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DE60304789T2 - Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von Beutelpackungen - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von Beutelpackungen Download PDF

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DE60304789T2
DE60304789T2 DE60304789T DE60304789T DE60304789T2 DE 60304789 T2 DE60304789 T2 DE 60304789T2 DE 60304789 T DE60304789 T DE 60304789T DE 60304789 T DE60304789 T DE 60304789T DE 60304789 T2 DE60304789 T2 DE 60304789T2
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DE
Germany
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strip
film
strips
net
bag
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Petrus Clemens Maria Pannekeet
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Jarsan Beheer BV
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Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Beutelpackung aus einer schlauchförmigen oder streifenförmigen Netzware, wobei die Netzware des zu bildenden Beutels mit wenigstens zwei gesonderte Folienstreifen verbunden ist, die mit in Längsrichtung wiederholt vorkommenden Aufdrucken versehen sind.
  • Ein solches Verfahren zur Herstellung einer Beutelpackung aus einem schlauchförmigen oder streifenförmigen Material ist allgemein bekannt und wird zur Herstellung von Beutelverpackungen für Früchte, Gemüse, Kartoffeln, Zwiebeln, Nüsse, etc. eingesetzt.
  • Beim Verpacken wird die Netzware dazu verwendet, einen Schlauch zu bilden, der jedes Mal mit einer an einer unteren Seite quer verlaufenden Schweißnaht oder -verbindung versehen ist, wodurch ein Beutel gebildet wird. Der Beutel wird mit den zu verpackenden Produkten gefüllt und mittels einer zweiten querverlaufenden Schweißverbindung verschlossen, wonach der Beutel in Form einer fertigen Packung zur Verfügung steht und entfernt werden kann. Der Schlauch kann von einem Vorratspeicher, wie bspw. einer Vorratsrolle oder -trommel aus zugeführt werden. Der Schlauch kann jedoch auch während der Herstellung der Beutelpackung gefertigt werden, und zwar aus einem oder mehreren Streifen, die einander wenigstens teilweise an ihren Längsrändern überlappen, einschließlich wenigstens eines Streifens mit der Netzware, wobei die sich überlappenden Bereiche der Streifen mittels Schweißnähte, die in Längsrichtung der Streifen verlaufen, miteinander verbunden sind.
  • Die Netzware stellt sicher, dass die Beutelpackung für eine Belüftung der verpackten Produkte ausreichend offen ist, jedoch immer noch eine ausreichende Festigkeit behält, um in der Lage zu sein, das Gewicht der Produkte zu tragen.
  • Naturgemäß ist die Netzware jedoch nicht gut dazu geeignet, um an dieser einen leicht lesbaren Aufdruck anzubringen. Deshalb ist es ehemals vorgeschlagen worden, die Netzware mit wenigstens zwei Folienstreifen zu verbinden, die jeweils mit einem in Längsrichtung wiederholt auftretenden Aufdruck versehen sind. Die Folienstreifen erstrecken sich bspw. in der Längsrichtung der Beutelpackung zwischen den quer verlaufenden Schweißnähten über eine Vorderseite und eine Rückseite des Beutels hinweg. Mittels einer solchen bedruckten Folie kann z.B. an einer Vorderseite der Beutelverpackung ein attraktiv aussehender Aufdruck mit einem Markennamen vorgesehen sein, während der Streifen auf der Rückseite mit einer Produktinformation versehen sein kann.
  • EP 1 053 939 beschreibt ein Verfahren der in dem einführenden Abschnitt beschriebenen Bauart, bei dem eine Schlauchfolie auf beiden Seiten mit einem Streifen einer bedruckten Folie versehen wird, während der Beutel gefüllt wird, wohingegen die auf den Anmelder lautende NL 1007029 vorschlägt, eine Bahn einer Netzware mit einem Streifen einer Folie vorzusehen, wobei die Netzwarenbahn, nachdem sie zu einen Schlauch geformt worden ist, über dem Überlappungsbereich der Längsränder des Streifens mit einem zweiten Streifen einer Folie versehen wird.
  • Die Folienstreifen werden dabei jeweils von einem Vorratsmittel erhalten, bspw. von einer ersten Rolle Folie, die mit einem sich wiederholenden Aufdruckmuster versehen ist und die Vorderseite der zu füllenden Beutelpackung definiert, sowie von einer zweien Rolle einer bedruckter Folie, die gesondert von der ersten angeordnet ist und die Rückseite der zu fertigenden Beutelpackung bildet.
  • Ein bei dem bekannten Verfahren auftretendes Problem betrifft die Übereinstimmung des Rapports (der Musterwiederholung) des Streifens auf der Vorderseite mit dem Rapport des Streifens auf der Rückseite. Tatsache ist, dass für den bei der Herstellung von Netzbeutelpackungen gewöhnlichen Fall, das aus dem Netz- und Streifenmaterialvorrat einige Tausend Netzbeutelpackungen hintereinander hergestellt werden, der Rapport des ersten Streifens und der Rapport des zweiten Streifens nicht zueinander gleichlaufend ausgerichtet sind. In der Praxis ist dieses Problem in der NL 1007029 dadurch gelöst worden, dass die Länge der Wiederholung des für die Vorderseite vorgesehenen Aufdruckstreifens gleich der Länge der Beutelpackung zwischen den quer verlaufenden Schweißnähten gewählt wird und dass der Durchsatz mit Hilfe einer Markierung, die in dem Aufdruckmuster wiederholt vorkommt, schrittweise gesteuert wird. Dabei wird der zweite Folienstreifen, der die Rückseite bildet, entnommen und gemeinsam mit der Netzware ausgehend von einer frei umlaufenden Rolle mitgeführt. Indem die Länge oder Periode der Wiederholung des Aufdrucks des zweiten Folienstreifens um mehr als das Doppelte kleiner gewählt wird, kann sichergestellt werden, dass das Aufdruckmuster wenigstens einmal vollständig auf der Rückseite der Beutelpackung wiedergegeben ist. Obwohl mit einer solchen Nachlaufrolle ein schnelles und kostengünstiges Verfahren bereitgestellt werden kann, sieht eine auf diese Weise hergestellte Packung, wenigstens auf der Rückseite, weniger ordentlich aus.
  • Zur Beseitigung dieser Unzulänglichkeit ist es bereits vorgeschlagen worden, im Vorfeld zwei Streifen eines Folienmaterials in einem flachen Zustand mit flachen Streifen einer Netzware unter gesteuerten Bedingungen derart zu verbinden, dass eine gleichlaufend ausgerichtete Musterwiederholung erhalten wird, und diesen zusammengesetzten Streifen aufzurollen und anschließend als Vorrat zu verwenden. Ein Nachteil dieses Vorschlags ist aber, dass die Vorratsrollen aufgrund der auf dem Streifen vorhandenen Schweißnähte nur eine relativ geringe Streifenlänge aufweisen können und deshalb viel Lagerraum benötigen.
  • Selbstverständlich ist es möglich, den zweiten Aufdruckstreifen ebenfalls mit einer gleichsam wiederkehrenden Markierung zu versehen und die gegenseitige Ausrichtung der Musterwiederholungen der Streifen durch eine Erweiterung des Steuerungssystems sicherzustellen. Dies ist jedoch in der Praxis zu kostspielig und kann ferner zu Produktivitätsverlusten und Störungen führen.
  • Es ist eine Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren der in dem Einführungsabschnitt beschriebenen Art zu schaffen, mit dem zwei Folienstreifen, die jeweils mit einem sich in Längsrichtung wiederholenden Aufdruck mit gleichlaufender Musterwiederholung versehen sind, auf einfache und kostengünstige Weise zu einer Beutelpackung verarbeitet werden können. Zu diesem Zweck ist das Verfahren gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass die Folienstreifen in einer gekoppelten Weise von einem einzigen Vorrat aus zugeführt werden.
  • Indem die Folienstreifen in einer gekoppelten Weise einem einzigen Vorrat entnommen werden, kann ein Gleich auf oder eine gegenseitige Ausrichtung der Rapports sichergestellt werden.
  • Die Folienstreifen können bspw. dann in einer gekoppelten Weise von einem Vorrat aus zugeführt werden, wenn dieser Vorrat in Form von wenigstens zwei gesonderten Folienrollen ausgebildet ist, die mechanisch gekoppelten Spindeln entnommen werden oder auf einer zentralen Spindel aufgenommen sind. In einer eleganten Weise werden die beiden Streifen in einer gekoppelten Weise von einem einzigen Vorratsmittel geliefert, indem der Folienvorrat einen einzelnen Folienstreifen mit wenigstens zwei sich wiederholenden Druckmustern aufweist, die eine gleichlaufende Wiederholung aufweisen und nebeneinander angeordnet sind, wobei der Streifen über die Breite hinweg in Teilstreifen unterteilt ist, die jeweils ein Aufdruckmuster tragen. Hier kann der Folienvorrat z.B. in Form eines Streifens gebildet sein, der zickzackförmig gewunden ist, wobei er jedoch vorzugsweise durch einen Streifen Folie gebildet ist, der zu einer Rolle gewickelt ist, bspw. einer Folienrolle, auf der in der Breitenrichtung des Streifens Aufdruckmuster, die der Vorderseite und der Rückseite der Packung entsprechen, nebeneinander mit einer Wiederholung aufgebracht sind, deren Länge der Länge eines Beutels entspricht.
  • Eine solche Rolle ist vorteilhafterweise als eine Nachlaufrolle ausgebildet, wobei die Vorratsrolle dadurch abgewickelt wird, dass die Folienbahnen nach der Verbindung mit der Netzware gemeinsam mit dieser bewegt werden.
  • Auf diese Weise kann bei der Verpackung von Produkten der Aufdruck der Packung einfach geändert werden: es muss nur eine einzelne Vorratsrolle mit bedruckter Folie gewechselt werden. Es ist klar, dass dies die Vorratshaltung der zur Bildung unterschiedlicher Packungen erforderlichen Materialien wesentlich vereinfacht und die Wahrscheinlichkeit von Fehlern bei der Auswahl der Folienbahnen für Verpackungen unterschiedlicher Kunden oder Produkte deutlich reduziert.
  • Vorzugsweise werden die Teilstreifen in einem flachen Zustand mit einem flachen Streifen einer Netzware verbunden. Indem wenigstens einer der Teilstreifen an der Netzware derart angebracht wird, dass er über lediglich einen Teil seiner Breite diese überlappt, kann Netzware eingespart werden. Dann kann die Gesamtbreite der Streifen der Netzware kleiner sein als die Umfangslänge des Schlauchs, der mit der Netzware und den Streifen gebildet wird.
  • Ein Schlauch kann auf eine vorteilhafte Weise mit der Netzware bspw. dadurch gebildet werden, dass zwei parallele Bahnen der Netzware voneinander beabstandet angeordnet werden, beide Längsränder eines ersten Teilstreifens des Folienmaterials auf eine überlappende Weise an den einander gegenüberliegenden Längsrändern der Streifen der Netzware mittels in Längsrichtung ausgerichteter Schweißverbindungen angebracht werden und ein weiterer Teilstreifen an einem anderen Längsrand einer der Netzwarenbahnen auf eine überlappende Weise lediglich in der Nähe eines einzigen Längsrandes angeordnet und mittels in Längsrichtung verlaufenden Schweißnähte befestigt wird. Der so zusammengesetzte Streifen kann zu einem Schlauch geformt werden, indem die freien Längsränder in Richtung aufeinander bewegt werden und mit dem Streifen eines Folienmaterials unter Ausbildung eines übergreifenden Umschlags mit geringer Überlappung mittels Längsschweißnähte verbunden werden.
  • Optional können die Bahnen der Netzware auch von einem einzelnen Vorratsmittel aus zugeführt werden, bspw. in Form eines Netzwarenstreifens, der von einer Vorratsrolle zugeführt wird und der mittels einer Trennvorrichtung, z.B. eines Messers oder eines Glühdrahts, aufgetrennt wird. Vor der Auftrennung kann der Streifen des Netzvorrats auch mit Schwächungsstellen oder Reißlinien versehen sein, um die Auftrennung zu erleichtern.
  • Es sollte bemerkt werden, dass es selbstverständlich auch möglich ist, einen einzelnen breiten Materialstreifen mit einem ersten bedruckten Streifen, der über seine gesamte Breite hinweg an der Netzware angebracht wird, und einem zweiten Streifen vorzusehen, von dem lediglich ein Teil seiner Breite an einem Längsrand des Netzwarenstreifens befestigt wird.
  • Es ist ferner möglich, einen Teilstreifen mit der Netzware zu verbinden, bevor damit ein Schlauch gebildet wird, und den anderen Teilstreifen mit der Netzware zu verbinden, nachdem damit ein Schlauch gebildet worden ist. Auch ist es möglich, Teilstreifen mit der Netzware zu verbinden, während diese zu einem Schlauch geformt wird. Es ist außerdem möglich, sämtliche Teilstreifen erst dann mit dem Netzmaterial zu verbinden, nachdem daraus ein Schlauch geformt worden ist.
  • Die Erfindung betrifft auch eine Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens.
  • Weitere vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Es ist zu bemerken, dass in diesem Zusammenhang der Ausdruck „Netzware" derart zu verstehen ist, dass er eine grobmaschige Struktur von Verbindungen umfasst, die vorzugsweise durch in Längsrichtung und quer oder schräg verlaufende Fäden, vorzugsweise flache Stofffäden, die an den Stellen, an denen sie einander kreuzen, miteinander verbunden sind, hergestellt ist. Die Netzware ist vorzugsweise aus einem synthetischen Material hergestellt. Die Fäden können dann an den Kreuzungspunkten miteinander verschmolzen sein. Unter einer Netzware wird hier aber auch eine gewebte Netzstruktur, die aus einem synthetischen Material oder auch nicht gebildet sein kann, wie auch eine Netzstruktur verstanden, die dadurch gebildet ist, dass eine Folie mit Perforationen versehen ist, die die Maschenöffnungen des Netzes bilden.
  • Zusätzlich sei bemerkt, dass in diesem Zusammenhang der Ausdruck „Folienmaterial" ein im Wesentlichen geschlossenes, blatt- oder bogenförmiges Material bezeichnet. Das blattförmige Material kann mehrere Lagen aufweisen. Das Folienmaterial ist vorzugsweise wenigstens zum Teil aus einem synthetischen Material gefertigt.
  • Weiterhin wird in diesem Zusammenhang unter „Verschweißen" eine Verbindung durch Verschmelzen und/oder Verkleben verstanden.
  • Es wird auch bemerkt, dass in diesem Zusammenhang die Ausdrücke „zueinander ausgerichteter Rapport (Musterwiederholung)" oder „gleichlaufender Rapport" derart zu ver stehen sind, dass sie einen Zustand bezeichnen, in dem die sich wiederholenden Muster eine feste Phasendifferenz in Bezug zueinander aufweisen; deshalb sind wiederkehrende Muster, die eine feste Phasendifferenz in Bezug zueinander aufweisen, wiederkehrende Muster, die eine feste Verschiebung in Bezug aufeinander aufweisen, wie auch wiederkehrende Muster, die nicht relativ zueinander verschoben sind, mit umfasst.
  • Die Erfindung wird in größerer Einzelheit mit Bezug auf eine beispielhafte Ausführungsform erläutert, die in den Zeichnungen veranschaulicht ist:
  • 1 zeigt eine Perspektivansicht einer Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens gemäß der vorliegenden Erfindung, in einer schematisierten Darstellung;
  • 2 zeigt eine Seiteneinsicht einer Ausführungsform einer Vorrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens, in einer schematisierten Darstellung;
  • 3 veranschaulicht einen Schlauch, der mit Streifen einer Netzware und eines Folienmaterials gebildet ist;
  • 4 zeigt eine Perspektivansicht einer erfindungsgemäßen Packung, in einer schematisierten Darstellung; und
  • 5 zeigt eine Perspektivansicht einer Rolle mit Folienmaterial für die Verwendung in der Vorrichtung oder dem Verfahren gemäß der vorliegenden Erfindung, in einer schematisierten Darstellung.
  • Es sollte betont werden, dass die Figuren lediglich schematisierte Darstellungen einer beispielhaften Ausführungsform der Erfindung zeigen, die lediglich dazu dienen, eine beispielhafte Ausführungsform zu veranschaulichen, die den Schutzbereich nicht beschränkt. In den Figuren sind die gleichen und zugehörigen Teile mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet.
  • Die in den 1 und 2 veranschaulichte Vorrichtung weist einen insgesamt mit 1 bezeichneten Maschinenrahmen auf, an dem eine Station 2 mit einer drehbar gelagerten Rolle 3 vorgesehen ist, die mit einer bahnförmigen Netzware 4 versehen ist. In 1 ist aus Anschaulichkeitsgründen die Bahn der Netzware nicht veranschaulicht. Ferner ist in 1, um einen Kontrast zu bilden, das Folienmaterial schraffiert veranschaulicht, während die anderen Figuren das Netzmaterial durch eine Schraffur veranschaulichen. Es sollte betont werden, dass aus Gründen der Anschaulichkeit einige Teile des Maschinenrahmens in lediglich einer der beiden Figuren gezeigt sind.
  • Die Bahn der Netzware 4 wird über mehrere Zwischenrollen in einem im Wesentlichen flachen oder ebenen Zustand geliefert und schließlich über die Rollen 5 und 6 einer so genannten formgebenden Schulter 7 zugeführt. An der Stelle der Formgebungsschulter 7 wird mit der Netzware 4 und dem nachstehend beschriebenen Folienmaterial ein Schlauch 8 mit sich überlappenden Längsrändern 9a, 30 gebildet, wie in 3 veranschaulicht.
  • Weiterhin ist an dem Rahmen 1 eine Station 10 vorgesehen, an der ein zu einer Rolle 11 gewickelter einzelner Streifen einer Folie 12 einen Folienvorrat bildend vorgesehen ist. Der Folienstreifen ist in 1 durch eine Schraffur veranschaulicht. Der einzelne Streifen 12 ist mit zwei Aufdruckmustern R, F versehen, die sich in der Längsrichtung 1 des Streifens wiederholt fortsetzen und in der Breitenrichtung b des Streifens direkt nebeneinander vorgesehen sind, wobei die Muster R, F die gleiche Wiederholungslänge (Rapportlänge) Ra aufweisen. Die Wiederholungen der Aufdruckmuster sind gleichlaufend, wie dies in 5 veranschaulicht ist. In der Figur sind die den Aufdruckmustern zugeordneten Rückseiten mit R', F' bezeichnet. Der einzelne Folienstreifen 12 wird in einem im Wesentlichen flachen Zustand über mehrere Zwischenrollen einer Schneidvorrichtung S zugeführt, durch die der einzelne Streifen 12 in Teilstreifen 12a, 12b aufgeteilt wird, die jeweils ein sich wiederholendes Aufdruckmuster tragen. Über mehrere zwischengeschaltete Rollen geführt werden die Teilstreifen 12a, 12b in der Nähe einer Walze 13 jeweils in einem im Wesentlichen flachen Zustand mit der Netzware 4 zusammen verbunden. Die Folienstreifen 12a, 12b werden in einem gekoppelten Zustand zugeführt, nämlich als ein einzelner Streifen, ausgehend von einem einzelnen Vorratsmittel, nämlich der Rolle 11.
  • In der hier veranschaulichten Ausführungsform wird die Vorratsrolle 11 abgewickelt, wenn die Folienbahnen 12a, 12b gemeinsam mit der Netzware 4 fortbewegt werden, nachdem sie an der Netzware 4 befestigt worden sind, wie dies nachstehend näher erläutert ist. Ein Teilstreifen 12a ist über seine gesamte Breite eine Überlappung bildend auf dem flachen Streifen mit Netzware, vorzugsweise in der Nähe der Mitte des Netzmaterialstreifens, angeordnet. Der andere Teilstreifen 12b ist in der Nähe der Längskante 9b des flachen Streifens des Netzmaterials derart angeordnet, dass lediglich über einen Teil seiner Breite hinweg eine Über lappung gebildet ist. Über die Rollen 5 und 6 werden die Teilstreifen des Folienmaterials 12a, 12b gemeinsam mit dem Netzwarenstreifen der formgebenden Schulter 7 zugeführt. Über dieser formgebenden Schulter wird mit den Streifen des Folienmaterials 12a, 12b und dem Streifen der Netzware 4 ein Schlauch 8 gebildet, wobei der Teilstreifen 12b einen Umschlag bildet, der den Längsrand 9a der Netzware überlappt. Nach dem Durchlaufen der Walze 13 werden die Teilstreifen 12a, 12b des Folienmaterials und die Netzware 4 längs einer Schweißstation 14 geführt, in der die Streifen durch örtlich begrenztes Verschweißen aneinander befestigt werden. Dabei wird der Teilstreifen 12a in der Nähe seiner Längsränder mittels zwei in Längsrichtung geschaffenen Schweißnähten mit der Netzware fest verbunden, während der Teilstreifen 12b mittels einer Längsschweißnaht 31 mit der Netzware verbunden wird. Dadurch wird verhindert, dass die Teilstreifen des Folienmaterials 12a, 12b an der Stelle der Formgebungsschulter in Bezug auf die Netzware verlagert werden. Durch Bildung einer Schleife mittels zusätzlicher Zwischenrollen 32 kann die Differenz der Weglänge, die der eine Teilstreifen im Verhältnis zu dem anderen Teilstreifen bis zu der Netzware durchläuft, gleich einem ganzzahligen Vielfachen der Musterwiederholungslänge Ra gesetzt werden, so dass die Teilstreifen mit den aufgedruckten Mustern an der Netzware mit einer gleichlaufenden Wiederholung angebracht werden können. Natürlich können die Muster auch mit einer vorbestimmten relativen Verschiebung zueinander in dem Vorrat aufgenommen sein, so dass zusätzliche zwischengeschaltete Rollen vermieden werden können.
  • Optional kann die Bahn der Netzware 4 von der Vorratsrolle 3 in analoger Weise in Teilstreifen unterteilt sein. Wenn jedoch von einer zentralen Rolle 3 aus eine Netzware 4 zugeführt wird, die in Teilstreifen aufgeteilt ist, sind zwischengeschaltete Rollen zur Weglängenkompensierung nicht erforderlich. Schließlich weist die Netzware keine Musterwiederholung auf.
  • Mit Hilfe einer zweiten Schweißstation 23 werden die sich überlappenden Bereiche des Streifens der Netzware 9a und des zweiten Teilstreifens 12b mittels einer Längsschweißnaht 32 miteinander verschweißt. Zu diesem Zweck weist die Schweißstation 23 eine Backe 24, die außerhalb des Schlauchs 8 positioniert ist, sowie ein Formatrohr 25 auf, das innerhalb des Schlauchs angeordnet ist. Unter der Einwirkung von Hitze und Druck, die der Backe 24 zugeführt werden, wird die in der Längsrichtung verlaufende Schweißnaht 32 erhalten, durch die der Schlauch 8 zu einem Ring geschlossen wird.
  • Das Netzmaterial 8 und die Teilstreifen 12a, 12b werden dann mit Hilfe einer in Querrichtung verlaufenden Schweißnaht 17 zu einem Beutel ausgebildet. Zu diesem Zweck ist eine Schweißstation 18 vorgesehen, die zwei Backen 19, 20 aufweist, die Wärme und Druck auf die Packung ausüben, die sich aus der durch den Teilstreifen 12a gebildeten Vorderwand 21, der durch den Teilstreifen 12b gebildeten Rückwand 22 und der sich zwischen diesen erstreckenden Netzware 4 des Schlauchs 8 zusammensetzt. 3 veranschaulicht, dass die Längsränder 9a, 9b des Streifens der Netzware 4 nicht übereinander gefügt sind. Weil der zweite Teilstreifen 12b einen den Abstand übergreifenden Umschlag bildet, kann die Breite des Streifens der Netzware 4 kleiner als die Umfangslänge des zu bildenden Schlauchs gewählt werden.
  • Über die Füllstation 26 wird eine vorbestimmte Menge eines Produkts durch das Formatrohr 25 in den Schlauch 8 eingeführt, wonach der Schlauch an der Stelle der Schweißnaht 17 mittels der Klauen 19, 20 nach unten bewegt wird. Über den eingebrachten Produkten wird anschließend mit Hilfe der Klauen 19, 20 eine zweite quer verlaufende Schweißnaht 17 gebildet, so dass die Netzpackung in Gestalt eines geschlossenen Beutels 27 ausgebildet ist, der dann entfernt werden kann. Die Rolle 3 der Netzware 4 und die Rolle 11 des Folienmaterials 12 können als Nachlaufrollen ausgebildet sein, die ohne ihren eigenen Antrieb auskommen, wobei die Zufuhr der Netzware und des Folienmaterials aus dem Vorrat dadurch bewerkstelligt wird, dass an der Stelle der unteren Schweißnaht 17 jedesmal der Schlauch über die Länge der Packung, die der Rapportlänge Ra entspricht, hinweg intermittierend nach unten bewegt wird. Der Materialdurchsatz kann fakultativ schrittweise mittels eines Sensorsystems 29 gesteuert werden, das eine wiederkehrende Markierung in dem Aufdruckmuster eines der Teilstreifen verwendet.
  • Es ist zu bemerken, dass die Erfindung nicht auf die hier veranschaulichte bevorzugte Ausführungsform begrenzt ist und dass viele Modifikationen möglich sind.
  • Beispielsweise kann statt einer Schneideinrichtung eine Trennvorrichtung vorgesehen sein, durch die der einzelne Streifen in Teilstreifen aufgeteilt wird, z. B. wenn der einzelne Streifen mit einer Perforation oder Reißlinie versehen ist. Ferner können die Folienstreifen in einer gekoppelten Weise von einem einzelner Vorrat aus zugeführt werden, indem gesonderte Rollen mit Folienmaterial auf einer zentralen Spindel oder auf mechanisch gekoppelten Spindeln gelagert werden. Darüber hinaus können die Folien streifen zu der Netzware auch hinzugefügt werden, nachdem bereits ein Schlauch ausgebildet worden ist, z. B. wenn die Netzware in Form eines Schlauchs von einem Vorrat zugeführt wird. Selbstverständlich ist es ebenfalls möglich, die Folienstreifen auf eine gekoppelte Weise von einem einzelnen Vorrat aus zuzuführen und die Netzware mit einer ersten Anzahl von Teilstreifen vor der Bildung des Schlauchs und einer weiteren Anzahl von Teilstreifen nach oder während der Umformung zu einem Schlauch zu versorgen. Der Schlauch kann auch auf kontinuierliche Weise bewegt werden, und die Bewegung des Schlauchs kann z. B. auch durch Reibriemen anstatt durch bewegbare Backen bewerkstelligt werden.
  • Darüber hinaus können die Folienstreifen zur Sicherung, beispielsweise an den Schweißstationen, mit einer Klebeschicht versehen sein.
  • Solche Modifikationen erschließen sich einem Fachmann ohne Weiteres und werden als in dem Schutzbereich der Erfindung liegend erachtet, wie in den folgenden Patentansprüchen angegeben.

Claims (8)

  1. Verfahren zur Herstellung von Beutelpackungen, wobei ein Netzmaterial (4) der zu bildenden Beutel mit wenigstens zwei gesonderten Folienstreifen (12a, 12b) verbunden wird, die jeweils mit einem Druckmuster (R, F) versehen sind, das sich in Längsrichtung des Streifens wiederholt, dadurch gekennzeichnet, dass die Folienstreifen (12a, 12b) in einer gekoppelten Weise von einem einzigen Vorrat (11) aus zugeführt werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Folienstreifen von einem Folienvorrat erhalten werden, der einen einzigen Folienstreifen (12) mit wenigstens zwei sich wiederholenden Druckmustern (R, F) aufweist, die eine gleichlaufende Wiederholung aufweisen und nebeneinander angeordnet sind, wobei der einzelne Streifen (12) in Teilstreifen (12a, 12b) unterteilt ist, die jeweils ein sich wiederholendes Druckmuster tragen.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, wobei der einzelne Streifen (12) von einer Vorratsrolle (11) erhalten wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 3, wobei die Vorratsrolle (11) abgewickelt wird, indem die Folienbahnen (12a, 12b) gemeinsam mit dem Netzmaterial (4) bewegt werden.
  5. Verfahren nach einem beliebigen der vorhergehenden Ansprüche, wobei wenigstens einer der Teilstreifen (12a, 12b) in einem flachen Zustand mit einem flachen Streifen des Netzmaterials (4) verbunden wird.
  6. Verfahren nach einem beliebigen der vorhergehenden Ansprüche, wobei wenigstens einer der Teilstreifen (12a, 12b) über lediglich einen Teil seiner Breite überlappend mit einem flachen Streifen des Netzmaterials (4) verbunden wird.
  7. Vorrichtung zur Herstellung von Beutelpackungen, wobei ein Netzmaterial (4) der zu bildenden Beutel mit wenigstens zwei gesonderten Folienstreifen (12a, 12b) verbunden wird, die jeweils mit einem Druckmuster (R, F) versehen sind, das sich in der Längsrichtung des Streifens wiederholt, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung dazu eingerichtet ist, die Folienstreifen (12a, 12b) in einer gekoppelten Weise von einem einzigen Vorrat (11) zuzuführen.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, die eine erste Führung (5, 6) zur Zuführung eines Streifens des Netzmaterials, eine zweite Führung (13) zur Zuführung einer Bahn des Folienmaterials, ein Formungselement (7) zur Formung einer Hülse (8) mit dem Netzmaterial und dem Folienmaterial, eine erste Schweißeinrichtung (18) zur Bildung einer Schweißnaht (17), die in der Querrichtung der Hülse (8) verläuft, eine zweite Schweißeinrichtung (23) zur Bildung einer Schweißnaht (31), die in der Längsrichtung der Hülse (8) verläuft, eine Fülleinrichtung (26) zur Einbringung einer Menge von Produkten in die Hülse (8), eine Schneideinrichtung zur Abtrennung eines zwischen zwei Querschweißnähten (17) gebildeten Beutels mit darin eingebrachten Produkten, gekennzeichnet durch eine Trennvorrichtung (S) zur Auftrennung des Streifens (12) des Folienmaterials in Teilstreifen (12a, 12b) über der Breite.
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