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DE69632151T2 - System zum aufbringen von trägerbandlosen etiketten - Google Patents

System zum aufbringen von trägerbandlosen etiketten Download PDF

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Publication number
DE69632151T2
DE69632151T2 DE69632151T DE69632151T DE69632151T2 DE 69632151 T2 DE69632151 T2 DE 69632151T2 DE 69632151 T DE69632151 T DE 69632151T DE 69632151 T DE69632151 T DE 69632151T DE 69632151 T2 DE69632151 T2 DE 69632151T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
label
label material
blade
cutting
vacuum
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE69632151T
Other languages
English (en)
Other versions
DE69632151D1 (de
Inventor
Richard Chodacki
Jose Pioquinto
Gary Vandersyde
David Haas
George K. Rabindran
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bell & Howell Documail Systems
Bell & Howell Documail Systems Co Lincolnwood
Original Assignee
Bell & Howell Documail Systems
Bell & Howell Documail Systems Co Lincolnwood
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Bell & Howell Documail Systems, Bell & Howell Documail Systems Co Lincolnwood filed Critical Bell & Howell Documail Systems
Publication of DE69632151D1 publication Critical patent/DE69632151D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69632151T2 publication Critical patent/DE69632151T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65CLABELLING OR TAGGING MACHINES, APPARATUS, OR PROCESSES
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    • B65C9/1803Label feeding from strips, e.g. from rolls the labels being cut from a strip
    • B65C9/1815Label feeding from strips, e.g. from rolls the labels being cut from a strip and transferred by suction means
    • B65C9/1826Label feeding from strips, e.g. from rolls the labels being cut from a strip and transferred by suction means the suction means being a movable vacuum arm or pad
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    • B65C9/36Wipers; Pressers

Landscapes

  • Labeling Devices (AREA)
  • Making Paper Articles (AREA)
  • Auxiliary Devices For And Details Of Packaging Control (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ganz allgemein Dokumentenbeförderungssysteme und insbesondere ein System zum Aufbringen von trägerbandlosen Etiketten zum Aufbringen einer Quelle aus Endlosetikettenmaterial auf Dokumente, wie beispielsweise Postversandstücke, während die Dokumente kantengenau entlang eines festgelegten Weges befördert werden.
  • Der Umfang der täglich in großen Unternehmen, Institutionen und Behörden, wie z. B. Post, Kreditkartengesellschaften, Versorgungseinrichtungen, Versandhäusern und anderen Werbeunternehmen, anfallenden Post nimmt ständig zu, was teilweise sowohl auf einen Anstieg der Bevölkerung als auch auf eine immer umfangreichere Geschäftskorrespondenz zurückzuführen ist. In der Regel werden die Umschläge mit dem zu versendenden Material adressiert und dann in gemeinsame Zustellgruppen zwecks Versand sortiert. In ähnlicher Weise wird Post, die in diesen Einrichtungen eingeht, in der Regel entsprechend dem lesbaren Betreff auf dem eingegangenen Material in Gruppen sortiert. Eine dritte Kategorie derartiger Umschläge wird gebildet von der Gruppe der Rücksendungen, die primär deshalb entsteht, weil der Empfänger von einer bestimmten Adresse weg gezogen ist oder ein verwischter oder nicht lesbarer Strichcode den Umschlag unzustellbar macht. Die vorliegende Erfindung betrifft ein System zum Lösen des letztgenannten Problems, nämlich die Korrektur des Adress- und/oder Zustellcodes auf einem Umschlag durch Aufbringen eines zweiten Etiketts auf den Umschlag, wobei die korrekte Versandanschrift bzw. der korrekte Zustellcode entweder auf dem Etikett vorgedruckt ist oder auf das Etikett aufgebracht wird, nachdem dieses auf dem Umschlag befestigt wurde, um eine ungültige oder unleserliche Adresse oder einen Strichcode zu überdecken. Vorzugsweise lässt das Etikettenmaterial kein Licht durch, so dass der Strichcode oder das Adressenmaterial unter dem Etikett von einem Strichcodeleser oder einem optischen Zeichenlesegerät nicht lesbar ist.
  • Es sind mehrere unterschiedliche Maschinentypen entwickelt worden, um bei der Handhabung derartiger Post behilflich zu sein, ohne dass sie von einem einzelnen Briefträger manuell geprüft und korrigiert werden muss. Diese Geräte nach dem Stand der Technik umfassen in der Regel eine Umschlagzuführung, eine Lesestation, eine Etikettenauswahlstation, in der eine Etikettenzuführung die Auswahl eines geeigneten Etiketts und dessen Aufbringung auf einen Umschlag ermöglicht, und eine Sortierund Ablagevorrichtung. Vergleiche beispielsweise hierzu die US-Patentschrift Nr. 5,076,879. Während sich einige der Maschinen und Systeme nach dem Stand der Technik als zufriedenstellend erwiesen haben, handelt es sich bei vielen um relativ große unhandliche Maschinen, die nicht nur viel Platz beanspruchen, sondern auch das häufige Nachfüllen einer großen Auswahl vorgedruckter Etiketten und die häufige Wartung des Aufbringsystems erforderlich machen. Darüber hinaus sind Etiketten, die aufgerollt oder gefaltet geliefert werden, wobei vorgeschnittene Etiketten auf ein Substrat geklebt werden, im Vergleich zu trägerbandlosem oder substratfreiem Etikettenmaterial teuer.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein System zum Aufbringen von trägerbandlosen Etiketten zum Aufbringen einer Quelle aus trägerbandlosem Endlosetikettenmaterial auf Dokumente bereitgestellt, die nicht überlappend, sequentiell und kantengenau entlang eines ersten festgelegten Weges durch das System befördert werden, wobei das Etikettenmaterial eine Klebefläche und eine gegenüberliegende kleberfreie Fläche aufweist, auf die Zeichen druckbar sind, wobei das System Folgendes umfasst:
    einen Förderer zum Befördern der Dokumente entlang des ersten festgelegten Weges in nicht überlappender, sequentieller, kantengenauer Weise;
    eine Etikettenzuführung zum Ausführen der allmählich fortschreitenden Längsbewegung des Etikettenmaterials entlang eines zweiten festgelegten Weges, so dass eine führende Kante des Etikettenmaterials in einer festgelegten benachbarten Relation zum ersten Weg steht;
    eine Schneidestation, die in einer festgelegten Relation zur Etikettenzuführung angeordnet ist, wobei die Schneidestation ein Schneidemittel aufweist, das dazu dient, das Etikettenmaterial im Allgemeinen quer in einem vorher festgelegten wählbaren Abstand zur führenden Kante abzutrennen, um ein Etikett mit einer vorher eingestellten Höhe herzustellen, und
    eine Schaufelanordnung mit einem beweglichen Schaufelelement, das neben der Schneidestation angeordnet ist und die kleberfreie Seite des Etikettenmaterials zwischen der führenden Kante des Etikettenmaterials und dem Schneidemittel in Eingriff bringt, wobei das bewegliche Schaufelelement dazu dient, das abgetrennte Etikett zu tragen und lösbar zu halten und die Klebefläche des Etiketts gegen eine Seite eines kantengenauen Dokumentes zu drücken, wenn sich das Dokument fortlaufend, kantengenau, nicht überlappend und unterbrechungsfrei entlang des ersten Weges durch das Etikettenaufbringsystem hindurch bewegt.
  • Das System kann ein Steuermittel umfassen, das dazu dient, das Schneidemittel zu betätigen und eine quer verlaufende führende Bezugskante in das Etikettenmaterial zu schneiden.
  • Wenn eine Quelle aus trägerbandlosem Etikettenmaterial eine Rolle mit einer durch diese hindurchgehenden axialen Öffnung ist, kann die Etikettenzuführung weiterhin ein Paar frei drehbarer Walzen aufweisen, die sich durch die axiale Öffnung beim Betrieb des Systems parallel in einem Abstand relativ zu einer Drehachse der Rolle erstrecken, wobei die Rolle von den Walzen getragen wird, so dass die Rolle frei drehbar ist, wenn das trägerbandlose Etikettenmaterial von ihr abgezogen wird. In diesem Fall kann die Etikettenzuführung dazu dienen, die fortschreitende Bewegung des trägerbandlosen Etikettenmaterials in Längsrichtung von der Rolle durch einen gewundenen Weg auszuführen, wobei die Etikettenzuführung weiterhin Sensoren umfasst, die dazu dienen, den gewundenen Weg zu erfassen und den gewundenen Weg vorwärts zu bewegen und das Etikettenmaterial vorwärts zu bewegen, wenn sich das Etikettenmaterialstück durch den gewundenen Weg derart verkürzt, dass es den gewundenen Weg verlässt.
  • Das Schaufelelement kann dazu dienen, eine Saughaftung auf das Etikettenmaterial aufzubringen, um das Etikettenmaterial lösbar festzuhalten, während das Etikettenmaterial durch das Schneidemittel abgetrennt wird. In diesem Fall kann das Schaufelelement eine längliche Schaufel umfassen, die schwenkbar neben einem Ende angeordnet ist, um eine Schwenkbewegung zwischen einer ersten Stellung in einem Abstand von dem ersten Weg und einer zweiten Stellung dicht neben dem ersten Weg auszuführen, wobei die Schaufel ein hohl ausgeführtes Inneres und eine etikettengreifende Oberfläche mit mindestens einer Vakuumöffnung aufweist, die mit dem hohl ausgeführten Inneren in Verbindung steht, wobei die Schaufel weiterhin eine Ventilöffnung aufweist, die mit dem hohl ausgeführten Inneren in Verbindung steht und zur Verbindung mit einer Vakuumquelle geeignet ist, um eine Vakuumöffnung zu erzeugen, und die Ventilöffnung dazu dient, ein Vakuum an der Vakuumöffnung anzulegen, wenn sich die Schaufel in der ersten Stellung befindet, und die Vakuumöffnung von der Vakuumquelle zu trennen, wenn sich die Schaufel in der zweiten Stellung befindet.
  • Die Schneidestation kann eine Führungsplatte mit einer Führungsfläche aufweisen, die in einer im Allgemeinen senkrechten Ebene angeordnet ist, wobei die Führungsfläche auf dem zweiten Weg liegt, so dass das Etikettenmaterial über die Führungsfläche gleitet, wenn sich das Etikettenmaterial dem Schneidemittel nähert. Dabei kann die Führungsfläche mindestens eine Vakuumöffnung aufweisen, die mit einer Vakuumquelle verbunden ist und ein Steuerventil umfasst, das der Vakuumquelle zugeordnet ist und dazu dient, ein Vakuum auf diese oder jede Vakuumöffnung aufzubringen, um das Etikettenmaterial an der Führungsfläche zu befestigen, wenn das Schneidemittel das Etikettenmaterial abtrennt, und wobei das Steuerventil dazu dient, die Vakuumquelle von dieser oder jeder Öffnung abzukoppeln, während das Etikettenmaterial nach jedem Abtrennen des Etikettenmaterials zur Herstellung eines Etiketts entlang des zweiten Weges vorwärts bewegt wird.
  • Die Schneidestation kann eine Abziehstange aufweisen, die im Wesentlichen parallel in einem Abstand relativ zu dem Schneidemittel angeordnet ist, um eine zwischenliegende Öffnung auszubilden, durch die das Etikettenmaterial hindurchläuft, wobei die Abziehstange zusammen mit dem Schneidemittel bewegbar ist und dazu dient, jede neu gebildete quer verlaufende Führungskante des Endlosetikettenmaterialstücks in eine Stellung zurückzuführen, in der der Vorschub des Etikettenmaterials in der Längsrichtung und das Abtrennen des nächsten folgenden Etiketts von dem Etikettenmaterial vorbereitet wird.
  • Das Schneidemittel kann eine Schneidekante aufweisen, die zur Ebene des in der Schneidestation angeordneten Etikettenmaterials geneigt ist, um das Etikettenmaterial schrittweise quer dazu zur Herstellung eines Etiketts abzutrennen.
  • Das Schaufelelement kann zwischen einer Stellung in einem Abstand zu einem Dokument, das in der Etikettenaufbringstation angeordnet ist, und einer Stellung dicht daneben beweglich sein, wobei das Schneidemittel mit dem Schaufelelement zusammenwirkt, um das Etikettenmaterial nach der Bewegung des Schaufelelementes vollständig abzutrennen und den Vorgang des Aufdrückens des abgetrennten Etiketts auf ein Dokument, das die Etikettenaufbringstation durchquert, einzuleiten.
  • Die Schneidevorrichtung kann eine feststehende Klinge und eine bewegliche Klinge umfassen, die einen Betätigungsantrieb aufweisen, der mit der beweglichen Klinge zusammenwirkt, um die Pendelbewegung der beweglichen Klinge auszuführen, um ein Etikett von dem Etikettenmaterial in zeitlicher Abstimmung mit der Längsbewegung des Etikettenmaterials zur Schneidestation abzutrennen.
  • Die Schneidevorrichtung kann eine feststehende Klinge und eine bewegliche Klinge aufweisen, wobei die bewegliche Klinge in einer festgelegten Ausrichtung gegenüber der feststehenden Klinge angeordnet ist und dazu dient, das Etikettenmaterial quer abzutrennen, wenn das Etikettenmaterial zwischen der feststehenden Klinge und der beweglichen Klinge hindurchläuft.
  • Die vorliegende Erfindung wird im Folgenden beispielhaft anhand der beiliegenden Zeichnungen beschrieben.
  • 1 ist eine perspektivische Teilansicht eines Systems zum Aufbringen trägerbandloser Etiketten gemäß der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
  • 2 ist ein Grundriss eines Systems zum Aufbringen trägerbandloser Etiketten nach 1.
  • 3 ist eine vertikale Teilschnittdarstellung im Wesentlichen entlang der Linie 3-3 nach 2, wobei Teilabschnitte zur Verdeutlichung weggebrochen wurden.
  • 4 ist eine Aufrissteilansicht im Wesentlichen entlang der Linie 4-4 nach 1 in der Richtung der Pfeile.
  • 5 ist eine perspektivische Teilansicht von der gegenüberliegenden Seite der Vorrichtung gemäß 3.
  • 6 ist eine perspektivische Teilansicht einer Etikettenmaterialführungs- und Vorschubanordnung zum Vorwärtsbewegen einer Bahn zu einer Schneidestation.
  • 7 ist eine perspektivische Ansicht einer Schneidemittel- und Abziehstangenanordnung, die von der Grundplatte des Etikettenaufbringsystems nach 1 entfernt wurde.
  • 8 ist eine Grundrissteilansicht, die ein Schaufelelement zum Aufbringen eines Etiketts und das damit verbundene Betätigungselement und die Vakuumversorgung zeigt.
  • 9 ist eine Aufrissteilansicht im Wesentlichen entlang der Linie 9-9 nach 2.
  • 10 ist ein Ablaufplan, der die Abfolge der einzelnen Arbeitsschritte des Etikettenaufbringsystems zeigt.
  • 11 ist eine schematische Darstellung eines Aspekts der Abfolge des Etikettenmaterialzuführvorgangs und
  • 12 ist eine schematische Darstellung der Schaufelvakuumsensorvorrichtung.
  • In den Zeichnungen und insbesondere in den 1 bis 3 ist ein trägerbandloses Etikettenaufbringsystem gemäß der vorliegenden Erfindung generell mit dem Bezugszeichen 10 versehen. Wie weiter unten ausführlicher beschrieben wird, dient das trägerbandlose Etikettenaufbringsystem 10 dazu, trägerbandlose Etiketten auf Dokumente, wie beispielsweise Versandumschläge und dergleichen, aufzubringen, während die Dokumente kantengenau allgemein in vertikaler Ausrichtung entlang eines festgelegten, sich horizontal erstreckenden Weges befördert werden, der von einem Förderbandsystem eingerichtet wird, das generell mit dem Bezugszeichen 12 in 2 bezeichnet ist. Das Etikettenaufbringsystem 10 findet insbesondere zusammen mit Postbeförderungssystemen Verwendung, bei denen eine Einrichtung zum Aufbringen eines berichtigten Adressetiketts oder Strichcodes oder Ähnlichem auf einen Umschlag erforderlich ist, welcher eine falsche oder fehlerhafte Anschrift bzw. einen falschen oder fehlerhaften Strichcode aufweist, die bzw. der korrigiert werden muss. Das System zum Aufbringen von trägerbandlosen Etiketten 10 kann als ein eigenständiges Etikettenaufbringsystem verwendet werden, das dazu dient, trägerbandlose Etiketten unterschiedlicher Größe herzustellen und diese auf Versandumschläge und ähnliche Dokumente aufzubringen, die manuell in das System eingefördert werden, oder es kann zusammen mit herkömmlichen Postsortiermaschinen eingesetzt werden, um Etiketten herzustellen und auf Versandumschläge aufzubringen, welche kantengenau von einer vorgeschalteten Verarbeitungsstation befördert werden, in der die falsche oder fehlerhafte Adres se bzw. der falsche oder fehlerhafte Strichcode erfasst wird und von der aus das Dokument durch das Förderbandsystem 12 zum Aufbringen eines trägerbandlosen Etiketts hindurchgeführt wird.
  • Kurz gesagt umfasst das trägerbandlose Etikettenaufbringsystem 10 eine Quelle oder einen Vorrat von trägerbandlosem Endlosetikettenmaterial etwa in der Form einer Rolle 14 aus einer trägerbandlosen Etikettenmaterialbahn 16. Das trägerbandlose Etikettenmaterial 16 weist auf einer Seite eine Klebefläche auf, beispielsweise auf der einwärts gerichteten Fläche der aufgewickelten Bahn, und eine kleberfreie, nach außen gerichtete Fläche auf der gegenüberliegenden Seite, auf die Zeichen druckbar sind, wie beispielsweise ein Adress- oder Strichcode. Der Adress- oder Strichcode kann mit einem herkömmlichen Drucker (nicht dargestellt) entweder vor dem Aufbringen eines Etiketts auf ein Versanddokument oder nach dem Aufbringen des Etiketts auf dieses auf die kleberfreie Seite eines trägerbandlosen Etiketts gedruckt werden. Das Etikettenaufbringsystem 10 umfasst eine Etikettenzuführung, die generell mit dem Bezugszeichen 20 versehen ist und die mit der Etikettenmaterialbahn 16 zusammenwirkt, um das Abwickeln von der Rolle 14 und das Zuführen der Etikettenmaterialbahn in Längsrichtung entlang eines gewundenen Weges zu einer Schneidestation, die generell mit dem Bezugszeichen 22 bezeichnet ist, durchzuführen. Die Schneidestation 22 dient zum Abtrennen der Etikettenmaterialbahn allgemein quer zu ihrer Längsachse, um Etiketten mit beliebig veränderlicher Höhe herzustellen. Ein Etikettenaufbringmittel in Form eines Schaufelelementes 24 ist neben der Schneidestation 22 angeordnet und dient dazu, die kleberfreie Seite eines abgeschnittenen Etiketts zu greifen und das Etikett mittels Vakuum zu halten, während es mit einem Versanddokument in Eingriff gebracht wird, das gerade entlang des Förderbandsystems 12 in eine benachbarte Relation zum Schaufelelement bewegt wird. Wie im Folgenden beschrieben, dient das Schaufelelement 24 dazu, die führende Kante eines Etiketts zunächst leicht gegen ein Dokument zu drücken, das sich neben dem Schaufelelement zum Aufbringen der Etiketten befindet, und das restliche Etikett allmählich auf das Dokument zu kleben, während sich das Dokument und das Etikett von dem Schaufelelement weg weiter vorwärts bewegen.
  • Im Folgenden wird das trägerbandlose Etikettenaufbringsystem 10 genauer beschrieben, wobei die unterschiedlichen Bauelemente an einer generell eben ausgebildeten unteren bzw. oberen Platte 28 angeordnet bzw. aufgehängt sind. Die Grundplatte 28 ist vorzugsweise in einer für das Bedienpersonal geeigneten Höhe angeordnet. Bei Verwendung zusammen mit anderen Vorrichtungen zum Befördern von Versanddokumenten ist die Grundplatte 28 derart angeordnet, dass das Förderbandsystem 12 entsprechend einem vorgeschalteten Förderbandsystem ausgerichtet ist, das dazu dient, Versanddokumente und Ähnliches in sequentieller Reihenfolge zum trägerbandlosen Etikettenaufbringsystem 10 zu befördern. Die Grundplatte 28 trägt die Rolle 14 mit der trägerbandlosen Etikettenmaterialbahn 16 mittels eines aufrecht stehenden Trägerarms 30, der an seinem unteren Ende an der Platte 28 befestigt ist. Der Trägerarm 30 trägt ein Paar parallel und beabstandet angeordneter horizontaler Trägerwalzen 32a und 32b, die sich durch eine axiale Öffnung 14a der Rolle 14 hindurch erstrecken, um die Rolle zu tragen und eine freie Drehung der Rolle zu ermöglichen, während die trägerbandlose Etikettenmaterialbahn 16 abgewickelt wird. Scheiben mit vergrößertem Durchmesser an den äußeren Enden der Walzen 32a, b verhindern ein unbeabsichtigtes Lösen der Rolle 14 von den Trägerwalzen.
  • Wie in 1 dargestellt, wird die Etikettenmaterialbahn 16 von der Rolle 14 durch einen Zuführspalt geführt, der zwischen einer angetriebenen Zuführwalze 34 und einer durch eine Feder vorgespannten Andruckwalze 36 ausgebildet ist. Die Zuführwalze 34 ist über einen geeigneten Antrieb mit einem Elektromotor 38 verbunden, der im eingeschalteten Zustand dazu dient, die Etikettenmaterialbahn 16 von der Rolle 14 vorwärts zu bewegen. Die Etikettenmaterialbahn 16 wird von der Zuführwalze 34 durch eine geeignete Öffnung in der Grundplatte 28 nach unten geführt, um eine Schleife 16a (3) zu bilden, wenn die Etikettenmaterialbahn zu einer Materialbahnführungs- und vorschubanordnung weitergeleitet wird, die generell mit dem Bezugszeichen 40 versehen ist. Die Bahnlänge zwischen der Rolle 14 und der Materialbahnführungs- und vorschubanordnung 40 wird durch eine Anordnung von Lichtsensoren gesteuert, die schematisch durch die Bezugszeichen 41a und 41b in 3 dargestellt sind und die die Schleife 16a erfassen und zusammen mit dem Zuführmotor 38 geschaltet sind, um die Bahn vorwärts zu bewegen und eine Schleife 16a aufrecht zu erhalten, derart, dass diese etwa sechs bis acht Zoll unterhalb der oberen Platte 28 schwebt. Die Bahnschleife 16a bildet eine Pufferschleife, so dass die Bahn frei an der Eingangsstelle in die Materialbahnführungs- und vorschubanordnung 40 hängt. Wie in 5 dargestellt, können ein Lüfter 42 und eine Luftablenkplatte 44 unterhalb der Grundplatte 28 angeordnet sein, um Luft auf die nach oben weisende Fläche der aus Etikettenmaterial gebildeten Bahnschleife 16a zu blasen, um die Aufrechterhaltung des gewundenen Weges zu unterstützen.
  • Zusätzlich zu den Schleifenlichtsensoren 41a und 41b wird ein Erfassungssystem bereitgestellt, um den Verbrauch des Etikettenmaterials 16 auf der Rolle 14 zu erfassen und ein Signal an eine Förderbandhauptsteuereinheit zu geben, um aus nachfolgend erläuterten Gründen das Einführen neuer Dokumente in die Etikettenaufbringstation nach einer kurzen Verzögerung anzuhalten. Wie in 3 dargestellt, sind ein Paar Lichtstrahl- oder Lichtsensorelemente, die schematisch mit den Bezugszeichen 46a und 46b versehen sind, oder andere geeignete Sensoren an den gegenüberliegenden Seiten der Materialbahn 16 angeordnet, wo diese durch die Grundplatte 28 hindurchläuft, so dass die Materialbahn in der Regel den Lichtstrahl bricht, der sich zwischen den Sensorelementen erstreckt, wenn sie sich in Längsrichtung zur Schneidestation 22 vorwärts bewegt. Nach dem Entleeren der Rolle 14 läuft das Ende der Bahn 16 über die Sensorelemente 46a, b hinaus, wodurch ein Signal erzeugt wird, das an die Fördersystemsteuerung weitergegeben wird, um den weiteren Vorschub der Versandumschläge oder anderer Dokumente in dem Fördersystem 12 anzuhalten. Weil sich immer noch eine ausreichende Menge an Etikettenmaterial in der Schleife 16a befindet, um die Dokumente, die bereits in dem Fördersystem sind, mit Etiketten zu versehen, wird es ermöglicht, dass das Dokumentenfördersystem 12 nach Erhalt eines Bahnauslaufsignals von den Sensoren 46a, b eine geringe Anzahl weiterer Dokumente, etwa 5 bis 10, vorwärts bewegen kann, bevor das Fördersystem tatsächlich anhält.
  • Wie aus den 5 und 6 in Zusammenschau mit 3 hervorgeht, umfasst die Etikettenmaterialbahnführungs- und vorschubanordnung 40 eine allgemein vertikal angeordnete Führungsplatte oder ein Übergangsstück 48 mit einer allgemein vertikalen ebenen Fläche 48a, die von einem Paar seitlich beabstandet und parallel angeordneter Kantenführungen 50a und 50b begrenzt wird. Die Kantenführungen 50a, b sind in einem Abstand voneinander angeordnet, der allgemein der seitlichen Breite der Etikettenmaterialbahn 16 entspricht, und definieren einen offenen Kanal zur Aufnahme der seitlichen Randkanten der Materialbahn, um diese an der ebenen Fläche 48a entlang zu führen, wenn die Materialbahn zur Schneidestation 22 vorwärts bewegt wird. Ein Paar seitlich beabstandet angeordneter Seitenplatten 52 und 54 ist an den seitlich einander gegenüberliegenden Kanten der Führungsplatte 48 derart befestigt, dass es in parallelen Ebenen liegt und sich von der Führungsplatte nach hinten erstreckt. Die Seitenplatte 52 ist mit ihrer unteren Kante an und entlang einer Führungsstange 56 verschiebbar angeordnet, welche in geeigneter Weise unterhalb der Grundplatte 28 in einer parallelen Anordnung zu dieser gehalten wird. Die Seitenplatte 54 weist einen Mitnehmer oder eine Walze 58 auf, der bzw. die an ihrer Außenfläche befestigt ist und der bzw. die in einer geradlinigen Rille oder einem Kanal aufgenommen ist, der in einer Führungsplatte 60 ausgebildet ist, die in senkrechter Relation zur Unterseite der Grundplatte 28 befestigt ist, so dass sich der Führungskanal parallel zur Längsachse der Führungsstange 56 erstreckt. Auf diese Weise wirken die Seitenplatten 52 und 54 mit der Führungsplatte oder dem Übergangsstück 48 zusammen und bilden so einen horizontal verschiebbaren Schlitten, der entlang der Führungsstange 56 in eine hintere Stellung bewegbar ist zur Vereinfachung des ersten oder ersatzweisen Einfädelns oder Führers der Etikettenmaterialbahn zwischen den Kantenführungen 50a und 50b und entlang der ebenen Oberfläche 48a der Führungsplatte 48.
  • Zur Vereinfachung des beliebigen Zuführens oder Vorwärtsbewegens der Etikettenmaterialbahn 16 nach oben entlang der Führungsplattenfläche 48a ist eine Materialbahnvorschub- oder zuführrolle 64 auf einer Querantriebswelle 66 angeordnet, derart, dass die Zuführrolle 64 in einer Ausnehmung angeordnet ist, die sich allgemein mittig in der Führungsplatte 48 befindet. Die gegenüberliegenden Enden der Antriebswelle 66 sind in den Seitenplatten 52 und 54 gelagert, so dass sich die äußere Umfangsfläche der Zuführrolle 64 von der ebenen Führungsplattenfläche 48a leicht nach vorne erstreckt und die kleberfreie Fläche der Etikettenmaterialbahn greift, wenn diese entlang der Führungsplatte nach oben läuft. Wie in 5 dargestellt, erstreckt sich die Antriebswelle 66 durch die Seitenplatte 52 und weist ein Zahnriemenrad 68 auf, das über einen Zahnriemen 70 mit einem Antriebsrad 72 verbunden ist, welches an der Ausgangswelle eines an der Innenfläche der Seitenplatte 52 angeordneten Schrittmotors 74 befestigt ist. Eine gerippte Andruckrolle 76 ist unter der Grundplatte 28 angeordnet und wirkt mit der Zuführrolle 64 zusammen, wenn diese sich in ihrer vorderen Stellung befindet, um die Etikettenmaterialbahn beim Einschalten des Schrittmotors 74 vorwärts zu bewegen. Wie nachfolgend beschrieben wird, ermöglicht der Schrittmotor 74 einen beliebigen stufenweisen Vorschub der Etikettenmaterialbahn 16, um Etiketten mit unterschiedlicher Höhe, etwa mit einer Höhe von 15,8 mm (5/8 Zoll) für Strichcodes und von 31,7 mm (1 1/4 Zoll) für Adressetiketten, herzustellen.
  • Die Führungsplatte oder Übergangsfläche 48a weist eine Mehrzahl von Vakuumöffnungen 48b auf, die durch ein Steuerventil (nicht dargestellt) mit einer Vakuumquelle verbunden sind. Ein relativ geringes Vakuum wird auf die Öffnungen 48b aufgebracht, um so die Etikettenmaterialbahn in verschiebbarem Kontakt mit der Führungsplattenfläche 48a während des Abtrennens durch das Schneidemittel 82 leicht zu halten, um Etiketten herzustellen und danach weiteres Bahnmaterial 16 zur Schneidestation 22 zu führen.
  • Die Etikettenmaterialbahn 16 wird von der Materialbahnführungs- und Vorschubanordnung 40 in eine festgelegte vertikale Position relativ zur Schneidestation 22 geführt, die dazu dient, das Etikettenmaterial quer zu seiner Längsachse abzutrennen und Etiketten jeder beliebigen Höhe herzustellen. Die Schneidestation 22 umfasst eine Schneidemittelanordnung, die generell mit dem Bezugszeichen 80 versehen ist und die ein Schneidemittel 82 mit einer vorderen Schneidekante 82a aufweist. Das Schneidemittel 82 ist befestigt an und wird getragen von einer Präzisionskugelführung 84, die auf einer horizontalen Platte 86a eines allgemein U-förmig ausgebildeten Trägerrahmens 86 angeordnet ist, der an der Unterseite der Grundplatte 28 befestigt ist. Das Schneidemittel 82 ist horizontal geradlinig in einer Richtung senkrecht zur Führungsplattenfläche 48a und in einer vertikalen, die Längsachse der Etikettenmaterialbahn 16 aufweisenden Ebene beweglich.
  • Die Pendelbewegung des Schneidemittels 82 wird durch einen Auslöser zum Betätigen der Umschaltverbindung ausgeführt, der generell mit dem Bezugszeichen 90 versehen ist. Wie in den 2 und 3 dargestellt, ist der Auslöser zum Betätigen der Umschaltverbindung 90 unter der Grundplatte 28 angeordnet und umfasst einen Druckluftbetätigungszylin der 92 mit einem Kolben 92a, der in Reaktion auf den pneumatischen Druck, der auf den Betätigungszylinder 92 aufgebracht wird, bewirkt durch eine Schraubendruckfeder 94 einen Gleitblock 96 in die axiale Richtung des Kolbens 92a bewegt. Der Gleitblock 96 ist in einer Richtung zum Betätigungszylinder 92 hin durch eine Schraubendruckfeder 98 vorgespannt, die teilweise in einem Blindloch in einem Trägerblock 100, der an der Unterseite der Grundplatte 28 befestigt ist, aufgenommen ist. Das Ende der Schraubendruckfeder 98, das in dem Trägerblock 100 angeordnet ist, liegt gegen eine Kugel 102 an, die eine Schwenkbewegung der Feder ermöglicht. Das gegenüberliegende Ende der Druckfeder 98 ist in einer flachen Ausnehmung oder in einem Blindloch am gegenüberliegenden Ende des Gleitblocks 96 aufgenommen und spannt den Gleitblock gegen das benachbarte Ende des Betätigungszylinders 92 und gegen die Druckfeder 94 vor. Das gegenüberliegende Ende des Betätigungszylinders 92 ist schwenkbar mittels einer Kugel 106 mit einem Trägerblock 104 verbunden, der an der Unterseite der Grundplatte 28 befestigt ist.
  • Ein Paar im Wesentlichen identischer Betätigungsverbindungen 110 und 112 ist schwenkbar mit dem Gleitblock 96 jeweils bei 110a und 112a verbunden. Das gegenüberliegende Ende der Betätigungsverbindung 110 ist schwenkbar bei 110b mit einem Block 114 verbunden, der an der Unterseite der Grundplatte 28 befestigt ist. Das gegenüberliegende Ende der Schwenkverbindung 112 ist schwenkbar bei 112b mit der Kugelführung 84 verbunden. Wenn der Gleitblock 96 in der in 2 gezeigten Weise angeordnet ist, wird durch Druckbeaufschlagung des Betätigungszylinders 92 der Kolben 92a ausgedehnt und die Bewegung des Gleitblocks in einer nach rechts gerichteten Richtung gegen die Kraft der Feder 98 ausgeführt. Die Betätigungsverbindungen 110 und 112 führen dadurch eine umschaltähnliche Bewegung aus, wobei die Verbindung 110 um ihre feststehende Schwenkverbindung 110b schwenkt und die Verbindung 112 die Kugelführung 84 und damit das Schneidemittel 82 in die Längsrichtung der Kugelführung bewegt. Die Kugelverbindungen 102 und 106 nehmen die leichte seitliche Bewegung des Gleitblocks 96 auf, während die Verbindung 110 um ihre Schwenkverbindung 110b schwenkt. Durch Nachlassen des Drucks von dem Betätigungszylinder 92 kann die Schraubenfeder 98 den Gleitblock 98 in seine Ausgangsstellung zurückbringen, wodurch auch das Schneidemittel in seine Ausgangsstellung zurückkehrt. Die Geometrie der Verbindungen 110 und 112 ist so gewählt, dass das Schneidemittel schnell durch einen Schneidehub von etwa 3,2 mm (1/8 Zoll) bewegt wird.
  • Wie in den 2, 3 und 7 dargestellt, ist das Schneidemittel 82 so angeordnet, dass sich seine Schneidekante 82a in einem festgelegten Abstand über der oberen Fläche der Grundplatte 28 befindet, wobei sich der Abstand danach richtet, welcher Abstand zwischen der unteren Kante eines Versandumschlags, der von den Förderbändern 126 und 128 transportiert wird, und der unteren Kante eines Etiketts, das auf den Umschlag aufgebracht wird, gewünscht wird. Das Schneidemittel ist auch so angeordnet, dass, wenn es sich, wie in 2 dargestellt, in seiner hinteren nichtschneidenden Stellung befindet, die Schneidekante 82a in einem geringen Abstand hinter der Ebene der ebenen Fläche 48a auf der Führungsplatte 48 und hinter der Etikettenmaterialbahn 16 angeordnet ist, die entlang der Führungsfläche durch die Zuführrolle 64 nach oben geführt wird. Während eines Schneidehubs wirkt die Schneidekante 82a mit einer feststehenden Abscherklinge 120 zusammen, um die Materialbahn 16 quer zu ihrer Längsachse abzutrennen. Die Abscherklinge 120 ist im Allgemeinen rechteckig ausgebildet und wird auf der oberen Fläche der Grundplatte 28 durch einen Abstandhalter 121 und die Stifte 120a getragen, so dass eine vordere untere Kante der Abscherklinge mit der Schneidekante 82a zusammenwirkt, um die Abscherung der Etikettenmaterialbahn auszuführen. Die Schneidekante 82a ist an dem Schneidemittel 82 so ausgebildet, dass sie, wie in 2 gezeigt, gegenüber der Ebene der Materialbahn leicht geneigt ist, so dass die Schneidekante die Materialbahn allmählich fortschreitend durchschneidet, wobei sie, wie in 2 gezeigt, mit der rechten Kante beginnt und mit der linken Kante endet, wenn das Schneidemittel in einem Schneidehub vollständig ausgefahren ist.
  • Es ist ersichtlich, dass, während die Schneideklinge 82 durch einen bahntrennenden Hub als Reaktion auf die Betätigung des Betätigungszylinders 92 bewegt wird, die neu gebildete Führungskante der Materialbahn 16 geringfügig unter die feststehende Abscherklinge 120 bewegt wird. Um sicherzustellen, dass die neu gebildete Führungskante der Etikettenmaterialbahn 16 in eine Stellung zurückkehrt, die eine Vorwärtsbewegung der Materialbahn ermöglicht, um das nächstfolgende Etikett ohne Beeinträchtigung durch das Schneidemittel herzustellen, ist eine Abziehstange 122 mit dem Schneidemittel 82 verbunden, derart, dass sie allgemein parallel in einem Abstand vor der Schneidekante 82a liegt, damit die Etikettenmaterialbahn zwischen der Schneidekante 82a und der Abziehstange hindurchlaufen kann. Hierzu ist die Abziehstange 122 mit einer rückwärtigen Kantenfläche 122a ausgeführt, die in einem Abstand dicht neben der Schneidekante 82a angeordnet ist und sich geringfügig in den Weg der Etikettenmaterialbahn 16 hinein erstreckt, wenn sich das Schneidemittel in seiner zurückgezogenen Stellung befindet. Wenn das Schneidemittel 82 betätigt wird, um die Etikettenmaterialbahn abzutrennen, bewegt sich die Abziehstange mit dem Schneidemittel und gleitet unter die feststehende Abscherklinge 120. Wenn das Schneidemittel 82 einen Etikettenabtrennhub ausgeführt hat, bewegt sich die Abziehstange 122 entlang ihres Rückwegs und schiebt die neu gebildete Führungskante der Materialbahn zurück in den ursprünglichen Etikettenweg, wodurch der Vorschub der Materialbahn zum Herstellen des nächsten Etiketts ermöglicht wird. Die Abziehstange 122 ist vorzugsweise allgemein U-förmig ausgebildet und an der Schneideklinge 8 mittels Stiften 124 (2) befestigt. Das Abziehklinge kann aus einem geeigneten Kunststoffmaterial, wie beispielsweise DELRIN, hergestellt sein und weist eine längliche Tasche 122b auf, die in ihrer oberen Fläche ausgebildet ist, um ein dochtähnliches Material aufzunehmen, das ein Schmiermittel, wie beispielsweise Schmieröl, enthält. Während sich die Abziehstange 122 mit der Schneideklinge 82 vor- und zurückbewegt, wird das Schmiermittel auf die umgebenden Bauelemente aufgebracht und schmiert diese zur Verhinderung der Anhäufung von Kleber von der Materialbahn 16, wenn diese zu Etiketten getrennt wird.
  • Wie in 2 dargestellt, weist das Förderbandsystem 12 ein Paar Endlosförderbänder 126 und 128 auf, die, wie bei 130 gezeigt, jeweils um mehrere Mitläuferwalzen gelegt sind. Die Bänder 126 und 128 definieren einen Lauf oder eine Strecke benachbarter Förderbänder 126a und 128a und einen Einführspalt 132, um Versandumschläge und dergleichen von einem vorgeschalteten Förderer oder anderen Fördermitteln (nicht gezeigt) aufzunehmen und sie in nachgeschalteter Richtung oder, wie in 2 gezeigt, von links nach rechts weiterzubefördern. Es wird deutlich, dass eine Antriebswalze für jedes der Förderbänder 126 und 128 vorgesehen ist, so dass sie mit derselben Geschwindigkeit in Längsrichtung angetrieben werden. In der gezeigten Ausführungsform ist ein zusätzliches Förderband 134 auf einem Paar Mitläuferwalzen 136 angeordnet, so dass eine Strecke des Förderbandes 134 hinter der Förderbandstrecke 126a und in diese eingreifend eingerichtet wird, wenn das Förderband einen Weg hinter der Schneideanordnung 22 quert. Die Mitläuferwalzen 130 und 136 sind an der oberen Fläche der Grundplatte 28 angeordnet, so dass die entsprechenden Förderbänder 126, 128 und 134 in einem Abstand über der Grundplatte angeordnet sind, der ausreicht, die Bereiche der unteren Flächen der Versanddokumente freizulegen, die von den Bandstrecken 126a, b befördert werden, um Etiketten auf die freiliegenden Flächen aufzubringen.
  • Wie vorstehend kurz beschrieben, arbeitet das Schaufelelement 24 im Zusammenhang mit dem Abtrennen jedes aufeinanderfolgenden Etiketts von der Etikettenmaterialbahn 16 durch die Schneideanordnung 22, derart, dass das Schaufelelement jedes Etikett hält, während es abgetrennt wird, und das Etikett in eine Stellung bewegt, in der es auf ein Dokument geklebt wird, das durch die Förderbandstrecken 126a und 128a befördert wird. Aus einer Zusammenschau der 8 und 9 mit 2 wird deutlich, dass das Schaufelelement 24 ein längliches hohl ausgeführtes Schaufelelement aufweist, das einen im Allgemeinen rechteckigen Querschnitt umfasst, der durch eine ebene vordere Etikettenkontaktfläche 140 definiert ist, die in einer äußeren gebogenen Endfläche 140a einer nach hinten ebenen Wandfläche 142 und jeweils oberer und unterer ebener Wandflächen 144a und 144b endet. Das Schaufelelement 24 weist eine hohl ausgeführte innere Vakuumkammer 146 auf, die über einen länglichen Anschluss 148, der in der oberen Wand 144a ausgebildet ist, mit einer Vakuumquelle verbunden werden kann. Das Schaufelelement 24 ist an dem unteren Ende einer vertikalen Schwenkwelle 150 befestigt, die die Ausgangswelle eines flüssigkeitsdruckgesteuerten Betätigungselements 152 bildet. Das Betätigungselement 152 ist an einer Grundplatte 28 befestigt, so dass das Schaufelelement 24 in einem Abstand über der Höhe der Schneidekante 82a schwenkbar in einer Ebene parallel zur Grundplatte 28 angeordnet ist. Das Betätigungselement 152 wird unter seiner Typenbezeichnung 912B-PM-611BA von MAC, Inc. vertrieben.
  • Das Betätigungselement 152 umfasst ein Vierwege-Druckluftsteuerventil, das eine turnusmäßige Pendelbewegung des Schwenkschaftes 150 und dadurch eine Schwenkbewegung des Schaufelelementes 24 um die Längsachse der Welle 150 ermöglicht. Das Betätigungselement 152 dient zum Schwenken des Schaufelelementes zwischen einer Stellung, in der sich die vordere Fläche 140 in einem geringen Abstand hinter der Ebene der ebenen Fläche 48a der Materialbahnführungsplatte befindet, und einer vorderen Stellung, in der das gebogene äußere Ende 140a des Schaufelelementes die unteren freiliegenden Bereiche der Versandumschläge oder dergleichen berührt, die von den Förderbandstrecken 126a und 128a befördert werden.
  • Der Vakuumanschluss 148 in der oberen Wand 144a des Schaufelelementes 24 bildet die Verbindung mit einer Vakuumöffnung 156, die in einer unteren horizontalen Wand 158a eines Vakuumblocks 158 ausgebildet ist. Der Vakuumblock 158 ist das Schaufelelement 24 überlagernd angeordnet, so dass die obere Wand 144a des Schaufelelementes mit der gegenüberliegenden unteren Wand 158a des Vakuumblocks verschiebbar verbunden ist. Wie in 8 dargestellt, ist die Vakuumöffnung 156 so angeordnet, dass sie mit dem Vakuumanschluss 148 in dem Schaufelelement 24 verbunden ist, wenn sich das Schaufelelement in seiner hinteren Stellung hinter der Etikettenmaterialbahn 16 befindet, die von der Etikettenzuführwalze 34 vorwärts bewegt wird, und bleibt mit dem Anschluss 148 verbunden, bis das Schaufelelement im Wesentlichen seine vordere Stellung erreicht, wie in 8 angedeutet, wobei der Vakuumanschluss 148 zu diesem Zeitpunkt nicht mehr unter der Vakuumöffnung 156 liegt. Mit dieser Anordnung wird ein Vakuum innerhalb der inneren Vakuumkammer 146 des Schaufelelementes 24 erzeugt und wirkt durch mehrere Vakuumöffnungen 140b, die in der vorderen Wandfläche 140 des Schaufelelementes ausgebildet sind, um das Etikett zu greifen und zu halten, während es von der Etikettenmaterialbahn 16 durch das Schneidemittel 82 abgetrennt wird. Gleichzeitig mit dem Abtrennen eines Etiketts von der Materialbahn wird das Schaufelelement entgegen dem Uhrzeigersinn oder nach vorn um die Schwenkstange 154 geschwenkt, wie in 8 dargestellt, indem das Druckluftbetätigungselement 152 betätigt wird, so dass die führende Kante des Etiketts mit dem Dokument, das in benachbarter Relation zu dem Schaufelelement befördert wird, in Eingriff kommt und darauf aufgeklebt wird. Wenn das Schaufelelement 24 seine äußerste Schwenkstellung erreicht, wobei das äußere Ende 140a ein Etikett gegen einen Umschlag oder dergleichen drückt, ist der Vakuumanschluss 148 nicht mehr mit der Vakuumöffnung 156 verbunden, so dass die Vakuumkammer 146 nicht mehr unter Vaku um steht. Wenn der Versandumschlag, auf den das Etikett aufgebracht wird, vorwärts bewegt wird, zieht er das Etikett entlang der Oberfläche 140 des Schaufelelementes, so dass die äußerste linke Öffnung 140b in dem Schaufelelement der Atmosphäre ausgesetzt wird. Dadurch kann sich das Etikett von dem Schaufelelement lösen, und das gebogene Schaufelende 140a kann nach und nach das restliche Etikett an dem vorbeilaufenden Umschlag leicht andrücken. Das Schaufelelement 24 wird dann zurück in seine ursprüngliche Stellung bewegt, indem das Betätigungselement 152 betätigt wird, um das Abtrennen und Aufbringen des nächstfolgenden Etiketts vorzubereiten. Das Schaufelelement 24 befindet sich vorzugsweise einen Zoll von dem Förderweg entfernt, der von den Versanddokumenten durchquert wird, wenn sich das Schaufelelement in seiner hinteren Stellung befindet.
  • Die vorliegende Erfindung umfasst mehrere Sensorsysteme, um den Betrieb des trägerbandlosen Etikettenaufbringsystems 10 aufzunehmen und zu steuern. Wie in 2 dargestellt, entsprechen die den Weg ankommender Dokumente überspannenden Förderbandstrecken 126a und 128a einer Mehrzahl von Sensorelementen, die schematisch bei A, B, C und D dargestellt sind, wobei jedes Sensorelement ein Signal an das elektronische Etikettenaufbringsystem 10 ausgibt, wenn ein sich vorwärts bewegendes Dokument zwischen den jeweiligen Sensorelementen hindurchläuft. Während des Vorschubs eines Dokumentes entlang des Dokumentenwegs, der von den Förderbandstrecken 126a und 128a von links nach rechts gebildet wird, wird das Sensorelement A zuerst durch die führende Kante eines sich vorwärts bewegenden Dokumentes betätigt. Der Sensor A ist einer von mehreren Sensorelementen, die linear entlang des Dokumentenweges des gesamten Dokumententransportsystems (nicht gezeigt) angeordnet sind, von dem das Etikettenaufbringsystem 10 einen Teil bildet. Diese Sensorelemente A erfüllen eine Aufspürfunktion, um die Kontrolle darüber zu behalten, an welcher Position sich jedes einzelne Dokument befindet, während es durch das gesamte Doku mententransportsystem vorwärts bewegt wird.
  • Das Sensorelement B ist ein Betätigungssensor, der ebenfalls ein elektronisches Signal ausgibt, wenn die Führungskante eines sich vorwärts bewegenden Dokumentes erfasst wird. Die Darstellung der Zeitachse in 10 zeigt, dass das Signal, das von dem Sensorelement B erzeugt wird, zunächst zwei Funktionen gleichzeitig ausführt. Als erstes wird der Schrittmotor 74, der die Schrittzuführrolle 64 betätigt, eingeschaltet, um die Bahn 16 fünfundzwanzig Schritte nach oben (jeder Schritt entspricht 0,58 mm [0,023 Zoll] in der bevorzugten Ausführungsform) zwischen die feststehende Abscherklinge 120 und das bewegliche Schneidemittel 82 zu bewegen, um die Oberseite der Bahn 16 neben dem Schaufelelement 24 zu positionieren. Hierzu ist der Schrittmotor 74 für etwa 12 Millisekunden in Betrieb, wodurch das vordere Ende der Bahn 16 in den geeigneten Abstand über den Schneidemitteln 82, 120 gebracht wird, um ein Etikett der geeigneten Höhe herzustellen. Die zeitliche Abfolge des Betriebs des Schrittmotors 74 ist veränderbar, um die Höhe des Etiketts auf jede festgelegte Größe einzustellen. Zweitens unterdrückt die Steuerung den Betrieb des Schaufelelementes 24 während einer Dauer von etwa 28 Millisekunden ab dem Start der Sequenz, um zu verhindern, dass die Schaufel die Bahn 16 berührt, nachdem die Bahn fünfundzwanzig Schritte vorwärts bewegt wurde und im Weg der Schaufel angeordnet ist.
  • Nachdem die Bahn 16 bei zunächst blockierter Schaufel 12 Millisekunden vorwärts bewegt wurde, wird das Luftventil (nicht gezeigt), das das bewegliche Schneideelement 82 betätigt, für eine Dauer von etwa 25 Millisekunden betätigt, um die hochstehende Materialbahn über den Schneidemitteln 82, 120 von dem verbleibenden Abschnitt der Bahn zum Herstellen des Etiketts abzutrennen.
  • Die Sensorelemente C und D haben ähnliche Funktionen. Jedoch ist der Sensor C so ausgelegt, dass er ein elektronisches Signal ausgibt, wenn die Führungskante eines sich vorwärts bewegenden Dokumentes erfasst wird, und das Sensorelement D ist so ausgelegt, dass es ein elektronisches Signal ausgibt, wenn die nacheilende Kante eines sich vorwärts bewegenden Dokumentes erfasst wird. Während des Betriebs entscheidet das Bedienpersonal, welcher Sensor C oder D betätigt wird, da das Etikett bei bestimmten Dokumentenbeförderungsvorgängen maßstäblich zur Führungskante angeordnet werden muss und das Etikett in anderen Verfahren maßstäblich zur nacheilenden Kante des Dokumentes angeordnet wird.
  • Wenn entweder das Sensorelement C oder das Sensorelement D durch das sich vorwärts bewegende Dokument ausgelöst wird, ist eine kurze Verzögerung bis zur Betätigung des Schaufelelementes 24 im System programmiert, um den Abstand zwischen dem Sensor C oder D und der Etikettaufbringstation auszugleichen, wobei die Vorschubgeschwindigkeit des Dokumentes berücksichtigt wird. Dann wird die vorausgegangene Schaufelunterdrückung, wie schematisch in 10 gezeigt, aufgehoben. Als nächstes wird das Ventil, das dem Druckluftbetätigungselement 152 zum Betreiben des Schaufelelementes 24 zugeordnet ist, für etwa 25 Millisekunden eingeschaltet, wodurch die Schaufel 24 nach außen schwenkt, wodurch das Etikett, das von der Bahn 16 abgeschnitten wurde, durch die Vakuumkraft an der Schaufel gehalten wird, wobei die Klebefläche der Bahn zu dem Dokumentenbeförderungsweg hin weist. Das Etikett wird dann in der vorstehend beschriebenen Weise auf das sich vorwärts bewegende Dokument geklebt. Gleichzeitig gibt der Sensor C oder D ein Signal aus, das das Einschalten der Steuerung für die Bahnvorschubfolge für 21 Millisekunden nach dem Erfassen des sich vorwärts bewegenden Dokumentes durch Sensor C oder D unterdrückt, damit gewährleistet ist, dass die verbleibende Materialbahn nicht nach oben in die Schneidestation vorläuft, während sich die Schaufel 24 vorund zurückbewegt.
  • Durch die Steuersequenz für die Bahnzuführung und zum Aktivieren des Schneidemittels, beeinflusst durch das Sensorelement B, kehrt das bewegliche Schneidemittel 82 nach 25 Millisekunden durch die Feder vorgespannt in seine Ausgangs- oder Bereitschaftsstellung zurück. Gleichzeitig beginnt das bewegliche Schneidemittel 82, sich in seine Umkehrstellung zu bewegen, ein Verzögerungssignal wird an den Bahnvorschubmotor 74 ausgegeben, um die Bahnbewegung weiter zu verzögern, bis das bewegliche Schneidemittel 82 den Weg freigibt, auf dem das nächste Bahnstück vorgeschoben wird. Auf diese Weise behindert das bewegliche Schneidemittel den Vorschub der Materialbahn nicht.
  • Am Ende dieser Verzögerung von 12 Millisekunden wird die Bahnvorschubunterdrückung durch die Sensoren C oder D beendet, und das Bahnmaterial 16 wird drei Schritte nach unten und dann während einer Dauer von 12 Millisekunden umgehend fünf Schritte nach oben bewegt. Der Zweck dieser geringfügig nach unten und dann nach oben gerichteten Bewegung der Bahn an dieser Stelle wird in 11 deutlich, in der die Stellung des beweglichen Schneidemittels 82 gezeigt wird, unmittelbar nachdem ein Etikett 16b von der Materialbahn 16 abgetrennt wurde und das Etikett durch die Vakuumkraft an der Fläche 140 der Schaufel 24 gehalten wurde. Während sich das bewegliche Schneidemittel 82 nach einem Schneidevorgang in die Richtung „a" bewegt, bewirkt der Kleber auf der Fläche „b" der Bahn 16, dass die oberste Spitze der ungeschnittenen Bahn an der Unterseite des beweglichen Schneidemittels haftet, wie es bei „x" in 11 gezeigt ist. Wenn man die Bahn 16 in dieser Stellung verharren ließe, würde der nachfolgende, nach oben gerichtete Vorschub der Bahn 16 mittels der Schrittwalze 64 und der gerippten Andruckrolle 76 im Wesentlichen unterbrochen und eine korrekte Herstellung nachfolgender Etiketten würde verhindert.
  • Um dieses Problem zu vermeiden, treibt die Steuerung des Etikettenaufbringsystems 10 die Schrittwalze 64 durch den Sensor B nach jedem Abtrennvorgang innerhalb von 12 Millisekunden drei Schritte zurück, nachdem das bewegliche Schneidemittel 82 begonnen hat, sich in die Ausgangsstellung zurück zu bewegen. Während dieser Dauer von 12 Millisekunden bewegt sich das bewegliche Schneidemittel 82 aus dem Bahnweg, mit „y" bezeichnet, heraus und kann den nachfolgenden Bahnvorschub nicht behindern. Während die Schrittwalze 64 die Bahn nach unten bewegt, löst sich die Spitze der ungeschnittenen Bahn von der geneigten Unterseite des beweglichen Schneidemittels 82 und wird durch die Kraft des Vakuums nach links (in 11 gezeigt) in Richtung auf und gegen das Übergangsstück 48 gedrückt. Nachdem sich die Bahn von jeglichem Klebeeingriff mit dem beweglichen Schneidemittel 82 gelöst hat, kann sie sich frei und ungehindert nach oben zur Schneidestation und zur Schaufel vorwärts bewegen.
  • Als nächstes bewegt die Schrittwalze 64 die Bahn 16 rasch fünf Schritte nach oben, um die neu gebildete obere oder Führungskante des verbleibenden Etikettenmaterials 16 in einer Ebene „z" vertikal im Bereich etwa der halben Höhe der feststehenden Abscherklinge 120 anzuordnen, die sich unter der unteren Wand 144b des Schaufelelementes 24 befindet. In diesem Moment wird das Schaufelelement 24 durch Betätigung des Schaufelbetätigungselements 152 in seine Ausgangsstellung bewegt. Das Schaufelelement 24 und das bewegliche Schneidemittel 82 befinden sich nun in ihren Anfangsstellungen, und die Etikettenmaterialbahn 16 wurde über die Schneideebene und in die Stellung vorgeschoben, in der sie für den nächsten Etikettenvorschub und Aufbringvorgang bereit ist. Diese Schritte wiederholen sich zum Aufbringen jedes nachfolgenden Etiketts.
  • 12 zeigt einen schematisch mit dem Bezugszeichen 180 dargestellten Vakuumsensor, der durch den Vakuumblock 158 mit einer Vakuumleitung 182 zum Schaufelelement 24 verbunden ist. Der Sensor 180 erfasst unmittelbar nach jedem Etikettenabtrennvorgang, ob ein Etikett 16b, das von dem Etikettenmaterial 16 abgetrennt wurde, in der geeigneten Stellung an der Schaufelvorderfläche 140 anliegt, und erfasst auch, ob das Etikettenzuführsystem blockiert oder durch eine andere Ursache gestört ist. Die Vakuumlinie oder Leitung 182, die ein Vakuum in die hohle Kammer 146 der Schaufel 24 einführt, umfasst eine Öffnung 184, mit der der Vakuumsensor 180 wirksam verbunden ist. Der Vakuumsensor 180 erfasst die Vakuumhöhe in der Leitung 182 und ist so programmiert, dass er ein Warnsignal abgibt, wenn die Vakuumquelle unter einen voreingestellten Schwellenwert fällt. In der gezeigten Ausführungsform wird die Vakuumquelle mit etwa 381 mm (15 Zoll) Hg versorgt. Der Sensor 180 ist so programmiert, dass er ein Signal ausgibt, wenn das Vakuum in der Leitung 182 auf etwa 127 mm (5 Zoll) Hg abfällt.
  • Liegt ein Etikett 16b an der vorderen Fläche 140 der Schaufel 24 an, verhindert die Fläche des Etiketts ein Entweichen des Vakuums aus der hohl ausgeführten Vakuumkammer 146 durch die Anschlüsse 140b, und das Vakuum in der Kammer 146 und der Leitung 182 wird auf einem Druck von 381 mm (15 Zoll) Hg gehalten. Liegt das Etikett 16b nicht an der vorderen Fläche der Schaufel 24 an, entweicht das Vakuum durch die offenen Anschlüsse 140b und die Vakuumquelle fällt umgehend auf 127 mm (5 Zoll) Hg ab, so dass der Sensor 180 ein Signal an die Dokumentenzuführsteuerung ausgibt, um den Vorschub der Dokumente zur Dokumentenetikettierstation anzuhalten. Nach Korrektur des Fehlers durch das Bedienpersonal nimmt das Etikettenaufbringsystem 10 seinen normalen Betrieb wieder auf.
  • Während eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung gezeigt und beschrieben wurde, ist dem Durchschnittsfachmann klar, dass Abweichungen und Änderungen ausführbar sind, ohne vom erfinderischen Gedanken abzuweichen, der in den folgenden Ansprüchen definiert ist.

Claims (13)

  1. System (10) zum Aufbringen von trägerbandlosen Etiketten zum Aufbringen einer Quelle aus trägerbandlosem Endlosetikettenmaterial (16) auf Dokumente, die nicht überlappend, sequentiell und kantengenau entlang eines ersten festgelegten Weges durch das System befördert werden, wobei das Etikettenmaterial (16) eine Klebefläche und eine gegenüberliegende kleberfreie Fläche aufweist, auf die Zeichen druckbar sind, wobei das System Folgendes umfasst: einen Förderer zum Befördern der Dokumente entlang des ersten festgelegten Weges in nicht überlappender, sequentieller, kantengenauer Weise, eine Etikettenzuführung (20) zum Ausführen der allmählich fortschreitenden Längsbewegung des Etikettenmaterials (16) entlang eines zweiten festgelegten Weges, so dass eine führende Kante des Etikettenmaterials in einer festgelegten benachbarten Relation zum ersten Weg steht, eine Schneidestation (22), die in einer feststehenden Relation zur Etikettenzuführung angeordnet ist, wobei die Schneidestation (22) ein Schneidemittel (82) aufweist, das dazu dient, das Etikettenmaterial (16) im Allgemeinen quer in einem vorher festgelegten wählbaren Abstand zur führenden Kante (82a) abzutrennen, um ein Etikett mit einer vorher eingestellten Höhe herzustellen, und eine Schaufelanordnung (24) mit einem beweglichen Schaufelelement (24), das neben der Schneidestation (22) angeordnet ist und die kleberfreie Seite des Etikettenmaterials (16) zwischen der führenden Kante des Etikettenmaterials und dem Schneidemittel in Eingriff bringt, wobei das bewegliche Schaufelelement dazu dient, das abgetrennte Etikett zu tragen und lösbar zu halten und die Klebefläche des Etiketts gegen eine Seite eines kantengenauen Dokumentes zu drücken, wenn sich das Dokument fortlaufend, kantengenau, nicht überlappend und unterbrechungsfrei entlang des ersten Weges durch das Etikettenaufbringsystem (10) hindurch bewegt.
  2. System nach Anspruch 1 mit einem Steuermittel, das dazu dient, das Schneidemittel (82) zu betätigen und eine querverlaufende führende Bezugskante (82a) in das Etikettenmaterial (16) zu schneiden.
  3. System nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Etikettenzuführung (20) bei einer Quelle aus trägerbandlosem Etikettenmaterial, bei der es sich um eine Rolle (14) mit einer durch diese hindurchgehenden axialen Öffnung (14a) handelt, darüber hinaus ein Paar frei. drehbarer Walzen (32a, 32b) aufweist, die sich durch die axiale Öffnung (14a) beim Betrieb des Systems parallel in einem Abstand relativ zu einer Drehachse der Rolle erstrecken, wobei die Rolle von den Walzen getragen wird, so dass die Rolle frei drehbar ist, wenn das trägerbandlose Etikettenmaterial (16) von ihr abgezogen wird.
  4. System nach Anspruch 3, wobei die Etikettenzuführung (20) dazu dient, die fortschreitende Bewegung des trägerbandlosen Etikettenmaterials (16) in Längsrichtung von der Rolle (14) durch einen gewundenen Weg (16a) auszuführen, wobei die Etikettenzuführung (20) weiterhin Sensoren (41a, 41b) umfasst, die dazu dienen, den gewundenen Weg (16a) zu erfassen und den gewundenen Weg (16a) vorwärts zu bewegen und das Etikettenmaterial (16) vorwärts zu bewegen, wenn sich das Etikettenmaterialstück (16) durch den gewundenen Weg (16a) derart verkürzt, dass es von dem gewundenen Weg (16a) abweicht.
  5. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Schaufelelement (24) eine Saughaftung auf das Etikettenmaterial (16) aufbringt, um das Etikettenmaterial (16) lösbar festzuhalten, während das Etikettenmaterial (16) durch das Schneidemittel (82) getrennt wird.
  6. System nach Anspruch 5, wobei das Schaufelelement (24) eine längliche Schaufel (24) umfasst, die schwenkbar neben einem Ende angeordnet ist, zur Ausführung einer Schwenkbewegung zwischen einer ersten Stellung in einem Abstand von dem ersten Weg und einer zweiten Stellung dicht neben dem ersten Weg, wobei die Schaufel ein hohl ausgeführtes Inneres (146) aufweist und. eine etikettengreifende Oberfläche mit mindestens einer Vakuumöffnung (156) aufweist, die mit dem hohl ausgeführten Inneren (146) in Verbindung steht, wobei die Schaufel (24) weiterhin eine Ventilöffnung (148) aufweist, die mit dem hohl ausgeführten Inneren (146) in Verbindung steht, zur Verbindung mit einer Vakuumquelle, um ein Vakuum an der Vakuumöffnung (156) zu erzeugen, und wobei die Ventilöffnung (148) dazu dient, ein Vakuum auf die Vakuumöffnung (156) aufzubringen, wenn sich die Schaufel (24) in der ersten Stellung befindet, und die Vakuumöffnung (156) von der Vakuumquelle zu isolieren, wenn sich die Schaufel (24) in der zweiten Stellung befindet.
  7. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Schneidestation (22) eine Führungsplatte (48) mit einer Führungsfläche (48a) aufweist, die in einer im Allgemeinen senkrechten Ebene angeordnet ist, wobei die Führungsfläche (48a) auf dem zweiten Weg liegt, so dass das Etikettenmaterial (16) über die Führungsfläche (48a) gleitet, wenn sich das Etikettenmaterial (16) dem Schneidemittel (82) nähert.
  8. System nach Anspruch 7, wobei die Führungsfläche (48a) mindestens eine Vakuumöffnung (156) aufweist, die mit einer Vakuumquelle verbunden ist, und ein Steuerventil umfasst, das der Vakuumquelle zugeordnet ist und dazu dient, ein Vakuum auf diese oder jede Vakuumöffnung (156) aufzubringen, um das Etikettenmaterial (16) an der Führungsfläche (48a) zu befestigen, wenn das Schneidemittel (82) das Etikettenmaterial (16) abtrennt, und wobei das Steuerventil dazu dient, die Vakuumquelle von dieser oder jeder Vakuumöffnung (156) abzukoppeln, während das Etikettenmaterial (16) nach jedem Abtrennen des Etikettenmaterials (16) zur Herstellung eines Etiketts entlang des zweiten Weges vorwärts bewegt wird.
  9. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Schneidestation (22) eine Abziehstange (122) aufweist, die im Wesentlichen parallel in einem Abstand relativ zu dem Schneidemittel (82) angeordnet ist, zur Ausbildung einer zwischenliegenden Öffnung, durch die das Etikettenmaterial (16) hindurchläuft, wobei die Abziehstange (122) zusammen mit dem Schneidemittel (82) bewegbar ist und dazu dient, jede neu gebildete querverlaufende Führungskante des Endlosetikettenmaterialstücks (16) in eine Stellung zurückzuführen, in der der Vorschub des Etikettenmaterials (16) in der Längsrichtung und das Abtrennen des nächsten folgenden Etiketts von dem Etikettenmaterial (16) vorbereitet wird.
  10. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Schneidemittel (82) eine Schneidekante (82a) aufweist, die zur Ebene des in der Schneidestation (22) angeordneten Etikettenmaterials (16) hin geneigt ist, um das Etikettenmaterial (16) schrittweise quer dazu zur Herstellung eines Etiketts abzutrennen.
  11. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Schaufelelement (24) zwischen einer Stellung in einem Abstand zu einem Dokument, das in der Etikettenaufbringstation (10) angeordnet ist, und einer Stellung dicht daneben beweglich ist, wobei das Schneidemittel (82) mit dem Schaufelelement (24) zusammenwirkt zum Zwecke des vollständigen Abtrennens des Etikettenmaterials (16) nach der Bewegung des Schaufelelementes (24) und zur Einleitung des Vorgangs des Aufdrückens des abgetrennten Etiketts auf ein Dokument, das die Etikettenaufbringstation (10) durchquert.
  12. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Schneidemittel (82) eine feststehende Klinge und eine bewegliche Klinge aufweist, die einen Betätigungsantrieb (152) aufweisen, der mit der beweglichen Klinge zusammenwirkt, um die Pendelbewegung der beweglichen Klinge auszuführen, um ein Etikett von dem Etikettenmaterial (16) in zeitlicher Abstimmung mit der Längsbewegung des Etikettenmaterials (16) zur Schneidestation (22) abzutrennen.
  13. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Schneidevorrichtung (82) eine feststehende Klinge und eine bewegliche Klinge aufweist, wobei die bewegliche Klinge in einer festgelegten Ausrichtung gegenüber der feststehenden Klinge angeordnet ist und dazu dient, das Etikettenmaterial (16) quer abzutrennen, wenn das Etikettenmaterial (16) zwischen der feststehenden Klinge und der beweglichen Klinge hindurchläuft.
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