstrecke 30 und der Rollstrecke 38 der
eingreifenden unteren Platte aufrechterhält. Die Länge jeder Rollstrecke 30, 38 kann
somit für
die Minimierung des rückseitigen Plattenspalts
empirisch hergeleitet werden, wobei der Abstand und die Länge der
Rollstrecken 32, 40 und der Ort der Drehbolzenachse 55 mit
einbezogen werden.
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In 2A sind
Garagentorplatten 16 und 18 bei geschlossener
oder vollständig
geöffneter
Stellung des Tors gezeigt, wobei die Torplatte 16 einen profilierten
aufnehmenden untersten Abschnitt 22 aufweist und die Torplatte 18 einen
profilierten eingreifenden obersten Abschnitt 24 aufweist.
Jede Garagentorplatte 14, 16, 18, 20 enthält einen
profilierten aufnehmenden untersten Abschnitt 22 und einen
profilierten eingreifenden obersten Abschnitt 24. Bei Gebrauch
wirkt der aufnehmende unterste Abschnitt 22 einer ersten
Garagentorplatte 16 mit dem eingreifenden obersten Abschnitt 24 einer
zweiten Garagentorplatte 18 in der Weise zusammen, daß, wie in 3 und in 3A gezeigt ist, das Einführen eines
Fingers in den Spalt zwischen den zwei Platten 16, 18 ungeachtet
der relativen Schwenkung der Platten 16, 18, wenn
sie sich entlang der Seitenschienen bewegen, verhindert wird.
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Wie in 3A gezeigt
ist, sind die Garagentorplatten 16 und 18 somit
in einem geschwenkten Zustand, wobei die radialen Rollstrecken 32, 40 einen
Winkel 44 bilden. Der Querschnitt des aufnehmenden untersten
Abschnitts 22 der Gara gentorplatte 16 ist so gestaltet,
daß er
umfaßt:
ein krummliniges Segment 26, ein gerades horizontales Segment 28 und
ein gerades vertikales Segment 32. Das krummlinige Segment 26 schließt an die
Frontplatte 29 der Garagentorplatte 16 an und
bildet eine abgerundete Ecke 27 zwischen dem Segment 26 und
der Platte 29. Das krummlinige Segment 26 kann
einen konkaven Kreisbogen relativ zu dem aufnehmenden untersten
Abschnitt 22 bilden oder kann die Form von einer Mehrzahl
an miteinander verbundenen Polygonzügen besitzen.
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Das krummlinige Segment 26 liegt
an dem geraden horizontalen Segment 28 an. Das gerade horizontale
Segment 28 liegt annähernd
quer oder senkrecht zu der Ebene 29 der Torplatte 16.
Das gerade horizontale Segment 28 schließt senkrecht
an das gerade vertikale Segment 32 an, das annähernd parallel
zu der Ebene 29 der Garagentorplatte 16 ist. Das
gerade vertikale Segment oder die Rollstrecke 32 bilden
mit dem geraden horizontalen Segment oder der Rollstrecke 30,
die quer zu der Ebene 29 der Torplatte 16 liegt,
einen rechten Winkel. Das gerade horizontale Segment 30 besitzt
ein angerundetes Ende oder ein Zunge, die durch Umschlagen des Endes
des geraden horizontalen Segments 30 gebildet sein kann.
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Ähnlich
umfaßt
der Querschnitt des eingreifenden Abschnitts 24 der Garagentorplatte 18:
ein krummliniges Segment 34, ein gerades horizontales Segment 36,
ein gerades vertikales Segment 40 und ein umgebogenes Ende 38.
Das krummlinige Segment 34 ist aus der Ebene der Garagentorplatte 18 herausgezogen
und bildet ein Übergangssegment 46 zwischen
der Ebene der Garagentorplatte 18 und dem krummlinigen
Segment 34. Das Übergangssegment 46 ist
so bemessen und geformt, daß es
betriebsbereit mit der abgerundeten Ecke 27 des aufnehmenden
Abschnitts 22 zusammenpaßt.
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Zurück zu 2A, die Torplatten 16 und 18 berühren sich
in einer geschlossenen Stellung an dem Punkt, an dem die abgerundete
Ecke 27 der Torplatte 16 mit dem Übergangsseg ment 46 der
Torplatte 18 in Eingriff ist. Entlang der Rückseite
besteht kein Spalt zwischen den Rollstrecken 30, 40.
Somit gibt es zwischen den Platten 16 und 18 keinen
Spalt, wenn sich die Torplatten in einer geschlossenen Stellung
befinden. Vorteilhafterweise kann kein menschlicher Finger eingeklemmt
werden, wenn sich die Torplatten in geschlossener (koplanarer) Stellung
befinden.
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Das Gewicht jeder Garagentorplatte 14, 16, 18 wird
von einem Strukturelement getragen. Jedes zum Tragen der notwendigen
Last geeignete Strukturelement könnte
verwendet werden; jedoch werden in der Ausführungsform der 1 bis 5 Profilstücke 50 verwendet,
die im wesentlichen U-förmig
sind. Jedes U-förmige
Profilstück 50 ist
an der vorderen Torplatte 29 durch Nieten 52 oder
andere geeignete Befestigungen befestigt und mit anderen U-förmigen Profilstücken 50 an
benachbarten Torplatten vertikal ausgerichtet. Zudem enthält jede
Torplatte eine Mehrzahl an U-förmigen
Profilstücken 50.
Wie in 4 gezeigt ist,
sind so zwei U-förmige
Profilstücke 50 für jede Garagentorplatte
vorgesehen. Diese U-förmigen
Profilstücke 50 befinden
sich in der Nähe jedes
Endes der Torplatte und sind vertikal ausgerichtet. Jedes U-förmige Profilstück 50 ist
aus Gründen
der Festigkeit und der einfachen Montage an jeder Garagentorplatte
vorzugsweise aus Vierkantrohr gefertigt oder andernfalls aus Flachstahl
oder auf eine andere, an sich bekannte Weise gebildet. Jedes U-förmige Profilstück 50 weist
ein oberes Ende 51 und ein unteres Ende 53 auf.
Das obere Ende 51 ist im allgemeinen so geformt, daß es mit
der Kontur des eingreifenden obersten Abschnitts 24 der
Torplatte zusammenpaßt.
Das obere Ende 51 weist außerdem beabstandete, parallele
Rippen 50A, 50B auf, die durch eine Krone 50C verbunden
sind. In den Rippen 50A, 50B an dem oberen Ende
jeder Platte befinden sich zwei entgegengesetzte horizontal ausgerichtete Öffnungen 54.
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In 5 ist
ein Gelenkblatt 60 an einem vertikal ausgerichteten U-förmigen Profilstück 50 angebracht.
Zur lösba ren
Befestigung des Gelenkblatts 60 an der Krone 50C des
U-förmigen
Profilstücks 50 besitzt
das Gelenkblatt 60 so einen mit dem unteren Ende 53 des
U-förmigen
Profilstücks 50 ausgerichteten
Befestigungsabschnitt 62. Zur lösbaren Befestigung des Gelenkblatts 60 an
dem U-förmigen
Profilstück 50 werden
Befestigungen 64 verwendet. Die Befestigungen 64 können Schrauben,
Nieten oder irgendwelche andere Befestigungsmittel sein.
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Das Gelenkblatt 60 weist
einen winkeligen Gelenkabschnitt 66 auf, der von der Ebene
des Befestigungsabschnitts 62 ausgeht. Der winkelige Gelenkabschnitt 66 wirkt
mit dem oberen Ende des U-förmigen
Profilstücks 50 in
der Weise zusammen, daß ein
Einklemmen menschlicher Finger, wenn sie zwischen die Rippen 50A und 50B geraten,
verhindert wird. Der winkelige Gelenkabschnitt 66 bildet eine
im wesentlichen zylindrische Öffnung 57,
die sich horizontal über
seine Weite erstreckt. Die zylindrische Öffnung 57 des winkeligen
Gelenkabschnitts 66 ist auf die zwei entgegengesetzten
horizontal ausgerichteten Öffnungen 54 des
oberen Endes 51 des U-förmigen
Profilstücks 50 horizontal
ausgerichtet.
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Durch die zylindrische Öffnung 57 des
winkeligen Gelenkabschnitts 66 und die zwei entgegengesetzten
horizontal ausgerichteten Öffnungen 54 ist ein
Drehbolzen 70 einge- setzt. Der Drehbolzen 70 koppelt
das U-förmige
Profilstück 50,
das an der Torplatte 18 angebracht ist, betriebsbereit
mit dem winkeligen Gelenkabschnitt 66. Der winkelige Gelenkabschnitt 66 des
Gelenkblatts 60 koppelt seinerseits das Gelenkblatt 60 mit
dem U-förmigen
Profilstück 50,
das an der Torplatte 16 angebracht ist. Somit verbindet
der Drehbolzen 70 die Torplatte 18 lösbar mit der
Torplatte 16 und ermöglicht
ein Schwenken der Torplatten 18 und 16 relativ
zueinander um den Drehbolzen 70, wenn das Garagentor 12 von
einem geschlossenen Zustand in einen offenen Zustand übergeht.
Wie in 5 gezeigt ist,
befinden sich das Gelenkblatt 60 und der Drehbolzen 70 zwischen
benachbarten, vertikal ausgerichteten U-förmigen Profilrippen 50A, 50B und
koppeln jede benachbarte Garagentorplatte.
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6 zeigt
die horizontale Gelenkverbindungskonstruktion für ein Garagentor, wie sie in
einer zweiten oder alternativen Ausführungsform der Erfindung eingebaut
ist. Die Platten von 6 besitzen eine
Form und Konfiguration, die der Form und Konfiguration der mit Bezug
auf die 1 bis 5 beschriebenen Platten im
wesentlichen gleicht, da die Verbindungsstelle zwischen den benachbarten,
horizontalen Platten mit jener, die mit Bezug auf die 2A und 3A beschrieben wurde, identisch ist.
Jedoch gibt es andere Merkmale, die etwas anders sind, insbesondere
die Konstruktion des Gelenks, das zum Zusammenfügen der benachbarten Platten
verwendet wird. Während
in der Ausführungsform
der 1 bis 5 ein einziges Gelenkblatt
in Kombination mit den Verstärkungsrippen 50 verwendet
wurde, besteht das Gelenkelement in der Ausführungsform der 6 bis a aus zwei Blättern, wovon jedes mit Verstärkungsrippen
verbunden ist, die benachbarten Platten zugeordnet sind.
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In 6 ist
so ein Garagentor gezeigt, das aus vier (4) Platten 90, 92, 94 und 96 zusammengesetzt
ist. Die Platten sind so angebracht, daß sie sich entlang einer durch
zwei gegenüberliegende
Schienen 98 und 100 definierten Bahn verschieben
können.
Die Schienen 98 und 100 enthalten jeweils eine vertikale
Rollstrecke 102, eine Übergangsrollstrecke oder
bogenförmige
Rollstrecke 104 und eine im allgemeinen horizontale Rollstrecke 106.
Die vertikale Rollstrecke 102 ist dem Halten des Tors in
der geschlossenen Konfiguration zugeordnet, wie in 6 gezeigt ist. Die bogenförmige Rollstrecke 104 ist
dem Übergang
des Tors in die offene Stellung zugeordnet. Die horizontale Rollstrecke 106 ist
dem Halten des Tors in der vollständig geöffneten Stellung zugeordnet.
Die Platten 90, 92, 94, 96 sind
durch Gelenke, die allgemein als Gelenke 108 und Gelenke 110 gezeigt
sind, miteinander verbunden. Die Gelenke 108 sind den Kanten
des Tors zugeordnet. Die Gelenke 110 sind der Verbindung
der Zwischenplatten an den Kanten zugeordnet. Jeder der Platten
90, 92, 94 und 96 sind
entlang ihrer gegenüberliegenden
Kanten Verstärkungsrippen
oder Profile 112 zugeordnet, wie in 6 gezeigt ist. Außerdem sind jeder der Platten 90, 92, 94 und 96 dazwischenliegende
oder mittlere Verstärkungsrippen
oder Profile 114 zugeordnet und an ihnen befestigt.
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7 zeigt
die Konstruktion der dazwischenliegenden Gelenkbaueinheit, die das
Gelenk 110 und die an benachbarten Platten wie beispielsweise
den Platten 90 und 92 angebrachten ausgerichteten
Zwischenrippen 114 umfaßt, genauer. Die Zwischenprofile
oder -rippen 114 umfassen jeweils seitliche Rippenelemente 116 und 118,
die zueinander parallel und voneinander beabstandet sind. Die Rippenelemente 116, 118 sind
durch einen Kronenabschnitt 120 miteinander verbunden.
Die Elemente 116 und 118 sind durch Nieten oder
andere Mittel an den Platten 90 und 92 befestigt.
Die Konfiguration der horizontalen Kanten der Platten 90 und 92 sind,
wie vorstehend erwähnt
wurde, mit jenen, die in den 2A und 3A angeführt wurden, im wesentlichen identisch.
Jedoch sind die Gelenke 110 Zweiblattgelenke. Somit gleicht
ein oberes Blatt 122 im wesentlichen dem vorstehend beschriebenen
Blatt 60. Ein unteres Blatt 124 ist jedoch so
beschaffen, daß es Seitenflansche 126 und 128 aufweist,
die durch einen Kronenabschnitt 130 verbunden sind. Die
Flansche 128 sitzen fest auf den Seitenelementen 116, 118 der Zwischenrippe 114,
wobei das Blatt 124 mittels einer Befestigung 132 fest
mit der Rippe 114 verbunden ist. Die getrennten Blätter 122 und 124 sind
mittels eines Drehbolzens 136 miteinander verbunden.
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In den 8 und
a ist als nächstes
die Konstruktion der Kantenprofile oder Kantenrippen 112 und
der zugeordneten Gelenke gezeigt. Die Kantenprofile oder Kantenrippen 112 besitzen
eine Konstruktion, die ihre Anbringung an der Kante der Platten 90 und 92 ermöglicht und
eine Reihe von Öffnungen
oder Durchgängen 139 für die Aufnahme
von Befestigungen für
ein Gelenk 140 definieren. Somit sind die Öff nungen 139 so
entworfen, daß sie
Befestigungen 142 aufnehmen, die das Gelenk 140 an
den Kantenprofilen 112 benachbarter Platten 90, 92 befestigen.
Das Gelenk 140 umfaßt
ein oberes Blatt 144 mit einer Konfiguration, die jener
des mittleren Gelenkblatts 122 im wesentlichen gleicht.
Ein unteres Blatt 146 besitzt eine andere oder unterschiedliche
Konfiguration. Das Blatt umfaßt
ein breites mittleres Blattelement 148 sowie aufrechte,
nach außen
laufende entgegengesetzte Flansche 150 und 152 mit
darin definierten ausgesparten Öffnungen 154 und 156. Das
Blatt 148 schließt
mit Spiralen 158 und 160 ab, die in Kombination
mit einem (nicht gezeigten) Drehbolzen dazu dienen, das Blatt 148 mit
dem Blatt 140 zu verbinden. Wiederum werden Befestigungen 142 verwendet,
um das Blatt 148 mit dem Profil oder der Rippe 112 zu
verbinden. An einem profilierten Schaft oder Stab 164,
der durch die Durchgänge 154 und 156 geht,
ist eine Profilschienenrolle 162 angebracht und dadurch
gehalten, derart, daß das
Gelenk 140 in Kombination mit der Rolle 162 und
dem zugeordneten Achsbolzen oder Stab 164 das Tor an der
Schiene 98 führt.
Es sei angemerkt, daß das
Gelenk 140 wiederum in einer Weise konstruiert ist, die
insofern mit den vorstehend beschrieben Gelenken konsistent ist,
daß die
Spiralen 158 und 160 in einem Raum zwischen den
Seiten der Rippe oder des Profils 112 liegen, um jegliche
Einklemmpunkte zu vermeiden.
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9 zeigt
die Konstruktion einer unteren Torabdichtung, die beispielhaft dem
Boden einer Platte des Garagentors von 6 oder 1 zugeordnet
ist. Somit ist das so genannte weibliche Profil 180, das
aus der Blechhaut einer Garagentorplatte geformt ist, geeignet,
einen vorgeformten Aluminium-Strangpressling 182 aufzunehmen,
der eine kompatible oder abgestimmte Form besitzt, so daß er in
das Profil 180 paßt,
um daran durch Befestigungsmittel wie beispielsweise die Befestigungsmittel 184 befestigt
zu werden. In ein in dem Strangpressling 812 definiertes
Profil 188 ist eine elastische Gummidichtung 184 eingesetzt,
die für
eine Wetter- bzw. Torabdichtung sorgt.
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10 bis 13 zeigen eine dritte Ausführungsform
einer die Erfindung enthaltenden Garagentorkonstruktion. 10 zeigt eine seitliche
Querschnittsansicht der Platten, die diese dritte Ausführungsform
bilden. Die dritte Ausführungsform
wird generell als Sandwichplattenkonstruktion beschrieben. Dies
bedeutet mit Bezug auf 10,
daß das Garagentor
aus einer Reihe von Platten 200, 202 usw. zusammengesetzt
ist. Jede Platte besitzt eine Einfriedungshaut, beispielsweise aus
Blech. So ist eine Haut 206 vorgesehen, die sowohl eine
Vorderfläche 208 als
auch eine Rückfläche 210 mit
profilierten, horizontalen Kantenflächen definiert. Der Bereich
zwischen den Flächen 208 und 210 ist üblicherweise
mit einem aufgeschäumten
Polystyrolmaterial gefüllt,
das an der Innenseite der Haut, die durch das Blech definiert ist,
haftet. Die Konfiguration der horizontalen Verbindungsstelle zwischen
den Platten 200 und 202 ist hinsichtlich deren
eingreifendes und aufnehmendes Profil im wesentlichen mit der vorstehend
beschriebenen Verbindungsstelle identisch. Jedoch ist das Gelenk
in der Ausführungsform
der 10 bis 13 an der Metallhaut und
insbesondere an der Innenfläche 210 der
Metallhaut anstatt an vertikalen Metallrippen befestigt. So besteht,
wie in 11 gezeigt ist,
ein Gelenk aus einem oberen Blatt 212, das an der Haut
oder Rückfläche 210 bei
zusätzlichem
Einschluß einer
Versteifungsplatte 214 befestigt ist. Ein unteres Blatt 216 ist
an der unteren Platte 200 und insbesondere an deren Rückflächenhaut 210 befestigt.
Die Blätter 212 und 216 sind
durch einen Drehbolzen 218 zusammengefügt. Die untere Platte 200 besitzt
eine profilierte oder geformte Tasche 220, in die der Drehbolzen 218 und
zugehörige Abschnitte
der Blätter 212 und 216 eingepaßt sind. Rollen
des in 8 gezeigten Typs
wirken mit den Gelenkelementen 216 entlang der gegenüberliegenden
Kanten der Torplatten in einer Weise zusammen, die der obenbeschriebenen
gleicht. 10A zeigt die
Gelenkverbindung benachbarter Platten 200, 202.
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In 12 gleicht
die dem Boden des Tors und insbesondere dem Boden der Platte 200 zugeordnete
Torabdichtung der vorstehend beschriebenen. In dem aufnehmenden
Profil der Platte 200 ist ein Strangpressling 222 eingesetzt.
Eine elastische Dichtung sitzt in beabstandeten Profilen 224 und 226, die
zur Aufnahme beispielsweise einer elastischen Gummidichtung 228 in
dem Strangpressling 222 definiert sind.
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13 zeigt
die Konstruktion entlang der Oberkante der obersten Platte, die
das Tor der Ausführungsform
von 10 bildet. Die eingreifende Konfiguration,
die der Oberkante zugeordnet ist, steht mit keiner benachbarten
Platte in Wechselwirkung. Eine Montageplatte 240 für eine Rolle 242 ist an
der Rückfläche 210 der
Haut mit einer zusätzlichen
Versteifungsplatte 244 angebracht. Die Konstruktion der 10, 11 und 12 ist
den Kanten des Tors zugeordnet. Die Rollenbefestigungen können bezüglich der
dem mittleren Abschnitt eines solchen Tors zugeordneten Gelenke
entfallen.
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Wichtig ist, daß jede Ausführungsform der Erfindung ein
einzigartiges Profil entlang der horizontalen Kanten der Platten
aufweist. Das Profil kann in einer Torplatte mit lediglich einem
vorderen Blech und Verstärkungsrippen
eingearbeitet sein. Bei einer solchen Konstruktion können alternative
Gelenkkonstruktionen verwendet werden. Wie beschrieben wurde, kann
auch eine Sandwichplatte die Form und das Profil der horizontalen
Kanten enthalten. In jedem Fall ist die Stirnseite der übereinanderliegenden
Profile im allgemeinen bogenförmig,
während
die Hinterseite einen nach innen verlaufenden Kord-Teilabschnitt
umfaßt,
der wenn er gedreht wird, einen minimalen Spalt zwischen einem zugehörigen Kord-Teilabschnitt
des Innenprofils oder eingreifenden Profils der Verbindung zwischen
den Platten aufrechterhält. Üblicherweise
erstreckt sich der Kord-Teilabschnitt über die vorn befindliche Achse
des Drehbolzens.
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In der vorstehenden Beschreibung
wurde die vorliegende Erfindung mit Bezug auf ihre spezifischen,
beispielhaften Ausführungsformen
beschrieben. Fachleuten ist klar, daß jedermann, der diese Erfindung
verstanden hat, Änderungen
oder andere Ausführungsformen
oder Varianten, die die Prinzipien dieser Erfindung anwenden, konzipieren
kann, ohne vom Umfang der Erfindung, wie er durch den Text der beigefügten Ansprüche definiert
ist, abzuweichen.