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DE69635382T2 - Frontladerwäschewasch- und/oder trocknermaschine mit Vorrichtungen zum Öffnen der Tür - Google Patents

Frontladerwäschewasch- und/oder trocknermaschine mit Vorrichtungen zum Öffnen der Tür Download PDF

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DE69635382T2
DE69635382T2 DE69635382T DE69635382T DE69635382T2 DE 69635382 T2 DE69635382 T2 DE 69635382T2 DE 69635382 T DE69635382 T DE 69635382T DE 69635382 T DE69635382 T DE 69635382T DE 69635382 T2 DE69635382 T2 DE 69635382T2
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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Waschmaschine und/oder einen Wäschetrockner mit einem Gehäuse, wobei in dem Vorderteil des Gehäuses eine Öffnung für das Beladen/Entladen der Wäsche vorhanden ist, eine Tür zum Schließen der Öffnung, ein Scharnier, um die Tür relativ zu dem Gehäuse zu schwenken, und ein Tür-Verschluss/Freigabe-System.
  • Es ist bekannt, dass Frontlader-Waschmaschinen und/oder -Wäschetrockner mit einer Tür ausgestattet sind, welche in der Regel eine runde Form aufweist, durch welche der Benutzer in das Innere der Maschinentrommel greifen kann, um die gewöhnlichen Belade- und Entladevorgänge der Wasche auszuführen. Solch eine Tür oder Luke ist in der Regel mit dem Gehäuse mittels eines Scharniers gelenkig verbunden, welches einen festen Teil umfasst, das an dem Maschinenkörper befestigt ist, und ein bewegbares Teil, welches integral mit der Luke gebildet ist, wobei die Rotationsachse des Scharniers und folglich der Tür vertikal verläuft.
  • Es ist auch bekannt, dass die Maschinen des Typs ferner mit einem Tür-Verschluss/Freigabe-System ausgestattet sind, um die Tür während des Betriebs der Maschine geschlossen zu halten und um deren Öffnen für das Beladen und Entladen der Kleidung zu gestatten.
  • In den meisten Fällen ist das Tür-Verschluss/Freigabe-System mit einem geeigneten Betätigungshandgriff ausgestattet, welcher auf der Tür selbst eingerichtet ist, auf der in Bezug zu dem Scharnier gegenüberliegenden Seite; außerdem sind der Handgriff mit der relevanten kinematischen Bewegung des Verschluss/Freigabe-Systems und das Scharnier immer in einer Linie ausgerichtet – der eine auf der rechten Seite der Tür und das andere auf der linken Seite der Tür – mit der Mittelachse der Tür oder der Beladungsöffnung.
  • Die Ausführungsform, welche gemäß des bekannten Standes der Technik typisch ist, kann zu Zeiten bei der praktischen Benutzung einige Probleme verursachen.
  • Beispielsweise kann die Position des Tür-Öffnungsgriffs in einer Linie mit dessen Mittelachse manchmal schwer zu erreichen sein, vor allem in solchen Fällen, in denen der Benutzer einen Behälter voller Kleidung hält, die zu waschen ist.
  • Außerdem muss bei der Maschine nach dem bekannten Stand der Technik die Tür-Rotationsbewegung durch den Benutzer vollständig per Hand ausgeführt werden, aufgrund der inhärenten Scharniermerkmale, solange einige komplexe Federmechanismen vorgesehen sind, welche eine Art von automatischer, vollständiger Öffnung der Tür gestatten, nachdem diese durch einen geeigneten Griff entriegelt wurde.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die vorstehend genannten Probleme zu lösen und insbesondere eine Vorderlader-Waschmaschine und/oder einen Vorderlader-Wäschetrockner vorzustellen, wobei der Tür-Öffnungsgriff hinsichtlich derer, die für die Maschinen des bekannten Typs vorgesehen sind, in einer einfacheren Art und Weise erreicht werden kann; in diesem Rahmen ist es eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Maschine vorzustellen, bei der die Öffnungsbewegung der Tür, nachdem diese freigegeben ist, durch einfache und kostengünstige Mittel automatisch und natürlich erzielt wird.
  • Um diese Aufgaben zu erfüllen, ist es folglich die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Waschmaschine und/oder einen Wäschetrockner vorzustellen, welcher die kennzeichnenden Merkmale des beigefügten Anspruchs 1 aufweist; weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung werden in den abhängigen Ansprüchen benannt.
  • Weitere Merkmale und Vorzüge der vorliegenden Erfindung werden deutlich aus der folgenden Beschreibung und den beigefügten Figuren, welche als veranschaulichendes aber nicht beschränkendes Beispiel bereitgestellt werden. Es zeigen:
  • 1 eine Vorderansicht einer Waschmaschine und/oder eines Wäschetrockners gemäß der vorliegenden Erfindung, wobei die Ladetür einen geschlossenen Zustand aufweist;
  • 2 eine Vorderansicht der Maschine von 1, wobei die Ladetür einen halb offenen Zustand aufweist;
  • 3 eine Vorderansicht der Maschine von 1 oder 2, wobei die vordere Ladetür zum Zwecke einer besseren Beschreibung nicht dargestellt ist.
  • In den Figuren kennzeichnet Bezugszeichen 1 die Waschmaschine und/oder den Wäschetrockner als ein Ganzes gemäß der vorliegenden Erfindung; die Maschine umfasst ein Stahlblech-Gehäuse 2, dessen oberer Abschnitt ein Bedienfeld 3 unterbringt; die Vorderseite des Gehäuses weist eine Öffnung auf, gekennzeichnet durch das Bezugszeichen 4, um für die normalen Belade- und Entladevorgänge der Wäsche in das Innere der Maschinentrommel greifen zu können.
  • Bezugszeichen 5 kennzeichnet die Vorderlader-Tür der Maschine 1 als ein Ganzes, welche zum Schließen der Öffnung 4 vorgesehen ist, insbesondere während des Betriebes der Maschine.
  • Die Maschine 1 ist ausgestattet mit einem manuellen Verschluss/Freigabe-Betätigungssystem, welches einen Haken 6 auf der Tür 5 sowie einen Betätigungsgriff 7 umfasst, welcher geeignet ist, um den Haken 6 entweder zu blockieren oder freizugeben; außerdem sind in der Tür 5 einige weitere mechanische Mittel vorgesehen, welche Teil des Verschluss/Freigabe-Systems sind, so wie zum Beispiel eine Feder, die der Einfachheit halber in den Figuren nicht gezeigt wird.
  • Das Tür-Verschluss/Freigabe-System umfasst auch einen Sitz – gekennzeichnet durch Bezugszeichen 8 – auf dem Maschinengehäuse 1, in welchen während des Schließens der Tür der Haken 6 eintreten und durch elastische Mittel einrasten kann; der Sitz 8 ist in dem Gehäuse 1 mit einer geeigneten elektrischen Sicherheitsvorrichtung gekoppelt, welche den Haken 6 während des gesamten Betriebszyklus der Maschine mechanisch blockiert, um ein unvorhergesehenes Öffnen der Tür 5 zu verhindern.
  • Schließlich ist in 3 der feste Teil eines Scharniers, welches integral mit dem Maschinengehäuse gebildet ist, mit Bezugszeichen 9 gekennzeichnet, wobei das Scharnier das eine ist, welches gewöhnlich vorgesehen ist, um die Tür 5 relativ zum Maschinengehäuse zu schwenken. Wie besser in den 2 und 3 zu erkennen ist, weist die horizontale Mittelachse des Scharnierelements 9 infolgedessen in Bezug zu der Mittelachse der Öffnung 3 oder der Tür 4 einen geneigten Zustand auf. Mit anderen Worten weist, wie in den 2 und 3 zu sehen ist, die Scharnier-Rotationsachse, auf welcher die Tür 5 rotiert, in Bezug zu der vertikalen Achse (M) der Maschine einen geneigten Zustand auf; beispielsweise weist in 2 die Tür-Rotationsachse, gekennzeichnet durch Bezugszeichen S, eine Neigung auf, welche in Bezug zu der vertikalen Achse der Maschine, gekennzeichnet durch Bezugszeichen M, gegenüber der Bewegung im Uhrzeigersinn um 5 Grad verschoben ist. Gemäß der vorliegenden Erfindung ist diese Neigung der Scharnier-Rotationsachse S ausgewählt, so dass – sobald die Tür 5 von dem Griff 7 freigegeben und ein wenig geöffnet ist – dann von alleine eine vollständige Öffnungsbewegung ausgeführt wird, durch die kombinierte Wirkung ihres Gewichts und den Versatz gegenüber der vertikalen Achse.
  • Diese Einrichtung ist auch insbesondere aufgrund der Tatsache vorteilhaft, dass – wenn die Tür ihre geöffnete Position erreicht hat – sie dazu neigen wird, diese von alleine zu halten oder wieder einzunehmen, sollte der Benutzer zufällig die Tür bewegen; dieses ist eine sich von den bekannten Maschinen unterscheidende Situation, bei denen die Tür häufig nur halb-geöffnet verbleiben kann, welches folglich für den Benutzer ein Hindernis darstellt.
  • Wie weiter aus den vorstehenden Figuren zu erkennen ist, weist die Maschine 1 gemäß der vorliegenden Erfindung – im Gegensatz zu den bekannten Maschinen – einen Tür-Öffnungsgriff und ein damit zusammenhängendes Verschluss/Freigabe-System auf, dessen Elemente in der oberen Hälfte derselben Tür eingerichtet sind, in einer ergonomisch komfortablen Position. Wie aus den Figuren zu erkennen ist, kann der Griff 7 etwa in 40 Grad in Bezug zu der Tür-Mittelachse eingerichtet sein, während der Haken 6 und der Sitz 8 etwa in 30 Grad von dieser eingerichtet sein können; sowohl der Griff als auch das Verschluss/Freigabe-System können ebenso mit derselben Neigung oder mit unter schiedlichen Neigungen gegenüber denen, welche als Beispiel angegeben sind, eingerichtet sein.
  • Es ist offensichtlich, dass in der praktischen Anwendung die Türöffnungsbewegung in der Tat vollständig von alleine erzielt werden kann, ohne irgendwelche manuelle Verlagerung der Tür durch den Benutzer zu erfordern; tatsächlich sind die Verschluss/Freigabe-Systeme der bereits bekannten Art in der Regel in der Lage, nur einen bestimmten Anfangsöffnungsdruck zu erzeugen, wenn die Tür entriegelt wird; dieses ist typischerweise dem Vorhandensein einiger elastischen Mittel gegenüber des Türverschlusses zuzuschreiben, und der flexiblen Reaktion der Abdichtung des Faltenbalg-Typs, welche in der Regel in Übereinstimmung mit der Türöffnung vorhanden ist, um die Tür abzudichten.
  • Als ein Ergebnis ist es gemäß der vorliegenden Erfindung möglich, solch einen Anfangsöffnungsdruck zu nutzen, welcher – wie vorstehend gesagt – ein sogenanntes „inhärentes" Merkmal der meisten Verschluss/Freigabe-Systeme ist, um eine vollautomatische Türöffnungsbewegung zu erzielen.
  • In dieser Hinsicht weist die vorliegende Erfindung eine spezielle vorteilhafte Anwendung in dem Falle von Maschinen auf, bei denen das Tür-Verschluss/Freigabe-System durch einen Druckknopf auf dem Steuerpult gesteuert wird; in diesem Fall, gestattet der Anfangsdruck auf die Tür und die Neigung der Tür-Rotationsachse gemäß der vorliegenden Erfindung in der Tat, eine vollständige und praktisch automatische Türöffnungsbewegung auszuführen.
  • Schließlich sollte betont werden, dass die vorstehend genannten Elemente alle von dem an sich bekannten Typ sein können, sowohl für die Gestaltung des Türscharniers als auch für das Verschluss/Freigabe-System.
  • Was sich im Wesentlichen hinsichtlich des bekannten Standes der Technik verändert, ist die geometrische Anordnung der Elemente, welche gemäß der vorliegenden Erfindung eine höhere Funktionalität und einen komfortableren Gebrauch der Maschine gestatten; insbesondere ist bei der vorstehend beschriebenen Maschine die Tür-Rotationsachse nicht senkrecht zu der Aufstellebene der Maschine angeordnet, was gestattet, eine im Wesentlichen autonome Bewegung der Türöffnung zu erzielen, nachdem die Letztere durch das entsprechende Verschluss/Freigabe-System entriegelt wurde; außerdem weist die Maschine ein gegenseitig nicht ausgerichtetes Scharnier und Verschluss/Freigabe-System auf; in dem Fall von Maschinen, deren Türöffnung durch einen Griff betätigt wird, kann Letztere vorteilhaft in der oberen Hälfte der Tür eingerichtet sein, um eine einfachere Betätigung durch den Benutzer zu ermöglichen.
  • Die Merkmale und die Vorzüge der Waschmaschine und/oder des Wäschetrockners, welche Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind, werden aus der vorstehenden Beschreibung deutlich.
  • Offensichtlich können viele Änderungen bezüglich der Waschmaschine und/oder des Wäschetrockners, welche Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind, durchgeführt werden, ohne sich von den neuartigen Grundsätzen des innovativen Geistes zu entfernen, und es ist auch klar, dass im praktischen Gebrauch der Erfindung, sowohl die Materialien als auch die Formen der vorstehend dargestellten Details durch andere technisch äquivalente Elemente verändert und ausgetauscht werden können.
  • Als ein Beispiel wird hingewiesen auf die Möglichkeit des Gebrauchens eines Rotations-Translations-Scharniers oder eines vierseitigen Gelenk-Scharniers zum Ausführen der vorliegenden Erfindung.

Claims (13)

  1. Waschmaschine und/oder Wäschetrockner mit einem Gehäuse (1), wobei in dem Vorderteil des Gehäuses eine Öffnung (4) für das Beladen/Entladen der Wäsche vorhanden ist, eine Tür (5) zum Schließen der Öffnung, ein Scharnier (9), um die Tür (5) relativ zu dem Gehäuse (1) zu schwenken, ein Tür-Verschluss/Freigabe-System (6, 7, 8), dadurch gekennzeichnet, dass das Tür-Verschluss/Freigabe-System Elemente (6, 7) umfasst, welche in der oberen Hälfte der Tür (5) eingerichtet sind, und dass das Scharnier (9) zumindest einen Punkt aufweist, welcher auf einer Mittelachse der Tür (5) positioniert ist, während keines der Elemente (6, 7) einen Punkt aufweist, welcher auf der Mittelachse der Tür (5) positioniert ist.
  2. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Elemente (6, 7) eine manuelle Betätigungsvorrichtung (7) aufweisen, welche in der oberen Hälfe der Tür (5) eingerichtet ist, in einer Position, welche für deren Betätigung ergonomisch komfortabel ist.
  3. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Tür-Verschluss/Freigabe-System zumindest eine erste Komponente (6, 7) umfasst, welche auf der Tür (5) eingerichtet ist, und zumindest eine zweite Komponente (8) umfasst, welche auf dem Gehäuse (1) eingerichtet ist.
  4. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Elemente (6, 7) in Bezug zu einer Mittelachse der Tür (5) zumindest um 30 Grad geneigt sind.
  5. Maschine nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die manuelle Betätigungsvorrichtung einen Handgriff (7) umfasst.
  6. Maschine nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass – die manuelle Betätigungsvorrichtung oder der Handgriff (7), – die ersten und/oder zweiten Komponenten (6, 8) in Bezug zu einer selben Mittelachse der Tür (5) in unterschiedlichen Winkelpositionen eingerichtet sind.
  7. Maschine nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die manuelle Betätigungsvorrichtung oder der Handgriff (7) etwa in einem 40 Grad Winkel in Bezug zu der Mittelachse eingerichtet ist, während die ersten und/oder zweiten Komponenten (6, 8) etwa in einem 30 Grad Winkel in Bezug zu der Mittelachse eingerichtet sind.
  8. Maschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnier (9) an dem Gehäuse (1) befestigt ist, so dass die Rotationsachse (S) der Tür (5) in Bezug zu der vertikalen Achse (M) der Maschine geneigt ist, wobei diese Neigung der Rotationsachse (S) der Tür (5) geeignet ist, um eine zumindest teilweise autonome Öffnungsbewegung der Tür zu gestatten, nachdem die Letztere durch das Verschluss/Freigabe-System (6, 7, 8) freigegeben wurde.
  9. Maschine nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Neigung (S) der Rotationsachse der Tür (5) in Bezug zu der vertikalen Achse (M) der Maschine entgegen der Bewegung im Uhrzeigersinn verschoben ist.
  10. Maschine nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Rotationsachse (S) der Tür in Bezug zu der vertikalen Achse (M) der Maschine um zumindest 5 Grad geneigt ist.
  11. Maschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Neigung der Rotationsachse (S) der Tür (5) geeignet ist, um die Tür (5) in ihrer Öffnungsposition zu belassen.
  12. Maschine nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel vorgesehen sind, welche geeignet sind, um einen Anfangs-Öffnungsdruck der Tür (5) zu verursachen, wenn die Letztere mittels des Verschluss/Freigabe-Systems (6, 7, 8) freigegeben ist.
  13. Maschine nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Scharnier von dem Rotations-Translations-Typ oder dem vierseitigen Gelenk-Typ ist.
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