DE19822383C2 - Markierungseinrichtung - Google Patents
MarkierungseinrichtungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Markierungseinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Markierungseinrichtungen der vorgenannten Art werden beispielsweise
als sogenannte "Ohrmarken" in der Viehhaltung zur individualisierenden
Kennzeichnung von Vieh verwendet.
Dabei ist es bekannt, das außen am Ohr sichtbar angeordnete Markenele
ment nicht nur für eine äußere Beschriftung zu verwenden, sondern
darüber hinaus zur Aufnahme einer sogenannten Transpondereinheit zu
nutzen, die über eine als Antenne wirkende und mit einem Chip elektrisch
verbundene Spule mittels eines Lesegerätes einen berührungsfreien
Zugriff auf die Speicherinformation des Chips ermöglicht.
Bei den bekannten Markierungseinrichtungen, die wie vorstehend er
wähnt, beispielsweise als "Ohrmarke" zur Kennzeichnung von Vieh
eingesetzt werden, befindet sich die Transpondereinheit ausschließlich in
dem in der Regel scheibenförmig ausgeführten Markenelement und das
Verschlußelement dient lediglich zur verliersicheren Anbringung des
Markenelements am Ohr, wobei das Gewebe des äußeren Ohres quasi als
Träger der Markierungseinrichtung zwischen dem Markenelement und
dem Verschlußelement angeordnet ist und das Verschlußelement gleich
zeitig zur Herstellung einer Eingriffsverbindung mit dem Markenelement
das Ohrgewebe durchdringt.
Die vorstehend erläuterten Markierungseinrichtungen haben sich zwar als
betriebssicher in ihrer Funktion erwiesen, bieten jedoch keinen Schutz
vor Manipulationen der Art, daß durch Trennung des Verschlußelements
vom Markenelement das Markenelement von einem Tier auf ein anderes
übertragen werden kann. In jedem Fall wird bei den bekannten Markie
rungseinrichtungen durch eine solche Übertragung die Betriebssicherheit
der im Markenelement angeordneten Transpondereinheit nicht beein
trächtigt.
Aus der DE 39 29 387 C1 ist eine Markierungseinrichtung mit einem Mar
kenelement und einem Verschlußelement bekannt, die unter zwischenlie
gender Anordnung eines Trägers über eine Eingriffsverbindung zur
Ausbildung einer verliersicheren Einheit in einem Verbindungsbereich
zwischen dem Markenelement und dem Verschlußelement miteinander
verbunden sind. Die Markierungseinrichtung verfügt ferner über eine
Transpondereinrichtung, die ausschließlich im Verschlußelement ange
ordnet ist.
Aus der EP 0 754 406 A1 ist eine Markierungseinrichtung bekannt, die
eine Transpondereinrichtung aufweist, die in einer vom Markenelement
und vom Verschlußelement unabhängigen ringförmigen Scheibe angeord
net ist, die zwischen dem Verschlußelement und dem Markenelement
aufgenommen wird.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Markie
rungseinrichtung der eingangs genannten Art vorzuschlagen, die eine
Täuschung über die Herkunft oder Eigenschaften des markierten Träger
durch Übertragung der Markierungseinrichtung von einem Träger auf
einen anderen Träger unabhängig von der Anordnung einer Transponder
einrichtung im Verschlußelement oder im Markenelement weitestgehend
ausschließt.
Diese Aufgabe wird durch eine Markierungseinrichtung mit den Merk
malen des Anspruchs 1 gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Markierungseinrichtung erstreckt sich die
Transpondereinrichtung zumindest mit einem Teilbereich im Verbin
dungsbereich zwischen dem Markenelement und dem Verschlußelement.
Aufgrund des vorstehenden, erfindungsgemäßen Aufbaus der Markie
rungseinrichtung ist ein Trennen des Verschlußelements vom Markenele
ment als Voraussetzung für eine Übertragung der Markierungseinrichtung
von einem Träger auf einen anderen Träger nicht möglich, ohne daß die
Transpondereinrichtung durch die Trennung derart beschädigt wird, daß
ein Betrieb der Transpondereinrichtung nicht mehr möglich ist. Hierdurch
wird eine Täuschung durch Übertragung individualisierender Daten von
einem Träger auf einen anderen Träger entgegengewirkt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Markierungseinrichtung sind
das Markenelement oder das Verschlußelement zumindest im Verbin
dungsbereich elastisch und einander hinterschneidend ausgebildet. Auf
grund der elastischen Ausbildung des Markenelements oder des Ver
schlußelements im Verbindungsbereich ist die Herstellung einer erstmali
gen Eingriffsverbindung zwischen dem Verschlußelement und dem Mar
kenelement unter zwischenliegender Aufnahme des Trägers besonders
leicht möglich. Ein Trennen des Verschlußelements vom Markenelement
als Voraussetzung für die Übertragung der Markierungseinrichtung auf
einen neuen Träger ist jedoch nicht möglich, ohne die Transponderein
richtung zu beschädigen.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Transpondereinrichtung im Mar
kenelement angeordnet ist, und zwar derart, daß sich die Spule mit zu
mindest einer Windung in einem Randbereich einer Rastöffnung des
Markenelements erstreckt, und das Verschlußelement mit einem den
Randbereich hintergreifenden Rastfortsatz versehen ist. Bei dieser Aus
führungsform sorgt der zumindest einen Teil der Spulenwindung hinter
greifende Rastfortsatz dafür, daß bei einer Trennung des Verschlußele
ments vom Markenelement die Spulenwindung zerstört wird. Die elasti
sche Ausbildung, die im Verbindungsbereich zwischen dem Verschlußele
ment und dem Markenelement dazu dient, überhaupt eine erste Eingriffs
verbindung zwischen dem Verschlußelement und dem Markenelement
herstellen zu können, kann wahlweise am Markenelement oder auch am
Verschlußelement vorgesehen sein. Dabei erweist sich eine elastische
Ausbildung des Verbindungsbereichs am Markenelement als vorteilhaft, da
somit insbesondere der Rastfortsatz des Verschlußelements entsprechend
starr, beispielsweise aus scharfkantigem Metall, ausgebildet sein kann, um
das Verschlußelement gleichzeitig zum Durchstoßen des Trägers zu
verwenden.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Transponderein
richtung im Markenelement ausgebildet, derart, daß ein Teilbereich der
Transpondereinrichtung mit einem den Verbindungsbereich bildenden
Verbindungsteil verbunden ist, und das Verschlußelement über eine
Eingriffsverbindung mit dem Verbindungsteil verbunden ist.
Eine derartige Ausführung der Markierungseinrichtung ermöglicht es, das
Verbindungsteil als Funktionselement der Transpondereinrichtung auszu
bilden oder zumindest das Verbindungsteil zur Aufnahme oder Anordnung
eines Funktionselements der Transpondereinrichtung zu verwenden, so
daß aufgrund der Eingriffsverbindung zwischen dem Verschlußelement
und dem Verbindungsteil bei einer Trennung des Verschlußelements vom
Markenelement das Verbindungsteil aus dem Markenelement herausge
trennt wird und somit quasi eine Zerlegung der Transpondereinrichtung in
ihre Funktionsbestandteile, also eine Zerstörung der Transpondereinrich
tung erfolgt.
Bei einer derartigen Ausführungsform der Markierungseinrichtung ist es
beispielsweise möglich, das Verbindungsteil zur Anordnung bzw. Aufnah
me der Spulenwindungen zu verwenden, oder das Verbindungsteil als
Spulenkern auszubilden, wobei die Spulenwindungen im Markenelement
oder auch im bzw. am Verbindungsteil angeordnet sein können.
Auch besteht die Möglichkeit, das Verschlußelement als Spulenkern
auszubilden und über die Eingriffsverbindung zwischen dem Verschluß
element und dem Verbindungsteil, das etwa zur Aufnahme bzw. Anord
nung der Spulenwindungen dient, insgesamt eine Kernspule auszubilden,
die bei einer Trennung des Verschlußelements vom Markenelement als
Einheit von dem beispielsweise im Markenelement angeordneten Chip
getrennt wird.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Markierungseinrichtung ist die Transpondereinrichtung im Verschlußele
ment ausgebildet, und das Markenelement ist mit einer Verstärkereinrich
tung zur Erzielung der Betriebsreichweite der Transpondereinrichtung
versehen. Bei einem derartigen Aufbau der Markierungseinrichtung bleibt
zwar grundsätzlich die Funktion der Transpondereinrichtung auch nach
einer Trennung des Verschlußelements vom Markenelement erhalten.
Jedoch ist aufgrund der reduzierten Sendeleistung der Transponderein
richtung nicht mehr die Überbrückung einer Distanz realisierbar, wie sie
in der Praxis beim Lesevorgang gegeben ist, so daß eine betriebssichere
Funktion der Transpondereinrichtung nur zusammen mit der im Marken
element angeordneten Verstärkereinrichtung möglich ist. Im Falle dieses
Ausführungsbeispiels ist somit eine Übertragung der Markierungseinrich
tung zur Herstellung einer betriebssicheren Markierungseinrichtung an
einem anderen Träger nicht möglich, da eine erneute Eingriffsverbindung
zwischen der im Verschlußelement angeordneten Transpondereinrichtung
und der für den praktischen Betrieb der Transpondereinrichtung notwen
digen, im Markenelement angeordneten Verstärkereinrichtung aufgrund
der Zerstörung des Verbindungsbereichs zwischen dem Markenelement
und dem Verschlußelement nicht möglich ist.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der vorstehend erläuterten
Markierungseinrichtung ergibt sich, wenn die Transpondereinrichtung als
Chipmodul mit auf der Moduloberfläche angeordneter Transponderspule
ausgebildet ist und die Verstärkereinrichtung eine Koppelspule zur induk
tiven Kopplung mit der Transponderspule und eine elektrisch mit der
Koppelspule verbundene Antennenspule umfaßt. Eine derartige Ausfüh
rungsform ermöglicht die Ausbildung einer Markierungseinrichtung, die
eine Transpondereinrichtung im Verschlußelement und eine Verstärkerein
richtung im Markenelement aufweist, ohne von einer schlanken Stabform
des Verschlußelements und einer besonders flachen Scheibenform des
Markenelements abweichen zu müssen.
Besonders effektiv werden die vorgenannten Vorzüge der Markierungsein
richtung nutzbar, wenn die Markierungseinrichtung als Ohrmarke für Tiere
oder gleichzeitig als Verschließeinrichtung genutzt wird, wie beispielswei
se als Druckknopf zum Verschließen von Kleidungsstücken oder derglei
chen.
Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemä
ßen Markierungseinrichtung anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigt:
Fig. 1 eine Markierungseinrichtung in einer ersten Ausführungsform
in Draufsicht;
Fig. 2 die in Fig. 1 dargestellte Markierungseinrichtung in einer
Längsschnittdarstellung gemäß Schnittlinienverlauf II-II in Fig. 1
und unmittelbar vor Applikation an einem Träger;
Fig. 3 die in Fig. 2 dargestellte Markierungseinrichtung nach er
folgter Applikation;
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform einer Markierungseinrichtung
in Längsschnittdarstellung;
Fig. 5 noch eine weitere Ausführungsform einer Markierungsein
richtung in Längsschnittdarstellung;
Fig. 6 die in Fig. 5 dargestellte Markierungseinrichtung in Drauf
sicht.
Fig. 1 zeigt eine ein Markenelement 10 und ein Verschlußelement 11
umfassende Markierungseinrichtung 12 in Draufsicht. Wie aus der hier
transparenten Darstellung des Markenelements 10 ersichtlich, dient das
Markenelement 10 zur Aufnahme einer Transpondereinrichtung 13, die im
vorliegenden Fall einen Chip bzw. ein Chipmodul 14 sowie eine mit
Anschlußflächen 15 des Chipmoduls 14 kontaktierte Transponderspule 16
aufweist. Das Markenelement 10 ist im vorliegenden Fall aus einem
formelastischen Kunststoff, wie beispielsweise Polyäthylen, gefertigt, in
den die Transpondereinrichtung 13 eingebettet ist.
Wie ferner aus Fig. 1 ersichtlich, weist die Transponderspule 16 eine
Spulenwindung 17 auf, die vereinzelt gegenüber den sonstigen Spulenwin
dungen 18 der Transponderspule 16 durch einen Verbindungsbereich 19
hindurchgeführt ist. Der Verbindungsbereich 19 ist als ein laschenförmiger
Fortsatz ausgebildet, der, wie beispielsweise aus Fig. 2 ersichtlich, zur
Aufnahme und Verbindung mit dem Verschlußelement 11 eine als Verbin
dungstasche 20 ausgebildete Vertiefung aufweist.
Wie Fig. 2 zeigt, in der die aus dem Markenelement 10 und dem Ver
schlußelement 11 gebildete Markierungseinrichtung 12 unter zwischenlie
gender Anordnung eines Trägers 21 unmittelbar vor Herstellung einer
Eingriffsverbindung zwischen dem Verschlußelement 11 und der Verbin
dungstasche 20 dargestellt ist, weist die Verbindungstasche 20 an ihrer
Innenwandung 22 einen umlaufenden Rücksprung 23 auf, der einen Ein
führkanal 24 von einem gegenüber dem Einführkanal 24 in seinem Quer
schnitt aufgeweiteten Rastraum 25 trennt. Das in Fig. 2 dargestellte
Markenelement ermöglicht insbesondere bei einem Aufbau aus Laminatla
gen die Ausbildung der Transponderspule als sogenannte Verlegespule,
wobei zunächst die Ausbildung der Spule durch Verlegung eines Spulen
drahts und die Kontaktierung der Spule mit dem Chip zur Herstellung der
Transpondereinrichtung auf einer ersten Laminatlage erfolgt, und an
schließend eine weitere Laminatlage zur Abdeckung der Transponderein
richtung auflaminiert wird.
Wie aus einer Zusammenschau der Fig. 1 und 2 ferner ersichtlich ist,
verläuft die Spulenwindung 17 unmittelbar benachbart einem Öffnungsrand
26 einer Einführöffnung 27 der Verbindungstasche 20. Bei der in Fig. 2
dargestellten Relativanordnung des Markenelements 10 und des Ver
schlußelements 11 unmittelbar vor Herstellung einer Eingriffsverbindung
des Verschlußelements 11 mit der Verbindungstasche 20 befindet sich ein
am Ende des Verschlußelements 11 ausgebildeter Einführkegel 28 unter
zwischenliegender Anordnung des Trägers 21 in einer Überdeckungslage
mit der Einführöffnung 27. Für den Träger bestehen keine Einschränkun
gen betreffend das Material. So kann der Träger beispielsweise ebenso aus
textilem Gewebe wie aus tierischem Gewebe gebildet sein.
Der im vorliegenden Fall mit einer Durchstoßspitze 62 versehene und
starr, also beispielsweise aus Hartkunststoff oder Metall ausgeführte
Einführkegel 28 wird durch Druck auf einen Anlagekopf 29 in die in Fig.
3 dargestellte Eingriffsstellung überführt, wobei der Einführkegel 28
zunächst den Träger 21 durchdringt und anschließend unter elastischer
Deformation der Verbindungstasche 20 in den Rastraum 25 überführt
wird. In dieser, in Fig. 3 dargestellten Rast- oder Eingriffsstellung kommt
der Einführkegel 28 mit seinem Rastabsatz 30 hinter dem Rücksprung 23
der Innenwandung 22 der Verbindungstasche 20 zu liegen, und der zu
rückgefederte Einführkanal 24 umschließt einen Schaft 31 des Verschluß
elements 11, so daß sich die in Fig. 3 dargestellte hinterschneidende
Relativanordnung des Verschlußelements 11 und des Markenelements 10
im Verbindungsbereich 19 ergibt.
Bei einer Entfernung des Verschlußelements 11 aus der Verbindungsta
sche 20 im Markenelement 10 ergibt sich aufgrund der vorgenannten
hinterschneidenden Anordnung im Verbindungsbereich 19 eine Zerstörung
des Verbindungsbereichs 19 zumindest im Bereich des Einführkanals 24
und damit auch eine Zerstörung des Öffnungsrands 26, in dem die Spu
lenwindung 17 verläuft. Ergebnis hiervon ist ein Bruch der Spulenwindung
17 im Bereich des Öffnungsrands 26 oder zumindest eine so starke Be
schädigung der Spulenwindung 17 bzw. der hiermit in mechanischer
Verbindung stehenden Teile, also etwa auch des Chipmoduls 14, das eine
erneute Herstellung des Eingriffsverbindung zwischen dem Verschlußele
ment 11 und dem Markenelement 10 und ein Betrieb der Transponderein
richtung 13 nicht mehr möglich ist.
Fig. 4 zeigt eine Markierungseinrichtung 32 mit einem Markenelement 33
und einem Verschlußelement 34. Das Markenelement 33 weist einen darin
eingebetteten als Verbindungsteil 35 ausgeführten Verbindungsbereich zur
Aufnahme des Verschlußelements 34 auf. Ferner dient das hier als Bund
hülse ausgeführte Verbindungsteil 35 zur Anordnung einer hier als Wic
kelspule ausgeführten Transponderspule 36, die zur Ausbildung einer
Transpondereinrichtung 37 mit einem ebenfalls im Markenelement 33
eingebettet angeordneten Chipmodul 38 kontaktiert ist.
Das Verbindungsteil 35 weist oberhalb einer Aufnahmehülse 39, die
einerseits zur Ausbildung eines Einführkanals 40 zur Durchführung eines
Einführkegels 41 des Verschlußelements 34 und andererseits zur Aufnah
me von Spulenwindungen 42 der Transponderspule 36 dient, einen Bund
43 auf. Der Bund 43 dient zur Verankerung des Verbindungsteils 35 im
Markenelement 33, das nach Anordnung der Transponderspule 36 am
Verbindungsteil 35 und Kontaktierung der Transponderspule 36 mit dem
Chipmodul 38 beispielsweise durch Umspritzen des Verbindungsteils 35
hergestellt werden kann.
Die Aufnahmehülse 39 kann auch als elektromagnetisches Funktionsteil,
beispielsweise als Ferritkern, ausgebildet sein.
Wie aus der Darstellung gemäß Fig. 4 ersichtlich, wird eine Eingriffsver
bindung zwischen dem Verschlußelement 34 und dem Markenelement 33
bzw. dem Verbindungsteil 35 in ähnlicher Weise wie zuvor, unter Bezug
nahme auf die Fig. 2 und 3 erläutert durch ein Einführen des Verschluße
lements 34 in den Einführkanal 40 des Verbindungsteils 35 hergestellt. Zu
diesem Zweck ist im vorliegenden Fall der Einführkegel 41 formelastisch
ausgebildet, so daß der Einführkegel 41 nach Austritt aus dem Einführka
nal 40 hinter einem Umfangsrand einer Austrittsöffnung 44 auf der Ober
fläche des Markenelements 33 verrastet, und das Verschlußelement mit
seinem Schaft 65 im Verbindungsteil 35 aufgenommen ist. In dieser
Konfiguration erweist es sich als besonders vorteilhaft, den Schaft 65 als
elektromagnetisches Funktionsteil, beispielsweise als Ferritkern, auszubil
den. Auch bei der in Fig. 4 dargestellten Applikation ist ähnlich wie bei
dem anhand der Fig. 2 und 3 dargestellten Applikationsbeispiel zwischen
einem Anlagekopf 45 des Verschlußelements 34 und dem Markenelement
33 der Träger 21 angeordnet.
Aufgrund der hinterschneidenden Anordnung des Einführkegels 41 des
Verschlußelements 34 und des Markenelements 33 bzw. des Verbin
dungsteils 35 führt der Versuch eines Lösens des Verschlußelements 34
aus der Eingriffsverbindung mit dem Verbindungsteil 35 zu einer Zerstö
rung des Markenelements bzw. der Transpondereinrichtung 37, da der
Bund 43 des Verbindungsteils 35 die Transponderspule 36 hintergreift.
In den Fig. 5 und 6 ist eine Markierungseinrichtung 46 dargestellt mit
einem Markenelement 47 und einem Verschlußelement 48. Bei der in Fig.
5 dargestellten Ausführungsform der Markierungseinrichtung 46 dient das
Verschlußelement 48 zur Aufnahme einer Transpondereinrichtung 49, die
einen Chipmodul 50 mit einer auf dem Chipmodul 50 angeordneten Trans
ponderspule 51 umfaßt. Die Transpondereinrichtung 49 ist in einem das
Markenelement 47 in einem Verbindungsbereich 52 durchdringenden
Schaftteil 53 angeordnet. Hierzu weist das Markenelement 47 im Verbin
dungsbereich 52 eine entsprechend ausgebildete Durchgangsöffnung 54
auf, hinter deren Öffnungsrand 55 ein elastisch ausgebildeter Einführkegel
63 des Verschlußelements 48 einrastet. Wie bei den zuvor unter Bezug
nahme auf die Fig. 2 und 3 bzw. 4 erläuterten Markierungseinrichtungen
12 bzw. 32 weist auch das Verschlußelement 48 an einem Ende einen
Anlagekopf 56 auf, der die Applikation der Markierungseinrichtung 46 an
dem zwischen dem Markenelement 47 und dem Anlagekopf 56 angeord
neten Träger 21 ermöglicht.
Das Markenelement 47 weist eine Verstärkereinrichtung 57 auf, die im
vorliegenden Fall aus einer Koppelspule 58 und einer elektrisch damit
kontaktierten Antennenspule 59 besteht. Die Koppelspule 58 ist bei
ansonsten übereinstimmenden Spulenparametern mit einer gegenüber der
Transponderspule 51 verringerten Windungsanzahl ausgeführt, so daß die
Koppelspule die Primärspule eines aus der Koppelspule 58 und der Trans
ponderspule 51 gebildeten Transformators besteht. Über die elektrische
Verbindung mit der einen relativ großen Durchmesser aufweisenden
Antennenspule 59 ist es möglich, das Chipmodul 50 mit einer durch den
aus der Koppelspule 58 und der Transponderspule 51 gebildeten Trans
formator erhöhten Betriebsspannung zu beaufschlagen, um größere Lese
distanzen zwischen dem Chipmodul und einer hier nicht näher dargestell
ten Leseeinrichtung zu ermöglichen. Derart vergrößerte Lesedistanzen
sind z. B. dann notwendig, wenn die in den Fig. 5 und 6 beispielhaft
dargestellte Markierungseinrichtung 46 zur individualisierenden Kennung
von Vieh verwendet wird.
Wie insbesondere aus Feg. 6 ersichtlich ist, weist das Markenelement 47
quer über den Bereich der Koppelspule 58 hinweggeführte, auf der Ober-
und Unterseite verlaufende Nuten 60, 61 auf, die im Bereich der Koppel
spule 58 eine Sollbruchstelle 64 bilden. Bei dem Versuch eines Lösens der
Eingriffsverbindung zwischen dem Markenelement 47 und dem Verschlu
ßelement 48 bewirkt die Sollbruchstelle 64 eine Zerstörung der Koppel
spule 58, so daß eine erneute Verwendung der in den Fig. 5 und 6 darge
stellten Markierungseinrichtung 46 nicht möglich ist.
Claims (10)
1. Markierungseinrichtung mit einem Markenelement und einem
Verschlußelement, die unter zwischenliegender Anordnung eines
Trägers über eine Eingriffsverbindung zur Ausbildung einer ver
liersicheren Einheit in einem aus einander benachbarten Bereichen
des Markenelements und des Verschlußelements gebildeten Verbin
dungsbereich zwischen dem Markenelement und dem Verschluße
lement miteinander verbindbar sind, wobei die Markierungsein
richtung eine zumindest einen Chip und eine Spule aufweisende
Transpondereinrichtung aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Transpondereinrichtung (13, 37, 49) zumindest mit ei
nem Teilbereich im Verbindungsbereich zwischen dem Markenele
ment (10, 33, 47) und dem Verschlußelement (11, 34, 48) erstreckt.
2. Markierungseinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Markenelement (10, 33, 47) oder das Verschlußelement
(11, 34, 48) zumindest im Verbindungsbereich (19, 35, 52) ela
stisch und einander hinterschneidend ausgebildet sind.
3. Markierungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Transpondereinrichtung (13) im Markenelement (10) ange
ordnet ist, derart, daß sich die Spule (16) mit zumindest einer Win
dung (17) in einem Randbereich (26) einer Rastöffnung (25) des
Markenelements erstreckt und das Verschlußelement (11) mit ei
nem den Randbereich (26) hintergreifenden Rastfortsatz (28) ver
sehen ist.
4. Markierungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Transpondereinrichtung (37) im Markenelement (33) aus
gebildet ist, derart, daß ein Teilbereich der Transpondereinrichtung
mit einem den Verbindungsbereich bildenden Verbindungsteil (35)
und das Verschlußelement (34) über eine Eingriffsöffnung mit dem
Verbindungsteil verbunden ist.
5. Markierungseinrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Verbindungsteil (35) als Spulenkern ausgebildet ist.
6. Markierungseinrichtung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Verschlußelement (34) als Spulenkern ausgebildet ist.
7. Markierungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Transpondereinrichtung (49) im Verschlußelement (48)
ausgebildet ist, das Markenelement (47) mit einer Verstärkerein
richtung (57) zur Erzielung der Betriebsreichweite der Transpon
dereinrichtung (49) versehen ist, und das Markenelement (47) im
Bereich der Verstärkereinrichtung (57) mit einer Sollbruchstelle
(61) versehen ist.
8. Markierungseinrichtung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Transpondereinrichtung (49) als Chipmodul (50) mit auf
der Moduloberfläche angeordneter Transponderspule (51) ausgebil
det ist und die Verstärkereinrichtung (57) eine Koppelspule (58)
zur induktiven Kopplung mit der Transponderspule (51) und einer
mit der Koppelspule (58) verbundenen elektrischen Antennenspule
(59) umfaßt.
9. Markierungseinrichtung nach einem oder mehreren der vorange
henden Ansprüche,
gekennzeichnet durch
die Verwendung als Ohrmarke für Tiere.
10. Markierungseinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 8,
gekennzeichnet durch
die Verwendung als Druckknopf.
Priority Applications (1)
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- 1998-05-19 DE DE1998122383 patent/DE19822383C2/de not_active Expired - Lifetime
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D2 | Grant after examination | ||
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Inventor name: RIETZLER, MANFRED, 87616 MARKTOBERDORF, DE Inventor name: FINN, DAVID, 87459 PFRONTEN, DE |
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8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: SMARTRAC IP B.V., AMSTERDAM, NL |
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8328 | Change in the person/name/address of the agent |
Representative=s name: PATENT- UND RECHTSANWAELTE BOECK - TAPPE - V.D. ST |
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R071 | Expiry of right |