DE68910811T2 - Vorrichtung zur Abgabe von Getränken. - Google Patents
Vorrichtung zur Abgabe von Getränken.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung ist aus dem Gebiet des Ausleitens von Flüssigkeiten und betrifft genauer eine Vorrichtung zur Abgabe von Getränken.
- Derartige Vorrichtungen sind für das Ausleiten von Wasser aus dem Hahn bekannt, mit oder ohne Zuordnung von Elementen für die Kühlung oder die Erwärmung, was den Verbrauch entweder an gekühltem Wasser oder an warmem Wasser ermöglicht, dazu bestimmt, beispielsweise Tees oder Suppen zuzubereiten.
- Das Personal von Büros, Fabriken, Verwaltungen und lokalen Gemeinschaften lehnt mehr und mehr das fließende Wasser zugunsten des Mineralwassers ab. Dies führt dazu, daß die Büros, die Werkbänke, die Tische und andere Arbeitsplätze mit Flaschen bedeckt sind, die meiste Zeit geöffnet, lauwarm und ohne hygienischen Schutz.
- Man kennt bereits, in Amerika beispielsweise, Wasserbehälter für das Ausleiten von Mineralwasser, die Behälter von 20 Litern aufnehmen, so wie in dem Patent US-3.811.294 beschrieben. Bestimmte dieser Vorrichtungen umfassen außerdem Systeme zum Kühlen und zum Erwärmen der Flüssigkeit, wie in dem Patent US-3.698.603 beschrieben.
- In Europa darf aufgrund bestimmter nationaler Gesetze das Mineralwasser niemals in Mengeneinheiten gelagert werden, die 1 oder 1,5 Liter übersteigen.
- Aus hygienischen Gründen untersagen die Gesetze weiterhin das Stillstehen des Mineralwassers in einem Behälter oder einer Leitung an freier Luft und standardisieren somit die Aufbewahrung in metallischen oder Kunststoff-Behältern aus Materialien die "lebensmittelgeeignet" genannt werden.
- Das Dokument US-4.341.328 beschreibt eine Vorrichtung zur Abgabe von Getränken, dazu ausgelegt, eine Flüssigkeit auszuteilen, die aus einer Flasche kommt, und einen Speicherbehälter umfassend, der einerseits mit Einrichtungen versehen ist, die in der Lage sind, diese Flasche zu durchbohren, und andererseits mit Kanälen, die mit Leitungen zum Austeilen der Flüssigkeit verbunden sind.
- Das Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, die Systeme zu verbessern, die es erlauben, Mineralwasser, gekühlt oder erwärmt, auf zubewahren und auszuteilen, ausgehend von einem Wasserbehälter, in den die das Mineralwasser enthaltenden Behälter geschlossen eingeführt werden, und dies, indem lebensmittelrechtliche Normen berücksichtigt werden. Sie schlägt insbesondere einen Speicherbehälter aus zwei Teilen vor, um seine Reinigung zu erleichtern.
- Die Erfindung hat zum Gegenstand eine Vorrichtung zur Abgabe von Getränken, dazu gelegt, eine Flüssigkeit auszuteilen, die zuvor in wengstens einem geschlossenen Behälter enthalten war, und einen Speicherbehälter umfassend, dessen obere Fläche wenigstens einen Durchlaß aufweist, welcher in seinem oberen Teil Einrichtungen umfaßt, dazu ausgelegt, den geschlossenen Behälter zu durchbohren, und dessen untere Fläche einen oder mehrere Durchströmkanäle umfaßt, die mit Leitungen zum Ausleiten der Flüssigkeit verbunden sind.
- Sie ist dadurch gekennzeichnet, daß der Speicherbehälter aus zwei in sich abgeschlossenen und auf dichte Weise zusammengefügten Platten aufgebaut ist, deren gegenüberstehende Flächen einen Hohlraum bilden, welcher den besagten Speicherbehälter bildet.
- Die Erfindung erstreckt sich gleichermaßen auf die Verwendung einer derartigen Vorrichtung zur Abgabe von Getränken.
- Die angefügte Zeichnung stellt beispielhaft und nicht beschränkend Ausführungsformen des Gegenstandes der vorliegenden Erfindung dar.
- Die Figur 1 ist eine Vorderansicht einer Vorrichtung zur Abgabe von Getränken gemäß der Erfindung, wobei der vordere Teil teilweise aufgerissen ist, um die inneren Bestandteile erkennbar werden zu lassen.
- Die Figur 2 ist ein Schnitt längs II-II der Figur 1, welche eine Durchstechplatte in einer ersten Ausführungsform zeigt.
- Die Figur 3 ist ein Schnitt längs III-III aus der Figur 2, welche die Durchstechplatte einer Abdichtplatte überlagert zeigt.
- Die Figur 4 ist ein Schnitt entsprechend dem der Figur 3 bei einer anderen Ausführungsform.
- In der Figur 1 hat man schematisch einen Wasserbehälter zum Ausleiten von Wasser dargestellt, der jeweils aus einem Gestell 10 besteht, welches in seinem oberen Teil einen Kasten 20 zum Anordnen von Mineralwasserflaschen 30 umfaßt. Die Flaschen 30 sind mit dem Flaschenhals nach unten auf einer Durchstechplatte 40 angeordnet, die einstückig mit einer Abdichtplatte 50 ausgebildet ist. Die Regeleinrichtungen für das Ausleiten der Getränke sind unter der Bezugsziffer 60 gruppiert und werden im folgenden im Detail beschrieben. Das Gestell 10 umschließt zwei Zwischenbehälter 70, bestimmt für die thermische Behandlung des Wassers, das oberhalb einer Platte 80 ausgeleitet wird, verbunden durch ein Entlüftungsrohr mit einer Rückhaltekammer 90.
- Die Regeleinrichtungen 60 für das Austeilen der Getränke umfassen auf der Vorderfläche 11 des Gestelles 10 einen allgemeinen Unterbrecher 61 für die elektrische Versorgung, ebenso wie zwei Knöpfe 62 und 63 für die Steuerung von Elektroventilen 64 und 65, die entlang der Leitungen 66 und 67 zum Heranführen von Flüssigkeit in die Sammelbehälter für die thermische Behandlung 71 und 72 angeordnet sind. Man wird bemerken, daß die Leitungen 66 und 67 in dem unteren Teil der Sammelbehälter 71 und 72 münden, jeweils entsprechend den Zwischenbehältern für kaltes und warmes Wasser der Vorrichtung gemäß der Erfindung. Diese Sammelbehälter 71 und 72 kommunizieren mit der äußeren Umgebung über zwei Schwanenhälse 73 und 74, die das Ausleiten der Flüssigkeit auf die Vorderfläche 11 des Wasserbehälters gemäß der Erfindung gewährleisten, wobei der untere Teil der Leitungen 73 und 74 in den oberen Teil der Sammelbehälter 71 und 72 für die thermische Behandlung münden.
- Auf dem Fachmann bekannte Weise bilden die Sammelbehälter für die thermische Behandlung 71 und 72 Teile von Einrichtungen zum Kühlen und zum Erwärmen des traditionellen Typs, dazu bestimmt, die in den Sammelbehältern 71 und 72 enthaltene Flüssigkeit auf Temperaturen von ungefähr 5º einerseits und ungefähr 50 bis 60º andererseits zu bringen. Die Sammelbehälter 71 und 72 sind aus nicht rostendem Stahl hergestellt, um alle Werte der Mineralwässer zu garantieren.
- Die Platte 80 ist über eine Entlüftungsleitung 81 mit der Rückhaltekammer 90 verbunden, um jegliches unerwartete Überströmen von Flüssigkeit zurückzuhalten. Die Kammer 90 ist gleichermaßen über eine Leitung 91 mit einem Durchlaß 41 verbunden, der in der Durchstechplatte 40 vorgesehen ist, um das Rückholen der Flüssigkeit zu ermöglichen, die unter Umständen während des Öffnens aus den Flaschen entweicht.
- Die allgemeinen Abmessungen dieser Einrichtung entsprechen denen der Gießschnäbel 73 und 74, ebenso wie die Regeleinrichtungen 60 dem Benutzer zugewandt angeordnet sind. Das Gestell 10 kann weiterhin einen Behälter für Einweg-Trinkgefäße aufweisen, ebenso wie ein Abteil, um diese wiederzugewinnen, in den Zeichnungen nicht dargestellt.
- Eine Variante der Durchstechplatte 40 ist in den Figuren 2 und 3 dargestellt, jeweils von oben und im Schnitt gesehen. Diese Variante ist für eine Vorrichtung mit neun Flaschen 31 bestimmt. Die Platte 40 umfaßt zu diesem Zweck neun Öffnungen 42, in die Durchstechrohre 43 mit kleinerem Durchmesser als dem inneren Durchmesser der Flaschenhälse 32 der Flaschen eingefügt sind, die aus rostfreiem Stahl hergestellt sind und deren oberes Ende in Form einer Pfeife 44 gebracht ist, wie es in der Figur 3 erkennbar ist. Die Flaschenhälse 32 der Flaschen ruhen auf Sockeln 45.
- Die Platte 40 umfaßt weiterhin ein Schikanen-Ansatzstück 46, dazu bestimmt, das Einführen jeglichen Fremdkörpers zu verhindern und die Luft durchzulassen. Man wird bemerken, daß der untere Teil der Platte 40 unterhalb des Ansatzstückes 46 hohl ist, genau um der Luft das Entweichen durch das Ansatzstück zu ermöglichen, während die Flüssigkeit zwischen die Durchstechplatte 40 und die Abdichtplatte 50 eingeführt wird. Es ist anzumerken, daß das untere Niveau des Ansatzstückes 46 oberhalb des unteren Niveaus der Öffnungen 42 gelegen ist, aus Gründen, die weiter unten angegeben werden.
- Die Platte 40 ist noch, wie man es bereits erwähnt hat, mit einem Durchlaß 41 versehen, der für die Verbindung mit der Leitung 91 ausgelegt ist, und man wird bemerken, daß alle Wege 47 bei diesem Durchlauf 41 zusammenlaufen. Man kann gleichermaßen vorsehen, auf einer der Flächen der Platte 40 Verstärkungselemente 48 anzuordnen, in der Zeichnung in gebrochenen Linien dargestellt. Schließlich umfaßt die Platte 40 in ihrem unteren Teil eine Leiste 49, dazu ausgelegt, die Abdichtplatte 50 zu umgeben, die an der Durchstechplatte mittels Schrauben 51 befestigt ist. Eine Dichtverbindung, in der Zeichnung nicht dargestellt, ist zwischen der Durchstechplatte 40 und der Abdichtplatte 50 angeordnet, wobei sie dazu bestimmt sind, entlang den Pfeilen F der Figur 3 aufeinander zu bewegt zu werden.
- Die obere Fläche der Abdichtplatte 50 umfaßt einen Hohlraum 52, der in zwei Durchströmkanäle 53 und 54 mündet, die jeweils mit den Leitungen 66 und 67 zum Zuleiten der Flüssigkeit in die Sammelbehälter für die thermische Behandlung 71 und 72 verbunden sind. Die Abdichtplatte kann Verstärkungen 55 umfassen, dazu ausgelegt, mit der unteren Fläche der Durchstechplatte zusammenzuwirken.
- In der Variante der Figur 4 findet man die zuvor beschriebene Abdichtplatte 50 und die Durchstechplatte 40 wieder, hier aneinander befestigt dargestellt. Man wird auch die Kammer 56 für Flüssigkeit bemerken, gebildet durch den Hohlraum 42 der oberen Fläche der Abdichtplatte und durch den Hohlraum, der in dem unteren Teil der Platte 40 unterhalb des Ansatzstückes 46 vorgesehen ist.
- Da diese Vorrichtung zum Aufnehmen einer einzigen Flasche, von 20 Litern beispielsweise, vorgesehen ist, ist ein einziges Durchstechrohr 43 in der Mitte der Platte 40 vorgesehen, wobei die anderen Öffnungen 42 Stäbe 21 zum Stützen des Mittelteiles 22 des Kastens 20 aufnehmen, dazu ausgelegt, sich an die Form der Flasche 33 anzupassen. Diese Stäbe 21 stützen auch den konischen Träger 22, wobei sie die Dichtheit der Kammer 56 gewährleisten.
- Man hat noch in der Figur 4 schematisch die Leitungen 66 und 67 für das Zuleiten der Flüssigkeit in die Sammelbehälter für die thermische Behandlung dargestellt, was die Erzeugung von kalter und heißer Flüssigkeit gewährleistet, ebenso wie die Elektroventile 64 und 65 der Abgabesteuerung.
- Die Funktionsweise der Einrichtung gemäß der Erfindung ist die folgende. Die Flasche oder die Flaschen 33 oder 31 werden in die Hohlräume des Kastens 20 eingeführt, den Flaschenhals nach unten. Es braucht nicht gesagt zu werden, daß man die Form der Hohlräume des Kastens 20 in Abhängigkeit von der Form der Flaschen ändern kann, die im allgemeinen einen runden oder quadratischen Querschnitt haben. Beim Anstoßen an eine Flasche stößt die Spitze 44 des oberen Endes des entsprechenden Durchstoßrohres 43 durch ihren Plastikverschluß, und der Flaschenhals 32 wird bis auf den darunter gelegenen Sockel 45 abgesenkt. Von dann an kann das Wasser durch die Öffnung 42 in den Zwischenbehälter 56 laufen, bis das Niveau des Wassers bis an den unteren Bereich des Rohres 43 kommt. In diesem Moment kann die Luft nicht mehr durch die Schikane 46 in die Flasche oder Flaschen 30 eindringen, so daß das Niveau der Flaschen konstant bleibt.
- Bei der Abgabe durch die Einrichtung kann man vorsehen, mehrere Flaschen gleichzeitig zu öffnen. Es ist anzumerken, daß das System es vermeidet, Flüssigkeit zu verlieren, wie in den Wasserbehältern, in denen die Flaschen einmal geöffnet eingeführt werden, was dazu führt, daß man den Wert eines Glases oder zweier verliert, die zwar in der Maschine wiedergewonnen werden können, jedoch "an freier Luft", so daß es nicht nach den gesetzlichen Regelungen ausgeteilt werden kann.
- Beim Betreiben der Einrichtung füllt sich nur der Teil, der oberhalb der Elektroventile 64, 65 gelegen ist, mit Wasser. Wenn man die Knöpfe 62, 63 betätigt, öffnet man die entsprechenden Elektroventile 64, 65, und die Flüssigkeit strömt durch Schwerkraft entlang der Leitungen 66, 67 in die Sammelbehälter für die thermische Behandlung 71, 72, wobei die Luft durch die Schikane 46 einströmt, um das Volumen des aus jeder Flasche abgezogenen Wassers einzunehmen. Da die Leitungen 66 und 67 zum Zuführen von Flüssigkeit in den unteren Teil der Sammelbehälter 71 und 72 münden, während der Wasserauslaß durch die Schwanenhälse 73 und 74 gebildet ist, die in den oberen Teil der Sammelbehälter münden, füllen sich diese Sammelbehälter 71 und 72 mit Flüssigkeit, bis das Wasser durch den Gießschnabel 73 oder 74 austritt.
- Wenn die Knöpfe 62 oder 63 nicht betätigt werden, wird der Lauf der Flüssigkeit beendet.
- Die Einrichtung kann dann normal verwendet werden, sobald die Blocks für die thermische Behandlung jeweils den Inhalt der Zwischenbehälter 71 und 72 abgekühlt und erwärmt haben.
- Sobald der Verwender Mineralwasser wünscht, sei es kalt oder warm, bringt er ein Trinkgefäß vor den Gießschnabel 73 oder 74 und drückt auf den Knopf 62 oder 63 zum Öffnen des Elektroventils 64 oder 65. Durch Schwerkraft füllt sich das Trinkgefäß, was dazu führt, das Niveau des Blocks 71 oder 72 abzusenken, der selbst das Niveau des Behälters 56 geringer macht, was in seinem Lauf das Fließen von Wasser aus den Flaschen bewirkt, bis zum Ersetzen der verbrauchten Menge.
- Wenn die Flaschen leer sind, bleiben nur die Reserven der Blöcke 71 und 72, und es genügt, den Kasten mit den leeren Flaschen zurückzuziehen und sie durch volle Flaschen zu ersetzen, wie zuvor beschrieben worden ist.
- Man wird bemerken, daß der Zwischenbehälter 56 wie die Sammelbehälter für die thermische Behandlung 71 und 72 im Inneren der beschriebenen Vorrichtung liegen, um den Normen für die Lagerung von Lebensmitteln zu genügen. Um zu verhindern, daß Mineralwasser in Mengen größer als den zugelassenen 1,5 Litern aufbewahrt wird, werden der luftdichte Zwischenbehälter und die Sammelbehälter für die thermische Behandlung einen Inhalt geringer als diesen Wert haben. Beispielsweise wird der Zwischenbehälter 46 einen Inhalt von 0,8 Liter haben, während die Sammelbehälter für die thermische Behandlung 71 und 72 von der Größenordnung 0,6 Liter sein werden, Mengen, die es erlauben, in einer kurzen Zeitspanne gekühlt oder erwärmt zu werden.
- Man kann vorsehen, den Wasserbehälter gemäß der Erfindung mit Leuchtanzeigen auszustatten, die das Vorliegen oder das Fehlen von Flüssigkeit in der Kammer 56 und in den Zwischenbehältern 71 und 72 signalisieren, wodurch angezeigt wird, daß es notwendig ist, wieder mit vollen Flaschen aufzufüllen.
- In dem vorangehend Beschriebenen ist die genannte Flüssigkeit Mineralwasser, aber es ist durchaus möglich, den Wasserbehälter gemäß der Erfindung für andere Flüssigkeiten, so wie Fruchtsäfte oder Milch zu verwenden.
- Die bis hierhin beschriebene Vorrichtung zur Abgabe von Getränken erlaubt das Austeilen einer einzigen Flüssigkeit, man kann aber, ohne daß man sich aus dem Rahmen der vorliegenden Erfindung entfernt, eine doppelte Vorrichtung vorsehen, die es erlaubte nach Belieben Wasser oder Milch, warm oder kalt, zu erhalten.
- Als Abänderung kann man die Flaschen durch irgendeinen anderen Typ geschlossener Behälter ersetzen, so wie Einwegverpackungen, beispielsweise in Form von Verpackungen für Milch oder Säfte aus Karton oder Plastik oder Bricks.
Claims (11)
1. Vorrichtung zur Abgabe von Getränken, dazu ausgelegt,
eine Flüssigkeit, die zuvor in wenigstens einem
geschlossenen Behälter enthalten ist, auszuleiten und
einen Speicherbehälter umfassend, dessen obere Fläche
wenigstens einen Durchlaß (43) aufweist, welcher in
seinem oberen Teil Mittel (44) umfaßt, die dazu
ausgelegt sind, den geschlossenen Behälter zu
durchbohren, und dessen untere Fläche einen oder zwei
Durchströmkanäle (53, 54) umfaßt, verbunden mit
Leitungen (66, 67) zum Ausleiten der Flüssigkeit,
dadurch gekennzeichnet, daß der besagte Speicherbehälter
(56) aus zwei in sich abgeschlossenen und auf dichte
Weise zusammengefügten Platten (40 und 50) aufgebaut
ist, deren gegenüberstehende Flächen einen Hohlraum
bilden, welcher den besagten Speicherbehälter bildet.
2. Vorrichtung zur Abgabe von Getränken nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die besagten Platten
Verstärkungen (48, 55) aufweisen.
3. Vorrichtung zur Abgabe von Getränken nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die obere Fläche (40) eine
Schikane (46) aufweist, dazu ausgelegt die Luft
durchströmen zu lassen und das Einführen jeglichen
Fremdkörpers in den Speicherbehälter (56) zu verhindern,
wobei das niedere Niveau der besagten Schikane oberhalb
des niederen Niveaus des Durchlasses oder der Durchlässe
(43) gelegen ist.
4. Vorrichtung zur Abgabe von Getränken nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die obere Fläche (40) einen
mit einer Leitung (91) verbundenen Durchlaß (41)
aufweist, dazu ausgelegt, die Flüssigkeit in einen
Rückhalteraum (90) auszuschütten.
5. Vorrichtung zur Abgabe von Getränken nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl der Durchlässe
(43) der Anzahl der geschlossenen Behälter entspricht.
6. Vorrichtung zur Abgabe von Getränken nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß sie einen Kasten (20) zum
Halten der Behälter (30) aufweist, welcher im oberen
Teil eines Gestelles (10) angeordnet ist, das den
Speicherbehälter (56) enthält.
7. Vorrichtung zur Abgabe von Getränken nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die besagte Leitung (66, 67)
zum Ausleiten der Flüssigkeit einen Hahn aufweist.
8. Vorrichtung zur Abgabe von Getränken nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der Hahn durch ein
Elektroventil (64, 65) gebildet ist, dessen Öffnen
durch eine Druckvorrichtung (62, 63) gesteuert wird,
welche auf der Vorderfläche (11) des Gestelles (10)
angeordnet ist.
9. Vorrichtung zur Abgabe von Getränken nach Anspruch 1
oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die besagte Leitung
(66, 67) an der Grundfläche eines Sammelbehälters (71,
72) zur thermischen Behandlung mündet, der in seinem
oberen Teil mit einem Gießschnabel (73, 74) versehen
ist.
10. Verwendung einer Vorrichtung zur Abgabe von Getränken,
dazu ausgelegt, eine Flüssigkeit, die zuvor in
wenigstens einem geschlossenen Behälter enthalten ist,
auszuleiten, nach Anspruch 1, gemäß der man diesen
geschlossenen Behälter in einem Kasten (20) anordnet,
man einen Druck in Richtung auf die Mittel (44), dazu
ausgelegt, diesen Behälter zu durchbohren, ausübt, so
daß die Flüssigkeit einen Speicherbehälter (56) füllt,
der unterhalb des Behälters angeordnet ist, ebenso wie
den Teil der Leitungen (66, 67), der oberhalb eines
Hahnes gelegen ist, dadurch gekennzeichnet, daß man das
Öffnen des Hahnes der Leitung (66, 67) steuert, um durch
Schwerkraft die in dem Speicherbehälter (56) enthaltene
Flüssigkeit abwärts laufen zu lassen, die dann durch den
Gießschnabel (73, 74) in einen von dem Benutzer
bereitgehaltenes Trinkgefäß abläuft.
11. Verwendung einer Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch
gekennzeichnet, daß man das Öffnen des Hahnes der
Leitung (66, 67) steuert, um durch Schwerkraft die in
dem Speicherbehälter (56) enthaltene Flüssigkeit in den
Sammelbehälter für thermische Behandlung (71, 72) laufen
zu lassen, bevor diese durch den Gießschnabel (73, 74)
abläuft, wobei der Speicherbehälter (56) sich
gleichzeitig mit Flüssigkeit füllt, die aus dem oder den
darüber angeordneten geschlossenen Behältern (30) läuft.
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