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DE69430805T2 - Spüllösung für organe und gewebe - Google Patents

Spüllösung für organe und gewebe

Info

Publication number
DE69430805T2
DE69430805T2 DE69430805T DE69430805T DE69430805T2 DE 69430805 T2 DE69430805 T2 DE 69430805T2 DE 69430805 T DE69430805 T DE 69430805T DE 69430805 T DE69430805 T DE 69430805T DE 69430805 T2 DE69430805 T2 DE 69430805T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
solution
solution composition
implantation
glycine
organ
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE69430805T
Other languages
English (en)
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DE69430805D1 (de
Inventor
J. Lemasters
G. Thurman
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
University of North Carolina at Chapel Hill
University of North Carolina System
Original Assignee
University of North Carolina at Chapel Hill
University of North Carolina System
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by University of North Carolina at Chapel Hill, University of North Carolina System filed Critical University of North Carolina at Chapel Hill
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Publication of DE69430805D1 publication Critical patent/DE69430805D1/de
Publication of DE69430805T2 publication Critical patent/DE69430805T2/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • A01N1/0226
    • A01N1/021

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Biophysics (AREA)
  • Physiology (AREA)
  • Agricultural Chemicals And Associated Chemicals (AREA)
  • Micro-Organisms Or Cultivation Processes Thereof (AREA)
  • Medicines Containing Material From Animals Or Micro-Organisms (AREA)
  • Pharmaceuticals Containing Other Organic And Inorganic Compounds (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung wurde mit Unterstützung der Regierung unter der Bewilligungsnummer DK37034 von den National Institutes of Health gemacht. Die Regierung hat bestimmte Rechte an dieser Erfindung.
  • GEBIET DER ERFINDUNG
  • Diese Erfindung betrifft Spüllösungen für Organtransplantate im allgemeinen und betrifft insbesondere Spüllösungen für Organtransplantate, die Glycin enthalten.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Die Einführung von Cyclosporin zur Immunsuppression während der 1980er Jahre hat das Interesse am Transplantieren von Organen und Geweben, speziell der Leber, Pankreas, Herz, Lunge und Herz-Lunge, wiederbelebt. Jedoch haben sich Konservierungsmethoden, die erfolgreich für Nieren sind, für diese anderen Organe als nicht erfolgreich erwiesen. Bis vor kurzem wurde die klinische Konservierung des Herzens, der Leber und der Pankreas auf einem Minimum und für nicht länger als sechs bis zehn Stunden gehalten. Die Verlängerung der Konservierungszeit für diese Organe würde den gleichen starken Einfluß auf ihre Transplantation haben wie sie ihn bei der Nierentransplantation hatte, nämlich Vergrößerung der Organverfügbarkeit, Verringerung der Organverschwendung, Vergrößerung der Organteilung und Verringerung der Kosten.
  • Es wird angenommen, daß die Verletzung von Organtransplantat aus zwei verschiedenen Komponenten entsteht: Schädigung, herbeigeführt während der Lagerung, und Schädigung, resultierend aus der Reperfusion. Siehe z. B. G. Den Butter et al. Transplant. Proc. 25, 1633 (1993). Übereinstimmend mit diesen beiden verschiedenen Verletzungsquellen sind zwei verschiedene Arten von Lösungen verfügbar, um die Konservierungszeit von Organen zu verlängern: Organkonservierungslösungen und Organspüllösungen.
  • Organkonservierungslösungen werden verwendet, um Organe vor dem Transplantieren zu lagern. Ein Beispiel einer derartigen Konservierungslösung, manchmal als "University-of-Wisconsin"-Lösung bezeichnet, ist in der US-Patentschrift 4879283 offenbart (siehe auch die US-Patentschrift 4873230) (erhältlich von E. I. du Pont de Neinours and Co. unter der Handelsmarke VIASPANTM). Man beachte, daß G. Den Butter et al., vorstehend, die mit der University-of-Wisconsin-Lösung arbeiten, schlußfolgern, daß Glycin in der Organkonservierung und -transplantation nur schützend ist, wenn es an den Empfänger gegeben wird.
  • Spüllösungen für Organtransplantate stellen eine verwendbare Empfehlung für Organkonservierungslösungen bereit. Die US-Patentschrift 5145771 von Lemasters und Thurman beschreibt eine Lösung zum Ausspülen anderer Lösungen zur Konservierung und Lagerung aus einem Organ vor der Implantation. Diese Lösung, bezeichnet als "Carolina Rinse", umfaßt in einen Liter Lösung von etwa 0,12 bis etwa 1,2 mM Adenosin; Monosaccharid; Natrium-, Kalium-, Calcium- und Magnesiumionen; Wasser zur Injektion, ausreichend, um einen Liter Lösung herzustellen; wobei die Lösung einen pH von etwa 6,0 bis 7,5 und eine Konzentration von Kalium von weniger als 6 MÄQ/l hat.
  • Marsh et al. (Hepatology Bd. 13, Nummer 3, S. 500-508, 1991) untersuchten die Auswirkungen von Resuspensionsmedien auf die Lebensfähigkeit von Hepatozytes-Zellen nach bis zu 7 Tagen Lagerung.
  • Schilling et al. (Transplant. Proc. Bd. 23, Nummer S. 51 2387-2389, 1991) beschreiben die Ersetzung von Glutathion durch Glycin in University-of-Wisconsin-(UW)-Konservierungslösung zum Lagern von Hundenieren vor der Transplantation. Dieses Dokument berichtet nicht über die Auswirkungen von Glycin auf die Reperfusion ganzer Organe vor der Transplantation. Weiterhin wurde mit dem zusätzlichen Glycin keine offensichtliche Verbesserung gegenüber UW-Lösung allein beobachtet.
  • Bei Schilling et al. (Chir. Forum Exp. Klin. Forsch., Nummer 1, S. 373-376, 1992) wurden ganze Nieren von Hunden entnommen und in UW-Konservierungslösung, UW ohne Glutathion, oder UW ohne Glutathion, aber mit Glycin gelagert. In dieser letzteren Lösung war das Glutathion durch das Glycin ersetzt worden. Die Nieren wurden für 72 Stunden in den drei Testlösungen gelagert und dann transplantiert. Es gibt jedoch keinen Hinweis, welche Lösung verwendet wurde, um die Organe zu reperfundieren, und weiterhin wurden mit dem zusätzlichen Glycin für die Lagerungslösung keine offensichtlichen vorteilhaften Auswirkungen beobachtet.
  • Den Butter et al. (Transplant. Proc., Bd. 23, Nummer 5, S. 2378-2379, 1991) bewerteten die Auswirkung der Reperfusion, aber nicht des Transplantierens, ganzer Kaninchenlebern mit Krebs- Henseleit-(KH)-Puffer mit oder ohne Glycin. Jedoch ergab die Zugabe von Glycin zu dem Reperfusionsmedium offensichtlich widersprüchliche Ergebnisse über die Hepatozytes-Permeabilität.
  • Saunder et al. (Cryobiology, Bd. 30, Nummer 3, S. 243-249, 1993) offenbarten die Auswirkung von Glycin während des Wiedererwärmens von konservierten Tubuli renales. Dieses Dokument bewertete jedoch nicht die Auswirkungen von Glycin auf die Transplantation ganzer Organe. Weiterhin zeigte dieses Dokument, daß es eine deutliche Skepsis auf dem Fachgebiet gab, ob die Ergebnisse mit isolierten Zellen oder Geweben auf die Transplantation ganzer Organe ausgedehnt werden könnten.
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, Spüllösungen für Organtransplantate mit erhöhter Wirksamkeit zusammen mit Verfahren zur Verwendung derselben bereitzustellen.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Ein erster Aspekt der vorliegenden Erfindung ist eine Lösung zum Spülen von Organtransplantat. Die Lösung umfaßt in einem Liter Lösung von 2 mM bis 50 mM Glycin, von 0,12 bis 1,2 mM Adenosin, Natrium-, Kalium-, Calcium- und Magnesiumionen sowie Wasser zur Injektion, hinreichend, um einen Liter Lösung herzustellen. Die Lösung hat einen pH von etwa 6,0 bis 7,5 und eine Konzentration von Kalium von weniger als 6 MÄQ/l. Die Kombination dieser Bestandteile stellt einzigartige synergistische Eigenschaften bereit, wie nachstehend in größerer Ausführlichkeit diskutiert wird.
  • Ein zweiter Aspekt der vorliegenden Erfindung ist eine Lösung zum Spülen von Organen, vorgesehen zur Implantation bei einem Patienten, der eine solche Implantation benötigt, vor der Implantation. Die Lösung umfaßt:
  • NaCl 85 bis 145 mM
  • KCl 3 bis 6 mM
  • CaCl&sub2; 1,0 bis 1,6 mM
  • KH&sub2;PO&sub4; 0,7 bis 1,3 mM
  • Glycin 2,0 bis 50,0 mM
  • Adenosin 0,12 bis 1,2 mM
  • Destilliertes deionisiertes Wasser qa.
  • Die Lösung hat einen pH von 6,0 bis 7,4.
  • Ein dritter Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zum Ausspülen von Lösung zur Konservierung oder Lagerung aus Organen oder Geweben, vorgesehen zur Implantation bei einem Patienten, der eine solche Implantation benötigt. Das Verfahren umfaßt Spülen des Organs oder Gewebes vor (vorzugsweise unmittelbar vor) der Implantation mit einer wie vorstehend beschriebenen Spüllösung. Dem Spülschritt kann der Schritt vorausgehen, das Organ oder Gewebe in einer Lösung zur Konservierung oder Lagerung zu aufzubewahren.
  • Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Verfahren zur Bekämpfung von Gewebereperfusionsverletzung durch Ausspülen von Lösung zur Konservierung oder Lagerung aus Organen oder Geweben, vorgesehen zur Implantation bei einem Patienten, der eine solche Implantation benötigt. Das Verfahren umfaßt Spülen des Organs oder Gewebes vor (vorzugsweise unmittelbar vor) der Implantation mit einer Spüllösung, wie vorstehend beschrieben, ihr eine Zeit und in einer Menge, die wirksam sind, um Gewebereperfusionsverletzung zu bekämpfen. Dem Spülschritt kann der Schritt vorausgehen, das Organ oder Gewebe in einer Lösung zur Konservierung oder Lagerung aufzubewahren.
  • Ein weiterer Aspekt der vorliegenden Erfindung ist der Gebrauch der Bestandteile der wie vorstehend beschriebenen Lösung zur Zubereitung der wie vorstehend beschriebenen Spüllösung.
  • Die vorstehenden und andere Aufgaben und Aspekte der vorliegenden Erfindung werden im einzelnen in der nachstehend angegebenen Beschreibung erklärt.
  • AUSFÜHRLICHE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
  • Zu geeigneten Organen und Geweben zum Ausführen der vorliegenden Erfindung gehören, ohne aber darauf begrenzt zu sein, Leber, Pankreas, Niere, Lunge, Herz, Herzklappen, Arterien und Venen, Gefäßabschnitte, Bänder und Sehnen sowie zelluläre Komponenten von Leber, Pankreas, Blut und Knochenmark. Zu geeigneten Empfängern zur praktischen Ausführung der Erfindung gehören Säugetierempfänger, die sowohl menschliche als auch tierische (z. B. Hund, Katze, Pferd) Empfänger einschließen.
  • Die hierin beschriebene Spüllösung ist ihr die Verwendung vorgesehen, vor der Implantation die Lösung zur Konservierung oder Lagerung aus dem Organ oder Gewebe auszuspülen. Sie kann gegebenenfalls als Lösung zur Konservierung oder Lagerung verwendet werden und kann bei allen Temperaturen, von etwa 0ºC bis zu normaler Körpertemperatur, 37ºC, verwendet werden. Ähnlich kann die Lösung zum Perfundieren von Gewebe in situ, zum Beispiel ischämisches Gehirn, Herz, Gliedmaßen oder Darm, nämlich ein Organ oder Gewebe, dessen Blutkreislauf durch ein Blutgerinnsel blockiert ist, verwendet werden.
  • Durch Spülen des Organs oder Gewebes mit der Lösung vor der Blutreperfusion kann Reperfusionsverletzung verhindert oder minimiert werden. Das Spülen kann mit einem beliebigen geeigneten Mittel durchgeführt werden, welches die Spüllösung an Stelle der Konservierungslösung in Kontakt mit dem Organ oder Gewebe bringt, einschließlich Eintauchen und Perfusion. Im allgemeinen ist die Lösung, wenn als Spüllösung zum Bekämpfen von Reperfusionsverletzung verwendet, weitgehend oder im wesentlichen frei von Sauerstoff (d. h., es werden keine speziellen Schritte unternommen, um vor dem Inkontaktbringen der Lösung mit dem Organ oder Gewebe den Säüerstoffgehalt der Lösung zu erhöhen oder sie mit Sauerstoff anzureichern). Wo vor dem Spülschritt eine Lagerungslösung verwendet wird, kann eine beliebige Lagerungslösung verwendet werden, wie beispielsweise diejenigen, die in den US- Patentschriften 4879283 und 4873230 beschrieben sind.
  • Die Kaliumkonzentration der beschriebenen Spüllösung wird auf einem physiologischen Niveau, weniger als etwa sechs Milliäquivalente pro Liter, gehalten. Es ist wünschenswert, daß eine Spüllösung keine hohe Kaliumkonzentration hat. Die Lösung ist im allgemeinen steril und im wesentlichen pyrogenfrei, was der Fachmann zu würdigen weiß.
  • Spüllösungen der vorliegenden Erfindung können hergestellt werden, wie in der US-Patentschrift 5145771 von Lemasters und Thurman beschrieben ist, wobei die darin beschriebene Formulierung modifiziert wird, indem 2 mM bis 50 mM Glycin eingeschlossen werden. Als eine Ausführungsform der beschriebenen Erfindung enthält die Spüllösung Glycin, wie vorstehend bemerkt, etwa 3 mM Glutathion, 1 mM Adenosin, 10 mM Glucose und Natrium-, Kalium-, Calcium- und Magnesiumionen, und einen pH von 6,5. 2 uM eines Calciumblockierungsmittels, wie beispielsweise Nicardipin, können hinzugegeben werden. Andere geeignete Blockierungsmittel sind Nifedipin, Diltiazem oder Verapamil. Fructose kann die Glucose ersetzen. Ribose und Adenin können zusammen das Adenosin ersetzen. Vorzugsweise enthält die Lösung auch etwa 5% Hydroxyethylstärke, wie nachstehend beschrieben ist.
  • Ein geeignetes Kolloid ist eine modifizierte Hydroxyethylstärke mit einem gewichtsmittleren Molekulargewicht von etwa 50000 bis eine Million Dalton. Eine bevorzugte Hydroxyethylstärke ist eine mit einem Molekulargewicht von etwa 150000 bis etwa 350000 Dalton und einem Substitutionsgrad von etwa 0,4 bis etwa 0,7. Ein stärker bevorzugtes Kolloid ist Hydroxyethylstärke mit einem gewichtsmittleren Molekulargewicht von etwa 200000 bis etwa 300000 Dalton. Das bevorzugte Kolloid ist im wesentlichen frei von Hydroxyethylstärke mit einem Molekulargewicht von weniger als etwa 50000 Dalton. Entsprechend einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird die Hydroxyethylstärke gegen destilliertes deionisiertes Wasser dialysiert oder in anderer Weise behandelt, um Verunreinigungen zu entfernen, die einen nachteiligen Einfluß auf die Wirksamkeit der Hydroxystärkezubereitungen haben. Die Materialien, die durch den Dialyseprozeß entfernt werden, sind die allerkleinsten Hydroxyethylstärkekomponenten einschließlich der Ethylenglycol- und Ethylenchlorhydrinnebenprodukte der Hydroxyethylierung ebenso wie des restlichen Acetons und Natriumchlorids. Andere geeignete, aber weniger bevorzugte Kolloide sind Albumin, Dextran, Polyethylenglycol und Polyvinylpyrrolidon.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform schließt die Zusammensetzung der Lösung zum Spülen oder Konservieren, ohne aber darauf begrenzt zu sein, die Komponenten in etwa den Konzentrationsbereichen ein, die nachstehend in Tabelle 1 angegeben sind. Wie vorstehend bemerkt, ist die Hydroxyethylstärke optional, wird aber bevorzugt. TABELLE 1 Konzentrationsbereiche in 1 Liter
  • Die folgenden Beispielen sollen die vorliegende Erfindung veranschaulichen, aber sollten nicht betrachtet werden, als ob sie deren Schutzumfang begrenzen.
  • BEISPIEL 1 ZUBEREITUNG VON GLYCIN ENTHALTENDER SPÜLLÖSUNG
  • Eine bevorzugte Ausführungsform einer Glycin enthaltenden Carolina-Rinse-Lösung wird mit den Komponenten in den Mengen, die in der nachstehenden Tabelle 2 angegeben sind, entsprechend den nachstehenden Anweisungen hergestellt. TABELLE 2 Komponenten von 1 Liter Spüllösung
  • Man messe unter Verwendung eines 500-ml-Maßkolbens 500 ml 10%iger (Gewicht/Volumen) Hydroxyethylstärkelösung ab und gieße sie in ein 1-l-Becherglas. Man gebe 400 ml doppelt destilliertes Wasser dazu und rühre heftig unter Verwendung eines Magnetrührstabs. Man gebe den Rest der Komponenten eine nach der anderen dazu. Nachdem alle Komponenten hinzugegeben worden sind, stelle man den pH mit 1-2 ml 5 N NaOH auf 6,5 ein. Die Lösung sollte für mindestens dreißig Minuten gerührt werden. Man überführe die Lösung in einen 1-l-Maßkolben und bringe sie auf 1 l Endvolumen. Man filtriere und entferne alle ungelösten Teilchen. Nach steriler Filtration ist die Lösung fertig. Diese Zubereitung wird nachfolgend als "Carolina Rinse" bezeichnet, mit oder ohne Glycin, abhängig davon, ob die Glycinkomponente darin eingeschlossen ist oder nicht.
  • BEISPIEL 2 IN VITRO-MATERIALIEN UND VERFAHREN
  • Um die Wirksamkeit von Carolina-Spüllösung bei der Verhinderung von letaler Reperfusionsverletzung von Endothelzellen zu bewerten, wurden Rattenlebern gelagert und reperfundiert, wie früher beschrieben wurde (J. Caldwell-Kenkel et al., Transplantation 45, 834 (1988); J. Caldwell- Kenkel et al., Hepatology 10, 292 (1989)). Kurz gesagt wurden Lebern von männlichen Sprague-Dawley- Ratten (200-300 g) über die Pfortader mit Krebs-Henseleit-Bicarbonatpuffer, gesättigt mit 95% Sauerstoff, 5% Kohlendioxid, mit 3-4 ml/min/g in einem nichtrezirkulierenden System perfundiert. Nach 20 Minuten wurden die Lebern mit eiskalter University-of-Wisconsin-Lösung (DuPont, Wilmington, DE), ergänzt mit Penicillin (2000000 E/l), Insulin (40 E/l) und Dexamethason (16 mg/l), 2 min lang gespült (F. Belzer und H. Southard, Transplantation 45, 673 (1988)). Die Lebern wurden dann aus dem Perfusionsblock entnommen, in University-of-Wisconsin-Lösung eingetaucht und in verschlossene Plastikbehälter, umgeben von Eisbrei, gegeben. Nach Lagerungsintervallen von 24 oder 96 h wurden die Lebern wieder mit sauerstoffgesättigter Ringerlösung (Kontrolle), Ringerlösung mit 5 mM Glycin (Glycin), Carolina-Spüllösung (CR) oder Carolina-Spüllösung mit 5 mM Glycin (CR-Glycin) bei 37ºC perfundiert. Die Lebern wurde am Anfang mit Fließgeschwindigkeiten von 0,5-1 ml/min/g perfundiert, Werte, die allmählich über 5 min bis etwa 3-4 ml/min/g erhöht wurden. Nach 10 min wurden 500 uM Trypanblau zu dem Reperfusionsmedium hinzugegeben, und nach 5 weiteren min wurden die Lebern mit 2% Paraformaldehyd, 2% Glutaraldehyd in 0,1 M NaPi-Puffer, pH 7,4, fixiert. Anschließend wurde das Gewebe in wasserlösliches Glycolmethacrylat eingebettet, ein Schnitt gemacht und mit Eosin angefärbt. Trypanblaupositive Kerne von nicht lebensfähigen Nicht-Parenchymzellen wurden in 6 statistischen periportalen und perizentralen Feldern als Prozent von nicht-Parenchymzellkernen insgesamt, gerechnet in mit Methylenblau-Säurefuchsin angefärbten Gewebeabschnitten, gezählt. Frühere Untersuchungen zeigten, daß Kernmarkierung mit die Zelle nicht durchdringenden, DNA-interkalierenden Farbstoffen wie beispielsweise Trypanblau ein gültiges Kriterium für den Verlust von Zelllebensfähigkeit nach hypoxischer Verletzung ist. (B. Bradford et al., Pharmacol. Exp. Vier. 236, 263, (1986); B. Herman et al., FASEB J2: 146 (1988)).
  • BEISPIEL 3 IN VITRO-SCHUTZWIRKUNG VON GLYCIN UND CAROLLNA RINSE IN KOMBINATION
  • Dieser Versuch wurde ausgeführt, um die in-vitro-Schutzwirkung von Carolina Rinse mit und ohne Glycin für Nicht-Parenchymzellen zu bestimmen. Carolina Rinse wurde hergestellt, wie vorstehend in Beispiel 2 beschrieben ist; der Versuch wurde ausgeführt, wie vorstehend in Beispiel 1 beschrieben ist. Die Ergebnisse sind nachstehend in Tabelle 3 zusammengefaßt. Die Werte sind Mittelwerte ± S.E.M. (Standardabweichung vom Mittelwert), wobei die Anzahl der Versuche für jede Gruppe in Klammern angegeben ist. Nach 24 Stunden Lagerung verringerten CR und Glycin jede die durch Reperfusion herbeigeführte Tötung von Nicht-Parenchymzellen weitgehend. Nach 48 Stunden Lagerung verhinderten CR und Glycin jede die Zelltötung teilweise. Im Gegensatz dazu eliminierte die Kombination von CR und Glycin praktisch die letale Zelltötung. TABELLE 3. Schutz gegen durch Reperfusion herbeigeführte Tötung von Nicht-Parenchymzellen bei Rattenlebern, gelagert für Transplantationschirurgie, durch Carolina Rinse (CR), Glycin oder CR plus Glycin
  • BEISPIEL 4 IN-VIVO-MATERIALIEN UND VERFAHREN
  • Lebern von syngenetischen männlichen Lewis-Ratten (250-300 g) wurden unter Ätheranästhesie transplantiert, im wesentlichen wie von R Steffen et al., Transplantation 48, 166 (1989) beschrieben ist. Bei der Donoroperation wurde die Donorleber über die Pfortader mit gekühlter UW-Lösung gespült. Die Vena cava superior, Vena cava inferior, Pfortader, Bauchhöhlenarterie nahe der Aorta und der Gallengang wurden geteilt, und die Leber wurde exzidiert. Cuffs wurden auf der Pfortader und der Vena cava inferior angebracht, und die Leber wurde in UW-Lösung in einem Eiswasserbad für bis zu 30 Stunden gelagert. In den Empfängerratten wurden die Leber- und die Magen-Duodenum-Arterie zwischen Ligaturen an ihrem Ursprung getrennt, wobei ein Stumpf der Arteria hepatica communis verblieb. Der Stumpf wurde an der Basis des gespaltenen Segments geklammert und an der Bifukation der Leber- und Magen-Duodenum- Arterie geschnitten. Diese Prozedur hinterließ eine trichterförmige Öffnung, an welcher ein Cuff befestigt wurde. Nach Teilung des Gallengangs am Hilum wurden die Vena cava superior, Vena cava inferior und Pfortader geklammert und geteilt, und die Empfängerleber wurde entnommen. Die Donorleber wurde dann mit 15 ml von verschiedenen Spüllösungen gespült und in das Abdomen gebracht. Die Temperatur der Spüllösungen betrug 37ºC. Anschließend wurde die Vena cava superior mit einer laufenden Naht anastomosiert und die Pfortader, Vena cava inferior und Leberarterie wurden der Reihe nach durch Einfügen von Cuffs verbunden. Der Gallengang wurde über eine intraluminale Polyethylenschiene anastomosiert. Die Implantationsoperation erforderte 60 min. Während der Zeit wurde die Pfortader für 15 min und die Vena cava inferior für nicht mehr als 20 min geklammert. Den Ratten wurde nach der Operation Nahrung und Wasser nach Belieben gegeben.
  • Sowohl das Langzeitüberleben als auch die mittleren Stunden des Überlebens werden in Übereinstimmung mit bekannten Techniken als Zeichen des experimentellen Ergebnisses verwendet. Siehe z. B. Y. Takei et al., Transplantation 52, 225 (1991). Das Langzeitüberleben wurde als die Prozent oder der Bruchteil von Ratten definiert, die 30 Tage nach der Operation, eine Zeit, nach welcher unbegrenztes Überleben praktisch gesichert war, lebten. Mittlere Stunden des Überlebens stellten im Gegensatz zu den Prozent Langzeitüberleben ein diskriminierendes Maß für das Ergebnis von Behandlungen bereit, in welchen Tiere 30 Tage nicht überlebten. Nach 30 Tagen wurden alle Transplantatempfänger getötet.
  • BEISPIEL 5 IN-VIVO-SCHUTZWIRKUNG VON GLYCIN UND CAROLINA RINSE IN KOMBINATION
  • Diese Versuche wurden entsprechend den Verfahren ausgeführt, die vorstehend in Beispiel 4 beschrieben wurden. Die Werte des Langzeitüberlebens (30 Tage) sind nachstehend in Tabelle 4 angegeben; die Überlebenszeit in Stunden für Ratten, die nicht bis zu 30 Tagen überlebten, ist nachstehend in Tabelle 5 angegeben. In jeder Tabelle ist die Lagerungszeit der transplantierten Leber in University-of- Wisconsin-Lösung in Stunden in der äußersten linken Spalte davon angegeben. TABELLE 4. Langzeitüberleben von Ratten, implantiert mit Lebern, gespült mit Carolina Rinse (CR) oder Ringer- Lösung mit und ohne Glycin. TABELLE 5. Stunden des Überlebens von Ratten, die innerhalb von 30 Tagen nach Implantation mit Lebern, gespült mit Carolina Rinse (CR) oder Ringer-Lösung mit und ohne Glycin, starben.
  • Man beachte besonders in Tabelle 4, daß 6 von 12 Tieren die Implantation mit Lebern, gelagert für 24 Stunden in University-of-Wisconsin-Lösung, überlebten, wenn die Organe mit Carolina Rinse, die Glycin enthielt, gespült wurden. Im Gegensatz dazu überlebten null von 6 Tieren, wenn das Organ mit Carolina Rinse allein gespült wurde, und nur 1 von 7 Tieren überlebte, wenn das Organ mit Ringer-Lösung, die Glycin enthielt, gespült wurde. Diese Werte zeigen wieder, daß Carolina Rinse mit Glycin eine überlegene Schutzwirkung gegenüber entweder Carolina Rinse ohne Glycin oder Ringer-Lösung mit Glycin bereitstellt.
  • Die vorstehenden Beispiele sind veranschaulichend für die vorliegende Erfindung und sollen nicht als deren Begrenzung genommen werden. Die Erfindung wird durch die folgenden Ansprüche definiert.

Claims (29)

1. Lösungszusammensetzung zum Spülen von Organtransplantat, umfassend in einem Liter Lösung: von 2 mM bis 50 mM Glycin; von 0,12 bis 1,2 mM Adenosin; Natrium-, Kalium-, Calcium- und Magnesiumionen; und Wasser zur Injektion, ausreichend, um einen Liter Lösung herzustellen; wobei die Lösungszusammensetzung einen pH von etwa 6,0 bis 7,5 und eine Konzentration von Kalium von weniger als 6 MÄq/l hat.
2. Lösungszusammensetzung nach Anspruch 1, wobei das Natrium 85 bis 145 mM NaCl sind, das Kalium 3 bis 6 mM KCl und 0,7 bis 1,3 mM KH&sub2;PO&sub4; sind und das Calcium 1,0 bis 1,6 mM CaCl&sub2; sind.
3. Lösungszusammensetzung nach Anspruch 1, weiterhin umfassend Monosaccharid.
4. Lösungszusammensetzung nach Anspruch 3, wobei das Monosaccharid aus Glucose und/oder Fructose ausgewählt ist.
5. Lösungszusammensetzung nach Anspruch 1, im wesentlichen frei von Sauerstoff.
6. Lösungszusammensetzung nach Anspruch 1, wobei Glycin in einer Menge von 5 mM eingeschlossen ist.
7. Lösungszusammensetzung nach Anspruch 1, weiterhin umfassend etwa 5 Gew.-% Hydroxyethylstärke, wobei die Hydroxyethylstärke ein gewichtsmittleres Molekulargewicht von etwa 50000 bis etwa 1000000 Dalton hat.
8. Lösungszusammensetzung nach Anspruch 1 mit einem pH von 6,5.
9. Lösungszusammensetzung nach Anspruch 1, weiterhin umfassend von 0,05 bis 5 mM Allopurinol.
10. Lösungszusammensetzung nach Anspruch 1, weiterhin umfassend 0,5 bis 10 mM Glutathion.
11. Lösungszusammensetzung nach Anspruch 1, weiterhin umfassend 0,1 bis 5 mM Nicardipin.
12. Lösungszusammensetzung nach Anspruch 1, weiterhin umfassend 0,02 bis 2 mM Desferrioxamin.
13. Lösungszusammensetzung für das Spülen von Organen, vorgesehen zur Implantation bei einem Patienten, der eine solche Implantation benötigt, vor der Implantation, wobei die Lösungszusammensetzung umfaßt:
und die Lösungszusammensetzung einen pH von 6,0 bis 7,4 hat.
14. Lösungszusammensetzung nach Anspruch 13, weiterhin umfassend Monosaccharid.
15. Lösungszusammensetzung nach Anspruch 14; wobei das Monosaccharid aus Glucose und/oder Fructose ausgewählt ist.
16. Lösungszusammensetzung nach Anspruch 13, im wesentlichen frei von Sauerstoff.
17. Lösungszusammensetzung nach Anspruch 13, wobei Glycin in einer Menge von 5 mM eingeschlossen ist.
18. Lösungszusammensetzung nach Anspruch 13, weiterhin umfassend etwa 5 Gew.-% Hydroxyethylstärke, wobei die Hydroxyethylstärke ein gewichtsmittleres Molekulargewicht von etwa 50000 bis etwa 1000000 Dalton hat.
19. Lösungszusammensetzung nach Anspruch 13 mit einem pH von 6,5.
20. Lösungszusammensetzung nach Anspruch 13, weiterhin umfassend von 0,05 bis 5 mM Allopurinol.
21. Lösungszusammensetzung nach Anspruch 13, weiterhin umfassend 0,5 bis 10 mM Glutathion.
22. Lösungszusammensetzung nach Anspruch 13, weiterhin umfassend 0,1 bis 5 mM Nicardipin.
23. Lösungszusammensetzung nach Anspruch 13, weiterhin umfassend 0,02 bis 2 mM Desferrioxamin.
24. Verfahren zum Ausspülen von Lösung zur Konservierung oder Lagerung aus Organen oder Gewebe, vorgesehen zur Implantation bei einem Patienten, der eine solche Implantation benötigt, wobei das Verfahren umfaßt:
Spülen des Organs oder Gewebes vor der Implantation mit einer Lösung, umfassend in einem Liter Lösung:
von 2 mM bis 50 mM Glycin; von 0,12 mM bis 1, 2 mM Adenosin; Natrium-, Kalium-, Calcium- und Magnesiumionen; und Wasser zur Injektion, ausreichend, um einen Liter Lösung herzustellen; wobei die Lösung einen pH von etwa 6,0 bis 7,5 und eine Konzentration von Kalium von weniger als 6 MÄq/l hat.
25. Verfahren nach Anspruch 24, weiterhin umfassend Monosaccharid.
26. Verfahren nach Anspruch 25, wobei das Monosaccharid aus Glucose und/oder Fructose ausgewählt ist.
27. Verfahren nach Anspruch 24, wobei das Organ oder Gewebe aus der Gruppe, bestehend aus Leber, Pankreas, Niere, Lunge, Herz, Herzklappe, Arterie, Vene, Gefäßabschnitten, Bändern, Sehnen und zellulären Komponenten aus Leber, Pankreas, Blut und Knochenmark, ausgewählt ist.
28. Verfahren nach Anspruch 24, wobei die Lösung im wesentlichen frei von Sauerstoff ist.
29. Verfahren zum Ausspülen von Lösung zur Konservierung oder Lagerung aus Organen oder Gewebe, vorgesehen zur Implantation, wobei das Verfahren umfaßt:
Spülen des Organs oder Gewebes vor der Implantation mit einer Lösung umfassend:
und die Lösungszusammensetzung einen pH von 6,0 bis 7,4 hat.
DE69430805T 1993-08-12 1994-08-11 Spüllösung für organe und gewebe Expired - Fee Related DE69430805T2 (de)

Applications Claiming Priority (2)

Application Number Priority Date Filing Date Title
US10560293A 1993-08-12 1993-08-12
PCT/US1994/009068 WO1995005076A1 (en) 1993-08-12 1994-08-11 Rinse solution for organs and tissues

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE69430805D1 DE69430805D1 (de) 2002-07-18
DE69430805T2 true DE69430805T2 (de) 2003-02-13

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ID=22306761

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Application Number Title Priority Date Filing Date
DE69430805T Expired - Fee Related DE69430805T2 (de) 1993-08-12 1994-08-11 Spüllösung für organe und gewebe

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US (1) US6080730A (de)
EP (1) EP0713363B1 (de)
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