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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Maschine zum Binden von Gruppen von palettisierten Produkten, insbesondere von palettisierten Ladungen bestehend aus gestapelten Produkten (wie zum Beispiel Packen von Flaschen oder anderen Behältern, aber nicht darauf begrenzt), die Zwischenverfahren unterliegen und von einem Betrieb zu einem anderen oder von einer Verarbeitungsstation zu einer anderen transportiert werden.
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Maschinen dieses Typs werden verwendet zum Wickeln eines Materialbandes um eine Gruppe von palettisierten Produkten, die bis auf eine gewisse Höhe gestapelt und verhältnismässig leicht im Gewicht sind, und zwar auf solche Weise, dass die Stapel während des Transports oder der normalen Handhabung in den Verarbeitungsanlagen stabilisiert sind. Typischerweise bestehen die palettisierten Ladungen aus Flaschenkästen, die Seite an Seite angeordnet und in zwei oder mehr Lagen gestapelt sind.
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Um eine Ladung dieser Art zu stabilisieren, wickelt die Bindemaschine um diese ein erstes Band aus Kunststofffolie auf einer bestimmten Höhe, um den Stapel an dem am wenigsten stabilen Teil desselben zusammenzuhalten (normalerweise der obere Teil des Stapels), welcher als erster während des Transportes auseinanderfallen würde.
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Maschinen nach dem Stand der Technik, die Bindearbeiten dieser Art ausführen, enthalten einen Portalrahmen, dessen Ständer ein Paar von Folienrollen auf einer vorgegebenen Höhe tragen. Die Folie wird durch geeignete Walzen auf solche Weise abgewickelt, dass sie quer zwischen den Ständern positioniert ist, um die palettisierte Ladung abzufangen, wenn sich die Palette auf einem Förderer unter dem Portalrahmen durch bewegt.
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Die Vorwärtsbewegung der Palette bewirkt, nachdem ihr vorderes Ende mit dem Folienband in Kontakt gekommen ist, dass die Rollen so abgewickelt werden, dass das Band um die Seiten der auf der Palette gestapelten Produkte gewickelt wird. Sobald sich die Palette über den Portalrahmen hinaus bewegt hat, wird sie angehalten, und eine im Anschluss an die Ständer montierte Einheit, enthaltend eine Versiegel- und eine Schneidvorrichtung, läuft entlang der Rückseite der palettisierten Ladung auf geeigneten Halterungen in einer Richtung parallel zu der hinteren Fläche der Ladung auf solche Weise, dass das Folienband fertig um die Ladung gewickelt wird.
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Mit anderen Worten bildet die Folie eine Schlaufe um den oberen Teil der palettisierten Produktladung und, da die verwendete Folie normalerweise eine Dehnfolie ist, hat sie eine festziehende Wirkung, wodurch die Ladung zusammen gehalten wird.
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An diesem Punkt wird der Abschnitt des Bandes, der sich auf der Rückseite der palettisierten Ladung befindet, versiegelt, und sobald dies getan ist, schneidet die Schneidvorrichtung das Band auf der Hälfte zwischen den beiden versiegelten Enden durch: dies bedeutet, dass die um die palettisierte Ladung gewundene Bandschlaufe geschlossen, versiegelt und abgeschnitten wird, während die beiden Rollen durch die Versiegelung der verbleibenden Folie zusammengehalten werden, die quer zwischen den beiden Ständern positioniert und bereit ist, die nächste palettisierte Ladung abzufangen, die sich auf dem Förderer vorwärts bewegt, und somit sichert, dass der Ablauf nicht unterbrochen wird.
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Eine zunehmend häufigere Anforderung an die Bindemaschinen ist, an der palettisierten Ladung ein zweites Folienband anzubringen, tiefer angeordnet als das erste und eine Markierung tragend, wie zum Beispiel ein Etikett, das die transportierten Produkte und deren Herstellungswerk erkennen lässt oder andere Informationen liefert.
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Um Anbringungen dieser Art möglich zu machen, wurde den Bindemaschinen wie folgt hinzugefügt:
- – ein Paar von Rollen, montiert an den Ständern des Portalrahmens und dazu bestimmt, ein zweites Band aus Kunststofffolie auf einer bestimmten Höhe im Verhältnis zu den Ständern selbst umzuwickeln, an welchem Etiketten angebracht werden können; und
- – eine zweite Versiegel- und Schneideinheit ähnlich der ersten Einheit und unabhängig von dieser, montiert dicht an der Basis des Portalrahmens und beweglich synchron mit der ersten Einheit mit Hilfe von zwei zusätzlichen Armen und dazu bestimmt, das zweite Band auf dieselbe Weise wie das erste zu versiegeln und durchzuschneiden.
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Diese Art der Lösung besteht grundlegend aus einer in der Branche bereits bekannten Maschine, verwendet zum Anbringen eines einzelnen Bandes, mit der einfachen Hinzufügung eines weiteren Paares von Folienrollen und einer zweiten, feststehenden unabhängigen Einheit, ohne jedoch deren Konstruktionsphilosophie der neuen Anforderung anzupassen.
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Dieser Typ von Struktur hat mehrere Nachteile, welche durch eine neue Lösung überwunden worden sind, vorgesehen durch dieselbe Anmelderin wie die vorliegende (s.
Italienische Patentanmeldung BO2002 A000232 ), bei welcher die beiden Versiegel- und Schneideinheiten von einer einzigen Trägereinheit getragen sind, die von dem Portalrahmen hervorsteht und sich entlang dem Querträger des Rahmens zwischen den Ruhe- und Arbeitspositionen der Einheiten verschiebt. Diese Lösung hat die Versiegel- und Schneideinheiten ausgesprochen praktisch und geeignet für jeden Typ von Produktionsanlage gemacht, in welcher der Portalrahmen verwendet wird.
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Diese Verbesserung hat zu einer weitverbreiteten und zunehmenden Verwendung von auf den Kunststoffbändern angebrachten und Informationen enthaltenden Etiketten geführt, wie Produkttyp, Bestimmungsort, Herkunft, Menge, Gewicht usw.
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Die Etiketten, die normalerweise an drei Seiten der palettisierten Ladung angeordnet sind, werden an dem Kunststoffband an einer Station angebracht, die stromabwärts der Bindemaschine angeordnet und mit unabhängigen Etikettiermitteln versehen ist.
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Diese Art der Auslegung neigt jedoch dazu, den Durchlauf der Paletten zu verlangsamen, die bereits gebunden sind, um die Etiketten anbringen zu können, und erfordern eine unabhängige, dafür vorgesehene Etikettierstation, welche die Gesamtabmessungen der Produktionsanlage vergrössert.
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Die vorliegende Erfindung hat zum Gegenstand, die oben erwähnten Nachteile zu überwinden, indem eine Maschine zum Binden von palettisierten Produkten vorgesehen wird, die eine wirklich kompakte Struktur hat und mit Einheiten zum Versiegeln und Schneiden des Kunststoffbandes und zum Anbringen alphanumerischer Zeichen ausgestattet ist, alle montiert in einer einzigen Station, die schnell und leicht reguliert werden kann und in höchst synchronisierter Weise arbeitet.
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Nach der Erfindung wird dieser Zweck erreicht durch eine Maschine zum Binden einzelner, gruppierter oder palettisierter Produkte, die wenigstens wie folgt enthält: einen Förderer zum Transportieren der Produkte, der sich in einer Zuführrichtung erstreckt; einen Rahmen, angeordnet über dem Förderer und versehen mit wenigstens zwei Folienrollen, die mit ihren Achsen vertikal ausgerichtet an den Ständern des Rahmens auf solche Weise montiert sind, dass sie ein quer im Verhältnis zu den Ständern positioniertes Folienband bilden, so dass dies die Vorderseite der Produkte abfängt, wenn diese sich vorwärts bewegen; wenigstens eine Einheit zum Versiegeln und Schneiden der Folie, getragen von dem Rahmen und beweglich zwischen einer Ruheposition, in welcher sich die Einheit dicht an den Ständern befindet, und einer Arbeitsposition, in welcher sie von den Ständern entfernt ist, so dass sie den Abschnitt des um die Produkte gewickelten Folienbandes abfängt, versiegelt und schneidet; die Maschine enthält ausserdem wenigstens eine Einheit, die in der Nähe eines Abschnittes der Abwickelbahn des Folienbandes angeordnet und dazu bestimmt ist, wenigstens einen Erkennungscode auf einem Teil des Folienbandes anzubringen, während sich das Folienband bewegt.
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Die technischen Eigenschaften der Erfindung, unter Bezugnahme auf die obigen Zwecke, sind klar in den untenstehenden Patentansprüchen beschrieben, und ihre Vorteile gehen deutlich aus der nachstehenden detaillierten Beschreibung hervor, und zwar unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen, welche eine vorgezogene Ausführung der Erfindung zeigen, vorgesehen rein als ein Beispiel und ohne den Zweckbereich des erfinderischen Konzeptes einzugrenzen, und in welchen:
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eine Seitenansicht einer Maschine nach der vorliegenden Erfindung zum Binden von Gruppen von palettisierten Produkten ist, mit einigen Teilen entfernt, um andere besser darzustellen;
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ist eine Frontansicht der Bindemaschine aus ;
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ist eine Planansicht von oben der in den oben aufgeführten Abbildungen dargestellten Bindemaschine;
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bis sind schematische Planansichten von oben, die eine Reihe von Phasen bei der Anbringung der Codes an einem Band darstellen, das in einer Maschine nach der vorliegenden Erfindung rund um die Produktgruppen angeordnet worden ist.
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Unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen, insbesondere auf die Abbildungen von bis , wird die Maschine nach der Erfindung, die in ihrer Gesamtheit mit 1 bezeichnet ist, benutzt zum Binden von einzelnen, gruppierten oder palettisierten Produkten.
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Noch spezifischer wird die Maschine beispielsweise benutzt für palettisierte Stapel 3 von Produkten, welche Zwischenverfahren unterzogen und von einem Werk zu einem anderen oder von einer Verarbeitungsstation zu einer anderen transportiert werden müssen.
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Zum Beispiel, und ohne den Zweck der Erfindung einzugrenzen, wird die Maschine zum Binden von palettisierten Ladungen benutzt, welche aus Flaschenkästen bestehen, angeordnet Seite an Seite und gestapelt in zwei oder mehreren Lagen, und welche ein Folienband benötigen, um sie oben zu stabilisieren, und ein weiteres Folienband unten, welches eine Reihe von Erkennungscodes trägt.
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Die Maschine 1 enthält einen Förderer 2, einen Rahmen 4, hier in Form eines Portals, und ein Paar von Versiegel- und Schneideinheiten 10 und 10'. Natürlich ist die Tatsache, dass sie zwei Versiegel- und Schneideinheiten 10 und 10' enthält, ein nicht begrenzendes Beispiel der Lösung nach der Erfindung.
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Noch spezifischer kann der Förderer 2 aus einem Rollenförderer oder einem Förderband bestehen, sich erstreckend in einer Zuführrichtung A und benutzt zum Tragen der Paletten, von welchen jede einen Stapel 3 der vorgenannten Produkte trägt.
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Der Rahmen 4 ist über dem Förderer 2 montiert und ist in dieser nicht begrenzenden Ausführung mit zwei Paaren 5, 6 und 16, 17 von Folienrollen versehen, jedes Paar an den Ständern 7 und 8 des Rahmens 4 auf einer unterschiedlichen Höhe von dem anderen montiert.
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Die Paare von Folienrollen 5, 6 und 16, 17 sind auf solche Weise montiert, dass sie jeweilige Folienbänder 9, 9' bilden, die quer im Verhältnis zu den Ständern 7 und 8 angeordnet sind, so dass sie die Vorderseite des Produktstapels 3 abfangen, wenn dieser sich vorwärts bewegt (s. ).
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Das obere Band 9' ist dazu bestimmt, den Stapel 3 zu stabilisieren, während das zweite Band 9 normalerweise den doppelten Zweck hat, den Stapel 3 zu stabilisieren und Informationen oder Codes C aufzuweisen, die sich auf die Produkte in dem Stapel 3 beziehen.
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Die Einheiten 10 und 10' zum Versiegeln und Schneiden der Folienbänder 9 und 9' sind im Verhältnis zu der Zuführrichtung A auf der Rückseite des Rahmens 4 montiert und sind beweglich zwischen:
- – einer Ruheposition, in welcher sich die Einheiten 10 und 10' dicht an den Ständern 7 und 8 befinden (wie in gezeigt); und
- – einer Arbeitsposition, in welcher die Einheiten 10 und 10' von den Ständern 7 und 8 entfernt sind, so dass jede einen jeweiligen Abschnitt der um den Produktstapel 3 gewickelten Folienbänder 9 und 9' abfängt, versiegelt und schneidet (wie in gezeigt), wobei andere Abschnitte der Bänder 9 und 9' quer zwischen den Ständern 7 und 8 für den nächsten Stapel 3 positioniert gelassen werden.
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Immer unter Bezugnahme auf die , werden die Versiegel- und Schneideinheiten 10 und 10' durch eine einzige Halteeinheit 22 getragen, die von dem Rahmen 4 hervorsteht und sich entlang dem Querträger 4c von letzterem in die und aus den Ruhe- und Arbeitspositionen verschiebt (wie durch die Pfeile F in den und angedeutet ist).
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Diese Struktur ist ausgiebig in der
Italienischen Patentanmeldung BO2002 A000232 derselben Anmelderin wie die der vorliegenden beschrieben und wird daher hier nicht weiter im Detail erwähnt.
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Die Rollen 5, 6 und 16, 17 sind an den Ständern 7 und 8 montiert und sind mit Walzen 23 zum Zuführen und Spannen der jeweiligen Folienbänder 9 und 9' versehen, die so abgewickelt werden, dass sie die Folienbänder entsprechend gespannt halten, wenn sie durch den Produktstapel 3 abgefangen werden.
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Jede der Rollen 5, 6 und 16, 17 hat ebenfalls einen Schlitten 24, angeschlossen an eine angetriebene Schneckenwelle 25, die das Regulieren in beiden Richtungen entlang den jeweiligen Ständern 7 und 8 ermöglicht (s. Pfeile F2): dies erlaubt das Regulieren der Position der Bänder 9, 9' an dem Stapel 3 je nach der Höhe des Stapels.
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Die Bindemaschine 1 enthält ebenfalls eine Einheit 11, montiert in der Nähe eines Abschnittes der Bahn P (gezeigt in ), entlang welcher eins der beiden Folienbänder – das mit 9 bezeichnete – abgewickelt wird und die zum Anbringen von wenigsten einem Erkennungscode C bestimmt ist, wenigstens an einem Teil des Bandes 9 selbst.
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Der Code C kann jeder Typ von Etikett oder eine andere Vorrichtung sein, enthaltend jede Kombination von alphanumerischen Zeichenfolgen, Graphiken, Symbolen oder Logos oder alle anderen alternativen Bezugssysteme, wie Strichcodes.
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Die Einheit 11 kann in der Nähe von einer der Rollen 5 und 6 montiert sein (in diesem Falle ist es das untere Paar und die Rolle ist die mit 6 bezeichnete). Die Einheit 11 ist mit einer Anzahl von Zuführrollen 12 versehen, welche die Abwickelbahn P bilden und wenigstens einen geraden, der Einheit 11 zugewandten Folienabschnitt beschreiben: auf diese Weise können die Codes C an dem Teil des Bandes 9 angebracht werden.
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Ähnlich (s. unterbrochene Linie in ) kann die Einheit 11 an dem oberen Paar der Rollen 16 und 17 montiert sein, so dass die Codes C an dem jeweiligen oberen Band 9' angebracht werden, ohne dabei den Zweckbereich des erfinderischen Konzepts zu begrenzen.
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Wie in den beiliegenden Zeichnungen gezeigt ist, ist die Einheit 11 ausserhalb des Rahmens 4 und auf einer Seite des Rahmens 4 montiert.
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Wie oben erwähnt, können die Paare von Rollen 5, 6 und 16, 17 in der Höhe in beiden Richtungen reguliert werden, und zu diesem Zweck ist die Einheit 11 mit vertikalen Antriebsmitteln 13 versehen, die es dem Band 9 und der Anbringungseinheit 11 des Codes C erlauben, vorgegebene Positionen im Verhältnis zueinander einzunehmen.
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Vorzugsweise, jedoch ohne den Zweck der Erfindung einzugrenzen, können die Antriebsmittel 13 die Einheit 11 mit dem unteren Paar von Rollen 5 und 5 synchronisieren.
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Die Antriebsmittel 13 können, rein als ein Beispiel, einen Montageträger 14 für die Einheit 11 enthalten, verbunden mit einer Schneckenwelle 15, die angetrieben oder von Hand durch einen Bediener betätigt sein kann, um die Einheit 11 synchron mit den Rollen 5 und 6 aufwärts und abwärts zu führen (s. Pfeile F11 in ).
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Was den Typ der an dem Band 9 anbringbaren Codes C betrifft, so kann die Einheit 11 aus einer herkömmlichen Etikettiereinheit 11e bestehen, versehen mit Mitteln 11m, einer Art Anbringungsstempel, die dazu bestimmt sind, wenigstens ein Etikett C an dem Folienband 9 anzubringen.
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Die Etikettiereinheit 11e kann Etiketten C aus Papier oder Kunststoff anbringen, abhängig von den Betriebsanforderungen.
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Bei einer alternativen Ausführung kann die Anbringungseinheit 11 des Codes C Mittel 11s (schematisch dargestellt in den , und ) zum Aufdrucken der Codes C direkt auf das sich abwickelnde Folienband 9 enthalten.
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Natürlich ist die Einheit 11 an ein Datenverarbeitungs- und Übertragungssystem 30 (dargestellt als Block in ) angeschlossen, um die Einheit 11 in die Lage zu versetzen, die auf das Band 9 aufzudruckenden Codes C zu empfangen. Ähnlich können Mittel 31 zum Steuern der Abwicklung des Bandes 9 und zum Aktivieren der Einheit 11 in Übereinstimmung mit den Teilen des Bandes 9 vorhanden sein, auf welche die Codes C gedruckt werden sollen: praktisch werden die Teile, an welchen die Codes C anzubringen sind, je nach der Grösse der Produktstapel 3 bestimmt, und folglich nach der Länge des abgewickelten Bandes 9, bevor die Einheit 11 aktiviert wird.
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Somit werden die an dem Band 9 anzubringenden Codes C während des Abwickeln des Bandes 9 selbst erzeugt und auf vorgegebene Teile von letzterem gedruckt (wie in gezeigt), berechnet entsprechend der Grösse des durchlaufenden Stapels 3.
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Zur leichten Lesbarkeit der Codes C, wenn der Stapel 3 in einem Lager ist oder von einer Stelle zur anderen transportiert wird, kann das Band 9 drei an ihm angebrachte Sätze von Codes C haben, positioniert auf der Vorderseite 3f, auf einer Seite 3g und auf der Rückseite 3r des Stapels 3.
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Auf der Seite 3g und auf der Rückseite 3r des Stapels 3 sind die Codes C erzeugt oder angebracht an dem vorgegebenen Teil Z' während der Zuführphase des Stapels 3 entlang dem Förderer 2, während das Band 9 auf solche Weise abgewickelt wird, dass die Vorderseite 3f des Stapels die Folienbänder 9 und 9' abfangt, die quer im Verhältnis zu den Ständern 7 und 8 positioniert sind.
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Die Phase des Erzeugens und Anbringens der Codes C an dem Band 9 wird vorzugsweise ausgeführt, während sich das Band 9 normal bewegt, oder sie kann ausgeführt werden, während das Band 9 leicht verlangsamt wird. Alternativ, und abhängig von dem Typ der verwendeten Einheit 11, kann die Einheit 11 sich mit derselben Geschwindigkeit wie das sich abwickelnde Band 9 bewegen und die Codes erzeugen und anbringen, wobei sie dem Band 9 folgt.
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Die Codes C an der Vorderseite 3f des Stapels 3 werden andererseits durch eine Phase des Erzeugens der Codes C vor der Zuführphase des Stapels 3 erhalten.
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Wie in gezeigt ist, kann der Zuführphase des Stapels 3 wie folgt vorausgehen:
- – eine Phase des Bewegens des Abschnittes R des quer im Verhältnis zu den Ständern 7 und 8 angeordneten Bandes 9 um eine Strecke, die ausreichend ist, wenigstens einen Abschnitt Z desselben an der Einheit 11 zu positionieren, welche die Codes C anbringt;
- – eine Phase des Erzeugens wenigstens der Codes C an dem Abschnitt Z der Folie 9 (s. );
- – eine Phase des weiteren Bewegens des Abschnittes R des Bandes 9 um eine Strecke, die ausreichend ist, den Abschnitt R wieder zwischen den Ständern 7 und 8 zu positionieren und mit dem Abschnitt Z mit den angebrachten Codes C in einer vorgegebenen Position anzuordnen, abhängig von der Grösse des ankommenden Stapels 3 (s. ).
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Diese Bewegungsphasen des Teiles Z des Bandes 9 zu den Ständern 7 und 8 hin und von diesen fort werden ausgeführt durch die gemeinsame Umdrehung des Paares von Folienrollen 5 und 6.
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Eine wie oben beschrieben ausgelegte Maschine erreicht daher die vorstehend erwähnten Zwecke durch das Einbauen einer Anbringungseinheit für Codes in die Struktur der Bindemaschine auf solche Weise, dass die vorher an zwei verschiedenen Betriebsstationen ausgeführten Arbeiten nun an einer einzigen Betriebsstation ausgeführt werden.
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Diese Struktur macht es möglich, die Verarbeitung der Stapel zu beschleunigen, ohne die normale Bindezeit zu beeinflussen, und mit dem Vorteil, dass an den Stapeln die diesen zugeordneten Codes gleichzeitig mit deren Binden angebracht werden.
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Der Einbau der Anbringungseinheit der Codes in die Bindemaschine vermeidet die Notwendigkeit einer Etikettierstation stromabwärts der Bindemaschine und erlaubt somit das Sparen von Zeit, Platz und Geld.
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Die beschriebene Erfindung ist offensichtlich für industrielle Anwendungen vorgesehen und kann Änderungen und Varianten unterliegen, ohne dabei von dem Zweckbereich des erfinderischen Konzeptes abzuweichen. Ausserdem können alle Details der Erfindung durch technisch gleichwertige Elemente ersetzt werden.