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Diese Erfindung betrifft eine Inhalationsvorrichtung um bei Gebrauch zu
ermöglichen, dass Material in Aerosolform aus einem Behälter ausgegeben
und von einem Verwender inhaliert wird.
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Inhalatoren sind in der Medizin gut bekannt, um die Symptome von
Atmungsbeschwerden, wie etwa Asthma, zu behandeln oder zu lindern. Ein
Typ eines herkömmlichen Inhalators umfasst ein Gehäuse, das einen
Medikamentenbehälter aufnimmt, sowie ein Abstandshalterelement, in das
das Medikament ausgegeben wird und aus dem es von dem Verwender durch
eine Mundstücköffnung inhaliert wird. Das Medikament tritt in das
Abstandshalterelement über eine Düse ein, sodass es in einen feinen Nebel
verteilt wird, bevor es inhaliert wird. Eine solche Vorrichtung hat einen
Außerbetriebszustand, in dem das den Behälter umschließende Gehäuse in
dem Abstandshalterelement aufgenommen ist, sowie einen Betriebszustand,
in dem das Gehäuse aus dem Abstandshalterelement entnommen und
verschwenkt ist, sodass es mit einem Winkel hierzu positioniert ist,
typischerweise im Bereich von 90º. Beispiele solcher Vorrichtungen sind
beschrieben in der WO92/20391-A1, EP 0 009 667 und U. S. 3,994,421.
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Vorhandene Abstandshafter-Inhalatoren dieses Typs haben relativ komplizierte
Konstruktionen. Um z. B. den Bewegungsbereich zwischen den Betriebs- und
Außerbetriebsstellungen zu erreichen, umfassen herkömmliche Inhalatoren ein
gesondertes Teil, das als der Sattel bekannt ist, der in dem
Abstandshalterelement verschiebbar aufgenommen ist und an dem das
Gehäuse schwenkbar angebracht ist.
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Die vorliegende Erfindung hat zum Ziel, eine vereinfachte Konstruktion
bereitzustellen, die leichter und billiger herzustellen ist, während sie für einen
verbesserten Betrieb sorgt.
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Nach der vorliegenden Erfindung wird eine Inhalationsvorrichtung zur
Verwendung mit einem Aerosolbehälter angegeben, wobei die Vorrichtung ein
Gehäuse zur Aufnahme eines Aerosolbehälters und ein Abstandshalterelement
aufweist, das einen Auslass definiert, durch den ein Verwender inhalieren
kann, wobei das Gehäuse und das Abstandshalterelement derart aneinander
angebracht sind, dass sie relativ zueiandner zwischen einer
Außerbetriebsstellung, in der das Gehäuse in dem Abstandshalterelement
aufgenommen ist, und einer Betriebsstellung, in der das Gehäuse von dem
Abstandshalterelement entnommen und mit einem wesentlichen Winkel hierzu
orientiert ist, wobei die Vorrichtung ferner ein Ausgabeelement aufweist, um
aus dem Aerosolbehälter auszugebendes Material aufzunehmen und es in das
Abstandshalterelement auszugeben, worin das Abstandshalterelement ferner
ein sich nach vorne erstreckendes Mundstückelement aufweist, das den
Auslass definiert, und das Gehäuse ferner einen sich nach vorne
erstreckenden Vorsprung aufweist, der so geformt ist, dass er in dem ·
Außerbetriebszustand von dem Mundstückelement aufzunehmen ist, um den
Auslass zu verschließen.
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Auf diese Weise ist ein separates Kappenelement, wie es in herkömmlichen
Abstandshalterinhalatoren zum Verschließen des Auslasses in der
Außerbetriebsstellung verwendet wird, nicht erforderlich.
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Zweckmäßigerweise sind der sich nach vorne erstreckende Vorsprung und
das Abstandshalterelement dazu ausgelegt, miteinander in der
Betriebsstellung zusammenzuwirken, um das Gehäuse in einem
vorbestimmten Winkel relativ zu dem Abstandshalterelement zu halten.
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Bevorzugt wird dies erreicht, indem der Vorsprung und das
Abstandshalterelement mit zusammenwirkenden Flächen versehen werden,
die in Reibeingriff gebracht werden, wenn die Vorrichtung von dem
Außerbetriebs- in den Betriebszustand bewegt wird.
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Die Erfindung wird nun im Detail nur als Beispiel in Bezug auf die beigefügten
Zeichnungen beschrieben, worin:
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Fig. 1 ist eine perspektivische Explosionsansicht einer
Inhalationsvorrichtung, die nicht Teil der vorliegenden Erfindung ist;
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Fig. 2 ist eine Perspektivansicht der Inhalationsvorrichtung von Fig. 1 in der
Außerbetriebsstellung;
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Fig. 3 ist eine vergrößerte Ansicht des proximalen Endes des
Körperabschnitts der Vorrichtung von Fig. 1;
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Fig. 4 ist eine Schnittansicht der Inhalationsvorrichtung von Fig. 1 in der
Außerbetriebsstellung;
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Fig. 5 ist eine Schnittansicht der Inhalationsvorrichtung in der
Betriebsstellung;
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Fig. 6 ist eine Perspektivansicht des Gehäuses einer erfindungsgemäßen
Inhalationsvorrichtung;
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Fig. 7 ist eine Perspektivansicht eines Abstandshalterelements einer
erfindungsgemäßen Inhalationsvorrichtung; und
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Fig. 8 ist eine Schnittansicht des Gehäuses und des Abstandshalterelements
der Fig. 6 und 7, die in der Betriebsstellung miteinander verbunden sind.
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Eine Inhalationsvorrichtung 10, die nicht Teil der vorliegenden Erfindung ist,
ist in den Fig. 1 bis 5 dargestellt. Sie umfasst ein im Wesentlichen
rohrförmiges Gehäuse 11, das einen elliptischen Querschnitt hat und das an
seinem distalen Ende 11b offen ist, um einen herkömmlichen
Medikamentenbehälter 12 aufzunehmen.
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Das Gehäuse 11 ist an seinem proximalen Ende 11a schwenkbar mit einem
im Wesentlichen rohrförmigen Abstandshalterelement 13 verbunden, das
ebenfalls einen elliptischen Querschnitt hat, der größer ist als jener des
Gehäuses 11. An seinem proximalen Ende 13a ist das Abstandshalterelement
13 mit einem Mundstückelement 14 ausgebildet, das einen Auslass 15
definiert, durch den ein Verwender das von dem Behälter 12 ausgegebene
Medikament inhalieren kann.
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Das Gehäuse 11 und das Abstandshalterelement 13 sind bevorzugt aus
geformten Kunststoffmaterial hergestellt:
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Die Inhalationsvorrichtung 10 kann zwischen einer Außerbetriebsstellung, die
in den Fig. 2 und 4 dargestellt ist, und einer Betriebsstellung, die in Fig.
5 dargestellt ist, bewegt werden. In der Außerbetriebsstellung · ist das
Gehäuse 11 in dem Abstandshalterelement 13 aufgenommen. In der
Betriebsstellung wird das Gehäuse 11 von dem Abstandshalterelement 13
entnommen um einen wesentlichen Winkel, z. B. im Bereich von 90º bis 105º,
verschwenkt, und in dieser Stellung gesperrt.
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Um das Gehäuse 11 und das Abstandshalterelement 13 in der
Betriebsstellung zu versperren, ist das Gehäuse benachbart seinem proximalen
Rand mit einem Schlitz oder einer Vertiefung 26 versehen, die mit einer
Sperrzunge 27 in Eingriff tritt, die distal von dem benachbarten Rand des
Abstandshalterelements 13 vorsteht.
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Der in dem Gehäuse 11 aufgenommene Aerosolbehälter 12 ist mit einem
herkömmlichen Ausgabekopf 12a versehen, der von einem Ausgabeelement
aufgenommen ist, das in dem proximalen Ende des Gehäuses 11 angeordnet
ist. Das Ausgabeelement umfasst einen Düsenblock 16, der einen Durchgang
17 definiert, der von dem Behälter 12 abgegebenes Medikament aufnimmt.
Der Durchgang 17 steht mit einer Düse 18 in Verbindung, die auch durch den
Düsenblock 16 definiert ist, wobei jedoch seine Achse einen wesentlichen
Winkel von z. B. im Bereich von 90º bis 105º zu jener des Durchgangs 17
hat.
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In der Betriebsstellung der Vorrichtung 10, wie in Fig. 5 gezeigt, ist die Düse
18 axial mit dem Abstandshalterelement 13 ausgerichtet. Wenn das Ende des
Behälters 12 vom Verwender durch das offene distale Ende 11b des
Gehäuses 11 niedergedrückt wird, wird Medikament in den Durchgang 17
ausgegeben und durch die Düse 18 als feiner Nebel in das
Abstandshalterelement 13 übertragen, von wo es durch den Auslass 15 von
dem Verwender inhaliert wird.
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Bei herkömmlichen Inhalatoren hängt der Düsenblock von der Wand des
Gehäuses mittels eines einzigen Stielabschnitts ab. Alternativ kann er mit
einem massiven ringförmigen Steg ausgebildet sein, der ihn vollständig
umgibt und sich zu den Wänden des Gehäuses erstreckt. Der Düsenblock 16
ist an einer Mehrzahl, bevorzugt vier, mit Abstand angeordneter Rippen 19
gehalten, wie in Fig. 3 zu sehen. Die vier Rippen 19 sorgen für eine stabilere
Halterung des Düsenblocks 16 als der einzige Haltestiel, und die Spalten
zwischen den Rippen 19 ermöglichen den Luftfluss durch den Körperabschnitt
und in das Abstandshalterelement hinein, was zu einem verbesserten Betrieb
der Vorrichtung 10 führt. Ferner beseitigt die vierrippige Konfiguration
Einsenkmarkierungen und Leerräume, die in herkömmlichen Inhalatoren leicht
erzeugt wurden, die einen einzigen Stiel zum Halten des Düsenblocks
verwenden. Diese Nachteile können den Düsenblock und das Düsenziel
verdrehen. Während der Produktion macht die vierrippige Konfiguration auch
den Formhohlraum einfacher und effizienter.
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Wie gezeigt, sind die vier Rippen 19 bevorzugt nicht mit gleichem Abstand
angeordnet, sondern sind in zwei gegenüberliegenden Paaren symmetrisch
angeordnet, sodass sich jede Rippe an die Gehäusewand benachbart einem
der Auslegerarme 20 anschließt, die weiter unten beschrieben werden.
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An seinem proximalen Ende 11a ist das Gehäuse 11 integral mit zwei
Auslegerarmen 20 ausgebildet, die einander diametral gegenüberliegen. Jeder
Arm 20 hat einen nach außen vorstehenden Schwenkzapfen 21, der an
seinem freien Ende ausgebildet ist.
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An dem distalen Ende des Abstandshalterelements 13 sind ein Paar diametral
gegenüberliegender Ohren 22 ausgebildet, die sich nach hinten erstrecken, die
jeweils eine sie durchsetzende Schlüssellochöffnung 23 aufweisen.
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In der Außerbetriebsstellung der Vorrichtung 10, wenn das Gehäuse 11 in
dem Abstandshalterelement 13 aufgenommen ist, werden die Auslegerarme
20 zwangsweise leicht einwärts gebogen, und die Schwenkzapfen 21 sind an
gegenüberliegenden Seiten der elliptischen Innenfläche des
Abstandshalterelements 13 verschiebbar. Wenn das Gehäuse 11 von dem
Abstandshalterelementn 13 entnommen wird, gleiten die Schwenkzapfen 21
entlang den Wänden, bis die Auslegerarme 20 in der Lage sind, sich nach
außen zu entspannen, sodass die Schwenkzapfen 21 in die
Schlüssellochöffnungen 23 eingreifen. Das Gehäuse 11 kann nun relativ zu
dem Abstandshalterelement um eine Achse herum verschwenkt werden, die
durch die Schwenkzapfen 21 definiert ist und orthogonal zur Längsachse des
Gehäuses 11 und des Abstandshalterelements 13.
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Um die Vorrichtung in die Außerbetriebsstellung zurückzubringen, werden die
Auslegerarme 20 ausreichend einwärts gebogen, um die Schwenkzapfen 21
aus den Öffnungen 23 zu lösen. Das Gehäuse 11 kann nun wieder in das
Abstandshalterelement 13 geschoben werden, wobei die Schwenkzapfen 21
entlang den Seitenwänden gleiten.
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Somit sind alle Komponenten der Schwenkanordnung integral mit entweder
dem Gehäuse oder dem Abstandshalterelement ausgebildet, was die
Komplexität und somit die Kosten des Inhalators reduziert. Auch die
Betätigung der Vorrichtung zur Bewegung zwischen den Betriebs- und
Außerbetriebsstellungen ist vereinfacht.
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Wie oben erwähnt, ist das Abstandshalterelement 13 mit einem Auslass 15
versehen, durch den ein Verwender das Medikament inhaliert.
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Wie am besten in Fig. 3 zu stehen, ist das proximale Ende 11a des
Gehäuses 11 mit einem Verlängerungsstück 24 ausgebildet, das sich durch
weniger als die Hälfte des Umfangs des Gehäuses 11 erstreckt und das
proximal der Auslegerarme 20 vorsteht. Das Verlängerungsstück 24 ist so
geformt, dass es eng in den Auslass 15 hinein passt, der in dem
Mundstückelement 14 definiert ist, sodass in der Außerbetriebsstellung das
Verlängerungsstück 24 als Verschlusselement für den Auslass 15 wirkt, um
den Eintritt von Schmutz oder anderer Verunreinigungen zu verhindern.
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Somit ist die Vorrichtung integral mit einem Verschlusselement ausgebildet,
und es ist keine separate Kappe oder Deckel erforderlich wie im Stand der
Technik, die verlorengehen oder sogar vom Verwender inhaliert werden
könnte, der unabsichtlich die Kappe auf dem Inhalator belassen hat. Auch ist
die Anzahl der herzustellenden Teile reduziert, was die Kosten senkt und die
Herstellung der Vorrichtung vereinfacht.
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Nun wird eine erfindungsgemäße Inhalationsvorrichtung in Bezug auf die
Fig. 3 bis 8 beschrieben. Viele Aspekte der zweiten Ausführung sind die
gleichen wie jene in der ersten Ausführung, und daher sind in den
Zeichnungen gleiche Bezugszahlen verwendet worden, um gleiche Teile zu
bezeichnen.
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Die Inhalationsvorrichtung 40 umfasst ein rohrförmiges Gehäuse 11 mit
elliptischem Querschnitt zur Aufnahme eines Medikamentenbehälters, das mit
einem Abstandshalterelement 13 mit größerem elliptischen Querschnitt
schwenkbar verbunden ist.
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Ein angenähert halbkreisförmiger Ausschnitt 41 ist an jeder Seite des distalen
Endes 11b des Gehäuses 11 vorgesehen, um einen Verwender in die Lage zu
versetzen, den Medikamentenbehälter 12 niederzudrücken, der sich in dem
Gehäuse befindet, um das Medikament auszugeben, oder den Verwender in
die Lage zu versetzen, den Behälter zu ergreifen, um ihn aus dem Gehäuse 11
zu entnehmen, wenn er ersetzt werden muss.
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Zusätzlich befindet sich an dem distalen Ende des Gehäuses 11 eine kleine
Daumenleiste 42, die vorgesehen ist, um den Verwender beim Entnehmen des
Gehäuses 1 l aus dem Abstandshalterelement 13 zu helfen.
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Der Haltemechanismus, der das Gehäuse 11 und das Abstandshalterelement
13 in der Betriebsstellung hält, umfasst eine Mehrzahl einwärts vorstehender
Füße 43, die an dem distalen Ende 13b des Abstandshalters 13 ausgebildet
sind, wie in Fig. 7 gezeigt. Eine Mehrzahl entsprechender nach außen
vorstehender Füße 44 sind an der Endfläche 45 des Verlängerungsstücks 24
ausgebildet, das an dem proximalen Ende des Gehäuses 11 vorgesehen ist.
Wenn das Gehäuse 11 relativ zu dem Abstandshalterelement 13 gedreht
wird, werden die vorstehenden Füße 43 und 44 in Reibeingriff miteinander
gebracht, um das Gehäuse und das Abstandshalterelement durch
gegenseitige Wechselwirkung in der Betriebsstellung zu halten. Bevorzugt
haben die an dem Gehäuse 11 ausgebildeten vorstehenden Füße 44 ein
gekrümmtes Profil, und es können zwei oder mehr mit einem Stufenabschnitt
46 versehen sein. Wenn das Gehäuse 11 zu der Betriebsstellung hin gedreht
wird, werden die vorstehenden Füße 43 und 44 allmählich in engeren
Reibeingriff gebracht und schnappen eventuell über den Stufenabschnitt 46 in
die endgültige Betriebsstellung.
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Um für den Schwenkeingriff zwischen dem Gehäuse 11 und dem
Abstandshalterelement 13 zu sorgen, ist erfindungsgemäß das
Abstandshalterelement 13 an seinem distalen Ende 13b mit einem Paar
gegenüberliegender einwärts vorstehender Schwenkzapfen 47 versehen (in
Fig. 7 ist nur einer von diesen sichtbar). In der Außenfläche des Gehäuses
11 ist ein Paar gegenüberliegender axial erstreckender Schlitze 48
ausgebildet, um die Schwenkzapfen 47 aufzunehmen. Somit ist in der
Außerbetriebsstellung das Gehäuse 11 in dem Abstandshalterelement 13 in
der gleichen Weise wie in der ersten Ausführung angeordnet.
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Um die Betriebsstellung zu erreichen, wird das Gehäuse 11 aus dem
Abstandshalterelement 13 entnommen, worin jeder Schwenkzapfen 47 in
einem entsprechenden Schlitz 48 läuft. In der vollständig eingefahrenen
Stellung sind die Schwenkzapfen 47 an dem Blindende jedes Schlitzes 48 an
dem proximalen Ende 11a des Gehäuses 11 angeordnet, und dann kann das
Gehäuse 11 in Bezug auf das Abstandshalterelement 13 um eine Achse
verschwenkt werden, die durch die Schwenkzapfen 47 definiert ist.
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Schließlich ist in Fig. 8 ersichtlich, dass die Innenfläche des Gehäuses 11
mit einer Anzahl einwärts vorstehender Rippen 49 versehen ist, die dazu
dienen, den Medikamentenbehälter 12 zentral in dem Gehäuse 11 zu
lokalisieren, sodass das Ausgabeelement 12a leicht in dem Düsenblock 16
lokalisiert wird. Es wird verständlich, dass diese Rippen, gemeinsam mit
anderen Merkmalen, wie etwa den Ausschnitten 11, der Daumenleiste 42 und
den miteinander in Eingriff tretenden Füße 43 und 44, obwohl in Bezug auf
die zweite Ausführung beschrieben, gleichermaßen auch bei der ersten
Ausführung anwendbar sind, zusätzlich oder anstatt der entsprechenden
Merkmale der ersten Ausführung.
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Aus dem Vorstehenden wird verständlich, dass die vorliegende Erfindung eine
verbesserte Inhalationsvorrichtung mit weniger Teilen bereitstellt, die leichter
herzustellen und zusammenzubauen ist und die im Gebrauch für einen
verbesserten Betrieb sorgt.