DE6600494U - Kettennockenspanner - Google Patents
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Description
Die Neuerung bezieht sich auf Spannvorrichtungen für Riemen oder Ketten und richtet sich in ihrer bevorzugten Form auf eine Spannvorrichtung zum Aufrechterhalten der Spannung einer Zeiteinstellkette einer Brennkraftmaschine, insbesondere der Verwendung derartiger Maschinen in Kraftwagen und anderen Straßenfahrzeugen.
Derartige Kettenspanneinrichtungen umfassen oft einen Schuh, der gegen das Trum einer zwischen zwei Kettenrädern zu spannenden Kette gedrückt wird, um den Durchhang in der Kette aufzunehmen und eine übermäßige Schwingung oder dergleichen in der Kette zu verhindern. Eine Aufgabe der vorliegenden Neuerung besteht in der Schaffung einer Spannvorrichtung mit verbesserten Mitteln zum Halten des Schuhs in der Stellung zur Aufnahme des Durchhangs in der zu spannenden Kette.
Nach der Neuerung wird eine Kettenspannvorrichtung geschaffen, in der enthalten sind:
eine Grundplatte,
ein Schneckennocken, der drehbar, mit wachsendem Radius, auf der Grundplatte sitzt,
ein Schuh, der ein kettenberührendes Glied trägt, das so angeordnet ist, dass es von dem Schneckennocken gegen die zu spannende Kette gedrückt wird,
Mittel, um den Schneckennocken in Richtung auf sich vergrößernden Radius hin zu drehen zu suchen,
und eine elastische Einrichtung, die den Nocken am Zurückdrehen hindert, wodurch der Schuh in seiner Lage gegen die zu spannende Kette gehalten wird.
Vorzugsweise umfasst die elastische Einrichtung eine Einwegreibungskupplung, zweckmäßigerweise eine zylindrische Schraubenfeder die an einem Ende an der Grundplatte befestigt ist und einen Verlängerungsabschnitt des Schneckennockens umgibt, wobei die Drehung des Schneckennockens in Richtung zur Vergrößerung seines Radiuses auf das Abwickeln der zylindrischen Schraubenfeder hinzieht, während eine entgegengesetzte Drehbewegung des Schneckennockens die Neigung hat, die Schraubenfeder um den Verlängerungsabschnitt zu spannen, wobei diese den Verlängerungsabschnitt reibend erfasst und eine solche entgegengesetzte Drehbewegung des Schneckennockens verhindert. Diese Konstruktion ist besonders zweckmäßig, weil die geringe elastische Zusammenziehung, welche die Schraubenfeder vor der völligen Verhinderung einer entgegengesetzten Drehbewegung des Schneckennockens gestattet, der Kette gerade ausreichendes Spiel gestattet, um eine übermäßige Abnutzung der Oberfläche des Berührungsgliedes auf dem Schuh zu verhindern. Zweckmäßigerweise kann ein Ende der
zylindrischen Schraubenfeder mittels einer Deckplatte, die den Schneckennocken, die Schraubenfeder und den Kettenbetätigungsschuh auf der Grundplatte hält, an der Grundplatte befestigt werden. Zweckmäßigerweise kann auch der Schuh auf der Grundplatte drehbar gelagert sein, um unter der Wirkung des Nockens eine Bewegung in Richtung auf die zu spannende Kette auszuführen.
In einer besonders zweckmäßigen Konstruktion besteht der Verlängerungsabschnitt des Schneckennockens aus einem hohlen Zylinder, der drehbar auf einem Lagerstift auf der Grundplatte gelagert ist, wobei die Schraubenfeder wenigstens einen Teil dieses hohlen Zylinders umgibt.
Die Einrichtungen, die den Schneckennocken in die Richtung des zunehmenden Radius zu drehen suchen, können zweckmäßigerweise eine Spiralfeder einschließen, die an einem Ende an dem Nocken und an dem anderen Ende an der Grundplatte befestigt ist; vorzugsweise ist diese Spiralfeder in dem hohlen Verlängerungsabschnitt in einem ringförmigen Raum zwischen einem Teil der Innenoberfläche der Verlängerung und einem Abschnitt verminderten Durchmessers des Lagerstiftes gelagert. Es ist zu beachten, dass dieses zu einer besonders kompakten und einfachen Konstruktion führt.
In einer mehr verfeinerten Ausführungsform kann die Lagerplatte Mittel zum Aufbringen eines Schmiermittels auf eine durch diese Einrichtung gespannte Kette einschließen. Zweckmäßigerweise handelt es sich bei diesen Mitteln um einen Kanal auf der hinteren Seite der Montageplatte, der an eine Druckölquelle angeschlossen werden kann, wenn die Vorrichtung auf einer Brennkraftmaschine in Stellung gebracht
wird, sowie eine von dem Kanal durch die Platte hindurchführende Bohrung, um Schmiermittel von dem Kanal zu einer gespannten Kette zu führen.
Es wird im Folgenden die Erfindung lediglich in Form eines Beispiels mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Kettenspanneinrichtung gemäß der Neuerung,
Fig. 2 einen senkrechten Schnitt durch die in Fig. 1 gezeigte Vorrichtung,
Fig. 3 eine Skizze, die die Vorrichtung in einer auseinandergezogenen Darstellung zeigt,
Fig. 4 eine Ansicht ähnlich der Fig. 1, die jedoch eine abgewandelte Ausführungsform der Neuerung zeigt,
Fig. 5 eine auseinandergezogene perspektivische Darstellung der Vorrichtung der Fig. 4, in der jedoch im Interesse der Klarheit verschiedene Teile fortgelassen sind.
Die Fig. 1 bis 3 der Zeichnung zeigen eine Vorrichtung gemäß der Neuerung, bestehend aus einem Tragkörper oder einer Grundplatte 1, die mit Bohrungen 10 und 11 versehen ist, mittels derer sie beispielsweise durch Bolzen in einer Stellung im Bereiche der zu spannenden Kette befestigt werden kann. Die Lagerplatte 1 ist mit einer Vertiefung 12 versehen, die das aufgerollte Ende 13 einer
Mitläuferplatte 3 drehbar aufnehmen kann, die einen Teil der Schuhanordnung 2 bildet. Die Platte 3 trägt eine Backe 4, welche den Körper darstellt, der während des Betriebes der Vorrichtung die Kette berührt. Diese Backe 4 kann zweckmäßigerweise aus Gummi oder synthetischem, plastischem Material bestehen, obwohl es höchst zweckmäßigerweise eine Backe aus synthetischem Hartgummi ist.
Auf der Grundplatte 1 ist ein Schneckennocken 6 mit einer Oberfläche 14 von zunehmendem Radius gelagert, welche den hinteren Teil der Platte 3 berühren kann. Der Schneckennocken ist mit einem hohlzylindrischen Verlängerungsabschnitt 15 versehen, der sich axial zu seinen beiden Seiten erstreckt. Der Schneckennocken ist drehbar auf der Grundplatte 1 durch einen Lagerstift 16 gelagert, der einen Teil der Grundplatte bildet und in den Verlängerungsabschnitt 15 hineinpaßt. An dem oberen Ende des Stiftes 16 ist ein Abschnitt 17 von verkleinertem Durchmesser vorgesehen, der ebenfalls in dem Verlängerungsabschnitt 15 aufgenommen wird, um einen ringförmigen Raum zwischen seiner äußeren Oberfläche und der Innenoberfläche des Verlängerungsabschnittes zu bilden. In diesen ringförmigen Raum ist eine spiralige Betätigungsfeder 5 eingelegt, die mit einem Ende in einem Schlitz im Abschnitt 17 und mit dem anderen Ende an der Innenoberfläche des Verlängerungsabschnittes 15 des Schneckennockens befestigt ist. Diese Feder 5 ist so gerichtet, dass sie den Schneckennocken in die Richtung zur Vergrößerung seines Radiuses um die Achse des Lagerstiftes 16 zu drehen sucht. Eine schraubenförmige, nicht rückkehrende Feder 7 ist in einer solchen Stellung angeordnet, dass sie eine Außenfläche des Verlängerungsabschnitts 15 umgibt. Ein Ende 18 der Feder 7 ist so gebogen, dass es in einem Loch 19 in einer oberen Deckplatte 8 aufgenommen wird. Das andere Ende 20 der Feder 7 ist frei. Die Feder 7 ist um die Außenfläche des Verlängerungsabschnitts
15 eng herumgewunden, um als eine Einwegreibungskupplung zu wirken, wodurch eine Drehbewegung des Schneckennockens 6 in die Richtung zur Vergrößerung seines Radius auf eine Abwicklung der Schraubenfeder hinzieht, so dass sie ihren Sitz auf dem Verlängerungsabschnitt lockert und eine Drehbewegung des Nockens gestattet, während eine entgegengesetzte Drehbewegung des Schneckennockens die Neigung hat, die Schraubenfeder um den Verlängerungsabschnitt herum anzuziehen, wodurch sie den Verlängerungsabschnitt im Reibgriff erfasst, und eine solche entgegengesetzt gerichtete Drehbewegung des Schneckennockens verhindert.
Die Deckplatte 8 ist an dem Tragkörper oder der Grundplatte 1 durch eine Schraube 9 befestigt, die in einem Loch 21 in der Grundplatte aufgenommen wird.
Die Deckplatte ist mit einer Öffnung 23 versehen, die das obere Ende des
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Abschnitts 17 des Lagerstiftes 16 erfassen kann. Eine zu weit gehende Drehbewegung des Schneckennockens 6 wird durch Zusammenwirkung eines Anschlags 24 mit der Deckplatte 8 verhindert. Dieser Anschlag 24 ragt aus dem oberen Ende des Verlängerungsabschnitts 15 heraus.
Die Grundplatte 1 ist mit Mitteln zur Schmierung der zu spannenden Kette während der Benutzung der Vorrichtung versehen. Bei diesen Mitteln handelt es sich um einen Kanal (nicht gezeigt) in dem hinteren Teil der Grundplatte, welcher bei Befestigung der Vorrichtung in ihrer Betriebsstellung auf einer Brennkraftmaschine mit einer Quelle unter Druck stehenden Öls verbunden werden kann. Von diesem Kanal aus führt durch die Platte eine kleine Bohrung 22 hindurch,
um Öl auf die zu spannende Kette zu führen.
Während des Gebrauches der Vorrichtung ist die Grundplatte mittels der Öffnungen 10 und 11 an dem Motorgehäuse befestigt. Der durch die Öffnung 10 hindurchgeführte Bolzen dient auch dazu, die Deckplatte 8 in ihrer Stellung zu halten, wodurch sie die Vorrichtung im zusammengebauten Zustand hält. Zum gezeigten Zeitpunkt liegt dieser Schneckennocken in einer
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wie sie in der Fig. 1 gezeigt ist, und in welcher sich der Anschlag 24 mit der Platte 8 in Berührung befindet und der Abschnitt der Nockenbahn 14, der kleinen Radius hat, mit der Hinterseite der Mitläuferplatte 3 in Berührung ist. Die Backe 4 berührt dann die zu spannende Kette. Wenn sich die Kette auf Grund normaler Abnutzung verlängert, dann dient die Spiralfeder 5 dazu, den Schneckennocken 6 zu einer Drehbewegung zu veranlassen, so dass er in die Richtung des zunehmenden Radiuses umläuft und so eine Bewegung den Schuh 2 in Richtung auf die zu spannende Kette hin bewegt, so dass er durch Erfassung der Kette jeglichen Durchhang darin aufnimmt. Die zylindrisch schraubenförmige Feder 7 arbeitet als eine Einwegreibungskupplung zur Verhinderung einer Bewegung des Schneckennockens in entgegengesetztem Sinne, d.h. in Richtung des abnehmenden Radius. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Einstellung des Schuhs zur Aufnahme des Durchhangs in der Kette aufrechterhalten bleibt. Die Vorsehung elastischer Mittel zur Begrenzung der entgegengesetzten Drehbewegung des Nockens bei zwangsläufiger Aufrechterhaltung der richtigen Einstellung des Spannungsschuhs gegen eine zu spannende Kette verhindert es, dass die Spanneinrichtung in einer Stellung gehalten wird, in welcher die Kette übermäßig gespannt würde, und in welcher demzufolge eine übermäßige Abnutzung des Schuhs wahrscheinlich auftreten würde.
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wie sie in der Fig. 1 gezeigt ist, und in welcher sich der Anschlag 24 mit der Platte 8 in Berührung befindet und der Abschnitt der Nockenbahn 14, der kleinen Radius hat, mit der Hinterseite der Mitläuferplatte 3 in Berührung ist. Die Backe 4 berührt dann die zu spannende Kette. Wenn sich die Kette auf Grund normaler Abnutzung verlängert, dann dient die Spiralfeder 5 dazu, den Schneckennocken 6 zu einer Drehbewegung zu veranlassen, so dass er in die Richtung des zunehmenden Radiuses umläuft und so eine Bewegung den Schuh 2 in Richtung auf die zu spannende Kette hin bewegt, so dass er durch Erfassung der Kette jeglichen Durchhang darin aufnimmt. Die zylindrisch schraubenförmige Feder 7 arbeitet als eine Einwegreibungskupplung zur Verhinderung einer Bewegung des Schneckennockens in entgegengesetztem Sinne, d.h. in Richtung des abnehmenden Radius. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Einstellung des Schuhs zur Aufnahme des Durchhangs in der Kette aufrechterhalten bleibt. Die Vorsehung elastischer Mittel zur Begrenzung der entgegengesetzten Drehbewegung des Nockens bei zwangsläufiger Aufrechterhaltung der richtigen Einstellung des Spannungsschuhs gegen eine zu spannende Kette verhindert es, dass die Spanneinrichtung in einer Stellung gehalten wird, in welcher die Kette übermäßig gespannt würde, und in welcher demzufolge eine übermäßige Abnutzung des Schuhs wahrscheinlich auftreten würde.
Fig. 4 der Zeichnungen zeigt eine abgewandelte Ausführungsform der Neuerung, welche, obwohl sie nach demselben Grundsatz arbeitet, im Vergleich zu der im Vorhergehenden beschriebenen Ausführungsform verschiedene Verbesserungen aufweist. Allgemein werden diejenigen Teile, die die gleichen sind wie in der Ausführungsform der Fig. 1, mit denselben Bezugszeichen versehen, während diejenigen Teile, die in irgendeiner Weise verändert wurden, zusätzlich durch einen Strich gekennzeichnet sind. Die veränderten Teile werden getrennt in der auseinandergezogenen Darstellung der Fig. 5 gezeigt.
Der Tragkörper oder die Grundplatte 1 der abgewandelten Ausführungsform ist anstatt mit einer Vertiefung 12 für die drehbare Aufnahme des aufgerollten Endes der Mitläuferplatte mit einem Loch 26 versehen, welches einen von der Deckplatte 8 aufgenommenen Drehstift beim Passsitz aufnehmen kann. Der Stift 24 stellt eine verbesserte drehbare Lagerung für die Schuhanordnung 2 dar und bewirkt gleichzeitig eine Verbindung zwischen der Deckplatte 8 und der Grundplatte 1, so dass die Schraube 9 nicht mehr nötig ist.
Der Schneckennocken 6 ist mit einer Nockenbahn 14 versehen, die bei 28 mit einem Flansch ausgestattet ist, um eine bessere und festere Verbindung zwischen der Nockenbahn und der Schuhanordnung zu gewährleisten. Während diese Nockenbahn 14 größerer Breite bei der Herabsetzung der Abnutzungswirkung zwischen der Nockenbahn und der Schuhanordnung unterstützend mitwirkt, wird diese Abnutzung noch weiter herabgesetzt, indem man die synthetische Gummibacke 4 so formt, dass sie sich auch noch als eine relativ dünne Schicht 4''
wird dann von der Nockenbahn 14 berührt und widersteht bei kleinen Bewegungen der Schuhanordnung in Richtung auf die Nockenbahn zu und von ihr fort infolge des Spiels und der Abweichungen in der zu spannenden Kette der Abnutzung. Die Wirkungen einer solchen Abnutzung werden in der Ausführungsform der Fig. 4 ferner dadurch herabgesetzt, indem man der Mitläuferplatte 3 dort, wo sie die Nockenbahn berührt, eine Krümmung gibt, die sich derjenigen des Abschnittes der Schneckennockenbahn von größtem Radius nähert.
Um die Festigkeit und Bruchsicherheit der Mitläuferplatte 3 zu erhöhen, kann die Platte ein Doppel-T-Profil erhalten oder sonstwie mit verstärkenden Rippen oder Wellen versehen werden, die sich in der Längsrichtung erstrecken.
Fig. 4 zeigt außerdem in einer punktierten Linie 25 den Kanal in der Rückseite der Grundplatte mittels dessen der Bohrung 22 - wie bereits beschrieben - Drucköl zugeführt werden kann, um die zu spannende Kette zu schmieren.
Claims (9)
1. Kettenspanneinrichtung, gekennzeichnet durch eine Grundplatte (1, 1') , einen Schneckennocken (6, 6') mit einem zunehmenden Radius (14), der auf der Grundplatte drehbar angeordnet ist, einen Schuh (2, 2'), der einen Kettenberührungskörper (4, 4') trägt, der während des Gebrauchs der Vorrichtung durch den Schneckennocken gegen eine zu spannende Kette gehalten werden kann, Mittel (5), die den Nocken in Richtung des zunehmenden Radius zu drehen suchen, sowie elastische Mittel (7) zur Begrenzung der entgegengesetzten Drehbewegung des Nockens, um so bei Verwendung der Vorrichtung den Schuh in seiner Stellung, in welcher er gegen die zu spannende Kette gehalten wird, zu halten.
2. Kettenspanneinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel, die den Schneckennocken in einer Drehbewegung in Richtung des zunehmenden Radiuses zu drehen suchen, eine Spiralfeder (5) umfassen, die mit ihrem einen Ende an dem Nocken (6, 6') und mit dem anderen Ende an der Grundplatte (1, 1') befestigt ist.
3. Kettenspanneinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schmiervorrichtung vorgesehen ist, um auf eine durch die Vorrichtung zu spannende Kette ein Schmiermittel aufzubringen.
4. Kettenspanneinrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schmiervorrichtung einen Kanal (25) auf der Rückseite der Grundplatte (1) umfasst, der mit einer Druckölquelle verbunden werden kann, wenn die Einrichtung auf einer Brennkraftmaschine in Stellung gebracht wird, sowie eine Bohrung (22, 22'), die von dem Kanal durch die Platte hindurch führt, um Schmiermittel von dem Kanal zu einer gespannt werdenden Kette zu führen.
5. Kettenspanneinrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet durch einen Anschlag 24 zur Verhinderung einer zu weitgehenden Drehbewegung des Schneckennockens.
6. Kettenspanneinrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Schuh (2, 2') zur Berührung der Kette auf der Grundplatte drehbar gelagert ist.
7. Kettenspanneinrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Kettenberührungsschuh (2, 2') eine elastische Backe (4, 4') enthält, die auf einer Mitläuferplatte (3, 3') sitzt, die an einem Ende durch einen von der Grundplatte gehaltenen Drehstift (27) gelenkig gelagert ist.
8. Kettenspanneinrichtung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Kettenberührungsschuh mit einer abnutzungsbeständigen Oberfläche (4'') versehen ist, die von dem Nocken (6, 6') erfasst wird.
9. Kettenspannvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die abnutzungsbeständige Oberfläche (4'') aus demselben Material besteht wie die elastische Kettenberührungsbacke (4, 4').
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