DE69414012T2 - Aufzeichnungsgerät - Google Patents
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Description
- Die Erfindung betrifft eine Aufzeichnungsvorrichtung, insbesondere eine seriell arbeitende Aufzeichnungsvorrichtung mit einem Aufzeichnungskopf, der an einem Träger angebracht ist, der in einer Richtung senkrecht zur Transportrichtung an das zur Aufzeichnung dienenden Aufzeichnungsmaterial läuft.
- Üblicherweise besitzen Aufzeichnungsgeräte einen Aufzeichnungskopf, der an einem Träger angebracht ist, der von einem durch einen Impulsmotor angetriebenen Transportmechanismus in senkrechter Richtung bezüglich der Transportrichtung eines Aufzeichnungsmediums angetrieben wird. Dem Aufzeichnungskopf wird synchron mit der Bewegung des Impulsmotors zum Durchführen einer Aufzeichnung Aufzeichnungsinformation zugeführt.
- Bei einem solchen Aufzeichnungsgerät sind zum Stabilisieren der Trägergeschwindigkeit während des Aufzeichnungsvorgangs ausreichende Beschleunigungs- und Verzögerungsbereiche vor und hinter einer Aufzeichnungszone (der Breite des Aufzeichnungspapiers) vorhanden. Allerdings besteht ein Problem darin, daß die Breite des Gerätes dadurch im Vergleich zur Aufzeichnungszone, d. h. zur maximalen Breite bedruckbarer Aufzeichnungsträger (Aufzeichnungspapier) beträchtlich groß wird.
- Um eine Bezugsgröße für die Aufzeichnungspositionen relativ zu dem Aufzeichnungsmedium zur Verfügung zu haben, ist das Aufzeichnungsgerät mit einem Sensor (im folgenden als Ausgangspositionssensor bezeichnet) ausgestattet, um die Stellung des Trägers oder des Aufzeichnungskopfes festzustellen.
- Es ist außerdem bekannt, anhand dieser Feststellung zu ermitteln, daß ein abnormaler Stellungszustand des Trägers vorliegt, verursacht durch einen Stau des Aufzeichnungsmaterials, Schwierigkeiten mit dem Impulsmotor oder dgl. um eine entsprechende Fehlerbehandlung durchzuführen. Aus diesem Grund sind z. B. Kodierer an dem Impulsmotor und dem Träger vorgesehen, wobei die Ausgangssignale der Codierer überwacht werden.
- Sind aber derartige Kodierer und dgl. zusätzlich vorgesehen, wird das Gerät teuer, und man benötigt besonderen Raum für ihre Unterbringung, so daß man das gesamte Gerät groß baut.
- Wenn außerdem ein solches Aufzeichnungsgerät als Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät ausgebildet ist, so besitzt dieses Gerät ein Erholungssystem, mit dessen Hilfe der Zustand des Aufzeichnungskopfs dauernd im bevorzugten Betriebszustand gehalten wird. Als Energiequelle für das Erholungssystem wird ein Trägermotor verwendet.
- Das Erholungssystem führt Abstreif- und Abdeckarbeiten durch, die größere Drehmomente erfordern als der Vorgang zum Laufenlassen des Trägers. Außerdem muß zur Zeit des Trägerlaufs (des Aufzeichnungsvorgangs) die Drehzahl erhöht werden. Deshalb wird als Trägermotor ein Motor ausgewählt, der diesen Bedingungen bezüglich des Drehmoments und der Drehzahl genügt.
- Darüber hinaus läßt sich ein Schrittmotor vergleichsweise einfach steuern, so daß er als Trägermotor zur Auswahl kommt. Der Schrittmotor wird durch zweiphasiges Anregen angetrieben.
- Allerdings muß ein als Trägermotor dienender Motor die oben angesprochenen Bedingungen in der herkömmlichen Aufzeichnungsvorrichtung erfüllen, so daß eine Grenze bei der verkleinerten Ausführung des Motors besteht, was ein beträchtliches Hindernis bei der versuchten Miniaturisierung des gesamten Gerätekörpers darstellt.
- Eine Aufzeichnungsvorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 ist aus der DE-A-30 32 857 bekannt.
- Es ist ein Ziel der vorliegenden Erfindung, eine Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 anzugeben, die in der Lage ist, die Anforderungen an das Drehmoment für den Betrieb des Erholungssystems ebenso zu erfüllen, wie die Anforderungen für die Drehzahl, die beim Aufzeichnungsbetrieb erforderlich sind, und die Möglichkeit bietet, den Trägermotor zwecks Miniaturisierung des gesamten Vorrichtungsaufbaus zu miniaturisieren.
- Es ist ein weiteres Ziel der Erfindung, eine Tintenstrahl- Aufzeichnungsvorrichtung zu schaffen, deren Breite im Vergleich zu der konventionellen Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung mit gleich großem Druckbereich verkleinert werden kann.
- Es ist ein weiteres Ziel der Erfindung, eine Tintenstrahl- Aufzeichnungsvorrichtung zu schaffen, die billig hergestellt werden kann, und die mit hoher Zuverlässigkeit Beurteilungen zur Zeit abnormaler Zustände vornehmen kann. Erreicht wird dieses Ziel durch die Kennzeichnungsmerkmale des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
- Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht einer Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung gemäß der Erfindung;
- Fig. 2 ist eine perspektivische Ansicht des Trägers nach Fig. 1;
- Fig. 3 ist eine teilweise vergrößerte Querschnittansicht des Trägers nach Fig. 2;
- Fig. 4 ist eine perspektivische Ansicht, die eine Prozedur zum Verbinden des Trägers und der Kopfpatrone gemäß Fig. 2 veranschaulicht;
- Fig. 5 ist ein schematisches Diagramm, welches ein Verfahren zum Positionieren des Trägers und der Kopfpatrone gemäß Fig. 2 veranschaulicht;
- Fig. 6 ist eine perspektivische Ansicht eines Informationsprozessors, mit dem die Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung nach Fig. 1 ausgestaltet ist;
- Fig. 7 ist ein Blockdiagramm einer Steuerschaltung des Informationsprozessors nach Fig. 6;
- Fig. 8 ist ein Zeitablaufdiagramm, welches den zeitlichen Ablauf eines Tintenaustrags des Aufzeichnungskopfs nach Fig. 1 veranschaulicht;
- Fig. 9 ist eine perspektivische Ansicht, um den Eingriff zwischen dem Aufzeichnungskopf und dem Tintentank zu veranschaulichen, die die Tintenpatrone nach Fig. 2 bilden;
- Fig. 10 ist eine Draufsicht zum Veranschaulichen des Eingriffs zwischen dem Aufzeichnungskopf und dem Tintentank in Fig. 9;
- Fig. 11 ist eine perspektivische Ansicht zum Darstellen eines Verfahrens zum Entfernen des Aufzeichnungskopfs und des Tintentanks nach Fig. 9 als zusammenhängendes Teil;
- Fig. 12 ist eine perspektivische Ansicht zum Darstellen eines Verfahrens zum Trennen des Aufzeichnungskopfs und des Tintentanks nach Fig. 9;
- Fig. 13 ist ein Diagramm zum Veranschaulichen der Relation zwischen dem Drehmoment und der Drehzahl eines Schrittmotors als Trägermotor nach Fig. 7 gemäß einer ersten Treibersteuerung einer ersten bevorzugten Ausführungsform;
- Fig. 14 ist ein Flußdiagramm, welches eine Prozedur zum Bestimmen der Motoranregungsart des Trägermotors nach Fig. 7 gemäß der ersten Ausführungsform veranschaulicht;
- Fig. 15 ist eine anschauliche Darstellung einer Relation zwischen der Trägerposition, der Drehzahl und des Drehmoments in bezug auf den Zählwert N von Treiberimpulsen des Trägers und Trägermotors nach Fig. 7 gemäß der ersten Ausführungsform;
- Fig. 16 ist ein Diagramm, welches die Änderung der Geschwindigkeit des Trägermotors nach Fig. 7 entsprechend einer Treibersteuerung einer zweiten bevorzugten Ausführungsform veranschaulicht;
- Fig. 17 ist ein Diagramm, welches die Änderung der Geschwindigkeit des Trägermotors nach Fig. 7 gemäß der zweiten Ausführungsform veranschaulicht;
- Fig. 18 ist ein Flußdiagramm, welches eine Prozedur zum Bestimmen einer Beschleunigungskurve des Trägermotors nach Fig. 7 gemäß der zweiten Ausführungsform veranschaulicht;
- Fig. 19 ist ein Flußdiagramm, welches eine Prozedur zum Bestimmen einer Verzögerungskurve des Trägermotors nach Fig. 7 gemäß der zweiten Ausführungsform veranschaulicht;
- Fig. 20 ist eine anschauliche Darstellung der Geschwindigkeitsänderung des Trägermotors nach Fig. 7 zur Zeit des Aufzeichnens gemäß der zweiten Ausführungsform;
- Fig. 21 ist ein Flußdiagramm, welches ein Beispiel für einen Ausgangspositions-Intialisierungsprozeß des Trägers gemäß der Antriebssteuerung des Trägermotors nach Fig. 7 nach einer dritten Ausführungsform der Erfindung veranschaulicht;
- Fig. 22 ist ein Flußdiagramm eines Beispiels für einen Prozeß zum Messen der Abweichung des Trägers bei der dritten Ausführungsform;
- Fig. 23 ist ein Zeitdiagramm, welches ein Beispiel für eine Beziehung zwischen dem Ausgangssignal des HP-Sensors bezüglich des Trägers und eines vorbestimmten Bereichs bei der dritten Ausführungsform veranschaulicht;
- Fig. 24 ist ein Flußdiagramm, welches ein Beispiel für einen Fehlerprüfprozeß für den Träger der dritten Ausführungsform veranschaulicht;
- Fig. 25 ist ein Zeitdiagramm, welches ein weiteres Beispiel für die Beziehung zwischen dem Ausgangssignal des HP- Sensors bezüglich des Trägers und vorbestimmter Bereiche bei der dritten Ausführungsform veranschaulicht;
- Fig. 26 ist ein Flußdiagramm, welches ein weiteres Beispiel für einen Fehlerprüfprozeß für den Träger der dritten Ausführungsform veranschaulicht; und
- Fig. 27 ist ein Flußdiagramm, welches ein Beispiel für die Fehlerbehandlung des Trägers bei der dritten Ausführungsform veranschaulicht.
- Im folgenden werden anhand der begleitenden Zeichnungen bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben.
- Fig. 1 zeigt eine Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung (Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung) gemäß der Erfindung in schematischer Darstellung. Auf einem Träger 1 befindet sich eine Kopfpatrone 4. Die Kopfpatrone 4 wird gebildet durch einen Aufzeichnungskopf 2 und einen Tintentank 3, der mit dem Aufzeichnungskopf 2 gekoppelt ist. Ein Ende des Trägers 1 an der Seite des Aufzeichnungskopfes 2 ist von einer Führungsspindel 6 aufgenommen, so daß der Träger in axialer Richtung verschieblich ist. Die Führungsspindel 6 ist drehbar von einem den Rahmen des Geräts bildenden Chassis 5 gelagert. Das andere Ende des Trägers 1 ist mit einer (nicht gezeigten) Führung ausgestattet, die an eine Führungsschiene 7 an dem Chassis 5 angesetzt ist, um parallel zur Achse der Führungsspindeln 6 verschieblich zu sein. Dementsprechend läßt sich der Träger 1 in axialer Richtung der Führungsspindel 6 entsprechend deren Drehung hin- und herbewegen, wobei die Lage des Trägers 1 durchgehend gleichbleibend ist.
- An dem linken Ende der Führungsspindel 6 ist ein Spindelzahnrad 8 fixiert, welches mit einem Ritzel 10 kämmt, welches an einer Ausgangswelle eines Trägermotors 9 angebracht ist. An dem Träger 1 ist ein (nicht gezeigter) Führungszapfen gelagert, der mit einem Führungsstreifen oder einer Führungsnut (nicht gezeigt) in Eingriff steht, die an der Führungsspindel 6 spiralförmig mit einer vorbestimmten Steigung ausgebildet ist. Wenn also die Führungsspindel 6 entsprechend dem Vorwärts- oder Rückwärtsantrieb des Trägermotors 9 vorwärts bzw. rückwärts gedreht wird, vollzieht der Träger 1 eine hin- und hergehende Bewegung.
- Ein Bezugszeichen 11 repräsentiert ein flexibles Kabel zur Übertragung von Aufzeichnungssignalen von einer weiter unten noch zu beschreibenden elektrischen Schaltung zu dem Aufzeichnungskopf 2. Das flexible Kabel 11 wird von einem flexiblen Kabelhalter 12 gelagert und bezüglich eines anderen Walzenrahmens 13 positioniert.
- Aus dem Aufzeichnungskopf 2 wird Tinte synchrom mit der hin- und hergehenden Bewegung (Abtastung) des Trägers 1 ausgetragen, um auf einem Aufzeichnungsmaterial 14 eine Zeile aufzuzeichnen. Der Aufzeichnungskopf 2 besitzt winzige Flüssigkeitsaustragöffnungen (Düsenöffnungen), Flüssigkeitskanäle, Energieaufbringbereiche an den jeweiligen Teilen der Flüssigkeitskanäle und Energieerzeugungsmittel zum Erzeugen von Energie an den Energieaufbringbereichen, um auf die Flüssigkeit (die Tinte) einzuwirken. Aufgrund der von der Energieerzeugungseinrichtung erzeugten Energie werden aus den Düsenöffnungen Tintentröpfchen ausgestoßen.
- Die Energieerzeugungseinrichtung enthält elektromechanische Wandlerelemente, z. B. ein Piezoelement, durch elektromagne tische Wellen, beispielsweise einen Laser, erhitzte Elemente, oder elektrothermische Wandlerelemente mit exothermen Widerständen.
- Wenn die Energieerzeugungseinrichtung des Aufzeichnungskopfs 2 von einem Typ ist, der Wärmeenergie verwendet, ist es möglich, die Flüssigkeitsaustragöffnungen mit hoher Dichte anzuordnen, um dadurch die Möglichkeit zu schaffen, mit hoher Auflösung zu drucken oder aufzuzeichnen. Wenn außerdem die Elektrowärme-Wandlerelemente als Energieerzeugungseinrichtung verwendet werden, ist es möglich, den Aufzeichnungskopf 2 kompakter auszubilden und vollen Nutzen zu ziehen aus IC- und Mikroprozessormethoden, die auf dem Gebiet der Halbleiter in jüngster Zeit beträchtliche Entwicklungsgrade und Zuverlässigkeit erreicht haben. Außerdem sind die Fertigungskosten gering.
- Nach dem Aufzeichnen einer Zeile durch Abtasten mit Hilfe des Trägers 1 wird der Aufzeichnungsträger 14, z. B. ein Papierbogen oder dgl., um eine Zeile vorgeschoben, um die nächste Zeile aufzuzeichnen. Dieser Transport des Aufzeichnungsmaterials 14 erfolgt mit Hilfe einer Transportwalze 15, Andrückwalzen 16 und Transportwalzen 19 sowie Stirnrädern 18.
- Das Aufzeichnungsmaterial 14 wird mit der zu bedrückenden Seite zur Austragfläche des Aufzeichnungskopfs 2 hin von den Andrückwalzen 16 gegen die Transportwalze 14 gedrückt, anschließend wird die Transportwalze 15 von dem Papiervorschubmotor 17 um eine vorbestimmte Strecke gedreht, zu einer Position, in der der nicht-bedruckte Bereich des Aufzeichnungsmaterials für die folgende Zeile sich in der Aufzeichnungsstellung befindet. Nachdem die gesamte Aufzeichnung abgeschlossen ist, wird das Aufzeichnungsmaterial von den Stirnrädern 18 gegen die Transportwalzen 19 gedrückt und durch Drehung der Transportwalzen 19 aus der Aufzeichnungsvorrichtung herausbefördert.
- Wenngleich der Antrieb der Transportwalzen 15 und 19 über den Papiervorschubmotor 17 erfolgt, erfolgt die Übertragung der Antriebskraft über ein Untersetzungsgetriebe 20.
- Ein Papiersensor 21 erfaßt das Vorhandensein bzw. das Fehlen des Aufzeichnungsmaterials 14. Ein Bezugszeichen 22 bezeichnet einen Ausgangspositionsfühler, der aus einer Lichtschranke besteht. Eine Unterbrecherplatte 1A ist an dem Träger 1 angebracht, um sich zusammen mit ihm zu bewegen. Der Ausgangspositionsfühler 22 erkennt durch Unterbrechung/- Nicht-Unterbrechung der Unterbrecherplatte 1A, ob sich der Träger 1 in der Ausgangsposition (auf der linken Seite in Fig. 1) befindet oder nicht.
- Fig. 2 ist eine perspektivische Darstellung einer Kopfpatrone sowie Trägerteilen der in Fig. 1 gezeigten Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung. Ein Bezugszeichen 23 bezeichnet einen Kopfhebel zum Halten und Entfernen des Aufzeichnungskopfs 2, ein Bezugszeichen 24 bezeichnet einen Tintentankhebel zum Halten und Entfernen des Tintentanks 3. Eine Kopfhalterfeder 25 dient zum Fixieren des Aufzeichnungskopfs an dem Träger 1. Ein Tankgehäuse 26 dient zur Lagerung des Tintentanks 3. Der Träger 1 ist auf der Führungsspindel 6 gelagert, indem letztere in die Löcher von Verbindungsabschnitten 27 eingeführt ist.
- Der Aufzeichnungskopf 2 besteht aus Schichten einer Basisplatte, die mit einer Mehrzahl von Elektrowärme-Wandlerelementen zum Erzeugen von Wärmeenergie für den Tintenausstoß ausgestattet ist, und einer Treiberschaltung zum Treiben der Elektrowärme-Wandlerelemente, wobei die Ausstoßöffnungen und Flüssigkeitskanäle an der Basisplatte den jeweiligen Elektrowärme-Wandlerelementen entsprechen. Eine darauf befindliche obere Platte dient zur Ausbildung einer gemeinsamen Flüssigkeitskammer, die an die einzelnen Flüssigkeitskanäle angeschlossen ist. Außerdem ist der Aufzeichnungskopf 2 mit Kontakten für die Zufuhr von Signalen vom Aufzeichnungsvorrichtungskörper zu der Treiberschaltung ausgestattet. Verschiedene Sensoren können innerhalb des Aufzeichnungskopfes 2 vorhanden sein, um dessen Zustand von der Seite des Aufzeichnungsvorrichtungskörpers her zu ermitteln. Als derartige Sensoren kommen z. B. ein Temperaturfühler zum Feststellen von Temperaturen in der Nähe der Elektrowärme-Umwandlungselemente, ein Tintenrestmengen-Sensor zum Ermitteln der Zeit, zu der die Tinte in der gemeinsamen Flüssigkeitskammer verbraucht sein wird, und ein Kopftyp-Sensor zum Erkennen des Typs der Kopfpatrone in Betracht, wenn verschiedene Typen von Tinte in Tintentanks oder unterschiedliche Typen von Aufzeichnungsköpfen bei deren Austausch möglich sind. Der Aufzeichnungsvorrichtungskörper wertet Signale von diesen Fühlern aus und steuert Signale, die an die Elektrowärme- Wandlerelemente zu senden sind, um dadurch für optimale Aufzeichnungsbedingungen zu sorgen.
- Der so aufgebaute Aufzeichnungskopf 2 ist derart an der Aufzeichnungsvorrichtung gelagert, daß seine Ausstoßfläche mit ihren Ausstoßöffnungen dem Aufzeichnungsmaterial 14 gegenübersteht.
- Im folgenden soll ein Verfahren zum mechanischen und elektrischen Verbinden von Aufzeichnungskopf 2 und Träger 1 beschrieben werden, und zwar für den Zeitpunkt, zu dem der Aufzeichnungskopf oder die Kopfpatrone, die mit dem Aufzeichnungskopf und dem Tintentank verbunden ist, ersetzt wird.
- Fig. 3 ist ein Querschnitt, der einen Verbindungsbereich des Trägers 1 und des Kopfs 2 darstellt, betrachtet aus Pfeilrichtung a in Fig. 2. Fig. 4 ist eine teilweise weggebrochene perspektivische Ansicht, die eine Prozedur zum Ansetzen der Kopfpatrone 4 an dem Träger 1 veranschaulicht.
- In den Fig. 3 und 4 sind Positionierstifte 28 an dem Träger 1 befestigt und stehen in Eingriff mit in dem Aufzeichnungskopf 2 ausgebildeten Löchern, um den Aufzeichnungskopf 2 an dem Träger 1 in Richtung der Pfeile a und b in Fig. 4 zu positionieren. Außerdem sind an dem Träger 1 Anschläge 29 fixiert, um den Aufzeichnungskopf 2 aufzunehmen, der in Pfeilrichtung a in Fig. 3 gegen den Träger 1 gedrückt wird. Das flexible Kabel 11 verbindet den Aufzeichnungsvorrichtungskörper elektrisch mit dem Aufzeichnungskopf 2. In dem flexiblen Kabel 11 sind Positionierlöcher 11a und 11b ausgebildet. Ein flexibles Kabelkissen 30 ist zwischen dem Träger 1 und dem flexiblen Kabel 11 angeordnet, um das flexible Kabel 11 elastisch abzustützen. Positionierlöcher 30a und 30b sind in dem flexiblen Kabelkissen 30 ausgeformt. Ein Bezugszeichen 30c bezeichnet eine Tintenbarriere, die verhindern soll, daß Tinte in einen Kontaktbereich eintritt. Ein an dem Aufzeichnungskopf 12 vorgesehener Kopfkontaktabschnitt 31 ist elektrisch mit Heizelementen (Elektrowärme-Wandlerelementen) in dem Aufzeichnungskopf 2 verbunden. In dem Kopfkontaktabschnitt 31 sind Positionierlöcher 31a und 31b ausgebildet. Bezugszeichen 31c bezeichnen Anschlag-Kontaktbereiche, die in Berührung mit Stirnflächen der Anschläge 29 stehen.
- Der Aufzeichnungskopf 2 wird von einer Kopfhalterfeder 25 in Fig. 2 über einen (nicht gezeigten) Hebel in Pfeilrichtung a in Fig. 3 angedrückt. Die Lage des Aufzeichnungskopfs 2 wird eindeutig festgelegt durch das Zusammenwirken der Positionierlöcher 31a und 31b des Aufzeichnungskopfs 2 und der Positionierstifte 28 sowie das Einwirken der Anschläge 29. Damit ist der Aufzeichnungskopf 2 mechanisch mit dem Träger 1 verbunden.
- Der Kopfkontaktabschnitt 31 des Aufzeichnungskopfs 2 und eine Stirnfläche des flexiblen Kabels 11 sind jeweils mit mehreren Kontakten in der Weise ausgestattet, daß die Kontakte des Kopfkontaktabschnitts 31 den jeweiligen Kontakten des flexiblen Kabels 11 gegenüberliegen. Durch Andrücken der jeweiligen Kontakte des Kopfkontaktabschnitts 31 und des flexiblen Kabels 11 gegeneinander unter einer vorbestimmten Kraft wird der Aufzeichnungskörper elektrisch mit dem Aufzeichnungskopf 2 verbunden. Da zu diesem Zeitpunkt sämtliche Kontakte vollständig und gleichförmig angedrückt werden müssen, gibt es das flexible Kabelkissen 30 aus elastischem Material an dem Andrückbereich. Das Material des flexiblen Kabelkissens 30 ist z. B. Silikongummi. Das flexible Kabel 30 besitzt eine Mehrzahl von Vorsprüngen an solchen Stellen, die den Kontakten des flexiblen Kabels 11 und des Kopfkontaktabschnitts 31 entsprechen, so daß die Andrückkraft auf die Kontakte konzentriert wird. Außerdem können die Kontakte des flexiblen Kabels 11 die Form eines Vorsprungs haben, um die Andrückkraft weiter zu konzentrieren und dadurch die Kontakte des flexiblen Kabels 11 in sicheren Kontakt mit den Kontaktstücken des Kopfkontaktabschnitts 31 zu bringen.
- Da die Reaktionskraft zur Zeit des Andrückens kleiner ist als die Kraft der Kopfhalterfeder 25, die gegen den Aufzeichnungskopf 2 drückt, wird der Aufzeichnungskopf 2 aufgrund der Reaktionskraft nicht von dem flexiblen Kabelkissen 30 versetzt.
- Um einen sicheren elektrischen Kontakt und eine bevorzugte Aufzeichnungsqualität zu erreichen, ist es notwendig, den Träger 1, das flexible Kabelkissen 30, das flexible Kabel 11, den Kopfkontaktbereich 31 und den Kopfpatronen 4 exakt zueinander zu positionieren. Deshalb sind diese Teile folgendermaßen aufgebaut:
- Die zwei Positionierstifte 28 des Trägers 1 dienen als Referenzpunkte, wobei ein Positionierstift 28a in die Positionierlöcher 30a, 11a und 31a eingepaßt ist, während der andere Positionierstift 28b in die Positionierlöcher 30a, 11b und 31b eingreift. Hierdurch wird die Positionierung in den Pfeilrichtungen a und b in Fig. 4 vervollständigt.
- Anschließend wird der Aufzeichnungskopf 2 in Pfeilrichtung a in Fig. 3 angedrückt, bis die Anschlagkontaktbereiche 31c des Kopfkontaktabschnitts 31 in Berührung mit den Stirnflächen der Anschläge 29 gelangen. Hierdurch wird die Position des Aufzeichnungskopf 2 in Pfeilrichtung c in Fig. 4 endgültig festgelegt.
- Wie in Fig. 5 gezeigt ist, sind die Anschläge 29 derart ausgebildet, daß sie in bezug auf die Transportrichtungen X&sub1; und X2 einer vorbestimmten Neigung A aufweisen. Wenn daher der Aufzeichnungskopf 2 an den Träger 1 positioniert ist, sind die Düsen (die Austragöffnungen oder Düsenöffnungen) #1 bis #m, die in einem vorbestimmten Mittenabstand in Y-Richtung angeordnet sind, bezüglich der Länge H der angeordneten Düsen um einen vorbestimmten Betrag d geneigt. Außerdem ist der Abstand G zwischen den Anschlägen 29 größer als die Länge H, damit der vorbestimmte Wert d genau beibehalten wird.
- Im folgenden wird der Aufbau sowie die elektrische Schaltung eines Informationsprozessors beschrieben, der mit dem oben beschriebenen Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät ausgerüstet ist.
- Fig. 6 zeigt schematisch einen Informationsprozessor 50, der mit dem Aufzeichnungsgerät nach Fig. 1 ausgestattet ist. Der Informationsprozessor 50 ist ein von Hand tragbarer Personal-Computer. Der Informationsprozessor 50 ist aufgebaut aus einer Aufzeichnungsvorrichtung 33, die das oben erläuterte Tintenstrahl-Aufzeichnungsgerät enthält, einer Tastatur 51 und einer Anzeige 35. Die Tastatur 51 besitzt zum Eingeben von Buchstaben, Figuren, Zeichnungen und dgl. Tasten 511, außerdem Funktionstasten 512 zum Eingeben verschiedener Befehle. Die Anzeige 35 besitzt einen Anzeigeschirm 351 zum Darstellen verarbeiteter Information.
- Der Drucker 33 besitzt ein Fenster 331 aus transparentem Kunststoff, durch das die Bewegung der Kopfpatrone 4 betrachtet werden kann. Das Fenster 331 läßt sich öffnen, um den Tintentank oder dgl. austauschen zu können. Tasten 332, 333 etc. dienen zum Anweisen einer Erholungsverarbeitung, eines Papiertransports oder dgl. In einen Schlitz 512 unterhalb der Tastatur 51 kann eine Floppy-Disc eingeführt werden.
- Die Anzeige 35 ist in Pfeilrichtung b in Fig. 6 drehbar ausgebildet und läßt sich mit der Tastatur 51 zusammenklappen, wenn der Informationsprozessor 50 transportiert werden soll. Weiterhin ist die Tastatur 51 in Pfeilrichtung a in Fig. 6 schwenkbar, was das Einrichten von Aufzeichnungspapier 14 in dem Aufzeichnungsgerät 33 erleichtert.
- Fig. 7 ist ein Blockdiagramm des Aufbaus der Steuerschaltungen des oben erläuterten Informationsprozessors 50 und des dazugehörigen Druckerteils 33.
- Als erstes soll die Steuerschaltung des Druckerteils 33 beschrieben werden. Ein Bezugszeichen 36 bezeichnet eine Steuerung für eine Hauptsteuereinrichtung. Eine CPU 37 ist z. B. ein Mikrocomputer und führt die Verarbeitungsprozedur auf der Seite des Druckers aus, die weiter unten im einzelnen beschrieben wird. Ein RAM 38 besitzt Betriebsbereiche für die erwähnte Verarbeitungsprozedur. Ein ROM 39 speichert Programme entsprechend der Verarbeitungsprozedur. Ein Timer 40 bildet Zeitsteuerungsabläufe, die für den Aufzeichnungsvorgang durch den Druckerteil 33 mit dem Ausführungszyklus der CPU 37 erforderlich sind. Ein Schnittstellenbereich 41 verbindet Signale von der CPU 38 mit einem Host-Teil.
- Ein Bezugszeichen 42 kennzeichnet einen Treiberabschnitt des Druckerteils 33. Ein Kopfdetektorabschnitt 43 erfaßt Informationen des Aufzeichnungskopfs 2, z. B. das Vorhandensein oder das Fehlen des Aufzeichnungskopfs 2, den Typ des Auf zeichnungskopfs 2, den Ausgangswert jedes Fühlers zum Erfassen der Temperatur des Aufzeichnungskopfs 2, das Ausgangssignal des Sensors zum Erfassen des Vorhandenseins und Fehlens von Tinte im Tintentank 3. Ein Zeilenpuffer 44 speichert Aufzeichnungsdaten für den Aufzeichnungskopf 2. Ein Kopftreiber 45 liefert Treibersignale und elektrische Energie an den Aufzeichnungskopf 2. Motortreiber 46, 46b und 46c liefern notwendige Signale und elektrische Leistung für den Trägermotor 9, die Stirnräder 18 und einen automatischen Papiertransportmotor 48. Ein Sensorabschnitt 47 erfaßt Ausgangssignale von dem Ausgangsstellungsfühler 22, dem Papierfühler 21, einem Papiervorschub-Anfangsfühler 49a und einem Papiertransportschalterfühler 49b.
- Im folgenden wird die Steuerschaltung des Host-Abschnitts des Druckprozessors beschrieben. Der Host-Abschnitt besitzt eine CPU 501 zum Ausführen der Verarbeitung auf der Seite des Host-Abschnitts. Ein ROM 503 speichert seine Verarbeitungsprozedur und Schriftspeicherdaten. Ein RAM 502 besitzt einen Bereich zum Entwickeln von Textdaten und Bilddaten, zusätzlich zu einem Betriebsbereich.
- Die CPU 501 veranlaßt die Anzeige 35 zur Anzeige einer vorbestimmten Darstellung, während die Zufuhr und der Empfang von Signalen bezüglich des Druckerabschnitts 33 abgewickelt wird. Ein externer Speicher 506 ist z. B. als FDD-, HDD- oder RAM-Karte ausgebildet. Eine externe Schnittstelle 505 dient zur Kommunikation mit anderen Informationsprozessoren oder zur Steuerung von Peripheriegeräten, indem sie an deren Bus angeschlossen wird.
- Außerdem ist eine (nicht gezeigte) Energiequelle zur Bereitstellung von elektrischer Energie für die obigen Steuerschaltungen vorgesehen. Es handelt sich z. B. um eine aufladbare Batterie, eine Wegwerf-Trockenzelle oder einen Gleichrichter für die Wechselspannungsquelle, wenn der Informationsprozessor ortsfest betrieben wird.
- Obschon die Aufzeichnung auf dem Aufzeichnungsmaterial (Papier) 14 in der Aufzeichnungsvorrichtung mit Hilfe der oben beschriebenen Steuerschaltungen erfolgt, wird im folgenden die Ausstoßsteuerung des Aufzeichnungskopfs 2 schematisch anhand des Impulsdiagramms in Fig. 8 erläutert.
- Fig. 8 veranschaulicht das Impulsdiagramm für den Zeitpunkt des Tintenausstoßes aus dem Aufzeichnungskopf 2, während der Träger 1 eine Abtastbewegung in Richtung X1 ausführt (vgl. Fig. 1 und 5).
- Aus den Düsen #&sub1; bis #m des Aufzeichnungskopfs 2 wird sukzessive in der Reihenfolge von #&sub1; bis #m Tinte ausgestoßen. t&sub1; repräsentiert die Zeitdifferenz zwischen den Ausstoßvorgängen der Düsen #&sub1; und #&sub2;. tm1 repräsentiert die Zeitdifferenz zwischen den Ausstoßvorgängen der Düsen #&sub1; und #m. tZyklus bedeutet einen Ausstoßzyklus aus ein und derselben Düse. Vorzugsweise werden die Zeitdifferenzen zwischen benachbarten Düsen gleichmäßig eingestellt. Dies führt zu der Beziehung 8m-1 = (m - 1) · t&sub1;. Während der Träger 1 in Pfeilrichtung X1 mit einer Geschwindigkeit von R/tZyklus läuft, wird der Tintenausstoß mit tm-1 0 d · t Zyklus/R durchgeführt, was die Neigung d der Düsen (vgl. Fig. 5) ebenso aufhebt, wie die Zeitdifferenz tm-1 der Ausstoßvorgänge der Düsen aufhebt, um dadurch ein neigungsloses Drucken zu ermöglichen.
- Im folgenden werden Austauschvorgänge für den Aufzeichnungskopf 2 und den Tintentank 3 des Tintenstrahldruckers anhand der Fig. 9 bis 12 erläutert.
- Fig. 9 ist eine perspektivische Ansicht, die schematisch den Aufzeichnungskopf 2 und den Tintentank 3 zeigt.
- In Fig. 9 ist der Tintentank 3 mit Eingriffsklauen 301 ausgestattet, der Aufzeichnungskopf 2 besitzt Rastlöcher 201, die den zugehörigen Eingriffsklauen 301 gegenüberstehen. Ein Kopfmarkierer 17a dient zum Erleichtern des Abnehmens des Aufzeichnungskopfs 2 von dem Träger 1.
- In dem Tintentank 3 ist keine Tintentank-Führungsnut vorgesehen.
- Fig. 10 ist eine schematische Draufsicht auf den Kopfpatronenteil des Aufzeichnungskopfs 2 und den Tintentank gemäß Fig. 9 sowie den Trägerabschnitt.
- In Fig. 10 lagert der Träger 1 den Aufzeichnungskopf 2 und den Tintentank 3, und er vollzieht Abtastbewegungen in Richtungen X&sub1; und X&sub2;, wie oben erwähnt wurde. Der Kopfhebel 23 dient zum Haltern und zum Abnehmen des Aufzeichnungskopfs 2. Der Tintentankhebel 24 dient zum Haltern oder zum Abnehmen des Tintentanks 3. Kopfhalter 117 drängen gegen den Aufzeichnungskopf 2. Die Kopfdruckfedern 25 befinden sich zwischen Achsstummeln 102a des Trägers 1. Die Kräfte der Kopfandrückfedern 25 werden über Druckabschnitte 117b der Kopfhalter 117 auf Druckaufnahmeabschnitte 2a des Aufzeichnungskopfs 2 übertragen. Ein Tintentankhalter 118 bewirkt, daß der Tintentank 3 sich entsprechend der Betätigung des Tintentankhebels 24 bewegt, und er besitzt vorderseitige Einwirkabschnitte 118a, die auf einen seitlichen Endabschnitt 3a des Tintentanks 3 einwirken, außerdem einen hinteren Einwirkabschnitt 118b zum Einwirken auf einem seitlichen Endabschnitt 3b des Tintentanks 3.
- Fig. 11 ist eine perspektivische Ansicht, die den Vorgang des Abnehmens sowohl des Aufzeichnungskopfs 3 als auch des Tintentanks 3 gemäß Fig. 9 als Einheit darstellt.
- In diesem Fall wird der Kopfhebel 23 in Richtung a verschwenkt, damit er in die Position hochgestellt wird, die in Fig. 11 dargestellt ist. Während dieser Zeit bewegen an dem Kopfhebel 23 befindliche Steuerkurven die Kopfhalter 117 in Richtung b, um zu veranlassen, daß die Andrückkräfte der Kopfandrückfedern 25, die den Aufzeichnungskopf 2 über die Kopfhalter 117 angedrückt haben, gelöst werden. Außerdem bewegt der Kopfhebel 23 den Tintentankhalter 118 in Richtung b. Zu dieser Zeit werden die vorderen Einwirkabschnitte 118a des Tintentankhalters 118 in Berührung gebracht mit dem seitlichen Endabschnitt 3a des Tintentanks 3 auf der Seite des Aufzeichnungskopfs 2 und in Richtung b bewegt, mit der Folge, daß der Aufzeichnungskopf 2 und der Tintentank 3 als Bewegungseinheit in Richtung b bewegt werden. In diesem Zustand sind der Aufzeichnungskopf 2 und der Tintentank 3 als einheitlicher Körper in Richtung c bewegbar. Sie können dann dadurch von dem Träger 1 abgenommen werden, daß die Kopfflasche 17a ergriffen und angehoben wird. Andererseits können der Aufzeichnungskopf 2 und der Tintentank 3 dadurch vereint und von dem Träger 1 aufgenommen werden, daß der oben erläuterte Abnahmevorgang in umgekehrter Reihenfolge ausgeführt wird.
- Fig. 12 ist eine perspektivische Ansicht, die den Vorgang des Abnehmens des Tintentanks 3 von dem Träger 1 getrennt von dem Aufzeichnungskopf 2 veranschaulicht.
- In diesem Fall wird der Tankhebel 24 in Richtung a gedreht, um in eine vorbestimmte Position angehoben zu werden. Zu diesem Zeitpunkt bewegen an dem Tankhebel 24 befindliche Steuerkurven den Tintentankhalter 118 in Richtung b, bewegen allerdings nicht die Kopfhalter 117, wodurch der Aufzeichnungskopf 2 durch die Kopfandrückfedern 25 angedrückt bleibt. Da zu diesem Zeitpunkt die vorderseitigen Einwirkbereiche 118a des Tintentankhalters 118 in Berührung mit dem seitlichen Endabschnitt 3a des Tintentanks 3 gebracht und mit diesem bewegt werden, löst sich der Tintentank 3 von dem Aufzeichnungskopf 2 und wird in Richtung b bewegt. In diesem Zustand ist der Tintentank in Richtung c beweglich. Anschließend kann der Tintentank 3 durch Hochheben von dem Träger 1 abgenommen werden. Wenn andererseits der Tintentank 3 in den Tintentankhalter 118 eingesetzt und der Tankhebel 24 entgegen der Richtung a verschwenkt wird, bewegen die Steuerkurven des Tankhebels 24 den Tintentankhalter 118 entgegen der Richtung b. Zu diesem Zeitpunkt wird der rückwärtige Einwirkbereich 118b des Tintentankhalters 118 in Berührung mit dem seitlichen Endabschnitt 3b des Tintentanks 3 gebracht und mit diesem bewegt. Im Ergebnis ist der Tintentank 3 entgegen der Richtung b bewegt, so daß der Tintentank 3 mit dem Aufzeichnungskopf 2 gekoppelt wird. Auf diese Weise wird der Tintentank 3 angeschlossen und gehalten.
- Als nächstes wird unter Bezugnahme auf die Fig. 13 bis 15 eine Treibersteuerung des Trägermotors 9 nach Fig. 7 einer ersten Ausführungsform der Erfindung erläutert.
- Bei dieser Ausführungsform führt ein als der Trägermotor 9 verwendete Schrittmotor beim Aufzeichnen einer Halbschritt- Anregung durch, während er beim Antreiben eines Erholungssystems einen Mikroschritt-Antrieb durchmacht. Im Fall der Halbschritt-Anregung läßt sich der Schrittmotor mit höherer Geschwindigkeit drehen, wobei sein Rauschen geringer ist als bei der Zweiphasen-Anregung. Außerdem ist es möglich, höhere Drehmomente, eine höhere Auflösung und weniger Rauschen bei dem Mikroschritt-Antrieb zu erzielen.
- Fig. 13 ist ein Diagramm, welches die Relation zwischen Drehmomenten und der Anzahl von Umdrehungen für den Fall veranschaulicht, daß dieser Schrittmotor angeregt wird Zweiphasen-Anregung (strichpunktierte Linie), die Halbschrittanregung und den Mikroschrittantrieb.
- Der Mikroschrittantrieb ist dazu ausgebildet, das Erholungssystem anzutreiben, die Halbschritterregung dient für die Aufzeichnung bei dieser Ausführungsform. Obschon bei der konventionellen Aufzeichnungsvorrichtung zur Zeit der Zweiphasen-Erregung ein Motor mit einer in Fig. 13 durch eine gestrichelte Linie angedeuteten Kennlinie eingesetzt werden muß, kann ein Motor mit einer Kennlinie gemäß einer strichpunktierten Linie bei der Zweiphasen-Erregung verwendet werden. Das heißt: es besteht die Möglichkeit, für den Trägermotor 9 einen kleineren Schrittmotor mit geringerer Ausgangsleistung zu verwenden, verglichen mit der konventionellen Aufzeichnungsvorrichtung.
- Der Erregungsmodus für den Trägermotor 9 der ersten Ausführungsform wird durch die in Fig. 14 dargestellte Prozedur festgelegt.
- Bei Erhalt eines neuen Befehls beurteilt die CPU 37 die Art des Befehls, um den Erregungsmodus festzulegen.
- Fig. 14 ist ein Flußdiagramm, welches diese Verarbeitungsprozedur zeigt.
- Im Schritt S141 wird die Aufzeichnungs-Ausgangsstellung (HP) auf 0 gesetzt, und die X&sub1;-Richtung in Fig. 1 wird auf plus eingestellt. Anschließend wird der Zählwert N des laufenden Treiberimpulses gezählt.
- Wenn N < 0 und der Träger 1 sich in der Zone des Erholungssystems befindet, ist der Anregungsmodus der Mikroschrittantrieb (Schritt S142) und die Prozedur ist beendet.
- Wenn andererseits N > 0 und der Träger 1 sich in der Druckzone befindet, wird die Halbschritterregung ausgewählt (Schritt S143), und die Prozedur wird beendet.
- Wenn N = 0 und der Träger 1 sich in der Aufzeichnungs-HP-Position befindet, geht die Prozedur zum Schritt S144, wo die Art des empfangenen Befehls untersucht wird. Handelt es sich bei dem empfangenen Befehl um einen Befehl des Erholungssystems, so wird zur Beendigung der Prozedur der Mikroschrittantrieb (Schritt S142) ausgewählt. Falls nicht, wird zur Vervollständigung die Prozedur die Halbschritterregung (Schritt S143) ausgewählt.
- Fig. 15 ist ein Diagramm, welches die Relation zwischen der Trägerposition, der Anzahl von Umdrehungen des Motors und dem Drehmoment des Motors bezüglich des Treiberimpuls-Zählwerts N veranschaulicht.
- Wie in Fig. 15 dargestellt, wird, wenn sich der Träger 1 in der Aufzeichnungs-Ausgangsposition (HP) (N = 0) befindet und die CPU 37 den Befehl des Aufzeichnungssystems empfangen hat, der Erregungsmodus für den Trägermotor 9 auf die Halbschritterregung eingestellt. Dann wird der Trägermotor 9 für eine vorbestimmte Zeitspanne beschleunigt und anschließend mit konstanter Geschwindigkeit betrieben.
- Wenn außerdem der Träger 1 sich in der Aufzeichnungs-HP (N = 0) befindet und die CPU 37 den Befehl von dem Erholungssystem empfangen hat, stellt die CPU 37 den Erregungsmodus des Trägermotors 9 auf den Mikroschrittantrieb ein. Anschließend, nachdem der Träger 1 in die Erholungssystem-Ausgangsstellung (HP) bewegt wurde, wird der Trägermotor 9 solange gedreht, bis er über eine Kupplung mit einer Vorrichtung des Erholungssystems verbunden ist. Anschließend wird der Trägermotor 9 weitergedreht, damit die Vorrichtung des Erholungssystems mit dem Abstreifvorgang beginnt.
- Obschon der Trägermotor 9 als Energiequelle für das Erholungssystem bei der ersten Ausführungsform verwendet wird, kann der Trägermotor 9 als Papiervorschubmotor eingesetzt werden, indem der Trägermotor 9 mittels Mikroschrittantrieb betrieben wird.
- Wie aus der obigen Beschreibung ersichtlich ist, läßt sich der Trägermotor gemäß der ersten Ausführungsform der Erfindung miniaturisieren, was zur Miniaturisierung des gesamten Aufbaues der Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung beiträgt.
- Anhand der Fig. 16 bis 20 wird eine Treibersteuerung des Trägermotors 9 nach Fig. 7 einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erläutert.
- Fig. 16 ist ein Diagramm, welches die Geschwindigkeitsänderung des Trägermotors 9 zeigt, wenn der Druckvorgang auf der gesamten maximalen Druckzone erfolgt. Die Breite der maximalen Druckzone ist die maximal bedruckbare Breite auf den Druckbögen, die z. B. die Größe A4 haben. Die Beschleunigungskurve läuft rasch über eine Strecke (L1min) zwischen der Aufzeichnungs-Ausgangsstellung und der maximalen Druckzone, verglichen mit der herkömmlichen Ausführung.
- Die rasche Beschleunigungskurve besteht aus einem extrem schnellen Abschnitt und einem vergleichsweise sanften Beschleunigungsabschnitt. Hierdurch ist es möglich, die Geschwindigkeit in der maximalen Druckzone zu reduzieren.
- Außerdem ist eine schnelle Verzögerungskurve über eine Strecke (L2min) zwischen der maximalen Druckzone und dem rechten Ende (Xmax) der Trägerlaufzone gezeigt.
- Durch Auswahl der schnellen Beschleunigungs- und der schnellen Verzögerungskurve gemäß obiger Erläuterung läßt sich nicht nur die Änderung der Geschwindigkeit in der Druckzone erreichen, sondern auch eine Verkürzung der Strecken für den Beschleunigungs- und den Verzögerungsbereich.
- Bei der zweiten Ausführungsform besteht die schnelle Beschleunigungskurve aus den beiden Abschnitten, wie oben erläutert, kann jedoch auch aus nur einem Abschnitt bestehen (eine Folge von gekrümmten Linien, die teilweise einen ge streckten Abschnitt oder eine Gerade enthalten), oder sie kann einen linear beschleunigten Abschnitt und einen nicht beschleunigten Abschnitt enthalten. Der Grund hierfür ist der, daß eine mehr oder weniger starke Änderung der Geschwindigkeit in den Endbereichen der maximalen Druckzone kein Hindernis für übliche Druckvorgänge ist, wenn eine linke und eine rechte Grenze auf den Druckbögen bei den üblichen Drucken vorhanden sind.
- Fig. 17 zeigt die Geschwindigkeitsänderung des Trägermotors 9, wenn das Drucken in einer Druckzone erfolgt, deren Breite der B5-Größe entspricht. Da in diesem Fall ein Beschleunigungsbereich L&sub1; und ein Verzögerungsbereich L&sub2; wie beim herkömmlichen Drucker vor und nach der Druckzone vorhanden sind, können die Beschleunigungs- und Verzögerungskurven die gleichen wie im Stand der Technik sein (normale Beschleunigungs- und Verzögerungskurven).
- Als nächstes wird ein Verfahren zum Festlegen der Beschleunigungskurve des Trägermotors 9 beim Drucken gemäß der zweiten Ausführungsform erläutert.
- Die CPU 37 legt die Beschleunigungskurve durch eine in Fig. 18 dargestellte Prozedur fest.
- Zunächst wird im Schritt S151 die Beschleunigungsstrecke l&sub1; (die Anzahl von Impulsen) zwischen einer vorhandenen Halteposition (der Anzahl von Impulsen) des Trägers und der nächsten Druck-Startposition (der Anzahl von Impulsen) festgelegt.
- Danach wird l&sub1; im Schritt S152 verglichen mit der normalen Beschleunigungsstrecke L&sub1;. Wenn dann im Schritt S153 l&sub1; den Wert L&sub1; oder mehr aufweist, wird die Beschleunigungskurve auf die normale Beschleunigungskurve eingestellt, um die Prozedur zu beenden.
- Wenn im Schritt S152 l&sub1; kleiner als L&sub1; ist, geht die Prozedur zum Schritt S154, und die Beschleunigungskurve wird auf die schnelle Beschleunigungskurve eingestellt, um dadurch die Prozedur zu beenden.
- Außerdem bestimmt die CPU 37 während des Laufs des Trägers die Verzögerungskurve durch die in Fig. 19 dargestellte Prozedur.
- Als erstes wird im Schritt S161 die Verzögerungsstrecke l&sub2; zwischen der Druck-Endposition (der Anzahl von Impulsen) und der Anhalteposition Xmax des Trägers berechnet.
- Danach wird l&sub2; im Schritt S162 mit der normalen Verzögerungsstrecke L&sub2; verglichen. Wenn dann im Schritt S163 l&sub2; den Wert L&sub2; oder mehr aufweist, wird die Verzögerungskurve auf die normale Verzögerungskurve eingestellt, um dadurch die Prozedur zu beenden.
- Wenn im Schritt S162 l&sub2; kleiner ist als L&sub2;, geht die Prozedur zum Schritt S164, und die Verzögerungskurve wird auf die schnelle Verzögerungskurve eingestellt, um dadurch die Prozedur abzuschließen.
- Als nächstes wird ein Beispiel des Druckvorganges durch Auswahl der Beschleunigungs- und Verzögerungskurven anhand der Fig. 20 erläutert. Als erstes wird beim Drucken einer ersten Zeile A&sub1;, B&sub1;, C&sub1;, ... Z&sub1; der Druckvorgang in der gesamten maximalen Druckzone ausgeführt, so daß l&sub1; < L&sub1; und l&sub2; < L&sub2;. Daher wird die schnelle Beschleunigungskurve sowie die schnelle Verzögerungskurve ausgewählt.
- Beim Drucken einer zweiten Zeile A&sub2;, B&sub2;, C&sub2;, ... Z&sub2;, ist l&sub1; > L&sub2; und l&sub2; < L&sub2;, so daß die normale Beschleunigungskurve und die schnelle Verzögerungskurve ausgewählt werden. Beim Drucken einer dritten Zeile A&sub3;, B&sub3;, C&sub3;, ... Z&sub3;, ist l&sub1; > L&sub1; und l&sub2; > L&sub2;, so daß die normale Beschleunigungskurve und die normale Verzögerungskurve ausgewählt werden.
- Bei der zweiten Ausführungsform der Erfindung gemäß obiger Beschreibung wird die Beschleunigungskurve abhängig von dem Abstand zwischen der laufenden Position des Trägers und der nächsten Druck-Startposition ermittelt, und die Verzögerungskurve wird abhängig vom Abstand zwischen der Druck-Endposition und der Anhalteposition des Trägers ermittelt, so daß die Steuerung von Beschleunigung und Verzögerung des Trägers entsprechend dem aktuellen Druckbereich erfolgen kann. Im Ergebnis lassen sich Beschleunigungs- und Verzögerungsbereiche für den Träger im Vergleich zu der konventionellen Auszeichnungsvorrichtung verkleinern, was beiträgt zur Verringerung der Breite der Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung.
- Als nächstes wird eine Treibersteuerung für den in Fig. 7 gezeigten Trägermotor gemäß einer dritten bevorzugten Ausführungsform anhand der Fig. 21 bis 27 erläutert.
- Obschon das Drucken durch den Druckerteil 33 auf dem Aufzeichnungsmaterial (Papier) 14 mit Hilfe der in Fig. 7 gezeigten elektrischen Schaltung erfolgt, soll zunächst eine Ausgangsstellung- Initialisierungsprozedur für den Träger 1 und ein Abnormalitäts-Erkennungsprozeß anhand der Fig. 21 erläutert werden.
- Wenn die Energiequelle für den Druckerteil 33 eingeschaltet wird, wird die Ausgangsstellungs-Initialisierungsprozedur ausgeführt, um eine Referenzposition des Trägers 1 festzulegen. Zunächst beurteilt im Schritt S11 die CPU 37, ob der Ausgangsstellungs-Sensor (im folgenden HP-Sensor genannt) 22 ein- oder ausgeschaltet ist. Ist er eingeschaltet, geht die Prozedur zum Schritt S12, wo K-Impulse an den Trägermotor 9 gelegt werden, um den Träger 1 im Hinblick auf die Länge der Unterbrechnungsplatte 1A in Richtung der Druckzone zu bewe gen (in X&sub1;-Richtung). Dann wird im Schritt S13 erneut gefragt, ob der HP-Sensor ein oder aus ist. Ist er aus, geht die Prozedur zum Schritt S15, ist er ein, wird ein abnormaler Zustand des Transportmechanismus des Trägers 1 oder des Trägermotors 9 unterstellt, so daß im Schritt S14 eine vorbestimmte Fehlerbehandlung erfolgt.
- Wenn andererseits in den Schritten S11 und S13 der HP-Sensor 22 aus ist, wird im Schritt S15 der Träger 1 um einen Impuls für den Trägermotor 9 in Richtung Ausgangsstellung (X&sub2;-Richtung) bewegt. Dann wird im Schritt S16 der Ein- oder Aus-Zustand des HP-Sensors abgefragt, und es wird wiederholt ein Ein-Impuls-Antrieb durchgeführt, bis der HP-Sensor 22 eingeschaltet wird. Ist der HP-Sensor 22 eingeschaltet, geht die Prozedur zum Schritt S17, wobei diese Stellung des Trägers 1 abgespeichert wird, und der Träger 1 dann durch L-Impulse weiter in Richtung Ausgangsstellung bewegt und angehalten wird. Diese Anhalteposition wird eingestellt als Ausgangsstellungs-Impulsstellung 0.
- Nach Beendigung des oben erläuterten Ausgangsstellungs- Initialisierungsvorgangs wird eine durch den mechanischen Fehler des Träger-Transportmechanismus verursachte Abweichung G durch eine in dem Flußdiagramm in Fig. 22 erläuterte Prozedur gemessen. Das heißt: nachdem der Träger 1 in die Ausgangsstellungs-Impulsposition bewegt worden ist, wird der Träger 1 im Schritt S22 in eine Richtung des Mechanismusfehler verschoben. Dies geschieht dadurch, daß der Träger 1 durch A-Impulse in Vorwärtsrichtung (in Richtung X&sub1;) bewegt wird, um anschließend durch A-Impulse in die Rückwärtsrichtung (X&sub2;-Richtung) bewegt zu werden. Dann wird im Schritt S23 der Träger 1 aus der Impulsposition 0 soweit in Vorwärtsrichtung bewegt, bis eine Grenzstellung B des Trägerlaufbereichs (vgl. Fig. 23) erreicht ist, in dem ein Impuls nach dem anderen geliefert wird, und es wird eine Impulsposition S1 gemessen, in der der HP-Sensor 22 vom Ein- Zustand in den Aus-Zustand wechselt. Weiterhin wird im Schritt S24 der Träger 1 aus der Grenzimpulsposition B heraus in Rückwärtsrichtung bewegt, und es wird eine Impulsstellung S&sub2; gemessen, in der der HP-Sensor vom Aus-Zustand in den Ein-Zustand wechselt. Dann wird im Schritt S25 die aus den Impulspositionen S&sub1; und S&sub2; gewonnene Abweichung gemäß der Gleichung G = S&sub1; - S&sub2; ermittelt. Die Abweichung G kann als Korrektur für die Aufzeichnungspositions-Einstellung zwischen Vorwärts- und Rückwärtslauf hergenommen werden. Anschließend erfolgt die Aufzeichnung mit Hilfe des Aufzeichnungskopfs 2 an dem Träger 1, indem die Anzahl der Treiberimpulse des Trägermotors 9 auf der Grundlage der Ausgangsstellungs-Impulsposition 0 gezählt wird, um die Bewegungsstrecke des Trägers 1 abzuschätzen und die Aufzeichnungs-Startposition und dgl. zu steuern.
- Als nächstes wird eine Prozedur für eine Beurteilung auf einer abnormalen Trägerposition erläutert (im folgenden als Fehlerprüfung bezeichnet), während sich der Träger 1 bewegt, wozu auf das Impulsdiagramm der Fig. 23 und das Flußdiagramm der Fig. 24 Bezug genommen wird.
- Im Schritt S31 wird die Ausgangsstellungs-Impulsposition 0 als Bezug gewählt, und an den Trägermotor 9 wird ein Treiberimpuls gesendet. Der Treiberimpuls wird im Schritt S32 als eine Motorimpulsposition gezählt. Zum Beispiel wird der Treiberimpuls nach oben gezählt, wenn in Vorwärtsrichtung gefahren wird, er wird nach unten gezählt, wenn in Rückwärtsrichtung gefahren wird. In dem Schritt S33 oder dem Schritt S36 wird ermittelt, ob die Impulsposition, wie sie gemäß obiger Erläuterung gezählt wurde, größer ist als eine Untergrenze P&sub1; oder eine Obergrenze P&sub2; eines vorbestimmten Bereichs.
- Im folgenden sollen die Untergrenze P&sub1; und die Obergrenze P&sub2; des vorbestimmten Bereichs erläutert werden. Wie oben erwähnt, wird davon ausgegangen, daß der Ausgangspegel des HP- Sensors 22 an der Impulsposition S&sub1; bei Vorwärtslauf und bei der Impulsposition S&sub2; bei Rückwärtslauf wechselt. Diese Stellungen können sich aufgrund des mechanischen Fehlers des Transportmechanismus für den Träger 1, die Lagerabweichung des Rotors des Trägermotors, die Hysterese des HP-Sensors 22 und dgl. verlagern, so daß es möglicherweise zu einer Fehlbeurteilung kommt, wenn die Einschätzung nur auf der Grundlage der Impulspositionen S&sub1; und S&sub2; erfolgt. Um diese Fehler aufzuheben, werden ± n Sonderimpulse auf beiden Seiten der Abweichung das G hinzugefügt um einen vorbestimmten Bereich festzulegen. Die untere und die obere Grenzposition dieses vorbestimmten Bereichs werden auf P&sub1; bzw. P&sub2; eingestellt.
- Im Schritt S33 wird eine Schrittposition des Trägermotors 9, die eine abgeschätzte Stellung des Trägers 1 repräsentiert, mit der unteren Grenzposition P&sub1; verglichen. Wenn die Schrittposition gleich oder kleiner ist als P&sub1;, geht die Prozedur zum Schritt S34, und es wird ermittelt, ob der HP- Sensor aus ist oder nicht. Ist er eingeschaltet, ist dies ein normaler Zustand, so daß die Fehlerprüfroutine als normal abgeschlossen wird. Wenn hingegen die Schrittposition kleiner ist als die untere Grenzposition P&sub1; und der HP-Sensor 22 ausgeschaltet ist, handelt es sich um einen Zustand, der nicht auftreten darf. Folglich wird dies als abnormal eingestuft, und in Schritt S35 erfolgt eine Fehlerbehandlung.
- Wenn außerdem die Schrittposition größer ist als die untere Grenzposition P&sub1; geht die Prozedur zum Schritt S36, und es wird ermittelt, ob die Schrittposition größer ist als die obere Grenzposition O&sub2;. Wenn sie größer ist, geht die Prozedur S37, und es wird ermittelt, ob der HP-Sensor 22 eingeschaltet ist oder nicht. Ist er ausgeschaltet, entspricht dies dem Normalzustand und die Fehlerprüfroutine wird beendet. Ist er hingegen eingeschaltet, so ist dies ein unzulässiger Zustand. Folglich wird dies als abnormal eingestuft, ähnlich wie oben erläutert, und im Schritt S38 erfolgt eine Fehlerbehandlung.
- Wenn im Schritt S36 die Schrittimpulsposition kleiner ist als die obere Grenzposition P&sub2;, d. h., wenn die Schrittimpulsposition innerhalb des vorbestimmten Bereichs zwischen der unteren Grenzposition P&sub1; und der oberen Grenzposition P&sub2; liegt, wird die Fehlerprüfroutine ohne Ergebnis beendet. Wenn also die Schrittposition in dem vorbestimmten Bereich liegt, der die Impulspositionen S&sub1; und S&sub2; beinhaltet, wo möglicherweise Fehlbeurteilungen vorkommen können, so wird die Beurteilung abgeschlossen, und die Zuverlässigkeit der Beurteilung ist gewährleistet.
- Bei der oben erläuterten dritten Ausführungsform erfolgt eine Beurteilung annormal/normal außerhalb des vorbestimmten Bereichs im Vergleich mit dem Zustand des Ausgangspegels des HP-Sensors 22, die Beurteilung kann aber auch in der Weise vorgenommen werden, daß geprüft wird, ob der Ausgangspegel des HP-Sensors 22 innerhalb des vorbestimmten Bereichs zwischen Obergrenze und Untergrenze P&sub1; und P&sub2; wechselt oder nicht. Wenn in diesem Fall der Ausgangspegel des HP-Sensors 22 innerhalb des vorbestimmten Bereichs nicht umgeschaltet wird, so wird dies als abnormaler Zustand eingestuft.
- Im folgenden wird eine weitere Prozedur für den Abnormalitäts-Beurteilungsprozeß bei der dritten Ausführungsform der Erfindung anhand des in Fig. 25 gezeigten Impulsdiagramms und des in Fig. 26 gezeigten Flußdiagramms erläutert.
- Obschon der vorbestimmte Bereich dadurch bestimmt wird, daß zusätzliche ± n.Impulse auf beide Seiten der Abweichung G bei der obigen Prozedur der Abnormalitätsbeurteilung festgelegt wird, werden zusätzliche ± Sa-Impulse auf die Impulspositionen S&sub1; und S&sub2; addiert, um einen vorbestimmten Bereich für den Vorwärtslauf und einen vorbestimmten Bereich für den Rückwärtslauf bei dieser Prozedur festzulegen, wodurch sich die Genauigkeit der Fehlerprüfung steigern läßt.
- Als erstes wird im Schritt S41 ein Treiberimpuls an den Schrittmotor 9 gesendet. Dann wird im Schritt S42 eine Verschiebungsrichtung des Trägermotors 9 ermittelt. Handelt es sich um die Vorwärtsrichtung geht die Prozedur zum Schritt S43, wo ein Impuls auf die laufende Impulsposition addiert wird. Als nächstes wird im Schritt S44, wenn die Impulsposition gleich oder kleiner ist als (S&sub1; - Sa) und der HP-Sensor 22 ausgeschaltet ist, oder wenn die Impulsposition gleich oder größer ist als (S&sub1; + Sa) und der HP-Sensor 22 eingeschaltet ist, eine Fehlerbehandlung durchgeführt. Allerdings erfolgt keine Beurteilung innerhalb des vorbestimmten Bereichs für den Vorwärtslauf, der die Impulsposition S&sub1; enthält.
- Wenn im Schritt S42 die Rückwärtsrichtung ermittelt wird, geht die Prozedur zum Schritt S45, wo ein Impuls von der laufenden Impulsposition abgezogen wird. Wenn dann im Schritt S46 die Impulsposition gleich oder kleiner ist als (S&sub2; - Sa) und der HP-Sensor 22 ausgeschaltet ist, oder wenn die Impulsposition gleich oder größer ist als (S&sub2; + Sa) und der HP-Sensor 22 eingeschaltet ist, eine Fehlerbehandlung durchgeführt. Keine Beurteilung erfolgt hingegen in dem vorbestimmten Bereich für den Rückwärtslauf, der die Impulsposition S2 enthält.
- Anhand des Flußdiagramms in Fig. 27 soll ein Beispiel für die oben erwähnte Fehlerbehandlung vorgestellt werden.
- Als nächstes wird im Schritt S51 der oben beschriebene Ausgangsstellungs-Initialisierungsprozeß durchgeführt. Im Schritt S52 wird der Aufzeichnungskopf 2 mit einer Kappe abgedeckt, und im Schritt S53 erfolgt eine Fehlermeldung.
- Bei der dritten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung kann, wie aus der obigen Beschreibung ersichtlich ist, bei Feststellung der abnormalen Stellung des Trägers eine Fehl einschätzung verhindert werden, die Beurteilung kann mit hoher Zuverlässigkeit stattfinden.
- Besonders wirksam ist die vorliegende Erfindung bei Aufzeichnungsköpfen und Aufzeichnungsvorrichtungen mit einer Energieerzeugungseinrichtung (z. B. Elektrowärme-Wandlerelementen, Laserstrahlen oder dgl.) zum Erzeugen von Wärmeenergie, die dazu dient, Tinte auszustoßen, indem deren Zustand geändert wird. Bei diesem System kann die Aufzeichnung mit hoher Dichte und sehr fein ausgeführt werden.
- Sein repräsentativer Aufbau und das Arbeitsprinzip werden vorzugsweise ausgewählt aus den Offenbarungen gemäß den US- Patenten 4 723 129 und 4 740 796. Dieses System ist sowohl für den bei Bedarf arbeitenden als auch für den kontinuierlich arbeitenden Systemtyp verfügbar. Bei dem bei Bedarf arbeitenden Typ wird auf ein entsprechend dem Flüssigkeitsweg und dem für die Aufnahme der Flüssigkeit (Tinte) vorgesehenen Bogen angeordnetes Elektrowärme-Wandlerelement mindestens ein Treibersignal gegeben, welches der Druckinformation entspricht, um einen rapiden Temperaturanstieg hervorzurufen, der dem Kern-Kochen entspricht, wodurch das Elektrowärme-Wandlerelement Wärmeenergie erzeugt, die zu einem Schicht-Kochen an der Wärmeeinwirkfläche des Aufzeichnungskopfs führt. Demzufolge kann ein Bläschen in der Flüssigkeit (Tinte) erzeugt werden, welches dem genannten Treibersignal entspricht. Das obige System ist also effektiver für den bei Bedarf arbeitenden Systemtyp. Die Flüssigkeit (Tinte) wird durch Wachstum und Zusammenziehen des Bläschens als mindestens ein Tröpfchen ausgetragen. Dem gegenüber zu bevorzugen ist, das Treibersignal als Impuls zu formen, da dann das Wachstum und das Zusammenziehen des Bläschens augenblicklich und bedarfsgerecht erfolgen kann, so daß eine besondere Ansprechgeschwindigkeit beim Ausstoßen der Flüssigkeit (Tinte) möglich wird. Das Treibersignal in Form eines Impulses wird vorzugsweise ausgewählt aus der Offenbarung gemäß den US-Patentschriften 4 463 359 und 4 345 262. Außerdem ist es mög lich, bevorzugter zu drucken, wenn der Zustand der Temperaturanstiegsgeschwindigkeit an der Wärmeeinwirkfläche berücksichtigt wird, wie dies in dem US-Patent 4 313 124 offenbart ist.
- Was den Aufbau des Aufzeichnungskopfs angeht, so ist die vorliegende Erfindung nicht nur auf solche Köpfe beschränkt (gerader Flüssigkeitsweg oder rechtwinkliger Flüssigkeitsweg) wie es aus den genannten US-Patenten entnehmbar ist, sondern es ist auch ein Aufbau möglich, bei dem sich der Energieeinwirkbereich in einem gebogenen Gebiet befindet, wie dies in den US-Patenten 4 558 333 und 4 459 600 gezeigt ist. Die vorliegende Erfindung ist auch wirksam bei einer Struktur mit einem gemeinsamen Schlitz als Ausstoßabschnitt entsprechend mehreren Elektrowärme-Wandlerelementen, wie dies in der japanischen Offenlegungsschrift 59-123670 beschrieben ist, oder bei einer Struktur, bei der eine Öffnung vorhanden ist, die einem Ausstoßbereich entspricht, um die Druckwelle der Wärmeenergie aufzunehmen, wie dies in der japanischen Patent-Offenlegungsschrift 59-138461 gezeigt ist. Kurz gesagt, unabhängig davon, welcher Typ von Aufzeichnungskopf verwendet wird, läßt sich die Aufzeichnung erfindungsgemäß sicher und effizient vornehmen.
- Die Erfindung ist auch anwendbar auf einen Vollzeilen-Aufzeichnungskopf, dessen Länge der maximalen Breite des Aufzeichnungsmediums entspricht, welches von der Druckvorrichtung bedruckt werden kann. Um einen solchen Aufzeichnungskopf zu erhalten, können mehrere Aufzeichnungsköpfe miteinander kombiniert werden, damit sie die Länge ausfüllen, oder man kann einen einzigen Druckkopf verwenden, der einstückig zusammenhängt.
- Die Erfindung ist außerdem brauchbar bei anderen Aufzeichnungsköpfen vom seriell arbeitenden Typ, beispielsweise bei einem Aufzeichnungskopf, der an einem Aufzeichnungsgerätekörper fixiert ist, bei einem Chiptyp-Aufzeichnungskopf, der austauschbar in einen Aufzeichnungsgerätekörper eingesetzt ist, um eine elektrische Verbindung mit dem Aufzeichnungsgerätekörper und eine Tintenzufuhr von der Seite des Aufzeichnungsgerätekörpers zu ermöglichen, oder einen Patronen-Aufzeichnungskopf, der einstückig zusammenhängend mit einem Tintentank ausgebildet ist.
- Wenn eine Ausstoß-Erholungseinrichtung oder eine Vorab-Speiseeinrichtung für den Aufzeichnungskopf zusätzlich in dem Aufzeichnungsgerät gemäß der Erfindung vorhanden sind, läßt sich die Auswirkung der Erfindung noch weiter steigern. Konkret ausgedrückt: es gibt Kappen-Abdeckmittel, Reinigungsmittel, Druck- und Saugeinrichtungen, vorläufige Heizvorrichtungen aus Elektrowärme-Wandlerelementen, weitere Heizelemente oder eine Kombination dieser Einrichtungen sowie eine Vorab-Ausstoßeinrichtung zum Durchführen eines Ausstoßes unabhängig von dem Aufzeichnungsvorgang.
- Was Art und Anzahl der Aufzeichnungsköpfe angeht, so können beispielsweise mehrere Aufzeichnungsköpfe vorhanden sein, die unterschiedlichen Tinten verschiedener Farben und Dichten zugeordnet sind, zusätzlich zu dem einen Aufzeichnungskopf, der für einfarbige Tinte vorgesehen ist. Das heißt: die vorliegende Erfindung ist anwendbar bei einem Aufzeichnungsgerät mit mindestens einem Farbaufzeichnungsmodul für mehrere Farben oder dem gesamten Farbumfang mit Hilfe von Mischfarben, zusätzlich zu einem einfarbigen Aufzeichnungsmoduls für eine Hauptfarbe, beispielsweise schwarz. In diesem Fall kann der Aufzeichnungskopf ein einstückig ausgebildeter Aufzeichnungskopf sein, oder es kann sich um eine Kombination aus mehreren Aufzeichnungsköpfen handeln.
- Obschon hier bei den obigen Ausführungsbeispielen der Erfindung Tinte als Flüssigkeit beschrieben wurde, kann die Tinte auch so beschaffen sein, daß sie bei Zimmertemperatur oder einer Temperatur darunter starr ist und sich bei Zimmertemperatur erweicht oder flüssig wird. Beim Tintenstrahl-Druck verfahren wird allgemein die Tinte selbst gesteuert durch Einregeln der Temperatur auf den Bereich von 30ºC bis 70ºC, um das Haftvermögen der Tinte im stabilen Ausstoßbereich zu halten, so daß die Tinte so beschaffen sein kann, daß sie zur Zeit des Anlegens eines Aufzeichnungssignals verflüssigt wird. Um ein Verdampfen der Tinte und einen Temperaturanstieg durch Wärmeenergie durch solche Energie zu verhindern, die dazu dient, den Zustand der Tinte vom festen Zustand in den flüssigen Zustand zu ändern, kann eine Tinte verwendet werden, die sich im Ruhezustand verfestigt und sich durch Aufheizen verflüssigt. Kurz gesagt: Anwendbar ist die vorliegende Erfindung bei Tinten, die derart beschaffen sind, daß sie sich durch Aufbringen von Wärme entsprechend den Aufzeichnungssignalen verflüssigen, um dann als flüssige Tintentröpfchen ausgestoßen zu werden, oder als flüssige Tintentröpfchen, die sich zu verfestigen beginnen, wenn sie das Aufzeichnungsmedium erreichen. Solche Tinten kann man so positionieren, daß sie den Elektrowärme-Wandlerelementen zugewandt sind, wobei die Tinte in Ausnehmungen oder Löchern eines porösen Bogens gehalten wird, wie dies in den japanischen Patent-Offenlegungsschriften 54-56847 und 60-71260 offenbart ist, entweder im festen oder im flüssigen Zustand. Im Rahmen der Erfindung ist das oben erläuterte Schicht- Kochverfahren für die erwähnten Tinten das wirksamste.
- Außerdem kann die erfindungsgemäße Aufzeichnungsvorrichtung ein Kopiergerät sein, welches mit einem Lesegerät oder einem Faksimilegerät kombiniert ist, welches Sende- und Empfangsfunktionen aufweist, im Unterschied zu einer Bildausgabevorrichtung eines Informationsverarbeitungsgeräts, beispielsweise eines Rechners.
Claims (10)
1. Aufzeichnungsvorrichtung, umfassend:
einen Schlitten (1) mit einem daran angebrachten
Aufzeichnungskopf (2); und
einen Schrittmotor (9) zum Verschieben des Schlittens
(1);
gekennzeichnet durch
eine Steuereinrichtung (36) zum Zählen von
Treiberimpulsen zum Antreiben des Schrittmotors (9), zum Vergleichen
des gezählten Werts mit einem Referenzwert und zum
Ändern einer Antriebsart des Schrittmotors (9) abhängig
davon, ob der gezählte Wert den Referenzwert übersteigt.
2. Aufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 1, bei der
der Referenzwert diejenige Anzahl von Treiberimpulsen
ist, die einer Ausgangsstellung entspricht, und wenn der
gezählte Wert unterhalb des Referenzwerts liegt, die
Antriebsart des Schrittmotors (9) auf eine
Mikroschrittantriebsart eingestellt wird, wohingegen dann, wenn der
gezählte Wert den Referenzwert übersteigt, die
Antriebsart des Schrittmoduls so eingestellt wird, daß sie einer
Antriebsart mit Halbschrittanregung entspricht.
3. Aufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei der
der Aufzeichnungskopf (2) ein Tintenstrahlkopf ist und
ein Bereich, in welchem der gezählte Wert niedriger als
der Referenzwert liegt, ein Erholungssystembereich des
Tintenstrahlkopfs ist, wohingegen ein Bereich, in
wel
chem der gezählte Wert den Referenzwert übersteigt, ein
Druckbereich für den Tintenstrahlkopf ist.
4. Aufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, bei
der
die Steuereinrichtung (36) dazu ausgebildet ist, einen
Wert entsprechend einer Strecke zwischen einer laufenden
Position des Schlittens (1) mit dessen nächster
Aufzeichnungsstartposition oder dessen
Aufzeichnungsendposition entsprechend einem gezählten Wert von
Treiberimpulsen zum Antreiben des Schrittmotors (9) zu
vergleichen mit einem Referenzwert, um eine
Beschleunigungskurve oder eine Verzögerungskurve des Schrittmotors (9)
abhängig davon zu ändern, ob der Wert den Referenzwert
übersteigt oder nicht.
5. Aufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 4, bei der
die Steuereinrichtung (36) die Beschleunigungskurve oder
die Verzögerungskurve auf eine Normalkurve einstellt,
wenn der Wert den Referenzwert übersteigt, während die
Steuereinrichtung, die Beschleunigungskurve oder die
Verzögerungskurve auf eine Schnellkurve einstellt, wenn
der Wert unterhalb des Referenzwerts liegt.
6. Aufzeichnungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis
5, umfassend
eine Detektiereinrichtung (22) zum Nachweisen einer
Stellung des Schlittens (1) an einer vorbestimmten
Position,
eine Abschätzeinrichtung zum Zählen von Treiberimpulsen
zum Antreiben des Schrittmotors (9) und zum Abschätzen
der Schlittenstellung (1) entsprechend dem gezählten
Wert; und
eine Beurteilungseinrichtung zum Beurteilen eines
abnormalen Zustands der Stellung des Schlittens (1) anhand
eines Ausgangssignals der Detektiereinrichtung (22) und
eines Ausgangssignals der Abschätzeinrichtung, wobei die
Beurteilungseinrichtung die Beurteilung entsprechend
einem vorbestimmten, die vorbestimmte Stellung
enthaltenden Bereich vornimmt, und
die Abschätzungs- und Beurteilungseinrichtung Teil der
Steuereinrichtung (36) sind.
7. Aufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 6, bei der
der vorbestimmte Bereich basierend auf Treiberimpulsen
des Schrittmotors (9) eingestellt wird und die
Beurteilung innerhalb des vorbestimmten Bereichs gestoppt wird.
8. Aufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 6, bei der
der vorbestimmte Bereich als vorbestimmter Bereich für
den Vorwärtslauf eingestellt wird, wenn der Schlitten
(1) in Vorwärtsrichtung läuft, während der vorbestimmte
Bereich als vorbestimmter Bereich für den Rückwärtslauf
eingestellt wird, wenn der Schlitten (1) in
Rückwärtsrichtung läuft, wobei der vorbestimmte Bereich für den
Vorwärtslauf sich unterscheidet von dem vorbestimmten
Bereich für den Rückwärtslauf.
9. Aufzeichnungsvorrichtung nach Anspruch 6, bei der
der vorbestimmte Bereich anhand von Treiberimpulsen des
Schrittmotors (9) eingestellt wird und dann, wenn ein
Ausgangspegel der Detektiereinrichtung (22) in dem
vorbestimmten Bereich nicht umschaltet, die
Beurteilungseinrichtung eine Beurteilung als abnormal vornimmt.
10. Aufzeichnungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis
9, bei der
der Aufzeichnungskopf (2) ein Tintenstrahlkopf ist und
mehrere elektrothermische Wandlerelemente enthält, wobei
von mehreren Austragöffnungen, die jeweils den mehreren
elektrothermischen Wandlerelementen entsprechen,
selektiv unter Ausnutzung des Filmkochens Tinte ausgetragen
wird, indem auf jedes der elektrothermischen
Wandlerelemente Wärmeenergie aufgebracht wird.
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