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DE69724775T2 - Behälter sowie Verfahren zur Verpackung eines Produktes im Behälter - Google Patents

Behälter sowie Verfahren zur Verpackung eines Produktes im Behälter Download PDF

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DE69724775T2
DE69724775T2 DE69724775T DE69724775T DE69724775T2 DE 69724775 T2 DE69724775 T2 DE 69724775T2 DE 69724775 T DE69724775 T DE 69724775T DE 69724775 T DE69724775 T DE 69724775T DE 69724775 T2 DE69724775 T2 DE 69724775T2
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DE
Germany
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wall
hollow body
filling
hollow
container according
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John Tevlin
Andrew Wallis
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Amcor Pty Ltd
Original Assignee
Schmalback Lubeca AG
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Publication date
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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen geschlossenen Behälter des Typs, wie er in dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 definiert ist, sowie auf Verfahren zum Verpacken von Produkten in solchen Behältern. Die Erfindung bezieht sich insbesondere auf eine Hohlkörper-Struktur für einen Behälter dieses Typs. Sie bezieht sich ganz speziell, jedoch nicht ausschließlich, auf die Verpackung von Lebensmitteln und insbesondere von flüssigen Getränken. Die Erfindung betrifft außerdem einen geschlossenen Behälter, in dem insbesondere eine Kammer für die Aufnahme eines unter Druck stehenden Gases, wie z. B. Stickstoff, vorgesehen ist, das automatisch freigesetzt wird, wenn der Behälter geöffnet wird, und das auf den Inhalt des Behälters einwirkt. Bei dieser Variante ist die Erfindung insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, anwendbar auf die Herstellung eines geschlossenen Behälters, der Bier enthält und zweckmäßig in Form eines Glases vorliegen kann, das beispielsweise erhalten wird durch Injektions-Blasformen eines oder mehrerer thermoplastischer Harze, wobei das Gas auf das Bier einwirkt, wenn das Glas geöffnet wird, wodurch eine Schaumkrone gebildet werden kann, die fest und glatt ist. Bei dieser neuen Verpackung in Form eines Glases hat der Verbraucher in vorteilhafter Weise zu Hause die Möglichkeit, Bier zu trinken, das vergleichbar mit dem Bier ist, das traditionell aus einer von Hand bedienten Pumpe serviert wird, beispielsweise in Lokalen, die auf den Verkauf von Getränken spezialisiert sind.
  • Es ist heute allgemeine Praxis, Produkte und insbesondere Lebensmittel zu verkaufen, die in geschlossenen Metallbehältern verpackt sind, die hauptsächlich aus Aluminium hergestellt sind und eine Wand aufweisen, die von Hand geöffnet werden soll, insbesondere durch Aufreißen oder Durchbohren. Üblicherweise liegt eine solche Dose in Form eines geschlossenen Hohlkörpers vor, der aus zwei unterschiedlichen Abschnitten besteht: einem Hauptabschnitt, der im Allgemeinen zylindrisch und an seinem unteren Ende durch eine Bodenwand verschlossen ist und eine obere Fläche aufweist, die offen ist, zusammen mit einem Abdeck- oder Verschlusselement, das auf den Hauptabschnitt aufgesetzt und darauf fixiert werden soll, um ihn zu verschließen. Der Hauptabschnitt und das Abdeck- oder Verschließelement werden getrennt hergestellt. Während der Herstellung sind auf dem Abdeck- oder Verschließelement manuelle Öffnungseinrichtungen vorgesehen, die im Allgemeinen die Form einer Lasche haben, die den Verbraucher in die Lage versetzt, die Dose von Hand zu öffnen, sodass er ihren Inhalt entnehmen kann, wobei dies erfolgt durch Drücken oder Ziehen an der äußeren Oberfläche des Abdeck- oder Verschließelements auf der Dose, um es zu öffnen durch Aufreißen und/oder Durchbohren derselben.
  • Um ein Produkt unter Verwendung dieses bekannten Behälter-Typs zu verpacken, besteht die erste Stufe darin, den Hauptabschnitt des Behälters mit dem Produkt zu füllen, bevor das Abdeck- oder Verschließelement an Ort und Stelle aufgesetzt wird. Wenn einmal der Hauptabschnitt gefüllt worden ist, wird das Abdeck- oder Verschließelement an dem Hauptabschnitt auf irgendeine geeignete Weise fixiert und der volle Behälter ist geeignet für den Verkauf. Das Fixieren des Abdeck- oder Verschließelements auf dem Hauptabschnitt ist verhältnismäßig schwierig durchzuführen wegen der Versiegelungsanforderungen, die zwischen dem Deckel und dem Hauptabschnitt des Behälters erfüllt sein müssen, Anforderungen, die noch schwieriger zu erfüllen sind, wenn die Ver siegelung über eine verhältnismäßig lange Strecke, beispielsweise den gesamten Umfang des Hauptabschnitts des Behälters, erreicht werden soll.
  • Es ist auch bereits bekannt, Behälter herzustellen, die eine Kammer enthalten, die mit einem unter Druck stehenden Gas gefüllt ist, wobei das Gas freigesetzt wird, wenn der Behälter geöffnet wird, und auf das in dem Behälter enthaltene Produkt einwirkt. Dieser Behälter-Typ wird insbesondere auf dem Gebiet der Verpackung von Bier in Dosen verwendet. Auf diesem speziellen Gebiet und zum Inverkehrbringen von Bier, das, wenn es einmal in einem Glas serviert ist, mit einem von Hand gezapften Fassbier vergleichbar ist, statten zahlreiche Brauer ihre Bierdosen mit inneren Kammern aus, die mit der Innenseite der Dose in Verbindung stehen und ein unter Druck stehendes Gas, z. B. Stickstoff, enthalten. In der Praxis liegt die Kammer in Form eines kleinen hohlen Einsatzteils (gelegentlich als "Widget" bezeichnet) vor, der die verschiedensten Gestalten haben kann, der in der Regel aus Kunststoff hergestellt ist und durch eine geeignete Einrichtung an der Innenseite der Bodenwand der Dose befestigt ist. Der Einsatzteil weist außerdem eine oder mehr darin vorgesehene Austrittsöffnungen auf, die es ermöglichen, die Innenseite des hohlen Abschnitts mit der Innenseite der Dose in Verbindung zu bringen. Wenn der Verbraucher eine Bierdose öffnet, die mit einer Innenkammer ausgestattet ist, das ein unter Druck stehendes Gas enthält, ermöglicht es der Vorgang, das Innere der Dose unter Atmosphärendruck zu setzen, das in der Kammer enthaltene Gas freizusetzen, wodurch eine Schaumkrone auf dem Bier erzeugt wird.
  • Derzeit wird Bier in einer Dose, die eine Kammer aufweist, die ein unter Druck stehendes Gas enthält, wie folgt abgefüllt. Der Einsatzteil, der die Kammer bilden soll, die das unter Druck stehende Gas enthält, wird an der Innenseite des Hauptabschnitts der Dose befestigt, indem er durch deren obere Oberfläche eingeführt wird. Dieser Teil wird auf eine geeignete bekannte Weise fixiert, insbesondere durch Verkleben oder durch Wärmeversiegeln. Diese Stufe ist verhältnismäßig schwierig durchzuführen und es muss auch ein spezielles Werkzeug verwendet werden, das die Öffnung in der oberen Fläche des Hauptab schnitts der Dose passieren kann, um so in der Lage zu sein, die einzuführende Kammer am Boden der Dose zu positionieren und zu fixieren. Danach wird der Hauptabschnitt der Dose mit Bier gefüllt und es wird eine vorgegebene Menge eines unter Druck stehenden Gases eingeleitet, wobei die Menge eine Funktion des Fassungsvermögens der Dose ist. Im Allgemeinen ist das verwendete Gas Stickstoff. Wenn einmal die Gasmenge eingeleitet worden ist, wird der obere Abschnitt der Dose verschlossen durch mechanisches Fixieren des Deckels auf ihrer Oberseite. Alle oben genannten Stufen werden durchgeführt, während der Boden der Dose im Allgemeinen nach unten zeigt. Wenn einmal der Hauptabschnitt und der Deckel der Dose abdichtend miteinander verbunden worden sind, besteht die letzte Stufe darin, die Dose umzudrehen, sodass ihr Boden sich auf der Oberseite befindet. Dadurch wird der Effekt erzielt, dass die Kammer mit dem unter Druck stehenden Gas gefüllt wird, wobei die Moleküle des Gases in Richtung der Kammer aufsteigen und in diese eintreten. Nachdem eine bestimmte Zeitspanne verstrichen ist, ist die Kammer voll von dem unter Druck stehenden Gas und die Dose kann beliebig gehandhabt werden, insbesondere kann sie zu der Verkaufsstelle transportiert werden.
  • In der früheren Druckschrift EP-A-0 360 373 (die dem Oberbegriff des Anspruchs 1 entspricht) ist eine Dose beschrieben, die besteht aus einem rohrförmigen Körper, der an beiden Seiten durch zwei getrennte Schließwände verschlossen ist, die damit versiegelt sind: eine Schließwand (obere Wand) kann mittels eines Zugringes geöffnet werden. Ein hohler Einsatzteil (Widget) besteht aus einer inneren Trennwand mit einer kleinen Verbindungsöffnung, die im Innern des rohrförmigen Körpers angeordnet ist. Diese innere Trennwand ist an dem Rand des rohrförmigen Elements mittels des Verschlusses der Bodenverschlusswand befestigt oder sie kann vor dem Verschluss der Bodenverschlusswand mit dem rohrförmigen Boden versiegelt werden. Die Verwendung einer Dose, die einen rohrförmigen Körper und einen getrennten Bodenverschluss aufweist, ist vorteilhaft, da es dadurch möglich ist, das Getränk und das Gas in die Dose mittels der Bodenöffnung der rohrförmigen Wand einzuführen, bevor die Trennwand mit dem Rand des rohrförmigen Körpers ver bunden wird. Diese Lösung kompliziert jedoch den Zusammenbau der Dose, da insbesondere die Stufe der Fixierung der unteren Verschlusswand an dem rohrförmigen Körper verhältnismäßig schwierig durchzuführen ist wegen der Versiegelungsbeschränkungen, die über den gesamten Umfang des rohrförmigen Körpers eingehalten werden müssen. Diese Stufe ist noch schwieriger durchzuführen, wenn die untere Verschlusswand zum Befestigen der inneren Trennwand an dem Rand des rohrförmigen Körpers verwendet wird.
  • Hauptziel der Erfindung ist es, einen neuen Behälter vorzuschlagen, der es ermöglicht, das Verfahren zum Verpacken eines Produkts in einem Behälter des Typs, der eine innere Kammer für die Aufnahme eines unter Druck stehenden Gases aufweist, das freigesetzt werden kann, wenn der Behälter geöffnet wird, zu vereinfachen.
  • Dieses Ziel wird mit dem erfindungsgemäßen Behälter, der die Merkmale des Patentanspruchs 1 hat, erreicht.
  • Die Erfindung betrifft außerdem ein Verfahren zum Verpacken eines Produkts durch Verwendung eines Behälters nach Anspruch 1. Bei dem Verfahren wird das Produkt in das Innere des Hohlkörpers eingeführt, indem man es durch die Füllungsöffnung passieren lässt, wobei eine Gasmenge durch die gleiche Öffnung eingeleitet wird, der Hohlteil durch diese Öffnung an Ort und Stelle eingeführt wird und der Hohlkörper durch Verschließen der Füllungsöffnung verschlossen wird.
  • Die Erfindung betrifft außerdem ein Verfahren zum Verpacken eines flüssigen Produkts durch Verwendung eines Behälters nach Anspruch 13 oder 14.
  • Im Vergleich zu den Dosenstrukturen, die bisher zum Verpacken eines Getränks, insbesondere von Bier, verwendet worden sind, ermöglicht es die neue Struktur des Behälters gemäß Patentanspruch 1, die Arbeitsgänge der Einführung und Fixierung des Kammer-bildenden Einsatzteils an dem Hohlkörper zu vereinfachen. Es ist auch möglich, das Verpacken so durchzuführen, dass in einer ersten Stufe der Behälter gefüllt wird, während der Behälter in der gleichen Position gehalten wird, d. h. dass seine Füllungswand sich oben befindet, wodurch das Umdrehen des Behälters mit der Oberseite nach unten, um den hohlen Abschnitt mit dem unter Druck stehenden Gas zu füllen, vermieden wird. Bei der erfindungsgemäßen Struktur muss die Füllungsöffnung so dimensioniert sein, dass der hohle Teil diese passieren kann, in der Praxis ist der hohle Teil jedoch kompakt. Infolgedessen hat die Füllungsöffnung zweckmäßig einen Durchmesser, der klein ist im Vergleich zum Durchmesser des Hohlkörpers des Behälters, wodurch es leichter wird, den Versiegelungsanforderungen an der Füllungsöffnung zu genügen.
  • Vorzugsweise wird der Hohlkörper aus einem einzigen Stück geformt. Das Konzept der "Formgebung" umfasst jedes derzeit bekannte Verfahren zum Formem eines Hohlkörpers und insbesondere umfasst es beispielsweise die Extrusions- und Blasformgebungs-, Injektions- und Blasformgebungs- und Wärmeformgebungsverfahren. Dennoch ist die Erfindung nicht auf einen Hohlkörper beschränkt, der durch Formen hergestellt worden ist. Bei einer Ausführungsvariante kann der Hohlkörper beispielsweise aus einem Hohlkörper aus Metall bestehen, der durch mechanisches Verformen in die gewünschte Gestalt gebracht worden ist.
  • Die Entleerungswand des Hohlkörpers ist vorzugsweise so gestaltet, dass sie mechanisch aufgerissen wird, sie kann aber auch beispielsweise eine Öffnung aufweisen, die durch einen Stopfen, eine Kappe oder irgendeine andere entfernbare Einsatz-Verschließeinrichtung verschlossen werden kann.
  • Weitere Charakteristika und Vorteile der Erfindung ergeben sich eindeutig aus der nachfolgenden Beschreibung von zwei bevorzugten Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Behälters, in Form eines Glases, dessen Beschreibung als Beispiel angegeben ist, auf das die Erfindung jedoch nicht beschränkt ist, unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen, wobei zeigen:
  • 1 eine Schnittansicht durch eine erste Ausführungsform eines Formkörpers der Erfindung, in Form eines Glases, dessen unterer Abschnitt einen ebenen Bboden (Punt) bildet, der als Gehäuse für den Füllungshals des Behälters dient;
  • 2 und 3 Schnittansichten durch eine Form, welche die Stufen des Blasens eines Vorformlings zur Herstellung des Behälters gemäß 1 zeigt;
  • 4 eine fragmentarische perspektivische Ansicht der Entleerungswand des Behälters gemäß 1, in der eine kreisförmige Nut vorgesehen ist, die eine Schwächungszone definiert, die es ermöglicht, die Entleerungswand manuell aufzureißen;
  • 5 ein Diagramm, das eine Öffnungslasche zeigt, die an der Entleerungswand des Behälters gemäß 1 befestigt ist und das Aufreißen der Entleerungswand von Hand ermöglicht;
  • 6 und 7 zwei Hauptstufen bei der Verwendung der Lasche gemäß 5 zum Öffnen des Behälters gemäß 1;
  • 8 die Hauptstufen, die ausgeführt werden zum Verpacken einer Flüssigkeit in dem Behälter gemäß 1;
  • 9 eine Ausführungsvariante der Verschlusskappe des Behälters gemäß 1, bei der die Kappe einen hohlen Teil umfasst, der mit einem unter Druck stehenden Gas gefüllt ist, und
  • 10 eine andere Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Glases, bei der die Verschlusskappe einen stabilen Fuß für das Glas bildet.
  • Die 1 zeigt eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Behälters, der insbesondere bestimmt ist für die Aufnahme eines Getränks, wie z. B. von Bier. Der Behälter 1 umfasst einen Hohlkörper 2, der aus einem Formling aus einem Stück besteht, der umfasst eine Seitenwand 2a und zwei Stirnwände 2b und 2c. Die Stirnwand 2b entspricht der Entleerungswand des Körpers 2 und sie ist so gestaltet, dass sie manuell aufgerissen werden kann auf eine Weise, wie sie weiter unten unter Bezugnahme auf die 4 bis 7 näher beschrieben wird. Die Stirnwand 2c entspricht der Füllungswand des Hohlkörpers 2 und sie umfasst eine Öffnung 3, durch die der Hohlkörper gefüllt wird, und sie kann durch die Verschlusseinrichtung 4 verschlossen werden.
  • Bei der speziellen Ausführungsform, wie sie in 1 dargestellt ist, hat der Hohlkörper insbesondere die Form eines Glases mit einem Querschnitt, der sich konisch erweitert von seiner Füllungswand 2c bis zu seiner Entleerungswand 2b. Die Füllungswand 2c liegt in Form eines Einwärts-Knicks oder "Punts" vor, der in den Hohlkörper hineinragt und einen Hohlraum 5 definiert mit einem Hals 6, der an die Füllungsöffnung 3 angeformt ist und vollständig im Innern des Hohlraums 5 liegt. Die Verschlusseinrichtungen 4 haben die Form einer Kappe 7, die abnehmbar an dem Hals befestigt sein kann. Bei dem in den Figuren dargestellten speziellen Beispiel ist der Hals 6 mit einem Gewinde versehen und die Kappe 7 weist ein Innengewinde auf, wodurch es möglich ist, die Kappe 7 auf den Hals 6 aufzuschrauben, bis die Kappe 7 an einen Kragen 6a an dem Hals anschlägt, wodurch ein abdichtender Verschluss gewährleistet wird. Die Kappe 7 kann somit leicht auf dem Hals 6 befestigt werden, um den Behälter 1 zu verschließen, oder sie kann leicht von dem Hals 6 abgenommen werden, wobei sie lediglich aufgeschraubt oder abgeschraubt zu werden braucht. Dennoch kann im Rahmen der Erfindung die Kappe 7 auch durch irgendeine andere Verschlusseinrichtung ersetzt sein, die das Verschließen der Füllungsöffnung 3 ermöglicht, wenn der Behälter 1 einmal gefüllt worden ist. Die Verschlusseinrichtung ist nicht notwendigerweise abnehmbar von dem Hohlkörper und sie kann so gestaltet sein, dass sie die Füllungsöffnung 3 endgültig verschließt, wenn einmal der Hohlkörper 2 gefüllt worden ist.
  • Insbesondere umfasst in dem Beispiel der 1 der Behälter außerdem einen hohlen Teil 8, der so gestaltet ist, dass er durch die Füllungswand 2c hindurch fixiert wird und insbesondere im Innern der Halses 6 befestigt wird. Dieser hohle Teil 8 definiert eine innere Kammer 8a, die so gestaltet ist, dass sie mit einem unter Druck stehenden Gas gefüllt werden kann. Die Wand des hohlen Teils 8 umfasst auch mindestens eine Auslassöffnung 8a, mit der es möglich ist, die innere Kammer 8b mit der Innenseite des Hohlkörpers 2 in Verbindung zu bringen, wenn der hohle Abschnitt 8 einmal in dem Hals 6 angeordnet worden ist.
  • Bei dem gezeigten speziellen Beispiel umfasst der hohle Teil 8 zweckmäßig einen Flansch 8c (8) mit einem Durchmesser, der größer ist als der Durchmesser der Füllungsöffnung 3, sodass dann, wenn der hohle Teil einmal durch die Füllungsöffnung 3 in den Hals 6 eingesetzt worden ist, der Flansch 8c an der Füllungswand 2c am Ende 6b des Halses 6 anstößt (8). Wenn einmal die Kappe 7 auf den Hals 6 aufgeschraubt worden ist, ist der Flansch 8c in der gewünschten Position zwischen dem Ende des Halses 6 und der Stirnwand der Kappe 7 arretiert.
  • Wie in der 1 dargestellt, steht dann, wenn der hohle Teil 8 in den Hals 6 eingesetzt worden ist und die Kappe 7 auf den Hals 6 aufgeschraubt worden ist, die Kappe 7 nicht mehr aus dem Hohlkörper 2 vor, sondern ist vollständig im Innern des Punt-förmigen Hohlraums 7 enthalten. Als Folge davon bildet die Entleerungswand Füllungswand 2c eine stabile Basis für den Behälter gemäß 1, der somit zweckmäßig auf stabile Weise auf eine ebene Oberfläche in der in 1 dargestellten Position gestellt werden kann.
  • Wie in der 4 dargestellt, umfasst die Entleerungswand 2b des Behälters gemäß 1 eine Rille 9 in ihrer äußeren Oberfläche, die eine Zone mit verminderter Festigkeit definiert, die dünner ist und die bei einer bevorzugten Ausführungsform einen Ring mit einem großen Durchmesser bildet, der etwas kleiner ist als der maximale Durchmesser der Entleerungswand 2b. Wie in der 5 dargestellt, weist der Behälter 1 eine Öffnungslasche 10 auf, die daran angebracht und an der äußeren Oberfläche der Entleerungswand 2b fixiert ist, um für den Verbraucher das manuelle Aufreißen der Entleerungswand 9 zu erleichtern. Insbesondere ist die Öffnungslasche 10 an der äußeren Oberfläche der Entleerungswand 2b an einem ihrer Enden 10a in einer begrenzten Fixierzone 11 benachbart zu der Rille 9 befestigt. Die Lasche 10 wird an der Entleerungswand 2b auf irgendeine geeignete, dem Fachmann bekannte Weise fixiert und wenn sie beide aus plastischen Materialien hergestellt sind, kann sie durch Wärmeversiegelung fixiert werden. An ihrem Ende 10a umfasst die Öffnungslasche 10 eine scharfe Kante 10b, die über der Rille 9 liegt.
  • Die Lasche 10 wird verwendet, um den Behälter 1 durch Aufreißen der Entleerungswand 2b wie nachstehend angegeben zu öffnen. In einer ersten Stufe, die in 6 dargestellt ist, wird die Öffnungslasche 10 durch Ergreifen ihres freien Endes 10c, das von der Fixierungszone 11 entfernt ist, angehoben, wobei dieses Ende nicht an der Entleerungswand 2b befestigt ist. Dadurch ist es möglich, die Öffnungslasche 10 relativ zu der Entleerungswand 2 zu drehen. Diese Rotation ermöglicht es, dass die scharfe Kante 10b mit der Rille 9 in Kontakt kommt und somit einen mechanischen Druck auf die Rille 9 ausübt, was zur Anhebung der Entleerungswand 2b führt, die durch die Öffnungslasche 10 lokal durchbohrt wird. In einer zweiten Stufe, wie sie in 7 dargestellt ist, wird die Entleerungswand 2b durch Ziehen an der Lasche 10 abgezogen, wodurch die Entleerungswand 2b an der ringförmigen Nut 9 vollständig abgerissen werden kann. Nachdem der Behälter gemäß 1 geöffnet worden ist, ist alles, was von der Entleerungswand 2b zurückbleibt, ihr Umfangsabschnitt, der sich am Anfang zwischen der Nut 9 und der Seitenwand 2a erstreckt hat, wobei der zentrale Abschnitt der Entleerungswand 2b, wie er durch die Nut 9 definiert ist, vollständig entfernt worden ist. Nach dem Öffnen bleibt für den Verbraucher das Äquivalent zu einem Glas zurück und er kann somit den Inhalt des Behälters 1 direkt daraus trinken.
  • Die Erfindung ist nicht beschränkt auf einen Behälter, dessen Entleerungsfläche eine Aufreißzone umfasst, die eine kreisförmige Gestalt hat, sodass der Hauptteil der Entleerungswand 2b von dem Hohlkörper 2 entfernt werden kann. Sie kann beispielsweise bestehen aus einer dünneren Zone und allgemeiner aus einer Zone mit einer verminderten Festigkeit innerhalb eines begrenzten Bereiches, beispielsweise kann sie die Form einer Scheibe mit einem sehr kleinen Durchmesser haben, der das lokale Durchbohren der Entleerungsfläche 2b insbesondere mittels eines Strohhalms oder allgemeiner mittels einer Einrichtung erlaubt, die als Stempel (Stanze) fungiert und möglicherweise an dem Hohlkörper des Behälters befestigt ist. Die Zone mit einer verringerten mechanischen Festigkeit kann auch hergestellt werden, indem man in dieser Zone ein anderes Material mit einer geringeren Festigkeit verwendet.
  • Der Hohlkörper des erfindungsgemäßen Behälters ist vorzugsweise, jedoch nicht ausschließlich, hergestellt aus einem beliebigen Material, das geformt werden kann. Vorzugsweise wird der Hohlkörper 2 für die in 1 dargestellte Variante hergestellt durch Injektions- und Blasformen mindestens eines thermoplastischen Harzes. Dennoch ist die Erfindung nicht auf das Injektions- und Blasform-Verfahren beschränkt. Es ist auch möglich, den Hohlkörper des Behälters durch Extrusion und Blasformen oder tatsächlich durch Warmformen herzustellen.
  • Die 2 und 3 zeigen ein Beispiel für eine Form 12, die zur Herstellung des Hohlkörpers 2 des Behälters gemäß 1 verwendet werden kann durch Blasen und Verstrecken einer Vorform oder eines "Vorformlings" 13 (2), der durch Spritzgießen eines oder mehrerer thermoplastischer Harze hergestellt worden ist. Der Hohlkörper 2 des Behälters 1 gemäß 1 kann auf konventionelle Weise hergestellt werden durch Injektions-Blasformen in einer einzigen Stufe oder in zwei Stufen. Für die Herstellung in einer einzigen Stufe wird der Vorformling 13 in die Form 12 geblasen unmittelbar nachdem er durch Spritzgießen hergestellt worden ist, und ohne dass er die Zeit hat, abzukühlen.
  • Bei Anwendung des Zweistufen-Verfahrens wird der Vorformling nicht sofort nach dem Spritzgießen geblasen, sondern er wird vor dem Blasen vorerwärmt.
  • Die Auswahl des thermoplastischen Harzes hängt in großem Umfang von dem Produkt ab, das in dem Behälter 1 gelagert werden soll, und von den Eigenschaften des Behälters 1, die dieser im Verhältnis zum Produkt haben soll. Diese Eigenschaften können sein Anti-UV-, Gasdurchlässigkeits-Eigenschaften und dgl. Wenn der Behälter 1 ein Kohlendioxid-haltiges Getränk enthalten soll, dann ist insbesondere eine Undurchlässigkeit für Kohlendioxid und Sauerstoff erforderlich. Unter diesen Umständen wird ein thermoplastisches Harz verwendet, das die Ausbildung einer wirksamen Sperrschicht gegenüber Kohlendioxid-Molekülen ermöglicht, die in dem Kohlendioxid-haltigen Getränk enthalten sind, die durch die Wände des Behälters entweichen könnten, und das umgekehrt auch die Ausbildung einer wirksamen Sperrschicht gegen Sauerstoff-Moleküle ermöglicht, die in den Behälter eindringen könnten, wobei der Zweck der ist, die Lagerbeständigkeit des Kohlendioxid-haltigen Getränks im Innern des Behälters zu maximieren. In diesem Zusammenhang und beispielsweise kann der Hohlkörper des Behälters 1 aus einem Polyethylen-2,6-naphthalin-dicarboxylat (PEN)-Harz hergestellt sein. Der Behälter 1 kann zweckmäßig auch aus einem Mehrschichten-Vorformling 14 hergestellt sein, der auf konventionelle Weise durch aufeinanderfolgendes oder paralleles Spritzgießen von mindestens zwei unterschiedlichen thermoplastischen Harzen hergestellt worden ist, von denen eines Sperrschicht-Eigenschaften gegenüber Kohlendioxid und gegenüber Sauerstoff aufweist. Dabei kann es sich beispielsweise handeln um ein Polyamidharz, das m-Xylol-Gruppen enthält, das üblicherweise als "Mx-Nylon" bezeichnet wird, oder es kann sich um ein Harz handeln, das ein Ethylen/Vinylalkohol-Copolymer umfasst, wie z. B. ein EVOH-Harz. So ist beispielsweise der Behälter 1 gemäß 4 hergestellt aus einem Drei-Schichten-Vorformling: mit einer inneren Schicht A und einer äußeren Schicht C, die aus einem thermoplastischen Harz und vorzugsweise einem sehr billigen Harz, wie z. B. Polyethylenterephthtalat (PET) hergestellt sind, während die mittlere Schicht B die Sperrschichtfunktionen erfüllt und beispielsweise hergestellt ist aus Mx-Nylon oder EVOH-Harz.
  • Nach dem Herausnehmen aus der Form 12 gemäß den 2 und 3 weist der Hohlkörper 2 eine glatte Entleerungswand 2b auf. Die Nut (Rille) 9 wird dann in einer zusätzlichen Stufe gebildet durch Verwendung einer geeigneten Einrichtung, um Material aus der äußeren Oberfläche der Entleerungswand 2b zu entfernen. Vorzugsweise wird das Material mit einem Laser entfernt. Bei dem speziellen Beispiel der 4 wird die Nut 9 insbesondere erhalten durch Verwendung eines Lasers zum Durchschneiden der äußeren Schicht C.
  • Wenn einmal die Nut 9 in der äußeren Oberfläche der Entleerungswand 2b gebildet worden ist, kann jede geeignete Einrichtung dazu verwendet werden, die Lasche 10 daran zu befestigen, und insbesondere kann eine Wärmeversiegelung angewendet werden, wenn die Lasche 10 aus einem Kunststoffmaterial besteht, das im Wesentlichen die gleiche Schmelztemperatur wie das thermoplastische Material der äußeren Schicht C hat.
  • Die Hauptstufen, die beim Verpacken (Abfüllen) einer Flüssigkeit in dem Behälter gemäß 1 durchgeführt werden, werden nachstehend unter Bezugnahme auf die 8 beschrieben. In einer ersten Stufe I wird die Innenseite des Hohlkörpers 2 des Behälters gewaschen durch Einspritzen einer Waschflüssigkeit in den Hohlkörper 2 durch die Füllungsöffnung 3, wobei der Hals 6 vorzugsweise nach unten zeigt, um die Entfernung der Waschflüssigkeit zu erleichtern. In einer zweiten Stufe II wird das Innere des Hohlkörpers mit der zu verpackenden (abzufüllenden) Flüssigkeit gefüllt. Diese zweite Stufe und die folgenden Stufen werden zweckmäßig durchgeführt, während der Hohlkörper 2 in der gleichen Position ist, d. h. in der sich seine Füllungswand 2c oben befindet. In einer dritten Stufe III wird eine bestimmte Gasmenge in den Hohlkörper 2 eingeleitet, beispielsweise eine bestimmte Stickstoffmenge. Dann wird in einer Stufe IV der hohle Teil 8 in den Hals 6 eingesetzt durch Einführen des hohlen Teils 8 durch die Füllungsöffnung 3, bis sein Flansch 8c an dem Ende 6b des Halses 6 anstößt. Dann wird in einer Schlussstufe V die Füllungsöffnung 3 durch Aufschrauben der Kappe 7 auf den Hals 6, bis die Kappe 7 mit dem Ring 6a auf dem Hals 6 in Kontakt kommt, verschlossen und man erhält einen dichten Verschluss des Hohlkörpers 2. Wenn einmal die Kappe 7 verschlossen ist und nachdem eine bestimmte Zeitspanne verstrichen ist, dringt das vorher in den Hohlkörper 2 eingeleitete Gas in die innere Kammer 8a des hohlen Teils 8 durch ihre Auslassöffnungen 8b ein. Der Behälter 1 kann dann gehandhabt werden und insbesondere kann er aufgerichtet werden für die Lagerung und für die Ausstellung zum Verkauf in eine Position, wie sie in der 1 dargestellt ist, d. h. mit der Füllungswand 2c nach unten.
  • Um die im Innern des Behälters 1 enthaltene Flüssigkeit trinken zu können, muss der Verbraucher lediglich den Behälter mittels der Öffnungslasche 10 wie vorstehend angegeben öffnen. Wenn das Innere des Behälters unter Atmosphärendruck gesetzt wird, wird das Gas, das ursprünglich im Innern der inneren Kammer 8a des hohlen Teils 8 enthalten ist, in den Behälter freigesetzt, wobei die Gasmoleküle die Auslassöffnungen 8b passieren.
  • Die vorstehend beschriebene Verpackung ist insbesondere geeignet für das Anbieten von Bier zum Verkauf. Nach dem Öffnen des Behälters 1 hat der Verbraucher ein Glas in der Hand, das es ihm ermöglicht, das Bier direkt zu trinken, ohne dass es erforderlich ist, das Bier in ein Glas zu gießen. Außerdem ist es durch die automatische Freisetzung von Gas im Innern des Biers beim Öffnen des Behälters in vorteilhafter Weise möglich, eine Schaumkrone auf dem Bier zu erzeugen und ein Aussehen und einen Geschmack zu erzeugen, die vergleichbar sind mit denjenigen eines Biers aus einer Hand-betriebenen Pumpe.
  • Die Erfindung ist jedoch nicht auf die Verpackung eines Getränks oder insbesondere von Bier beschränkt, der Behälter gemäß 1 kann vielmehr auch zum Verpacken jedes Typs eines Produkts verwendet werden, das mittels der Einfüllöffnung 3 in einen Hohlkörper eingeführt werden kann.
  • Die 9 zeigt eine Ausführungsvariante, bei der der hohle Teil 8 ein integraler Teil der Kappe 7 ist, der auf der Stirnwand der Kappe 7 mit einer Umfangsdichtung 4 fixiert ist. Bei der dargestellten Variante und gemäß einer weiteren Charakteristik der vorliegenden Endung wird insbesondere die innere Kammer 8a mit einem unter Druck stehenden Gas, beispielsweise mit Stickstoff, gefüllt und die Auslassöffnung 8b wird durch einen Pfropfen 8c geschlossen, der aus einem Material besteht, das sich auflösen kann beim Inkontaktkommen mit der Flüssigkeit, die in dem Behälter gelagert werden soll. Bei dieser speziellen Ausführungsform werden die Stufen III und IV bei dem in 1 dargestellten Abfüllungs- bzw. Verpackungsverfahren weggelassen. Nach der Stufe II, in der der Behälter 1 mit Flüssigkeit gefüllt wird, genügt es, die Kappe 7 auf den Hals 6 des Hohlkörpers 2 aufzusetzen, wobei der hohle Teil 8, der das unter Druck stehende Gas enthält, auf diese Weise in die Füllungsöffnung 3 eingesetzt wird, und wobei der Hohlkörper dann durch Aufschrauben der Kappe 7 auf den Hals 6 verschlossen wird. Wenn die in dem Behälter 1 enthaltene Flüssigkeit damit in Kontakt kommt, löst sich der Stopfen 8c, der die Auslassöffnung 8b verschließt, auf, wodurch das in dem hohlen Teil 8 enthaltene Gas in die Flüssigkeit, die in dem Behälter enthalten ist, entweichen kann. Bei einer anderen Variante kann der Stopfen 8c aus einem Stopfen hergestellt sein, der so gestaltet ist, dass er beim Öffnen der Füllungswand 2b automatisch herausgezogen wird. Es kann sich dabei beispielsweise um einen mit der Öffnungslasche 10 mechanisch verbundenen Stopfen handeln.
  • Die 10 zeigt eine andere Ausführungsvariante eines erfindungsgemäßen Behälters 1', der sich von der Ausführungsform der 1 im Wesentlichen dadurch unterscheidet, dass die Kappe 7' zum Verschließen der Füllungsöffnung 3 so gestaltet ist, dass sie eine stabile Basis für einen Hohlkörper 2 bildet, wenn die Kappe 7' einmal auf den Hals 6 aufgesetzt worden ist, um die Füllungsöffnung 3 zu verschließen. Bei dem dargestellten speziellen Beispiel bildet der Behälter 1' ein Glas mit einem Fuß, wenn die Kappe 7' und der Hohlkörper zusammengefügt worden sind.

Claims (17)

  1. Behälter, der umfasst: – einen geschlossenen Hohlkörper (2), der eine Seitenwand (2a) und zwei Stirnwände umfasst, von denen eine Stirnwand (2b), als "Entleerungswand" bezeichnet, dazu bestimmt ist, manuell geöffnet zu werden, um anschließend den Behälter zu entleeren, – einen hohlen Einsatzteil (8), der eine Kammer begrenzt, die dazu dient, mit dem Innern des Hohlkörpers in Verbindung zu stehen und ein Gas unter Druck zu enthalten, wobei der hohle Einsatzteil (8) eine oder mehr Auslassöffnungen (8b) aufweist, mit denen eine Verbindung zwischen dem Innern des hohlen Teils (8) und dem Innern des Hohlkörpers (2) hergestellt werden kann, wobei der Behälter dadurch gekennzeichnet ist, dass der Hohlkörper (2) in seiner anderen Stirnwand (2c), als "Füllungswand" bezeichnet, eine Öffnung (3) zum Füllen des Hohlkörpers aufweist und die Stirnwand (2a) und/oder die Füllungswand (2c) des Hohlkörpers aus einem Stück hergestellt sind, dass der Behälter eine Einrichtung zum Verschließen der Öffnung aufweist und dass der hohle Einsatzteil (8) durch die Füllungswand (2c) hindurch fixiert ist durch Einführen desselben in den Hohlkörper (2) durch die Füllungsöffnung (3) in der Wand hindurch.
  2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Entleerungswand (2b) dazu bestimmt ist, manuell aufgerissen zu werden.
  3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwand (2a), die Entleerungswand (2b) und die Füllungswand (2c) aus einem Stück hergestellt sind.
  4. Behälter nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Entleerungswand eine Zone mit einer verminderten Festigkeit aufweist und insbesondere dünner ist, um ihre manuelle Öffnung zu ermöglichen.
  5. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllungswand (2c) an der Füllungsöffnung (3) lokal einen Hals (6) bildet und dass die Verschließeinrichtung aus einer Kappe (7, 7') besteht, die für die Fixierung an dem Hals geeignet ist.
  6. Behälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllungswand (2c) einen hohlen Kick oder Boden aufweist, der als Gehäuse für den Hals (6) dient und eine stabile Basis für den Hohlkörper (2) bildet.
  7. Behälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Kappe (7') dazu dienen soll, eine stabile Basis für den Hohlkörper (2) zu bilden.
  8. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper geformt ist.
  9. Behälter nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (2) durch Spritzgießen und Blasformen von einem oder mehren thermoplastischen Harzen hergestellt ist.
  10. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (2) die Form eines Glases hat, das sich vorzugsweise nach oben konisch erweitert unter Ausbildung der Füllungswand (2c) bis zu der Entleerungswand (2b).
  11. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der hohle Teil (8), der dazu dient, ein unter Druck stehendes Gas aufzunehmen, einen Flansch (8c) enthält, dessen Durchmesser größer ist als der Durchmesser der Füllungsöffnung (3) und der an die Füllungswand (2c) anstößt, wenn dieser Teil durch die Füllungsöffnung (3) hindurch befestigt wird, und der, wenn die Verschlusseinrichtung für die Füllungsöffnung (3) einmal in Position gebracht worden ist, den Flansch (8c) des hohlen Teils (8) in einer Position gegenüber der Füllungswand (2c) arretiert.
  12. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der hohle Teil (8) ein integraler Teil der Verschlusseinrichtung (7, 7') der Füllungsöffnung ist.
  13. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 12, der dazu bestimmt ist, ein flüssiges Produkt aufzunehmen, dadurch gekennzeichnet, dass der hohle Teil (8) mit einem unter Druck stehenden Gas gefüllt ist und dass die Auslassöffnungen (8b) des hohlen Teils (8) durch ein Material (8d) verschlossen sind, das sich auflösen kann, wenn es mit dem flüssigen Produkt in Kontakt kommt.
  14. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der hohle Teil (8) von einem unter Druck stehenden Gas gefüllt ist und dass die Auslassöffnungen (8b) des hohlen Teils (8) durch ein Material verschlossen sind, das beim Öffnen der Entleerungswand (2b) herausgezogen werden kann.
  15. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 14, in dem der Hohlkörper (2) Bier enthält und der hohle Teil (8) als Kammer dient, die mit einem unter Druck stehenden Gas gefüllt ist.
  16. Verfahren zum Verpacken eines Produkts, wobei das Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, dass das Produkt in das Innere des Hohlkörpers (2) eines Behälters nach einem der Ansprüche 1 bis 12 eingeführt wird, indem man es durch die Füllungsöffnung (3) passieren lässt, eine bestimmte Gasmenge durch die gleiche Öffnung (3) eingeleitet wird, der hohle Teil (8) durch die Öffnung hindurch an Ort und Stelle angebracht wird und der Hohlkörper (2) durch Schließen der Füllungsöffnung (3) verschlossen wird.
  17. Verfahren zum Verpacken eines flüssigen Produkts, wobei das Verfahren dadurch gekennzeichnet ist, dass das flüssige Produkt in das Innere des Hohlkörpers (2) eines Behälters nach Anspruch 13 oder 14 eingeführt wird, in dem man es durch die Füllungsöffnung (3) strömen lässt, dass der hohle Teil (8), der das unter Druck stehende Gas enthält, durch diese Öffnung hindurch an Ort und Stelle eingesetzt wird und der Hohlkörper (2) durch Verschließen der Füllungsöffnung (3) verschlossen wird.
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