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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Schleifen (zur
Anpassung der Größe) von zylindrischen
Gegenständen
gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1, insbesondere von Kernbrennstoff-Pellets, und
eine Vorrichtung zum Schleifen derartiger Gegenstände gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 9. In dem Dokument
FR 2 088 366 A sind ein Verfahren und eine
Vorrichtung dieser Art beschrieben.
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Die
Erfindung bezieht sich vor allem auf das Schleifen von Kernbrennstoff-Pellets und ist nachstehend
in diesem Zusammenhang beschrieben; sie ist jedoch keineswegs hierauf
beschränkt.
Für den Fachmann
ist es leicht nachvollziehbar, dass sie für jedes Schleifen (zur Anpassung
der Größe) von
zylindrischen Rotationsstücken
geeignet ist, insbesondere von metallischen oder keramischen Werkstücken.
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In
Zusammenhang mit dem Schleifen von Kernbrennstoff-Pellets verfährt man
bis heute wie nachstehend unter Bezugnahme auf 1 beschrieben.
Der Stand der Technik ist unter Bezugnahme auf 1 dargestellt,
um diesen dadurch besser verständlich
zu machen und auch um die Erfindung, bei der es sich um eine Weiterbildung
des Stands der Technik handelt, leichter erläutern und im folgenden besser
verständlich
machen zu können.
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Bei
dem Verfahren zur Herstellung von Kernbrennstoff sind die nach dem
Verpressen der Pulver (im Allgemeinen PuO2 +
UO2 oder UO2) erzielten
Pellets während
des bei hoher Temperatur (etwa 1.700°C) durchgeführten Sinterns einem nicht
kontrollierbaren Schwund ausgesetzt.
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Es
ist daher erforderlich, sie eine Schleifmaschine durchlaufen zu
lassen, um eine sehr präzise Anpassung
ihrer Größe zu erlangen,
bevor sie zum Bilden von Brennstäben
in Brennstoffhüllen
zusammengefasst werden.
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Die
von der Anmelderin bis heute verwendete Schleifmaschine setzt sich
im Wesentlichen aus zwei Scheiben 1 und 2 zusammen,
die in der gleicher Richtung gedreht werden:
- – eine Arbeitsschleifscheibe 1,
auf der Basis eines durch einen metallischen oder organischen Binders
gebundenen Schleifpulvers;
- – eine
Antriebsschleifscheibe 2, ebenfalls auf der Basis eines
durch einen metallischen oder organischen Binders gebundenen Schleifpulvers.
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Die
zu schleifenden zylindrischen Pellets 3 werden liegend
durch Gleiten in einer horizontalen Rinne befördert. Das Schleifen erfolgt
durch die Schleifwirkung der Arbeitsschleifscheibe 1 auf
die Pellets 3, die nacheinander auf einer Durchlaufschiene 4 über die
gesamte Breite der Arbeitsschleifscheibe 1 geführt werden.
Die Pellets 3 drehen sich unter Einwirkung der Arbeitsschleifscheibe 1 und
werden unter der Einwirkung der Antriebsschleifscheibe 2 (entlang
der Achse Oz) verschoben. Die Schleifwirkung der Arbeitsschleifscheibe 1 wird
somit vollständig über den
gesamten Umfang (Außenfläche) der Pellets 3 verteilt.
Die Richtung der Verschiebung (entlang der Achse Oz) ist durch eine
entsprechende Schrägstellung
der Antriebsschleifscheibe 2 festgelegt.
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Die
Drehung der Arbeitsschleifscheibe 1 und der Antriebsschleifscheibe 2 erfolgt
in einer Richtung, so dass die Arbeitsschleifscheibe 1 ihre
Schleifwirkung auf die Pellets 3 von oben nach unten ausübt. Die
Schleifstäube
werden daher eher im unteren Teil erzeugt, und man macht sich den
durch die Rotation der Arbeitsschleifscheibe 1 bedingten "Skineffekt" auf diese Weise
am besten zu nutzte.
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Das
Ganze ist in einem Handschuhkasten 6 eingeschlossen. Die
betreffende Umschließung
ist ein statischer und dynamischer Einschluss.
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Die
Schleifstäube
werden von Saugdüsen 7, 7' und 7'' abgesaugt:
- – eine erste
Düse 7 ist
im unteren Teil unter der Durchlaufschiene 4 zur Seite
der Arbeitsschleifscheibe 1 leicht versetzt angeordnet;
- – eine
zweite Düse 7' ist im oberen
Teil in der Senkrechten der Durchlaufschiene 4 angeordnet;
- – eine
dritte Düse 7'' ist zum unmittelbaren Absaugen
im Schutzgehäuse 5' der Antriebsschleifscheibe 2 vorgesehen.
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Die
Schutzgehäuse 5 und 5', die ursprünglich um
die Scheiben 1 und 2 vorgesehen waren, haben die
Form parallelepipedischer Rechtecke, deren Seiten von der Fläche der
Scheiben mehr oder weniger weit entfernt sind und miteinander Winkel
bilden, in denen sich die Stäube
anzusammeln versuchen. Die Gehäuse 5 und 5' gewährleisten
einen unzulänglichen
statischen und dynamischen Einschluss. Ein bedeutender Anteil der
erzeugten Stäube
wird aus den Gehäusen 5 und 5' ausgestoßen und
verunreinigt den Handschuhkasten, wenn diese nicht zur Gänze von
den Saugdüsen 7, 7' und 7'' entfernt werden.
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Diese
Nachteile machen eine leistungsstarke Absaugung erforderlich, wodurch
die Vorrichtung zum Absaugen der Stäube und die Vorrichtung zur Behandlung
der Abgase des Handschuhkastens übermäßig dimensioniert
werden müssen.
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Es
wurde auch festgestellt, dass einige der Wände der Gehäuse 5 und 5' die Funktion
eines "Prallfilters" übernehmen können, das heißt sie werden
durch Anlagerung der ausgestoßenen
Stäube
in ihrem Inneren kontaminiert. Ihre Dekontamination ist praktisch
unmöglich.
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Mit
Bezug auf das anwendungstechnische Problem beim Umgang mit den erzeugten
Stäuben wird
daher von der Anmelderin in diesem Zusammenhang ein verbessertes
Schleifverfahren und eine verbesserte Schleifvorrichtung vorgeschlagen.
Die verursachte Verunreinigung sollte verringert werden, ohne hierbei
jedoch übermäßige Anforderungen
an die Absaugung zu stellen.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren
ist ein Verfahren zum Schleifen von zylindrischen Gegenständen nach
Anspruch 1. Diesem Verfahren zufolge
- – werden
die Gegenstände
unter der Einwirkung einer Antriebsschleifscheibe über die
gesamte Breite der Arbeitsschleifscheibe auf einer zwischen der
Arbeitsschleifscheibe und der Antriebsschleifscheibe angeordneten
Durchlaufschiene kontinuierlich verschoben;
- – werden
die Arbeitsschleifscheibe und die Antriebsschleifscheibe in der
gleichen Richtung gedreht, und zwar in einer Richtung, die eine
von oben nach unten verlaufende Einwirkung der Arbeitsschleifscheibe
auf die Gegenstände
bewirkt;
- – wird
in einer offenen Schutzvorrichtung (unter statischem und dynamischem
Einschluss) mit Absaugung der erzeugten Schleifstäube gearbeitet;
- – werden
die erzeugten Schleifstäube
statisch und dynamisch in unmittelbarer Nähe der Oberfläche der
Arbeitsschleifscheibe und der Antriebsschleifscheibe eingeschlossen;
- – werden
die erzeugten und seitens der Arbeitsschleifscheibe und seitens
der Antriebsschleifscheibe eingeschlossenen Schleifstäube fast
vollständig
in einem gasförmigen
Strom zum unteren Teil der Arbeitsschleifscheibe befördert, welcher zum
einen durch die Rotation der Arbeitsschleifscheibe und zum anderen
durch den Einsatz einer Zwangsabsaugung erzeugt wird;
- – werden
die erzeugten, eingeschlossenen und weiterbeförderten Schleifstäube infolge
der Zwangsabsaugung abgeleitet.
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Im
Rahmen dieses Verfahrens erfolgt in kennzeichnender Weise ein statischer
und dynamischer Einschluss in unmittelbarer Nähe, derart, dass das Einfangen
der durch das Schleifen verursachten Stäube mit einer optimalen Sammlungsausbeute
(die gesamte Verunreinigung wird somit verringert) und einer minimalen
Saugleistung (die Leistung des zur Durchführung der Absaugung erforderlichen
Kompressors und der Platrbedarf der danach vorzusehenden Filtervorrichtung
zum Erfassen der Stäube wird
somit begrenzt) erfolgt.
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Um
die seitens der Antriebsschleifscheibe eingeschlossenen Stäube zum
unteren Teil der Arbeitsschleifscheibe zu befördern, ist die Weiterleitung der
Stäube
von der Antriebsschleifscheibe zur Arbeitsschleifscheibe vorzusehen.
Um die erzeugten und seitens der Antriebsschleifscheibe eingeschlossenen
Stäube
zur Arbeitsschleifscheibe zu befördern,
erfolgt ihre Weiterleitung vorteilhafterweise:
- – über wenigstens
einen Durchlass, der in der Durchlaufschiene vorgesehen ist, die
zwischen der Arbeitsschleifscheibe und der Antriebsschleifscheibe
angeordnet ist und den Gegenstand während des Schleifens trägt. Die
seitens der Antriebsschleifscheibe erzeugten Stäube werden somit in unmittelbarer
Nähe am
Ort ihrer Entstehung abgesaugt. Zur Optimierung der 'ortsnahen' Absaugung weist
der betreffende Durchlass eine von oben nach unten geneigte Achse
auf; und/oder
- – über wenigstens
einen Durchlass, der unter der Durchlaufschiene in Höhe des unteren
Teils der Antriebsschleifscheibe ausgebildet ist. Somit wird jegliche
Ansammlung von Staub in dem unteren Teil verhindert.
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Besonders
vorteilhaft können
die erzeugten und seitens der Antriebsschleifscheibe eingeschlossenen
Stäube über einen
ersten, in der Durchlaufschiene vorgesehenen Durchlass und über einen zweiten,
unter der Durchlaufschiene in Höhe
des unteren Teils der Antriebsschleifscheibe ausgebildeten Durchlass
weitergeleitet werden, um diese zur Arbeitsschleifscheibe zu befördern.
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Die
erzeugten, jeweils um die Arbeitsschleifscheibe und die Antriebsschleifscheibe
eingeschlossenen, erfassten und zum unteren Teil der Arbeitsschleifscheibe
beförderten
Stäube
können
durch Absaugen an wenigstens einer Stelle um die Arbeitsschleifscheibe
herum, natürlich
nach ihrer Sammelstelle bzw. ihren Sammelstellen, abgeleitet werden. Vorteilhafterweise
können
sie an einer einzigen Stelle abgeleitet werden. Äußerst vorteilhaft können sie tangential
am Tiefpunkt der Arbeitsschleifscheibe abgeleitet werden.
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Zur
Optimierung dieser Ableitung (dieser Erfassung) kann das Absaugen
an einer oder mehreren Stellen (vorteilhafterweise an einer einzigen
Stelle) unter solchen Bedingungen durchgeführt werden, dass die Geschwindigkeit
der abgeleiteten Gase durch die Rotation der Arbeitsschleifscheibe
deutlich höher
ist als die Geschwindigkeit der mitgeführten Gase nach der Ableitung.
Die Geschwindigkeit der abgesaugten Gase am Eingang der hierzu vorgesehenen
Saugdüse
(bzw. jeder der hierzu vorgesehenen Saugdüsen) kann zu diesem Zweck vorteilhafterweise
zwei- bis dreimal so hoch sein wie die Umfangsgeschwindigkeit der
Arbeitsschleifscheibe. Es ist somit natürlich beabsichtigt, das Mitführen der Stäube durch
den gasförmigen
Strom zu verringern, der durch den "Skineffekt" auf die Rotation der Arbeitsschleifscheibe
folgt.
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Die
mit Stäuben
beladenen, auf diese Weise durch Absaugung abgeleiteten Gase können anschließend in
herkömmliche
Weise gereinigt werden. Sie können
insbesondere durch Filtration gereinigt werden. Die gereinigten
Gase können
rückgeführt werden.
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Wie
festzustellen ist, kann das erfindungsgemäße Verfahren wie das Verfahren
nach dem in 1 dargestellten Stand der Technik
in einer offenen Schutzvorrichtung durchgeführt werden, das hinsichtlich
des betreffenden dynamischen Einschlusses offen ist. Im Rahmen einer
vorteilhaften Variante kann das erfindungsgemäße Verfahren innerhalb eines
Handschuhkastens durchgeführt
werden.
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Wie
auch festzustellen ist, wurde das erfindungsgemäße Verfahren vor allem in Zusammenhang
mit dem Schleifen von Kernbrennstoff-Pellets entwickelt. Es wird
jedoch darauf hingewiesen, dass es keinesfalls hierauf beschränkt ist.
Das Verfahren eignet sich für
das Schleifen aller zylindrischer Rotationsstücke. Es eignet sich insbesondere
zum Schleifen derartiger Werkstücke
aus harten Materialien (zum Beispiel Keramik oder Metall).
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Nach
Anspruch 9 betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Schleifen
von zylindrischen Gegenständen.
Diese Vorrichtung umfasst innerhalb einer offenen Schutzvorrichtung:
- – eine
Arbeitsschleifscheibe;
- – eine
Antriebsschleifscheibe;
- – Mittel
zum Drehen der Arbeitsschleifscheibe und der Antriebsschleifscheibe
mit geeigneten Geschwindigkeiten in der gleichen Richtung, und zwar
in einer Richtung, die die von oben nach unten verlaufende Einwirkung
der Arbeitsschleifscheibe auf die Gegenstände bewirkt;
- – eine
Durchlaufschiene, die zwischen den beiden Scheiben entsprechend
angeordnet ist und zum Tragen und Verschieben der Gegenstände über die
gesamte Breite der Arbeitsschleifscheibe geeignet ist;
- – Mittel
zum Absaugen der Schleifstäube;
- – die
Form der Arbeitsschleifscheibe und der Antriebsschleifscheibe sind
so gut aneinander angepasst, dass nur an ihrem Rand schmale Zwischenräume für die Zirkulation
des mehr oder weniger stark mit Schleifstäuben beladenen gasförmigen Stroms
bestehen bleiben; und zwar auf wenigstens dem halben Umfang, vorteilhafterweise auf
wenigstens drei Vierteln des Umfangs jeder der beiden Scheiben;
wobei der halbe und der drei viertel Umfang ausgehend von dem oberen Niveau
der Durchlaufschiene nach unten berechnet werden;
- – die
erfindungsgemäße Vorrichtung
umfasst Mittel, um den um die Antriebsschleifscheibe ausgebildeten
schmalen Zwischenraum und den um die Arbeitsschleifscheibe ausgebildeten
schmalen Zwischenraum miteinander zu verbinden; wobei die Mittel
in und/oder unter der Durchlaufschiene angeordnet sind; und
- – die
Mittel zum Absaugen der Stäube
sind so angeordnet, dass sie ihre Wirkung wenigstens an einer Stelle
des die Arbeitsschleifscheibe umgebenden schmalen Zwischenraums
bezogen auf die Drehrichtung der Arbeitsschleifscheibe nach der Einmündung der
Verbindungsmittel ausüben.
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Innerhalb
einer derartigen Vorrichtung bleiben die erzeugten Stäube in unmittelbarer
Nähe der Oberfläche der
Scheiben eingeschlossen, werden weiterbefördert und seitens der Arbeitsschleifscheibe abgesaugt.
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Der
Einschluss um jede der beiden Scheiben kann hinsichtlich der Dicke
des betreffenden schmalen Zwischenraums und dessen Länge am äußeren Umfang
jeder der beiden Scheiben optimiert werden. Es ist jedoch anzumerken,
dass die beteiligte Schutzvorrichtung in dem Bereich oberhalb der
Durchlaufschiene zu Sichtzwecken und zwecks Zuführung von Gas (das als Spülgas bezeichnet
werden könnte) vorteilhafterweise
offen sein kann.
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Hinsichtlich
der Mittel zum Verbinden der schmalen Zwischenräume, die jeweils um die Arbeitsschleifscheibe
und die Antriebsschleifscheibe herum (wenigstens im unteren Teil
der beiden Scheiben) ausgebildet sind, bestehen mehrere Ausführungsvarianten.
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Insbesondere
kann die Durchlaufschiene wenigstens einen Durchlass umfassen, der
vorteilhafterweise eine von oben nach unten geneigte Achse aufweist,
und/oder der Träger
der Durchlaufschiene kann wenigstens einen Durchlass umfassen. Der Träger kann
Bestandteil der betreffenden Schutzvorrichtung sein oder aus einem
eingesetzten Teil bestehen, das von der Schutzvorrichtung unabhängig ist, mit
dieser aber selbstverständlich
zusammenwirkt.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführensvariante
umfasst die erfindungsgemäße Vorrichtung
zum Verbinden des schmalen Zwischenraums um die Antriebsschleifscheibe
und des schmalen Zwischenraums um die Arbeitsschleifscheibe einen
ersten Durchlass in der Durchlaufschiene und einen zweiten Durchlass
unter der Durchlaufschiene in dem Träger der Schiene.
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Hinsichtlich
der Mittel zum Absaugen der in dem schmalen Zwischenraum um die
Arbeitsschleifscheibe kanalisierten Stäube wird auf die nachfolgende
Beschreibung hingewiesen. Sie können
vorteilhafterweise aus einer einzigen Saugdüse bestehen, die äußerst vorteilhaft
am Tiefpunkt der Arbeitsschleifscheibe angeordnet ist.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
kann gemäß einer
Ausführungsvariante
in einem Handschuhkasten angeordnet sein.
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Die
Erfindung wird nun unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen 2 und 3 hinsichtlich ihres
Verfahrens und ihrer Vorrichtung näher beschrieben.
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Es
wird nochmals darauf hingewiesen, dass 1 den Stand
der Technik darstellt und bereits eingangs dieses Textes erläutert wurde.
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In 2 und 3 kennzeichnen
die Bezugszeichen:
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- 10
- die
Arbeitsschleifscheibe,
- 20
- die
Antriebsschleifscheibe,
- 30
- das
Pellet während
des Schleifens,
- 40
- die
Durchlaufschiene, auf der das Pellet 30 vorwärts bewegt
wird. Das Pellet bewegt sich in Richtung der Achse Oz.
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Die
jeweilige Drehrichtung der Scheiben und der Pellets sind mit weißen Pfeilen
angegeben. Die Arbeitsschleifscheibe 10 und die Antriebsschleifscheibe 20 drehen
sich in dieselbe Richtung (in 2 und 3 im
Uhrzeigersinn), die die Richtung der Schleifwirkung durch die Arbeitsschleifscheibe 10 auf
die Tablette 30 bestimmt, und zwar von oben nach unten.
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Die
erfindungsgemäße Vorrichtung
ist innerhalb eines Handschuhkastens 60 angeordnet.
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In
kennzeichnender Weise
- • sind die beiden Scheiben 10 und 20 in
einem Gehäuse 50 eingeschlossen,
das diese in unmittelbarer Nähe
an nahezu ihrem gesamten Umfang umgibt. Mit 51 ist jedoch
ein Freiraum ausgebildet. Durch diesen Freiraum 51 tritt
das Spülgas ein,
das schematisch mit schwarzen Pfeilen gekennzeichnet ist. Durch
diesen Freiraum 51 lässt sich
auch der laufende Schleifvorgang beobachten. Die Zwischenräume 11 und 21,
die um die Scheibe 10 bzw. 20 ausgebildet sind,
sind somit schmal;
- • werden
die seitens der Antriebsschleifscheibe 20 erzeugten Stäube fast
vollständig über den
in der Durchlaufschiene 40 vorgesehenen Durchlass (Schlitz) 41 (hier
werden sie unmittelbar nach ihrem Entstehen erfasst) und über den
in dem Träger 42 der
Durchlaufschiene 40 vorgesehenen Durchlass 43 erfasst
(somit wird in D, dem Tiefpunkt der Antriebsschleifscheibe 20,
jede Ansammlung von Stäuben
vermieden, die durch die Drehung der Antriebsschleifscheibe 20 mitgeführt und
in Höhe
des ersten Durchlasses 41 nicht erfasst wurden) und seitens
der Arbeitsschleifscheibe 10 zusammen mit den seitens der
Arbeitsschleifscheibe 10 erzeugten Stäube in dem gasförmigen Strom
weiterbe fördert,
der zum einen durch die Rotation der Arbeitsschleifscheibe 10 und
zum anderen durch die Zwangsabsaugung durch die Saugdüse 70 erzeugt
wird,
- • erfolgt
die Absaugung somit seitens der Arbeitsschleifscheibe 10 in
Höhe des
schmalen Zwischenraums 11. In der dargestellten, vorteilhaften Variante
erfolgt sie an einem einzigen Punkt des schmalen Zwischenraums 11,
dem Tiefpunkt (Punkt C) der Arbeitsschleifscheibe 10. Die
größten mitgeführten Staubpartikel,
die dem zentrifugalen Beschleunigungsfeld ausgesetzt: sind (das durch
die Rotation der Arbeitsschleifscheibe 10 erzeugt wird),
sind in der Nähe
der Innenwand des Gehäuses 50 konzentriert
und werden somit sicher durch die Düse 70 erfasst. In
B wird in dem gasförmigen
Strom fast der gesamte beim Schleifen erzeugte Staub erfasst. In
C werden die Stäube
fast vollständig
angesaugt.
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Der
Bereich C–A
wird nämlich
von zwei gasförmigen
Strömen
mit entgegengesetzten Richtungen durchströmt:
- – ein sehr
schwacher Strom in Kontakt mit der Arbeitsschleifscheibe 10,
der mit dieser durch den "Skineffekt" in Drehrichtung
der Scheibe mitgeführt
wird;
- – ein
Strom, der fast den gesamten schmalen Zwischenraum 11 ausfüllt und
durch die Absaugung der Düse 70 erzeugt
wird.
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Zwischen
diesen beiden Strömen
erlauben es die Turbulenzen, die gegebenenfalls in Richtung A mitgeführten Staubpartikel
zu C (und somit zu der danach angeordnete Staubverarbeitungseinheit)
zurückzuführen. Dieser
Effekt wird durch die Kombination der nachstehend aufgeführten Mittel
erzielt, die der Fachmann zu handhaben versteht:
- – exakte
Platzierung und Auslegung der Saugdüse 70,
- – Saugleistung
der Düse 70,
- – Abmessungen
der Zwischenräume 11 und 21.
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Die
Erfindung wurde von der Anmelderin innerhalb einer Vorrichtung ausgeführt, wie
schematisch in 2 und 3 dargestellt.
Rein aus Veranschaulichungsgründen
sind nachfolgend die wichtigsten Betriebsparameter angeführt.
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Die
zu schleifenden Pellets, Pellets aus PuO2 +
UO2, weisen folgende Abmessungen auf:
Länge allgemein
zwischen 10 und 14 mm,
Durchmesser allgemein zwischen 8 und
11 mm.
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Nach
dem Schleifen müssen
sie einen dem Lastenheft entsprechenden Durchmesser aufweisen.
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Die
Arbeitsschleifscheibe mit einem Durchmesser von 350 mm und einer
Breite von 120 mm dreht sich mit 1500–1600 Umdrehungen/min, wohingegen
sich die Antriebsschleifscheibe mit einem Durchmesser von 230 mm
und einer Breite von 120 mm mit 40 bis 60 Umdrehungen/min dreht.
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Die
beiden Scheiben sind in einer Schutzvorrichtung in der Art eines
Gehäuses 50 eingeschlossen,
von dem diese umgeben sind, wobei schmale Freiräume bestehen bleiben (Breite
der Zwischenräume 11 und 21 etwa
6 mm im Radius; Breite zwischen den Scheiben und den senkrechten
Wangen der Schutzvorrichtung etwa 1,5 mm, diese Zwischenräume sind
in 2 nicht dargestellt).
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Ausgehend
von einer Saugleistung Q von etwa 150 Nm3/h
werden unter derartigen Bedingungen die in Kontakt mit der Arbeitsschleifscheibe
verbliebenen Partikel durch den gasförmigen Strom zwischen der Arbeitsschleifscheibe
und ihrer Schutzvorrichtung allmählich
nach C befördert
und der Ausstoßfluss
in A ist praktisch gleich null. In A besteht daher keinerlei Staubausstoß und somit
ist die Verschmutzung des Handschuhkastens, in dem die erfindungsgemäße Vorrichtung
angeordnet ist, praktisch gleich null.
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Eine
Saugleistung zwischen 150 und 175 Nm3/h
(bei einer Breite der Arbeitsschleifscheibe von 120 mm) schränkt jede
Staubrückhaltung
im Inneren der Vorrichtung ein und verursacht keinen Ausstoß der Stäube aus
der Vorrichtung in den Handschuhkasten.
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Es
war keineswegs vorhersehbar, dass mit angemessenen Einwirkungen
auf die durchzuführende
Absaugung dieses gute Ergebnis hinsichtlich einer verringerten,
ja nahezu nicht vorhandenen Verunreinigung des Handschuhkastens
zu erzielen war. Die Anmelderin sah zunächst den Einsatz einer Gaseinströmdüse nach
dem Punkt C vor, um die auf die andere Seite der Düse beförderten
Partikel zu dem Punkt C, das heißt der Saugdüse, zurückzuleiten.
Es zeigte sich jedoch, dass der Einsatz einer derartigen Düse nicht
erforderlich war.