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DE69507820T2 - Reibbelag, feder und verschleissanzeiger für eine kraftfahrzeugscheibenbremse - Google Patents

Reibbelag, feder und verschleissanzeiger für eine kraftfahrzeugscheibenbremse

Info

Publication number
DE69507820T2
DE69507820T2 DE69507820T DE69507820T DE69507820T2 DE 69507820 T2 DE69507820 T2 DE 69507820T2 DE 69507820 T DE69507820 T DE 69507820T DE 69507820 T DE69507820 T DE 69507820T DE 69507820 T2 DE69507820 T2 DE 69507820T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
spring
wear indicator
helical
section
carrier plate
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE69507820T
Other languages
English (en)
Other versions
DE69507820D1 (de
Inventor
Jean-Louis Gerard
Gerard Le Deit
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Bosch Systemes de Freinage SAS
Original Assignee
Bosch Systemes de Freinage SAS
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Bosch Systemes de Freinage SAS filed Critical Bosch Systemes de Freinage SAS
Application granted granted Critical
Publication of DE69507820D1 publication Critical patent/DE69507820D1/de
Publication of DE69507820T2 publication Critical patent/DE69507820T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16DCOUPLINGS FOR TRANSMITTING ROTATION; CLUTCHES; BRAKES
    • F16D65/00Parts or details
    • F16D65/02Braking members; Mounting thereof
    • F16D65/04Bands, shoes or pads; Pivots or supporting members therefor
    • F16D65/092Bands, shoes or pads; Pivots or supporting members therefor for axially-engaging brakes, e.g. disc brakes
    • F16D65/095Pivots or supporting members therefor
    • F16D65/097Resilient means interposed between pads and supporting members or other brake parts
    • F16D65/0973Resilient means interposed between pads and supporting members or other brake parts not subjected to brake forces
    • F16D65/0974Resilient means interposed between pads and supporting members or other brake parts not subjected to brake forces acting on or in the vicinity of the pad rim in a direction substantially transverse to the brake disc axis
    • F16D65/0975Springs made from wire
    • F16D65/0976Springs made from wire acting on one pad only
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16DCOUPLINGS FOR TRANSMITTING ROTATION; CLUTCHES; BRAKES
    • F16D65/00Parts or details
    • F16D65/02Braking members; Mounting thereof
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16DCOUPLINGS FOR TRANSMITTING ROTATION; CLUTCHES; BRAKES
    • F16D66/00Arrangements for monitoring working conditions, e.g. wear, temperature
    • F16D66/02Apparatus for indicating wear
    • F16D66/021Apparatus for indicating wear using electrical detection or indication means
    • F16D66/022Apparatus for indicating wear using electrical detection or indication means indicating that a lining is worn to minimum allowable thickness
    • F16D66/023Apparatus for indicating wear using electrical detection or indication means indicating that a lining is worn to minimum allowable thickness directly sensing the position of braking members
    • F16D66/024Sensors mounted on braking members adapted to contact the brake disc or drum, e.g. wire loops severed on contact

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Braking Arrangements (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung hat mit Federn und Verschleißanzeigern ausgerüstete Reibungselemente zum Gegenstand, die speziell für den Einbau in Kraftfahrzeug-Scheibenbremsen bestimmt sind.
  • Solche Reibungselemente haben bekannterweise eine Trägerplatte, die in einem Bremsmoment-Trägerorgan der Scheibenbremse verschiebbar verankert aufgenommen ist, und ein Reibbelag ist auf einem Abschnitt der Oberfläche einer ersten Seite der Trägerplatte befestigt, um mit einer sich drehenden Scheibe in Reibungskontakt zu kommen, wenn eine Kraft auf eine zweite Seite der Trägerplatte aufgebracht wird, die der ersten Seite entgegengesetzt ist. Für gewöhnlich ist dem Reibungselement eine Geräuschdämpfungsfeder sowie ein Reibbelag-Verschleißanzeiger zugeordnet, der dem Fahrzeuglenker durch ein Signal, im allgemeinen ein Lichtsignal, anzeigt, daß der Reibbelag aufgrund seines Verschleißes eine vorbestimmte Dicke erreicht und ausgetauscht werden muß.
  • Zahlreiche Dokumente, wie die US-A-4056 174, FR-A-2 433 676 oder FR-A-2 567 601 beschreiben diesen Typ von Reibungselementen. Gemäß dem letzgenannten Dokument, das dem Oberbegriff des Hauptanspruchs entspricht, ist in der Trägerplatte eine durchgehende Öffnung zur Befestigung eines schraubenförmigen Abschnitts der Geräuschdämpfungsfeder ausgebildet, die aus mindestens einer Windung und einem Einbauabschnitt eines Reibbelag-Verschleißanzeigers gebildet ist, der den schraubenförmigen Abschnitt der Feder durchquert.
  • Ein solcher Aufbau stellt jedoch Nachteile dar. Erstens muß zur Unterbringung des Verschleißanzeigers ein Ausschnitt im Reibbelag gebildet werden. Folglich ist die Reibungsfläche mit der sich drehenden Scheibe wie auch die Wirksamkeit der so ausgerüsteten Scheibenbremse entsprechend verringert. Ferner weist die Feder zwei Windungen auf, die jeweils in zwei U-förmigen Lagern untergebracht sind, die in der Trägerplatte ausgebildet und durch einen Überstand derselben voneinander getrennt sind. Um eine Befestigung für den Reibbelag-Verschleißanzeiger zu schaffen, weist dieser Überstand eine Öffnung auf, so daß ein um eine Bohrung geschlossener Ring gebildet ist.
  • Der umlaufende Rand des Überstands umfaßt eine U-förmige Ausnehmung zur Führung des Abschnitts der Feder, der die Verbindung zwischen den beiden Windungen herstellt, die sich auf der einen und der anderen Seite des Überstands befinden. Ein Abschnitt zum Halten des Verschleißanzeigers erstreckt sich durch eine der Windungen und umfaßt eine Kehle, die mit einem Wulst versehen ist, der an einer Schulter, die in der Bohrung des Überstands ausgebildet ist, in Anschlag kommt.
  • Dieser Aufbau erfordert also eine relativ komplexe und daher teuere Form der Trägerplatte und insbesondere des Überstands, der zur Befestigung der Feder und des Verschleißanzeigers dient. Ferner ist die Feder auf der Trägerplatte nur fest, wenn der Einbauabschnitt des Verschleißanzeigers selbst in der Öffnung des Überstands an seinem Platz ist, wodurch die Gefahr entsteht, daß die Feder bei Montagearbeiten am Reibungselement verlorengeht, wobei diese Gefahr noch dadurch verstärkt wird, daß der Verschleißanzeiger an der Trägerplatte montiert werden kann, ohne daß vorher die Feder eingebaut worden wäre.
  • Die vorliegende Erfindung hat es daher zur Aufgabe, ein Reibungselement für Scheibenbremsen des oben angeführten Typs vorzuschlagen, dessen Trägerplatte einfach herzustellen ist, in die die Geräuschdämpfungsfeder und der Verschleißanzeiger leicht eingebaut und zuverlässig befestigt bleiben können, und der Verschleißanzeiger im übrigen ein Warnsignal abgibt, wenn der Reibbelag aufgrund seines Verschleißes eine vorbestimmte Dicke erreicht hat.
  • Dieses Ziel wird nach der vorliegenden Erfindung dadurch erreicht, daß die Feder Endabschnitte hat, die sich auf der einen und der anderen Seite der Trägerplatte befinden, wobei der schraubenförmige Abschnitt der Feder in der Öffnung der Trägerplatte aufgenommen ist und der Einbauabschnitt des Verschleißanzeigers mit einem Gewinde ausgebildet ist, das mit dem schraubenförmigen Abschnitt der Feder zusammenwirkt. So ist die Geräuschdämpfungsfeder an der Trägerplatte befestigt, der Verschleißanzeiger ist durch Verschrauben an der Feder befestigt und verriegelt sie an der Stelle, so daß es unmöglich ist, den Verschleißanzeiger an der Trägerplatte zu montieren, ohne vorher die Feder eingebaut zu haben.
  • Weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen klarer aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels hervor, das mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen erläuternd gegeben ist. In den Zeichnungen zeigen:
  • - Fig. 1 eine Schnittansicht eines Endes eines Reibungselements nach der vorliegenden Erfindung, das nur mit einer Geräuschdämpfungsfeder und einem Verschleißanzeiger ausgestattet ist;
  • - Fig. 2 eine Schnittansicht eines Endes eines Reibungselements nach der vorliegenden Erfindung, das mit einer einzelnen Geräuschdämpfungsfeder ausgestattet ist;
  • - Fig. 3 eine perspektivische Teilansicht der in Fig. 2 dargestellten Anordnung;
  • - Fig. 4 eine Teilschnittansicht eines Verschleißanzeigers, der zum Einbau in das Reibungselement vorgesehen ist, das in Fig. 2 dargestellt ist;
  • - Fig. 5 eine perspektivische Ansicht des Verschleißanzeigers von Fig. 4;
  • - Fig. 6 eine Halbansicht eines Reibungselements nach der Erfindung, das in einem Bremsmoment-Trägerorgan aufgenommen ist;
  • - Fig. 7 eine Scheibenbremse im Schnitt entlang der Linie X-X von Fig. 6, und
  • - Fig. 8 eine perspektivische Teilansicht eines Endes eines Reibungselements nach der vorliegenden Erfindung.
  • In den verschiedenen Figuren sind dieselben Elemente mit denselben Bezugszahlen gekennzeichnet.
  • In den Figuren ist eine Baugruppe dargestellt, die aus einem Reibungselement besteht, das in seiner Gesamtheit mit dem Bezugszeichen A versehen ist, einer Feder, die in ihrer Gesamtheit mit dem Bezugszeichen B versehen und dazu bestimmt ist, mit dem Verschleißanzeiger zusammenzuwirken, der in seiner Gesamtheit mit dem Bezugszeichen C versehen ist.
  • Das Reibungselement A umfaßt eine Trägerplatte 10, der durch ein angemessenes Mittel, wie beispielsweise Verkleben oder Vernieten, ein Reibbelag-Block 12 zugeordnet ist.
  • Wie beispielsweise aus dem Dokument EP-B-0 002 399 bekannt, ist die Trägerplatte 10 mit umlaufenden Enden ausgebildet, die aus Verlängerungen bestehen, welche keinerlei Reibbelag aufweisen und in abgerundeten konvexen Flächen enden, wobei in den Fig. 3 und 6 nur ein Ende 14 dargestellt wurde.
  • Wie in den Fig. 6 und 7 besser erkennbar ist, dient das Reibungselement A zur Ausstattung einer Scheibenbremse mit einem festen Bremsmoment-Trägerorgan 16, das an einem festen Abschnitt des Fahrzeugs vorgesehen ist. Ein Bügel 18 ist verschiebbar am Bremsmoment-Trägerorgan 16 angebracht und enthält einen Bremsmotor 20, einen Kolben, der im dargestellten Beispiel durch einen hydraulischen Druck bewegt wird, um auf die Fläche der Trägerplatte, die keinen Reibbelag aufweist, eine Kraft in Richtung auf eine Bremsscheibe 22 aufzubringen, der ein sich drehender Abschnitt eines der Reifen des Fahrzeugs zugeordnet ist.
  • Die Enden 14 des Reibungselements A sind verschiebbar verankert in den komplementär geformten Lagern 17 untergebracht, die im Bremsmoment-Trägerorgan 16 ausgebildet sind. Mindestens eines der Enden 14 ist mit einer durchgehenden Öffnung 24 (Fig. 1, 2 und 3) ausgebildet, und vorzugsweise ist jedes Ende 14 mit einer solchen Öffnung 24 ausgebildet, um eine symmetrische Ausbildung zwischen dem inneren Reibungselement (das sich auf der Seite des Bremsmotors 20 befindet) und dem äußeren Reibungselement bei der Herstellung sicherzustellen, und um damit deren Kosten zu senken.
  • Die Feder B aus Draht ist dem Reibungselement A so zugeordnet, daß sie letzteres umfangmäßig in das Bremsmoment-Trägerorgan 16 drückt und so einerseits die Funktion einer Geräuschdämpfungsfeder und andererseits die im vorher genannten Dokument EP-B-0 002 399 beschriebene Funktion erfüllt, nämlich die abgerundete konvexe Fläche 15 des Endes 14 des Reibungselements dazu zu zwingen, sich entlang der konkaven Fläche 17 zu verschieben, die bei jeder Bremsung auf dem Bremsmoment-Trägerorgan 16 definiert ist.
  • Genauer ausgedrückt umfaßt die Feder B einen mittleren Abschnitt 30, der von mindestens einer schraubenförmigen, im dargestellten Beispiel kreisförmigen Windung gebildet ist und dazu bestimmt ist, mit einem kleinen Spiel in die Öffnung 24 des Endes 14 aufgenommen zu werden, wobei die Windung oder jede EndWindung des Mittelabschnitts durch zwei geradlinige Endabschnitte 32 verlängert ist, die in Bezug auf den Mittelabschnitt 30 symmetrisch sind und sich im wesentlichen parallel zueinander in einer Ebene erstrecken, die die Windung/en des Mittelabschnitts berührt.
  • Wenn die Feder B in der Öffnung 24 des Reibungselements A eingesetzt ist, befinden sich die Endabschnitte 32 auf der einen und der anderen Seite der Trägerplatte 10 und erstrecken sich in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft parallel zu ihren Flächen, wie in den Fig. 2 und 3 gut erkennbar ist. Der schraubenförmige Abschnitt 30 der Feder ist damit in der Trägerplatte 10 präzise positioniert. Vorzugsweise umfaßt der Mittelabschnitt der Feder in der Ruhestellung (in der die Feder B im Reibungselement A eingesetzt, und das Reibungselement noch nicht mit dem Verschleißanzeiger C ausgestattet und noch nicht in das Bremsmoment-Trägerorgan eingebracht ist) und in Abhängigkeit vom Querschnitt des Drahtes, aus dem die Feder besteht, so viele nebeneinanderliegende Windungen, wie die axiale Dicke der Windungenschicht ist, die im wesentlichen der Dicke der Trägerplatte 10 entspricht.
  • Auf vorteilhafte Weise sind die Endabschnitte 32 mit Abschlußabschnitten 34 ausgebildet, die im wesentlichen rechtwinklig zurückgebogen sind, wobei die Abschlußabschnitte 34 eine Länge haben, die ungefähr gleich der Stärke der Trägerplatte 10 ist und die sich in unmittelbarer Nähe der äußeren Umfangsfläche 15 des Endes 14 befinden, wie in den Fig. 1 und 2 gut zu erkennen ist.
  • Der Verschleißanzeiger C ist aus einem einfachen oder vorzugsweise geschleiften elektrischen Leiter 40 gebildet, der in einen Körper 42 aus beispielsweise thermoplastischem Material eingebettet ist, so daß sich sein Ende in einer bestimmten Entfernung vom Ende des Körpers 42 befindet. Der Körper umfaßt einen Einbauabschnitt 46 zur Befestigung des Verschleißanzeigers am Reibungselement und einen Betätigungsabschnitt 48, der beispielsweise zur Erleichterung seiner Handhabung die Form einer Sechskantmutter hat.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung ist der Einbauabschnitt 46 des Verschleißanzeigers C mit einem Außengewinde 44 ausgebildet, das dazu bestimmt ist, mit dem schraubenförmigen Mittelabschnitt 30 der Feder zusammenzuwirken und, noch genauer, mit der Art von Innengewinde, die durch die Windungen gebildet ist, aus der der schraubenförmige Abschnitt 30 besteht.
  • Bei der Lektüre des Vorhergehenden wird die Anwendung der vorliegenden Erfindung leicht klar. Nach der Herstellung des Reibungselements A, d. h. nachdem der Reibbelag 12 an einer der Flächen der Trägerplatte 10 befestigt wurde, oder vor Benutzung des Reibungselements A, wird die Feder B an das Reibungselement A angebaut. Zu diesem Zweck wird einer der Endabschnitte 32 in die Öffnung 24 eingeführt, dann wird auf die Feder B ein Druck ausgeübt, um den Abschnitt 30 darin einzuführen, wobei eine vorübergehende Verformung des Abschnitts 30, die aufgrund der Elastizität der Feder erreicht wird, diesen Vorgang erleichtert.
  • Wenn die Feder B erst einmal am Ende 14 angebracht ist, kann der Verschleißanzeiger wiederum an dieser Baugruppe montiert werden. Dazu genügt es, den Betätigungsabschnitt 48 zu betätigen, um den Einbauabschnitt 46 von der Seite der Trägerplatte her, die keinen Reibbelag hat, in den schraubenförmigen Abschnitt 30 der Feder einzuschrauben. Die Merkmale des Außengewindes des Montageabschnitts 46 können so gewählt werden, daß dieser Abschnitt 46 auf herkömmliche Art mit dem schraubenförmigen Abschnitt 30 der Feder B zusammenwirkt, dessen innerer Abschnitt, wie klar wurde, die Rolle eines herkömmlichen Innengewindes spielt.
  • Insbesondere ist die Länge des Außengewindes des Abschnitts 46 dergestalt, daß bei einem gründlichen Einschrauben des Verschleißanzeigers C in die Feder B, deren Stellung in der Trägerplatte einwandfrei vorgegeben ist, sich das Ende des Drahtes oder der Schleife 40 in einem Abstand E (Fig. 1) von der Fläche der Trägerplatte 10 befindet, der der Mindestdicke E (Fig. 7) des Reibbelags 12 entspricht, bei der wünschenswerterweise ein Warnsignal an den Fahrzeuglenker abgegeben wird.
  • Dank der Erfindung erreicht man so mittels der Feder B eine besonders einfache Montage des Verschleißanzeigers C auf der Trägerplatte des Reibungselements A. Als zusätzlichen Vorteil ermöglicht die Erfindung jedoch noch eine besonders zuverlässige Befestigung der Feder B und des Verschleißanzeigers am Reibungselement.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung kann vorteilhafterweise vorgesehen werden, daß der Durchmesser D des Montageabschnitts 46 des Verschleißanzeigers C etwas größer ist als der Innendurchmesser d des schraubenförmigen Abschnitts der Feder B in der Ruhestellung, d. h. vor dem Zusammenbau mit dem Verschleißanzeiger C. Diese Durchmesser sind wie für Schraubengewinde und klassische Innengewinde auf herkömmliche Weise ermittelt, d. h. daß der Durchmesser D des Montageabschnitts 46 derjenige eines fiktiven Zylinders ist, der eine kreisförmige Schraubenlinie enthält, die, wie in Fig. 4 dargestellt, durch die Gewindespitzen 44 gebildet wird, und der Durchmesser d des schraubenförmigen Abschnitts 30 der Feder B derjenige eines fiktiven Zylinders ist, der die kreisförmige Schraubenlinie enthält, die, wie in Fig. 2 dargestellt, durch die Kontaktlinie zwischen den nebeneinanderliegenden Windungen gebildet wird.
  • So sucht, wenn der Montageabschnitt 46 in den schraubenförmigen Abschnitt 30 geschraubt wird, ersterer den Durchmesser des letzteren zu vergrößern. Es wird daher notwendig, auf den Betätigungsabschnitt 48 ein ziemlich starkes Moment zur Bewerkstelligung der Verschraubung auszuüben, damit der Verschleißanzeiger C in der Feder B befestigt bleibt, wie auch immer die Benutzungsbedingungen und die durch den Betrieb der Scheibenbremse erzeugten Schwingungen sein mögen, die dazu führen könnten, daß sich die Verschraubung des Verschleißanzeigers löst.
  • Ebenso kann man als Alternative oder zusätzlich vorteilhafterweise vorsehen, daß die Steigung des Gewindes des Einbauabschnitts 46 sich von der Steigung des Gewindes, das aus den Windungen des schraubenförmigen Abschnitts 30 der Feder B besteht, unterscheidet und vorzugsweise größer ist.
  • Analog zum oben Beschriebenen, sucht der Einbauabschnitt 46, wenn er in den schraubenförmigen Abschnitt 30 geschraubt wird, dessen Windungen, die ihn bilden und die im Ruhezustand nebeneinanderliegend sind, axial auseinanderzuspreizen. Daher ist es notwendig, auf den Betätigungsabschnitt 48 ein ziemlich starkes Moment zur Bewerkstelligung der Verschraubung auszuüben, damit der Verschleißanzeiger C in der Feder B befestigt bleibt, wie auch immer die Benutzungsbedingungen und die durch den Betrieb der Scheibenbremse erzeugten Schwingungen sein mögen, die dazu führen könnten, daß sich die Verschraubung des Verschleißanzeigers von selbst löst.
  • Es ist festzuhalten, daß beim Verschrauben des Verschleißanzeigers C in der Feder B, wenn der Endabschnitt 32, der sich auf der Seite der Trägerplatte befindet, die den Reibbelag 12 trägt, festgestellt ist, während der andere Endabschnitt 32 frei bleibt, die Reibung des Außengewindes 44 an den Windungen der Feder B dazu führen, diese Windungen zu "lockern", was den Verschraubungsvorgang erleichtert, während unter denselben Bedingungen die bei einem Aufschrauben erzeugte Reibung dazu führt, die Windungen "zusammenzudrängen". Daraus folgt, daß das Aufschrauben die Anwendung eines viel größeren Moments erfordert als das Verschrauben, ob das Aufschrauben nun beabsichtigt oder von sich aus erfolgt.
  • Auf der Seite der Trägerplatte 10, die mit dem Reibbelag 12 versehen ist, kann daher zur Einschränkung der Winkelauslenkung des Endabschnitts 32 um die Achse der Öffnung 24 beim Verschrauben des Verschleißanzeigers ein Anschlag vorgesehen werden, wobei der andere Endabschnitt 32, der sich auf der anderen Seite der Trägerplatte befindet, frei drehbar um dieselbe Achse bleibt, und/oder es kann ein weiterer Anschlag zur Einschränkung der Winkelauslenkung des Endabschnitts 32 um diese Achse beim Abschrauben des Verschleißanzeigers vorgesehen sein, wobei der andere Endabschnitt 32, der sich auf der anderen Seite der Trägerplatte befindet, frei drehbar bleibt.
  • Jeder dieser beiden Anschläge kann aus einem Stück gebildet werden, das an der Trägerplatte einteilig angeformt oder in ein Innengewinde der Trägerplatte mit Kraft eingesetzt ist. Falls die Trägerplatte für das Verschrauben und das Abschrauben mit den beiden Anschlägen ausgestattet werden soll, können diese in vorteilhafter Weise einfach durch die Flanken einer Kehle 50 mit rechteckigen Querschnitt gebildet werden, deren Tiefe dem Durchmesser des die Feder B bildenden Drahts angenähert ist und die auf der Seite der den Reibungsbelag tragenden Trägerplatte ausgehöhlt ist und sich zwischen der Öffnung 24 und der konvexen abgerundeten Fläche 15 erstreckt, wie in Fig. 8 dargestellt ist.
  • Im letzteren Fall weist der mittlere Teil 30 der Feder in der Ruhestellung und je nach dem Durchmesser des die Feder bildenden Drahts nebeneinanderliegende Windungen in einer solchen Anzahl auf, daß das Paket dieser Windungen eine axiale Dicke aufweist, die im wesentlichen gleich der Dicke der Trägerplatte 10 ist, gemindert um die Tiefe der Kehle 50.
  • Die Breite der Kehle 50 ist in etwa so gewählt, daß sie es der Feder B ermöglicht, bei einem Bremsvorgang alle ihre Funktionen zu erfüllen, d. h. daß sie eine gewisse Winkelauslenkung und eine gewisse Verformung des in der Kehle 50 aufgenommenen Endabschnitts 32 ermöglicht, wenn das mit der Feder B und dem Verschleißanzeiger C ausgestattete Reibungselement A in der Scheibenbremse eingesetzt ist, wie in Fig. 6 dargestellt ist.
  • Wie in Fig. 6 zu sehen ist, verlängern zudem die Endabschnitte 32 der Feder B den schraubenförmigen Abschnitt 30 auf derjenigen Seite des schraubenförmigen Abschnitts, die vom Reibungsbelag 12 am weitesten entfernt ist, d. h. die dem Bremsmoment- Trägerorgan 16 am nächsten ist. Wenn das voll ausgestattete Reibungselement im Bremsmoment-Trägerorgan 16 eingebaut ist, ist auf jedem der Endabschnitte 32 eine Kraft im Sinne eines Zusammendrängens der Windungen des schraubenförmigen Teils 30 der Feder ausgeübt. Es ergibt sich daraus, daß die Befestigung des Verschleißanzeigers C in der Feder B mit einer noch größeren Zuverlässigkeit gesichert ist, und daß das selbsttätige Lösen des Verschleißanzeigers C noch schwerer, wenn nicht unmöglich ist.
  • Es ist also ersichtlich, daß ein Reibungsbelag für eine Scheibenbremse geschaffen ist, die den Aufgaben der Erfindung gerecht wird. Die Herstellung der Trägerplatte 10 bereitet nämlich keine besonderen Schwierigkeiten, da sie nur die Bildung einer durchgehenden Öffnung 24 und gegebenenfalls einer Kehle 50 mit größeren Toleranzen voraussetzt. Sie ist also sehr kostengünstig.
  • Die Feder B, die selbst einfach baut, ist einfach in der Öffnung 24 befestigt und kann nur durch eine absichtliche Handhabung daraus entfernt werden. Ihre axiale Stellung in bezug auf die Trägerplatte 10 ist genau durch ihre Endabschnitte 32 begrenzt, die die Trägerplatte 10 einklemmen, ob eine Kehle 50 vorgesehen ist oder nicht.
  • Der Verschleißanzeiger C ist selbst einfach durch Verschraubung in der Feder B befestigt und nimmt selbsttätig seine optimale Stellung hinsichtlich seiner Meldefunktion ein, wenn er bis zum Anschlag eingeschraubt ist. Zudem ist es nicht möglich, den Verschleißanzeiger C auf der Trägerplatte 10 anzubringen, ohne zuvor die Feder B eingebaut zu haben. Schließlich ist das Lösen des Verschleißanzeigers C merklich schwieriger als dessen Einschrauben und sogar praktisch unmöglich, wenn das Reibungselement in der Scheibenbremse eingesetzt ist. Die Befestigung des Verschleißanzeigers erweist sich also als besonders zuverlässig.
  • Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf die beschriebenen Ausführungsformen beschränkt. Im Gegenteil, sie kann zahlreiche Veränderungen annehmen, die dem Fachmann als zweckmäßig erscheinen und die im Rahmen der beigefügten Patentansprüche liegen. So kann beispielsweise vorgesehen sein, daß die den schraubenförmigen Teil der Feder B bildenden Windungen in der Ruhestellung nicht nebeneinanderliegen und daß die Steigung des Gewindes 44 des Einbauteils des Verschleißanzeigers C kleiner ist als die Steigung dieser Windungen in der Ruhestellung.

Claims (10)

1. Baugruppe aus einem Reibungselement (A), einer Feder (B) und einem Verschleißanzeiger (C) für eine Kraftfahrzeugscheibenbremse, wobei das Reibungselement (A) eine Trägerplatte (10) hat, die verschiebbar verankert in einem Bremsmoment- Trägerorgan (16) der Scheibenbremse aufgenommen ist, einen Reibbelag (12), der auf einem Teil der Oberfläche einer ersten Seite der Trägerplatte (10) befestigt ist, um mit einer sich drehenden Scheibe (22) in Reibungskontakt zu kommen, wenn eine Kraft auf eine zweite Seite der Trägerplatte (10) aufgebracht wird, die der ersten Seite entgegengesetzt ist, wobei eine Durchgangsöffnung (24) in der Trägerplatte (10) zur Befestigung eines schraubenförmigen Abschnitts (30) der Feder (B), der aus mindestens einer Spirale aus Draht gebildet ist, und eines Einbauabschnitts (46) des Verschleißanzeigers (C) des Reibbelags (12) ausgebildet ist, der den schraubenförmigen Abschnitt (30) der Feder (B) durchquert, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (B) Endabschnitte (32, 34) hat, die sich auf der einen und auf der anderen Seite der Trägerplatte (10) befinden, wobei der schraubenförmige Abschnitt (30) der Feder (B) in der Öffnung (24) der Trägerplatte (10) aufgenommen ist und der Einbauabschnitt (46) des Verschleißanzeigers (C) mit einem Gewinde ausgebildet ist, das mit dem schraubenförmigen Abschnitt (30) der Feder (B) zusammenwirkt.
2. Baugruppe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchmesser (D) des Einbauabschnitts (46) des Verschleißanzeigers (C) mindestens gleich dem Durchmesser (d) des schraubenförmigen Abschnitts (30) der Feder (B) ist.
3. Baugruppe nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Steigung des Gewindes (44) des Einbauabschnitts (46) des Verschleißanzeigers (C) von der Steigung der Windungen des schraubenförmigen Abschnitts (30) der Feder (B) unterscheidet.
4. Baugruppe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Steigung des Gewindes des Einbauabschnitts (46) des Verschleißanzeigers (C) kleiner ist als die Steigung der Spiralen des schraubenförmigen Abschnitts (30) der Feder (B).
5. Baugruppe nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Spiralen des schraubenförmigen Abschnitts (30) der Feder (B) im Ruhezustand nebeneinanderliegend sind und daß die Steigung des Gewindes (44) des Einbauabschnitts (46) des Verschleißanzeigers (C) größer als die Steigung der Spiralen des schraubenförmigen Abschnitts (30) der Feder (B) ist.
6. Baugruppe nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß der schraubenförmige Abschnitt (30) der Feder (B) durch zwei geradlinige Endabschnitte (32) verlängert ist, die sich parallel zu der ersten und der zweiten Fläche der Trägerplatte (10) und in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft erstrecken.
7. Baugruppe nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Seite der Trägerplatte (10) mindestens einen Anschlag hat, um die Winkelauslenkung des Endabschnitts (32) der Feder (B), der sich in der Nähe dieser ersten Seite befindet, einzuschränken.
8. Baugruppe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Seite der Trägerplatte (10) eine Kehle (50) mit rechtwinkligem Querschnitt und einer Tiefe hat, die an den Durchmesser des Drahtes, der die Feder (B) bildet, angenähert ist, wobei deren Flanken zwei Anschläge bilden, um die Winkelauslenkung des Endabschnitts (32) der Feder (B), die sich in der Nähe dieser ersten Seite befindet, einzuschränken.
9. Baugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Endabschnitte (32) der Feder (B) den schraubenförmigen Abschnitt (30) der Feder (B) auf der Seite des schraubenförmigen Abschnitts, die vom Reibbelag (12) am weitesten entfernt ist, verlängern.
10. Verschleißanzeiger (C) mit einem elektrischen Leiter (40), der in einen Körper (42) eingebettet ist, der zu seiner Befestigung auf einer Trägerplatte (10) eines Reibungselements (A) für Kraftfahrzeugscheibenbremsen einen Montageabschnitt (46) umfaßt, wobei die Trägerplatte (10) des Reibungselements (A) in einem Bremsmoment-Trägerorgan (16) der Scheibenbremse verschiebbar verankert aufgenommen ist, wobei der Reibbelag (12) auf einem Abschnitt der Oberfläche einer ersten Seite der Trägerplatte (10) befestigt ist, um mit einer sich drehenden Scheibe (22) in Reibungskontakt zu kommen, wenn eine Kraft auf eine zweite Seite der Trägerplatte (10) aufgebracht wird, die der ersten Seite entgegengesetzt ist, wobei eine Durchgangsöffnung (24) in der Trägerplatte (10) zur Befestigung eines schraubenförmigen Abschnitts (30) einer Feder (B), der aus mindestens einer Spirale aus Draht gebildet ist, und eines Einbauabschnitts (46) des Verschleißanzeigers (C) des Reibbelags (12) ausgebildet ist, der den schraubenförmigen Abschnitt (30) der Feder (B) durchquert, dadurch gekennzeichnet, daß der Einbauabschnitt des Verschleißanzeigers mit einem Gewinde (44) ausgebildet ist, das mit dem schraubenförmigen Teil (30) der Feder (B) zusammenwirkt.
DE69507820T 1994-10-13 1995-09-20 Reibbelag, feder und verschleissanzeiger für eine kraftfahrzeugscheibenbremse Expired - Lifetime DE69507820T2 (de)

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