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DE69406875T2 - Haltepackung für elastische Fasern - Google Patents

Haltepackung für elastische Fasern

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Publication number
DE69406875T2
DE69406875T2 DE69406875T DE69406875T DE69406875T2 DE 69406875 T2 DE69406875 T2 DE 69406875T2 DE 69406875 T DE69406875 T DE 69406875T DE 69406875 T DE69406875 T DE 69406875T DE 69406875 T2 DE69406875 T2 DE 69406875T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
elastic fiber
suture
chambers
holding
elastic
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE69406875T
Other languages
English (en)
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DE69406875D1 (de
Inventor
Christopher Scanlon
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
United States Surgical Corp
Original Assignee
United States Surgical Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by United States Surgical Corp filed Critical United States Surgical Corp
Application granted granted Critical
Publication of DE69406875D1 publication Critical patent/DE69406875D1/de
Publication of DE69406875T2 publication Critical patent/DE69406875T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
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    • A61B17/04Surgical instruments, devices or methods for suturing wounds; Holders or packages for needles or suture materials
    • A61B17/06Needles ; Sutures; Needle-suture combinations; Holders or packages for needles or suture materials
    • A61B17/06114Packages or dispensers for needles or sutures
    • A61B17/06133Packages or dispensers for needles or sutures of parallelepipedal shape, e.g. made of rectangular or slightly oval panels
    • A61B17/06138Packages or dispensers for needles or sutures of parallelepipedal shape, e.g. made of rectangular or slightly oval panels including a retainer comprising three or more foldable panels
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  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)

Description

    HINTERGRUND DER ERFINDUNG 1. Gebiet der Erfindung
  • Diese Erfindung betrifft eine neue und nützliche Haltepackung für elastische Fasern und mehr insbesondere eine Packung zum Halten zumindest eines elastischen chirurgischen Nahtmaterials in einer Weise zu einem schnellen Entfernen.
  • 2. Beschreibung des verwandten Gebietes
  • Viele chirurgische Nahtmaterialien besitzen gewisse mechanische Eigenschaften wie Steifigkeit und eine Tendenz, drahtförmig und elastisch zu sein. In der Vergangenheit wurden solche Nahtmaterialien in Verpackungen mit zwischenverbundenen Plattenelementen gehalten. Typischerweise wird das Nahtmaterial in Gestalt einer Ziffer Acht oder gewickelt um Aufwickelvorsprünge herumgewickelt, die sich durch Öffnungen erstrecken, die in einer der Platten der Packung gebildet sind. Die verbleibenden Platten der Verpackung werden dann auf die Nahtmaterialien gefaltet, um das Nahtmaterial innerhalb der Verpackung einzuschließen. Ein Nachteil bei diesen Verfahren ist es, daß Nahtmaterialien während des Einsetzens und/oder der Lagerung beschädigt werden können. In der Gestalt einer Ziffer Acht kann z.B. Knicken und Abrieb auftreten, wo sich die Nahtmaterialien überkreuzen. Wenn Wicklungsvorsprünge verwendet werden, können die Nahtmaterialien z.B. durch Spannung beim Wickeln beschädigt werden.
  • Die oben beschriebenen Packungen zum Halten eines chirurgischen Nahtmaterials versagten auch darin, sich die elastischen Eigenschaften gewisser Nahtmaterialien zunutze zu machen, um das Bestücken der Verpackung zu unterstützen. Insbesondere wurde gefunden, daß ein chirurgisches Nahtmaterial mit elastischen Eigenschaften wie Katgut oder einige der synthetischen Nahtmaterialprodukte einschließlich Polypropylen und Polyester in eine Öffnung in der Verpackung in einer solchen Weise eingesetzt oder eingespeist werden können, daß während des Einsetzens das Nahtmaterial in natürlicher Weise eine gewundene Gestalt innerhalb der Verpackung annimmt.
  • Eine Haltepackung gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 ist aus der EP-A-0 505 612 bekannt. Eine Packung für chirurgisches Nahtmaterial ist ebenfalls aus der DE-U-8 631 420 bekannt. Diese bekannten Packungen umfassen eine Mehrzahl von Nahtmaterialabschnitten in einer aufgereihten Gestalt und können so gefaltet werden, daß entsprechende Linien der Abschnitte einander überlagern. Jeder Abschnitt besitzt eine Öffnung, durch die sich ein Ende eines Nahtmaterials innerhalb des Abschnittes erstreckt.
  • Demgemäß besteht ein Bedürfnis nach Nahtmaterialhaltern, die eine Beschädigung der Nahtmaterialien während des Verpackens und/oder der Lagerung verringern oder verhindern. Es besteht ebenfalls ein Bedürfnis nach Nahtmaterialhaltern mit inneren Hohlräumen oder Haltebereichen, die nicht die Verwendung von Wicklungsvorsprüngen bedingen, um welche die Nahtmaterialien gewickelt werden müssen, um verpackt zu werden. Es besteht ebenfalls eine Notwendigkeit nach Nahtmaterialhaltern, die dazu geeignet sind, Nahtmaterialien in einer Gestalt zu lagern, welche Überschneidungspunkte vermeidet oder verringert. Es ist eßenfalls wünschenswert, eine Packung vorzusehen, die im wesentlichen vor dem Verpacken vollständig zusammengebaut ist. Es besteht ebenfalls ein Bedürfnis nach einer Faserverpackung, die in der Lage ist, Fasern in einer Form von beabstandeter Beziehung zueinander so zu lagern, daß ein Zugriff auf und ein Entfernen der Fasern jederzeit möglich sein kann, ohne die Faser ungünstig zu beeinflussen.
  • Diese Bedürfnisse werden gemäß der vorliegenden Erfindung durch eine Haltepackung umfassend die Merkmale des Anspruchs 1 erfüllt. Detaillierte Ausführungsformen sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
  • Die vorliegende Erfindung stellt eine Haltepackung zum Lagern einer Vielzahl von elastischen Fasern, d.h. chirurgischen Nahtmaterialien bereit. Die Packung umfaßt eine Mehrzahl von Plattenelementen, die miteinander entlang quer verlaufender Seiten derselben faltbar verbunden sind. Die Plattenelemente sind angeordnet, um aufeinander zu falten, um eine Mehrzahl von übereinander angeordneten Kammern zu bilden, die zwischenpaaren von benachbarten Plattenelementen begrenzt sind. Jede Kammer ist dimensioniert, um zumindest einen flexiblen, elastischen Faserbereich darin in einer aufgewickelten Gestalt zu enthalten. Die Verpackung umfaßt weiterhin eine Aufnahmeöffnungseinrichtung, die der Kammer zugeordnet ist, um zumindest eine gewundene, flexible elastische Faser in jeder Kammer zu verpacken.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Packung dazu geeignet, chirurgische Nahtmaterialien zu halten. Die Nahtmaterial-Aufnahmeöffnungseinrichtung umfaßt eine Öffnung, die in einem vorderen Plattenelement jeder Nahtmaterialkammer gebildet ist. Die Nahtmaterialbeladeöffnungen jeder Nahtmaterialkammer sind in einer allgemeinen konzentrischen Ausrichtung miteinander, so daß auf jede Nahtmaterialkammer zum Zwecke des Beladens mit Nahtmaterial von einer Vorderseite der Haltepackung zugegriffen werden kann, wenn die Plattenelemente in ihrem gefalteten Zustand sind. Weiterhin nehmen die Nahtmaterialbeladeöffnungen der Nahtmaterialkammern schrittweise bezüglich des Durchmessers von einer am weitesten vorne gelegenen Nahtmaterialkammer zu einer am weitesten hinten gelegenen Nahtmaterialkammer ab, um den Zugriff zu den Kammern zu erleichtern.
  • Die Haltepackung der vorliegenden Erfindung kann weiter eine rückseitige Platte umfassen, die am rückseitigen Plattenelement der am weitesten hinten gelegenen Nahtmaterialkammer befestigt sein kann. Wenn mit Nadeln versehene Nahtmaterialien eingesetzt werden, kann die rückseitige Platte eine Einrichtung zum Befestigen chirurgischer Nadeln, die an den einzelnen Nahtmaterialbereichen angeheftet sind, umfassen. Eine bevorzugte Nadelbefestigungseinrichtung umfaßt Bereiche, die ausgeschnitten und von der Ebene angehoben sind, die durch die rückseitige Platte definiert ist. Entsprechende Vielzahlen von Ausschnittsbereichen können dimensioniert und positioniert werden, um in Eingriff zu treten mit entsprechenden Bereichen der Nahtmaterialnadeln, um die Nadeln in entsprechenden befestigten Positionen lösbar zu befestigen. In einer alternativen Ausführungsform umfaßt die Nadelbefestigungseinrichtung eine Schaumauflage mit Schlitzen, die gestaltet und dimensioniert sind, um die Nadeln aufzunehmen.
  • Ein Nadelschutz-Plattenelement, das faltbar an einer oberen Kante der rückseitigen Platte angefügt ist, kann ebenfalls vorgesehen sein. Die Nadelschutzplatte kann dazu angepaßt sein, sich auf die innerhalb der Nadelbefestigungseinrichtung befestigten Nadeln überzufalten und kann ein Laschenelement an einer oberen Kante derselben aufweisen, das in Eingriff treten kann mit einer oberen Kante eines der Nahtmaterial- Plattenelemente, um die Nadelschutzplatte in einem gefalteten Zustand zu halten.
  • Der Nahtmaterialhalter kann weiterhin ein Öffnungsplattenelement umfassen, das an einer der Nahtmaterialplatten angebracht ist und dazu angepaßt ist, sich auf die gefalteten Nahtmaterialplatten umzubiegen, um zumindest teilweise die Nahtmaterialbeladeöffnungen jeder Nahtmaterialkammer zu bedecken.
  • Ein Verfahren zum Beladen chirurgischer Nahtmaterialien in eine Haltepackung gemäß der vorliegenden Erfindung umfaßt die Schritte des Vorsehens einer Mehrzahl von Nahtmaterialplattenelementen, die faltbar miteinander entlang quer verlaufender Seiten derselben verbunden sind und angeordnet sind, um sich aufeinander zu falten, um eine Mehrzahl von übereinander angeordneten Nahtmaterialkammern zu bilden, die zwischen Paaren von benachbarten Plattenelementen begrenzt sind, Falten der Nahtmaterialplattenelemente, um die Mehrzahl von übereinander angeordneten Nahtmaterialkammern zu bilden, Einführen zumindest eines Nahtmaterialbereichs in eine Öffnung, die in einem vorderseitigen Plattenelement einer Nahtmaterialkammer gebildet ist, und Einspeisen des Nahtmaterialbereichs in die Nahtmaterialkammer, um den Nahtmaterialbereich einzusetzen. Wenn mehrere Nahtmaterialien eingesetzt werden sollen, d.h. einer in jeder Kammer, kann zumindest ein Bereich der Nahtmaterialien einzeln in ihre entsprechenden Kammern unter Verwendung ihrer jeweiligen Beladeöffnungen angeordnet werden. Nach dem Positionieren können die Nahtmaterialien einzeln oder gleichzeitig dazu gebracht werden, eine aufgewickelte Gestalt in ihren entsprechenden Kammern anzunehmen, indem die Nahtmaterialien in den Halter gedrückt werden.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG(EN)
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung in Verbindung mit chirurgischen Nahtmaterialien werden im folgenden mit Bezug auf die Zeichnungen beschrieben, in denen:
  • Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Nahtmaterialhaltepackung ist, die gemäß der vorliegenden Erfindung aufgebaut ist;
  • Fig. 2 eine Draufsicht auf einen ausgestanzten Bogen der Haltepackung in Fig. 1 ist, der eine Mehrzahl von Plattenelementen definiert, die faltbar miteinander verbunden sind;
  • Fig. 3 eine Draufsicht auf die rückseitige Platte der Packung in Fig. 1 ist, welche die Nadelhaltevorsprünge zum Befestigen von Nadeln zeigt;
  • Fig. 4 eine perspektivische Ansicht desstanzbogens in Fig. 2 ist, die eine Abfolge des Faltens der Plattenelemente zum Bilden einzelner Nahtmaterialkammern darstellt;
  • Fig. 5 bis 6 eine Abfolge von Schritten zum Einsetzen elastischer Nahtmaterialien in die einzelnen Nahtmaterialkammern darstellen;
  • Fig. 7 eine Draufsicht von vorne der Haltepackung in Fig. 1 ist, die eine befestigte Position der Nadelschutzklappe und der Öffnungsabdeckplatte der Haltepackung darstellt;
  • Fig. 8 eine Draufsicht von hinten der Haltepackung in Fig. 1 ist, die den verriegelnden Eingriff entsprechender Schlitze und Laschen des vollständig gefalteten Ausstanzbogens und der rückseitigen Platte zeigt, um den gefalteten Ausstanzbogen an der rückseitigen Platte zu befestigen;
  • Fig. 9 eine Querschnittsansicht entlang der Linie 9-9 in Fig. 7 ist, welche die einzelnen innerhalb der Nahtmaterialkammern aufbewahrten Nahtmaterialien darstellt;
  • Fig. 10 eine Draufsicht von vorne einer alternativen Ausführungsform der Nahtmaterialhaltepackung in Fig. 1 einschließlich eines rückseitigen Plattenelementes mit einer Schaumauflage zum Halten der Nadeln ist;
  • Fig. 11 eine Querschnittsansicht entlang der Linien 11-11 in Fig. 10 ist, die das Halten der Nadel innerhalb der Schaumauflage darstellt;
  • Fig. 12 eine Draufsicht von vorne einer anderen alternativen Ausführungsform der Nahtmaterialhaltepackung in Fig. 1 ist einschließlich einer gegossenen Kunststoffrückplatte mit einer Mehrzahl von benachbarten, bogenförmigen, angehobenen Bereiche und einer Nadelhalteplatte zum Befestigen der Nadeln;
  • Fig. 13 eine Querschnittsansicht entlang der Linien 13-13 in Fig. 12 ist, die das Halten der Nadeln innerhalb von Nadelaufnahmeschlitzen darstellt, die durch die benachbarten erhöhten Bereiche begrenzt sind;
  • Fig. 14 eine Vorderansicht einer alternativen Ausführungsform der Nahtmaterialverpackung in Fig. 1 ist einschließlich einer gegossenen rückseitigen Kunststoffplatte mit einer Mehrzahl von benachbarten, bogenförmigen, erhöhten Bereichen mit Lippenbereichen am Rand zum Befestigen der Nadeln; und
  • Fig. 15 eine Querschnittsansicht entlang der Linien 15-15 in Fig. 14 ist, die das Festhalten der Nadeln innerhalb von Nadelaufnahmeschlitzen darstellt, die durch die benachbarten erhöhten Bereiche und Lippenbereiche am Rand begrenzt sind.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUGNSFORM(EN)
  • Bezugnehmend nun auf Fig. 1 bis 3 ist eine Nahtmaterialpackung dargestellt, die gemäß der vorliegenden Erfindung aufgebaut ist. Fig. 1 zeigt die Packung 100 in einem zusammengebauten Zustand. Fig. 2 ist eine Draufsicht auf einen Ausstanzbogen 102 der Packung 100, der eine Reihe von Plattenelementen definiert, die faltbar miteinander verbunden sind und dazu geeignet sind, sich aufeinander zu falten, um Nahtmaterialkammern zu bilden.
  • Fig. 3 ist eine Draufsicht auf eine rückseitige Platte 104 der Nahtmaterialpackung 100. Wenn der Ausstanzbogen 102 gefaltet wird, um die Nahtmaterialkammern zu bilden und fest auf der rückseitigen Platte 104 angeordnet wird, wird die wie in Fig. 1 gezeigte Nahtmaterialpackung entstehen.
  • Bezugnehmend nun wieder auf Fig. 2 ist der Ausstanzbogen 102 dargestellt und umfaßt eine Reihe von getrennten und einzelnen, im allgemeinen rechteckigen Platten 106, 108, 110, 112, 114 und 116, die miteinander entlang entsprechender quer verlaufender Seiten, wie gezeigt, verbunden sind. Die Platten 106 bis 116 sind dazu geeignet, sich aufeinander in der in Fig. 4 gezeigten Weise zu falten, um eine Mehrzahl von übereinander angeordneten Nahtmaterialkammern zu bilden. Jede Kammer ist dimensioniert, um zumindest ein Nahtmaterial in einer gewickelten Gestalt zu halten.
  • Die Platten 106, 108, 110, 112 und 114 umfassen jeweils kreisförmige Öffnungen 106a, 108a, lloa, 112a und 114a. Die Öffnungen 106a bis 114a dienen als Nahtmaterialbeladeöffnungen und sorgen für einen Zugang zu den Nahtmaterialkammern, die durch den gefalteten Stanzbogen 102 gebildet sind und unterstützen das Beladen der Kammern mit Nahtmaterialien. Die Öffnungen 106a bis 114a teilen sich eine gemeinsame Mittelachse, um für die in Fig. 1 gezeigte konzentrische Anordnung zu sorgen. In einer bevorzugten Ausführungsform nehmen die Durchmesser der Öffnungen schrittweise von der Platte 106 zur Platte 114 ab, wobei die Bedeutung dessen aus der Beschreibung unten erfaßt werden wird.
  • Wie in Fig. 1 in Verbindung mit Fig. 4 gezeigt ist, sind im gefalteten Zustand des Stanzbogens 102 fünf übereinandergesetzte Nahtmaterialkammern zwischen benachbarten Plattenelementen gebildet. Die am weitesten vorne gelegene Kammer, die zwischen den gefalteten Platten 106, 108 definiert ist, besitzt eine Öffnung 106a, die als ihre Nahtmaterialbeladeöffnung dient. Die nächste benachbarte oder zweite Kammer, die zwischen den Platten 108, 110 gebildet ist, besitzt eine Öffnung 108a als ihre Nahtmaterialbeladeöffnung. Die dritte Kammer, die durch die Platten 110, 112 begrenzt ist, besitzt eine Öffnung 110a als ihre Nahtmaterialbeladeöffnung, während die vierte Kammer eine Öffnung 112a als die Nahtmaterialbeladeöffnung besitzt. Die am weitesten hinten gelegene Kammer, die zwischen den Platten 114, 116 begrenzt ist, besitzt eine Öffnung 114a als ihre Nahtmaterialbeladeöffnung. Wie in den Figuren gezeigt ist, gestattet es die konzentrische Anordnung der Öffnungen 106a bis 114a und die entsprechende Dimensionierung der Öffnungen, d.h. die schrittweise Abnahme der Durchmesser der Nahtmaterialöffnungen 106a bis 114a von der Vorderseite des gefalteten Bogens 102 zur Rückseite des gefalteten Bogens 102, daß jede Nahtmaterialkammer sofort von der Vorderseite der Verpackung zugänglich ist. Demgemäß kann jede Kammer bestückt werden, indem ein Nahtmaterial in die Vorderseite der Verpackung eingeführt wird, das Nahtmaterial innerhalb der gewünschten Beladeöffnung entsprechend der Zielkammer für Nahtmaterial positioniert wird und das Nahtmaterial, entweder von Hand oder automatisch, in die entsprechende Nahtmaterialkammer so eingespeist wird, daß das Nahtmaterial eine gewundene Gestalt innerhalb der Kammer annimmt und innerhalb der die Kammer begrenzenden Platten eingeschlossen ist. Die bevorzugte Beladeabfolge wird detaillierter unten beschrieben werden.
  • Bezugnehmend wieder auf Fig. 2 ist eine Öffnungsplatte 118 faltbar an einer unteren Kante der Platte 106 angebracht. Die öffnungsplatte 118 faltet sich auf die Platte 106, wenn der Bogen 102 in dem gefalteten Zustand ist, um die Plattenöffnungen zu bedecken und die beladenen Nahtmaterialien einzuschließen. Die Platte 116 des Bogens 102 umfaßt vier Schlitze 120, die auf den Seitenkanten derselben angeordnet sind. Die Schlitze 120 unterstützen das Befestigen der rückseitigen Platte 104 an dem gefalteten Bogen 102, um die in Fig. 1 gezeigte Nahtmaterialpackung zu bilden. Natürlich kann ein Fachmann andere Verfahren entwickeln, um die rückseitige Platte 104 am Bogen 102 zu befestigen und die vorliegende Erfindung ist nicht auf die hierin diskutierten detaillierten Ausführungsformen beschränkt.
  • Der Bogen 102 kann aus Pappe, Faserplatte oder einem anderen faserförmigen Material wie Tyvek (von Du Pont erhältlich) hergestellt werden. Der Bogen 102 ist vorzugsweise gestanzt, um die Reihe von miteinander verbundenen Platten und Öffnungen zu bilden.
  • Bezugnehmend nun auf Fig. 3 in Verbindung nun mit Fig. 1, ist die rückseitige Platte 104 vorzugsweise aus einem einzelnen Bogen aus geeignetem Material, z.B. steifem Papier oder Pappe, Kunststoff, Laminaten und ähnlichem hergestellt, das ausgestanzt ist, um die gewünschte Gestalt vorzusehen. Ein bevorzugtes Material für die rückseitige Platte 104 ist 0,00227 kg (0,005 lb.) Monadnock Papier, erhältlich von Monadnock Paper Mills, Inc., Bennington, NH. Die rückseitige Platte 104 umfaßt fünf Reihen von sinusförmigen Einschnitten 122, die in einem oberen Bereich der Platte gebildet sind. Die sinusförmigen Einschnitte 122 definieren abwechselnde Laschen 124, die jeweils angeordnet sind, um angehoben zu werden, um gekrümmte Nahtmaterialnadeln A (Fig. 1) aufzunehmen und zu halten. Jedes Ende eines sinusförmigen Einschnittes endet in einem bogenförmigen Schlitzbereich 126 (Fig. 3). Die bogenförmigen Schlitzbereiche 126 erlauben die Entspannung des Materials, das die sinusförmigen Einschnitte begrenzt, um wirkungsvoller die eingesetzten Nadeln A aufzunehmen und die auf das Material ausgeübte Spannung zu verringern.
  • Die rückseitige Platte 104 umfaßt eine seitliche, perforierte, gekerbte Linie 128 (Fig. 3), die unter den sinusförmigen Einschnitten 122 eingeordnet ist. Die gekerbte Linie 128 gestattet es dem oberen Nadelhaltebereich der rückseitigen Platte 104, sich über sich selbst zurückzufalten, um das Entfernen von Nadeln A zu erleichtern. Eine Nadelschutzklappe 130 ist an dem oberen Bereich der rückseitigen Platte 104 entlang der gekerbten Linie 132 verbunden. Die Schutzklappe 130 faltet sich entlang der gekerbten Linie 132, um die innerhalb der Reihe von sinusförmigen Einschnitten 122 festgehaltene Nadel zu bedecken und zu schützen. Eine bogenförmige Verriegelungsklappe 134 ist entlang der oberen Kante der Schutzklappe 130 angeordnet. Die Verriegelungsklappe 134 tritt in Eingriff mit einer oberen Kante eines der Plattenelemente des Bogens 102, um die Schutzklappe 130 in dem gefalteten Zustand, wie am besten in Fig. 7 gezeigt ist, zu halten.
  • Bezugnehmend wieder auf Fig. 3 umfaßt die rückseitige Platte 104 vier Laschen 136 von einer im allgemeinen bogenförmigen Form, die an den entsprechenden Ecken der Platte positioniert sind. Die Laschen 136 sind dimensioniert, um innerhalb entsprechend positionierter und dimensionierter Schlitze 120 (Fig. 2), die in der Platte 116 des Bogens 102 gebildet sind, aufgenommen zu werden, um die rückseitige Platte 104 an dem gefalteten Bogen 102 zu befestigen. Fig. 8 zeigt den entsprechenden Eingriff der Laschen 136 der rückseitigen Platte 104 und Schlitze 120 der Platte 116 detaillierter.
  • Die Packung 100 ist dazu vorgesehen, eine Mehrzahl von elastischen Fasern, d.h. Nahtmaterialien, in einer im allgemeinen gewickelten Gestalt aufzubewahren. Die Packung 100 ist insbesondere für die Aufnahme von Nahtmaterialien mit elastischen Eigenschaften wie Katgut, Stahl, Polypropylen, Polyester, Dacron oder ähnlichem vorgesehen. Es ist ebenfalls anzumerken, daß die Packung 100 Nahtmaterialien aufnehmen kann, die aus Baumwolle, Seide, Leinen und absorbierbaren Stoffen wie Polymeren und Copolymeren aus Glycolsäure und Milchsäure hergestellt sind. Zusätzlich kann die Packung 100 verwendet werden, um andere Fasern als Nahtmaterialien, d.h. Saiten für Musikinstrumente, Angelschnüre etc. aufzunehmen.
  • Bezugnehmend nun auf Fig. 4 bis 6 ist eine bevorzugte Vorgehensweise zum Einsetzen von Nahtmaterialien B mit angehefteten Nadeln A innerhalb des Bogens 102 dargestellt. Der Bogen 102 wird in der in Fig. 4 gezeigten Weise gefaltet, um fünf übereinandergesetzte Nahtmaterialkammern zu bilden, wobei jede Kammer dazu geeignet ist, ein flexibles Nahtmaterial darin in einer gewickelten Gestalt zu halten. Die Platten 106 bis 116 werden vorzugsweise in diesem gefalteten, übereinandergesetzten Zustand vor dem Positionieren auf der rückseitigen Platte befestigt. In einer bevorzugten Ausführungsform werden die übereinandergesetzten Platten miteinander entlang ihrer entsprechenden Ränder an Positionen "S" (Fig. 1), z.B. durch Schallschweißen befestigt. Andere alternative Verfahren zum Befestigen der übereinandergesetzten Platten miteinander können sofort von einem Fachmann bestimmt werden, wie mit Verwendung von Klebstoffen oder ähnliches. Wenn einmal die gefalteten Platten des Bogens 102 befestigt sind, wird der Bogen auf der rückseitigen Platte 104 angeordnet und an der rückseitigen Platte 104 durch entsprechendes Zusammenwirken der Schlitze 120 der Platte 116 und der Laschen 136 der rückseitigen Platte 104 (siehe Fig. 8) befestigt.
  • Bezugnehmend auf Fig. 5 wird eine chirurgische Nadel "A" mit einem angebrachten Nahtmaterial B durch die Vorderseite der Verpackung gelenkt und unter der Öffnung 114a wie durch den Hinweispfeil gezeigt positioniert. Die Nadel A wird dann durch die am weitesten hinten gelegene Kammer in Richtung des oberen Bereiches der rückseitigen Platte 104 geführt, wo sie unter der ersten (am weitesten unten gelegenen) Reihe 122a von abwechselnden Einschnitten 122 positioniert wird, um die Nadel A an der rückseitigen Platte 104 zu befestigen. Wenn einmal die Nadel A an der rückseitigen Platte 104 befestigt ist, kann ein Nahtmaterial B entweder von Hand oder automatisch in die zwischen den Platten 114, 116 begrenzte Kammer eingespeist werden, so daß das Nahtmaterial eine gewickelte Gestalt innerhalb der Faserkammer annimmt. Ein Verfahren des Einspeisens des Nahtmaterials kann das Unterdrucksetzen des Nahtmaterials in dem Halter umfassen, während der Halter gedreht wird, bis das gesamte Nahtmaterial innerhalb der Kammer angeordnet ist. Es ist festzustellen, daß das Nahtmaterial unter dem Einfluß einer elastischen Eigenschaft dazu neigt, sich aufzuwickeln und sich in radialer Richtung nach außen zum Randbereich der Nahtmaterialkammer aufzuweiten. Demgemäß wird das Nahtmaterial B in den äußeren Randbereichen der Kammer gehalten.
  • Bezugnehmend nun auf Fig. 6 wird das Bestücken der Packung 100 durch das Einführen einer zweiten Nadel A mit einem angebrachten elastischen Nahtmaterial B durch die Vorderseite der Verpackung 100 und das Positionieren der Nadel A innerhalb der Öffnung 112a, wie durch den Hinweispfeil gezeigt, fortgesetzt. Die Nadel A wird anschließend zum oberen Bereich der rückseitigen Platte 104 gelenkt, wo sie zwischen der nächsten Reihe von bogenförmigen Laschen 122b der rückseitigen Platte positioniert wird. Danach wird das an der zweiten Nadel A angebrachte Nahtmaterial B in die zwischen den Platten 112, 114 begrenzte einzelne Nahtmaterialkammer so eingeführt, daß das Nahtmaterial eine aufgewickelte Gestalt innerhalb der Kammer annimmt und vollständig innerhalb der Kammer eingesetzt ist. Die verbleibenden Nadeln A mit angebrachten elastischen Nahtmaterialien B werden innerhalb der Reihe von Nadelhaltelaschen 122 und den verbleibenden Nahtmaterialkammern in derselben Weise eingesetzt. Fig. 1 zeigt eine vollständig beladene Nahtmaterialpackung mit Nadeln A, die innerhalb der Reihe von Einschnitten und Laschen 122, 124 befestigt sind. Nach dem Beladen können die Nahtmaterialien mit Ethylenoxid, durch Bestrahlung oder andere bekannte Sterilisierverfahren sterilisiert werden.
  • In einem bevorzugten Verfahren des Beladens wird jedes einzusetzende bewaffnete Nahtmaterial nacheinander durch seine entsprechenden Nahtmaterialkammern hindurchgeführt und in seine entsprechenden Haltelaschen gesetzt. Nachdem alle Nadeln an ihrem Ort sind, können alle angebrachten Nahtmaterialien gleichzeitig unter Druck gesetzt werden, um eine gewickelte Gestalt in ihren entsprechenden Kammern anzunehmen.
  • In einem alternativen Verfahren des Beladens kann jedes Nahtmaterial in eine eng gewickelte Gestalt gewickelt werden und innerhalb der zugehörigen Beladeöffnung eingeführt werden, woraufhin beim Lösen der aufgewickelten Nahtmaterialien sich diese unter dem Einfluß ihrer elastischen Eigenschaften nach außen in ihre jeweiligen einzelnen Nahtmaterialkammern aufweiten. Gemäß diesem Verfahren werden die an den Nahtmaterialien B angebrachten Nadeln A an der rückseitigen Platte befestigt, nachdem das Nahtmaterial in die einzelnen Nahtmaterialkammern eingesetzt worden ist.
  • Bezugnehmend nun auf Fig. 1 wird, wenn einmal alle Nadeln und Nahtmaterialien innerhalb der Packung eingesetzt sind, die Öffnungsabdeckklape 118 gefaltet, um die Öffnungen 106a bis 114a zu bedecken und die Nadelschutzplatte 130 der rückseitigen Platte 104 wird auf die befestigten Nadeln A gefaltet. Die Platte 130 kann durch eine Positionierlasche 134 und dem vorderen Plattenelement 106 befestigt werden. Fig. 7 zeigt die Packung 100 in dem vollständig befestigten Zustand. Fig. 9 ist eine Querschnittsansicht entlang der Linie 9-9 in Fig. 7 und zeigt die Nahtmaterialkammern mit darin eingesetzten, gewickelten Nahtmaterialien A. Während die vorliegende Erfindung mit einzelnen Nahtmaterialien in jeder Kammer gezeigt ist, umfaßt der Umfang der Erfindung natürlich das Einsetzen mehrerer Nahtmaterialien in jede Kammer.
  • Bezugnehmend nun auf Fig. 10 bis 11 ist die Packung der vorliegenden Erfindung mit einer alternativen Nadelauflage dargestellt. Die rückseitige Platte 104 dieser Ausführungsform umfaßt eine Schaumnadelauflage 140, die die Anordnung des sinusförmigen Einschnittes und der Lasche der Ausführungsform in Fig. 4 zum Halten der Nadeln ersetzt. Die Schaumnadelauflage 140 umfaßt seitliche Schlitze 142, wobei jeder Schlitz dazu geeignet ist, darin angeordnete Nadeln A aufzunehmen und reibschlüssig zu halten. Die Nadelabdeckplatte 130 faltet sich auf die rückseitige Platte 104, um die befestigten Nadeln A zu bedecken und wird in der befestigten Position durch Eingriff einer Verriegelungslasche 134 mit einem der Plattenelemente 104 bis 116 gehalten.
  • Fig. 12 bis 13 zeigen eine andere alternative Ausführungsform der Verpackung der vorliegenden Erfindung. Die rückseitige Platte 150 dieser Packung ist vorzugsweise aus gegossenem Kunststoff gebildet und umfaßt kreisförmigen Halteelemente 152, die sich im allgemeinen quer relativ zu der durch die rückseitige Platte 150 definierten Ebene erstrecken und einstückig mit dieser gebildet sind. Die Halteelemente 152 sind vorteilhafterweise beabstandet, um Nadelaufnahmeschlitze 154 zur Aufnahme der Nadeln A zu begrenzen. Insbesondere wird eine einzelne Nadel A innerhalb jedes Schlitzes 154 eingesetzt, der zwischen benachbarten Halteelementen 152 definiert ist und wird reibschlüssig durch die Halteelemente 152 auf jeder der inneren und äußeren gekrümmten Oberflächen der Nadeln gehalten. Die Halteelemente 152 können so verformbar sein, daß die Halteoberflächen zumindest teilweise den äußeren Umfangsabmessungen der Nadel A entsprechen. In einer alternativen Ausführungsform können die Halteelemente 152 im wesentlichen steif sein und können dimensioniert sein, um in Eingriff zu treten mit den inneren und äußeren gekrümmten Oberflächen der Nadel an einem einzelnen Punkt auf jeder Nadeloberfläche. Gemäß dieser alternativen Ausführungsform wäre der Radius jedes kreisförmigen, erhobenen Bereiches wesentlich geringer als der Krümmungsradius, der durch die Operationsnadel definiert ist.
  • Bezugnehmend noch immer auf Fig. 12 bis 13 umfaßt die rückseitige Platte 150 weiterhin eine Umfangsrippe 156, die sich entlang von Bereichen der oberen Kante und Seitenkante der rückseitigen Platte wie gezeigt erstreckt. Der seitliche Bereich 156a der Rippe 156 und des am weitesten oben gelegenen Halteelementes 152 neben der oberen Kante der rückseitigen Platte 150 definieren einen Nadelaufnahmeschlitz, um eine chirurgische Nadel A wie gezeigt zu befestigen. Die Rippe 156 trägt auch die halbe Nadelabdeckklappe 158, die gegen den oberen Bereich der rückseitigen Platte 150 während des Befestigens der Verpackung umgebogen wird. Die Halbnadelabdeckklappe 158 faltet sich auf die spitzen Enden der Nadeln A, um das Halten der Nadeln A innerhalb der Aufnahmeschlitze 154 zu unterstützen, die zwischen den Halteelementen 152 definiert sind. Somit befestigt die Kombination der Halteelemente 152, des Umfangsrippenbereiches 156a und der Halbnadelabdeckklappe 158 die Nadeln A an der rückseitigen Platte 150. Die Nadelabdeckklappe 158 wird in der geschlossenen, gefalteten Position durch das Einführen einer Lasche 160 unter dem am weitesten vorne gelegenen Plattenelement gehalten. Ein alternatives Verfahren zum Befestigen der Nadelschutzklappe 158 in der gefalteten, geschlossenen Position ist das Heißversiegeln der Nadelschutzklappe entlang der Umfangsrippe 156.
  • Bezugnehmend nun auf Fig. 14 bis 15 ist eine andere alternative Ausführungsform der Nahtmaterialpackung der vorliegenden Erfindung dargestellt. Diese Packung ist im wesentlichen ähnlich der in der Ausführungsform der Fig. 12 bis 13 beschriebenen Packung und umfaßt eine rückseitige Platte 170 aus gegossenem Kunststoff mit quer verlaufenden Halteelementen 172. Die Halteelemente 172 sind im wesentlichen von kreisförmigem Querschnitt und umfassen Umfangslippenbereiche 174 (Fig. 15), welche die durch die benachbarten Halteelemente 172 definierten Nadelaufnahmeschlitze 176 überlappen. Die Lippenbereiche 174 treten in Eingriff mit den Oberflächen der Nadeln A, um die Nadeln gegen die rückseitige Platte 170 innerhalb der Nadelaufnahmeschlitze zu halten. Die Umfangsrippe 178 erstreckt sich entlang der Länge der oberen Kante 180 und teilweise entlang der Seitenkanten 182. Der Querbereich der Umfangsrippe 178 und das am weitesten oben gelegene Halteelement 172 begrenzen einen Nadelaufnahmeschlitz zur Aufnahme einer Nadel A. Eine Nadelschutzlasche 184 ist dazu geeignet, sich umzufalten und die befestigten Nadeln A zu umschließen.
  • In dem noch nicht angezeigten Maß wird es vom Fachmann auch verstanden werden, daß jegliche der verschiedenen speziellen hierin beschriebenen und dargestellten Ausführungsformen weiter modifiziert werden können, um Merkmale zu beinhalten, die in den anderen speziellen Ausführungsformen gezeigt sind. Zum Beispiel kann, während bewaffnete Nahtmaterialien verwendet wurden, um die vorliegende Erfindung zu beschreiben, die vorliegende Erfindung verwendet werden, um nicht bewaffnete elastische Fasern zu halten, wobei ein Ende der Faser optional in die oben beschriebene "Nadelauflage" gesetzt werden kann. Des weiteren kann, obwohl die vorliegende Erfindung vornehmlich in Verbindung mit chirurgischen Nahtmaterialien beschrieben wurde, die Verpackung auch verwendet werden, um andere elastische Fasern wie Saiten für Musikinstrumente aufzunehmen. Gitarrensaiten können z.B. in einen Halter mit sechs Kammern geladen werden, eine für die E (tief), A, D, G, B und E (hoch) Saiten.
  • Darüber hinaus umfaßt die Erfindung, obwohl die vorliegende Erfindung im Zusammenhang mit Fasern beschrieben wurde, eindeutig das Verpacken von Strängen aus mehreren Fasern und/oder Materialien.

Claims (12)

1. Halterpackung für elastische Fasern, umfassend:
eine Mehrzahl von Plattenelementen (106 bis 116) für elastische Fasern, die faltbar miteinander entlang quer verlaufender Seiten derselben verbunden sind und angeordnet sind, um sich aufeinander zu falten, um eine Mehrzahl von übereinandergesetzten Kammern für elastische Fasern zu bilden, die zwischen Paaren von benachbarten Plattenelementen begrenzt sind, wobei jede der Kammern für elastische Fasern dimensioniert ist, um zumindest einen elastischen Faserbereich (B) darin in einer aufgewickelten Gestalt zu enthalten; und
eine Aufnahmeöffnungseinrichtung für elastische Fasern, die jeder der Kammern für elastische Fasern zugeordnet ist, um flexible elastische Faserbereiche (B) in die Kammern für elastische Fasern einzusetzen,
wobei jede der Kammern für elastische Fasern ein vorderes Plattenelement und ein rückseitiges Plattenelement umfaßt und die Aufnahmeöffnungseinrichtung für elastische Fasern eine Öffnung (106a bis 114a) umfaßt, die in jedem der vorderen Plattenelemente jeder der Kammern für elastische Fasern gebildet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Öffnungen (106a bis 114a) in einer im allgemeinen konzentrischen Ausrichtung miteinander sind, wobei jede Kammer für elastische Fasern von einer Vorderseite der Haltepackung (100) zugänglich ist, wenn die Plattenelemente (106 bis 116) für elastische Fasern in einem gefalteten Zustand sind und die Öffnungen (106a bis 114a) schrittweise bezüglich des Durchmessers von einer am weitesten vorne gelegenen Kammer für elastische Fasern zu einer am weitesten hinten gelegenen Kammer für elastische Fasern abnehmen.
2. Haltepackung gemäß Anspruch 1, wobei die aufnahmeöffnugnseinrichtung für elastische Fasern eine kreisförmige Öffnung (106a bis 114a) umfaßt.
3. Haltepackung gemäß Anspruch 1 oder 2, weiter umfassend ein Plattenelement (118), das über der Öffnung liegt und faltbar mit einer unteren Kante eines der Plattenelemente (106 bis 116) für elastische Fasern verbunden ist, wobei das Öffnungsplattenelement (118) dazu geeignet ist, sich auf die am weitesten vorne gelegene Kammer für elastische Fasern zu falten, um im wesentlichen die Öffnungen (106a bis 114a) zu bedecken.
4. Haltepackung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, weiter umfassend eine Einrichtung (122 bis 126; 140, 142; 152, 154, 156), die einem der Plattenelemente (106 bis 116) zugeordnet ist, um lösbar chirurgische Nadeln (A) zu halten, die an den einzelnen elastischen Faserbereichen (B) angebracht sind.
5. Haltepackung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, weiter umfassend ein rückseitiges Plattenelement (104; 150; 170), das an dem rückseitigen Plattenelement der am weitesten hinten gelegenen Kammer für elastische Fasern befestigt ist.
6. Haltepackung gemäß Anspruch 5, wobei die rückseitige Platte (104; 150; 170) eine Einrichtung (122 bis 126; 140, 142; 152, 154, 156) umfaßt zum Befestigen von Operationsnadeln (A), die an den einzelnen elastischen Faserbereichen (B) angebracht sind.
7. Haltepackung gemäß Anspruch 5 oder 6, wobei ein nadeischützendes Plattenelement (130; 158; 184) faltbar an einer oberen Kante der rückseitigen Platte (104; 150; 170) angebracht ist, wobei die nadelschützende Platte (130; 158; 184) dazu geeignet ist, sich auf die innerhalb der Nadelbefestigungseinrichtung befestigten Nadeln umzufalten.
8. Haltepackung gemäß einen der vorhergehenden Ansprüche, weiter umfassend eine Einrichtung zum Schließen der übereinandergesetzten Kammern für elastische Fasern entlang von Wandbereichen derselben, um im wesentlichen flexible elastische Fasern (B) innerhalb der Kammern für elastische Fasern zu umschließen.
9. Haltepackung gemäß Anspruch 8, wobei die Einrichtung zum Schließen der Kammer für elastische Fasern eine Schallschweißnaht umfaßt.
10. Haltepackung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Plattenelemente (106 bis 116) für elastische Fasern ausreichend Platte nelemente umfassen, um fünf der übereinandergeordneten Kammern für elastische Fasern zu bilden.
11. Haltepackung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die elastischen Fasern Gitarrensaiten sind.
12. Haltepackung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10, wobei die elastischen Fasern Nahtmaterialien sind.
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