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DE69705018T2 - Vorrichtung zum Herstellen und Stapeln von mehrlagigen Zellstoffprodukten - Google Patents

Vorrichtung zum Herstellen und Stapeln von mehrlagigen Zellstoffprodukten

Info

Publication number
DE69705018T2
DE69705018T2 DE69705018T DE69705018T DE69705018T2 DE 69705018 T2 DE69705018 T2 DE 69705018T2 DE 69705018 T DE69705018 T DE 69705018T DE 69705018 T DE69705018 T DE 69705018T DE 69705018 T2 DE69705018 T2 DE 69705018T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
conveyor belt
belts
products
storage
pulp
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE69705018T
Other languages
English (en)
Other versions
DE69705018D1 (de
Inventor
Christof Stary
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Procter and Gamble Co
Original Assignee
Procter and Gamble Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Procter and Gamble Co filed Critical Procter and Gamble Co
Application granted granted Critical
Publication of DE69705018D1 publication Critical patent/DE69705018D1/de
Publication of DE69705018T2 publication Critical patent/DE69705018T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Herstellung und Stapelung lagenförmiger Zellstoffprodukte und insbesondere von Wattepads, wie sie für Kosmetikzwecke eingesetzt werden.
  • Aus der DE-A-30 22 369 ist eine Vorrichtung zum Ausstanzen von Rondellen oder anderen Formstücken aus einem Fasermaterial bekannt, bei der ein Stanzstempel mit einer Matrize zusammenwirkt. Über die Matrize wird eine Bahn aus Baumwolle oder Watte schrittweise geführt. Bei jedem schrittweisen Vorrücken der Bahn führt der Stempel eine Stanzbewegung durch. Die ausgestanzten Rondelle werden dabei nach unten durch die Stanzmatrize in einen Rohrkanal übergeführt, durch den die Rondelle sukzessive hindurchgeschoben werden. In einer sich daran anschließenden Beschickungsstation, wie sie z. B. in der DE-A-43 16 363 offenbart ist, werden von dem kontinuierlichen Stapelstrom Teilstapel separiert, deren Rondellenanzahl der gewünschten Anzahl in einer Verpackungseinheit - beispielsweise einem Folien-Schlauchbeutel - entspricht.
  • Die aus der DE-A-30 22 369 bekannte Stanzvorrichtung hat den Nachteil, daß die Rohstoffbahn aus Zellstoff oder Watte bei jedem Stanzvorgang angehalten werden muß. Ferner stellt das Stanzen eine relativ grobschlächtige Materialbehandlung dar, die mit einer hohen Lärmentwicklung verbunden ist. Ferner sind die Stanzschneiden systembedingt sehr verschleißempfindlich.
  • Wie ferner die Separationsvorrichtung gemäß DE-A-43 16 363 belegt, ist ein relativ großer anlagentechnischer Aufwand zu betreiben, um aus dem kontinuierlichen Stapelstrom von ausgestanzten Rondellen eine entsprechende Anzahl von Pads daraus in einem Teilstapel abzutrennen, der dann eine Verpackungs- und Verkaufseinheit bildet. Wie der Stand der Technik zeigt, wurde nämlich immer eine zweite Bahn aus einem halbsteifen Kunststoff-Material in der Stanze mitgeführt, aus der Trennblätter nach Ausstanzen einer der Verkaufseinheit entsprechenden Zahl von Rondellen gestanzt und in den Stapelstrom eingeschleust wurden.
  • Eine gewisse Verbesserung bringt in diesem Zusammenhang die Handhabungsvorrichtung für lagenförmige Zellstoffprodukte, insbesondere für Wattepads, gemäß DE-A-195 08 248. Diese Handhabungsvorrichtung ist mit einer Zwischenspeicher-Einrichtung vorgesehen, die die sukzessive anfallenden Wattepads zwischen einer Stanze und einer Verpackungsstation überführen. Die Zwischenspeicher-Einrichtung weist mindestens ein Paar getrennter Aufnahmeräume zur seriellen Aufnahme der sukzessive aus der Stanze ausgegebenen Zellstoffprodukte in einer der Verpackungseinheit entsprechenden Anzahl und zur Übergabe der so aufgenommenen Wattepads als Paket in jeweils eine Förderkartusche auf. Die paarigen Aufnahmeräume sind mit dem Ausgang der Stanze bzw. in einer Übergabestation mit der jeweiligen Förderkartusche wechselweise zu koppeln.
  • Bei dieser Handhabungsvorrichtung entsteht also kein durchgehender Stapelstrom, von dem erst in aufwendiger Weise Teilstapel abgetrennt werden müssen. Vielmehr wird in dem Aufnahmeraum jeweils genau die der Verpackungseinheit entsprechende Anzahl von Wattepads eingegeben und als Paket zu einer Verpackungsstation mittels der Förderkartuschen weitergegeben.
  • Als Nachteil bei der bekannten Handhabungsvorrichtung ist jedoch wiederum zu verzeichnen, daß der eigentliche Stanzvorgang nur mit einer schrittweise bewegten Bahn vonstatten geht. Die vorstehend erwähnten Nachteile sind also auch hier gegeben.
  • Der nächstkommende Stand der Technik ist die US-A-1 960 667, in welcher eine Vorrichtung zur Herstellung und Stapelung lagenförmiger Zellstoffprodukte durch Ausschneiden von Zellstoffprodukten aus einer Endlosbahn und Überführen der Zellstoffprodukte in einen Stapelspeicher offenbart wird, die umfaßt:
  • - eine Rotationsschneid-Einheit zum kontinuierlichen, seriellen Ausschneiden der Zellstoffprodukte aus der Endlosbahn,
  • - eine Förderbandeinrichtung, die die von der Rotationsschneideinheit abgelegten Zellstoffprodukte kontinuierlich abtransportiert, und
  • - eine Übergabestation, in der die Zellstoffprodukte von der kontinuierlich laufenden Förderbandeinrichtung mittels eines Hebestößels abhebbar und sukzessive in den Stapelspeicher einschiebbar sind.
  • Durch die Verwendung einer Rotationsschneid-Einheit entfällt der die Kapazität begrenzende, schrittweise Vorschub bei den im Stand der Technik verwendeten Stanzen. Ferner sind Rotationsschneid-Einheiten aufgrund ihrer Bauweise und ihres Betriebs weniger verschleißanfällig als die im Stand der Technik verwendeten Stanzen, da bei den Schneidwalzen kein stumpfer Stanzschlag zwischen Patrize und Matrize erfolgt. Es findet allenfalls ein rollender Schneidkontakt zwischen der Rotationsschneidwalze und der Gegenwalze statt.
  • Abgestimmt auf die kontinuierlich anfallenden Zellstoffprodukte transportiert die Förderbandeinrichtung dann die Zellstoffprodukte ebenfalls kontinuierlich unter Einfügung eines Transport-Zwischenschrittes ab. Durch die Verwendung einer Förderbandeinrichtung ist dabei ein problemloser Zugriff auf die darauf transportierten Zellstoffprodukte gewährleistet.
  • Dieser Zugriff findet in der genannten Übergabestation statt, in der die Zellstoffprodukte kontinuierlich von der Förderbandeinrichtung mittels eines Hebestößels abhebbar sind. Durch seine Hubbewegung löst der Hebestößel die Zellstoffprodukte vom Förderband und schiebt sie gleichzeitig in den Stapelspeicher ein. Aufgrund dieser Handhabungsweise kann also in den Stapelspeicher genau die Anzahl von Zellstoffprodukten eingebracht werden, wie sie später die Verpackungseinheit haben soll.
  • Die FR-A-2 250 630 offenbart eine Vorrichtung zum kontinuierlichen Falten von Beuteln, bei der die Beutel auf einer Fördereinrichtung mit einer definierten Anzahl von parallelen Teilbändern, nämlich sieben Bändern, transportiert werden. Dieser Fördereinrichtung ist eine zweite Fördereinrichtung mit einer kleineren Anzahl von Teilbändern, z. B. drei Bändern, nachgeordnet, um die Möglichkeit zu schaffen, daß die Beutel auf der zweiten Fördereinrichtung um den schmaleren Abschnitt gefaltet werden können.
  • Ausgehend vom nächstkommenden Stand der Technik der US-A-1 960 667 ist es die Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung anzugeben, mittels derer eine verbesserte Produktionskapazität, geringe Verschleißempfindlichkeit und zweckmäßige Handhabbarkeit der Zellstoffprodukte, insbesondere Wattepads, im Hinblick auf das spätere Verpacken erreicht werden kann.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale von Anspruch 1 gelöst. Dementsprechend weist die Förderbandeinrichtung zwei aufeinanderfolgende, ineinander übergehende Förderbänder auf. Das erste Förderband schließt an die Rotationsschneid-Einheit an und besteht aus drei mit Abstand nebeneinanderlaufenden Teilbändern. Das zweite Förderband besteht aus zwei mit Abstand nebeneinanderlaufenden Teilbändern, die in einem Überlappungsbereich im Abstandsspalt der Teilbänder des ersten Förderbandes zur Übergabe der Zellstoffprodukte vom ersten zum zweiten Förderband laufen. Die Breite der beiden Teilbänder des zweiten Förderbandes ist kleiner als die Breite des zentralen Teilbandes der drei Teilbänder des ersten Förderbandes.
  • Bevorzugte Ausführungsformen sowie weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung sind den Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung entnehmbar, in der ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert wird. Es zeigen:
  • Fig. 1 eine teilweise schematisierte Seitenansicht einer Vorrichtung zur Herstellung, Transport und Stapelung von Wattepads,
  • Fig. 2 eine höchst schematische Draufsicht auf die Vorrichtung gemäß Fig. 1;
  • Fig. 3 eine ausschnittsweise Draufsicht auf die Förderbandeinrichtung der Vorrichtung nach Fig. 1 im Bereich der Übergabestation,
  • Fig. 4 einen parallel zur Förderrichtung der Wattepads gelegten Vertikalschnitt durch die Übergabestation der Vorrichtung gemäß Fig. 1 mit Hebestößel und Speicherrohr sowie
  • Fig. 5 und 6 Detailseitenansichten des Hebestößels in der Übergabestation in dessen abgesenkter und angehobener Stellung.
  • Unter Bezugnahme auf Fig. 1 und 2 ist die Grobstruktur einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Herstellung und Stapelung von Wattepads 1 zu erläutern. So teilt sich die Vorrichtung in eine Rotationsschneid-Einheit 2, eine Förderbandeinrichtung 3 und zwei Übergabestationen 4, 4' auf. Die vorgenannten Komponenten sind an einem gestellartigen Maschinentisch angebracht, der als Ganzes mit 5 bezeichnet ist und keiner näheren Erläuterung bedarf.
  • Die Rotationsschneid-Einheit 2 dient zum kontinuierlichen, seriellen Ausschneiden von Wattepads 1 aus einer Endlosbahn 6, die aus einer geeigneten Zellwatte besteht. Die Endlosbahn wird von einer nicht näher dargestellten Vorratsrolle über entsprechende Führungs- und Ausgleichsrollen herangeführt, wie dies üblicher Stand der Technik ist. Die Rotations- Schneideinheit 2 besteht nun im wesentlichen aus einer unteren Rotationsschneidwalze 7 und einer damit zusammenwirkenden Gegenwalze 8. Auf der Rotationsschneidwalze 7 sind über die Länge des Walzenmantels und seinen Umfang verteilt runde Schneidkanten 9 in der in Fig. 2 am linken Zeichnungsrand gezeigten, ineinander geschachtelten, zueinander versetzten Konfiguration ausgeformt. Rotationsschneid- und Gegenwalze 7, 8 sind so zueinander eingestellt, daß zwar ein sauberer Schnitt von Wattepads 1 aus der Endlosbahn 6 erfolgt, jedoch der Verschleiß der Schneidkanten 9 minimal bleibt. Üblich sind hier Werte des Schneidkantenwinkels von ca. 150 bei einem Abstand zwischen Schneidkante 9 und Gegenwalze 8 von 0,015 mm. Dies ist übliche Technik und aus der Herstellung von Binden, Windeln und dergleichen bekannt.
  • Ebenfalls in bekannter Weise ist die Rotationsschneidwalze 7 mit einer nicht näher dargestellten Unterdruck-Fixiereinrichtung versehen, die die ausgeschnittenen Wattepads 1 an der Rotationsschneidwalze 7 während der Überführung zwischen dem Schnittort - also dem Walzenspalt 11 - und der Ablagestelle auf die Förderbandeinrichtung 3 hält. In üblicher Weise sind innerhalb der geschlossenen Schneidkanten 9 Öffnungen im Mantel der Rotationsschneidwalze 7 vorgesehen, die mit einer Unterdruckquelle in Verbindung stehen. Damit werden die Wattepads 1 angesaugt und festgehalten.
  • Die nach dem Passieren des Schnittortes zwischen Rotationsschneid- und Gegenwalze 8 übrigbleibende Verschnittbahn 10 wird demgegenüber in gerader Förderrichtung vom Walzenspalt 11 aus weggeführt.
  • Tangential zum niedrigsten Punkt der Rotationsschneidwalze 7 erstreckt sich in Förderrichtung F die Förderbandeinrichtung 3, die zwei in dieser Richtung aufeinanderfolgende, ineinander übergehende Förderbänder 12, 13 aufweist. Der Überlappungsbereich zwischen diesen beiden Förderbändern ist mit 14 gekennzeichnet. Wie aus der schematischen Darstellung nach Fig. 2 entnehmbar ist, ist das jeweils erste Förderband 12 für jede Reihe 15 von Wattepads 1 aus drei mit Abstand nebeneinander laufenden Teilbändern 16.1, 16.2, 16.3 gebildet. Jedes der sukzessive anfallenden Wattepads 1 wird von der Rotationsschneidwalze 7 auf diese Teilbänder 16.1, 16.2, 16.3 abgelegt, indem die vorstehend erwähnten Unterdruck- Öffnungen innerhalb der geschlossenen Schneidkanten 9 beim Vorbeilaufen an der Förderbandeinrichtung 3 kurz mit Überdruck beaufschlagt werden, so daß die Wattepads 1 praktisch "abgeblasen" werden. Die Förderbänder 12, 13 sind wiederum mit einer Unterdruck-Fixiervorrichtung versehen, wie sie später noch genauer beschrieben wird, so daß die Wattepads 1 zuverlässig darauf gehalten und in einem glatten, ungestörten Zustand darauf weiter transportiert werden.
  • Wie im übrigen aus Fig. 1 deutlich wird, sind alle Teilbänder 16.1, 16.2, 16.3 über Umlenkrollen 17, 18 am Vorder- und Hinterende der Förderbänder 12 sowie im Bereich ihres Untertrums 19 mäanderförmig über eine Ausgleichswalze 20 und eine Antriebswalze 21 geführt. Letztere steht mit einem nur angedeuteten Antriebsmotor 22 in Verbindung, der die Förderbänder 12 mit definierter Geschwindigkeit antreibt. Ferner ist die Tragkonstruktion 23 für die Förderbänder 12 und deren Umlenkrollen 17, 18 mittels eines Kolben-Zylinder-Antriebs 24 nach unten, also von der Rotationsschneidwalze 7 wegschwenkbar.
  • Die sich an die Förderbänder 12 anschließenden Förderbänder 13 bestehen jeweils, wie Fig. 2 entnehmbar ist, aus zwei Teilbändern 25.1, 25.2, wobei im Überlappungsbereich 14 diese Teilbänder 25.1, 25.2 im Abstandsspalt 26.1, 26.2 zwischen den jeweils zugeordneten Teilbändern 16.1 und 16.2 bzw. 16.2 und 16.3 der Förderbänder 12 verlaufen. Dadurch ist eine kontinuierliche und nahtlose Übergabe der Wattepads 1 von den ersten Förderbändern 12 auf die zweiten Förderbänder 13 möglich. Die Breite b der beiden Teilbänder 25.1, 25.2 ist dabei kleiner als die Breite B des zentralen Teilbandes 16.2 der drei Teilbänder 16.1, 16.2, 16.3 der ersten Förderbänder 13. Der Abstand a der beiden einander abgewandten Außenkanten 27 ist dabei so gewählt, daß er deutlich kleiner als der Durchmesser der Wattepads 1 ist. Beträgt dieser Abstand a beispielsweise 70 bis 75% des Durchmessers D der Wattepads, so bleiben seitlich außerhalb der Außenkanten 27 noch deutlich hinausstehende Randbereiche übrig, die für die Handhabung der Wattepads 1 in dem weiteren Lauf durch die erfindungsgemäße Vorrichtung von Bedeutung sind.
  • Wie aus Fig. 5 und 6 deutlich wird, sind die Teilbänder 25.1, 25.2 - wie im übrigen auch die Teilbänder 16.1, 16.2, 16.3, was jedoch nicht eigens zeichnerisch dargestellt ist - mit in Förderrichtung F aufeinanderfolgenden, mittig verlaufenden Öffnungen 28 versehen und laufen ferner auf Führungsschienen 29, in die Vakuumkanäle 30 integriert sind. Letztere kommunizieren einerseits mit den Öffnungen 28 und sind andererseits mit einer Unterdruckquelle verbunden, so daß die Wattepads 1 mit dieser Unterdruck-Halteeinrichtung zuverlässig und glatt auf den Teilbändern 25, 16 gehalten werden.
  • Die aus Teilbändern 25 bestehenden Förderbänder 13 sind im übrigen ebenfalls über Umlenkrollen 31, 32 an den Enden sowie im Bereich ihres Untertrums 33 über eine Ausgleichswalze 34 und eine Antriebswalze 35 geführt, wie aus Fig. 1 deutlich wird. Die im Überlappungsbereich 14 liegende Umlenkrolle 31 besteht dabei aus einzelnen Scheiben, zwischen denen das jeweilige Untertrum 19 der ersten Förderbänder 12 hindurchgeführt ist. Ferner sind in der genannten Fig. 1 Anschlußstutzen 36 an den Führungsschienen 29 angedeutet, die mit einer nicht näher dargestellten Unterdruckquelle über Druckschläuche verbunden sind.
  • Die Beschreibung wendet sich nun den beiden Übergabestationen 4, 4' zu, von denen nur die erste Übergabestation 4 detailliert erläutert wird. Die zweite Übergabestation 4' ist identisch mit der ersten ausgebildet. Wie aus Fig. 2 schematisch hervorgeht, werden in der Übergabestation 4 Speicherkartuschen 37 in einem spitzen Winkel W zur Förderrichtung F über die auf der Förderbandeinrichtung 3 herangeführten Reihen 15 von Wattepads 1 mittels einer Transporteinrichtung 38 so gefahren, daß jeweils ein Speicherrohr 39 mit dem in einer Reihe 15 heranlaufenden Wattepad 1 in vertikaler Richtung fluchtet. Der Winkel W entspricht dabei dem Winkel, den eine durchgehende Schrägreihe 40 aufgrund des Reihenversatzes V innerhalb der Reihen 15 einnimmt. Eines der Speicherrohre 39 ist jeweils in den Fig. 1, 5 und 6 dargestellt.
  • Unterhalb der Förderbänder 13 befinden sich jeweils in einer mit den Speicherrohren 39 vertikal fluchtenden Position Hebestößel 41, von denen in Fig. 1, 4, 5 und 6 wiederum jeweils der Übersichtlichkeit halber nur einer gezeigt ist. Die Hebestößel 41 sind über Lagerstangen 42 in einer entsprechenden Führung 43 am Maschinentisch 5 in Vertikalrichtung verschiebbar gelagert. Der Antrieb erfolgt über eine Schubstange 44, die via Exzenterhebel 45 mit einem Kurbeltrieb 46 verbunden ist. Der Kurbeltrieb 46 steht über eine geeignete Getriebeeinrichtung 47 mechanisch mit dem Antriebsmotor 48 der Rotationsschneidwalze 7 in Verbindung. Durch die Kopplung ist eine definiert einstellbare Taktfrequenz des Hebestößels 41 gewährleistet, so daß eine mit den einlaufenden Wattepads synchrone Anhebebewegung des Hebestößels 41 erreicht wird.
  • Jeder Hebestößel 41 weist, wie den Fig. 3 sowie 5 und 6 entnehmbar ist, drei quer zur Förderrichtung nebeneinanderliegende Hebestempel 49.1, 49.2 und 49.3 auf. Der zentrale Hebestempel 49.1 ist im Horizontalschnitt flach-quaderförmig gestaltet und fährt zwischen den beiden Teilbändern 25.1, 25.2 der Förderbänder 13 nach oben, während die beiden seitlichen, im Horizontalschnitt flach-kreissegmentförmigen Hebestempel 49.2 und 49.3 seitlich außerhalb dieser Teilbänder nach oben fahren. Die von den Hebestempeln 49 umrissene Gesamtfläche ist geringfügig kleiner als die Fläche der Wattepads 1, so daß durch die Hebebewegung des Hebestößels 41 das jeweilige Wattepad sauber von den Förderbändern 13 abgehoben und, wie Fig. 4 und 6 entnehmbar ist, von unten in das darüber befindliche Speicherrohr 39 eingeschoben wird. Während dieses Abhebens der Wattepads 1 von den Förderbändern 13 bewegen sich diese kontinuierlich weiter. Die Oszillationsbewegung des Hebestößels 41 läuft dabei synchron mit den einlaufenden Wattepads, wobei er wieder in seine untere Lage zurückgeholt ist, wenn das nächste Wattepad 1 unter die Öffnung des Speicherrohres 39 einläuft. Der Abhebevorgang beginnt dann von neuem.
  • Damit die in das jeweilige Speicherrohr 39 von unten eingeschobenen Wattepads 1 nicht beim Zurückziehen des Hebestößel 41 nach unten wieder herausfallen, weist der unter Rand 50 jeden Speicherrohrs 39 einen nach innen gerichteten Kragen 51 auf, der eine gegenüber der Fläche der Wattepads 1 etwas kleinere Öffnung freiläßt. Die leichten Wattepads sitzen auf diesem Kragen auf.
  • Damit ferner eine sauber zueinander ausgerichtete Stapelung der einzelnen Wattepads 1 stattfindet, ist in Förderrichtung der Wattepads 1 unmittelbar nach jedem Hebestößel 41 ein der Kontur der Wattepads 1 entsprechender Anschlag 52 vorgesehen, der von drei gebogenen Stegen 53.1, 53.2 und 53.3 gebildet ist. Diese Stege 53 schließen an die jeweiligen Stempel 49 des Hebestößels 41 bezogen auf die Förderrichtung F an, stehen jedoch in der in Fig. 4 gezeigten Aktivstellung nach oben über die Förderbänder 13 hinaus. Die Stege 53 bilden dabei gemeinsam eine kreisbogenförmige Kontur, deren Innenradius dem Außenradius der Wattepads 1 entspricht. Die ankommenden Wattepads 1 werden somit beim Berühren des Anschlags 52 zumindest etwas gebremst und der Hebestößel 41 hebt die Wattepads 1 in einer sauber definierten Position nach oben. Damit ergibt sich eine einwandfreie Stapelung der Wattepads 1 innerhalb des Speicherrohres 29.
  • Wie aus Fig. 1 und 4 deutlich wird, sitzen die drei Stege 53 des Anschlags 52 in einem mehrteiligen Fuß 54, der an einer vertikal verschiebbaren Betätigungsstange 55 befestigt ist. Diese ist über einen Antriebshebel 56 nach oben bzw. nach unten schiebbar, so daß der Anschlag 52 aus der in Fig. 4 gezeigten angehobenen Stellung nach unten unter das Obertrum 57 der Förderbänder 13 geschoben werden kann.
  • Wie in Fig. 1 ferner angedeutet ist, kann der Drehpunkt des Exzenterhebels 45 durch einen Verstellmechanismus 58 nach unten abgesenkt werden, so daß die Schubstange 44 mit dem Hebestößel 41 insgesamt nach unten verlagert wird. Dadurch findet die Oszillationsbewegung des Hebestößels 41 in einem Bereich statt, in der die Hebestempel 49 nicht mehr über die Förderbänder 13 hinausschauen und in das entsprechende Speicherrohr 39 eingreifen. Dadurch können ankommende Wattepads von der ersten Übergabestation 4 unbeeinflußt zur zweiten Übergabestation 4' weiterlaufen, was dann vonstatten geht, wenn die Speicherrohre 39 der Speicherkartuschen 37 in der ersten Übergabestation 4 mit einer gewünschten Anzahl von Wattepads 1 für eine Verpackungseinheit gefüllt sind. Dann wird diese Speicherkartusche 37 über die Transporteinrichtung 38 ausgeschoben und eine neue Speicherkartusche 37 in der Übergabestation 4 in Position gebracht. Während dieser Zeit wird eine Speicherkartusche 37 in der zweiten Übergabestation 4 gefüllt.
  • Unter Bezugnahme auf Fig. 4 ist noch auf einige spezielle Maßnahmen im Bereich des Speicherrohrs 39 hinzuweisen. So weist die Transporteinrichtung 38 für die Speicherkartuschen 37 obere und untere Leit- und Halteeinrichtungen 59, 60 auf. An der unteren Leit- und Halteeinrichtung 60 ist ein Leitblech 61 angebracht, das einem Aufstülpen von Wattepads 1 im Bereich der Übergabestationen 4, 4' vorbeugt.
  • Ferner ist jedes Speicherrohr 39 in den Übergabestationen 4, 4' mit einem von oben aufstülpbaren Deckel 62 relativ druckdicht verschließbar. Das Aufsetzen der Deckel 62 erfolgt durch einen eigenen Kolben-Zylinder- Antrieb 63 an der oberen Leit- und Halteeinrichtung 59. Jeder Deckel 62 weist eine Deckelplatte 64 auf, die mit der Kolbenstange 65 des Kolben- Zylinder-Antriebs 63 verbunden ist. Die Deckelplatte 64 sitzt mit einer Ringdichtung 66 auf dem oberen Rand des Speicherrohres 39 auf. Zentral an der Deckelplatte 64 ist ferner ein zylindrischer Verdrängerkörper 68 angebracht, der in der in Fig. 4 gezeigten Schließstellung auf eine Länge in das Speicherrohr 39 hineinragt, die etwa einem Drittel der Gesamtlänge des Speicherrohres 39 entspricht. Deckel 62 mit Dichtung 66 und Verdrängerkörper 68 haben den Zweck, daß sich insbesondere bei leerem bis wenig gefüllten Speicherrohr 39 schnell ein Gegendruck aufbaut, sobald ein Wattepad 1 mittels des Hebestößels 41 von unten in das Speicherrohr 39 "hinein-geschossen" wird. Wäre das Speicherrohr 39 einfach offen, würde das Wattepad 1 im Volumen des Speicherrohrs 39 unkontrolliert herumwirbeln, wodurch ein sauberes Stapeln nicht möglich wäre.
  • Zusammenfassend ist noch auf einige generelle Vorzüge der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Herstellung und Stapelung lagenförmiger Zellstoffprodukte hinzuweisen. So kann aufgrund der Verwendung einer Rotationsschneid-Einheit statt einer Stanze die Zellstoff-Endlosbahn mit einem höheren Wirkungsgrad ausgenützt werden, da die Schneidkanten der Rotationsschneidwalze gegenüber Stanzkanten weitaus filigraner ausgebildet und damit enger gesetzt werden können. So kann der Flächenanteil der weggeführten Verschnittbahn 10 beispielsweise von 36% bei Wattepad-Stanzen nach dem Stand der Technik auf 27% bei einer erfindungsgemäßen Vorrichtung gesenkt werden. Ferner kann die Produktionsleistung von 250 Pads/Minute auf 440 Pads/Minute fast verdoppelt werden. Schließlich ist das Rotationsschneiden wesentlich geräuschärmer als das Stanzen, bei dem ein angefaster Stanzstempel auf eine 90º-Stanzschneide trifft. Insofern ist auch die Lebensdauer des Rotationsschneidwerkzeuges wesentlich höher als des Stanzwerkzeuges, da beim Rotationsschneiden - wie eingangs erwähnt - kein stumpfes Aufschlagen der Schneidkanten auf die Gegenwalze stattfindet.

Claims (11)

1. Vorrichtung zur Herstellung und Stapelung lagenförmiger Zellstoffprodukte, insbesondere von Wattepads (1), durch Ausschneiden von Zellstoffprodukten (1) aus einer Endlos-Bahn und Überführen der Zellstoffprodukte (1) in einen Stapelspeicher (39) mit:
- einer Rotationsschneid-Einheit (2) zum kontinuierlichen, seriellen Ausschneiden der Zellstoffprodukte (1) aus der Endlosbahn (6),
- einer Förderbandeinrichtung (3), die die von der Rotationsschneid- Einheit (2) abgelegten Zellstoffprodukte (1) kontinuierlich abtransportiert, und
- einer Übergabestation (4, 4'), in der die Zellstoffprodukte (1) von der kontinuierlich laufenden Förderbandeinrichtung (3) mittels eines Hebestößels (41) abhebbar und sukzessive in den Stapelspeicher (39) einschiebbar sind,
dadurch gekennzeichnet, daß die Förderbandeinrichtung (3) für jede Reihe (15) von Zellstoffprodukten (1) zwei aufeinanderfolgende, ineinander übergehende Förderbänder (12, 13) aufweist, von denen
- das erste an die Rotationsschneid-Einheit (2) anschließt und aus drei mit Abstand nebeneinanderlaufenden Teilbändern (16) besteht,
- das zweite aus zwei mit Abstand nebeneinanderlaufenden Teilbändern (25) besteht, die in einem Überlappungsbereich (14) im Abstandsspalt (26) der Teilbänder (16) des ersten Förderbandes (12) zur Übergabe der Zellstoffprodukte (1) vom ersten (12) zum zweiten Förderband (13) laufen, und wobei
- die Breite (b) der beiden Teilbänder (25) des zweiten Förderbandes (13) kleiner als die Breite (B) des zentralen Teilbandes (16.2) der drei Teilbänder (16) des ersten Förderbandes (12) ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der mindestens eine Hebestößel (41) über eine Getriebeeinrichtung (47) mit dem Antrieb (48) der Rotationsschneid-Einheit (2) gekoppelt ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Hebestößel (41) drei quer zur Förderrichtung (F) der Zellstoffprodukte (1) nebeneinander angeordnete Hebestempel (49) aufweist, die jeweils seitlich außerhalb und zwischen den beiden Teilbändern (25) des zweiten Förderbandes (13) durchgreifen und das jeweilige Zellstoffprodukt (1) nach oben vom Förderband (13) abheben und in den Stapelspeicher (39) von unten einschieben.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß bezogen auf die Förderrichtung (F) der Zellstoffprodukte unmittelbar nach jedem Hebestößel (41) ein der Kontur des Zellstoffproduktes (1) entsprechender Anschlag vorgesehen ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (52) aus dem Förderweg der Zellstoffprodukte (1) ausrückbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Stapelspeicher mindestens ein von unten durch den Hebestößel (41) sukzessive zu befüllendes Speicherrohr (39) aufweist, dessen oberes Ende durch einen abnehmnbaren Deckel (62) verschließbar ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß am Deckel (62) ein in das Speichervolumen des Stapelspeichers (39) hineinragender Verdrängerkörper (68) angebracht ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vielzahl von Zellstoffprodukten (1) in parallel zur Förderrichtung (F) nebeneinander verlaufenden Reihen (15) gehandhabt wird und der Stapelspeicher der Reihenanzahl entsprechende Speicherrohre (39) aufweist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Stapelspeicher als transportable Einheit (37) mit der entsprechenden Anzahl von Speicherrohren (39) ausgebildet ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß zwei abwechselnd aktivierbare Übergabestationen (4, 4') an der Förderbandeinrichtung (3) in Förderrichtung (F) gesehen hintereinander vorgesehen sind.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß den Teilbändern (16, 25) der Förderbandeinrichtung (3) eine mit Unterdruck arbeitende Fixiereinrichtung (30) für die Zellstoffprodukte (1) zugeordnet ist.
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