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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Einrichtung zur Aufhängung eines
Tores oder einer Tür
durch ein Scharnier in verstellbarer Höhe auf einem Träger, wobei
die Einrichtung zumindest eine muldenförmige Schiene umfasst, welche
am Träger und/oder
am Tor oder an der Tür
angebracht ist, und einen Boden und zwei Seitenflächen, ein
Schiebeteil, das vertikal in der Schiene verschoben werden kann, und
ein Befestigungselement hat, das auf das erwähnte Schiebeteil geschraubt
werden kann, um das Scharnier an der Schiene zu befestigen, wobei
zumindest ein Abschnitt jeder der Seitenflächen der Schiene einander zugewendet
sind und so angebracht sind, dass sie, wenn das Befestigungselement auf
das Schiebeteil geschraubt wird, zwischen Abschnitten des erwähnten Befestigungselements
und Abschnitten des Schiebeteils eingeklemmt werden, wobei die erwähnten Abschnitte
des Befestigungselements und die erwähnten Abschnitte des Schiebeteils
jeweils eine Oberfläche
haben, durch die sie im montierten Zustand Kontakt mit dem Seitenteil
haben, gegen das sie geklemmt werden. Die Einrichtung nach der Erfindung
ist insbesondere für
Metalltore oder -türen
vorgesehen, die in Gärten
verwendet werden und die im Allgemeinen verzinkt und in der Folge
möglicherweise
auch lackiert oder gestrichen sind.
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Zur
Befestigung von Scharnieren an einem Gartentor werden im Allgemeinen
zwei Metalllatten, die sich über
die Ebene des Tores hinaus ausstrecken und die verzinkt und möglicherweise
gemeinsam mit dem Tor lackiert sind, an die Seite des erwähnten Tores
geschweißt.
Eine Aussparung, die sich senkrecht zur Ebene des Tores ausstreckt,
ist im vorspringenden Teil der Metalllatte vorgesehen, wobei in
der Aussparung ein erster Teil des Scharniers, im Allgemeinen eine
mit einer Öse
versehene Schraube, im gewünschten
Abstand für
das Tor befestigt werden kann.
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Durch
eine Verstellung der Position der Augenschraube in Bezug auf das
Tor in der Aussparung und durch Verstellen der Länge der Augenschraube (durch
die darauf festgeschraubten Muttern auf beiden Seiten der Metalllatte)
kann das Tor vertikal in alle Richtungen aufgehängt werden. Ein Nachteil dieses
bekannten Systems liegt jedoch darin, dass die Höhe, in der das Tor über den
Boden aufgehängt wird,
nicht verstellbar ist.
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Verstellbare
Aufhängeeinrichtungen
zur Verstellung der Aufhängehöhe mit einer
Schiene, einem Schiebeteil, das in der erwähnten Schiene verschoben werden
kann, und einem Befestigungselement, das auf das Schiebeteil geschraubt
werden kann, sind aus vorliegenden Patenten bereits bekannt. DE-A-30
15 354 beschreibt beispielsweise eine Aufhängeeinrichtung für Fenster,
Türen und
Tore, in der sowohl die Seite des Fensters, der Tür oder des
Tores als auch der Träger,
auf dem Letzteres) aufgehängt
werden soll, mit einer Schiene mit einem Schiebeteil versehen sind,
das seitlich verschoben werden kann und auf das ein erster Teil
des Scharniers geschraubt wird. Die Schiene ist im Querschnitt rechtwinkelig
und eine längliche Öffnung ist
zum Festschrauben des Scharnierteils auf dem Schiebeteil vorgesehen.
Zur Zentrierung des Scharnierteils in Bezug auf die Schiene ist
der Scharnierteil mit einem überragenden
Teil ausgestattet, der in die längliche Öffnung der
Schiene passt. Das überragende
Teil sorgt nicht nur für
die Zentrierung des Scharnierteils in Bezug auf die Schiene, sondern
stellt auch sicher, dass der Scharnierteil in Bezug auf die Schiene
horizontal nicht verrutschen kann.
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Ein
Nachteil einer solchen Aufhängevorrichtung
liegt darin, dass sie nicht für
Türen oder
Tore verwendet werden kann, die verzinkt und in der Folge möglicherweise
auch lackiert sind, wie das beispielsweise bei Gartentoren der Fall
ist. Das liegt daran, dass solche Behandlungen die Aufbringung von
einer oder mehreren Beschichtungen bedeutet, deren Dicke variieren
kann. Wenn solche Behandlungen an der in DE-A-30 15 354 beschriebenen
Aufhängeeinrichtung
verwendet würden,
würde es
Probleme mit der Einführung
des überragenden
Teils des Scharnierteils in die längliche Öffnung der Schiene geben. Das
liegt daran, dass die Dicke der Beschichtung lokal sehr unterschiedlich
sein kann, zum Beispiel aufgrund von abgelaufenem oder getropftem
Lack. Ferner hängt
die Dicke der Beschichtung sehr stark davon ab, ob nach dem Verzinken
eine oder mehrere weitere optionale Lackschichten aufgetragen werden.
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Im
Hinblick auf die Tatsache, dass das in die längliche Öffnung der Schiene einragende
Teil der Aufhängeeinrichtung
nach DE-A-30 15 354 nicht einfach weggelassen werden kann, ohne
Probleme mit der Zentrierung und Verschiebung des Schiebeteils in
der Schiene zu verursachen, ist es der Zweck der Erfindung, eine
neue Einrichtung zum Aufhängen
einer Tür
oder eines Tores mittels eines Scharniers in verstellbarer Höhe auf einem
Träger
zu bieten, wobei die Einrichtung ein automatisches Zentrieren des
Befestigungselementes in Bezug auf die Schiene erlaubt und ferner
eine unerwünschte
horizontale Verschiebung oder Verdrehung des Schiebeteils in der Schiene
verhindert, ohne dass die Anwesenheit von Beschichtungen in verschiedener
Dicke während
der Einstellung der erwähnten
Aufhängeeinrichtung
Probleme verursachen kann.
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Zu
diesem Zweck ist die Einrichtung nach der Erfindung dadurch gekennzeichnet,
dass die einander zugewendeten Abschnitte der Seitenflächen, die
zwischen dem Schiebeteil und dem am erwähnten Schiebeteil angeschraubten
Befestigungselement festgeklemmt sind, jeweils eine Innenfläche und
eine Außenfläche haben,
die jeweils einen Neigungswinkel mit dem Boden der Schiene bilden,
und dadurch, dass die Kontaktflächen
der erwähnten
Abschnitte des Befestigungselements und der erwähnten Abschnitte des Schiebeteils,
zwischen denen die Seitenflächen
der Schiene festgeklemmt sind, in montiertem Zustand jeweils einen
Winkel mit dem Boden der Schiene bilden, der praktisch gleich ist
wie der Neigungswinkel, welcher durch die Innenfläche oder
Außenfläche des
Seitenflächenabschnitts
gebildet wird, gegen den der erwähnte
Abschnitt geklemmt wird.
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Durch
die schräge
Anordnung der Seitenflächen
und die Abkantung der Abschnitte des Schiebeteils und des Befestigungselements,
die an die erwähnten
Seitenflächen
stoßen,
wird sichergestellt, dass das erwähnte Befestigungselement automatisch
in Bezug auf die Schiene zentriert wird, wenn es auf das Schiebeteil
geschraubt wird. Ferner kann das Schiebeteil aufgrund der Tatsache,
dass es zwischen zwei schrägen
Flächen
festgeklemmt ist, nicht horizontal verrutschen oder sich verdrehen,
sodass das Tor oder die Tür
nicht hinunterfallen können.
Angesichts der Tatsache, dass diese Wirkungen, im Gegensatz zu den
bekannten Einrichtungen, nicht durch verschiedene Teile erreicht
werden, die perfekt ineinander passen, sondern durch die schräge Anordnung der
Seitenflächen
der Schiene und das Abkanten des Schiebeteils und des Befestigungselements,
wird sichergestellt, dass die Montage der Aufhängeeinrichtung nach der Erfindung
nicht durch die Anwesenheit von einer oder mehreren Beschichtungen,
insbesondere durch die mögliche
Schwankung der Dicke der erwähnten
Beschichtungen behindert wird. Es ist klar, dass eine Veränderung
der Dicke der erwähnten Seitenflächen aufgrund
der Anwesenheit von einer oder mehreren Beschichtungen keine Folgen
hat, da die Seitenflächen
der Schiene zwischen dem Schiebeteil und dem Befestigungselement
festgeklemmt sind.
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Ein
einer bevorzugten Ausführung
der Einrichtung nach der Erfindung strecken sich die Innenflächen und
Außenflächen der
Seitenflächen
der Schiene im erwähnten
Neigungswinkel praktisch vom Boden der Schiene zu jenem Abschnitt
der Seitenflächen
aus, der zum Festklemmen zwischen dem Befestigungselement und dem
Schiebeteil vorgesehen ist.
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Diese
Ausführung
bietet den Vorteil, dass die schräge Anordnung der Seitenflächen sicherstellt, dass
die erwähnten
Seitenflächen
die Zug- und Verdrehungskräfte,
die darauf ausgeübt
werden, besser absorbieren können,
ohne während
des Vorgangs verformt zu werden.
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Die
Erfindung bezieht sich ferner auf ein Set zur Befestigung an einem
Tor, einer Tür
oder einem Träger,
welches eine Schiene, ein Schiebeteil zur Montage in der erwähnten Schiene
und ein Befestigungselement zur Befestigung auf der erwähnten Schiene
umfasst.
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Weitere
Vorteile und Details der Erfindung werden aus der Beschreibung deutlich,
die aus einer Reihe von bevorzugten Ausführungen einer Aufhängeeinrichtung
nach der Erfindung folgt. Diese Beschreibung dient allerdings nur
als Beispiel und soll den Schutzumfang, wie festgelegt durch die
Patentansprüche,
nicht beschränken.
Die in der Beschreibung verwendeten Positionsnummern beziehen sich auf
die beiliegenden Zeichnungen, wobei:
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1 und 2 zwei
Explosionsdarstellungen einer Einrichtung nach der Erfindung zeigen, wobei
das Scharnier an einem Pfosten und die Schiene an der Seite eines
Tores befestigt sind;
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3 und 4 zwei
perspektivische Ansichten derselben Einrichtung wie in den vorigen
Abbildungen zeigen, hier aber in montiertem Zustand;
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5 in
größerem Maßstab eine
perspektivische Ansicht der Schiene der in den vorigen Abbildungen
dargestellten Einrichtung zeigt;
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6 ebenfalls
in größerem Maßstab eine perspektivische
Ansicht des Befestigungselements der in den vorigen 1-4 dargestellten
Einrichtung zeigt;
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7 eine
Explosionsdarstellung einer alternativen Ausführung der Einrichtung nach
der Erfindung zeigt, in der das Scharnier wieder an einem Pfosten
und die Schiene an der Seite eines Tores befestigt sind, insbesondere
so, dass der Boden der Schiene in montiertem Zustand durch die Seite
des Tores gebildet wird;
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8 eine
perspektivische Ansicht derselben Einrichtung wie in der vorigen
Abbildung zeigt, hier aber in montiertem Zustand;
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9 und 10 jeweils
eine Draufsicht und eine Seitenansicht der in den 7 und 8 dargestellten
Einrichtung zeigen; und
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11 eine
perspektivische Ansicht einer alternativen Ausführung der Einrichtung nach
der Erfindung zeigt, in der das Befestigungselement durch einen
ersten Teil des Scharniers anstelle durch ein gesondertes Element
gebildet wird.
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1 bis 4 zeigen
eine erste Ausführung
der Einrichtung zum Aufhängen
eines Tores 1 oder einer Tür (nachstehend Tor genannt)
mittels eines Scharniers in einer verstellbaren Höhe auf einem Träger 3,
insbesondere einem Pfosten. In dieser ersten Ausführung ist
das Scharnier durch ein u-förmiges
Teil 2 gebildet, das an den Pfosten 3 geschweißt ist und
in dem eine Augenschraube 4 durch einen Stift oder Bolzen 5 gelenkig
montiert ist. Ein solches Scharnier wird in der Praxis allgemein
verwendet und wird daher nicht detailliert beschrieben. Hier kann weiter
ausgeführt
werden, dass das freie Ende der Augenschraube 4 im Falle
bestehender Tore in eine Aussparung einer an das Tor geschweißten Metalllatte
eingeführt
wird und dass die erwähnte
Latte zwischen zwei so auf die Augenschraube 4 geschraubten
Muttern 6 festgeklemmt ist, dass das Tor durch Verstellung
der Augenschraube 4 in der Aussparung und durch Verstellung
der Position der Muttern 6 auf der Augenschraube 4 voll
vertikal aufgehängt
werden kann.
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Um
auch eine vertikale Verstellung zu ermöglichen, ist die an das Tor 1 geschweißte Latte
in der in den 1 bis 4 dargestellten
Einrichtung durch ein Befestigungselement 8 ersetzt, welches
durch Schrauben 7 an das erwähnte Tor geschraubt ist. Wie
im Falle der bekannten Systeme ist eine Aussparung 9 im
erwähnten
Befestigungselement 8 zur vertikalen Einstellung des Tores 1 vorgesehen.
Das Befestigungselement 8 ist nicht direkt am Tor befestigt,
sondern über
die Einführung
eines Schiebeteils 10, das vertikal in einer muldenförmigen Schiene 11 verschiebbar
ist, welche auf dem Tor 1 vorgesehen ist, und in dem Gewindelöcher 16 zum Festschrauben
der Schrauben 7 vorgesehen sind.
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Die
Schiene 11 hat einen Boden 12 und zwei Seitenflächen 13.
Jede Seitenfläche 13 hat
zumindest einen Abschnitt, der der anderen Seitenfläche zugewendet
ist, und der eine Innenfläche 21 und
eine Außenfläche 22 hat,
die einen spitzen Neigungswinkel α mit
dem Boden 12 der Schiene 11 bildet. So wird eine
längliche
Aussparung zwischen den freien Rändern
der Seitenflächen
gebildet, wobei die Breite der Aussparung geringer ist als die Breite
des Schiebeteils 10. Aufgrund der Tatsache, dass das Befestigungselement 8 auch
breiter ist als die Breite der länglichen
Aussparung in der Schiene, sind die Seitenflächen 13 der Schiene 11 zwischen
dem Schiebeteil 10 und dem Befestigungselement 8 festgeklemmt,
wenn das Befestigungselement 8 auf das Schiebeteil 10 geschraubt
ist. So ist das Befestigungselement 8 sicher auf der Schiene 11 befestigt.
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In
der gezeigten Ausführung
sind die Abschnitte des Schiebeteils 10 und des Befestigungselements 8,
die gegen die Seitenflächen
geklemmt werden, insbesondere die Abschnitte 14 und 15,
so abgekantete, dass die Oberflächen
der erwähnten Abschnitte,
die Kontakt mit den Seitenflächenabschnitten
haben, gegen die sie geklemmt werden, praktisch denselben Winkel
mit dem Boden 12 der Schiene 11 bilden, wie der
Winkel, der durch die Innenfläche 21 oder
die Außenfläche 22 des
Seitenflächenabschnitts
gebildet wird, gegen den sie jeweils geklemmt werden. Wenn die Schrauben 7 angezogen
werden, wird so automatisch eine Zentrierung des Befestigungselements 8 in
Bezug auf die Schiene 11 erzielt, und die Seitenflächen 13 der
Schiene 11 können
sicher zwischen dem Seitenteil 10 und dem Befestigungselement 8 festgeklemmt
werden. Darüber
hinaus wird einem Verdrehen des Befestigungselements 8 in
Bezug auf die Schiene 11 so entgegengewirkt, dass das Tor 1 nicht
unter seinem eigenen Gewicht fallen kann. Angesichts des Abstandes
zwischen dem Schiebeteil 10 in der Schiene 11 und
der Befestigung der Augenschraube 4 am Befestigungselement 8 werden
nämlich,
durch das Gewicht des Tores, maßgebliche
Verdrehungskräfte
auf die Verbindung zwischen dem Befestigungselement 8 und
der Schiene 11 ausgeübt.
Diesbezüglich
ist das Befestigungselement 8 vorzugsweise mit mindestens zwei
Schrauben 7 am Schiebeteil 10 befestigt.
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5 zeigt
eine erste Ausführung
der Schiene 11 im Detail. Die gezeigte Schiene besteht aus
einem gefalzten (Eisen-)Streifen und wird einfach durch Falzen eines
flachen Metallstreifens entlang zweier paralleler Falzlinien erhalten.
Die Seitenflächen 13 der
Schiene strecken sich praktisch vom Boden 12 der Schiene 11 im
selben Winkel α in
Bezug zum Boden aus, wie der Winkel α, welcher durch den Abschnitt
der Seitenflächen
gebildet wird, der zwischen dem Befestigungselement 8 und
dem Schiebeteil 10 festgeklemmt ist. Als Resultat davon und
auch der Auswahl des Winkels α kann
die Schiene die auf sie ausgeübten
Verdrehungskräfte
besser aushalten, ohne während
des Vorgangs verformt zu werden. Der Winkel α liegt in diesem Fall vorzugsweise
zwischen 15 und 75° und
am besten zwischen 25 und 65°.
In der gezeigten Ausführung
beträgt
der Winkel α beispielsweise
etwa 45°.
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Um
jedes Risiko zu vermeiden, dass das Befestigungselement 8 vertikal
in Bezug zur Schiene 11 verrutscht, beispielsweise wenn
die Schrauben 7 nicht fest genug angezogen sind, sind die
abgekanteten Abschnitte 15 des Befestigungselements 8 und die
Abschnitte der Seitenflächen 13 der
Schiene 11, gegen die die erwähnten abgekanteten Abschnitte 15 geklemmt
werden, mit ineinander greifenden Oberflächenstrukturen ausgestattet,
insbesondere mit einer Rippenstruktur (siehe 5 und 6).
Als Alternative oder zusätzlich
kann eine solche Oberflächenstruktur
auf Wunsch auch auf den abgekanteten Abschnitten 15 des
Schiebeteils 10 und auf der Innenseite der Seitenflächen 13 vorgesehen
werden.
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In
der dargestellten Ausführung
ist für
jedes Scharnier eine Schiene 11 vorgesehen. Auf Wunsch kann
jedoch auch eine längere
Schiene 11 auf dem Tor vorgesehen werden, die sich beispielsweise über die
gesamte Höhe
des Tores erstreckt und zum Beispiel durch einen Abschnitt des Tores
selbst gebildet ist, sodass zwei oder mehr Scharniere daran befestigt
werden können.
Die Schiene oder Schienen können
auf dem Tor mit beispielsweise Schrauben oder Nieten befestigt werden,
sie wird/werden aber vorzugsweise so daran geschweißt, dass
eine solide, witterungsbeständige
Befestigung entsteht.
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In
der dargestellten Ausführung
sind die Schienen mit ihrem Boden 12 an der Seite des Tores befestigt.
Das hat den Vorteil, dass das Tor mit den daran befestigten Schienen
entweder als links- oder als rechtshändiges Tor verwendet werden
kann. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die Seitenflächen der Schiene
unter dem Gewicht des Tores weniger schnell schief gezogen werden
und daher aus einem leichteren Design angefertigt werden können.
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Um
Korrosion am Tor und der vorzugsweise daran angeschweißten Schiene
zu vermeiden, ist das Tor vorzugsweise verzinkt und/oder lackiert.
In der Praxis ist das Tor im Allgemeinen verzinkt und in der Folge
optional mit einem Pulverbeschichtungsverfahren behandelt. Der Vorteil
der Aufhängeeinrichtung
nach der Erfindung liegt in diesem Falle darin, dass die Unterschiede
in den Dicken der aufgebrachten Beschichtungen, so kein Problem
für die Montage
des Schiebeteils in der Schiene und für die Verschraubung des Befestigungselements
daran darstellen.
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Eine
zweite mögliche
Ausführung
der Einrichtung nach der Erfindung ist in den 7 bis 10 dargestellt.
Diese Ausführung
unterscheidet sich vor allem durch die Form der Schiene 11 von
der vorigen Ausführung.
Diese Schiene 11 besteht aus einem Teil, das aus Metall
gegossen oder geschnitten ist. Das hat den Vorteil, dass die Seitenflächen dicker
gemacht werden können,
um so die Solidität
zu verstärken.
Das Gießen
oder Schneiden der Schiene macht es ferner möglich, dass die Innenfläche 21 und die
Außenfläche 22 der
Seitenflächen 13 nicht
parallel zueinander angefertigt sind, und so einen anderen Neigungswinkel α mit dem
Boden der Schiene beschreiben können.
Dieser Boden ist ferner durch die Seite des Tores 1 oder
der Tür
gebildet, an der Schiene 11 befestigt, insbesondere angeschweißt ist.
Die längliche
Aussparung 23, die durch die freien Enden der einander
zugewendeten Seitenflächen 13 gebildet
wird, ist ferner oben und unten so geschlossen, dass das Tor, sollten
die Schrauben 7 möglicherweise
leicht gelockert sein, immer auf dem Träger hängen bleibt.
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Die
Längsränder der
Schiene 11 sind ferner mit einer Lippe 24 versehen,
die einen Anschlag für das
Befestigungselement 8 bildet, wenn das Tor zu weit geöffnet wird,
sodass ein weiteres Öffnen
durch die Scharniere verhindert wird. Diese Anschläge verhindern
in diesem Fall, dass der Befestigungsmechanismus durch die große Kraft
des sich öffnenden
Tores verzogen wird.
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11 zeigt
noch eine andere alternative Ausführung, in der das Befestigungselement 8 kein gesondertes
Element, sondern ein Teil des Scharniers selbst ist. Das Befestigungselement 8 ist
in diesem Fall ein Verbindungsstück,
mit dem das Tor in einen Stift 17 des zweiten Scharnierteils 18 eingehängt werden
kann. Diese Ausführung
ist insbesondere interessant, wenn das Tor an eine Wand oder an
einen breiteren, im Allgemeinen aus Mauerwerk bestehenden Pfosten
gehängt
werden soll. Der zweite Scharnierteil 18 ist mit einer
Platte 19 zur Befestigung an der Wand oder dem Pfosten
vorgesehen und hat längliche Öffnungen 20 für die Schrauben,
sodass eine gewisse vertikale Einstellung des Tores möglich ist.
Unter der Bedingung, dass Pfosten oder Wand selbst in vertikaler
Position sind, ist eine vertikale Verstellung in eine Richtung, insbesondere
in der Ebene des Pfostens oder der Wand, adäquat.
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Einem
Fachmann ist klar, dass der Zweck der Erfindung nicht auf die oben
beschriebenen Ausführungen
beschränkt
ist, sondern dass alle möglichen
Veränderungen
daran vorgenommen werden können,
ohne über
den Zweck der Erfindung wie bestimmt in den folgenden Patentansprüchen hinaus
zu gehen.
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So
können
beispielsweise die zwei Seitenflächen
der Schiene und die Abschnitte des Schiebeteils und des dagegen
geklemmten Befestigungselements in einem anderen Winkel α angeordnet
sein.
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Ferner
kann dasselbe Befestigungselement bestehend aus der Schiene, dem
Schiebeteil und dem Befestigungselement, das daran festgeschraubt werden
kann, auch auf dem Träger
vorgesehen sein, sodass die Höhe
des Tores durch eine Veränderung der
Höhe des
am Träger
befestigten Scharnierteils verändert
werden könnte.
Ein solcher Verstellmechanismus mit Schiene, Schiebeteil und Befestigungselement
könnte
den Verstellmechanismus auf dem Tor ersetzen, kann aber auch auf
dem Tor in Kombination mit dem oben beschriebenen Verstellmechanismus verwendet
werden, um so zusätzliche
Verstellmöglichkeiten
zu bieten.