DE69703191T2 - Mit einem rampenförmigen Nadelhalter versehene Verpackung für Doppelnadelnahtmaterial - Google Patents
Mit einem rampenförmigen Nadelhalter versehene Verpackung für DoppelnadelnahtmaterialInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft eine Verpackung, insbesondere Verpackungen für chirurgische Nadeln und chirurgisches Nahtmaterial.
- Faltverpackungen für chirurgisches Nahtmaterial und chirurgische Nadeln sind bekannt. Chirurgisches Nahtmaterial wird üblicherweise als Einnahtmaterial oder Doppelnahtmaterial bezeichnet. Chirurgisches Einnahtmaterial weist eine einzelne chirurgische Nadel auf, die an einem Ende des Nahtmaterials befestigt ist. Im Gegensatz dazu weist Doppelnahtmaterial eine chirurgische Nadel auf, die an beiden Enden des Nahtmaterials befestigt ist. In einer typischen Faltverpackung für Doppelnahtmaterial ist das Nahtmaterial üblicherweise in zwei Hälften gefaltet, um eine Schlaufe an dem Mittelpunkt des Nahtmaterials zu bilden, so daß beide Enden des Nahtmaterials und der angehängten chirurgischen Nadeln benachbart sind. Darm ist das Schlaufenende des Nahtmaterials in einem Rückhaltemittel gehalten, und beide chirurgische Nadeln, die an den Enden des Nahtmaterials befestigt sind, sind in einem Nadelhalter befestigt. Alternativ können die Enden des Nahtmaterials, die benachbart zu den Nadeln sind, in den Nadelhaltern befestigt sein. Typischerweise sind eine Vielzahl von Doppelnahtnadeln in einer Faltverpackung verpackt, wie in der US-A-4135623 und der EP-A-0512191 offenbart.
- Die US-A-4135623 offenbart eine Verpackung für Nahtmaterial, die zwei Nahtmaterialbefestigungsplatten und eine dazwischen liegende Verbindungsplatte umfaßt. Wenn die Verpackung gefaltet ist, umfaßt sie weiter eine Abdecklasche, die sich von einer Platte zum Schutz der Nadeln erstreckt.
- Es besteht in diesem Bereich der Technik ein langanhaltendes Bedürfnis nach verbesserten Verpackungen für chirurgisches Doppelnaht- und Einnahtmaterial, das leicht aus der Verpackung ohne Verklemmen oder Blockieren entnommen werden kann.
- Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine verbesserte Faltverpackung für Doppelnahtmaterial zu schaffen. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, einen verbesserten Nadelhalter mit einem angrenzenden Rampenelement zu schaffen, das hilft zu verhindern, daß das Doppelnahtmaterial in einem Nadelhalter blockiert, wenn das Nahtmaterial aus der Verpackung entnommen wird.
- Die Aufgabe wird durch eine Faltverpackung nach Anspruch 1 gelöst.
- In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Verpackung eine Basisplatte mit gegenüberliegenden ersten und zweiten längeren Seiten bzw. Längsseiten und gegenüberliegenden ersten und zweiten kürzeren Seiten auf. Eine Deckplatte mit gegenüberliegenden ersten und zweiten längeren Seiten bzw. Längsseiten und gegenüberliegenden ersten und zweiten kürzeren Seiten ist faltbar entlang der ersten kürzeren Seite der Deckplatte an der zweiten Längsseite der Basisplatte befestigt. Eine Verschlußplatte mit gegenüberliegenden ersten und zweiten Längsseiten und ersten und zweiten entgegengesetzte kürzeren Seiten ist faltbar entlang einer ersten Längsseite an der zweiten Längsseite der Deckplatte befestigt. Wenigstens ein Nadelhalter zum Halten von Nahtmaterial ist an der Basisplatte befestigt. Eine Endplatte ist faltbar an der ersten kürzeren Seite der Verschlußplatte befestigt. Es sind Taschen in der Verschlußplatte zum Verriegeln der Verschlußplatte an der Basisplatte und der Abdeckplatte vorgesehen. Eine sich von der Endplatte erstreckende Lasche verriegelt die Endplatte an der Abdeckplatte, wenn sie in die Tasche der Deckplatte eingefügt ist. Ein Rampenmittel ist an dem ersten kürzeren Ende der Basisplatte befestigt und grenzt an den Nahtmaterialhalter. Das Rampenmittel besteht aus einer Verbindungsplatte, die faltbar am oberen Ende der Basisplatte gehalten ist, und einer Rampenplatte, die faltbar an der Verbindungsplatte gehalten ist. Eine Vielzahl von Löchern sind in der Rampenplatte und der Verbindungsplatte enthalten. Die Rampenplatte ist an der Basisplatte durch eine Lasche verriegelt, die sich von dem Ende der Rampenplatte erstreckt. Die Lasche ist in eine Tasche der Basisplatte eingefügt.
- Diese und andere Merkmale sowie Vorteile der Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung und der beigefügten Zeichnungen ersichtlich.
- Fig. 1 ist eine perspektivische Darstellung einer Nahtmaterialverpackung nach der vorliegenden Erfindung, die in einem verschlossenen Beutel enthalten ist.
- Fig. 2 ist eine Draufsicht auf eine Nahtmaterialverpackung nach der Erfindung vor dem Einfügen von Doppelnahtmaterial und vor dem Falten und Zusammensetzen.
- Fig. 3 ist eine perspektivische Darstellung einer Verpackung nach der Erfindung, wobei das Rampenelement zusammengesetzt ist und ein einziger Doppelnahtfaden in den Nahtmaterial- und Nadelhaltern befestigt ist.
- Fig. 4 ist eine perspektivische Darstellung einer Verpackung nach der Erfindung und zeigt die Basisplatte, die über und auf die Deckplatte gefaltet ist.
- Fig. 5 ist eine perspektivische Darstellung einer Verpackung nach der Erfindung und zeigt die Basisplatte und Deckplatte, die auf die Verschlußplatte gefaltet ist, wobei die Kanten der Basisplatte und der Abdeckplatte in Taschen der Verschlußplatte verriegelt sind.
- Fig. 6 ist eine perspektivische Darstellung einer Verpackung nach der Erfindung und zeigt die über die Verschlußplatte geschlossene Endplatte, wobei die Lasche der Endplatte mit einer Tasche der Verschlußplatte zusammenwirkt.
- Fig. 7 ist eine perspektivische Darstellung einer Verpackung nach der Erfindung und zeigt, wie die zusammengesetzte Verpackung geöffnet wird, um die Doppelnahtnadeln und das Nahtmaterial durch Zurückfalten der Endplatte und Verbindungsplatten zu entnehmen, um die Nadeln in dem Nahtmaterialhalter freizulegen; ebenso dargestellt ist, wie das Nahtmaterial über die an den Nahtmaterialhalter angrenzende Rampe hinwegläuft.
- Fig. 8 ist eine teilweise vergrößerte Draufsicht auf das obere Ende der Verpackung nach Fig. 7 und zeigt den Nahtmaterialhalter, das Rampenelement und das Doppelnahtmaterial.
- Fig. 9 ist eine teilweise Seitenansicht der Verpackung nach Fig. 8.
- Fig. 10 ist eine teilweise Draufsicht auf eine Verpackung nach dem Stand der Technik und zeigt ein geöffnetes Ende der Verpackung, wobei die Nadeln und das Nahtmaterial in einem geschäumten Nadelhalter gehalten sind.
- Fig. 11 ist eine teilweise Seitenansicht der Verpackung nach Fig. 10.
- Eine perspektivische Ansicht der Verpackung 5 nach der Erfindung ist in Fig. 1 gezeigt. Die Verpackung 5 ist vollständig zusammengesetzt und in einer äußeren, versiegelten Durchdrück("Blister"-)packung 10 enthalten. Die äußere Durchdrückpackung 10 ist ein herkömmlicher Beutel, der vorzugsweise für Sterilisationsgase wie Ethylenoxid durchlässig ist, obwohl konventionelle Beutel, die für Gase und Luftfeuchtigkeit undurchlässig sind, ebenso benutzt werden können. Bezugnehmend auf Fig. 2 ist eine Draufsicht auf die faltbare Verpackung 5 nach der Erfindung vor dem Falten und Zusammensetzen gezeigt. Die Verpackung 5 besteht aus einer Vielzahl von faltbar verbundenen Platten, wobei jede Platte eine Vorderseite und eine Rückseite hat. Die Verpackung hat eine Basisplatte 20, eine Rampenplatte 60, eine Deckplatte 70, eine Verschlußplatte 80 und eine Endplatte 110. Die Basisplatte 20 ist eine im wesentlichen rechteckförmig geformte Platte und hat ein Paar von im wesentlichen sich gegenüberliegenden längeren Seiten bzw. Längsseiten und ein Paar von sich im wesentlichen gegenüberliegenden kürzeren Seiten. Die Seite 21 weist einen angewinkelten Abschnitt 22 auf, so daß der obere Abschnitt 23 der Basisplatte 20 etwas breiter als der Rest der Basisplatte 20 ist. Faltbar an das obere Ende 24 der Basisplatte 20 ist entlang der Faltlinie 51 die Verbindungsplatte 50 angefügt. Die Verbindungsplatte 50 ist eine im wesentlichen rechteckförmig geformte Platte. Faltbar entlang der Faltlinie 61 ist an der Verbindungsplatte 50 die Rampenplatte 60 angefügt. Die Rampenplatte 60 ist eine im wesentlichen rechteckförmig geformte Platte und hat ein Paar von sich im wesentlichen gegenüberliegenden längeren Seiten bzw. Längsseiten und ein Paar von sich gegenüberliegenden kürzeren Seiten. Von dem oberen Abschnitt 62 des Rampenmittels 60 erstreckt sich eine Lasche 65. Die halbkreisförmigen Öffnungen 55 mit sich gegenüberliegende gerade Seiten 56 und einem gekrümmten oberen Abschnitt 57 erstrecken sich durch die Verbindungsplatte in die Rampenplatte 60. Die Rampenplatte 60 und die Verbindungsplatte 50 bilden die Rampenstruktur 170. Angrenzend zur Faltlinie 51 ist das Nahtmaterial/Nadelhalterelement 40 befestigt. Der Nahtmaterial/Nadelhalter 40 ist ein konventioneller Polymerschaumnadelhalter mit Schlitzen 45, um entweder chirurgi sches Nahtmaterial oder chirurgische Nadeln oder aber Abschnitte von chirurgischen Nadeln und Abschnitte von chirurgischem Nahtmaterial aufzunehmen und zu halten. Vorzugsweise enthält jeder Schlitz 45 einen einzelnen Nahtabschnitt oder eine einzelne Nadel. Die Rillenlinien 27 sind an verschiedenen Stellen des Basisteils 20 enthalten. Die Rillenlinien 27 sind optional und können als Markierungen genutzt werden, um die Nahtmaterialhalter 30 räumlich festzulegen. In Fig. 2 sind zwei Nahtmaterialhalter 30 gezeigt, die übliche Polymerschaumteile mit Schlitzen 32 sind, um Abschnitte von chirurgischem Nahtmaterial aufzunehmen und festzuhalten. Die Anzahl der Nahtmaterialhalter 30, die in der Verpackung 5 nach der Erfindung verwendet werden, hängt von der Länge und Art des Nahtmaterials und anderen konventionellen Verpackungsparametern ab, wie der Art der Versendung und Lagerung, der Art der Sterilisation, und ob der Verpackungsprozeß manuell oder automatisiert ist. Die Basisplatte 20 ist faltbar an der Deckplatte 70 entlang der Faltlinie 71 befestigt. Die Deckplatte 70 ist im wesentlichen rechteckförmig und hat ein Paar von sich im wesentlichen gegenüberliegenden Längsseiten und ein Paar von sich im wesentlichen gegenüberliegenden kürzeren Seiten. Am oberen Abschnitt 32 der Deckplatte 70 ist der Taschen-Schlitz 75 angeordnet. Faltbar entlang der Faltlinie 81 ist die Verschlußplatte 80 an der Deckplatte 70 angefügt. Die Verschlußplatte 80 ist im wesentlichen rechteckförmig und hat im wesentlichen sich gegenüberliegende längere Seiten und sich im wesentlichen gegenüberliegende kürzeren Seiten. Die Verschlußplatte 80 hat eine untere, abgerundete Ecke 82 und drei Taschen 85, die durch Schlitze 83 und Laschen 84 gebildet sind. Faltbar entlang der Faltlinie 91 ist am oberen Teil 87 der Platte 80 die erste Verbindungsplatte 90 angefügt. Die erste Verbindungsplatte 90 ist eine im wesentlichen rechteckige Platte mit einem Paar von sich im wesentlichen gegenüberliegenden längeren Seiten und einem Paar von sich im wesentlichen gegenüberliegenden kürzeren Seiten. Verbunden mit der ersten Verbindungsplatte 90 ist die zweite Verbindungsplatte 100. Die zweite Verbindungsplatte 100 ist mit der ersten Verbindungsplatte 90 entlang der Faltlinie 101 verbunden. Obwohl es bevorzugt wird, daß wenigstens eine Verbindungsplatte zwischen der Verschlußplatte 80 und der Endplatte 100 vorgesehen ist, kann auf die Verbindungsplatten verzichtet werden, wenn dies gewünscht ist. Faltbar an der zweiten Verbindungsplatte 100 entlang der Faltlinie 111 ist die Endplatte 110 befestigt. Die Endplatte 110 ist im wesentlichen rechteckförmig geformt mit einem Paar von im wesentlichen sich gegenüberliegenden längeren Seiten und einem Paar von sich im wesentlichen gegenüberliegenden kürzeren Seiten. Von dem oberen Abschnitt 112 der Platte 110 erstreckt sich das Laschenelement 115. Die Platte 110 weist abgerundete Ecken 114 auf.
- Es ist von Bedeutung, daß sowohl der Halter 40 und einer oder mehrere Halter 30 eine daran angrenzende Rampenstruktur 170 aufweisen können, obwohl dies nicht in den Zeichnungen gezeigt ist.
- In Bezug auf die Nadel/Nahtmaterialhalter 30 und 40 können die Schaumelemente 30 und 40 an der Basisplatte 20 durch konventionelle, in diesem Beispiel der Technik typische Methoden befestigt werden. Zum Beispiel können die Schaumhalter angeklebt oder mechanisch befestigt sein. Es ist besonders bevorzugt, rechteckförmige Schaumstreifen mit einem vorab auf einer Seite aufgebrachten Klebstoffilm für die Halter 30 und 40 zu verwenden. Die Schaumstreifen werden dann unter Verwendung von bekannten Schneidemaschinen und Verfahren in Schaumelemente 30 und 40 geschnitten. In ähnlicher Weise werden Schlitze zum Halten von Nahtmaterial und/oder Nadeln in die klebstoffreie Seite der Schaumelemente geschnitten. Dann wird die mit Klebstoff beschichtete Seite an der gewünschten Stelle auf der Basisplatte befestigt. Die Schaumelemente 30 und 40 sind von geeigneter Größe und Form, um in wirksamer Weise das Nahtmaterial oder eine chirurgische Nadel zu halten und zu schützen. Wenn man bereit ist, evtl. auftretende Nachteile zu akzeptieren, können die Schaumelemente 30 und 40 durch Papier-Elemente oder andere konventionelle Nadel/Nahtmaterialhalteelemente, wie thermoplastisch geformte Halter, spritzgeformte Halter oder Kombinationen hiervon ersetzt werden.
- Es ist offensichtlich für einen Fachmann, daß verschiedene Formen wie Rechtecke, Kreise, etc. für die Halter 30 und 40 genutzt werden können. Es ist ebenso offensichtlich, daß die Verriegelungsmittel, die verwendet werden, um die Verpackung 10 zu sichern, zusätzlich zu Laschen und Laschen-Taschen konventionelle Mittel wie mechanische Befestigungen, Klebstoffe etc. einschließen.
- Die als äußerer Beutel 10 verwendeten konventionellen Hüllen können aus Polymerfilmen wie TYVEK®, Polyestercopolymeren, Polypropylencopolymeren oder Kombinationen hiervon und ähnlichen Materialien bestehen. Die Hülle kann ebenso aus einem Polymerfilm, Papier oder einer Folienkombination hergestellt sein. Die Verpackung 5 kann ebenso in einer konventionellen Folienverpackung verpackt sein.
- Bezugnehmend auf die Fig. 3 bis 6 wird der Zusammenbau der Verpackung 5 erläutert. Wie in Fig. 3 dargestellt ist, ist das Doppelnahtmaterial 150, das Enden 152 und 153 und Nadeln 160, die daran befestigt sind, aufweist, in der Verpackung 5 auf der Vorderseite der Basisplatte 20 befestigt. Das Nahtmaterial 150 ist in zwei Hälften gefaltet, um dadurch eine Schlaufe 155 zu bilden. Vor dem Befestigen der Nadeln 160 und des Nahtmaterials 150 auf der Basisplatte 20 wird die Rampenstruktur 170 durch Drehen der Platte 50 im Uhrzeigersinn um die Faltlinie 51 zusammengesetzt, so daß die Platte 50 senkrecht zu der Basisplatte 20 ist, und dann durch Drehen der Rampenplatte 60 um die Faltlinie 61, so daß die Platte 60 oben auf den Nahtmaterialhalter 40 gefaltet ist und die Lasche 65 in den Schlitz 29 eingefügt ist, wodurch die Rampenstruktur 170 gebildet wird. Die Öffnungen 55 in der Rampenstruktur 170 liegen mit Paaren von Schlitzen 45 des Nahtmaterialhalters 40 in einer Flucht, um zu ermöglichen, daß die Enden 152 und 153 des Nahtmaterials 150 hierin plaziert werden können. Wie in Fig. 3 gezeigt, sind die Enden 152 und 153 des Nahtmaterials 150 in angrenzenden Schlitzen 41 in dem Nahtmaterialhalter 140 angeordnet. Die Nadeln 160 und angrenzende Abschnitte des Nahtmaterials 150 erstrecken sich über das Ende der Rampenstruktur 170 hinaus. Als nächstes wird, wie in Fig. 4 gezeigt, die Basisplatte 20 im Uhrzeigersinn um die Faltlinie 71 auf die Vorderseite der Deckplatte 70 gedreht. Als nächstes werden die Deckplatte 70 und die Basisplatte 20 im Uhrzeigersinn um die Faltlinie 81 auf die Vorderseite der Verschlußplatte 80 gedreht. Zusätzlich werden die Kanten der Platten 20 und 70 entlang der Faltlinie 71 in die Taschen 85 eingefügt. Als nächstes, wie in Fig. 6 gezeigt, wird die Endplatte 110 im Gegenuhrzeigersinn oben auf die Rückseite der Verschlußplatte 80 gedreht, so daß die Lasche 115 in den Schlitz 75 eingefügt ist und dadurch die Verpackung 5 komplett zusammensetzt und verschlossen ist. Die Verpackung 5 wird dann üblicherweise in einem konventionellen äußeren Beutel 10, wie in Fig. 1 gezeigt, eingefügt, der dann versiegelt wird. Der Beutel 10 und die Verpackung 5 werden typischerweise in einem konventionellen Sterilisationszyklus sterilisiert.
- Um das Doppelnahtmaterial 150 und die Nadeln 160 aus der Verpackung 5 nach der Erfindung zu entnehmen, ist der erste Schritt für das Operationspersonal, die Verpackung 5 aus dem Beutel 10 durch Abziehen des Beutels 10 herauszunehmen. Dann wird, wie in Fig. 7 und 8 gezeigt, die Endplatte 110 im Gegenuhrzeigersinn um die Faltlinie 101 gedreht, um dadurch die Nadeln 160 und die Enden des Nahtmaterials 150 freizulegen. Das Operationspersonal ergreift dann eine erste Nadel 160, die an das Ende 152 grenzt, mit einem konventionellen Nadelgreifer und fährt fort, um das vollständige Nahtmaterial 150 und die andere Nadel 160 aus der Verpackung zu ziehen. Wenn das Nahtmaterial 150 aus der Verpackung gezogen ist, gleitet es über die Rampenstruktur 170, bis das Ende 153 den Halter 40 verläßt und dadurch verhindert, daß das Nahtmaterial von einem der Schlitze 45 in dem Nadel/Nahtmaterialhalter 40 festgehalten wird. Ein rechts- und linkshändiges Rüstmerkmal der Verpackung nach der Erfindung ist in Fig. 9 gezeigt. Durch Drehen der Endplatte 110 zusammen mit der ersten und zweiten Verbindungsplatte 100 und 90 um die Faltlinie 91 werden die Nadeln von der Rückseite der Verpackung 5 ausgerüstet. Dies erleichtert das Nähen durch eine linkshändige Person. Das obere Ende der Verschlußplatte 80 ist in Fig. 9 lediglich für Illustrationszwecke überdreht gezeigt.
- Eine Faltpackung nach dem Stand der Technik für Doppelnahtmaterial ist in Fig. 12 und 11 gezeigt. Die Verpackung 200 hat einen Nadelhalter 210, eine Basisplatte 220, eine Verbindungsplatte 230, eine Endplatte 240 und eine Verschlußplatte 250. Der Halter 210 weist Schlitze 212 auf. Es kann vorkommen, daß beim Entfernen des Doppelnahtmaterials aus dem Nadelmaterialhalter 210 durch das medizinische Personal das Nahtmaterial unabeabsichtigt zwischen zwei aneinandergrenzenden Schlitzen gefangen wird, so daß es nicht aus dem Nahtmaterialhalter entnommen werden kann. Dieses Problem ist durch die Verwendung der Rampenstruktur 170 nach der Erfindung gelöst, die es dem Nahtmaterial erlaubt, über die Oberseite der Rampenstruktur 170 zu gleiten und dadurch ein erneutes Eintreten in den Schlitz 212 in dem Halter 210 und ein darauffolgendes Blockieren verhindert. Dies erlaubt ebenso die Trennung von Nadeln. Dies deutet dem Operationspersonal an, daß ein Paar von Nadeln zusammengehört.
- Es ist für einen Fachmann von Bedeutung, daß die Größe der Verpackung 5 und der Platten sich entsprechend der Größe des Nahtmaterials und der Nadeln ändert. Die Verpackung 10 und die Platten sind ausreichend groß, um, wie illustriert und beschrieben, in wirksamer Weise das Nahtmaterial und die Nadelgruppe aufzunehmen.
- Die Verpackung 5 nach der vorliegenden Erfindung, die Nahtmaterial und Nadeln enthält, ist üblicherweise durch Einfügen in eine konventionelle Polymerhülle 10 oder ein konventionelles Folienpaket weiter verpackt, die dann versiegelt wird. Wie vorher schon erwähnt, ist eine konventionelle Polymerhülle aus konventionellen Materialien wie TYVEK®, Papierpolyfolien, Polyestercopolymeren, Polypropylencopolymeren oder Kombinationen hiervon und ähnlichen Materialien hergestellt.
- Die verpackten medizinischen Materialien werden typischerweise durch konventionelle Sterilisationsausrüstungen und -prozesse sterilisiert. Beispiele für Sterilisationsprozesse, die benutzt werden können, um die Nadeln und das Nahtmaterial, das in der faltbaren Verpackung 5 verpackt ist, zu sterilisieren, umfassen konventionelle Sterilisierungsprozesse wie Co 60, Bestrahlung, Ethylenoxid, Methylenbromid und ähnliches.
- Die Rampenstrukturen 170 nach der vorliegenden Erfindung können zusätzlich zu den hier gezeigten und beschriebenen Plattenstrukturen durch Spritzgießen oder aus thermoplastisch geformten Teilstücken und ähnlichem oder aus Äquivalenten hiervon hergestellt sein. Zusätzlich kann die Rampenstruktur 170 aus geformten Schaum hergestellt sein. Die Rampenstruktur 170 kann aus faltbaren Platten geformt sein, die nicht faltbar an der Verpackung 5 angefügt sind. Solche Strukturen wären an der Basisplatte 20 durch konventionelle Befestigungsmethoden wie mechanische Befestigungen und Klebstoffe befestigt. Es ist bevorzugt, die Rampenstruktur 170 der Erfindung in Verbindung mit Nadelhaltern in Verpackungen für Doppelnahtmaterial zu verwenden. Die Rampenstruktur kann jedoch auch für Einnahtmaterialverpackungen verwendet werden und verhindert auf ähnliche Weise, daß das Nahtmaterial festgehalten wird oder sich mit dem Nadelhalter verhakt.
- Die Faltverpackungen 5 der vorliegenden Erfindung sind bevorzugterweise aus einem Material hergestellt, das die benötigten strukturellen Eigenschaften aufweist, so daß das Material leicht geschnitten und abgetrennt werden kann. Zusätzlich muß das Material einfach zu falten und sterilisierbar sein. Die Materialien umfassen nach dem Stand der Technik für die Verpackung von Nahtmaterial und medizinischen Einrichtungen bekannte Materialien wie Papier, Plastik, Folien und Laminate von einem oder mehreren Materialien. Es ist jedoch in der Praxis besonders bevorzugt, ein schweres, relativ steifes, für medizinische Zwecke geeignetes Papier oder Pappe wie 0,007-0,016 Zoll dicke Platten zu verwenden.
- Die Vorteile der Verpackung der dargestellten Erfindung sind vielseitig. Die Verpackung 5 der dargestellten Erfindung hat viele Vorteile. Sie ist einfach aus konventionellen Materialien herzustellen. Die Verpackung 5 ist sehr einfach zusammenzusetzen. Andere Vorteile umfassen die Möglichkeit, Nadeln in verschiedenen Schlitzen in einem Nadelhalter zu trennen. Die Nadeln und das Nahtmaterial können einfach ohne Greifen der Nadel/Nahtmaterialhalter ausgerüstet werden. Die Verpackung ist für rechts- und linkshändiges Rüsten der Nadelhalter geeignet. Die Verpackung ist ökonomisch. Die Verpackung stellt für die Identifikation von Nadelpaaren Ausschnitte in der Rahmenstruktur bereit.
- Die in der vorangehenden Beschreibung, in der Zeichnung sowie in den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
Claims (8)
1. Verpackung für ein chirurgisches Nahtmaterial mit:
einem Basisteil (20);
einem Mittel (40) zum Halten von Nahtmaterial, wobei das Haltemittel auf dem
Basisteil (20) befestigt ist; und
einem Rampenmittel (60), das auf dem Basisteil (20) benachbart zu dem
Nahtmaterial-Haltemittel (40) befestigt sind, um dem Nahtmaterial zu ermöglichen, über die
Rampe zu gleiten, wenn es aus der Verpackung herausgezogen wird,
wobei das Rampenmittel eine Verbindungsplatte (50) umfaßt, die faltbar an der
Basisplatte befestigt ist, eine Rampenplatte (60), die faltbar an der Verbindungsplatte (50)
befestigt ist und Mittel zum Verriegeln der Rampenplatte an der Basisplatte,
wobei wenigstens eine Öffnung (55) in der Rampenplatte angeordnet ist, so daß das
Nahtmaterialhaltemittel durch die Öffnung zugänglich ist.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Basisteil (20) eine
Basisplatte mit gegenüberliegenden ersten und zweiten Längsseiten und gegenüberliegenden
ersten und zweiten kürzeren Seiten ist, und die Verpackung weiter umfaßt:
eine Deckplatte (70) mit gegenüberliegenden ersten und zweiten längeren Seiten und
gegenüberliegenden ersten und zweiten kürzeren Seiten, wobei die zweite längere
Seite der Basisplatte (20) faltbar an der ersten längeren Seite der Deckplatte (70)
befestigt ist;
eine Verschlußplatte (80) mit gegenüberliegenden ersten und zweiten längeren Seiten
und ersten und zweiten entgegengesetzten Nebenseiten, wobei die erste längere Seite
der Verschlußplatte faltbar an der zweiten längeren Seiten der Deckplatte (70)
befestigt ist;
eine Endplatte (110), die faltbar an der ersten kürzeren Seite der Verschlußplatte (80)
befestigt ist;
Mittel (83, 84, 85) zum Verriegeln der Verschlußplatte (80) an der Basisplatte (20)
und der Deckplatte (70); und
Mittel (115) zum Sichern der Endplatte (110) an der Deckplatte (70).
3. Verpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittel (40) zum Halten
von Nahtmaterial wenigstens einen Nadelhalter umfaßt.
4. Verpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Nadelhalter (40) ein
Schaumteil umfaßt.
5. Verpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel (83, 84, 85) zum
Verriegeln der Verschlußplatte (80) an der Basisplatte (20) und der Deckplatte (70)
wenigstens eine Tasche für eine Lasche umfassen.
6. Verpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Mittel zum Verriegeln der
Endplatte (110) an der Deckplatte (70) eine Lasche (115) umfassen, die sich von der
Endplatte (110) erstreckt und eine Tasche (75) für eine Lasche in der Deckplatte (70) zur
Aufnahme der Lasche.
7. Verpackung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, zusätzlich umfassend wenigstens eine
Verbindungsplatte (90, 100), die faltbar zwischen der Verschlußplatte (80) und der
Endplatte (110) verbunden ist.
8. Verpackung nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei das chirurgische Nahtmaterial
ein Doppelnahtmaterial ist.
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