HINTERGRUND DER ERFINDUNG
Gebiet der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Einkaufswagen.
Verwandter Stand der Technik
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Üblicherweise haben solche Einkaufswagen, die ein fahrbares
Basisteil mit einem Träger aufweisen, von dem ein Korbbehälter
für die Ware hervorsteht, eine Metallkonstruktion. Folglich
sind diese bekannten Einkaufswagen relativ teuer und schwer,
unterliegen leicht einer Verwitterung durch Umwelteinflüsse und
sind im Gebrauch unangenehm laut.
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Aus der internationalen Patentanmeldung WO 95/03201 ist ein
Einkaufswagen mit einer Kunststoffkörper-Struktur zur zumindest
teilweisen Beseitigung der obigen Nachteile bekannt. Diese
Struktur ist durch mehrere Paneele gebildet, die mit
Zapfenverbindungen für deren Zusammenbau versehen und durch
mechanische Verriegelungselemente fest aneinandergefügt sind.
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Diese bekannte Lösung ist vom baulichen Standpunkt her ziemlich
kompliziert, relativ sperrig und schwer, und falls eines der
Paneele beschädigt wird oder bricht, muß der ganze
Einkaufswagen ersetzt werden.
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Darüberhinaus ist aus der EP-A-0 222 480 ein Einkaufswagen
bekannt, der alle im Oberbegriff des Anspruchs 1 aufgeführten
Merkmale enthält. Ein Nachteil dieses bekannten Einkaufswagens,
den auch sowohl die herkömmlichen Einkaufswagen mit
Metallkonstruktion als auch der oben erwähnte Einkaufswagen mit
Kunststoffkörper-Struktur gemeinsam haben, besteht in einer
unzulänglichen Eignung zum Ineinanderschieben gleicher
Einkaufswagen in einen Kolonnenformationszustand zu deren
geschlossenem Abtransport und Abstellen an den Supermarkt-
Aufnahmestationen. Tatsächlich steht im ineinandergeschobenen
Zustand jeder Einkaufswagen in Bezug auf den vorausgehenden
Einkaufswagen beträchtlich nach hinten heraus, was
offensichtliche Sperrigkeitsprobleme birgt.
WESEN DER ERFINDUNG
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Die allgemeine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht
darin, einen Einkaufswagen mit einer Kunststoffkörper-
Konstruktion bereitzustellen, mit dem die Nachteile sowohl der
herkömmlichen Metall-Einkaufswagen als auch der bereits
bekannten Kunststoff-Einkaufswagen auf effiziente und
funktionelle Weise beseitigt werden können.
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Insbesondere ist es eine Aufgabe der Erfindung, einen robusten,
widerstandsfähigen und leichten Einkaufswagen zu schaffen, der
so ausgelegt ist, daß er auf relativ einfache und billige Art
hergestellt und zusammengebaut werden kann.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen
Einkaufswagen bereitzustellen, der so aufgebaut ist, daß dessen
Sperrigkeit im ineinandergeschobenen Zustand mit identischen
Einkaufswagen erheblich reduziert wird.
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Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen
Einkaufswagen bereitzustellen, dessen Basisteil wahlweise mit
Korbbehältern verschiedener Größe verwendet werden kann.
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Diese Aufgaben werden erfindungsgemäß gelöst, im besonderen
durch das im kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 dargelegte
Merkmal. Weitere untergeordnete Merkmale sind in den
Unteransprüchen 2 bis 4 definiert.
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Die obere Verbindungsstange, die eine Schwenkachse für eine
hintere Schwenkwand mit zugehörigem klappbarem Kindersitz des
Korbbehälters definiert, ist koaxial in der rohrförmigen Stange
angeordnet, die einen Schiebegriff des Einkaufswagens bildet.
Diese Anordnung, gemäß derer der Schiebegriff und die
Schwenkachse der hinteren Schwenkwand des Korbbehälters koaxial
zueinander sind, macht es möglich, die Sperrigkeit des
Einkaufswagens im ineinandergeschobenen Zustand mit identischen
Einkaufswagen zu verringern, ohne die Stabilitätseigenschaften
des Einkaufswagens im Zusammenhang mit den Anforderungen
bezüglich des Überkippens im Gebrauchszustand des klappbaren
Kindersitzes negativ zu beeinflussen.
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Des weiteren ist der erfindungsgemäße Einkaufswagen besonders
widerstandsfähig und robust, ist nahezu beständig gegen
Umwelteinflüsse, ist kompakt, elastisch und extrem leicht. Bei
Beschädigung oder Bruch eines seiner Bauteile (Basisteil mit
Träger/Korbbehälter) kann dieses leicht ausgetauscht und
gleichzeitig das andere Bauteil belassen werden, also ohne daß
der gesamte Einkaufswagen ersetzt werden muß.
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Vorteilhafterweise kann dasselbe Basisteil mit Korbbehältern
unterschiedlicher Größen verwendet werden.
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Ferner ist der erfindungsgemäße Einkaufswagen besonders leise
sowohl beim Fahren als auch beim Ineinanderschieben identischer
Einkaufswagen zu Kolonnenformationen. Im ineinandergeschobenen
Zustand ist die Auskragung jedes Einkaufswagens bezüglich des
vorausgehenden Einkaufswagens im Vergleich zu der Situation bei
herkömmlichen Einkaufswagen erheblich reduziert, mit spürbaren
Vorteilen hinsichtlich einer verringerten Sperrigkeit.
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Die Struktur des erfindungsgemäßen Einkaufswagens verhindert
die Eigenfunktion der Diebstahlssicherungen nicht, die
normalerweise in den Supermärkten vorgesehen sind, und besitzt
eine sehr hohe Recyclingfähigkeit, da weitgehend 100% des zu
ihrer Herstellung verwendeten Werkstoffs regeneriert werden
können.
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Der einstückige Lagerbügel für den Korbbehälter des
erfindungsgemäßen Einkaufswagens verringert den Überhang des
Korbbehälters und ermöglicht auf diese Weise dessen Befüllung
selbst mit schweren Gütern, ohne Gefahr zu laufen, daß die
Struktur nachgibt.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung werden durch die
folgende detaillierte Beschreibung mit Bezug auf die
begleitenden Zeichnungen ersichtlich werden, die ausschließlich
mittels eines nicht einschränkenden Beispiels bereitgestellt
werden, wobei:
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Fig. 1 eine schematische Perspektivansicht eines
Einkaufswagens mit einer Kunststoff-Formkonstruktion
gemäß der Erfindung ist;
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Fig. 2 eine Vorderansicht in verkleinertem Maßstab des
Einkaufswagens ist;
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Fig. 3 eine Seitenansicht gemäß Fig. 2 ist;
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Fig. 4 dieselbe Ansicht wie Fig. 3 ist und den Einkaufswagen
im Kolonnenformationszustand mit identischen
Einkaufswagen zeigt;
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Fig. 5 eine vergrößerte Vertikalschnittansicht entlang der
Linie V-V in Fig. 2 ist;
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Fig. 6 eine Vertikalschnittansicht entlang der Linie VI-VI
in Fig. 5 ist;
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Fig. 7 dieselbe Ansicht wie Fig. 5 ist und den
Einkaufswagen-Kindersitz im Gebrauchszustand zeigt;
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Fig. 8 das durch den Pfeil VIII in Fig. 6 angedeutete Detail
in vergrößertem Maßstab zeigt;
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Fig. 9 eine vergrößerte Teilschnittansicht entlang der Linie
IX-IX in Fig. 3 ist; und
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Fig. 10 eine vergrößerte Schnittansicht entlang der Linie X-X
in Fig. 3 ist.
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORM
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In den Zeichnungen bezeichnet das Bezugszeichen 1 ganz
allgemein einen erfindungsgemäßen Einkaufswagen mit im
wesentlichen einem Basisteil 3, das mit vier Deichselrollen 4
ausgestattet ist und an seinem rückwärtigen Ende einen nach
oben auskragenden Träger 5 trägt, und an dem ein Korbbehälter 6
freischwebend angebracht ist, so daß er über dem Basisteil 3
hängt.
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Gemäß der Erfindung sind das Basisteil 3 und der Träger 5 durch
einen einteilig geformten Kunststoffkörper gebildet, und der
Korbbehälter 6 ist ebenfalls durch einen ausgeprägt geformten
Kunststoffkörper gebildet.
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Insbesondere weist der Korbbehälter 6 einen allgemein
viereckigen Aufbau mit während des Formens einstückig
gebildeten gitterartigen Wänden auf und ist in seitlicher und
vertikaler Richtung nach vorne abgeschrägt. Das rückwärtige
Ende des Korbbehälters 6, das mit 6b bezeichnet ist, umfaßt
eine bewegliche Wand 7, die weiter oben schwenkbar gelagert
ist, wie nachstehend noch erläutert, so daß sie zwischen einer
im wesentlichen vertikalen abgesenkten Stellung, in der sie an
der Rückseite des Korbbehälters 6 abschließt, und einer
angehobenen Stellung (teilweise in Fig. 4 gezeigt) pendeln
kann, in der sie im wesentlichen horizontal über dem
Korbbehälter 6 angeordnet ist. In dieser angehobenen Stellung
läßt sich der Korbbehälter 6 eines identischen Einkaufswagens 1
zu der in Fig. 4 gezeigten Kolonnenformationsanordnung in den
Korbbehälter 6 einschieben. Wie aus dem folgenden ersichtlich
werden wird, ist der Aufbau des Einkaufswagens 1 derart, daß im
ineinandergeschobenen Zustand gemäß Fig. 4 das Vorstehen jedes
Einkaufswagens 1 vom vorausgehenden Einkaufswagen 1 nach hinten
erheblich verringert ist, wodurch der Vorteil einer spürbar
verringerten Sperrigkeit erreicht wird.
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Das Basisteil 3 ist mit einem Paar im wesentlichen horizontal
beabstandeter Schenkel 8 ausgebildet, die nach vorne
zusammenlaufen und durch ein einteiliges Querelement 9 an den
jeweiligen Vorderenden miteinander verbunden sind.
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Der Träger 5 ist seinerseits durch zwei beabstandete
Seitenholme 10 gebildet, die unter den Schenkeln 8 des
Basisteils 3 stoßfrei verbunden sind und zwischen denen das
rückwärtige Ende 6b des Korbbehälters 6 eingepaßt und
angegliedert ist, wie nachstehend erläutert. Die Unterteile der
beiden Holme 10 sind in Übereinstimmung mit den rückwärtigen
Abschnitten der Schenkel 8 des Basisteils 3 durch einen
gewölbten, einstückigen Bügel 11 aneinander befestigt, auf dem
sich die entsprechende Fläche der Bodenwand 6a des
Korbbehälters 6 abstützt, wodurch der Überhang des Behälters 6
bezüglich des Trägers 5 entsprechend verringert wird. Der
Bügel 11 ist über dem zwischen den Schenkeln 8 des Basisteils 3
abgegrenzten Zwischenraum angeordnet und so ausgelegt, daß sich
in der in Fig. 4 gezeigten Kolonnenformationsanordnung das
Basisteil 3 eines identischen Einkaufswagens 1 einschieben
läßt.
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Der Korbbehälter 6 und der Träger 5 des Basisteils 3 sind
derart miteinander verbunden, daß ein rasches Zusammenfügen und
Auseinandernehmen zwischen ihnen möglich ist, mit dem Ziel, die
Herstellung zu vereinfachen und ein bequemes Ersetzen des einen
oder anderen Bauteils bei dessen Beschädigung oder Bruch sowie
eine leichte Austauschbarkeit des Korbbehälters 6 mit ähnlichen
Behältern kleinerer Größe zu ermöglichen. Diese Verbindung wird
mittels Vorsteckstiftelementen zwischen den beiden
Seitenholmen 10 des Trägers 5 und dem rückwärtigen Ende 6b des
Korbbehälters 6 bewerkstelligt. Wie in Fig. 6 noch
ausführlicher dargestellt ist, beinhalten diese
Vorsteckstiftelemente ein Paar unterer Rastfederbolzen 12, die
in entsprechende einstückige untere Ausformungen 6c des
Korbbehälters 6 quer eingreifen, wie in Fig. 8 noch
ausführlicher veranschaulicht ist, und eine obere
Verbindungsstange 13, die die beiden Seitenholme 10 des
Trägers 5 weiter oben miteinander verbindet.
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Wie in Fig. 10 im einzelnen dargestellt, ist die
Verbindungsstange 13 über entsprechende Öffnungen 14, 15 der
Seitenholme 10 bzw. des rückwärtigen Endes 6b des
Korbbehälters 6 montiert und an deren einem Ende mit einem
verbreiterten Befestigungskopf 16 ausgebildet, der an der
Außenwand eines der Holme 10 anliegt. Am entgegengesetzten Ende
ist die Verbindungsstange 13, die normalerweise auch ein
Kunststoff-Formteil ist, mit einem axialen Zentrierzapfen 17
mit Außengewinde ausgebildet, mit dem ein Arretierelement 18
mit Innengewinde unter Rückwirkung auf die Außenfläche der
anderen Seitenholme 10 in Eingriff geht. Der
Befestigungskopf 16 und das Arretierelement 18 sind von
jeweiligen Schutzabdeckungen 19 umschlossen, die durch
Einrasten an den Seitenholmen 10 befestigt sind. Ähnliche
Schutzabdeckungen 19 können auch in Übereinstimmung mit den
unteren Bolzen 12 vorgesehen sein.
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Die Verbindungsstange 13 bildet das obere Verbindungselement
sowohl zwischen den Holmen 10 als auch zwischen dem Träger 5
und dem Korbbehälter 6 und bildet darüberhinaus auch eine
Schwenkachse für die schwenkbare Rückwand 7. Zu diesem Zweck
ist die schwenkbare Wand 7 oben mit einem Paar beabstandeter
einstückiger Hülsen 20 ausgebildet, die drehbar um die Achse 13
gelagert sind.
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Das Bezugszeichen 21 bezeichnet eine rohrförmige Stange, die
die Verbindungsstange 13 koaxial umgibt und deren Enden 22 in
entsprechende Öffnungen 23 des rückwärtigen Endes 6b des
Korbbehälters 6 eingreifen. Die rohrförmige Stange 21, die
unten mit Rastzähnen 24 ausgebildet ist, die dazu da sind, eine
Winkelverschiebung der Hülsen 20 der schwenkbaren Rückwand 7 zu
ermöglichen, definiert einen Schiebegriff des Einkaufswagens 1.
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Da das obere Verbindungssystem (Verbindungsstange 13) zwischen
dem Träger 5 und dem Korbbehälter 6, die Schwenkachse (die
Verbindungsstange 13 selbst) der schwenkbaren Rückwand 7 und
der Griff 21 koaxial zueinander sind, wird die Sperrigkeit des
Einkaufswagens 1 von dem Träger 5 nach hinten aufgrund dieser
Anordnung erheblich verringert, was entsprechend zu einer
spürbaren Verringerung des rückwärtigen Hinausstehens jedes
Einkaufswagens 1 bezüglich des vorausgehenden Einkaufswagens 1
in dem in Fig. 4 gezeigten ineinandergeschobenen
Kolonnenformationszustand führt.
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Zusätzlich zu den oben offenbarten Funktionen bildet die
Verbindungsstange 13 ferner ein Tragelement für einen
klappbaren Kindersitz, mit dem der Einkaufswagen 1
normalerweise ausgestattet sein kann. Dieser kippbare
Kindersitz, der allgemein mit 25 bezeichnet ist, sitzt
tatsächlich auf der schwenkbaren Rückwand 7. Wie in Fig. 6
und 7 näher dargestellt ist, umfaßt der Kindersitz 25 ein
Sitzteil 26, das an einem Ende bei 27 an eine im wesentlichen
mittige Fläche der schwenkbaren Wand 7 angelenkt und über ein
Rückenlehnenelement 28 verschiebbar befestigt ist, das
seinerseits unten bei 29 am Unterteil der schwenkbaren Wand 7
verschwenkbar gelagert ist. Das Ende des Sitzteils 26 gegenüber
der Anlenkverbindung 27 ist mit einstückigen
Anschlagelementen 30 ausgebildet.
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Im geschlossenen Ruhezustand des Kindersitzes 25, der in Fig. 5
dargestellt ist, ist das Sitzteil 26 gegen die schwenkbare
Wand 7 abgesenkt, und entsprechend wird das
Rückenlehnenelement 28 parallel an die schwenkbare Wand 7
angrenzend festgehalten. Zur Positionierung des Kindersitzes 25
in die offene, aktive Stellung, die in Fig. 7 dargestellt ist,
wird das Rückenlehnenelement 28 nach vorne gekippt, um so
gleichzeitig ein Anheben des Sitzteils 26 bis zum Widerlager
zwischen den Anschlagelementen 30 und dem
Rückenlehnenelement 28 durchzuführen.
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Das Zusammensetzen der Bauteile 26, 28 des klappbaren
Kindersitzes 25 und der schwenkbaren Wand 7 des Korbbehälters 6
wird ebenfalls mittels Schnellrastkupplungen ausgeführt.
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Ein ähnliches Schnellkupplungssystem ist für die Montage der
Deichselrollen 4 vorgesehen. Wie in Fig. 9 im einzelnen
dargestellt, ist jede dieser Deichselrollen 4 oben mit einem
vertikalen Zentrierzapfen 31 ausgestattet, der in ein
entsprechendes vertikales Gehäuse 32 axial eingesetzt ist, das
einstückig unter dem Basisteil 3 ausgebildet ist, und ist
jeweils mittels eines quer verlaufenden Vorsteck-
Federrastbolzens 33 in dem Gehäuse 32 verankert.
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Aus der obigen Beschreibung wird ersichtlich sein, daß der
erfindungsgemäße Einkaufswagen mit einer besonders
widerstandsfähigen und robusten Struktur ohne scharfe Kanten
ausgestattet ist und einen allgemein kompakten,
widerstandsfähigen und leichten Aufbau aufweist. Der
Einkaufswagen ist so ausgelegt, daß er auf billige und einfache
Art hergestellt und zusammengebaut und genauso leicht
auseinandergebaut werden kann. Der erfindungsgemäße
Einkaufswagen kann auch bequem mit identischen Einkaufswagen
ineinandergeschoben werden, wobei deren Gesamtsperrigkeit in
Kolonnenformation spürbar verringert ist; er ist insbesondere
leise sowohl beim Schieben als auch beim Bilden von Kolonnen
und kann fast vollständig recycelt werden. Die Möglichkeit,
eines der Einkaufswagen-Bauteile auszutauschen und gleichzeitig
das andere, nicht beeinträchtigte Bauteil zu behalten, bedeutet
offensichtlich eine bemerkenswerte Einsparung für die
Geschäftsleitung. Zudem kann der Einkaufswagen im
auseinandergebauten Zustand seiner Bauteile leicht
transportiert und dann zum Gebrauch leicht zusammengebaut
werden. In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, daß für
keines der oben beschriebenen Montagemittel (Rastbolzen 12,
Verbindungsstange 13, Anlenkverbindungen 27 und 29 des
Kindersitzes 25, Rastbolzen 33) eine besondere Ausrüstung für
deren Einbau erforderlich ist und deren Ausbau bequem mit
einfachen Handwerkzeugen ausgeführt werden kann.
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Selbstverständlich können die baulichen Einzelheiten und
Ausführungsformen bezüglich dem, was offenbart und dargestellt
wurde, erheblich variieren, ohne dadurch vom Schutzbereich der
vorliegenden Erfindung abzuweichen, wie er in den anhängenden
Ansprüchen definiert ist.