DE69613706T2 - Montageanordnung eines geräuschunterdrückenden mikrofons - Google Patents
Montageanordnung eines geräuschunterdrückenden mikrofonsInfo
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Description
- Diese Erfindung bezieht sich auf ein geräuschunterdrückendes Mikrofon für ein Sprache-Endgerät, und insbesondere auf ein Mikrofon höherer Ordnung, das im Inneren eines kleinen Endgerätes, wie z.B. eines Handapparates, eines tragbaren Endgerätes oder eines um den Hals zu tragenden Gerätes befestigt ist.
- Moderne Mikrofone zur Verwendung in Sprache-Endgeräten müssen eine verbesserte Übertragungscharakteristik ergeben. Es werden im wesentlichen zwei Arten von Mikrofonen im weiten Umfang bei der Telefonie verwendet, nämlich Druck-Mikrofone oder Mikrofone nullter Ordnung, und Druckgradienten-Mikrofone oder Mikrofone erster Ordnung.
- Mikrofone mit einer höheren als der nullten Ordnung werden dazu verwendet, eine gewisse Unempfindlichkeit gegenüber Störgeräuschen zu erzielen. Diese Mikrofone können Schallsignale sowohl hinsichtlich der Richtung als auch der Nähe dieser Quelle unterscheiden.
- Druck-Mikrofone haben ein allseitig gerichtetes Richtdiagramm, während Druckgradienten-Mikrofone Richtdiagramme aufweisen können, wie z.B. ein Kardioidendiagramm, so daß sie am stärksten gegenüber Schallsignalen empfindlich sind, die von der Vorderseite des Mikrofons aus auftreffen, während die Empfindlichkeit in Richtung auf die Rückseite hin abnimmt, oder sie können ein Diagramm in Form der Zahl "8" aufweisen, wobei sie am stärksten auf Schallsignale ansprechen, die von der Vorderseite und der Rückseite aus auftreffen, während sie am wenigsten empfindlich für Schallsignale sind, die von den Seiten aus auftreffen. Diese Arten von Geräuschunterdrückungsmikrofonen müssen einen Zugang an das Schallfeld an mehr als einer Stelle aufweisen so daß zwei oder mehr akustische Öffnungen erforderlich sind. Ein Mikrofon erster Ordnung spricht auf eine Kombination der Summe oder der Differenz zwischen dem Druck an zwei Öffnungen auf. Mikrofone zweiter und höherer Ordnung erfordern drei oder mehr akustische Öffnungen, und die Empfindlichkeit ist proportional zu einer Kombination der Summe und der Differenz der Drücke an diesen akustischen Öffnungen.
- Eine Richtmikrofon-Baugruppe ist in der GB-A-2 218 303 (Primo Company Limited) beschrieben. Die Mikrofonbaugruppen-Kapsel umfaßt ein einen linearen Druckgradienten aufweisendes Mikrofon, das in einem Gehäuse angeordnet ist. Akustische Öffnungen sind auf der Vorderfläche des Gehäuses ausgebildet. Fig. 4 zeigt eine Ausführungsform, bei der das Gehäuse, das einen im wesentlichen rechtwinkligen Querschnitt aufweist, in zwei Kammern unterteilt ist, und bei der das Mikrofon mit der akustischen Hauptachse "a" parallel zur Vorderfläche des Gehäuses angeordnet ist. Andere Richtmikrofon-Baugruppen (Kapseln) weisen zylindrische Umschließungen mit Schallöffnungen auf, die an einer oder beiden Basisflächen vorgesehen sind.
- In idealer Weise sollten derartige Mikrofon-Baugruppen (Kapseln) im wesentlichen in einer Freifeld-Umgebung arbeiten, damit sich der beste Störschallunterdrückungseffekt ergibt. Dies ergibt ein Problem bei der Befestigung der Kapsel in einem Telefongehäuse, und zwar aufgrund der vergrößerten akustischen Impedanz, die sich für die akustischen Öffnungen ergibt, und aufgrund der Beugung. Diese Effekte beeinträchtigen allgemein das Störgeräusch-Unterdrückungsverhalten des Mikrofons und ändern den Frequenzgang. Die folgenden Forderungen sollten berücksichtigt werden, um diese Effekte zu umgehen:
- 1. Eine Beugung um das Endgerät herum und eine Reflexion von diesen sollte die akustischen Eigenschaften des Störschalls nicht wesentlich ändern (d.h. die ebene Eigenart der Wellenfronten und die effektive Auftreffrichtung).
- 2. Die akustischen Öffnungen in dem Gehäuse sollten kurz sein.
- 3. Die akustische Impedanz der akustischen Öffnungen in dem Gehäuse sollte wesentlich kleiner als die akustische Eingangsimpedanz des Mikrofons sein, und
- 4. Die Öffnungen in dem Gehäuse müssen einen hohen Grad an akustischer Symmetrie aufweisen.
- Bei modernen Telefon-Handapparaten befinden sich die Mikrofon-Öffnungen in vielen Fällen an der Vorderseite und Rückseite, was üblicherweise die Forderungen 1 und 4 verletzt. Einige bekannte Architekturen verwenden eine Klappe zur Aufnahme des Mikrofons. Wenn sich die Positionen von Öffnungen an der Vorderseite und der Rückseite der Klappe befinden, wie dies üblicherweise der Fall ist, so werden wiederum die Forderungen 1 und 4 verletzt.
- Bei den meisten Befestigungsschemas ist es schwierig, die Forderung 3 zu erfüllen, weil dies üblicherweise eine sorgfältige Abdichtung des Mikrofons gegenüber dem Gehäuse erforderlich macht. Dies ist bei einer Massenproduktions-Umgebung schwierung und nur kostspielig zu erreichen. Die Forderung 2 ist üblicherweise schwierig zu erfüllen, wenn eine Unempfindlichkeit gegenüber elektrostatischen Entladungen erforderlich ist.
- Das US-Patent 5 121 426 (Baumhauer et al.) und das US-Patent 5 226 076 (Baumhauer et al.) beschreiben Telefonstationen, die Richtmikrofone und Lautsprecher umfassen, die in einem gemeinsamen Gehäuse befestigt sind, das in einem Freisprechbetrieb arbeitet. Die Fig. 10-12 und der entsprechende Text der US- Patentschrift 5 121 426 und die Fig. 2, 7-9 und der zugehörige Text des US- Patentes 5 226 076 zeigen und offenbaren eine bevorzugte Struktur zu Unterbringung eines Gradientenmikrofons erster Ordnung in einer rechtwinklingen Umschließung, die mit zwei akustischen Kanälen 113 und 114 versehen ist. Die Kanäle erstrecken sich von einer jeweiligen Schallöffnung eines Mikrofons 200 zu einer jeweiligen Öffnung 111, 112, die in einem Abstand d voneinander angeordnet sind. Diese Entgegenhaltungen sind jedoch speziell ausschließlich für einen Freisprechbetrieb ausgelegt.
- Eine modulare Mikrofon-Baugruppe ist in der europäischen Patentanmeldung 330 364 offenbart (Northern Telecom Limited). Die Mikrofon-Baugruppe ist in einem Hohlraum untergebracht, das in der Basis des Hauptteils eines Telefons vorgesehen ist, um eine Umgebung zu schaffen, die gegenüber dem Lautsprecher isoliert ist. Reflektierende Innenoberflächen in dem Hohlraum ändern die Richteigenschaften und die Frequenzgangeigenschaften des Mikrofons, um das Betriebsverhalten der Anordnung zu verbessern. Die reflektierenden Oberflächen des Hohlraums sind unter unterschiedlichen Winkeln geneigt, die so berechnet sind, daß sich eine destruktive Interferenz bei niedrigen Frequenzen zwischen dem Schallfeld, das von einer Quelle, die vor der Baugruppe angeordnet ist, und einem Schallfeld ergibt, das von einer Quelle erzeugt wird, die hinter der Baugruppe angeordnet ist.
- Es besteht eine Notwendigkeit der Schaffung eines Sprache-Endgerätes mit einer Befestigungsanordnung, die einfach ist, wobei das Gehäuse keine vorderen und seitlichen Öffnungen erfordert, die mit den akustischen Mikrofonöffnungen ausgerichtet sind, und die einen linearen Frequenzgang für den interessierenden Frequenzbereich ergibt.
- Es ist ein Ziel dieser Erfindung, effektiv ein Störgeräusch-Unterdrückungsmikrofon in einem Endgerät dazu zu verwenden, Hintergrundstörungen wesentlich zu verringern, ohne daß das übertragene Sprachsignal in nachteiliger Weise beeinflußt wird.
- Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung besteht in der Schaffung einer Befestigungsanordnung für eine Störgeräuschunterdrückungsvorrichtung, die einen kompakten Aufbau und eine einfache Herstellung aufweist, so daß sie sehr einfach in einem üblichen Telefon-Handapparat, einem Funk-Endgerät, einen um den Hals herum angeordneten Gerät oder dergleichen ausgebildet werden kann.
- Es ist ein weiteres Ziel der Erfindung, eine Befestigungsanordnung für ein eingebettetes Mikrofon zu schaffen, die die vorstehenden vier Forderungen erfüllt.
- Kurz gesagt, umfaßt die Erfindung gemäß einem ersten Gesichtspunkt ein Mikrofon für ein Sprache-Endgerät, das in Nahbesprechungs- und Freisprech-Betriebsarten betreibbar ist, und folgendes umfaßt:
- eine Mikrofonkapsel mit einem elektroakustischen Wandler und zwei akustischen Öffnungen; ein Gehäuse, das einen Hohlraum zur Aufnahme der Kapsel bildet, wobei der Hohlraum Einrichtungen zur Befestigung der Kapsel mit ihrem geometrischen Mittelpunkt im wesentlichen entsprechend dem geometrischen Mittelpunkt des Hohlraumes aufweist, um im wesentlichen den gleichen freien Raum um jeden der akustischen Öffnungen verbleiben zu lassen, wobei der Hohlraum eine erste Wand, die auf eine der akustischen Öffnungen gerichtet ist, und eine zweite Wand aufweist, die auf die zweite der akustischen Öffnungen gerichtet ist, wobei die erste Wand der zweiten Wand gegenüberliegt, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Wände nach außen hin unter allgemein gleichen Winkeln geneigt sind.
- Gemäß einem zweiten Gesichtspunkt umfaßt die Erfindung ein Sprache-Endgerät, das folgendes umfaßt:
- eine Mikrofonkapsel mit einem elektroakustischen Wandler und zwei akustischen Öffnungen; ein Gehäuse mit einem Sendeende und einem Empfangsende, wobei das Gehäuse einen Hohlraum zur Aufnahme der Kapsel bildet, wobei der Hohlraum Einrichtungen zur Befestigung der Kapsel mit ihrem geometrischen Mittelpunkt im wesentlichen entsprechend dem geometrischen Mittelpunkt des Hohlraumes aufweist, um einen im wesentlichen gleichen freien Raum um jede der akustischen Öffnungen herum verbleiben zu lassen, wobei der Hohlraum eine erste Wand, die auf eine erste der akustischen Öffnungen gerichtet ist, und eine zweite Wand aufweist, die auf eine zweite der akustischen Öffnungen gerichtet ist, wobei die erste Wand der zweiten Wand gegenüberliegt, dadurch gekennzeichnet, daß das Sprache-Endgerät in Nahbesprechungs- und Freisprechbetriebsarten betreibbar ist und daß die ersten und zweiten Wände unter allgemein gleichen Winkeln nach außen geneigt sind.
- Gemäß einem dritten Gesichtspunkt umfaßt die Erfindung ein Verfahren zur Befestigung einer Kapsel mit einem elektroakustischen Wandler in einem Gehäuse eines Sprache-Endgerätes zum Betrieb in Nahbesprechungs- und Freisprech- Betriebsarten, mit den folgenden Schritten:
- Auswahl einer Kapsel mit zwei akustischen Öffnungen, einer Längsabmessung und einer Querabmessung,
- Schaffung eines Hohlraumes in dem Gehäuse an dem Sendeende des Sprache- Endgerätes, wobei der Hohlraum erste und zweite nach außen hin geneigte Seitenwände, die einander gegenüberliegen, und eine Tiefe aufweist, die im wesentlichen gleich der Querabmessung der Kapsel ist, und
- Befestigung der Kapsel in dem Hohlraum, wobei das geometrische Zentrum der Kapsel im wesentlichen dem geometrischen Mittelpunkt des Hohlraumes entspricht, so daß im wesentlichen der gleiche freie Raum um die akustischen Öffnungen verbleibt, wobei eine erste akustische Öffnung auf die erste Seitenwand gerichtet ist und eine zweite akustische Öffnung auf die zweite Seitenwand gerichtet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Wände unter allgemein gleichen Winkeln nach außen geneigt sind.
- In vorteilhafter Weise weist das eingebettete Mikrofon der vorliegenden Erfindung eine nachweisbare effektive Geräuschunterdrückungseigenschaft auf.
- Ein weiterer Vorteil der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß sie eine Lösung für die Anbringung des Mikrofons ergibt, die einfach und wenig kostspielig ist und die in den meisten Arten von Sprache-Endgeräten verwendet werden kann.
- Die Merkmale der Erfindung werden leichter aus der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen verständlich, in denen:
- Fig. 1 eine bekannte Ausgestaltung eines Mikrofons zeigt, das in einem Handapparate-Endgerät angeordnet ist,
- Fig. 2a eine auseinandergezogene perspektivische Ansicht eines Handapparates mit dem eingebetteten Mikrofon gemäß der vorliegenden Erfindung zeigt,
- Fig. 2b eine Schnittansicht des Sendeendes eines Handapparates mit dem eingebetteten Mikrofon ist,
- Fig. 3a eine auseinandergezogene Ansicht eines um den Hals zu tragenden Mikrofons ist,
- Fig. 3b eine Schnittansicht des Sendeendes eines am Hals zu tragenden Gerätes mit dem eingebetteten Mikrofon ist, und
- Fig. 4 den Frequenzgang der in den Fig. 3a und 3b gezeigten Anordnung für eine Anzahl von Richtungen der Quelle zeigt.
- Gemäß Fig. 1 umfaßt ein Telefon-Handapparat ein Gehäuse 10 mit einem Sendeende 11 und einem Empfangsende 12. Ein Mikrofon ist an dem Sendeende 11 angeordnet und ein Empfänger ist an dem Empfangsende 12 angeordnet. Das Sendeende 11 weist Öffnungen 17 und 18 auf, die jeweils auf den Flächen 15 und 16 angeordnet sind. Es ist zu erkennen, daß die Befestigung des Mikrofons nach Fig. 1 derart, daß sich eine Öffnung auf der Frontplatte befindet, während sich die andere am Ende des Handapparates befindet, die Forderung 2 erfüllen kann, jedoch nicht die Forderungen 1 und 4 erfüllt.
- Die Fig. 2A und 2B zeigen eine gerätemäßige Ausführung für einen Handapparat gemäß der vorliegenden Erfindung, bei der das Mikrofon 22 mit einem Null-Profil in einen Hohlraum 23 eingebettet ist, der in der Endfläche 16 des Gehäuses 10 vorgesehen ist.
- Der Hohlraum 23 sollte tief genug sein, damit die Mikrofonkapsel 22 von diesem vollständig aufgenommen wird, während ein freier Raum in dem Hohlraum um die Pole des Mikrofons herum verbleibt. Obwohl die Tiefe des Hohlraumes hauptsächlich durch den Durchmesser der Kapsel 22 bestimmt ist, ist der Abstand zwischen jeder akustischen Öffnung und der darauf gerichteten Hohlraum-Wand durch Konstruktionsbedingungen des Gehäuses und die akustische Impedanz der Mikrofon- Baugruppe bestimmt, wie dies weiter unten ausführlicher erläutert wird. Auf diese Weise befindet sich das Mikrofon praktisch in einem offenen Raum. Es ist nicht erforderlich, daß irgendeine der akustischen Öffnungen 24 und 25 des Mikrofons tatsächlich von der Richtung der Schallquelle aus sichtbar ist.
- Obwohl sie auf Mikrofone höherer Ordnung anwendbar ist, ist die Erfindung besonders bei Mikrofonen wirksam, die eine Vorwärts-/Rückwärtssymmetrie, wie z.B. das Diagramm entsprechend der Zahl 8 aufweisen, oder bei Dipol-Mikrofonen. Die Beugung und Reflexion von Störgeräuschen, die auf die Seite des Mikrofons (der Richtung minimaler Empfindlichkeit) auftreffen, ist symmetrisch und behindert daher die dem Mikrofon eigene Störgeräuschkompensationsfähigkeit nicht. Die erfüllt die vorstehende Forderung 1. Die großen Öffnungen zu den Räumen oberhalb und unterhalb des Mikrofons dienen dazu, die vorstehende Forderung 3 zu erfüllen.
- Der Hohlraum 23 ist so ausgewählt, daß er eine regelmäßige Form aufweist, um eine symmetrische Anordnung des Mikrofons im Inneren des Hohlraumes zu ermöglichen. Das Mikrofon 22 ist am Mittelpunkt des Hohlraumes befestigt. Es ist wichtig, daß die geometrische Mitte des Hohlraumes im wesentlichen mit der geometrischen Mitte des Mikrofons zusammenfällt, damit ein hohes Ausmaß an akustischer Symmetrie (Forderung 4) zwischen der Vorderseite und der Rückseite des Mikrofons erzielt wird.
- Der Hohlraum 23 muß weiterhin einen ausreichenden Raum um die akustischen Öffnungen herum zulassen, damit die akustische Impedanz der akustischen Öffnungen wesentlich kleiner als die akustische Impedanz des Mikrofons ist. Wenn die Impedanz der akustischen Öffnungen niedrig ist, so ändert sie in lediglich vernachlässigbarer Weise den an den akustischen Öffnungen 24 und 25 des Mikrofons empfangenen Druck.
- Die Kapsel mit dem Mikrofon 22 ist im Inneren des Hohlraumes 23 mit Hilfe irgendwelcher geeigneten Befestigungseinrichtungen festgelegt. Um eine symmetrische Befestigungsanordnung zu erzielen, sollte die mittlere Querebene der Kapsel mit einer Mittelebene des Hohlraumes zusammenfallen. Als Beispiel kann die Kapsel mit irgendeiner geeigneten Art von Kleber entlang der strichpunktierten Linie 27 festgelegt werden. Genauso kann die Kapsel 22 in dem Hohlraum 23 unter Verwendung von Laschen befestigt werden, die entlang der gestrichelten Linie 28 angeordnet sind.
- Die mit dem Mikrofon 22 gewonnenen elektrischen Signale werden den elektronischen Schaltungen des Empfängers über Drähte 20 zugeführt, die in das Gehäuse durch Bohrungen 21 hindurch eingesetzt sind.
- Der Hohlraum 23 ist mit einem akustisch transparenten Schirm oder einer Abdeckung 26 abgedeckt, der bzw. die das Mikrofon schützt und es gleichzeitig Schallwellen ermöglicht, unbehindert in den Hohlraum einzutreten und die akustischen Öffnungen 24 und 25 zu erreichen.
- Wenn das in Fig. 1 gezeigte Gerät zum Freisprechen verwendet wird, so ist es allgemein in etwa 30 cm Abstand so angeordnet, daß die Fläche 15 auf den Benutzer gerichtet ist. Bei dieser Ausführung würde das Mikrofon nicht nur mit der empfindlichsten Richtung auf den Benutzer zeigen, sondern es würde gleichzeitig auf eine Nullstelle des Lautsprechers des Gerätes zeigen, wenn ein Dipol-Mikrofon verwendet wird.
- Zusammenfassend ist festzustellen, daß die Auswahl der akustischen Konstruktion und des Ortes des Hohlraumes die Art und Größe der Mikrofon-Baugruppe und die Architektur des Gehäuses berücksichtigen sollte.
- Fig. 3 zeigt die gerätemäßige Ausführung eines am Hals zu tragenden Gerätes. Ein derartiges am Hals zu tragendes Gerät ist in der US-Patentanmeldung 08/257 254 vom 8. Juni 1994 offenbart und beansprucht. Wie dies in Fig. 3a zu erkennen ist, ist das Mikrofon weit genug von dem Benutzer entfernt, so daß eine gewisse Störgeräuschunterdrückung zweckmäßig ist. Das Mikrofon ist in die Stirnfläche 15 des Gehäuses 30 mit einem Null-Profil eingebettet und mit einer Abdeckung 32 abgedeckt.
- Die Kapsel mit dem Mikrofon 22 ist in dem Hohlraum 31 mit Hilfe irgendwelcher geeigneten Befestigungseinrichtungen festgelegt. Um eine symmetrische Befestigungsanordnung zu erzielen, sollte die mittlere Querebene der Kapsel mit der Mittelebene des Hohlraumes 31 zusammenfallen. Als Beispiel kann die Kapsel mit Hilfe eines geeigneten Klebers festgelegt werden, der entlang der gestrichelten Linie 33 angeordnet ist. Genauso könnte die Kapsel 22 in dem Hohlraum 31 unter Verwendung von Laschen befestigt werden, die entlang der gestrichelten Linie 28 angeordnet sind.
- Alle vier Forderungen sind erfüllt, und das "Tropf"-Problem ist ebenfalls gelöst. Wie dies in den Fig. 3A und 3B zu erkennen ist, ist, weil die Geometrie dies zuläßt, der Hohlraum 31 größer als im Fall des Handapparates, und es wird eine niedrigere akustische Impedanz erzielt.
- Zusätzlich wird im Fall des um den Hals zu tragenden Gerätes nach den Fig. 3A und 3B die Tonqualität weiter in vorteilhafter Weise durch die Tatsache verbessert, daß der Körper des Benutzers die Geräusche verhindert, die von der der Öffnung des Hohlraumes gegenüberliegenden Seite kommen.
- Die Richteigenschaften des Beispiels nach Fig. 3 wurden gemessen und sind in Fig. 4 gezeigt. Fig. 4 zeigt, daß die Empfindlichkeit in der Richtung des Benutzers beträchtlich besser ist, als um 45º hiervon fort, und noch deutlich besser als in einer Entfernung von 90º (in der Richtung von Computern, Tastaturen, anderen Sprechern, usw.).
- Die hier offenbarte Befestigungsanordnung kann genauso gut in anderen Schallwandlerschemas verwendet werden und ist nicht auf die Verwendung in Telefon- Handapparaten oder in um den Hals zu tragenden Geräten beschränkt.
Claims (12)
1. Mikrofon für ein Sprache-Endgerät, das in Nahbesprechungs- und
Freisprechbetriebsarten betreibbar ist, mit: einer Mikrofonkapsel (22), die einen
elektroakustischen Wandler und zwei akustische Öffnungen (24, 25) aufweist; einem
Gehäuse (10; 30), das einen Hohlraum (23; 31) zur Aufnahme der Kapsel (22) bildet,
wobei der Hohlraum (23; 31) Einrichtungen zur Befestigung der Kapsel (22) mit ihrem
geometrischen Mittelpunkt im wesentlichen entsprechend dem geometrischen
Mittelpunkt des Hohlraumes (23; 31) derart aufweist, daß im wesentlichen ein gleicher
freier Raum um jede der akustischen Öffnungen (24, 25) verbleibt, wobei der Hohlraum
(23; 31) eine erste Wand, die auf eine erste der akustischen Öffnungen (24, 25)
gerichtet ist, und eine zweite Wand aufweist, die auf eine zweite der akustischen
Öffnungen (24, 25) gerichtet ist, wobei die erste Wand der zweiten Wand
gegenüberliegt, dadurch gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Wände nach
außen hin unter allgemein gleichen Winkeln geneigt sind.
2. Mikrofon nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlraum (23; 31)
eine Größe aufweist, die einen ausreichenden freien Raum um jeden der akustischen
Öffnungen (24, 25) herum verbleiben läßt, so daß die Mikrofonkapsel praktisch in einem
offenen Raum arbeitet.
3. Mikrofon nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlraum
(23; 31) eine Tiefe aufweist, die im wesentlichen gleich einer Querabmessung der
Kapsel ist.
4. Mikrofon nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß es
weiterhin eine akustisch transparente Abdeckung (26; 32) zur Abdichtung des
Hohlraumes (23; 31) gegenüber der Umgebung aufweist.
5. Sprache-Endgerät mit: einer Mikrofonkapsel (22), die einen elektroakustischen
Wandler und zwei akustische Öffnungen (24, 25) aufweist; einem Gehäuse (10; 30) mit
einem Sendeende (11) und einem Empfangsende (12), wobei das Gehäuse einen
Hohlraum (23; 31) zur Aufnahme der Kapsel (22) bildet, wobei der Hohlraum (23; 31)
Einrichtungen zur Befestigung der Kapsel (22) mit ihrem geometrischen Mittelpunkt im
wesentlichen entsprechend dem geometrischen Mittelpunkt des Hohlraumes (23; 31)
derart aufweist, daß ein im wesentlichen gleicher freier Raum um jede der akustischen
Öffnungen (24, 25) herum verbleibt, wobei der Hohlraum (23; 31) eine erste auf eine
erste der akustischen Öffnungen (24, 25) gerichtete Wand und eine zweite Wand
aufweist, die auf eine zweite der akustischen Öffnungen (24, 25) gerichtet ist, wobei die
erste Wand der zweiten Wand gegenüberliegt, dadurch gekennzeichnet, daß das
Sprache-Endgerät in Nahbesprechungs- und Freisprech-Betriebsarten betreibbar ist,
und daß die ersten und zweiten Wände unter allgemein gleichen Winkeln nach außen
geneigt sind.
6. Sprache-Endgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlraum
(23; 31) eine Größe aufweist, die einen ausreichenden freien Raum um jede der
akustischen Öffnungen (24, 25) verbleiben läßt, derart, daß die Mikrofonkapsel
praktisch in einem offenen Raum arbeitet.
7. Sprache-Endgerät nach einem der Ansprüche 5 oder 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Hohlraum (23; 31) eine Tiefe aufweist, die im wesentlichen
gleich der Querabmessung der Kapsel (22) ist.
8. Sprache-Endgerät nach einem der Ansprüche 5-7, dadurch gekennzeichnet, daß
die akustische Impedanz jeder Öffnung (24, 25) in dem Gehäuse (10; 30) des Sprache-
Endgerätes beträchtlich kleiner als die akustische Impedanz des elektroakustischen
Wandlers ist.
9. Sprache-Endgerät nach einem der Ansprüche 5-8, dadurch gekennzeichnet, daß
es weiterhin eine akustisch transparente Abdeckung (26; 32) zur Abdichtung der Kapsel
(22) in dem Hohlraum (23; 31) gegenüber der Umgebung aufweist.
10. Sprache-Endgerät nach einem der Ansprüche 5-9, dadurch gekennzeichnet, daß
der elektroakustische Wandler ein Mikrofon erster oder höherer Ordnung ist.
11. Verfahren zur Befestigung einer Kapsel mit einem elektroakustischen Wandler in
einem Gehäuse (10; 30) eines Sprache-Endgerätes, das in Nahbesprechungs- oder
Freisprech-Betriebsarten betreibbar ist, mit den folgenden Schritten:
Auswahl einer Kapsel (22) mit zwei akustischen Öffnungen (24, 25), einer
Längsabmessung und einer Querabmessung,
Schaffung eines Hohlraumes in dem Gehäuse (10; 30) an dem Sendeende (11)
des Sprache-Endgerätes, wobei der Hohlraum erste und zweite nach außen geneigte
Seitenwände, die einander gegenüberliegen, und eine Tiefe aufweist, die im
wesentlichen gleich der Querabmessung der Kapsel ist, und
Befestigung der Kapsel (22) in dem Hohlraum (23; 31), wobei die geometrische
Mittel der Kapsel im wesentlichen der geometrischen Mitte des Hohlraumes entspricht,
so daß im wesentlichen gleiche freie Räume um die akustischen Öffnungen verbleiben,
wobei eine erste akustische Öffnung auf die erste Seitenwand gerichtet ist und eine
zweite akustische Öffnung auf die zweite Seitenwand gerichtet ist, dadurch
gekennzeichnet, daß die ersten und zweiten Wände unter im wesentlichen gleichen
Winkeln nach außen geneigt sind.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der
elektroakustische Wandler ein Mikrofon erster oder höherer Ordnung ist.
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