DE69614999T2 - Verfahren und einrichtung zur steuerung eines fahrzeugscheinwerfers - Google Patents
Verfahren und einrichtung zur steuerung eines fahrzeugscheinwerfersInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Anordnung zum Steuern der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen, insbesondere der Scheinwerfer von Personenkraftwagen.
- Das Design von modernen Personenkraftwagen, in denen der vordere Teil des Fahrzeugs nach vorn abfällt, macht es schwierig, zusätzliche Scheinwerfer effektiv anzubringen. Zusätzliche Scheinwerfer stören das Aussehen des Fahrzeugs, sie stellen eine größere Unfallgefahr für ungeschützte Straßenbenutzer dar, und sie machen es schwieriger, das Fahrzeug zu waschen. Zusätzliche Scheinwerfer stören auch die Aerodynamik des Personenkraftwagens und haben einen negativen Effekt auf die Motorkühlung, da sie normalerweise vor dem Kühler des Motors angebracht sind.
- Es besteht ein beträchtlicher Bedarf, das Fahrlicht für bestimmte Kategorien von Fahrern zu verbessern, die in bestimmten Regionen fahren, und insbesondere in bezug auf bestimmte Märkte, obwohl konventionelle Scheinwerfer viele Benutzer zufriedenstellen werden.
- Es wurde zunehmend mehr gebräuchlich, daß die Eigentümer von Personenkraftwagen die normalen Glühlampen in bestehenden Scheinwerfern durch Lampen mit größerer Leistung zu ersetzen, um ein kräftigeres Fahrlicht zu erhalten. Jedoch schädigen Glühlampen mit größerer Leistung die Reflektoren, indem sie die Reflektionseigenschaft der Reflektoren als Ergebnis einer höheren Temperatur in dem Scheinwerfer verändern. Die höhere Temperatur kann sogar die Reflektoren verformen, was ein verzerrtes Lichtbild zur Folge hat.
- Ferner hat eine stärkere Glühlampe den Nachteil, den Fahrer zu zwingen, die Scheinwerfer früher abzublenden, wenn er im Dunkeln auf einer Straße mit typischem Verkehr fährt, wobei wiederholte Begegnungen mit entgegenkommendem Verkehr sich mit einer freien Straße vor dem Fahrzeug abwechseln, um nicht die Fahrer von entgegenkommendem Verkehr zu blenden, im Gegensatz zu dem Fall, wenn eine Standard-Glühlampe verwendet wird. Dies bedeutet, daß die Augen des Fahrers konstant auf starkes Licht akkomodiert werden müssen, d. h. wenn die Scheinwerfer auf volles Fahrlicht eingestellt sind, und auf ein viel schwächeres abgeblendetes Licht, wenn Abblendlicht über eine längere Entfernung verwendet wird, um ein Blenden des entgegenkommenden Verkehrs zu vermeiden. Dieser Nachteil ist der Grund dafür, daß Fahrer normalerweise nicht zusätzliche Scheinwerfer benutzen, wie beispielsweise Fernlichtscheinwerfer, die eingeschaltet werden, wenn man auf Straßen fährt, auf denen man häufig entgegenkommenden Fahrzeugen begegnet, wobei es erforderlich ist, daß die Lichter wiederholt abgeblendet werden.
- Diese Problem wird gemäß der vorliegenden Erfindung gelöst durch das Vorsehen von schwachem Fahrlicht für bestimmte Situationen, während die zuvor genannten Nachteile beseitigt werden und gleichzeitig der Bedarf für zusätzliche Beleuchtung eliminiert wird.
- DE 34 36 391 zeigt, daß der Lichtstrom von dem linken oder dem rechten Scheinwerfer durch einen entsprechenden Widerstand reguliert werden kann, um zu vermeiden, daß der Fahrer eines entgegenkommenden Fahrzeugs geblendet wird.
- US 5 382 877 zeigt ein Lampensystem, das einen Strombegrenzungswiderstand aufweist, um die Intensität der Beleuchtung zu begrenzen. Der Zweck bezieht sich auf Probleme, die bei weißen Nächten und bei Nebel auftreten, wobei die Lösung darin besteht, die normalen Scheinwerfer so zu steuern, daß sie eine geringe Intensität abgeben.
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich somit auf ein Verfahren zum Steuern der Fahrlicht- Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen, insbesondere von Personenkraftwagen, deren Scheinwerfer mit Entladungs-Lichtquellen versehen sind, wobei die der Lichtquelle zugeführte Leistung durch einen Schalter gesteuert wird, und ist gekennzeichnet durch Wählen der Lichtquelle so, daß, wenn die Lichtquelle mit ihrer Nominalleistung versorgt wird, sie einen Lichtstrom erzeugt, der einen für das Fahrlicht normalen Lichtstrom wesentlich übersteigt; durch Versorgen der Lichtquelle mit einer niedrigeren Leistung derart, daß die Lichtquelle veranlaßt wird, einen Lichtstrom zu erzeugen, der für das Fahrlicht normal ist; und durch das Bereitstellen von Einrichtungen, die es der Lichtquelle ermöglichen, selektiv mit der niedrigeren Leistung oder mit ihrer Nominalleistung versorgt zu werden, wobei die Schalteinrichtung einen von einem Fahrer betätigten Schalter aufweist, durch den das Schalten der Einrichtung derart bewirkt wird, daß in einer ersten Schaltung des Schalters der Fahrer, wenn er zwischen dem Fahrlicht und dem Abblendlicht schaltet, zwischen einem Abblendlicht mit einem vorbestimmten Lichtstrom und einem Fahrlicht mit der geringeren Leistung alterniert, und in einer anderen Stellung des Schalters zwischen dem Abblendlicht und dem Fahrlicht mit der höheren Leistung alterniert.
- Die Erfindung bezieht sich auch auf eine Anordnung dieser Art, die die wesentlichen charakteristischen Merkmale hat, wie sie in Anspruch 5 (4) angegeben sind.
- Die Erfindung wird nun mehr im Einzelnen unter Bezugnahme auf ein Ausführungsbeispiel derselben und unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben, in denen
- - Fig. 1 schematisch einen Scheinwerfer und eine zugehörige Leistungseinrichtung zeigt; und
- - Fig. 2 einen Lichtschalter veranschaulicht.
- Fig. 1 veranschaulicht eine Anordnung zum Steuern der Fahrlicht-Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen, insbesondere Personenkraftwagen, wobei die Scheinwerfer 1 mit Lichtquellen 2 einer Entladungsart versehen sind. Die Bezugziffer 3 in Fig. 1 bezeichnet den Reflektor des Scheinwerfers. Solche Lichtquellen sind kommerziell erhältlich und werden u. a. durch PHILIPS unter dem Handelsnamen Micro-Power-Light vertrieben.
- Solche Lichtquellen 2 werden durch eine Leistungseinrichtung 4 mit Leistung versorgt, die eine Wechselspannung über die Lichtquelle aufbringt. Die aufgebrachte Spannung ist normalerweise eine Rechteckwellen-Spannung. Solche Leistungseinrichtungen sind ebenfalls bekannt und kommerziell erhältlich.
- Bei Anwendungen auf einen Personenkraftwagen oder auf irgendein anderes Kraftfahrzeug ist die Leistungseinrichtung 4 mit dem elektrischen System des Fahrzeugs durch Kabel 5, 6 verbunden, die die Leistungseinrichtung mit Gleichstromspannung versorgen.
- Gemäß der Erfindung ist die Lichtquelle 2 so ausgebildet, daß sie einen Lichtstrom erzeugt, der den normalen Lichtstrom des Fahrlichts stark überschreitet, wenn sie mit ihrer nominalen Leistung versorgt wird. Gemäß der Erfindung ist die Leistungseinrichtung 4 so ausgebildet, daß sie die Lichtquelle 2 mit einer geringeren Leistung versorgt, wenn sie sich in einer ersten Stellung befindet, so daß von dem Scheinwerfer 1 ein Fahrlicht ausgesandt wird, das einen Lichtstrom hat, der für ein Fahrlicht normal ist. Es ist auch eine Einrichtung 7 vorgesehen, mittels welcher die Leistungseinrichtung 4 selektiv von der ersten Stellung in eine zweite Stellung geschaltet werden kann, in der die Leistungseinrichtung die Lichtquelle 2 mit ihrer nominalen Leistung versorgt.
- Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist diese geringere Leistung zwischen 40% und 70% der Nominal- oder Nennleistung, vorzugsweise etwa 50%.
- Ein Fahrlicht hat normalerweise einen Lichtstrom von beispielsweise 1.500 Lumen. Dies bedeutet, daß ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Lichtquelle einen Lichtstrom von 3.000 Lumen bei nominaler Leistung erzeugt.
- Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung wird eine Entladungslampe der vorgenannten Art verwendet, die eine Nominalleistung von 35 Watt hat. Im Falle von Standard-Scheinwerfern erzeugt diese Lichtquelle einen Lichtstrom von 3.000 Lumen, wenn sie mit ihrer Nominalleistung versorgt wird. Wenn Sie mit einer Leistung von 18 Watt versorgt wird, erzeugt die Lichtquelle einen Lichtstrom von 1.500 Lumen.
- Konventionelle Fahrlicht-Scheinwerfer, d. h. ein Scheinwerfer, der einen Fahrlichtkegel aussendet, erzeugen einen normalen Lichtstrom, wenn die Lichtquelle mit einer Leistung von 18 Watt versorgt wird. Dies bedeutet, daß wenn die Lichtquelle mit einer Leistung von 35 Watt versorgt wird, das durch den Scheinwerfer ausgesandte Licht einem normalen Fahrlichtstrahl in Kombination mit einem herkömmlichen Fernlichtscheinwerfer entspricht, und zwar wegen des höheren Lichtstroms. Solche Fernlichtscheinwerfer werden normalerweise an dem Fahrzeug als zusätzliche Lichtquelle angebracht.
- Gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung umfaßt die Einrichtung 7 einen vom Fahrer betätigten Schalter, mittels welchem die Leistungseinrichtung zwischen den beiden genannten Positionen geschaltet werden kann.
- Der Schalter ist mittels eines Kabels 8 mit einem geeigneten bekannten Steuerkreis verbunden, der bequemerweise in die Leistungseinrichtung integriert ist und der so funktioniert, daß er die Leistungsabgabe der Leistungseinheit durch Spannungsregelung der Ausgangsspannung und/oder des Ausgangsstroms der Leistungseinrichtung steuert.
- Wenn der Fahrer zwischen Fahrlicht und abgeblendetem Licht in normaler Weise alterniert, wird der Lichtkegel zwischen Abblendlicht mit einem vorbestimmten Lichtstrom, der durch die Lichtquelle für Abblendlicht vorgegeben ist, und einem Fahrlicht mit der geringeren Leistungsaufnahme geschaltet, wenn der Schalter sich in der ersten Stellung befindet, das heißt ein Fahrlicht mit normalem Lichtstrom. Wenn sich der Schalter in seiner zweiten Stellung befindet, wird die Fahrzeugbeleuchtung zwischen dem Abblendlicht und einem Fahrlicht geschaltet, das die höhere Leistungsaufnahme hat, das heißt Beleuchtung, die einem Fahrlicht in Kombination mit einem Fernlicht entspricht. Dieses Ausführungsbeispiel kann unabhängig davon angewandt werden, ob die abgeblendeten Scheinwerfer und die Fahrlichtscheinwerfer voneinander getrennt oder in ein und derselben Scheinwerfereinheit integriert sind.
- Der Schalter kann ein integraler Teil des normalen Lichtschalters in einem Personenkraftwagen oder in einem anderen Kraftfahrzeug sein. Fig. 2 veranschaulicht ein Beispiel eines solchen Lichtschalters 9.
- Die Bezugsziffer 10 identifiziert die automatische Aktivierung der Fahrzeuglichter, wenn das Fahrzeug gestartet wird, zum Beispiel die Aktivierung der Fahrzeugseitenlichter und des Abblend-/Fahrlichts. In der Position 11 sind alle Lichter abgeschaltet. Ein Positionslicht oder dergleichen wird in der Position 12 gezündet.
- In der Position 13 werden normales Abblendlicht und normales Fahrlicht aktiviert. Dies ermöglicht es der Leistungseinrichtung, die Lichtquelle 2 mit der geringeren Leistungseingabe zu betreiben. Der Fahrer alterniert zwischen Abblendlicht und Fahrlicht mit dem standardmäßigen Fahrlichtschalter, normalerweise einem Hebel, der an dem Lenkrad angeordnet ist.
- In der Position 14 wird das standardmäßige Abblendlicht mit dem stärkeren Fahrlicht aktiviert. Dies ermöglicht es der Leistungseinrichtung, die Lichtquelle 2 mit ihrer nominalen Leistungsaufnahme zu betreiben. Der Fahrer alterniert zwischen Abblendlicht und Fahrlicht mit Hilfe des standardmäßigen Fahrlichtschalters.
- Somit beseitigt die vorliegende Erfindung den Bedarf, eine zusätzliche Beleuchtung an dem Fahrzeug anzubringen, wobei dennoch, falls erwünscht, die Qualität des Lichts erzielt wird, die eine zusätzliche Beleuchtung liefern würde.
- Dies beseitigt die in der Einleitung erwähnten Probleme.
- Obwohl die Erfindung oben unter Bezugnahme auf eine Anzahl von Ausführungsbeispielen beschrieben wurde, ist zu verstehen, daß Abwandlungen vorgenommen werden können. Zum Beispiel ist es vorstellbar, mehr als zwei Leistungsstellungen vorzusehen. Ferner können Lichtquellen mit anderen nominalen Leistungsaufnahmen gewählt werden. Die Betätigungseinrichtung 7 kann auch als separate Betätigungseinrichtung konstruiert werden. Ferner kann die Erfindung auf nur einen der Fahrzeugscheinwerfer oder auf beide Scheinwerfer angewandt werden. Es ist auch vorstellbar, die Erfindung in der zuvor beschriebenen Weise zu verwenden, aber in Verbindung mit einem Fahrlicht, das auch für Abblendlicht konstruiert ist.
- Die vorliegende Erfindung ist daher nicht auf die beschriebenden und veranschaulichten Ausführungseispiele beschränkt, da Variationen und Abwandlungen innerhalb des Rahmens der folgenden Ansprüche vorgenommen werden können.
Claims (5)
- Verfahren zum Steuern der Fahrlicht-Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen, insbesondere von Personenkraftwagen, deren Scheinwerfer mit Entladungs-Lichtquellen versehen sind, wobei die der Lichtquelle zugeführte Leistung durch einen Schalter gesteuert wird, gekennzeichnet durch Wählen der Lichtquelle (2) so, daß, wenn die Lichtquelle mit ihrer Nominalleistung versorgt wird, sie einen Lichtstrom erzeugt, der einen für das Fahrlicht normalen Lichtstrom wesentlich übersteigt; durch Versorgen der Lichtquelle (2) mit einer niedrigeren Leistung derart, daß die Lichtquelle (2) veranlaßt wird, einen Lichtstrom zu erzeugen, der für das Fahrlicht normal ist; und durch das Bereitstellen von Einrichtungen (7; 10, 4), die es der Lichtquelle (2) ermöglichen, selektiv mit der niedrigeren Leistung oder mit ihrer Nominalleistung versorgt zu werden, wobei die Schalteinrichtung einen von einem Fahrer betätigten Schalter (7; 10) aufweist, durch den das Schalten der Einrichtung bewirkt wird, so daß in einer ersten Schaltung des Schalters (7; 10) der Fahrer, wenn er zwischen dem Fahrlicht und dem Abblendlicht schaltet, zwischen einem Abblendlicht mit einem vorbestimmten Lichtstrom und einem Fahrlicht mit der geringeren Leistung alterniert, und in einer anderen Stellung des Schalters (7; 10) zwischen dem Abblendlicht und dem Fahrlicht mit der höheren Leistung alterniert.
- 2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die geringere Leistung zwischen 40% und 70% der Nominalleistung, vorzugsweise etwa 50%, ist.
- 3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung (7; 10) veranlaßt wird, eine Leistungseinrichtung (4) für die Lichtquelle so einzustellen, daß sie die Lichtquelle mit einem der beiden Leistungszustände versorgt.
- 4. Anordnung zum Steuern der Fahrlicht-Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen, insbesondere von Personenkraftwagen, wobei die Scheinwerfer mit Entladungs-Lichtquellen versehen sind, die durch eine Leistungseinrichtung versorgt werden, die eine alternierende Spannung auf die Lichtquelle aufbringt, wobei die der Lichtquelle zugeführte Leistung durch einen Schalter gesteuert wird, dadurch gekennzeichnet, daß, wenn sie mit ihrer Nominalleistung versorgt wird, die Lichtquelle (2) so funktioniert, daß sie einen Lichtstrom erzeugt, der den normalen Lichtstrom des Fahrlichts wesentlich übersteigt; daß die Leistungseinrichtung (4) so konstruiert ist, daß, wenn sie sich in einem Zustand befindet, sie die Lichtquelle (2) mit einer geringeren Leistung versorgt, so daß der Scheinwerfer ein Fahrlicht mit einem Lichtstrom aussendet, der für das Fahrlicht normal ist; und daß die Anordnung eine Einrichtung (7; 10) zum selektiven Schalten der Leistungseinrichtung (4) von dem einen Zustand in einen anderen Zustand aufweist, in welchem anderen Zustand die Leistungseinrichtung (4) die Lichtquelle (2) mit ihrer Nominalleistung versorgt; daß der Schalter einen von einem Fahrer betätigten Schalter (7; 10) aufweist, durch den das Schalten der Einrichtung bewirkt wird, so daß in einer ersten Stellung des Schalters (7; 10) der Fahrer, wenn er zwischen Fahrlicht und Abblendlicht schaltet, zwischen Abblendlicht mit einem vorbestimmten Lichtstrom und Fahrlicht mit der geringeren Leistung alterniert, und so daß, wenn sich der Schalter (7; 10) in seiner zweiten Stellung befindet, der Fahrer zwischen dem Abblendlicht und einem Fahrlicht mit der höheren Leistung alterniert.
- 5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die geringere Leistung zwischen 40% und 70% der Nominalleistung, vorzugsweise 50%, ist.
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8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: VOLVO CAR CORP., GOETEBORG, SE |
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8364 | No opposition during term of opposition | ||
8328 | Change in the person/name/address of the agent |
Representative=s name: WIESE KONNERTH FISCHER PATENTANWAELTE PARTNERSCHAF |