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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Montage
und Befestigung einer insbesondere horizontalen Leiste eines
Geländers an einer senkrechten Versteifung zum Tragen von
dieser Leiste.
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Bekanntlich besteht ein Geländer, insbesondere für einen
Balkon, eine Terrasse, eine Treppe oder eine andere entsprechende
Konstruktion, allgemein aus einer ebenen Platte aus einem
transparenten oder nicht-transparenten Material, die zwischen
zwei horizontalen Leisten angeordnet ist, die am oberen bzw.
unterer Teil dieser Platte sitzen, wobei diese Leisten
ihrerseits von senkrechten Pfosten oder senkrechten Versteifungen
getragen werden, die hinter der Platte und in Anlage am Boden
liegen, um die Benutzer vor dem freien Raum jenseits des
Geländers zu schützen (vgl. FR-A-2 123 879).
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Als Variante können die obere und die untere Leiste des
Geländers anstelle einer vollen Platte oder einer Platte aus
transparentem Material je nach der Länge des Geländers voneinander
im Abstand angeordnete Stäbe aufweisen, wobei die Platten an
ihren Enden in die Leisten eingesetzt sind und ihr Abstand nach
den geltenden Normen begrenzt ist, insbesondere in
ausreichendem Maß, um zu vermeiden, daß der Kopf eines Kindes zwischen
zwei nebeneinanderliegenden Stäben hindurchpaßt.
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Bei aus dem Stand der Technik aktuell bekannten Lösungen werden
die Leisten des Geländers fixiert, indem sie mittels äußerer
Klammern fest mit massiven Stützversteifungen verbunden werden,
die gleichzeitig den Körper der Versteifung und die daran zu
befestigende Leiste umgeben, welche die Platte oder die
zuge
ordneten Stäbe aufnimmt. Eine solche Klammer besteht allgemein
aus zwei Teilen, einem in Form eines Bügels in Eingriff an der
Leiste und dem anderen, der ein rohrförmiges Element aufweist,
das die Versteifung umgibt. Diese wird dann an den beiden
Leisten des Geländers mittels Druckschrauben gespannt, die von
außen sichtbar sind.
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Eine andere Lösung besteht darin, ein Gußteil zu verwenden, das
an der Vorderseite der Versteifung fixiert ist und einen Ansatz
aufweist, der in eine Nut der zu fixierenden Leiste eingreift,
oder umgekehrt eine Nut aufweist, in die ein flacher Teil
dieser Leiste eingreift. Aber auch hier wird die Verspannung der
Einheit mit Hilfe von äußerlich sichtbaren Schrauben
durchgeführt, was der Ästhetik und der Präsentation des Geländers
schadet. Außerdem sind die Herstellungskosten für solche
Anordnungen relativ hoch, da für die Versteifungen massive Teile und
für die Befestigungsklammern gegossene Teile verwendet werden.
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Der Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Vorrichtung,
die diese Nachteile dank der Verwendung von senkrechten
röhrenförmigen Versteifungen vermeidet, die Organen zum Tragen der
oberen und der unteren Leiste mit sehr einfacher Konzeption
zugeordnet sind, die gleichzeitig eine höhere Sicherheit beim
Halten der Platte oder der Stäbe des Geländers und eine rasche
Montage gestatten, wobei die Einheit hinsichtlich der Ästhetik
her sehr zufriedenstellend aussieht, wobei die Befestigung
dieser die Leisten tragenden Organe und ihre Verspannung an der
Versteifung mittels einer einzigen Schraube durchgeführt
werden, die im Inneren dieser Versteifung angeordnet ist und dann
von außen vollständig versteckt sein kann.
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Zu diesem Zweck weist bei der betrachteten Vorrichtung zur
Montage und Befestigung einer horizontalen Leiste eines Geländers
an einer senkrechten Versteifung mittels eines
Verbindungsorgangs, das mit der Versteifung fest verbunden ist und die
Leiste trägt, die Versteifung eine röhrenförmige Struktur auf, die
dazu ausgelegt ist, in einer horizontalen querverlaufenden
Pas
sage, die von gegenüberliegenden Öffnungen mit dem gleichen
Profil gebildet ist, die in seinen gegenüberliegenden
Seitenwänden vorgesehen sind, das Verbindungsorgan aufzunehmen, das
die Form einer länglichen Klammer hat, deren Enden in Bezug auf
die Mittelebene der Versteifung zueinander symmetrisch sind,
wenn diese Klammer in dieser Passage plaziert ist, wobei diese
Enden dann außerhalb der Versteifung in Richtung der
Vorderseite der Versteifung so orientiert sind, daß sie in einer
offenen Nut der Klammer ein ebenes Flachteil aufnehmen, das ein
Teil der zu befestigenden Leiste ist, wobei die Klammer
weiterhin eine zentrale Bohrung mit Innengewinde aufweist, deren
Achse im wesentlichen in der Mittelebene der Versteifung
orientiert ist und in eine Schraube eingreift, die von der Rückseite
der Versteifung zugänglich ist, und zwar derart, daß die
Drehung der Schraube, die sich an der inneren Wand der Versteifung
abstützt, als Reaktion darauf eine Verschiebung der Klammer
entlang der Achse dieser Schraube ausübt, wobei eine
Spannwirkung der Klammer und infolgedessen ein Festklemmen der Leiste
verursacht wird, die von ihr gegenüber der Versteifung getragen
wird.
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Nach einem speziellen Merkmal der Vorrichtung besitzt die
Klammer ein halbkreisförmiges Profil, wobei die Enden der Klammer,
außerhalb der Versteifung, jenseits der Öffnungen, die Passage
begrenzen, welche die Versteifung durchquert, mit der sie in
Eingriff jeweils einen nach oben offenen Schlitz aufweisen,
wobei die zwei Schlitze in derselben vertikalen Ebene im
wesentlichen tangential zu der Wand der Versteifung an der
Vorderseite derselben angeordnet sind.
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Bevorzugt weist jeder Schlitz, der an den Enden der Klammer
vorgesehen ist, an seinem Boden einen inneren Vorsprung auf,
der dazu ausgelegt ist, eine Reliefrippe aufzunehmen, die
gegebenenfalls an dem unteren Ende des ebenen Flachteils der zu
befestigenden Leiste vorgesehen ist, die von der Klammer getragen
ist.
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Nach einem weiteren Merkmal weist die Klammer in ihrem
mittleren Bereich eine halbmondförmige Aussparung auf, deren Breite
im wesentlichen gleich derjenigen der Versteifung ist, die an
die Öffnungen angrenzt, die die querverlaufende Passage
begrenzen, bei der die Klammer eingreift, derart, daß beim Spannen
derselben unter der Wirkung der Schraube, die sie trägt, die
Ränder von dieser halbmondförmigen Aussparung, die seitlichen
Wandungen der Versteifung zunehmend bedecken, wobei sie die
Öffnung verschließen.
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Im übrigen weist jede Leiste an sich bekannte Weise
Befestigungseinrichtungen für eine Platte oder für parallele Stäbe
auf, die vor dem ebenen Flachteil angeordnet sind, das von der
Klammer getragen ist.
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Die Versteifung weist vorteilhaft ein Zugangsloch zum Kopf der
Schraube auf, das in dem hinteren Bereich dieser Versteifung
für die Einführung eines Betätigungswerkzeugs für die Drehung
dieser Schraube vorgesehen ist.
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Nach einem weiteren Merkmal weisen die Seitenwände der
Versteifung jeweils eine durchgehende Nut auf, die sich entlang einer
vertikalen Erzeugenden erstreckt, die in Richtung der Rückseite
der Versteifung angeordnet ist, um die Montage von umgebogenen
Rändern einer Verkleidung, die das Zugangsloch am Kopf der
Schraube verdeckt, in der Art eines Clips zu ermöglichen.
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Weitere Merkmale einer Vorrichtung zur Montage und Befestigung
einer horizontalen Leiste von einem Geländer nach der Erfindung
ergeben sich noch aus der folgenden Beschreibung mehrerer
Ausführungsbeispiele, die andeutungsweise und nicht einschränkend
gegeben sind, unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen;
darin zeigen:
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- Fig. 1 eine Ansicht im Teilschnitt und im Aufriß einer
Versteifung von einem Geländer, der mit einer Vorrichtung
nach der Erfindung nach einer ersten Ausführungsform
aus
gestattet ist, bei der die Leisten dieses Geländers
dazwischen eine flache Platte vor der Versteifung tragen;
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- Fig. 2 eine Vorderansicht eines Teils der Versteifung
von Fig. 1, des an eine daran angebrachte Klammer
angrenzt;
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- Fig. 3, 4 und 5 Querschnittsansichten der Versteifung
und der zugeordneten Klammer zur Veranschaulichung des
Verfahrens zu ihrem Einsetzen;
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- Fig. 6 eine Ansicht analog zu Fig. 5, in der jedoch
dargestellt ist, daß die an der Versteifung zu fixierende
Leiste von der Klammer getragen wird; und
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- Fig. 7 eine Ansicht analog zu Fig. 1, aber in Bezug auf
eine Ausführungsvariante.
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In Fig. 1 bezeichnet die Bezugsziffer 1 insgesamt ein Geländer,
das am Rand eines ebenen Trägers 2 angebracht werden soll, der
beispielsweise der Boden eines Balkons, einer Terrasse oder
einer Treppe oder auch jede andere entprechende Konstruktion
ist, die ins Freie führt und deshalb demgegenüber geschützt
werden soll.
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Ein solches Geländer besteht insbesondere auf an sich bekannte
Weise aus einer Reihe von vertikalen Versteifungen 3, die
entlang der Länge des zu schützenden Trägers geeignet im Abstand
angeordnet, wobei diese Versteifungen jeweils eine Grundplatte
4 zum Abstützen und zur Befestigung an dem Träger 2 durch jedes
herkömmliche (nicht dargestellte) Mittel aufweisen, und deren
genaue Ausgestaltung für die vorliegende Erfindung nicht von
großer Bedeutung ist.
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Am oberen Teil weist das Geländer 1 gegebenenfalls eine
Geländerstange 5 auf, der sich horizontal erstreckt und dabei die
oberen Enden der verschiedenen Versteifungen 3 verbindet, wobei
der Schutz nach außen bei dem in Fig. 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel mittels einer flachen Platte 6, hier aus
transparentem Material, in einem Stück (oder aus aneinandergrenzenden
Platten, wie dies in Fig. 6 veranschaulicht ist) gewährleistet
ist, die am Hauptteil der Höhe der Versteifungen 3 angeordnet
ist, wobei diese Platte von diesen mittels zweier ebenfalls
horizontaler Leisten, einer unteren Leiste 7 und einer oberen
Leiste 8 gestützt wird.
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Erfindungsgemäß besitzt jede Versteifung 3 einen rohrförmigen
Querschnitt, was insbesondere in den Schnittansichten von Fig.
3 bis 6 deutlicher zu sehen ist, wobei jede Versteifung auf
Höhe dieser Leisten 7 und 8 ein Verbindungsorgan in Form einer
Klammer 9 aufweist, deren Struktur und Profil ebenfalls
deutlich aus diesen Figuren hervorgeht.
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Die Versteifung 3 mit rohrförmigem Querschnitt weist
insbesondere an ihren entgegengesetzten Seitenflächen 10 bzw. 11,
Öffnungen 12 und 13 auf, die einander gegenüber angeordnet und in
den Wänden der Versteifung im wesentlichen auf der Höhe
vorgesehen sind, wo jeweils die Leisten 7 bzw. 8 gegenüber
angeordnet sein müssen, wobei diese Öffnungen von einer zur anderen
eine querverlaufende Passage für die Klammer 9 begrenzen, wenn
sie damit in Eingriff steht.
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Nach einem vorteilhaften Merkmal der Erfindung besitzt die
Klammer 9 ein allgemein halbkreisförmiges Profil mit einem im
Querschnitt rechteckigen Umfang, das dem Profil der Öffnungen
12 und 13 entspricht, durch die die Klammer in die durch die
Versteifung vorgesehene Passage in Eingriff gelangt.
Selbstverständlich könnte der Querschnitt der Klammer 9 einen anderen
Umfang erhalten, sofern diese leicht in diese Passage
eingeführt werden können und ihre Enden 14 bzw. 15 beiderseits
dieser Versteifung angeordnet sein können, wenn die Klammer auf
die im folgenden beschriebene Weise eingesetzt und an Position
beiderseits dieser Versteifung fixiert ist, wobei sie dann im
wesentlichen zueinander symmetrisch an jeder Seite der
vertikalen Mittelebene der Versteifung sind, die in Fig. 2 bis 6 mit
der Bezugsziffer 16 schematisch dargestellt ist.
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Die Abmessungen der Klammer 9 sind im übrigen derart bestimmt,
daß ihre Enden 14 bzw. 15 in der in der vorhergehenden Position
in Entsprechung zu Fig. 5 und 6 leicht vor der Frontseite 17
der Versteifung 3 angeordnet sind, so daß ein ebenes Flachteil
18, das zu der horizontalen Leiste 7 oder 8 gehört, die dieser
Klammer zugeordnet ist, in nach oben offenen Schlitzen 19 bzw.
20 in Eingriff gelangen kann, die in diesen Enden 14 und 15
vorgesehen sind, und im übrigen im wesentlichen tangential und
praktisch in Kontakt mit dieser Fläche 17 liegt.
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In Fig. 1 ist dargestellt, daß die Klammer 9 vorteilhaft im
Boden ihrer offenen Schlitze 19 und 20 einen inneren Vorsprung 21
aufweist, in den eine Rippe 22 eingreift, die am unteren Ende
des Flachteils 18 vorgesehen ist. Eine solche Rippe kann
insbesondere an den Flachteilen der einen oder der anderen der
beiden Leisten 7 und 8 und gegebenenfalls nur an einer vorgesehen
sein, wobei die Aufgabe dieser Rippen im wesentlichen darin
liegt, bei einem Schlag auf die Platte 6 von innen nach
außerhalb des Geländers zu vermeiden, daß sich diese Leisten aus den
Klammern 9 lösen, wobei die Rippe 22 gegen den oberen Teil des
Vorsprungs 21 in Eingriff kommt, indem das Flachteil 18
geeignet blockiert wird, und damit nicht aus den entsprechenden
Schlitze treten kann.
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Die Klammer 9 weist im übrigen in ihrem zentralen Teil eine
halbmondförmige Aussparung 23 auf, deren Breite im wesentlichen
derjenigen der Versteifung 3 entspricht, und zwar auf Höhe der
querverlaufenden Passage, die darin zwischen den Öffnungen 12
und 13 ihrer Seitenwände 10 und 11 gebildet ist. Im Zentrum
dieser halbmondförmigen Aussparung ist ein Loch 24 mit
Innengewinde vorgesehen, in das eine Schraube 25 eingreift, die an
einem Ende eine Nut 26 aufweist, mit der ihre Drehung gesteuert
werden kann, wenn die Klammer in die Versteifung 3 eingesetzt
ist, insbesondere dadurch, daß im Inneren ein (nicht
dargestelltes) Werkzeug von der Art eines Schraubenziehers in
Eingriff gelangt, das über ein Zugangsloch 27 eingeführt wird, das
in der Vorderfläche 28 der Versteifung vorgesehen ist, und die
nach innerhalb des Geländers gegenüber seiner Vorderseite 17
gerichtet ist.
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Die Breite der halbmondförmigen Aussparung 23 ist durch die
Konstruktion bestimmt, so daß ihre Innenränder 23a bzw. 23b in
einem Abstand entfernt sind, der der Breite der Versteifung 3
auf Höhe des hinteren Teils der Öffnungen 12 und 13 in ihren
Seitenwänden 10 und 11 entspricht, so daß die Klammer 9 leicht
im Inneren der querverlaufenden Passage gleiten kann, wobei
diese Ränder 23a und 23b teilweise die Außenseiten dieser
Seitenwände in der in Fig. 6 veranschaulichten Position
verschließen.
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Um diese Bewegung der Klammer in ihrer querverlaufenden Passage
zu ermöglichen, weist die Schraube 25 an ihrem
entgegengesetzten Ende eine ebene Anlagefläche 29 auf, die zum Abstützen an
der Innenwand der Frontseite 17 der Versteifung ausgelegt ist,
indem auf die Klammer 9 infolge der Drehung der Schraube eine
Verschiebungskraft nach hinten ausgeübt wird.
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Die Versteifung weist schließlich in ihren Seitenwänden 10 und
11 Längsnuten 30 und 31 auf, die sich entlang der Höhe der
Versteifung erstrecken und zum Zusammenwirken mit den nach innen
umgebogenen Enden 32 und 33 einer äußeren Verkleidung 34
bestimmt sind, die also in der Art eines Clips gegen die
Versteifung eingesetzt werden kann, wobei ihre Vorderseite 28 und
insbesondere das Zugangsloch 27 zu der Schraube 25 auf Höhe der
die Leisten 7 und 8 stützenden Klammern 9 verdeckt wird.
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Aus der Betrachtung der verschiedenen Figuren der beigefügten
Zeichnung wie der vorhergehenden Beschreibung ist leicht
abzuleiten, wie die oben beschriebene Erfindung anzuwenden ist.
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Sind die Versteifungen 3 an Platz angeordnet und über ihre
Grundplatte 4 an dem Träger 2 fixiert, dann werden zunächst in
jede Versteifung die Klammern 9 an den Stellen eingeführt, die
den Befestigungspunkten der horizontalen oberen und unteren
Leiste 7 bzw. 8 entsprichen, indem man jede Klammer in ihrer
querverlaufenden Passage durch die Öffnungen 12 und 13 gleiten
läßt, die in den Seitenwänden 10 und 11 vergesehen sind, wobei
diese Öffnungen hier rechteckig sind und dem für die Klammer 9
gewählten Querschnitt entsprechen.
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Ist diese eingesetzt, wobei ihre Enden 14 und 15 in im
wesentlichen zueinander symmetrische Positionen beiderseits der
Versteifung und am vorderen Teil davon gebracht sind, dann wird
das Flachteil 18 der entsprechenden Leiste in den nach oben
offenen Schlitze 19 und 20 dieser Leiste in Eingriff gebracht.
Besitzt es an seinem unteren Ende eine Rippe 22, dann ist diese
vorzugsweise in dem Vorsprung 21 gefangen, der an der Basis
dieser Schlitze vorgesehen ist.
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Stehen die Leisten so in Eingriff mit der Einheit der Klammern
der Leisten der Versteifungen 3, dann reicht es für jede von
ihnen aus, die Einheit zu spannen, indem über das Loch 27 der
vorderen Wand 28 der Versteifungen auf die Schraube 25 dieser
Klammern eingewirkt wird.
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Jede Klammer 9, die kippmäßig in den Öffnungen 12 und 13
blockiert, aber darin frei verschiebbar ist, wird dann
verschoben, weil das flache Ende 29 der Schraube an der Innenwand der
Seite 17 der zugeordneten Versteifung 3 anliegt, wobei man die
Ränder 23a und 23b der halbmondförmigen Aussparung 23 gleiten
läßt, die die Seitenflächen 10 und 11 verdecken. Durch diese
Längsverschiebung läßt sich eine endgültige Blockierung der
Klammer 9 erreichen, wobei die Öffnungen 12 und 13 von der
Klammer selbst vollständig verschlossen sind und sich das
Flachteil 18 jeder Leiste gleichzeitig gegen die Außenwand eben
dieser Fläche 17 abstützt, wie dies in Fig. 6 gezeigt ist,
wobei die Einheit fixiert ist.
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Sind die Klammern 9 derart mit den zwei Leisten 7 und 8 an der
Einheit der Versteifungen 3 festgeklemmt, dann wird die Montage
abgeschlossen, indem an jeder Versteifung ihre Verkleidung 34
angeordnet wird, die die Löcher 27 jeweils verdeckt, wobei in
der realisierten Struktur keines der Elemente zu erkennen ist,
die im Inneren dieser Versteifungen untergebracht sind.
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Damit ist eine Vorrichtung zur Montage und Befestigung von
Leisten eines Geländers mit sehr einfacher Konzeption und mit
relativ niedrigen Kosten hergestellt, das von außen einen
besonders ästhetischen Anblick bietet, wobei die kreisförmigen
Schenkel der Klammern symmetrisch beiderseits der Versteifungen
austreten und gleichzeitig mit anscheinend spielfreiem Anschluß
an die Wand der Versteifung alleine sichtbar bleiben.
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Die Blockierung der Klammern und der sie stützenden Leisten ist
mit Hilfe einer einzigen Schraube realisiert, die außerdem in
jeder Versteifung vollständig verdeckt ist. Dagegen ist der
Zugang zu der Betätigungsschraube nach dem Entfernen der
Abdeckung leicht freizumachen, womit eine rasche und sichere
Demontage der Klammern ermöglicht ist.
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Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf das unter Bezug
auf Fig. 1 bis 6 genauer beschriebene Beispiel begrenzt. In
Fig. 7 ist demnach dargestellt, daß ohne Veränderung der
Struktur nach der Funktionsweise der Vorrichtung ins Auge gefaßt
werden kann, diese direkt an die Befestigung von Leisten
anzupassen, die dazu bestimmt sind, nicht eine oder mehrere volle
oder transparente Platten, die vor dem Geländer liegen, sondern
parallele Stäbe wie bei 35 zu stützen, wobei diese mit ihren
Enden in Leisten 7 bzw. 8 eingefügt sind, gegebenenfalls auch
in die obere Geländerstange 5, wenn diese direkt als obere
Leiste dient, wobei das Geländer 1 in diesem Fall lediglich eine
untere Leiste 7 aufweist, die mittels der Vorrichtung der
Erfindung an den Versteifungen montiert und befestigt ist.