DE69404181T2 - Sämaschine - Google Patents
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Sämaschine mit einem Körper und einer Kupplungsdeichsel, die an ihrem vorderen Ende mittels eines Kugelgelenks oder ähnlichen Gelenks mit einer Zugmaschine verbunden werden soll, wobei der Körper einen Rahmen, der Öffnungswerkzeuge trägt und sich mittels Rädern, welche mittels Verbindungselementen bezüglich des Rahmens in der Höhe verschiebbar sind, auf den Boden aufstützt, sowie ein Traggestell aufweist, das Elemente zum Ablegen von Samen in den Boden trägt, wobei der Rahmen einen vorderen Rahmen und einen hinteren Rahmen umfaßt, die mittels eines mittleren Gelenks mit einer zumindest im wesentlichen vertikalen Achse aneinander angelenkt sind, wobei zwischen dem vorderen Rahmen und dem hinteren Rahmen angebrachte Mittel das Schwenken des einen bezüglich des anderen im Betrieb gestatten, wobei der vordere Rahmen mit der Kupplungsdeichsel verbunden ist und die Öffnungswerkzeuge trägt, während der hintere Rahmen die Elemente zum Ablegen von Samen in den Boden trägt.
- Das Gelenk zwischen dem die Elemente zum Ablegen von Samen in den Boden tragenden hinteren Rahmen und dem die Öffnungswerkzeuge tragenden vorderen Rahmen gestattet, daß jedes Ablegeelement gut in der durch das dazugehörige Öffnungswerkzeug hergestellten Furche bleibt, und zwar insbesondere in Kurven oder beim Umgehen eines Hindernisses.
- Im Stand der Teclinik (Prospekt GREAT PLAINS "3 POINT DRILLS AND NO- TILL HITCHES") ist eine Sämaschine bekannt, deren Räder, mittels derer sich der Rahmen auf den Boden stützt, mit dem hinteren Rahmen verbunden sind. Bei dieser bekannten Sämaschine gibt es somit zwei Gelenke zwischen der Zugmaschine und den Rädern der Sämaschine: das Gelenk, mittels dessen die Kupplungsdeichsel mit der Zugmaschine verbunden ist, und das mittlere Gelenk, mittels dessen der hintere Rahmen mit dem vorderen Rahmen verbunden ist. Eine derartige Konfiguration bringt zwangsweise einen Mangel an Stabilität der Maschine mit sich.
- Um dem abzuhelfen, weist die bekannte Sämaschine Stabilisierungselemente auf, die zwischen dem vorderen Rahmen und dem hinteren Rahmen wirken. Diese Stabilisierungselemente weisen Teleskopstoßdämpfer und eine Blattfeder auf, die zwischen dem vorderen Rahmen und dem hinteren Rahmen angebracht sind und die dem Schwenken des hinteren Rahmens bezüglich des vorderen Rahmens stark entgegenwirken.
- Daraus ergibt sich, daß die Gefahr besteht, daß das zu Anfang angestrebte Ergebnis, das heißt das Folgen der durch die Öffnungswerkzeuge hergestellten Furchen durch die Elemente zum Ablegen von Samen in den Boden, zumindest unter bestimmten Arbeitsbedingungen nicht erreicht wird.
- Die vorliegende Erfindung strebt an, die Nachteile dieser bekannten Sämaschine zu beseitigen.
- Dazu ist die erfindungsgemäße Sämaschine dadurch gekennzeichnet, daß die Räder mit dem vorderen Rahmen verbunden sind und daß es sich bei den zwischen dem vorderen Rahmen und dem hinteren Rahmen angebrachten Mitteln um Verriegelungsmittel handelt, die beim Betrieb das freie Schwenken des hinteren Rahmens bezüglich des vorderen Rahmens gestatten und beim Transport jenes Schwenken verhindern.
- Somit besteht bei der erfindungsgemäßen Sämaschine nur ein einziges Gelenk zwischen der Zugmaschine und den Rädern der Sämaschine, so daß die Stabilität der Maschine während des Gebrauchs hervorragend ist.
- Des weiteren können der hintere Rahmen und die Elemente zum Ablegen von Samen in den Boden, die er trägt, während dieses Betriebs bezüglich des vorderen Rahmens und der mit diesem verbundenen Offnungswerkzeuge frei schwenken.
- Die Elemente zum Ablegen von Samen in den Boden können somit den Spuren der Offnungswerkzeuge sehr gut folgen.
- Beim Transport verhindern die Verriegelungsmittel schließlich das Schwenken des hinteren Rahmens bezüglich des vorderen Rahmens, was der Maschine ebenfalls eine gute Stabilität während dieser Gebrauchsphase verleiht.
- Bei der erfindungsgemäßen Maschine ist es des weiteren von Vorteil, daß sich jedes Element zum Ablegen von Samen in den Boden, von oben gesehen, zumindest im wesentlichen im gleichen Abstand zum mittleren Gelenk erstreckt wie das dazugehörige Öffnungswerkzeug.
- Gemäß einem zusätzlichen Merkmal der Erfindung können die Verbindungselemente (die die Räder mit dem Rahmen verbinden) Radarme aufweisen, die mittels eines Gelenks mit einer zumindest im wesentlichen horizontalen und zur Arbeitsrichtung orthogonalen Achse mit dem vorderen Rahmen verbunden sind. Des weiteren ist mindestens ein Betätigungsglied vorgesehen, das zwischen den Radarmen und dem vorderen Rahmen angebracht ist und zum Schwenken der Radarme bezüglich des vorderen Rahmens dient.
- Da die Räder auch dazu dienen, an der Steuerung der Arbeitstiefe mitzuwirken, kann es von Vorteil sein, daß im Hinblick auf die Definition der unteren Arbeitsposition des Maschinenkörpers ein einstellbarer Anschlag zwischen dem vorderen Rahmen und mindestens einem der Radanne angebracht ist.
- Gemäß einem weiteren zusätzlichen Merkmal der Erfindung können die Räder zwischen den Öffnungswerkzeugen und den Elementen zum Ablegen von Samen in den Boden angebracht sein. Somit wird vermieden, daß die Räder auf den besäten Bodenstreifen rollen.
- Gemäß einem zusätzlichen Merkmal der Erfindung können die Verriegelungsmittel während der Plazierung des Körpers der Maschine in Transportposition automatisch das Schwenken des hinteren Rahmens bezüglich des vorderen Rahmens verhindern.
- Gemäß einem weiteren zusätzlichen Merkmal der Erfindung können die Verriegelungsmittel des weiteren während der Plazierung des Körpers der Maschine in Arbeitsposition automatisch das Schwenken des hinteren Rahmens bezüglich des vorderen Rahmens freigeben.
- Diese automatische Verhinderung und Freigabe des Schwenkens des hinteren Rahmens bezüglich des vorderen Rahmens während der Plazierung in Transportposition und in Arbeitsposition erleichtern wesendich den Gebrauch der Maschine.
- Bei einer besonders vorteilhaften Ausführungsform kann zwischen den Radarmen ein Querträger angebracht sein, der sich bei ihrem Schwenken während der Phasen der Plazierung in Transportposition oder Arbeitsposition des Sämaschinenkörpers mit ihnen zusammen dreht. Bei dieser Ausführungsform können die Verriegelungsmittel Verriegelungselemente und Anschläge umfassen, wobei die Verriegelungselemente an diesem Querträger angebracht und dazu bestimmt sind, bei der Plazierung des Körpers in Transportposition mit den an dem hinteren Rahmen angebrachten Anschlägen in Kontakt zu kommen.
- Vorteilhafterweise ist vorgesehen, daß die an dem hinteren Rahmen vorgesehenen Anschläge einstellbar sind.
- Gemäß einem anderen zusätzlichen Merkmal der Erfindung kann der vordere Rahmen mittels eines Gelenks mit einer zumindest im wesentlichen horizontalen und zur Arbeitsrichtung orthogonalen Achse mit der Kupplungsdeichsel verbunden sein. Es wird ein Steuerglied vorgesehen, das das von dem Gelenk gestattete Schwenken des vorderen Rahmens bezüglich der Kupplungsdeichsel steuert. Somit ist es möglich, die Öffnungswerkzeuge weit in den Boden eindringen zu lassen. Des weiteren ist es möglich, den vorderen Rahmen derart anzuheben, daß er zumindest im wesentlichen parallel zum Boden bleibt.
- Bei einer vorteilhaften Lösung wird das Steuerglied derart zwischen der Kupplungsdeichsel und dem sich zwischen den Radarmen erstreckenden Querträger angebracht, daß es den vorderen Teil des vorderen Rahmens anhebt, wenn der hintere Teil des letzteren mittels der Räder angehoben wird, und umgekehrt den vorderen Teil des vorderen Rahmens absenkt, wenn der hintere Teil des letzteren mittels der Räder abgesenkt wird.
- Es kann ein relativ kompakter vorderer Rahmen erhalten werden, wenn dieser ein Gestell aufweist, an dem ein sich horizontal und orthogonal zur Arbeitsrichtung erstreckender Träger befestigt ist. An diesem Träger sind die Öffnungswerkzeuge befestigt.
- Vorteilhafterweise kann vorgesehen sein, daß es sich bei den Öffnungswerkzeugen um Öffnungsscheiben handelt, die jeweils mit einem Ann verbunden sind, der mittels einer dazugehörigen Halterung mit dem Träger verbunden ist. Zwischen dem Arm und der Halterung wird eine Feder angebracht, die dahingehend wirkt, die dazugehörige Öffnungsscheibe in ihrer unteren Position zu halten. Wenn die Öffnungsscheibe im Betrieb auf ein im Boden vergrabenes Hindernis stößt, rollt sie über dieses Hindernis und wird anschließend mittels der Feder wieder in den Boden gedrückt.
- Wenn die Halterungen identisch sind und jede zweite in einer der Arbeitsrichtung entgegengesetzten Richtung an dem Träger befestigt ist, wird darüber hinaus jede zweite Öffnungsscheibe in Arbeitsrichtung versetzt. Dank dieser Anordnung sind die Öffnungsscheiben wenig empfindlich gegen die den Boden bedeckenden Pflanzenreste.
- Des weiteren kann jede Halterung derart auf lösbare Weise an dem Träger befestigt sein, daß ihre Position gemäß der Längsachse des Trägers modifiziert werden kann.
- Gemäß einem anderen zusätzlichen Merkmal der Erfindung kann vorgesehen sein, daß das mit dem hinteren Rahmen verbundene Traggestell Verbindungsvorrichtungen aufweist, die jeweils ein Ablegeelement derart führen, daß sich jedes Ablegeelement unabhängig von den anderen in der Höhe verschieben läßt.
- Dieses Traggestell kann darüber hinaus eine Kupplungsvorrichtung mit einem oberen Kupplungspunkt und mit zwei unteren Kupplungspunkten aufweisen. Mittels dieser drei Kupplungspunkte kann das Traggestell mit dem hinteren Rahmen auf lösbare Weise verbunden werden.
- Weiterhin kann vorgesehen sein, daß das Traggestell mittels einer Einstellvorrichtung bezüglich des hinteren Rahmens um die unteren Kupplungspunkte geschwenkt werden kann.
- Bei dieser Einstellvorrichtung kann es sich um eine Schrauben- und Mutternvorrichtung handeln, die sich zwischen dem oberen Kupplungspunkt des Traggestells und dem hinteren Rahmen erstreckt.
- Gemäß einem anderen zusätzlichen Merkmal der Erfindung kann des weiteren vorgesehen sein, daß das Traggestell einen Längsträger aufweist, der sich horizontal und orthogonal zur Arbeitsrichtung erstreckt und mit dem jede Verbindungsvorrichtung mittels einer dazugehörigen Halterung verbunden ist.
- Diese Halterungen sind vorteilhafterweise identisch, und jede zweite wird in einer der Arbeitsrichtung entgegengesetzten Richtung derart mit dem Längsträger verbunden, daß jedes zweite Ablegeelement in Arbeitsrichtung versetzt ist. Dank dieser Anordnung sind die Ablegeelemente wenig empfmdlich gegen die den Boden bedeckenden Pflanzenreste.
- Des weiteren kann jede Halterung auf lösbare Weise derart an dem Längsträger befestigt sein, daß ihre Position gemäß der Längsachse des Längsträgers modifiziert werden kann.
- Gemäß einem anderen zusätzlichen Merkmal der Erfindung kann des weiteren vorgesehen sein, daß jede Verbindungsvorrichtung zumindest im wesentlichen ein nach oben verformbares Parallelogramm aufweist.
- Dank dieses Merkmals ist der Ablegewinkel der Samen in den Boden unabhängig von der Ablegetiefe zumindest im wesentlichen konstant.
- Weiterhin kann jede Verbindungsvorrichtung mit einem elastisch verformbaren Element versehen sein, das dahingehend wirkt, das dazugehörige Ablegeelement in Richtung auf seine untere Position zurückzubringen. Vorzugsweise wird vorgesehen, daß die Wirkung jedes elastisch verformbaren Elements auf das dazugehörige Ablegeelement unabhängig von der Höhenverschiebung des Ablegeelements zumindest im wesentlichen konstant ist. Aus diesem Grunde kann die Arbeitstiefe durch alleiniges Verschieben der Räder in der Höhe geändert werden.
- Dazu wird vorgesehen, daß die Wirkung jedes elastisch verformbaren Elements zumindest im wesentlichen horizontal erfolgt.
- Des weiteren kann vorgesehen sein, daß die Wirkung der elastisch verformbaren Elemente mittels einer zentralen Einstellvorrichtung eingestellt wird.
- Dafür kann es sich bei dem elastisch verformbaren Element um eine Feder handeln, die an einem ihrer Enden direkt oder indirekt mit einem zentralen Einstellstab verbunden ist, der zumindest im wesentlichen in Arbeitsrichtung verschoben werden kann.
- Des weiteren kann vorgesehen sein, daß die Wirkung jedes elastisch verformbaren Elements anfangs mittels einer unabhängigen Einstellvorrichtung eingestellt wird.
- Eine einfache und kompakte Ausführungsform wird erhalten, wenn es sich bei jedem elastisch verformbaren Element um eine Zugfeder handelt.
- Gemäß einem zusätzlichen Merkmal der Erfindung kann des weiteren vorgesehen sein, daß jedes Ablegeelement zwei Säscheiben aufweist, die in Form eines nach hinten offenen "V" angeordnet sind, und daß die Samen mittels eines Rohrs zwischen den Säscheiben ausgebracht werden.
- Weitere Merkmale der Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung eines nicht einschränkenden Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung deutlich; es zeigen:
- - Figur 1 eine Seitenansicht einer mit einem Motorfahrzeug verbundenen erfindungsgemäßen Sämaschine;
- - Figur 2 eine Teildraufsicht der Sämaschine nach Figur 1;
- - Figur 3 in vergrößertem Maßstab einen Schnitt enfiang der Ebene III-III in Figur 2, der die Verriegelungselemente darstellt.
- In den Figuren 1 bis 3 ist eine erfindungsgemäße Sämaschine (1) dargestellt. In den Figuren 1 und 2 wird diese im Gebrauch, d.h. mit dem hinteren Teil einer Zugmaschine (2) verbunden, gezeigt.
- Die Sämaschine (1) weist eine Kupplungsdeichsel (3) und einen Körper (4) auf Die Kupplungsdeichsel (3) soll an ihrem vorderen Ende mittels eines Kugelgelenks (5) oder dergleichen mit der Zugmaschine (2) verbunden werden. An ihrem hinteren Ende ist die Kupplungsdeichsel (3) mittels eines Gelenks (6) mit einer zumindest im wesentlichen horizontalen und zur Arbeitsrichtung (7) orthogonalen Achse derart mit dem Körper (4) verbunden, daß sie unter der Wirkung eines zwischen der Kupplungsdeichsel (3) und dem Körper (4) angebrachten Steuerglieds (8) um die Gelenkachse (6) geschwenkt werden kann. Dieses Steuerglied (8) wird unten ausführlicher beschrieben.
- Der Körper (4) wiederum weist einen Rahmen (9) und eine Sävorrichtung (10) auf Der Rahmen (9) trägt Öffnungswerkzeuge (11) und stützt sich mittels Rädern (12) auf den Boden. Wie in den Figuren 1 und 2 zu sehen, besteht der Rahmen (9) aus einem vorderen Rahmen (13), der mit der Kupplungsdeichsel (3) verbunden ist und die Öffnungswerkzeuge (11) trägt, und einem hinteren Rahmen (14).
- Der vordere Rahmen (13) weist ein Gestell (15) aut, an dem ein horizontaler Träger (16) befestigt ist, der sich orthogonal zur Arbeitsrichtung (7) erstreckt.
- Dieser Träger (16) trägt die Öffnungswerkzeuge (11). In dem dargestellten Beispiel handelt es sich bei den Öffnungswerkzeugen (11) um Öffnungsscheiben (17), die jeweils mit einem Arm (18) verbunden sind, der wiederum mittels einer dazugehörigen Halterung (19) mit dem Träger (16) verbunden ist. Des weiteren ist zwischen jedem Arm (18) und der dazugehörigen Halterung (19) jeweils eine Feder (20) angebracht, die dahingehend wirkt, jede Öffnungsscheibe (17) in den Boden zu drücken. Die Halterungen (19) sind identisch, und jede zweite Halterung (19) ist in einer der Arbeitsrichtung (7) entgegengesetzten Richtung derart an dem Träger (16) befestigt, daß jede zweite Öffnungsscheibe (17) in Arbeißrichtung (7) versetzt ist. Diese Öffnungsscheiben (17) haben die Aufgabe, Furchen in den Boden zu ziehen. Da jeder Öffnungsscheibe (17) eine Feder (20) zugeordnet ist, kann jede Öffnungsscheibe (17) einzeln eingezogen werden, wenn sie auf ein im Boden vergrabenes Hindernis stößt. Des weiteren ist jede Halterung (19) aufleicht lösbare Weise derart an dem Träger (16) befestigt, daß die Position jeder Halterung (19) gemäß der Längsachse des Trägers (16) geändert werden kann. Eine derartige Anordnung gestattet die Änderung des zwei benachbarte Öffnungsscheiben (17) seitlich trennenden Abstands und das leichte Hinzufügen oder Abnehmen von Öffnungsscheiben (17).
- Das Gestell (15) des vorderen Rahmens (13) weist zwei mittlere Träger (21) auf, die an ihrem vorderen Ende an dem Träger (16) befestigt sind und sich in Arbeitsrichtung (7) nach hinten erstrecken. An ihrem hinteren Ende sind die beiden mittleren Träger (21) an einem hinteren Träger (22) des Rahmens (15) befestigt, der zumindest im wesentlichen orthogonal zur Arbeitsrichtung (7) ausgerichtet ist. An jedem Längsende dieses hinteren Trägers (22) weist das Gestell (15) daräber hinaus eine jeweilige Seitenwand (23) auf, die sich in einer vertikalen Ebene erstreckt.
- Mit dem vorderen Rahmen (13) sind noch mittels Verbindungsmitteln (24) die Räder (12) verbunden, wobei die Verbindungsmittel das Verschieben der Räder (12) bezüglich des vorderen Rahmens (13) in der Höhe gestatten. Diese Verbindungselemente (24) weisen zwei Radarme (25) auf, die jeweils mittels eines Gelenks (120) mit einer zumindest im wesentlichen horizontalen und zur Arbeitsrichtung (7) orthogonalen Achse am unteren Ende mit der jeweiligen Seitenwand (23) des Gestells (15) verbunden sind. Zwischen jedem Radarm (25) und dem oberen Ende der Seitenwand (23) des Gestells (15) ist des weiteren ein jeweiliger Betätigungszylinder (26) angebracht. Die Betätigungs-zylinder (26) gestatten ein Verschieben des vorderen Rahmens (13) in der Höhe und sein Halten in der gewählten Position. Vorteilhafterweise erstreckt sich ein Querträger (36), dessen Längsachse im wesentlichen mit der Gelenkachse (120) zusammenfällt, zwischen den beiden Radarmen (25), an denen er befestigt ist. Das Steuerglied (8) ist an seinem hinteren Ende an diesem Querträger (36) angelenkt. Wenn der vordere Rahmen (13) dem Boden angenähert wird, zieht somit der Querträger (36) während seiner Drehung am Steuerglied (8), das sich zwischen dem Querträger (36) und der Kupplungsdeichsel (3) erstreckt und das Steuerglied (8) wirkt dahingehend, die Kupplungsdeichsel (3) um das Gelenk (6) nach oben zu schwenken. Da jedoch das vordere Ende der Kupplungsdeichsel (3) mit dem Traktor (2) verbunden ist, stützt sich das hintere Ende der Kupplungsdeichsel (3) auf den Träger (16), wodurch die Öffnungsscheiben (17) leichter in den Boden eindringen. Des weiteren ist an mindestens einer der Seitenwände (23) des vorderen Rahmens (13) ein einstellbarer Anschlag (36') für die Arbeitstiefe angebracht. Dieser einstellbare Anschlag (36') soll das Schwenken des dazugehörigen Radarms (25) nach oben in Abhängigkeit von der gewünschten Arbeitstiefe begrenzen.
- Der hintere Rahmen (14) wiederum ist mittels eines mittleren Gelenks (27) mit einer im wesentlichen vertikalen Achse mit dem hinteren Teil des vorderen Rahmens (13) verbunden. Die Sävorrichtung (10) ist mit dem hinteren Rahmen (14) verbunden. Sie weist dazu ein Traggestell (28) auf, das Elemente (29) zum Ablegen von Samen in den Boden trägt. Das Traggestell (28) weist an seinem vorderen Teil eine Kupplungsvorrichtung (30) mit einem oberen Kupplungspunkt (31) und mit zwei unteren Kupplungspunkten (32) auf. Bei dieser Kupplungsvorrichtung (30) handelt es sich um eine standardmäßige Kupplungsvorrichtung, die, falls gewünscht, ein Abkoppeln der Sävorrichtung (10) von dem hinteren Rahmen (14) und ihre direkte Verbindung mit der Dreipunkupplung eines Traktors gestattet. Zur Befestigung der Kupplungsvorrichtung (30) des Traggestells (28) an dem hinteren Rahmen (14) weist der hinteren Rahmen (14) eine Schrauben- und Muttern-Einstellvorrichtung (33), die mit dem oberen Kupplungspunkt (31) verbunden ist, und einen Führungsstab (34) auf, dessen Enden in den unteren Kupplungspunkten (32) der Kupplungsvorrichtung (30) angelenkt sind.
- Aus diesem Grunde kann die Sävorrichtung (10) durch Einwirken auf die Schrauben- und Muttern-Einstellvorrichtung (33) bezüglich des hinteren Rahmens (14) um die beiden unteren Kupplungspunkte (32) genau geschwenkt werden.
- Des weiteren können der hintere Rahmen (14) und die Sävorrichtung (10) im Betrieb bezüglich des vorderen Rahmens (13) um die mittlere Gelenkachse (27) frei schwenken. Beim Transport wird hingegen dieses Schwenken beim Anheben des vorderen Rahmens (13) und somit des Körpers (4) durch Verriegelungsmittel, die Verriegelungselemente (35) und Anschläge (37) umfassen, automatisch verriegelt. Diese Verriegelungselemente (35) sind an dem Querträger (36) der Radarme (25) befestigt und sollen mit den dazugehörigen, am Führungsstab (34) und somit am hinteren Rahmen (14) in der Nähe der Längsenden des Führungsstabs (34) befestigten einstellbaren Anschlägen (37) in Kontakt kommen.
- Durch Verlängern der Betätigungszylinder (26), das heißt Entfernen des Körpers (4) vom Boden, schwenken die Radarme (25) und der Querträger (36) um die Gelenkachse (120). Am Ende der Schwenkbewegung kommen die Verriegelungselemente (35) in Kontakt mit den am Führungsstab (34) befestigten Anschlägen (37) und verhindern somit jegliches Schwenken des Führungsstabs (34) und dadurch des hinteren Rahmens (14) und der damit verbundenen Sävorrichtung (10) um die mittlere Gelenkachse (27). Dank dieser Anordnung kann die Sävorrichtung (10) beim Transport somit nicht schwenken. Weiterhin sei darauf hingewiesen, daß diese Verriegelungsmittel (35, 37) dieses Schwenken bei der Plazierung in Arbeitsposition automatisch freigeben. Indem nämlich der Körper (4) mittels der Betätigungszylinder (26) dem Boden angenähert wird, entfernen sich der Querträger (36) und die Verriegelungselemente (35), die daran befestigt sind, von den Anschlägen (37).
- Das Traggestell (28) weist einen Längsträger (38) auf, der sich zumindest im wesentlichen horizontal und orthogonal zur Arbeitsrichtung (7) erstreckt. Dieser Längsträger (38) trägt die Ablegeelemente (29). Jedes Ablegeelement (29) weist zwei Säscheiben (39), die in Form eines nach hinten offenen "V" angeordnet sind, und eine die Säscheiben (39) drehbar tragende Stütze (40) auf. Jedes Ablegeelement (29) ist mittels einer Verbindungsvorrichtung (41) und einer Halterung (42) mit dem Längsträger (38) verbunden. Auf ähnliche Weise wie die die Öffnungsscheiben (17) tragenden Halterungen (19) ist jede zweite Halterung (42) in einer der Arbeitsrichtung (7) entgegengesetzten Richtung derart an dem Längsträger (38) angebracht, daß jedes zweite Ablegeelement (29) in Arbeitsrichtung (7) versetzt ist. Darüber hinaus sind die Halterungen (42) ebenfalls identisch. Weiterhin ist jede Halterung (42) des weiteren aufleicht lösbare Weise am Längsträger (38) derart befestigt, daß die Position jeder Halterung (42) gemäß der Längsachse des Längsträgers (38) geändert werden kann. Eine derartige Anordnung gestattet das Ändern des zwei benachbarte Ablegeelemente (29) seitlich trennenden Abstands und das leichte Hinzufügen oder Abnehmen der Ablegeelemente (29). Aus den Figuren 1 und 2 wird des weiteren deutlich, daß sich jedes Öffnungswerkzeug (11) und sein dazugehöriges Ablegeelement (29) zumindest im wesentlichen in ihrer gegenseitigen Verlängerung erstrecken, und zwar in Arbeitsrichtung (7) zumindest im wesentlichen im gleichen Abstand vom mittleren Gelenk (27).
- Dank einer derartigen Anordnung bewegt sich jedes Ablegeelement (29) immer in der durch das dazugehörige Öffnungswerkzeug (11) hergestellten Furche, und zwar in Geraden und Kurven. Darüber hinaus erstrecken sich die Räder (12) zwischen den Öffnungswerkzeugen (11) und den Ablegeelementen (29). Aus diesem Grunde rollen die Räder (12) nicht auf den schon mittels der Ablegeelemente (29) besäten Bodenstreifen.
- Wie oben erwähnt, ist jedes Ablegeelement (29) mittels einer Verbindungsvorrichtung (41) mit der dazugehörigen Halterung (42) verbunden. Diese Verbindungsvorrichtung (41) weist zwei Stangen (43) auf, so daß zumindest im wesentlichen ein nach oben verformbares Parallelogramm gebildet wird. Diese Stangen (43) sind genauer zwischen der Stütze (40) des Ablegeelements (29) und der Halterung (42) angebracht. Da sich jedes Ablegeelement (29) mittels eines verformbaren Parallelogramms in der Höhe verschieben kann, bleibt der Ablegewinkel der Samen in den Boden unabhängig von der Ablegetiefe oder davon, ob die Räder (12) über ein Hindernis fahren, konstant. Darüber hinaus ist jede Verbindungs-vorrichtung (41) mit einem elastisch verformbaren Element (44) versehen, das dahingehend wirkt, das Ablegeement (29) auf dem Boden der Furche zu halten. in dem dargestellten Beispiel handelt es sich bei jedem elastisch verformbaren Element (44) um eine zylindrische Zugfeder (45), die im wesentlichen parallel zur Arbeitsrichtung (7) angebracht ist. Aus diesem Grunde ist die Wirkung der auf das verformbare Parallelogramm einwirkenden Zugfeder (45) unabhängig von der Höhenposition des Ablegeelements (29) zumindest im wesentlichen konstant. Jede Zugfeder (45) ist darüber hinaus in dem dazugehörigen Parallelogramm angebracht und mittels einer Zugstange (46) mit einem zentralen Einstellstab (47) verbunden. Eine Zugfeder (45) eines hinteren Ablegeelements (29) ist mittels einer langen Zugstange (46) mit dem zentralen Einstellstab (47) verbunden, während eine Zugfeder (45) eines vorderen Ablegeelements (29) mittels einer kurzen Zugstange (46) mit dem zentralen Einstellstab (47) verbunden ist. Der zentrale Einstellstab (47) wird zur Ausführung einer Translationsbewegung in den vorderen Halterungen (42) geführt, und mehrere (nicht dargestellte) Schrauben ermöglichen eine Translationsbewegung des zentralen Einstellstabs (47) nach vorne oder hinten. Darüber hinaus ist der Figur 1 noch zu entnehmen, daß jede lange Zugstange (46) in der dazugehörigen Halterung (42) geführt wird.
- Die Sävorrichtung (10) weist des weiteren einen an dem Traggestell (28) befestigten Säkasten (48) auf. Die darin enthaltenen Samen werden mittels eines dazugehörigen flexiblen Rohres (49) bis zwischen die Säscheiben (39) jedes Ablegeelements (29) geleitet. Die Samen werden von einer (nicht dargestellten) Dosiervorrichtung, die durch ein (nicht dargestelltes) Antriebsrad in Bewegung gesetzt wird, dosiert.
- Des weiteren weist die erfindungsgemäße Sämaschine die folgenden Vorteile auf:
- Da die Räder (12) mit dem vorderen Rahmen (13) verbunden sind, können der hintere Rahmen (14) und die dort angekoppelte Sävorrichtung (10) im Betrieb frei um die mittlere Gelenkachse (27) schwenken. Dadurch folgen die Ablegeelemente (29) mit hoher Genauigkeit den zuvor durch die Öffnungsscheiben (17) im Boden hergestellten Furchen.
- Beim Transport halten die Verriegelungsmittel (35, 37) die Sävorrichtung (10) in ihrer mittleren Position fest und vermeiden somit jegliches Schwenken der Sävorrichtung (10) um die mittlere Gelenkachse (27). Es sei daran erinnert, daß die Verhinderung bzw. die Freigabe des Schwenkens der Sävorrichtung (10) um die mittlere Gelenkachse (27) beim Anheben bzw. Absenken des Körpers (4) automatisch erfolgen.
- Da die Sävorrichtung (10) auf lösbare Weise an dem Rahmen (9) befestigt ist, können die Sävorrichtung (10) und der Rahmen (9) abgekoppelt werden, damit ihr Transport mit zum Beispiel einem Lastwagen erleichtert wird, oder die Sävorrichtung (10) kann allein verwendet werden.
- Da die Verbindungsvorrichtung (41) zumindest im wesentlichen ein verformbares Parallelogramm umfaßt, bleibt der voreingestellte Ablegewinkel des Ablegeelements (29) unabhängig von der Ablegetiefe der Samen in den Boden zumindest im wesentlichen konstant.
- Andererseits gestattet die Einstellvorrichtung (33) eine zentralisierte Einstellung dieses Ablegewinkels.
- Da sich das elastisch verformbare Element (44) zumindest im wesentlichen horizontal erstreckt, bleibt seine Wirkung auf das dazugehörige Ablegeelement (29) unabhängig von der Ablegetiefe zumindest im wesentlichen konstant.
- Darüber hinaus gestattet der zentrale Einstellstab (47) ein zentralisiertes Einstellen der von jedem elastisch verformbaren Element (44) auf das dazugehörige Ablegeelement (29) ausgeübten Kraft.
- Darüber hinaus ist jede Zugstange (46) mittels einer Schrauben- und Mutternvorrichtung mit dem zentralen Einstellstab (47) verbunden, die ein anfängliches genaues Einstellen der von jedem elastisch verformbaren Element (44) auf das dazugehörige Ablegeelement (29) ausgeübten Kraft gestattet.
- Schließlich sei noch darauf hingewiesen, daß verschiedene Modifikationen möglich sind, insbesondere, was den Aufbau der verschiedenen Elemente anbetrifft, oder durch Verwendung äquivalenter Verfahren, ohne daß dadurch von dem durch die Ansprüche defmierten Schutzbereich abgewichen wird.
Claims (31)
1.Sämaschine (1) mit einem Körper (4) und einer Kupplungsdeichsel (3), die
an ihrem vorderen Ende mittels eines Kugelgelenks (5) oder ähnlichen
Gelenks mit einer Zugmaschine (2) verbunden werden soll, wobei der
Körper (4) einen Rahmen (9), der Öffnungswerkzeuge (11) trägt und sich
mittels Rädern (12), welche mittels Verbindungselementen (24) bezüglich
des Rahmens (9) in der Höhe verschiebbar sind, auf den Boden aufstützt,
sowie ein Traggestell (28) aufweist, das Elemente (29) zum Ablegen von
Samen in den Boden trägt, wobei der Rahmen (9) einen vorderen Rahmen
(13) und einen hinteren Rahmen (14) umfaßt, die mittels eines mittleren
Gelenks (27) mit einer zumindest im wesentlichen vertikalen Achse
aneinander angelenkt sind, wobei zwischen dem vorderen Rahmen (13) und
dem hinteren Rahmen (14) angebrachte Mittel (35, 37) das Schwenken des
einen bezüglich des anderen im Betrieb gestatten, wobei der vordere Rahmen
(13) mit der Kupplungsdeichsel (3) verbunden ist und die
Öffnungswerkzeuge (11) trägt, während der hintere Rahmen (14) die
Elemente (29) zum Ablegen von Samen in den Boden trägt, dadurch
gekennzeichnet, daß die Räder (12) mit dem vorderen Rahmen (13)
verbunden sind und daß es sich bei den zwischen dem vorderen Rahmen (13)
und dem hinteren Rahmen (14) angebrachten Mitteln (35, 37) um
Verriegelungsmittel (35, 37) handelt, die beim Betrieb das freie Schwenken
des hinteren Rahmens (14) bezüglich des vorderen Rahmens (13) gestatten
und beim Transport jenes Schwenken verhindern.
2. Sämaschine nach Ansprnch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sich jedes
Ablegeelement (29), von oben gesehen, zumindest im wesentlichen im
gleichen Abstand zum mittleren Gelenk (27) erstreckt wie das dazugehörige
Öffnungswerkzeug (11).
3. Sämaschine nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verbindungselemente (24) Radarme (25), die mittels eines Gelenks (120) mit
einer zumindest im wesentlichen horizontalen und zur Arbeitsrichtung (7)
orthogonalen Achse mit dem vorderen Rahmen (13) verbunden sind, sowie
mindestens ein Betätigungsglied (26) aufweisen, das zwischen den
Radarmen (25) und dem vorderen Rahmen (13) angebracht ist und zum
Schwenken der Radarme (25) bezüglich des vorderen Rahmens (13) dient.
4. Sämaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß im Hinblick auf die Definition der unteren
Arbeitsposition des Körpers (4) ein einstellbarer Anschlag (36') zwischen
dem vorderen Rahmen (13) und mindestens einem der Radarme (25)
angebracht ist.
5. Sämaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Räder (12) zwischen den Öffnungswerkzeugen (11)
und den Elementen (29) zum Ablegen von Samen in den Boden angebracht
sind.
6. Sämaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verriegelungsmittel (35, 37) während der
Plazierung des Körpers (4) in Transportposition automatisch das Schwenken des
hinteren Rahmens (14) bezüglich des vorderen Rahmens (13) verhindern.
7. Sämaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verriegelungsmittel (35, 37) während der
Plazierung des Körpers (4) in Arbeitsposition automatisch das Schwenken
des hinteren Rahmens (14) bezüglich des vorderen Rahmens (13) freigeben.
8. Sämaschine nach Anspruch 6 oder 7 in Kombination mit Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Radarmen (25) ein Querträger
(36) angebracht ist, der sich mit ihnen zusammen bei ihrem Schwenken um
die die Radarme (25) mit dem vorderen Rahmen (13) verbindende
Gelenkachse (120) dreht, daß die Verriegelungsmittel (35, 37)
Verriegelungselemente (35) und Anschläge (37) umfassen und daß die
Verriegelungselemente (35) an dem Querträger (36) angebracht und dazu
bestimmt sind, bei der Plazierung des Körpers (4) in Transportposition mit
den an dem hinteren Rahmen (14) angebrachten Anschlägen (37) in Kontakt
zukommen.
9. Sämaschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschläge
(37) einstellbar sind.
10. Sämaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der vordere Rahmen (13) mittels eines Gelenks (6) mit
einer zumindest im wesentlichen horizontalen und zur Arbeitsrichtung (7)
orthogonalen Achse mit der Kupplungsdeichsel (3) verbunden ist und daß
ein Steuerglied (8) das von dem Gelenk (6) gestattete Schwenken des
vorderen Rahmens (13) bezüglich der Kupplungsdeichsel (3) steuert.
11. Sämaschine nach Anspruch 10 und Anspruch 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das Steuerglied (8) derart zwischen der
Kupplungsdeichsel (3) und dem Querträger (36) angebracht ist, daß es den
vorderen Teil des vorderen Rahmens (13) anhebt, wenn der hintere Teil des
letzteren mittels der Räder (12) angehoben wird, und umgekehrt den
vorderen Teil des vorderen Rahmens (13) absenkt, wenn der hintere Teil des
letzteren mittels der Räder (12) abgesenkt wird.
12. Sämaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß der vordere Rahmen (13) ein Gestell (15) aufweist, an
dem ein sich horizontal und orthogonal zur Arbeitsrichtung (7) erstreckender
Träger (16) befestigt ist und daß dieser Träger (16) die Öffnungswerkzeuge
(11 )trägt.
13. Sämaschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei den
Öffnungswerkzeugen (11) um Öffnungsscheiben (17) handelt, die jeweils
mit einem Arm (18) verbunden sind, der mittels einer dazugehörigen
Halterung (19) mit dem Träger (16) verbunden ist, und daß zwischen dem
Arm (18) und der Halterung (19) jeder Öffnungsscheibe (17) eine Feder (20)
angebracht ist, die dahingehend wirkt, die dazugehörige Öffnungsscheibe
(17) in ihrer unteren Position zu halten.
14. Sämaschine nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
Halterungen (19) identisch sind und daß jede zweite derart in einer der
Arbeitsrichtung (7) entgegengesetzten Richtung an dem Träger (16) befestigt
ist, daß jede zweite Öffnungsscheibe (17) in Arbeitsrichtung (7) versetzt ist.
15. Sämaschine nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß jede
Halterung (19) derart auf lösbare Weise an dem Träger (16) befestigt ist, daß
ihre Position gemäß der Längsachse des Trägers (16) modifiziert werden
kann.
16. Sämaschine nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß das mit dem hinteren Rahmen (14) verbundene
Traggestell (28) Verbindungsvorrichtungen (41) aufweist, die jeweils ein
Ablegeelement (29) derart führen, daß sich jedes Ablegeelement (29)
unabhängig von den anderen in der Höhe verschieben läßt.
17. Sämaschine nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß das
Traggestell (28) eine Kupplungsvorrichtung (30) mit einem oberen
Kupplungspunkt (31) und mit zwei unteren Kupplungspunkten (32) aufweist,
mittels derer es mit dem hinteren Rahmen (14) verbunden wird.
18. Sämaschine nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß das
Traggestell (28) mittels einer Einstellvorrichtung (33) bezüglich des hinteren
Rahmens (14) um die unteren Kupplungspunkte (32) geschwenkt werden
kann.
19. Sämaschine nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der
Einstellvorrichtung (33) um eine Schrauben- und Mutternvorrichtung
handelt, die sich zwischen dem oberen Kupplungspunkt (31) des Traggestells
(28) und dem hinteren Rahmen (14) erstreckt.
20. Sämaschine nach mindestens einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß das Traggestell (28) einen Längsträger (38) aufweist,
der sich horizontal und orthogonal zur Arbeitsrichtung (7) erstreckt und mit
dem jede Verbindungsvorrichtung (41) mittels einer dazugehörigen
Halterung (42) verbunden ist.
21. Sämaschine nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnel, daß die
Halterungen (42) identisch sind und daß jede zweite in einer der
Arbeitsrichtung (7) entgegengesetzten Richtung derart mit dem Längsträger (38)
verbunden ist, daß jedes zweite Ablegeelement (29) in Arbeitsrichtung (7)
versetzt ist.
22. Sämaschine nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß jede
Halterung (42) auf lösbare Weise derart an dem Längsträger (38) befestigt
ist, daß ihre Position gemäß der Längsachse des Längsträgers (38)
modifiziert werden kann.
23. Sämaschine nach mindestens einem der Ansprüche 16 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, daß jede Verbin-dungsvorrichtung (41) zumindest im
wesentlichen ein nach oben verformbares Parallelogramm aufweist.
24. Sämaschine nach mindestens einem der Ansprüche 16 bis 23, dadurch
gekennzeichnet, daß jede Verbindungsvorrichtung (41) mit einem elastisch
verformbaren Element (44) versehen ist, das dahingehend wirkt, das
dazugehörige Ablegeelement (29) in Richtung auf seine untere Position
zurückzubringen.
25. Sämaschine nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, daß die Wirkung
jedes elastisch verformbaren Elements (44) auf das dazugehörige
Ablegeelement (29) unabhängig von der Höhenverschiebung des Ablegeelements
(29) zumindest im wesentlichen konstant ist.
26. Sämaschine nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß die Wirkung
jedes elastisch verformbaren Elements (44) zumindest im wesentlichen
horizontal erfolgt.
27. Sämaschine nach mindestens einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch
gekennzeichnet, daß die Wirkung der elastisch verformbaren Elemente (44)
mittels einer zentralen Einstellvorrichtung (47) eingestellt wird.
28. Sämaschine nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei
jedem elastisch verformbaren Element (44) um eine Feder (45) handelt, die
an einem ihrer Enden direkt oder indirekt mit einem zentralen Einstellstab
(47) verbunden ist, der zumindest im wesentlichen in Arbeitsrichtung (7)
verschoben werden kann.
29. Sämaschine nach mindestens einem der Ansprüche 24 bis 28, dadurch
gekennzeichnet, daß die Wirkung jedes elastisch verformbaren Elements
(44) anfangs mittels einer unabhängigen Einstellvorrichtung eingestellt wird.
30. Sämaschine nach mindestens einem der Ansprüche 24 bis 29, dadurch
gekennzeichnet, daß es sich bei jedem elastisch verformbaren Element (44)
um eine Zugfeder (45) handelt.
31. Sämaschine nach nündestens einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch
gekennzeichnet, daß jedes Ablege-element (29) zwei Säscheiben (29)
aufweist, die in Form eines nach hinten offenen "V" angeordnet sind, und
daß die Samen mittels eines Rohrs (49) zwischen den Säscheiben (39)
ausgebracht werden.
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