Hintergrund der Erfindung
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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur selektiven Hydrierung von Acetylen zu
Ethylen unter Verwendung von trägergebundenen, durch das erfindungsgemäße
Herstellungsverfahren hergestellten Palladium/Silber-Katalysatoren.
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Die selektive Hydrierung von Acetylen, das als Verunreinigung in
monoolefinhaltigen Strömen (z. B. in Ethylen-Strömen aus thermisch gekrackten Ethan-
Spaltgasen) vorhanden ist, wird großtechnisch mit einem
Aluminiumoxidgebundenen Palladium/Silber-Katalysator im wesentlichen nach der Offenbarung
der U.S. Patentschrift 4 404 124 und der daraus abgetrennten U.S. Patentschrift
4 484 015 durchgeführt. Die Betriebstemperatur für dieses Verfahren ist so
gewählt, daß praktisch das gesamte Acetylen zu Ethylen hydriert wird (und somit
aus dem zugeführten Strom entfernt wird), während nur eine unwesentliche
Menge von Ethylen zu Ethan hydriert wird (zur Minimierung des Ethylenverlustes und
zur Vermeidung einer "außer Kontrolle geratenen" Reaktion, die schwer zu
kontrollieren ist, wie in den oben genannten Patentschriften dargelegt). Das selektive
Acetylen-Hydrierungsverfahren kann am wirksamsten kontrolliert werden, wenn
ein großer Unterschied zwischen der Temperatur, bei der praktisch das gesamte
Ethylen hydriert wird, und einer höheren Temperatur, bei der eine übermäßige
Ethylen-zu-Ethan-Umwandlung erfolgt, besteht. Obwohl der in den oben
genannten Patentschriften beschriebene Pd/Ag/Al&sub2;O&sub3;-Katalysator ein
ausgezeichneter Katalysator ist, betrifft die Erfindung eine Verbesserung der Herstellung
dieses Katalysators und ähnlicher Katalysatoren und ihre Verwendung zur
selektiven Acetylen-Hydrierung.
Zusammenfassung der Erfindung
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Eine Aufgabe der Erfindung ist die Durchführung der selektiven Hydrierung von
Acetylen zu Ethylen in Gegenwart von verbesserten
Palladium/Silber-Katalysatoren. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist die Verwendung dieser
verbesserten Katalysatoren zur Hydrierung von Acetylen, das in geringen Mengen in
ethylenhaltigen Strömen vorhanden ist. Weitere Aufgaben und Vorteile gehen aus
der ausführlichen Beschreibung und den beigefügten Ansprüchen hervor.
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Erfindungsgemäß umfaßt ein Herstellungsverfahren für die erfindungsgemäß
eingesetzten Katalysatoren das Kontaktieren einer festen Zusammensetzung (auch als
"Katalysator-Grundzusammensetzung" oder
"Katalysator-Ausgangszusammensetzung" bezeichnet), die Palladium, Silber und ein anorganisches Trägermaterial
enthält, mit einer flüssigen Zusammensetzung, die mindestens ein wirksames
Reduktionsmittel enthält, bei einer Temperatur von bis zu etwa 60ºC unter
Kontaktbedingungen, die zur Erhöhung der Selektivität der festen
Katalysatorzusammensetzung bei Verwendung als Katalysator zur Hydrierung von Acetylen zu Ethylen
wirksam sind. Bei einer bevorzugten Ausführungsform wird dieser Kontakt mit
einem Reduktionsmittel in Gegenwart mindestens einer Alkalimetallverbindung,
mehr bevorzugt eines Alkalimetallhydroxids und/oder Alkalimetallfluorids
durchgeführt.
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Bei einer speziellen Ausführungsform wird die
Katalysator-Ausgangszusammensetzung mit einer Lösung eines Alkalimetallborhydrids reduziert, getrocknet und
anschließend bei einer Temperatur im Bereich von etwa 300ºC bis etwa 700ºC
mindestens etwa 10 min (vorzugsweise in einer oxidierenden Gasatmosphäre)
erhitzt. Bei einer weiteren speziellen Ausführungsform wird die Katalysator-
Ausgangszusammensetzung mit einer Lösung von Hydrazin reduziert und
getrocknet und anschließend gegebenenfalls bei einer Temperatur im Bereich von
etwa 300ºC bis etwa 700ºC mindestens 10 min (vorzugsweise in einer
oxidierender Gasatmosphäre) erhitzt. Bei einer weiteren speziellen Ausführungsform
wird die Katalysator-Ausgangszusammensetzung mit einer Lösung, die
Formaldehyd und/oder Alkalimetallfluorid und mindestens ein Alkalimetallhydroxid
enthält, reduziert und getrocknet und sodann vorzugsweise bei einer Temperatur im
Bereich von etwa 300ºC bis etwa 700ºC mindestens etwa 10 min (vorzugsweise
in einer oxidierenden Gasatmosphäre) erhitzt. Bei noch einer weiteren speziellen
Ausführungsform wird die Katalysator-Ausgangszusammensetzung mit einer
Lösung, die Dextrose und mindestens ein Alkalimetallhydroxid enthält, reduziert,
getrocknet und anschließend bei einer Temperatur von etwa 300ºC bis etwa
700ºC mindestens etwa 10 min (vorzugsweise in einer oxidierenden
Gasatmosphäre) erhitzt.
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Erfindungsgemäß wird ein Verfahren zur selektiven Hydrierung von Acetylen
(das vorzugsweise in einer geringen Menge in einem ethylenhaltigen Gasstrom
vorhanden ist) mit Wasserstoffgas zu Ethylen mit einem Katalysator durchgeführt,
der durch eines der oben beschriebenen erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt
wird.
Ausführliche Beschreibung der Erfindung
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Das Ausgangsmaterial (auch als "Grundkatalysator" bezeichnet), das naßreduziert
wird, kann jede trägergebundene Palladium- und Silber-haltige
Katalysatorzusammensetzung sein. Diese Katalysatorzusammensetzung kann frisch sein (z. B.
von der Firma United Cataysts, Inc. Louisville, KY, unter der
Produktbezeichnung "G-83C" bezogen), oder sie kann eine gebrauchte und anschließend oxidativ
regenerierte Katalysatorzusammensetzung sein. Dieser Grundkatalysator kann
jedes geeignete feste Trägermaterial enthalten. Vorzugsweise wird das
Trägermaterial aus der Gruppe, bestehend aus Aluminiumoxid (mehr bevorzugt
α-Aluminiumoxid), Titanoxid, Zirconiumoxid, und Gemischen hiervon ausgewählt.
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Derzeit besonders bevorzugt ist die
Palladium/Silber/Aluminiumoxid-Zusammensetzung, die in der U.S. Patentschrift 4 404 124 beschrieben ist, deren
Offenbarung hier als Referenz mit umfaßt ist. Dieser hautartige Katalysator enthält in der
Regel etwa 0,01-1 (vorzugsweise etwa 0,01-0,2) Gew.-% Palladium und etwa
0,01-10 (vorzugsweise etwa 0,02-2) Gew.-% Silber bei einem Ag :
Pd-Gewichtsverhältnis von etwa 1 : 1 bis etwa 10 : 1, mehr bevorzugt von etwa 5 : 1 bis etwa 8 : 1.
Die Teilchengröße des trägergebundenen Pd/Ag-Grundkatalysators beträgt in der
Regel 1-10 mm, besonders bevorzugt 2-6 mm. Die trägergebundenen Pd/Ag-
Grundkatalysatorteilchen können jede geeignete Form aufweisen und sind
vorzugsweise Kügelchen oder zylindrische Pellets. In der Regel beträgt die
spezifische Oberfläche des trägergebundenen Pd/Ag-Grundkatalysators etwa 1-100 m²/g
(bestimmt durch das BET-Verfahren unter Einsatz von N&sub2;).
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Die oben beschriebenen Grundkatalysatorteilchen werden mit einer reduzierenden
Zusammensetzung (im folgenden als "naßreduzierende Zusammensetzung"
bezeichnet) zusammengebracht, die erfindungsgemäß mindestens ein
Reduktionsmittel, und wenn das Reduktionsmittel nicht flüssig ist, auch mindestens eine
flüssige Komponente enthält. Geeignete Reduktionsmittel umfassen (sind allerdings
nicht darauf beschränkt) Alkalimetallborhydride (wie NaBH&sub4;, KBH&sub4;), Hydrazin,
Aldehyde, die 1-6 Kohlenstoffatome pro Molekül enthalten, (vorzugsweise
Formaldehyd), Ketone, die 1-6 Kohlenstoffatome pro Molekül enthalten,
Carbonsäuren, die 1-6 Kohlenstoffatome pro Molekül enthalten, (vorzugsweise
Ameisensäure, Ascorbinsäure), reduzierende Zucker, die eine Aldehydgruppe oder alternativ
eine α-Hydroxyketongruppe enthalten, (vorzugsweise Dextrose),
Aluminiummetall (vorzugsweise Pulver), Zinkmetall (vorzugsweise Pulver) und dergleichen,
und Gemische hiervon. Im Falle der oben aufgeführten Aldehyde, Ketone,
Carbonsäuren, reduzierenden Zucker, Zinkmetall und Aluminiummetall sind diese
Reduktionsmittel am wirksamsten, wenn in der naßreduzierenden
Zusammensetzung auch ein alkalisches Agens (vorzugsweise ein Alkalimetallhydroxid
und/oder -fluorid vorhanden ist. Wenn das Reduktionsmittel ein Feststoff ist (z. B.
Al-Pulver), ist in der naßreduzierenden Zusammensetzung auch eine flüssige
Substanz, die als Lösungsmittel oder alternativ als Dispersionsmedium dient,
vorhanden. Wasser oder ein niedriger aliphatischer Alkohol (insbesondere Methanol)
oder Gemische hiervon können als nicht reduzierende flüssige Komponente
dienen. In der Regel liegt der Gehalt in Gew.-% des wenigstens einen
Reduktionsmittels in der naßreduzierenden Zusammensetzung im Bereich von etwa 0,5 bis
etwa 50 Gew.-%, kann allerdings auch höher sein. Der pH der naßreduzierenden
Zusammensetzung beträgt, insbesondere wenn sie wäßrig ist, vorzugsweise etwa
8-14.
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Zusätzlich kann die naßreduzierende Zusammensetzung mindestens eine gelöste
Verbindung mindestens eines Alkalimetalls (vorzugsweise ausgewählt aus der
Gruppe, bestehend aus Kalium, Rubidium und Cäsium) enthalten. Derzeit
bevorzugte Alkalimetall-Verbindungen sind Halogenide, Hydroxide, Carbonate,
Bicarbonate, Nitrate, Carboxylate (wie Acetate, Oxalate, Citrate und dergleichen.).
Fluoride und Hydroxide von Kalium, Rubidium und Cäsium sind besonders
bevorzugt, insbesondere wenn das Reduktionsmittel ein Aldehyd oder Keton oder eine
Carbonsäure oder ein reduzierender Zucker oder Zink oder Aluminium ist. In der
Regel wird die Konzentration der Alkalimetall-Verbindung in der
naßreduzierenden Zusammensetzung und das Gewichtsverhältnis von Alkalimetall-Verbindung
zu Grundkatalysator-Zusammensetzung so gewählt, daß etwa 0,05-5 Gew.-%
Alkalimetall (bezogen auf das Element) in der Katalysatorzusammensetzung
enthalten sind. Es ist auch möglich, das Kontaktieren der
Katalysatorzusammensetzung mit wenigstens einer gelösten Alkalimetall-Verbindung vor der
Naßreduktion oder alternativ nach erfolgter Naßreduktion durchzuführen. Allerdings ist die
praktisch gleichzeitige Naßreduktion und Behandlung mit mindestens einer
Alkalimetall-Verbindung, wie vorstehend beschrieben, das derzeit bevorzugte
Verfahren. Natürlich ist es auch möglich (wenn auch derzeit nicht bevorzugt), den Kontakt
mit der Alkalimetall-Verbindung(en) sowohl vor der Naßreduktion als auch
gleichzeitig mit der Naßreduktion oder sowohl gleichzeitig mit der Naßreduktion
als auch nach der Naßreduktion oder vor, gleichzeitig mit und nach der
Naßreduktion durchzuführen.
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Der Kontakt der trägergebundenen Pd/Ag-Katalysator-Grundzusammensetzung
mit der naßreduzierenden Zusammensetzung kann auf jede geeignete Weise
durchgeführt werden. In der Regel werden die Katalysatorzusammensetzung und
die naßreduzierende Zusammensetzung für die Dauer von mindestens etwa 1 S,
vorzugsweise etwa 10 S bis etwa 10 h bei relativ niedriger Temperatur von etwa
10-60ºC kontaktiert (gemischt). Mehr bevorzugt beträgt die Dauer etwa 0,02 bis
etwa 2 h, und die Temperatur liegt im Bereich von etwa 20ºC bis etwa 50ºC. Der
Druck während des NaßReduktionsschrittes ist ungefähr atmosphärisch (etwa
0 psig). Dieser Kontaktschritt kann im diskontinuierlichen Betrieb (Mischen oder
Einweichen) oder kontinuierlich (z. B. unter Verwendung einer Mischschnecke
oder eines mit internen Strombrechern ausgestatteten statischen Mischers oder
durch Besprühen der Katalysator-Grundzusammensetzung, die auf ein
bewegliches Förderband angeordnet ist, mit der naßreduzierenden Zusammensetzung)
durchgeführt werden.
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Die naßreduzierte Katalysatorzusammensetzung wird sodann praktisch von der
naßreduzierenden Zusammensetzung durch jede herkömmliche Fest-Flüssig-
Trenntechnik, wie Filtrieren (derzeit bevorzugt), Abdekantieren der Flüssigkeit,
Zentrifugieren und dergleichen getrennt. Anschließend wird die praktisch
getrennte, naßreduzierte Katalysatorzusammensetzung in der Regel für die Zeitdauer
von 0,2-20 h (vorzugsweise etwa 2-6 h) bei einer Temperatur von etwa 50-150ºC
(vorzugsweise etwa 100-130ºC) getrocknet. Es ist bevorzugt, die getrocknete
naßreduzierte Katalysatorzusammensetzung anschließend im allgemeinen für die
Dauer von etwa 0,2-20 h (vorzugsweise etwa 1-6 h) bei einer Temperatur von
etwa 300-700ºC (vorzugsweise etwa 400-600ºC) zu erhitzen (zu calcinieren).
Sowohl der Trocknungsschritt als auch der Calcinierschritt können in einer
oxidierenden (d. h. O&sub2;-haltigen) Gasatmosphäre oder in einer Inertgasatmosphäre
(z. B. unter N&sub2;, He, Ar und dergleichen), vorzugsweise an Luft, durchgeführt
werden. Der Calcinierschritt ist besonders bevorzugt, wenn ein Alkalimetallhydroxid
als Reduktionsmittel verwendet wird.
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Die so hergestellte Katalysatorzusammensetzung, die getrocknet und ggf.
calciniert wurde, kann sodann bei einem Verfahren zur Hydrierung von Acetylen zu
hauptsächlich Ethylen eingesetzt werden. Gegebenenfalls wird der Katalysator vor
der Acetylen-Hydrierung zuerst mit Wasserstoffgas oder mit einem gasförmigen
Kohlenwasserstoff in der Regel bei einer Temperatur im Bereich von etwa 30ºC
bis etwa 100ºC für die Dauer von etwa 4 bis etwas 20 h kontaktiert. Während
dieses Kontakts mit H&sub2; oder Kohlenwasserstoff(en) vor Beginn der selektiven
Acetylen-Hydrierung werden Palladium- und Silber-Verbindungen (hauptsächlich
Oxide), die nach dem Trocknungsschritt und dem fakultativen Calcinierschritt
(vorstehend beschrieben) in der naßreduzierten Katalysatorzusammensetzung
vorhanden sein können, praktisch zum metallischem Palladium und metallischem
Silber reduziert. Wenn dieser fakultative Reduktionsschritt nicht durchgeführt
wird, führt das im Reaktionsgemisch vorhandene Wasserstoffgas diese Reduktion
von Pd- und Ag-Oxiden während der Anfangsphase der erfindungsgemäßen
Acetylen-Hydrierungsreaktion durch.
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Das erfindungsgemäße selektive Hydrierungsverfahren wird durch
Zusammenbringen von (a) einem Zufuhrgas, das Acetylen enthält, vorzugsweise einem
Ethylenstrom, der Acetylen als Verunreinigung enthält (in der Regel in einer
Konzentration von 1 ppm bis 50 000 ppm C&sub2;H&sub2;) und (b) einem Wasserstoffgas
mit (c) der erfindungsgemäßen Katalysatorzusammensetzung(en). Um am besten
eine praktisch vollständige Entfernung des Acetylens zu erreichen, sollte mindestens
1 mol Wasserstoff für jedes mol Acetylen vorhanden sein. Die Gase (a) und
(b) werden in der Regel vor ihrem Kontakt mit der Katalysatorzusammensetzung
(c) vorgemischt. Es liegt im Umfang der Erfindung, wenn in dem zugeführten Gas
zusätzliche Gase (wie Methan, Ethan, Propan, Propen, Butan, Butene,
Kohlenmonoxid, Schwefelwasserstoff) vorhanden sind, so lange sie die selektive
Hydrierung von Acetylen zu Ethylen nicht nennenswert stören. In der Regel sind CO und
H&sub2;S in Spurenmengen (vorzugsweise weniger als etwa 0,5 Gew.-% CO und
weniger als etwa 50 ppm H&sub2;S) vorhanden.
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Die zur selektiven Hydrierung von Acetylen zu Ethylen notwendige Temperatur
hängt großenteils von der Aktivität der Katalysatoren und dem Ausmaß der
gewünschten Acetylenentfernung ab. In der Regel werden Temperaturen im Bereich
von etwa 0ºC bis 150ºC eingesetzt. Jeder geeignete Reaktionsdruck kann
angewandt werden. In der Regel liegt der Gesamtdruck im Bereich von etwa 100 bis
etwa 1000 pounds/in.² Überdruck (psig). Die stündliche
Gas-Raumgeschwindigkeit (GHSV) kann ebenfalls über einen breiten Bereich variieren. Typischerweise
liegt die Raumgeschwindigkeit im Bereich von etwa 1000 bis etwa 10000 m³
zugeführtes Material pro m³ Katalysator pro h, mehr bevorzugt im Bereich von etwa
2000 bis etwa 8000 m³/m³/h.
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Die Regenerierung der Katalysatorzusammensetzung kann durch Erhitzen der
Katalysatorzusammensetzung an Luft (bei einer Temperatur, die vorzugsweise
etwa 700ºC nicht übersteigt) unter Abfackeln der organischen Substanzen
und/oder Kohle, die sich auf der Katalysatorzusammensetzung angesammelt
haben, durchgeführt werden. Gegebenenfalls wird die oxidativ regenerierte
Zusammensetzung mit H&sub2; oder einem geeigneten Kohlenwasserstoff (wie vorstehend
beschrieben) reduziert, bevor sie wieder zur selektiven Hydrierung von Acetylen
eingesetzt wird. Es liegt auch im Umfang der Erfindung, die oxidativ regenerierte
Katalysatorzusammensetzung mit einer naßreduzierenden Zusammensetzung zu
behandeln, worauf ein Trocknungsschritt und ein fakultativer Calcinierschritt (d. h.
bei dem erfindungsgemäßen Verfahren) folgen, bevor der Katalysator wieder zur
selektiven Hydrierung von Acetylen (entweder direkt oder nach Reduktion mit H&sub2;
oder einem geeigneten Kohlenwasserstoff, wie vorstehend beschrieben) eingesetzt
wird.
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Die folgenden Beispiele werden zur weiteren Erläuterung der Erfindung
angegeben und sollen ihren Umfang nicht über Gebühr einschränken.
Beispiel I
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Dieses Beispiel erläutert die Reduktion von trägergebundenen Palladium-
Katalysatoren mit einem gelösten Alkalimetallborhydrid und die Verwendung
dieses "naßreduzierten" Katalysators zur selektiven Hydrierung von Acetylen zu
Ethylen.
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Katalysator A1 (Kontrolle) war ein handelsüblicher Pd/Al&sub2;O&sub3;-Katalysator, der
0,018 Gew.-% Pd und etwa 99 Gew.-% Aluminiumoxid enthält. Er wies eine
spezifische Oberfläche (bestimmt durch das BET-Verfahren unter Einsatz von N&sub2;)
von 3-5 m²/g auf und wurde von der Firma United Catalysts Inc. (UCI),
Louisville, KY, unter der Produktbezeichnung "G-83A" bereitgestellt.
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Katalysator A2 (Kontrolle) wurde hergestellt durch Einweichen von 20 cc
Katalysator A1 in 150 cc destilliertem Wasser (das durch Hindurchblasen von N&sub2;-Gas
entlüftet wurde), Zugabe von 0,130 g NaBH&sub4; zu dem Katalysator/Wassergemisch
und Rühren des gesamten Gemisches (enthaltend den Katalysator, Wasser und
NaBH&sub4;) für etwa 1 h bei Raumtemperatur. Anschließend wurde die überschüssige
Flüssigkeit abgegossen, und der eingeweichte Katalysator wurde mehrmals mit
entlüftetem Wasser gewaschen. Der nasse Katalysator wurde in einer Atmosphäre
von
Wasserstoffgas bei 90ºC 2 h erhitzt und unter einem H&sub2;-Strom auf
Raumtemperatur abkühlen gelassen.
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Katalysator A3 (Kontrolle) wurde hergestellt durch Einweichen von 23,65 g
Katalysator A1 in 100 cc Methanol (das mit einem N&sub2;-Strom entlüftet wurde),
Zugabe von etwa 1 g festem NaBH&sub4; zu dem Katalysator/Methanol-Gemisch, Rühren
des gesamten Gemisches (enthaltend den Katalysator, Methanol und NaBH&sub4;) für
etwa 1 h bei Raumtemperatur, Abgießen der überschüssigen Flüssigkeit,
dreimaliges Waschen des eingeweichten Katalysator mit frischem Methanol, Trocknen
des gewaschenen Katalysators bei 180ºF (82ºC) über Nacht und Calcinieren des
getrockneten Katalysators bei 370ºC für etwa 4 h.
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Katalysator B1 (Kontrolle) war ein handelsüblicher Pd/Ag/Al&sub2;O&sub3;-Katalysator, der
0,023 Gew.-% Pd, 0,065 Gew.-% Ag und etwa 99 Gew.-% Aluminiumoxid
enthielt. Er wies eine spezifische BET/N&sub2;-Oberfläche von 3-5 m²/g auf, wurde
praktisch durch das in der U.S. Patentschrift 4 404 124 (Spalte 4, Zeile 32-45)
beschriebene Verfahren hergestellt und wurde von der Firma UCI (vorstehend
erläutert) unter der Produktbezeichnung "G-83C" bereitgestellt.
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Katalysator B2 (erfindungsgemäß) wurde hergestellt durch Einweichen von etwa
20 cc Katalysator B1 in 150 cc entlüftetem Methanol, Zugabe von etwa 1,0 g
festem NaBH&sub4; zu dem Katalysator/Methanol-Gemisch, Rühren des gesamten
Gemisches (enthaltend den Katalysator, Methanol und NaBH&sub4;) für etwa 90 min bei
Raumtemperatur, Abgießen von überschüssiger Flüssigkeit, dreimaliges Waschen
des eingeweichten Katalysators mit entlüftetem Methanol und Trocknen des
gewaschenen Katalysators unter Vakuumbedingungen.
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Katalysator B3 (erfindungsgemäß) wurde hergestellt durch Einweichen von 20 cc
Katalysator B1 in 100 cc entlüftetem Methanol, Zugabe von etwa 1,0 g festem
NaBH&sub4; zu dem Katalysator/Methanol-Gemisch, Rühren des gesamten Gemisches,
(enthaltend den Katalysator, Methanol und NaBH&sub4;) für etwa 1 h bei
Raumtemperatur, Abgießen von überschüssiger Flüssigkeit, dreimaliges Waschen des
eingeweichten Katalysators mit entlüftetem Methanol, Trocknen des gewaschenen
Katalysators über Nacht bei 180ºF (82ºC) und Calcinieren des trockenen
Katalysators bei 370ºC in Luft für etwa 3 h.
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Katalysator B4 (erfindungsgemäß) wurde hergestellt durch Calcinieren von
Katalysator B2, nachdem dieser bei 370ºC an Luft für etwa 4 h auf seine Acetylen-
Hydrierungsleistung getestet worden war.
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Etwa 20 cc eines jeden der oben beschriebenen Katalysatoren wurden in ein
Edelstahlreaktionsrohr mit 0,5 in. Innendurchmesser und einer Länge von 18 in.
vorgelegt. Jeder Katalysator wurde unter einem Druck von 200 psig bei einer
Temperatur von 110-130ºF für etwa 16 h mit strömenden H&sub2;-Gas behandelt.
Anschließend wurde das Reaktionsrohr auf etwa 110ºF abgekühlt, und ein
Kohlenwasserstoff-haltiges zugeführtes Gas, enthaltend 1,98 Gew.-% Wasserstoff, 21,40 Gew.-
% Methan, 21,18 Gew.-% Ethan, 55,09 Gew.-% Ethylen, 0,35 Gew.-% Acetylen
und 0,03 Gew.-% Kohlenmonoxid, wurde mit einer Geschwindigkeit von etwa
900 cc/min in das Reaktionsrohr eingeleitet. Die Reaktortemperatur wurde
stufenweise auf die gewünschte Reaktionstemperatur erhöht, und Proben für das
gebildete Produkt wurden mittels Gaschromatographie zu verschiedenen
Zeitintervallen analysiert.
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Zwei grundlegende Testergebnisse sind in Tabelle I zusammengefaßt: T&sub1;, die die
"Reinigungs"-Temperatur darstellt, bei der Acetylen praktisch zu Ethylen hydriert
wird (unter Erhalt eines Produkts, das weniger als etwa 10 ppm (ppm = Teile auf
eine Million Gewichtsteile) Acetylen enthält; und T&sub2;, das die "Ausreißer"-
Temperatur darstellt, bei der ein wesentlicher Teil des Ethylens zu Ethan umgewandelt
wird (exotherme "Ausreißer"-Reaktion) und das Ethylen/Ethan-
Molverhältnis in dem Produkt (von etwa 2,8, das bei niedrigeren Temperaturen
erhalten wird) auf etwa 2, 3 abgenommen hat. Je höher der Temperaturunterschied
(T&sub1;-T&sub2;), der mit einem bestimmten Katalysator erreicht wird, desto
zufriedenstellender verhält sich dieser Katalysator als selektiver Acetylen-
Hydrierungskatalysator. Die Testergebnisse sind in Tabelle I zusammengefaßt.
Tabelle I
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Die Testergebnisse in Tabelle I zeigen, daß die Naßreduktion eines Pd/Al&sub2;O&sub3;-
Katalysators mit gelöstem Natriumborhydrid, entweder mit oder ohne
anschließendes Calcinieren, keinen wirksamen Effekt auf T&sub2;-T&sub1; (d. h. die vorstehend
definierte Temperaturdifferenz) aufwies. Andererseits führte die Naßreduktion des
Pd/Ag/Al&sub2;O&sub3;-Katalysators zu einer vergrößerten Temperaturdifferenz,
insbesondere wenn die Calcinierung an Luft nach der Naßreduktion durchgeführt wurde.
Die Gegenwart von Spuren gebildeter C&sub4;-Kohlenwasserstoffe (etwa 0,02 Gew.-%)
in dem Hydrierungsprodukt wurde festgestellt.
BeispielII (Kontrolle)
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Diese Beispiel erläutert die erfindungsgemäße Naßreduktion eines
trägergebundenen Palladium/Silber-Katalysators mit gelöstem Hydrazin.
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Katalysator C1 (Kontrolle) war praktisch der gleiche wie Katalysator B1, der in
Beispiel I beschrieben ist.
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Katalysator C2 (Kontrolle) wurde hergestellt durch Einweichen von 23,3 g
Katalysator C1 mit einer Lösung von 5 cc N&sub2;H&sub4;·H&sub2;O in 45 cc destilliertem Wasser
etwa 1 h lang. Die überschüssige Flüssigkeit wurde abgegossen, und der nasse
Katalysator wurde in einem Umluftofen etwa 4 h bei 125ºC erhitzt.
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Beide Katalysatoren wurden auf die selektive Acetylen-Hydrierungsaktivität im
wesentlichen gemäß der in Beispiel I beschriebenen Verfahrensweise getestet, mit
der Ausnahme, daß die wasserstoffhaltige Zufuhr etwa 33,2 Gew.-% Methan,
etwa 0,08 Gew.-% Ethan, etwa 63,1 Gew.-% Ethylen, etwa 0,35 Gew.-% Acetylen,
etwa 0,05 Gew.-% Kohlenmonoxid und etwa 3,2 Gew.-% H&sub2; enthielt. Die
Testergebnisse sind in Tabelle II zusammengefaßt.
Tabelle II
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Die Testdaten in Tabelle II zeigen, daß die Naßreduktion eines Pd/Ag/Al&sub2;O&sub3;-
Katalysators im Hinblick auf die Erhöhung von T&sub2;-T&sub1; (definiert in Beispiel I)
günstig war. Die Gegenwart von Spurenmengen von gebildeten Butenen (0,03-0,05
Gew.-%) in dem Hydrierungsprodukt wurde festgestellt.
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Tabelle II zeigt auch die Testdaten der Menge (ppm, bezogen auf das Gewicht)
von Ethan, das bei der "Reinigungs"-Temperatur T&sub1; produziert worden ist, die ein
Maß ist für die Selektivität gegenüber Ethylen, die ein bestimmter Katalysator bei
der "Reinigungs"-Temperatur (definiert in Beispiel I) aufweist. Diese Testdaten
wurden durch Subtraktion der in der Zufuhr vorhandenen Ethanmenge von der in
dem bei T&sub1; erzeugten Hydrierungsprodukt vorhandenen Ethanmenge erhalten.
Tabelle II zeigt eindeutig, daß mit dem naßreduzierten Katalysator C2 (im
Vergleich mit dem unbehandelten Katalysator C1) weniger unerwünschtes Ethan
gebildet wurde. Folglich wurde mit dem erfindungsgemäßen Katalysator C2 (im
Vergleich zu dem unbehandelten Katalysator C1) das mehr erwünschte Ethylen
erzeugt.
Beispiel III
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Dieses Beispiel erläutert die erfindungsgemäße Naßreduktion eines Pd/Ag/Al&sub2;O&sub3;-
Katalysators mit Formaldehyd in Gegenwart eines Alkalimetallhydroxids.
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Katalysator D1 (erfindungsgemäß) wurde hergestellt durch Mischen von 20 cc
Kontrollkatalysator B1 (beschrieben in Beispiel I) mit etwa 110 cc einer Lösung,
die etwa 38 Gew.-% Formaldehyd, etwa 12 Gew.-% Methanol und etwa 50 Gew.-
% Wasser und 1,13 g NaOH enthielt. Das gesamte Gemisch wurde bei
Raumtemperatur etwa 2 h gerührt, überschüssige Flüssigkeit wurde abgegossen, der
eingeweichte Katalysator wurde dreimal mit frischem Methanol gespült, der
gewaschene Katalysator wurde über Nacht bei etwa 88ºC getrocknet, und der getrocknete
Katalysator wurde anschließend an Luft bei 370ºC 4-5 h calciniert.
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Katalysator D2 (Erfindung) wurde hergestellt durch Mischen von 20 cc
Kontrollkatalysator C1 (beschrieben in Beispiel II) mit 110 cc einer Lösung, die etwa
37 Gew.-% Formaldehyd, etwa 17 Gew.-% Methanol und etwa 46 Gew.-%
Wasser und 1,18 g NaOH enthielt. Das gesamte Gemisch wurde etwa 2 h bei
Raumtemperatur gerührt. Überschüssige Flüssigkeit wurde abgegossen, der nasse
Katalysator wurde dreimal mit 150 cc frischem Methanol gespült und mehrere
Stunden bei 60-100ºC unter H&sub2; getrocknet.
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Katalysator D3 (erfindungsgemäß) wurde hergestellt durch Mischen von 20 cc
Katalysator C1 mit 75 cc einer Lösung, die etwa 37 Gew.-% Formaldehyd, etwa
17 Gew.-% Methanol und etwa 46 Gew.-% Wasser und etwa 0,6 g KOH enthielt.
Das gesamte Gemisch wurde etwa 40 min bei Raumtemperatur gerührt,
überschüssige Flüssigkeit wurde abgegossen, der nasse Katalysator wurde bei etwa 88
ºC getrocknet und anschließend mehrere Stunden bei 200ºC calciniert.
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Die so hergestellten Katalysatoren wurden im wesentlichen durch die in Beispiel I
beschriebene Verfahrensweise auf die selektive Acetylen-Hydrierungsaktivität
getestet. Die Kohlenwasserstoff-haltige Zufuhr besaß praktisch die gleiche
Zusammensetzung wie die in den Tests von Beispiel I eingesetzte Zufuhr. Die
Testergebnisse für die drei in diesem Beispiel beschriebenen Katalysatoren sind in
Tabelle III zusammengefaßt. Ebenfalls in der Tabelle enthalten sind die
Testergebnisse von Kontrollversuch 4 (siehe Tabelle I) unter Einsatz des
Kontrollkatalysators B1 (zum Vergleich zu Versuch 10 unter Einsatz des erfindungsgemäßen
Katalysators D1). Zum Vergleich mit den erfindungsgemäßen Katalysatoren D2
und D3 (Versuche 12 und 13) sind die Ergebnisse eines weiteren
Kontrollversuchs (Versuch 11 unter Einsatz von Katalysator C1) angegeben.
Tabelle III
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Die Testergebnisse in Tabelle III zeigen eindeutig, daß die Naßreduktion eines
Pd/Ag/Al&sub2;O&sub3;-Katalysators mit Formaldehyd in Gegenwart eines
Alkalimetallhydroxids (mit oder ohne anschließendes Calcinieren) zur Erhöhung der
Temperaturdifferenz T&sub2;-T&sub1; (definiert in Beispiel I) recht wirksam war. Das Gegenwart von
Spurenmengen von C&sub4;-Kohlenwasserstoffen (0,01-0,02 Gew.-%) in dem
Hydrierungsprodukt wurde festgestellt.
Beispiel IV
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Dieses Beispiel erläutert die Naßreduktion von trägergebundenen Palladium-
Katalysatoren mit Formaldehyd in Gegenwart von Alkalimetallverbindungen und
die Leistung dieser Materialien als Katalysatoren bei der selektiven Hydrierung
von Acetylen.
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Katalysator E1 (Kontrolle) war ein handelsüblicher
"G-83A"-Pd/Al&sub2;O&sub3;-Katalysator, der in Beispiel I beschrieben ist (Katalysator A1).
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Katalysator E2 (Kontrolle) wurde hergestellt durch Einweichen unter
gelegentlichem Rühren von 30 g Katalysator E1 mit einer Lösung von 0,42 g von
88 Gew.-% KOH-Pellets in 26 g destilliertem Wasser für etwa 1 h bei
Raumtemperatur und durch anschließendes Abgießen von überschüssiger Lösung,
Trocknen für 16 h bei 125ºC und Calcinieren an Luft für 2 h bei 1000ºF (538 C).
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Katalysator E3 (Kontrolle) wurde hergestellt durch die Verfahrensweise für
Katalysator E2, mit der Ausnahme, daß Katalysator E2 mit einem Gemisch von
0,42 g von 88% KOH-Pellets und 26 g einer im Handel erhältlichen
Formaldehydlösung, enthaltend 38 Gew.-% CH&sub2;O, 12 Gew.-% CH&sub3;OH und 50 Gew.-%
H&sub2;O.
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Katalysator E4 (Kontrolle) war ein handelsüblicher "G-83C"-Pd/Ag/Al&sub2;O&sub3;.
Katalysator, der in Beispiel I beschrieben ist (Katalysator B1).
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Katalysator E5 (Kontrolle) wurde hergestellt durch Einweichen unter
gelegentlichem Rühren von 30 g Katalysator E4 mit einer Lösung von 0,48 g 88% KOH-
Pellets in 26 g Wasser für etwa 1 h bei Raumtemperatur und anschließendes
Abgießen von überschüssiger Lösung, Trocknen für 8 h bei 125ºC und Calcinieren
an Luft für 2 h bei 1000ºF (538ºC).
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Katalysator E6 (erfindungsgemäß) wurde hergestellt durch die Verfahrensweise
für Katalysator E5, mit der Ausnahme, daß Katalysator E4 mit einem Gemisch
von 0,48 g 88% KOH-Pellets und 26 g der oben beschriebenen
Formaldehydlösung eingeweicht wurde.
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Die Katalysatoren E1 bis E6 wurden praktisch gemäß der in Beispiel I
beschriebenen Verfahrensweise getestet. Jeder Katalysator wurde 1 h mit einem
Wasserstoffgas-Strom bei 37,8ºC/138 Mpa (100ºF/200 psig) und anschließend 1 h mit
der Kohlenwasserstoff-haltigen Zufuhr (enthaltend Methan, Ethan, Ethylen,
Acetylen. Kohlenmonoxid und Wasserstoff) bei 37,8ºC/1,38 Mpa (100ºF/200 psig)
vorgeheizt. Anschließend wurde die Temperatur schrittweise erhöht, während die
Zufuhr den Reaktor durchlief. Die Testergebnisse sind in Tabelle IV
zusammengefaßt.
Tabelle IV
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Die Testdaten in Tabelle IV zeigen, daß die Naßreduktion eines Pd/Al&sub2;O&sub3;-
Katalysators (ohne Ag) mit Formaldehyd in Gegenwart einer Alkalimetallverbindung
(KOH) keine Verbesserung (hinsichtlich T&sub2;-T&sub1; und des bei T&sub1; gebildeten
Ethans) gegenüber der Behandlung mit KOH allein (vergleiche Versuch 16 mit
Versuch 15) zeigte.
Beispiel V
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Dieses Beispiel erläutert weiterhin ein besonders bevorzugtes Merkmal der
Erfindung: die Verwendung von Pd/Ag/Al&sub2;O&sub3;-Katalysatoren, die mit Formaldehyd in
Gegenwart von Alkalimetallverbindungen naßreduziert wurden.
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Katalysator F1 (Kontrolle) war ein handelsüblicher "G-83C"-Pd/Ag/Al&sub2;O&sub3;-
Katalysator (praktisch der gleiche wie Katalysator B1, Beispiel 1).
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Katalysator F2 (Kontrolle) war ein "G-83C"-Pd/Ag/Al2O3-Katalysator
(vorstehend definiert), der zur selektiven Hydrierung von Acetylen zu Ethylen in einer
Raffinerie in Texas der Firma Phillips Petroleum Company eingesetzt und durch
Erhitzen an Luft auf eine Temperatur von 1000ºF während einer Zeitdauer von 3
h und anschließendes Calcinieren an Luft bei einer Temperatur für 4 h regeneriert
wurde. Anschließend wurde der calcinierte gebrauchte Katalysator auf
Raumtemperatur abgekühlt.
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Katalysator F3 (erfindungsgemäß) wurde wie folgt hergestellt: 0,51 g 88 Gew.-%
KOH-Pellets (entsprechend 0,008 mol KOH) wurden zu 30 g einer 37-38 Gew.-%
Formaldehydlösung in Methanol gegeben. Die gebildete Lösung wurde etwa
1 min gerührt, 30 g Kontrollkatalysator F2 (regenerierter "G-83C") wurden der
Lösung zugesetzt, und das erhaltenen Gemisch wurde 1 h bei Raumtemperatur
unter gelegentlichem Rühren gehalten. Anschließend wurde überschüssige
Flüssigkeit abdekantiert, die eingeweichten Tabletten wurden an Luft bei 125ºC 5 h
getrocknet, und die getrockneten Tabletten wurden an Luft bei 538ºC 2 h
calciniert.
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Katalysator F4 (erfindungsgemäß) wurde praktisch durch die oben für Katalysator
F3 beschriebene Verfahrensweise hergestellt, mit der Ausnahme, daß 0,97 g 99%
reines RbOH·H&sub2;O (0,008 mol RbOH) (anstelle von 0,008 mol KOH) verwendet
wurden.
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Katalysator F5 (erfindungsgemäß) wurde praktisch durch die Verfahrensweise für
Katalysator F3 hergestellt, mit der Ausnahme, daß 0,008 mol CsOH (anstelle von
0,008 mol KOH) verwendet wurden.
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Katalysator 1% (erfindungsgemäß) wurde im wesentlichen durch die
Verfahrensweise für Katalysator F3 hergestellt, mit der Ausnahme, daß als Ausgangsmaterial
Katalysator F1 (frischer "G-83C") (anstelle von Katalysator F2) verwendet wurde.
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Katalysator F7 (erfindungsgemäß) wurde im wesentlichen durch die
Verfahrensweise für Katalysator F4 hergestellt, mit der Ausnahme, daß als Ausgangsmaterial
Katalysator F1 (anstelle von Katalysator F2) verwendet wurde.
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Katalysator F8 (erfindungsgemäß) wurde im wesentlichen durch die
Verfahrensweise für Katalysator F5 hergestellt, mit der Ausnahme, daß als Ausgangsmaterial
Katalysator F1 (anstelle von Katalysator F2) verwendet wurde.
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Katalysator F9 (erfindungsgemäß) wurde im wesentlichen durch die
Verfahrensweise für Katalysator F6 hergestellt, mit der Ausnahme, daß 0,002 mol KOH
(anstelle von 0,008 mol KOH) eingesetzt wurden.
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Katalysator F10 (erfindungsgemäß) wurde im wesentlichen durch die
Verfahrensweise von Katalysator F7 hergestellt, mit der Ausnahme, daß 0,002 mol
RbOH (anstelle von 0,008 mol RbOH) eingesetzt wurden.
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Katalysator F11 (erfindungsgemäß) wurde im wesentlichen durch die
Verfahrensweise für Katalysator F8 hergestellt, mit der Ausnahme, daß 0,002 mol CsOH
(anstelle von 0,008 mol CsOH) eingesetzt wurden.
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Katalysator F12 (erfindungsgemäß) wurde im wesentlichen durch die
Verfahrensweise für Katalysator F6 hergestellt, mit der Ausnahme, daß 0,032 mol KOH
(anstelle von 0,008 mol KOH) eingesetzt wurden.
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Katalysator F13 (erfindungsgemäß) wurde im wesentlichen durch die
Verfahrensweise für Katalysator F12 hergestellt, mit der Ausnahme, daß 0,032 mol
NaOH (anstelle von KOH) eingesetzt wurden.
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Katalysator F14 (erfindungsgemäß) wurde im wesentlichen durch die
Verfahrensweise für Katalysator F3 hergestellt, mit der Ausnahme, daß 0,005 mol KOH
(anstelle von 0,008 mol KOH) eingesetzt wurden.
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Katalysator F15 (erfindungsgemäß) wurde im wesentlichen durch die
Verfahrensweise für Katalysator F3 hergestellt, mit der Ausnahme, daß 0,0275 mol KOH
(anstelle von 0,008 mol KOH) eingesetzt wurden, die Kontaktzeit mit der
Formaldehydlösung nur etwa 0,5 h (anstelle von 1 h) und die
Formaldehydkonzentration nur etwa 0,5 h (statt 1 h) und die Formaldehydkonzentration nur etwa 18 Gew.-
% (anstelle von 37-38 Gew.-%) betrug.
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Katalysator F16 (erfindungsgemäß) wurde im wesentlichen durch die
Verfahrensweise für Katalysator F3 hergestellt, mit der Ausnahme, daß 0,015 mol KOH
(anstelle von 0,008 mol KOH) eingesetzt wurden und die
Formaldehydkonzentration nur etwa 1 Gew.-% (anstelle von 37-38%) betrug.
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Katalysator F17 (erfindungsgemäß) wurde im wesentlichen durch die
Verfahrensweise für Katalysator F3 hergestellt, mit der Ausnahme, daß 0,050 mol KOH
(anstelle von 0,008 mol KOH) eingesetzt wurden.
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Katalysator F18 (erfindungsgemäß) wurde im wesentlichen durch die
Verfahrensweise für Katalysator F6 hergestellt, mit der Ausnahme, daß 0,05 mol KF
(anstelle von 0,008 mol KOH) eingesetzt wurden.
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Katalysator F19 (erfindungsgemäß) wurde im wesentlichen durch die
Verfahrens Weise von Beispiel F18 hergestellt, mit der Ausnahme, daß 0,007 mol KF und
0,001 mol KOH (anstelle von 0,008 mol KF) eingesetzt wurden.
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Die Katalysatoren F1 bis F19 wurden praktisch durch die In Beispiel I
beschriebenen Verfahrensweise getestet, mit der Ausnahme, daß eine
Kohlenwasserstoffzufuhr, die praktisch der in Beispiel II beschriebenen entsprach, eingesetzt wurde.
Die Testergebnisse sind in Tabelle V zusammengefaßt.
Tabelle V
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Die Testdaten in Tabelle V zeigen eindeutig, daß die Reduktion von frischen oder
gebrauchten regenerierten Pd/Ag/Al&sub2;O&sub3;-Katalysatoren mit Formaldehyd in
Gegenwart einer Alkalimetallverbindung reproduzierbar zu höheren T&sub2;-T&sub1;-Werten
und zu geringeren, bei der "Reinigungs"-Temperatur T&sub1; gebildeten Mengen an
Ethan führten. Die wirksamsten Alkalimetallverbindungen waren KOH, KF,
RbOH und CsOH. In der Regel war die Verwendung von Formaldehydlösungen,
die 0,002-0,050 mol KOH oder RbOH oder CsOH oder KF enthielten, am
wirksamsten. Zusätzliche Testdaten (nicht in Tabelle V enthalten) zeigen, daß die bei
Temperaturen von 10ºF, 20ºF bzw. 30ºF über der bestimmten "Reinigungs"-
Temperatur produzierten Mengen an Ethan bei den erfindungsgemäßen
Versuchen 22 bis 28 reproduzierbar geringer waren als bei den Kontrollversuchen 20
und 21. Somit waren bei vergleichbaren Acetylen-Umwandlungsraten die
naßreduzierten Alkalimetall-beschleunigten Pd/Ag/Al&sub2;O&sub3;-Katalysatoren gegenüber
Ethylen (statt gegenüber Ethan) selektiver als die unbehandelten Katalysatoren.
Beispiel VI
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Dieses Beispiel erläutert die Naßreduktion von Pd/Ag/Al&sub2;O&sub3;-Katalysatoren mit
einem gelösten Reduktionsmittel, daß anders war als Formaldehyd, in Gegenwart
einer Alkalimetallverbindung (KOH).
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Katalysator G1 (erfindungsgemäß) wurde in wesentlichen durch die
Verfahrensweise für Katalysator F3 (Beispiel 5) hergestellt, mit der Ausnahme, daß eine
wäßrige Lösung, enthaltend 0,03 mol Ameisensäure und 28,5 g Wasser, (anstelle
von Formaldehyd/Methanol/Wasser) als Reduktionsmittel verwendet wurde.
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Katalysator G2 (erfindungsgemäß) wurde in wesentlichen durch die
Verfahrensweise für Katalysator F3 (Beispiel 5) hergestellt, mit der Ausnahme, daß eine
wäßrige Lösung, enthaltend 0,03 mol Ascorbinsäure (Vitamin C) und 24,7 g Wasser,
(anstelle von Formaldehyd/Methanol/Wasser) als Reduktionsmittel verwendet
wurde.
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Katalysator G3 (erfindungsgemäß) wurde in wesentlichen durch die
Verfahrensweise für Katalysator F3 (Beispiel 5) hergestellt, mit der Ausnahme, daß eine
wäßrige Lösung, enthaltend 0,03 mol Hydrazinhydrat und 29,0 g Wasser, (anstelle
von Formaldehyd/Methanol/Wasser) als Reduktionsmittel verwendet wurde.
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Katalysator G4 (erfindungsgemäß) wurde in wesentlichen durch die
Verfahrensweise für Katalysator F3 (Beispiel 5) hergestellt, mit der Ausnahme, daß eine
wäßrige Lösung, enthaltend 0,03 mol Dextrose und 24,6 g Wasser, (anstelle von
Formaldehyd/Methanol/Wasser) als Reduktionsmittel verwendet wurde.
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Katalysator G5 (erfindungsgemäß) wurde in wesentlichen durch die
Verfahrensweise für Katalysator F3 (Beispiel 5) hergestellt, mit der Ausnahme, daß
0,003 mol Dextrose (anstelle von 0,03 mol Dextrose) und 0,025 mol KOH
(anstelle von 0,005 KOH) eingesetzt wurden.
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Katalysator G6 (erfindungsgemäß) wurde im wesentlichen durch die
Verfahrensweise für Katalysator G5 hergestellt, mit der Ausnahme, daß 0,015 mol KOH
(anstelle von 0,025 mol KOH) eingesetzt wurden.
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Katalysator G7 (erfindungsgemäß) wurde in wesentlichen durch die
Verfahrensweise für Katalysator F3 (Beispiel 5) hergestellt, mit der Ausnahme, daß eine
Gemisch von 0,38 g Aluminiummetallpulver, 0,96 g KOH und 20 g Wasser
(anstelle von Formaldehyd/Methanol/Wasser) als Reduktionsmittel verwendet wurde.
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Die Katalysatoren G1 bis G7 wurden praktisch durch die in Beispiel V
angewandten Verfahrensweise getestet. Die Testergebnisse sind Tabelle VI
zusammengefaßt.
Tabelle VI
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Ein
Vergleich der Testdaten in Tabelle VI mit den Testdaten von Tabelle V zeigt,
daß die vier bei diesem Beispiel eingesetzten Reduktionsmittel praktisch so
wirksam waren wie Formaldehyd in Gegenwart von Kaliumhydroxid.
Beispiel VII
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Dieses Beispiel zeigt, daß die Naßreduktion von trägergebundenen Pd/Ag-
Katalysatoren, die anorganische Träger enthalten, die anders sind als
Aluminiumoxid (nämlich Titandioxid und Zirconiumoxid), erfindungsgemäß bei der
Erhöhung der T&sub2;-T&sub1;-Werte bei der selektiven Hydrierung von Acetylen ebenfalls recht
wirksam waren.
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Katalysator H1 (Kontrolle) war ein Pd/Ag/TiO&sub2;-Katalysator, der hergestellt wurde
durch Tränken von schwefelfreien 1/8-in.-Titandioxid-Pellets mit einer wäßrigen
Palladium(11)-nitratlösung (so daß eine Konzentration von etwa 0,02 Gew.-% Pd
auf den TiO&sub2;-Pellets bereitgestellt wurde), Trocknen der Pd/TiO&sub2;-Teilchen, 8 h
Calcinieren bei 400ºC an Luft, Tränken der calcinierten Pd/TiO&sub2;-Teilchen mit
einer wäßrigen Silbernitratlösung (unter Bereitstellung einer Konzentration von
etwa 0,1 Gew.-% Ag in dem Katalysator), Trocknen der Pd/Ag/TiO&sub2;-
Katalysatorteilchen und 8 h Calcinieren bei 400ºC an Luft.
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Katalysator H2 (erfindungsgemäß) wurde hergestellt durch Einweichen von
Katalysator H1 mit einem Gemisch von 26 g der handelsüblichen
Formaldehyd/Methanol/Wasser-Lösung, die in Beispiel IV (siehe Herstellung von
Katalysator E3) beschrieben ist, und 0,41 g von 88 Gew.-% KOH-Pellets, und
anschließendes Abgießen überschüssiger Lösung, Trocknen (bei 125ºC, 5 h) und 2 h
Calcinieren an Luft bei 400ºC.
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Beide Katalysatoren wurden praktisch durch die in Beispiel I beschriebene
Verfahrensweise getestet, mit der Ausnahme, daß eine Kohlenwasserstoff-haltige
Zuführ, entsprechend der in Beispiel II beschriebenen Zufuhr, eingesetzt wurde.
Die Testergebnisse sind in Tabelle VII zusammengefaßt.
Tabelle VII
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Die Testdaten von Tabelle VII zeigen eindeutig, daß die Naßreduktion von
Pd/Ag/TiO&sub2; praktisch dieselben günstigen Auswirkungen aufwies wie die
Naßreduktion von Pd/Ag/Al&sub2;O&sub3; (beschrieben in den vorherigen Beispielen).
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Zusätzliche Vorversuche (hier nicht ausführlich beschrieben) zeigen, daß die
Verwendung eines Pd/Ag/ZrO&sub2;-Katalysators (der bei der selektiven Hydrierung
von Acetylen nicht naßreduziert wurde) fast so wirksam war (bezüglich der T&sub2;-T&sub1;-
Werte) wie die Pd/Ag/Al&sub2;O&sub3;-Katalysatoren (ebenfalls nicht naßreduziert). Auf der
Grundlage dieser Vorversuchsergebnisse wird gefolgert, daß die Naßreduktion
von Pd/Ag/ZrO&sub2;-Katalysatoren in Gegenwart von oder ohne
Alkalimetallverbindungen erfindungsgemäß Katalysatoren erzeugt, die verbesserte T&sub2;-T&sub1;-Werte und
höhere Selektivitäten gegenüber Ethylen (im Vergleich zu den unbehandelten
Katalysatoren) aufweisen.
Beispiel VIII
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Dieses Beispiel erläutert ein Verfahren zur Herstellung eines wirksamen
Acetylen-Hydrierungskatalysators durch Naßreduktion und anschließende
Beschleunigung mit Kaliumfluorid.
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Katalysator I (erfindungsgemäß) wurde hergestellt durch Einweichen von 23,3 g
Katalysator B1 ("G-83C", beschrieben in Beispiel I) in 30 cc einer 37 Gew.-%
Formaldehydlösung (beschrieben in Beispiel III für Katalysator D2), Zugabe von
etwa 0,5 g festem KOH zu dem Katalysator/Lösungsgemisch, Rühren dieses
Gemisches für 30 min bei Raumtemperatur, erneute Zugabe von etwa 0,5 g festem
KOH und erneutes Rühren des erhaltenen Gemisches für etwa 30 min bei
Raumtemperatur. Anschließend wurde die überschüssige Flüssigkeit abgegossen, und
das eingeweichte, naßreduzierte Gemisch wurde zweimal mit frischem Methanol
und sodann zweimal mit destilliertem Wasser (unter Entfernung praktisch des
gesamten, in den Katalysator eingearbeiteten KOH) gewaschen. Der gewaschene,
naßreduzierte Katalysator wurde über Nacht bei 100ºF getrocknet und sodann mit
einer Lösung von 0,355 g wasserfreiem Kaliumfluorid in 7,58 g Wasser
eingeweicht. Der KF-getränkte Katalysator wurde über Nacht bei 180ºF getrocknet
und 1,5 h an Luft bei 370ºC calciniert.
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Der so erhaltenen Katalysator, der etwa 1 Gew.-% K (als Fluorid) enthielt, wurde
auf seine Acetylen-Hydrierungsaktivität im wesentlichen durch die in Beispiel I
beschriebene Verfahrensweise getestet. Ergebnis: T&sub1; betrug 154ºF, T&sub2; betrug
245ºF und T&sub2;-T&sub1; betrug 91ºF.
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Anschließend wurde der Katalysator etwa 22 min der Zufuhr bei "außer Kontrolle
geratenen" Bedingungen, d. h. bei einer Temperatur über 245ºF, ausgesetzt, so
daß die mögliche Beschädigung des Katalysators während des großtechnischen
Betriebs durch eine "außer Kontrolle geratene" Reaktion nachgestellt wurde. Der
Katalysator wurde erneut getestet (nach Verringerung der Reaktor-Temperatur,
während H&sub2;-Gas hindurch strömte). Ergebnis: T&sub1; betrug 161ºF, T&sub2; betrug 259ºF
und T&sub2;-T&sub1; betrug 98ºF. Dieses Ergebnis zeigt eindeutig, daß bei dieser Exposition
gegenüber "außer Kontrolle geratenen" Bedingungen keine nachteilige
Auswirkung auf den KF-beschleunigten, naßreduzierten Pd/Ag/Al&sub2;O&sub3;-Katalysator auftrat.
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Annehmbare Variationen, Modifikationen und Anpassungen für verschiedene
Anwendungen und Bedingungen können im Rahmen der Offenbarung und der
beigefügten Ansprüche ohne Abweichung vom Umfang der Erfindung
durchgeführt werden.