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Technisches Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen neuartigen monoklonalen Antikörper, der über die
Eigenschaft verfügt,
Apoptosis an Knochenmarkzellen hervorzurufen und der als Medikament
für granulozytäre Leukämie verwendbar
ist, und betrifft Fragmente davon sowie Hybridome, die den monoklonalen
Antikörper
erzeugen.
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Da
die monoklonalen Antikörper
der vorliegenden Erfindung Antigene erkennen und identifizieren,
die Apoptosis von Myeloidzellen speziell hervorrufen und selbst
ebenfalls die Eigenschaft besitzen, die Apoptosis von Myeloidzellen
hervorzurufen, können
sie als Medikament verwendet werden, das auf dem Gebiet der Arzneimittel
für granulozytäre Leukämie anwendbar
ist.
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Einschlägiger Stand
der Technik
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Granulozytenkolonien
stimulierende Faktoren, wie beispielsweise rekombinante Granulozytenkolonie
stimulierende Faktoren (rG-CSF), als humorale Faktoren bekannt geworden,
die Differenzierung und Proliferation von granulozytären Zellen
zu stimulieren und es ist in einem Versuch in Mäusen in vivo berichtet worden,
dass die Verabreichung von rG-CSF die Hämopoese des Knochenmarks verstärkt und
darüber
hinaus eine extramedulläre
Hämopoese
in der Milz zum Proliferieren von hämopoetischen Stammzellen und
aller hämopoetischer
Präkursorzellen
in der Milz bewirkt. Man hat außerdem geglaubt,
dass es sich um einen extramedullären hämopoetischen Mechanismus in
der Milz handelt, das die Hämopoese
in Folge von milzbedingten hämopoetischen
Modifikationen in der Mikroumgebung nach der Stimulierung von rG-CSF
zur Verstärkung
des hämopoetischen
Potentials auftritt.
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Die
Erfinder der vorliegenden Erfindung haben daher bekannten stromalen
Milzzellen rG-CSF im Hinblick auf die Klärung des hämopoetischen Potentials in
der Milz verabreicht und eine hämopoetische
Stromazellen-Linie (CF-1-Zellen) aus der Milz einer Maus mit verabreichten
rG-CSF ermittelt in dem Versuch der Analyse der Verstärkung des
hämopoetischen
Potentials durch Stromazellen mit rG-CSF und haben den potentiellen
Einfluss auf Hämopoese unter
Verwendung der hämopoetischen
Stromazellen untersucht und als Ergebnis die Kolonie stimulierenden
Aktivitäten
in vitro und die unterstützende Kraft
von hämopoetischen
Stammzellen in vivo erkannt (Blood, 80, 1914, (1992)).
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Obgleich
allerdings einige der stromalen Milzzellen als eine Zelllinie aufgestellt
worden sind (CF-1-Zellen) und deren zytologische Charakteristik untersucht
worden ist, sind bisher keine den spezifischen Antikörper erkennende
Oberflächenantigene dargestellt
worden und deren Charakteristik ist bis jetzt kaum bekannt geworden.
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Damit
haben sich die Erfinder der vorliegenden Erfindung mit eingehenden
Untersuchungen im Hinblick auf die Entwicklung spezifischer Antikörper befasst,
die zum Erkennen von stromalen Milzzellen auf der Grundlage der
vorgenannten Informationen über
stromale Milzzellen und der Ergebnisse dieser Untersuchungen in
der Lage sind und haben monoklonale Antikörper unter Verwendung der stromalen Milzzelllinien
als Antigen für
die Immunisierung verwendet und als Ergebnis neuartiger monoklonaler Antikörper erhalten,
die bisher noch nicht veröffentlicht
wurden.
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Und
als Ergebnis der Untersuchung der Eigenschaften der erhaltenen monoklonalen
Antikörper haben
die Erfindung überraschend
festgestellt, dass sie über
die Eigenschaft verfügen,
Apoptosis von Knochenmarkzellen hervorzurufen, was zur Vervollständigung
der vorliegenden Erfindung geführt
hat.
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Yonehara,
S. et al., J. Exp. Med., (1989) 169: 1747–1756, haben die Isolierung
eines Hybridoms beschrieben, das einen monoklonalen Antikörper (Anti-Fas)
erzeugt, von dem man sagt, dass er auf verschiedene Humanzellen
zytolytisch ist. Die zelltötende
Wirksamkeit des Anti-Fas-monoklonalen Antikörpers wurde als von der zytolytischen
Wirksamkeit von Tumor-Nekrose-Faktor (TNF) als nicht unterscheidbar
beschrieben. Allerdings haben J. Ogasawara, et al., Nature (1993)
364: 806–809,
demonstriert, dass die Leber, nicht jedoch irgend ein anderes Gewebe,
Bereiche der focalen Hämorrhagie
und Nekrose zeigt, wenn Gewebesektionen von Mäusen histologisch 2 Stunden
nach Injektion des Fas-Antikörpers untersucht
wurden. Dieses würde
nahelegen, dass das Anti-Fas-Antigen
keine Apoptose an Knochenmarkzellen hervorruft. R. Watanable- Fukunaga, et al.,
J. Immunol. (1992) 148: 1274–1279,
haben bestätigt,
dass das Fas-Antigen
im Thymus exprimiert ist, nicht jedoch in Milz- oder Knochenmarkzellen.
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Offenbarung
der Erfindung
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Es
ist Ziel und Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen neuartigen
monoklonalen Antikörper zu
schaffen, der über
die Eigenschaft verfügt,
Apoptosis an Knochenmarkzellen hervorzurufen und als Medikament
für die
granulazytäre
Leukämie
verwendbar ist; sowie Fragmenten davon und darüber hinaus ein den monoklonalen
Antikörper
erzeugendes Hybridom.
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Der
monoklonale Antikörper
der vorliegenden Erfindung ist in bemerkenswerter Weise als Antiköper verwendbar,
der Antigene erkennt, die Apoptosis von Knochenmarkzellen hervorrufen
(auch bezeichnet als Selbstzerstörung
der Zellen, ein Phänomen,
bei dem eine nukleare Chromatin-DNA an einer Nukleosom-Einheit (sogenannte
Leiterbildung) abgebaut wird und so zum Tod von Zellen führt), und
der eine Funktion zu deren Identifizierung hat oder eine Funktion,
Apoptosis von Knochenmarkzellen hervorzurufen. Im Übrigen sind
in Knochenmarkzellen andere Zellen als Lymphoidzellen einbezogen,
wie beispielsweise neutrophile Zellen, Megakaryozyten, Myeloblasten,
Myelozyten, Mastzellen, Makrophagen, Monozyten und Erythroblasten.
Bisher ist noch kein monoklonaler Antikörper bekannt gewesen, der über die
Eigenschaft verfügt,
Apoptose an Knochenmarkzellen hervorzurufen.
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Der
monoklonale Antikörper
der vorliegenden Erfindung kann grundsätzlich entsprechend der nachfolgenden
Ausführung
dargestellt werden.
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In
diesem Sinne kann der monoklonale Antikörper der vorliegenden Erfindung
unter Verwendung von stromalen Milzzellen als Antigene zur Immunisierung
dargestellt werden, die von einem Tier abgenommen werden, dem rG-CSF verabreicht wurde, Immunisieren
nach einer üblichen
Methode der Immunisierung, Zellfusion der immunisierten Zellen nach
einer üblichen
Methode der Zellfusion und Klonen der fusionierten Zellen nach einer üblichen
Methode des Klonens.
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Als
eine Methode zum Darstellen des monoklonalen Antikörpers der
vorliegenden Erfindung lässt
sich vorzugsweise eine Methode exemplifizieren, die die Verwendung
von CF-1-Zellen umfasst, von stromalen Milzzellen eines Tiers, dem
rG-CSF verabreicht wurde, das von den Erfindern der vorliegenden
Erfindung als eine Zelllinienkultur aufgestellt wurde, und zwar
ist das Antigen (Blood, Bd. 80, 1914 (1992)), fusionieren. Von Plasmazellen
(Immunozyt) eines mit dem Antigen mit Knochenmarkzellen von einem
Säugetier
immunisierten Säugers,
wie beispielsweise eine Maus; Klonen der erhaltenen fusionierten
Zellen (Hybridoma), Auswählen
von Klonen, die Antikörper
erzeugen, der die vorgenannte Zelllinie unter ihnen erkennt und
diese in Kultur nehmen, um den gewünschten Antikörper zu
gewinnen. Die Methode ist jedoch lediglich ein Beispiel, wobei in diesem
Fall beispielsweise nicht nur die vorgenannten CF-1-Zellen, sondern auch
Zelllinien, die von stromalen Milzzellen des Menschen abgenommen wurden,
entsprechend dem Fall von CF-1-Zellen erhalten werden und als die
Antigene verwendet werden können,
um Antikörper
darzustellen, die an die gewünschten
Human-Knochenmarkzellen in der gleichen Weise binden wie im Fall
der vorgenannten CF-1-Zellen.
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In
dem Verfahren zum Darstellen derartiger monoklonaler Antikörper sind
die mit dem vorgenannten Antigen zu immunisierenden Säuger nicht speziell
beschränkt,
wobei es bevorzugt ist, eine Auswahl unter Berücksichtigung der Eignung mit
Knochenmarkzellen zu treffen, die in der Zellfusion verwenden werden
sollen: vorzugsweise eine Maus, eine Ratte und ein Hamster, die
verwendet werden.
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Die
Immunisierung wird nach einer üblichen Methode
ausgeführt,
beispielsweise durch Verabreichen von stromalen Milzzellen, wie
beispielsweise die vorgenannten CF-1-Zellen, durch Injektion in
die Bauchhöhle
eines Säugers.
Spezieller erfolgt die Verabreichung von einer vorzugsweise verdünnt mit oder
in Suspension einer geeigneten Menge von PBS oder einer isotonischen
Natriumchlorid-Lösung an
ein Tier monatlich mehrere Male. Vorzugsweise verwendet man Milzzellen,
die nach der letzten Verabreichung der vorgenannten Zellen als Immunozyten
entnommen wurden.
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Als
eine Knochenmarkzelle eines Säugers als
die andere Wirtszelle, die mit den vorgenannten Immunozyten fusioniert
werden soll, können
bevorzugt verschiedene bekannte Zellen verwendet werden, einschließlich: P3(P3x63Ag8.653)
(J. Immunol., 123, 1548 (1978)), p3-U1 (Current Topics in Micro-biology
and Immunology, 81, 1–7
(1978)), NS-1 (Eur. J. Immunol., 6, 511–519 (1976)), MPC-11 (Cell,
8, 40515 (1976)), Sp2/0-Ag14 (Nature, 276, 269–270 (1978)), FO (J. Immunol.
Meth., 35, 1–21
(1980)), S194 (J. Exp. Med., 148, 313–323 (1978)) und R210 (Nature,
277, 131–133
(1979)).
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Die
Zellfusion des vorgenannten Immunozyt und einer Myelomzelle kann
grundsätzlich
nach einer üblichen
Methode ausgeführt
werden, beispielsweise eine Methode von Milstein et al. (Methods
Enzymol., 73, 3–46
(1981)).
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Spezieller
lässt sich
die vorgenannte Zellfusion beispielsweise in einem üblichen
Nährmedium in
Gegenwart eines die Fusion beschleunigenden Mittels ausführen. Als
ein die Fusion beschleunigendes Mittel können beispielsweise Polyethylenglykol (PEG)
und Sendai Virus (HVJ) und darüber
hinaus Adjuvantien nach Erfordernis in geeigneter Weise zugegeben
werden, wie beispielsweise Dimethylsulfoxid, um den Fusionseffekt
zu verstärken.
Hinsichtlich der Anteile von Immunozyten und Myelomzellen werden
die ersteren vorzugsweise in einer Menge von 1–10-fach in Bezug auf die Letzteren
verwendet. Beispiele für
ein in der vorgenannten Zellfusion verwendetes Medium schließen ein
RPMI-1640-Medium
ein und ein MEM-Medium, das für
die Proliferation der vorgenannten Myelomzelle geeignet ist, sowie
andere Medien, die üblicherweise
für die
Aufzucht dieser Art von Zellen verwendet werden, und darüber hinaus
ein ergänzendes
Serum, wie beispielsweise fötales
Rinderserum (FBS), die gemeinsam verwendet werden können.
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Die
Zellfusion wird ausgeführt,
indem vorgeschriebene Mengen der vorgenannten Immunozyten und der
Myelomzellen in dem vorgenannten Medium unter Zugabe einer PEG-Lösung gemischt
werden, die bis etwa 37°C
vorgewärmt
wurde, beispielsweise PEG mit einer mittleren relativen Molekülmasse in der
Größenordnung
von 1.000 bis 6.000, das dem Medium zugegeben wird und normalerweise
bei einer Konzentration von etwa 30 bis 60% (Gew./Vol.), wonach
diese gemischt werden. Sodann können
die gewünschten
Hybridoma durch Wiederholen der Operationen des Zugebens der entsprechenden
Medien in der Reihenfolge und Zentrifugieren der Reaktionsmischung
und Entfernen der Überstände erzeugt
werden.
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Diese
Nybridomas werden durch Kultivieren in einem selektiven Medium selektiert,
wie beispielsweise einem HAT-Medium (Medium, ergänzt mit Hypoxanthin, Aminopterin
und Thymidin). Die Kultur in dem HAT-Medium wird für eine ausreichende
Dauer fortgesetzt, damit andere Zellen als die gewünschten Hybridoma
(nicht fusionierte Zellen) absterben können, und zwar üblicherweise
für die
Dauer mehrerer Tage bis zu mehreren Wochen. Anschließend können das
Screening und Monoklonen der Hybridoma unter Erzeugung der gewünschten
Antikörper
nach einer üblichen
Grenzwert-Verdünnung
ausgeführt werden.
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Die
dargestellten Hybridoma, die die monoklonalen Antikörper der
vorliegenden Erfindung erzeugen, können in einem üblichen
Medium subkultiviert und über
längere
Zeitdauer in flüssigem
Stickstoff aufbewahrt werden.
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Um
die monoklonalen Antikörper
der vorliegenden Erfindung von den Hybridomas auszusondern, kann
eine Methode eingesetzt werden, die das Kultivieren der Hybridoma
nach einer üblichen
Methode umfasst und deren Gewinnung aus den Überständen, oder es kann eine Methode
zur Anwendung gelangen, die das Verabreichen eines Hybridoms an einem
entsprechenden Säuger
umfasst, um dieses zu proliferieren und von seinem Ascites zu erhalten. Die
Erstere eignet sich zum Erhalten von Antikörpern mit hoher Reinheit und
die Letztere eignet sich für
die Massenerzeugung von Antikörpern.
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Darüber hinaus
können
die nach den vorstehend ausgeführten
Verfahren erhaltenen Antikörper bis
zu einem hohen Grad unter Einsatz üblicher Reinigungsmethoden
gereinigt werden, wie beispielsweise einer Methode des Aussalzens,
der Gelfiltration und der Affinitätschromatographie.
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Der
monoklonale Antikörper
der vorliegenden Erfindung kann jeder beliebige monoklonale Antikörper sein,
so lange er über
die spezifische Eigenschaft verfügt,
die speziell in dem nachfolgenden Beispiel beschrieben wird, nämlich die
Eigenschaft, Apoptosis von Knochenmarkzellen hervorzurufen, sowie
die des Erkennens eines Antigens, das mit Hilfe der stromalen Milzzellen
eines Tieres exprimiert ist, die ebenfalls durch den monoklonalen
Antikörper BMAP-1
erkannt wird, der von dem Hybridom FERM BP-4382 erhalten werden
kann.
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Unter
Einsatz der vorgenannten Eigenschaft, kann der monoklonale Antikörper der
vorliegenden Erfindung als Medikament für granulozytäre Leukämie verwendet
werden.
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Kurze Beschreibung der
Zeichnungen
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Es
zeigen:
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1 eine
Analyse (eine Kontrolle in Abwesenheit eines Antikörpers, CF-1-Zelle) nach der
Immunfluoreszenz;
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2 eine
Analyse der Bindungseigenschaften des GSPST-1-Antikörpers an
CF-1-Zellen nach der Immunfluoreszenz;
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3 eine
Analyse der Bindungseigenschaft des BMAP-1-Antikörpers an CF-1-Zellen nach der Immunfluoreszenz;
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4 eine
Analyse (eine Kontrolle in Abwesenheit eines Antikörpers, Knochenmarkzelle)
nach der Immunfluoreszenz;
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5 eine
Analyse der Bindungseigenschaften des GSPST-1-Antikörpers an
Knochenmarkzellen nach der Immunfluoreszenz;
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6 eine
Analyse der Bindungseigenschaften des BMAP-1-Antikörpers an
Knochenmarkzellen nach der Immunfluoreszenz;
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7 eine
Analyse (eine Kontrolle in Abwesenheit eines Antikörpers, NFS-60)
nach der Immunfluoreszenz;
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8 die
Bindungseigenschaften des GSPST-1-Antikörpers an NFS-60-Zellen nach der Immunfluoreszenz;
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9 eine
Analyse (eine Kontrolle entsprechend Ratten-IgG1, NFS-60) nach der
Immunfluoreszenz;
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10 die
Bindungseigenschaften des BMAP-1-Antikörpers an NFS-60-Zellen nach der Immunfluoreszenz;
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11 einen
Assay auf den monoklonalen Antikörper
(BMAP-1) zum Hemmen der NFS-60-Zellproliferation;
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12 einen
Assay auf den monoklonalen Antikörper
(GSPST-1) zum Hemmen der Knochenmarktransplantation;
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13 einen
Assay auf den monoklonalen Antikörper
(BMAP-1) zum Hemmen der Knochenmarktransplantation;
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14 eine
erläuternde Übersicht
(Mikrophotographie (gefärbt
mit H. E.) von Knochenmarkproben (400-fach)), die tote Knochenmarkzellen
(2) 6 Tage nach Verabreichung des monoklonalen Antikörpers BMAP-1
der vorliegenden Erfindung zeigt sowie die Kontrolle (1) in Abwesenheit
des Antikörpers;
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15 eine
erläuternde Übersicht
(Migration – nach
der elektrophoretischen Chromatographie), die die Leiterbildung
der DNA von Knochenmarkzellen zeigt, die beobachtet werden, wenn
der monoklonale Antikörper
BMAP-1 der vorliegenden Erfindung verabreicht wird;
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16 einen
Zytotoxizitätsassay
unter Verwendung von L929-Zellen durch TNFα;
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17 einen
Zytotoxizitätsassay
durch den monoklonalen Antikörper
(BMAP-1);
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18 eine
Analyse (eine Kontrolle nach Ratten-IgG2a, BWV1) nach der Immunfluoreszenz;
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19 die
Bindungseigenschaften des Anti-Maus-MHC, Klasse I-Antikörpers an
BWV1-Zellen nach der Immunfluoreszenz;
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20 eine
Analyse (eine Kontrolle nach der Ratten-IgG1, BWV1) nach der Immunfluoreszenz;
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21 die
Bindungseigenschaften des BMAP-1-Antikörpers an BWV1-Zellen nach Immunfluoreszenz.
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Erläuterung der Symbole
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- a: DNA des Thymus einer Maus, der BMAP-1 verabreicht wurde
(24 Stunden);
- b: DNA des Knochenmarks einer Maus, der BMAP-1 verabreicht wurde
(24 Stunden);
- c: DNA des Knochenmarks einer Maus, der BMAP-1 verabreicht wurde
(8 Stunden);
- d: DNA des Knochenmarks einer Maus, der BMAP-1 verabreicht wurde
(4 Stunden);
- e: DNA des Knochenmarks einer nichtbehandelten Maus (Knochenmarkzellen);
- f: Molekulargewichtsmarker.
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Als
nächstes
wird die vorliegende Erfindung detaillierter in Bezug auf ein Referenzbeispiel
und ein Beispiel beschrieben, wobei die vorliegende Erfindung jedoch
nicht auf das Beispiel beschränkt
ist.
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Referenzbeispiel
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Herstellung der stromalen
Milzzellen und deren Charakteristik
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1) Herstellung stromaler
Milzzellen
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Es
wurde eine stromale Milzzellenlinie aus der primären Kultur der Milzzellen einer C57BL/6J-Maus
hergestellt, der rG-CSF 100 Mikrogramm/kg für 5 Tage verabreicht wurden.
Diese Milz wurde nach der Verabreichung von rG-CSF unter keimfreien Bedingungen entnommen,
in einer 25 cm2-Kunststoffflasche (Corning
Co.) für
6 Wochen kultiviert sowie in einem Isocove's modifizierten Dulbecco-Medium (IMDM)
(Boehringer-Mannheim Co.) mit 10% wärmeaktiviertem fötalen Rinderserum (FBS)
(Sanko Junyaku, Tokyo), 100 U/ml Penicillin und 100 Mikrogramm/ml
Streptonycin in einem Inkubator unter den Bedingungen von 37°C und 5%
CO2, wobei das Medium zweimal wöchentlich
gegen frisches Wachstumsmedium ausgewechselt wurde.
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In
der konfluenten Kultur wurden anhaftende Zellpopulationen (Stromazellen)
aus dem Kolben unter Verwendung von 0,05% Trypsin plus 0,02 EDTA (Sigma
Chemical Co.) in Ca-, Mg-freiem PBS geerntet und in neue Flaschen übertragen.
Diese Passagen wurden näherungsweise
einmal oder zweimal wöchentlich
wiederholt. In den ersten Passagen (erste bis zehnte Passage) betrug
das Aufspaltungsverhältnis
der Zellen 1/4 bis 1/8 und anschließend 1/16 bis 1/32. Die Stromazellen
wurden nach ungefähr
der zehnten Passage homogen und fibroblastoid.
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Bei
der zwanzigsten Passage wurden diese Stromazellen entsprechend der
vorstehenden Beschreibung geerntet und zum Zellklonen unter Anwendung
der Methode der Grenzwert-Verdünnung weitergeleitet,
wobei das Zellklonen zweimal wiederholt wurde, um eine Stromazellenlinie
herzustellen (CF-1-Zelllinie).
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Anschließend wurden
diese Zellen in 5-ml IMDM, ergänzt
mit 10% wärmeinaktiviertes
FBS in einen 25 cm2-Kolben (Corning Co.)
gehalten und alle 5 Tage bei einem Aufspaltverhältnis von 1/32 subkultiviert.
Stromale Milzzelllinien ließen
sich aus anderen Tieren als der Maus herstellen, wie beispielsweise stromale
Human-Milzzelllinien, die unter Anwendung der gleichen Methode hergestellt
werden können, wie
sie vorstehend beschrieben wurde, indem die Zellen mit einem SV-40-Adenovirusvektor
transformiert werden (J. Cell. Physiol., 148, 245 (1991)).
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2) Charakteristik von
CF-1-Zellen
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CF-1-Zellen
wurden als eine Zelllinie entsprechend der vorstehenden Beschreibung
hergestellt und auf alkalische Phosphatase, saure Phosphatase, beta-Glucuronidase,
alpha-Naphthylacetat-Esterase und Öl-rot-O unter Anwendung von
zytochemischen Standardmethoden untersucht. Die CF-1-Zellen wurden
auch mit Hilfe der immunenzymatischen Histochemie unter Verwendung
der folgenden monoklonalen und polyklonalen Antikörper charakterisiert:
macI (Sero Tec.); Faktor VIII-bezogenes Antigen (Dakopatts) und
Kollagen Typ I, Kollagen Typ III und Fibronektin (Chemicon International
Inc.). Phagozytose wurde mit Hilfe der Aufnahme von Latexkügelchen
(Partikeldurchmesser: 1,09 Mikrometer; Sigma) getestet und die Fähigkeit
von CF-1-Zellen zur Umwandlung zu Adipozyten durch Exponierung an
10–6 Mol/l
Hydrocortisonphosphat (Sigma) in einer 25 cm2-Flasche
für 4 Wochen
nach der konfluenten Kultur.
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Als
Ergebnis waren die CF-1-Zellen auf alkalische Phosphatase, Faktor
VIII-bezogenen Antigen, macI und Phagozytose negativ, während sie
auf Kollagen Typ I, Kollagen Typ III und Fibronektin positiv waren.
Es wurden keine CF-1-Zellen
zu Adipozyten im Verlaufe von 4 Wochen in einer konfluenten Kultur mit
10–6 Mol/l
Hydrokortison umgewandelt, obgleich CF-1-Zellen lediglich Spuren
von Lipid hatten. Anhand dieser Daten haben CF-1-Zellen nicht die
Charakteristik von Prä-Adipozyten,
Makrophagen und Endothelzellen, weshalb es offensichtlich wurde, dass
sie von Stromazellen kamen, die anders als sie waren.
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3) Haltung von hämopoetischen
Stammzellen durch CF-1-Zellen
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Um
zu untersuchen, ob hämopoetische Stammzellen
von CF-1-Zellen gehalten werden oder nicht, wurden CFU-S-Assays
(Assays von koloniebildenden Milzzellen) mit Hilfe der Technik von
Till und McCulloch ausgeführt.
Es wurden 10 Mäuse
pro Gruppe mit 900 cGy (MBR-1520R; Hitachi, Tokyo) bestrahlt und
erhielten intravenös
mononukleäre Knochenmarkzellen
(BM-Zellen) (1,0 × 105/Kopf, 5,0 × 104/Kopf
oder 2,5 × 104/Kopf) und CF-1-Zellen (1,0 × 105/Kopf), und es wurden Kolonien in der Milz
am 12. Tag als CFU-S-Klone (Milzkolonien) gezählt.
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Wenn
als Ergebnis mononukleare Knochenmarkzellen (BM-Zellen) und CF-1-Zellen
in eine bestrahlte Maus transplantiert wurden, nahm die Zahl der
Milzkolonien jeder Gruppe von BM-Zellen signifikant (zwischen 1,4
bis 1,8-fach) im Vergleich zur Maus ohne CF-1-Zellen zu, wobei am
12. Tag nach der Transplantation die Überlebensraten der mit BM-Zellen
und CF-1-Zellen transplantierten Mäuse höher waren als diejenigen mit
BM-Zellen allein, was eine geringe Sterberate zeigt, womit offensichtlich wird,
dass hämopoetische
Stammzellen von CF-1-Zellen gehalten werden.
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Beste Ausführungsform
der Erfindung
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Die
Ausführungsform
der Erfindung wird nachfolgend detaillierter beschrieben.
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Beispiel
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Herstellung
monoklonaler Antikörper
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1) Antigene und Immunisierung
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Die
Immunisierung wurde unter Verwendung von CF-1-Zellen ausgeführt, die
in dem vorstehenden Referenzbeispiel als Antigene erhalten wurden. Die
Zellen wurden in einem Inkubator unter der Bedingung von 5% CO2 und 37°C
und unter Verwendung von Isocove's
modifiziertem Dulbecco-Medium (IMDM) (Boehringer-Mannheim Co.), ergänzt mit 10% fötalem Rinderserum
(FBS; Sanko Junyaku) als Medium kultiviert.
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Die
Zellen wurden mit wurden mit 1 mMol EDTA/PBS behandelt und aus der
Kulturflasche durch Pipettieren entnommen. Die Zellen wurden in
1 mMol EDTA/PBS mit einer Zellzahl von etwa 1 × 107/ml
suspendiert und einer Wister Imamich-Rate (7 Wochen alt, weiblich;
Animal Breeding Research Laboratory) verabreicht. Es wurde 1 ml
Zellen von etwa 1 × 107/ml in die Bauchhöhle der Ratte bei der anfänglichen
Immunisierung injiziert und 1 ml Zellen von etwa 1 × 107/ml zusätzlich
einen Monat später verabreicht.
Darüber
hinaus wurden zusätzlich
mehrere Male in Abständen
von einem Monat 1 ml Zellen von etwa 1 × 107/ml
verabreicht, wobei nach dem das Reaktionsvermögen zwischen dem Antikörper der immunisierten
Ratte und den CF-1-Zellen erkannt war, 1 ml Zellen von 1 × 108/ml als letzte Immunisierung verabreicht.
3 Tage nach der letzten Immunisierung wurde die Ratte zur Entnahme
der Milz getötet.
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3) Zellfusion
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Nach
der Entnahme der Milz aus der Ratte wurde diese zerkleinert (PBS-ergänzt mit
2% FBS und 0,02% NaN3) zentrifugiert und
in Form von Pellets gewonnen und sodann in 100 Mikroliter der Überstände der
Hybridoma-Kultur (etwa 1 × 106/100 Mikroliter) suspendiert und für 1 Stunde
bei 4°C
umgesetzt. Nachdem sie mit dem vorgenannten Puffer einmal gewaschen
wurden, wurde ein FITC-markierter Ziegen-Anti-Ratten-IgG (FC)-Antikörper (Chemicon) zugesetzt
und für
1 Stunde inkubiert. Nachdem sie einmal gewaschen wurden, wurden
sie mit Hilfe der Zytofluorimetrie analysiert (FACScan, Becton Dickinson).
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4) Reinigung der Antikörper
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Die
in der unter 3) vorstehend beschriebenen Weise gescreenten fusionierten
Zellen wurden mit Hilfe einer üblichen
Prozedur kultiviert und Antikörper in
den Überständen erzeugt
und mit Hilfe einer üblichen
Prozedur abgetrennt und gereinigt.
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Sodann
wurden die Hybridome aus den Mulden mit hohen Antikörper-Titern zu den Antigenen gewonnen,
in einer Gewebekultur-Kunststoffschale (Corning Co.) ausgestrichen
und unter der Bedingung von 5% CO2 und 37°C kultiviert,
vermehrt und mit Hilfe einer üblichen
Prozedur gereinigt, um monoklonale Antikörper GSPST-1 und BMAP-1 zu
erhalten.
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In
Bezug auf GSPST-1 wurden die erhaltenen Zellen in die Bauchhöhle einer
rasierten Maus (8 Wochen alt, männlich,
Nippon Kurea) injiziert. Die erzeugte Ascites wurde nach 10 bis
14 Tagen gewonnen, ausgesalzen mit 33% Ammoniumsulfat und mit PBS
dialysiert. In Bezug auf BMAP-1-Antikörper wurde diese in einem großen Maßstab in
Iscove's modifizierten
MEM-Medium, ergänzt
mit 10% FBS kultiviert und die Überstände eingeengt,
mit 33% Ammoniumsulfat ausgesalzen, mit PBS dialysiert, wiederum
mit Hilfe eines Protein A-Säulenkits
(Amersham) gereinigt und mit PBS dialysiert. Im übrigen wurde in dem vorgenannten
Beispiel der Fall beschrieben, in welchem die CF-1-Zellen als Antigene
zur Immunisierung verwendet wurden, wobei es jedoch möglich ist,
einen monoklonalen Antikörper
in der gleichen Weise auch im Fall der Verwendung anderer Stromazellen
herzustellen, die eine unterstützende
Wirkung von hämopoetischen
Stammzellen haben, wobei die vorliegende Erfindung nicht auf die
vorgenannten monoklonalen Antikörper
beschränkt
ist, sondern alle monoklonalen Antikörper mit der gleichen Charakteristik
und alle die monoklonalen Antikörper
erzeugenden Hybridoma einbezogen sind.
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Ein
Hybridom, das den monoklonalen Antikörper BMAP-1 gemäß einer
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung erzeugt, ist eine neuartige fusionierte
Zelle, hergestellt aus einer Wister Imamich-Ratten-Milzzelle und
einer Maus-Myelom-Zelllinie SP2/0-Ag14 als Wirtszellen die am 9.
August 1993 unter dem Namen BMAP-1 (Ratte-Maus-Hybridom) mit der
Zugriffsnummer FERM-4382
beim National Institute of Bioscience and Human Technology, Agency
of Industrial Science and Technology in Japan (Adresse: 1-3, Higashi
1-chome, Tsukuba-shi, Ibaraki 305, Japan) der internationalen Hinterlegungsbehörde nach
dem Budapester Vertrag über die
internationale Anerkennung der Hinterlegung von Mikroorganismen
zum Zwecke von Patentverfahren hinterlegt wurde.
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5) Eigenschaften von Antikörpern
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(i) Reaktionsvermögen von
Antikörpern
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Reaktionsvermögen auf
CF-1-Zellen
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Die
Ergebnisse der Untersuchung des Reaktionsvermögens der erhaltenen monoklonalen
Antikörper
GSPST-1 und BMAP-1 auf CF-1-Zellen mit Hilfe der Immunfluoreszenzanalyse
sind in 1 bis 3 gezeigt. 1 zeigt
hier die Ergebnisse der Analyse der Kontrolle bei Abwesenheit eines
Antikörpers, 2 die
Ergebnisse der Analyse der Bindungseigenschaften von GSPST-1 an
CF-1-Zellen und 3 die
Ergebnisse der Analyse der Bindungseigenschaften von BMAP-1 an CF-1-Zellen.
In den Zeichnungen zeigen die vertikalen Achsen relative Zahlen
der Zellen und die senkrechten Achsen die Intensität der Fluoreszenz.
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Wie
aus 1 bis 3 ersichtlich, hat sich erwiesen,
dass monoklonale Antikörper
GSPST-1 und BMAP-1 über
Eigenschaften des Bindens an CF-1-Zellen verfügen und Oberflächenantigene
von CF-1-Zellen erkennen.
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Reaktionsvermögen auf
Knochenmarkzellen
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Die
Ergebnisse der Analyse des Reaktionsvermögens von GSPST-1 und BMAP-1
auf normale Knochenmarkzellen anhand der Zytofluoremetrie (FACScan,
Becton Dickinson) sind in 4 bis 6 gezeigt. 4 zeigt
hierin die Ergebnisse der Analyse der Kontrolle bei Abwesenheit
eines Antikörpers und 5 die
Ergebnisse der Analyse der Bindungseigenschaften von GSPST-1 an
Knochenmarkzellen sowie 6 die Ergebnisse der Analyse
der Bindungseigenschaften von BMAP-1 an Knochenmarkzellen. In den
Zeichnungen zeigen die vertikalen Achsen die relative Zahl der Zellen
und die horizontalen Achsen die Intensität der Fluoreszenz.
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Wie
in 4 bis 6 gezeigt wird, hat sich bestätigt, dass
GSPST-1 insgesamt nicht an Knochenmarkzellen bindet und das BMAP-1
die Eigenschaft des Bindens an allen Knochenmarkzellen hat.
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Reaktionsvermögen zur
granulozytären
Leukämie-Zelllinie
(NFS-60)
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Die
Ergebnisse der Analyse des Reaktionsvermögens von GSPST-1 und BMAP-1
auf NFS-60-Zellen (Proc. Natl. Acad. Soc. USA, 82, 6687–6691 (1985))
sind anhand der Zytofluorimetrie (FACScan, Becton Dickinson) in 7 bis 10 gezeigt. 7 zeigt
hierin die Ergebnisse der Analyse der Kontrolle bei Abwesenheit
eine Antikörpers, 8 zeigt
die Ergebnisse der Analyse der Bindungseigenschaften von GSPST-1
auf NFS-60-Zellen, 9 zeigt die Ergebnisse der Analyse
der Kontrolle unter Verwendung von Ratten IgG1 auf dem Markt (Zymed)
und 10 zeigt die Ergebnisse der Analyse der Bindungseigenschaften
von BMAP-1 auf NFS-60-Zellen. In den Zeichnungen zeigen die vertikalen
Achsen die relativen Zahlen der Zellen und die horizontalen Achsen
die Intensität
der Fluoreszenz.
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Wie
aus 7 bis 10 zu
entnehmen ist, hat sich erwiesen, dass GSPST-1 nicht mit NFS-60-Zellen
reagiert und dass BMAP-1 die Eigenschaft des Bindens an NFS-60-Zellen
hat.
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Assay auf BMAP-1 in Bezug
auf die Hemmung der Proliferation von NFS-60-Zellen
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Die
Ergebnisse der Untersuchung der Wirkung von BMAP-1 auf NFS-60-Zellen in Gegenwart von
G-CSF 100 ng/ml und Cyclohexylimid 10–9 Mol mit
Hilfe der Methode des MTT-Assays sind in 11 gezeigt.
Unter Verwendung von Kulturplatten mit 96 Mulden wurden 10 Mikroliter/Mulde
BMAP-1-Lösung mit
Konzentrationen von 0, 10, 100 ng/ml und 1, 10, 100 Mikrogramm/ml
zu 4 × 103/Mulde/100 Mikroliter von NFS-60-Zellen
gegeben sowie 2 Tage nachdem die Zahl der Lebendzellen mit Hilfe
der MTT-Methode gemessen wurde. Wie in 11 gezeigt
wird, hat sich erwiesen, dass die Proliferation von NFS-60-Zellen
durch BMAP-1 merklich gehemmt wird.
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(ii) Typisieren von Antikörpern
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Als
Nächstes
ist als Ergebnis des Typisierens der Unterklasse von IgG der erhaltenen
monoklonalen Antikörper
(Verwendung eines Ratten-Mono-Ab-ID-.Sp-Kits (Zymed) und eines Biotin-markierten
Maus-anti-Ratten-IgG1-Antikörpers
(Zymed)) gezeigt, dass GSPST-1 IgG2a ist und dass BMAP-1 IgG1 ist.
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(iii) Wirksamkeit zum
Hemmen der Knochenmark-Transplantation
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Als
Nächstes
wurde ein Test zur Hemmung der Knochenmark-Transplantion unter Verwendung dieser
Antikörper
zur Untersuchung ihrer Charakteristik ausgeführt. Die Ergebnisse sind in 12 und 13 gezeigt.
Wie in 12 und 13 gezeigt ist,
ist, obgleich BMAP-1 über
die Wirkung des Hemmens der Knochenmark-Transplantation verfügt, diese
Wirkung in GSPST-1 nicht festgestellt worden. Die vorgenannten Ergebnisse
wurden durch Verabreichen von 1,0 × 105/Kopf
Knochenmarkzellen und monoklonalen Antikörpern an C57BI/6J-Mäusen, bestrahlt mit einer fötalen Stahlungsdosis
(99 cGy) durch die Schwanzvenen und durch Zählen der Zahl der Milzkolonien
erhalten. Im Übrigen
zeigt 13 "nicht behandelt" den Fall ohne Verabreichung von Knochenmarkzellen.
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Wie
in 13 gezeigt ist, hat sich bestätigt, dass, da BMAP-1 mit Knochenmarkzellen
unter Herbeiführung
von Apoptose reagiert, der monoklonale Antikörper die Transplantation in
dem Test bei Hemmung der Knochenmark-Transplantation vollständig hemmt.
Das heißt,
wenn ein Hybridom produzierenden BMAP-1 in die Bauchhöhle einer
nackten Maus verabreicht wird, diese zu dem Zeitpunkt starb, wenn ihr
Ascites in geringer Menge aufgehalten wurde. Darüber hinaus hat sich ergeben,
dass alle Knochenmarkzellen durch die intravenöse Verabreichung von 50 Mikrogramm/Kopf
BMAP-1 an einer normalen C57BI/6J-Maus abstarben, wobei in 14 eine
Mikrophotographie gezeigt wird, die die Tatsache bestätigt, dass
Knochenmarkzellen 6 Tage nach intravenöser Verabreichung von BMAP-1
abstarben. Wie aus der Mikrophotographie ersichtlich wird, ist beobachtet
worden, dass nicht nur Lymhoidzellen, sondern auch neutrophile Zellen,
Megakaryozyten, Myeloblasten, Myelozyten, Mastzellen, Macrophagen, Monozyten
und Erythroblasten (sogenannte Myeloidzellen) abstarben. Darüber hinaus
ist als Ergebnis der Untersuchung der DNAs der Knochenmarkzellen einer
Maus mit verabreichten 30 Mikrogramm/Kopf BMAP-1 offensichtlich
eine Leiterbildung beobachtet worden, wie in 15 gezeigt
wird, und nachgewiesen worden, dass die vorgenannte Reaktion von BMAP-1
auf Knochenmarkzellen auf Apoptose zurückzuführen ist.
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Die
FC-Region des IgG des BMAP-1-Antikörpers wurde mit Pepsin (Sigma)
abgebaut und mit Hilfe einer GPC-Säule als F(ab–)2
gereinigt und 33,5 Mikrogramm/Kopf (entsprechend 50 Mikrogramm/Kopf
des gesamten IgG) an einer C57BL/6J-Maus intravenös verabreicht
und als Ergebnis davon festgestellt, dass Knochenmarkzellen in dem
Knochenmark abstarben. Auf Grund der vorgenannten Tatsache ist offensichtlich
geworden, dass weder Antikörperabhängige Zellzytotoxizität noch Komplement-abhängige Zell-Zytotoxizität an dem
Zelltod von Knochenmarkzellen durch BMAP-1 teilnehmen.
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Als
ein Antigen, das Apoptose hervorruft, ist das Fas-Antigen von Zelloberflächenprotein
veröffentlicht
worden und im Zusammenhang mit dem Fas-Antigen sind Expressionen
von mRNA's von diesen
in dem Thymus erkannt worden, Herz, Leber, Lungen und Ovarien, wobei
jedoch nur weniger mRNA's
von diesem im Knochenmark nachgewiesen wurden (J. Immunol., 148,
1274–1279
(1992)), womit offensichtlich wird, dass Antigene, die von BMAP-1 erkannt
werden, von dem konventionellen bekannten Fas-Antigen verschieden
sind.
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Um
darüber
hinaus klarzustellen, ob ein von BMAP-1 erkanntes Antigen ein TNF-Rezeptor
sein würde
oder nicht, wurde die Funktion von BMAP-1 unter Verwendung von L-929-Zellen
untersucht, die mit TNF unter Herbeiführung von Zelltod reagieren. Die
Endkonzentrationen eines Maus-TNFalpha (Genzyme) betrugen 0, 1,
10, 100 pg/ml, 1, 10, 100 ng/ml und 1 Mikrogramm/ml, während diejenigen
von BMAP-1 0, 10, 100 pg/ml, 1, 10, 100 ng/ml und 1, 10 Mikrogramm/ml
betrugen, und die Zahl der Lebendzellen von L-929-Zellen wurden
mit Hilfe der MTT-Methode am zweiten Tag nach der Zugabe des TNFalpha
und des BMAP-1 gemessen. Wie in 16 und 17 gezeigt
wird, hatte, während L-929-Zellen
durch TNFalpha deutlich vermindert wurden, als Ergebnis davon BMAP-1
keinen Einfluss auf L-929-Zellen. Damit ist offensichtlich geworden, dass
ein von BMAP-1 erkanntes
Antigen kein TNF-Rezeptor ist.
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Die
Ergebnisse der Untersuchung mit Hilfe der Zytofluorometrie (FACScan,
Becton Dickinson), ob von BMAP-1 erkannte Antigene Antigene der MHC-Klasse
I sein würden
oder nicht, sind in 18 bis 21 gezeigt. 18 zeigt
hier die Ergebnisse der Analyse der Kontrolle unter Verwendung von
Ratten-IgG1 (Zymed), 19 zeigt die Ergebnisse der Analyse
der Bindungsei genschaften des Antimaus-MHC-Klasse I-Antikörpers (Ratten-IgG2a, BMA)
auf BWV1-Zellen (Maus-Lymphom, abgenommen von BW5147-Zellen), 20 zeigt
die Ergebnisse der Analyse der Kontrolle unter Verwendung von Ratten-IgG1
(Zymed) und 21 zeigt die Ergebnisse der
Analyse der Bindungseigenschaften von BMAP-1 an BWV1-Zellen. In
den Zeichnungen zeigen die vertikalen Achsen die relativen Zahlen
der Zellen und die horizontalen Achsen die Intensität der Fluoreszenz.
Als Ergebnis erkannte BMAP-1 keine BWV!-Zellen, jedoch reagierte
der MHC-Klasse I-Antikörper
mit BWV1-Zellen.
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Wie
vorstehend beschrieben wurde, ist experimentell bestätigt worden,
dass BMAP-1 über
die Funktion der Herbeiführung
von Apoptose von Myeloidzellen verfügt, und nach Kenntnis der Erfinder
der vorliegenden Erfindung ist bisher kein monoklonaler Antikörper veröffentlicht
worden, der über
die Eigenschaft verfügt,
Apoptose von Myeloidzellen herbeizuführen, weshalb monoklonale Antikörper, die über eine
solche Funktion verfügen,
neuartig sind. Da davon ausgegangen wird, dass die monoklonalen
Antikörper
der vorliegenden Erfindung, die durch BMAP-1 repräsentiert
sind, den Tod granulozytärer Leukämiezellen
bewirken können,
deren Expression von Antigenen als stark angesehen wird, und zwar durch
Nutzung der Funktion der Apoptose des monoklonalen Antikörpers auf
Knochenmarkzellen, ist der monoklonale Antikörper der vorliegenden Erfindung als
Medikament für
granulozytäre
Leukämie
verwendbar.
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Die
monoklonalen Antikörper
der vorliegenden Erfindung sind speziell in Bezug auf das vorstehende
Beispiel beschrieben worden. Die monoklonalen Antikörper, die über die
Eigenschaft verfügen, Apoptose
von Myeloidzellen gemäß der vorliegenden Erfindung
hervorzurufen, lassen sich durch solche exemplifizieren, wie sie
als spezielle Beispiele vorstehend erwähnt wurden, die jedoch nicht
darauf beschränkt
sind und alle monoklonalen Antikörper
einbezogen sein können,
die die gleiche Charakteristik und Funktion haben, die in der gleichen
Weise hergestellt wurden, wie hierin vorstehend beschrieben wurde,
und zwar unabhängig
von der Art der zur Immunisierung verwendeten Antigene.