DE69405661T2 - Bandschneidegerät - Google Patents
BandschneidegerätInfo
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- B26D7/22—Safety devices specially adapted for cutting machines
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Bandschneidegeräte und bezieht sich insbesondere, aber nicht ausschließlich, auf Bandschneidegeräte, die in Thermodruckgeräten verwendet werden.
- Banddruckgeräte des Typs&sub1; mit dem sich die vorliegende Erfindung hauptsächlich befaßt, arbeiten mit einen Bandvorrat, der zur Aufnahme eines Bildes eingerichtet ist, und Mitteln zur Übertragung eines Bildes auf das Band. In einer Ausführungsform enthält ein Bandhalterungsgehäuse einen Vorrat des Bildempfangsbandes und einen Vorrat eines Bildübertragungsbandes, wobei das Bildempfangsband und das Bildübertragungsband in Überlappung durch einen Druckbereich des Banddruckgerätes geführt werden. Ein Banddruckgerät, das mit einen Bandhalterungsgehäuse dieses Types arbeitet, wird z.B. in EP-A-0267890 (Varitronics, Inc.) beschrieben. Andere Druckgeräte wurden hergestellt, in denen Buchstaben auf ein Bildempfangsband mittels eines Trockenbeschriftungs- oder Trockenfilmdruckprozesses übertragen werden. In allen diesen Druckgeräten ist der Aufbau des zu bedruckenden Bandes im wesentlichen gleich. Das heißt, es umfasst eine obere Schicht zur Aufnahme eines Bildes, die mittels einer Klebstoffschicht an einer abziehbaren Rückseitenschicht befestigt ist. Nachdem ein Bild oder eine Botschaft auf das Band gedruckt wurde, ist es wünschenswert, den bedruckten Abschnitt des Bandes abzuschneiden, um es als ein Etikett zu verwenden.
- Verschiedene Schneidemechanismen zur Durchführung dieser Funktion wurden offenbart. In EP-A-0267890 werden kooperierende Scherenklingen benutzt, um einen Abschnitt des Bandes abzuschneiden. In EP-0322919 wird eine auf einem Schneidenträgerelement befestigte Klinge zum Schneiden des Bandes benutzt, wobei das Band von einem Amboß gestützt wird. Wie in EP-A-0364305 beschrieben ist, kann der Amboß durch einen Teil der Kassettenwand bereitgestellt werden. Der Amboß kann alternativ Teil des Druckgeräts oder insgesamt eine separate Komponente sein. Es wurden mit diesen Schneideverfahren verbundene Nachteile festgestellt, und die vorliegenden Erfinder haben herausgefunden, daß es vorteilhafter ist, daß Band unter Verwendung einer in einen Schlitz unter dem Band eintretende Klinge zu schneiden, als gegen einen Amboß zu agieren. In diesem Bezug wird auf unsere mit anhängige Anmeldung Nr. 94304234.6 (Page White & Farrer ref. 75930) Bezug genommen, die als EP-A-0634275 veröffentlicht ist.
- Beim Schneiden eines Bandes durch Bewegen der Klinge durch das Band in einen Schlitz hinein, ist es vorteilhaft, wenn die Klinge scharf und abgewinkelt ist. Darüberhinaus bleibt die Klinge scharf während der Lebensdauer des Druckgeräts, da sie nicht durch die Wirkung gegen einen Amboß abstumpft. Darüberhinaus kann sie nicht über ihren gesamten Weg verdeckt werden, da es erforderlich ist, daß sich die Klinge über eine Entfernung durch das Band und in den Schlitz hinein bewegt. Somit könnte die Klinge möglicherweise eine Sicherheitsgefahr bedeuten. Die vorliegende Erfindung soll jede mögliche Schwierigkeit vermeiden, die damit verbunden ist, daß die Klinge im Druckgerät freiliegt.
- Nach einen ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist ein Druckgerät in Kombination mit einer einen Vorrat an Band enthaltenden Kassette bereitgestellt, die entnehmbar in eienm Kassettenaufnahmeraum des Banddruckgeräts aufgenommen ist, wobei das Druckgerät eine Schneidklinge zum Schneiden des Bandes nach dem Drucken umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß das Druckgerät weiterhin eine Klingenschutzvorrichtung mit einem Klingenschutzorgan umfaßt, das relativ zur Schneidklinge beweglich gelagert ist, um eine Bewegung der Klinge in einer ersten Stellung zu verhindern und die Bewegung der Klinge in einer zweiten Stellung zu gestatten, wobei das Klingenschutzorgan zwischen der ersten und zweiten Stellung durch das Einsetzen einer Kassette in den Kassettenaufnahmeraum verschiebbar ist.
- Vorzugsweise ist das Klingenschutzorgan in einem an einem Boden des Kassettenaufnahmeraums angeordneten Kanalelement derart beweglich gelagert ist, daß das Klingenschutzorgan in der ersten Stellung über den Boden vorsteht, und in der zweiten Stellung nicht über den Boden vorsteht. Vorzugsweise liegt das Klingenschutzorgan in der zweiten Stellung bündig mit dem Boden.
- Vorzugsweise ist das Klingenschutzorgan elastisch in dem Kanalelement gelagert, so daß es in die erste Position vorgespannt wird.
- In einer anderen Ausführungsform hat das Kingenschutzorgan einen nach oben stehenden Teil, der durch den Boden einer Kassette niedergedrückt wird. In dieser Ausführungsform kann das Klingenschutzorgan einen zweiten, nach oben stehenden Teil aufweisen, der sich durch eine Öffnung im Boden einer besonders gestalteten Kassette erstreckt. Wenn ein Versuch gemacht wird, eine Kassette ohne eine solche Öffnung in ihrem Boden einzusetzen, wird es nicht möglich sein, dies zu tun, weil der zweite, nach oben stehende Teil das Einsetzen verhindert.
- Die Klingenschutzvorrichtung ist vorzugsweise so gestaltet, daß das schutzorgan nicht von der ersten in die zweite Position verbracht wird, außer durch Einsetzen einer geeigneten Kassette.
- In einer Ausführungsform hat die Kassette einen nach unten stehenden Teil, der an einer Fläche des Klingenschutzorgans anliegt und es veranlaßt, sich gegen die Wirkung einer Feder in das Kanalelement zu bewegen.
- Nach einem zweiten Aspekt der Erfindung ist eine Kassette bereitgestellt zum Zusammenwirken mit einem Druckgerät mit einem Kassettenaufnahmeraum, einer Schneidklinge zum Schneiden von Band nach dem Drucken und einer Klingenschutzvorrichtung, die ein Klingenschutzorgan umfaßt, das zu einer Bewegung relativ zur Schneidklinge gelagert ist, so daß es eine Bewegung der Klinge in einer ersten Stellung unterbindet, und eine Bewegung der Klinge in einer zweiten Stellung erlaubt, wobei die Kassette folgendes umfaßt:
- einen Vorrat an Band;
- eine Wand, über die das Band während der Benutzung verläuft; und
- eine Grundfläche;
- eine Schneidezone an der Wand, an der die Schneidklinge das Band schneiden kann;
- dadurch gekennzeichnet, daß ein nach unten stehender Teil vorgesehen ist, der sich von der Grundfläche im Bereich der Schneidezone erstreckt, so daß bei in den Kassettenaufnahmeraum des Druckgeräts eingesetzter Kassette der nach unten stehende Teil an einer Fläche des Klingenschutzorgans anliegt und das Klingenschutzorgan veranlaßt, sich gegen die Wirkung einer Feder zwischen der ersten und der zweiten Stellung zu bewegen.
- Nach einem dritten Aspekt der Erfindung ist eine Kassette bereitgestellt zum Zusammenwirken mit einem Druckgerät mit einem Kassettenaufnahmeraum, einer Schneidklinge zum Schneiden von Band nach dem Drucken und einer Klingenschutzvorrichtung, die ein Kimgenschutzorgan umfaßt, das zu einer Bewegung relativ zur Schneidklinge gelagert ist, so daß es eine Bewegung der Klinge in einer ersten Stellung unterbindet, und eine Bewegung der Klinge in einer zweiten Stellung erlaubt, wobei das Klingenschutzorgan einen nach oben stehenden Teil umfaßt und die Kassette folgendes umfaßt:
- einen Vorrat an Band;
- eine Wand, über die das Band während der Benutzung verläuft; und
- eine Grundfläche;
- eine Schneidezone an der Wand, an der die Schneidklinge das Band schneiden kann;
- dadurch gekennzeichnet, daß die Grundfläche zum Aufnehmen einer Fläche des Klingenschutzorgans des Druckgeräts eingerichtet ist, um zu bewirken, daß sich das Klingenschutzorgan entgegen der Wirkung einer Feder zwischen der ersten und zweiten Stellung bewegt, wenn die Kassette in den Kassettenaufnahmeraum eingesetzt ist, wobei die Kassette weiterhin eine Öffnung in der Grundfläche im Bereich der Schneidezone aufweist, durch die sich der nach oben stehende Teil erstreckt.
- Nach einem vierten Aspekt der Erfindung ist ein Druckgerät beretigestellt, umfassend eine Schneidklinge zum Schneiden eines Druckmediums, dadurch gekennzeichnet, daß ein Klingenschutzorgan bereitgestellt ist, das relativ zur Schneidklinge bewegbar angebracht ist, um eine Bewegung der Klinge in einer ersten Stellung zu unterbinden und eine Bewegung der Klinge in einer zweiten Stellung zu erlauben.
- Zum besseren Verständnis der vorliegenden Erfindung und zur Darstellung, wie sie in Wirkung gesetzt werden kann, wird als Beispiel auf die anliegenden Zeichnungen verwiesen, in denen
- Figur 1 eine Ansicht ist, die ein Druckgerät zur Benutzung mit der vorliegenden Erfindung zeigt;
- Figur 2 den Schneidemechanismus detaillierter zeigt;
- Figur 3 und 4 Querschnitte durch eine Klingenschutzvorrichtung in den ersten und zweiten Stellungen sind;
- Figur 5 ein Querschnitt durch eine Klingenschutzvorrichtung ist, wenn sie durch eine unrichtige Kassette betätigt wird;
- Figur 6 eine andere Ausführungsform einer Klingenschutzvorrichtung im Schnitt darstellt;
- Figur 7 die Klingenschutzvorrichtung der Figur 6 in der Stellung "während der Benutzung" im Schnitt darstellt; und
- Figur 8 die Klingenschutzvorrichtung der Figur 6 darstellt, wenn ein Versuch gemacht wird, eine unrichtige Kassette einzusetzen.
- Figur 1 zeigt eine Ansicht eines Kassettenaufnahmeraums eines Druckgeräts. Der Kassettenaufnahmeraum wird durch die gepunktete Linie 2 dargestellt. Der Kassettenaufnahmeraum umfaßt einen Thermodruckkopf 4 und eine Druckwalze 6, die zusammenarbeiten, um einen Druckort P in bekannter Art zu definieren. Der Druckkopf 4 ist um einen Schwenkpunkt 8 schwenkbar, so daß er zum Drucken in Kontakt mit der Druckwalze 6 gebracht werden kann und von der Druckwalze fortbewegt werden kann, um eine Kassette herausnehmen und ersetzen zu können.
- Eine in den Kassettenaufnahmeraum 2 eingesetzte Kassette ist allgemein durch das Bezugszeichen 10 wiedergegeben. Die Kassette enthält eine Vorratsspule 12 mit Bildempfangsband 14, das eine Bildempfangsschicht umfaßt, die durch eine Klebstoffschicht mit einer Rückseitenschicht verbunden ist. Das Bildempfangsband 14 wird durch einen Führungsmechanismus (der nicht gezeigt ist) durch die Kassette geführt, aus der Kassette hinaus zu einem Auslaß 0, an dem Druckort P vorbei zu einem Schneideort C. Die Kassette 10 hat außerdem eine Farbbandvorratssspule 16 und eine Farbbandaufwickelspule 18. Das Farbband 20 wird von der Farbbandvorratsspule 16 durch den Druckort P geführt und wird von der Farbbandaufwickelspule 18 aufgenommen. Das Bildempfangsband 14 durchläuft in Überlagerung mit dem Farbband 20 den Druckort P, wobei seine Bildempfangsschicht im Kontakt mit dem Farbband ist.
- In dem in Figur 1 illustrierten Druckgerät wird die Druckwalze 6 angetrieben, so daß sie rotiert, um während des Druckens das Bildempfangsband 14 entlang des Druckorts 14 zu führen. Auf diese Art wird Band bedruckt und von dem Druckort P zum Schneideort P gefördert. Im Unterschied zu früheren Geräten ist der Schneideort C an einer Stelle an einem Teil der Wand der Kassette 10, der nahe dem Druckort P liegt, bereitgestellt. Da das Band aus der Kassette durch das Antreiben der Druckwalze 6 herausgefördert wird, besteht kein Bedarf nach einem weiteren Antriebsmechanismus für das Band, und dies erlaubt dem Schneideort C näher an dem Druckort P zu liegen. In der beschriebenen Ausführungsform kann die Entfernung zwischen dem Schneideort und dem Druckort 9 mm sein. Der Teil der Wand der Kassette 10, wo der Schneideort definiert ist, wird durch das Bezugszeichen 22 wiedergegeben. Ein Schlitz 24 ist in diesem Wandteil definiert und das Bildempfangsband 14 wird am Druckort P vorbei gefördert zum Schneideort C, wo es durch gegenüberliegende Wandteile 22a,22b auf beiden Seiten des Schlitzes 24 gestützt wird.
- Das Druckgerät enthält einen Schneidemechanismus, der allgemein durch das Bezugszeichen 26 wiedergegeben wird. Dieser Schneidemechansmus umfaßt ein Schneidenträgerelement 28, der eine Klinge 30 trägt. Das Design der Klinge 30 kann deutlicher in Figuren 3 und 4 erkannt werden. Die Klinge 30 hat eine geschärfte und gewinkelte Schneidekante 31. Die Klinge 30 schneidet das Bildempfangsband 14 und tritt dann in den Schlitz 24 hinein, mit dem vorderen Teil 31a ihrer Kante 31 zuerst, anstelle gegen einen Amboß zu wirken.
- Figur 2 zeigt den Schneidemechanismus detaillierter. Der Schneidemechanismus umfaßt mit dem Schneidenträgerelement 28 eine Bandklemmung 32. Das Schneidenträgerelement 28 ist zur Bewegung innerhalb eines Schlitzes 34 in der Bandklemmung 32 angebracht. Der Teil 22 der Wand der Kassette 10, der den Schneideort C definiert, hat benachbart einer der gegenüberliegenden Flächen 22a einen gestuften Teil 36, die mit einem gestuften Teil 38 der Bandklemmung 32 in einer Weise zusammenwirkt, die weiter unten klarer beschrieben wird. Eine relativ weiche Feder 40 ist zwischen einem Anschlag 42 der Bandklemmung 32 und einem kooperierenden Anschlag 44 des Gehäuses 2 angeordnet. Eine relativ steife Feder 46 ist in einem Rezess 48 der Bandklemmung 32 angebracht, um gegen das Schneidenträgerelement 32 zu wirken. Das Schneidenträgerelement stellt eine Oberfläche bereit, die vorzugsweise in der Form eines Knopfes 50 oder dergleichen geformt ist, und die von einem Benutzer unter Verwendung manueller Kraft niedergedrückt werden kann.
- Wie offensichtlich ist, wird der Knopf 50 wenn das Band zu schneiden ist, niedergedrückt, so daß die Klinge 30 gegen das Band, durch das Band, um es zu schneiden, und in den Schlitz gedrückt wird. Wenn eine Kassette 10 in das Druckgerät 2 eingesetzt ist, ist die Klinge nicht leicht zugänglich, und stellt somit keine Gefahr für die Sicherheit dar. Wenn jedoch keine Kassette im Druckgerät ist, könnte die Klinge freiliegen, wenn der Knopf 50 irrtümlich gedrückt würde, und eine Gefahr für die Sicherheit könnte entstehen. Somit stellt die vorliegende Erfindung eine Klingenschutzvorrichtung bereit, die in den Figuren 3 bis 5 illustriert ist. Diese Figuren sind als schematischer Schnitt entlang der Linie III-III der Figur 1 gesehen.
- Eine Klingenschutzvorrichtung 52 ist in einer Öffnung im Kassettenaufnahmeraumboden befestigt, der einen Teil des Druckgeräts 2 bildet und durch das Bezugszeichen 56 wiedergegeben wird. Die Klingenschutzvorrichtung 52 umfaßt ein Kanalelement 54, das einen Kanal definiert und einen Anschlag 66 aufweist, der vom Kassettenaufnahmeraumboden 56 abgestützt wird. Die Klingenschutzvorrichtung umfaßt außerdem ein Sicherheitsorgan 58 mit einem Körper 60 und einem nach oben stehenden Klingenschutzteil 62. Figur 3 illustriert die Klingenschutzvorrichtung in ihrer Betriebsstellung. Der Körper 60 des Sicherheitsorgans 58 ist auf einer Achse 67 befestigt, die gleitfähig in einer in der Basis des Kanals 54 geformten Öffnung 69 gelagert ist. Er wird durch eine Kompressionsfeder 64 in der oberen Stellung gehalten. In dieser Stellung liegt der Klingenschutzteil 62 an der Spitze 31a der Klinge 30 an, um eine Betätigung der Klinge zur Verbringung in eine zugängliche Position zu unterbinden. Bezugszeichen 32 gibt das Teil der Bandklemmung wieder, die auf der linken Seite des Schneidenträgers in den Figuren 1 und 2 angeordnet ist.
- Figur 4 zeigt den Fall, wenn eine Kassette 10 in den Kassettenaufnahmeraum des Druckgeräts eingesetzt wurde. Die Kassette 10 trägt einen Vorsprung 70 auf ihrer Unterseite, die gegen die obere Oberfläche 60a des Körpers 60 des Sicherheitsorgans einwirkt, um ihn innerhalb des Kanals gegen die Wirkung der Kompressionsfeder 64 nieder zu bewegen. Diese bewegt somit den Klingenschutzte(il 62 nach unten und erlaubt der Klinge sich zum Schneiden des Bandes vorwärts zu bewegen.
- Die Klingenschutzvorrichtung ist so gestaltet, daß der Drukker nur mit richtig gestalteten Kassetten benutzt werden kann, nämlich in dieser Ausführungsform Kassetten, die einen zum Einwirken auf den Körper des Sicherheitsorgans geeigneten Vorsprung haben, um ihn nieder zu drücken. Figur 5 zeigt den Fall, wo eine Kassette mit einem flachen Boden eingesetzt ist. Der Körper der Klingenschutzvorrichtung ist nur einen Teil des Wegs niedergedrückt, und verhindert noch immer eine freie Bewegung der Klinge. Um einen Benutzer am vollständigen Niederdrücken der Klingenschutzvorrichtung durch andere Mittel zu hindern, ist der Klingenschutzteil 62 in einem eingeschnittenen Teil 80 der Bandklemmung 32 angeordnet, so daß er nicht von oben zugänglich ist.
- Als eine Alternative dazu kann die Kompressionsfeder so gestaltet werden, daß sie bei einer Höhe vollständig zusammengedrückt ist, die zu groß ist, um dem Sicherheitsorgan zu erlauben, durch die Einwirkung der oberen Oberfläche des Klingenschutzteils 62 vollständig niedergedrückt zu werden, um so freie Bewegung der Klinge zu unterbinden.
- Nun wird auf die Figuren 6 bis 8 verwiesen, um eine alternative Ausführungsform der vorliegenden Erfindung zu beschreiben. In Figuren 6 bis 8 werden Bezugszeichen, die gleiche Teile wie in der Ausführungsform der Figuren 3 bis 5 darstellen, durch dieselben Bezugszeichen wiedergeben, jedoch mit Strich versehen. Die Ausführungsform der Figuren 6 bis 8 unterscheidet sich von der Ausführungsform der Figuren 3 bis 5 darin, daß der Körper 60' der Klingenschutzvorrichtung einen nach oben stehenden Klingenschutzteil 62' hat, der eine horizontale obere Oberfläche 63 hat, die eine ähnliche Funktion wie 60a in Figur 4 ausführt. Jedoch, wie offensichtlich ist, kann die horizontale Oberfläche 63 durch den flachen Boden 65 einer Kassette 10' betätigt werden. Somit ist bei der Kassette kein nach unten stehender Teil oder Vorsprung verlangt, wie der durch Bezugszeichen 70 in Figur 4 wiedergegebene.
- Nichtsdestotrotz ist es weiterhin wünschenswert, die Maschine so zu gestalten, daß sie nur speziell gestaltete Kassetten aufnehmen kann. Somit umfaßt die Klingenschutzvorrichtung einen zweiten nach oben stehenden Teil 70, der sich durch eine Öffnung im Boden 65 der Kassette 10' erstrecken soll. Die Pfeile in Figur 6 illustrieren, daß Einsetzen und Niederbewegen der Kassette 10' bewirken, daß der Körper 60' der Klingenschutzvorrichtung entgegen der Wirkung der Feder 64' niedergedrückt wird, um die Klinge 30' zum Betrieb freizusetzen. Insoweit ist der Betrieb ähnlich zu der Ausführungsform der Figuren 3 bis 5.
- Figur 7 illustriert die vollständig in die Maschine eingesetzte Kassette in der betriebsfertigen Stellung.
- Figur 8 illustriert, was passiert, wenn ein Versuch gemacht wird, eine unrichtige Kassette 10" einzusetzen, d.h. eine ohne eine Öffnung in ihrem Boden, die äquivalent zur Öffnung 72 ist. Es ist nicht möglich; diese Kassette in die Maschine einzusetzen, weil der nach oben stehende Teil 70 der Klingenschutzvorrichtung das Einsetzen verhindern wird. Somit wird die Maschine nur mit besonders gestalteten Kassetten arbeiten.
Claims (13)
1. Druckgerät in Kombination mit einer einen Vorrat (12) an
Band (14) enthaltenden Kassette (10), die entnehmbar in eienm
Kassettenaufnahmeraum (2) des Banddruckgeräts aufgenommen
ist, wobei das Druckgerät eine Schneidklinge (30) zum
Schneiden des Bandes nach dem Drucken umfaßt, dadurch
gekennzeichnet, daß das Druckgerät weiterhin eine
Klingenschutzvorrichtung (52) mit einem Klingenschutzorgan (58) umfaßt, das
relativ zur Schneidklinge (30) beweglich gelagert ist, um eine
Bewegung der Klinge (30) in einer ersten Stellung zu
verhindern und die Bewegung der Klinge (30) in einer zweiten
Stellung zu gestatten, wobei das Klingenschutzorgan (58) zwischen
der ersten und zweiten Stellung durch das Einsetzen einer
Kassette (10) in den Kassettenaufnahmeraum (2) verschiebbar
ist.
2. Kombination nach Anspruch 1, wobei das Klingenschutzorgan
(62) in einem an einem Boden (56) des Kassettenaufnahmeraums
(2) angeordneten Kanalelement (54) derart beweglich gelagert
ist, daß das Klingenschutzorgan (62) in der ersten Stellung
über den Boden (56) vorsteht, und in der zweiten Stellung
nicht über den Boden (56) vorsteht.
3. Kombination nach Anspruch 2, wobei das Klingenschutzorgan
(58) in der zweiten Stellung bündig mit dem Boden (56) liegt.
4. Kombination nach Anspruch 2 oder 3, wobei das
Klingenschutzorgan (58) in dem Kanalelement (54) elastisch derart
gelagert ist, daß es in die erste Stellung vorgespannt ist.
5. Kombination nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei
die Kassette einen nach unten stehenden Teil (70) aufweist,
welcher an einer Fläche (60a) des Klingenschutzorgans (58)
anliegt und es veranlaßt, sich gegen die Wirkung einer Feder
(64) in das Kanalelement (54) zu bewegen.
6. Kombination nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei das
Klingenschutzorgan (58) einen nach oben stehenden Teil (70)
umfaßt, und die Kassette (10') eine Offnung (72) zum
Aufnehmen des nach oben stehenden Teils (70) bei in den
Kassettenaufnahmeraum (2) eingesetzter Kassette (10') hat.
7. Kassette (10) zum Zusammenwirken mit einem Druckgerät mit
einem Kassettenaufnahmeraum (2), einer Schneidklinge (30) zum
Schneiden von Band (14) nach dem Drucken und einer
Klingenschutzvorrichtung (52), die ein Klingenschutzorgan (58)
umfaßt, das zu einer Bewegung relativ zur Schneidklinge (30)
gelagert ist, so daß es eine Bewegung der Klinge in einer
ersten Stellung unterbindet, und eine Bewegung der Klinge in
einer zweiten Stellung erlaubt, wobei die Kassette folgendes
umfaßt:
einen Vorrat (12) an Band (14);
eine Wand, über die das Band (14) während der Benutzung
verläuft; und
eine Grundfläche;
eine Schneidezone (C) an der Wand, an der die
Schneidklinge (30) das Band schneiden kann;
dadurch gekennzeichnet, daß ein nach unten stehender
Teil (70) vorgesehen ist, der sich von der Grundfläche im
Bereich der Schneidezone (C) erstreckt, so daß bei in den
Kassettenaufnahmeraum
(2) des Druckgeräts eingesetzter Kassette
(10) der nach unten stehende Teil (70) an einer Fläche (60a)
des Klingenschutzorgans (58) anliegt und das
Klingenschutzorgan (58) veranlaßt, sich gegen die Wirkung einer Feder (64)
zwischen der ersten und der zweiten Stellung zu bewegen.
8. Kassette (10') zum Zusammenwirken mit einem Druckgerät mit
einem Kassettenaufnahmeraum (2), einer Schneidklinge (30) zum
Schneiden von Band (14) nach dem Drucken und einer
Klingenschutzvorrichtung (52), die ein Klingenschutzorgan (58)
umfaßt, das zu einer Bewegung relativ zur Schneidklinge (30)
gelagert ist, so daß es eine Bewegung der Klinge in einer
ersten Stellung unterbindet, und eine Bewegung der Klinge in
einer zweiten Stellung erlaubt, wobei das Klingenschutzorgan
(58) einen nach oben stehenden Teil (70) umfaßt und die
Kassette folgendes umfaßt:
einen Vorrat (12) an Band (14);
eine Wand, über die das Band (14) während der Benutzung
verläuft; und
eine Grundfläche;
eine Schneidezone (C) an der Wand, an der die
Schneidklinge (30) das Band schneiden kann;
dadurch gekennzeichnet, daß die Grundfläche (65) zum
Aufnehmen einer Fläche (63) des Klingenschutzorgans (58) des
Druckgeräts eingerichtet ist, um zu bewirken, daß sich das
Klingenschutzorgan entgegen der Wirkung einer Feder (64')
zwischen der ersten und zweiten Stellung bewegt, wenn die
Kassette (10') in den Kassettenaufnahmeraum (2) eingesetzt
ist, wobei die Kassette (10') weiterhin eine Öffnung (72) in
der Grundfläche im Bereich der Schneidezone (C) aufweist,
durch die sich der nach oben stehende Teil (70) erstreckt.
9. In Kombination, eine Kassette nach Anspruch 7 oder 8 in
Kombination mit einem Druckgerät, das einen
Kassettenaufnahmeraum (2), eine Schneidklinge (30) zum Schneiden von Band
(14) nach dem Drucken und eine Klingenschutzvorrichtung (52)
mit einem Klingenschutzorgan (58) umfaßt, das relativ zur
Schneidklinge (30) bewegbar angebracht ist, um eine Bewegung
der Klinge (30) in einer ersten Stellung zu unterbinden und
eine Bewegung der Klinge (30) in einer zweiten Stellung zu
erlauben.
. 10. Druckgerät umfassend eine Schneidklinge (30) zum
Schneiden eines Druckmediums (14), dadurch gekennzeichnet, daß ein
Klingenschutzorgan (58) bereitgestellt ist, das relativ zur
Schneidklinge (30) bewegbar angebracht ist, um eine Bewegung
der Klinge (30) in einer ersten Stellung zu unterbinden und
eine Bewegung der Klinge (30) in einer zweiten Stellung zu
erlauben.
11. Druckgerät nach Anspruch 10, wobei das Druckmedium (14)
in einer Kassette enthalten ist, und das Klingenschutzorgan
(58) in einem an einem Boden (56) des Kassettenaufnahmeraums
(2) angeordneten Kanalelement (54) derart beweglich gelagert
ist, daß das Klingenschutzorgan (62) in der ersten Stellung
über den Boden (56) vorsteht, und in der zweiten Stellung
nicht über den Boden (56) vorsteht.
12. Druckgerät nach Anspruch 11, wobei das Klingenschutzorgan
(58) in der zweiten Stellung bündig mit dem Boden (56) liegt.
13. Druckgerät nach Anspruch 11 oder 12, wobei das
Klingenschutzorgan (58) in dem Kanalelement (54) elastisch derart
gelagert ist, daß es in die erste Stellung gedrückt wird.
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
GB939314388A GB9314388D0 (en) | 1993-07-12 | 1993-07-12 | Tape cutting apparatus |
Publications (2)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE69405661D1 DE69405661D1 (de) | 1997-10-23 |
DE69405661T2 true DE69405661T2 (de) | 1998-02-19 |
Family
ID=10738679
Family Applications (2)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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