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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Hydrierverfahren zur Herstellung von aromatischen Halogenaminoverbindungen.
Die Herstellung erfolgt durch katalytische Hydrierung der entsprechenden
aromatischen Halonitroverbindungen in Gegenwart eines modifizierten
Edelmetallkatalysators und einer Vanadiumverbindung. Die Erfindung
betrifft auch Katalysatorsysteme bestehend aus einem modifizierten
Edelmetallkatalysator und einer Vanadiumverbindung, sowie deren
die Verwendung für
die Hydrierung von aromatischen Halonitroverbindungen.
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Es ist bekannt, daß aromatische
Nitroverbindungen in Gegenwart von Edelmetallkatalysatoren und Wasserstoff
mit sehr guten Ausbeuten zu aromatischen Aminen reduziert werden
können.
Bei gleichzeitiger Anwesenheit von weiteren hydrierbaren Gruppen,
wie zum Beispiel Halogensubstituenten (Halonitroaromaten), sind
besondere Massnahmen erforderlich, um die Bildung unerwünschter
Nebenprodukte zu verhindern, die sonst oft nur mit grossem Aufwand
oder in besonders ungünstigen
Fällen
gar nicht vom gewünschten
Produkt abgetrennt werden können.
Besonders schwierig ist die selektive Reduktion, wenn mehrere hydrierbare Gruppen
in einer Verbindung vorliegen.
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Katalytische Hydrierungen von aromatischen
Nitroverbindungen zu den entsprechenden aromatischen Aminen verlaufen über mehrere
Zwischenstufen. Von Bedeutung sind dabei die entsprechenden Nitrosoverbindungen
und insbesondere die Hydroxylaminzwischenstufe. Die Bildung von
Hydroxylaminen stellt in der Praxis ein besonderes Problem dar,
da sie sich unter bestimmten Bedingungen in der Reaktionslösung in grossen
Mengen akkumulieren können.
Dies gilt insbesondere für
aromatische Nitroverbindungen, deren Hydrierung relativ stabile
Arylhydroxylamine ergibt. Besonders kritisch ist dies, wenn die
Hydrierung in einem Slurry-Batch-Reaktor durchgeführt wird.
Im Extremfall können
hier intermediär
mehrere Tonnen Arylhydroxylamin gebildet werden.
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In der US-A-4 020 107 werden phosphorige
Säure,
hypophosphorige Säure
oder deren Derivate als Zusatz bei der Hydrierung von am Aromaten
mit Halogen substituierten Nitroaromaten mit Pt oder Pd auf Aktivkohle
und Wasserstoff vorgeschlagen. Diese Systeme sind gegenüber den
im Molekül
vorhandenen Halogensubstituenten selektiv. Sie weisen aber eine
zu geringe Reaktivität
auf, was in vielen Fällen
zur Bildung erheblicher Mengen uner wünschter Arylhydroxylamine führt [J.
R. Kosak, in Catalysis of Organic Reactions, Vol 18, (1988), 135–147); idem,
in Catalysis in Organic Synthesis, 1980, 107–117].
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Die Akkumulation von Arylhydroxylaminen
ist wegen folgender Gründe
unerwünscht.
Zum einen ist bekannt, dass solche Verbindungen thermisch instabil
sind, und beim Erhitzen mit oder ohne H2 unter
starker Wärmeabgabe
disproportionieren können.
Durch die freiwerdende Wärme
können
weitere Zersetzungsreaktionen ausgelöst werden, die dann in der
Folge zu Ereignissen mit schweren Explosionen führen können. W. R. Tong et al, AICHE
Loss Prev. 1977, (11), 71–75
beschreiben ein derartiges Ereignis bei der Reduktion von 3,4-Dichlornitrobenzol
zu 3,4-Dichloranilin.
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Arylhydroxylamine sind weiterhin
als starke Karzinogene bekannt und stellen ein gewisses Gefährdungspotential
dar. Grössere
gebildete Mengen müssen
aufwendig entsorgt werden.
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Ein dritter Problemkreis ist die
Herstellung des gewünschten
reinen aromatischen Amins. Sind während der Hydrierung oder am
Schluss der Reaktion signifikante Mengen von Arylhydroxylamin vorhanden,
so kann dies zu Kondensationen führen,
wobei sich unerwünschte
und gefärbte
Azo- oder Azoxyprodukte oder höhermolekulare,
stark gefärbte
Kondensationsprodukte bilden. Da sich von Batch zu Batch die Arylhydroxylaminmenge ändern kann,
entsteht eine in Reinheit und Aspekt wechselnde Produktqualität. Dadurch
werden aufwendige Reinigungsoperationen mit entsprechenden Ausbeuteverlusten
und Entsorgungsproblemen der Rückstände notwendig.
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Die vorstehend genannten Probleme
werden noch dadurch verschärft,
dass die auftretenden Konzentrationen oder gar die maximal möglichen
Konzentrationen dieser Hydroxylaminzwischenstufe selbst bei bekannten
und gut untersuchten Prozessen nicht vorausgesagt werden kann. Das
Vorhandensein von Verunreinigungen im Spurenbereich kann die spontane
Akkumulation von Hydroxylaminzwischenstufen in unvorhersehbarer
Weise auslösen.
So beschreibt zum Beispiel J. R. Kosak, in Catalysis of Organic
Reactions, Vol 18, (1988), 135, dass die einfache Zugabe von 1%
NaNO3 die Akkumulation bei der Hydrierung
von 3,4-Dichlornitrobenzol von ursprünglich < 5% auf etwa 30% erhöht.
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Es wurde nun überraschend gefunden, dass
die katalytische Hydrierung von aromatischen Halonitroverbindungen
mit sehr hoher Selektivität
bei hohen Ausbeuten und kurzen Reaktionszeiten verläuft, wenn
man Rhodium-, Ruthenium-, Iridium-, Platin- oder Palladiumkata lysatoren,
welche mit anorganischen oder organischen Phosphorverbindungen der
Oxidationsstufe kleiner als 5 modifiziert sind, oder organischen
Phosphorverbindungen der Formel O=P(Ra)3, O=P(OH)(Ra)2, und O=P(OH)2Ra, worin Ra ein lineares
oder verzweigtes C1-C12Alkyl, C6-C16Aryl oder C4-C16Heteroaryl ist,
in Gegenwart einer Vanadiumverbindung verwendet.
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Überraschend
treten in vielen Fällen
nur geringe Konzentrationen Hydroxylamin auf. Man beobachtet in
der Regel Hydroxylaminkonzentrationen, die während der gesamten Reaktion
unter 1 % liegen. Dadurch ist es möglich, höhere Konzentrationen beziehungsweise
Mengen an Halonitroaromaten einzusetzen, was zu einer äusserst
wirtschaftlichen Verfahrensführung
beiträgt,
ohne die notwendige Sicherheit zu gefährden. Zudem ist die Aktivität und Selektivität der Katalysatorsysteme
hoch.
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Die Katalysatorsysteme können beispielsweise
leicht aus gut bekannten und kommerziell erhältlichen Standard-Edelmetallkatalysatoren,
zum Beispiel Standard Pt-, Pd- oder Ir-Hydrierkatalysatoren hergestellt werden,
so dass eine konstante Katalysatorqualität gewährleistet ist, was für eine grosstechnische
Produktion von Bedeutung ist.
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Häufig
können
bei der Hydrierung sogar ein geringer Druck (ca. 5 bar) und eine
verhältnismässig niedrige
Temperatur (ca. 100°C)
angewandt werden.
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Ein weiterer Vorteil des Verfahrens
auch gegenüber
bekannten Reduktionsmethoden wie zum Beispiel der Béchamp-
oder Sulfid- Reduktion besteht darin, dass nur geringe Mengen an
Produktrückständen anfallen, die
entsorgt werden müssen.
Das Produkt fällt
in hoher Reinheit an, da praktisch keine Azo- oder Azoxy-Verbindungen
entstehen und die Reaktion kann bei hoher Wirtschaftlichkeit in
gängigen
Reaktoren geführt
werden, ohne dass besondere Sicherheitsmassnahmen ergriffen werden
müssen.
Die Hydrierung, insbesondere die Schlussphase, verläuft rasch.
Hieraus ergeben sich erhebliche Vorteile bezüglich Qualitätskonstanz.
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Gegenstand der Erfindung ist ein
Verfahren zur Herstellung von aromatischen Halogenaminoverbindungen
durch katalytische Hydrierung an Edelmetallkatalysatoren von entsprechenden
aromatischen Halonitroverbindungen, dadurch gekennzeichnet, daß man die
Hydrierung in Gegenwart eines Rhodium-, Ruthenium-, Iridium-, Platin-
oder Palladiumkatalysators, welcher mit einer anorganischen oder
organischen Phosphorverbindung der Oxidationsstufe kleiner als 5
modifiziert ist, oder organischen Phosphorverbindungen der Formel
O=P(Ra)3, O=P(OH)(Ra)2, und O=P(OH)2Ra, worin Ra ein
lineares oder verzweigtes C1-C12Alkyl, C6-C16Aryl oder C4-C16Heteroaryl ist,
und in Gegenwart einer Vanadiumverbindung durchführt, mit der Massgabe, dass
die aromatischen Halogennitroverbindungen keine Kohlenstoff/Kohlenstoff-
und Kohlenstoff/Heteroatom-Mehrfachbindungen
aufweisen.
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Bevorzugt setzt man als Edelmetallkatalysator
einen Platin- oder Iridium-, besonders bevorzugt einen Platinkatalysator
ein.
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Bevorzugt wird der Edelmetallkatalysator
in einer Menge von 0,1 bis 10 Gew.-%, besonders bevorzugt in einer
Menge von 0,1 bis 2 Gew.-%, bezogen auf die eingesetzte aromatische
Halonitroverbindung verwendet.
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Bevorzugt ist die Verwendung eines
Edelmetallkatalysators, der 1 bis 10 Gew.-% Platin enthält. Das einsetzbare
Platin kann als Platinschwarz, Platinoxid oder vorzugsweise in metallischer
oder oxidierter Form auf einem Träger aufgebracht, eingesetzt
werden. Besonders gut geeignete Träger sind Aktivkohle, Siliziumdioxid
in Form von Kieselsäure
oder Kieselgel, Aluminiumoxid, Calciumcarbonat, Calciumphosphat,
Calciumsulfat, Bariumsulfat, Titanoxid, Magnesiumoxid oder Eisenoxid,
besonders bevorzugt sind Aktivkohle, Aluminiumoxid oder Siliziumdioxid.
Auf obengenanntes Trägermaterial
aufgebrachtes Platin ist im Handel erhältlich oder kann nach dem Fachmann
geläufigen
Methoden, wie sie beispielsweise in der DE-OS-2 042 368 offenbart
sind, hergestellt werden.
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Phosphorverbindungen als Modifikatoren
können
prinzipiell alle anorganischen oder organischen Phosphorverbindungen
sein, bei denen der Phosphor eine Oxidationsstufe von weniger als
5 aufweist. Beispiele sind besonders bevorzugt phosphorige Säure und
Derivate der phosphorigen Säure,
wie sie beispielsweise in der US-A-4 020 107 genannt sind.
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Beispiele für weitere erfindungsgemäss geeignete
Phosphorverbindungen sind Phosphine P(R
a)
3-n(H)
n, Phosphite
P(OR
a)
3, phosphinige
Säuren
HO-P(H)
m(R
a)
2-m, Phosphinoxide O=P(R
a)
3-n(H)
n, hypophosphonige
Säuren
hypophosphorige Säuren O=P(OH)(H)
m(R
a)
2-m,
und phosphorige Säuren
O=P(OH)
2H oder O=P(OH)
2R
a, worin R
a lineares
oder verzweigtes C
1-C
12-Alkyl
oder C
6-C
16-Aryl
bedeutet, m 0, 1 oder 2 und n 0, 1, 2 oder 3 ist, sowie die Salze,
Ester und Amide der Säuren.
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Beispiele für C1-C12-Alkyl sind Methyl, Ethyl, die verschiedenen
Isomeren von Propyl, Butyl, Pentyl, Hexyl, Heptyl, Octyl, Nonyl,
Decyl, Undecyl und Dodecyl.
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Bei C6-C16-Aryl kann es sich um unsubstituiertes
oder substituiertes Phenyl, Naphthyl, Anthracyl, Tetralin, Inden,
Azulin oder Biphenyl handeln.
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Bevorzugt steht Ra für C1-C6-Alkyl oder für unsubstituiertes
oder mit C1-C6-Alkyl
oder C1-C6-Alkoxy substituiertes
Phenyl.
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Die Phosphorverbindungen können, sofern
es sich um Säuren
handelt, als freie Säuren,
Salze, Ester oder Amide vorliegen.
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Bevorzugt sind Diphenylphosphin,
Triphenylphosphin, phosphinige Säure
und deren Salze, Amide und Ester, Diphenylphosphinsäure, Diphenylphosphit,
Phosphinoxide, phosphorige Säure
und deren Salze oder Ester, sowie hypophosphorige Säure und
deren Salze, Amide und Ester.
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Besonders bevorzugt sind phosphorige
Säure und
deren Salze, Amide und Ester, sowie hypophosphorige Säure und
deren Salze, Amide und Ester.
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Als Salze sind bevorzugt solche mit
Kationen aus der Gruppe der Alkali- und Erdalkalimetalle, oder das
Ammoniumkation zu nennen. Bevorzugte Alkali- und Erdalkalimetalle
sind Li, Na, K, Ca oder Mg.
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Das Ammoniumkation kann NH4
+, (C1-C6-Alkyl)4N+ oder ein mit N und C1-C6-Alkyl gemischt substituiertes Ammoniumkation
sein.
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Beispiele für C1-C6-Alkyl sind Methyl, Ethyl, die verschiedenen
Isomeren von Propyl, Butyl, Pentyl oder Hexyl.
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Die Modifikation der Edelmetallkatalysatoren
kann grundsätzlich
während
oder im Anschluss an den Herstellungsprozess des Hydrierkatalysators
erfolgen. Bevorzugt wird sie jedoch vor der Katalysatorzugabe zum
Reaktionsgemisch vorgenommen, oder sie erfolgt direkt im Reaktionsgemisch,
beispielsweise indem man eine Phosphorverbindung entweder gelöst oder
dispergiert separat zugibt und beide zusammen mit der zu hydrierenden
Lösung
rührt.
Es ist auch möglich,
während
der Modifizierung den pH-Wert der Katalysatormischung durch Zugabe
von Säuren
oder Basen auf einen bestimmten Wert einzustellen. Es ist ebenfalls
möglich,
den Edelmetallkatalysator zunächst
mit der Phosphorverbindung zu modifizieren, indem man beide als Feststoffe
miteinander vermischt oder die Phosphorverbindung in einem Lösungsmittel
löst und
den Edelmetallkatalysator mit der Lösung aufschlämmt und
anschliessend filtriert. Der modifizierte Katalysator kann gelagert
und bei Bedarf der zu hydrierenden Lösung zugesetzt werden.
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Bevorzugt erfolgt die Modifikation
des Edelmetallkatalysators mit der Phosphorverbindung vor der katalytischen
Hydrierung.
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Die Phosphorverbindung kann im zu
hydrierenden Reaktionsmedium gelöst
oder dispergiert sein.
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Das Verhältnis von Edelmetall des Edelmetallkatalysators
zu der modifizierenden Phosphorverbindung beträgt bevorzugt 1 zu 0,1 bis 1
zu 1000, besonders bevorzugt 1 zu 1 bis 1 zu 100 Molteile.
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Vanadiumverbindungen im Rahmen dieser
Erfindung sind elementares Vanadium oder Vanadiumverbindungen in
denen das Vanadium die Oxidationsstufe 0, II, III, IV oder V aufweist.
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Die Vanadiumverbindungen können in
katalytischen Mengen im Reaktionsmedium gelöst oder dispergiert sein.
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Eine andere Verfahrensführung wird
erhalten, wenn die Vanadiumverbindung mit dem Edelmetallkatalysator
gemischt oder auf ihn aufgebracht ist. Der Edelmetallkatalysator
kann dabei bereits mit der Phosphorverbindung modifiziert sein oder
erst nachträglich
modifiziert werden. Die Vanadiumverbindung kann grundsätzlich auch
im Verlauf des Herstellungspro zesses des Hydrierkatalysators, vor
oder nach der Modifizierung mit einer Phosphorverbindung, auf diesen
aufgebracht werden.
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Eine bevorzugte Variante ist, wenn
die Vanadiumverbindung zunächst
auf ein geeignetes Trägermaterial
aufgebracht wird und in dieser Form zusammen mit dem modifizierten
Edelmetallkatalysator im Reaktionsmedium dispergiert wird. Geeignete
Trägermaterialien
sind zum Beispiel alle für
die Herstellung handelsüblicher
pulverförmiger
Hydrierkatalysatoren verwendeten Trägermaterialien wie sie vorstehend
erwähnt
sind. Besonders geeignet ist Aktivkohle.
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Das Aufbringen auf den Katalysator
oder das Trägermaterial
erfolgt in einfacher Weise zum Beispiel durch Lösen einer Vanadiumverbindung,
Aufschlämmen
des Katalysators oder des Trägermaterials
in der Lösung
und anschliessendem Filtrieren.
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Gegebenenfalls wird während des
Aufbringens der Vanadiumverbindung der pH-Wert der Aufschlämmung durch
Zugabe von Säuren
oder Basen auf den gewünschten
Wert eingestellt.
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Wenn die Vanadiumverbindungen nicht
im Reaktionsmedium löslich
sind, so können
sie auch in dispergierter, aufgeschlämmter Form mit dem aufgeschlämmten Katalysator
gemischt und zusammen abfiltriert werden.
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Als Vanadiumverbindungen der Oxidationsstufe
0, II, III, IV oder V kommen elementares Vanadium sowie rein anorganische
Verbindungen in Frage, aber auch organische Komplexe mit zum Beispiel
Oxalat oder Acetylacetonat sind möglich.
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Bevorzugt sind Vanadiumverbindungen
wie V2O5, V2O4, Vanadium(III)acetylacetonat,
Vanadium(IV)oxyacetylacetonat oder solche, die ein rein anorganisches
Salz, Oxosalz, oder das Hydrat eines rein anorganischen Salzes oder
Oxosalzes darstellen. Beispiele sind VOCl3,
VCl6
–, [VO(SCN)4]2–,
VOSO4, NH4VO3, VCl3, VOCl, VCl2 oder die entsprechenden Halogenide mit
F oder Br. Die Verbindungen können
in wässriger Lösung je
nach pH Wert in verschiedenen Hydratformen vorliegen.
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Besonders bevorzugt sind die Vanadate
der Oxidationsstufe V, oder die Hydrate dieser Vanadate, sowie Vanadium(III)
acetylacetonat, Vanadium(IV)oxyacetylacetonat und ganz besonders
bevorzugt sind Vanadium(III) acetylacetonat, Vanadium(IV)oxyacetylacetonat.
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Bei den Vanadaten sind die Ammonium,
Li-, Na- oder K- Vanadate, oder die Hydrate dieser Vanadate bevorzugt.
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Bevorzugt beträgt das Molverhältnis von
Edelmetall des Edelmetallkatalysators zu Vanadiumverbindung 1 zu
0,1 bis 1 zu 1000 und besonders bevorzugt 1 zu 1 bis 1 zu 50.
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Unter den Begriffen aromatische Nitro-
und Aminoverbindungen im Rahmen der vorliegenden Erfindung werden
diejenigen Systeme verstanden, die der Hückelschen 4n + 2 Elektronenregel
gehorchen, beispielsweise aromatische Kohlenwasserstoffe wie Benzole,
polycyclische Kohlenwasserstoffe (auch teilhydrierte wie Tetralin),
Biphenyle, Cyclopentadienyl-Anion
und Cycloheptatrienyl-Anion, Anthrachinone, Heteroaromaten wie Pyridine,
Pyrrole, Azole, Diazine, Triazine, Triazole, Furane, Thiophene und
Oxazole, kondensierte Aromaten wie Naphthalin, Anthracen, Indole,
Chinoline, Isochinoline, Carbazole, Purine, Phtalazine, Benztriazole,
Benzofurane, Cinnoline, Chinazole, Acridine und Benzothiophene.
Die Halogen- und Nitrogruppen sind bevorzugt an C-Atome des aromatischen
Kerns gebunden.
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Die aromatischen Halonitroverbindungen
können
eine oder mehrere Nitrogruppen enthalten. Bevorzugt enthalten sie
eine oder zwei Nitrogruppen. Die aromatischen Halonitroverbindungen
können
eine oder mehrere gleiche oder verschiedene Halogenatome enthalten,
bevorzugt ein bis drei Halogenatome. Bevorzugtes Halogen ist Chlor
und Brom.
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Die aromatischen Halonitroverbindungen
können
weitere Substituenten enthalten, die keine Kohlenstoff/Kohlenstoff-
und Kohlenstoff/Heteroatom-Mehrfachbindungen aufweisen.
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Besonders bevorzugt entsprechen die
aromatischen Halonitroverbindungen der Formel 1
worin
R
1 Wasserstoff, C
1-C
1
2-Alkyl, C
1-C
1
2-Halogenalkyl,
C
6-C
1
6-Halogenaryl,
C
3-C
1
6-Halogenheteroaryl,
C
1-C
4-Alkylphenyl,
C
1-C
4-Alkoxyphenyl,
Halogen-C
1-C
4-alkylphenyl,
Halogen-C
1-C
4-alkoxyphenyl, C
1-C
1
2-Hydroxyalkyl, C
3-C
8-Cycloalkyl,
mit C
1-C
4-Alkyl
substituiertes C
3-C
8-Cycloalkyl, C
6-C
16-Aryl, C
1-C
1
6-Aralkyl,
C
3-C
6-Heterocycloalkyl,
C
3-C
1
6-Heteroaryl,
C
4-C
16-Heteroaralkyl, SO
3H, SO
2R
2,
SO
2N(R
2)
2, oder eine Gruppe-Y
1R
2;
Y, NR
2, Sauerstoff
oder Schwefel;
R
2 Wasserstoff, C
1-C
1
2-Alkyl,
C
1-C
1
2-Halogenalkyl,
C
6-C
1
6-Halogenaryl,
C
3-C
1
6-Halogenheteroaryl,
C
1-C
4-Alkylphenyl,
C
1-C
4-Alkoxyphenyl,
Halogen-C
1-C
4-alkylphenyl,
Halogen-C
1-C
4-akoxyphenyl,
C
1-C
12-Hydroxyalkyl, C
3-C
8-Cycloalkyl,
C
6-C
1
6-Aryl,
C
1-C
1
6-Aralkyl, C
3-C
6-Heterocycloalkyl,
C
3-C
1
6-Heteroaryl,
C
4-C
1
6-Heteroaralkyl;
X
Fluor, Chlor, Brom oder Jod; und
r,s und t, unabhängig voneinander,
eine Zahl 1,2 oder 3 bedeuten, wobei r + s + t
kleiner oder
gleich sechs ist.
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Vorzugsweise ist r,s und t, unabhängig voneinander,
1 oder 2.
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In den obigen Definitionen ist unter
Halogen, Fluor, Chlor, Brom und Jod zu verstehen. Bei mehreren Halogensubstituenten
können
diese gleichartig oder gemischt (zum Beispiel Cl und F) sein.
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Bei Alkyl kann es sich um Methyl,
Ethyl, Isopropyl, n-Propyl, n-Butyl, iso-Butyl, sek-Butyl, tert-Butyl
sowie die verschiedenen isomeren Pentyl-, Hexyl-, Heptyl-, Octyl-,
Nonyl- Decyl-Undecyl-
und Dodecylradikale handeln.
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Halogenalkyl ist beispielsweise Fluormethyl,
Difluormethyl, Trifluormethyl, Chlormethyl, Dichlormethyl, Trichlormethyl,
2,2,2-Trifluorethyl, 2-Fluorethyl, 2-Chlorethyl und 2,2,2-Trichlorethyl;
vorzugsweise Trichlormethyl, Difluorchlormethyl, Trifluormethyl
und Dichlorfuormethyl.
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Alkoxy ist beispielsweise Methoxy,
Ethoxy, Propyloxy, i-Propyloxy, n-Butyloxy, i-Butyloxy, s-Butyloxy und t-Butyloxy;
vorzugsweise Methoxy und Ethoxy.
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Halogenalkoxy ist z. B. Fluormethoxy,
Difluormethoxy, Trifluormethoxy, 2,2,2-Trifluorethoxy, 1,1,2,2-Tetrafluorethoxy,
2-Fluorethoxy, 2-Chlorethoxy und 2,2,2-Trichlorethoxy; vorzugsweise
Difluormethoxy, 2-Chlorethoxy und Trifluormethoxy.
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Cycloalkyl und mit Alkyl substituiertes
Cycloalkyl steht beispielsweise für Cyclopropyl, Dimethylcyclopropyl,
Cyclobutyl, Cyclopentyl, Methylcyclopentyl, Cyclohexyl oder Cycloheptyl,
vorzugsweise aber für
Cyclopropyl, Cyclopentyl oder Cyclohexyl.
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Alkoxyalkyl ist z. B.: Methoxymethyl,
Ethoxymethyl, Propyloxymethyl, Methoxyethyl, Ethoxyethyl, Propyloxyethyl,
Methoxypropyl, Ethoxypropyl oder Propyloxypropyl.
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Phenyl, auch als Teil eines Substituenten
wie Phenoxy, Phenylthio, Phenoxycarbonyl, Phenylaminocarbonyl, Benzyl
oder Benzoyl, kann im allgemeinen unsubstituiert oder durch weitere
Substituenten substituiert vorliegen. Die Substituenten können dann
in ortho-, meta- und/oder
para-Stellung stehen. Bevorzugte Substituentenstellungen sind die
ortho- und para-Position zur Ringverknüpfungsstelle. Bevorzugte Substituenten sind
Halogenatome.
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Aralkyl ist bevorzugt C1-C4-Alkyl substituiert mit Phenyl, und bedeutet
zum Beispiel Benzyl, Phenethyl, 3-Phenylpropyl, α-Methylbenzyl, Phenbutyl und α,α-Dimethylbenzyl.
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Aryl und analog Halogenaryl steht
beispielsweise für
Phenyl, Tetralinyl, Indenyl, Naphtyl, Azulenyl und Anthracenyl.
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Heteroaryl und analog Halogenheteroaryl
steht beispielsweise für
Radikale von Pyrrol, Furan, Thiophen, Oxazol, Thiazol, Pyridin,
Pyrazin, Pyrimidin, Pyridazin, Indol, Purin, Chinolin und Isochinolin.
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Heterocycloalkyl bedeutet zum Beispiel
Radikale von Oxiran, Oxetan, Azetidin, Azirin, 1,2-Oxathiolan, Pyrazolin,
Pyrrolidin, Piperidin, Piperazin, Morpholin, Dioxolan, Tetrahydropyran,
Tetrahydrofuran und Tetrahydrothiophen.
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Beispiele für bevorzugte Halonitroaromaten
sind: o-, m- oder p-Nitrochlorbenzol, o-, m- oder p-Nitrobrombenzol,
o-, m- oder p-Nitrofluorbenzol, 2-Chlor-4-nitrotoluol, 2-Brom-4-nitrotoluol,
4-Chlor-2-nitrotoluol, 4-Brom-2-nitrotoluol, 6-Chlor-2-nitrotoluol,
3-Chlor-4-nitroethylbenzol, 2,5-, 2,3-, 2,4- 3,4- oder 3,5-Dichlornitrobenzol,
3,4- oder 2,4-Dibromnitrobenzol, 4-Chlor-6-nitrometaxylol, 3-Chlor-4-nitropropylbenzol, 3-Chlor-4-nitrobutylbenzol,
1-Chlor-8-nitronaphthalin, 1-Chlor-2-nitronaphthalin, 1-Nitro-5,8-dichlornaphthalin, 3-Chlor-4-fluornitrobenzol,
2-Fluor-4-chlornitrobenzol, 2,4-Difluornitrobenzol, 2,4,5-, 2,3,5-
oder 2,4,6-Trichlornitrobenzol,
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Das erfindungsgemäße Verfahren kann bei einem
Druck von 1 bis 100 bar, vorzugsweise bei einem Druck von 1 bis
40 bar und besonders bevorzugt bei einem Druck von 1 bis 20 bar
durchgeführt
werden.
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Die Temperatur kann von 0° bis +160°C betragen,
bevorzugt beträgt
sie +20° bis
+140°C und
besonders bevorzugt +20° bis
+100°C.
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Wenn die zu hydrierende Halonitroverbindung
bei der Reaktionstemperatur flüssig
ist, kann die Hydrierung ohne Lösungsmittel
durchgeführt
werden oder, wenn die entstehende Aminoverbindung unter Reaktionsbedingungen
flüssig
ist, kann diese als Lösungsmittel
dienen.
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Es ist aber auch möglich, inerte
Lösungsmittel
zuzusetzen. Geeignete Lösungsmittel
sind beispielsweise Wasser, Alkohole wie Methanol, Ethanol, n-Propanol,
i-Propanol, n-Butanol, die isomeren Butanole und Cyclohexanol; Ether,
Ester und Ketone wie beispielsweise Di ethylether, Methyl-tertiär-butylether,
Tetrahydrofuran, Dioxan, Dimethoxyethan, Essigsäureethylester, Essigsäurebutylester,
Butyrolacton, Aceton, Methyl-Ethylketon, Methyl-i-butylketon oder
Cyclohexanon, Carbonsäuren
wie Essigsäure
und Propionsäure,
dipolar-aprotische Lösungsmittel
wie Dimethylformamid, N-Methylpyrrolidon, Dimethylacetamid, Sulfolan,
Dimethylsulfoxid oder Acetonitril, apolare Lösungsmittel wie Toluol oder
Xylol, chlorierte aromatische Kohlenwasserstoffe wie auch Methylenchlorid,
C3-C7-Alkane oder
Cyclohexan.
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Diese Lösungsmittel können einzeln
oder als Gemische von wenigstens zwei Lösungsmitteln eingesetzt werden.
In besonders bevorzugten Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Verfahrens
werden als Lösungsmittel
Wasser, Methanol, Ethanol, iso-Propanol, Tetrahydrofuran, Toluol,
Xylol in reiner Form oder als Gemische mit den vorstehend erwähnten Lösungsmitteln
insbesondere mit Alkoholen und/oder C1-C4-Carbonsäuren
verwendet.
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Der pH-Wert kann durch Zugabe von
Basen oder Säuren
bei Bedarf auf einen bestimmten Wert eingestellt werden.
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Wenn Lösungsmittel verwendet werden,
beträgt
die Konzentration an Nitroaromat in der Lösung bevorzugt 5 bis 50 Gew.-%,
besonders bevorzugt 10 bis 30 Gew.-%.
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Die erfindungsgemäße Umsetzung wird vorzugsweise
in der flüssigen
Phase durchgeführt,
insbesondere mit einem pulverförmigem
Katalysator entweder kontinuierlich oder diskontinuierlich als Sumpfphasenhydrierung
oder in der Blasensäule
oder mit einem formierten Katalysator im Rieselbett. Ferner kann
die Reaktion in der Gasphase mit einem pulverförmigem Katalysator im Fließbett oder
mit einem formierten Katalysator im Festbett durchgeführt werden.
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Die mit dem erfindungsgemässen Verfahren
herstellbaren aromatischen Haloaminoverbindungen sind wertvolle
Zwischenprodukte zur Herstellung von beispielweise Farbstoffen,
oder Pestiziden.
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Die nachfolgenden Beispiele erläutern die
Erfindung.
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Beispiel A1:
Imprägnierung
von Aktivkohle mit Ammoniumvanadat
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In einem Rührgefäss legt man 300 mg Ammoniumvanadat
mit 600 ml deionisiertem Wasser vor. Danach gibt man 20 g Aktivkohle
hinzu und lässt
für 30
Minuten rühren.
Anschliessend filtriert man die imprägnierte Aktivkohle ab und wäscht diese
portionsweise mit 600 ml deionisiertem Wasser nach. Zum Schluss trocknet
man die vanadiumhaltige Kohle im Vakuum-Trockenschrank bei 60°C bis zur
Gewichtskonstanz. Man erhält
18.8 g modifizierte Kohle mit einem Vanadiumgehalt von 13.6 mg/g.
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Beispiel B2:
Herstellung von para-Chloranilin
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In einem Rührautoklaven versetzt man 48
g p-Chlornitrobenzol mit 20 mg einer gemäss Beispiel A, hergestellten
vanadiumhaltigen Aktivkohle.
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In einem separaten Glasgefäss legt
man 300 mg Pt-Kohle-Katalysator (1% Platin auf Aktivkohleträger) mit
50 ml Methanol vor und tropft unter Rühren 3 ml einer wässrigen
Stammlösung
enthaltend 825 mg unterphosphorige Säure (Gehalt 50%) zu. Nach 15
Minuten Rühren
wird die Katalysatorsuspension mit zusätzlichen 50 ml Methanol in
den Autoklaven gespült.
Man hydriert bei 80°C
und 40 bar Wasserstoffdruck. Die Reaktion ist nach ca. 1 Stunde
beendet. Nach 50% des theoretischen Wasserstoffumsatzes wird eine
Probe entnommen. Mittels Dünnschichtchromatogramm
werden weniger als 1% der Hydroxylaminstufe detektiert. Nach dem Abkühlen und
Inertisieren des Autoklaven mit Argon wird der Katalysator abfiltriert
und mit wenig Methanol nachgewaschen. Nach Abdampfen des Lösungsmittels
und anschliessender Trocknung erhält man 37.6 g p-Chloranilin
(Roh-Ausbeute 99.6%
d.Th).
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Beispiel B2:
Herstellung von 2-Chloranilin
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In einem Becherglas legt man 1 g
Pt/C-Katalysator (5%) mit 2g Wasser vor und versetzt mit 0,21 g wässriger
HP3o2-Lösung (50
Gewichts-%, entsprechend 5 Gewichts-% Phosphor bezogen auf Katalysator). Man
rührt die
Mischung 10 Minuten bei Raumtemperatur, gibt anschliessend 0,159
g Vanadylacetylacetonat VO(acac)2 hinzu
und lässt
weitere 5 Minuten rühren.
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In einem Rührautoklaven legt man 47,3
g 1-Chlor-2-nitrobenzol (0,3 Mol) und 57 g Toluol vor und spült mit 4,2
g Wasser die Katalysatorsuspension hinzu. Anschliessend hydriert
man 2 Stunden bei einer Temperatur von 100°C und einem Wasserstoffdruck
von 5 bar. Nach 30%, 50% und 70% des theoretischen Wasserstoffumsatzes
entnimmt man eine Probe. Mittels "NMR werden weniger als 1% Hydroxylamin-Zwischenstufe detektiert.
Nach dem Abkühlen
und Inertisieren des Rührautoklaven
mit Stickstoff filtriert man den Katalysator ab und spült mit Toluol.
Nach destillativer Aufarbeitung erhält man 37 g 2-Chlor-anilin
(Ausbeute 96,6% d. Th.).
1H-NMR(CDCl3, 250 MHz): 4,05 ppm (s, 2H); 6,65 ppm (m,
1H); 6,75 ppm (m, 1H); 7,05 ppm (m, 1H); 7,23 ppm (m, 1H).
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Beispiel B3:
Herstellung von 3 5-Diamino-4-Chlor-benzotrifluorid
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In einem Becherglas legt man 0,48
g Pt/C-Katalysator (5%) mit 1,5 g Wasser vor und versetzt mit 103 mg
wässriger
HP3O2-Lösung (50
Gewichts-%, entsprechend 5 Gewichts-% Phosphor bezogen auf Katalysator).
Man rührt
die Mischung 10 Minuten bei Raumtemperatur, gibt anschliessend 77
mg Vanadylacetylacetonat VO(acac)2 hinzu,
und lässt
weitere 5 Minuten rühren.
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In einem Rührautoklaven legt man 40 g
4-Chlor-3,5-dinitro-benzotrifluorid und 47 g Toluol vor und spült mit 4
g Wasser die Katalysatorsuspension hinzu. Aanschliessend bei einer
Temperatur von 100°C
und einem Wasserstoffdruck von 5 bar. Nach beendeter Wasserstoffaufnahme
kühlt man
den Autoklaven ab und inertisiert mit Stickstoff. Der Katalysator
wird abfiltriert und mit Toluol gewaschen. Nach destillativer Aufarbeitung erhält man 29,8
g 3,5-Diamino-4-Chlor-benzotrifluorid (Ausbeute 95,8% d. Th.). Elementaranalyse:
berechnet: C 39,93%; H 2,87%; N 13,3%; Cl 16,84%; F 27,07% gefunden:
40,24%; 2,91%; 13,2%; 16,44%; 27,09%
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Beispiel B4:
Herstellung von 2-Brom-anilin
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In einem Becherglas legt man 0,48
g Pt/C-Katalysator (5%) mit 1,5 g Wasser vor und versetzt mit 103 mg
wässriger
HP3O2-Lösung (50
Gewichts-%, entsprechend 5 Gewichts-% P bezogen auf Katalysator).
Die Katalysatormischung wird 10 Minuten bei Raumtemperatur gerührt. Anschliessend
gibt man 77 mg Vanadylacetylacetonat VO(acac)2 hinzu
und lässt
weitere 5 Minuten rühren.
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In einem Rührautoklaven legt man 29,9
g 1-Nitro-2-Brombenzol und 69 g Toluol vor und spült mit 4
g Wasser die Katalysatorsuspension hinzu. Anschliessend hydriert
man bei einer Temperatur von 100°C
und einem Wasserstoffdruck von 5 bar. Nach beendeter Wasserstoffaufnahme
kühlt man
den Autoklaven ab und inertisiert mit Stickstoff. Der Katalysator wird
abfiltriert und mit Toluol gewaschen. Nach destillativer Aufarbeitung erhält man 23,8
g 2-Brom-anilin (Ausbeute 93,7% d. Th.).
1H-NMR(CDCl3,
250 MH2): 4,08 ppm (s, 2H); 6,62 ppm (m,
1N); 6,76 ppm (m, 1H); 7,1 ppm (m, 1H); 7,4 ppm (m, 1H).
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Beispiel B5:
Herstellung von 3-Amino-6-chlorgyridin
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In einem Becherglas legt man 0,18
g PUC-Katalysator (5%) mit 1,5 g Wasser vor und versetzt mit 40 mg
wässriger
HP3O2-Lösung (50
Gewichts-%, entsprechend 5 Gewichts-% Phosphor bezogen auf Katalysator).
Die Katalysator-Mischung wird 10 Minuten bei Raumtemperatur gerührt. Anschliessend
gibt man 30 mg Vanadylacetylacetonat VO(acac)2 hinzu
und lässt
weitere 5 Minuten rühren.
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In einem Rührautoklaven legt man 18,3
g 2-Chlor-5-nitropyridin und 70 g Toluol vor und spült mit 4
g Wasser die Katalysatorsuspension hinzu. Anschliessend hydriert
man bei einer Temperatur von 100°C
und einem Wasserstoffdruck von 5 bar. Nach beendeter Wasserstoffaufnahme
kühlt man
den Autoklaven ab und inerfisiert mit Stickstoff. Der Katalysator
wird abfiltriert und mit Toluol gewaschen. Nach destillativer Aufarbeitung erhält man 10,4
g 3-Amino-6-chlorpyridin in guter Ausbeute und hervorragender Reinheit
1H-NMR(CDCl3, 250
MHz): 3,7 ppm (s, 2H); 6,96 ppm (m, 1H); 7,1 ppm (m, 1H); 7,85 ppm
(m, 1H).
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Beispiel B6:
Herstellung von 3,4-Dichloranilin
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In einem Becherglas legt man 0,22
g Pt/C-Katalysator (5%) mit 1,5 g Wasser vor und versetzt mit 48 mg
wässriger
H3PO2-Lösung (50
Gewichts-%, entsprechend 5 Gewichts-% Phosphor, bezogen auf. Katalysator).
Den Katalysator-Slurry rührt
man 10 Minuten bei Raumtemperatur und gibt anschliessend 36 mg Vanadylacetylacetonat
VO(acac)2 tq hinzu und lässt weitere 5 Minuten rühren.
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In einem Rührautoklaven legt man 22,1
g 3,4-Dichlor-nitrobenzol und 70 g Toluol vor und spült mit 4
g Wasser die Katalysatorsuspension hinzu. Anschliessend hydriert
man bei einer Temperatur von 100°C
und einem Wasserstoffdruck von 5 bar. Nach beendeter Wasserstoffaufnahme
kühlt man
den Autoklaven ab und inertisierf mit Stickstoff. Der Katalysator
wird abfiltriert und mit Toluol gewaschen. Nach destillativer Aufarbeitung erhält man 18,0
g 3,4-Dichloranilin (Ausbeute 96,8% d. Th.).
1H-NMR
(CDCl3, 250 MHz): 3,72 ppm (s, 2H); 6,5 ppm (m, 1H); 6,77 ppm (m,
1H); 7,18 ppm (m, 1H).