-
Diese
Erfindung betrifft ein Abschlusselement.
-
Ein
Verschlussmechanismus einer Tür
eines bekannten Typs eines Frachtcontainers umfasst Teile, welche
hindurch verlaufende Löcher
begrenzen, die während
des Verschließens
des Mechanismus in Ausrichtung gebracht werden können, um vorzusehen, dass ein
Schaft eines passenden Abschlusselements in diese eingeführt werden
kann, um den Mechanismus in seiner geschlossenen Stellung zu verschließen, wobei
ein solches Abschlusselement bei der Anwendung zwei Köpfe an gegenüberliegenden Enden
seines Schafts aufweist, wie beispielsweise in
US 6 265 973 A . Die Erfindung
betrifft insbesondere ein Abschlusselement, welches verwendet werden kann,
um einen solchen Verschlussmechanismus zu verschließen, wenngleich
möglicherweise
auch andere Anwendungen dafür
gefunden werden können.
-
Gemäß einem
ersten Merkmal der Erfindung ist ein Abschlusselement nach Anspruch
1 vorgesehen.
-
Es
wird darauf hingewiesen, dass bei der Verwendung des Abschlusselements
der Erfindung ein Protokoll geführt
werden kann, wobei das Abschlusselement mit Daten in Verbindung
gebracht wird, welche in seinem RFID-Transmitter gespeichert sind,
welche wenigstens eine Identität
des Abschlusselements umfassen. Um die Integrität des Abschlusselements zu überprüfen, kann
der RFID-Transmitter mittels einer kompatiblen Abfragevorrichtung
abgefragt werden.
-
Der
von dem ersten Teil getragene RFID-Transmitter des elektronischen
Schaltkreises kann ein Transponder sein. Es kann insbesondere ein
Aktivtransponder, ein echter Passivtransponder oder ein batteriegestützter Passivtransponder
sein.
-
Das
Abschlusselement kann so konfiguriert sein, dass im Normalzustand
des von dem ersten Teil getragenen elektronischen Schaltkreises
der RFID-Transmitter darauf reagiert, dass er durch eine kompatible
Abfragevorrichtung abgefragt wird, indem ein RF-Signal übertragen
wird, das eine gespeicherte Identität umfasst, und dass eine solche Übermittlung im
Warnzustand deaktiviert wird. Alternativ kann es so konfiguriert
sein, dass sowohl im Normalzustand als auch im Warnzustand des von
dem ersten Teil getragenen elektronischen Schaltkreises der RFID-Transmitter
darauf reagiert, dass er durch eine kompatible Abfragevorrichtung
abgefragt wird, indem ein RF-Signal übertragen wird, das eine gespeicherte Identität sowie
eine Anzeige des Schaltkreiszustands umfasst.
-
Das
Abschlusselement kann eine Abstandsvorrichtung umfassen, um den
RFID-Transmitter
im Betrieb von einem externen Metallgegenstand zu beabstanden, um
eine Störung
seines Betriebs zu vermeiden.
-
Die
Aufnahmeformation, die von dem zweiten Teil definiert ist, um den
Bereich des Schafts des ersten Teils aufzunehmen, der dessen Eingreifmittel definiert,
kann eine Fassungsvorrichtung sein, die eine im Allgemeinen runde,
zylindrische Innenfläche begrenzt,
deren Durchmesser zu dem des Schafts in dem betreffenden Bereich
passt.
-
Das
Abschlusselement kann einen mit dem zweiten Teil zusammenwirkenden
elektronischen Schaltkreis umfassen, einschließlich eines RFID-Transmitters
und von Fühlermitteln
zum Erfassen einer möglichen
Manipulation des zweiten Teils, wobei sich der Schaltkreis in einem
Normalzustand befindet und dafür
konfiguriert ist, bei Erfassen einer solchen Manipulation in einen
Warnzustand zu wechseln, wobei der Statuswechsel mittels einer Abfragevorrichtung
erfassbar ist, die mit dem RFID-Transmitter
kompatibel ist. Der RFID-Transmitter dieses Schaltkreises kann ein
Transponder sein. Er kann insbesondere ein Aktivtransponder, ein
echter Passivtransponder oder ein batteriegestützter Passivtransponder sein.
Das Fühlermittel
des mit dem zweiten Teil zusammenwirkenden elektronischen Schaltkreises
kann eine Leiterbahn aufweisen, die bezüglich des zweiten Teils derart
konfiguriert ist, dass eine Beschädigung des mit dem ersten Teil
in Eingriff befindlichen zweiten Teils, die zu dessen Entfernen
vom ersten Teil erforderlich ist, eine Trennung der Bahn bewirkt,
wobei der Schaltkreis so konfiguriert ist, dass es beim Erfassen
der Unterbrechung der Bahn zu der beschriebenen Zustandsveränderung
kommt. Die Leiterbahn des mit dem zweiten Teil zusammenwirkenden
elektronischen Schaltkreises kann durch ein elektrisch leitendes
Element definiert sein.
-
Das
Fühlermittel
des von dem ersten Teil getragenen elektronischen Schaltkreises
kann eine primäre
Leiterbahn definieren, die sich entlang der Länge des Schafts des ersten
Teils in einer Konfiguration erstreckt, bei welcher ein Trennen
des Schafts zwischen seinem Eingreifmittel und dem Kopf des ersten Teils
auch zu einer Trennung der Bahn führt, wobei der Schaltkreis
so konfiguriert ist, dass es beim Erfassen der Unterbrechung der
Bahn zu der beschriebenen Zustandsveränderung kommt. Die Kombination
der primären
Leiterbahn und des RFID-Transmitters des von dem ersten Teil getragenen
elektronischen Schaltkreises kann einen geschlossenen Kreislauf
bilden, der sich entlang der Länge
des Schafts des ersten Teils erstreckt. Die primäre Leiterbahn des von dem ersten
Teil getragenen elektronischen Schaltkreises kann durch ein elektrisch
leitendes Element definiert sein. So kann sich wenigstens ein Teil
des leitenden Elements des von dem ersten Teil getragenen elektronischen
Schaltkreises in dem Schaft des ersten Teils befinden. So kann der
Schaft des ersten Teils wenigstens teilweise aus einem geformten,
elektrisch nicht leitenden Material gebildet sein, bei welchem der
Teil des leitenden Elements des von dem ersten Teil getragenen elektronischen Schaltkreises
im Schaft des ersten Teils in diesem geformt ist.
-
Im
Falle des von dem ersten Teil getragenen elektronischen Schaltkreises
ist auch eine sekundäre Leiterbahn
definiert, welche sich entlang der Länge des Schafts des ersten
Teils erstreckt und welche von der primären Leiterbahn elektrisch isoliert
ist, wobei der Schaltkreis so konfiguriert ist, dass er sich während des
elektrischen Kontakts zwischen seinen Leiterbahnen in seinem Warnzustand
befindet. Diese Anordnung kann dazu dienen, bei manchen Anwendungen
des Abschlussstücks
nach der Trennung des primären
Leiterelements mittels einer Substanz, wie beispielsweise einem
Leitharz oder einer Leitpaste, die Wiederherstellung des elektronischen
Schaltkreises zu seinem Normalzustand zu bewirken. Eine solche Wiederherstellung
kann auch eine Berührung zwischen
den primären
und den sekundären
Leiterelementen bewirken, wodurch der Schaltkreis in seinem Warnzustand
verbleibt. Die primäre
elektrische Leiterbahn des von dem ersten Teil getragenen elektronischen
Schaltkreises kann durch ein elektrisch leitendes Element definiert
sein.
-
Der
durch den zweiten Teil am Ende des Schafts des ersten Teils beim
Eingriff der Teile beabstandet zu dem Kopf des ersten Teils gebildete
Kopf kann aus einem manipulationssicheren Material gebildet sein.
-
Bei
einer besonderen Ausführungsform
des Abschlussstücks
der Erfindung, bei welcher der durch den zweiten Teil gebildete
Kopf am Ende des Schafts des ersten Teils beabstandet zu dem Kopf des
ersten Teils aus einem manipulationssicheren Material gebildet ist,
wenn die Teile miteinander eingreifen, umfasst das Abschlussstück einen
dritten Teil und
der dritte Teil ist aus einem manipulationssicheren Material
gebildet und umfasst einen Schaft und einen Kopf an einem Ende des
Schafts, wobei der Schaft Eingreifmittel an dem zu seinem Kopf beabstandeten Endbereich
umfasst und wobei der Teil dort hindurch einen Durchlass zum Aufnehmen
des Schafts des ersten Teils umfasst, wobei sich der Durchlass an
gegenüberliegenden
Enden daran in den Kopf des dritten Teils und in das Ende seines
Schafts in Abstand zum Kopf öffnet;
wobei
der zweite Teil eine Aufnahmeformation für den Schaft des dritten Teils
definiert und Eingreifmittel für
das unlösbare
Eingreifen des Endbereichs des Schafts des dritten Teils, welcher
Eingreifmittel umfasst, mittels dieser Eingreifmittel umfasst, wenn
dieser in seiner Aufnahmeformation aufgenommen ist; und
die
Teile sind geformt, um eine Verwendungskonfiguration des Abschlussstücks vorzusehen,
bei welcher bei Eingriff des Schafts des dritten Teils mit dem zweiten
Teil ein Teil des Schafts des ersten Teils in dem Durchlass durch
den dritten Teil aufgenommen ist, wobei der Kopf des ersten Teils
zu dem Kopf des dritten Teils benachbart ist und der Bereich des
Schafts des ersten Teils, der das Eingreifmittel definiert, von dem
Schaft des dritten Teils hervor ragt und aufgenommen in und unlösbar mit
der Aufnahmeformation eingegriffen ist, die durch den zweiten Teil
definiert ist.
-
Die
Aufnahmeformation, die von dem zweiten Teil definiert ist, um den
Bereich des Schafts des das Eingreifmittel definierenden dritten
Teils aufzunehmen, kann eine Fassungsvorrichtung sein, die eine
im Allgemeinen runde, zylindrische Innenfläche begrenzt, deren Durchmesser
zu dem des Schafts in dem betreffenden Bereich passt, und die für den entsprechenden
Bereich des Schafts des ersten Teils eine Fassungsvorrichtung ist,
die eine im Allgemeinen runde, zylindrische Innenfläche begrenzt,
deren Durchmesser zu dem des Schafts in dem betreffenden Bereich
passt, koaxial zu der vorigen zylindrischen Fläche, wobei sich die letztere
Fassungsvorrichtung in die erstere öffnet.
-
Bei
einer weiteren besonderen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Abschlusselements, bei
welcher der von dem zweiten Teil am Ende des Schafts des ersten
Teils in Abstand zu dem Kopf des ersten Teils, wenn die Teile in
Eingriff sind, gebildete Kopf aus einem manipulationssicheren Material
gebildet ist, umfasst das Abschlusselement einen dritten und vierten
Teil und
der dritte Teil ist aus einem manipulationssicheren Material
gebildet und umfasst einen Schaft und einen Kopf an einem Ende des
Schafts, wobei der Schaft in seinem Endbereich in Abstand zu dem
Kopf Eingreifmittel umfasst;
der vierte Teil ist aus einem
manipulationssicheren Material gebildet und definiert eine Aufnahmeformation
für den
Schaft des dritten Teils und umfasst Eingreifmittel zum unlösbaren Eingreifen
des Endbereichs des Schafts des dritten Teils, welcher Eingreifmittel
mittels seiner Eingreifmittel umfasst, wenn er in seiner Aufnahmeformation
aufgenommen ist, wobei der vierte Teil bei einem solchen Eingriff
einen Kopf am Ende des Schafts des dritten Teils in Abstand zu dem
Kopf des dritten Teils bildet;
wenn der dritte Teil in Eingriff
mit dem vierten Teil ist, definiert die Kombination der zwei Teile
einen manipulationssicheren Abschlusselementkörper, umfassend die zwei Köpfe der
jeweiligen Teile und den Schaft des sie verbindenden dritten Teils,
wobei der Abschlusselementkörper
hindurch verläuft,
wobei insbesondere auch durch den Schaft ein Durchlass zum Aufnehmen
des Schafts des ersten Teils verläuft, wobei sich der Durchlass
zu gegenüberliegenden
Enden daran in den jeweiligen Köpfen
des Abschlusselementkörpers öffnet; und
wobei
die Teile geformt sind, um eine Verwendungskonfiguration des Abschlusselements
vorzusehen, bei welcher bei Eingriff des dritten Teils in den vierten Teil
zum Bilden eines manipulationssicheren Abschlusselementkörpers ein
Teil des Schafts des ersten Teils in dem in dem Abschlusselementkörper vorgesehenen
Durchlass aufgenommen ist und der erste Teil mit dem zweiten Teil
in Eingriff ist, wobei sich der Kopf des ersten Teils und der durch
den zweiten Teil gebildete Kopf an gegenüberliegenden Seiten des Abschlusselementkörpers befinden.
-
Die
Aufnahmeformation, die von dem vierten Teil definiert wird, um den
Bereich des Schafts des dritten Teils aufzunehmen, der dessen Eingreifmittel definiert,
kann eine Fassungsvorrichtung sein, die eine im Allgemeinen runde,
zylindrische Innenfläche begrenzt,
deren Durchmesser zu dem des Schafts in dem betreffenden Bereich
passt.
-
Allgemein
kann bei allen Ausführungsformen des
Abschlusselements der Erfindung jede der genannten Leiterbahnen
durch eine in geeigneter Weise angebrachte, elektrisch leitende
Tinte gebildet werden. Die genannten Leiterelemente können insbesondere
eine Mikrofaser sein.
-
Im
Allgemeinen kann bei allen Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Abschlusselements das
Erfassungsmittel des von dem ersten Teil getragenen elektronischen
Schaltkreises alternativ oder zusätzlich auch einen weiteren
Typ von Erfassungsmittel zum Erfassen jeglicher Art von Verformung
umfassen, die eine Manipulation des Schaftes des ersten Teils anzeigt,
beispielsweise einen Dehnungsmesser, ein piezoelektrisches Element
oder dergleichen. So gilt das, was oben mit Bezug zu einem Abschlusselement,
bei welchem der von dem ersten Teil getragene elektronische Schaltkreis
ein elektrisch leitendes Element umfasst, mutatis mutandi für ein Abschlusselement,
welches einen anderen Mitteltyp zum Erfassen einer Verformung aufweist,
welche eine Manipulation anzeigt. Das Gleiche gilt für einen von
einem anderen Teil getragenen elektronischen Schaltkreis, wo dieser
vorgesehen ist.
-
Man
geht davon aus, dass das erfindungsgemäße Abschlusselement meistens
verwendet wird, um die Verschlussmechanismen von Frachtcontainern
abzuschließen.
Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass ein solches Abschlusselement
in ähnlicher Weise
für andere
Abschlusszwecke verwendet werden kann.
-
Die
Erfindung wird nachfolgend beispielhaft mit Bezug zu und wie in
den beiliegenden Schaubildern erläutert beschrieben. Für die Zeichnungen
gilt:
-
1 zeigt
schematisch im Längsschnitt eine
erste Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Abschlusselements
in einer montierten Konfiguration;
-
2 zeigt
schematisch im Längsschnitt
Teile, aus denen das Abschlusselement in 1 montiert
wurde;
-
3 zeigt
schematisch im Längsschnitt eine
zweite Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Abschlusselements
in einer montierten Konfiguration;
-
4 zeigt
schematisch im Längsschnitt
Teile, aus denen das Abschlusselement in 3 montiert
wurde;
-
5 zeigt
schematisch im Längsschnitt eine
dritte Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Abschlusselements
in einer montierten Konfiguration;
-
6 zeigt
schematisch im Längsschnitt
Teile, aus denen das Abschlusselement in 5 montiert
wurde;
-
7 zeigt
schematisch im Längsschnitt eine
vierte Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Abschlusselements
in einer montierten Konfiguration;
-
8 zeigt
schematisch im Längsschnitt
Teile, aus denen das Abschlusselement in 7 montiert
wurde;
-
9 zeigt
schematisch einen der Teile aus 8 in Richtung
der Pfeile IX-IX in 8;
-
10 zeigt
schematisch die Teile aus 9 in Richtung
der Pfeile X-X in 9; und
-
11 zeigt
schematisch den Teil aus 9 in Richtung der Pfeile XI-XI
in 10.
-
In 1 wird
eine erste Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Abschlusselements
im Allgemeinen durch das Bezugszeichen 10 bezeichnet. Das
Abschlusselement 10 umfasst einen ersten Teil 12 und
einen zweiten Teil 14.
-
Mit
Bezug insbesondere zu 2 umfasst der erste Teil 12 einen
im Allgemeinen runden zylindrischen Schaft 18 und einen
Kopf 20 an einem Ende des Schaftes. Der Schaft 18 und
der Kopf 20 sind integral aus einem spritzgegossenen Kunststoffmaterial
gebildet. Der Schaft 18 definiert ein sich verjüngendes
vorderes Ende 22 in Abstand zu dem Kopf 20. Ein
Umfangsschlitz 26 ist in dem Schaft 18 in einem Endbereich
davon einschließlich
des Endes 22 definiert. Als solches definiert der Schaft 18 Eingreifmittel in
der Form einer Umfangsschulterformation 28 auf der Seite
des Schlitzes 26 in der Nähe des Endes 22. Der
Zweck der Schulterformation 28 wird in der restlichen Beschreibung
deutlich.
-
Der
zweite Teil 14 ist ebenfalls aus einem spritzgegossenen
Kunststoffmaterial gebildet und definiert eine runde, zylindrische
Außenfläche 30. Der
Teil 14 definiert eine Aufnahmeformation in Form einer
Fassungsformation 32 zum Aufnehmen des Endbereichs des
Schafts 18 einschließlich
der Schulterformation 28. Die Fassungsformation 32 definiert einer
runde, zylindrische Innenfläche 34,
die zu derjenigen des Schafts 18 passt, um einen engen
Sitz des Schafts in der Fassungsformation vorzusehen. Die Fassungsformation 32 nimmt
in einem Umfangsschlitz 36, der um den Schaft herum definiert
ist, Eingreifmittel in der Form eines Greifrings 38 zum
Eingreifen der Schulterformation 28 des Schafts 18 auf. Die
eingegriffene Konfiguration ist in 1 gezeigt und
bei dieser Konfiguration bildet der zweite Teil 14 am Ende
des Schafts 18 mit Abstand zu dem Kopf 20 einen
Kopf.
-
Mit
Bezug weiterhin insbesondere zu 2 trägt der erste
Teil 12 einen elektronischen Schaltkreis 40, umfassend
einen Radiofrequenz-Identifizierungs (RFID)-Transmitter 42,
ein primäres
elektrisch leitendes Element 44, das eine U-Form aufweist, bei welcher
sich die Schenkel über
die Länge
des Schafts 18 und durch den den Schlitz 26 definierenden
Schaftbereich erstrecken, sowie ein sekundäres leitendes Element 46,
welches sich ebenfalls über
die Länge
des Schafts 18 erstreckt. Der Transmitter 42 ist
insbesondere ein batteriegestützter
Passivtransponder. Der Schaltkreis 40 ist in dem Teil 12 geformt, wobei
der Transmitter 42 in dem Kopf 20 zu finden ist. Offensichtlich
definiert die Kombination des primären leitenden Elements 44 und
des RFID-Transmitters eine geschlossene Schleife, welche sich über die Länge des
Schafts 18 erstreckt.
-
Bei
einer alternativen Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Abschlusselements
(nicht gezeigt) kann der RFID-Transmitter 42 einem weiteren Typ
angehören
und beispielsweise ein Aktivtransponder oder ein echter Passivtransponder
sein.
-
Der
Schaltkreis 40 ist in einem normalen Zustand gezeigt, in
welchem sein RFID-Transmitter 42 auf
eine Energetisierung durch eine externe Abfragevorrichtung (nicht
gezeigt) mit der Übertragung
eines RF-Signals reagiert, was eine Identität des in dem Transmitter gespeicherten
Abschlusselements 10 beinhaltet. Sollte das Element 44 abgetrennt
werden, so wechselt der Zustand des Schaltkreises 40 in
einen Warnzustand, in welchem die Übertragung eines Signals durch
den Transmitter 42 deaktiviert wird. So dient bei der Verwendung
des Abschlusselements 10 in 1 das leitende
Element 44 als Erfassungsmittel für die Erfassung einer Trennung
des Schafts 18 und für
den Wechsel des Zustands des Schaltkreises 40 von seinem
normalen Zustand in einen Warnzustand als Reaktion darauf.
-
Bei
einer nicht gezeigten alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Abschlusselements
kann ein elektronischer Schaltkreis, welcher dem oben beschriebenen ähnlich ist,
so konfiguriert sein, dass sowohl in seinem normalen Zustand als auch
im Warnzustand der RFID-Transmitter auf die Abfragung durch eine
kompatible Abfragevorrichtung reagiert, indem er ein RF-Signal überträgt, welches eine
darin gespeicherte Identität
umfasst, sowie durch die Anzeige des Zustands des Schaltkreises. Erforderlich
ist nur, dass der Zustand des Schaltkreises in einer Weise verändert wird,
die durch eine externe Abfragevorrichtung erfasst werden kann. Der Schaltkreis 40 ist
dazu konfiguriert, sich in seinem Warnzustand zu befinden, wenn
ein direkter elektrischer Kontakt zwischen seinen leitenden Elementen besteht.
Sollte also der Schaft 18 und entsprechend das leitende
Element 44 während
der Verwendung des Abschlusselements 10 (siehe 1)
getrennt werden, so bewirkt der Versuch, das leitende Element 44 mittels
einer Substanz, wie beispielsweise einem Leitharz oder einer Leitpaste
zu „reparieren", wahrscheinlich
einen elektrischen Kontakt zwischen den Elementen 44 und
auch 46, wodurch der Schaltkreis 40 in seinen
Warnzustand versetzt wird.
-
Der
zweite Teil 14 umfasst einen hinein geformten elektronischen
Schaltkreis 48. Er umfasst einen RFID-Transmitter 50,
der dem RFID-Transmitter 42 ähnlich ist, sowie ein damit
verbundenes elektrisch leitendes Element 52 zum Bilden
einer geschlossenen Schleife (teilweise gezeigt). Der Schaltkreis 48 ist
in einem Normalzustand gezeigt, in welchem sein RFID-Transmitter 50 auf
die Energetisierung durch eine externe Abfragevorrichtung (nicht gezeigt)
durch Übermitteln
eines RF-Signals reagiert, welches eine in dem Transmitter gespeicherte
Identität
des Abschlusselements 10 (siehe 1) umfasst. Sollte
das Element 52 abgetrennt werden, wechselt der Zustand
des Schaltkreises 48 in einen Warnzustand. In diesem Zustand
ist die Übertragung
eines Signals durch den Transmitter 50 deaktiviert. Ein
Teil des Elements 52 definiert einen Ring 54 um
die Fassungsformation 32 herum. Es wird angestrebt, dass eine
Beschädigung
des zweiten Teils 14, wenn dieser in Eingriff mit dem ersten
Teil 12 ist, was für
seine Entfernung von dem ersten Teil notwendig ist, ein Abtrennen
des Elements 54 erfordert. Der Schaltkreis 48 befindet
sich dann in seinem Warnzustand.
-
Um
so die Integrität
des Abschlusselements 10 in 1 mittels
einer kompatiblen Abfragevorrichtung zu überprüfen, werden sowohl der RFID-Transmitter 42 als
auch der RFID-Transmitter 50 abgefragt, und nur wenn beide
reagieren, gilt die Integrität des
Abschlusselements als bestätigt.
Ein Vorteil der Existenz zweier elektronischer Schaltkreise besteht darin,
dass, wenn einer von ihnen aufgrund einer Beschädigung des Abschlusselements 10 in
seinen Warnzustand versetzt, d.h. deaktiviert, wird, der andere
weiterhin abgefragt werden kann, um seine Identität zu bestimmen,
um das Abschlusselement zu identifizieren.
-
Alle
Teile des Abschlusselements 10 sind Opferteile. Das Abschlusselement 10 kann
verwendet werden, um einen Verschlussmechanismus bei einer Anwendung
abzuschließen,
bei der die mechanische Stärke
des Abschlusselements keine Voraussetzung ist. Es dient nur dazu
anzuzeigen, ob das Abschlusselement manipuliert wurde oder nicht.
Anderer Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Abschlusselements
sehen auch einen mechanischen Widerstand gegen Manipulation vor.
Solche Ausführungsformen
werden nachfolgend beschrieben.
-
In 3 wird
eine zweite Ausführungsform des
Abschlusselements gemäß der Erfindung
im Allgemeinen durch das Bezugszeichen 56 bezeichnet. Das
Abschlusselement 56 umfasst einen ersten Teil 58,
einen zweiten Teil 76 und einen dritten Teil 62.
-
Mit
Bezug insbesondere zu 4 ist der erste Teil 58 mit
Teil 12 in 2 identisch. Wenn identische
Merkmale bezeichnet werden, werden diese mit denselben Bezugszeichen
bezeichnet wie zuvor und eine Beschreibung dieser Merkmale ist in
der oben erfolgten Beschreibung der 1 und 2 zu
finden.
-
Der
dritte Teil 62 umfasst einen Schaft 64 und einen
Kopf 66 an einem Ende des Schafts, integral gebildet aus
einem korrosionsgeschützten
und manipulationssicheren Material in der Form von Aluminium. Der
Schaft 64 definiert ein sich verjüngendendes Ende 68 in
Abstand zu dem Kopf 66. In einem Endbereich des Schafts 64 einschließlich des Endes 68 wird
ein Umfangsschlitz 70 und eine Umfangsschulterformation 72 auf
der Seite des Schlitzes 70 in Abstand zu dem Kopf 66 definiert.
Die Schulterformation 72 definiert ein Eingreifmittel für den Schaft 64,
wie nachfolgend beschrieben wird. Der Teil 62 begrenzt
in sich einen Durchlass 74, welcher sich an gegenüberliegenden
Enden daran in den Kopf 66 und das Ende 68 des
Schafts 64 öffnet.
Der Durchmesser des Durchlasses 74 passt zu dem Außendurchmesser
des Schafts 18 des Teils 58, sodass der Schaft 18 passend
in dem Durchlass 74 aufgenommen werden kann.
-
Der
zweite Teil 76 ist aus Aluminium gebildet und ist ein Teil
eines Teils 60, der auch eine Außenhülle 78 für den Teil 76 umfasst.
Die Hülle 78 ist
aus einem festen, aber spröden
Kunststoffmaterial gebildet, welches bei der Manipulation beschädigt werden kann
und als solches als Manipulationsanzeigemittel für den Teil 60 dient.
Der Teil 62 umfasst eine Hülle 80, welche aus
demselben Material gebildet ist und demselben Zweck dient.
-
Der
Teil 76 des Teils 60 definiert darin eine Aufnahmeformation
in Form einer Fassungsformation 82 zum Aufnehmen des Bereichs
des Schafts 64 des Teils 62 einschließlich der
Schulterformation 72. Die Fassungsformation 82 definiert
eine runde, zylindrische Innenfläche 84 mit
einem Durchmesser, der zu dem Außendurchmesser des Schafts 64 passt, um
einen engen Sitz des Schafts in der Fassungsformation 82 vorzusehen.
Die Fassungsformation 82 definiert rundherum einen Umfangsschlitz 86,
in welchem ein Greifring 88 aufgenommen ist. Der Greifring 88 dient
als ein Greifmittel für
das unlösbare
Eingreifen der Schulterformation 72 des Schafts 64 des Teils 62,
wenn sich der Endbereich des Schafts einschließlich der Schulterformation
innerhalb der Fassungsformation 82 befindet. Der Eingriff
des Endbereichs des Schafts 64 mit dem Teil 76 erfolgt
allein durch Zwingen des Endbereichs in die Fassungsformation 82,
wobei das vordere, sich verjüngenden Ende 68 des
Schafts 64 den Greifring 88 öffnet und sich der Greifring 88 nachfolgend
teilweise in den Schlitz 70 legt. Bei dieser Konfiguration,
in 3 dargestellt, sind die Teile 62 und 60 unlösbar in
Eingriff mit dem Teil 76, welcher einen Kopf für den Schaft 64 an
seinem von dem Kopf 66 entfernten Ende bildet.
-
Die
Hülle 78 des
Teils 60 umfasst einen hinein geformten elektronischen
Schaltkreis 90. Der Schaltkreis 90 ähnelt dem
Schaltkreis 48 des Teils 14 in 2 und
wird daher hier nicht im Detail beschrieben. Es ist ausreichend
zu sagen, dass eine Beschädigung
des Teils 60, welche für
seine Entfernung von dem Teil 62 erforderlich ist, wenn
die Teile im Eingriff sind, zu einem Wechsel des Schaltkreises 90 zu
seinem Warnzustand führen
würde.
-
Der
Teil 76 des Teils 60 definiert darin ebenso eine
Aufnahmeformation in der Form einer Fassungsformation 92 zum
Aufnehmen des Bereichs des Teils 58 einschließlich der
Schulterformation 28. Die Fassungsformation 92 definiert
eine zylindrische Innenfläche 94,
die zu dem Außendurchmesser
des Schafts 18 des Teils 58 passt, um einen engen
Sitz des Schafts in der Fassungsformation vorzusehen. Die Flächen 84 und 94 der
Fassungsformationen 82 beziehungsweise 92 sind koaxial
und die letztgenannte Fassungsformation öffnet sich in die erstere. Die
Fassungsformation 92 definiert rundherum einer Umfangsschlitzformation 96,
in welcher ein Greifring 98 aufgenommen ist.
-
Mit
allgemeinem Bezug zu den 3 und 4 werden
für die
Montage des Abschlusselements 56 zunächst die Teile 62 und 60 in
geeigneter Weise ausgerichtet und der Endbereich des Schafts 64 des
Teils 62 in Abstand zu dem Kopf 66 linear in der
Fassungsformation 82 angeordnet bis die Schulterformation 72 in
Eingriff mit dem Greifring 88 ist. Der Teil 58 ist
dann in geeigneter Weise mit der Kombination der Teile 60 und 62 ausgerichtet
und der Schaft 18 des Teils 58 ist in den Durchlass 74,
welcher durch den Teil 62 führt, eingeführt. Der Schaft 18 wird
dann linear entlang des Durchlasses 74 verlagert bis die
Schulterformation 28 in Eingriff mit dem Greifring 98 ist.
In dieser Konfiguration ist ein Teil des Schafts 18 in
dem Durchlass 74 aufgenommen und ein von dem Schaft 64 weg
ragender Teil davon ist in der Fassungsformation 92 aufgenommen.
Der Kopf 20 des Teils 58 befindet sich neben dem
Kopf 66 des Teils 62. Bevor das Abschlusselement 56 wie
oben beschrieben montiert wird, wird der Schaft 64 des Teils 62 durch
in Teilen definierte Löcher
eines Schließmechanismus
einer Tür
eines Frachtcontainers eingeführt
und, nachdem das Abschlusselement montiert worden ist, wird der
Schließmechanismus verschlossen
und mittels des Abschlusselements 56 gesichert.
-
Alle
Teile des Abschlusselements 56 (siehe 3)
sind Opferteile.
-
In 5 ist
eine dritte Ausführungsform
eines Abschlusselements gemäß der Erfindung
im Allgemeinen mit dem Bezugszeichen 100 bezeichnet. Dieses
Abschlusselement 100 umfasst einen ersten Teil und einen
zweiten Teil, die jeweils mit dem ersten Teil 12 und dem
zweiten Teil 14 des Abschlusselements 10 in 1 identisch
sind. Als solche werden diese Teile wiederum durch dasselbe Bezugszeichen bezeichnet
wie zuvor. Gleiche Merkmale werden, falls bezeichnet, auch wiederum
mit denselben Bezugszeichen bezeichnet wie zuvor und eine Beschreibung
dieser Merkmale ist in der oben erfolgten Beschreibung der 1 und 2 zu
finden.
-
Das
Abschlusselement 100 umfasst auch einen dritten Teil 102,
umfassend einen Schaft und einen Kopf, identisch mit dem Schaft 64 und
dem Kopf 66 des Teils 62 in 4.
Gleiche Merkmale werden, falls bezeichnet, wiederum mit denselben
Bezugszeichen bezeichnet wie zuvor, und eine Beschreibung dieser
Merkmale ist in der oben erfolgten Beschreibung der 4 zu
finden. Das Abschlusselement 100 umfasst auch einen vierten
Teil 104, der aus Aluminium gebildet ist.
-
Mit
Bezug insbesondere zu 6 definiert der Teil 104 darin
eine Aufnahmeformation 106, die eine runde, zylindrische
Innenfläche 108 definiert, welche
zu dem Außendurchmesser
des Schafts 64 passt, um einen engen Sitz des Endbereichs
des Schafts 64 einschließlich der Schulterformation 72 in der
Aufnahmeformation 106 vorzusehen. Die Aufnahmeformation 106 definiert
rundherum einen Umfangsschlitz 110, in welchem ein Eingreifmittel
in der Form eines Greifrings 112 aufgenommen ist. Wenn der
Schaft 64 des Teils 102 mit dem Teil 104 in
Eingriff ist, wird die Schulterformation 72 durch den Greifring 112 eingegriffen.
Diese Konfiguration ist in 5 gezeigt.
-
Bei
der in 5 gezeigten Konfiguration bildet die Kombination
der Teile 102 und 104 einen manipulationssicheren
Abschlusselementkörper 114, umfassend
den Schaft 64, den Kopf 66 an einem Ende des Schafts 64 und
einen durch den Teil 104 am Ende des Schafts 64 in
Abstand zu dem Kopf 66 gebildeten Kopf. Der Abschlusselementkörper 114 definiert
einen hindurch verlaufenden Durchlass 116, der sich an
gegenüberliegenden
Seiten daran in den Kopf 66 und den Teil 104 öffnet. Auch
ist bei der hier gezeigten Konfiguration der Schaft 18 des
Teils 12 in den Durchlass 116 eingeführt, sodass
ein Teil davon in dem Durchlass aufgenommen ist und ein Endbereich
einschließlich
der Schulterformation 28 (siehe 6) des Schafts 18 ist
in der Fassungsformation 32 (siehe 6) des Teils 14 aufgenommen.
Der Kopf 20 und der durch den Teil 14 gebildete
Kopf liegen an dem Abschlusselementkörper 114 an gegenüberliegenden
Seiten daran an.
-
Alle
Teile des Abschlusselements 100 sind Opferteile. So kann
das Abschlusselement 100 verwendet werden, um einen Verschlussmechanismus eines
Frachtcontainers zu verschließen
und abzuschließen.
-
In 7 ist
eine vierte Ausführungsform
eines Abschlusselements gemäß der Erfindung
im Allgemeinen mit dem Bezugszeichen 118 bezeichnet. Dieses
Abschlusselement 118 weist einige Merkmale auf, die entsprechenden
Merkmalen des Abschlusselements 10 in 1 entsprechen.
Gleiche Merkmale werden, falls bezeichnet, auch wiederum sowohl
in 7 als auch in 8 mit denselben
Bezugszeichen bezeichnet wie zuvor und eine Beschreibung dieser
Merkmale ist in der oben erfolgten Beschreibung der 1 und 2 zu
finden.
-
Mit
Bezug insbesondere zu 8 umfasst das Abschlusselement 118 in 7 einen
ersten Teil 120 einschließlich einiger Merkmale, die
entsprechenden Merkmalen des Teils 12 des Abschlusselements 10 in 1 entsprechen.
Das Abschlusselement 118 umfasst auch einen dritten Teil
und einen vierten Teil, die mit den dritten und vierten Teilen 102 und 104 in 6 identisch
sind und wiederum mit denselben Bezugszeichen bezeichnet werden
wie zuvor. Es umfasst ferner einen zweiten Teil 14, der dem
zweiten Teil 14 in 2 ähnlich ist.
Allgemeine Beschreibungen dieser Teile sind also in den relevanten
Abschnitten der oben erfolgten Beschreibung zu finden.
-
Mit
Bezug insbesondere zu 8 definiert der Teil 120 einen
Kopf 122, der dem Kopf 20 des Teils 12 in 2 entspricht.
Der Kopf 122 definiert darin einen Raum 123 zum
Aufnehmen des Teils 104 und eine Umfangslippe 124 zum
Eingreifen des Teils 104.
-
Mit
Bezug insbesondere zu den 8 und 9 umfasst
der Teil 120 eine Abstandsformation, umfassend zwei Wände (siehe 9),
welche sich von dem Kopf 122 in entgegengesetzten Richtungen erstrecken,
und eine quer verlaufende Endwand 128 am äußeren Ende
jeder Wand 126. Ziel der Abstandsformation ist es, den
RFID-Transmitter 42 (siehe 8) betriebsmäßig von
jeglicher Metallfläche fernzuhalten,
um eine Interferenz mit seinem Betrieb zu verhindern. Die Abstandsformation
kann RF-reflektive Elemente umfassen, um ein durch den RFID-Transmitter übertragenes
Signal zu verbessern, um ein „Lesen" der in dem Signal
integrierten Daten über
eine Entfernung zu erleichtern. Offensichtlich können in jedem der in den Zeichnungen dargestellten
Zeichnungen ähnliche
Abstandsformationen vorgesehen sein, um jeden der anderen dargestellten
RFID- Transmitter
betriebsmäßig von
jeglicher Metallfläche
fernzuhalten, um eine Interferenz mit seinem Betrieb zu verhindern.
-
Alle
Teile des Abschlusselements 118 (siehe 7)
sind Opferteile.
-
Bei
einer nicht gezeigten alternativen Ausführungsform des Abschlusselements
der Erfindung kann ein weiterer geeigneter Typ eines Eingreifmittels
einen der oben genannten Greifringe ersetzen.
-
Bei
einer nicht gezeigten alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Abschlusselements
kann jeder oben als aus Aluminium gebildet beschriebene Teil aus
einem anderen Typ eines manipulationssicheren Materials gebildet
sein, beispielsweise aus Edelstahl. Ein solches Material kann insbesondere
ein korrosionsbeständiges
Material sein.
-
Bei
einer weiteren nicht gezeigten alternativen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Abschlusselements
kann das Erfassungsmittel einen weiteren Typ eines Mittels zum Erfassen
einer Verformung des Schafts des ersten Teils des Abschlusselements
sein, beispielsweise ein Dehnungsmesser, ein piezoelektrisches Element
oder dergleichen. So gilt das, was oben mit Bezug zu einem Abschlusselement,
umfassend ein elektrisch leitendes Element, gesagt ist, mutatis
mutandi für
ein Abschlusselement, welches einen anderen Mitteltyp zum Erfassen
einer Verformung aufweist.
-
Es
wird davon ausgegangen, dass das Abschlusselement der Erfindung
vorwiegend zum Verschließen
von Frachtcontainern verwendet wird. Unter Verwendung von passenden
Abfragevorrichtungen, die an strategischen Positionen entlang einer Transportroute
eines mit einem erfindungsgemäßen Abschlusselement
verschlossenen Container angeordnet sind, kann die Integrität des Abschlusselements überwacht
werden. Reagiert das Abschlusselement nicht auf die Energetisierung
durch eine Abfragevorrichtung durch Übertragen eines RFID-Signals, so kann
ein den Container transportierendes Fahrzeug durch eine zuständige Behörde angehalten werden,
um den Grund des Versagens zu bestimmen.