-
Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf einen geschlossenen Behälter
des Typs, wie er in dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 definiert
ist, sowie auf Verfahren zum Verpacken von Produkten in solchen
Behältern.
Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf eine Hohlkörper-Struktur
für einen
Behälter
dieses Typs. Sie bezieht sich ganz speziell, jedoch nicht ausschließlich, auf
die Verpackung von Lebensmitteln und insbesondere von flüssigen Getränken. Die
Erfindung betrifft außerdem
einen geschlossenen Behälter,
in dem insbesondere eine Kammer für die Aufnahme eines unter
Druck stehenden Gases, wie z. B. Stickstoff, vorgesehen ist, das automatisch
freigesetzt wird, wenn der Behälter
geöffnet
wird, und das auf den Inhalt des Behälters einwirkt. Bei dieser
Variante ist die Erfindung insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, anwendbar
auf die Herstellung eines geschlossenen Behälters, der Bier enthält und zweckmäßig in Form
eines Glases vorliegen kann, das beispielsweise erhalten wird durch
Injektions-Blasformen eines oder mehrerer thermoplastischer Harze,
wobei das Gas auf das Bier einwirkt, wenn das Glas geöffnet wird,
wodurch eine Schaumkrone gebildet werden kann, die fest und glatt
ist. Bei dieser neuen Verpackung in Form eines Glases hat der Verbraucher
in vorteilhafter Weise zu Hause die Möglichkeit, Bier zu trinken,
das vergleichbar mit dem Bier ist, das traditionell aus einer von Hand
bedienten Pumpe serviert wird, beispielsweise in Lokalen, die auf
den Verkauf von Getränken
spezialisiert sind.
-
Es ist heute allgemeine Praxis, Produkte
und insbesondere Lebensmittel zu verkaufen, die in geschlossenen
Metallbehältern
verpackt sind, die hauptsächlich
aus Aluminium hergestellt sind und eine Wand aufweisen, die von
Hand geöffnet
werden soll, insbesondere durch Aufreißen oder Durchbohren. Üblicherweise
liegt eine solche Dose in Form eines geschlossenen Hohlkörpers vor,
der aus zwei unterschiedlichen Abschnitten besteht: einem Hauptabschnitt,
der im Allgemeinen zylindrisch und an seinem unteren Ende durch
eine Bodenwand verschlossen ist und eine obere Fläche aufweist,
die offen ist, zusammen mit einem Abdeck- oder Verschlusselement,
das auf den Hauptabschnitt aufgesetzt und darauf fixiert werden
soll, um ihn zu verschließen. Der
Hauptabschnitt und das Abdeck- oder Verschließelement werden getrennt hergestellt.
Während
der Herstellung sind auf dem Abdeck- oder Verschließelement
manuelle Öffnungseinrichtungen
vorgesehen, die im Allgemeinen die Form einer Lasche haben, die den
Verbraucher in die Lage versetzt, die Dose von Hand zu öffnen, sodass
er ihren Inhalt entnehmen kann, wobei dies erfolgt durch Drücken oder
Ziehen an der äußeren Oberfläche des
Abdeck- oder Verschließelements
auf der Dose, um es zu öffnen
durch Aufreißen
und/oder Durchbohren derselben.
-
Um ein Produkt unter Verwendung dieses bekannten
Behälter-Typs
zu verpacken, besteht die erste Stufe darin, den Hauptabschnitt
des Behälters mit
dem Produkt zu füllen,
bevor das Abdeck- oder Verschließelement an Ort und Stelle
aufgesetzt wird. Wenn einmal der Hauptabschnitt gefüllt worden
ist, wird das Abdeck- oder Verschließelement an dem Hauptabschnitt
auf irgendeine geeignete Weise fixiert und der volle Behälter ist
geeignet für
den Verkauf. Das Fixieren des Abdeck- oder Verschließelements
auf dem Hauptabschnitt ist verhältnismäßig schwierig
durchzuführen
wegen der Versiegelungsanforderungen, die zwischen dem Deckel und
dem Hauptabschnitt des Behälters
erfüllt
sein müssen, Anforderungen,
die noch schwieriger zu erfüllen
sind, wenn die Ver siegelung über
eine verhältnismäßig lange
Strecke, beispielsweise den gesamten Umfang des Hauptabschnitts
des Behälters,
erreicht werden soll.
-
Es ist auch bereits bekannt, Behälter herzustellen,
die eine Kammer enthalten, die mit einem unter Druck stehenden Gas
gefüllt
ist, wobei das Gas freigesetzt wird, wenn der Behälter geöffnet wird,
und auf das in dem Behälter
enthaltene Produkt einwirkt. Dieser Behälter-Typ wird insbesondere
auf dem Gebiet der Verpackung von Bier in Dosen verwendet. Auf diesem
speziellen Gebiet und zum Inverkehrbringen von Bier, das, wenn es
einmal in einem Glas serviert ist, mit einem von Hand gezapften
Fassbier vergleichbar ist, statten zahlreiche Brauer ihre Bierdosen
mit inneren Kammern aus, die mit der Innenseite der Dose in Verbindung
stehen und ein unter Druck stehendes Gas, z. B. Stickstoff, enthalten.
In der Praxis liegt die Kammer in Form eines kleinen hohlen Einsatzteils
(gelegentlich als "Widget" bezeichnet) vor, der die verschiedensten
Gestalten haben kann, der in der Regel aus Kunststoff hergestellt
ist und durch eine geeignete Einrichtung an der Innenseite der Bodenwand
der Dose befestigt ist. Der Einsatzteil weist außerdem eine oder mehr darin
vorgesehene Austrittsöffnungen
auf, die es ermöglichen,
die Innenseite des hohlen Abschnitts mit der Innenseite der Dose
in Verbindung zu bringen. Wenn der Verbraucher eine Bierdose öffnet, die
mit einer Innenkammer ausgestattet ist, das ein unter Druck stehendes
Gas enthält,
ermöglicht
es der Vorgang, das Innere der Dose unter Atmosphärendruck
zu setzen, das in der Kammer enthaltene Gas freizusetzen, wodurch
eine Schaumkrone auf dem Bier erzeugt wird.
-
Derzeit wird Bier in einer Dose,
die eine Kammer aufweist, die ein unter Druck stehendes Gas enthält, wie
folgt abgefüllt.
Der Einsatzteil, der die Kammer bilden soll, die das unter Druck
stehende Gas enthält,
wird an der Innenseite des Hauptabschnitts der Dose befestigt, indem
er durch deren obere Oberfläche
eingeführt
wird. Dieser Teil wird auf eine geeignete bekannte Weise fixiert,
insbesondere durch Verkleben oder durch Wärmeversiegeln. Diese Stufe
ist verhältnismäßig schwierig
durchzuführen und
es muss auch ein spezielles Werkzeug verwendet werden, das die Öffnung in
der oberen Fläche des
Hauptab schnitts der Dose passieren kann, um so in der Lage zu sein,
die einzuführende
Kammer am Boden der Dose zu positionieren und zu fixieren. Danach
wird der Hauptabschnitt der Dose mit Bier gefüllt und es wird eine vorgegebene
Menge eines unter Druck stehenden Gases eingeleitet, wobei die Menge
eine Funktion des Fassungsvermögens
der Dose ist. Im Allgemeinen ist das verwendete Gas Stickstoff.
Wenn einmal die Gasmenge eingeleitet worden ist, wird der obere
Abschnitt der Dose verschlossen durch mechanisches Fixieren des
Deckels auf ihrer Oberseite. Alle oben genannten Stufen werden durchgeführt, während der
Boden der Dose im Allgemeinen nach unten zeigt. Wenn einmal der
Hauptabschnitt und der Deckel der Dose abdichtend miteinander verbunden
worden sind, besteht die letzte Stufe darin, die Dose umzudrehen,
sodass ihr Boden sich auf der Oberseite befindet. Dadurch wird der
Effekt erzielt, dass die Kammer mit dem unter Druck stehenden Gas
gefüllt
wird, wobei die Moleküle
des Gases in Richtung der Kammer aufsteigen und in diese eintreten.
Nachdem eine bestimmte Zeitspanne verstrichen ist, ist die Kammer
voll von dem unter Druck stehenden Gas und die Dose kann beliebig
gehandhabt werden, insbesondere kann sie zu der Verkaufsstelle transportiert
werden.
-
In der früheren Druckschrift EP-A-0 360
373 (die dem Oberbegriff des Anspruchs 1 entspricht) ist eine Dose
beschrieben, die besteht aus einem rohrförmigen Körper, der an beiden Seiten
durch zwei getrennte Schließwände verschlossen
ist, die damit versiegelt sind: eine Schließwand (obere Wand) kann mittels
eines Zugringes geöffnet
werden. Ein hohler Einsatzteil (Widget) besteht aus einer inneren
Trennwand mit einer kleinen Verbindungsöffnung, die im Innern des rohrförmigen Körpers angeordnet
ist. Diese innere Trennwand ist an dem Rand des rohrförmigen Elements
mittels des Verschlusses der Bodenverschlusswand befestigt oder
sie kann vor dem Verschluss der Bodenverschlusswand mit dem rohrförmigen Boden
versiegelt werden. Die Verwendung einer Dose, die einen rohrförmigen Körper und
einen getrennten Bodenverschluss aufweist, ist vorteilhaft, da es
dadurch möglich
ist, das Getränk
und das Gas in die Dose mittels der Bodenöffnung der rohrförmigen Wand
einzuführen,
bevor die Trennwand mit dem Rand des rohrförmigen Körpers ver bunden wird. Diese
Lösung
kompliziert jedoch den Zusammenbau der Dose, da insbesondere die
Stufe der Fixierung der unteren Verschlusswand an dem rohrförmigen Körper verhältnismäßig schwierig
durchzuführen
ist wegen der Versiegelungsbeschränkungen, die über den
gesamten Umfang des rohrförmigen
Körpers eingehalten
werden müssen.
Diese Stufe ist noch schwieriger durchzuführen, wenn die untere Verschlusswand
zum Befestigen der inneren Trennwand an dem Rand des rohrförmigen Körpers verwendet wird.
-
Hauptziel der Erfindung ist es, einen
neuen Behälter
vorzuschlagen, der es ermöglicht,
das Verfahren zum Verpacken eines Produkts in einem Behälter des
Typs, der eine innere Kammer für
die Aufnahme eines unter Druck stehenden Gases aufweist, das freigesetzt
werden kann, wenn der Behälter
geöffnet
wird, zu vereinfachen.
-
Dieses Ziel wird mit dem erfindungsgemäßen Behälter, der
die Merkmale des Patentanspruchs 1 hat, erreicht.
-
Die Erfindung betrifft außerdem ein
Verfahren zum Verpacken eines Produkts durch Verwendung eines Behälters nach
Anspruch 1. Bei dem Verfahren wird das Produkt in das Innere des
Hohlkörpers
eingeführt,
indem man es durch die Füllungsöffnung passieren
lässt,
wobei eine Gasmenge durch die gleiche Öffnung eingeleitet wird, der
Hohlteil durch diese Öffnung
an Ort und Stelle eingeführt
wird und der Hohlkörper
durch Verschließen
der Füllungsöffnung verschlossen
wird.
-
Die Erfindung betrifft außerdem ein
Verfahren zum Verpacken eines flüssigen
Produkts durch Verwendung eines Behälters nach Anspruch 13 oder 14.
-
Im Vergleich zu den Dosenstrukturen,
die bisher zum Verpacken eines Getränks, insbesondere von Bier,
verwendet worden sind, ermöglicht
es die neue Struktur des Behälters
gemäß Patentanspruch 1,
die Arbeitsgänge
der Einführung
und Fixierung des Kammer-bildenden Einsatzteils an dem Hohlkörper zu vereinfachen.
Es ist auch möglich,
das Verpacken so durchzuführen,
dass in einer ersten Stufe der Behälter gefüllt wird, während der Behälter in
der gleichen Position gehalten wird, d. h. dass seine Füllungswand
sich oben befindet, wodurch das Umdrehen des Behälters mit der Oberseite nach
unten, um den hohlen Abschnitt mit dem unter Druck stehenden Gas
zu füllen,
vermieden wird. Bei der erfindungsgemäßen Struktur muss die Füllungsöffnung so
dimensioniert sein, dass der hohle Teil diese passieren kann, in
der Praxis ist der hohle Teil jedoch kompakt. Infolgedessen hat
die Füllungsöffnung zweckmäßig einen
Durchmesser, der klein ist im Vergleich zum Durchmesser des Hohlkörpers des
Behälters,
wodurch es leichter wird, den Versiegelungsanforderungen an der
Füllungsöffnung zu
genügen.
-
Vorzugsweise wird der Hohlkörper aus
einem einzigen Stück
geformt. Das Konzept der "Formgebung" umfasst jedes derzeit bekannte
Verfahren zum Formem eines Hohlkörpers
und insbesondere umfasst es beispielsweise die Extrusions- und Blasformgebungs-,
Injektions- und Blasformgebungs- und Wärmeformgebungsverfahren. Dennoch
ist die Erfindung nicht auf einen Hohlkörper beschränkt, der durch Formen hergestellt
worden ist. Bei einer Ausführungsvariante
kann der Hohlkörper
beispielsweise aus einem Hohlkörper
aus Metall bestehen, der durch mechanisches Verformen in die gewünschte Gestalt
gebracht worden ist.
-
Die Entleerungswand des Hohlkörpers ist vorzugsweise
so gestaltet, dass sie mechanisch aufgerissen wird, sie kann aber
auch beispielsweise eine Öffnung
aufweisen, die durch einen Stopfen, eine Kappe oder irgendeine andere
entfernbare Einsatz-Verschließeinrichtung
verschlossen werden kann.
-
Weitere Charakteristika und Vorteile
der Erfindung ergeben sich eindeutig aus der nachfolgenden Beschreibung
von zwei bevorzugten Ausführungsformen
eines erfindungsgemäßen Behälters, in Form
eines Glases, dessen Beschreibung als Beispiel angegeben ist, auf
das die Erfindung jedoch nicht beschränkt ist, unter Bezugnahme auf
die beiliegenden Zeichnungen, wobei zeigen:
-
1 eine
Schnittansicht durch eine erste Ausführungsform eines Formkörpers der
Erfindung, in Form eines Glases, dessen unterer Abschnitt einen
ebenen Bboden (Punt) bildet, der als Gehäuse für den Füllungshals des Behälters dient;
-
2 und 3 Schnittansichten durch
eine Form, welche die Stufen des Blasens eines Vorformlings zur
Herstellung des Behälters
gemäß 1 zeigt;
-
4 eine
fragmentarische perspektivische Ansicht der Entleerungswand des
Behälters
gemäß 1, in der eine kreisförmige Nut
vorgesehen ist, die eine Schwächungszone
definiert, die es ermöglicht,
die Entleerungswand manuell aufzureißen;
-
5 ein
Diagramm, das eine Öffnungslasche
zeigt, die an der Entleerungswand des Behälters gemäß 1 befestigt ist und das Aufreißen der Entleerungswand
von Hand ermöglicht;
-
6 und 7 zwei Hauptstufen bei der
Verwendung der Lasche gemäß 5 zum Öffnen des Behälters gemäß 1;
-
8 die
Hauptstufen, die ausgeführt
werden zum Verpacken einer Flüssigkeit
in dem Behälter gemäß 1;
-
9 eine
Ausführungsvariante
der Verschlusskappe des Behälters
gemäß 1, bei der die Kappe einen
hohlen Teil umfasst, der mit einem unter Druck stehenden Gas gefüllt ist,
und
-
10 eine
andere Ausführungsvariante
eines erfindungsgemäßen Glases,
bei der die Verschlusskappe einen stabilen Fuß für das Glas bildet.
-
Die 1 zeigt
eine erste Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Behälters, der
insbesondere bestimmt ist für
die Aufnahme eines Getränks, wie
z. B. von Bier. Der Behälter 1 umfasst
einen Hohlkörper 2,
der aus einem Formling aus einem Stück besteht, der umfasst eine
Seitenwand 2a und zwei Stirnwände 2b und 2c.
Die Stirnwand 2b entspricht der Entleerungswand des Körpers 2 und
sie ist so gestaltet, dass sie manuell aufgerissen werden kann auf
eine Weise, wie sie weiter unten unter Bezugnahme auf die 4 bis 7 näher
beschrieben wird. Die Stirnwand 2c entspricht der Füllungswand
des Hohlkörpers 2 und
sie umfasst eine Öffnung 3,
durch die der Hohlkörper
gefüllt
wird, und sie kann durch die Verschlusseinrichtung 4 verschlossen
werden.
-
Bei der speziellen Ausführungsform,
wie sie in 1 dargestellt
ist, hat der Hohlkörper
insbesondere die Form eines Glases mit einem Querschnitt, der sich
konisch erweitert von seiner Füllungswand 2c bis
zu seiner Entleerungswand 2b. Die Füllungswand 2c liegt
in Form eines Einwärts-Knicks
oder "Punts" vor, der in den Hohlkörper hineinragt und einen Hohlraum 5 definiert
mit einem Hals 6, der an die Füllungsöffnung 3 angeformt
ist und vollständig
im Innern des Hohlraums 5 liegt. Die Verschlusseinrichtungen 4 haben
die Form einer Kappe 7, die abnehmbar an dem Hals befestigt
sein kann. Bei dem in den Figuren dargestellten speziellen Beispiel
ist der Hals 6 mit einem Gewinde versehen und die Kappe 7 weist
ein Innengewinde auf, wodurch es möglich ist, die Kappe 7 auf
den Hals 6 aufzuschrauben, bis die Kappe 7 an
einen Kragen 6a an dem Hals anschlägt, wodurch ein abdichtender
Verschluss gewährleistet wird.
Die Kappe 7 kann somit leicht auf dem Hals 6 befestigt
werden, um den Behälter 1 zu
verschließen, oder
sie kann leicht von dem Hals 6 abgenommen werden, wobei
sie lediglich aufgeschraubt oder abgeschraubt zu werden braucht.
Dennoch kann im Rahmen der Erfindung die Kappe 7 auch durch
irgendeine andere Verschlusseinrichtung ersetzt sein, die das Verschließen der
Füllungsöffnung 3 ermöglicht, wenn
der Behälter 1 einmal
gefüllt
worden ist. Die Verschlusseinrichtung ist nicht notwendigerweise
abnehmbar von dem Hohlkörper
und sie kann so gestaltet sein, dass sie die Füllungsöffnung 3 endgültig verschließt, wenn
einmal der Hohlkörper 2 gefüllt worden
ist.
-
Insbesondere umfasst in dem Beispiel
der 1 der Behälter außerdem einen
hohlen Teil 8, der so gestaltet ist, dass er durch die
Füllungswand 2c hindurch
fixiert wird und insbesondere im Innern der Halses 6 befestigt
wird. Dieser hohle Teil 8 definiert eine innere Kammer 8a,
die so gestaltet ist, dass sie mit einem unter Druck stehenden Gas
gefüllt
werden kann. Die Wand des hohlen Teils 8 umfasst auch mindestens
eine Auslassöffnung 8a,
mit der es möglich ist,
die innere Kammer 8b mit der Innenseite des Hohlkörpers 2 in
Verbindung zu bringen, wenn der hohle Abschnitt 8 einmal
in dem Hals 6 angeordnet worden ist.
-
Bei dem gezeigten speziellen Beispiel
umfasst der hohle Teil 8 zweckmäßig einen Flansch 8c (8) mit einem Durchmesser,
der größer ist
als der Durchmesser der Füllungsöffnung 3,
sodass dann, wenn der hohle Teil einmal durch die Füllungsöffnung 3 in
den Hals 6 eingesetzt worden ist, der Flansch 8c an
der Füllungswand 2c am
Ende 6b des Halses 6 anstößt (8). Wenn einmal die Kappe 7 auf
den Hals 6 aufgeschraubt worden ist, ist der Flansch 8c in
der gewünschten
Position zwischen dem Ende des Halses 6 und der Stirnwand
der Kappe 7 arretiert.
-
Wie in der 1 dargestellt, steht dann, wenn der hohle
Teil 8 in den Hals 6 eingesetzt worden ist und
die Kappe 7 auf den Hals 6 aufgeschraubt worden
ist, die Kappe 7 nicht mehr aus dem Hohlkörper 2 vor,
sondern ist vollständig
im Innern des Punt-förmigen
Hohlraums 7 enthalten. Als Folge davon bildet die Entleerungswand
Füllungswand 2c eine
stabile Basis für
den Behälter
gemäß 1, der somit zweckmäßig auf
stabile Weise auf eine ebene Oberfläche in der in 1 dargestellten Position gestellt werden
kann.
-
Wie in der 4 dargestellt, umfasst die Entleerungswand 2b des
Behälters
gemäß 1 eine Rille 9 in
ihrer äußeren Oberfläche, die
eine Zone mit verminderter Festigkeit definiert, die dünner ist
und die bei einer bevorzugten Ausführungsform einen Ring mit einem
großen
Durchmesser bildet, der etwas kleiner ist als der maximale Durchmesser
der Entleerungswand 2b. Wie in der 5 dargestellt, weist der Behälter 1 eine Öffnungslasche 10 auf,
die daran angebracht und an der äußeren Oberfläche der
Entleerungswand 2b fixiert ist, um für den Verbraucher das manuelle
Aufreißen
der Entleerungswand 9 zu erleichtern. Insbesondere ist
die Öffnungslasche 10 an
der äußeren Oberfläche der
Entleerungswand 2b an einem ihrer Enden 10a in
einer begrenzten Fixierzone 11 benachbart zu der Rille 9 befestigt.
Die Lasche 10 wird an der Entleerungswand 2b auf
irgendeine geeignete, dem Fachmann bekannte Weise fixiert und wenn
sie beide aus plastischen Materialien hergestellt sind, kann sie
durch Wärmeversiegelung
fixiert werden. An ihrem Ende 10a umfasst die Öffnungslasche 10 eine
scharfe Kante 10b, die über
der Rille 9 liegt.
-
Die Lasche 10 wird verwendet,
um den Behälter 1 durch
Aufreißen
der Entleerungswand 2b wie nachstehend angegeben zu öffnen. In
einer ersten Stufe, die in 6 dargestellt
ist, wird die Öffnungslasche 10 durch
Ergreifen ihres freien Endes 10c, das von der Fixierungszone 11 entfernt
ist, angehoben, wobei dieses Ende nicht an der Entleerungswand 2b befestigt
ist. Dadurch ist es möglich,
die Öffnungslasche 10 relativ
zu der Entleerungswand 2 zu drehen. Diese Rotation ermöglicht es,
dass die scharfe Kante 10b mit der Rille 9 in
Kontakt kommt und somit einen mechanischen Druck auf die Rille 9 ausübt, was
zur Anhebung der Entleerungswand 2b führt, die durch die Öffnungslasche 10 lokal
durchbohrt wird. In einer zweiten Stufe, wie sie in 7 dargestellt ist, wird die Entleerungswand 2b durch Ziehen
an der Lasche 10 abgezogen, wodurch die Entleerungswand 2b an
der ringförmigen
Nut 9 vollständig
abgerissen werden kann. Nachdem der Behälter gemäß 1 geöffnet
worden ist, ist alles, was von der Entleerungswand 2b zurückbleibt,
ihr Umfangsabschnitt, der sich am Anfang zwischen der Nut 9 und
der Seitenwand 2a erstreckt hat, wobei der zentrale Abschnitt
der Entleerungswand 2b, wie er durch die Nut 9 definiert
ist, vollständig
entfernt worden ist. Nach dem Öffnen
bleibt für
den Verbraucher das Äquivalent
zu einem Glas zurück
und er kann somit den Inhalt des Behälters 1 direkt daraus
trinken.
-
Die Erfindung ist nicht beschränkt auf
einen Behälter,
dessen Entleerungsfläche
eine Aufreißzone
umfasst, die eine kreisförmige
Gestalt hat, sodass der Hauptteil der Entleerungswand 2b von
dem Hohlkörper 2 entfernt
werden kann. Sie kann beispielsweise bestehen aus einer dünneren Zone
und allgemeiner aus einer Zone mit einer verminderten Festigkeit
innerhalb eines begrenzten Bereiches, beispielsweise kann sie die
Form einer Scheibe mit einem sehr kleinen Durchmesser haben, der
das lokale Durchbohren der Entleerungsfläche 2b insbesondere mittels
eines Strohhalms oder allgemeiner mittels einer Einrichtung erlaubt,
die als Stempel (Stanze) fungiert und möglicherweise an dem Hohlkörper des
Behälters
befestigt ist. Die Zone mit einer verringerten mechanischen Festigkeit
kann auch hergestellt werden, indem man in dieser Zone ein anderes
Material mit einer geringeren Festigkeit verwendet.
-
Der Hohlkörper des erfindungsgemäßen Behälters ist
vorzugsweise, jedoch nicht ausschließlich, hergestellt aus einem
beliebigen Material, das geformt werden kann. Vorzugsweise wird
der Hohlkörper 2 für die in 1 dargestellte Variante
hergestellt durch Injektions- und Blasformen mindestens eines thermoplastischen
Harzes. Dennoch ist die Erfindung nicht auf das Injektions- und Blasform-Verfahren
beschränkt.
Es ist auch möglich,
den Hohlkörper
des Behälters
durch Extrusion und Blasformen oder tatsächlich durch Warmformen herzustellen.
-
Die 2 und 3 zeigen ein Beispiel für eine Form 12,
die zur Herstellung des Hohlkörpers 2 des Behälters gemäß 1 verwendet werden kann durch
Blasen und Verstrecken einer Vorform oder eines "Vorformlings" 13
(2), der durch Spritzgießen eines
oder mehrerer thermoplastischer Harze hergestellt worden ist. Der
Hohlkörper 2 des
Behälters 1 gemäß 1 kann auf konventionelle
Weise hergestellt werden durch Injektions-Blasformen in einer einzigen
Stufe oder in zwei Stufen. Für
die Herstellung in einer einzigen Stufe wird der Vorformling 13 in
die Form 12 geblasen unmittelbar nachdem er durch Spritzgießen hergestellt
worden ist, und ohne dass er die Zeit hat, abzukühlen.
-
Bei Anwendung des Zweistufen-Verfahrens wird
der Vorformling nicht sofort nach dem Spritzgießen geblasen, sondern er wird
vor dem Blasen vorerwärmt.
-
Die Auswahl des thermoplastischen
Harzes hängt
in großem
Umfang von dem Produkt ab, das in dem Behälter 1 gelagert werden
soll, und von den Eigenschaften des Behälters 1, die dieser
im Verhältnis zum
Produkt haben soll. Diese Eigenschaften können sein Anti-UV-, Gasdurchlässigkeits-Eigenschaften
und dgl. Wenn der Behälter 1 ein
Kohlendioxid-haltiges Getränk
enthalten soll, dann ist insbesondere eine Undurchlässigkeit
für Kohlendioxid
und Sauerstoff erforderlich. Unter diesen Umständen wird ein thermoplastisches
Harz verwendet, das die Ausbildung einer wirksamen Sperrschicht
gegenüber Kohlendioxid-Molekülen ermöglicht,
die in dem Kohlendioxid-haltigen Getränk enthalten sind, die durch die
Wände des
Behälters
entweichen könnten,
und das umgekehrt auch die Ausbildung einer wirksamen Sperrschicht
gegen Sauerstoff-Moleküle
ermöglicht, die
in den Behälter
eindringen könnten,
wobei der Zweck der ist, die Lagerbeständigkeit des Kohlendioxid-haltigen
Getränks
im Innern des Behälters
zu maximieren. In diesem Zusammenhang und beispielsweise kann der
Hohlkörper
des Behälters 1 aus
einem Polyethylen-2,6-naphthalin-dicarboxylat (PEN)-Harz hergestellt
sein. Der Behälter 1 kann zweckmäßig auch
aus einem Mehrschichten-Vorformling 14 hergestellt sein,
der auf konventionelle Weise durch aufeinanderfolgendes oder paralleles Spritzgießen von
mindestens zwei unterschiedlichen thermoplastischen Harzen hergestellt
worden ist, von denen eines Sperrschicht-Eigenschaften gegenüber Kohlendioxid
und gegenüber
Sauerstoff aufweist. Dabei kann es sich beispielsweise handeln um
ein Polyamidharz, das m-Xylol-Gruppen enthält, das üblicherweise als "Mx-Nylon"
bezeichnet wird, oder es kann sich um ein Harz handeln, das ein
Ethylen/Vinylalkohol-Copolymer umfasst, wie z. B. ein EVOH-Harz.
So ist beispielsweise der Behälter 1 gemäß 4 hergestellt aus einem
Drei-Schichten-Vorformling:
mit einer inneren Schicht A und einer äußeren Schicht C, die aus einem
thermoplastischen Harz und vorzugsweise einem sehr billigen Harz,
wie z. B. Polyethylenterephthtalat (PET) hergestellt sind, während die
mittlere Schicht B die Sperrschichtfunktionen erfüllt und
beispielsweise hergestellt ist aus Mx-Nylon
oder EVOH-Harz.
-
Nach dem Herausnehmen aus der Form 12 gemäß den 2 und 3 weist der Hohlkörper 2 eine glatte
Entleerungswand 2b auf. Die Nut (Rille) 9 wird dann
in einer zusätzlichen
Stufe gebildet durch Verwendung einer geeigneten Einrichtung, um
Material aus der äußeren Oberfläche der
Entleerungswand 2b zu entfernen. Vorzugsweise wird das
Material mit einem Laser entfernt. Bei dem speziellen Beispiel der 4 wird die Nut 9 insbesondere
erhalten durch Verwendung eines Lasers zum Durchschneiden der äußeren Schicht
C.
-
Wenn einmal die Nut 9 in
der äußeren Oberfläche der
Entleerungswand 2b gebildet worden ist, kann jede geeignete
Einrichtung dazu verwendet werden, die Lasche 10 daran
zu befestigen, und insbesondere kann eine Wärmeversiegelung angewendet
werden, wenn die Lasche 10 aus einem Kunststoffmaterial
besteht, das im Wesentlichen die gleiche Schmelztemperatur wie das
thermoplastische Material der äußeren Schicht
C hat.
-
Die Hauptstufen, die beim Verpacken
(Abfüllen)
einer Flüssigkeit
in dem Behälter
gemäß 1 durchgeführt werden,
werden nachstehend unter Bezugnahme auf die 8 beschrieben. In einer ersten Stufe
I wird die Innenseite des Hohlkörpers 2 des
Behälters
gewaschen durch Einspritzen einer Waschflüssigkeit in den Hohlkörper 2 durch
die Füllungsöffnung 3,
wobei der Hals 6 vorzugsweise nach unten zeigt, um die
Entfernung der Waschflüssigkeit
zu erleichtern. In einer zweiten Stufe II wird das Innere des Hohlkörpers mit
der zu verpackenden (abzufüllenden)
Flüssigkeit
gefüllt.
Diese zweite Stufe und die folgenden Stufen werden zweckmäßig durchgeführt, während der
Hohlkörper 2 in
der gleichen Position ist, d. h. in der sich seine Füllungswand 2c oben
befindet. In einer dritten Stufe III wird eine bestimmte Gasmenge
in den Hohlkörper 2 eingeleitet,
beispielsweise eine bestimmte Stickstoffmenge. Dann wird in einer
Stufe IV der hohle Teil 8 in den Hals 6 eingesetzt durch
Einführen
des hohlen Teils 8 durch die Füllungsöffnung 3, bis sein
Flansch 8c an dem Ende
6b des Halses 6 anstößt. Dann
wird in einer Schlussstufe V die Füllungsöffnung 3 durch Aufschrauben
der Kappe 7 auf den Hals 6, bis die Kappe 7 mit
dem Ring 6a auf dem Hals 6 in Kontakt kommt, verschlossen und
man erhält
einen dichten Verschluss des Hohlkörpers 2. Wenn einmal
die Kappe 7 verschlossen ist und nachdem eine bestimmte
Zeitspanne verstrichen ist, dringt das vorher in den Hohlkörper 2 eingeleitete Gas
in die innere Kammer 8a des hohlen Teils 8 durch
ihre Auslassöffnungen 8b ein.
Der Behälter 1 kann
dann gehandhabt werden und insbesondere kann er aufgerichtet werden
für die
Lagerung und für die
Ausstellung zum Verkauf in eine Position, wie sie in der 1 dargestellt ist, d. h.
mit der Füllungswand 2c nach
unten.
-
Um die im Innern des Behälters 1 enthaltene Flüssigkeit
trinken zu können,
muss der Verbraucher lediglich den Behälter mittels der Öffnungslasche 10 wie
vorstehend angegeben öffnen.
Wenn das Innere des Behälters
unter Atmosphärendruck
gesetzt wird, wird das Gas, das ursprünglich im Innern der inneren Kammer 8a des
hohlen Teils 8 enthalten ist, in den Behälter freigesetzt,
wobei die Gasmoleküle
die Auslassöffnungen 8b passieren.
-
Die vorstehend beschriebene Verpackung
ist insbesondere geeignet für
das Anbieten von Bier zum Verkauf. Nach dem Öffnen des Behälters 1 hat der
Verbraucher ein Glas in der Hand, das es ihm ermöglicht, das Bier direkt zu
trinken, ohne dass es erforderlich ist, das Bier in ein Glas zu
gießen.
Außerdem
ist es durch die automatische Freisetzung von Gas im Innern des
Biers beim Öffnen
des Behälters in
vorteilhafter Weise möglich,
eine Schaumkrone auf dem Bier zu erzeugen und ein Aussehen und einen Geschmack
zu erzeugen, die vergleichbar sind mit denjenigen eines Biers aus
einer Hand-betriebenen Pumpe.
-
Die Erfindung ist jedoch nicht auf
die Verpackung eines Getränks
oder insbesondere von Bier beschränkt, der Behälter gemäß 1 kann vielmehr auch zum
Verpacken jedes Typs eines Produkts verwendet werden, das mittels
der Einfüllöffnung 3 in
einen Hohlkörper
eingeführt
werden kann.
-
Die 9 zeigt
eine Ausführungsvariante, bei
der der hohle Teil 8 ein integraler Teil der Kappe 7 ist,
der auf der Stirnwand der Kappe 7 mit einer Umfangsdichtung 4 fixiert
ist. Bei der dargestellten Variante und gemäß einer weiteren Charakteristik
der vorliegenden Endung wird insbesondere die innere Kammer 8a mit
einem unter Druck stehenden Gas, beispielsweise mit Stickstoff,
gefüllt
und die Auslassöffnung 8b wird
durch einen Pfropfen 8c geschlossen, der aus einem Material
besteht, das sich auflösen
kann beim Inkontaktkommen mit der Flüssigkeit, die in dem Behälter gelagert
werden soll. Bei dieser speziellen Ausführungsform werden die Stufen
III und IV bei dem in 1 dargestellten
Abfüllungs- bzw.
Verpackungsverfahren weggelassen. Nach der Stufe II, in der der
Behälter 1 mit
Flüssigkeit
gefüllt wird,
genügt
es, die Kappe 7 auf den Hals 6 des Hohlkörpers 2 aufzusetzen,
wobei der hohle Teil 8, der das unter Druck stehende Gas
enthält,
auf diese Weise in die Füllungsöffnung 3 eingesetzt
wird, und wobei der Hohlkörper
dann durch Aufschrauben der Kappe 7 auf den Hals 6 verschlossen
wird. Wenn die in dem Behälter 1 enthaltene
Flüssigkeit
damit in Kontakt kommt, löst
sich der Stopfen 8c, der die Auslassöffnung 8b verschließt, auf,
wodurch das in dem hohlen Teil 8 enthaltene Gas in die
Flüssigkeit,
die in dem Behälter
enthalten ist, entweichen kann. Bei einer anderen Variante kann
der Stopfen 8c aus einem Stopfen hergestellt sein, der
so gestaltet ist, dass er beim Öffnen
der Füllungswand 2b automatisch
herausgezogen wird. Es kann sich dabei beispielsweise um einen mit
der Öffnungslasche 10 mechanisch
verbundenen Stopfen handeln.
-
Die 10 zeigt
eine andere Ausführungsvariante
eines erfindungsgemäßen Behälters 1',
der sich von der Ausführungsform
der 1 im Wesentlichen
dadurch unterscheidet, dass die Kappe 7' zum Verschließen der
Füllungsöffnung 3 so
gestaltet ist, dass sie eine stabile Basis für einen Hohlkörper 2 bildet,
wenn die Kappe 7' einmal auf den Hals 6 aufgesetzt
worden ist, um die Füllungsöffnung 3 zu
verschließen.
Bei dem dargestellten speziellen Beispiel bildet der Behälter 1' ein
Glas mit einem Fuß,
wenn die Kappe 7' und der Hohlkörper zusammengefügt worden
sind.