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DE602004009090T2 - Siegel - Google Patents

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DE602004009090T2
DE602004009090T2 DE602004009090T DE602004009090T DE602004009090T2 DE 602004009090 T2 DE602004009090 T2 DE 602004009090T2 DE 602004009090 T DE602004009090 T DE 602004009090T DE 602004009090 T DE602004009090 T DE 602004009090T DE 602004009090 T2 DE602004009090 T2 DE 602004009090T2
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DE
Germany
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shaft
head
element according
electronic circuit
formation
Prior art date
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Expired - Lifetime
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DE602004009090T
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English (en)
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Inventor
Andrew Gerald Lynn Brown
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Tenacent SA Pty Ltd
Original Assignee
Tenacent SA Pty Ltd
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Publication date
Application filed by Tenacent SA Pty Ltd filed Critical Tenacent SA Pty Ltd
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Publication of DE602004009090T2 publication Critical patent/DE602004009090T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Description

  • Diese Erfindung betrifft ein Abschlusselement.
  • Ein Verschlussmechanismus einer Tür eines bekannten Typs eines Frachtcontainers umfasst Teile, welche hindurch verlaufende Löcher begrenzen, die während des Verschließens des Mechanismus in Ausrichtung gebracht werden können, um vorzusehen, dass ein Schaft eines passenden Abschlusselements in diese eingeführt werden kann, um den Mechanismus in seiner geschlossenen Stellung zu verschließen, wobei ein solches Abschlusselement bei der Anwendung zwei Köpfe an gegenüberliegenden Enden seines Schafts aufweist, wie beispielsweise in US 6 265 973 A . Die Erfindung betrifft insbesondere ein Abschlusselement, welches verwendet werden kann, um einen solchen Verschlussmechanismus zu verschließen, wenngleich möglicherweise auch andere Anwendungen dafür gefunden werden können.
  • Gemäß einem ersten Merkmal der Erfindung ist ein Abschlusselement nach Anspruch 1 vorgesehen.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Verwendung des Abschlusselements der Erfindung ein Protokoll geführt werden kann, wobei das Abschlusselement mit Daten in Verbindung gebracht wird, welche in seinem RFID-Transmitter gespeichert sind, welche wenigstens eine Identität des Abschlusselements umfassen. Um die Integrität des Abschlusselements zu überprüfen, kann der RFID-Transmitter mittels einer kompatiblen Abfragevorrichtung abgefragt werden.
  • Der von dem ersten Teil getragene RFID-Transmitter des elektronischen Schaltkreises kann ein Transponder sein. Es kann insbesondere ein Aktivtransponder, ein echter Passivtransponder oder ein batteriegestützter Passivtransponder sein.
  • Das Abschlusselement kann so konfiguriert sein, dass im Normalzustand des von dem ersten Teil getragenen elektronischen Schaltkreises der RFID-Transmitter darauf reagiert, dass er durch eine kompatible Abfragevorrichtung abgefragt wird, indem ein RF-Signal übertragen wird, das eine gespeicherte Identität umfasst, und dass eine solche Übermittlung im Warnzustand deaktiviert wird. Alternativ kann es so konfiguriert sein, dass sowohl im Normalzustand als auch im Warnzustand des von dem ersten Teil getragenen elektronischen Schaltkreises der RFID-Transmitter darauf reagiert, dass er durch eine kompatible Abfragevorrichtung abgefragt wird, indem ein RF-Signal übertragen wird, das eine gespeicherte Identität sowie eine Anzeige des Schaltkreiszustands umfasst.
  • Das Abschlusselement kann eine Abstandsvorrichtung umfassen, um den RFID-Transmitter im Betrieb von einem externen Metallgegenstand zu beabstanden, um eine Störung seines Betriebs zu vermeiden.
  • Die Aufnahmeformation, die von dem zweiten Teil definiert ist, um den Bereich des Schafts des ersten Teils aufzunehmen, der dessen Eingreifmittel definiert, kann eine Fassungsvorrichtung sein, die eine im Allgemeinen runde, zylindrische Innenfläche begrenzt, deren Durchmesser zu dem des Schafts in dem betreffenden Bereich passt.
  • Das Abschlusselement kann einen mit dem zweiten Teil zusammenwirkenden elektronischen Schaltkreis umfassen, einschließlich eines RFID-Transmitters und von Fühlermitteln zum Erfassen einer möglichen Manipulation des zweiten Teils, wobei sich der Schaltkreis in einem Normalzustand befindet und dafür konfiguriert ist, bei Erfassen einer solchen Manipulation in einen Warnzustand zu wechseln, wobei der Statuswechsel mittels einer Abfragevorrichtung erfassbar ist, die mit dem RFID-Transmitter kompatibel ist. Der RFID-Transmitter dieses Schaltkreises kann ein Transponder sein. Er kann insbesondere ein Aktivtransponder, ein echter Passivtransponder oder ein batteriegestützter Passivtransponder sein. Das Fühlermittel des mit dem zweiten Teil zusammenwirkenden elektronischen Schaltkreises kann eine Leiterbahn aufweisen, die bezüglich des zweiten Teils derart konfiguriert ist, dass eine Beschädigung des mit dem ersten Teil in Eingriff befindlichen zweiten Teils, die zu dessen Entfernen vom ersten Teil erforderlich ist, eine Trennung der Bahn bewirkt, wobei der Schaltkreis so konfiguriert ist, dass es beim Erfassen der Unterbrechung der Bahn zu der beschriebenen Zustandsveränderung kommt. Die Leiterbahn des mit dem zweiten Teil zusammenwirkenden elektronischen Schaltkreises kann durch ein elektrisch leitendes Element definiert sein.
  • Das Fühlermittel des von dem ersten Teil getragenen elektronischen Schaltkreises kann eine primäre Leiterbahn definieren, die sich entlang der Länge des Schafts des ersten Teils in einer Konfiguration erstreckt, bei welcher ein Trennen des Schafts zwischen seinem Eingreifmittel und dem Kopf des ersten Teils auch zu einer Trennung der Bahn führt, wobei der Schaltkreis so konfiguriert ist, dass es beim Erfassen der Unterbrechung der Bahn zu der beschriebenen Zustandsveränderung kommt. Die Kombination der primären Leiterbahn und des RFID-Transmitters des von dem ersten Teil getragenen elektronischen Schaltkreises kann einen geschlossenen Kreislauf bilden, der sich entlang der Länge des Schafts des ersten Teils erstreckt. Die primäre Leiterbahn des von dem ersten Teil getragenen elektronischen Schaltkreises kann durch ein elektrisch leitendes Element definiert sein. So kann sich wenigstens ein Teil des leitenden Elements des von dem ersten Teil getragenen elektronischen Schaltkreises in dem Schaft des ersten Teils befinden. So kann der Schaft des ersten Teils wenigstens teilweise aus einem geformten, elektrisch nicht leitenden Material gebildet sein, bei welchem der Teil des leitenden Elements des von dem ersten Teil getragenen elektronischen Schaltkreises im Schaft des ersten Teils in diesem geformt ist.
  • Im Falle des von dem ersten Teil getragenen elektronischen Schaltkreises ist auch eine sekundäre Leiterbahn definiert, welche sich entlang der Länge des Schafts des ersten Teils erstreckt und welche von der primären Leiterbahn elektrisch isoliert ist, wobei der Schaltkreis so konfiguriert ist, dass er sich während des elektrischen Kontakts zwischen seinen Leiterbahnen in seinem Warnzustand befindet. Diese Anordnung kann dazu dienen, bei manchen Anwendungen des Abschlussstücks nach der Trennung des primären Leiterelements mittels einer Substanz, wie beispielsweise einem Leitharz oder einer Leitpaste, die Wiederherstellung des elektronischen Schaltkreises zu seinem Normalzustand zu bewirken. Eine solche Wiederherstellung kann auch eine Berührung zwischen den primären und den sekundären Leiterelementen bewirken, wodurch der Schaltkreis in seinem Warnzustand verbleibt. Die primäre elektrische Leiterbahn des von dem ersten Teil getragenen elektronischen Schaltkreises kann durch ein elektrisch leitendes Element definiert sein.
  • Der durch den zweiten Teil am Ende des Schafts des ersten Teils beim Eingriff der Teile beabstandet zu dem Kopf des ersten Teils gebildete Kopf kann aus einem manipulationssicheren Material gebildet sein.
  • Bei einer besonderen Ausführungsform des Abschlussstücks der Erfindung, bei welcher der durch den zweiten Teil gebildete Kopf am Ende des Schafts des ersten Teils beabstandet zu dem Kopf des ersten Teils aus einem manipulationssicheren Material gebildet ist, wenn die Teile miteinander eingreifen, umfasst das Abschlussstück einen dritten Teil und
    der dritte Teil ist aus einem manipulationssicheren Material gebildet und umfasst einen Schaft und einen Kopf an einem Ende des Schafts, wobei der Schaft Eingreifmittel an dem zu seinem Kopf beabstandeten Endbereich umfasst und wobei der Teil dort hindurch einen Durchlass zum Aufnehmen des Schafts des ersten Teils umfasst, wobei sich der Durchlass an gegenüberliegenden Enden daran in den Kopf des dritten Teils und in das Ende seines Schafts in Abstand zum Kopf öffnet;
    wobei der zweite Teil eine Aufnahmeformation für den Schaft des dritten Teils definiert und Eingreifmittel für das unlösbare Eingreifen des Endbereichs des Schafts des dritten Teils, welcher Eingreifmittel umfasst, mittels dieser Eingreifmittel umfasst, wenn dieser in seiner Aufnahmeformation aufgenommen ist; und
    die Teile sind geformt, um eine Verwendungskonfiguration des Abschlussstücks vorzusehen, bei welcher bei Eingriff des Schafts des dritten Teils mit dem zweiten Teil ein Teil des Schafts des ersten Teils in dem Durchlass durch den dritten Teil aufgenommen ist, wobei der Kopf des ersten Teils zu dem Kopf des dritten Teils benachbart ist und der Bereich des Schafts des ersten Teils, der das Eingreifmittel definiert, von dem Schaft des dritten Teils hervor ragt und aufgenommen in und unlösbar mit der Aufnahmeformation eingegriffen ist, die durch den zweiten Teil definiert ist.
  • Die Aufnahmeformation, die von dem zweiten Teil definiert ist, um den Bereich des Schafts des das Eingreifmittel definierenden dritten Teils aufzunehmen, kann eine Fassungsvorrichtung sein, die eine im Allgemeinen runde, zylindrische Innenfläche begrenzt, deren Durchmesser zu dem des Schafts in dem betreffenden Bereich passt, und die für den entsprechenden Bereich des Schafts des ersten Teils eine Fassungsvorrichtung ist, die eine im Allgemeinen runde, zylindrische Innenfläche begrenzt, deren Durchmesser zu dem des Schafts in dem betreffenden Bereich passt, koaxial zu der vorigen zylindrischen Fläche, wobei sich die letztere Fassungsvorrichtung in die erstere öffnet.
  • Bei einer weiteren besonderen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Abschlusselements, bei welcher der von dem zweiten Teil am Ende des Schafts des ersten Teils in Abstand zu dem Kopf des ersten Teils, wenn die Teile in Eingriff sind, gebildete Kopf aus einem manipulationssicheren Material gebildet ist, umfasst das Abschlusselement einen dritten und vierten Teil und
    der dritte Teil ist aus einem manipulationssicheren Material gebildet und umfasst einen Schaft und einen Kopf an einem Ende des Schafts, wobei der Schaft in seinem Endbereich in Abstand zu dem Kopf Eingreifmittel umfasst;
    der vierte Teil ist aus einem manipulationssicheren Material gebildet und definiert eine Aufnahmeformation für den Schaft des dritten Teils und umfasst Eingreifmittel zum unlösbaren Eingreifen des Endbereichs des Schafts des dritten Teils, welcher Eingreifmittel mittels seiner Eingreifmittel umfasst, wenn er in seiner Aufnahmeformation aufgenommen ist, wobei der vierte Teil bei einem solchen Eingriff einen Kopf am Ende des Schafts des dritten Teils in Abstand zu dem Kopf des dritten Teils bildet;
    wenn der dritte Teil in Eingriff mit dem vierten Teil ist, definiert die Kombination der zwei Teile einen manipulationssicheren Abschlusselementkörper, umfassend die zwei Köpfe der jeweiligen Teile und den Schaft des sie verbindenden dritten Teils, wobei der Abschlusselementkörper hindurch verläuft, wobei insbesondere auch durch den Schaft ein Durchlass zum Aufnehmen des Schafts des ersten Teils verläuft, wobei sich der Durchlass zu gegenüberliegenden Enden daran in den jeweiligen Köpfen des Abschlusselementkörpers öffnet; und
    wobei die Teile geformt sind, um eine Verwendungskonfiguration des Abschlusselements vorzusehen, bei welcher bei Eingriff des dritten Teils in den vierten Teil zum Bilden eines manipulationssicheren Abschlusselementkörpers ein Teil des Schafts des ersten Teils in dem in dem Abschlusselementkörper vorgesehenen Durchlass aufgenommen ist und der erste Teil mit dem zweiten Teil in Eingriff ist, wobei sich der Kopf des ersten Teils und der durch den zweiten Teil gebildete Kopf an gegenüberliegenden Seiten des Abschlusselementkörpers befinden.
  • Die Aufnahmeformation, die von dem vierten Teil definiert wird, um den Bereich des Schafts des dritten Teils aufzunehmen, der dessen Eingreifmittel definiert, kann eine Fassungsvorrichtung sein, die eine im Allgemeinen runde, zylindrische Innenfläche begrenzt, deren Durchmesser zu dem des Schafts in dem betreffenden Bereich passt.
  • Allgemein kann bei allen Ausführungsformen des Abschlusselements der Erfindung jede der genannten Leiterbahnen durch eine in geeigneter Weise angebrachte, elektrisch leitende Tinte gebildet werden. Die genannten Leiterelemente können insbesondere eine Mikrofaser sein.
  • Im Allgemeinen kann bei allen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Abschlusselements das Erfassungsmittel des von dem ersten Teil getragenen elektronischen Schaltkreises alternativ oder zusätzlich auch einen weiteren Typ von Erfassungsmittel zum Erfassen jeglicher Art von Verformung umfassen, die eine Manipulation des Schaftes des ersten Teils anzeigt, beispielsweise einen Dehnungsmesser, ein piezoelektrisches Element oder dergleichen. So gilt das, was oben mit Bezug zu einem Abschlusselement, bei welchem der von dem ersten Teil getragene elektronische Schaltkreis ein elektrisch leitendes Element umfasst, mutatis mutandi für ein Abschlusselement, welches einen anderen Mitteltyp zum Erfassen einer Verformung aufweist, welche eine Manipulation anzeigt. Das Gleiche gilt für einen von einem anderen Teil getragenen elektronischen Schaltkreis, wo dieser vorgesehen ist.
  • Man geht davon aus, dass das erfindungsgemäße Abschlusselement meistens verwendet wird, um die Verschlussmechanismen von Frachtcontainern abzuschließen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass ein solches Abschlusselement in ähnlicher Weise für andere Abschlusszwecke verwendet werden kann.
  • Die Erfindung wird nachfolgend beispielhaft mit Bezug zu und wie in den beiliegenden Schaubildern erläutert beschrieben. Für die Zeichnungen gilt:
  • 1 zeigt schematisch im Längsschnitt eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Abschlusselements in einer montierten Konfiguration;
  • 2 zeigt schematisch im Längsschnitt Teile, aus denen das Abschlusselement in 1 montiert wurde;
  • 3 zeigt schematisch im Längsschnitt eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Abschlusselements in einer montierten Konfiguration;
  • 4 zeigt schematisch im Längsschnitt Teile, aus denen das Abschlusselement in 3 montiert wurde;
  • 5 zeigt schematisch im Längsschnitt eine dritte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Abschlusselements in einer montierten Konfiguration;
  • 6 zeigt schematisch im Längsschnitt Teile, aus denen das Abschlusselement in 5 montiert wurde;
  • 7 zeigt schematisch im Längsschnitt eine vierte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Abschlusselements in einer montierten Konfiguration;
  • 8 zeigt schematisch im Längsschnitt Teile, aus denen das Abschlusselement in 7 montiert wurde;
  • 9 zeigt schematisch einen der Teile aus 8 in Richtung der Pfeile IX-IX in 8;
  • 10 zeigt schematisch die Teile aus 9 in Richtung der Pfeile X-X in 9; und
  • 11 zeigt schematisch den Teil aus 9 in Richtung der Pfeile XI-XI in 10.
  • In 1 wird eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Abschlusselements im Allgemeinen durch das Bezugszeichen 10 bezeichnet. Das Abschlusselement 10 umfasst einen ersten Teil 12 und einen zweiten Teil 14.
  • Mit Bezug insbesondere zu 2 umfasst der erste Teil 12 einen im Allgemeinen runden zylindrischen Schaft 18 und einen Kopf 20 an einem Ende des Schaftes. Der Schaft 18 und der Kopf 20 sind integral aus einem spritzgegossenen Kunststoffmaterial gebildet. Der Schaft 18 definiert ein sich verjüngendes vorderes Ende 22 in Abstand zu dem Kopf 20. Ein Umfangsschlitz 26 ist in dem Schaft 18 in einem Endbereich davon einschließlich des Endes 22 definiert. Als solches definiert der Schaft 18 Eingreifmittel in der Form einer Umfangsschulterformation 28 auf der Seite des Schlitzes 26 in der Nähe des Endes 22. Der Zweck der Schulterformation 28 wird in der restlichen Beschreibung deutlich.
  • Der zweite Teil 14 ist ebenfalls aus einem spritzgegossenen Kunststoffmaterial gebildet und definiert eine runde, zylindrische Außenfläche 30. Der Teil 14 definiert eine Aufnahmeformation in Form einer Fassungsformation 32 zum Aufnehmen des Endbereichs des Schafts 18 einschließlich der Schulterformation 28. Die Fassungsformation 32 definiert einer runde, zylindrische Innenfläche 34, die zu derjenigen des Schafts 18 passt, um einen engen Sitz des Schafts in der Fassungsformation vorzusehen. Die Fassungsformation 32 nimmt in einem Umfangsschlitz 36, der um den Schaft herum definiert ist, Eingreifmittel in der Form eines Greifrings 38 zum Eingreifen der Schulterformation 28 des Schafts 18 auf. Die eingegriffene Konfiguration ist in 1 gezeigt und bei dieser Konfiguration bildet der zweite Teil 14 am Ende des Schafts 18 mit Abstand zu dem Kopf 20 einen Kopf.
  • Mit Bezug weiterhin insbesondere zu 2 trägt der erste Teil 12 einen elektronischen Schaltkreis 40, umfassend einen Radiofrequenz-Identifizierungs (RFID)-Transmitter 42, ein primäres elektrisch leitendes Element 44, das eine U-Form aufweist, bei welcher sich die Schenkel über die Länge des Schafts 18 und durch den den Schlitz 26 definierenden Schaftbereich erstrecken, sowie ein sekundäres leitendes Element 46, welches sich ebenfalls über die Länge des Schafts 18 erstreckt. Der Transmitter 42 ist insbesondere ein batteriegestützter Passivtransponder. Der Schaltkreis 40 ist in dem Teil 12 geformt, wobei der Transmitter 42 in dem Kopf 20 zu finden ist. Offensichtlich definiert die Kombination des primären leitenden Elements 44 und des RFID-Transmitters eine geschlossene Schleife, welche sich über die Länge des Schafts 18 erstreckt.
  • Bei einer alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Abschlusselements (nicht gezeigt) kann der RFID-Transmitter 42 einem weiteren Typ angehören und beispielsweise ein Aktivtransponder oder ein echter Passivtransponder sein.
  • Der Schaltkreis 40 ist in einem normalen Zustand gezeigt, in welchem sein RFID-Transmitter 42 auf eine Energetisierung durch eine externe Abfragevorrichtung (nicht gezeigt) mit der Übertragung eines RF-Signals reagiert, was eine Identität des in dem Transmitter gespeicherten Abschlusselements 10 beinhaltet. Sollte das Element 44 abgetrennt werden, so wechselt der Zustand des Schaltkreises 40 in einen Warnzustand, in welchem die Übertragung eines Signals durch den Transmitter 42 deaktiviert wird. So dient bei der Verwendung des Abschlusselements 10 in 1 das leitende Element 44 als Erfassungsmittel für die Erfassung einer Trennung des Schafts 18 und für den Wechsel des Zustands des Schaltkreises 40 von seinem normalen Zustand in einen Warnzustand als Reaktion darauf.
  • Bei einer nicht gezeigten alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Abschlusselements kann ein elektronischer Schaltkreis, welcher dem oben beschriebenen ähnlich ist, so konfiguriert sein, dass sowohl in seinem normalen Zustand als auch im Warnzustand der RFID-Transmitter auf die Abfragung durch eine kompatible Abfragevorrichtung reagiert, indem er ein RF-Signal überträgt, welches eine darin gespeicherte Identität umfasst, sowie durch die Anzeige des Zustands des Schaltkreises. Erforderlich ist nur, dass der Zustand des Schaltkreises in einer Weise verändert wird, die durch eine externe Abfragevorrichtung erfasst werden kann. Der Schaltkreis 40 ist dazu konfiguriert, sich in seinem Warnzustand zu befinden, wenn ein direkter elektrischer Kontakt zwischen seinen leitenden Elementen besteht. Sollte also der Schaft 18 und entsprechend das leitende Element 44 während der Verwendung des Abschlusselements 10 (siehe 1) getrennt werden, so bewirkt der Versuch, das leitende Element 44 mittels einer Substanz, wie beispielsweise einem Leitharz oder einer Leitpaste zu „reparieren", wahrscheinlich einen elektrischen Kontakt zwischen den Elementen 44 und auch 46, wodurch der Schaltkreis 40 in seinen Warnzustand versetzt wird.
  • Der zweite Teil 14 umfasst einen hinein geformten elektronischen Schaltkreis 48. Er umfasst einen RFID-Transmitter 50, der dem RFID-Transmitter 42 ähnlich ist, sowie ein damit verbundenes elektrisch leitendes Element 52 zum Bilden einer geschlossenen Schleife (teilweise gezeigt). Der Schaltkreis 48 ist in einem Normalzustand gezeigt, in welchem sein RFID-Transmitter 50 auf die Energetisierung durch eine externe Abfragevorrichtung (nicht gezeigt) durch Übermitteln eines RF-Signals reagiert, welches eine in dem Transmitter gespeicherte Identität des Abschlusselements 10 (siehe 1) umfasst. Sollte das Element 52 abgetrennt werden, wechselt der Zustand des Schaltkreises 48 in einen Warnzustand. In diesem Zustand ist die Übertragung eines Signals durch den Transmitter 50 deaktiviert. Ein Teil des Elements 52 definiert einen Ring 54 um die Fassungsformation 32 herum. Es wird angestrebt, dass eine Beschädigung des zweiten Teils 14, wenn dieser in Eingriff mit dem ersten Teil 12 ist, was für seine Entfernung von dem ersten Teil notwendig ist, ein Abtrennen des Elements 54 erfordert. Der Schaltkreis 48 befindet sich dann in seinem Warnzustand.
  • Um so die Integrität des Abschlusselements 10 in 1 mittels einer kompatiblen Abfragevorrichtung zu überprüfen, werden sowohl der RFID-Transmitter 42 als auch der RFID-Transmitter 50 abgefragt, und nur wenn beide reagieren, gilt die Integrität des Abschlusselements als bestätigt. Ein Vorteil der Existenz zweier elektronischer Schaltkreise besteht darin, dass, wenn einer von ihnen aufgrund einer Beschädigung des Abschlusselements 10 in seinen Warnzustand versetzt, d.h. deaktiviert, wird, der andere weiterhin abgefragt werden kann, um seine Identität zu bestimmen, um das Abschlusselement zu identifizieren.
  • Alle Teile des Abschlusselements 10 sind Opferteile. Das Abschlusselement 10 kann verwendet werden, um einen Verschlussmechanismus bei einer Anwendung abzuschließen, bei der die mechanische Stärke des Abschlusselements keine Voraussetzung ist. Es dient nur dazu anzuzeigen, ob das Abschlusselement manipuliert wurde oder nicht. Anderer Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Abschlusselements sehen auch einen mechanischen Widerstand gegen Manipulation vor. Solche Ausführungsformen werden nachfolgend beschrieben.
  • In 3 wird eine zweite Ausführungsform des Abschlusselements gemäß der Erfindung im Allgemeinen durch das Bezugszeichen 56 bezeichnet. Das Abschlusselement 56 umfasst einen ersten Teil 58, einen zweiten Teil 76 und einen dritten Teil 62.
  • Mit Bezug insbesondere zu 4 ist der erste Teil 58 mit Teil 12 in 2 identisch. Wenn identische Merkmale bezeichnet werden, werden diese mit denselben Bezugszeichen bezeichnet wie zuvor und eine Beschreibung dieser Merkmale ist in der oben erfolgten Beschreibung der 1 und 2 zu finden.
  • Der dritte Teil 62 umfasst einen Schaft 64 und einen Kopf 66 an einem Ende des Schafts, integral gebildet aus einem korrosionsgeschützten und manipulationssicheren Material in der Form von Aluminium. Der Schaft 64 definiert ein sich verjüngendendes Ende 68 in Abstand zu dem Kopf 66. In einem Endbereich des Schafts 64 einschließlich des Endes 68 wird ein Umfangsschlitz 70 und eine Umfangsschulterformation 72 auf der Seite des Schlitzes 70 in Abstand zu dem Kopf 66 definiert. Die Schulterformation 72 definiert ein Eingreifmittel für den Schaft 64, wie nachfolgend beschrieben wird. Der Teil 62 begrenzt in sich einen Durchlass 74, welcher sich an gegenüberliegenden Enden daran in den Kopf 66 und das Ende 68 des Schafts 64 öffnet. Der Durchmesser des Durchlasses 74 passt zu dem Außendurchmesser des Schafts 18 des Teils 58, sodass der Schaft 18 passend in dem Durchlass 74 aufgenommen werden kann.
  • Der zweite Teil 76 ist aus Aluminium gebildet und ist ein Teil eines Teils 60, der auch eine Außenhülle 78 für den Teil 76 umfasst. Die Hülle 78 ist aus einem festen, aber spröden Kunststoffmaterial gebildet, welches bei der Manipulation beschädigt werden kann und als solches als Manipulationsanzeigemittel für den Teil 60 dient. Der Teil 62 umfasst eine Hülle 80, welche aus demselben Material gebildet ist und demselben Zweck dient.
  • Der Teil 76 des Teils 60 definiert darin eine Aufnahmeformation in Form einer Fassungsformation 82 zum Aufnehmen des Bereichs des Schafts 64 des Teils 62 einschließlich der Schulterformation 72. Die Fassungsformation 82 definiert eine runde, zylindrische Innenfläche 84 mit einem Durchmesser, der zu dem Außendurchmesser des Schafts 64 passt, um einen engen Sitz des Schafts in der Fassungsformation 82 vorzusehen. Die Fassungsformation 82 definiert rundherum einen Umfangsschlitz 86, in welchem ein Greifring 88 aufgenommen ist. Der Greifring 88 dient als ein Greifmittel für das unlösbare Eingreifen der Schulterformation 72 des Schafts 64 des Teils 62, wenn sich der Endbereich des Schafts einschließlich der Schulterformation innerhalb der Fassungsformation 82 befindet. Der Eingriff des Endbereichs des Schafts 64 mit dem Teil 76 erfolgt allein durch Zwingen des Endbereichs in die Fassungsformation 82, wobei das vordere, sich verjüngenden Ende 68 des Schafts 64 den Greifring 88 öffnet und sich der Greifring 88 nachfolgend teilweise in den Schlitz 70 legt. Bei dieser Konfiguration, in 3 dargestellt, sind die Teile 62 und 60 unlösbar in Eingriff mit dem Teil 76, welcher einen Kopf für den Schaft 64 an seinem von dem Kopf 66 entfernten Ende bildet.
  • Die Hülle 78 des Teils 60 umfasst einen hinein geformten elektronischen Schaltkreis 90. Der Schaltkreis 90 ähnelt dem Schaltkreis 48 des Teils 14 in 2 und wird daher hier nicht im Detail beschrieben. Es ist ausreichend zu sagen, dass eine Beschädigung des Teils 60, welche für seine Entfernung von dem Teil 62 erforderlich ist, wenn die Teile im Eingriff sind, zu einem Wechsel des Schaltkreises 90 zu seinem Warnzustand führen würde.
  • Der Teil 76 des Teils 60 definiert darin ebenso eine Aufnahmeformation in der Form einer Fassungsformation 92 zum Aufnehmen des Bereichs des Teils 58 einschließlich der Schulterformation 28. Die Fassungsformation 92 definiert eine zylindrische Innenfläche 94, die zu dem Außendurchmesser des Schafts 18 des Teils 58 passt, um einen engen Sitz des Schafts in der Fassungsformation vorzusehen. Die Flächen 84 und 94 der Fassungsformationen 82 beziehungsweise 92 sind koaxial und die letztgenannte Fassungsformation öffnet sich in die erstere. Die Fassungsformation 92 definiert rundherum einer Umfangsschlitzformation 96, in welcher ein Greifring 98 aufgenommen ist.
  • Mit allgemeinem Bezug zu den 3 und 4 werden für die Montage des Abschlusselements 56 zunächst die Teile 62 und 60 in geeigneter Weise ausgerichtet und der Endbereich des Schafts 64 des Teils 62 in Abstand zu dem Kopf 66 linear in der Fassungsformation 82 angeordnet bis die Schulterformation 72 in Eingriff mit dem Greifring 88 ist. Der Teil 58 ist dann in geeigneter Weise mit der Kombination der Teile 60 und 62 ausgerichtet und der Schaft 18 des Teils 58 ist in den Durchlass 74, welcher durch den Teil 62 führt, eingeführt. Der Schaft 18 wird dann linear entlang des Durchlasses 74 verlagert bis die Schulterformation 28 in Eingriff mit dem Greifring 98 ist. In dieser Konfiguration ist ein Teil des Schafts 18 in dem Durchlass 74 aufgenommen und ein von dem Schaft 64 weg ragender Teil davon ist in der Fassungsformation 92 aufgenommen. Der Kopf 20 des Teils 58 befindet sich neben dem Kopf 66 des Teils 62. Bevor das Abschlusselement 56 wie oben beschrieben montiert wird, wird der Schaft 64 des Teils 62 durch in Teilen definierte Löcher eines Schließmechanismus einer Tür eines Frachtcontainers eingeführt und, nachdem das Abschlusselement montiert worden ist, wird der Schließmechanismus verschlossen und mittels des Abschlusselements 56 gesichert.
  • Alle Teile des Abschlusselements 56 (siehe 3) sind Opferteile.
  • In 5 ist eine dritte Ausführungsform eines Abschlusselements gemäß der Erfindung im Allgemeinen mit dem Bezugszeichen 100 bezeichnet. Dieses Abschlusselement 100 umfasst einen ersten Teil und einen zweiten Teil, die jeweils mit dem ersten Teil 12 und dem zweiten Teil 14 des Abschlusselements 10 in 1 identisch sind. Als solche werden diese Teile wiederum durch dasselbe Bezugszeichen bezeichnet wie zuvor. Gleiche Merkmale werden, falls bezeichnet, auch wiederum mit denselben Bezugszeichen bezeichnet wie zuvor und eine Beschreibung dieser Merkmale ist in der oben erfolgten Beschreibung der 1 und 2 zu finden.
  • Das Abschlusselement 100 umfasst auch einen dritten Teil 102, umfassend einen Schaft und einen Kopf, identisch mit dem Schaft 64 und dem Kopf 66 des Teils 62 in 4. Gleiche Merkmale werden, falls bezeichnet, wiederum mit denselben Bezugszeichen bezeichnet wie zuvor, und eine Beschreibung dieser Merkmale ist in der oben erfolgten Beschreibung der 4 zu finden. Das Abschlusselement 100 umfasst auch einen vierten Teil 104, der aus Aluminium gebildet ist.
  • Mit Bezug insbesondere zu 6 definiert der Teil 104 darin eine Aufnahmeformation 106, die eine runde, zylindrische Innenfläche 108 definiert, welche zu dem Außendurchmesser des Schafts 64 passt, um einen engen Sitz des Endbereichs des Schafts 64 einschließlich der Schulterformation 72 in der Aufnahmeformation 106 vorzusehen. Die Aufnahmeformation 106 definiert rundherum einen Umfangsschlitz 110, in welchem ein Eingreifmittel in der Form eines Greifrings 112 aufgenommen ist. Wenn der Schaft 64 des Teils 102 mit dem Teil 104 in Eingriff ist, wird die Schulterformation 72 durch den Greifring 112 eingegriffen. Diese Konfiguration ist in 5 gezeigt.
  • Bei der in 5 gezeigten Konfiguration bildet die Kombination der Teile 102 und 104 einen manipulationssicheren Abschlusselementkörper 114, umfassend den Schaft 64, den Kopf 66 an einem Ende des Schafts 64 und einen durch den Teil 104 am Ende des Schafts 64 in Abstand zu dem Kopf 66 gebildeten Kopf. Der Abschlusselementkörper 114 definiert einen hindurch verlaufenden Durchlass 116, der sich an gegenüberliegenden Seiten daran in den Kopf 66 und den Teil 104 öffnet. Auch ist bei der hier gezeigten Konfiguration der Schaft 18 des Teils 12 in den Durchlass 116 eingeführt, sodass ein Teil davon in dem Durchlass aufgenommen ist und ein Endbereich einschließlich der Schulterformation 28 (siehe 6) des Schafts 18 ist in der Fassungsformation 32 (siehe 6) des Teils 14 aufgenommen. Der Kopf 20 und der durch den Teil 14 gebildete Kopf liegen an dem Abschlusselementkörper 114 an gegenüberliegenden Seiten daran an.
  • Alle Teile des Abschlusselements 100 sind Opferteile. So kann das Abschlusselement 100 verwendet werden, um einen Verschlussmechanismus eines Frachtcontainers zu verschließen und abzuschließen.
  • In 7 ist eine vierte Ausführungsform eines Abschlusselements gemäß der Erfindung im Allgemeinen mit dem Bezugszeichen 118 bezeichnet. Dieses Abschlusselement 118 weist einige Merkmale auf, die entsprechenden Merkmalen des Abschlusselements 10 in 1 entsprechen. Gleiche Merkmale werden, falls bezeichnet, auch wiederum sowohl in 7 als auch in 8 mit denselben Bezugszeichen bezeichnet wie zuvor und eine Beschreibung dieser Merkmale ist in der oben erfolgten Beschreibung der 1 und 2 zu finden.
  • Mit Bezug insbesondere zu 8 umfasst das Abschlusselement 118 in 7 einen ersten Teil 120 einschließlich einiger Merkmale, die entsprechenden Merkmalen des Teils 12 des Abschlusselements 10 in 1 entsprechen. Das Abschlusselement 118 umfasst auch einen dritten Teil und einen vierten Teil, die mit den dritten und vierten Teilen 102 und 104 in 6 identisch sind und wiederum mit denselben Bezugszeichen bezeichnet werden wie zuvor. Es umfasst ferner einen zweiten Teil 14, der dem zweiten Teil 14 in 2 ähnlich ist. Allgemeine Beschreibungen dieser Teile sind also in den relevanten Abschnitten der oben erfolgten Beschreibung zu finden.
  • Mit Bezug insbesondere zu 8 definiert der Teil 120 einen Kopf 122, der dem Kopf 20 des Teils 12 in 2 entspricht. Der Kopf 122 definiert darin einen Raum 123 zum Aufnehmen des Teils 104 und eine Umfangslippe 124 zum Eingreifen des Teils 104.
  • Mit Bezug insbesondere zu den 8 und 9 umfasst der Teil 120 eine Abstandsformation, umfassend zwei Wände (siehe 9), welche sich von dem Kopf 122 in entgegengesetzten Richtungen erstrecken, und eine quer verlaufende Endwand 128 am äußeren Ende jeder Wand 126. Ziel der Abstandsformation ist es, den RFID-Transmitter 42 (siehe 8) betriebsmäßig von jeglicher Metallfläche fernzuhalten, um eine Interferenz mit seinem Betrieb zu verhindern. Die Abstandsformation kann RF-reflektive Elemente umfassen, um ein durch den RFID-Transmitter übertragenes Signal zu verbessern, um ein „Lesen" der in dem Signal integrierten Daten über eine Entfernung zu erleichtern. Offensichtlich können in jedem der in den Zeichnungen dargestellten Zeichnungen ähnliche Abstandsformationen vorgesehen sein, um jeden der anderen dargestellten RFID- Transmitter betriebsmäßig von jeglicher Metallfläche fernzuhalten, um eine Interferenz mit seinem Betrieb zu verhindern.
  • Alle Teile des Abschlusselements 118 (siehe 7) sind Opferteile.
  • Bei einer nicht gezeigten alternativen Ausführungsform des Abschlusselements der Erfindung kann ein weiterer geeigneter Typ eines Eingreifmittels einen der oben genannten Greifringe ersetzen.
  • Bei einer nicht gezeigten alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Abschlusselements kann jeder oben als aus Aluminium gebildet beschriebene Teil aus einem anderen Typ eines manipulationssicheren Materials gebildet sein, beispielsweise aus Edelstahl. Ein solches Material kann insbesondere ein korrosionsbeständiges Material sein.
  • Bei einer weiteren nicht gezeigten alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Abschlusselements kann das Erfassungsmittel einen weiteren Typ eines Mittels zum Erfassen einer Verformung des Schafts des ersten Teils des Abschlusselements sein, beispielsweise ein Dehnungsmesser, ein piezoelektrisches Element oder dergleichen. So gilt das, was oben mit Bezug zu einem Abschlusselement, umfassend ein elektrisch leitendes Element, gesagt ist, mutatis mutandi für ein Abschlusselement, welches einen anderen Mitteltyp zum Erfassen einer Verformung aufweist.
  • Es wird davon ausgegangen, dass das Abschlusselement der Erfindung vorwiegend zum Verschließen von Frachtcontainern verwendet wird. Unter Verwendung von passenden Abfragevorrichtungen, die an strategischen Positionen entlang einer Transportroute eines mit einem erfindungsgemäßen Abschlusselement verschlossenen Container angeordnet sind, kann die Integrität des Abschlusselements überwacht werden. Reagiert das Abschlusselement nicht auf die Energetisierung durch eine Abfragevorrichtung durch Übertragen eines RFID-Signals, so kann ein den Container transportierendes Fahrzeug durch eine zuständige Behörde angehalten werden, um den Grund des Versagens zu bestimmen.

Claims (22)

  1. Abschlusselement (10, 56, 100, 118), umfassend einen ersten Teil (12, 58, 120), umfassend einen Schaft (18) und einen Kopf (20, 122) an einem Ende des Schafts (18), wobei der Schaft (18) an seinem von dem Kopf (20) beabstandeten Endbereich ein Eingreifmittel (28) umfasst; einen von dem ersten Teil (12) getragenen elektronischen Schaltkreis (40), der einen Radiofrequenz-Identifizierungs (RFID)-Transmitter (42) und ein Fühlermittel (44) zum Erfassen einer Trennung des Schafts (18) vom ersten Teil (12) aufweist, wobei sich der Schaltkreis (40) in einem Normalzustand befindet und dafür konfiguriert ist, bei Erfassen einer Trennung des Schafts (18) von dem ersten Teil (12) in einen Warnzustand zu wechseln, wobei der Statuswechsel mittels einer Abfragevorrichtung erfassbar ist, die mit dem RFID-Transmitter (42) kompatibel ist; einen zweiten Teil (14, 76), der eine Aufnahmeformation (32, 92) für den Schaft (18) des ersten Teils (12) begrenzt und ein Eingreifmittel (38, 98) umfasst, um den Endbereich des ein Eingreifmittel (28) umfassenden Schafts (18) des ersten Teils (12) mittels dieses Eingreifmittels (28) unlösbar einzugreifen, wenn die Aufnahme in die Aufnahmeformation (32) erfolgt, wobei bei diesem Eingriff der zweite Teil (14) einen Kopf am Ende des Schafts (18) des ersten Teils (12) beabstandet zu dem Kopf (20) des ersten Teils (12) bildet; und einen dritten, aus einem manipulationssicheren Material gebildeten Teil (62, 102), der einen Schaft (64) und einen Kopf (66) an einem Ende des Schafts (64) umfasst, wobei der Schaft (64) an seinem von dem Kopf (66) beabstandeten Endbereich ein Eingreifmittel (72) umfasst, und der Teil dort hindurch einen Durchlass (74) zum Aufnehmen des Schafts (18) des ersten Teils (12) umfasst, wobei sich der Durchlass (74) an gegenüber liegenden Enden daran an dem Kopf (66) des dritten Teils (62) und an dem Ende (68) des Schafts (64) vom Kopf (66) beabstandet öffnet; und einen aus einem manipulationssicheren Material gebildeten Teil (76, 104), der eine Aufnahmeformation (82, 106) für den Schaft (64) des dritten Teils (62) begrenzt und ein Eingreifmittel (88, 112) umfasst, um bei Aufnahme in die Aufnahmeformation (82) in den Endbereich des Schafts (64) des ein Eingreifmittel (72) umfassenden dritten Teils (62) über dieses Eingreifmittel (72) unlösbar einzugreifen, wobei der Teil (76), der die Aufnahmeformation (82) für den Schaft (64) des dritten Teils (62) bildet, bei einem solchen Eingriff am Ende des Schafts (64) des dritten Teils (62) zu dem Kopf (66) des dritten Teils (62) beabstandet einen Kopf bildet, wobei die Teile (58, 76, 62) geformt sind, um bei der Verwendung eine Konfiguration des Abschlusselements (56) zu bilden, bei welcher beim Eingriff des dritten Teils (62) mit dem Teil (76), der die Aufnahmeformation (82) für den Schaft (64) des dritten Teils (62) bildet, ein Teil des Schafts (18) des ersten Teils (12) in dem durch den Schaft (64) des dritten Teils (62) definierten Durchlass (74) aufgenommen ist und der Bereich des Schafts (18) des ersten Teils (12), der dessen Eingreifmittel (28) definiert, von dem dritten Teil (62) hervorsteht und in der für ihn von dem zweiten Teil (76) definierten Aufnahmeformation (92) aufgenommen und unlösbar eingegriffen ist.
  2. Abschlusselement nach Anspruch 1, bei welchem der RFID-Transmitter (42) ein Transponder ist.
  3. Abschlusselement nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, bei welchem im Normalzustand des von dem ersten Teil getragenen elektronischen Schaltkreises, dessen RFID-Transmitter auf die Abfrage durch eine kompatible Abfragevorrichtung mit der Übertragung eines RF-Signals reagiert, welches eine darin gespeicherte Identität aufweist, und wobei eine solche Übertragung im Warnzustand blockiert ist.
  4. Abschlusselement nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, bei welchem sowohl im Normal- als auch im Warnzustand des von dem ersten Teil getragenen elektronischen Schaltkreises, dessen RFID-Transmitter auf die Abfrage durch eine kompatible Abfragevorrichtung mit der Übertragung eines RF-Signals reagiert, welches eine darin gespeicherte Identität sowie eine Anzeige des Zustands des Schaltkreises aufweist.
  5. Abschlusselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welches eine Abstandsvorrichtung (126, 128) umfasst, um den RFID-Transmitter im Betrieb von einem externen Metallgegenstand zu beabstanden, um eine Störung seines Betriebs zu vermeiden.
  6. Abschlusselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welchem die Aufnahmeformation (92), die von dem zweiten Teil (76) definiert ist, um den Bereich des Schafts (18) des ersten Teils (58) aufzunehmen, der dessen Eingreifmittel (28) definiert, eine Fassungsvorrichtung ist, die eine im Allgemeinen runde zylindrische innere Fläche begrenzt, deren Durchmesser zu dem des Schafts (18) in dem betreffenden Bereich passt.
  7. Abschlusselement nach einem der vorangehenden Ansprüche, welches einen mit dem zweiten Teil (76) zusammenwirkenden elektronischen Schaltkreis (48) umfasst, einschließlich eines RFID-Transmitters (50) und Fühlermitteln (52) zum Erfassen einer möglichen Manipulation des zweiten Teils (76), wobei sich der Schaltkreis (48) in einem Normalzustand befindet und dafür konfiguriert ist, bei Erfassen einer solchen Manipulation in einen Warnzustand zu wechseln, wobei der Statuswechsel mittels einer Abfragevorrichtung erfassbar ist, die mit dem RFID-Transmitter (50) kompatibel ist.
  8. Abschlusselement nach Anspruch 7, bei welchem der RFID-Transmitter (50) des dem zweiten Teil (76) zugeordneten elektronischen Schaltkreises (48) ein Transponder ist.
  9. Abschlusselement nach Anspruch 7 oder Anspruch 8, bei welchem das Fühlermittel (52) des dem zweiten Teil (76) zugeordneten elektronischen Schaltkreises (48) eine Leiterbahn aufweist, die bezüglich des zweiten Teils (76) derart konfiguriert ist, dass eine Beschädigung des mit dem ersten Teil (58) in Eingriff befindlichen zweiten Teils, die zu dessen Entfernen vom ersten Teil (58) erforderlich ist, eine Trennung der Bahn bewirkt, wobei der Schaltkreis (48) so konfiguriert ist, dass es beim Erfassen der Unterbrechung der Bahn zu der beschriebenen Zustandsveränderung kommt.
  10. Abschlusselement nach Anspruch 9, bei welchem die Leiterbahn des dem zweiten Teil zugeordneten elektronischen Schaltkreises durch ein elektrisch leitendes Element (52) definiert ist.
  11. Abschlusselement nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei welchem das Fühlermittel (44) des von dem ersten Teil (12) getragenen elektronischen Schaltkreises (40) eine primäre Leiterbahn definiert, die sich entlang der Länge des Schafts (18) des ersten Teils (12) in einer Konfiguration erstreckt, bei welcher ein Trennen des Schafts (18) zwischen seinem Eingreifmittel (28) und dem Kopf (20) des ersten Teils (12) auch zu einer Trennung der Bahn führt, wobei der Schaltkreis (40) so konfiguriert ist, dass es beim Erfassen der Unterbrechung der Bahn zu der beschriebenen Zustandsveränderung kommt.
  12. Abschlusselement nach Anspruch 11, bei welchem die Kombination der primären Leiterbahn und des RFID-Transmitters (42) des von dem ersten Teil (12) getragenen elektronischen Schaltkreises (40) einen geschlossenen Kreislauf bildet, der sich entlang der Länge des Schafts (18) des ersten Teils (12) erstreckt.
  13. Abschlusselement nach Anspruch 11 oder Anspruch 12, bei welchem die primäre Leiterbahn des von dem ersten Teil (12) getragenen elektronischen Schaltkreises (40) durch ein elektrisch leitendes Element (44) definiert ist.
  14. Abschlusselement nach Anspruch 13, bei welchem sich wenigstens ein Teil des leitenden Elements (44) des von dem ersten Teil (12) getragenen elektronischen Schaltkreises (40) in dem Schaft (18) des ersten Teils (12) befindet.
  15. Abschlusselement nach Anspruch 14, bei welchem der Schaft (18) des ersten Teils (12) wenigstens teilweise aus einem geformten, elektrisch nicht leitenden Material gebildet ist und bei welchem der Teil des leitenden Elements (44) des von dem ersten Teil getragenen elektronischen Schaltkreises (40) im Schaft (18) des ersten Teils (12) in diesen geformt ist.
  16. Abschlusselement nach einem der Ansprüche 11 bis 15, bei welchem der von dem ersten Teil (12) getragene elektronische Schaltkreis (40) auch eine sekundäre Leiterbahn definiert, welche sich entlang der Länge des Schafts (18) des ersten Teils (12) erstreckt und welche von der primären Leiterbahn elektrisch isoliert ist, wobei der Schaltkreis (40) so konfiguriert ist, dass er sich während des elektrischen Kontakts zwischen seinen Leiterbahnen in seinem Warnzustand befindet.
  17. Abschlusselement nach Anspruch 16, bei welchem die sekundäre Leiterbahn des von dem ersten Teil (12) getragenen elektronischen Schaltkreises (40) durch ein elektrisch leitendes Element (46) definiert ist.
  18. Abschlusselement nach einem der vorangehenden Ansprüche, bei welchem der durch den zweiten Teil (76) am Ende des Schafts (18) des ersten Teils (58) beim Eingriff der Teile beabstandet zu dem Kopf (20) des ersten Teils (58) gebildete Kopf aus einem manipulationssicheren Material gebildet ist.
  19. Abschlusselement (56) nach Anspruch 18, bei welchem der zweite Teil (76) der Teil ist, der die Aufnahmeformation (82) des Schafts (64) des dritten Teils (62) definiert; und die Teile (58, 76, 62) dazu geformt sind, eine Verwendungskonfiguration des Abschlusselements vorzusehen, bei welcher unter Eingriff des Schafts (64) des dritten Teils (62) mit dem zweiten Teil (76) ein Teil des Schafts (18) des ersten Teils (58) in dem Durchlass (74) aufgenommen ist, der durch den dritten Teil (62) verläuft, bei welcher sich der Kopf (20) des ersten Teils (58) benachbart zu dem Kopf (66) des dritten Teils (62) befindet und bei welcher der Bereich des Schafts (18) des ersten Teils (58), der sein Eingreifmittel (28) definiert, von dem Schaft (64) des dritten Teils (62) hervorsteht und in der für ihn von dem zweiten Teil (76) definierten Aufnahmeformation (92) aufgenommen und unlösbar eingegriffen ist.
  20. Abschlusselement nach Anspruch 19, bei welchem die Aufnahmeformation (82), die von dem zweiten Teil (76) definiert wird, um den Bereich des Schafts (64) des dritten Teils (62) aufzunehmen, der dessen Eingreifmittel (72) definiert, eine Fassungsvorrichtung (82) ist, die eine im Allgemeinen runde zylindrische innere Fläche begrenzt, deren Durchmesser zu dem des Schafts (64) in dem betreffenden Bereich passt, und diejenige für den entsprechenden Bereich des Schafts (18) des ersten Teils (58) eine Fassungsvorrichtung (92) ist, die eine im Allgemeinen runde zylindrische innere Fläche begrenzt, deren Durchmesser zu dem des Schafts (18) in dem betreffenden Bereich passt, koaxial zu der vorigen zylindrischen Fläche, wobei sich die letztere Fassungsvorrichtung (92) in die erstere (82) öffnet.
  21. Abschlusselement (100, 118) nach einem der Ansprüche 1 bis 17, bei welchem der Teil, der die Aufnahmeformation (106) für den Schaft (64) des dritten Teils (102) definiert, ein vierter Teil (104) ist; bei Eingriff des dritten Teils (102) in den vierten Teil (104) die Kombination der beiden Teile (102, 104) einen manipulationssicheren Abschlusselementkörper (114) bildet, umfassend den Kopf (66) des dritten Teils (102), den von dem vierten Teil (104) gebildeten Kopf und den Schaft (64) des dritten Teils (102) als ihre Verbindung, wobei der Abschlusselementkörper (114) dort hindurch, insbesondere auch durch seinen Schaft (64), einen Durchlass (74, 116) zum Aufnehmen des Schafts (18) des ersten Teils (12) vorsieht, wobei sich der Durchlass (116) zu gegenüberliegenden Enden daran an dem Kopf (66) des dritten Teils (102) und dem an dem vierten Teil (104) gebildeten Kopf öffnet; und die Teile (12, 14, 102, 104) geformt sind, um eine Verwendungskonfiguration des Abschlusselements vorzusehen, bei welcher bei Eingriff des dritten Teils (102) in den vierten Teil (104) zum Bilden eines manipulationssicheren Abschlusselementkörpers (114) ein Teil des Schafts (18) des ersten Teils (12) in dem in dem Abschlusselementkörper (114) vorgesehenen Durchlass (116) aufgenommen ist und der erste Teil (12) mit dem zweiten Teil (14) in Eingriff ist, wobei sich der Kopf (20) des ersten Teils (12) und der durch den zweiten Teil (14) gebildete Kopf an gegenüber liegenden Seiten des Abschlusselementkörpers (114) befinden.
  22. Abschlusselement nach Anspruch 21, bei welchem die Aufnahmeformation (106), die von dem vierten Teil (104) definiert wird, um den Bereich des Schafts (64) des dritten Teils (62) aufzunehmen, der dessen Eingreifmittel (72) definiert, eine Fassungsvorrichtung ist, die eine im Allgemeinen runde zylindrische innere Fläche begrenzt, deren Durchmesser zu dem des Schafts (64) in dem betreffenden Bereich passt.
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