DE69508911T2 - Gehäuse mit elektromagnetischer Abschirmung - Google Patents
Gehäuse mit elektromagnetischer AbschirmungInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft eine elektromagnetische Abschirmkonstruktion zur Benutzung in einem elektronischen Apparat und insbesondere eine Abschirmkonstruktion von verringerter Größe, die den elektronischen Apparat leichter macht.
- Aus US-A-5150282 ist beispielsweise eine elektromagnetische Abschirmkonstruktion bekannt.
- Bezugnehmend auf Fig. 19 umfaßt ein herkömmlicher Funkverkehrsapparat ein erstes Gehäuse 10, ein zweites Gehäuse 20 und eine gedruckte Schaltungsplatte 30 (nachfolgend Schaltplatte genannt). Auf der Schaltplatte 30 sind viele Komponenten 31 montiert. Eine Schraube 40 wird in eine Gewindefassung 12 eingeschraubt, wodurch die Schaltplatte 30 und das erste Gehäuse an dem zweiten Gehäuse 12 montiert werden.
- Um die Komponenten 31 elektrisch abzuschirmen, werden bei herkömmlichen Apparaten verschiedene Abschirmkonstruktionen benutzt. Fig. 20 zeigt einen Apparat mit einer herkömmlichen Abschirmkonstruktion. Eine durch eine strichpunktierte Linie A bezeichnete Teildarstellung ist in Fig. 21 gezeigt, und es ist ersichtlich, daß eine leitfähige Schicht 21 auf der Innenseite des zweiten Gehäuses 20 aufgebracht ist.
- Ein erstes Grundmuster 32 ist auf die eine Oberfläche der Schaltplatte 30 gedruckt, während ein zweites Grundmuster 33 auf die andere Oberfläche der Schaltplatte 30 gedruckt ist. Das zweite Gehäuse 20 hat einen vorstehenden Teil 22.
- Wenn das erste Gehäuse 10 und die Schaltplatte 30 mit dem zweiten Gehäuse 20 zusammengesetzt werden, wird der vorstehende Teil 22 gegen das erste Grundmuster 32 gedrückt und dadurch mit diesem kontaktiert. Diese Konstruktion ermöglicht es, daß die Komponenten 31 durch die leitfähige Schicht 21, das erste Grundmuster 32 und das zweite Grundmuster 33 abgeschirmt werden.
- Um ferner die Verbindung zwischen der leitfähigen Schicht 21 und dem ersten Grundmuster 32 zu verstärken, kann ein leitfähiges Kontaktelement 23 zwischen dem vorstehenden Teil 22 und dem ersten Grundmuster 32 vorgesehen werden, wie in Fig. 22 gezeigt ist.
- Bei den obigen herkömmlichen Ausführungsformen der Apparate umfaßt das zweite Gehäuse 20 ein geformtes Kunstharzelement 26 und eine leitfähige Schicht 21. Das Harzelement 26 wird durch Spritzgießen gebildet und dann einem Verfahren zur Plattierung mit einer leitfähigen Schicht unterworfen. Während das geformte Harzelement 26 dem Verfahren zur Aufbringung der leitfähigen Schicht zugeführt wird, ist es erforderlich, das geformte Harzelement 26 mit großer Sorgfalt zu behandeln, damit es nicht beschädigt wird.
- Ferner ist es bei dem Plattierverfahren nötig, einen bestimmten Bereich der inneren Oberfläche des Elements 26 zu maskieren, damit die leitfähige Schicht 21 nur auf die unmaskierten Bereiche aufgebracht wird. Dies beinhaltet eine weitere kostenträchtige Herstellungsstufe.
- Wenn die Lebensdauer des Funkfernverkehrapparates zu Ende geht, ist es nicht leicht, die leitfähige Schicht 21 von dem Harzelement 26 zu trennen, so daß die Materialien schwierig in den Materialkreislauf zurückzuführen sind.
- Eine andere Art herkömmlicher Konstruktion ist in Fig. 23 gezeigt. Ein Gehäuse 20a ist aus einem Kunstharzmaterial hergestellt. Die Komponenten 31 sind alle durch eine Mehrzahl leitfähiger Abschirmhüllen 34 abgeschirmt. Eine durch ein strichpunktierte Linie B dargestellte Teilansicht ist in Fig. 24 gezeigt. Jede der Abschirmhüllen 34 ist an dem ersten Grundmuster 32 auf der Schaltplatte durch Löten befestigt.
- Bei dieser Konstruktion ist ein besonders Verfahren nötig, um die Abschirmhülle 34 an der Schaltplatte 30 anzulöten. Da ferner zusätzlicher Raum zwischen der Abschirmhülle 34 und dem Gehäuse 20a nötig ist, wird der Apparat größer und schwerer.
- Demgemäß wurde die vorliegende Erfindung entwickelt mit Blick auf die obigen Umstände, und sie zielt auf die Schaffung eines elektronischen Apparats ohne die Notwendigkeit, eine seiner Gehäuseoberflächen mit einer leitfähigen Schicht zu überziehen.
- Die vorliegende Erfindung zielt auch auf die Schaffung eines elektronischen Apparates mit einem Gehäuse, das zur Recyclierung geeignet ist.
- Ferner zielt die vorliegende Erfindung auf die Schaffung einer Anordnung für einen elektronischen Apparat, die die Größe des toten Raums in dem Gehäuse und dadurch die Größe und das Gewicht des Apparats verringert.
- Wie beansprucht, schafft die vorliegende Erfindung demgemäß ein Abschirmelement zur Verwendung in einem elektronischen Gerät mit einem Gehäuse mit einem ersten Fixierungsmittel, wobei das Abschirmelement an einer Schaltungsplatte mit einem Grundmuster angebracht ist und gekennzeichnet ist durch
- ein zweites Fixierungsmittel, das mit dem ersten Fixierungsmittel und einer leitfähigen Schicht zusammenpaßt, wodurch
- das Abschirmelement bei der Benutzung zwischen die Schaltungsplatte und das Gehäuse geklemmt wird und die leitfähige Schicht mit dem Grundmuster in Kontakt ist.
- Die Erfindung erstreckt sich auch auf einen elektronischen Apparat mit einer Schaltungsplatte mit einem Grundmuster, auf der Schaltungsplatte angebrachten Komponenten, einem Gehäuse mit einem ersten Fixierungsmittel und einem Abschirmelement zur Abschirmung der Komponenten, das ein mit dem ersten Fixierungsmittel und einer auf dem Abschirmelement vorgesehenen leitfähigen Schicht zusammenpassendes zweites Fixierungsmittel hat, wobei das Abschirmelement zwischen die Schaltungsplatte und das Gehäuse geklemmt ist und die leitfähige Schicht mit dem Grundmuster in Kontakt ist.
- Einige Ausführungsformen der Erfindung werden nun beispielhaft nur unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung beschrieben, in der
- Fig. 1 eine perspektivische Ansicht ist, die einen Funkfernverkehrsapparat nach einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zeigt,
- Fig. 2 ein Querschnitt nach der Linie X-X der Fig. 1 ist,
- Fig. 3 ein Teilschnitt ist, der einen Teil C der Fig. 2 zeigt,
- Fig. 4 ein Teilschnitt ist, der einen Teil D der Fig. 2 zeigt,
- Fig. 5 eine erste Stufe eines Herstellungsverfahrens für ein Abschirmelement zeigt,
- Fig. 6 eine zweite Stufe des Herstellungsverfahrens zeigt,
- Fig. 7 eine Tabelle mit Eigenschaften einiger Materialien ist,
- Fig. 8 eine perspektivische Darstellung ist, die ein Abschirmelement nach einer zweiten Ausführungsform zeigt,
- Fig. 9 ein Teilschnitt der in Fig. 8 gezeigten Ausführungsform ist,
- Fig. 10 eine perspektivische Darstellung ist, die ein Abschirmelement nach einer dritten Ausführungsform zeigt,
- Fig. 11 ein Teilschnitt ist, der den Anbringungszustand des Abschirmelements nach der dritten Ausführungsform zeigt,
- Fig. 12 eine perspektivische Darstellung ist, die ein Abschirmelement nach einer vierten Ausführungsform zeigt,
- Fig. 13 ein Teilschnitt ist, der die Anbringung des Abschirmelements nach der vierten Ausführungsform zeigt,
- Fig. 14 eine perspektivische Darstellung ist, die ein Abschirmelement nach einer fünften Ausführungsform zeigt,
- Fig. 15 ein Teilschnitt ist, der die Anbringung des Abschirmelements nach der fünften Ausführungsform zeigt,
- Fig. 16 ein Teilschnitt ist, der ein Abschirmelement nach einer sechsten Ausführungsform zeigt,
- Fig. 17 eine perspektivische Darstellung ist, die ein Herstellungsverfahren zeigt, bei dem ein Abschirmelement nach einer siebenten Ausführungsform hergestellt wird,
- Fig. 18 eine perspektivische Darstellung ist, die ein Herstellungsverfahren zeigt, bei dem ein Abschirmelement nach einer achten Ausführungsform hergestellt wird,
- Fig. 19 eine perspektivische Darstellung ist, die einen ersten herkömmlichen Funkfernverkehrsapparat zeigt,
- Fig. 20 ein Querschnitt nach der Linie Y-Y der Figur ist,
- Fig. 21 ein Teilschnitt ist, der einen Teil A der Fig. 20 zeigt,
- Fig. 22 ein Teilschnitt ist, der einen zweiten herkömmlichen Apparat zeigt,
- Fig. 23 ein Querschnitt ist, der einen dritten herkömmlichen Apparat mit einem dritten herkömmlichen Aufbau zeigt, und
- Fig. 24 ein Teilschnitt ist, der einen Teil B der Fig. 23 zeigt.
- Bezugnehmend auf die Zeichnung zeigt Fig. 1 einen Funkfernverkehrsapparat (nachfolgend als ein Apparat bezeichnet) mit einer Abschirmkonstruktion der vorliegenden Erfindung.
- Der Apparat umfaßt ein erstes Gehäuse 110, ein zweites Gehäuse 120 mit einem Raum 121, eine Schaltplatte 130 und eine Abschirmhülle 140, die mit dem Raum 121 zur Abschirmung von auf der Schaltplatte 130 angebrachten Komponenten 131 zusammenpaßt.
- Ein Grundmuster 132 ist auf die Schaltplatte 130 aufgedruckt. Das erste Gehäuse 110 wird an dem zweiten Gehäuse 120 durch eine Schraube 122 und eine Schraubenfassung 112 angebracht, die mit der Schraube 122 zusammenpaßt. Dieser Aufbau ist im einzelnen in Fig. 2 dargestellt, die ein Querschnitt nach der Linie X-X ist.
- Bezugnehmend auf Fig. 2 hat das zweite Gehäuse 120 als einen ersten Lagebestimmungsteil einen Vorsprung 124. Eine Abschirmhülle 140 hat einen Vertiefungsteil 144, der mit dem Vorsprung 124 zusammenpaßt. Der Vertiefungsteil 144 dient als zweiter Lagebestimmungsteil. Da der Vertiefungsteil mit dem Vorsprung zusammenpaßt, wird die Abschirmhülle 140 an einer bestimmten Stelle des zweiten Gehäuse 120 lagemäßig festgelegt.
- Eine durch eine strichpunktierte Linie C dargestellte erste Teilkonstruktion ist in Fig. 3 gezeigt, während eine durch strichpunktierte Linie D dargestellte zweite Teilkonstruktion in Fig. 4 gezeigt ist. Bezugnehmend auf Fig. 3 umfaßt die Abschirmhülle 140 ein Kunstharzelement 146 und eine auf eine innere Oberfläche des Kunstharzelements 146 aufgebrachte leitfähige Schicht 142. Wenn die Abschirmhülle 140 wie in Fig. 1 gezeigt mittels Schraube und Schraubenfassung zwischen die Schaltungsplatte 130 und das zweite Gehäuse 120 geklemmt wird, wird sie auf die Schaltplatte 130 gepreßt. Daher kontaktiert die leitfähige Schicht 142 das erste Grundmuster 132.
- Nach Fig. 4 paßt der Vertiefungsteil 144 mit dem Vorsprung 124 zusammen. Dadurch wird die Abschirmhülle 140 an einer bestimmten Stelle des zweiten Gehäuses 120 angeordnet. Ferner kontaktiert die leitfähige Schicht 142 auf dem Vertiefungsteil 144 das erste Grundmuster 132. Daher dient der Vertiefungsteil 144 als eine Wand zur Isolierung einer Komponente 131a von einer Komponente 131b und zur Unterteilung des von der Abschirmhülle 140 und der Schaltplatte 130 umgebenen Raums in eine Mehrzahl von Räumen.
- Die Abschirmhülle 140 wird durch das folgende, durch die Fig. 5 und 6 erläuterte Verfahren hergestellt. In einer durch die Fig. 5 illustrierten ersten Stufe wird ein Kunstharzelement durch Kunstharz-Spritzgießen gebildet, so daß das verformte Harzelement 146 mit dem Vorsprung 124 und dem Raum 121 des zweiten Gehäuses 120 zusammenpaßt. In einem zweiten Schritt wird die leitfähige Schicht 142 auf die Innenfläche des Kunstharzelements 146, einen Flanschteil 145 der Abschirmhülle 140 und die andere Oberfläche 147 des Vertiefungsteils 144 aufplattiert.
- Das Kunstharzelement 146 hat eine Dicke von 0,15 mm bis 0,25 mm und ein Gewicht von etwa 0,6 g. Das Gehäuse hat eine Dicke von 1 mm bis 2,5 mm und ein Gewicht von etwa 1,5 g. Daher ist das Kunstharzelement 146 viel dünner und viel leichter als das zweite Gehäuse 120. Es ist zu bemerken, daß verschiedene Formverfahren benutzt werden können, wie etwa Vakuumverformung, Formgebung mit Hilfe einer Matrize oder Spritzgießen mit Vakuum, das das Fließen des flüssigen Harzes in eine Form unterstützt.
- Das Harzelement 146 kann aus einem Polyesterharz (PET), Polycarbonat (PC), Polyvinylchlorid (PVC) oder ABS (Acrylnitril-Butadien-Styrol) hergestellt werden. Wichtige Eigenschaften jedes dieser Materialien sind in Fig. 7 verglichen. Diese zeigt, daß PC und ABS in Bezug auf Wärmestabilität und Altererweichung für das Harzelement 146 am geeignetsten sind. PC wird weithin benutzt und ist billiger und daher gegenüber ABS bevorzugt.
- Die leitfähige Schicht 142 wird auf die Innenfläche des Harzelements 146 aufgebracht. Die leitfähige Schicht 142 kann auf dem Kunstharzelement 146 jedoch auch durch andere in der Technik bekannte Verfahren aufgebracht werden, wie z. B. Aufstreichen, Aufsprühen, Ionenplattierung, Aufbringung von verdampften Metall, bei dem verdampftes Metall im Vakuum auf ein Kunstharzgegenstand gebracht wird.
- Die leitfähige Schicht 142 umfaßt Ni (Nickel), Cu (Kupfer). Die leitfähige Schicht 142 kann Au (Gold), Ag (Silber) umfassen. Ferner hat die leitfähige Schicht 142 eine Dicke von 1 um bis 3 um.
- Obgleich die leitfähige Schicht 142 auf der Innenseite des Harzelements 146 vorgesehen wird, kann die leitfähige Schicht auf der Außenseite des Harzelements 146 vorgesehen werden, wie in den Fig. 8 und 9 gezeigt ist. Die Abschirmhülle 148 enthält Löcher 149. Die leitfähige Schicht 142C ist auch auf der Innenseite der Löcher 148 vorhanden. Dadurch ist die leitfähige Schicht 142B auf der Außenseite mit der leitfähigen Schicht 142A auf der Innenseite über die leitfähige Schicht 142C in den Löchern 149 verbunden. Die Löcher haben einen Abstand von Wellenlänge/50, wo der Apparat über einen Radiokanal der Wellenlänge mit einer Basisstation Signale kommuniziert. In diesem Zustand werden elektromagnetische Signale nicht durch die Löcher 149 in die Abschirmhülle 148 eingebracht und die Komponenten in der Abschirmhülle 148 senden keine elektromagnetischen Signale nach außen.
- Bei dieser Anordnung ist die Abschirmwirkung der Abschirmhülle 148 dieser Konstruktion etwa die gleiche wie die der herkömmlichen Konstruktion, bei der die leitfähige Abschirmhülle die gleiche Dicke wie die Abschirmhülle 148 hat.
- Wie oben erwähnt, paßt die Abschirmhülle 140 mit dem Raum 121 des zweiten Gehäuses 120 und dem Vorsprung 124 zusammen, und sie wird durch die Schaltplatte 130 und das zweite Gehäuse 120 geklemmt, wenn das erste Gehäuse 110 durch die zusammenpassenden Gewindeelemente 112 und 122 an dem zweiten Gehäuse 120 befestigt ist. Daher wird ein Totraum zwischen dem zweiten Gehäuse 120 und der Abschirmhülle 140 ausgeschaltet.
- Ferner ist es unnötig, eine leitfähige Schicht auf dem Gehäuse anzuordnen.
- Wenn ferner die Schraube 122 aus der Gewindefassung 112 entfernt wird, wird die Abschirmhülle 140 von dem Gehäuse 120 getrennt. Daher ist es einfach, das zweite Gehäuse 120 ohne die Schutzschicht zu entsorgen. Diese Konstruktion eignet sich daher für die Entsorgung und Rückführung des Kunstharzmaterials.
- Die Abschirmhülle wird durch die Schraubverbindung auf die Schaltplatte gepreßt und ist sehr dünn und der Flanschteil 145 und die andere Oberfläche 147 der Vertiefung 144 sind sehr flexibel. Daher ist es unnötig, wie bei der herkömmlichen Konstruktion die Abschirmhülle an die Schaltplatte anzulöten. Ferner ist die Abschirmhülle 140 durch die Nachgiebigkeit des Flanschteils 145 und die andere Oberfläche 147 der Vertiefung 144 fest mit dem ersten Grundmuster 132 verbunden.
- Der Flanschteil 145 und die andere Oberfläche 147 der Vertiefung 144 können einen anderen Aufbau haben, wie in Fig. 10 gezeigt ist. Der Flanschteil 145 und die andere Oberfläche 147 der Vertiefung 144 haben Zungen 152 und Aussparungen 154. Wenn das erste Gehäuse an dem zweiten Gehäuse angebracht ist, wird die Zunge 152 wie in Fig. 11a gezeigt auf die Schaltplatte 130 gedrückt und dadurch wie in Fig. 11b gezeigt verformt. Dieser Aufbau begünstigt die Verbindung zwischen der Abschirmhülle 140a und dem Grundmuster 132 auf der Schaltplatte 130. Wenn das erste Gehäuse von dem zweiten Gehäuse getrennt wird, nimmt die Form der Zunge 152 aufgrund ihrer Elastizität die Ausgangsform an, wie in Fig. 11a gezeigt ist.
- Der Flanschteil 145 und die andere Oberfläche 147 des Vertiefungsteils 144 können Halbkugeln haben, wie in Fig. 12 gezeigt ist. Eine Abschirmhülle 140b hat mehrere Halbkugelformen 146 auf dem Flanschteil 145 und der anderen Oberfläche 147 des Vertiefungsteils 144. Jede der Halbkugeln 156 ist mit bestimmten Trennabstand voneinander angeordnet und elastisch. Wenn das erste Gehäuse an dem zweiten Gehäuse befestigt wird, wird die Halbkugel 156, wie in Fig. 13a gezeigt gegen die Schaltplatte 130 gedrückt und dadurch, wie in Fig. 13b gezeigt, verformt.
- Dieser Aufbau begünstigt die Verbindung zwischen dem Abschirmgehäuse 140b und dem Grundmuster 132 auf der Schaltplatte 130. Wenn das erste Gehäuse von dem zweiten Gehäuse getrennt wird, kehrt die Halbkugel 156 in ihre Ausgangsform zurück, wie in Fig. 13a gezeigt ist.
- Obgleich bei der obigen Ausführungsform auf der Abschirmhülle nur die leitfähige Schicht zur Abschirmung der Komponenten vorgesehen ist, kann auf der Abschirmhülle ein von der leitfähigen Schicht getrenntes anderes leitfähiges Material vorgesehen werden. Nach den Fig. 14 und 15 hat eine Abschirmhülle 140C eine erste leitfähige Schicht 140 zur Abschirmung der Komponenten und eine zweite leitfähige Schicht 158 zur Verbindung eines ersten Signalmusters 136 mit einem zweiten Signalmuster 138. Die zweite leitfähige Schicht 158 ist mit einem an das erste Signalmuster 136 angeschlossenen Anschlußauge 136a und einem an das zweite Signalmuster 138 angeschlossenen zweiten Anschlußauge 138a verbunden.
- Ferner kann zur Verbesserung der Verbindung zwischen der leitfähigen Schicht 142 und dem ersten Grundmuster 132 - wie in Fig. 16 gezeigt - ein elastisches Element 160 etwa aus geschäumten Material zwischen dem Vorsprung 124 des zweiten Gehäuses 120 und der Vertiefung 144 der Abschirmhülle 140 angeordnet sein.
- Wie in Fig. 5 gezeigt, ist bei den obigen Ausführungsformen ferner das Kunstharz so durch ein Spritzgießverfahren verformt, daß das Kunstharzelement 146 mit dem zweiten Gehäuse zusammenwirkt. Danach wird die leitfähige Schicht 142 auf dem Kunstharzelement 146 gebildet. Alternativ kann - wie in Fig. 17 gezeigt - eine Metallplatte gebildet werden. Eine Metallplatte 162 wie in Fig. 17a etwa von mit Nickel plattiertem Kupfer wird durch bekannte Verfahren, wie etwa plastische Verformung verformt, so daß die geformte Metallplatte 162 mit dem zweiten Gehäuse zusammenpaßt, wie in Fig. 17b gezeigt ist. Die Metallplatte 162 hat eine Dicke von 0,1 mm.
- Obgleich die Metallplatte bei der obigen Ausführungsform verformt wird, kann die mit, der leitfähigen Schicht, wie etwa Nickel und Kupfer plattierte Kunstharzplatte durch die plastische Verformung verformt werden.
- Um die plastische Verformung der Platte zu erleichtern, können mehrere Schlitze 166 an der Platte vorgesehen werden, wie in Fig. 18 gezeigt ist. Eine Metallplatte 164 hat mehrere Schlitze 166, wie in Fig. 18a gezeigt ist. Nach der plastischen Verformung der Platte 164 werden die Schlitze 166 zu Löchern 168, Fig. 18b. Daher erleichtert die Konstruktion die plastische Verformung.
- Bei dieser Anordnung hat jedes Loch 168 einen Abstand von λ/50, wo der Apparat über einen Radiokanal der Wellenlänge λ mit einer Basisstation kommuniziert. Daher können elektromagnetische Signale die Abschirmhülle nicht durch die Löcher durchdringen, und die Komponenten in der Abschirmhülle strahlen keine elektromagnetischen Signale nach außen ab.
- Obgleich diese Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung in einem Funk-Telekommunikationsapparat benutzt werden, können diese Ausführungsformen bei anderen elektronischen Geräten mit abzuschirmenden Komponenten benutzt werden. Obgleich unter Bezugnahme auf Fig. 4 der Vorsprung 124 als ein erstes Fixierungsmittel dient und der vertiefte. Teil 144 als ein zweites Fixierungsmittel dient, können deren Positionen natürlich ausgetauscht werden.
- Obgleich nach den Fig. 10 und 12, ferner der Flanschteil 145 und die andere Oberfläche 147 des Vertiefungsteils 144 mit Zungen 152 und Halbkugeln 156 versehen sind, können der Flanschteil 145 und die andere Oberfläche 147 des Vertiefungsteils 144 vorher so verformt werden, daß sie zu der Schaltplatte hin gekrümmte Teile haben, wodurch Nachgiebigkeit geschaffen wird.
- Die vorstehende Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung dient zu Zwecken der Erläuterung und Beschreibung. Sie soll nicht erschöpfend sein oder die Erfindung auf die genau beschriebene Form beschränken. Abweichungen und Veränderungen sind im Lichte der obigen Lehre möglich und können aus der Praxis der Erfindung abgeleitet werden. Die Ausführungen wurden gewählt und beschrieben, um die Grundlagen der Erfindung und ihre praktische Anwendung zu erläutern, um den Fachmann in den Stand zu setzen, die Erfindung in verschiedenen Ausführungsformen und mit verschiedenen Änderungen zu benutzen, wie sie für die vorgesehene besondere Verwendung zweckmäßig sind. Der Erfindungsumfang soll nur durch die folgenden Ansprüche beschränkt sein.
Claims (14)
1. Abschirmelement zur Verwendung in einem
elektronischen Gerät mit einem Gehäuse (120) mit einem
ersten Fixierungsmittel (124), wobei das Abschirmelement
(140, 140A, 140B, 140C, 148, 162, 164) an einer
Schaltungsplatte (130) mit einem Grundmuster (132)
angebracht ist und gekennzeichnet ist durch
ein zweites Fixierungsmittel (144), das mit dem
ersten Fixierungsmittel (124) und einer leitfähigen
Schicht (142, 142A, 142B, 142C, 149) zusammenpaßt,
wodurch
das Abschirmelement (140, 140A, 140B, 140C, 148,
152, 164) bei der Benutzung zwischen die Schaltungsplatte
(130) und das Gehäuse (120) geklemmt wird und die
leitfähige Schicht (142, 142A, 142B, 142C, 149) mit dem
Grundmuster (132) in Kontakt ist.
2. Abschirmelement nach Anspruch 1, ferner dadurch
gekennzeichnet, daß es ein Kunstharzelement (146)
einschließlich des zweiten Fixierungsmittels (144) und
die leitfähige Schicht (142, 142A, 142B, 142C, 149) auf
einer Innenfläche des Harzelements (146) umfaßt.
3. Abschirmelement nach Anspruch 2, ferner dadurch
gekennzeichnet, daß das Harzelement (146) aus
Polycarbonat hergestellt wird.
4. Abschirmelement nach Anspruch 2, ferner
gekennzeichnet durch eine Wandung (144), die zur
Unterteilung des Raums zwischen dem Abschirmelement (140,
140A, 140B, 140C, 148, 162, 164) und der Schaltungsplatte
(130) eingerichtet ist.
5. Abschirmelement nach Anspruch 4, ferner dadurch
gekennzeichnet, daß die Wandung (144) das zweite
Fixierungsmittel (144) aufweist.
6. Abschirmelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
ferner gekennzeichnet durch einen Kontaktteil (145, 147),
der das Grundmuster (132) kontaktiert.
7. Abschirmelement nach Anspruch 1, ferner dadurch
gekennzeichnet, daß der Kontaktteil (145, 147) nachgiebig
ist, so daß der Kontakt zwischen dem Abschirmgehäuse
(140, 140A, 140B, 140C, 148, 162, 164) und dem
Grundmuster (132) erhöht wird.
8. Abschirmelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
ferner gekennzeichnet durch eine Anschlußspur (158) für
den elektrischen Anschluß einer ersten und zweiten
Signalleitung (136, 138) an der Schaltungsplatte (130),
wobei die Anschlußspur (158) von der leitfähigen Schicht
(149) getrennt ist.
9. Abschirmelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
gekennzeichnet ferner durch ein Federelement (160), das
zwischen dem ersten Fixierungsmittel (124) und dem
Abschirmelement (140) vorgesehen ist.
10. Elektronisches Gerät, gekennzeichnet durch
eine Schaltungsplatte (130) mit einem Grundmuster
(132),
auf der Schaltungsplatte (130) angebrachte
Komponenten (131),
ein Gehäuse (120) mit einem ersten Fixierungsmittel
(124) und einem Abschirmelement nach einem vorhergehenden
Anspruch,
wobei das Abschirmelement (140, 140A, 140B, 140C,
148, 162, 164) zwischen die Schaltungsplatte (130) und
das Gehäuse (120) geklemmt ist und die leitfähige Schicht
(142, 142A, 142B, 142C, 149) das Grundmuster (132)
kontaktiert.
11. Gerät nach Anspruch 10, bei dem das erste
Fixierungsmittel ein vorspringendes Element und das
zweite Fixierungsmittel eine mit ihm zusammenwirkende
Aussparung umfaßt.
12. Verfahren zur Herstellung eines Abschirmelements
(140, 140A, 140B, 140C, 148) nach einem der Ansprüche 1
bis 9, zur Verwendung in einem in einem Gehäuse (120)
enthaltenen elektronischen Gerät, wobei das Gehäuse (120)
ein erstes Fixierungsmittel (124) hat, das
Abschirmelement (140, 140A, 140B, 140C, 148) an einer
Schaltungsplatte (130) mit einem Grundmuster (132)
angebracht ist und das Grundmuster (132) kontaktiert,
gekennzeichnet durch die Stufen der
Verformung eines Kunstharzes zur Bildung eines
zweiten Fixierungsmittels (144) für den Eingriff mit dem
Bestimmungsteil (124) des ersten Fixierungsmittels, und
Schaffung einer leitfähigen Schicht (142, 142A,
142B, 142C, 149) auf der Oberfläche des verformten
Kunstharzelements (146).
13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß man die Stufe der Verformung durch Spritzgießen
durchführt.
14. Verfahren zur Herstellung eines Abschirmelements
(162, 164) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, zur
Verwendung in einem in einem Gehäuse (120) enthaltenen
elektronischen Gerät, wobei das Gehäuse (120) ein erstes
Fixierungsmittel (124) hat, das Abschirmelement (162,
164) an einer Schaltungsplatte (130) mit einem
Grundmuster (132) angebracht ist und das Grundmuster
(132) kontaktiert, gekennzeichnet durch die Stufe der
Verformung eines leitfähigen Elements (162, 164), so
daß das verformte leitfähige Element (162, 164) ein
zweites Fixierungsmittel (144) aufweist, das durch eine
plastische Verformung mit dem ersten Fixierungsmittel
(124) zusammenpaßt.
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