DE69510365T2 - Trommel mit einem flansch - Google Patents
Trommel mit einem flanschInfo
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Description
- Die Erfindung bezieht sich auf eine Trommel mit einem rohrförmigen Körper und zwei Endflächen an gegenüberliegenden Enden des Körpers, wobei der Körper und die Endflächen aus Plastikmaterial bestehen und miteinander durch Schweißen oder Kleben fest verbunden sind.
- Eine solche Trommel ist in der Anmeldung NL-A-9301856 (keine Vorveröffentlichung) beschrieben. Der Körper dieser bekannten Trommel hat einen radial nach außen zeigenden Körperflansch, an den ein entsprechender Steg einer Endfläche angeschweißt wird. Wenn diese Trommel mit einer Hebevorrichtung angehoben wird, wird der Hauptteil der Hebekräfte auf den Körperflansch ausgeübt. Während dessen wird die geschweißte Verbindung zwischen dem Flansch und dem Steg der Endfläche durch die Hebekräfte kaum angegriffen.
- Die Verbindung zwischen dem Körper und der Endfläche der Trommel hat die Form einer stumpfen Stoßverbindung. Eine solche geschweißte Verbindung ist für die Übertragung von Zugkräften nicht so geeignet. Da, wie oben erläutert, diese geschweißte Verbindung durch die Hebekräfte nicht belastet wird, ist das Risiko des Nachgebens unter den Hebekräften klein.
- Eine solche stumpfe Stoßverbindung hat den Nachteil, daß während der Herstellung sichergestellt werden muß, daß der Steg und der Flansch relativ zueinander richtig positioniert sind. Außerdem ist die stumpfe Stoßverbindung durch andere Belastungen immer noch verletzbar, wie durch Stoßbelastungen infolge Fallenlassens der Trommel, interne Überdrücke, usw.
- Aufgabe der Erfindung ist es, eine Trommel bereitzustellen, die diese Nachteile nicht hat. Dies wird erreicht durch eine Trommel mit einem rohrförmigen Körper und zwei Endflächen an entgegengesetzten Enden des Körpers, wobei Körper und Endflächen aus Plastikmaterial bestehen und mit Hilfe von Schweißen oder Kleben fest miteinander verbunden sind, um einen Ansatz für das Ergreifen durch eine Hebevorrichtung zu bilden, wobei der Körper wenigstens an einem seiner Enden eine sich graduell erweiternde oder verengende Form hat und die jeweilige Endfläche einen entsprechend geformten Rand hat, der an dem sich graduell erweiternden oder verengenden Ende des Körpers befestigt ist, und wobei der dem Rand benachbarte Endflächenteil einen eingezogenen Bereich für das Ergreifen der Trommel durch die Hebevorrichtung aufweist.
- Die Vorteile der Verbindung zwischen Körper und Endfläche der Trommel gemäß der Erfindung sind zweifach. Zunächst ist eine solche Befestigung eine überlappende Verbindung, die den Vorteil hat, daß die Belastungen mit Hilfe von Scherkräften übertragen werden und nicht durch Zugkräfte wie oben. Die Befestigung zwischen dem Körper und der Endfläche gemäß der Erfindung ist daher für die Übertragung der Hebekräfte ausgerüstet, was bedeutet, daß kein spezieller Körperflansch in dieser Hinsicht erforderlich ist, wie es bei der bekannten Trommel der Fall ist.
- Außerdem kann die Endfläche konstante Dicke aufweisen, mit anderen Worten ihr Umfangsrand kann die gleiche Dicke wie ihr Zentralteil haben. Das bedeutet, daß es auch möglich ist, die Endfläche mit Hilfe einer Vakuumformung herzustellen. Außerdem führt eine solche Gestaltung zu weniger Verzerrungen und weniger Irregularitäten.
- Trotz der konstanten Dicke der Endfläche wird immer noch eine Dicke an dem Rand der Trommel erreicht, die für richtiges Anheben der Trommel erforderlich ist, infolge der kombinierten Dicken der Endfläche und des Körpers in dem Bereich, wo sie miteinander verschweißt sind.
- Außerdem ist der Herstellungsprozeß beträchtlich einfacher in Anbetracht der Tatsache, daß die sich graduell erweiternden oder verengenden Formen des Körpers und der Endfläche zur gegenseitigen Selbstzentrierung führen. Es ist auch ausreichend, diese Teile in axialer Richtung aufeinander zu drücken. Außerdem, wenn sie gegeneinander bewegt werden, berühren sich der sich graduell erweiternde oder verengende Körper und die Endfläche nicht bevor sie praktisch in der richtigen Position relativ zueinander sind. Das bedeutet, daß kaum irgendwelche Scherbewegungen in den zusammenwirkenden Oberflächen des Körpers und der Endfläche auftreten, was zu einer besseren Verbindung führt.
- Die geschweißte Verbindung hat eine relativ große Oberfläche, was sie weniger kritisch macht. Selbst eine schlechter geschweißte Verbindung würde angemessen funktionieren in Anbetracht der großen Fläche und der geringen Beanspruchungen, die daraus entstehen.
- Gemäß einer ersten bevorzugten Ausführungsform erweitert sich das Ende in Richtung auf die Außenseite des Körpers, und der Außenumfang des Randes der Endfläche ist mit dem Innenumfang des sich graduell erweiternden Endes des Körpers verbunden.
- Um einen geeigneten Hebeansatz zu schaffen, trägt der Rand der Endfläche eine Umfangsschürze, die den Rand an der Außenseite umgibt. Diese Schürze kann auch eine sich graduell erweiternde oder verengende Form haben, in solcher Weise, daß sie relativ zum Körper leicht hervorsteht. Die Schürze kann an ihrer Unterseite ergriffen werden. Sie zeigt eine gewisse Flexibilität, was in einem Dämpfungseffekt hinsichtlich von Stoßbelastungen resultiert, die von den Hebekräften herrühren.
- Der Rand und die Schürze definieren auch einen Umfangshohlraum für die Aufnahme des sich graduell erweiternden oder verengenden Endes des Körpers.
- Das oberste äußere Ende des Körpers und die Befestigung sind in diesem Hohlraum verborgen, was zu einem besseren Aussehen führt.
- Die Schürze kann einen radialen Außenflansch haben, der einen weiter verbesserten Griff für eine Hebevorrichtung bietet (siehe Fig. 2).
- Gemäß einer zweiten Möglichkeit ist das Ende derart gestaltet, daß es sich in Richtung auf die Außenseite des Körpers verengt, und der Innenumfang des Randes der Endfläche mit dem äußeren Umfang des sich verengenden Endes des Körpers verbunden ist.
- Der an den Rand angrenzende Endflächenteil kann auch einen eingezogenen Bereich haben. Eine solche Gestaltung macht es möglich, die Trommel besser zu ergreifen.
- Hier definieren der eingezogenen Bereich und der Rand wieder einen Umfangshohlraum für die Aufnahme des Endes des Körpers.
- Es wird darauf hingewiesen, daß die Erfindung sich sowohl auf eine Trommel bezieht, die eine Endfläche des oben beschriebenen Typs an beiden Endflächen aufweist als auch auf eine Trommel, die eine solche Endfläche nur an einem Ende hat. Im letzteren Fall kann das andere Ende beispielsweise eine in einem Stück ausgebildete Grundfläche haben.
- Der rohrförmige Körper kann einen polygonalen oder zylindrischen Querschnitt haben.
- Die Erfindung wird in Einzelheiten unter Bezugnahme auf verschiedene Ausführungsformen erläutert, die in den Figur dargestellt sind.
- Fig. 1 zeigt einen Teil des oberen Rands einer Trommel in radialem Querschnitt.
- Fig. 2 zeigt einen Querschnitt einer zweiten Ausführungsform.
- Fig. 3 zeigt einen Querschnitt einer dritten Ausführungsform.
- Fig. 4 zeigt einen Querschnitt einer vierten Ausführungsform.
- Fig. 5 zeigt einen Querschnitt einer fünften Ausführungsform.
- Fig. 6 zeigt einen Querschnitt einer sechsten Ausführungsform.
- Die in Fig. 1 gezeigte Trommel hat einen rohrförmigen Körper 1, vorzugsweise einen zylindrischen Körper, und eine Endfläche 2. Der Körper 1 hat ein konisch geformtes Ende 3, das an der Endfläche 2 mit Hilfe einer Schweißverbindung 4 befestigt ist.
- Die Endfläche hat einen entsprechend geformten Rand und auch eine Schürze 6. Die Außenseite des Randes 5 ist mit Hilfe einer Schweißverbindung 4 mit der Innenseite des konisch geformten Endes 3 des Körpers 1 verbunden. Die Endfläche hat auch einen Zentralteil 7, der zusammen mit dem Rand 5 eine Umfangsausnehmung 8 bildet. Die Trommel kann mit Hilfe einer Greifvorrichtung an der Unterseite 9 der Schürze 6 und auch in der Ausnehmung 8 ergriffen werden. Die Schürze 6 hat gewisse Flexibilität, was jegliche Stoßbelastung dämpft, die von der Greifvorrichtung herrührt.
- Die Hebekräfte werden von der Schürze 6 und dem Rand 5 aufgenommen und werden auf den Körper 1 mit Hilfe der geschweißten Verbindung 4 und des konisch geformten Teils 3 übertragen. Mit einer solchen Übertragung der Hebekräfte wird die geschweißte Verbindung 4 fast gänzlich durch Scherkräfte belastet, denen die geschweißte Verbindung 4 leicht widerstehen kann.
- Die Verbindung zwischen der Endfläche 2 und dem Körper 1 der Trommel hat den weiteren Vorteil, daß während der Herstellung diese Teile nur gegeneinander in axialer Weise bewegt werden müssen. Nur in dem allerletzten Teil dieser Bewegung werden die einander gegenüberstehenden Oberflächen des Randes 5 und des konisch geformten Endes 3 in Kontakt kommen, was praktisch keine Scherbewegungen im Material der geschweißten Oberflächen herbeiführt. Auf diese Weise wird eine sehr verläßliche Schweißverbindung erzielt.
- In der Ausführungsform nach Fig. 2 hat die Schürze 11 einen radialen Flansch 10, der bessere Greifmöglichkeiten für die Hebevorrichtung bietet.
- In der Ausführungsform der Fig. 3 hat der Körper 12 ein konisch geformtes Ende 13, das nach innen zeigt.
- Die Endfläche 14 hat einen entsprechend geformten Rand 15, dessen innere Oberfläche an die äußere Oberfläche des konisch geformten Endes 13 mit Hilfe einer Schweißverbindung 16 angeschweißt ist. Die Endfläche 14 hat auch eine Ausnehmung 17 und der Rand 15 ist auch mit einem radialen Außenflansch 18 versehen.
- Der radiale Flansch 18 und die Ausnehmung 17 können mit einer Greifvorrichtung gegriffen werden. Der gleiche Vorteil einer günstigen Belastung der geschweißten Verbindung 16, d. h. im wesentlichen durch Schwerkräfte, wird auch hier erzielt.
- Die Ausführungsform nach Fig. 4 zeigt eine Trommel mit einem rohrförmigen Körper 20, der mit einem konisch geformten Ende 21 versehen ist, das einen Körperwulst 22 trägt. Die Endfläche 23 hat einen entsprechend geformten Rand 24, der an das Ende 21 mit Hilfe der Schweißverbindung 25 angeschweißt ist. Formen oder Mit-Flansch-Versehen des konisch geformten Endes 21 und die Herstellung einer Wulst in dem Körper (Körperwulst 22) kann in ein- und demselben Arbeitsgang durchgeführt werden.
- In allen oben erwähnten Ausführungsformen wird die Herstellung durch das Selbstzentriervermögen von Körper und Endfläche vereinfacht, insbesondere bezüglich der konisch geformten Ränder 5, 15 und 24.
- Obwohl die Figuren und die entsprechende Beschreibung sich auf einen zylindrischen Körper beziehen, ist die Erfindung nicht auf so eine Ausführungsform beschränkt. Der Körper könnte beispielsweise auch eine ovale oder quadratische Form haben.
- In Fig. 5 hat der Körper 26 ein konisch geformtes Körperende 28, das leicht nach innen zeigt. Die Endfläche 30 hat einen entsprechend geformten Rand 29, dessen äußerer Umfang an dem inneren Umfang des Endes 28 angeschweißt ist.
- Die Ausführungsform nach Fig. 6 entspricht im wesentlichen der von Fig. 1. In diesem Fall haben jedoch sowohl die Endfläche 2 als auch das Körperende 3 jeweils einen radialen Flansch 32, 31, die miteinander verschweißt sind.
- Obwohl in den Ausführungsformen nach den Figuren die Endfläche 2 relativ zu dem rohrförmigen Körper ein wenig vorsteht, ist es selbstverständlich auch möglich, daß die Endfläche in geringerer Höhe angeordnet ist.
Claims (14)
1. Faß mit einem rohrförmigen Körper (1, 12, 20, 26) und zwei Endflächen (2,
14, 23, 30) an entgegengesetzten Enden (3, 13, 21, 29) des Körpers, wobei
Körper und Endflächen aus Plastikmaterial bestehen und miteinander durch
Schweißen oder Kleben fest verbunden sind, um einen Ansatz für das
Ergreifen durch eine Hebevorrichtung zu bilden, der Körper (1, 12, 20, 26) an
wenigstens einem seiner Enden (3, 13, 21, 28) eine graduell sich erweiternde
ohne verengende Form hat, und die jeweilige Endfläche (2, 14, 23, 30) einen
entsprechend geformten Rand (5, 16, 24, 29) hat, der an dem sich graduell
erweiternden oder verengenden Ende des Körpers befestigt ist und wobei der
dem Rand benachbarte Teil der Endfläche einen eingezogenen Bereich (8, 17)
zum Ergreifen des Fasses durch die Hebevorrichtung aufweist.
2. Faß nach Anspruch 1, wobei sich das Ende (5, 24) in Richtung der Außenseite
des Körpers (1, 20) erweitert und der äußere Umfang des Randes (2, 24) der
Endfläche (2, 23) an dem inneren Umfang des sich graduell erweiternden
Endes (5, 24) des Körpers (1, 20) befestigt ist.
3. Faß nach Anspruch 2, wobei die Endfläche (2, 14) eine Umfangsschürze (6,
11) trägt, die den Rand an der Außenseite umgibt.
4. Faß nach Anspruch 3, wobei der Rand (5) und die Schürze (6, 11) einen
Umfangshohlraum für die Aufnahme des sich graduell erweiternden oder
verengenden Endes (3) des Körpers definieren.
5. Faß nach Anspruch 3 oder 4, wobei die Schürze (11) einen radialen
Außenflansch (10) hat.
6. Faß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Ende (3) einen
radialen Außenflansch (31) hat.
7. Faß nach Anspruch 5 und 6, wobei der Rand (5) einen radialen Außenflansch
(32) hat, der an den Flansch (31) des Endes (3) angeschweißt ist.
8. Faß nach Anspruch 1, wobei das Ende (13) sich in Richtung der Außenseite
des Körpers (12) verengt, und der innere Umfang des Randes (15) der
Endfläche (14) an dem äußeren Umfang des sich verengenden Endes (13) des
Körpers (12) befestigt ist.
9. Faß nach Anspruch 1, wobei das Ende (28) sich in Richtung auf die
Außenseite des Körpers (26) verengt, und der äußere Umfang des Randes (29)
der Endfläche (30) an dem inneren Umfang des sich verengenden Endes (28)
des Körpers (26) befestigt ist.
10. Faß nach Anspruch 9, wobei das sich verengende Körperende (28) mit einem
Wulst (27) versehen ist.
11. Faß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der dem Rand
benachbarte Endflächenteil einen eingezogenen Bereich (8, 17) aufweist.
12. Faß nach Anspruch 11, wobei der eingezogene Bereich (17) und der Rand
(15) einen Umfangshohlraum für die Aufnahme des sich graduell verengenden
Endes (13) des Körpers definieren.
13. Faß nach den Ansprüchen 8, 9 oder 10, 11 oder 12, wobei der Rand (15) einen
radialen Außenflansch (18) hat.
14. Faß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Körper zylindrisch
ist und ein konisch geformtes Ende hat.
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