DE654168C - Vorrichtung zum Trocknen von Rasierklingen - Google Patents
Vorrichtung zum Trocknen von RasierklingenInfo
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- DE654168C DE654168C DEB172212D DEB0172212D DE654168C DE 654168 C DE654168 C DE 654168C DE B172212 D DEB172212 D DE B172212D DE B0172212 D DEB0172212 D DE B0172212D DE 654168 C DE654168 C DE 654168C
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A45—HAND OR TRAVELLING ARTICLES
- A45D—HAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
- A45D27/00—Shaving accessories
- A45D27/46—Devices specially adapted for cleaning or disinfecting shavers or razors
- A45D27/48—Drying devices therefor
Landscapes
- Drying Of Solid Materials (AREA)
- Treatment Of Fiber Materials (AREA)
Description
Gegenstand der Erfindung ist eine Vorrichtung zum Trocknen von Rasierklingen, die
aus einer kastenförmigen Hülse besteht, in der ein Päckchen aus feuchtigkeitsaufsaugenden
Blättern lose eingelegt ist.
Es sind für den genannten Zweck schon Vorrichtungen verschiedenster Art vorgeschlagen
worden, bei welchen entweder die Klinge zwischen nach Art einer Wäschemangel angeordneten Aufsaugwalzen hindurchbewegt
oder zwischen durch Federn und Druckschrauben aufeinandergepreßten Aufsaugwalzen hindurchgezogen wurde. Diese
Vorrichtungen haben eine Menge der Abnutzung unterworfene bewegte Teile, wie Walzen, Zapfen, Achsen, sowie Verbindungsteile,
wie Schrauben, Stifte, Nieten usw., sind im Gebrauch umständlich und in der Herstellung
teuer.
Bei anderen als Sammeltaschen ausgebildeten Trockenvorrichtungen für Rasierklingen
mußte man die eingesteckten Klingen erst zwischen einzelnen Löschblättern suchen,
welche in einer geschlossenen Hülse eingelegt waren, so daß die von den Löschblättern aufgenommene
Feuchtigkeit nicht verdunsten konnte und deshalb die Gefahr eines Röstens
der Klingen bestand.
Diese genannten Eigenschaften werden nun bei der Trockenvorrichtung gemäß der Erfindung
dadurch behoben, daß die kastenförmige Hülse oben und unten offen und an einander gegenüberliegenden Seiten des rechtwinkligen
Innenraumes mit Auflagevorsprüngen für das Päckchen versehen ist, die in einem gewissen Abstand vom Bodenrand
sitzen, und daß das von oben lose eingeschobene Päckchen kürzer als die Klinge ist,
so daß die in das Päckchen von oben eingeschobene Klinge zum Erfassen innerhalb des Hülsenfußes teilweise hervorragt.
Dank dieser Ausbildung ergibt sich für die neue Trockenvorrichtung eine einfache Handhabung,
indem die Klinge einfach von oben in das Gerät eingesteckt und von unten wieder herausgezogen werden kann. Außerdem
ist das Gerät handlich und einfach, hat keine der Abnutzung unterworfene zu bewegende
Teile und keine Verbindungsteile, gestattet ein einfaches Ersetzen der Aufsaugpäckchen
und ist billig herstellbar.
In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand in einem Ausführungsbeispiel dargestellt,
und zwar zeigt ihn
Fig. ι im Schaubild mit eingeschobener Rasierklinge,
Fig. 2-im Längsschnitt nach der LinieA-B
der Fig. ι und 3,
Fig. 3 im Längsschnitt nach der Linie C-D
der Fig. ι und 2. · -.-■;;.
Fig. 4 ist eine schaubildliche Ansicht der
Trockenpolster, und '■[·'
Fig. 5 ist die Vorrichtung in einem Gestell"
aufgehängt.
Die in der Zeichnung dargestellte Vorrichtung weist eine an und für sich bekannte
kastenförmige Hülse α auf, in welcher ein Päckchen Löschpapier c lose von oben eingelegt
ist. Erfindungsgemäß ist die Hülse oben und unten offen, und das in ihren rechtwinkligen
Innenraum eingesetzte Löschpapierpäckchen besteht aus mehreren, ζ.,Β. vier
Polstern c, die durch zusammengefaltete Löschpapierstreif
en gebildet sind und an ihren oberen Kanten Abrundungen m haben, so daß die
durch sie gebildeten Einschiebschlitze η nach außen auseinanderklaffen, was das Einschieben
der Rasierklinge d erleichtert. Die Rasierklinge kommt dann mit ihren beiden Seitenflächen
zwischen" zwei Polster zu liegen, welche das anhaftende Wasser aufsaugen.
Damit die Rasierklinge d vollständig zwischen
die flüssigkeitsaufsaugenden Polster eingeschoben und trotzdem bequem wieder herausgezogen werden kann, weist die Hülse a
gegenüber der Einschieböffnung b eine Ausziehöffnung e (Fig. 2) auf, aus der die vollständig
eingeschobene Klinge d etwas herausragt (Fig. i, 2 und 3). Damit die· herausragende
Klinge d keine Schnittverletzungen verursachen kann, bilden die Wände der
Hülse eine der eingesteckten Klinge entsprechende Verlängerung / (Fig. 2), die ein
Anfassen der Klinge an den Schneiden verhindern. Um trotzdem ein ungehindertes Anfassen
der eingesteckten Klinge d zwecks Herausziehens zu ermöglichen, sind die Wandverlängerungen
f an den mit der Klinge parallel verlaufenden Längsseiten mit einer Aussparung
g versehen, die ein Anfassen der Klinge zwischen den Schneiden gestatten,
ohne die Schneiden selbst freizugeben. Der die Verlängerung / und die Aussparungen g
bildende Teil· der Hülse ist so ausgebildet, daß er sockelartig ein sicheres Aufstellen der
Vorrichtung mit der Ausziehöffnung nach unten und der Einschieböffnung nach oben
ermöglicht, so daß die Klinge in die Vorrichtung eingeschoben werden kann, ohne daß die
Vorrichtung in der Hand gehalten zu werden braucht.
Vorsprünge Ji3 z. B. in Gestalt von Leisten,
an der Innenwandung der Hülse verhindern ein Herausfallen, -stoßen oder -ziehen der
auswechselbaren Polster c nach der Ausziehseite hin, ohne das Herausziehen der Klinge d
zu beeinträchtigen und ohne ein absichtliches Herausstoßen der auswechselbaren Polster c
von der Ausziehseite her gegen die Einschiebseite hm, was beim Herausnehmen der auswechselbaren
Polster c in Betracht kommt, zu "^
illlsEuftlocher i im Gehäuse ermöglichen Luftzutritt
zu den auswechselbaren Polstern c und bezwecken ein rasches Trocknen des flüssigkeitsauf
saugenden Werkstoffs trotz der zwisehen ihm steckenbleibenden Klinge d. Zur
besseren Erreichung dieses Zwecks weisen auch die auswechselbaren Polster c Luftlöcher
k und sonstige Luftöffnungen I auf, die
in der Gebrauchslage mindestens zum Teil vor einem Luftloch i des Gehäuses stehen.
Die auswechselbaren Polster c bestehen im gezeichneten Ausführungsbeispiel aus Löschpapier,
das so gewickelt ist, daß dem Polster c ein Federvermögen innewohnt, welches einerseits
gestattet, diese Polster c bei ihrem Einbringen in'die Hülse auf das dem Hohlraum
des Gehäuses entsprechende Maß zusammenzudrücken, und das anderseits die erwähnten
Polster c in der Gebrauchslage derart gegen- g5
einander bzw. gegen die Hülsenwandung preßt, daß zwischen die Bestandteile c gesteckte
Rasierklingen d durch Klemmung gehalten werden.
Damit die Klinge nicht nur in die Vorrichtung eingesteckt, sondern auch daraus
herausgezogen werden kann, ohne daß er von der Unterlage, auf der er steht, abgehoben
werden muß, kann er vorteilhaft in einem Gestell drehbar aufgehängt sein (Fig. 5).
Die Hülse kann auch vorteilhaft mit einer Vorrichtitng ausgestattet sein, welche ermöglicht,
daß der Apparat an der Zimmerwand oder sonstwo derart in die Luff ragend angebracht
werden kann, daß mindestens die Hülsenseiten mit der Einschieb- und der Ausziehöffnung
für die Finger frei zugänglich sind, so daß die Klingen in den Apparat eingeschoben
und aus ihm herausgezogen werden können, ohne daß er selbst berührt zu werden 1G5
braucht. Diese Anbringvorrichtung bringt den weiteren Vorteil mit sich, daß die Vorrichtung
immer an derselben Stelle in bequemer Reichweite zur Hand ist und nicht auf dem Wasch- oder Toilettetisch stört. Die no
Klinge kann nach Gebrauch mit einem einzigen Griff in die Vorrichtung hineingesteckt
und bei Wiedergebrauch mit einem einzigen Griff aus ihm herausgeholt werden, ohne daß
die Vorrichtung herbeigeholt oder auch nur ng
berührt zu werden braucht. Diese Vorrich^ tung kann in einem Bolzen mit Schraubengewinde,
einer Steckvorrichtung o. dgl. bestehen.
Statt einer Hülse zur Aufnahme der auswechselbaren Bestandteile kann die Vorrichtung
auch ein gerippeartiges Gestell (wie sich
ein solches ζ. Β. ergibt, wenn man beim im Ausführungsbeispiel gezeichneten Gehäuse die
Schmalseiten wegläßt, von den Längsseiten nur die Ränder beläßt, die durch die nun als
Verbindungsteile dienenden Vorsprünge h miteinander verbunden sind) o. dgl. zur Aufnahme
der auswechselbaren Polster besitzen. Statt nur einer Öffnung zum Einbringen von auswechselbaren Polstern wie im Ausführungsbeispiel
kann die Vorrichtung auch deren mehrere haben.
Auch kann die Vorrichtung zur Aufnahme der auswechselbaren Polster statt mehrerer
Luftlöcher nur eine einzige Luftzutrittsöffnung aufweisen. Dasselbe gilt auch für die
auswechselbaren Polster.
Das gewickelte Löschpapier der auswechselbaren Polster kann in den inneren Wicklungen
Erhöhungen und Vertiefungen aufweisen, wodurch zwischen den übereinanderliegenden
Streifen des Papiers Lufträume gebildet werden.
Die auswechselbaren Polster brauchen nicht vollständig aus feuchtigkeitsaufsaugendem
Material zu sein, sondern können zum Teil auch aus anderem Werkstoff' bestehen.
Sie können z. B. eine Vorrichtung aus Blech, Celluloid o. dgl. haben, die den flüssigkeitsaufsaugenden
Werkstoff, der nicht unbedingt Löschpapier zu sein braucht, festhält, wobei das ganze auswechselbare Polster oder auch j
nur der aus flüssigkeitsaufsaugendem Werkstoff bestehende Teil davon federnd sein kann.
Statt durch Pressung mittels Federkraft kann die Klinge auch bloß durch entsprechend
knappe Ausmaße des von den feuchtigkeitsaufsaugenden Teilen gebildeten Spalts erreicht
werden. Bei Verwendung von nicht federnden auswechselbaren Polstern kann eine Klemmung der Klinge auch dadurch erreicht
werden, daß die Vorrichtung zur Aufnahme der auswechselbaren Polster Federvermögen
hat, z. B. aus Gummi besteht. Wenn die Vorrichtung zur Aufnahme der auswechselbaren
Polster nicht selbst so ausgebildet ist, daß sie die Klingenschneiden abdeckt und gleichwohl
ein Anfassen der Klinge zwischen den Schneiden gestattet (vgl. Hülsenverlängerung / und
Aussparung g), so können vorteilhaft die auswechselbaren Polster es sein, indem sie mindestens
die Länge einer Klinge und eine· Aussparung entsprechend der Gehäuseaussparung g
haben.
Die Einschieböffnung wie auch die Ausziehöffnung kann mit einem Deckel ausgestattet
sein, welcher Einschieb- bzw. Ausziehschlitze hat.
Das- Inberührungkommen der Flächenseiten der Klinge mit dem flüssigkeitsaufsaugenden
Werkstoff der auswechselbaren Polster kann statt durch Einschieben d*er Klinge zwischen
einander pressende auswechselbare Polster auch auf eine ander*e Art erreicht werden,
zu B. dadurch, daß mindestens ein auswechselbares Polster so verrückbar ist, daß es gegen
ein anderes auswechselbares Polster gedrückt werden kann. In diesem Falle braucht die
nasse Klinge nicht in die Vorrichtung eingeschoben, sondern kann lose zwischen die
auswechselbaren Polster eingelegt werden.
Die Klinge braucht auch nicht bis zum Wiedergebrauch zwischen den auswechselbaren
Polstern festgehalten zu werden, sondern die Vorrichtung kann eine besondere Einrichtung für ihre Aufbewahrung haben.
Claims (3)
1. Vorrichtung zum Trocknen von Rasierklingen, bestehend aus einer kastenförmigen
Hülse, in der ein Päckchen aus feuchtigkeitsaufsaugenden Blättern lose eingelegt ist, dadurch gekennzeichnet, daß
die kastenförmige Hülse (0) oben und unten offen und an einander gegenüberliegenden
Seiten des rechtwinkligen Innenraumes mit Auflagevorsprüngen Qi)
für das Päckchen (c) versehen ist, die in einem gewissen Abstand vom Bodenrand
sitzen, und daß das von oben lose eingeschobene Päckchen kürzer als die Klinge (d) ist, so daß die in das Päckchen von
oben eingeschobene Klinge zum Erfassen innerhalb des Hülsenfußes teilweise hervorragt.
2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Päckchen
aus mehreren Polstern (/) besteht, die aus zusammengefalteten Streifen von Löschpapier
oder ähnlichem feuchtigkeitsaufsaugendem Stoff gebildet sind und an ihren Kanten Abrundungen haben, so daß die
durch sie gebildeten Einschiebschlitze nach außen auseinanderklaffen, in die sich
die Klinge leicht einschieben läßt.
3. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kasten (α)
aus elastischem Werkstoff, z. B. Gummi, besteht und die Polster (/) so dick bemessen
sind, daß der Gummikasten durch das Einschieben der Polster eine Ausdehnung
erfährt und dieselben in der Gebrauchslage durch die elastische Z-ugwirkung
des ausgedehnten Kastens gegeneinandergepreßt werden.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
CH452756X | 1935-11-10 |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE654168C true DE654168C (de) | 1937-12-14 |
Family
ID=4515526
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DEB172212D Expired DE654168C (de) | 1935-11-10 | 1935-12-17 | Vorrichtung zum Trocknen von Rasierklingen |
Country Status (3)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE654168C (de) |
FR (1) | FR800225A (de) |
GB (1) | GB452756A (de) |
Families Citing this family (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
US3070899A (en) * | 1959-04-02 | 1963-01-01 | Jr James B Lappin | Absorbent device to absorb grease from articles |
-
1935
- 1935-12-17 DE DEB172212D patent/DE654168C/de not_active Expired
-
1936
- 1936-01-03 FR FR800225D patent/FR800225A/fr not_active Expired
- 1936-01-20 GB GB1754/36A patent/GB452756A/en not_active Expired
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
FR800225A (fr) | 1936-06-30 |
GB452756A (en) | 1936-08-28 |
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