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Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Lageranordnung, bei der ein
Wälzlager
auf einen äußeren Umfang
eines Wellenkörpers
wie einer Nabeneinheit für
Fahrzeuge aufgepasst ist, sowie ein Verfahren zu deren Herstellung.
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Stand der Technik
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Die
den am nächsten
kommenden Stand der Technik darstellende EP-A-0 854 303 A2 beschreibt eine
Lageranordnung zur Lagerung von Fahrzeugrädern, die eine Welle mit einem
Montageflanschen für ein
Fahrzeugrad oder eine Radaufhängung,
eine Abstufung an einem ihrer Enden, eine direkt auf diesem ausgebildete
erste Innenring-Laufbahn, einen Quetschbereich auf der Stirnseite
der Abstufung und eine hierauf ausgebildete zweite Innenring-Laufbahn aufweist,
wobei die Welle zumindest im Bereich der ersten Innenring-Laufbahn
abschreckgehärtet
und der Quetschbereich im Originalzustand ohne Abschreckhärtung belassen
sowie der Innenring über den
Quetschbereich der Welle befestigt ist.
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Eine
Nabeneinheit für
Fahrzeuge ist allgemein in der Weise konzipiert, dass ein doppelreihiges Wälzlager
ablösesicher
auf einen äußeren Umfang des
Wellenkörpers
einer Radnabe aufgepasst ist.
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Der
Wellenkörper
der Radnabe ist auf seiner freien Stirnseite mit einem zylindrischen
Bereich versehen, der ein Loskommen des Lagers verhindert. Der zylindrische
Bereich ist mittels eines Verstemmwerkzeugs radial nach außen gebogen
und verformt derart, dass er auf eine äußere Stirnfläche des
inneren Rings des Lagers aufgestemmt ist und somit einen Verstemmbereich
bildet. Durch diesen Verstemmbereich wird ein Loskommen der Radnabe verhindert
und gleichzeitig der innere Ring des Lagers vorgespannt.
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Bei
der vorbeschriebenen Nabeneinheit entstehen in der Oberfläche des
Verstemmbereichs gelegentlich Risse, welche das Leistungsverhalten
der Nabeneinheit beeinträchtigen
können.
Deshalb wird generell eine Kontrolle sämtlicher hergestellter Nabeneinheiten
zur Feststellung des Ausmaßes
der Risserzeugung durchgeführt.
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Da
die Risse an sich winzig klein sind, ist in diesem Falle die Kontrolle
mittels einer Prüfmaschine mit
mikroskopischer und mühsamer
Arbeit verbunden. Weiter ergibt sich im Falle einer konventionellen Nabeneinheit
das Ausmaß der
Rissbildung stark schwankend und unterschiedlich, so dass die diesbezügliche Kontrolle
sehr zeitaufwändig
ist und hierdurch die Effizienz bei der Herstellung der Nabeneinheiten
verringert werden kann.
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Damit
besteht eine Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung in der Bereitstellung
einer Lageranordnung, bei der eine genaue Kontrolle des Ausmaßes der
Risserzeugung möglich
ist, sowie eines Verfahrens zur Herstellung einer solchen Lageranordnung.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung beinhaltet die Bereitstellung
einer Lageranordnung, bei der das Riss-Erzeugungsverhältnis unter einen
vorbestimmten Wert reduziert wird, sowie eines Herstellungsverfahrens
hierfür.
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Weitere
Aufgaben, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung.
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BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Eine
erfindungsgemäße Lageranordnung
ist durch die Merkmale des Anspruchs 1 gekennzeichnet.
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Hinsichtlich
der Form des zylindrischen Bereichs kommen alle erdenklichen Formen
infrage, bei denen eine radiale Wanddicke gleichmäßig ist,
allmählich
abnimmt oder sich zwischenstufenartig zur freien Stirnseite des
Wellenkörpers
hin verändert.
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Unter
Restspannungen sind nicht nur Zugspannungen, sondern auch Druckspannungen
zu verstehen.
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Unabhängig von
ihrer Größe haben
als Risse nicht nur Rissbildungen in der Oberfläche des Verstemmbereichs zu
gelten, sondern auch alle Arten von Rissen wie beispielsweise nach
innen verlaufende Risse.
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Ein
Wert unterhalb des vorbestimmten Werts kann Nullbeinhalten oder
auch nicht.
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Die
Maschinenbearbeitung beinhaltet eine Rotationsbearbeitung unter
Verwendung eines Drehwerkzeugs, eine Bohrbear beitung mittels eine
Bohrwerkzeugs und jede sonstige Bearbeitung mit Werkzeugmaschinen.
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Das
Ausbilden des zylindrischen Bereichs auf der freien Stirnseite des
Wellenkörpers
mittels einer Werkzeugmaschine ist mit Wärmebildung verbunden. Wird
die Temperatur zu hoch und hierdurch der zylindrische Bereich überhitzt,
so erfährt
die Struktur der Oberflächenschicht
seiner inneren Umfangsoberfläche
dahingehend eine Beeinträchtigung, dass
diese leicht versteift usw. In der so beeinträchtigten Oberflächenschicht
der inneren Umfangsoberfläche
des zylindrischen Bereichs verbleibt in aller Wahrscheinlichkeit
eine Spannung. Je nach Größe dieser
Restspannung werden bei dem Prozess des Biegens des zylindrischen
Bereichs radial nach außen
leicht Risse verursacht.
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Bei
der erfindungsgemäßen Lageranordnung
wird die Restspannung für
diese Art der Rissbildung festgelegt. Hierdurch kann das Riss-Erzeugungsverhältnis auf
unter eine vorbestimmte Größe begrenzt
werden.
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Damit
lässt sich
erfindungsgemäß eine Lageranordnung
bereitstellen, bei der aufgrund einer Steuerung der Restspannung
in dem zylindrischen Bereich und durch Begrenzen des Riss-Erzeugungsverhältnisses
das Letztere auf eine unter einem vorbestimmten Wert liegende Größe festgelegt
ist. Infolgedessen wird die Kontrolle des Riss-Erzeugungsverhältnisses überflüssig und
somit der Produktions-Wirkungsgrad verbessert.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist der zylindrische Bereich durch Wälzverstemmen
verbogen und radial nach außen
verformt.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung ist die Restspannung auf einen Wert von 5
kg/mm2 oder weniger festgelegt.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist die Restspannung mit einem Wert von
10 kg/mm2 oder darunter gewählt.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Es
zeigen:
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1 eine
Längsschnittansicht
einer Nabeneinheit vor einer Verstemmbearbeitung nach dem Bestverfahren
zur Ausführung
der vorliegenden Erfindung;
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2 eine
Längsschnittansicht
einer Nabeneinheit, die nach dem Bestverfahren zur Ausführung der
vorliegenden Erfindung verstemmt wurde;
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3 eine
Längsschnittansicht
einer Nabeneinheit zur Veranschaulichung des Verstemmbearbeitungsprozesses;
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4 eine
teilweise im einem größeren Maßstab gezeichnete
Ansicht einer Oberflächenschicht
einer inneren Umfangsoberfläche
des zylindrischen Bereichs gemäß 1;
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5 ein
Diagramm eines Riss-Erzeugungsverhältnisses für eine Nabeneinheit, deren
zylindrischer Bereich verstemmt wurde;
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6 eine
Längsschnittansicht
einer Nabeneinheit nach einem weiteren Verfahren zur Ausführung der
vorliegenden Erfindung;
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7 eine
Längsschnittansicht
einer Nabeneinheit nach einer anderen Verfahrensweise zur Ausführung der
vorliegenden Erfindung;
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8 eine
Längsschnittansicht
einer Nabeneinheit nach einem noch weiteren Verfahren zur Durchführung der
vorliegenden Erfindung;
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9 eine
Längsschnittansicht
einer Nabeneinheit nach einer wieder anderen Verfahrensweise zur
Ausführung
der vorliegenden Erfindung; und
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10 6 eine
Längsschnittansicht
einer Nabeneinheit nach einem noch weiteren Verfahren zur Ausführung der
vorliegenden Erfindung.
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BESTVERFAHREN ZUR AUSFÜHRUNG DER
ERFINDUNG
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1 bis 5 betreffen
eine Nabeneinheit gemäß dem Bestverfahren
zur Ausführung
der vorliegenden Erfindung. 1 ist eine
Längsschnittansicht einer
Nabeneinheit vor dem Verstemmen, 2 eine Längsschnittansicht
einer Nabeneinheit nach dem Verstemmen, 3 eine der
Veranschaulichung der Nabeneinheit dienende Längsschnittansicht, 4 eine
teilweise im größeren Maßstab gezeichnete
Ansicht einer Oberflächenschicht
einer inneren Umfangsoberfläche
eines zylindrischen Bereichs und 5 ein Diagramm
eines Riss-Erzeugungsver hältnisses
für eine
Nabeneinheit mit einem verstemmten zylindrischen Bereich.
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Wie
aus diesen Zeichnungen ersichtlich, weist eine Nabeneinheit 1 zum
Einsatz in Fahrzeugen eine Radnabe 2 und ein Schrägkugellager 3 mit außerhalb
des Lagers liegendem Kontaktwinkel-Scheitelpunkt als Beispiel für ein Wälzlager
auf.
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Die
Radnabe 2 umfasst einen Wellenkörper 4 und einen Flanschen 5.
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Der
Wellenkörper 4 ist
auf einer freien Stirnseite mit einem zylindrischen Bereich 6 versehen,
der eine axial verlaufende innere Umfangsoberfläche mit einer in der axialen
Richtung verlaufenden im Wesentlichen gleichmäßigen radialen Wanddicke aufweist.
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Der
Flansch 5 der Radnabe ist radial nach außen auf
einem äußeren Umfang
des Wellenkörpers 4 verlaufend
ausgebildet und an einigen Umfangsstellen mit einer Anzahl von Bolzenlöchern 7 versehen.
Eine Rotorscheibe und eine Rad-Scheibenbremse (nicht dargestellt)
sind entlang einer Seite des Flanschen 5 auf dem anderen
Ende des Wellenkörpers 4 mittels
durch die Bolzenlöcher 7 geführter Bolzen
montierbar.
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Auf
die äußere Umfangsoberfläche des
Wellenkörpers 4 ist
das Lager 3 aufgepasst, das einen auf der äußeren Umfangsfläche des
Wellenkörpers sitzenden
einzelnen inneren Ring 8, einen einzelnen äußeren Ring 9 mit
axial zweireihig angeordneten Laufbahnen, eine Anzahl von zweireihig
als Wälzkörper angeordneten
Kugeln 10 und zwei ballige Käfige 11 aufweist.
Die äußere Umfangsoberfläche des
Wellenkörpers 4 bildet
den ande ren inneren Ring des Lagers 3. Auf einer äußeren Umfangsoberfläche des äußeren Rings 9 ist
ein radial nach außen
gerichteter Flansch 12 angeordnet, durch den die Nabeneinheit nicht
drehbar auf einer nicht dargestellten Achse montiert ist. Der zylindrische
Bereich 6 auf der freien Stirnseite des Wellenkörpers 4 der
Radnabe 2 ist aus dem Zustand gemäß 1 in die
Form gemäß 2 gebogen
sowie radial nach außen
verformt und damit auf die äußere Stirnfläche des
inneren Rings 3 des Lagers 3 aufgestemmt. Dieses
Verstemmen erfolgt wie in 3 dargestellt.
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Die
Nabeneinheit 1 ist mittels einer Befestigungsvorrichtung
unbewegbar auf einer Basis 13 befestigt.
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Ein
Verstemmwerkzeug 15 wird in Pfeilrichtung unter einem erforderlichen
Rollwinkel α in
Anlage an die innere Umfangsoberfläche des zylindrischen Bereichs 6 abgerollt.
Dadurch wird der zylindrische Bereich gebogen sowie radial nach
außen
verformt, um auf die äußere Stirnfläche des
inneren Rings 8 des Lagers 3 aufgestemmt zu werden
und einen Verstemmbereich zu bilden. Auf diese Weise ist das Lager 3 unlösbar auf
der Radnabe 2 befestigt und wird der innere Ring 8 des
Lagers 3 durch den Verstemmbereich vorgespannt.
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Für die wie
vorstehend beschrieben aufgebaute Nabeneinheit 1 wurden
seitens der Erfinder die folgenden Untersuchungen über die
Ursachen für
die Rissbildungen in der inneren Umfangsoberfläche des den Verstemmbereich
bildenden zylindrischen Bereichs 6 durchgeführt, um
die vorliegende Erfindung zu komplettieren.
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Der
zylindrische Bereich 6 wird durch eine Rotationsbearbeitung
als eine Form der Maschinenbearbeitung mit einem Drehwerkzeug, beispielsweise
einem nicht dargestellten spanabhebenden Werkzeug, ausgebildet.
Wird wie aus 4 ersichtlich eine Oberflächenschicht 6a einer
inneren Umfangsoberfläche
des zylindrischen Bereichs 6 durch die von einem Drehwerkzeug
bei einer Rotationsbearbeitung erzeugte Reibungswärme (Arbeitswärme der
Maschine) überhitzt,
so wird dessen Gefüge
je nach dem Grad der Überhitzung
dahingehend beeinträchtigt,
dass es leicht versteift oder dergleichen. Die in Mitleidenschaft
gezogene Schicht 6a sei der Einfachheit der Beschreibung
halber als "maschinenarbeitsgeschädigte Schicht" bezeichnet.
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Nach
einer aktuellen Messung beträgt
die Tiefe der maschinenarbeitsgeschädigten Schicht 6a von
der obersten Fläche
derselben ca. 3–5 μm. Durch
den Einsatz des Drehwerkzeugs wird diese Schicht 6a durch
die Bearbeitungswärme
der Maschine erhitzt und einer Druck- sowie Zugbeanspruchung in
Dreharbeitsrichtung ausgesetzt. Deshalb verbleibt Spannung nach
dem Abkühlen
in der maschinenarbeitsgeschädigten
Schicht 6a des zylindrischen Bereichs. Nach aktueller Messung
besteht die Restspannung den jeweiligen Bedingungen der Rotationsbearbeitung
entsprechend aus einer Umfangsdruckspannung oder einer Zugspannung.
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Weiter
entsteht durch die Rotationsbearbeitung auf der Oberfläche der
maschinenarbeitsgeschädigten
Schicht 6a eine streifige Bearbeitungsspur. Diese Spur
besteht aus Umfangsstreifen 6b, die durch die Rotationsbearbeitung
auf der Oberflächenschicht
der inneren Umfangsoberfläche
des zylindrischen Bereichs 6 gebildet werden. Die Streifen 6b umfassen
ungleich mäßige Abschnitte 6c in
der axialen Richtung und weisen je nach Rotationsbearbeitung einen
unebenen Abstand P auf.
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Die
maschinenarbeitsgeschädigte
Schicht 6a wird auf eine entsprechende Tiefe bis auf eine Oberfläche der
unebenen Bereiche 6c erzeugt.
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Der
unebene Abstand P weist je nach den Bedingungen bei der Rotationsbearbeitung
wie der Arbeitsgeschwindigkeit des Drehwerkzeugs in der axialen
Richtung und der Drehgeschwindigkeit des zylindrischen Bereichs 6 einen
erforderlichen Abstand P in der axialen Richtung auf.
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Nach
einer aktuellen Messung entspricht die Restspannung in der maschinenarbeitsgeschädigten Schicht 6a vollständig oder
in etwa dem unebenen Abstand P und einer Oberflächenrauheit Rz derselben. Auch
hier wieder ändert
sich nach aktueller Messung je nach Veränderung der Maschinenarbeitsbedingungen
das Verhältnis
der Risserzeugung in der Oberfläche
der maschinenarbeitsgeschädigten Schicht 6a in
Abhängigkeit
von der Größe der nach der
jeweiligen Rotationsbearbeitung verbleibenden Restspannung.
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5 zeigt
das Ergebnis aktueller Messungen für verschiedene Betriebbedingungen
bei der Rotationsbearbeitung. In dieser 5 steht
die horizontale Achse für
den unebenen Abstand P (μm), während die
senkrechte Achse die Rauheit (Rz) der maschinenarbeitsgeschädigten Schicht 6a der
inneren Umfangsoberfläche
des zylindrischen Bereichs 6 bezeichnet.
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Die
Oberflächenrauheit
entspricht allgemein der JIS (Japan-Industrienorm) B0601, welche
eine mittlere Rauheit in einer Mittellinie (Ra), eine maximale Höhe (Rmax)
und ein Zehnpunkte-Rauheitsmittel (Rz) festlegt. Im Rahmen der vorliegenden
Erfindung ist die Oberflächenrauheit
der maschinenarbeitsgeschädigten
Schicht 6a als Zehnpunkte-Rauheitsmittel (Rz) ausgewiesen.
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Es
folgt eine Erläuterung
der Bereiche S1 bis S4 in 5. Diese
Bereiche S1, S2, S3 und S4 sind Beispiele von Bereichsarten mit
einem Riss-Erzeugungsverhältnis
von Null, weniger als 0,5 %, zwischen 0,5 und weniger als 1,0 %
bzw. 1,0 % oder darüber.
Falls erforderlich, kann zur Klassifizierung eine größere oder
kleinere Anzahl von Bereichen vorgesehen werden.
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5 stellt
die Anzahl von Bereichen S1 bis S4 dar, in denen das entsprechende
Riss-Erzeugungsverhältnis
durch eine Kombination der unebenen Bereiche 6c in Form
einer Gestalt der Rotationsbearbeitungsspur auf der Oberflächenschicht 6a der inneren
Umfangsoberfläche
des zylindrischen Bereichs 6 und der Oberflächenrauheit
Rz derselben festgelegt ist.
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Der
Bereich S1 ist gebildet durch eine Kombination einer Oberflächenrauheit
Rz von 12,5 μm oder
weniger und einem unebenen Abstand P von 150 μm oder darunter, wobei die Restspannung
Null oder eine Druckspannung ist. Das Riss-Erzeugungsverhältnis im Bereich S1 ist Null.
Handelt es sich bei der Druckspannung um eine negative Spannung,
so ist andererseits eine Zugspannung positiv und damit die Restspannung
im Bereich S1 Null oder eine negative Spannung.
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Der
Bereich S2 ist gebildet durch eine Kombination einer Oberflächenrauheit
Rz von 12,5 μm oder
weniger und einem unebenen Abstand P von 150–190 μm. Die Größe des ungleichmäßigen Abstands
ist 5 kgf/mm2 oder darunter. Ist die Restspannung
eine Zugspannung, d.h. eine positive Spannung, und ihre Größe 5 kgf/mm2 oder weniger, so ist das Riss-Erzeugungsverhältnis im
Bereich S2 nicht Null, aber auch nicht größer als 0,5 %.
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Der
Bereich S3 umfasst einen Bereich S31 mit einer Oberflächenrauheit
von 12,5–15 μm und einem
ungleichmäßigen Abstand
P von 190 μm
oder weniger sowie einen Bereich S32 mit einer Oberflächenrauheit
Rz von 15 μm
oder weniger und einem ungleichmäßigen Abstand
P von 190–250 μm. Die Restspannung
im Bereich S3 ist eine positive Spannung, nämlich eine Zugspannung. Die
Größe der Zugspannung
beträgt
5–10 kgf/mm2. Das Riss-Erzeugungsverhältnis im
Bereich S3 liegt bei 0,5 % oder darüber und ist damit größer als
das im Bereich S2, bleibt jedoch unter 1,0 %.
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Der
Bereich S4 ist nicht in den vorerwähnten Bereichen S1 bis S3 erfast.
Die Restspannung im Bereich S4 ist eine positive Spannung, d.h.
eine Zugspannung, die bei 10 kgf/mm2 oder
höher liegt.
Das Riss-Erzeugungsverhältnis
im Bereich S4 ist mit 1,0 % oder darüber das größte von allen Bereichen.
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Ist
wie vorbeschrieben von einem Benutzer der Nabeneinheit 1 eine
rissbildungsfreie Einheit gefordert, so ist der Bereich S1 zu wählen, wobei
die Restspannung mit Null bzw. als Druckspannung festgelegt ist.
Nach dieser Festlegung wird der zylindrische Bereich 6 durch
Rotationsbearbeitung hergestellt.
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Ist
eine Nabeneinheit 1 mit einem Riss-Erzeugungsverhältnis von
weniger als 0,5 % gefordert, so ist der Bereich S2 zu wählen, wobei
die Restspannung mit 0,5 kgf/mm2 oder darunter
festgelegt ist. Auf der Grundlage dieser Festlegung wird der zylindrische
Bereich 6 durch Rotationsbearbeitung hergestellt.
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Ist
eine Nabeneinheit 1 mit einem Riss-Erzeugungsverhältnis von
weniger als 1,0 % gefordert, so ist der Bereich S3 zu wählen, wobei
die Restspannung mit 10,0 kgf/mm2 oder weniger festgelegt ist. Nach
dieser Festlegung wird der zylindrische Bereich 6 durch
Rotationsbearbeitung gebildet.
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Die
obigen Ergebnisse lassen erkennen, dass beim Drehen des zylindrischen
Bereichs 6 mit hoher Geschwindigkeit die Restspannung größer wird.
Damit vergrößert sich
im Falle eines Wellenkörpers 4 mit
einem solchen zylindrischen Bereich 6 das Riss-Erzeugungsverhältnis beim
Verstemmen auf die äußere Stirnfläche des
inneren Rings 8.
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Erfolgt
andererseits die Rotationsbearbeitung des zylindrischen Bereichs 6 mit
geringer Geschwindigkeit, so verringert sich die Restspannung. Im
Falle eines Wellenkörpers 4 mit
einem derartigen zylindrischen Bereich 6 wird also das
Riss-Erzeugungsverhältnis
beim Verstemmen auf die äußere Stirnfläche des
inneren Rings 8 kleiner.
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Weiter
bleibt beim Verstemmen des zylindrischen Bereichs 6 die
Restspannung in Form einer Druckspannung in dem zylindrischen Bereich 6.
Ist die Restspannung jedoch eine Zugspannung, so wird diese aufgrund
von Rissbildung Null.
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Wird
wie vorbeschrieben bei einer Nabeneinheit 1 nach der erfindungsgemäßen Ausführungsform
die Restspannung in dem zylindrischen Bereich 6 zur Einstellung
kontrolliert, so lässt
sich der Risserzeugungsstatus bereits in der Fertigungsphasebestimmen.
Infolgedessen besteht keine Notwendigkeit mehr für eine Kontrolle auf die Gesamtheit
aller Risse nach der Fertigung, wodurch sich die Effizienz der Herstellung
der Nabeneinheiten 1 verbessern lässt und die Herstellungskosten
gesenkt werden können.
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WEITERE VERFAHRENSWEISE ZUR
DURCHFÜHRUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung ist nicht auf Nabeneinheiten 1 gemäß der vorbeschriebenen
Ausführungsform
beschränkt,
sondern gleichermaßen auch
auf die in 6 bis 10 dargestellten
Nabeneinheiten anwendbar. In allen diesen Zeichnungen sind gleiche
Komponenten wie in 1 durch jeweils gleiche Bezugsziffern
bezeichnet.
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Die
Nabeneinheit 1A in 6 ist für ein Antriebsrad
mit einem hohlen Wellenkörper 4 konzipiert. Abgesehen
von der Gestaltung des Wellenkörpers 1 weist
diese Nabeneinheit 1A die gleiche Konstruktion wie in 1 dargestellt
auf.
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Die
Nabeneinheit 1B in 7 ist für ein Antriebsrad
konzipiert, wobei ein Lager zwei in axialer Richtung nebeneinander
angeordnete innere Ringe 8 und 8a aufweist. Die
Nabeneinheit 1B umfasst den inneren Ring 8a und
ist mit Ausnahme des entsprechenden Wellenkörpers 4 im Wesentlichen
wie die Nabeneinheit 1 gemäß 1 ausgebildet.
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Die
Nabeneinheit 1C gemäß 8 ist
für ein Antriebsrad
ausgelegt, wobei ein Lager 3 mit zwei inneren Ringen 8 und 8a versehen
ist, die in axialer Richtung nebeneinander angeordnet sind. Die
Nabeneinheit 1C enthält
den inneren Ring 8a und ist mit Ausnahme des entsprechenden
Wellenkörpers 4 im Wesentlichen
wie die Nabeneinheit 1 gemäß 1 aufgebaut.
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Die
Nabeneinheit 1D gemäß 9 ist
für ein Antriebsrad
konzipiert, wobei ein äußerer Ring 21 eines
Gleichlaufgelenks 20 einstückig in einem hohlen Wellenkörper 4 angeordnet
ist.
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Die
Nabeneinheit 1E gemäß 10 ist
für ein
Antriebsrad konzipiert, wobei ein Lager 3 ein doppelreihiges
Kegelrollenlager mit außerhalb
des Lagers liegendem Kontaktwinkel-Scheitelpunkt bildet. Das Lager 3 umfasst
einen einzelnen äußeren Ring 9 mit
einer doppelreihigen Abwälzfläche, eine
Anzahl von in dieser doppelreihigen Abwälzfläche angeordneten Kugeln 10a und
einen inneren Ring 8 mit einer einfachen Abwälzfläche, der
auf eine äußere Umfangsoberfläche des
Wellenkörpers 4 einer
Radnabe 2 aufgepasst ist. Gemäß 7 bis 9 ist
die Nabeneinheit direkt auf einer Basis 13 angeordnet,
jedoch nicht auf diese Ausführung
beschränkt
und wie aus 6 ersichtlich mittels einer
Befestigungsvorrichtung 14 auf der Basis platzierbar.
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Weiter
kann die Nabeneinheit gemäß 10 so
aufgebaut sein, dass das Lager 3 zwei in axialer Richtung
nebeneinander angeordnete innere Ringe aufweist, oder aber, obwohl
nicht dargestellt, für
ein Antriebsrad mit einem hohlen Wellenkörper konzipiert sein.
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Bei
den Nabeneinheiten 1A–1E gemäß 6 bis 10 ist
der zylindrische Bereich 6 auf der freien Stirnseite des Wellenkörpers durch
Wälzverstemmung
in der gleichen Art und Weise wie die Nabeneinheit 1 in
der vorher beschriebenen Ausführungsform
verbogen sowie radial nach außen
verformt und somit auf eine äußere Stirnfläche des
inneren Rings 8 des Lagers 8 gestemmt.
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Durch
die Rotationsbearbeitung wird eine innere Umfangsoberfläche des
entsprechenden zylindrischen Bereichs gebildet, in welcher die durch
die Rotationsarbeit in einer Oberflächenschicht erzeugte Restspannung
in gleicher Weise festgelegt wird wie im Falle der vorher beschriebenen
Ausführungsform.
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MÖGLICHE INDUSTRIELLE NUTZUNG
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Nabeneinheit zum Einsatz in
Fahrzeugen, in welche die Rotorscheibe einer Scheibenbremse sowie
ein Rad und sonstige Lagereinrichtungen angeordnet sein können, und
ein Verfahren zu deren Herstellung.