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Die Erfindung befaßt sich mit einem Taschengerät, wie einem Taschenmesser
nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Ein solches Taschenmesser ist
aus CH-A-536 695 bekannt.
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Allgemein befaßt sich die Erfindung mit einem Taschengerät, welches mit einer
Vielzahl von unterschiedlichen, ausklappbaren teilen, wie Messern, einer
Schere, einer Kosmetikfeile oder dergleichen, versehen ist, und welches zugleich als
ein Schlüsselhalter geeignet ist. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf
eine konstruktive Weiterentwicklung eines Taschenwerkzeugs hinsichtlich der
Vereinfachung des Herstellungsvorganges, Reduzierung der Kosten und der
Verbesserung des äußeren Erscheinungsbildes des Taschengeräts sowie zum
Anbringen einer Taschenlampe oder eines Feuerzeugs an dem Taschengerät.
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Unter Bezugnahme auf die Figuren 12 und 12A ist in einer perspektivischen
auseinandergezogenen Darstellung sowie in einer Schnittansicht ein übliches
Taschengerät mit einem ausklappbaren Werkzeugteil gezeigt. Bei dem
Taschenwerkzeug ist das ausklappbare Werkzeugteil 22 zwischen gegenüberliegenden
Trägerplatten 21 und 21' schwenkbeweglich derart angeordnet, daß das
Werkzeugteil 22 relativ zu einem Trägerplattengehäuse gegebenenfalls geöffnet und
geschlossen werden kann, welches die Trägerplatten 21 und 21' aufweist. Um
die Trägerplatten 21 und 21' in ein Plattengehäuse sowie die Schwenkagerung
des Werkzeugteils 22 in das Plattengehäuse zu integrieren, werden bei einem
Taschenwerkzeug Stifte zeug umfaßt vorzugsweise auch eine Schere 24,
welche in Figur 11 gezeigt ist. Wie in Figur 11 gezeigt ist, sind die Griffteile der
Schere 24 mittels einer Rückhohlfeder oder einer Blatifeder 25 vorbelastet, um
die Schere 24 automatisch zu öffnen. Ein Ende der Feder 25 ist an einem
geeigneten Teil 26 einer der Griffteile befestigt, während das andere Ende der
Feder 25 von dem anderen Griffteil getrennt ist. Wenn die Griffteile der Schere
24 manuell in Richtung aufeinander zu gedrückt werden, kommt die Feder 25 in
Kontakt mit dem anderen Griffteil der Schere 24 und führt eine Gleitbewegung
auf demselben aus. Hierdurch wird das andere Griffteil derart vorbelastet, daß
die Griffteile automatisch in ihre Offensteung zurückkehren, wenn die Druckkraft
an den Griffteilen aufgehoben wird.
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Es hat sich aber gezeigt, daß dieses übliche Taschengerät Schwierigkeiten mit
sich bringt, welche im Gebrauchszustand darin zu sehen sind, daß die Stifte oder
Niete 23 die Herstellungsweise des Taschengeräts verkomplizieren und
hierdurch die kosten zur Herstellung des Taschenwerkzeugs größer werden. Die
Griffteile der Schere 24 des Taschengeräts sind mittels der Blatifeder 25
vorbelastet. Ein Ende der Blatifeder 25 ist fest mit einem der Griffteile verbunden,
während das andere Ende der Feder von dem anderen Griffteil getrennt ist, so
daß die Feder 25 in Kontakt mit dem anderen Griffteil der Schere 25 kommen
kann und auf diesem eine Gleitbewegung derart ausführen kann, daß das
andere
Griffteil vorbelastet wird, wenn die Griffteile der Schere manuell in Richtung
aufeinander zu gedrückt werden. Die Blattfeder 25 liegt jedoch im Sichtbereich,
so daß die Feder 25 das optische äußere Erscheinungsbild des Taschengeräts
stört. Da ferner das andere Ende der Blattfeder 25 von dem anderen Griffteil der
Schere 24 getrennt ist, kann es vorkommen, daß die Feder 25 sich nicht zu dem
anderen Griffteil der Schere 24 ausrichtet, so daß man keine
Vorbelastungswirkung für das andere Griffteil erhält, wenn eine Positionsverlagerung der Feder
25 auftritt.
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Die Erfindung zielt daher darauf ab, ein Taschengerät bereitzustellen, bei dem
die vorstehend genannten Schwierigkeiten überwunden sind.
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Hierzu wird nach der Erfindung ein Taschengerät nach Patentanspruch 1
bereitgestellt.
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Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 4
wiedergegeben.
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Das Taschengerät umfaßt eine Trägerplatte mit einem hohlen
Verbindungsvorsprung zur Schwenklagerung von verschiedenen Werkzeugteilen sowie zum
Befestigen der Trägerplatte an einer anderen Trägerplatte Hierdurch kann der
Materialverbrauch für die Herstellung des Taschengeräts gesenkt werden und
die Kosten für das Taschengerät lassen sich reduzieren. Die Aufklappschere ist
zwischen den gegenüberliegenden Trägerplatten angeordnet und mit dem
hohlen Verbindungsvorsprung verbunden, wobei die Schere eine Rückhohlfeder
am Kreuzungsbereich zum automatischen Öffnen der Schere hat. Die
Rückhohlfeder ist in einem Raum angeordnet, welcher von Schlitzen gebildet wird,
welche um die Kreuzungsbereichsverbindungsöffnungen ausgebildet sind und
passend zu einem Kreuzungsbereichsverbindungszapfen an dem
Kreuzungsbereich der Schere derart ausgelegt sind, daß die Rückhohlfeder außerhalb des
Sichtbereichs liegt. Hierdurch wird das äußere Erscheinigungsbild des
Taschengeräts
verbessert. Die Schere ist auch frei von jeglichen Störungen hinsichtlich
einer plötzlichen Trennung der Rückhohlfeder, und ferner erhält man einen
kompakten Aufbau.
KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
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Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der
nachstehenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen unter
Bezugnahme auf die beigeüigte Zeichnung. Darin gilt:
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Fig. 1 ist eine perspektivische auseinandergezogene Darstellung eines
Taschengeräts nach der Erfindung;
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Fig. 1A ist eine perspektivische Ansicht einer bodenseitigen Trägerplatte im
gewendeten Zustand;
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Fig. 2 ist eine perspektivische Ansicht des Taschengeräts nach Figur 1
mit geöffneten Werkzeugteilen und im zusammengebauten
Zustand;
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Fig. 3 ist eine Ansicht zur Verdeutlichung der Verfahrensweise zur
Ausbildung eines hohlen Verbindungsvorsprunges an der Trägerplatte
des Taschengeräts nach der Erfindung;
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Fig. 4 ist eine Vorderansicht des Taschengeräts nach Figur 1 mit
geöffneten Werkzeugteilen;
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Fig. 5 ist eine Schnittansicht des Taschengeräts nach der Erfindung mit
einer bevorzugten Ausführungsforrn zur Festlegung der
Trägerplatten;
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Fig. 6 ist eine Schnittansicht eines Taschengeräts nach der Erfindung zur
Verdeutlichung einer weiteren Ausfühmngsform zur Festlegung der
Trägerplatten;
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Fig. 7 ist eine perspektivische auseinandergezogene Darstellung eines
Taschengeräts mit einem Feuerzeug gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform nach der Erfindung;
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Fig. 8 ist eine perspektivische Ansicht des Taschengeräts, welches mit
einem Feuerzeug nach Figur 7 versehen ist;
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Fig. 9 ist eine perspektivische auseinandergezogene Ansicht eines
Taschengeräts, welches mit einer Taschenlampe gemäß einer bevorzugten
Ausführungsform nach der Erfindung versehen ist;
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Fig. 10 ist eine perspektivische Ansicht eines Taschengeräts, welches mit
einer Taschenlampe nach Figur 9 versehen ist;
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Fig. 11 ist eine perspektivische auseinandergezogene Darstellung einer
üblichen Schere mit einer Blatifeder als eine Rückholfeder;
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Fig. 12 ist eine perspektivische auseinandergezogene Ansicht eines üblichen
Taschengeräts; und
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Fig. 12A ist eine Schnittansicht des üblichen Taschengeräts zur Verdeutlichung
der Konstruktion der Schwenklagerung eines Werkzeugteils am
Taschengerät.
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Unter Bezugnahme auf die Figuren 1 bis 10 ist ein Taschengerät nach der
Erfindung gezeigt. Bei dem Taschengerät nach der Erfindung ist eine Vielzahl
von unterschiedlichen Werkzeugteilen, wie Messer, Schere, Kosmetikfeile,
zwischen gegenüberliegenden Trägerplatten mit einer vorbestimmten Dicke
mittels einer Schwenklagerung angeordnet. Die Trägerplatten ihrerseits sind mit
Abschlußkappen wie bei dem üblichen Taschengerät abgedeckt. Eine
Trägerplatte 2 ist mit hohlen Verbindungsvorsprüngen 3 versehen, welche progressiv
die Trägerplatte 2 mit einer Druckkraft beaufschlagen, wie dies in Figur 3 gezeigt
ist. Daher bilden die Vorsprünge 3 ebenfalls jeweils Paßöffnungen 4 darin. Die
Werkzeugteile sind beweglich passend auf den Vorsprüngen 3 der einen
Trägerplatte 2 angebracht, bevor die andere Trägerplatte 2' festgelegt wird, welche
Verbindungsöffnungen hat, welche mit den Vorsprüngen 3 an der einen
Trägerplatte 2 zusammenarbeiten. Die Außenseitenflächen der befestigten
Trägerplatten 2 und 2' werden anschließend mit ihren Abschlußkappen 1 abgedeckt.
Die Abschlußkappen 1 haben Abstufungen 6 zur Aufnahme der vorbestimmten
Dicke der Trägerplatten 2 und 2' in denselben. Die gegenüberliegenden Enden
jeder Abschlußkappe 1 sind mit Vorsprüngen 5 versehen, welche gestatten, daß
die Abschlußkappen 1 an Ort und Stelle relativ zu den Trägerplatten 2 und 2'
verbleiben.
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Die Schere des Taschengerät ist zwischen den Trägerplatten 2 und 2'
angeordnet und ist schwenkbeweglich mit einem der hohlen Verbindungsvorsprünge 3
der Trägerplatte 2 verbunden. Die beiden Scherenteile der Schere kreuzen
einander und sind beweglich miteinander an der Kreuzungsstelle mittels eines
Kreuzungsbereichsverbindungszapfens 13 verbunden. Der Kreuzungsbereichs
verbindungszapfen 13 paßt in Kreuzungsbereichsverbindungsöffnungen 15 der
Scherenteile. Die Scherenteile sind mit Schlitzen 8 auf ihren Innenseiten flächen
um die Verbindungsöffnungen 15 versehen, so daß die Schlitze 8 einen Raum
um die Öffnungen 15 bilden, wenn die Teile einander kreuzen und zu einer
Schere zusammengesetzt sind. Eine spiralförmige Torsionsfeder 7 als eine
Rückholfeder ist in dem Raum angeordnet, welcher von den Schlitzen 8 der
Schere gebildet wird, so daß der Verbindungszapfen 13 durch die Feder 7 geht,
wenn die Teile zu der Schere mit Hilfe des Verbindungszapfens 13
zusammengesetzt sind. Da die spiralförmige Torsionsfeder 7 in dem Raum angeordnet ist,
welcher von den Schlitzen 8 gebildet wird, liegt die Torsionsfeder 7 außerhalb
des Sichtbereichs.
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Um eine zuverlässige Schnappbewegung für die Schere bereitzustellen, wenn
man die Schere in das Plattengehäuse des Taschengeräts einführt oder aus
diesem herausnimmt, ist eine Schnapplatte 9 am Verbindungsende der Schere
vorgesehen. Die Schere kann an dem Verbindungsende mit dem Gehäuse
verbunden sein. Bei der vorliegenden Erfindung kann die Festlegung der
Trägerplatten 2 und 2' dadurch bewerkstelligt werden, daß die Vorsprünge 3 der
Trägerplatte 2 in die Öffnungen 9 der Trägerplatte 2' passen, und daß man die
oberen Enden der Vorsprünge 3 einschlitzt oder verformt, wie dies in Figur 5
gezeigt ist. Alternativ können die Trägerplatten 2 und 2' dadurch fixiert werden,
daß die Vorsprünge 3 der Platte 2 in die Öffnungen 14 der Platte 2' passend
eingesetzt werden, und daß man die Oberteile der Vorsprünge 3 niederdrückt,
wie dies in Figur 6 gezeigt ist.
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Gemäß der bevorzugten Auslegungsform nach der Erfindung kann entweder ein
Feuerzeug 11 oder eine Taschenlampe 12 an dem Taschengerät angebracht
werden, wie dies in den Figuren 7 bis 10 gezeigt ist. In diesem Fall ist das
Feuerzeug 11 oder die Taschenlampe 12 mit Paßvorsprüngen 10 versehen, welche
in die Paßöfnungen 4 der Verbindungsvorsprünge 3 der Trägerplatte 2 passen.
Wenn die Trägerplatte 2 entweder mit dem Feuerzeug 11 oder der
Taschenlampe 12 belegt ist, wie dies vorstehend beschrieben ist, ist nur die Trägerplatte
2' mit der Abschlußkappe 1 abgedeckt.
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Wenn man die Abschlußkappen 1 auf den Trägerplatten 2 und 2' anbringt, sitzen
die Trägerplatten 2 und 2' auf den Abstufungen 6 der zugeordneten
Abschlußkappen 1 derart, daß die lnnenseitenflächen der Trägerplatten 2 und 2' jeweils
bündig mit den Rändern der Abschlußkappen 1 abschließen. Dann werden die
Vorsprünge 5 der Abschlußkappen 1 auf die Trägerplatten 2 und 2' umgebogen,
so daß die Trägerplatten 2 und 2' in den Abschlußkappen 1 an Ort und Stelle
bleiben.
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Bei der erfindungsgemäßen Auslegung ist die Trägerplatte 2 mit hohlen
Verbindungsvorsprüngen 3 versehen, welche integral mit der Trägerplatte 2 dadurch
ausgebildet sind, daß die Trägerplatte 2 nach Figur 3 progressiv
zusammengedrückt wird. Diese Vorsprünge 3 an den Trägerplatten 2 und 2' werden
zugleich genutzt, um die Werkzeugteile am Taschengerät schwenkbar zu lagern.
Das Taschengerät nach der Erfindung nutzt weder einen Stiftteil 20 noch eine
Niete zum Festlegen der Trägerplatten 2 und 2' und zur Schwenklagerung der
Werkzeugteile in Abweichung zu dem üblichen Taschengerät. Mit den
integrierten Verbindungsvorsprüngen 3 läßt sich die Materialmenge für die Herstellung
des Taschengeräts reduzieren sowie auch die kosten hierfür. Auch wird die
Verbindungskraft der Werkzeugteile sowie die Befestigungskraft der
Trägerplatten 2 und 2' verstärkt.
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Bei der zwischen den Trägerplatten 2 und 2' angeordneten und
schwenkbeweglich an einem der hohlen Verbindungsvorsprünge 3 der Trägerplatte 2
gelagerten Schere sind die beiden Scherenteile der Schere mit Schlitzen 8 auf
ihren lnnenseitenflächen um die Verbindungsäffnungen 15 versehen, und die
Torsionsfeder 7 hat die Gestalt von oder und ist in dem von den
Schlitzen 8 gebildeten Raum derart angeordnet, daß die Torsionsfeder 7 außerhalb
des Sichtbereichs liegt.
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Wenn die Schere zusammengesetzt wird, durchdringt der Verbindungszapfen 13
die Feder 7 mit der Gestalt von oder wenn die Feder 7 in den von den
Schlitzen 8 gebildeten Raum eingelegt ist.
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Bei dem Taschengerät nach der Erfindung liegt die Rückholfeder 7 selbst dann
außerhalb des Sichtbereichs, wenn die Schere offen ist, so daß das äußere
Erscheinungsbild der Schere verbessert ist. Die Feder 7 ist eng anliegend in dem
von den Schlitzen 8 gebildeten Raum angeordnet und nimmt den Verbindungs
zapfen 13 auf, so daß die Schere zuverlässig ihre Scherwirkung bereitstellen
kann. Da keine Gleitbewegung bei der Rückholfeder 7 bei der Schere in
Abweichung von der üblichen Schere 24 auftritt, welche eine Blattfeder 25 hat, läßt
sich die Schere nach der Erfindung auch kompakter auslegen. Ferner kann das
Taschengerät nach der Erfindung mit einem Feuerzeug 11 oder einer
Taschenlampe 12 dadurch versehen werden, daß die Paßvorsprünge 10 des Feuerzeugs
oder der Taschenlampe in die Paßöffnungen 4 der Trägerplatte 2 derart passend
eingesetzt werden, daß man dem Taschengerät nach der Erfindung noch weitere
spezielle Funktionen zuweisen kann. Natürlich kann die Trägerplatte 2 mit der
Abschlußkappe 1 bedeckt sein, wenn die Trägerplatte 2 weder mit einem
Feuerzeug 11 noch mit einer Taschenlampe 12 ausgestattet ist.