DE69407505T2 - Fülleinheit für einen Benzintank, insbesondere für ein Motorfahrzeug - Google Patents
Fülleinheit für einen Benzintank, insbesondere für ein MotorfahrzeugInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Fülleinheit für einen Brennstofftank, insbesondere für einen Motorfahrzeugtank, nach der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Art. Die US-A - 3 187 936 offenbart eine solche Fülleinheit.
- Es sind Fülleinheiten bekannt, die eine Brennstoffzuführleitung und eine Entlüftungsleitung umfassen, die beide aus getrennten, geriffelten, durch Extrusion eines auf Polyamid basierenden Materials hergestellten Leitungen gebildet sind, und die so eine undurchlässige Dichtung für Kohlenwasserstoffe bewirken, aber wegen ihres hohen Grades an Flexibilität sind diese Einheiten unhandlich zu montieren und erfordern die Verwendung einer Vielzahl gegenseitiger Verbindungsglieder und weiterer entlang der Einheiten angeordneter Elemente zum Befestigen an der Karosserie, damit sie sich einem vorbestimmten Weg innerhalb der Karosserie anpassen können.
- Es sind auch Fülleinheiten bekannt, bei denen die Brennstoffzuführleitung und die Entlüftungsleitung mittels eines Blasfonnverfahrens als einziges steifes Stück aus Polyethylen hergestellt sind, wobei die Einheiten häufig einem teuren und gefährlichen Fluorisierungsverfahren unterworfen werden, das ihr Dichtverhalten wegen der für Polyethylen typischen schlechten Dichtwirkung für Kohlenwasserstoffe nur teilweise verbessert.
- Es ist das Hauptziel der vorliegenden Erfindung, eine Fülleinheit der oben erwähnten Art vorzuschlagen, die mit einer optimalen Dichtwirkung für Kohlenwasserstoffe ausgestattet ist und die gleichzeitig ein einfaches und schnelles Einbauen der gesamten Einheit in das Motorfahrzeug erlaubt.
- Dieses Ziel wird durch die im Anspruch 1 dargelegten Merkmale erreicht.
- Durch die obigen Charakteristiken ist die Fülleinheit gemäß der Erfindung mit einer minimalen Anzahl an Teilen hergestellt, wodurch die Gesamtdichtwirkung der Einheit optimiert werden kann, da nur eine kleine Anzahl von Verbindungen zwischen den Elementen der Einheit erforderlich ist. Insbesondere werden die Dichtverbindungen, die hauptsächlich wegen Fehlern in den Dichtungen, die mit der Zeit verschleißen können, Schäden unterworfen sind, auf das Minimum reduziert.
- Weiters kann die Fülleinheit, die Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist, sehr einfach und schnell eingebaut werden und ist insofern bemerkenswert, als ihr Gewicht geringer ist als das ähnlicher Einheiten bekannter Art.
- Vorzugsweise umfaßt die Fülleinheit eine Verbindungsrippe, die mit beiden Leitungen integral geformt ist und die sich zumindest über einen größeren Teil ihrer gemeinsamen Länge erstreckt.
- Auf diese Weise wird die Einheit durch die Verbindungsrippe verstärkt, auch wenn die Leitungen dünne Wände haben, mit allen Vorteilen der Verringerung des Gesamtgewichts der Einheit, und wobei die Leitungen weiters einen großen inneren Querschnitt bei gleichem äußeren Volumen haben können. Weiters können die Leitungen einen vorbestimmten Grad an Flexibilität aufweisen, die zum Beispiel zum Vermeiden von Leitungsbrüchen im Fall von Stößen nützlich ist, wohingegen die gesamte Einheit durch das Vorhandensein der Rippe im wesentlichen steifist, so daß ihre Form genau einem vorbestimmten Weg gegenüber der Karosserie angepaßt ist. Die Verbindungsrippe eignet sich insbesondere zur Verwendung als Trägerteil für Zusatzelemente der Einheit, wie z.B. Befestigungsstützen oder Vorrichtungen zum Verbinden von Hilfsleitungen mit der Einheit, wodurch Arbeit an den Wänden der Leitungen der Einheit, die wegen ihrer Dünnheit für diese Zwecke nicht geeignet sein könnten, vermieden werden kann.
- Der Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist auch ein Verfahren zum Herstellen gekoppelter röhrenförmiger Leitungen aus Kunststoflinaterial, insbesondere für eine Fülleinheit für einen Tank eines Motorfahrzeugs, mit den im Anspruch 26 festgelegten Merkmalen. Die US-A - 3 187 936 offenbart die Merkmale des Oberbegriffs des Anspruchs 26.
- Durch dieses Verfahrens ist es möglich, eine Fülleinheit aus Polyamid zu erhalten, wodurch im Gegensatz zu Polyethylen für die gesamte Fülleinheit eine optimale Dichtung für Kohlenwasserstoffe erzielbar ist und darüber hinaus ein Vorteil aus einer beträchtlichen Verringerung der Gesamtproduktionskosten gezogen werden kann, da die Einheit nicht einem abschließenden Fluorisierungsverfahren, das die Verwendung von sehr gefährlichen Substanzen einschließt, unterzogen werden muß.
- Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen klarer aus der folgenden detaillierten Beschreibung hervor, die unter Bezugnahrhe auf die angeschlossenen Zeichnungen, aber nicht einschränkend, erfolgt, wobei:
- Figur 1 eine perspektivische Ansicht der erfindungsgemäßen Fülleinheit ist;
- Figur 2 eine zu Figur 1 ähnliche Ansicht aus einem unterschiedlichen Winkel ist; und
- Figur 3 eine Aufrißansicht eines Details von Figur 2 entlang der Linie III-III ist.
- In der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsform ist eine Fülleinheit allgemein mit 1 bezeichnet, die eine röhrenförmige Brennstoffzuführleitung 3 und eine röhrenförmige Entlüftungsleitung 5 umfaßt, die einander benachbart angeordnet sind, wobei die Entlüftungsleitung 5 einen kleineren Querschnitt als die Leitung 3 aufweist. Eine Rippe 4, die prinzipiell zur Verstärkung der Struktur der Einheit 1 dient und die eine im wesentlichen abgeflachte Form aufweist und sich zumindest über einen Großteil der gemeinsamen Länge der Leitungen 3 und 5 erstreckt, ist zwischen den Leitungen 3 und 5 gebildet.
- Die Leitungen 3 und 5 weisen jeweils erste Enden 3a, 5a auf, die mit einem Tank verbindbar sind (in den Zeichnungen nicht dargestellt). Das zweite Ende 3b der Leitung 3 ist mit Verbindungsmitteln 10 verbunden, die es ermöglichen, die Einheit 1 korrespondierend zu einer Öffnung in der Motorfahrzeug-Karosserie (nicht dargestellt) zu befestigen. Das zweite Ende 5b der Leitung 5 ist mit der Leitung 3 zum Beispiel korrespondierend zu den Verbindungsmitteln 10 verbunden, wie aus der folgenden Beschreibung klar werden wird.
- Die Leitungen 3 und 5 und die Rippe 4 werden als einziges, im wesentlichen steifes Stück eines auf Polyamid basierenden Kunststoffmaterials hergestellt. Die Rippe 4 erstreckt sich vorzugsweise entlang der gesamten gemeinsamen Länge der Leitungen 3 und 5, mit Ausnahme der Endzonen 3a, 5a und 3b, 5b.
- Die Brennstoffzuffuhrleitung 3 weist vorzugsweise einen leicht biegbaren, integralen Faltenbalgteil 7 auf, der zum Unterstützen des Tankverbindungsvorgangs in der Nähe des Endes 3a angeordnet ist, und die Entlüftungsleitung 5 ist mit einem Expansionstank 9 versehen, der dem Faltenbalgteil 7 benachbart angeordnet ist und der dazu dient, einen Rückfluß während der Zuführung von Brennstoff durch die Leitung 3 zu verhindern, und der vorteilhaft integral mit der Leitung 5 hergestellt werden kann. Gegebenenfalls können der Faltenbalgteil 7 und/oder der Expansionstank 9 getrennt von den Leitungen 3, 5 hergestellt werden und anschließend mit den letzteren in bekannter Weise verbunden werden.
- Weiters ist eine Stütze 12, die vorzugsweise mit der Rippe 4 integral ist oder integral gemacht wird, vorgesehen, um die Einheit 1 am Motorfahrzeug zu befestigen. Die Stütze 12, die zum Beispiel nahe dem Schwerpunkt der Einheit 1 vorgesehen sein kann, ermöglicht die Stützung eines Großteils des Gewichts der Einheit 1, oder sie kann auch lediglich als Zwischenpositionierglied für den zentralen Teil des Füllers 1 dienen. Gegebenenfalls könnte die Stütze 12 auf einer Konsole getragen werden, die so angeordnet ist, daß sie den Zwischenteil des Füllers umgibt.
- Die Verbindungsmittel 10 umfassen einen röhrenförmigen Hauptkörper 15 mit einem Ende 15a, das mit einem Gewindeteil bekannter Art zum Aufschrauben einer Kappe ausgestattet ist (in den Zeichnungen nicht dargestellt). Das gegenüberliegende Ende 15b des röhrenförmigen Körpers 15 ist dazu bestimmt, extern das zweite Ende 3b der Brennstoffzuführleitung 3 aufzunehmen, wobei ein Paar Dichtungsringe 30 zwischengeschaltet wird.
- Ein knieförmiger zweiter röhrenförmiger Körper 20 mit einem kleineren Querschnitt als das röhrenförmige Glied 15 ist so angeordnet, daß er sich teilweise parallel zum röhrenförmigen Körper 15 erstreckt, und umfaßt einen Teil 20b, auf dem das Ende 5b der Entlüftungsleitung 5 befestigt ist. Der Nebenkörper 20 umfaßt weiters eine Verbindungsleitung 21 zwischen dem röhrenförmigen Körper 15 und dem Teil 20b, die in eine Seitenkammer 21b mündet, die in dem im wesentlichen zentralen Teil des röhrenförmigen Körpers 15 vorgesehen ist.
- Der röhrenförmige Körper 15 umfaßt weiters einen Bechertlansch 22 oder ein Mundstück, versehen mit vier Löchern 23, der (bzw. das) unter Zwischenschaltung einer Dichtung 24 mit vier Schrauben korrespondierend zu der obigen, in der Motorfahrzeug- Karosserie vorgesehenen Öffhung zu befestigen ist. Das Becherelement 22 weist eine Öffhung 29a auf, die durch eine zylindrische Wand 29 begrenzt ist, an der ein Fallrohr (bzw. eine Abwärtsfließleitung) 28 unter Zwischenschaltung eines zylindrischen Verbindungselements 29b befestigt ist. Die Leitung 28 dient zum Sammeln von Flüssigkeiten, die sich im Becherelement 2 ansammeln können, sodaß sie in einen Teil unterhalb des Motorfahrzeugs entleert werden können, wodurch ein Überfließen aus dem Becherelement 22 entlang der äußeren Oberfläche der Karosserie vermieden wird. Das Fallrohr 28 ist mit der Einheit 1 an einem oder mehreren Punkten durch ein oder mehrere Schnappeingriffsglieder bekannter Art verbunden, die vorzugsweise an der Rippe 4 und mit dieser integral, zum Beispiel an der Stütze 12, vorgesehen sind.
- Eine Luftdurchflußleitung 25 ist mit einem ihrer Enden 25a korrespondierend zu einer weiteren Öffhung in der Wand des Becherelements 22 und mit dem gegenüberliegenden Ende 25b korrespondierend zur Seitenkammer 21b verbunden. Entlang der Leitung 25 ist ein kalibriertes Zweiweg-Sicherheitsventil 27 zwischengeschaltet, dessen Funktion es ist, einen überschüssigen Druckautbau innerhalb der Brennstoff-Zusammenstellung zu verhindern. Insbesondere erlaubt das Ventil 27 das Durchfließen von Luft in beiden Richtungen, bis eine vorbestimmte Druckschwelle erreicht wird, wohingegen es das Durchfließen von Gas nur von außen zum Tank erlaubt, wenn diese Schwelle überschritten wird.
- Die zweiten Enden 3b, 5b der Leitungen 3 und 5 weisen in diesem Fall im wesentlichen koplanare Abschlußteile auf, so daß sie, wenn sie an den Enden 15b bzw. 20b der röhrentörmigen Glieder 15 und 20 befestigt werden, beide durch ein einziges im wesentlichen achterförmiges Dichtglied 13 festgeklemmt werden können, das um die Enden 3b und 5b der Leitungen 3, 5 und die Körper 15 und 20 herum mitgeformt ist. Dieses Glied 13 ermöglicht gleichzeitig das einfache und schnelle Verbinden der Leitungen 3 und 5 mit den Verbindungsmitteln 10, um eine optimale Dichtung der Verbindung zu gewährleisten.
- Ein hohles Verengungselement 33, das einen breiteren Einlaßabschnitt 33a, einen im wesentlichen konischen Mittelteil 33b und ein enges Auslassende 33c aufweist, ist in den röhrenförmigen Körper 15 eingefügt. Das Verengungselement ist innen am Körper 15 durch Schnappeingriffsmittel 35 bekannter Art befestigt und ist in Figur 3 nur schematisch dargestellt.
- Das enge Auslassende 33c umfaßt eine Seitenöffiiung 32, durch die hindurch eine schwenkbare Prallfläche 37 angeordnet ist, die durch eine Drahtfeder 36 elastisch in eine transversale Position im Verengungselement 33 gespannt wird, um so seinen Hohlraum zu schließen. Beim Einführen einer Brennstoffausflußdüse durch den Körper 15 und somit in das Verengungselement 33 bewegt sich die Prallfläche 37 in eine im wesentlichen zum Verengungselement 33 tangentiale Position, wobei sie die elastische Kraft der Feder 36 überwindet, um so den Hohlraum im Element 33 zu öffnen.
- Korrespondierend zum Ende 33c ist ein geriffeltes Rohr 38 am Verengungselement 33 befestigt, wobei das Rohr 38 dazu dient, den Brennstofffluß so zu leiten, daß die Bildung von Rückflüssen und eines Gegendrucks wahrend der Zuführung von Brennstoff durch die Leitung 3 vermieden wird, und im wesentlichen koaxial in der Leitung 3 angeordnet ist und durch zusätzliche, am Ende 33c vorgesehene Schnappeingriffsmittel 39 in Position gehalten ist.
- Gemäß einer in den Zeichnungen nicht dargestellten Variante der Erfindung ist das Ende 5b der Entlüftungsleitung 5, das dem Ende 5a für die Verbindung mit dem Tank gegenüberliegt, direkt korrespondierend mit einer Mittelzone der Brennstoffzuführleitung 3 verbunden, die vom Ende 3b entfernt angeordnet ist. In diesem Fall ist die Rippe 4, die sich immer über einen Großteil der gemeinsamen Länge der Leitungen 3 und 5 erstreckt, so ausgebildet, daß sie von dieser Verbindungszone ausgeht und nahe den Enden 3a und 5b der zwei Leitungen 3, 5 endet. Vorzugsweise ist der Teil 5b, der die Entlüftungsleitung 5 mit der Leitung 3 verbindet, so geformt, daß er die Möglichkeit des Durchfließens von Brennstoff während des Füllschrittes in letztere verhindert oder einschränkt, zum Beispiel kann dieser Teil 5b eine knietörmige, als Siphon wirkende Schleife aufweisen. Darüber hinaus kann sich das geriffelte Rohr 38 mit der gleichen Wirkungsweise über die die Leitung 5 mit der Leitung 3 verbindende Zone hinaus in Richtung des Endes 3a erstrecken.
- Im Fall der Verbindung der Leitung 5 mit einer Mittelzone der Leitung 3 wird also der röhrenförmige Nebenkörper 20 nicht verwendet, da die Leitungen 3 und 5 schon im verbundenen Zustand gebildet sind, und das Dichtglied 13 wird zum Beispiel durch ein ringförmiges Element erzeugt, das um das Ende 3b der Brennstoffeinführungsleitung 3 herum mitgeformt ist, um es so direkt am Ende 15b des röhrenförmigen Körpers 15 zu befestigen.
- Der Zusammenbau der Fülleinheit 1 innerhalb des Motorfahrzeugs wird dadurch besonders einfach, daß sie ein einziges Element aus im wesentlichen steifem Kunststoffinaterial ist, das nur wenige Positionierungsmittel entlang seiner Länge erfordert, weil es schon aufgrund der beträchtlichen Form-Steifigkeit entlang eines vorbestimmten Weges entlang eines Teils der Karosserie gehalten wird. Da diese Einheit im wesentlichen steifist, ermöglicht der Faltenbalgteil 7, der einen hohen Verformbarkeitsgrad aufweist, das Vereinfachen der Verbindung mit einer Tankeinlaßöffnung, auch wenn die gesamte Einheit schon in ihrer endgültigen Position montiert ist, und erlaubt auch Größenvariationen und das Absorbieren von aus dem Betrieb des Motorfahrzeugs herrührenden Vibrationen.
- Das Verfahren zum Herstellen der erfindungsgemaßen Fülleinheit umfaßt einen ersten Schritt, bei dem im thermoplastischen Zustand ein vorläufiger röhrenförmiger Körper oder "Vorformiing" aus einem auf Polyamid basierenden Material extrudiert wird, das einen Prozentanteil eines Elastomers enthält, der ausreicht, um das Durchführen eines Blasformverfahrens zu ermöglichen. Die Länge des Vorforrnlings ist im wesentlichen gleich der endgültigen Länge der aus den Leitungen 3 und 5 bestehenden Einheit.
- Bevor die Einheit 1 geformt wird, wird der Vorformling in einer offenen Hohlform angeordnet, die so geformt ist, daß sie die äußere Oberfläche der benachbarten Leitungen 3 und 5, die miteinander durch die Rippe 4 verbunden sind, definiert. Insbesondere definiert das Innere der Hohlform auch die äußeren Formen des Expansionstanks 9, des Faltenbalgteils 7, der Verbindungsstütze 12 und der Rückhalteglieder zum Verankern des Rohres 28, wenn diese Elemente integral mit der die Leitungen 3, 5 und die Rippe 4 umfassenden Einheit vorgesehen sind.
- Danach wird, bei geschlossener Form, dem Vorformling ein Fluid unter Druck nach dem Blasformverfahren zugeführt, welches das Ausdehnen des Vorformlings gegen die durch die Form definierten Wände bewirkt. Wenn die Form abgekühlt ist, wird die Einheit, die die durch die Rippe 4 verbundenen Leitungen 3 und 5 umfaßt, aus der Form herausgelöst und kann dann manuelle und/oder automatische Endfertigungsvorgänge durchlaufen.
- Dieses Herstellungsverfahren erlaubt die Verwendung eines auf Polyamid basierenden Kunststoffinaterials, das bemerkenswerte Dichtungseigenschaften für Kohlenwasserstoffe aufweist und das aufgrund der Tatsache, daß es zumindest einen Prozentanteil eines Elastomers enthält, durch Blasformen verarbeitet werden kann. Die so erzeugte Fülleinheit ist wegen der Dünnheit der Wände der Leitungen 3, 5 relativ leichtgewichtig, aber gleichzeitig ist sie durch das Vorhandensein der Rippe 4 überaus widerstandsfähig und macht es bei gleichem äußeren Volumen möglich, Leitungen mit größeren inneren Querschnitten als jene herzustellen, die bei Verwendung von Polyethylen erhalten werden könnten, das wegen des ungenügenden Dichtungsgrades für Kohlenwasserstoffe dicke Wände und häufig ein teures und gefährliches abschließendes Fluorisierungsverfahren erforderlich macht.
- Vorzugsweise wird der Vorformling, aus dem die endgültige Fülleinheit erzeugt wird, mit integralen länglichen Teilen aus Materialien mit unterschiedlichen Steiflgkeitsgraden hergestellt.
- Zum Erzielen dieser Eigenschaft wird während der Extrusion des Vorformlings ein sogenannter radialer Co-Extrusionsschritt durchgeführt, der ausgehend von einer vorgegebenen Polyamidbasis erlaubt, während der Extrusion des Vorformlings unterschiedliche Prozentanteile eines Elastomers zuzuführen, um so mechanische Eigenschaften zu erhalten, die entlang der Achse des Vorformlings variieren können, und insbesondere unterschiedliche Steiflgkeitsgrade in vorbestimmten Zonen des Vorformlings. Daher sind die Leitungen 3, 5 korrespondierend zu ihren im wesentlichen zentralen Teilen und zu den zweiten Enden 3b, 5b, die aus einem auf Polyamid basierenden Kunststoffinaterial hergestellt sind, das durch Zuführen einer Elastomerkonzentration modifiziert ist, die gerade ausreicht, um seine Blasformung zu ermöglichen, steifer, wohingegen sie in der Nähe ihrer ersten Enden 3a, 5a aus einem auf Polyamid basierenden Kunststoffinaterial hergestellt sind, das durch Zuführen einer Elastomerkonzentration modifiziert ist, die höher als beim verbleibenden Teil der Leitungen ist, was eine höhere Flexibilität des Faltenbalgteils 7 und des Expansionstanks 9 bedingt.
- Aus der obigen Beschreibung ist daher klar, daß es durch die Erfindung möglich ist, eine Fülleinheit mit besserem Dichtverhalten für Kohlenwasserstoffe als bisher bekannte Einheiten zu erhalten, ohne ein Fluorisierungsverfahren zu erfordern, und daß es möglich ist, durch Verwendung eines Polyamids die Leitungen 3, 5 mit dünneren Wänden herzustellen, mit allen Vorteilen einer größeren Fläche der nützlichen Querschnitte der Brennstoffzuführleitung 3 und Entlüftungsleitung 5 und mit einem verminderten Gesamtgewicht der gesamten Einheit.
Claims (30)
1. Fülleinheit für einen Brennstoffiank, insbesondere für ein Motorfallrzeug, umfassend:
eine erste röhrenförmige Leitung (3) für die Zuführ von Brennstoff und eine zweite
röhrenförmige Entlüflungsleitung (5), die einander benachbart angeordnet sind und jeweilige
erste Enden (3a, 5a) haben, die mit dem Tank zu verbinden sind,
wobei das zweite Ende (5b) der Entlüftungsleitung (5) mit der Brennstoffzuführleitung (3)
verbunden ist und Verbindungsmittel (10) vorhanden sind, die mit dem zweiten Ende (3b) der
Brennstoffzuführleitung (3) verbunden sind, um zu ermöglichen, daß es korrespondierend zu
einer in der Motorfahrzeug-Karosserie vorgesehenen Öffhung befestigbar ist, wobei beide
röhrenförmigen Leitungen (3, 5) aus einem einzigen, im wesentlichen steifen, aus einem auf
Polyamid basierenden Kunststoffiiiaterial hergestellten Stück geformt werden,
dadurch gekennzeichnet, daß die Brennstoffzuführleitung (3) mit einem Faltenbalgteil (7) in
der Nähe ihres ersten Endes (3a) ausgestattet ist.
2. Einheit gemaß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Faltenbalgteil (7) mit der
Brennstoffzuführleitung (3) eine Einheit bildet.
3. Einheit gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine
Verbindungsrippe (4) umfaßt, die mit den beiden röhrenförmigen Leitungen (3, 5) eine Einheit
bildend geformt wird und die sich zumindest über den größeren Teil ihrer gemeinsamen Lange
erstreckt.
4. Einheit gemäß Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Entlüftungsleitung
(5) einen integralen Expansionstank (9) umfaßt, der in der Nahe ihres ersten Endes (5a)
angeordnet ist.
5. Einheit gemaß Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß sie zumindest eine mit
der ersten (3) und zweiten (5) Leitung eine Einheit bildende Tragestütze (12) umfaßt.
6. Einheit gemaß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragestütze (12) in
Entsprechung mit der Verbindungsrippe (4) fixiert ist.
7. Einheit gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die
Entlüftungsleitung (5) mit der Brennstoffzuführleitung (3) in einer Zwischenzone derselben
verbunden ist und daß die Entlüftungsleitung (5) eine im wesentlichen Siphon-artige
Anordnung in Entsprechung mit der Verbindungszone hat.
8. Einheit gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß beide
Leitungen (3, 5) Teile haben, die mit unterschiedlichen Graden an Steifigkeit ausgestattet sind
und untereinander eine Einheit bildend hergestellt werden, was durch ein Co-
Extrusionsverfahren erreicht werden kann.
9. Einheit gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die röhrenlörmigen Leitungen
(3, 5) einen integralen Teil umfassen, der aus einem Material hergestellt ist, das flexibler als der
verbleibende Teil der zwei Leitungen (3, 5) ist, der in der Nähe der jeweiligen ersten Enden
(3a, 5a) angeordnet ist.
10. Einheit gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß beide röhrenfbrmigen
Leitungen (3, 5) aus einem auf Polyamid basierenden Material hergestellt werden, das eine
Konzentration eines Elastomers umfaßt, die ausreichend ist, um ein Blasformen der Leitungen
(3, 5) in Entsprechung mit deren zweiten Enden (3b, 5b) und ihrer im wesentlichen zentralen
Teile zu erlauben, und wobei ein auf Polyamid basierendes Material in der Nähe ihrer ersten
Enden (3a, 5a) einen höheren Prozentgehalt an Elastomer relativ zu der obigen Konzentration
umfaßt, um so den ersten Enden (3a, 5a) größere Flexibilität als den verbleibenden Teilen der
zwei Leitungen (3, 5) zu verleihen.
11. Einheit gemäß einem der Anspruche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die zwei
röhrenfbrmigen Leitungen (3, 5) durch ein Blasformverfahren geformt werden können.
12. Einheit gemäß Anspruch 1 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsmittel
(10) ein röhrenförmiges Hauptglied (15) umfassen, das an einem Ende mit einem Gewindeteil
(15a) ausgestattet ist, der erlaubt, eine Kappe aufzuschrauben, wobei dieser Hauptkörper (15)
am gegenüberliegenden Ende mit dem zweiten Ende (3b) der Brennstoffzuführleitung (3)
verbunden werden kann.
13. Einheit gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der röhrenförmige
Hauptkörper (15) mit einem röhrenförmigen Nebenkörper (20) verbunden ist, der einen Teil
(20b) hat, welcher im wesentlichen parallel zum röhrenlörmigen Hauptkörper (15) ist, der mit
dem zweiten Ende (5b) der Entlüftungsleitung (5) zu verbinden ist, wobei der röhrentörmige
Haupt- und Nebenkörper (15, 20) miteinander in Verbindung stehen.
14. Einheit gemäß Anspruch 12 oder Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der
röhrenfbrmige Hauptkörper (15) ein Becherelement (22) hat, das an der Motorfahrzeug-
Karosserie befestigt werden kann.
15. Einheit gemäß Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Becherelement (22) mit
einer Leitung (25) zum Durchfluß von Gas ausgestattet ist, die mit dem röhrenförmigen
Nebenkörper (20) verbunden ist, wobei ein Zweiweg-Sicherheitsventil (27) in der
Gasdurchflußleitung (25) zwischengeschaltet ist.
16. Einheit gemäß Anspruch 14 oder Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß das
Becherelement (22) mit einer Abwärtsfließleitung (28) für Flüssigkeiten ausgestattet ist, die mit
der Rippe (4) durch Schnappeingriffsmittel, die integral an der Rippe (4) vorgesehen sind,
verbunden ist.
17. Einheit gemäß einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die
zweiten Enden (3b, 5b) der Brennstoffzuführleitung (3) und Entlüftungsleitung (5) im
wesentlichen jeweils coplanare Anschlußteile haben, die beide mit den Verbindungsmitteln (10)
durch Mitformen in einem einzelnen Dichtteil (13), der im wesentlichen eine Achterform hat,
verbunden sind.
18. Einheit gemäß Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eine ringförmige
Dichtung (30) zwischen der Brennstoffzuführleitung (3) und dem röhrenförmigen Hauptkörper
(15) zwischengeschaltet ist.
19. Einheit gemäß einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß ein hohles
Verengungselement (33) mit einem Einlaßende (33a), das dem Gewindeteil (15a)
gegenübersteht, und einem gegenüberliegenden Auslaßende (33c) mit einem engen Querschnitt
relativ zum Einlaßende (33a) im röhrenförmigen Hauptkörper (15) angeordnet ist.
20. Einheit gemäß Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das hohle
Verengungselement (33) innen mit dem obigen röhrenförmigen Hauptkörper (15) durch
Schnappeingriffsmittel (35) verbunden ist.
21. Einheit gemäß Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß das hohle
Verengungselement (33) eine schwenkbare Prallfläche (37) umfaßt, die sich normal in eine
transversale Position im Verengungselement (33) bewegen kann, um so seinen Hohlraum zu
schließen, und imstande ist, in eine Position bewegt zu werden, die im wesentlichen tangential
zum Verengungselement (33) ist, wobei sie eine elastische Rückstellkraft als Folge des
Eindringens eines Körpers durch das enge Auslaßende (33c) überwindet.
22. Einheit gemaß Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß ein Flußleitglied (38) mit
dem Auslaßende (33c) des Verengungselements (33) verbunden ist.
23. Einheit gemaß Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Flußleitglied (38) sich
über eine Verbindungszone der Entlüftungsleitung (5) zur Brennstoffzuführleitung (3) in
Richtung des ersten Endes (3a) der Leitung (3) erstreckt.
24. Einheit gemäß Anspruch 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Flußleiteinheit
(38) mit dem Verengungselement (33) durch Schnappeingriffsmittel (39) verbunden ist.
25. Einheit gemaß einem der Ansprüche 22 bis 24, dadurch gekennzeichnet, daß die
Flußleiteinheit ein geriffeltes Rohr (38) umfaßt, das im wesentlichen koaxial in der
Brennstoffeinführungsleitung (3) angeordnet ist.
26. Verfahren zum Herstellen gekoppelter röhrenfbrmiger Leitungen (3, 5) aus
Kunststoffmaterial, insbesondere für eine Fülleinheit (1) für einen Motorfahrzeugtank, wobei
die gekoppelten röhrenförmigen Leitungen (3, 5) durch aufeinander nachfolgende Vorgänge
des Extrudierens und Blasformens eines auf Polyamid basierenden Materials erhaltbar sind, und
umfaßt:
die Extrusion eines vorläufigen röhrenförmigen Körpers oder,,Vorformiings" mit einer
vorbestimmten Länge, und
Blasformen des "Vorformlings" in einer Hohlform, die die äußere Oberfläche von zumindest
einer ersten und einer zweiten röhrenförmigen Leitung (3, 5) definiert, die einander benachbart
angeordnet sind und gemeinsam zumindest einen Verbindungsteil (4) haben, durch Zuführen
eines Fluids unter Druck zur geschlossenen Form ins Innere der röhrenförmigen Leitungen
(3, 5),
dadurch gekennzeichnet, daß während der Blasformstufe des "Vorformlings" ein Faltenbalgteil
(7) in der Nähe eines Endes (3a) der ersten (3) der röhrenförmigen Leitungen (3, 5) geformt
wird.
27. Verfahren gemaß Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß eine eine Einheit bildende
Verstärkungsrippe (4), die zwischen der ersten und der zweiten röhrenförmigen Leitung (3, 5)
zwischengeschaltet ist und sich zumindest über den größeren Teil ihrer gemeinsamen Länge
erstreckt, während der Blasformstufe des "Vorformlings" vorgesehen wird.
28. Verfahren gemäß Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Extrusionsvorgang
eine Co-Extrusionsstufe umfaßt, während der der "Vorformling" mit zumindest zwei eine
Einheit bildenden Teilen eines auf Polyamid basierenden Materials mit jeweils zueinander
unterschiedlichen Graden an Steifigkeit hergestellt wird.
29. Verfahren gemaß einem der Ansprüche 26 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß die
Hohlform geformt wird, um so zumindest eine mit der Verstärkerrippe (4) eine Einheit
bildende Stütze (12) zu definieren.
30. Verfahren gemaß einem der Ansprüche 26 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die
Hohlform geformt wird, um so mit der Rippe (4) eine Einheit bildende Schnappeingriffsmittel
zu definieren, um eine Abwärtsfließleitung (28) für Flüssigkeiten zu befestigen.
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Owner name: ERGOM HOLDING S.P.A., BORGARO TORINESE, TURIN/TORI |
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