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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Beutelpackung
aus einer schlauchförmigen
oder streifenförmigen
Netzware, wobei die Netzware des zu bildenden Beutels mit wenigstens zwei
gesonderte Folienstreifen verbunden ist, die mit in Längsrichtung
wiederholt vorkommenden Aufdrucken versehen sind.
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Ein
solches Verfahren zur Herstellung einer Beutelpackung aus einem
schlauchförmigen
oder streifenförmigen
Material ist allgemein bekannt und wird zur Herstellung von Beutelverpackungen
für Früchte, Gemüse, Kartoffeln,
Zwiebeln, Nüsse,
etc. eingesetzt.
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Beim
Verpacken wird die Netzware dazu verwendet, einen Schlauch zu bilden,
der jedes Mal mit einer an einer unteren Seite quer verlaufenden Schweißnaht oder
-verbindung versehen ist, wodurch ein Beutel gebildet wird. Der
Beutel wird mit den zu verpackenden Produkten gefüllt und
mittels einer zweiten querverlaufenden Schweißverbindung verschlossen, wonach
der Beutel in Form einer fertigen Packung zur Verfügung steht
und entfernt werden kann. Der Schlauch kann von einem Vorratspeicher,
wie bspw. einer Vorratsrolle oder -trommel aus zugeführt werden.
Der Schlauch kann jedoch auch während
der Herstellung der Beutelpackung gefertigt werden, und zwar aus
einem oder mehreren Streifen, die einander wenigstens teilweise
an ihren Längsrändern überlappen,
einschließlich
wenigstens eines Streifens mit der Netzware, wobei die sich überlappenden
Bereiche der Streifen mittels Schweißnähte, die in Längsrichtung
der Streifen verlaufen, miteinander verbunden sind.
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Die
Netzware stellt sicher, dass die Beutelpackung für eine Belüftung der verpackten Produkte ausreichend
offen ist, jedoch immer noch eine ausreichende Festigkeit behält, um in
der Lage zu sein, das Gewicht der Produkte zu tragen.
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Naturgemäß ist die
Netzware jedoch nicht gut dazu geeignet, um an dieser einen leicht
lesbaren Aufdruck anzubringen. Deshalb ist es ehemals vorgeschlagen
worden, die Netzware mit wenigstens zwei Folienstreifen zu verbinden,
die jeweils mit einem in Längsrichtung
wiederholt auftretenden Aufdruck versehen sind. Die Folienstreifen
erstrecken sich bspw. in der Längsrichtung
der Beutelpackung zwischen den quer verlaufenden Schweißnähten über eine
Vorderseite und eine Rückseite
des Beutels hinweg. Mittels einer solchen bedruckten Folie kann
z.B. an einer Vorderseite der Beutelverpackung ein attraktiv aussehender
Aufdruck mit einem Markennamen vorgesehen sein, während der
Streifen auf der Rückseite
mit einer Produktinformation versehen sein kann.
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EP 1 053 939 beschreibt
ein Verfahren der in dem einführenden
Abschnitt beschriebenen Bauart, bei dem eine Schlauchfolie auf beiden
Seiten mit einem Streifen einer bedruckten Folie versehen wird, während der
Beutel gefüllt
wird, wohingegen die auf den Anmelder lautende
NL 1007029 vorschlägt, eine Bahn einer Netzware
mit einem Streifen einer Folie vorzusehen, wobei die Netzwarenbahn,
nachdem sie zu einen Schlauch geformt worden ist, über dem Überlappungsbereich
der Längsränder des
Streifens mit einem zweiten Streifen einer Folie versehen wird.
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Die
Folienstreifen werden dabei jeweils von einem Vorratsmittel erhalten,
bspw. von einer ersten Rolle Folie, die mit einem sich wiederholenden
Aufdruckmuster versehen ist und die Vorderseite der zu füllenden
Beutelpackung definiert, sowie von einer zweien Rolle einer bedruckter
Folie, die gesondert von der ersten angeordnet ist und die Rückseite
der zu fertigenden Beutelpackung bildet.
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Ein
bei dem bekannten Verfahren auftretendes Problem betrifft die Übereinstimmung
des Rapports (der Musterwiederholung) des Streifens auf der Vorderseite
mit dem Rapport des Streifens auf der Rückseite. Tatsache ist, dass
für den
bei der Herstellung von Netzbeutelpackungen gewöhnlichen Fall, das aus dem
Netz- und Streifenmaterialvorrat einige Tausend Netzbeutelpackungen
hintereinander hergestellt werden, der Rapport des ersten Streifens
und der Rapport des zweiten Streifens nicht zueinander gleichlaufend
ausgerichtet sind. In der Praxis ist dieses Problem in der
NL 1007029 dadurch gelöst worden,
dass die Länge
der Wiederholung des für
die Vorderseite vorgesehenen Aufdruckstreifens gleich der Länge der
Beutelpackung zwischen den quer verlaufenden Schweißnähten gewählt wird
und dass der Durchsatz mit Hilfe einer Markierung, die in dem Aufdruckmuster
wiederholt vorkommt, schrittweise gesteuert wird. Dabei wird der
zweite Folienstreifen, der die Rückseite
bildet, entnommen und gemeinsam mit der Netzware ausgehend von einer
frei umlaufenden Rolle mitgeführt.
Indem die Länge
oder Periode der Wiederholung des Aufdrucks des zweiten Folienstreifens
um mehr als das Doppelte kleiner gewählt wird, kann sichergestellt
werden, dass das Aufdruckmuster wenigstens einmal vollständig auf
der Rückseite der
Beutelpackung wiedergegeben ist. Obwohl mit einer solchen Nachlaufrolle
ein schnelles und kostengünstiges
Verfahren bereitgestellt werden kann, sieht eine auf diese Weise
hergestellte Packung, wenigstens auf der Rückseite, weniger ordentlich
aus.
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Zur
Beseitigung dieser Unzulänglichkeit
ist es bereits vorgeschlagen worden, im Vorfeld zwei Streifen eines
Folienmaterials in einem flachen Zustand mit flachen Streifen einer
Netzware unter gesteuerten Bedingungen derart zu verbinden, dass eine
gleichlaufend ausgerichtete Musterwiederholung erhalten wird, und
diesen zusammengesetzten Streifen aufzurollen und anschließend als
Vorrat zu verwenden. Ein Nachteil dieses Vorschlags ist aber, dass
die Vorratsrollen aufgrund der auf dem Streifen vorhandenen Schweißnähte nur
eine relativ geringe Streifenlänge
aufweisen können
und deshalb viel Lagerraum benötigen.
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Selbstverständlich ist
es möglich,
den zweiten Aufdruckstreifen ebenfalls mit einer gleichsam wiederkehrenden
Markierung zu versehen und die gegenseitige Ausrichtung der Musterwiederholungen der
Streifen durch eine Erweiterung des Steuerungssystems sicherzustellen.
Dies ist jedoch in der Praxis zu kostspielig und kann ferner zu
Produktivitätsverlusten
und Störungen
führen.
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Es
ist eine Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren der in dem Einführungsabschnitt
beschriebenen Art zu schaffen, mit dem zwei Folienstreifen, die jeweils
mit einem sich in Längsrichtung
wiederholenden Aufdruck mit gleichlaufender Musterwiederholung versehen
sind, auf einfache und kostengünstige Weise
zu einer Beutelpackung verarbeitet werden können. Zu diesem Zweck ist das
Verfahren gemäß der Erfindung
dadurch gekennzeichnet, dass die Folienstreifen in einer gekoppelten
Weise von einem einzigen Vorrat aus zugeführt werden.
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Indem
die Folienstreifen in einer gekoppelten Weise einem einzigen Vorrat
entnommen werden, kann ein Gleich auf oder eine gegenseitige Ausrichtung
der Rapports sichergestellt werden.
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Die
Folienstreifen können
bspw. dann in einer gekoppelten Weise von einem Vorrat aus zugeführt werden,
wenn dieser Vorrat in Form von wenigstens zwei gesonderten Folienrollen
ausgebildet ist, die mechanisch gekoppelten Spindeln entnommen werden
oder auf einer zentralen Spindel aufgenommen sind. In einer eleganten
Weise werden die beiden Streifen in einer gekoppelten Weise von
einem einzigen Vorratsmittel geliefert, indem der Folienvorrat einen
einzelnen Folienstreifen mit wenigstens zwei sich wiederholenden
Druckmustern aufweist, die eine gleichlaufende Wiederholung aufweisen
und nebeneinander angeordnet sind, wobei der Streifen über die
Breite hinweg in Teilstreifen unterteilt ist, die jeweils ein Aufdruckmuster
tragen. Hier kann der Folienvorrat z.B. in Form eines Streifens
gebildet sein, der zickzackförmig
gewunden ist, wobei er jedoch vorzugsweise durch einen Streifen
Folie gebildet ist, der zu einer Rolle gewickelt ist, bspw. einer
Folienrolle, auf der in der Breitenrichtung des Streifens Aufdruckmuster,
die der Vorderseite und der Rückseite der
Packung entsprechen, nebeneinander mit einer Wiederholung aufgebracht
sind, deren Länge
der Länge
eines Beutels entspricht.
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Eine
solche Rolle ist vorteilhafterweise als eine Nachlaufrolle ausgebildet,
wobei die Vorratsrolle dadurch abgewickelt wird, dass die Folienbahnen nach
der Verbindung mit der Netzware gemeinsam mit dieser bewegt werden.
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Auf
diese Weise kann bei der Verpackung von Produkten der Aufdruck der
Packung einfach geändert
werden: es muss nur eine einzelne Vorratsrolle mit bedruckter Folie
gewechselt werden. Es ist klar, dass dies die Vorratshaltung der
zur Bildung unterschiedlicher Packungen erforderlichen Materialien wesentlich
vereinfacht und die Wahrscheinlichkeit von Fehlern bei der Auswahl
der Folienbahnen für Verpackungen
unterschiedlicher Kunden oder Produkte deutlich reduziert.
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Vorzugsweise
werden die Teilstreifen in einem flachen Zustand mit einem flachen
Streifen einer Netzware verbunden. Indem wenigstens einer der Teilstreifen
an der Netzware derart angebracht wird, dass er über lediglich einen Teil seiner
Breite diese überlappt,
kann Netzware eingespart werden. Dann kann die Gesamtbreite der
Streifen der Netzware kleiner sein als die Umfangslänge des
Schlauchs, der mit der Netzware und den Streifen gebildet wird.
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Ein
Schlauch kann auf eine vorteilhafte Weise mit der Netzware bspw.
dadurch gebildet werden, dass zwei parallele Bahnen der Netzware
voneinander beabstandet angeordnet werden, beide Längsränder eines
ersten Teilstreifens des Folienmaterials auf eine überlappende
Weise an den einander gegenüberliegenden
Längsrändern der
Streifen der Netzware mittels in Längsrichtung ausgerichteter Schweißverbindungen
angebracht werden und ein weiterer Teilstreifen an einem anderen
Längsrand
einer der Netzwarenbahnen auf eine überlappende Weise lediglich
in der Nähe
eines einzigen Längsrandes
angeordnet und mittels in Längsrichtung
verlaufenden Schweißnähte befestigt
wird. Der so zusammengesetzte Streifen kann zu einem Schlauch geformt
werden, indem die freien Längsränder in
Richtung aufeinander bewegt werden und mit dem Streifen eines Folienmaterials
unter Ausbildung eines übergreifenden
Umschlags mit geringer Überlappung mittels
Längsschweißnähte verbunden
werden.
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Optional
können
die Bahnen der Netzware auch von einem einzelnen Vorratsmittel aus
zugeführt
werden, bspw. in Form eines Netzwarenstreifens, der von einer Vorratsrolle
zugeführt
wird und der mittels einer Trennvorrichtung, z.B. eines Messers
oder eines Glühdrahts,
aufgetrennt wird. Vor der Auftrennung kann der Streifen des Netzvorrats
auch mit Schwächungsstellen
oder Reißlinien
versehen sein, um die Auftrennung zu erleichtern.
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Es
sollte bemerkt werden, dass es selbstverständlich auch möglich ist,
einen einzelnen breiten Materialstreifen mit einem ersten bedruckten
Streifen, der über
seine gesamte Breite hinweg an der Netzware angebracht wird, und
einem zweiten Streifen vorzusehen, von dem lediglich ein Teil seiner Breite
an einem Längsrand
des Netzwarenstreifens befestigt wird.
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Es
ist ferner möglich,
einen Teilstreifen mit der Netzware zu verbinden, bevor damit ein
Schlauch gebildet wird, und den anderen Teilstreifen mit der Netzware
zu verbinden, nachdem damit ein Schlauch gebildet worden ist. Auch
ist es möglich,
Teilstreifen mit der Netzware zu verbinden, während diese zu einem Schlauch
geformt wird. Es ist außerdem
möglich,
sämtliche
Teilstreifen erst dann mit dem Netzmaterial zu verbinden, nachdem
daraus ein Schlauch geformt worden ist.
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Die
Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens.
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Weitere
vorteilhafte Ausführungsformen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Es
ist zu bemerken, dass in diesem Zusammenhang der Ausdruck „Netzware" derart zu verstehen
ist, dass er eine grobmaschige Struktur von Verbindungen umfasst,
die vorzugsweise durch in Längsrichtung
und quer oder schräg
verlaufende Fäden,
vorzugsweise flache Stofffäden,
die an den Stellen, an denen sie einander kreuzen, miteinander verbunden
sind, hergestellt ist. Die Netzware ist vorzugsweise aus einem synthetischen
Material hergestellt. Die Fäden
können
dann an den Kreuzungspunkten miteinander verschmolzen sein. Unter
einer Netzware wird hier aber auch eine gewebte Netzstruktur, die
aus einem synthetischen Material oder auch nicht gebildet sein kann,
wie auch eine Netzstruktur verstanden, die dadurch gebildet ist,
dass eine Folie mit Perforationen versehen ist, die die Maschenöffnungen
des Netzes bilden.
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Zusätzlich sei
bemerkt, dass in diesem Zusammenhang der Ausdruck „Folienmaterial" ein im Wesentlichen
geschlossenes, blatt- oder bogenförmiges Material bezeichnet.
Das blattförmige
Material kann mehrere Lagen aufweisen. Das Folienmaterial ist vorzugsweise
wenigstens zum Teil aus einem synthetischen Material gefertigt.
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Weiterhin
wird in diesem Zusammenhang unter „Verschweißen" eine Verbindung durch Verschmelzen
und/oder Verkleben verstanden.
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Es
wird auch bemerkt, dass in diesem Zusammenhang die Ausdrücke „zueinander
ausgerichteter Rapport (Musterwiederholung)" oder „gleichlaufender Rapport" derart zu ver stehen
sind, dass sie einen Zustand bezeichnen, in dem die sich wiederholenden
Muster eine feste Phasendifferenz in Bezug zueinander aufweisen;
deshalb sind wiederkehrende Muster, die eine feste Phasendifferenz
in Bezug zueinander aufweisen, wiederkehrende Muster, die eine feste
Verschiebung in Bezug aufeinander aufweisen, wie auch wiederkehrende
Muster, die nicht relativ zueinander verschoben sind, mit umfasst.
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Die
Erfindung wird in größerer Einzelheit
mit Bezug auf eine beispielhafte Ausführungsform erläutert, die
in den Zeichnungen veranschaulicht ist:
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1 zeigt
eine Perspektivansicht einer Vorrichtung zur Durchführung des
Verfahrens gemäß der vorliegenden
Erfindung, in einer schematisierten Darstellung;
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2 zeigt
eine Seiteneinsicht einer Ausführungsform
einer Vorrichtung zur Durchführung
des erfindungsgemäßen Verfahrens,
in einer schematisierten Darstellung;
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3 veranschaulicht
einen Schlauch, der mit Streifen einer Netzware und eines Folienmaterials
gebildet ist;
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4 zeigt
eine Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen Packung, in einer schematisierten Darstellung;
und
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5 zeigt
eine Perspektivansicht einer Rolle mit Folienmaterial für die Verwendung
in der Vorrichtung oder dem Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung,
in einer schematisierten Darstellung.
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Es
sollte betont werden, dass die Figuren lediglich schematisierte
Darstellungen einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung zeigen,
die lediglich dazu dienen, eine beispielhafte Ausführungsform
zu veranschaulichen, die den Schutzbereich nicht beschränkt. In
den Figuren sind die gleichen und zugehörigen Teile mit den gleichen
Bezugszeichen bezeichnet.
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Die
in den 1 und 2 veranschaulichte Vorrichtung
weist einen insgesamt mit 1 bezeichneten Maschinenrahmen
auf, an dem eine Station 2 mit einer drehbar gelagerten
Rolle 3 vorgesehen ist, die mit einer bahnförmigen Netzware 4 versehen
ist. In 1 ist aus Anschaulichkeitsgründen die
Bahn der Netzware nicht veranschaulicht. Ferner ist in 1, um
einen Kontrast zu bilden, das Folienmaterial schraffiert veranschaulicht,
während
die anderen Figuren das Netzmaterial durch eine Schraffur veranschaulichen.
Es sollte betont werden, dass aus Gründen der Anschaulichkeit einige
Teile des Maschinenrahmens in lediglich einer der beiden Figuren
gezeigt sind.
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Die
Bahn der Netzware 4 wird über mehrere Zwischenrollen
in einem im Wesentlichen flachen oder ebenen Zustand geliefert und
schließlich über die
Rollen 5 und 6 einer so genannten formgebenden Schulter 7 zugeführt. An
der Stelle der Formgebungsschulter 7 wird mit der Netzware 4 und
dem nachstehend beschriebenen Folienmaterial ein Schlauch 8 mit
sich überlappenden
Längsrändern 9a, 30 gebildet,
wie in 3 veranschaulicht.
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Weiterhin
ist an dem Rahmen 1 eine Station 10 vorgesehen,
an der ein zu einer Rolle 11 gewickelter einzelner Streifen
einer Folie 12 einen Folienvorrat bildend vorgesehen ist.
Der Folienstreifen ist in 1 durch
eine Schraffur veranschaulicht. Der einzelne Streifen 12 ist
mit zwei Aufdruckmustern R, F versehen, die sich in der Längsrichtung 1 des
Streifens wiederholt fortsetzen und in der Breitenrichtung b des
Streifens direkt nebeneinander vorgesehen sind, wobei die Muster
R, F die gleiche Wiederholungslänge
(Rapportlänge)
Ra aufweisen. Die Wiederholungen der Aufdruckmuster sind gleichlaufend, wie
dies in 5 veranschaulicht ist. In der
Figur sind die den Aufdruckmustern zugeordneten Rückseiten mit
R', F' bezeichnet. Der
einzelne Folienstreifen 12 wird in einem im Wesentlichen
flachen Zustand über mehrere
Zwischenrollen einer Schneidvorrichtung S zugeführt, durch die der einzelne
Streifen 12 in Teilstreifen 12a, 12b aufgeteilt
wird, die jeweils ein sich wiederholendes Aufdruckmuster tragen. Über mehrere
zwischengeschaltete Rollen geführt
werden die Teilstreifen 12a, 12b in der Nähe einer
Walze 13 jeweils in einem im Wesentlichen flachen Zustand
mit der Netzware 4 zusammen verbunden. Die Folienstreifen 12a, 12b werden
in einem gekoppelten Zustand zugeführt, nämlich als ein einzelner Streifen, ausgehend
von einem einzelnen Vorratsmittel, nämlich der Rolle 11.
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In
der hier veranschaulichten Ausführungsform
wird die Vorratsrolle 11 abgewickelt, wenn die Folienbahnen 12a, 12b gemeinsam
mit der Netzware 4 fortbewegt werden, nachdem sie an der
Netzware 4 befestigt worden sind, wie dies nachstehend
näher erläutert ist.
Ein Teilstreifen 12a ist über seine gesamte Breite eine Überlappung
bildend auf dem flachen Streifen mit Netzware, vorzugsweise in der
Nähe der Mitte
des Netzmaterialstreifens, angeordnet. Der andere Teilstreifen 12b ist
in der Nähe
der Längskante 9b des
flachen Streifens des Netzmaterials derart angeordnet, dass lediglich über einen
Teil seiner Breite hinweg eine Über lappung
gebildet ist. Über
die Rollen 5 und 6 werden die Teilstreifen des
Folienmaterials 12a, 12b gemeinsam mit dem Netzwarenstreifen der
formgebenden Schulter 7 zugeführt. Über dieser formgebenden Schulter
wird mit den Streifen des Folienmaterials 12a, 12b und
dem Streifen der Netzware 4 ein Schlauch 8 gebildet,
wobei der Teilstreifen 12b einen Umschlag bildet, der den
Längsrand 9a der
Netzware überlappt.
Nach dem Durchlaufen der Walze 13 werden die Teilstreifen 12a, 12b des
Folienmaterials und die Netzware 4 längs einer Schweißstation 14 geführt, in
der die Streifen durch örtlich
begrenztes Verschweißen
aneinander befestigt werden. Dabei wird der Teilstreifen 12a in
der Nähe
seiner Längsränder mittels
zwei in Längsrichtung
geschaffenen Schweißnähten mit
der Netzware fest verbunden, während
der Teilstreifen 12b mittels einer Längsschweißnaht 31 mit der Netzware
verbunden wird. Dadurch wird verhindert, dass die Teilstreifen des
Folienmaterials 12a, 12b an der Stelle der Formgebungsschulter
in Bezug auf die Netzware verlagert werden. Durch Bildung einer
Schleife mittels zusätzlicher
Zwischenrollen 32 kann die Differenz der Weglänge, die
der eine Teilstreifen im Verhältnis
zu dem anderen Teilstreifen bis zu der Netzware durchläuft, gleich
einem ganzzahligen Vielfachen der Musterwiederholungslänge Ra gesetzt
werden, so dass die Teilstreifen mit den aufgedruckten Mustern an
der Netzware mit einer gleichlaufenden Wiederholung angebracht werden
können.
Natürlich
können
die Muster auch mit einer vorbestimmten relativen Verschiebung zueinander
in dem Vorrat aufgenommen sein, so dass zusätzliche zwischengeschaltete
Rollen vermieden werden können.
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Optional
kann die Bahn der Netzware 4 von der Vorratsrolle 3 in
analoger Weise in Teilstreifen unterteilt sein. Wenn jedoch von
einer zentralen Rolle 3 aus eine Netzware 4 zugeführt wird,
die in Teilstreifen aufgeteilt ist, sind zwischengeschaltete Rollen
zur Weglängenkompensierung
nicht erforderlich. Schließlich
weist die Netzware keine Musterwiederholung auf.
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Mit
Hilfe einer zweiten Schweißstation 23 werden
die sich überlappenden
Bereiche des Streifens der Netzware 9a und des zweiten
Teilstreifens 12b mittels einer Längsschweißnaht 32 miteinander verschweißt. Zu diesem
Zweck weist die Schweißstation 23 eine
Backe 24, die außerhalb
des Schlauchs 8 positioniert ist, sowie ein Formatrohr 25 auf,
das innerhalb des Schlauchs angeordnet ist. Unter der Einwirkung
von Hitze und Druck, die der Backe 24 zugeführt werden,
wird die in der Längsrichtung
verlaufende Schweißnaht 32 erhalten,
durch die der Schlauch 8 zu einem Ring geschlossen wird.
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Das
Netzmaterial 8 und die Teilstreifen 12a, 12b werden
dann mit Hilfe einer in Querrichtung verlaufenden Schweißnaht 17 zu
einem Beutel ausgebildet. Zu diesem Zweck ist eine Schweißstation 18 vorgesehen,
die zwei Backen 19, 20 aufweist, die Wärme und
Druck auf die Packung ausüben,
die sich aus der durch den Teilstreifen 12a gebildeten
Vorderwand 21, der durch den Teilstreifen 12b gebildeten Rückwand 22 und
der sich zwischen diesen erstreckenden Netzware 4 des Schlauchs 8 zusammensetzt. 3 veranschaulicht,
dass die Längsränder 9a, 9b des
Streifens der Netzware 4 nicht übereinander gefügt sind.
Weil der zweite Teilstreifen 12b einen den Abstand übergreifenden
Umschlag bildet, kann die Breite des Streifens der Netzware 4 kleiner
als die Umfangslänge
des zu bildenden Schlauchs gewählt werden.
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Über die
Füllstation 26 wird
eine vorbestimmte Menge eines Produkts durch das Formatrohr 25 in den
Schlauch 8 eingeführt,
wonach der Schlauch an der Stelle der Schweißnaht 17 mittels der
Klauen 19, 20 nach unten bewegt wird. Über den
eingebrachten Produkten wird anschließend mit Hilfe der Klauen 19, 20 eine
zweite quer verlaufende Schweißnaht 17 gebildet,
so dass die Netzpackung in Gestalt eines geschlossenen Beutels 27 ausgebildet
ist, der dann entfernt werden kann. Die Rolle 3 der Netzware 4 und die
Rolle 11 des Folienmaterials 12 können als
Nachlaufrollen ausgebildet sein, die ohne ihren eigenen Antrieb
auskommen, wobei die Zufuhr der Netzware und des Folienmaterials
aus dem Vorrat dadurch bewerkstelligt wird, dass an der Stelle der
unteren Schweißnaht 17 jedesmal
der Schlauch über
die Länge
der Packung, die der Rapportlänge
Ra entspricht, hinweg intermittierend nach unten bewegt wird. Der Materialdurchsatz
kann fakultativ schrittweise mittels eines Sensorsystems 29 gesteuert
werden, das eine wiederkehrende Markierung in dem Aufdruckmuster eines
der Teilstreifen verwendet.
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Es
ist zu bemerken, dass die Erfindung nicht auf die hier veranschaulichte
bevorzugte Ausführungsform
begrenzt ist und dass viele Modifikationen möglich sind.
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Beispielsweise
kann statt einer Schneideinrichtung eine Trennvorrichtung vorgesehen
sein, durch die der einzelne Streifen in Teilstreifen aufgeteilt
wird, z. B. wenn der einzelne Streifen mit einer Perforation oder
Reißlinie
versehen ist. Ferner können
die Folienstreifen in einer gekoppelten Weise von einem einzelner
Vorrat aus zugeführt
werden, indem gesonderte Rollen mit Folienmaterial auf einer zentralen
Spindel oder auf mechanisch gekoppelten Spindeln gelagert werden.
Darüber
hinaus können die
Folien streifen zu der Netzware auch hinzugefügt werden, nachdem bereits
ein Schlauch ausgebildet worden ist, z. B. wenn die Netzware in
Form eines Schlauchs von einem Vorrat zugeführt wird. Selbstverständlich ist
es ebenfalls möglich,
die Folienstreifen auf eine gekoppelte Weise von einem einzelnen Vorrat
aus zuzuführen
und die Netzware mit einer ersten Anzahl von Teilstreifen vor der
Bildung des Schlauchs und einer weiteren Anzahl von Teilstreifen nach
oder während
der Umformung zu einem Schlauch zu versorgen. Der Schlauch kann
auch auf kontinuierliche Weise bewegt werden, und die Bewegung des
Schlauchs kann z. B. auch durch Reibriemen anstatt durch bewegbare
Backen bewerkstelligt werden.
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Darüber hinaus
können
die Folienstreifen zur Sicherung, beispielsweise an den Schweißstationen, mit
einer Klebeschicht versehen sein.
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Solche
Modifikationen erschließen
sich einem Fachmann ohne Weiteres und werden als in dem Schutzbereich
der Erfindung liegend erachtet, wie in den folgenden Patentansprüchen angegeben.