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DE19822383C2 - Markierungseinrichtung - Google Patents

Markierungseinrichtung

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Publication number
DE19822383C2
DE19822383C2 DE1998122383 DE19822383A DE19822383C2 DE 19822383 C2 DE19822383 C2 DE 19822383C2 DE 1998122383 DE1998122383 DE 1998122383 DE 19822383 A DE19822383 A DE 19822383A DE 19822383 C2 DE19822383 C2 DE 19822383C2
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DE
Germany
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coil
transponder
closure element
marking device
brand
Prior art date
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DE1998122383
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DE19822383A1 (de
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David Finn
Manfred Rietzler
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Smartrac IP BV
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Individual
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01KANIMAL HUSBANDRY; AVICULTURE; APICULTURE; PISCICULTURE; FISHING; REARING OR BREEDING ANIMALS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; NEW BREEDS OF ANIMALS
    • A01K11/00Marking of animals
    • A01K11/001Ear-tags
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01KANIMAL HUSBANDRY; AVICULTURE; APICULTURE; PISCICULTURE; FISHING; REARING OR BREEDING ANIMALS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; NEW BREEDS OF ANIMALS
    • A01K11/00Marking of animals
    • A01K11/006Automatic identification systems for animals, e.g. electronic devices, transponders for animals

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  • Environmental Sciences (AREA)
  • Birds (AREA)
  • Zoology (AREA)
  • Animal Husbandry (AREA)
  • Biodiversity & Conservation Biology (AREA)
  • Near-Field Transmission Systems (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Markierungseinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Markierungseinrichtungen der vorgenannten Art werden beispielsweise als sogenannte "Ohrmarken" in der Viehhaltung zur individualisierenden Kennzeichnung von Vieh verwendet.
Dabei ist es bekannt, das außen am Ohr sichtbar angeordnete Markenele­ ment nicht nur für eine äußere Beschriftung zu verwenden, sondern darüber hinaus zur Aufnahme einer sogenannten Transpondereinheit zu nutzen, die über eine als Antenne wirkende und mit einem Chip elektrisch verbundene Spule mittels eines Lesegerätes einen berührungsfreien Zugriff auf die Speicherinformation des Chips ermöglicht.
Bei den bekannten Markierungseinrichtungen, die wie vorstehend er­ wähnt, beispielsweise als "Ohrmarke" zur Kennzeichnung von Vieh eingesetzt werden, befindet sich die Transpondereinheit ausschließlich in dem in der Regel scheibenförmig ausgeführten Markenelement und das Verschlußelement dient lediglich zur verliersicheren Anbringung des Markenelements am Ohr, wobei das Gewebe des äußeren Ohres quasi als Träger der Markierungseinrichtung zwischen dem Markenelement und dem Verschlußelement angeordnet ist und das Verschlußelement gleich­ zeitig zur Herstellung einer Eingriffsverbindung mit dem Markenelement das Ohrgewebe durchdringt.
Die vorstehend erläuterten Markierungseinrichtungen haben sich zwar als betriebssicher in ihrer Funktion erwiesen, bieten jedoch keinen Schutz vor Manipulationen der Art, daß durch Trennung des Verschlußelements vom Markenelement das Markenelement von einem Tier auf ein anderes übertragen werden kann. In jedem Fall wird bei den bekannten Markie­ rungseinrichtungen durch eine solche Übertragung die Betriebssicherheit der im Markenelement angeordneten Transpondereinheit nicht beein­ trächtigt.
Aus der DE 39 29 387 C1 ist eine Markierungseinrichtung mit einem Mar­ kenelement und einem Verschlußelement bekannt, die unter zwischenlie­ gender Anordnung eines Trägers über eine Eingriffsverbindung zur Ausbildung einer verliersicheren Einheit in einem Verbindungsbereich zwischen dem Markenelement und dem Verschlußelement miteinander verbunden sind. Die Markierungseinrichtung verfügt ferner über eine Transpondereinrichtung, die ausschließlich im Verschlußelement ange­ ordnet ist.
Aus der EP 0 754 406 A1 ist eine Markierungseinrichtung bekannt, die eine Transpondereinrichtung aufweist, die in einer vom Markenelement und vom Verschlußelement unabhängigen ringförmigen Scheibe angeord­ net ist, die zwischen dem Verschlußelement und dem Markenelement aufgenommen wird.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Markie­ rungseinrichtung der eingangs genannten Art vorzuschlagen, die eine Täuschung über die Herkunft oder Eigenschaften des markierten Träger durch Übertragung der Markierungseinrichtung von einem Träger auf einen anderen Träger unabhängig von der Anordnung einer Transponder­ einrichtung im Verschlußelement oder im Markenelement weitestgehend ausschließt.
Diese Aufgabe wird durch eine Markierungseinrichtung mit den Merk­ malen des Anspruchs 1 gelöst.
Bei der erfindungsgemäßen Markierungseinrichtung erstreckt sich die Transpondereinrichtung zumindest mit einem Teilbereich im Verbin­ dungsbereich zwischen dem Markenelement und dem Verschlußelement.
Aufgrund des vorstehenden, erfindungsgemäßen Aufbaus der Markie­ rungseinrichtung ist ein Trennen des Verschlußelements vom Markenele­ ment als Voraussetzung für eine Übertragung der Markierungseinrichtung von einem Träger auf einen anderen Träger nicht möglich, ohne daß die Transpondereinrichtung durch die Trennung derart beschädigt wird, daß ein Betrieb der Transpondereinrichtung nicht mehr möglich ist. Hierdurch wird eine Täuschung durch Übertragung individualisierender Daten von einem Träger auf einen anderen Träger entgegengewirkt.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Markierungseinrichtung sind das Markenelement oder das Verschlußelement zumindest im Verbin­ dungsbereich elastisch und einander hinterschneidend ausgebildet. Auf­ grund der elastischen Ausbildung des Markenelements oder des Ver­ schlußelements im Verbindungsbereich ist die Herstellung einer erstmali­ gen Eingriffsverbindung zwischen dem Verschlußelement und dem Mar­ kenelement unter zwischenliegender Aufnahme des Trägers besonders leicht möglich. Ein Trennen des Verschlußelements vom Markenelement als Voraussetzung für die Übertragung der Markierungseinrichtung auf einen neuen Träger ist jedoch nicht möglich, ohne die Transponderein­ richtung zu beschädigen.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Transpondereinrichtung im Mar­ kenelement angeordnet ist, und zwar derart, daß sich die Spule mit zu­ mindest einer Windung in einem Randbereich einer Rastöffnung des Markenelements erstreckt, und das Verschlußelement mit einem den Randbereich hintergreifenden Rastfortsatz versehen ist. Bei dieser Aus­ führungsform sorgt der zumindest einen Teil der Spulenwindung hinter­ greifende Rastfortsatz dafür, daß bei einer Trennung des Verschlußele­ ments vom Markenelement die Spulenwindung zerstört wird. Die elasti­ sche Ausbildung, die im Verbindungsbereich zwischen dem Verschlußele­ ment und dem Markenelement dazu dient, überhaupt eine erste Eingriffs­ verbindung zwischen dem Verschlußelement und dem Markenelement herstellen zu können, kann wahlweise am Markenelement oder auch am Verschlußelement vorgesehen sein. Dabei erweist sich eine elastische Ausbildung des Verbindungsbereichs am Markenelement als vorteilhaft, da somit insbesondere der Rastfortsatz des Verschlußelements entsprechend starr, beispielsweise aus scharfkantigem Metall, ausgebildet sein kann, um das Verschlußelement gleichzeitig zum Durchstoßen des Trägers zu verwenden.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Transponderein­ richtung im Markenelement ausgebildet, derart, daß ein Teilbereich der Transpondereinrichtung mit einem den Verbindungsbereich bildenden Verbindungsteil verbunden ist, und das Verschlußelement über eine Eingriffsverbindung mit dem Verbindungsteil verbunden ist.
Eine derartige Ausführung der Markierungseinrichtung ermöglicht es, das Verbindungsteil als Funktionselement der Transpondereinrichtung auszu­ bilden oder zumindest das Verbindungsteil zur Aufnahme oder Anordnung eines Funktionselements der Transpondereinrichtung zu verwenden, so daß aufgrund der Eingriffsverbindung zwischen dem Verschlußelement und dem Verbindungsteil bei einer Trennung des Verschlußelements vom Markenelement das Verbindungsteil aus dem Markenelement herausge­ trennt wird und somit quasi eine Zerlegung der Transpondereinrichtung in ihre Funktionsbestandteile, also eine Zerstörung der Transpondereinrich­ tung erfolgt.
Bei einer derartigen Ausführungsform der Markierungseinrichtung ist es beispielsweise möglich, das Verbindungsteil zur Anordnung bzw. Aufnah­ me der Spulenwindungen zu verwenden, oder das Verbindungsteil als Spulenkern auszubilden, wobei die Spulenwindungen im Markenelement oder auch im bzw. am Verbindungsteil angeordnet sein können.
Auch besteht die Möglichkeit, das Verschlußelement als Spulenkern auszubilden und über die Eingriffsverbindung zwischen dem Verschluß­ element und dem Verbindungsteil, das etwa zur Aufnahme bzw. Anord­ nung der Spulenwindungen dient, insgesamt eine Kernspule auszubilden, die bei einer Trennung des Verschlußelements vom Markenelement als Einheit von dem beispielsweise im Markenelement angeordneten Chip getrennt wird.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Markierungseinrichtung ist die Transpondereinrichtung im Verschlußele­ ment ausgebildet, und das Markenelement ist mit einer Verstärkereinrich­ tung zur Erzielung der Betriebsreichweite der Transpondereinrichtung versehen. Bei einem derartigen Aufbau der Markierungseinrichtung bleibt zwar grundsätzlich die Funktion der Transpondereinrichtung auch nach einer Trennung des Verschlußelements vom Markenelement erhalten. Jedoch ist aufgrund der reduzierten Sendeleistung der Transponderein­ richtung nicht mehr die Überbrückung einer Distanz realisierbar, wie sie in der Praxis beim Lesevorgang gegeben ist, so daß eine betriebssichere Funktion der Transpondereinrichtung nur zusammen mit der im Marken­ element angeordneten Verstärkereinrichtung möglich ist. Im Falle dieses Ausführungsbeispiels ist somit eine Übertragung der Markierungseinrich­ tung zur Herstellung einer betriebssicheren Markierungseinrichtung an einem anderen Träger nicht möglich, da eine erneute Eingriffsverbindung zwischen der im Verschlußelement angeordneten Transpondereinrichtung und der für den praktischen Betrieb der Transpondereinrichtung notwen­ digen, im Markenelement angeordneten Verstärkereinrichtung aufgrund der Zerstörung des Verbindungsbereichs zwischen dem Markenelement und dem Verschlußelement nicht möglich ist.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform der vorstehend erläuterten Markierungseinrichtung ergibt sich, wenn die Transpondereinrichtung als Chipmodul mit auf der Moduloberfläche angeordneter Transponderspule ausgebildet ist und die Verstärkereinrichtung eine Koppelspule zur induk­ tiven Kopplung mit der Transponderspule und eine elektrisch mit der Koppelspule verbundene Antennenspule umfaßt. Eine derartige Ausfüh­ rungsform ermöglicht die Ausbildung einer Markierungseinrichtung, die eine Transpondereinrichtung im Verschlußelement und eine Verstärkerein­ richtung im Markenelement aufweist, ohne von einer schlanken Stabform des Verschlußelements und einer besonders flachen Scheibenform des Markenelements abweichen zu müssen.
Besonders effektiv werden die vorgenannten Vorzüge der Markierungsein­ richtung nutzbar, wenn die Markierungseinrichtung als Ohrmarke für Tiere oder gleichzeitig als Verschließeinrichtung genutzt wird, wie beispielswei­ se als Druckknopf zum Verschließen von Kleidungsstücken oder derglei­ chen.
Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemä­ ßen Markierungseinrichtung anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Markierungseinrichtung in einer ersten Ausführungsform in Draufsicht;
Fig. 2 die in Fig. 1 dargestellte Markierungseinrichtung in einer Längsschnittdarstellung gemäß Schnittlinienverlauf II-II in Fig. 1 und unmittelbar vor Applikation an einem Träger;
Fig. 3 die in Fig. 2 dargestellte Markierungseinrichtung nach er­ folgter Applikation;
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform einer Markierungseinrichtung in Längsschnittdarstellung;
Fig. 5 noch eine weitere Ausführungsform einer Markierungsein­ richtung in Längsschnittdarstellung;
Fig. 6 die in Fig. 5 dargestellte Markierungseinrichtung in Drauf­ sicht.
Fig. 1 zeigt eine ein Markenelement 10 und ein Verschlußelement 11 umfassende Markierungseinrichtung 12 in Draufsicht. Wie aus der hier transparenten Darstellung des Markenelements 10 ersichtlich, dient das Markenelement 10 zur Aufnahme einer Transpondereinrichtung 13, die im vorliegenden Fall einen Chip bzw. ein Chipmodul 14 sowie eine mit Anschlußflächen 15 des Chipmoduls 14 kontaktierte Transponderspule 16 aufweist. Das Markenelement 10 ist im vorliegenden Fall aus einem formelastischen Kunststoff, wie beispielsweise Polyäthylen, gefertigt, in den die Transpondereinrichtung 13 eingebettet ist.
Wie ferner aus Fig. 1 ersichtlich, weist die Transponderspule 16 eine Spulenwindung 17 auf, die vereinzelt gegenüber den sonstigen Spulenwin­ dungen 18 der Transponderspule 16 durch einen Verbindungsbereich 19 hindurchgeführt ist. Der Verbindungsbereich 19 ist als ein laschenförmiger Fortsatz ausgebildet, der, wie beispielsweise aus Fig. 2 ersichtlich, zur Aufnahme und Verbindung mit dem Verschlußelement 11 eine als Verbin­ dungstasche 20 ausgebildete Vertiefung aufweist.
Wie Fig. 2 zeigt, in der die aus dem Markenelement 10 und dem Ver­ schlußelement 11 gebildete Markierungseinrichtung 12 unter zwischenlie­ gender Anordnung eines Trägers 21 unmittelbar vor Herstellung einer Eingriffsverbindung zwischen dem Verschlußelement 11 und der Verbin­ dungstasche 20 dargestellt ist, weist die Verbindungstasche 20 an ihrer Innenwandung 22 einen umlaufenden Rücksprung 23 auf, der einen Ein­ führkanal 24 von einem gegenüber dem Einführkanal 24 in seinem Quer­ schnitt aufgeweiteten Rastraum 25 trennt. Das in Fig. 2 dargestellte Markenelement ermöglicht insbesondere bei einem Aufbau aus Laminatla­ gen die Ausbildung der Transponderspule als sogenannte Verlegespule, wobei zunächst die Ausbildung der Spule durch Verlegung eines Spulen­ drahts und die Kontaktierung der Spule mit dem Chip zur Herstellung der Transpondereinrichtung auf einer ersten Laminatlage erfolgt, und an­ schließend eine weitere Laminatlage zur Abdeckung der Transponderein­ richtung auflaminiert wird.
Wie aus einer Zusammenschau der Fig. 1 und 2 ferner ersichtlich ist, verläuft die Spulenwindung 17 unmittelbar benachbart einem Öffnungsrand 26 einer Einführöffnung 27 der Verbindungstasche 20. Bei der in Fig. 2 dargestellten Relativanordnung des Markenelements 10 und des Ver­ schlußelements 11 unmittelbar vor Herstellung einer Eingriffsverbindung des Verschlußelements 11 mit der Verbindungstasche 20 befindet sich ein am Ende des Verschlußelements 11 ausgebildeter Einführkegel 28 unter zwischenliegender Anordnung des Trägers 21 in einer Überdeckungslage mit der Einführöffnung 27. Für den Träger bestehen keine Einschränkun­ gen betreffend das Material. So kann der Träger beispielsweise ebenso aus textilem Gewebe wie aus tierischem Gewebe gebildet sein.
Der im vorliegenden Fall mit einer Durchstoßspitze 62 versehene und starr, also beispielsweise aus Hartkunststoff oder Metall ausgeführte Einführkegel 28 wird durch Druck auf einen Anlagekopf 29 in die in Fig. 3 dargestellte Eingriffsstellung überführt, wobei der Einführkegel 28 zunächst den Träger 21 durchdringt und anschließend unter elastischer Deformation der Verbindungstasche 20 in den Rastraum 25 überführt wird. In dieser, in Fig. 3 dargestellten Rast- oder Eingriffsstellung kommt der Einführkegel 28 mit seinem Rastabsatz 30 hinter dem Rücksprung 23 der Innenwandung 22 der Verbindungstasche 20 zu liegen, und der zu­ rückgefederte Einführkanal 24 umschließt einen Schaft 31 des Verschluß­ elements 11, so daß sich die in Fig. 3 dargestellte hinterschneidende Relativanordnung des Verschlußelements 11 und des Markenelements 10 im Verbindungsbereich 19 ergibt.
Bei einer Entfernung des Verschlußelements 11 aus der Verbindungsta­ sche 20 im Markenelement 10 ergibt sich aufgrund der vorgenannten hinterschneidenden Anordnung im Verbindungsbereich 19 eine Zerstörung des Verbindungsbereichs 19 zumindest im Bereich des Einführkanals 24 und damit auch eine Zerstörung des Öffnungsrands 26, in dem die Spu­ lenwindung 17 verläuft. Ergebnis hiervon ist ein Bruch der Spulenwindung 17 im Bereich des Öffnungsrands 26 oder zumindest eine so starke Be­ schädigung der Spulenwindung 17 bzw. der hiermit in mechanischer Verbindung stehenden Teile, also etwa auch des Chipmoduls 14, das eine erneute Herstellung des Eingriffsverbindung zwischen dem Verschlußele­ ment 11 und dem Markenelement 10 und ein Betrieb der Transponderein­ richtung 13 nicht mehr möglich ist.
Fig. 4 zeigt eine Markierungseinrichtung 32 mit einem Markenelement 33 und einem Verschlußelement 34. Das Markenelement 33 weist einen darin eingebetteten als Verbindungsteil 35 ausgeführten Verbindungsbereich zur Aufnahme des Verschlußelements 34 auf. Ferner dient das hier als Bund­ hülse ausgeführte Verbindungsteil 35 zur Anordnung einer hier als Wic­ kelspule ausgeführten Transponderspule 36, die zur Ausbildung einer Transpondereinrichtung 37 mit einem ebenfalls im Markenelement 33 eingebettet angeordneten Chipmodul 38 kontaktiert ist.
Das Verbindungsteil 35 weist oberhalb einer Aufnahmehülse 39, die einerseits zur Ausbildung eines Einführkanals 40 zur Durchführung eines Einführkegels 41 des Verschlußelements 34 und andererseits zur Aufnah­ me von Spulenwindungen 42 der Transponderspule 36 dient, einen Bund 43 auf. Der Bund 43 dient zur Verankerung des Verbindungsteils 35 im Markenelement 33, das nach Anordnung der Transponderspule 36 am Verbindungsteil 35 und Kontaktierung der Transponderspule 36 mit dem Chipmodul 38 beispielsweise durch Umspritzen des Verbindungsteils 35 hergestellt werden kann.
Die Aufnahmehülse 39 kann auch als elektromagnetisches Funktionsteil, beispielsweise als Ferritkern, ausgebildet sein.
Wie aus der Darstellung gemäß Fig. 4 ersichtlich, wird eine Eingriffsver­ bindung zwischen dem Verschlußelement 34 und dem Markenelement 33 bzw. dem Verbindungsteil 35 in ähnlicher Weise wie zuvor, unter Bezug­ nahme auf die Fig. 2 und 3 erläutert durch ein Einführen des Verschluße­ lements 34 in den Einführkanal 40 des Verbindungsteils 35 hergestellt. Zu diesem Zweck ist im vorliegenden Fall der Einführkegel 41 formelastisch ausgebildet, so daß der Einführkegel 41 nach Austritt aus dem Einführka­ nal 40 hinter einem Umfangsrand einer Austrittsöffnung 44 auf der Ober­ fläche des Markenelements 33 verrastet, und das Verschlußelement mit seinem Schaft 65 im Verbindungsteil 35 aufgenommen ist. In dieser Konfiguration erweist es sich als besonders vorteilhaft, den Schaft 65 als elektromagnetisches Funktionsteil, beispielsweise als Ferritkern, auszubil­ den. Auch bei der in Fig. 4 dargestellten Applikation ist ähnlich wie bei dem anhand der Fig. 2 und 3 dargestellten Applikationsbeispiel zwischen einem Anlagekopf 45 des Verschlußelements 34 und dem Markenelement 33 der Träger 21 angeordnet.
Aufgrund der hinterschneidenden Anordnung des Einführkegels 41 des Verschlußelements 34 und des Markenelements 33 bzw. des Verbin­ dungsteils 35 führt der Versuch eines Lösens des Verschlußelements 34 aus der Eingriffsverbindung mit dem Verbindungsteil 35 zu einer Zerstö­ rung des Markenelements bzw. der Transpondereinrichtung 37, da der Bund 43 des Verbindungsteils 35 die Transponderspule 36 hintergreift.
In den Fig. 5 und 6 ist eine Markierungseinrichtung 46 dargestellt mit einem Markenelement 47 und einem Verschlußelement 48. Bei der in Fig. 5 dargestellten Ausführungsform der Markierungseinrichtung 46 dient das Verschlußelement 48 zur Aufnahme einer Transpondereinrichtung 49, die einen Chipmodul 50 mit einer auf dem Chipmodul 50 angeordneten Trans­ ponderspule 51 umfaßt. Die Transpondereinrichtung 49 ist in einem das Markenelement 47 in einem Verbindungsbereich 52 durchdringenden Schaftteil 53 angeordnet. Hierzu weist das Markenelement 47 im Verbin­ dungsbereich 52 eine entsprechend ausgebildete Durchgangsöffnung 54 auf, hinter deren Öffnungsrand 55 ein elastisch ausgebildeter Einführkegel 63 des Verschlußelements 48 einrastet. Wie bei den zuvor unter Bezug­ nahme auf die Fig. 2 und 3 bzw. 4 erläuterten Markierungseinrichtungen 12 bzw. 32 weist auch das Verschlußelement 48 an einem Ende einen Anlagekopf 56 auf, der die Applikation der Markierungseinrichtung 46 an dem zwischen dem Markenelement 47 und dem Anlagekopf 56 angeord­ neten Träger 21 ermöglicht.
Das Markenelement 47 weist eine Verstärkereinrichtung 57 auf, die im vorliegenden Fall aus einer Koppelspule 58 und einer elektrisch damit kontaktierten Antennenspule 59 besteht. Die Koppelspule 58 ist bei ansonsten übereinstimmenden Spulenparametern mit einer gegenüber der Transponderspule 51 verringerten Windungsanzahl ausgeführt, so daß die Koppelspule die Primärspule eines aus der Koppelspule 58 und der Trans­ ponderspule 51 gebildeten Transformators besteht. Über die elektrische Verbindung mit der einen relativ großen Durchmesser aufweisenden Antennenspule 59 ist es möglich, das Chipmodul 50 mit einer durch den aus der Koppelspule 58 und der Transponderspule 51 gebildeten Trans­ formator erhöhten Betriebsspannung zu beaufschlagen, um größere Lese­ distanzen zwischen dem Chipmodul und einer hier nicht näher dargestell­ ten Leseeinrichtung zu ermöglichen. Derart vergrößerte Lesedistanzen sind z. B. dann notwendig, wenn die in den Fig. 5 und 6 beispielhaft dargestellte Markierungseinrichtung 46 zur individualisierenden Kennung von Vieh verwendet wird.
Wie insbesondere aus Feg. 6 ersichtlich ist, weist das Markenelement 47 quer über den Bereich der Koppelspule 58 hinweggeführte, auf der Ober- und Unterseite verlaufende Nuten 60, 61 auf, die im Bereich der Koppel­ spule 58 eine Sollbruchstelle 64 bilden. Bei dem Versuch eines Lösens der Eingriffsverbindung zwischen dem Markenelement 47 und dem Verschlu­ ßelement 48 bewirkt die Sollbruchstelle 64 eine Zerstörung der Koppel­ spule 58, so daß eine erneute Verwendung der in den Fig. 5 und 6 darge­ stellten Markierungseinrichtung 46 nicht möglich ist.

Claims (10)

1. Markierungseinrichtung mit einem Markenelement und einem Verschlußelement, die unter zwischenliegender Anordnung eines Trägers über eine Eingriffsverbindung zur Ausbildung einer ver­ liersicheren Einheit in einem aus einander benachbarten Bereichen des Markenelements und des Verschlußelements gebildeten Verbin­ dungsbereich zwischen dem Markenelement und dem Verschluße­ lement miteinander verbindbar sind, wobei die Markierungsein­ richtung eine zumindest einen Chip und eine Spule aufweisende Transpondereinrichtung aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Transpondereinrichtung (13, 37, 49) zumindest mit ei­ nem Teilbereich im Verbindungsbereich zwischen dem Markenele­ ment (10, 33, 47) und dem Verschlußelement (11, 34, 48) erstreckt.
2. Markierungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Markenelement (10, 33, 47) oder das Verschlußelement (11, 34, 48) zumindest im Verbindungsbereich (19, 35, 52) ela­ stisch und einander hinterschneidend ausgebildet sind.
3. Markierungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Transpondereinrichtung (13) im Markenelement (10) ange­ ordnet ist, derart, daß sich die Spule (16) mit zumindest einer Win­ dung (17) in einem Randbereich (26) einer Rastöffnung (25) des Markenelements erstreckt und das Verschlußelement (11) mit ei­ nem den Randbereich (26) hintergreifenden Rastfortsatz (28) ver­ sehen ist.
4. Markierungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Transpondereinrichtung (37) im Markenelement (33) aus­ gebildet ist, derart, daß ein Teilbereich der Transpondereinrichtung mit einem den Verbindungsbereich bildenden Verbindungsteil (35) und das Verschlußelement (34) über eine Eingriffsöffnung mit dem Verbindungsteil verbunden ist.
5. Markierungseinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsteil (35) als Spulenkern ausgebildet ist.
6. Markierungseinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Verschlußelement (34) als Spulenkern ausgebildet ist.
7. Markierungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Transpondereinrichtung (49) im Verschlußelement (48) ausgebildet ist, das Markenelement (47) mit einer Verstärkerein­ richtung (57) zur Erzielung der Betriebsreichweite der Transpon­ dereinrichtung (49) versehen ist, und das Markenelement (47) im Bereich der Verstärkereinrichtung (57) mit einer Sollbruchstelle (61) versehen ist.
8. Markierungseinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Transpondereinrichtung (49) als Chipmodul (50) mit auf der Moduloberfläche angeordneter Transponderspule (51) ausgebil­ det ist und die Verstärkereinrichtung (57) eine Koppelspule (58) zur induktiven Kopplung mit der Transponderspule (51) und einer mit der Koppelspule (58) verbundenen elektrischen Antennenspule (59) umfaßt.
9. Markierungseinrichtung nach einem oder mehreren der vorange­ henden Ansprüche, gekennzeichnet durch die Verwendung als Ohrmarke für Tiere.
10. Markierungseinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch die Verwendung als Druckknopf.
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