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DE69731157T2 - Billiges Verfahren zum Zusammenbauen eines extrudierten Kanülenhalters für eine Vorrichtung zum Legen eines Katheters - Google Patents

Billiges Verfahren zum Zusammenbauen eines extrudierten Kanülenhalters für eine Vorrichtung zum Legen eines Katheters Download PDF

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DE69731157T2
DE69731157T2 DE69731157T DE69731157T DE69731157T2 DE 69731157 T2 DE69731157 T2 DE 69731157T2 DE 69731157 T DE69731157 T DE 69731157T DE 69731157 T DE69731157 T DE 69731157T DE 69731157 T2 DE69731157 T2 DE 69731157T2
Authority
DE
Germany
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cannula
catheter
extruded
chamber
chamber arrangement
Prior art date
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DE69731157T
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DE69731157D1 (de
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David L. Milton Bogert
Zinovy Altman
Thomas Simsbury Koehler
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Smiths Medical ASD Inc
Original Assignee
Johnson and Johnson Medical Inc
Medex Inc
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Publication date
Application filed by Johnson and Johnson Medical Inc, Medex Inc filed Critical Johnson and Johnson Medical Inc
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Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • 1. Fachgebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein ein billiges Verfahren zur Herstellung einer Befestigung zwischen einer Kanüle und einer Kammeranordnung einer Katheter-Einführungsvorrichtung.
  • Die Verwendung von klinischen Instrumenten, bei welchen angespitzte Hohlnadeln oder Kanülen benutzt werden, um die Haut eines Patienten zu durchstechen und insbesondere Katheter mit solchen Nadeln zur Durchführung der Venenpunktion sind in der Medizin wohlbekannt und werden von Ärzten und vom Klinikpersonal in weitem Umfange praktiziert, um Fluide und Arzneimittel direkt in den Blutkreislauf von Patienten zu injizieren. Weiterhin kann es bei chirurgischen Operationen oder Eingriffen oft erforderlich sein, daß Gesamtblut-Injektionen oder Einspritzflüssigkeiten einem Patienten bei solchen chirurgischen Eingriffen verabreicht werden. Grundsätzlich ist es wohlbekannt und schon beträchtliche Zeit praktiziert worden, daß die Einleitung solcher Fluide in das Blutkreislaufsystem von Patienten die Durchführung einer Venenpunktion unter Verwendung einer hohlen starren Nadel mit einer proximalen Befestigungsstelle für eine Fluidverbindung zur Verbindung der Nadel mit einem Vorrat intravenös zu verabreichender Fluide erforderte.
  • Das vorgenannte Verfahren zur Verabreichung von Fluiden an Patienten durch Venenpunktionen war Gegenstand einiger ernster Probleme bei dieser Verabreichung von Fluiden an Patienten nach diesem Verfahren. Daher war eine erste Betrachtung auf die den Nadeln innewohnende Starrheit gerichtet. Diese bestehen normalerweise aus Stahl von Chirurgie-Qualität, und während sie in die Vene eines Patienten eingeführt sind, ist es aus Sicherheitsgründen notwendig, sie für die Dauer der Fluid-Verabreichung bzw. Transfusion in einer festen Position an der Stelle der Venenpunktion zu halten, wodurch ein solcher Vorgang eine beträchtliche Zeitdauer erfordern könnte. Zusätzlich zum bisher Gesagten kann es manchmal notwendig werden, periodisch Blutproben zu entnehmen und/oder nacheinander intravenöse Fluid-Verabreichungen beim Patienten vorzunehmen. Dies erfordert, daß der Patient eine Reihe oder einer Vielzahl von Venenpunktionen unterworfen wird, die jeweils zu bestimmten Zeiten an verschiedenen Körperstellen verabreicht werden, was im Hinblick auf solche wiederholten und mitunter schmerzhaften und unerfreulichen Venenpunktionen eine relativ traumatische Erfahrung für den Patienten bedeutet.
  • Um für die vorgenannten Probleme eine Besserung herbeizuführen oder sie nach Möglichkeit ganz zu beseitigen, hat sich in der Medizintechnik in letzter Zeit die Praxis eingebürgert, flexible Rohrkatheter aus einem Material mit geringer Reibung, beispielsweise Silastic oder Teflon®, in die Vene eines Patienten einzuführen und es zuzulassen, daß das Katheterrohr über längere Zeiträume in einer solchen Position verbleibt, um beispielsweise periodisch Fluide einschließlich Nährstofflösungen, Blut- oder Plasma-Transfusionen oder Arzneimittel in flüssiger Form zu verabreichen oder auch um Blutproben und dergleichen zu entnehmen. Auf diese Weise sind die vorgenannten Traumata, Blutungen oder Infiltrationen infolge der wiederholten Venenpunktionen weitgehend vermieden worden, und die Gefahr bzw. die Unbequemlichkeiten eines Patienten durch den Verbleib einer starren Nadel in seinem Körper für eine längere Zeit wurden grundsätzlich überwunden. Somit wurden zum Positionieren des distalen Endes eines solchen flexiblen Katheterrohres in einem Körperhohlraum eines Patienten, wie in einem Gefäßhohlraum oder in einer Vene, normalerweise eine Kanüle oder eine Hohlnadel mit scharfer Spitze angewandt, um die Venenpunktion zu erzeugen. Danach wurde das flexible Katheterrohr, das teleskopartig und gleitend auf dem Außenumfang der Kanüle oder Hohlnadel aufgebracht war, hülsenartig auf der Nadel entlang in die Vene vorgeschoben, nachdem die Nadel die Venenpunktion erzeugt hatte. Die Nadel war so ausgebildet, daß sie danach aus dem Inneren des Katheterrohres zurückgezogen wurde, während letzteres an der Stelle der Venenpunktion im Körper des Patienten verbleiben konnte. Die Nadel wurde dann in geeigneter Weise entsorgt. Zum Aufbau solcher Instrumente siehe die US-Patente Nr. 4.269.186 und 4.403.990.
  • Dessen ungeachtet kann die Nadel, welche zuvor im Körper eines Patienten positioniert worden ist, nach der Venenpunktion infektiösen Stoffen ausgesetzt worden sein, beispielsweise wenn ein Patient mit dem Erworbenen Immundefekt-Syndrom (AIDS) infiziert ist, was häufig oder praktisch immer endgültig schädliche Folgen hat. Auch andere gefährliche Infektionen, wie Hepatitis, stellen eine ständige Gefahr für das Klinikpersonal dar, das sich unbeabsichtigt bzw. zufällig mit der gebrauchten Nadel nach deren Herausziehen beim Patienten stechen kann, mit der daraus resultierenden Möglichkeit einer Infektion oder gar des Todes. Folglich wird die Nadel nach dem Ausziehen aus dem Körper des Patienten grundsätzlich in eine Schutzhülle, wie beispielsweise ein Nadelspitzen-Schutzgehäuse bzw. -Anordnung zurückgezogen und mit diesen zusammen sicher entsorgt.
  • 2. Diskussion des Standes der Technik
  • In vielen Entwicklungsländern bzw. unentwickelten Ländern, die gewöhnlich als „Länder der Dritten Welt" bezeichnet werden, ist es gängige Praxis, Kanülen, Katheter und Stahlstiletts viele Male zu verwenden, um die Ausgaben für medizinische Behandlung zu senken. Die damit verbundenen Gesundheitsgefahren sind, wie oben schon bemerkt wurde, ganz beträchtlich, nicht zu sprechen von den Unbequemlichkeiten für die Patienten. Um dieses weitgefächerte medizinische Problem anzugehen, ist es besonders wünschenswert, ein billiges Einweg-Katheter-Einführungssystem zu schaffen. Gegenwärtig besteht entsprechend dem üblichen Stand der Technik bei Katheter-Einführungssystemen dasselbe allgemein aus einer scharfen Stahlkanüle oder einem Stilett, die bzw. das durch eine Klebeverbindung in einem spritzgeformten Grundkörper befestigt ist, der eine integrierte Blutkammer aufweist, die mittels eines porösen Stöpsels verschlossen ist. Die Schwierigkeiten bei der Herstellung einer Stahlkanüle in Verbindung mit einem geformten Kunststoffkörper bzw. einer Blutkammer machen die Nachteile im Zusammenhang mit der Formung eines Kunststoffkörpers um eine Stahlkanüle herum deutlich, da Schwierigkeiten beim Einhalten der Genauigkeit der Kanülenzentrierung auftreten, weil es, insbesondere bei kleineren Dickenmaßen, extrem schwierig ist, eine dünne Stahlkanüle genau in einer Form zu halten, wenn die Strömung des Kunststoffes in die Form bei Tausenden von psi (1 psi = 6,9 kN/m2) erfolgt. Infolgedessen ist der Aufbau eines geformten Körpers, wie einer Blutkammer, mit einer während des Formungsvorganges eingesetzten Stahlkanüle relativ kompliziert und führt nicht immer zu den gewünschten Resultaten, so daß der gesamte Fertigungsprozeß dadurch relativ teuer und in unterentwickelten bzw. Entwicklungsländern, wo der Kostenfaktor von vorrangiger Bedeutung ist, schwierig zu vermarkten ist. Insbesondere wenn große Teile der Bevölkerung betroffen sind, ist es zumeist eine absolute Notwendigkeit, eine Katheter-Einführungsvorrichtung in Massenproduktion mit geringen Kosten herzustellen, welche auch leicht und kostengünstig zu entsorgen ist.
  • Das bereits erwähnte US-Patent Nr. 4.269.186 beschreibt eine Befestigung zwischen einer Stahlkanüle und einer Kunststoff-Blutkammer, wobei die Kanüle durch Kleben mit einem zylindrischen Metallteil verbunden ist, derart, daß die Kanüle aus beiden Enden desselben herausragt, und dieses zylindrische Teil in der Öffnung der Blutkammer verklebt ist.
  • Demzufolge ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren zur Herstellung einer Befestigung zwischen einer Kanüle und einer Kammeranordnung einer Katheter-Einführungsvorrichtung zu schaffen, bei welchem die Verbindung zwischen einer Ka nüle und einem Gehäuse in ihrem Aufbau einfach gehalten ist und es ermöglicht, die Herstellungsverfahren der ganzen Vorrichtung ökonomisch durchführbar zu gestalten, so daß die Vorrichtung nach nur einmaligem Gebrauch entsorgt werden kann.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Entsprechend der vorliegenden Erfindung wird diese Aufgabe durch ein Verfahren erfüllt, wie es in Anspruch 1 beschrieben ist. Bevorzugte Verfahren sind in den Unteransprüchen beschrieben.
  • Entsprechend einem speziellen Merkmal der Erfindung wird eine Konzeption angewandt, bei welcher entweder ein geformtes Teil oder ein extrudierter Kunststoff-Stöpsel von grundsätzlich im wesentlichen zylindrischer Gestalt verwendet wird, um die Stahlkanüle in genauer Zentrierung im Gehäuse zu halten, welches eine Blutkammer sein kann. Um dies zu bewirken, kann das Gehäuse entweder ein extrudiertes oder ein in einer Form hergestelltes Teil sein, welches eine Stöpselmontierung der Kanüle durch Pressen oder Einpassen, ohne daß ein Klebstoff benötigt wird oder ein Korrektur-Zentrierungsarbeitsgang erforderlich ist, gestattet, um die richtige Ausrichtung der Kanüle relativ zur Blutkammer und/oder zu den übrigen Teilen der Kathetervorrichtung zu ermöglichen. Diese spezielle Konstruktion erleichtert die Formung der Blutkammer, auch wenn eine extrem schmale und langgestreckte Blutkammer im Gehäuse vorgesehen ist, um eine Stromlinien-Baugruppe zu schaffen, da diese Blutkammer nicht auf dem Außendurchmesser sondern im Innendurchmesser des Gehäuses gehalten wird.
  • Entsprechend einem anderen Aspekt der Erfindung wird anstelle der Positionierung der Stahlkanüle durch eine Klebeverbindung in einem spritzgeformten Gehäusekörper mit integrierter dichter Blutkammer mit einem porösen Stöpsel erfindungsgemäß vorgeschlagen, den Gehäusekörper aus abgehackten oder abgeschnittenen Segmenten extrudierten Kunststoff-Materials herzustellen, das nicht nur einfach und kostengünstig herstellbar ist, sondern auch extrem einfach und schnell in einem kostengünstigen Automaten montiert werden kann, welcher an die begrenzten ökonomischen Möglichkeiten der Entwicklungsländer bzw. unentwickelter Länder angepaßt ist. Gewöhnlich werden für Katheter-Einführungssysteme in erster Linie in einer Form hergestellte Teile für den Grundkörper verwendet, welcher die Stahlkanüle hält und die Blutkammer bildet. Im Gegensatz dazu und entsprechend einem erfindungsgemäßen Verfahren bilden „abgehackte" bzw. zu Segmenten geschnittene Stücke eines extrudierten Teiles den Grundkörper, welcher die Kanüle hält, wo bei eines der extrudierten Segmente als kombinierte Fingerhalterung und Blutkammer und das andere extrudierte Segment als Kombination von Nasenteil und Kanülenhalter dient. Ein poröser Stöpsel wird zur Entlüftung der Blutkammer sowie als von der Kanülenhalterung abgewandtes Ende verwendet.
  • Entsprechend einer Abwandlung kann ein extrudiertes Teil anstelle eines in einer Form hergestellten Teiles in einfacher Weise zum Halten der Kanüle benutzt werden, während die Entlüftung der Blutkammer mittels eines Lasers geformt wird. Eine weitere Abwandlung ergibt ein Sicherheitskathetersystem, wobei das extrudierte Teil einen Kanülen-Endbereich innerhalb eines in der Form hergestellten Gehäuses bzw. einer solchen Blutkammer hält und wobei die Entlüftung der Blutkammer entweder mittels Laser oder durch einen porösen Stöpsel gebildet wird.
  • Bei allen vorgenannten Verfahren wird die Stahlkanüle ohne die Verwendung von Klebstoffen in ihre Position gepreßt, während der Katheter der Einführungsvorrichtung vorzugsweise durch ein einziges Bauteil gebildet wird, das entweder durch Formung in thermischen Zyklen oder durch Dehnformung hergestellt wird. Darüber hinaus könnte ein Schutzschild für diese Katheter-Einführungsvorrichtung entweder ein einfaches abgehacktes Stück eines Extrusionsteiles sein, das zum Einpassen über der Spitze der Katheternabe eher als zum Einpassen auf dem Gehäuse-Grundkörper oder auf der Blutkammer geeignet ist.
  • Die erfindungsgemäßen Verfahren sind alle zur Realisierung einfacherer und weniger kostspieliger Verfahren zur Herstellung von Katheter-Einführungsvorrichtungen geeignet, und die nach solchen Verfahren hergestellten Anordnungen sind ausreichend ökonomisch verfügbar, so daß sie nach einmaligem Gebrauch entsorgt werden können, wodurch die Gefahren einer Infektion von Patienten durch wiederverwendete Katheter-Einführungsvorrichtungen beträchtlich reduziert sowie das medizinische und Klinikpersonal geschützt wird.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Es wird nun auf die nachfolgende detaillierte Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen Bezug genommen, wobei letztere darstellen: Die 1 bis 4 zeigen verschiedene Ausführungsformen zum Halten der Kanülen in geformten Teilen einer Katheter-Einführungsvorrichtung entsprechend dem gegenwärtigen Stand der Technik.
  • 5 zeigt einen Längsschnitt eines extrudierten Segmentes entsprechend der Erfindung, welches eine Dichtmanschette für eine Kanüle zur Befestigung in der Blutkammer bei der Zusammenfügung bildet, in Explosivdarstellung.
  • 6 zeigt die Blutkammer-Befestigung von 5 im zusammengefügten Zustand.
  • 8 zeigt eine Ansicht, ähnlich 7, einer abgewandelten Ausführungsform der extrudierten Katheter-Einführungsvorrichtung.
  • 9 zeigt eine weitere Ausführungsform einer extrudierten Katheter-Einführungsvorrichtung ähnlich derjenigen von 7.
  • Detaillierte Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
  • Unter Bezugnahme auf spezielle Details der 1 ist der Aufbau einer Anordnung 10 zum Halten einer Stahlkanüle 12 in einem in einer Form hergestellten Bauteil 14, beispielsweise einer Blutkammer, dargestellt, wie er in der gegenwärtigen Technologie verwendet wird.
  • Bei den nachfolgend beschriebenen Ausführungsformen sind durchweg identische oder einander entsprechende Bauteile mit den gleichen Bezugszahlen bezeichnet.
  • In diesem Falle weist eine geformte Fingerhaltevorrichtung 16 eine Zentralöffnung 18 zum Halten der Stahlkanüle bzw. des Stiletts 12 in einer engen Passung auf. Das Ende 20 der Kanüle 12, welches sich in axialer Richtung nach innen in den Fingerhalter 16 erstreckt, ist mit einem Ende 22 des in einer Form hergestellten Gehäuses 14, das eine Blutkammer sein kann, fest verbunden und während des Formungsvorganges des Gehäuses oder Bauteiles mit diesem zusammen geformt worden, um durch die Bohrung 24 hindurch eingepaßt zu werden. In diesem Falle ist es insbesondere bei den kleineren Dickenmaßen ziemlich schwierig, die Zentrierung bzw. Positionierung der Kanüle aufrechtzuerhalten. Die Ursache für das zuvor Gesagte liegt darin, daß es extrem schwierig ist, einen kleinen bzw. dünnen Stahlstift, wie eine Kanüle 12 in einer Form zu halten, während der Kunststoff zur Herstellung des Kunststoffteiles 14 mit einem Druck von Tausenden von psi (1 psi = 6,9 kN/m2) in die Form strömt. Folglich führt der Vorgang der Formung des Verbundteiles aus geformtem Kunststoff und der Stahlkanüle häufig zu einer großen Anzahl von Ausschuß, was nicht nur den Formungsvorgang selbst kompliziert und kostspielig macht, sondern auch durch die große Zahl von Ausschußteilen die Stückkosten bei der Herstellung der Kanüle mit der Blutkammerbefestigung für eine Katheter-Einführungsvorrichtung weiter in die Höhe treibt.
  • Zur 2 übergehend ist die Stahlkanüle 12 in diesem Falle fest in eine Bohrung 30 der Fingerhaltevorrichtung 32 eingeformt, welche ihrerseits die geformte Blutkammer bzw. das Gehäuse 36 an einem Ende 38 klemmend in einer Ringvertiefung 34 aufnimmt. Wie bei der Ausführungsform von 1 ist auch in diesem Falle die Zentrierung der Stahlkanüle 12 schwierig einzuhalten, was zu einer großen Anzahl an Zurückweisungen bei der Herstellung der Katheter-Einführungsvorrichtung führt.
  • Beim Betrachten der Ausführungsform von 3 ist zu erkennen, daß in diesem Falle die Kanüle 12 weder in die Blutkammer bzw. in das Gehäuse 40 und auch in die Fingerhaltevorrichtung 42, wie in 1, oder nur in die Fingerhaltevorrichtung 32, wie in 2, eingeformt ist, sondern in diesem Falle die Kanüle 12 in einen sich nach vorn erstreckenden Nabenteil 44 am Ende 46 der Blutkammer bzw. des Gehäuses 40 eingeformt ist. Dieser Nabenteil wird dann durch Preßpassung in einer Zentralöffnung bzw. -bohrung 48 in der Fingerhaltevorrichtung 42 befestigt. Auch dies führt wiederum zu potentiellen Schwierigkeiten beim Einhalten der Zentrierung der Kanüle in der geeigneten Ausrichtung bzw. im geforderten Genauigkeitsgrad.
  • Was die Ausführungsform der 4 der Zeichnungen anbelangt, so ist die Kanüle 12 wiederum in eine Bohrung 50 eingeformt, die sich zentral durch ein Ende 52 der Fingerhaltevorrichtung 54 sowie durch den Endbereich 56 der Blutkammer bzw. des Gehäuses 58 erstreckt, wobei die Blutkammer lose in der Fingerhaltevorrichtung positioniert ist, wobei es erforderlich ist, die Stahlkanüle 12 in ihrer axialen Ausrichtung sowohl relativ zur Blutkammer 58 als auch zur Fingerhaltevorrichtung 54 zu halten. Dies wiederum beeinträchtigt die Genauigkeit der Kanülenzentrierung in ungünstiger Weise und macht die ganze Anordnung im Hinblick auf die geforderte Präzision bei der Formung der Bauteile sowie beim Halten der Kanüle 12 in ihrer richtigen und genauen Zentrierungsposition schwierig herstellbar.
  • Um eine einfache Konstruktion für die Blutkammer-Befestigungsanordnung der Katheter-Einführungsvorrichtung zu schaffen, welche geringe Kosten verursacht, wobei die Zentrierung der Kanüle 12 sowohl zum Bereich der Fingerhaltevorrichtung 60 als auch zur Blutkammer 62 einzuhalten ist, wird, wie es in 5 der Zeichnungen dargestellt ist, die Fingerhaltevorrichtung 60, welche ein in einer Form hergestelltes Kunststoffteil ist, mit einer Zentralbohrung 64 in einem Ende 66 ausgeführt, welche zu einer Zentralbohrung 68 in der Blutkammer 62 ausgerichtet ist, wobei letztere ein Kunststoffteil ist, das entweder in einer Form hergestellt oder extrudiert ist. Die Kanüle 12, welche ein starres Stahl-Stilett mit einer scharfen Einstechspitze (nicht dargestellt) zur Herstellung einer Venenpunktion beim Patienten ist, weist ein entgegengesetztes bzw. hinteres Ende 70 auf, das von einer Dichtmanschette 72 in Preß- oder Übergangspassung umgeben ist. Die Dichtmanschette kann die Form eines extrudierten zylindrischen Abschnittes oder eines sogenannten „Stöpsels" haben. Die Dichtmanschette 72 kann aus extrudiertem Urethan, PEBAX®, vernetztem Polyolefin mit Glimmer, DE oder Siliziumgel als Füllstoff oder aus anderen geeigneten Kunststoffmaterialien bestehen und erfordert zwischen der Dichtmanschette 72 und der Kanüle 12 keinerlei Klebstoff.
  • Wie in 6 dargestellt, wo die Bauteile der Blutkammerbefestigung in ihrem zusammengefügten Zustand gezeigt sind, ist die Dichtmanschette 72 in Verbindung mit der Kanüle 12 in die ausgerichteten Bohrungen 64 und 68 der Fingerhaltevorrichtung 60 sowie der Blutkammer 62 eingepreßt, wobei das Übermaß gegenüber den Bohrungen in der Fingerhaltevorrichtung sowie in der Blutkammer beispielsweise 0,025 mm bis 0,5 mm (0,001 Zoll bis 0,020 Zoll) beträgt, wodurch alle Bauteile klemmend ineinandergreifen, während die Formgenauigkeit und die Zentrierungsgenauigkeit der Kanüle 12 in einfacher Weise beibehalten wird.
  • Die vorgenannte Anordnung kann einen Fingerhalter 60 aufweisen, welcher aus einem geeignet geformten starren Kunststoff hergestellt ist, der zugleich eine Schmierwirkung zeigt, wie beispielsweise undurchsichtiges Nylon®, Polyester oder Polyolefin, während die Blutkammer 62 entweder ein in einer Form hergestelltes Bauteil oder als Rohrelement extrudiert sein kann und aus klarem ABS®, Polypropylen, modifiziertem Acryl oder einem Material entsprechenden Typs besteht. Dieses Verfahren zur Blutkammerbefestigung erfordert keinerlei Klebstoff bzw. eine Ultraviolett-Aushärtung von Material, und es erfordert auch nicht die Verwendung kompliziert geformter Teile, wobei das Verfahren nur einen einzigen Montageschritt und zwei Bauteile mit kritischen Abmessungen, nämlich die Dichtmanschette 72 und die Kanüle 12, erfordert. Darüber hinaus wird die Blutkammer 62 durch den Stöpsel bzw. die Dichtmanschette 72 in ihrer richtigen Position in bezug auf die Fin gerhaltevorrichtung 60 gehalten, ohne daß eine Wechselwirkung des Außendurchmessers des Stöpsels mit der zylindrischen Innenfläche der Fingerhaltevorrichtung 60 besteht, wodurch der Herstellungsprozeß im Vergleich zum gegenwärtigen Stand der Technik, wie er in den Ausführungsformen der 1 bis 4 dargestellt ist, einfacher und weniger kostspielig wird.
  • Auf die in 7 der Zeichnungen dargestellte extrudierte Katheter-Einführungsvorrichtung 80 Bezug nehmend ist dort eine Stahlkanüle 12 mit einer scharfen Spitze 82 zur Erzeugung einer Venenpunktion gezeigt. Das entgegengesetzte Ende 84 der Kanüle 12 ist in den extrudierten Kanülenhalter in Form eines Hohlstöpsels oder eines Rohrsegmentes eingepreßt, welcher bzw. welches eine Dichtmanschette 72 ähnlich derjenigen bildet, wie sie in den 5 und 6 dargestellt und beschrieben ist. Bei dieser Ausführungsform, die in Preßpassung auf den hinteren Teil 86 um den Außenumfang der extrudierten Kanülenhalter-Dichtmanschette 72 aufgebracht wird, handelt es sich um ein extrudiertes Kunststoffteil, wie beispielsweise ein Hohlzylinderelement bzw. einen Rohrkörper 88, welcher geeignet ist, die Blutkammer 90 zu bilden und dessen distales Ende 91 durch einen festen porösen Stöpsel 92 verschlossen werden kann, um dort befindliche Blutbestandteile zu entlüften.
  • Ein Katheter 96 besteht aus einem einzigen Stück entweder aus einem dehnungsgeformten oder in thermischen Zyklen geformten Kunststoffmaterial, und er weist eine Fingerhalte-Flanschnabe 98 auf, die sich eng angepaßt um den vorderen Teil 100 der extrudierten Kanülenhalte-Dichtmanschette 72 erstreckt, wobei die Bodenfläche 102 der Nabe 98 das Ende des zylindrischen Elementes 88 berührt. Ein langgestreckter Rohrteil 104 des Katheters 98 erstreckt sich von der Nabe 98 eng anliegend über die Außenfläche der Stahlkanüle 12 bis zu deren Spitze 82. Derjenige Teil der Stahlkanüle 12, der den Katheterteil 104 trägt, kann von einem abnehmbaren extrudierten Kunststoff-Rohrschild 106 umgeben sein. Bei dieser Ausführungsform können die verschiedenen Bauteile schnell und wenig kostspielig durch die Formung in erster Linie einfacher extrudierter Rohrteile aus Kunststoffmaterial geformt werden, wobei die meisten nicht mit sehr engen Toleranzen gefertigt werden müssen und folglich für einfache und wenig kostspielige Vorrichtungen angeliefert und dort montiert werden können. Darüber hinaus können Ultraschallanwendungen, Klebstoffe, Ultraviolettöfen und andere komplizierte Verfahren und/oder Einrichtungen vermieden werden, was alles dazu beiträgt, die vorliegende Konstruktion einer Katheter-Einführungsvorrichtung einfach und wenig kostspielig zu realisieren, um eine weltweite und universelle Produktion und Anwendung insbesondere in Entwicklungs- bzw. unentwickelten Ländern zu ermöglichen und auf diese Weise diese Vorrichtungen nach einmaligem Gebrauch ökonomisch vertretbar entsorgen zu können.
  • In Bezug auf die Ausführungsform von 8 der Zeichnungen, bei welcher Elemente, die den Elementen von 7 ähnlich oder mit diesen identisch sind, mit gleichen Bezugszahlen versehen sind, besteht der Unterschied in erster Linie darin, daß hier, anstelle eines extrudierten Blutkammerkörpers in rohrförmiger Ausführung und eines festen Stöpsels zur Entlüftung der Blutkammer, ein in einer Form hergestellter Kunststoff-Blutkammerkörper 110 mit einer integrierten äußeren angeformten Fingerhaltevorrichtung 112 vorgesehen ist und wobei das distale Ende 114 des geformten Blutkammerkörpers 110, anstelle einer Öffnung mit einem porösen Entlüftungsstöpsel, vollständig verschlossen ist. Bei dieser Ausführungsform können mittels Laser in die Blutkammer 118 geschnittene Entlüftungslöcher 116 für die Blutzufuhr oder als Alternative, wie bei der Ausführungsform von 7, kann ein poröser Entlüftungsstöpsel 92 vorgesehen werden, welcher bei dem in einer Form hergestellten Blutkammerkörper 110 mit integriert angeformten Fingerhaltevorrichtungen 112 verwendet wird. Obwohl hierbei der Blutkammerkörper 110 eine kompliziertere Form hat als das extrudierte Teil 88 von 7, ist er mit den integriert angeformten Fingerhaltevorrichtungen einfach aufgebaut, wodurch ein Verfahren zur Herstellung eines preiswerten Katheters mit integrierter Fingerhaltevorrichtung möglich bleibt.
  • Bei der Ausführungsform von 9 der Zeichnungen, bei welcher Elemente, die ähnlich den oder identisch mit denjenigen der Ausführungsformen der 7 und 8 sind, mit den gleichen Bezugszahlen versehen sind, ist ein zylindrischer Nasenschutz 120 mit einer herausragenden Nabe 122 vorgesehen, welche sich abgedichtet über die Kanüle 12 erstreckt und wobei der Kanülenhalter aus einer extrudierten Dichtmanschette 72 mit einer mittels Preßpassung angefügten entweder extrudierten oder in einer Form hergestellten Blutkammer 124 besteht. Das entgegengesetzte bzw. distale Ende 126 der Blutkammer 124 kann geschlossen mit Laser-Entlüftungslöchern 128 für das in die Blutkammer gesogene Blut oder alternativ, wie in 7 der Zeichnungen, mit einem porösen Entlüftungsstöpsel 92 versehen sein, welcher den Inhalt der Blutkammer entlüftet.
  • Der Außenumfang der Blutkammer 124 ist im Abstand von einem zylindrischen Wandteil 130 des Nasenschutzes 120 und dieser seinerseits von einem geformten Körper bzw. Gehäuse 132 mit integrierten Fingerhaltevorrichtungen 134 umgeben, wodurch sich ein Blutkammer-Sicherungsteil für die Katheter-Einführungsvorrichtung ergibt. Wie bei den vorhergehenden Ausführungsformen kann ein entfernbarer extrudierter zylindrischer oder rohrförmiger Kunststoff-Schild 106 den Katheter sowie die Stahlkanüle umgeben und den Benutzer auf diese Weise vor einem Nadelstich durch die scharfe Spitze 82 der Kanüle 12 schützen.
  • Aus dem zuvor Gesagten ist wohl deutlich geworden, daß die Erfindung auf extrem einfache Verfahren zur Schaffung extrudierter Katheter-Einführungsvorrichtungen und Blutkammerbefestigungen gerichtet ist, welche kostenmäßig besonders effektiv und zum einmaligen Gebrauch und anschließender Entsorgung, insbesondere für Entwicklungs- bzw. unentwickelte Länder der „dritten Welt" geeignet sind.
  • Während hier dargestellt und beschrieben wurde, was als die bevorzugten erfindungsgemäßen Verfahren anzusehen ist, versteht es sich von selbst, daß zahlreiche Abwandlungen und Änderungen in Form und Detail vorgenommen werden können, ohne den Bereich der Erfindung zu verlassen. Es ist daher beabsichtigt, daß die Erfindung weder auf die genaue Form und die genauen Einzelheiten, wie sie hier dargestellt und beschrieben wurden, noch auf irgend etwas beschränkt wird, was weniger ist als die gesamte Erfindung, wie sie hier beschrieben und nachfolgend beansprucht wird.

Claims (19)

  1. Verfahren zur Herstellung einer Befestigung zwischen einer Kanüle (12) und einer Kammeranordnung (62) einer Katheter-Einführungsvorrichtung ohne die Verwendung von Klebstoff mit den Schritten, daß zuerst eine langgestreckte Kanüle (12) in einer festen, abgedichteten Position durch eine zentrale axiale Durchgangsbohrung in einem extrudierten Zylinderteil (72) hindurch angeordnet wird, wobei ein Großteil der Länge der Kanüle (12) aus einem ersten Ende des Zylinderteiles herausragt und in einer scharfen Spitze endet, um die Einführung in den Körper eines Patienten zu erleichtern und ein kürzerer Teil (70) der Kanüle (12) aus dem entgegengesetzten Ende des Zylinderteiles (72) herausragt und daß dann eine Kunststoff-Kammeranordnung (62) mit einer Öffnung (68) an ihrem einen Ende, deren Durchmesser den Außendurchmesser des Zylinderteiles (72) eng umschließt, an diesem Zylinderteil (72) befestigt wird, wobei sich zumindest ein Teil der axialen Länge des Zylinderteiles (72) in die Kammeranordnung (62) hinein erstreckt und wobei die Befestigung durch einen dichten Druckpassungseingriff dieses Teiles in der Öffnung (68) erreicht wird, wodurch alle Bauteile miteinander im Klemmeingriff stehen und die Maß- und Formgenauigkeit der Zentrierung der Kanüle (12) beibehalten wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, bei welchem der Außendurchmesser des Zylinderteiles (72) und der Durchmesser der Öffnung (68) in der Kammeranordnung (62) derart bemessen sind, daß der dichte Eingriff durch eine Preßpassung hergestellt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, bei welchem die Preßpassung zwischen dem Außendurchmesser des Zylinderteiles (72) und dem Durchmesser der Öffnung (68) in der Kammeranordnung (62) eine Größe zwischen 0,025 mm und 0,5 mm (0,001 Zoll bis 0,020 Zoll) hat.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei welchem das extrudierte Zylinderteil (72) aus einem kontinuierlich extrudierten Rohrkörper auf Länge geschnitten wird.
  5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei welchem die Kammeranordnung (62) aus einem langgestreckten extrudierten hohlen Zylinderkörper geformt wird.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei welchem die Kammeranordnung (62) aus einem langgestreckten, in einer Form hergestellten hohlen Zylinderkörper geformt wird.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei welchem eine Kunststoff-Fingerhaltevorrichtung (60) für die Katheter-Einführungsvorrichtung von einem zylindrischen Element gebildet und am Ende der Kammeranordnung (62) positioniert wird sowie die Öffnung (68) aufweist und einen zylindrischen Wandabschnitt aufweist, welcher zumindest einen Teil der axialen Länge der Kammeranordnung (62) umschließt.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, bei welchem der Teil (66) der Fingerhaltevorrichtung (60), welcher am Ende der Kammeranordnung (62) positioniert wird, ein Durchgangsloch (64) aufweist, das entsprechend der Größe der Öffnung (68) in der Kammeranordnung (62) bemessen ist, wobei das extrudierte Zylinderteil (72) in einer Preßpassung in die Öffnung (64) eingepaßt wird, um auf diese Weise dicht in das Durchgangsloch der Fingerhaltevorrichtung (60) einzugreifen.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei welchem eine Fingerhaltevorrichtung (112) für die Katheter-Einführungsvorrichtung integriert an die Kammeranordnung (110) angeformt wird.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 9, bei welchem ein in einer Form hergestellter Katheter (104) im wesentlichen den Hauptteil der Länge der Kanüle (12) eng umschließt, wobei der Katheter (104) eine Nabe (98) aufweist, welche in einer Preßpassung auf einem Teil der Außenfläche des Zylinderteiles (72) anschließend an den Teil mit der Kammeranordnung (110) und in dichter Anlage an diesem positioniert wird.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei welchem sich ein Nasenschutz (120) zumindest über einen Teil der Länge der Kammeranordnung (124) erstreckt, wobei der Nasenschutz (120) ein an der Kanüle (12) befestigtes Ende hat, ein in einer Form hergestellter Katheter (104) den Hauptteil der Länge der Kanüle (12) im wesentlichen eng umschließt, eine Nabe (98) des Katheters (104) an einem Vorsprung (122) des Nasenschutzes (120) befestigt wird und ein Gehäusekörper (132) mit integrierten Fingerhaltevorrichtungen (134) den Nasenschutz (120) sowie die Kammeranordnung (124) umschließt.
  12. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 11, bei welchem die Kammeranordnung eine Blutkammer umfaßt.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, bei welchem ein poröser Pfropfen (92) in ein Ende der Kammeranordnung in einem Abstand vom Ende, in welchem eine Öffnung vorgesehen ist, eingesetzt wird.
  14. Verfahren nach Anspruch 12, bei welchem in der Blutkammer in der Nähe von deren Ende und in einem Abstand vom Ende mit der darin vorgesehenen Öffnung mittels Laser Luftlöcher (116; 128) eingeschnitten werden.
  15. Verfahren nach Anspruch 12, bei welchem ein Ende, welches sich in einem Abstand vom Ende mit der darin vorgesehenen Öffnung befindet, gewellt (146) wird, um eine partielle Entlüftung zu bilden.
  16. Verfahren nach einem der bisherigen Ansprüche, bei welchem das extrudierte Zylinderteil eine Dichtmanschette bildet und aus einem Material geformt wird, das aus der Gruppe von Materialien ausgewählt wird, welche Urethan und vernetztes Olefin mit Glimmer, DE oder Kieselgel als Füllstoff umfaßt.
  17. Verfahren nach Anspruch 7, bei welchem die Fingerhaltevorrichtung aus einem Material geformt wird, das aus der Gruppe von Materialien ausgewählt wird, welche geformten, steifen, selbstschmierenden undurchsichtigen Polyester sowie Polyolefin umfaßt.
  18. Verfahren nach einem der bisherigen Ansprüche, bei welchem die Kammeranordnung aus einem Material geformt wird, das aus der Gruppe von Materialien ausgewählt wird, welche durchsichtiges Polypropylen und modifiziertes Acryl umfaßt.
  19. Verfahren nach Anspruch 10, bei welchem eine abnehmbare extrudierte Kunststoffhülse (106) als Schutz positionierbar ist, derart, daß sie sich über den Katheter (104) und die Kanüle (12) erstreckt.
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