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Diese
Erfindung betrifft einen Gegenstand und ein Verfahren zum Speichern,
Abgeben und Freisetzen von Gasen aus unter Druck stehenden Mikroblasen.
Der Gegenstand ist als Speicher- und Abgabesystem für Brennstoffe
oder Oxidationsmittel zur Versorgung elektrochemischer Leistungsvorrichtungen,
wie Brennstoffzellen und chemischen Batterien, insbesondere denjenigen,
die in tragbaren Leistungseinrichtungen verwendet werden, nützlich.
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Im
Fachgebiet ist es bekannt, Gase, einschließlich gasförmigen oder flüssigen Wasserstoffs
und Sauerstoffs, in Druckbehältern
oder -tanks für
Massengut aufzubewahren. Derartige Behälter für Massengut lassen sich nicht
einfach transportieren und verlangen erhebliche Sorgfalt beim sicheren
Umgang, insbesondere bei der kryogenen Speicherung.
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Drucktanks
weisen aufgrund des Gewichts des Tanks oder des Metallzylinders,
die für
die Beständigkeit
gegenüber
hohen Drücken
erforderlich sind, wenn Sicherheit ein ausschlaggebender Faktor
ist, eine niedrige gravimetrische Energiedichte auf und verlangen
zur gesteuerten Abgabe einen Druckregler.
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Im
Fachgebiet ist es ebenfalls bekannt, Wasserstoff in Form von aufladbaren
Metallhydriden oder reaktiven chemischen Hydriden zu speichern.
Die Speicherung von Wasserstoff in losen Chargen aus Glasmikroblasen
wurde ebenfalls als ein Brennstoffabgabesystem für Verbrennungsmotoren in Kraftfahrzeugen
vorgeschlagen, wobei der Wasserstoff durch Erwärmen freigesetzt wird und aus
den Glasmikroblasen hinausdiffundiert, sodass diese erneut befüllt werden
können.
Siehe US-Patent Nr. 4,328,768, 4,211,537 und 4,302,217. Die Fähigkeit
von Glasmikroblasen, mit Wasserstoff gefüllt zu werden und diesen bei
Drücken
von mehr als 41,4 MPa (6000 psig) über längere Zeiträume einschließen zu können, wurde
von P.C. Souers, R.T. Tsugawa und R.R. Stone, "Fabri cation of the Glass Microballoon
Laser Target," Bericht
Nummer UCRL-5 1609, Lawrence Livermore Laboratory, 12. Juli 1974,
und Michael Monsler und Charles Hendricks, "Glass Microshell Parameters for Safe
Economical Storage and Transport of Gaseous Hydrogen," vorgelegt am 1.
April 1996 anlässlich
der Konferenz Fuel Cells for Transportation TOPTEC, Alexandria,
VA, offenbart.
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Wie
im vorstehend genannten Stand der Technik offenbart, werden die
Mikroblasen bei der Speicherung von Wasserstoff in Glasmikroblasen
als Schüttgut
auf Temperaturen in der Größenordnung
von 250 °C oder
mehr erwärmt,
um die Freisetzung des Wasserstoffs durch Diffusion durch die Wände der
Glasmikroblasen zu bewirken. Diese sollen wiederverwendbar sein.
Siehe beispielsweise US-Patent Nr. 4,328,768, das mit Wasserstoffgas
gefüllte
Mikroblasen offenbart, die erwärmt
werden, damit Gas zur Versorgung eines Verbrennungsmotors herausdiffundiert;
US-Patent Nr. 4,211,537 und US-Patent Nr. 4,302,217, die Verfahren
zur Versorgung mit Wasserstoff offenbaren. Diese hohen Temperaturen
sind sowohl aus Sicherheitsgründen
als auch aufgrund der zum Erwärmen
der Mikroblasen erforderlichen Energie, damit eine Freisetzung stattfindet,
nicht für
tragbare Leistungseinrichtungen (bis zu 3 kW) günstig. Ein schnelles Beenden
und ein schneller Beginn der Freisetzung ist kein Merkmal dieses
Ansatzes.
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Zur
Abgabe und Freisetzung von gespeichertem Wasserstoff gehört die thermische
oder chemische Aktivierung der Hydride zur Freisetzung von Wasserstoff
oder das thermische Erwärmen
der Glasmikroblasen, das ausreicht, um das Herausdiffundieren des
Wasserstoffs durch die Wände
der Glasmikroblasen (der umgekehrte Vorgang zum Befüllen) zu
ermöglichen.
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Metallhydride
sind moderne Wasserstoffspeichermaterialien zur Versorgung von tragbaren
Brennstoffzellenvor richtungen mit Wasserstoff, können jedoch durch die gravimetrische
Energiedichte, Aufnahme bei hohem Druck oder Freisetzen bei hoher
Temperatur und thermisches Management begrenzt sein. In Verbindung mit
modernen Brennstoffzellen, die nahe der Umgebungstemperatur betrieben
werden, bieten Hochleistungs-Metallhydride derzeit 200–225 Wh/kg,
einschließlich
Verpackung des Aufnahmemittels.
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Reaktive
chemische Hydride weisen höhere
Energiedichten auf, deren gesteuerte Freigabe ist jedoch problematisch.
Es wird angenommen, dass reaktive chemische Hydride 500 Wh/kg erreichen
können,
dies ist jedoch nicht immer praktisch oder sicher, da die Entwicklung
von Wasserstoff, wenn sie einmal angefangen hat, nicht leicht zu
stoppen ist.
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Sicherheitsprobleme,
Gewicht, thermisches Management, Druckspeicherung und Steuerung
sowie Tragbarkeit stellen Probleme bei herkömmlichen Speicher- und Abgabesystemen
für Gase
dar.
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Die
vorliegende Erfindung ist durch die Merkmale in den Ansprüchen definiert
und stellt einen Gegenstand bereit, der mindestens ein Aufnahmemittel
aufweist, das mit Druckgas gefüllte
Mikroblasen aufweist, wobei das Gas bei Bedarf durch Zerbrechen
der Mikroblasen gesteuert freisetzbar ist. Das Aufnahmemittel kann ein
Träger,
wie eine bogenförmige
Auflage oder eine poröse
Bahn mit einer haftfähigen
oder klebrigen oder klebrig machbaren Oberfläche oder Schicht sein. Es kann
auch eine mit Mikroblasen beladene poröse Bahn sein. In einer anderen
Ausführungsform
kann das Aufnahmemittel ein gasdurchlässiger oder gasundurchlässiger Halter,
Umschlag oder eine derartige Tasche sein oder es kann mehrere kleine
Umschläge
auf einem oder ohne Träger
sein. Die Mikroblasen in dem Halter, dem Umschlag oder der Tasche
können
gebunden oder festgehalten sein. Das Gas ist vorzugsweise ein reduzierendes
Gas, wie Wasser stoff, oder ein oxidierendes Gas, wie Sauerstoff.
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In
einem anderen Aspekt stellt die Erfindung ein Verfahren zur Abgabe
eines Gases mit einer gesteuerten Geschwindigkeit bereit, aufweisend
die Schritte:
- a) Bereitstellen eines wie vorstehend
definierten Gegenstands, der mindestens ein Aufnahmemittel aufweist,
das mit Druckgas gefüllte
Mikroblasen trägt,
wobei das Gas bei Bedarf freisetzbar ist, und
- b) Aussetzen der mit Druckgas gefüllten Mikroblasen an Mittel
zur Freisetzung des Gases aus den Mikroblasen mit einer gesteuerten
Geschwindigkeit durch Zerbrechen.
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Das
Mittel zur Freisetzung des Gases ist vorzugsweise ein mechanisches
Mittel, wie Zerkleinern durch Druck- oder Zugbelastung, Scherbeanspruchung
oder Dehnen, ein thermisches Mittel, wie Strahlungswärme, Leitungswärme oder
Konvektion, oder ein akustisches Mittel, wie Ultraschallbehandlung,
um ein Zerbrechen der Mikroblasen zu verursachen. Zu weiteren mechanischen
Mitteln gehören
piezoelektrisch angetriebene Minihämmer, die die Mikroblasen belasten,
sodass deren Innendruck zu einem Bersten der Mikroblasen führt.
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In
noch einem weiteren Aspekt stellt die Erfindung eine Vorrichtung
zur Abgabe von Gas mit einer gesteuerten Geschwindigkeit bereit,
umfassend:
- a) einen wie vorstehend definierten
Gegenstand, der mindestens ein Aufnahmemittel aufweist, das mit Druckgas
gefüllte
Mikroblasen trägt,
wobei das Gas bei Bedarf freisetzbar ist,
- b) ein Mittel zum Verursachen der Freisetzung des Gases aus
den Mikroblasen durch Zerbrechen und
- c) ein Rückmeldungs-
und Steuermittel zum Zuführen
von Gas mit einer Geschwindigkeit, die von der Last bestimmt wird.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
kann ein erfindungsgemäßer Gegenstand
zu einer zylindrischen Form (wie eine Rolle 35-mm-Diafilm) zusammengerollt
und derart in einer austauschbaren Patrone verpackt werden. Ein
Ausgabeschlitz in der Verpackung kann Teil des Zerbrechmittels sein.
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In
noch einem weiteren Aspekt fällt
auch die Bereitstellung lose gepackter Mikroblasen in zahlreichen kleinen
Umschlägen
mit oder ohne zusätzliche
Unterlage und das anschließende
Zerbrechen zur Freisetzung des Gases in den Schutzumfang der vorliegenden
Erfindung. In einigen Anwendungsformen kann es wünschenswert sein, die mit Mikroblasen
gefüllten
Umschläge
auf einer Unterlage zu befestigen. Die Umschläge können dem Gas, aber nicht den
Mikroblasen gegenüber
porös sein
und können
als ein Behälter
dienen, der sich nach dem Zerbrechen der Mikroblasen einfach entsorgen
lässt.
Derartige poröse
Umschläge
erleichtern die Abgabe des Gases.
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In
noch einem weiteren Aspekt fällt
auch die Bereitstellung von lose gepackten Mikroblasen in einer einzigen
großen
Behältereinrichtung,
wie einem Umschlag oder einer Tasche, und deren anschließendes Zerbrechen,
während
sie durch eine Öffnung
oder ein Loch an einem bestimmten Ende der Tasche verteilt werden,
wodurch das Gas freigesetzt wird, in den Schutzumfang der vorliegenden
Erfindung. Die Verpackung kann porös sein und kann das Zerbrechmittel
vollständig
enthalten, um so eine problemlose Handhabung und Entsorgung der
Mikroblasen sowie eine problemlose Abgabe des Gases zu ermöglichen.
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In
zahlreichen Anwendungen wird die problemlose Handhabung gasgefüllter Mikroblasen,
die Gewährleistung eines
vollständigen
Zerbrechens bei Bedarf und die problemlose Entsorgung erleichtert,
wenn die Mikroblasen auf einer Unterlage befestigt sind. In der
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung sind die Mikroblasen auf einem Träger befestigt
oder darin eingeschlossen, der die Mikroblasen auch vor einem spontanen
Zerbrechen aufgrund von Aneinandereiben bei der Handhabung oder
der Verwendung schützt.
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In
dieser Anmeldung:
beschreibt "haftfähig", "klebrig" oder "klebrig machbar" eine Substanz, die
mittels beispielsweise eines Rakels, eines Messers, eines Vorhangs,
Eintauchen oder Sprühen
auf eine Oberfläche
aufgetragen werden kann und die im Stande ist, Mikroblasen zu binden
oder binden zu können;
bedeutet "Träger" eine Transporteinrichtung,
die Mikroblasen zu einem Zerbrechmittel führt. In einigen Fällen umfasst
er auch eine Unterlage;
bezieht sich "Aufnahmemittel" auf einen Halter für gasgefüllte Mikroblasen; der Halter
kann eine Unterlage zum Festhalten der gasgefüllten Mikroblasen darin oder
darauf sein; oder der Halter kann eine Hülle für rieselfähige gasgefüllte Mikroblasen sein;
bedeutet "Unterlage" ein Substrat oder
ein bahnförmiges
Aufnahmemittel für
Mikroblasen und
bedeutet "Bahn" eine bogenförmige Struktur,
die porös
oder nicht porös
sein kann.
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Die
vorliegende Erfindung hat den Vorteil, dass sie zur Versorgung einer
Wasserstoff/Luft-Brennstoffzelle, die bei Umgebungstemperatur betrieben
wird, einen elektrochemischen oder chemischen Reaktanten in einem
sicheren Format mit hoher gravimetrischer Energiedichte, potenziell
4 Gewichtsprozent Wasserstoff und proportional höher bei anderen Gasen, oder
700 Wh/kg bereitstellt. Die Versorgung mit Gas kann einfach und wiederholt
angehalten und wieder begonnen werden und der Gegenstand, der die
gasgefüllten
Mikroblasen enthält,
kann eine Haltbarkeit von Jahren aufweisen.
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Brennstoffversorgungssystem,
die die erfindungsgemäßen Speicher-,
Abgabe- und Freisetzungssysteme nutzen, ermöglichen große Sicherheitsspannen für Brennstoff,
Speicher und Abgabe, eine Betriebstemperatur nahe der Umgebungstemperatur
und eine schnelle Aufladung. Diese Gegenstände sind insbesondere bei der
Versorgung von tragbaren Leistungsvorrichtungen, wie einer Brennstoffzelle
oder einem thermochemischen Generator, mit Brennstoff nützlich.
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Im
Vergleich zu Tank- oder Hydridspeichereinrichtungen für Wasserstoff
bietet das erfindungsgemäße Abgabesystem
aus unter Druck stehenden Mikroblasen auf einem Träger ein
geringeres Gewicht und eine sicherere Handhabung und Aufladung einer
tragbaren Leistungsvorrichtung. In einer bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsform
bieten zerkleinerte Glasmikroblasen (Sand) und ein Träger (z.B.
Polyethylenterephthalat (PET)) günstige
umweltgerechte Entsorgung oder Recycling.
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1 zeigt
einen erfindungsgemäßen Gegenstand
in Bandformat, der durch das Zerbrechmittel geführt wird.
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1a zeigt
eine vergrößerte Ansicht
des Bands aus 1 mit gasgefüllten Mikroblasen auf beiden Oberflächen eines
Trägers.
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1b zeigt
eine vergrößerte Ansicht
eines nicht erfindungsgemäßen Gegenstands,
wobei die Mikroblasen auf eine Fasermatrix angeheftet und von dieser
gestützt
werden.
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1c zeigt
einen erfindungsgemäßen Gegenstand
mit Umschlägen,
die gasgefüllte
Mikroblasen enthalten, welche aneinander und an einer Oberfläche einer
fakultativen Unterlage befestigt sind.
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1d zeigt
einen erfindungsgemäßen Gegenstand
mit Umschlägen,
die gasgefüllte
Mikroblasen enthalten, welche aneinander und an beiden Oberflächen einer
fakultativen Unterlage befestigt werden können.
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2 zeigt
ein verpacktes erfindungsgemäßes Format
mit einer zylindrischen Form, in dem ein aufgerollter erfindungsgemäßer Gegenstand
enthalten ist.
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3 zeigt
skizzenhaft ein Rückmeldungs-
und Steuersystem zur Versorgung mit Brennstoff mit einer Geschwindigkeit,
die von der Last bestimmt wird.
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4a zeigt
eine rasterelektronenmikroskopische Aufnahme (REM) (150 ×, 45° Ansicht)
gasgefüllter Mikroblasen,
die auf einem Substrat befestigt sind.
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4b zeigt
eine REM (300 ×,
Ansicht mit senkrechtem Einfall) der Probe aus 4a.
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5 ist
eine REM (200 ×)
gasgefüllter
Mikroblasen.
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6 ist
eine rasterelektronenmikroskopische Aufnahme (500 ×) gasgefüllter Mikroblasen,
die an beiden Seiten eines Trägers
befestigt und mit einer dünnen
konformen Haftschicht überzogen
sind.
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7 ist
eine REM (300 ×)
einer Kantenansicht mehrerer Schichten gasgefüllter Mikroblasen, die aneinander
und an beiden Seiten einer Unterlage befestigt sind.
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8a zeigt
eine perspektivische Ansicht (wobei ein Teil herausgeschnitten ist)
einer Verpackung für rieselfähige Mikroblasen
mit einer Auslassöffnung
und einem Abgabe- und Zerbrechmittel für die Mikroblase; diese Verpackung
fällt nicht
in den Schutzumfang der Ansprüche.
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8b zeigt
eine perspektivische Ansicht (wobei ein Teil herausgeschnitten ist)
der Abgabe und des Zerbrechens rieselfähiger Mikroblasen; diese Verpackungseinrichtung
fällt nicht
in den Schutzumfang der Ansprüche.
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Der
erfindungsgemäße Gegenstand
stellt die Speicherung, Abgabe und gesteuerte Freigabe von Brennstoff-
oder Oxidationsgasen an elektrochemische und chemische Vorrichtungen,
die elektrische oder Wärmeenergie
erzeugen, bereit. Diese Erfindung betrifft auch die Verfahren zur
Herstellung des Gegenstands in einem bahnförmigen Format oder in einer
Schichtstruktur.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
liegen das Aufnahmemittel und die gasgefüllten Mikroblasen in einem
bogenförmigen
Format vor und sind zu einer zylindrischen Form zusammengerollt,
um so die volumetrische und gravimetrische Gesamtdichte des Gasspeicher-
und -abgabesystems zu maximieren.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
können
die gasgefüllten
Mikroblasen in mindestens einem Umschlag, mindestens einer Tasche
oder mindestens einem Schlauch enthalten sein, der gegenüber dem
Gas porös
oder nicht porös
sein kann. Der Umschlag, die Tasche oder der Schlauch können fakultativ
ein Zerbrechmittel, wie ein mechanisches, thermisches oder akustisches
Mittel, enthalten. In anderen Ausführungsformen kann sich das
Zerbrechmittel außerhalb
des Aufnahmemittels befinden.
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Der
Speicherabschnitt dieser Erfindung besteht aus hohlen Mikroblasen,
die mit oxidierbaren oder oxidierenden Gasen unter hohem Druck befüllt sind.
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Zu
wichtigen Eigenschaften der Mikroblasen gehören deren Formen, Größen oder
Volumen oder Größenverteilungen,
Wanddicke, Dichte, Aspektverhältnis
(Verhältnis
von mittlerem Durchmesser zur Wanddicke der Kugeln), Materialzusammensetzung,
Durchlässigkeit
dieser Materialien gegenüber
Gasen in Abhängigkeit von
der Temperatur für
Füllzwecke
und Materialfestigkeit.
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Die
Mikroblasen können
willkürliche
Formen aufweisen, sind aber vorzugsweise kugelförmig, um so bei maximalen Innendrücken beständig zu
sein. Zu anderen Formen gehören
alle geometrischen dreidimensionalen Polygone mit willkürlicher
Seitenzahl, von Würfeln
bis Buckminster-Fullerenen
zu Kugeln, Zylindern, Halbkugeln oder Halbzylindern, Pyramiden und
dergleichen.
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Die
Mikroblasen können
verteilte Größen (d.
h. Volumina oder durchschnittliche Durchmesser) aufweisen. Die Verteilung
kann mittels einer Funktion zur Beschreibung der Teilchengröße, z.B.
gaußsch,
lorentzisch oder log-normal,
beschrieben oder sie kann eingipflig (das bedeutet nur eine Größe Mikroblasen),
zweigipflig, dreigipflig oder mehrgipflig sein. Eine zweigipflige,
dreigipflige oder mehrgipflige Größenverteilung ist gegenüber einer
eingipfligen Verteilung bevorzugt, da die Verpackungseffizienz erhöht werden
kann.
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Die
Mikroblasen können
vorzugsweise durchschnittliche Durchmesser (maximal Abmessung) im
Bereich von 1 bis 1000 μm,
vorzugsweise 5 bis 200 μm,
aufweisen. Die Mikroblasen können
vorzugsweise durchschnittliche Volumina im Bereich von 50 Kubikmikrometern
bis 5 Millionen Kubikmikrometern aufweisen.
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Die
Mikroblasenhüllen,
die in der Erfindung nützlich
sind, können
keramisch oder aus Metall, wie Ti und Pd, sein, vorzugsweise sind
sie jedoch aus Glas. Hüllen, die
spröde
sind und nach Einwirken von mechanischem Druck oder einem anderen
Mittel zerbrechen, sind bevorzugt. Die Hüllen weisen vorzugsweise eine vernachlässigbare
Permeabilität
gegenüber
dem darin enthaltenen Gas bei der Verwendungstemperatur und eine
hohe Permeabilität
bei der Befüllungstemperatur
auf. Die durchschnittliche Dicke der Hüllen kann im Bereich von 0,01 μm bis 20 μm, mehr bevorzugt
0,1 μm bis
2,0 μm liegen.
Der Hohlraum der Hüllen
kann jedes Gas umfassen, vorzugsweise Wasserstoff oder Sauerstoff,
und vorzugsweise weist das Gas einen Druck im Bereich von 0,69 bis
138,0 MPa (100 bis 20.000 psi), mehr bevorzugt 6,9 bis 69,0 MPa
(1000 bis 10.000 psi), auf. Gasgefüllte Mikroblasen können gemäß den Herstellungsverfahren
hergestellt werden, die in US-Patent Nr.
2,797,201, 2,892,508, 3,030,215, 3,184,899 und 3,365,315 offenbart
sind.
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Im
Allgemeinen erlaubt die Verwendung von Mikroblasen mit höherer Zugfestigkeit
von Glas (z.B. 483.000 kPa) oder geringerem Aspektverhältnis (Durchmesser
zu Wanddicke) eine höhere
Druckbeaufschlagung in bevorzugten Ausführungsformen, da der Gasgehalt
mit geringeren Aspektverhältnissen
zunimmt und dünnere
Hüllen
weniger druckbeständig
sind. Die Verwendung von Hüllen
mit höheren
Gasdurchlässigkeiten bei
niedrigerer Temperatur kann die Erhöhung des Gasdrucks bei Verwendungstemperaturen
und damit die Erhöhung
der Gasdichte pro Volumeneinheit der gefüllten Mikroblase erleichtern.
Aufgrund der thermischen Zustandsgleichung idealer Gase ist offensichtlich,
dass ein Abfall des Innendrucks nach dem Befüllen durch Abkühlen auf
Verwendungstemperatur auf ein Minimum beschränkt werden kann, wenn die Befüllungstemperatur
so niedrig wie möglich
ist, wobei auf eine ausreichende Gasdurchlässigkeit der Hüllen zu
achten ist. Analog kann durch die Optimierung der Packungsdichte
der Mikroblasen auf einer Unterlage mittels eines effizienteren
Ablegeverfahrens oder mittels der Steuerung der Mikroblasendurchmesser
oder beides die Gasbeladung erhöht
werden.
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Die
erfindungsgemäße Unterlage
kann aus jedem Material hergestellt sein, das gasgefüllte Mikroblasen
tragen, einschließen
oder enthalten kann. Die Unterlage ist vorzugsweise flexibel und
porös und
weist eine wünschenswerte
Form, Größe und Dichte
auf, um eine optimale Packungseffizienz der gasgefüllten Mikroblasen
zu erzeugen. Zu bevorzugten Unterlagen gehören dünne polymere Bahnen mit niedriger
Dichte, entweder massiv oder perforiert.
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In
einer Ausführungsform
kann die Unterlage ein klebrig machbares Material, vorzugsweise
in Bogenform, wie ein Band, umfassen, auf das auf eine oder mehrere
Oberflächen
davon eine dünne
Schicht dicht gepackter Mikroblasen angehaftet werden kann. Zu repräsentativen
klebrig machbaren Materialien gehören Polymere, wie Polyolefin,
beispielsweise Polyethylen.
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Eine
dünne Schicht
Mikroblasen kann in einer Ausführungsform
1 bis 10 oder mehr Einzelschichten aus Mikroblasen mit eingipfliger
Größe oder
in einer anderen Ausführungsform
eine gemischte Schicht aus Mikroblasen mit mehrgipfliger Größe mit einer
Dicke von etwa dem 1–10fachen
des durchschnittlichen Durchmessers der Mikroblasen umfassen.
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In
einer weiteren Ausführungsform
kann eine wärmeempfindliche
klebrig machbare Schicht einer Emulsion auf eine Bahn aufgetragen
und zum Trocknen stehen gelassen werden. Danach kann die Bahn auf eine
Temperatur erwärmt
werden, die ausreicht, um ein Klebrigwerden der beschichteten Schicht
zu verursachen, und vor dem Abkühlen
auf einen nicht klebrigen Zustand mit den Mikroblasen in Berührung gebracht werden.
Die sehr geringe Masse der Mikroblasen ermöglicht ihnen, schnell an der
klebrig gemachten Schicht anzukleben. In noch einer Ausführungsform
kann ein Lösungsmittel,
das ein polymeres Sprühbeschichtungsmittel,
wie eine Acrylsprühfarbe,
enthält,
auf die Bahn aufgetragen und teilweise getrocknet werden, ehe es
mit den Mikroblasen in Berührung
gebracht wird. Danach kann ein weiteres Sprühbeschichtungsmittel auf die
erste Schicht Mikroblasen aufgetragen werden, entweder, um deren
Anhaften auf der Bahn zu unterstützen
oder um eine klebrig gemachte Oberfläche für das Hinzufügen einer
zweiten Schicht Mikroblasen bereitzustellen. Dieses Verfahren kann
wiederholt werden, bis die gewünschte
Beladung mit Mikroblasen erreicht ist.
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In
einer anderen Ausführungsform
kann die Unterlage mit einer Klebstoffschicht, vorzugsweise einem Haftkleber
(PSA), beschichtet werden, wobei die PSA im Fachgebiet gut bekannt
sind. Gasgefüllte
Mikroblasen können
unter leichtem Druck auf derartige Unterlagen angehaftet werden.
Es ist wünschenswert,
ein Verkapseln der Mikroblasen mit einer zu dicken Haftschicht zu
vermeiden, sodass das anschließende
Zerbrechen der Hülle
nicht behindert wird.
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In
noch einer weiteren Ausführungsform
kann die Unterlage ein Polymer sein, einschließlich einer porösen Bahn,
wie Polyolefin und substituierte Polyolefine mit vorgebildeter Faserstruktur,
wie Polytetrafluorethylen (PTFE); geblasene Mikrofasern, einschließlich Polyolefin,
Polyester, Polyamid, Polyurethan oder Polyvinylhalogenid; nass gelegte
Fasermassen, wie Polyaramid, Polyolefin oder Polyacrylnitril, in
welche Unterlagen gasgefüllte
Mikroblasen eingearbeitet werden können, wie beispielsweise in
US-Patent Nr. 5,071,610, 5,328,758 und der Internationalen Anmeldung
Nr. WO 95/17247 offenbart, die hierin durch Bezugnahme eingeschlossen
sind.
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Während der
Herstellung der mit Mikroblasen beladenen Bahnen oder Unterlagen
ist mechanischer Druck, der aus reicht, um die Mikroblasenhülle zu zerbrechen,
zu vermeiden. Die Bahnen weisen vorzugsweise eine Porosität auf, die
ausreicht, um das Entweichen des Gases aus dem Träger zu ermöglichen,
wenn mechanische oder andere Zerbrechmittel zum Bersten der Hüllen angelegt
werden.
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In
all diesen Ausführungsformen,
die sich auf gasgefüllte
Mikroblasen beziehen, die auf eine Bahn aufgetragen sind und bei
denen mechanische Zerbrechmittel verwendet werden, ist es wünschenswert,
dass die Substratbahn gegenüber
Komprimieren beständig
ist, sodass eine harte Oberfläche
bereitgestellt wird, auf der die Mikroblasen zerbrochen werden können. Bahnmaterialien
mit Härteeigenschaften,
die ähnlich
der von extrudierten PET-Folien sind, sind bevorzugt.
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Ferner
ist bevorzugt, dass die Dicke und/oder Dichte der Unterlagenbahn
so gering wie möglich
(um ausreichende Festigkeit und Handhabbarkeit zu bieten) gehalten
wird, sodass das Verhältnis
von Gasgewicht zu Unterlagengewicht pro Flächeneinheit so groß wie möglich ist.
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Analog
sollte die Menge an Klebstoff oder klebrigen oder klebrig machenden
Beschichtungen oder Bindemitteln, die auf die Bahn oder die Mikroblasen
aufgetragen werden, um mehrere Schichten mit Mikroblasen bereitzustellen,
so gering wie möglich
gehalten werden, wobei auf ausreichende Haftfähigkeit zu achten ist, sodass
das prozentuale Gewicht des Gases pro Flächeneinheit der Bahn so groß wie möglich ist.
Beispielsweise kann ein bevorzugter mit Mikroblasen beladener Träger, der
Wasserstoff, Glasmikroblasen, Bindemittel und Substrate umfasst,
anteilige Gewichtsprozente von 5 Prozent Wasserstoff, 45 Prozent
Glas, 18 Prozent Bindemittel und 32 Prozent Substrat aufweisen.
Ferner ist ein Verhältnis
von 10 Gewichtsprozent Wasserstoff pro Flächeneinheit Träger bevorzugt
und kann dadurch erhalten werden, dass sowohl das Gewicht pro Flächen einheit
des Substrats und des Bindemittels minimiert und der Gasdruck der
Mikroblasen maximiert wird.
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Wie
aus 1 hervorgeht, kann ein Gegenstand (10),
der gasgefüllte
Mikroblasen (nicht dargestellt) umfasst, durch mindestens ein Mittel
(21, 23) zum Zerbrechen der Mikroblasen und zum
Freisetzen eines Gases geführt
werden. Das Zerbrechmittel (21, 23) kann mechanisch
angetrieben Walzen darstellen, deren Oberflächen fakultativ eine Rauheit
und Härte,
beispielsweise aufgrund einer Beschichtung, aufweisen können, die das
Zerbrechen der Mikroblasen erleichtert. In einer Ausführungsform
kann das Zerbrechmittel (21, 23) ein thermisches
Mittel sein, wie ein Paar erwärmte
Oberflächen,
die die Mikrokapseln in enger Berührung mit dem Gegenstand (10)
ausreichend erwärmen,
um so eine Belastung zu verursachen, die zu einem Bersten der Hüllen und
dem Freisetzen von Gas führt.
In noch weiteren Ausführungsformen
kann das Zerbrechmittel (21, 23) ein akustisches
Mittel sein, wie fokussierte Schallwellen mit geeigneten Frequenzen,
um ausreichend akustische Energie in die Hüllen der Mikroblasen zu übertragen,
dass deren Sprengen verursacht wird.
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In
einer in 1a dargestellten bevorzugten
Ausführungsform
ist der Gegenstand (10) ein flexibler Träger (13)
mit niedriger Dichte, der klebrig oder nicht klebrig sein kann und
der fakultativ eine Unterlage (12) umfasst, die an beiden
Seiten mit einer Schicht Klebstoff (14) beschichtet ist,
wobei der flexible Träger
(13) mit gasgefüllten
Mikroblasen (16) überschichtet
ist. Die gasgefüllten
Mikroblasen (16) können
in einer einzigen Schicht (17) oder in mehr als einer einzigen
Schicht, dargestellt durch (17) und (19), vorhanden
sein. Beim Erwärmen
kann der Träger
(13) klebrig, bei Raumtemperatur jedoch nicht klebrig sein.
Wie durch die gestrichelten Linien (18) angedeutet, kann
ein mögliches
Zerbrechmittel in Form von Zerkleinerungswalzen (nicht dargestellt)
verwendet wer den und mit kleiner werdendem Spalt zwischen den Walzen
(18, 18) wird Gas in den hohlen Mikroblasen (16)
freigesetzt, während
die Mikroblasenhüllen
unter der zunehmenden Druck- und Scherkraft zerbrechen.
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In
einer mehr bevorzugten Ausführungsform
sind die hohlen Mikroblasen (16) Mikroblasen mit Glaswand
und einem Durchmesser von etwa 10–100 Mikrometern, die mit Wasserstoff
mit Drücken
von bis zu 69.000 kPa (10.000 psig) gefüllt sind.
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1b zeigt
einen erfindungsgemäßen Gegenstand 10', vorzugsweise
in Bandformat, der gasgefüllte Mikroblasen
(16) umfasst, die auf einer Fasermatrix (15) anhaften
und von dieser gestützt
werden. Es ist offensichtlich, dass einige der gasgefüllten Mikroblasen
aneinander haften können.
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1c und 1d zeigen
alternative Ausführungsformen
des Gegenstands 10'', wobei eine
Beschränkung
nicht beabsichtigt ist, zum Verpacken von gasgefüllten Mikroblasen. In einer
in 1c dargestellten Ausführungsform dienen eine oder
mehrere Verpackungen (22) als Unterlage und Aufnahmemittel
für die Mikroblasen.
In einer in 1d dargestellten Ausführungsform
werden Verpackungen (22) gezeigt, die an der Unterlage
(11) anhaften. Die Verpackungen (22), die darin
Mikroblasen enthalten, können
vorzugsweise dem Gas gegenüber,
das aus den Mikroblasen freigesetzt wird, wenn der Gegenstand (10') oder (10'') durch das Zerbrechmittel (21, 23)
geführt
wird, aber nicht den Resten der zerbrochenen Mikroblasenhüllen gegenüber porös sein.
Die Verpackungen (22) bersten vorzugsweise nicht, sondern
bleiben intakt und halten die Hüllenreste
fest, um die Entsorgung nach dem Freisetzen des Gases zu erleichtern.
Zu nützlichen
Verpackungsmaterialien gehören
poröse
polymere Materialien, wie Polyolefin, expandiertes TEFLON, Poly(vinylacetat),
Poly(vinylchlorid) oder Cellulose, oder Papier mit Poren, die kleiner
sind als die kleinsten Mikroblasen.
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Zum
Binden oder Einarbeiten der gasgefüllten Mikroblasen auf oder
in die Unterlage stehen eine Vielfalt von Verfahren zur Verfügung. Wärmebindungs-
und Nassbindungsverfahren werden nachstehend in Beispiel 3 und 4
besprochen.
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Zur
Ausbildung einer dünnen
Bindeschicht (auch Bindemittel genannt) können eine Vielzahl von Verfahren
zum Befestigen der Mikroblasen an einem leichten, flexiblen, harten
Substrat, einschließlich
dünner Schichten
Haftkleber, zum Ablegen von Monomeren und fotochemischer oder thermischer
Härtung
der Monomere, und zur reaktiven Härtung mit dem Substrat verwendet
werden. Eine Bindungsschicht kann auf das Substrat aufgetragen werden,
die zusätzlich
unter Ausbildung einer Bindung mit der Mikroblasenoberfläche oder der
Oberflächenbeschichtung
reagieren kann.
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Es
ist auch denkbar, dass die Unterlage homogen sein kann, d. h. keine
Beschichtung aufweist, aber erweichbar oder reaktiv an die Oberfläche der
Mikroblasen bindbar sein kann. Trägergeometrien, die von planaren
Bandformen abweichen, sind erfindungsgemäß ebenfalls denkbar, dabei
sind aber diejenigen bevorzugt, die die Abgabegeschwindigkeit der
mit Mikroblasen beschichteten Oberfläche an die Freisetzungsvorrichtung
maximieren, während
gleichzeitig ein maximales Zerbrechen der Mikroblasen mit den geringstmöglichen
Betriebsleistungsanforderungen erreicht wird.
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Andere
Unterlagenarten, z.B. poröse
Unterlagen mit Dichten, die niedriger sind als Polyethylenterephthalat
(PET), wie Polyolefin, einschließlich Polyethylen und Polypropylen,
können
ebenfalls verwendet werden. Das Substrat kann mit Löchern perforiert
sein, deren Durchmesser vorzugsweise kleiner sein kann als etwa
90 Prozent der Mikroblasen.
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Konzeptionell
ist es auch möglich,
sich Mikroblasen vorzustellen, die durch ein Netz von verbundenen Bändern, wie
Polymerfäden,
zusammengehalten werden, die in einem Verfahren zum Blasen von Mikrofasern unter
Ausbildung einer substratlosen Bahn auf eine Schicht Mikroblasen
aufgetragen werden. Die Mikroblasen können in einer einzigen Schicht
auf der Oberfläche
eines nicht klebrigen Substrats verteilt und dann von oben einem
Sprühstoß schmelzgeblasener
Mikrofasern ausgesetzt werden, die nach In-Berührung-Kommen mit den Mikroblasen
abkühlen
und sich verfestigen und diese miteinander verbinden. Die Polymerfasern
können auch
aus einem härtbaren
(fotochemisch, Wärme,
sonstiges) System erzeugt und auf ähnliche Weise aufgetragen werden.
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Wie
aus 2 hervorgeht, ist eine Rolle (20) des
erfindungsgemäßen Gegenstands
(10) fakultativ in einem Spender (26) verpackt.
Der Gegenstand (10) ist um eine Achse (24) zu
einer Rolle (20) gewunden (wie beispielsweise eine Rolle
35-mm-Diafilm), wodurch eine austauschbare Patrone (28)
ausgebildet wird. Der fakultative Spender (26) für die Rolle
(20) kann aus jedem geeigneten Material, einschließlich Kunststoff,
Metall oder Papier, hergestellt sein. Eine Auslassöffnung am
Spender (26) kann ein Schlitz (25) sein, der ein
Zerbrechmittel, wie eine Reibfläche,
umfasst, die im Stande ist, die Mikroblasen zu kratzen, wodurch
deren Aufplatzen beim Durchziehen des Gegenstands (10)
verursacht wird.
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Während der
Verwendung passt die Patrone (28) in ein gasdichtes Einsetzmittel
(nicht dargestellt) mit einer motorgetriebenen Einrichtung zum Abrollen
der Rolle (20), während
diese an dem Zerbrechmittel (nicht dargestellt) vorbeigeführt wird.
Das gasdichte Einsetzmittel kann auch eine Einrichtung zum Führen des
freigesetzten Gases zu einer elektrochemischen Leistungsvorrichtung
enthalten.
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In
einer Ausführungsform
kann eine Leistung erzeugende Vorrichtung, z.B. eine Brennstoffzelle,
einen Zerbrech-und-Freisetz-Mechanismus, der darin enthalten ist,
sowie eine Einrichtung zur austauschbaren Aufnahme der Brennstoffpatrone
mit gasdichten Dichtungen, sodass Gas nicht in die Umgebung entweichen kann,
aufweisen. Wenn das Band in der Brennstoffpatrone aufgebraucht ist,
wird es entfernt und ähnlich
wie bei der Verwendung einer Primärbatterie durch eine neue Patrone
ersetzt.
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3 zeigt
ein Rückmeldungs-
und Steuersystem (30) zur Versorgung einer elektrochemischen
Leistungsvorrichtung (34) mit Gasen mit einer gesteuerten
Geschwindigkeit, die von der Last (36) bestimmt wird, unter
Verwendung eines Motorantriebs, der einen erfindungsgemäßen Gegenstand
vorwärts
transportiert. Die elektrochemische Leistungsvorrichtung (34)
erzeugt eine Spannung und einen Strom als Reaktion auf eine Strom
verbrauchende Last (36). Die Spannung oder der Strom (über einen
Fühlerwiderstand
(R35)) oder eine Kombination dieser beiden, wie deren Produkt (Leistung),
kann von einer Lastfühlervorrichtung
(38) erfasst und mit einem Bezugssignal (37) verglichen
werden, um zu bestimmen, ob die Last mehr oder weniger Gas verlangt.
Ein Mikroprozessorabschnitt auf der Lastfühlervorrichtung (38)
kann die entsprechende Veränderung der
Geschwindigkeit der Brennstoffversorgung, die aufgrund der Last
(36) erforderlich ist, berechnen. Der Ausgang der Lastfühlervorrichtung
(38) steuert den Motorsteuerungsschaltkreis (40),
der die Leistung regelt, die am Antriebsmotor (42) anliegt,
welcher den Mikroblasengegenstand (10, 10', 10'') über den Zerbrech-/Freisetzungsmechanismus
(32) antreibt, der ein Paar Zerkleinerungswalzen darstellen
kann. Dadurch wird die elektrochemische Leistungsvorrichtung (34)
mit einer Geschwindigkeit, die von der Last (36) bestimmt
wird, mit Gas versorgt. In einer anderen Ausführungsform und auf ähnliche
Weise kann das Steuerungssignal, das von der Lastfühlervorrichtung
(38) erzeugt wird, zur Steuerung der Leistung verwendet
werden, die an ein verwendetes akustisches, thermisches oder sonstiges
Zerbrech-/Freisetzungsmittel (32) angelegt wird. Die Leistung für den Betrieb
des Antriebsmotors (42), der elektronischen Komponenten
des Steuerungsschaltkreises (40) und der Lastfühlervorrichtung
(38) und/oder des Zerbrech-/Freisetzungsmittels (32)
lassen sich indirekt von der elektrochemischen Leistungsvorrichtung
(34) ableiten und als Teil der Last (36) darstellen.
Ein kleiner Schaltkreis zum Teilen der Batteriespannung kann das
Bezugssignal (37) liefern. Eine Anlasserbatterie und ein
Schaltkreis (44) können
den Strom für
das Anlassen des Antriebsmotors (42) liefern und anschließend durch
ein Signal des Steuerungsschaltkreises (40) elektronisch
aus dem Leistungsschaltkreis entfernt werden, sobald die elektrochemische
Leistungsvorrichtung (34) die Last (36) mit Strom
versorgt. Alternativ kann auch ein Ladeschaltkreis zum Laden der
Batterie des Schaltkreises (44), die die Anlassenergie
liefert, Teil der Last (36) sein.
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Neben
bogenförmigen
Gegenständen
betreffen einige Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung Mikroblasen, die als rieselfähiges Schüttgut verpackt
sind, wie in 8a und 8b dargestellt.
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8a zeigt
eine Ausführungsform
einer Verpackung (50) rieselfähiger Mikroblasen (66)
als Schüttgut,
die in der vorliegenden Erfindung nützlich ist. Mikroblasen (66)
sind in einem zentralen Gehäuseabschnitt (60)
untergebracht, der gasdichte Dichtungen (53, 55)
und Gewinde (52, 62')
an beiden seiner Enden, einen Deckel (51) mit Gewinde (nicht
dargestellt) und einen unteren Abschnitt (61) mit Ge winde
(62) umfasst. Der abnehmbare Deckel (51), der
eine drehbare obere Spindel (54) umfasst, welche sich durch
eine hermetisch abgedichtete Durchführung (57) mit Drehbewegung
erstreckt, kann durch eine gepaarte Sicherungsvorrichtung (56, 56') oder jeder
anderen geeigneten auseinandernehmbaren Verbindungsvorrichtung zur Übertragung
von Drehbewegungen wie dargestellt mit einem unteren Spindelabschnitt
(64) gekoppelt werden. Der Deckel (51), ein Kolben
(63) und eine Feder (58) können entfernt werden, um das
erneute Beschicken des zentralen Gehäuseabschnitts (60)
mit Mikroblasen (66) zu ermöglichen. Die untere Spindel
(64) ist durch den Ausstoßkolben (63) geschoben
und an einem Drehflügel
(65) befestigt. Von der Feder (58) wird ein nach
unten gerichteter Druck auf den Ausstoßkolben (63) ausgeübt, um laufend
Mikroblasen (66) zum Drehflügel (65) zu fördern, der
die Mikroblasen (66) durch ein Netz (68) treibt,
das als Zerbrechmittel dient. Das Netz (68) wird mit einer
Maschenweite bereitgestellt, die kleiner als mindestens 95 Prozent
der Größe der Mikroblasen
(66). Der Flügel
(65) ist in Bezug auf das Netz (68) geneigt, um
Mikroblasen (66) festzuhalten und durch das Netz (68)
zu treiben, damit diese zerbrechen. Die Reste der Mikroblasen (66)
fällt in
den abnehmbaren unteren Abschnitt (61) und wird dort gesammelt,
wobei das Volumen des unteren Abschnitts (61) vorteilhaft
mindestens 10 Prozent des ursprünglichen
Volumens der Mikroblasen (66) beträgt. Eine Auslassöffnung (67)
kann an einem beliebigen Ort der Verpackung (50) angeordnet
sein und ist in 8a im zentralen Gehäuseabschnitt
(60) dargestellt. Das Gas, das beim Bersten der Mikroblasen
(66) erzeugt wird, entweicht durch die Auslassöffnung (67)
und wird in einem Filtergehäuse
(69), das kann jedes geeignete entfernbare oder austauschbare
Filtermedium enthalten kann, gefiltert. Insbesondere kann das Filtermedium
(nicht dargestellt) Aktivkohle für
die selektive Sorption jedes oder aller unerwünschten Gase, wie sie bei den
Verfahren zum Ausbilden und Befüllen der
Mikroblasen entstehen können, umfassen.
So können
beispielsweise schwefelhaltige Blasmittel aus einer Gasmischung
extrahiert werden, sodass nur noch das gewünschte Gas übrig ist. Das gewünschte Gas
kann dann an eine elektrochemische Leistungsvorrichtung abgegeben
werden.
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8b zeigt
eine weitere Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Verpackung
(70).
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Mikroblasen
(76) sind in einem trogargtigen Gehäuse (74) mit einer
Druckabdeckung (73) untergebracht, auf die ein Druck (72)
für die
ununterbrochene Förderung
von Mikroblasen (76) zu einer Auslassöffnung (71), in der
ein mechanisch angetriebenes Rotationsmittel (75) angeordnet
ist, ausgeübt
werden kann. Das Rotationsmittel (75) gibt die Mikroblasen
(76) mit einer gesteuerten Geschwindigkeit an das Zerbrechmittel
(77, 78) ab. Das Zerbrechmittel (77, 78)
kann eine mechanische, thermische oder akustische Vorrichtung zum
Zerbrechen der Mikroblasen (76) sein. Die Mikroblasenreste
(79) können
in ein Aufnahmemittel (nicht dargestellt) fallen. Das freigesetzte
Gas kann durch ein geeignetes Filtermittel (nicht dargestellt) an
eine elektrochemische Leistungsvorrichtung abgegeben werden. Es
ist offensichtlich, dass geeignete Gasdichtungen und bewegungsübertragende
Mittel analog zu denjenigen, die unter 8a beschrieben
sind, verwendet werden, um zu verhindern, dass das Gas in die Umwelt
entweicht.
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Der
erfindungsgemäße Gegenstand
ist als Speicher- und Abgabesystem für Brennstoffe oder Oxidationsmittel
zur Versorgung elektrochemischer Leistungsvorrichtungen, wie Brennstoffzellen
und chemischen Batterien, insbesondere denjenigen, die in tragbaren
Leistungseinrichtungen verwendet werden, nützlich. Anwendungen, bei denen
die spezifische Energiedichte, die Wattstunden/kg hoch sein müssen und
die Sicherheit der Brennstoffquelle entscheidend ist, sind besonders
relevant. Zu spezifischen Anwendungen gehören beispielsweise die Verwendung
als Brennstoffquelle als Ersatz für eine Wasserstoff/Luft-Brennstoffzelle
von aufladbaren Batterien, die in tragbaren Computern, Camcordern
und dergleichen verwendet werden, oder zur Versorgung von Fernfühlvorrichtungen.
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Ziele
und Vorteile dieser Erfindung sind weiter anhand der nachfolgenden
Beispiele erklärt,
wobei jedoch keines der spezifischen Materialien oder deren Menge,
die in den Beispielen genannt werden, sowie keine anderen Bedingungen
und Einzelheiten als unnötige
Begrenzung der Erfindung ausgelegt werden sollen.
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Hypothetisches
Modell und Definition der relevanten Parameter
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Ein
Beispiel für
eine Brennstoffquelle einer Wasserstoff/Luft-Brennstoffzelle umfasst
ein Band, das mit Mikroblasen beladen ist, welche mit Wasserstoff
gefüllt
sind. Dabei wird eine Brennstoffzelle angenommen, die mit einer
durchschnittlichen Leistung von 10,2 Watt betrieben wird und eine
Kapazität
der Brennstoffquelle von 50 Watt-Stunden erfordert.
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Als
Brennstoffzellenmodell wird ein Brennstoffzellenspeicher, bestehend
aus 36 Zellen mit einer elektrochemisch aktiven Fläche pro
Zelle von 14,5 cm2, angenommen, der bei
17,25 kPa (2,5 psig) Wasserstoff (Endspeisung, d. h. kein Fluss)
betrieben wird und eine durchschnittliche Ausgangsleistung von 30,6
Volt bei 0,395 Ampere (12,1 Watt) erzeugt. Die Geschwindigkeit des
Wasserstoffverbrauchs unter diesen Bedingungen ergibt sich aus der
Gesamtfläche
der Elektrode multipliziert mit der Stromdichte (36 × 0,395
Ampere) multipliziert mit (1/2 F), wobei F für Faraday, 96,484 Coulomb/Mol,
steht. Der Faktor 2 ist notwendig, da für jedes oxidierte Wasserstoffmolekül 2 Elektronen
freigesetzt werden. Somit beträgt
die durchschnittliche Geschwindigkeit des Wasserstoffverbrauchs
7,36 × 10-5 Mol Wasserstoff pro Sekunde.
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Als
Modell für
die Brennstoffquelle wird das mit Mikroblasen beladene Band, das
in 1 dargestellt ist, zu einem Zylinder zusammengerollt,
wie in 2 dargestellt, der 8 cm hoch ist und einen Durchmesser von
5,7 cm aufweist. In Tabelle I sind nachstehend die Eigenschaften
des Wasserstoffabgabesystems dieses Modells unter der Annahme eines
vollständigen
Zerbrechens zusammengefasst. Die Menge an gespeichertem Wasserstoff
(41.400 kPa in Mikroblasen bei 23 °C) beträgt 1,25 Mol. Die Nutzungszeit
bei einer Verbrauchsgeschwindigkeit von 7,36 × 10–5 Mol/s
beträgt
4,8 Stunden. Wie angedeutet wiegt jede 23 Meter lange Rolle, die
mit H2/Mikroblasen (41,4 MPa) beladen ist,
unter den Annahmen des Modells 64,3 g und hat eine Kapazität für die Abgabe
von Wasserstoff mit der für
die Brennstoffzelle erforderlichen Verbrauchsgeschwindigkeit, die einer
Energiedichte von 733 Wh/kg und 240 Wh/l 4,8 Stunden lang 10,2 Watt
zur Verfügung
stellt. Da die Energiedichte vom Wirkungsgrad der Wasserstoff verwendenden
Vorrichtung abhängig
ist, ist die Angabe der molaren H2-Dichte
der Bandrolle genauer und beträgt
in diesem Modell 19,4 Mol/kg oder 3,9 Gewichtsprozent Wasserstoff
bezogen auf das Gesamtgewicht des Trägers.
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Tabelle I. Zusammenfassung
der Wasserstoffabgabeeigenschaften des hypothetischen Modells
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Mol
Wasserstoff pro Mikroblase mit 43,6 μm Durchmesser bei 41,4 MPa =
6,89 × 10–10 Mol.
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Mikroblasendichte
(räumliche
Packungsdichte, beide Seiten des Bands) = 9,85 × 104/cm2
Bandbreite = 8 cm (70 Prozent der
Behälterhöhe von 4,5
Inch)
Pro cm Bandvorschub freigesetztes H2 bei
einer Breite von 8 cm = 5,45 × 10–4 Mol/cm
Bandgeschwindigkeit
für eine
durchschnittliche Erzeugungsgeschwindigkeit von 7,36 × 10-5 Mol/s = 0,135 cm/s
Für die Erzeugung
von 10,2 W über
4,8 Stunden erforderliche Länge
des Bands = 23,0 Meter
Anzahl der Bandwicklung um einen Kern
von 1 cm für
eine Länge
von 23 m = 225
Durchmesser der Bandrolle bei 225 Bandwicklungen
eines 105 μm
dicken Bands = 5,7 cm (2,24 Inch)
Gewicht: 0,0125 mm PET, 6 μm Klebstoff,
Mikroblasen und H2 = 31,2 g + 3,68 g + 27,8
g + 2,5 g = 64,3 g
Dichten: Energie – 733 Wh/kg, 240 Wh/l Wasserstoff – 19,4 Mol/kg
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Beispiel 1. Befüllen der
Glasmikroblasen mit Wasserstoff
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In
allen nachstehenden Beispielen werden ScotchliteTM Glasmikroblasen,
Produkttyp D32/4500 (im Handel erhältlich von 3M, St. Paul, MN)
verwendet. Die durchschnittliche Mikroblasendichte betrug 0,32 ± 0,02 g/cc,
der durchschnittliche Mikroblasendurchmesser betrug 43,6 Mikrometer
mit einer 95-prozentigen Vertrauensgrenze von 16,1 bis 71,1 Mikrometern.
Die Schüttdichte
wurde für
die geprüfte
Charge unveränderte
Mikroblasen mit 0,20 g/cc ermittelt. Rasterelektronenmikroskopische
Aufnahmen der zerbrochenen Mikroblasen zeigen Wanddicken von ungefähr einem
Mikrometer. Die Mikroblasen wurden ohne jegliche Vorbehandlung verwendet.
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Zwei
Chargen Mikroblasen wurden in einem Autoklav bis 27,6 MPa (4000
psig) bzw. 39,5 MPa (5720 psig) bei 425 °C mit Wasserstoff gefüllt. Die
Mikroblasenchargen wurden nach dem langsamen Erhöhen des Drucks in Schritten
von 13,8 MPa (2000 psig) und 3-stündigem Halten der Temperatur
auf 425 °C
zwischen zwei Schritten acht Stunden lang diesen Drücken und
Temperaturen ausgesetzt. Die Diffusionskonstante von Wasserstoff
durch die Siliziumdioxidwände
der Mikroblasen erhöhte
sich in Abhängigkeit
von der Temperatur, sodass sich das Glas effektiv von bei Umgebungstemperaturen
(etwa 25 °C)
undurchlässig
zu bei hohen Temperaturen hoch durchlässig verändert, wie bei P.C. Souers,
R.T. Tsugawa und R.R. Stone, "Fabrication
of the Glass Microballoon Laser Target," Bericht Nummer UCRL-51609 1609, Lawrence
Livermore Laboratory, 12. Juli 1974, und Michael Monsler und Charles
Hendricks, "Glass
Microshell Parameters for Safe Economical Storage and Transport
of Gaseous Hydrogen," vorgelegt
am 1. April 1996 anlässlich
der Konferenz Fuel Cells for Transportation TOPTEC, Alexandria,
VA, offenbart. Beim Abkühlen
der Mikroblasen in unter hohem Druck stehenden Wasserstoff wurde
Letzterer wirksam beim Druck des abgekühlten Gases eingeschlossen,
der durch die thermische Zustandsgleichung idealer Gase gegeben
ist, d. h. die bei 27,6 MPa (4000 psig) (425 °C) behandelten Mikroblasen wurden
bei 27 °C
mit (27,6 MPa) × (300
K)/[(273 K + 425 C] = 11,9 MPa gefüllt. Analog enthielten die
bei 39,5 MPa (425 °C)
behandelten Mikroblasen bei 27 °C
17,0 MPa.
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Ein
unterer Grenzwert der Wasserstoffmenge, die in den Mikroblasen enthalten
ist, wurde gemessen, indem eine bekannte Masse Mikroblasen zusammen
mit einem Kugellager (Gewicht) und 3,5 Gramm Glycerol (gleichmäßiger Druck)
in einen Ballon eingebracht und der Ballon verschlossen wurde. Das
Volumen wurde (durch Verdrängung
einer Ölsäule in einem
Messzylinder) gemessen und der Ballon mit seinem Inhalt anschließend einem
Druck von 138,0 MPa ausgesetzt, um die meisten Mikroblasen zu bersten.
Der freigesetzte Wasserstoff erhöhte
das Ballonvolumen bei Atmosphärendruck,
was erneut durch Verdrängung
in der Ölsäule gemessen
wurde. Die mit 27,6 MPa (425 °C)
beaufschlagten Mikroblasen produzierten 11,5 cc Wasserstoff aus
0,060 g gefüllten
Mikroblasen und die mit 39,5 MPa (425 °C) beaufschlagten Mikroblasen
produzierten 10,0 cc aus 0,040 g. Diese Gasmengen stellten untere
Grenzwerte da, da nicht alle Mikroblasen zerbrochen wurden, insbesondere
nicht die starken Mikroblasen mit kleinem Durchmesser und hohem
Aspektverhältnis (Durchmesser/Wanddicke)
und sich ein Teil des Wasserstoffs in Glycerol gelöst hatte.
Diese Werte bedeuten 7,78 Millimol H2/g
(1,56 Millimol/cc) Mikroblasen bzw. 10,1 Millimol H2/g
(2,02 Millimol/cc) Mikroblasen. Die absoluten erwarteten Konzentration
betragen unter der Annahme, dass die Mikroblasen vollständig befüllt und zerbrochen
werden, 2,61 Millimol/cc bzw. 3,74 Millimol/cc. Die Werte, die mit
dem Verfahren durch Zerbrechen unter Druck gemessen wurden, waren
40 Prozent bzw. 46 Prozent niedriger als die Erwartungswerte, was
den Schluss zulässt,
dass viele der Mikroblasen hydraulisch angelegtem Überdrücken von
110 MPa ohne Zerbrechen widerstehen können.
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Schätzung des
Zerstörungsausmaßes durch
Befüllen
-
5 zeigt
eine rasterelektronenmikroskopische Aufnahme einer repräsentativen
Probe Mikroblasen (46), die bei einem Druck von 41,4 MPa
befüllt
wurden. Ähnliche
REM von mit 27,6 MPa beaufschlagten Mikroblasen zeigen nur geringe
Zerstörungsanzeichen,
bei den mit 41,4 MPa beaufschlagten Mikroblasen sind aber in 5 eindeutige
Anzeichen von Resten (48) zerbrochener Mikroblasen erkennbar.
Das Ausmaß der Zerstörung wurde
wie nachstehend beschrieben geschätzt.
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Die
Veränderung
der Schüttdichte
der gefüllten
Mikro blasen wurde gravimetrisch gemessen. Proben der Mikroblasen
aus jeder Charge wurden in Glasfläschchen mit kalibrierten Volumina
gepackt, wiederholt aufgestoßen,
bis keine weiteren Volumenänderungen
mehr beobachtet wurden, und dann deren Masse auf das nächste zehntel
Milligramm genau bestimmt.
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Die
Masse von Volumen zu 5 ml und zu 1 ml wurden derart jeweils viermal
bestimmt und mit den sauberen, trockenen nicht befüllten Fläschchen
verglichen. Die durchschnittliche Schüttdichte der mit Wasserstoff gefüllten und
leeren Mikroblasen sowie der Dichteunterschied sind nachstehend
in Tabelle II für
die erste Charge (11,8 g) bei 425 °C mit 27,6 MPa beaufschlagten
Mikroblasen zusammengefasst.
-
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Die
quantitative Schätzung
des Zerstörungsausmaßes wurde
durch einen Vergleich des vorstehend genannten durchschnittlichen
Dichteunterschieds mit der erwarteten Dichte erhalten, die auf der
Grundlage des bekannten Befüllungsdrucks
und des durchschnittlichen Innenvolumens der Mikroblasen wie folgt
ermittelt wurde:
Das Innenvolumen der Mikroblasen pro Kubikzentimeter
wurde ausgehend von der durchschnittlichen wahren Dichte der D32/4500-Mikroblasen
(gemäß ASTM D2840-84)
von ρt = 0,32 ± 0,02 g/cc, der Dichte von
Natronkalk-Borsilikat-Glas, ρg =
2,5 g/cc, und dem Packungsanteil der Mikroblasen geschätzt. Das
Innenvolumen betrug 87,2 Prozent des durchschnittlichen Außenvolumens
der Mikroblasen (ρg – ρt)/(ρg – ρair).
Der Packungsanteil der Mikroblasen, 62,5 Prozent, war das Verhältnis der
Schüttdichte
(0,202 g/cc) zur wahren Dichte (0,32 g/cc). Der Packungsanteil multipliziert
mit dem Anteil des durchschnittlichen Innenvolumens der Mikroblasen ergab
den relativen Anteil des Innenvolumens oder 55 Prozent.
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Bei
300 °K und
einem Druck von 11,9 MPa (117 Atmosphären) in dem 55-Prozent-Volumenanteil
des Inneren der Mikroblasen betrug die berechnete Anzahl Mol Wasserstoff
pro Kubikzentimeter Mikroblasen (117) (0,55)/24.617 = 0,00261 Mol/cc,
was eine Wasserstoffmasse von 5,23 mg/cc bedeutet. Der beobachtete
Massenunterschied (oben) von 8,9 mg/cc war signifikant größer. Der
Grund hierfür
ist wahrscheinlich ein geringer Anteil zerbrochener Mikroblasen,
deren Fragmente in den Zwischenräumen
zwischen den nicht zerstörten
Mikroblasen festsitzen, was eine Masseerhöhung, jedoch keine Volumenerhöhung ergibt.
Wenn ein Anteil f der Mikroblasen pro Volumeneinheit zerstört würde, würde die
offensichtliche Schüttdichte
unter der Annahme, dass die Stücke
keine Volumenerhöhung
ergeben, um diesen Anteil steigen. Somit ergab 0,32 f g/cc = (8,9 mg/cc – 5,74 mg/cc)
f = 0,009 oder 1,0 Prozent der Mikroblasen wurden bei diesem Fülldruck
zerstört.
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Die
entsprechenden Werte für
die 30-g-Charge D32/4500-Mikroblasen,
die mit 39,4 MPa (425 °C)
beaufschlagt wurde, geht nachstehend aus Tabelle III hervor.
-
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Beispiel 2. Auftragen
von mit Wasserstoff gefüllten
Mikroblasen auf Band mithilfe eines durch Sprühen aufgetragenen Bindemittels
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Glasmikroblasen,
die denjenigen aus Beispiel 1 ähnlich
sind, wurden unter Verwendung eines Verfahren, das dem aus Beispiel
1 ähnlich
ist, bis zu einem Druck von 44,7 MPa bei 425 °C mit Wasserstoff gefüllt. Damit
beträgt
die nominelle Ladung der Mikroblasen bei 27 °C 21,0 MPa. Mehrere Schichten
gefüllte
Mikroblasen wurden wie folgt unter Verwendung einer klaren Acrylsprühfarbe (Nr.
02000 SprayonTM von Sherwin Williams, Inc.)
auf beide Seiten einer 12,5 Mikrometer dicken und 7 cm breiten Bahn
aus PET aufgetragen: Die Sprühdose
wurde in einem Abstand von 25–30
cm über
der Bahn gehalten und parallel zu deren Länge mit einer Geschwindigkeit
von ungefähr
10 cm/s über
eine Distanz von ungefähr
30 cm bewegt. Sofort nach dem Sprühen wurden die mit Wasserstoff
gefüllten
Mikroblasen großzügig auf
der besprühten
Bahn verteilt, sodass die Bahnoberfläche vollständig bedeckt war, während die
Bahn von unten vibriert wurde, um eine schnelle Bewegung der Mikroblasen
und die Ausbildung einer vollständigen
Schicht zu verursachen. Nach einem Zeitraum von ungefähr 30 Sekunden
zum Trocknen der Acrylbeschichtung wurde das Verfahren wiederholt,
um eine zweite Schicht Mikroblasen auf die erste Schicht Mikroblasen
abzulegen.
-
Schließlich wurde
ein dritter Überzug
Acrylspray auf die zweite Schicht Mikroblasen gegeben, um als Bindemittel
zu wirken. Dieses Verfahren wurde dann an vier weiteren 30 cm Abschnitten
der Bahn wiederholt.
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7 zeigt
eine typische rasterelektronenmikroskopische Aufnahme der Schnittkante
einer doppelt beschichteten PET-Bahn dieses Beispiels.
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Die
durchschnittliche Masse pro Flächeneinheit
beschichtete Mikroblasen wurde durch einen Vergleich der gemessenen
Flächendichten
der derart beschichteten Bahnabschnitte mit Kontrollabschnitten
ermittelt, auf die dieselbe Mengen Acrylsprühbindemittel, aber keine Mikroblasen
aufgetragen worden waren. Das Ergebnis war 1,23 mg/cm2.
Die Daten in Tabelle IV fassen alle Eigenschaften der beschichteten
Bandproben dieses Beispiels zusammen, wobei für die Energiedichte dieselben
Leistungsfaktoren für
die Brennstoffzelle wie in Tabelle I verwendet angenommen wurden.
Die Nennmenge Wasserstoff, die pro Flächeneinheit mit Mikroblasen
beschichtete Bahn enthalten war, betrug 2,52 × 10–5 Mol/cm2.
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Die
Energiedichte des mit Mikroblasen beladenen Bands in diesem Beispiel
kann durch sowohl Erhöhen
des Befüllungsdrucks
der Mikroblasen auf 41,4 MPa als auch Reduktion des Gewichts von
Trägerunterlage
und Bindemittel derart erhöht
werden, dass sie dem hypothetischen Beispiel aus Tabelle I entspricht.
Die erforderlichen Änderungen
der Bandeigenschaften gehen nachstehend aus den Daten für "Verbessertes Beispiel
2" in Tabelle IV
hervor.
-
-
Beispiel 3. Beschichten
von Glasmikroblasen auf Bandsubstrat unter Verwendung einer klebrig
machbaren Schicht
-
Zur
Beurteilung der Möglichkeiten,
eine einzige Schicht Glasmikroblasen auf einem PET-Substrat zu bilden
wurden drei Arten Emulsionsbeschichtung auf Wasserbasis verwendet.
Beschichtung A war RhoplexTM HA-8, eine
selbstvernetzende Acrylemulsion von Rohm and Haas Co., Philadelphia,
PA. Beschichtung B war AirflexTM 426, eine
Vinylacetat-Ethylen-Emulsion von Air Products and Chemicals, Inc.,
Allentown, PA. Beschichtung C war AirflexTM 460,
ein verwandtes Material. Mit Meyer-Rakeln unterschiedlicher Größe und verschiedenen
Konzentrationen der drei Emulsionen wurde händische Aufstriche auf 0,025
mm dickem PET hergestellt und an der Luft trocknen gelassen. Die
Beschichtungsgewichte wurden gemessen und ausgewählte Proben rasterelektronenmikroskopisch
beschrieben, um die Foliendicke bei einem bestimmten Satz Beschichtungsbedingungen
(Meyer-Rakel und prozentuale Emulsionskonzentration in Wasser) zu
ermitteln. Zur Beurteilung der Haftung von Einzelschichten aus Mikroblasen
auf beschichteten PET-Substraten wurden zwei Verfahren verwendet:
ein Wärmebindungs-
und ein Nassbindungsverfahren.
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Wärmebindungsverfahren
für Mikroblasen
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Beim
ersten Verfahren wurden Stücke
der händischen
Aufstriche in einer Glasschale auf einer Heizplatte mit der Emulsionsseite
nach oben erwärmt,
bis die Emulsion klebrig wurde (etwa 60–90 °C), zu welchem Zeitpunkt die
Glasmikroblasen auf die Emulsion gegossen und die Schale vorsichtig
von Hand geschüttelt
wurde, um die Emulsionsoberfläche
zu bedecken. Die Schale wurde von der Wärmequelle entfernt und nach
dem Abkühlen
wurden überschüssige Mikroblasen
von dem PET durch Schütteln
oder durch Anschnipsen des PET-Bogens mit den Fingern entfernt.
Die auf dem emulsionsbeschichteten PET verbleibenden Mikroblasen waren
fest gebunden, da die Oberfläche
mit den Fingern gerieben werden konnte, ohne dass Mikroblasen entfernt
wurden. In Tabelle V sind nachstehend die Massebeladungen der mittels
des ersten Verfahrens aufgetragenen Mikroblasen für sechs
Beschichtungen zusammengefasst.
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Die
berechnete wirksame Dicke wurde anhand der bekannten Schüttdichte
der Mikroblasen und der Daten zur Massebeladung aus Tabelle V ermittelt
(Tabelle V) und daraus der Anteil der Einzelschichtpackung. 4a und 4b zeigen
repräsentative
REM des mit Mikroblasen beschichteten PET aus Probe 3-3 in Tabelle
V mit zwei Betrachtungswinkeln und Vergrößerungen, in denen eine Einzelschichtpackung
dargestellt ist, die visuell mit den Rechenwerten aus Tabelle V übereinstimmt.
Aufnahmen der anderen fünf
Proben waren ähnlich.
Der in 4b dargestellte Abschnitt der
Probe 3-3 wies ungefähr
1,2 × 105 Mikroblasen/cm2 auf,
wobei alle Größen der
Mikroblasen gezählt
wurden. Dies war etwas größer als
der Rechenwert 9,9 × 104/cm2, der für eine Einzelschicht
kubisch gepackter Kugeln mit identischem Durchmesser berechnet wurde.
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Die
Daten aus Tabelle V sowie 4a und 4b zeigen,
dass die Mikroblasen durch einfaches In-Berührung-Bringen mit aufgrund
von Wärme
klebrigen Emulsionsschichten einer Dicke im Bereich von ungefähr 2 Mikrometern
bis 25 Mikrometern mit ausreichend hoher Einzelschicht-Packungsdichte ausreichen
befestigt waren. Überraschenderweise
ergab die geringe Masse der Mikroblasen eine ausreichende Haftung,
wobei nur deren unterer Punkt mit der Haftschicht in Berührung war.
Es war erwünscht,
so wenig Klebstoff wie möglich
zum Befestigen der Glasmikroblasen am Substrat zu verwenden, sodass
der Anteil der Emulsionsschicht an der Massebeladung so gering wie
möglich
war. Dies war auch die bevorzugte Dichte vom Gesichtspunkt einer
einfachen Zerkleinerung der maximalen Anzahl Mikroblasen während des
Freisetzungsschritts. Eine zu dicke oder zu weiche Verbindungsschicht
kann offensichtlich die Mikroblasen dämpfen und deren vollständige Zerstörung verhindern.
Das Anbringen von Mikroblasen auf beiden Seiten einer Bahn, die
auf beiden Seiten mit einer Emulsion beschichtet ist, war eine bevorzugte
Konstruktion, da die Wasserstoffdichte dadurch weiter optimiert
wurde.
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Wie
aus 6 hervorgeht, wurden mit Gas gefüllte Mikrofasern
(45), die unter Wärme
an eine Unterlage (47) gebunden wurden, mit einer dünnen konformen
Haftschicht (49) aus Acrylspray überzogen.
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Nassbindungsverfahren
für Mikroblasen
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Die
Mikroblasen wurden sofort nach dem Beschichten mit einem Meyer-Rakel
und bevor die Beschichtung trocken war auf aufgetragene Emulsionen
aufgebracht. Nach dem Trocknen und Schütteln der Substrate zum Entfernen überschüssiger Mikroblasen
wurden die Massebeladungen der Mikroblasen der nachstehend in Tabelle
VI gezeigten Proben ermittelt. Es erwies sich als notwendig, die
erhaltenen und unveränderten
Emulsionen zu verdünnen,
um das Trocknen so weit zu verlangsamen, dass eine Haftung erreicht
wurde. Im Allgemeinen wurde festgestellt, dass die Verteilungseinheitlichkeit
und die Haftung der Mikroblasen auf beschichtete PET-Substrate schlechter
waren als bei dem Wärmebindungsansatz.
Wie durch den Packungsanteil der Mikroblasenschicht angedeutet,
wiesen die Proben Typ 3-7 und 3-8 aufgrund der unregelmäßigen Bedeckung und
des Aufeinanderstapelns von Mikroblasen beim Trocknen der Schicht
tatsächlich
mehr als eine Einzelschicht Mikroblasen auf. Diese überschüssigen Mikroblasen
wurden nicht so gut festgehalten.
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Beispiel 4. Doppelschicht
mit Wasserstoff gefüllter
Mikroblasen auf einem Substrat mit geringem Gewicht
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Ungefähr 39,7
m einer 15,2 cm breiten Rolle mit 0,0125 mm dickem PET wurden mittels
Gravurauftragen auf beiden Seiten mit einer 50-gewichtsprozentigen
Lösung
der RhoplexTM HA-8-Emulsion mit 6,1 m pro Minute
beschichtet. Die gemessenen trockenen Emulsionsschichtgewichte der
beiden aufeinander folgenden Beschichtungen betrugen 0,17 mg/cm2 und 0,13 mg/cm2.
Diese entsprachen Haftschichtdicken von 3,5 bis 4,5 Mikrometern.
Als Antihaftschicht wurde eine Polyethylenunterlage verwendet und
zusammen mit dem PET aufgewickelt.
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Ein
7,6 cm × 30,5cm
großer
Streifen des doppelt beschichteten PET wurde in eine mit Teflon
beschichtet Al-Schale gegeben, die auf ungefähr 80 °C erwärmt wurde. Mit Wasserstoff
bis 17,0 MPa (300 °K)
gefüllte Mikroblasen
wurden auf die obere Oberfläche
der erwärmten
Probe geschüttet
und vorsichtig aufgestrichen, um die gesamte Oberfläche zu bedecken.
Die Probe wurde umgedreht, die Mikroblasen wurden auf die andere Seite
aufgebracht und dann wurde es zum Abkühlen stehen gelassen. Überschüssige Mikroblasen
wurden durch Schütteln
oder durch Anschnipsen des Bogens mit den Fingern entfernt.
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Die
gemessene Massebeladung von Mikroblasen und Emulsion beschichteter
PET-Grundlage betrug 3,19 mg/cm2 und die
von Mikroblasen alleine 0,934 mg/cm2. Die
berechnete Wasserstoffkonzentration in den 17,0-MP-Mikroblasen (bei
300 °K)
von 18,7 Millimol/g Mikroblasen (oder 3,74 Millimol/cm3)
bedeutet eine Wasserstoffbeladung des Bands von 1,75 × 105 Mol/cm2, oder 5,48
Mol/kg, Band. Für
das beispielhafte Modell einer Brennstoffzelle aus Beispiel 1 mit
einem H2-Verbrauch von 39,1 Wh/Mol bedeutet
diese Beladung eine potenzielle gravimetrische Dichte von 209 Wh/kg.
Die einfachste Art, diese Dichte auf den in Tabelle I vorgeschlagenen
Wert zu erhöhen, ist
die Befüllung
der Mikroblasen mit einem höheren
Druck. Bei 41,4 MPa und 300 °K wäre die Energiedichte
510 Wh/kg. Derartige Drücke
könne unter
Verwendung eines mehrstufigen Befüllungsverfahrens und geringeren
Befüllungstemperaturen
erzielt werden. Auch die Verwendung einer Unterlage mit geringerer
Dichte (PET- und Klebstoffschicht) würde zu einer Erhöhung der
spezifischen Energiedichte beitragen.
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Beispiel 5. Befüllen der
Mikroblasen bei 250 °C
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Zwanzig
Gramm derselben Art Glasmikroblasen, wie sich schon in den vorigen
Beispielen verwendet wurde, wurden durch 8 Stunden langes Erwärmgen in
einem Autoklav bei 254 °C
und 27,7 MPa mit Wasserstoff gefüllt.
Der nach dem Zerbrechen der Mikroblasen freigesetzte Wasserstoff
wurde mit 237 scc/g Mikroblasen ermittelt, was hervorragend mit
der erwarteten Menge übereinstimmt.
Dies zeigt, dass 250 °C
eine ausreichende Temperatur zum Befüllen der Glasmikroblasen mit
Wasserstoff war.
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Beispiel 6. Zerbrechen
von Mikroblasen auf Band
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Ein
Paar massive Aluminiumzylinder mit einem Durchmesser von 2,54 cm
und einer Länge
von 8 cm, wurden parallel zueinander zwischen Metallendplatten angebracht.
Die Zylinder wurden mit Nass- und Trockenschleifpapier TRI-M-ITE
mit Korngröße 500 und
vom Typ 411Q (3M Co.) bedeckt. Zwei kleine Federn, die zwischen
den Enden der Zylinder angebracht waren, zogen Letztere aufeinander,
sodass das Sandpapier an der Berührungstangente
zwischen den Zylindern unter Druck stand. Es wurde geschätzt, dass
die von den beiden Federn erbrachte Kraft gleich dem Gewicht einiger
weniger hundert Gramm war. Ein 7 cm breiter Streifen der in Beispiel
2 hergestellten Bahn wurde von Hand zwischen den Zylindern hindurchgezogen,
wodurch die Glasmikroblasen durch eine Kombination aus mechanischer
Scherkraft und Druckkraft zerbrochen wurden Eine REM-Untersuchung
der Bandfläche,
die zwischen den Zylinder hindurch geführt wurde, ergab ein Zerbrechen
von 90 Prozent.
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Derartig
freigesetzter Wasserstoff kann zur Erzeugung elektrischer Energie
zur Anode einer Brennstoffzelle geführt werden. In Anwendungen,
in denen das Gas ein Oxidationsmittel ist, wird es zur Kathode einer
Brennstoffzelle geführt.