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Hintergrund der Erfindung
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Gebiet der Erfindung
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Die
Erfindung betrifft eine Kurzbogen-Höchstdruck-Entladungslampe,
bei welcher der Quecksilber-Dampfdruck beim Leuchtbetrieb bei mindestens
150 atm liegt. Die Erfindung betrifft insbesondere eine Kurzbogen-Höchstdruck-Entladungslampe,
welche als Lichtquelle eines Flüssigkristallanzeigengerätes sowie
einer Projektorvorrichtung unter Verwendung eines DMD (digital mirror
device), wie eines DLP (digital light processor) oder dergleichen,
verwendet wird.
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Beschreibung des Standes der
Technik
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Bei
einer Projektorvorrichtung vom Projektionstyp besteht ein Bedarf
an einer Beleuchtung der Bilder auf eine rechteckige Bildfläche auf
gleichmäßige Weise
und mit einer ausreichenden Farbwiedergabe. Als Lichtquelle wird
deshalb eine Metallhalogenlampe verwendet, in welche Quecksilber
sowie Metallhalogenid eingefüllt
sind. Ferner wurden in letzter Zeit immer kleinere Metallhalogenlampen
und immer häufiger
Punktlichtquellen hergestellt und Lampen mit äußerst kleinen Abständen zwischen den
Elektroden in der Praxis eingesetzt.
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Vor
diesem Hintergrund wurden in letzter Zeit statt Metallhalogenlampen
Lampen mit einem äußerst hohen
Quecksilber-Dampfdruck, beispielsweise mit 150 atm, vorgeschlagen.
Hierbei wird durch einen hohen Quecksilber-Dampfdruck das Verbreitern des
Lichtbogens unterdrückt
(der Lichtbogen wird zusammengezogen) und eine größere Erhöhung des Lichtaustritts
angestrebt. Derartige Höchstdruck-Entladungslampen
sind beispielsweise in
JP-OS
HEI 2-148561 (entspricht
US-Patent
5,109,181 ),
EP
0 994 500 A1 sowie in
JP-OS HEI 6-52830 (entspricht
US-Patent
5,497,049 ) offenbart.
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Bei
einer derartigen Höchstdruck-Entladungslampe
wird der Druck innerhalb der Leuchtröhre beim Leuchtbetrieb äußerst hoch.
Bei den Seitenröhrenteilen,
welche sich von gegenüberliegenden Seiten
der Leuchtröhre
erstrecken, ist es deshalb erforderlich, das Quarzglas, aus welchem
diese Seitenröhrenteile
bestehen, die Elektroden und die Metallfolien für eine Stromzufuhr ausreichend
dicht und zugleich unmittelbar aneinander anliegend anzuordnen.
Wenn sie nicht dicht genug aneinander anliegend angeordnet sind,
leckt das eingefüllte
Gas, oder Risse entstehen. Beim Vorgang eines hermetischen Abschließens der
Seitenröhrenteile
wird deshalb das Quarzglas beispielsweise bei einer hohen Temperatur
von 2000 °C
erwärmt
und in diesem Zustand das Quarzglas mit einer großen Dicke
schrittweise einem Schrumpfen oder einer Quetschversiegelung unterzogen.
Dadurch wird die Hafteigenschaft der Seitenröhrenteile erhöht. Es wurde
jedoch beobachtet, dass die Metallfolien solcher Lampen nach kurzer Zeit
oft fehlerhaft sind wegen des Auftretens innerer Spannungen innerhalb
der Metallfolie, die durch eine lokale Temperaturerhöhung verursacht
sind.
EP 1 143 485
A2 beschreibt daher die Verwendung von Metallfolien mit
verdrehter Struktur, die eine Verteilung der inneren Spannungen
in andere als die Dickenrichtung der Folie ermöglicht.
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Wenn
man jedoch das Quarzglas auf eine übermäßig hohe Temperatur erhitzt,
tritt der Nachteil auf, dass nach der Vervollständigung der Entladungslampe
die Seitenröhrenteile
beschädigt
werden, auch wenn die Haftung des Quarzglases an den Elektroden
oder den Metallfolien erhöht
wird.
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Man
kann sich vorstellen, dass die Ursache dieses Nachteils in Folgendem
liegt:
Nach der Wärmebehandlung
besteht in einem Stadium, in welchem die Temperatur der Seitenröhrenteile sich
schrittweise verringert, infolge der Unterschiede zwischen dem Ausdehnungskoeffizienten
des Materials (Wolfram), aus welchem die Elektroden bestehen, und
dem Ausdehnungskoeffizienten des Materials (Quarzglas), aus dem
die Seitenröhrenteile
bestehen, ein relativer Unterschied des Ausdehnungsausmaßes. Dieses
verursacht die Entstehung von Rissen in einem Bereich, in welchem
die beiden miteinander in Kontakt kommen.
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Um
einen derartigen Nachteil zu beseitigen, wurde die in
8 gezeigte
Anordnung vorgeschlagen. Hierbei wird die Anordnung der Entladungslampe
schematisch gezeigt. Der Emissionsteil
2 schließt sich
an Seitenröhrenteile
3 an,
in welchem eine Elektrode
6 (der Elektrodenträger
6a)
oder eine Elektrode
7 (der Elektrodenträger
7a) jeweils mit
einer Metallfolie
8 verbunden sind. Um die in die Seitenröhrenteile
3 eingebauten
Elektrodenträger
6a,
7a ist
ein Spulenbauteil
10 gewickelt. Diese Anordnung verringert durch
das um die Elektrodenträger
6a,
7a herumgewickelte
Spulenbauteil
10 die Spannung, die infolge der Wärmeausdehnung
der Elektrodenträger
6a,
7a auf
das Quarzglas ausgeübt
wird. Diese Anordnung ist beispielsweise in der
Japanischen Offenlegungsschrift HEI
11-176385 beschrieben.
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Man
hatte jedoch in der Realität
den Nachteil, dass in der Umgebung der Elektrodenträger 6a, 7a sowie
des Spulenbauteils 10 Risse verbleiben, auch wenn durch
eine derartige Anordnung die Wärmeausdehnung
der Elektrodenträger 6a, 7a entspannt
wird. Diese Risse sind zwar am Anfang äußerst klein, aber es gibt oft
Fälle,
in welchen sie zu einer Beschädigung
der Seitenröhrenteile 3 führen, wenn
der Quecksilber-Dampfdruck des Emissionsteils 10 bei ca.
150 atm liegt. In den letzten Jahren besteht ferner ein Bedarf an
einem höheren
Quecksilber-Dampfdruck von 200 atm und darüber hinaus bis zu 300 atm.
Bei einem derartig hohen Quecksilber- Dampfdruck wird während des Lampenbetriebs das
Wachstum der Risse beschleunigt. Als Folge davon hatte man den Nachteil,
dass eine Beschädigung der
Seitenröhrenteile 3 deutlich
auftritt. Das heißt,
die Risse wachsen bei einem Betrieb der Lampe mit einem hohen Quecksilber-Dampfdruck allmählich an, auch
wenn die Risse am Anfang noch äußerst klein waren.
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US 5,277,639 A beschreibt
eine Elektrodenanordnung für
eine gattungsgemäße Entladungslampe,
welche durch Überlappung
eines Endbereichs eines Elektrodenstabes mit einer Molybdänfolie und Verbindung
des eigentlichen Stabes mit der Molybdänfolie durch Punktschweißen des Überlappungsbereiches
von Elektrodenstab und Molybdänfolie
gebildet ist, wobei der mit der Molybdänfolie überlappende Endbereich des
Elektrodenstabes an seinem Spitzenbereich einen nicht verschweißten Bereich aufweist.
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Man
kann sagen, dass dieses Problem zu verhindern eine neue technische
Aufgabe ist, welche bei einer herkömmlichen Quecksilberlampe mit
einem Dampfdruck beim Leuchtbetrieb von höchstens ca. 50 atm nie vorhanden
ist.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Anordnung mit einer ausreichend
hohen Druckdichtheit bei einer Quecksilber-Höchstdrucklampe anzugeben, welche
mit einem äußerst hohen
Quecksilber-Dampfdruck betrieben wird,.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst mit einer
Kurzbogen-Höchstdruck-Entladungslampe gemäß dem unabhängigen Anspruch.
Die Erfindung betrifft also eine Kurzbogen-Höchstdruck-Entladungslampe,
welche Folgendes umfasst:
- – einen Lichtemissionsteil,
in welchem ein Paar Elektroden gegenüberliegend angeordnet ist und welcher
mit Quecksilber in einer Menge von mindestens 0.15 mg/mm3 des Innenvolumens des Lichtemissionsteils
gefüllt
ist; sowie
- – Seitenröhrenteile,
welche sich von gegenüberliegenden
Seiten des Emissionsteils erstrecken und in welchen die Elektroden
teilweise hermetisch abgeschlossen sind und in welchen die Elektroden
jeweils an eine Metallfolie angeschweißt sind, und
- – die
Elektroden in den Bereichen, in welchen sie an die Metallfolie angeschweißt sind,
in einer zu den Metallfolien senkrechten Richtung verformt sind,
wobei ihr Verformungsgrad höchstens
10 % beträgt.
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Bevorzugte
Weiterbildungen sind in den abhängigen
Ansprüchen
beschrieben.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand von Zeichnung weiter beschrieben.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1 ist
eine schematische Querschnitts-Ansicht der Gesamtanordnung einer
erfindungsgemäßen Kurzbogen-Höchstdruck-Entladungslampe;
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2(a) und (b) zeigen jeweils eine vergrößerte Darstellung
des Bereiches, in welchem der Elektrodenträger mit der Metallfolie verbunden
ist;
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3 ist
eine Tabelle, die Versuchsergebnisse für erfindungsgemäße Lampen
zeigt;
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4(a) bis (c) zeigen jeweils eine vergrößerte Darstellung
des Bereiches, in welchem der Elektrodenträger mit der Metallfolie verbunden
ist;
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5(a) bis (d) zeigen jeweils eine vergrößerte Darstellung
des Bereiches, in welchem der Elektrodenträger mit der Metallfolie verbunden
ist;
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6(a) bis (b) zeigen jeweils eine vergrößerte Darstellung
des Bereiches, in welchem der Elektrodenträger mit der Metallfolie verbunden
ist;
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7 zeigt
einen Graphen, der Versuchsergebnisse für erfindungsgemäße Lampen
darstellt, und
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8 ist
eine schematische Querschnitts-Ansicht der Gesamtanordnung einer
herkömmlichen
Kurzbogen-Höchstdruck-Entladungslampe.
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Ausführliche Darstellung der Erfindung
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1 zeigt
die Gesamtanordnung einer erfindungsgemäßen Höchstdruck-Entladungslampe (nachfolgend auch nur "Entladungslampe" genannt). In der
Figur besitzt die Entladungslampe 1 einen Lichtemissionsteil 2,
welcher aus einem aus Quarzglas bestehenden Entladungsgefäß gebildet
ist und im Wesentlichen die Form eines Rugbyballs oder Fußballs besitzt.
Innerhalb des Lichtemissionsteils 2 sind eine Kathode 6 und
eine Anode 7 in gegenüberliegend
Beziehung angeordnet. Von den beiden Enden des Lichtemissionsteils 2 erstreckt
sich jeweils ein Seitenröhrenteil,
in welchem eine leitende Metallfolie 8, welche normalerweise
aus Molybdän
besteht, beispielsweise durch eine Quetschversiegelung hermetisch
eingeschlossen ist. Die Enden von Elektrodenträgern 6a, 7a,
welche entweder die Kathode 6 oder die Anode 7 an
ihrer Spitze aufweisen, sind jeweils an einem der Enden der Metallfolien 8 angeordnet,
in diesem Zustand angeschweißt
und hieran elektrisch angeschlossen. Am anderen Ende der jeweiligen
Metallfolie 8 ist ein Außenanschluss 9 angeschweißt, welcher
nach außen übersteht.
Es gibt Fälle,
in welchen die Kathode 6 und die Anode 7 jeweils an
der Spitze einen Teil mit einem vergrößerten Durchmesser aufweisen,
und auch Fälle,
in denen sie an der jeweiligen Spitze keinen Teil mit einem vergrößerten Durchmesser
aufweisen. Ferner ist es möglich,
dass man unter dem Begriff "Elektrode" auch die Elektrodenträger 6a, 7a mit
einschließt.
Der Lichtemissionsteil 2 ist mit Quecksilber, Edelgas und bei
Bedarf auch Halogengas gefüllt.
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Das
Quecksilber dient zum Erhalt der erforderlichen, sichtbaren Strahlung,
beispielsweise zum Erhalt von Strahlungslicht mit Wellenlängen von
360 nm bis 780 nm, und ist in einer Menge von größer/gleich 0.15 mg/mm3, beispielsweise von 0.17 mg/mm3,
0.20 mg/mm3, 0.25 mg/mm3 oder
0.30 mg/mm3, bezogen auf das Innenvolumen
des Emissionsraums, eingefüllt.
Diese Einfüll menge
ist hier für das
Einfüllen
bei Raumtemperatur angegeben. Der tatsächliche Dampfdruck ändert sich
mit der Temperatur. Beim Betrieb wird jedoch ein Druck von mindestens
150 atm, also ein äußerst hoher
Dampfdruck, erreicht. Durch Einfüllung
einer größeren Menge
Quecksilber kann man eine Entladungslampe mit einem hohen Quecksilber-Dampfdruck
beim Betrieb von größer/gleich
200 atm oder größer/gleich
300 atm herstellen. Je höher
der Quecksilber-Dampfdruck
wird, eine desto geeignetere Lichtquelle für eine Projektorvorrichtung
kann man realisieren.
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Als
Edelgas wird beispielsweise ca. 13 kPa Argongas eingefüllt, wodurch
die Betriebs-Starteigenschaft
verbessert wird.
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Als
Halogen werden Iod, Brom, Chlor und dergleichen in Form einer Verbindung
mit Quecksilber und anderen Metallen eingefüllt. Die Einfüllmenge
des Halogens kann man beispielsweise aus einem Bereich von 10–6 bis
10–2 μmol/mm3 auswählen. Die
Funktion des Halogens besteht in einer Verlängerung der Lebensdauer unter
Ausnutzung des Halogenzyklus. Bei einer äußerst kleinen Entladungslampe
mit einem hohen Innendruck, wie den erfindungsgemäßen Entladungslampen,
kann man durch Einfüllen
des Halogens auch eine Schwärzung
sowie eine Entglasung des Entladungsgefäßes verhindern.
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Nachfolgend
werden die Zahlenwerte einer derartigen Entladungslampe beispielhaft
wie folgt gezeigt:
- – maximaler Außendurchmesser
des Lichtemissionsteils 9.5 mm;
- – Abstand
zwischen den Elektroden 1.5 mm;
- – Innenvolumen
der Leuchtröhre
75 mm3;
- – Nennspannung
80 V und
- – Nennleistung
150 W.
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Diese
Kurzbogen-Höchstdruck-Entladungslampe
wird in einer kleinen Projektorvorrichtung oder dergleichen angeordnet.
Die Gesamtanordnung ist sehr klein. Andererseits besteht ein Bedarf
an einer großen
Lichtmenge. Die thermischen Bedingungen innerhalb des Lichtemissionsteils
sind deshalb äußerst streng,
das heißt,
der Wert der Wandbelastung liegt bei 0.8 W/mm2 bis
2.0 W/mm2, konkret bei 1.5 W/mm2.
Die Lampe wird in die vorstehend beschriebene Projektorvorrichtung
oder ein Darstellungsgerät wie
einen Overhead-Projektor eingebaut und kann Strahlungslicht mit
einer guten Farbwiedergabe anbieten.
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2(a) und 2(b) sind
jeweils eine Querschnittsdarstellung entlang der Linie A-A' gemäß 1.
Sowohl 2(a) als auch 2(b) zeigen einen Zustand nach einem Anschweißen des Elektrodenträgers an
die Metallfolie. 2(a) zeigt schematisch einen
Fall, in dem ein Schweißstab
verwendet wird, um Druck auszuüben. 2(b) zeigt schematisch einen Fall, in dem kein
Schweißstab zum
Ausüben
von Druck verwendet wird. 2(a) zeigt
das Quarzglas S. in 2(b) ist
das Quarzglas S zu Vereinfachung nicht dargestellt.
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Der
Elektrodenstab 7a und die Metallfolie 8 werden
durch Widerstandsschweißen
miteinander verbunden. Wenn nach dem Schweißen der Vorgang einer hermetischen
Abschließung
in dem Quarzglas beendet wird, entsteht zwischen dem Elektrodenträger 7a,
der Metallfolie 8 und dem Quarzglas S unvermeidlich eine
Lücke X.
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Wenn
hierbei ein Schweißstab
zum Ausüben eines
starken Drucks verwendet wird, wie in 2(b) gezeigt,
verformt sich der Elektrodenstab 7a in der Weise, dass
er sich in der Querrichtung der Metallfolie 8 verbreitert.
Entsprechend dieser Verformung verformt sich der Elektrodenträger 7a von
der Höhe D
(Höhe in
Richtung des nach oben und unten in der Zeichnungsebene) zur Höhe D1 und
schrumpft um D2 (das heißt,
D – D1).
Auch die Breite W der Lücke X
vergrößert sich
von W1 gemäß 2(a) auf W2 gemäß 2(b).
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Bei
der Erfindung gemäß einem
ersten Aspekt wurde beobachtet, dass eine derartige Verformung des
Elektrodenträgers,
welche durch Druck mittels des Schweißstabs entsteht, sowie die
daraus entstehende Vergrößerung der
Breite der Lücke
X auf ein Entstehen von Rissen bei einer Entladungslampe mit einem äußerst hohen
Druck, wie mit einem Innendruck beim Betrieb von größer/gleich
150 atm, einen großen
Einfluss ausübt.
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Man
kann sich vorstellen, dass der Grund hierfür in Folgendem liegt:
Da
der Innendruck beim Betrieb äußerst hoch
ist, wird über
den äußerst kleinen
Raum in der Umgebung des jeweiligen Elektrodenträgers aus dem Lichtemissionsteil
auf die Lücke
X ein hoher Druck ausgeübt.
Dies fördert
ein Entstehen sowie ein Wachstum von Rissen. Dieses ist ein Nachteil,
welcher bei einer herkömmlichen
Entladungslampe (mit einem Innendruck beim Betrieb von höchstens
ca. 50 atm) nie auftreten würde.
Mit anderen Worten war bei einer herkömmlichen Entladungslampe kein
technischer Gedanke einer Durchführung
eines Widerstandsschweißens
unter Berücksichtigung
der unvermeidlich entstehenden Lücke
X vorhanden.
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Bei
der Erfindung gemäß ihrem
ersten Aspekt wurde herausgefunden, dass bei einem Verformungsgrad
des Elektrodenträgers
von höchstens
10 %, bevorzugt höchstens
7 %, besonders bevorzugt höchstens
5 %, Risse weder entstehen noch wachsen. Hierbei soll man unter
dem Begriff "Verformungsgrad
des Elektrodenträgers" einen Verformungsgrad
(D2/D) in der Richtung verstehen, in welcher der Schweißstab gedrückt wird
(in der zur Metallfolie senkrechten Richtung).
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Nachfolgend
wird das Versuchsergebnis zum Beleg der möglichen Wirkungen der Erfindung beschrieben.
Bei dem Versuch wurden die Stärke des
Drucks durch den Schweißstab
verändert
und der Verformungsgrad und ein Entstehen von Rissen beobachtet.
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Es
wurden Entladungslampen mit einer im Wesentlichen identischen Form
und im Wesentlichen identischen Abmessungen verwendet. Das Innenvolumen
der Leuchtröhre
lag bei ca. 0.1 cm3, der Abstand zwischen
den Elektroden bei ca. 1.0 mm, der Nennleuchtstrom bei ca. 3.5 A
und die Nennleuchtleistung bei ca. 200 W. Die Lampen wurden unter Verwendung
eines Gleichstroms betrieben. Quecksilber wurde in einer Einfüllmenge
von ca. 0.20 mg/mm3 eingefüllt.
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Der
Verformungsgrad wurde in der Weise gemessen, dass der Außendurchmesser
des jeweiligen Elektrodenträgers
vor dem Schweißen
mit der jeweiligen Metallfolie als Prototypabmessung genommen wurde
und dass unter Berücksichtigung
des Verhältnisses
zu der Höhe
des jeweiligen Elektrodenträgers
nach dem Schweißen "100 – (Abmessung
nach dem Schweißen/Abmessung
des Prototyps) × 100" als Verformungsgrad
betrachtet wurde. Der Verformungsgrad beispielsweise im Fall, dass
die Prototypabmessung des Elektrodenträgers bei einem Durchmesser
von 0.425 mm und die Abmessung nach dem Schweißen bei einem Durchmesser von 0.375
mm liegen, liegt durch "100 – (0.375/0.425) × 100" bei ca. 12.
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Nach
der Messung des Verformungsgrades schweißt man die Außenanschlüsse an den
Metallfolien an, und nach den Vorgängen des hermetischen Abschließens in
dem Quarzglas, der Einfüllung
des Gases, der Evakuierung und dergleichen ist die Entladungslampen
fertig.
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Das
Entstehen von Rissen wurde nach einem Betrieb dieser Entladungslampen
von 462 Stunden (nach einem Leuchtbetrieb von 2 Stunden 45 Minuten
werden die Lampen 15 Minuten lang ausgeschaltet. Dieser Vorgang
wird 500 Stunden lang wiederholt) in den Seitenröhrenteilen visuell beobachtet. Es
wurden jeweils 100 Entladungslampen mit demselben Verformungsgrad
betrieben, und nach 500 Stunden wurde die Situation des Entstehens
von Rissen bestätigt.
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3 zeigt
das Versuchsergebnis. Hierbei wird bestätigt, dass die Entstehungswahrscheinlichkeit
von Rissen bei einem Verformungsgrad von höchstens 10 % äußerst gering
ist. Ferner wurde bestätigt,
dass bei einem Verformungsgrad von höchstens 7 % die Entstehungswahrscheinlichkeit
von Rissen noch geringer ist und dass bei einem Verformungsgrad
von höchstens
5 % ein Entstehung von Rissen vollständig unterdrückt wird.
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In
den Fällen,
in welchen beurteilt wurde, dass Risse entstanden sind, wurden diejenigen
Lampen in Betracht gezogen, die zwar an sich beim Betrieb von 462
Stunden bei diesem Versuch nicht keine Beschädigung aufweisen, bei denen
jedoch die Möglichkeit
bestand, dass sie durch einen anschließend fortgesetzten Betrieb
beschädigt
werden.
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Die
Anmelderin hat bereits in der
Japanischen Patentanmeldung HEI 2000-168798 eine
Entladungslampe sowie ein Verfahren zur Herstellung hiervon vorgeschlagen,
bei welcher/welchem zur Verhinderung eines Entstehens von Rissen
im Quarzglas, welches in der Umgebung der Elektrodenträger vorhanden
ist, zwischen den beiden absichtlich ein äußerst kleiner Raum vorgesehen
ist. Bei einer Entladungslampe mit dieser Anordnung wirkt auf die
zwischen den Metallfolien und den Elektrodenträgern unvermeidlich entstehende
Lücke unmittelbar
ein hoher Innendruck des Lichtemissionsteils. Es ist deshalb äußerst wirksam,
die erfindungsgemäße Anordnung
anzuwenden.
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Nachfolgend
wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Erfindung gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung beschrieben.
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4(a) bis 4(c) zeigen – wie in 2(a) und 2(b) – den Bereich,
in welchem der Elektrodenträger 7a mit
der Metallfolie 8 verbunden ist. 4(a) zeigt
einen Zustand, in welchem der Elektrodenträger 7a an die Metallfolie 8 angeschweißt ist. 4(b) ist eine vergrößerte Darstellung nach dem
Schweißen,
welche von der Seite, auf welcher der Elektrodenträger 7a vorhanden
ist, her betrachtet wurde (von einem in 4(a) dargestellten,
unteren Schweißstab 32 her
betrachtet). 4(c) ist ebenfalls eine vergrößerte Darstellung nach
dem Schweißen,
welche von der Seite, auf welcher der Elektrodenträger 7a nicht
vorhanden ist, her betrachtet wurde (von einem in 4(a) dargestellten oberen Schweißstab 31 her
betrachtet).
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In 4(a) werden der Elektrodenträger 7a und die Metallfolie 8 in
einer Lehre 30, in welcher eine vorgegebene Form gebildet
ist, angeordnet, und durch ein Drücken des oberen Schweißstabs 31 und des
unteren Schweißstabs 32 gegeneinander
wird ein Widerstandsschweißen
durchgeführt.
Der Grund dafür,
dass der untere Schweißstab 32 dicker
ist, liegt darin, zu verhindern, dass der Elektrodenträger 7a sich örtlich verformt.
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4(b) zeigt einen Bereich W des an die Metallfolie 8 angeschweißten Elektrodenträgers 7a, mit
welchem der untere Schweißstab 32 in
Kontakt ist. 4(c) zeigt den Bereich W, in
dem der dem Elektrodenträger 7a an
die Metallfolie 8 angeschweißt ist durch den oberen Schweißstab 31,
wenn der Elektrodenträger 7 an
die Metallfolie 8 angeschweißt wird.
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Bei
der erfindungsgemäßen Kurzbogen-Höchstdruck-Entladungslampe,
welche als Lichtquelle einer Projektorvorrichtung verwendet wird,
ist die Größe der Metallfolie
und des Elektrodenträgers
in gewissem Maß beschränkt. Die
Breite D3 der Metallfolie 8 wird im allgemeinen aus einem Bereich
von 1.0 mm bis 2.0 mm ausgewählt.
Der Außendurchmesser
D4 des Elektrodenträgers 7a wird im
allgemeinen aus einem Bereich von 0.2 mm bis 1.0 mm ausgewählt.
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Die
Erfindung hat im Hinblick auf eine derartige Größe der Metallfolie und des
Elektrodenträgers das
Merkmal, dass die Größe der Schweißfläche W der
beiden auf kleiner/gleich 0.3 mm2 festgelegt
wird.
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Der
Grund für
die Festlegung der Fläche
des Schweißbereiches
liegt in Folgendem:
Im Fall einer großen Schweißfläche W wird die Metallfolie
in der Nähe
dieses Schweißbereiches
von dem Quarzglas teilweise entfernt, wodurch zwischen den beiden
ein äußerst kleiner
Raum gebildet wird. Dies ist das sogenannte "Folienschwebe-Phänomen". Man kann sich vorstellen, dass auf
den durch dieses Folienschwebe-Phänomen entstandenen äußerst kleinen
Raum der hohe Druck innerhalb des Lichtemissionsteils wirkt und
dass dadurch ein Entstehen von Rissen sowie eine Beschädigung der Leuchtröhre verursacht
werden.
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Der
Grund dafür,
dass die Größe des Schweißbereiches
ein Entstehen des Folienschwebens verursacht, ist zwar nicht ganz
klar. Man kann sich jedoch Folgendes vorstellen:
In dem Bereich,
in welchem der Elektrodenträger
an die Metallfolie angeschweißt
ist, wird ein Zustand erzeugt, in welchem Wolfram, aus welchem der
Elektrodenträger
besteht, mit Mo lybdän,
aus dem die Metallfolie besteht, legiert wird. Da dieser legierte
Bereich einen unterschiedlichen Wärmeausdehnungskoeffizienten
zum reinen Molybdänteil
aufweist, entsteht in der breiten Metallfolie ein Unterschied zwischen
dem Kontraktionsgrad des Legierungsteils und dem Kontraktionsgrad
des Molybdänteils,
was vermutlich zu einem Folienschweben führt. Ferner gibt es auch Fälle, in
welchen auf der Schweißfläche des Schweißstabes
Verunreinigungen, wie Staub und dergleichen, anhaften. Diese Verunreinigungen üben negative
Einflüsse
aus, wie ein Erzeugen von Verunreinigungsgas beim Vorgang des hermetischen
Abschließens
sowie ein fehlerhaftes hermetisches Abschließen. Das heißt, eine
große
Schweißfläche bedeutet,
dass ein derartiges Entstehen von Verunreinigungsgas und ein fehlerhaftes
hermetisches Abschließen
dabei häufiger
auftreten.
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In
dieser Hinsicht hat man bei einer herkömmlichen Entladungslampe nur
unter Berücksichtigung
des Gesichtspunktes des elektrischen Anschlusses die beiden miteinander
verbunden. Bei der Erfindung wird erfasst, dass bei einer Entladungslampe
mit einem äußerst hohen
Innendruck beim Betrieb von mindestens 150 atm die Schweißfläche ein Entstehen
von Rissen sowie eine Lampenbeschädigung verursacht. Erfindungsgemäß legt man
deshalb die Schweißfläche fest,
um diese ganz neue technische Aufgabe zu lösen.
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Nachfolgend
wird die Erfindung gemäß einem
weiteren Aspekt beschrieben.
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5(a) bis 5(d) zeigen,
wie 4(a) bis 4(c),
jeweils schematisch den Bereich, in welchem der Elektrodenträger 7a mit
der Metallfolie 8 verbunden ist. 5(a) und 5(b) sind jeweils eine vergrößerte Darstellung nach dem
Anschweißen
des Elektrodenträgers
an die Metallfolie und zeigen jeweils einen Zustand (entspricht 4(c)), welcher von der Seite, auf welcher der
Elektrodenträger 7a nicht
vorhanden ist, her betrachtet wurde. 5(c) und 5(d) sind jeweils eine der Linie A-A' gemäß 5(a) und 5(b) entsprechende
Querschnittsdarstellung einschließlich des Quarzglases.
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In 5(b) werden der Elektrodenträger 7a und die Metallfolie 8 im
Schweißbereich
W aneinander angeschweißt.
Der Schweißbereich
W ist an einer Position gebildet, welche von einem elektrodenseitigen
Ende der Metallfolie 8 um einen Abstand D5 entfernt ist. 5(a) ist der Schweißbereich W1 an einem Ende der
Metallfolie 8 oder im Wesentlichen in der Nähe hiervon
gebildet. Diese Schweißung
erfolgt durch Widerstands-Schweißen mit der vorstehend anhand
von 4(a) gezeigten Anordnung.
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5(c) ist eine der Linie A-A' entsprechende Querschnittsdarstellung,
wenn der Schweißbereich
W1 vorhanden ist. 5(d) ist eine der Linie A-A
entsprechende Querschnittsdarstellung, wenn der Schweißbereich
W vorhanden ist. Der schraffierte Bereich 33 zeigt Quarzglas
in der Umgebung. Durch den Elektrodenträger 7a, die Metallfolie 8 und das
Quarzglas 33 wird eine Lücke X gebildet.
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Aus
einem Vergleich von 5(c) mit 5(d) wird
ersichtlich, dass die Größe der Lücke X bei 5(c) sich extrem von der Größe der Lücke X bei 5(d) unterscheidet und dass durch eine Entfernung
des Schweißbereiches
von dem Ende der Metallfolie die Größe (Querschnittfläche der Öffnung) der
Lücke X
verkleinert werden kann.
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Da
an der Lücke
S über
die äußerst kleine Lücke, welche
in der vorstehend beschriebenen Weise in der Umgebung des Elektrodenträgers 7a gebildet
wird, der sehr hohe Druck innerhalb des Lichtemissionsteils anliegt,
bedeutet eine Verkleinerung dieser Lücke X, dass man ein Entstehen
von Rissen in den Seitenröhrenteilen
sowie eine Beschädigung der
Entladungslampe vorteilhaft verhindern kann, wie vorstehend beschrieben
wurde.
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Wie
vorstehend beschrieben wurde, ist bei einer Kurzbogen-Höchstdruck-Entladungslampe, welche
als Lichtquelle einer Projektorvorrichtung verwendet wird, die Größe der Metallfolie
sowie des Elektrodenträgers
in gewissem Maß beschränkt. Im allgemeinen
liegen die Breite D3 der Metallfolie 8 bei 1.0 mm bis 2.0
mm und der Außendurchmesser
D4 des Elektrodenträgers 7a bei
0.2 mm bis 1.0 mm. Es wurde herausgefunden, dass auf die Lücke X kein negativer
Einfluss, wie ein Erzeugen von Rissen oder dergleichen, ausgeübt wird,
wenn man bei einer derartigen Form und einer derartigen Größe den Schweißbereich
in einer Position anordnet, welche von dem Ende der Metallfolie
(von dem Ende auf der Seite des Lichtemissionsteils) um größer/gleich
0.3 mm entfernt ist (Abstand D5 gemäß 5(b)).
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Bei
einer Entfernung von größer/gleich
0.4 mm wird eine größere Wirkung
entfaltet. Man hat ferner herausgefunden, dass eine ausgezeichnete
Wirkung entfaltet wird, wenn man bevorzugt wenigstens 0.5 mm entfernt
ist. Wenn die Entfernung zu groß ist, entsteht
jedoch im Hinblick auf den elektrischen Anschluss eine Störung. Es
ist erforderlich, dass die Entfernung höchstens 1.0 mm beträgt.
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Der
Grund dafür,
dass die Position des Schweißbereiches
W mit der Lücke
X auf diese Weise zusammenhängt,
ist zwar nicht ganz klar. Man kann sich jedoch Folgendes vorstellen:
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6(a) und 6(b) zeigen
jeweils den schematischen Zusammenhang des Schweißbereichs
W mit der Lücke
X. 6(a) ist eine Darstellung, welche
von der Seite, auf welcher der Elektrodenträger des Schweißbereiches
nicht vorhanden ist, her betrachtet wurde (entspricht 5(a)). 6(b) ist
eine der Linie B-B gemäß 6(a) entsprechende Querschnittsdarstellung.
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Wie
in 6(b) gezeigt, wird ein Ende 81 der Metallfolie 8 zum
freien Ende, wenn der Schweißbereich
W (Schweißstelle)
von dem Ende der Metallfolie 8 entfernt ist (in 6(b) um den Abstand D5 entfernt). Bei einem Vorgang
des hermetischen Abschließens
in dem Quarzglas nach der Verbindung des Elektrodenträgers mit
der Metallfolie wird es deshalb zugelassen, dass Quarzglas 33 zwischen
den Elektrodenträger
und die Metallfolie eindringt.
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Das
Vorhandensein des Quarzglases 33 verhindert ein Entstehen
der Lücke
X vorteilhaft. Die Lücke
X kann in der Nähe
des Schweißbereiches
W entstehen. Am Ende auf der Seite des Lichtemissionsteils wird
jedoch keine Lücke
gebildet, oder sie wird hier verkleinert. Eine durchgehende Verbindung mit
dem Lichtemissionsteil wird deshalb auch verhindert. Als Folge davon übt die im
Schweißbereich
W entstehende Lücke
auf Risse sowie eine Beschädigung
keinen Einfluss aus.
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Nachfolgend
wird das Versuchsergebnis beschrieben, welches zeigt, dass die Erfindung
gemäß den vorstehend
beschriebenen Aspekten, das heißt, die
Festlegung der Schweißfläche einerseits
und die Festlegung der Schweißstelle
andererseits, mit einem Entstehen von Rissen sowie einer Lampenbeschädigung zusammenhängen.
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Ca.
30 Entladungslampen mit einer im Wesentlichen identischen Form und
im Wesentlichen identischen Abmessungen wurden hergestellt und untersucht.
In einem Stadium bei der Herstellung der jeweiligen Lampe, bei welchem
die Elektrodenträger an
die Metallfolien angeschweißt
wurden, wurde die Schweißfläche und
der Abstand zwischen dem Ende der jeweiligen Metallfolie und der
Schweißstelle
gemessen. Bei diesen Entladungslampen lagen beispielsweise das Innenvolumen
der Leuchtröhre
bei ca. 0.1 cm3 und der Abstand zwischen
den Elektroden bei ca. 1.0 mm. Quecksilber wurde in einer Einfüllmenge
von ca. 0.20 mg/mm3 des Innenvolumens der
Leuchtröhre
eingefüllt.
Die Entladungslampen wurden mit einem Nennleuchtstrom von ca. 3.5
A und einer Nennleuchtleistung von 200 W betrieben.
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Die
Messung wurde unter Verwendung eines simulierten Versuchsgerätes mit
denselben Kühlungsbedingungen
wie bei einer realen Projektorvorrichtung in der Weise durchgeführt, dass
bei jeder Entladungslampe ein Zyklus, bei welchem 2 Stunden 45 Minuten
lang betrieben und 15 Minuten lang ausgeschaltet wurde, 500 Stunden
lang ununterbrochen durchgeführt
wurde und man den Zustand der Seitenröhrenteile nach Ablauf von 500
Stunden visuell beobachtete.
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Die
Auswertung hatte folgende fünfstufige Bewertungsskala:
- – (☐); äußerst guter
Zustand der Seitenröhrenteile
- – (o);
zum größten Teil
gut
- – (Δ); gut
- – kein
guter Zustand, obwohl eine Fortsetzung des Lampengebrauchs möglich ist.
- – (x);
eine Fortsetzung des Lampengebrauchs ist schwierig.
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Die
ersteren drei Zustände
wurden als akzeptabel beurteilt, und die letzteren zwei Zustände wurden
als inakzeptabel beurteilt.
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Bei
den Entladungslampen wies die Schweißfläche Streuungen in einem Bereich
von 0.1 mm2 bis 1.0 mm2 und
der Schweißabstand
ebenfalls Streuungen in einem Bereich von 0 mm bis 0.7 mm auf.
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In 7 ist
jede Entladungslampe so wiedergegeben, dass die y-Achse die Schweißfläche und die
x-Achse den Schweißabstand
darstellt. Aus dem in 7 gezeigten Ergebnis wird ersichtlich,
dass bei einer Schweißfläche von
kleiner als 0.3 mm2 ein akzeptables Ergebnis
erreicht wird, dass bei einer Schweißfläche von kleiner als 0.2 mm2 ein noch vorteilhafterer Zustand erhalten
wird und dass bei einer Schweißfläche von
kleiner als 0.1 mm2 ein äußerst vorteilhafter Zustand
erhalten wird. Ferner wird ersichtlich, dass bei einem Schweißabstand
von größer als
0.3 mm ein akzeptables Ergebnis erreicht wird, dass bei einem Schweißabstand
von größer/gleich 0.4
mm ein noch vorteilhafterer Zustand erhalten wird und dass bei einem
Schweißabstand
von größer/gleich
0.5 mm ein äußerst vorteilhafter
Zustand erhalten wird.
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Es
ist ferner äußerst nützlich,
die Erfindung gemäß den vorstehend
beschriebenen Aspekten für die
vorstehend beschriebene, von der Anmelderin bereits beanspruchte
Anordnung in der
Japanischen Patentanmeldung
HEI 2000-168798 anzuwenden.
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Bei
dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel wurde zwar eine
Entladungslampe vom Gleichstrom-Betriebstyp beschrieben. Man kann jedoch
die erfindungsgemäße Anordnung
auch für eine
Entladungslampe vom Wechselstrom-Betriebstyp anwenden.
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Man
kann also durch eine Kombination des Hauptaspekts der Erfindung
mit den weiteren Aspekte der Erfindung den Nachteil eines Entstehens
von Rissen sowie einer Lampenbeschädigung noch effektiver beseitigen.
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Konkret
eine Kurzbogen-Höchstdruck-Entladungslampe,
welche Folgendes umfasst:
- – einen Lichtemissionsteil,
in welchem ein Paar Elektroden gegenüberliegend angeordnet ist und der
mit mindestens 0.15 mg/mm3 Quecksilber gefüllt ist;
sowie
- – Seitenröhrenteile,
welche sich von gegenüberliegenden
Seiten des Lichtemissionsteils erstrecken und in welchen die Elektroden
teilweise hermetisch abgeschlossen sind und in welchen die Elektroden
jeweils an eine Metallfolie angeschweißt sind,
und wobei:
- – die
Elektroden in den an den Metallfolien angeschweißten Bereichen in einer zur
Metallfolie senkrechten Richtung verformt sind;
- – der
Verformungsgrad bei höchstens
10 % liegt;
- – der
Durchmesser der Elektroden bei 0.2 mm bis 1.0 mm liegt;
- – die
Breite der Metallfolien bei 1.0 mm bis 2.0 mm liegt;
- – die
Schweißfläche höchstens
0.3 mm2 beträgt.
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Ferner
eine Kurzbogen-Höchstdruck-Entladungslampe,
welche Folgendes umfasst:
- – einen Lichtemissionsteil,
in welchem ein Paar Elektroden gegenüberliegend angeordnet ist und der
mit mindestens 0.15 mg/mm3 Quecksilber gefüllt ist;
sowie
- – Seitenröhrenteile,
welche sich von gegenüberliegenden
Seiten des Lichtemissionsteils erstrecken und in welchen die Elektroden
teilweise hermetisch abgeschlossen sind und in welchen die Elektroden
jeweils an eine Metallfolie angeschweißt sind,
und wobei:
- – die
Elektroden in den an den Metallfolien angeschweißten Bereichen in einer zur
Metallfolie senkrechten Richtung verformt sind;
- – der
Verformungsgrad bei höchstens
10 % liegt;
- – der
Durchmesser der Elektroden bei 0.2 mm bis 1.0 mm liegt;
- – die
Breite der Metallfolien bei 1.0 mm bis 2.0 mm liegt und
- – die
Schweißstelle
höchstens
0.3 mm vom Ende der jeweiligen Metallfolie entfernt ist.
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Ferner
eine Kurzbogen-Höchstdruck-Entladungslampe,
welche Folgendes umfasst:
- – einen Lichtemissionsteil,
in welchem ein Paar Elektroden gegenüberliegend angeordnet ist und der
mit mindestens 0.15 mg/mm3 Quecksilber gefüllt ist;
sowie
- – Seitenröhrenteile,
welche sich von gegenüberliegenden
Seiten des Lichtemissionsteils erstrecken und in welchen die Elektroden
teilweise hermetisch abgeschlossen sind und in welchen die Elektroden
jeweils an eine Metallfolie angeschweißt sind,
und wobei:
- – die
Elektroden in den an den Metallfolien angeschweißten Bereichen in einer zur
Metallfolie senkrechten Richtung verformt sind;
- – der
Verformungsgrad bei höchstens
10 % liegt;
- – der
Durchmesser der Elektroden bei 0.2 mm bis 1.0 mm liegt;
- – die
Breite der Metallfolien bei 1.0 mm bis 2.0 mm liegt;
- – die
Schweißfläche höchstens
0.3 mm2 beträgt und
- s die Schweißstelle
höchstens
0.3 mm vom Ende der jeweiligen Metallfolie entfernt ist.
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Wie
vorstehend beschrieben wurde, weist die erfindungsgemäße Kurzbogen-Höchstdruck-Entladungslampe einen
sehr hohen Innenluftdruck beim Betrieb von größer als 150 atm und auch äußerst strenge
thermische Bedingungen auf. Man kann jedoch ein Rissentstehen in
den Verbindungsbereichen der Elektrodenträger mit den Metallfolien sowie eine
Lampenbeschädigung
vorteilhaft beseitigen.