-
Die vorliegende Erfindung hat mit Federn und
Verschleißanzeigern ausgerüstete Reibungselemente zum Gegenstand, die speziell
für den Einbau in Kraftfahrzeug-Scheibenbremsen bestimmt sind.
-
Solche Reibungselemente haben bekannterweise eine Trägerplatte,
die in einem Bremsmoment-Trägerorgan der Scheibenbremse
verschiebbar verankert aufgenommen ist, und ein Reibbelag ist
auf einem Abschnitt der Oberfläche einer ersten Seite der
Trägerplatte befestigt, um mit einer sich drehenden Scheibe in
Reibungskontakt zu kommen, wenn eine Kraft auf eine zweite
Seite der Trägerplatte aufgebracht wird, die der ersten Seite
entgegengesetzt ist. Für gewöhnlich ist dem Reibungselement
eine Geräuschdämpfungsfeder sowie ein
Reibbelag-Verschleißanzeiger zugeordnet, der dem Fahrzeuglenker durch ein Signal,
im allgemeinen ein Lichtsignal, anzeigt, daß der Reibbelag
aufgrund seines Verschleißes eine vorbestimmte Dicke erreicht
und ausgetauscht werden muß.
-
Zahlreiche Dokumente, wie die US-A-4056 174, FR-A-2 433 676
oder FR-A-2 567 601 beschreiben diesen Typ von
Reibungselementen. Gemäß dem letzgenannten Dokument, das dem Oberbegriff des
Hauptanspruchs entspricht, ist in der Trägerplatte eine
durchgehende Öffnung zur Befestigung eines schraubenförmigen
Abschnitts der Geräuschdämpfungsfeder ausgebildet, die aus
mindestens einer Windung und einem Einbauabschnitt eines
Reibbelag-Verschleißanzeigers gebildet ist, der den
schraubenförmigen Abschnitt der Feder durchquert.
-
Ein solcher Aufbau stellt jedoch Nachteile dar. Erstens muß zur
Unterbringung des Verschleißanzeigers ein Ausschnitt im
Reibbelag gebildet werden. Folglich ist die Reibungsfläche mit der
sich drehenden Scheibe wie auch die Wirksamkeit der so
ausgerüsteten Scheibenbremse entsprechend verringert. Ferner weist
die Feder zwei Windungen auf, die jeweils in zwei U-förmigen
Lagern untergebracht sind, die in der Trägerplatte ausgebildet
und durch einen Überstand derselben voneinander getrennt sind.
Um eine Befestigung für den Reibbelag-Verschleißanzeiger zu
schaffen, weist dieser Überstand eine Öffnung auf, so daß ein
um eine Bohrung geschlossener Ring gebildet ist.
-
Der umlaufende Rand des Überstands umfaßt eine U-förmige
Ausnehmung zur Führung des Abschnitts der Feder, der die
Verbindung zwischen den beiden Windungen herstellt, die sich auf der
einen und der anderen Seite des Überstands befinden. Ein
Abschnitt zum Halten des Verschleißanzeigers erstreckt sich
durch eine der Windungen und umfaßt eine Kehle, die mit einem
Wulst versehen ist, der an einer Schulter, die in der Bohrung
des Überstands ausgebildet ist, in Anschlag kommt.
-
Dieser Aufbau erfordert also eine relativ komplexe und daher
teuere Form der Trägerplatte und insbesondere des Überstands,
der zur Befestigung der Feder und des Verschleißanzeigers
dient. Ferner ist die Feder auf der Trägerplatte nur fest, wenn
der Einbauabschnitt des Verschleißanzeigers selbst in der
Öffnung des Überstands an seinem Platz ist, wodurch die Gefahr
entsteht, daß die Feder bei Montagearbeiten am Reibungselement
verlorengeht, wobei diese Gefahr noch dadurch verstärkt wird,
daß der Verschleißanzeiger an der Trägerplatte montiert werden
kann, ohne daß vorher die Feder eingebaut worden wäre.
-
Die vorliegende Erfindung hat es daher zur Aufgabe, ein
Reibungselement für Scheibenbremsen des oben angeführten Typs
vorzuschlagen, dessen Trägerplatte einfach herzustellen ist, in
die die Geräuschdämpfungsfeder und der Verschleißanzeiger
leicht eingebaut und zuverlässig befestigt bleiben können, und
der Verschleißanzeiger im übrigen ein Warnsignal abgibt, wenn
der Reibbelag aufgrund seines Verschleißes eine vorbestimmte
Dicke erreicht hat.
-
Dieses Ziel wird nach der vorliegenden Erfindung dadurch
erreicht, daß die Feder Endabschnitte hat, die sich auf der einen
und der anderen Seite der Trägerplatte befinden, wobei der
schraubenförmige Abschnitt der Feder in der Öffnung der
Trägerplatte aufgenommen ist und der Einbauabschnitt des
Verschleißanzeigers mit einem Gewinde ausgebildet ist, das mit dem
schraubenförmigen Abschnitt der Feder zusammenwirkt. So ist die
Geräuschdämpfungsfeder an der Trägerplatte befestigt, der
Verschleißanzeiger ist durch Verschrauben an der Feder befestigt
und verriegelt sie an der Stelle, so daß es unmöglich ist, den
Verschleißanzeiger an der Trägerplatte zu montieren, ohne
vorher die Feder eingebaut zu haben.
-
Weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden
Erfindung gehen klarer aus der nachfolgenden Beschreibung eines
Ausführungsbeispiels hervor, das mit Bezug auf die beigefügten
Zeichnungen erläuternd gegeben ist. In den Zeichnungen zeigen:
-
- Fig. 1 eine Schnittansicht eines Endes eines
Reibungselements nach der vorliegenden Erfindung, das nur mit einer
Geräuschdämpfungsfeder und einem Verschleißanzeiger
ausgestattet ist;
-
- Fig. 2 eine Schnittansicht eines Endes eines
Reibungselements nach der vorliegenden Erfindung, das mit einer einzelnen
Geräuschdämpfungsfeder ausgestattet ist;
-
- Fig. 3 eine perspektivische Teilansicht der in Fig. 2
dargestellten Anordnung;
-
- Fig. 4 eine Teilschnittansicht eines Verschleißanzeigers,
der zum Einbau in das Reibungselement vorgesehen ist, das in
Fig. 2 dargestellt ist;
-
- Fig. 5 eine perspektivische Ansicht des Verschleißanzeigers
von Fig. 4;
-
- Fig. 6 eine Halbansicht eines Reibungselements nach der
Erfindung, das in einem Bremsmoment-Trägerorgan aufgenommen
ist;
-
- Fig. 7 eine Scheibenbremse im Schnitt entlang der Linie X-X
von Fig. 6, und
-
- Fig. 8 eine perspektivische Teilansicht eines Endes eines
Reibungselements nach der vorliegenden Erfindung.
-
In den verschiedenen Figuren sind dieselben Elemente mit
denselben Bezugszahlen gekennzeichnet.
-
In den Figuren ist eine Baugruppe dargestellt, die aus einem
Reibungselement besteht, das in seiner Gesamtheit mit dem
Bezugszeichen A versehen ist, einer Feder, die in ihrer
Gesamtheit mit dem Bezugszeichen B versehen und dazu bestimmt ist,
mit dem Verschleißanzeiger zusammenzuwirken, der in seiner
Gesamtheit mit dem Bezugszeichen C versehen ist.
-
Das Reibungselement A umfaßt eine Trägerplatte 10, der durch
ein angemessenes Mittel, wie beispielsweise Verkleben oder
Vernieten, ein Reibbelag-Block 12 zugeordnet ist.
-
Wie beispielsweise aus dem Dokument EP-B-0 002 399 bekannt, ist
die Trägerplatte 10 mit umlaufenden Enden ausgebildet, die aus
Verlängerungen bestehen, welche keinerlei Reibbelag aufweisen
und in abgerundeten konvexen Flächen enden, wobei in den
Fig. 3 und 6 nur ein Ende 14 dargestellt wurde.
-
Wie in den Fig. 6 und 7 besser erkennbar ist, dient das
Reibungselement A zur Ausstattung einer Scheibenbremse mit einem
festen Bremsmoment-Trägerorgan 16, das an einem festen
Abschnitt des Fahrzeugs vorgesehen ist. Ein Bügel 18 ist
verschiebbar am Bremsmoment-Trägerorgan 16 angebracht und
enthält einen Bremsmotor 20, einen Kolben, der im dargestellten
Beispiel durch einen hydraulischen Druck bewegt wird, um auf
die Fläche der Trägerplatte, die keinen Reibbelag aufweist,
eine Kraft in Richtung auf eine Bremsscheibe 22 aufzubringen,
der ein sich drehender Abschnitt eines der Reifen des Fahrzeugs
zugeordnet ist.
-
Die Enden 14 des Reibungselements A sind verschiebbar verankert
in den komplementär geformten Lagern 17 untergebracht, die im
Bremsmoment-Trägerorgan 16 ausgebildet sind. Mindestens eines
der Enden 14 ist mit einer durchgehenden Öffnung 24 (Fig. 1,
2 und 3) ausgebildet, und vorzugsweise ist jedes Ende 14 mit
einer solchen Öffnung 24 ausgebildet, um eine symmetrische
Ausbildung zwischen dem inneren Reibungselement (das sich auf
der Seite des Bremsmotors 20 befindet) und dem äußeren
Reibungselement bei der Herstellung sicherzustellen, und um
damit deren Kosten zu senken.
-
Die Feder B aus Draht ist dem Reibungselement A so zugeordnet,
daß sie letzteres umfangmäßig in das Bremsmoment-Trägerorgan 16
drückt und so einerseits die Funktion einer
Geräuschdämpfungsfeder und andererseits die im vorher genannten Dokument EP-B-0
002 399 beschriebene Funktion erfüllt, nämlich die abgerundete
konvexe Fläche 15 des Endes 14 des Reibungselements dazu zu
zwingen, sich entlang der konkaven Fläche 17 zu verschieben,
die bei jeder Bremsung auf dem Bremsmoment-Trägerorgan 16
definiert ist.
-
Genauer ausgedrückt umfaßt die Feder B einen mittleren
Abschnitt 30, der von mindestens einer schraubenförmigen, im
dargestellten Beispiel kreisförmigen Windung gebildet ist und
dazu bestimmt ist, mit einem kleinen Spiel in die Öffnung 24
des Endes 14 aufgenommen zu werden, wobei die Windung oder jede
EndWindung des Mittelabschnitts durch zwei geradlinige
Endabschnitte 32 verlängert ist, die in Bezug auf den
Mittelabschnitt 30 symmetrisch sind und sich im wesentlichen parallel
zueinander in einer Ebene erstrecken, die die Windung/en des
Mittelabschnitts berührt.
-
Wenn die Feder B in der Öffnung 24 des Reibungselements A
eingesetzt ist, befinden sich die Endabschnitte 32 auf der
einen und der anderen Seite der Trägerplatte 10 und erstrecken
sich in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft parallel zu ihren
Flächen, wie in den Fig. 2 und 3 gut erkennbar ist. Der
schraubenförmige Abschnitt 30 der Feder ist damit in der
Trägerplatte 10 präzise positioniert. Vorzugsweise umfaßt der
Mittelabschnitt der Feder in der Ruhestellung (in der die Feder
B im Reibungselement A eingesetzt, und das Reibungselement noch
nicht mit dem Verschleißanzeiger C ausgestattet und noch nicht
in das Bremsmoment-Trägerorgan eingebracht ist) und in
Abhängigkeit vom Querschnitt des Drahtes, aus dem die Feder besteht,
so viele nebeneinanderliegende Windungen, wie die axiale Dicke
der Windungenschicht ist, die im wesentlichen der Dicke der
Trägerplatte 10 entspricht.
-
Auf vorteilhafte Weise sind die Endabschnitte 32 mit
Abschlußabschnitten 34 ausgebildet, die im wesentlichen rechtwinklig
zurückgebogen sind, wobei die Abschlußabschnitte 34 eine Länge
haben, die ungefähr gleich der Stärke der Trägerplatte 10 ist
und die sich in unmittelbarer Nähe der äußeren Umfangsfläche 15
des Endes 14 befinden, wie in den Fig. 1 und 2 gut zu
erkennen ist.
-
Der Verschleißanzeiger C ist aus einem einfachen oder
vorzugsweise geschleiften elektrischen Leiter 40 gebildet, der in
einen Körper 42 aus beispielsweise thermoplastischem Material
eingebettet ist, so daß sich sein Ende in einer bestimmten
Entfernung vom Ende des Körpers 42 befindet. Der Körper umfaßt
einen Einbauabschnitt 46 zur Befestigung des
Verschleißanzeigers am Reibungselement und einen Betätigungsabschnitt 48,
der beispielsweise zur Erleichterung seiner Handhabung die Form
einer Sechskantmutter hat.
-
Gemäß der vorliegenden Erfindung ist der Einbauabschnitt 46 des
Verschleißanzeigers C mit einem Außengewinde 44 ausgebildet,
das dazu bestimmt ist, mit dem schraubenförmigen
Mittelabschnitt 30 der Feder zusammenzuwirken und, noch genauer, mit
der Art von Innengewinde, die durch die Windungen gebildet
ist, aus der der schraubenförmige Abschnitt 30 besteht.
-
Bei der Lektüre des Vorhergehenden wird die Anwendung der
vorliegenden Erfindung leicht klar. Nach der Herstellung des
Reibungselements A, d. h. nachdem der Reibbelag 12 an einer der
Flächen der Trägerplatte 10 befestigt wurde, oder vor Benutzung
des Reibungselements A, wird die Feder B an das Reibungselement
A angebaut. Zu diesem Zweck wird einer der Endabschnitte 32 in
die Öffnung 24 eingeführt, dann wird auf die Feder B ein Druck
ausgeübt, um den Abschnitt 30 darin einzuführen, wobei eine
vorübergehende Verformung des Abschnitts 30, die aufgrund der
Elastizität der Feder erreicht wird, diesen Vorgang
erleichtert.
-
Wenn die Feder B erst einmal am Ende 14 angebracht ist, kann
der Verschleißanzeiger wiederum an dieser Baugruppe montiert
werden. Dazu genügt es, den Betätigungsabschnitt 48 zu
betätigen, um den Einbauabschnitt 46 von der Seite der Trägerplatte
her, die keinen Reibbelag hat, in den schraubenförmigen
Abschnitt 30 der Feder einzuschrauben. Die Merkmale des
Außengewindes des Montageabschnitts 46 können so gewählt
werden, daß dieser Abschnitt 46 auf herkömmliche Art mit dem
schraubenförmigen Abschnitt 30 der Feder B zusammenwirkt,
dessen innerer Abschnitt, wie klar wurde, die Rolle eines
herkömmlichen Innengewindes spielt.
-
Insbesondere ist die Länge des Außengewindes des Abschnitts 46
dergestalt, daß bei einem gründlichen Einschrauben des
Verschleißanzeigers C in die Feder B, deren Stellung in der
Trägerplatte einwandfrei vorgegeben ist, sich das Ende des
Drahtes oder der Schleife 40 in einem Abstand E (Fig. 1) von
der Fläche der Trägerplatte 10 befindet, der der Mindestdicke E
(Fig. 7) des Reibbelags 12 entspricht, bei der
wünschenswerterweise ein Warnsignal an den Fahrzeuglenker abgegeben wird.
-
Dank der Erfindung erreicht man so mittels der Feder B eine
besonders einfache Montage des Verschleißanzeigers C auf der
Trägerplatte des Reibungselements A. Als zusätzlichen Vorteil
ermöglicht die Erfindung jedoch noch eine besonders
zuverlässige Befestigung der Feder B und des Verschleißanzeigers am
Reibungselement.
-
Gemäß der vorliegenden Erfindung kann vorteilhafterweise
vorgesehen werden, daß der Durchmesser D des Montageabschnitts 46
des Verschleißanzeigers C etwas größer ist als der
Innendurchmesser d des schraubenförmigen Abschnitts der Feder B in der
Ruhestellung, d. h. vor dem Zusammenbau mit dem
Verschleißanzeiger C. Diese Durchmesser sind wie für Schraubengewinde und
klassische Innengewinde auf herkömmliche Weise ermittelt, d. h.
daß der Durchmesser D des Montageabschnitts 46 derjenige eines
fiktiven Zylinders ist, der eine kreisförmige Schraubenlinie
enthält, die, wie in Fig. 4 dargestellt, durch die
Gewindespitzen 44 gebildet wird, und der Durchmesser d des
schraubenförmigen Abschnitts 30 der Feder B derjenige eines fiktiven
Zylinders ist, der die kreisförmige Schraubenlinie enthält,
die, wie in Fig. 2 dargestellt, durch die Kontaktlinie
zwischen den nebeneinanderliegenden Windungen gebildet wird.
-
So sucht, wenn der Montageabschnitt 46 in den schraubenförmigen
Abschnitt 30 geschraubt wird, ersterer den Durchmesser des
letzteren zu vergrößern. Es wird daher notwendig, auf den
Betätigungsabschnitt 48 ein ziemlich starkes Moment zur
Bewerkstelligung der Verschraubung auszuüben, damit der
Verschleißanzeiger C in der Feder B befestigt bleibt, wie auch immer die
Benutzungsbedingungen und die durch den Betrieb der
Scheibenbremse erzeugten Schwingungen sein mögen, die dazu führen
könnten, daß sich die Verschraubung des Verschleißanzeigers
löst.
-
Ebenso kann man als Alternative oder zusätzlich
vorteilhafterweise vorsehen, daß die Steigung des Gewindes des
Einbauabschnitts 46 sich von der Steigung des Gewindes, das aus den
Windungen des schraubenförmigen Abschnitts 30 der Feder B
besteht, unterscheidet und vorzugsweise größer ist.
-
Analog zum oben Beschriebenen, sucht der Einbauabschnitt 46,
wenn er in den schraubenförmigen Abschnitt 30 geschraubt wird,
dessen Windungen, die ihn bilden und die im Ruhezustand
nebeneinanderliegend sind, axial auseinanderzuspreizen. Daher ist es
notwendig, auf den Betätigungsabschnitt 48 ein ziemlich starkes
Moment zur Bewerkstelligung der Verschraubung auszuüben, damit
der Verschleißanzeiger C in der Feder B befestigt bleibt, wie
auch immer die Benutzungsbedingungen und die durch den Betrieb
der Scheibenbremse erzeugten Schwingungen sein mögen, die dazu
führen könnten, daß sich die Verschraubung des
Verschleißanzeigers von selbst löst.
-
Es ist festzuhalten, daß beim Verschrauben des
Verschleißanzeigers C in der Feder B, wenn der Endabschnitt 32, der sich
auf der Seite der Trägerplatte befindet, die den Reibbelag 12
trägt, festgestellt ist, während der andere Endabschnitt 32
frei bleibt, die Reibung des Außengewindes 44 an den Windungen
der Feder B dazu führen, diese Windungen zu "lockern", was den
Verschraubungsvorgang erleichtert, während unter denselben
Bedingungen die bei einem Aufschrauben erzeugte Reibung dazu
führt, die Windungen "zusammenzudrängen". Daraus folgt, daß das
Aufschrauben die Anwendung eines viel größeren Moments
erfordert als das Verschrauben, ob das Aufschrauben nun beabsichtigt
oder von sich aus erfolgt.
-
Auf der Seite der Trägerplatte 10, die mit dem Reibbelag 12
versehen ist, kann daher zur Einschränkung der Winkelauslenkung
des Endabschnitts 32 um die Achse der Öffnung 24 beim
Verschrauben des Verschleißanzeigers ein Anschlag vorgesehen
werden, wobei der andere Endabschnitt 32, der sich auf der
anderen Seite der Trägerplatte befindet, frei drehbar um
dieselbe Achse bleibt, und/oder es kann ein weiterer Anschlag
zur Einschränkung der Winkelauslenkung des Endabschnitts 32 um
diese Achse beim Abschrauben des Verschleißanzeigers vorgesehen
sein, wobei der andere Endabschnitt 32, der sich auf der
anderen Seite der Trägerplatte befindet, frei drehbar bleibt.
-
Jeder dieser beiden Anschläge kann aus einem Stück gebildet
werden, das an der Trägerplatte einteilig angeformt oder in ein
Innengewinde der Trägerplatte mit Kraft eingesetzt ist. Falls
die Trägerplatte für das Verschrauben und das Abschrauben mit
den beiden Anschlägen ausgestattet werden soll, können diese in
vorteilhafter Weise einfach durch die Flanken einer Kehle 50
mit rechteckigen Querschnitt gebildet werden, deren Tiefe dem
Durchmesser des die Feder B bildenden Drahts angenähert ist und
die auf der Seite der den Reibungsbelag tragenden Trägerplatte
ausgehöhlt ist und sich zwischen der Öffnung 24 und der
konvexen abgerundeten Fläche 15 erstreckt, wie in Fig. 8
dargestellt ist.
-
Im letzteren Fall weist der mittlere Teil 30 der Feder in der
Ruhestellung und je nach dem Durchmesser des die Feder
bildenden Drahts nebeneinanderliegende Windungen in einer
solchen Anzahl auf, daß das Paket dieser Windungen eine axiale
Dicke aufweist, die im wesentlichen gleich der Dicke der
Trägerplatte 10 ist, gemindert um die Tiefe der Kehle 50.
-
Die Breite der Kehle 50 ist in etwa so gewählt, daß sie es der
Feder B ermöglicht, bei einem Bremsvorgang alle ihre Funktionen
zu erfüllen, d. h. daß sie eine gewisse Winkelauslenkung und
eine gewisse Verformung des in der Kehle 50 aufgenommenen
Endabschnitts 32 ermöglicht, wenn das mit der Feder B und dem
Verschleißanzeiger C ausgestattete Reibungselement A in der
Scheibenbremse eingesetzt ist, wie in Fig. 6 dargestellt ist.
-
Wie in Fig. 6 zu sehen ist, verlängern zudem die Endabschnitte
32 der Feder B den schraubenförmigen Abschnitt 30 auf
derjenigen Seite des schraubenförmigen Abschnitts, die vom
Reibungsbelag 12 am weitesten entfernt ist, d. h. die dem Bremsmoment-
Trägerorgan 16 am nächsten ist. Wenn das voll ausgestattete
Reibungselement im Bremsmoment-Trägerorgan 16 eingebaut ist,
ist auf jedem der Endabschnitte 32 eine Kraft im Sinne eines
Zusammendrängens der Windungen des schraubenförmigen Teils 30
der Feder ausgeübt. Es ergibt sich daraus, daß die Befestigung
des Verschleißanzeigers C in der Feder B mit einer noch
größeren Zuverlässigkeit gesichert ist, und daß das
selbsttätige Lösen des Verschleißanzeigers C noch schwerer, wenn
nicht unmöglich ist.
-
Es ist also ersichtlich, daß ein Reibungsbelag für eine
Scheibenbremse geschaffen ist, die den Aufgaben der Erfindung
gerecht wird. Die Herstellung der Trägerplatte 10 bereitet
nämlich keine besonderen Schwierigkeiten, da sie nur die
Bildung einer durchgehenden Öffnung 24 und gegebenenfalls einer
Kehle 50 mit größeren Toleranzen voraussetzt. Sie ist also sehr
kostengünstig.
-
Die Feder B, die selbst einfach baut, ist einfach in der
Öffnung 24 befestigt und kann nur durch eine absichtliche
Handhabung daraus entfernt werden. Ihre axiale Stellung in
bezug auf die Trägerplatte 10 ist genau durch ihre
Endabschnitte 32 begrenzt, die die Trägerplatte 10 einklemmen,
ob eine Kehle 50 vorgesehen ist oder nicht.
-
Der Verschleißanzeiger C ist selbst einfach durch Verschraubung
in der Feder B befestigt und nimmt selbsttätig seine optimale
Stellung hinsichtlich seiner Meldefunktion ein, wenn er bis zum
Anschlag eingeschraubt ist. Zudem ist es nicht möglich, den
Verschleißanzeiger C auf der Trägerplatte 10 anzubringen, ohne
zuvor die Feder B eingebaut zu haben. Schließlich ist das Lösen
des Verschleißanzeigers C merklich schwieriger als dessen
Einschrauben und sogar praktisch unmöglich, wenn das
Reibungselement in der Scheibenbremse eingesetzt ist. Die Befestigung
des Verschleißanzeigers erweist sich also als besonders
zuverlässig.
-
Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf die
beschriebenen Ausführungsformen beschränkt. Im Gegenteil, sie kann
zahlreiche Veränderungen annehmen, die dem Fachmann als
zweckmäßig erscheinen und die im Rahmen der beigefügten
Patentansprüche liegen. So kann beispielsweise vorgesehen sein,
daß die den schraubenförmigen Teil der Feder B bildenden
Windungen in der Ruhestellung nicht nebeneinanderliegen und daß
die Steigung des Gewindes 44 des Einbauteils des
Verschleißanzeigers C kleiner ist als die Steigung dieser Windungen in
der Ruhestellung.