DE69702930T2 - Kartonschachtel mit zentrierlaschen und zuschnitt für ihre herstellung - Google Patents
Kartonschachtel mit zentrierlaschen und zuschnitt für ihre herstellungInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schachtel aus blattartigem Wellpappen- oder gleichwertigem Material mit polygonalem Querschnitt, die Seitenflächen, eine den Deckel bildende Oberseite und eine den Boden der Schachtel bildende Unterseite umfaßt.
- Sie betrifft gleichfalls einen Zuschnitt zur Ausführung einer solchen Schachtel.
- Einen besonders wichtigen, wenn auch nicht ausschließlichen Anwendungsbereich für die Erfindung stellen auf Paletten zu stapelnde Schachteln dar, wobei im Falle einer zu großen Stapelhöhe die Neigung besteht, daß die unteren Schachteln zusammengedrückt werden.
- Die Erfindung ist gleichfalls auf Schachteln mit polygonalem Querschnitt und mehr als vier Seiten anwendbar, die, wenn sie nicht vollständig befüllt sind, Verformungen bei seitlicher Beanspruchung sowie eine geringere Druckfestigkeit aufweisen können.
- Es sind bereits Systeme zur Schachtelzentrierung mittels seitlichen Zapfen bekannt, die mit auf den Kanten der Verpackungen angeordneten Öffnungen zusammenwirken. Solche Mittel sind leicht brüchig und halten keiner wiederholten Handhabung stand.
- Es sind gleichfalls Sicherungssysteme bekannt, die es erlauben, einen Schachteldeckel zu sichern, was dann ungewollte Verformungen verhindert.
- Hierbei handelt es sich insbesondere um die Sicherung durch Klebebänder. Solche Systeme weisen jedoch Nachteile auf. Sie erfordern tatsächlich einen zusätzlichen Schachtelbestandteil, nämlich Klebeband, was dabei zusätzliche Kosten und Arbeitsgänge bei der Fertigung zur Folge hat.
- In der Patentschrift FR-A-2 311 717 ist eine Verpackung beschrieben, deren aus Umschlagklappen gebildeter Deckei zur Vermeidung einer Gleitbewegung zwischen zwei aufeinandergestellten Schachteln Umschlagklappen mit einer zu den in die Boden-Umschlagklappen eingearbeiteten Ausschnitten komplementären Form aufweist.
- Die damit erreichte Stapelung der Schachteln ist jedoch niemals vollkommen senkrecht.
- Die vorliegende Erfindung bezweckt die Zurverfügungstellung einer Schachtel und eines Zuschnitts, die den Anforderungen der Praxis insbesondere dadurch besser gerecht werden als die bisher bekannten, daß eine Zentrierung der aufeinandergestellten Schachteln vorgeschlagen wird, die eine optimale Aufeinanderstapelung der Schachteln in lotrechter Lage zueinander ermöglicht, was in der Vergangenheit niemals auf industrielle und wiederholbare Weise erreicht wurde.
- Auf diese Weise konnte dank der erfindungsgemäßen Zentrierung bei gleicher Qualität der verwendeten Pappe eine Verbesserung der Druckfestigkeit der unten auf der Palette befindlichen Schachteln um 15% erreicht werden.
- Aufgrund der durch die erfindungsgemäße Zentrierung ermöglichten optimalen Stapelmöglichkeiten erfahren die untersten Schachteln somit eine günstigere Druckbeanspruchung und weisen eine bessere Druckfestigkeit auf.
- Erfindungsgemäß ist es gleichfalls möglich, ein Sicherungssystem für den Deckel vorzusehen, das eine gute Winkelhaltigkeit der Schachtel beim Verschließen garantiert, einfach und mühelos in Einsatz zu bringen ist, keine zusätzlichen Kosten verursacht und eine endgültige Sicherung ermöglicht, was die Druckfestigkeit noch verbessert.
- Zu diesem Zweck wird mit der Erfindung insbesondere eine Schachtel aus blattartigem Wellpappen- oder gleichwertigem Material mit polygonalem Querschnitt vorgeschlagen, die Seitenflächen, eine den Deckel bildenden Oberseite und eine den Boden der Schachtel bildende Unterseite umfaßt, wobei die genannte Oberseite im Verhältnis zur Außenfläche der Oberseite nach außen überstehende vorstehende Teile und der genannte Boden offene Teile aufweist, die eine zu den vorstehenden Teilen komplementäre Form aufweisen und so ausgelegt sind, daß sie mit den genannten vorstehenden Teilen einer darunter angeordneten Schachtel in Eingriff treten, dadurch gekennzeichnet, daß die vorstehenden Teile aus zumindest zwei auf zwei sich gegenüberliegenden Seiten des genannten Deckels befindlichen Laschen gebildet werden, die auf der einen Seite entweder aus einer Umschlagklappe der sodann durch die Übereinanderlagerung von Umschlagklappen gebildeten Oberseite oder aus der an die genannte Oberseite angrenzenden Seitenfläche ausgestanzt sind und auf der anderen Seite parallel und im wesentlichen zusammenfallend mit der Verbindungslinie zwischen der genannten Oberseite und der angrenzenden Seitenfläche umklappbar angeordnet sind, wobei die genannten Laschen jeweils auf die Außenfläche der genannten Oberseite umgeschlagen werden, mit der sie verleimt werden; und dadurch gekennzeichnet, daß die offenen Teile aus zumindest zwei Aussparungen oder aus den Laschen entsprechenden, in der genannten Unterseite ausgeführten, ausgeschnittenen Teilen gebildet werden, deren allgemeine Form komplementär zur Form der Laschen ist.
- In vorteilhaften Ausführungsformen wird außerdem auf die eine oder die andere der folgenden Anordnungen zurückgegriffen:
- - Die Unterseite und die Seitenflächen werden mittels eines korbförmigen Aufnahmeteils gebildet, wobei der Deckel der Schachtel aus einem mit zumindest einer seitlichen Umschlagklappe versehenen Abschnitt gebildet wird, zumindest eine Lasche aus der genannten seitlichen Umschlagklappe ausgestanzt wird und die genannten Laschen zur Verleimung auf dem die Oberseite bildenden Abschnitt umgeschlagen werden;
- - die Unterseite und die Seitenflächen werden aus einem Zuschnitt mit einer Reihe von mindestens vier zur Ausbildung der Seitenflächen geeigneten Hauptabschnitten gebildet, die über Verbindungslinien miteinander verbunden sind, wobei jeder Hauptabschnitt mit einer unteren Umschlagklappe versehen ist, die genannten unteren Umschlagklappen zur Ausbildung des Bodens der Schachtel geeignet sind, der Deckel der Schachtel durch einen mit mindestens einer seitlichen Umschlagklappe versehenen Mittelabschnitt gebildet wird, zumindest eine Lasche aus der seitlichen Umschlagklappe ausgestanzt ist und die genannten Laschen zur Verleimung auf dem die Oberseite bildenden Mittelabschnitfumgeschlagen werden;
- - die Schachtel wird aus einem Zuschnitt mit einer Reihe von mindestens vier zur Ausbildung der Seitenflächen geeigneten Hauptabschnitten gebildet, die über Verbindungslinien miteinander verbunden sind, wobei jeder Hauptabschnitt mit einer oberen und einer unteren, jeweils auf einer Seite des genannten Hauptabschnitts angeordneten Umschlagklappe versehen ist, die genannten oberen Umschlagklappen zur Ausbildung des Deckels der Schachtel und die genannten unteren Umschlagklappen zur Ausbildung des Bodens der Schachtel geeignet sind, die Laschen aus den Seitenflächen der Schachtel ausgestanzt sind und die Aussparungen in den unteren Umschlagklappen ausgeführt sind;
- - die Schachtel wird ausgehend von einem Zuschnitt mit einer Reihe von zumindest vier zur Ausbildung zweier über Verbindungslinien miteinander verbundenen Seitenflächen, des Bodens und des Deckels geeigneten Hauptabschnitten gebildet wird, wobei jeder Hauptabschnitt mit einer oberen und einer unteren, jeweils auf einer Seite des genannten Hauptabschnitts angeordneten Umschlagklappe versehen ist, die genannten oberen bzw. unteren Umschlagklappen zur Ausbildung der beiden anderen Seitenflächen der Schachtel geeignet sind und die Laschen aus der unteren und der oberen Umschlagklappe eines ersten, den Deckel bildenden Abschnitts ausgestanzt sind, wobei die Aussparungen in einem zweiten Abschnitt ausgeführt sind, der den Boden der Schachtet bildet;
- - der Boden und der Deckel weisen jeweils zwei sich gegenüberliegende äußere Umschlagklappen und zwei sich gegenüberliegende, unterhalb der genannten äußeren Umschlagklappen angeordnete innere Umschlagklappen auf, wobei die genannten Umschlagklappen jeweils durch Faltlinien mit den Seitenflächen verbunden sind, die beiden Laschen auf der einen Seite aus den inneren Umschlagklappen ausgestanzt sind und jeweils auf der anderen Seite parallel zu den Faltlinien der genannten inneren Umschlagklappen umklappbar angeordnet sind, wobei die genannten äußeren Umschlagklappen auf die an die Laschen angrenzenden Teilen der inneren Umschlagklappen geklebt werden und die genannten Laschen jeweils die genannten äußeren Umschlagklappen, mit denen sie verleimt werden, bedecken;
- - die äußeren Umschlagklappen weisen an den Verbindungswinkeln mit den Faltlinien Aussparungen auf, und die inneren Umschlagklappen weisen nach außen vorstehende, sich jeweils gegenüberliegende Endteile auf, die in die genannten Aussparungen eingreifen;
- - die äußeren Umschlagklappen weisen auf den Faltlinien angeordnete Zwischenaussparungen auf, und die inneren Umschlagklappen weisen nach außen vorstehende, sich jeweils gegenüberliegende Endteile auf, die in die genannten Zwischenaussparungen eingreifen;
- - die Schachtel weist vier sich paarweise gegenüberliegende Laschen auf, die auf die Außenfläche der den Deckel der Schachtel bildenden Oberseite geklebt werden, sowie auf der Unterseite der Schachtel vier sich jeweils gegenüberliegende Aussparungen;
- - die Laschen werden durch Ausführung einer umlaufenden Aussparung um die genannten Laschen herum ausgestanzt;
- - jede Lasche weist eine rechteckige oder gleichschenkelig trapezförmige Form auf;
- - der Deckel weist beiderseits jeweils einen zentrierten Schütz auf, der parallel zu und mit einem bestimmten Abstand von den Verbindungslinien zwischen der Seitenfläche und der mit verleimten Laschen versehenen Oberseite angeordnet ist, wobei die Enden der genannten Schlitze mittels Abreißlinien mit den genannten Verbindungslinien an deren äußersten Verbindungsecken verbunden sind und die Abreißlinien zum Öffnen der Schachtel durch Aufreißen des genannten Deckels geeignet sind, wobei dieser ausgehend von den beiden Schlitzen zur Außenseite der Schachtel gezogen wird;
- - die Schachtel weist acht Seiten auf, nämlich vier Hauptseiten, die durch abgeschnittene Ecken bildende Zwischenseiten voneinander getrennt sind, und wird um einen Kern herum ausgebildet.
- Mit der Erfindung wird gleichfalls ein Zuschnitt vorgeschlagen, der die Herstellung einer Schachtel wie der zuvor beschriebenen erlaubt.
- Mit der Erfindung wird gleichfalls und insbesondere ein Zuschnitt oder ein Satz von Zuschnitten aus blattartigem Wellpappen- oder gleichartigem Material vorgeschlagen, der dazu bestimmt ist, eine Schachtel mit polygonalem Querschnitt und zwei Seitenflächen, eine den Deckel bildende Oberseite und eine den Boden der Schachtel bildende Unterseite zu bilden, enthaltend:
- einen ersten Zuschnitt oder einen ersten Abschnitt eines Zuschnitts, der bestimmt ist, den Deckel der Schachtel zu bilden, wobei der genannte erste Zuschnitt oder der genannte erste Abschnitt des Zuschnitts einen mit zumindest einer seitlichen Umschlagklappe versehenen Abschnitt oder zwei als obere Umschlagklappen bezeichnete Umschlagklappen umfaßt, wobei der genannte Abschnitt oder die beiden oberen Umschlagklappen dazu bestimmt sind, die genannte Oberseite zu bilden, und
- einen zur Ausbildung des Bodens der Schachtel geeigneten zweiten Zuschnitt oder zweiten Abschnitt eines Zuschnitts, der einen unteren Abschnitt oder zumindest zwei untere Umschlagklappen umfaßt, wobei der genannte untere Abschnitt oder die genannten beiden unteren Umschlagklappen geeignet sind, die Unterseite der Schachtel zu bilden, dadurch gekennzeichnet, daß
- die genannte seitliche Umschlagklappe oder die genannten oberen Umschlagklappen jeweils zumindest eine auf einer Seite aus der genannten Umschlagklappe ausgestanzte Lasche aufweisen, die auf der anderen Seite mit der Oberseite oder dem angrenzenden Abschnitt durch eine Faltlinie verbunden ist, die im Verhältnis zur Faltlinie zwischen der genannten Umschlagklappe und dem genannten angrenzenden Abschnitt ein wenig versetzt ist, wobei die genannten Laschen so ausgelegt sind, daß sie jeweils die Oberseite der Schachtel bedecken, um auf dieser verleimt zu werden, und dadurch gekennzeichnet, daß der genannte untere Abschnitt oder die genannten unteren Umschlagklappen Aussparungen oder ausgeschnittene Teile umfassen, deren allgemeine Form nach Ausbildung der Schachtel jeweils komplementär zur Form einer Lasche ist.
- In einer vorteilhaften Ausführungsform umfaßt der Zuschnitt oder der Satz von Zuschnitten
- einen ersten Zuschnitt oder einen ersten Abschnitt eines Zuschnitts, der dazu bestimmt ist, den Deckel der Schachtel zu bilden, und einen mit seitlichen Umschlagklappen versehenen Abschnitt umfaßt, wobei eine Lasche aus zumindest einer der genannten seitlichen Umschlagklappen ausgestanzt und so ausgelegt ist, daß sie umgeklappt und auf dem genannten, die Oberseite bildenden Abschnitt verleimt werden kann,
- und einen zweiten Zuschnitt oder einen zweiten Satz von Zuschnitten, der bestimmt ist, den Boden der Schachtel zu bilden, und einen rechteckigen, auf allen Seiten mit einer ersten Umschlagklappe versehenen Mittelabschnitt umfaßt, wobei einige der Umschlagklappen durch zweite, seitliche und zur Ausbildung der Seitenwände der Schachtel geeignete Umschlagklappen ergänzt sind und der genannte Mittelabschnitt zumindest zwei entlang der Verbindungslinien mit den ersten Umschlagklappen einander gegenüberliegend angeordnete Aussparungen umfaßt, die eine komplementäre Form zur Form der Laschen aufweisen und so ausgelegt sind, daß sie nach Ausbildung der Schachtel lotrecht zu den genannten Laschen liegen.
- In einer vorteilhaften Ausführungsform umfaßt der Zuschnitt eine Reihe von zumindest vier miteinander durch Verbindungslinien verbundenen Hauptabschnitten, wobei jeder Hauptabschnitt zu beiden Seiten jeweils mit einer oberen Umschlagklappe und mit einer unteren Umschlagklappe versehen ist, die zu beiden Seiten des genannten Hauptabschnitts angeordnet sind, und ein erster Hauptabschnitt geeignet ist, den Deckel der Schachtel zu bilden, und ein zweiter, nicht an den ersten Hauptabschnitt angrenzender Hauptabschnitt geeignet ist, den Boden der Schachtel zu bilden, dadurch gekennzeichnet, daß die Laschen aus der unteren und der oberen Umschlagklappe des genannten ersten Hauptabschnitts ausgestanzt sind und die Aussparungen in dem zweiten Hauptabschnitt ausgeführt sind.
- Vorteilhafterweise umfaßt der Zuschnitt mittels ersten, parallelen Faltlinien miteinander verbundene seitliche Abschnitte, einen ersten Satz von Umschlagklappen, die mit einer Seite der genannten seitlichen Abschnitte durch rechtwinklig zu den genannten ersten Faltlinien verlaufende zweite Faltlinien verbunden sind und geeignet sind, den Boden der Schachtel zu bilden, und einen zweiten Satz von Umschlagklappen, die mit der anderen Seite der genannten seitlichen Abschnitte durch rechtwinklig zu den genannten ersten Faltlinien verlaufende dritte Faltlinien verbunden sind und geeignet sind, den Deckel der Schachtel zu bilden, wobei der erste und der zweite Satz von Umschlagklappen aus zwei sogenannten äußeren seitlichen Umschlagklappen gebildet werden, die mit zwei sogenannten inneren seitlichen Umschlagklappen verschachtelt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die genannten inneren Umschlagklappen des Deckels jeweils eine aus einer Seite der genannten Umschlagklappe ausgestanzte Lasche aufweisen, die mit der anderen Seite des angrenzenden Abschnitts durch eine im wesentlichen mit der dritten Faltlinie der genannten Umschlagklappe zusammenfallende Faltlinie verbunden ist, wobei die genannten äußeren Umschlagklappen so ausgelegt sind, daß sie auf die an die Laschen angrenzenden Teilen der inneren Umschlagklappen geklebt werden können, und die genannten Laschen so ausgelegt sind, daß sie jeweils die genannten äußeren Umschlagklappen, auf die sie geklebt werden können, bedecken, und dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenflächen der äußeren Umschlagklappen des Bodens Ausschnitte umfassen, deren Form komplementär zur Form einer Halblasche ist.
- Vorteilhafterweise weisen die umlaufenden Ränder der den dritten Faltlinien gegenüberliegenden äußeren Umschlagklappen jeweils zwei Halbschlitze auf, die zu beiden Seiten der genannten äußeren Umschlagklappen angeordnet sind und einen bestimmten Abstand zu den Seitenrändern der genannten entsprechenden Umschlagklappen aufweisen.
- In einer weiteren Ausführungsform umfaßt der Zuschnitt oder der Satz von Zuschnitten gleichfalls vorteilhafterweise zwei im zur Ausbildung des Schachteldeckels bestimmten Abschnitt ausgeführte Schlitze.
- In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist jedes Schlitz- oder Halbschlitzende auf eine bestimmte Länge im genannten Deckel durch eine Trenn- oder Abreißlinie verlängert, wobei die genannte Abreißlinie schräg auf die Winkelecke der Verbindungslinie mit der angrenzenden Seitenfläche zuläuft und in der Nähe einer Lasche verläuft und so ausgelegt ist, daß sie bei der Ausbildung der Schachtel auf die Mitte des Deckels und jenseits des entsprechenden Randes der genannten Lasche und jenseits der Verleimungspunkte zu liegen kommt.
- Vorteilhafterweise weist jede Lasche eine rechteckige oder gleichschenkelig trapezförmige Form auf.
- Gemäß der hier insbesondere beschriebenen Erfindung werden die Laschen durch Ausführung einer um die genannten Laschen herum umlaufenden Aussparung ausgestanzt.
- Die Erfindung wird anhand der folgenden Beschreibung von als nicht einschränkende Beispiele dargelegten Ausführungsformen besser verständlich. Die Beschreibung bezieht sich auf die beigefügten Zeichnungen. Es zeigen:
- - Fig. 1 eine perspektivische Darstellung einer Schachtel gemäß einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schachtel,
- - Fig. 1A eine schematische Teil-Schnittdarstellung, die das Prinzip zur Zentrierung zweier in Fig. 1 dargestellter Schachteln verdeutlicht,
- - Fig. 2 eine Draufsicht des in Fig. 1 dargestellten Zuschnitts,
- - Fig. 3 eine perspektivische Darstellung des unteren Teils einer korbförmigen Schachtel gemäß einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schachtel,
- - Fig. 4A und Fig. 4B Zuschnitte, die jeweils die Herstellung des in Fig. 3 dargestellten genannten unteren Teils sowie des Deckels der genannten Schachtel erlauben,
- - Fig. 5 eine Draufsicht einer anderen Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Zuschnitts mit vier Abschnitten,
- - Fig. 6 eine perspektivische Darstellung der Schachtel mit offenem Deckel gemäß dem in Fig. 5 dargestellten Zuschnitt,
- - Fig. 7, Fig. 8 und Fig. 9 Draufsichten der mit dem in Fig. 5 dargestellten Zuschnitt hergestellten Schachtel, wobei die allmähliche Ausbildung des Deckels dargestellt ist,
- - Fig. 10 eine perspektivische Ansicht der in Fig. 6, Fig. 7, Fig. 8 und Fig. 9 dargestellten Schachtel nach deren Ausbildung,
- Fig. 11 eine perspektivische Darstellung einer vierten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schachtel mit offenem Deckel,
- - Fig. 12 eine perspektivische Darstellung der in Fig. 11 dargestellten Schachtel mit geschlossenem Deckel,
- - Fig. 13 eine Draufsicht einer anderen Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Zuschnitts mit acht Seiten,
- - Fig. 14 eine perspektivische Darstellung einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schachtel mit vier Zentrierlaschen, die die Möglichkeiten zur Ineinanderschachtelung zwischen Deckel und Boden zeigt, und
- - Fig. 15 eine Draufsicht des Zuschnitts der in fig. 14 dargestellten Schachtel.
- Fig. 1 zeigt eine Schachtel 1 aus Wellpappe, beispielsweise aus zweiseitig beklebter oder zweiseitig beklebter, zweiwelliger Wellpappe mit einer Dicke von 3 oder 5 mm, mit quaderförmiger Form, die vier rechteckige Seitenflächen 2, 3, 4 und 5, nämlich zwei große, sich gegenüberliegende Flächen 2 und 4 und zwei kleine, sich gegenüberliegende Endflächen 3 und 5 umfaßt.
- Die Schachtel 1 umfaßt gleichfalls eine den Deckel der Schachtel bildende Oberseite 6 und eine den Boden der Schachtel bildende Unterseite 7.
- In dieser erfindungsgemäßen Ausführungsform umfaßt der Deckel zwei rechteckige Laschen 8 und 9 mit einer Breite von mehr als 3 cm, beispielsweise 4 em, einer Länge von mehr als 2 cm, beispielsweise 4 cm, deren Dicke der Dicke der Pappe entspricht, die auf drei Seiten jeweils aus einer der an die Oberseite 6 angrenzenden Seitenflächen 3 und 5 ausgestanzt sind und die auf die Außenfläche 10 der Oberseite umgeschlagen und dort angeklebt werden, beispielsweise mit einem sogenannten Hot-Melt-Kleber.
- Dazu wird die Lasche auf ihrer vierten Seite parallel und im wesentlichen mit der Verbindungslinie 11 zwischen der Oberseite und der Seitenfläche zusammenfallend um eine doppelte Faltlinie 12 umklappbar angeordnet, wobei zumindest eine Linie im Verhältnis zur Verbindungslinie 11 in Richtung auf die Lasche hin versetzt ist.
- Der Versatz der doppelten Linie erlaubt ein Absetzen des Endes der Lasche gegenüber der Verbindungslinie 12, wobei ein stärkeres Abstehen auf dieser Höhe bewirkt wirkt, was den Eingriff in die Aussparungen der darüberliegenden Schachtel (vgl. Fig. 1A) begünstigt.
- Die Laschen 8 und 9 sind beispielsweise im Verhältnis zur entsprechenden Seitenfläche zentriert. Sie können auch im Verhältnis zur Mitte C der Oberseite 6 symmetrisch angeordnet sein.
- Der durch die Unterseite 7 gebildete Boden umfaßt seinerseits lotrecht zu den Laschen 8 und 9 angeordnete rechteckige Aussparungen 13 und 14 mit den gleichen Abmessungen wie die Laschen und einer Passungstoleranz von weniger als einem Millimeter, was ein optimales Eingreifen der Lasche einer unten liegenden Schachtel in die Aussparung einer darüber befindlichen Schachtel ermöglicht.
- In Fig. 2 ist der Zuschnitt 15 dargestellt, ausgehend von dem die Schachtei 1 von Fig. 1 hergestellt werden konnte.
- Der Zuschnitt 15 umfaßt eine Reihe von vier Hauptabschnitten 7, 4, 6 und 2, deren Abschluß eine Verleimungslasche 16 bildet, die sich über die gesamte Länge der Abschnitte erstreckt.
- Die Abschnitte sind durch Falt- oder Verbindungslinien 17 miteinander verbunden. Die Reihe von Abschnitten ist auf der einen Seite durch einen ersten Satz 18 oberer Umschlagklappen und auf der anderen Seite durch einen zweiten Satz 19 unterer Umschlagklappen umrandet.
- Im einzelnen weist jeder Hauptabschnitt eine obere und eine untere Umschlagklappe auf
- Die Abschnitte 2 und 4, die geeignet sind, die Seitenflächen der Schachtel zu bilden, weisen jeweils einen oberen Abschnitt 18' und einen unteren Abschnitt 19' auf, die beide rechteckig und zueinander identisch sind.
- Die Abschnitte 18' und 19' sind so ausgelegt, daß sie den inneren Teil der Seitenwände 3 und 5 der Schachtel 1 bilden, indem sie beispielsweise nach der Ausbildung der Schachtel auf der Höhe ihrer Enden aneinander anschließen.
- Der zur Bildung des Deckels der Schachtel bestimmte Abschnitt 6 ist seinerseits mittels den Faltlinien 11 mit zwei rechteckigen Umschlagklappen 18" und 19" verbunden, die rechteckige Laschen 8 und 9 aufweisen.
- Jede Lasche ist auf drei Seiten 20 aus der entsprechenden Umschlagklappe ausgestanzt und auf der vierten Seite 21 durch die doppelte Faltlinie 12 mit dem Abschnitt 6 verbunden.
- Um die Laschen 8 und 9 herum ist jeweils eine Aussparung 22 oder 23 mit ausreichender Breite, beispielsweise zwischen 1 mm und 5 mm, zum Beispiel 3 mm vorgesehen, um eine gute Ablösung der Lasche von der Umschlagklappe zu erlauben.
- Diese Aussparung erlaubt es, während der Ausbildung der Schachtel beim Falten der Umschlagklappen 18" und 19" um einen Kern herum die Laschen 8 und 9 waagerecht in der Verlängerung des Abschnitts 6 zu halten.
- Anschließend genügt es, die Lasche von unten hochzudrücken und um die doppelte Faltlinie 12 in Richtung auf den Abschnitt 6 umzuklappen, um die genannte Lasche in überstehender Position zu verleimen, so daß die erfindungsgemäßen Zentriermittel gebildet werden.
- Schließlich ist der Abschnitt 7 seinerseits mittels der senkrecht zu den Linien 17 verlaufenden Faltlinien 24 mit zwei rechteckigen Umschlagklappen 18''' und 19''' verbunden, die die gleichen Abmessungen aufweisen wie die Umschlagklappen 18" und 19", aber keine Laschen umfassen, wobei die Querabmessung der Umschlagklappen 18", 18''', 19" und 19''' so gewählt ist, daß die genannten Umschlagklappen bei Ausbildung der Schachtel 1 entsprechend der Linie 25 paarweise aneinander anschließen (vgl. Fig. 1).
- Der Abschnitt 7 umfaßt die beiden rechteckigen Aussparungen 13 und 14, die beispielsweise, wenn es sich um eine zweiseitig beklebte, zweiwellige Wellpappe handelt, nur teilweise in die Dicke der Pappe eingearbeitet sind, und deren Ende 26, das sich auf der Seite der Umschlagklappe befindet, die Faltlinie 24 überschneidet, was es nach Ausbildung der Schachtel erlaubt, die Aussparung 27 lotrecht zur Linie 12 mit einer größeren Überdicke zu versehen, was ein besseres Eingreifen in den durch den Versatz der doppelten Linie 12 bewirkten größeren vorstehenden Teil 28 erlaubt.
- Fig. 1A zeigt auf diese Weise schematisch in einer Schnittdarstellung das Eingreifen des vorstehenden Teils 28' der Schachtel 1' in die Aussparung 27 der Schachtel 1.
- Derartige Anpassungen sind insbesondere deshalb mit der geforderten Genauigkeit möglich, weil die Schachteln, wie in der Patentschrift FR-A-2 629 012 beschrieben, um einen Kern herum ausgebildet werden.
- Fig. 3, Fig. 4A und Fig. 4B zeigen ein offenes, korbförmiges und quaderförmiges Aufnahmeteil 30, das ausgehend von einem Zuschnitt 31 eines an sich bekannten Typs (vgl. Fig. 4A) gebildet wird, das einen Mittelabschnitt 32 umfaßt, der auf allen Seiten mit Umschlagklappen versehen ist, nämlich mit zwei ersten rechteckigen, identischen, sich gegenüberliegenden Umschlagklappen 33, die mit dem Mittelabschnitt 32 mittels den Faltlinien 34 verbunden sind, und mit zwei zweiten rechteckigen Umschlagklappen 35, die mit dem Abschnitt 32 mittels senkrecht zu den Faltlinien 34 verlaufenden Faltlinien 36 verbunden sind und die ihrerseits zwei dritte, identische, jeweils seitlich anschließende Umschlagklappen 37 umfassen, die bestimmt sind, mittels Verleimung mit den rechteckigen Umschlagklappen 33 zwei der sich gegenüberliegenden Seitenwände des korbförmigen Aufnahmeteils zu bilden, während die beiden anderen Wände durch die Umschlagklappen 35 gebildet werden.
- In der hier beschriebenen Ausführungsform sind vier Zentriermittel vorgesehen.
- Dazu umfaßt der Mittelabschnitt 32 vier ausgesparte, beispielsweise identische Teile 38, die im Verhältnis zu den Seitenwänden der Schachtel zentriert und rechteckig sind und deren eine Seite 39 im wesentlichen mit einem mittleren Teil der Faltlinien 34 und 36 zusammenfällt.
- Fig. 4B zeigt den Zuschnitt 40 zur Bildung des Deckels der mit dem korbförmigen Aufnahmeteil 30 von Fig. 3 hergestellten Schachtel.
- Der Zuschnitt 40 umfaßt einen rechteckigen Mittelabschnitt 41, der durch paarweise senkrecht zueinander verlaufende Faltlinien 42 mit rechteckigen Umschlagklappen 43 verbunden ist.
- Jede Umschlagklappe 43 umfaßt eine erfindungsgemäße, beispielsweise rechteckige Lasche 44, die auf drei Seiten aus der Umschlagklappe ausgestanzt ist, wobei eine umlaufende Aussparung 45 freigehalten wird, und die auf der Seite des Mittelabschnitts 41 mittels einer doppelten Faltlinie 46 oder mittels einer einfachen, nach innen in die Lasche versetzten Faltlinie mit dem genannten Mittelabschnitt verbunden ist.
- Die Laschen 44 weisen eine komplementäre Form zur Form der Aussparungen 38 auf und sind so ausgelegt, daß sie umgeklappt und beispielsweise mit Hot-Melt- Kleber auf die Außenseite des Abschnitts 41 geklebt werden können.
- Die übrigen Teile der Umschlagklappen 43 werden ihrerseits auf die Außenseiten der Umschlagklappen 33 und 35 des korbförmigen Aufnahmeteils 30 geklebt.
- Fig. 5 zeigt einen Zuschnitt 50 mit einer Reihe von vier seitlichen Abschnitten, nämlich zwei großen rechteckigen Abschnitten 51 und 52, die abwechselnd mit zwei kleinen rechteckigen Abschnitten 53 und 54 angeordnet sind.
- Die Reihe von Abschnitten wird auf der einen Seite durch eine Lasche abgeschlossen, die geeignet ist, auf dem Umfang des Endabschnitts 51 befestigt zu werden: Die Abschnitte sind durch erste, parallel zueinander verlaufende Faltlinien 56 miteinander verbunden.
- Der Zuschnitt umfaßt einen ersten Satz 57 von auf einer Seite der Abschnitte angeordneten und zur Ausbildung des Bodens der Schachtel bestimmten Umschlagklappen und einen zweiten Satz 58 von auf der anderen Seite der Abschnitte angeordneten und zur Ausbildung des Deckels der Schachtel bestimmten Umschlagklappen.
- Im einzelnen umfaßt der erste Satz 57 vier im wesentlichen rechteckige, mit den Seitenrändern der vier Abschnitte mittels senkrecht zu den ersten Faltlinien ausgerichteten Faltlinien 59 verbundene Umschlagklappen, nämlich zwei große, identische, sogenannte äußere Umschlagklappen 60, die mit den großen Abschnitten 51 und 52 verbunden sind, und zwei kleine, identische, sogenannte innere Umschlagklappen 61, die mit den kleinen Abschnitten 53 und 54 verbunden sind.
- In der hier insbesondere beschriebenen Ausführungsform weisen die beiden großen Umschlagklappen 60 eine Breite in Querrichtung auf, die gleich oder im wesentlichen gleich der Hälfte der Breite der geschlossenen Schachtel ist.
- Jede äußere Umschlagklappe 60 weist zwei Seitenränder auf, die am Winkel, den sie mit dem am Umfang parallel zur Faltlinie 59 verlaufenden Rand bilden, durch einen Ausschnitt 62 mit rechteckiger Form abgeschlossen werden, dessen Form komplementär zur Form einer im folgenden beschriebenen Halblasche ist.
- Die beiden inneren Umschlagklappen 61 sind ihrerseits identisch und rechteckig.
- Der zweite Satz 58 von Umschlagklappen ist mit den vier Hauptabschnitten mittels dritter Faltlinien 63 verbunden, die senkrecht zu den ersten Faltlinien 56 verlaufen.
- Er umfaßt zwei große äußere Umschlagklappen 64, die identisch und im wesentlichen rechteckig sind. Jede äußere Umschlagklappe 64 weist am Verbindungswinkel mit den Faltlinien 63 zwei jeweils mit einer Aussparung 65, beispielsweise in Form eines Kreisausschnitts, versehene Seitenränder auf, dergestalt, daß die genannte Faltlinie an der jeweiligen Umschlagklappe durch einen freien Teil mit der Länge d abgeschlossen wird, wobei sich dieser Teil vorteilhafterweise ein wenig unterhalb der genannten Linie befinden kann, um ein besseres Ineinandergreifen zu erlauben.
- Die Ränder der den dritten Faltlinien gegenüberliegenden Umschlagklappen 64 weisen im übrigen zwei zu beiden Seiten der Umschlagklappen angeordnete Halbschlitze in einem bestimmten Abstand von den Seitenrändern der genannten Umschlagklappen auf.
- Das Ende jedes Halbschlitzes wird auf einer bestimmten Länge durch eine Trennlinie 67 verlängert, die schräg auf die Winkelecke der Umschlagklappe mit der dritten Faltlinie zuläuft, am Ende der Ausstanzung 65 endet und dort an diese Faltlinie anschließt.
- Die Breite der Umschlagklappen 64 zwischen den dritten Faltlinien 63 und den Umfangsrändern ist gleich der Hälfte der Breite des Schachteldeckels, so daß bei Ausbildung der Schachtel die genannten Ränder aneinander anschließen, wobei die Halbschlitze 66 gegenüber zu liegen kommen, um zwei identische, parallele Schlitze zu bilden, die sich zu beiden Seiten der Verbindung zwischen den Umschlagklappen befinden.
- Die kleinen Umschlagklappen 68 sind ihrerseits rechteckig und weisen beispielsweise die gleiche Breite auf wie die großen Umschlagklappen 64.
- Sie umfassen jeweils eine rechteckige, auf einer Seite aus der Umschlagklappe ausgestanzte Lasche 69, wobei auf dem größten Teil ihres Umfangs, das heißt ganz ringsum, mit Ausnahme eines kleinen Teils zu beiden Seiten auf Höhe der Faltlinie, eine umlaufende Aussparung 70 herausgearbeitet ist; die Lasche ist auf der anderen Seite durch eine Faltlinie 71 mit dem Abschnitt 53 bzw. 54 verbunden, wobei die Faltlinie, im Verhältnis zur beiderseits der genannten Lasche sich erstreckenden und im Verhältnis zur Umschlagklappe zentrierten dritten Faltlinie 63 geringfügig, beispielsweise um die Dicke der Pappe, in Richtung auf das Innere der Umschlagklappe versetzt ist.
- Die kleinen Umschlagklappen 68 weisen auf jeder Seite auf Höhe der Verbindung mit der Faltlinie 63 einen vorstehenden rechteckigen Teil 72 auf, der so ausgelegt ist, daß er mit dem ausgesparten Teil 65 zusammenwirkt, so daß er auf dem oberen Rand der Wand 51 bzw. 52 zu liegen kommt, die auf diese Weise eine Stützfläche für den von der Lasche 69 zu trennenden Teil der Umschlagklappe bildet.
- Schließlich sind schräg verlaufende Trennlinien 72' vorgesehen, die die oberen Winkel der kleinen Umschlagklappen abschneiden, um ein einfacheres Aufreißen des Deckels zu erlauben.
- Fig. 6, Fig. 7, Fig. 8, Fig. 9 und Fig. 10 zeigen die Ausbildung einer Schachtel 73, die aus einem Zuschnitt des in Fig. 5 gezeigten Typs gebildet wird.
- In der folgenden Beschreibung werden zur Bezeichnung derselben Elemente dieselben Bezugszahlen wie für den Zuschnitt in Fig. 5 verwendet. Der Boden wird auf an sich bekannte Weise mit den erfindungsgemäßen Aussparungen 75 gebildet, die ausgehend von den Ausschnitten 62 bewirkt werden.
- Nach der Ausbildung des Schachtelbodens und dem Aufrichten der Schachtel um einen Kern herum wird begonnen, die kleinen inneren Umschlagklappen 68 umzuschlagen, wobei sich die Laschen 69 sodann auf natürliche Weise senkrecht und lotrecht zu den Seitenflächen 53 und 54 halten (vgl. Fig. 6 und Fig. 7) und die entsprechenden Aussparungen 70' freigeben.
- Die seitlichen Teile 76 der Umschlagklappen 68 wurden zuvor auf einem ausreichend großen Abschnitt mit Verleimungspunkten oder -streifen 77 eingeleimt, beispielsweise mit Hot-Melt-Kleber, um eine gute Befestigung der Umschlagklappen aneinander, im Verhältnis zu den Trennlinien 67 der äußeren Umschlagklappen 64 jedoch im Innenbereich der inneren Umschlagklappe zu erlauben.
- Die inneren Umschlagklappen kippen im übrigen nicht nach unten, da die vorstehenden Teile 72 sich auf dem oberen Rand der Wände 54 abstützen und dabei dank des ausgeübten Gegendrucks auf diese Weise das Einsinken verhindern.
- Die äußeren Umschlagklappen 64 werden anschließend umgeschlagen (vgl. Fig. 8), wobei sich die Schlitze 78 ausbilden, und auf den inneren Umschlagklappen 68 angelegt. Die Trennlinien 67 befinden sich vollständig außerhalb des Bereichs der Verleimungspunkte bzw- streifen 77, was ein müheloses Aufreißen des Deckels ermöglicht, wenn der Benutzer ausgehend von den Schlitzen 78 am Deckel zieht.
- Zuvor wurden im übrigen auf der Außenfläche der Oberseite der äußeren Umschlagklappen 64, im rechten Winkel zu den Laschen 79, Verleimungspunkte 79 vorgesehen.
- Schließlich (vgl. Fig. 9) werden die Laschen 69 umgeschlagen und auf die Oberseite der äußeren Umschlagklappen 64 geklebt, wodurch die durch die Laschen bewirkten, erfindungsgemäßen Zentriermittel gebildet werden.
- In Fig. 10 ist eine perspektivische Darstellung der auf diese Weise hergestellten Schachtel 73 gezeigt, einschließlich ihrer durch die vorstehenden Teile 72 in den Aussparungen 65 gebildeten und das Einsinken verhindernden Ecken 80 und ihren nach oben vorstehenden Zentrierlaschen 69, insbesondere mit einem Versatz bei 81 für ein besseres Ineinandergreifen, wie im einzelnen mit Bezug auf Fig. 1 und Fig. 1A beschrieben wurde.
- Zum Öffnen der äußerst festen und steifen Schachtel genügt es, wie zuvor beschrieben, gemäß den Pfeilen 82 zu ziehen.
- Fig. 11 und Fig. 12 zeigen eine Variante der mit Bezug auf Fig. 5, Fig. 6, Fig. 7, Fig. 8, Fig. 9 und Fig. 10 beschriebenen Schachtel.
- Im einzelnen zeigen Fig. 11 und Fig. 12 eine Schachtel 83, die mit aus den inneren Umschlagklappen 85 ausgestanzten Laschen 84 versehen ist.
- Jede innere Umschlagklappe 85 weist auf ihren seitlichen Rändern 86 zwei vorstehende rechteckige Teile mit 2 bis 5 mm Breite auf, nämlich einen ersten vorstehenden Teil 87 an der Verbindungsecke mit der Faltlinie 88, wie mit Bezug auf Fig. 5 beschrieben wurde, sowie einen zweiten vorstehenden Endteil 89, der sich an der den Faltlinien 88 gegenüberliegenden Ecke am Ende der Umschlagklappe befindet.
- Jeder der vorstehenden Teile 87 und 89 ist so ausgelegt, daß er auf einer entsprechenden Aussparung 90 bzw. 91 zu liegen kommt, die auf Höhe der Faltlinie 92 zwischen der äußeren Umschlagklappe 93 und der Seitenfläche der Schachtel 94 eingearbeitet ist, und dort eingreift.
- Wenn die Umschlagklappen nacheinander aufeinander umgeschlagen und wie zuvor beschrieben verleimt wurden, wird auf diese Weise eine Schachtel gemäß Fig. 12 mit acht das Einsinken verhindernden vorstehenden Teilen 95 hergestellt.
- Auch hier ermöglicht die schichtweise Anordnung mit den äußeren Umschlagklappen zwischen den inneren Umschlagklappen und den Laschen eine hervorragende Winkelhaltigkeit und Sicherung der Schachtel, die das Verhalten eines äußerst stabilen, steifen Blocks zeigt.
- Fig. 13 zeigt eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Zuschnitts 96 für eine Schachtel mit acht Seiten und abgeschnittenen Ecken.
- Der Zuschnitt 96 umfaßt vier Hauptabschnitte 97 und vier Zwischenabschnitte 98, die geeignet sind, die abgeschnittenen Ecken der Schachtel zu bilden, wobei die genannten Zwischenabschnitte keine Umschlagklappen aufweisen und die Reihe durch eine Befestigungslasche abgeschlossen wird, die geeignet ist, auf dem am Endabschnitt 97 anhängenden Zwischenabschnitt 98 befestigt zu werden.
- Die Abschnitte sind miteinander durch erste, parallel verlaufende Faltlinien 99 verbunden.
- Auch hier umfaßt der Zuschnitt einen ersten Satz von Umschlagklappen, die bestimmt sind, den Boden zu bilden, und einen zweiten Satz von Umschlagklappen, darunter diejenigen mit der Lasche 100, wie mit Bezug auf den Zuschnitt von Fig. 5 beschrieben wurde.
- Jede Umschlagklappe des zweiten Satzes weist zwei Seitenteile mit jeweils einem ersten Teil auf, der ausgehend von zweiten, ausgerichteten Faltlinien 101 schräg im Winkel von 45º in Richtung auf die Außenseite der Umschlagklappe verläuft, wobei der schräg verlaufende Teil so ausgelegt ist, daß er bei Ausbildung der Schachtel den angrenzenden Zwischenabschnitt abdeckt.
- Die großen äußeren Umschlagklappen des ersten Satzes weisen gleichfalls diesen schräg verlaufenden Teil sowie Endausschnitte 102 zur Ausbildung der erfindungsgemäßen Aussparungen des Bodens auf, wie mit Bezug auf Fig. 5 beschrieben wurde.
- Fig. 14 zeigt zwei Schachteln 103 und 103' gemäß einer anderen Ausführungsform der Erfindung, die vier Laschen 104 und vier entsprechende Aussparungen 105' aufweisen.
- Hier sind an jedem Ende der großen Umschlagklappen 106, die hier die inneren Umschlagklappen bilden, zwei Laschen 104 vorgesehen, wobei die kleinen Umschlagklappen 107 in einer Übereinanderschichtung zwischen dem übrigen, durchbrochenen Teil der großen Umschlagklappe und den zwei sich gegenüberliegenden Laschen der beiden großen Umschlagklappen angeordnet sind, deren Ränder 108 im übrigen aneinander anschließen, um ein Verschließen der Schachtel zu bewirken.
- In Fig. 15 ist der Zuschnitt 109 dargestellt, ausgehend von dem die Schachtel 103 von Fig. 14 hergestellt wird.
- Die Laschen sind identisch mit den bisher beschriebenen konstruiert. Sie werden aus den sogenannten inneren Umschlagklappen 106 mit umlaufender Aussparung 110 ausgestanzt, wobei die äußeren Umschlagklappen 107 eine einfache Rechteckform aufweisen.
- Die Aussparungen werden ihrerseits in die rechteckigen Umschlagklappen 111 eingearbeitet, deren Abmessungen mit denen der Umschlagklappen 106 identisch sind und die zur Bildung des Bodens bestimmt sind.
- Die Aussparungen weisen, wie zuvor beschrieben, zu den Laschen komplementäre Abmessungen auf.
- Eines der wichtigen Elemente in mehreren Ausführungsformen der Erfindung liegt im Versatz der Faltlinie der Laschen, der entweder durch eine doppelte Faltung oder ganz einfach durch Versetzen der Faltlinie bewirkt werden kann, wobei dieser Versatz größer oder gleich der Dicke der Pappe ist und immer in Richtung auf den Innenbereich der Lasche in der Lasche erfolgt.
- Der Versatz auf Höhe der Laschenverbindung und auf Höhe der lotrechten Aussparung begünstigt das Ineinandergreifen beträchtlich und festigt somit zusätzlich den Schachtelstapel bei der Stapelung.
- Solche Passungen sind außerdem möglich, da die Schachteln mit einer ausreichenden Genauigkeit hergestellt werden können, insbesondere, weil sie um einen Kern herum ausgebildet werden.
- Selbstverständlich und gemäß den vorangegangenen Ausführungen ist die vorliegende Erfindung nicht auf die hier insbesondere dargelegten Ausführungsformen beschränkt. Sie umfaßt im Gegenteil alle Varianten und insbesondere diejenigen, bei denen sie außerdem einen aufgesetzten Verstärkungsbogen aus Pappe für den Boden zur Vermeidung von Löchern oder Öffnungen enthält, sowie diejenigen, bei denen die Verbindungsränder zwischen den Boden-Umschlagklappen im Verhältnis zu den sich gegenüberliegenden und zentrierten Seitenflächen schräg und nicht rechtwinklig verlaufen.
Claims (22)
1. Schachtel (1; 73; 83; 103, 103') aus blattartigem Wellpappen- oder
gleichwertigem Material mit einem polygonalen Querschnitt, die Seitenflächen
(2, 3, 4, 5; 33, 35; 51, 52, 53, 54; 97, 98), eine den Deckel bildende Oberseite
(6) und eine den Boden der Schachtel bildende Unterseite (7) umfaßt, wobei
die genannte Oberseite im Verhältnis zur Außenfläche der Oberseite nach
außen überstehende vorstehende Teile und der genannte Boden offene Teile
aufweist, die eine zu den vorstehenden Teilen komplementäre Form
aufweisen und so ausgelegt sind, daß sie mit den genannten vorstehenden
Teilen einer darunter angeordneten Schachtel in Eingriff treten,
dadurch gekennzeichnet, daß
die vorstehenden Teile aus zumindest zwei auf zwei sich gegenüberliegenden
Seiten des genannten Deckels befindlichen Laschen (8, 9; 44; 69; 84; 104)
gebildet werden, die auf der einen Seite entweder aus einer Umschlagklappe
der in diesem Fall durch die Übereinanderlagerung von Umschlagklappen
gebildeten Oberseite oder aus der an die genannte Oberseite angrenzenden
Seitenfläche ausgestanzt sind und auf der anderen Seite parallel und im
wesentlichen zusammenfallend mit der Verbindungslinie (11; 42; 63; 88)
zwischen der genannten Oberseite und der angrenzenden Seitenfläche
umklappbar angeordnet sind, wobei die genannten Laschen jeweils auf die
Außenfläche der genannten Oberseite umgeschlagen werden, mit der sie
verleimt werden, und
dadurch gekennzeichnet, daß
die offenen Teile aus zumindest zwei den genannten Laschen
entsprechenden Aussparungen bzw. ausgeschnittenen Teilen (13, 14; 38; 62;
102; 105) gebildet werden, die auf der genannten Unterseite ausgeführt sind
und deren allgemeine Form komplementär zur Form der Laschen ist.
2. Schachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterseite (7)
und die Seitenflächen zumindest teilweise mittels eines korbförmigen
Aufnahmeteils (30) gebildet werden, wobei der Deckel der Schachtel aus
einem mit zumindest einer seitlichen Umschlagklappe (43) versehenen
Abschnitt (41) gebildet wird, zumindest eine Lasche (44) aus der genannten
seitlichen Umschlagklappe ausgestanzt wird und die genannten Laschen zur
Verleimung auf dem die Oberseite bildenden Abschnitt (41) umgeschlagen
werden.
3. Schachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterseite und
die Seitenflächen aus einem Zuschnitt mit einer Reihe von mindestens vier zur
Ausbildung der Seitenflächen geeigneten Hauptabschnitten gebildet werden,
die über Verbindungslinien miteinander verbunden sind, wobei jeder
Hauptabschnitt mit einer unteren Umschlagklappe versehen ist, die genannten
unteren Umschlagklappen zur Ausbildung des Bodens der Schachtel geeignet
sind, der Deckel der Schachtel durch einen mit mindestens einer seitlichen
Umschlagklappe versehenen Mittelabschnitt gebildet wird, zumindest eine
Lasche aus der seitlichen Umschlagklappe ausgestanzt ist und die genannten
Laschen zur Verleimung auf dem die Oberseite bildenden Mittelabschnitt
umgeschlagen werden.
4. Schachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einem
Zuschnitt mit einer Reihe von mindestens vier zur Ausbildung der
Seitenflächen geeigneten Hauptabschnitten gebildet wird, die über
Verbindungslinien miteinander verbunden sind, wobei jeder Hauptabschnitt mit
einer oberen und einer unteren, jeweils auf einer Seite des genannten
Hauptabschnitts angeordneten Umschlagklappe versehen ist, die genannten
oberen Umschlagklappen zur Ausbildung des Deckels der Schachtel und die
genannten unteren Umschlagklappen zur Ausbildung des Bodens der
Schachtel geeignet sind, die Laschen aus den Seitenflächen der Schachtel
ausgestanzt sind und die Aussparungen in den unteren Umschlagklappen
ausgeführt sind.
5. Schachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie ausgehend von
einem Zuschnitt (15) mit einer Reihe von zumindest vier über
Verbindungslinien (17) miteinander verbundenen Hauptabschnitten (2, 3, 4, 5)
gebildet wird, wobei jeder Hauptabschnitt mit einer oberen Umschlagklappe
(18', 18", 18''') und einer unteren Umschlagklappe (19', 19", 19''') versehen ist,
die jeweils auf einer Seite des genannten Hauptabschnitts angeordnet sind,
und die genannten oberen und unteren Umschlagklappen zur Ausbildung
zweier Seitenwände der Schachtei geeignet sind, und dadurch
gekennzeichnet, daß die Laschen (8, 9) aus den unteren Umschlagklappen
(19") und den oberen Umschlagklappen (18") eines ersten, den Deckel
bildenden Abschnitts (6) ausgestanzt sind, wobei die Aussparungen in einem
zweiten Abschnitt (7) ausgeführt sind, der nicht an den ersten Abschnitt
angrenzt und der den Boden der Schachtel bildet.
6. Schachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden und der
Deckel jeweils zwei sich gegenüberliegende äußere Umschlagklappen (60, 64)
und zwei sich gegenüberliegende, unterhalb der genannten äußeren
Umschlagklappen angeordnete innere Umschlagklappen (61, 68) aufweisen,
wobei die genannten Umschlagklappen jeweils durch Faltlinien (59, 63) mit
den Seitenflächen verbunden sind,
dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Laschen (69; 100) auf der einen
Seite aus den inneren Umschlagklappen ausgestanzt sind und jeweils auf der
anderen Seite parallel zu den Faltlinien der genannten inneren
Umschlagklappen umklappbar angeordnet sind, wobei die genannten äußeren
Umschlagklappen mit den an die Laschen angrenzenden Teilen der inneren
Umschlagklappen verleimt werden und die genannten Laschen jeweils die
genannten äußeren Umschlagklappen, mit denen sie verleimt werden,
bedecken.
7. Schachtel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die äußeren
Umschlagklappen an den Verbindungswinkeln mit den Faltlinien
Aussparungen (65) aufweisen und dadurch gekennzeichnet, daß die inneren
Umschlagklappen nach außen überstehende Teile (72) aufweisen, die in die
genannten Aussparungen eingreifen.
8. Schachtel nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die äußeren Umschlagklappen auf den Faltlinien (92) angeordnete
Zwischenaussparungen (91) aufweisen und dadurch gekennzeichnet, daß die
inneren Umschlagklappen nach außen überstehende, sich jeweils
gegenüberliegende Endteile (89) enthalten, die in die genannten
Zwischenaussparungen eingreifen.
9. Schachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß sie vier sich paarweise gegenüberliegende Laschen
(104), die mit der Außenfläche der den Deckel der Schachtel bildenden
Oberseite verleimt werden, und auf der Unterseite der Schachtei vier sich
jeweils gegenüberliegende Aussparungen (105) aufweist.
10. Schachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Laschen durch Ausführung einer umlaufenden
Aussparung (22, 45, 70, 110) um die genannten Laschen herum ausgestanzt
werden.
11. Schachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß jede Lasche eine rechteckige oder gleichschenkelig
trapezförmige Form aufweist.
12. Schachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Schachtel zu beiden Seiten des Deckels jeweils
einen Schlitz (66, 78) aufweist, der parallel zu und mit einem bestimmten
Abstand von den Verbindungslinien (63, 81) zwischen der Seitenfläche und
der mit verleimten Laschen (69) versehenen Oberseite angeordnet ist, wobei
die Enden der genannten Schlitze mittels Abreißlinien (67) mit den genannten
Verbindungslinien an deren äußersten Verbindungsecken verbunden sind und
die Abreißlinien zum Öffnen der Schachtel durch Aufreißen des genannten
Deckels geeignet sind, wobei dieser ausgehend von den beiden Schlitzen zur
Außenseite der Schachtel gezogen wird.
13. Schachtel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß sie acht Seiten aufweist, nämlich vier Hauptseiten (97),
die durch abgeschnittene Ecken bildende Zwischenseiten (98) voneinander
getrennt sind, und dadurch gekennzeichnet, daß sie um einen Kern herum
ausgebildet wird.
14. Zuschnitt (15; 50; 96) oder Satz von Zuschnitten (31, 40) aus blattartigem
Wellpappen- oder gleichwertigem Material, der zur Ausbildung einer einen
polygonalen Querschnitt aufweisenden Schachtel mit Seitenflächen (2, 3, 4, 5;
33, 35; 51, 52, 53, 54; 97, 98), einer den Deckel bildenden Oberseite (6) und
einer den Boden der Schachtel bildenden Unterseite (7) bestimmt ist, wobei
der Zuschnitt bzw. Satz von Zuschnitten einen zur Ausbildung des Deckels der
Schachtel bestimmten ersten Zuschnittsteil bzw. Zuschnitt aufweist, wobei der
genannte erste Zuschnitt oder der genannte erste Zuschnittsteil einen mit
zumindest einer seitlichen Umschlagklappe (18", 19"; 43) versehenen
Abschnitt (6; 41) oder zwei sogenannte obere Umschlagklappen (68, 106)
aufweist und der genannte Abschnitt oder die genannten oberen
Umschlagklappen zur Ausbildung der genannten Oberseite bestimmt sind,
und
der Zuschnitt bzw. Satz von Zuschnitten einen zur Ausbildung des Bodens der
Schachtel bestimmten zweiten Zuschnittsteil bzw. Zuschnitt (31) mit einem
unteren Abschnitt (7, 32) oder zumindest zwei unteren Umschlagklappen (60;
111) aufweist, wobei der genannte untere Abschnitt bzw. die genannten
beiden unteren Umschlagklappen zur Ausbildung der Unterseite der Schachtel
geeignet sind,
dadurch gekennzeichnet, daß
die genannte seitliche Umschlagklappe (18", 19"; 43) bzw. die genannten
oberen Umschlagklappen (68, 106) jeweils zumindest eine Lasche (8, 9; 44,
69; 84; 104) aufweisen, die auf der einen Seite aus der genannten
Umschlagklappe ausgestanzt und auf der anderen Seite mit der Oberseite
oder dem angrenzenden Abschnitt mittels einer Faltlinie (12; 46) verbunden
ist, die geringfügig im Verhältnis zur Faltlinie (11; 42) zwischen der genannten
Umschlagklappe und dem genannten angrenzenden Abschnitt versetzt ist,
wobei die genannten Laschen so ausgelegt sind, daß sie jeweils die Oberseite
(6) bedecken, um mit ihr verleimt zu werden, und
dadurch gekennzeichnet, daß
der genannte untere Abschnitt (7, 32) oder die genannten unteren
Umschlagklappen (60, 111) Aussparungen (13, 14; 38; 105) oder
ausgeschnittene Teile (62, 102) aufweisen, deren allgemeine Form nach der
Ausbildung der Schachtel komplementär zur Form der Lasche ist.
15. Zuschnitt oder Satz von Zuschnitten nach Anspruch 14, dadurch
gekennzeichnet, daß er einen zur Ausbildung des Deckels der Schachtel
bestimmten ersten Zuschnittsteil bzw. ersten Zuschnitt umfaßt, der einen mit
seitlichen Umschlagklappen versehenen Abschnitt (6, 41) und zumindest eine
aus zumindest einer der genannten seitlichen Umschlagklappen ausgestanzte
Lasche (8, 9, 44) aufweist, die so ausgelegt ist, daß sie umgeklappt und mit
dem genannten, die Oberseite bildenden Abschnitt verleimt werden kann, und
daß er einen zur Ausbildung des Bodens der Schachtel bestimmten zweiten
Zuschnittsteil bzw. Zuschnitt (31) umfaßt, der einen auf allen seinen Seiten mit
einer ersten Umschlagklappe versehenen Mittelabschnitt (7, 32) aufweist,
wobei einige der zur Ausbildung der Seitenwände der Schachtei geeigneten
ersten Umschlagklappen durch zweite seitliche Umschlagklappen ergänzt
werden, und wobei der genannte Mittelabschnitt zumindest zwei sich jeweils
entlang der Verbindungslinien (24, 34) mit den ersten Umschlagklappen
gegenüberliegen Aussparungen (13, 14; 38) aufweist, deren Form
komplementär zur Form der Laschen ist und die so ausgelegt sind, daß sie bei
Ausbildung der Schachtel im Verhältnis zu den Laschen lotrecht unter diesen
liegen.
16. Zuschnitt nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß er eine Reihe von
mindestens vier durch Verbindungslinien (17) miteinander verbundene
Hauptabschnitte (2, 4, 6, 7) umfaßt, wobei jeder Hauptabschnitt auf jeweils
zwei Seiten mit einer oberen bzw. einer unteren Umgschlagklappe versehen
ist, ein erster Hauptabschnitt (6) zur Ausbildung des Deckels der Schachtel
geeignet ist und ein nicht an den ersten Hauptabschnitt angrenzender zweiter
Hauptabschnitt (7) zur Ausbildung des Bodens der Schachtel geeignet ist, und
dadurch gekennzeichnet, daß die Laschen (8, 9) aus den unteren
Umschlagklappen (19") und den oberen Umschlagklappen (18") des
genannten Hauptabschnitts ausgestanzt und die Aussparungen (13, 14) im
zweiten Hauptabschnitt (7) ausgeführt sind.
17. Zuschnitt nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß er eine Reihe von
durch erste parallele Faltlinien (56, 99) miteinander verbundenen seitlichen
Abschnitten (51, 52, 53, 54; 97, 98) umfaßt, wobei ein erster Satz von
Umschlagklappen, der mit einer Seite der genannten seitlichen Abschnitte
durch senkrecht zu den genannten ersten Faltlinien verlaufende zweite
Faltlinien (59) verbunden ist, zur Ausbildung des Bodens der Schachtel
geeignet ist und ein zweiter Satz von Umschlagklappen, der mit der anderen
Seite der genannten seitlichen Abschnitte durch senkrecht zu den ersten
Faltlinien verlaufende dritte Faltlinien (63) verbunden ist, zur Ausbildung des
Deckels der Schachtel geeignet ist, wobei der genannte erste und der
genannte zweite Satz aus zwei sogenannten verschachtelten seitlichen
Umschlagklappen (60, 64) mit zwei sogenannten inneren seitlichen
Umschlagklappen (61, 68) ineinandergeschachtelt sind,
dadurch gekennzeichnet, daß
die genannten inneren Umschlagklappen des Deckels jeweils eine auf einer
Seite der genannten inneren Umschlagklappe ausgestanzte Lasche (69, 100)
aufweisen, die auf der anderen Seite mit dem angrenzenden Abschnitt durch
eine im wesentlichen mit der dritten Faltlinie der genannten Umschlagklappe
zusammenfallende Faltlinie verbunden ist,
wobei die genannten äußeren Umschlagklappen so ausgelegt sind, daß sie
auf die Teile der inneren Umschlagklappen geleimt werden, die an die
Laschen angrenzen, und die genannten Laschen so ausgelegt sind, daß sie
die jeweiligen äußeren Umschlagklappen, mit denen sie verleimt sind,
bedecken, und
dadurch gekennzeichnet, daß
die seitlichen Teile der äußeren Umschlagklappen für den Boden Ausschnitte
(62, 102) mit einer zur Form einer Halblasche komplementären Form
aufweisen.
18. Zuschnitt nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Ränder am
Umfang der den dritten Faltlinien gegenüberliegenden äußeren
Umschlagklappen zwei Halbschlitze (66) aufweisen, die sich zu beiden Seiten
der genannten Umschlagklappen und in einem bestimmten Abstand von den
seitlichen Rändern der entsprechenden genannten Umschlagklappen
befinden.
19. Zuschnitt oder Satz von Zuschnitten nach einem der Ansprüche 15 oder 16,
dadurch gekennzeichnet, daß er in dem zur Ausbildung des Deckels der
Schachtel bestimmten Abschnitt zwei sich gegenüberliegende Schlitze (78)
aufweist.
20. Zuschnitt oder Satz von Zuschnitten nach einem der Ansprüche 18 oder 19,
dadurch gekennzeichnet, daß jedes Ende eines Schlitzes oder Halbschlitzes
im genannten Deckel auf eine bestimmte Länge durch eine Trennlinie (67)
verlängert wird, wobei die genannte Trennlinie schräg auf die Winkelecke der
Verbindungslinie mit der angrenzenden Seitenfläche gerichtet ist und in der
Nähe einer Lasche verläuft (69) und so ausgelegt ist, daß sie bei der
Ausbildung der Schachtel in Richtung auf die Mitte des Deckels und jenseits
des entsprechenden Randes der genannten Lasche und jenseits der
Verleimungspunkte zu liegen kommt.
21. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 14 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß
jede Lasche eine rechteckige oder gleichschenkelig trapezförmige Form
aufweist.
22. Zuschnitt nach einem der Ansprüche 14 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß
die Laschen durch Ausführung einer umlaufenden Aussparung (22, 45, 70,
110) um die genannten Laschen herum ausgestanzt werden.
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