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DE60108662T2 - Verbindungsvorrichtung für variable winkel in einem spinalimplantatsystem - Google Patents

Verbindungsvorrichtung für variable winkel in einem spinalimplantatsystem Download PDF

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Publication number
DE60108662T2
DE60108662T2 DE60108662T DE60108662T DE60108662T2 DE 60108662 T2 DE60108662 T2 DE 60108662T2 DE 60108662 T DE60108662 T DE 60108662T DE 60108662 T DE60108662 T DE 60108662T DE 60108662 T2 DE60108662 T2 DE 60108662T2
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DE
Germany
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opening
connecting device
bone
plug
wall
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE60108662T
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English (en)
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DE60108662D1 (de
Inventor
B. Richard ASHMAN
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Warsaw Orthopedic Inc
Original Assignee
SDGI Holdings Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by SDGI Holdings Inc filed Critical SDGI Holdings Inc
Application granted granted Critical
Publication of DE60108662D1 publication Critical patent/DE60108662D1/de
Publication of DE60108662T2 publication Critical patent/DE60108662T2/de
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Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich allgemein auf das Gebiet der Spinalimplantatsysteme und insbesondere Systeme, die längliche Spinalimplantate verwenden, wie einen Stab und Platten, verbunden an verschiedenen Stellen entlang der Wirbelsäule. Genauer betrifft die Erfindung eine Verbindungsvorrichtung, die variable Winkel- und variable Höheneinstellbarkeit für das längliche Spinalimplantat bezüglich einer Knochenbefestigung, die an der Wirbelsäule Eingriff nimmt, bereitstellt.
  • Mehrere spinale Fixiersysteme wurden entwickelt zur Verwendung beim Korrigieren und Stabilisieren von Sektionen der Wirbelsäule und fördern von spinaler Fusionen. In einem solchen System ist ein biegsames längliches Spinalimplantat, wie ein Stab, längs angeordnet benachbart dem Rückgrad und dann gesichert an verschiedenen Wirbeln entlang der Länge der Säule mittels einer Anzahl von Knochenbefestigungen oder Fixierelementen. Eine Vielfalt von Knochenbefestigungen kann benutzt werden, wie Haken oder Knochenschrauben, welche konfiguriert sind, um an spezifischen Abschnitten eines Wirbels Eingriff zu nehmen.
  • Ein Beispiel eines solchen Systems ist das TSRH® Spinal System der Sofamor Danek Group Inc.. In diesem System nehmen verschiedene Haken und Knochenschrauben Eingriff an einem Spinalstab mittels Augbolzen. In früheren Versionen des TSRH® Spinal System waren die Wirbelhaken und Knochenschrauben am Spinalstab in einer festgelegten Orientierung befestigt, üblicherweise perpendikulär hervorstehend unterhalb des Stabes. Zu dieser Zeit wies das TSRH® Spinal System einen wesentlichen Vorteil über vorherige Systeme auf durch seine Vielseitigkeit, Fixierungsstärke und Einfachheit der Implantierung.
  • Ein Nachteil, dem sich das Original TSRH® Spinal System sowie andere gängige Fixierungssysteme stellen mußte war, dass ein Chirurg dazu genötigt war, wesentliche Einstellungen an der Kontur des biegsamen Stabes vorzunehmen, so dass die Knochenbefestigungen an den Wirbelkörpern in solider weise Eingriff nehmen konnten. Was dann benötigt wurde war eine Knochenbefestigung die mit dem Spinalstab unter einem variablen Winkel verbunden werden konnte. Um diesen Bedarf nachzukommen, wurde die TSRH® winkelvariable Schraube (Variable Angle Screw) entwickelt, wie beschrieben in U. S. Patent Nr. 5,261,909. Diese winkelvariable Schraube verwendete denselben TSRH®-Augbolzen, um eine Verbindung mit einem Spinalstab zu erreichen. Zusätzlich bezog das winkelvariable System eine Beilagscheibe mit ein, die über den Augbolzen passte, am Spinalstab innerhalb einer Nut in einer Fläche der Beilagscheibe Eingriff nahm und eine radial geriefelte Fläche, ausgerichtet zur Knochenbefestigung, bereitstellte. Die Knochenbefestigung hatte eine komplementär geriefelte Fläche, so dass die Befestigung sich in variablen Winkelorientierungen relativ zum Spinalstab befinden konnte. Eine auf den Pfosten des Augbolzen geschraubte bzw. eingefädelte Mutter klemmte alle Bestandteile zusammen, um die Anordnung zu vervollständigen.
  • Das winkelvariable Schraubensystem des Patents U.S. 5,261,909 wies einen wesentlichen Vorteil über vorheriger stabbasierte Implantatsysteme auf. Das System des Patents U.S. 5,261,909 war relativ kompakt und erforderte eine minimale Anzahl von Teilen und war trotzdem in der Lage, eine solide Fixierung der Knochenbefestigung am Stab zu erreichen in einem großen Bereich von Winkelausrichtungen. Ein Nachteil des Systems war, dass die Augbolzen-Mutter-Kombination ein seitliches Anziehen der Mutter erforderte, um das System zusammen zu klemmen. Dieser Aspekt des seitlichen Anziehens erforderte eine größere Operationsstelle um die Wirbelsäule herum, so dass ein Schraubenschlüssel o.ä. betätigt werden konnten. Um auf diese Schwierigkeit einzugehen wurde eine Oberseitenanziehanordnung entwickelt wie offenbart in U.S. Patent Nr. 5,282,801. Die im Patent U.S. 5,282,801 abgebildete Klemmanordnung ersetzte den Augbolzen und die Nut durch einen Klemmkörper mit einem T-Stück, gegen welches der Kopf der winkelvariablen Knochenbefestigung geklemmt wurde. Während sich das original TSRH® System auf das Anziehen einer Mutter gegen die winkelvariable Knochenschraube verließ, verwendete der Oberseitenanziehansatz des Patents U.S. 5,282,801 zusätzlich eine Stellschraube bzw. einen Gewindestift, die/der gegen den Spinalstab wirkte, um den Spinalstab in die ineinandergreifende Beilagscheibe zu drücken und letztlich gegen eine komplementär geriefelte Fläche der winkelvariablen Schraube. Mit die sem System wurde die winkelvariable Fähigkeit beibehalten, während ein Oberseitenanziehmerkmal hinzugefügt wurde.
  • Mit dem hinzufügen der Oberseitenanziehfähigkeit versah das aktuellere TSRH® Spinal System Chirurgen mit einem großen Maße an Flexibilität bei der Plazierung und Orientierung von Knochenbefestigungen, wie Haken und Schrauben, relativ zu einem Spinalstab. Die winkelvariablen Bestandteile reduzieren stark die Notwendigkeit, den Spinalstab zu manipulieren und zu biegen, um ihn zur Anatomie des Patienten konform zu machen. Selbst mit den großen Verbesserungen, die von dem TSRH® Spinal System präsentiert wurden war ein Gewisses Maß an Form- oder Konturgebung des Spinalstabs immer noch notwendig. Speziell muss der Stab geformt sein, so dass am Punkt der Verbindung zur Knochenbefestigung, der Stab die gleiche Distanz zum Wirbelkörper hat wie der geriefelte oder Eingriff nehmende Abschnitt der Knochenbefestigung. Diese Vertikale oder Höhenausrichtung ist notwendig, so dass winkelvariable Bestandteile richtig ausgerichtet sind für akkurate Verbindung, wenn die Anordnung zusammen geklemmt wird. Somit muss der Spinalchirurg immer noch eine bestimmte Menge an Zeit aufgingen zum Formgeben der Spinalstäbe während der Operation damit das Fixiersystem richtig implantiert werden kann.
  • Um auf diese Schwierigkeit einzugehen wurden spätere Systeme entwickelt, die einen gewissen Grad von vertikaler Einstellbarkeit bereitstellten. Mit Vertikaler- oder Höheneinstellbarkeit wird Einstellung entlang der Länge der Knochenbefestigung gemeint. Einstellung in dieser Dimension erlaubt es dem Stab, sich in variierenden Distanzen von der Wirbelsäule zu befinden oder orientiert zu sein mit einer voreingestellten Kontur, unabhängig von der Lage der Befestigung. Eine Adaptation des originalen winkelvariablen Schraubenkonzeptes des Patents U.S. 5,261,909 ist präsentiert in U.S. Patent Nr. 5,611,800. Dieses System behielt die Bügelkonfiguration der Knochenschraube in Patent U.S. 5,261,909 bei, fügte jedoch ein fassettenreiches Verbindungsmerkmal an beiden Flächen des Bügels hinzu. Während das System des Patents U.S. 5,611,800 Höheneinstellbarkeit hinzufügte, tat es dies auf Kosten einer komplizierteren Verbinderstruktur mit vier speziell bearbeiteten in einandergreifenden Flächen.
  • Ein anderer Ansatz wurde vorgeschlagen in U.S. Patent Nr. 5,643,263. Die Verbindungsanordnung des Patents U.S. 5,643,263 benutzt eine Knochenschraube vom Schanz-Typ anstelle der Bügelknochenschraube des Patents U.S. 5,261,909.
  • Somit schließt die im Patent U.S. 5,643,263 beschriebene Schraube einen länglichen glatten Schaftabschnitt ein. Die Verbindungsanordnung fügt auch eine zweite Beilagscheibe hinzu, angeordnet zwischen der originalen Beilagscheibe und dem glatten Schaft der Knochenschraube. Das ineinandergreifende Merkmal existiert zwischen den kontaktierenden Flächen der benachbarten Beilagscheiben. Die variable Höhe wird erreicht durch eine Nut, die bereitgestellt ist in der gegenüberliegenden Fläche der zusätzlichen Beilagscheibe, die es der Verbindungsanordnung erlaubt, entlang dem Schaft der Knochenschraube zu gleiten, bis Sie schließlich zusammen geklemmt wird durch eine Einstellschraube bzw. einen Gewindestift.
  • Obwohl die in dem Patent U.S. 5,643,263 gezeigte Verbindungsvorrichtung einen Schritt weiter geht, hin zu einer einfach implantierbaren winkelvariablen, Höhenvariablenanordnung, hat Sie auch etwas Raum für Verbesserungen gelassen. Zum Beispiel erfordert die Verbindervorrichtung des Patents U.S. 5,643,263 eine zusätzliche Beilagscheibe die die Anzahl der Bestandteile erhöht, die von den Chirurgen gehandhabt werden müssen. Zusätzlich erhöht die hinzugefügte Beilagscheibe das seitliche bzw. laterale Profil der Implantatanordnung. In bestimmten Regionen der Wirbelsäule, wie den Brust- (Thorax) und Hals- (Zervix) Regionen, ist beschränkter Raum seitlich zu den Wirbelkörpern vorhanden. Ein optimales Spinalimplantatsystem, das universelle Anwendbarkeit hat, sollte ein so kleines laterales Profil wie möglich haben.
  • Noch ein weiterer Ansatz zum erreichen variabler Winkelorientierung der Spinalimplantatanordnung wurde vorgeschlagen in U.S. Patent Nr. 5,947,967. Die in U.S. 5,947,967 gezeigte Verbindungsvorrichtung schließt einen Körper ein, der eine sich verjüngende äußere Fläche und eine sich innen verjüngende Beilagscheibe, die über die sich verjüngende äußere Fläche des Körpers passt, definiert. Die Beilagscheibe schließt einen Schlitz ein, um die Knochenschraube aufzunehmen, welche die Schraube durch Reibungseingriff mit der sich verjüngenden äußeren Fläche des Körpers in Position verriegeln kann. Obwohl die Verbindungsvorrichtung in U.S. 5,947,967 es der Knochenschraube erlaubt, variable Winkel Orientierungen rela tiv zum Stab einzunehmen, stellt sie keinen leichten Zugang für Wiedereinstellbarkeit bereit, wenn die Verbindungsvorrichtung an einer bestimmten Position fixiert ist.
  • Ein weiterer Ansatz zum erreichen variabler Winkelorientierung einer Spinalimplantatanordnung wurde vorgeschlagen in U.S. Patent Nr. 5,980,521, welches einen Oberseitenanzugsquerverbinder für ein Spinalfixiersystem offenbart mit Eigenschaften ähnlich den in dem Patent U.S. 5,261,909 offenbarten System.
  • Es besteht immer noch ein Bedarf für ein Spinalimplantatsystem, dass nicht nur eine zuverlässige Verbindung zwischen einer Knochenbefestigung und einem länglichen Spinalimplantat oder einem Stab, der sich entlang der Wirbelsäule erstreckt, während variabler Winkel und Höhe zwischen den zwei Bestandteilen erlaubt wird, bereitstellt, sondern auch einen einfachen Zugang zur Rehorientierung und Wiedereinstellung der Bestandteile bereitstellt. Ein Bedarf besteht noch für ein Spinalimplantatsystem, das reduzierte Sperrigkeit oder Auskragung hat, um andere spinale Merkmale zu umgehen und um nicht feststellbar zu sein entlang des Rückens des Patienten.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die Verbindungsvorrichtung gemäß der Erfindung umfasst die Merkmale wie definiert in Anspruch 1. Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind spezifiziert in den abhängigen Ansprüchen.
  • Ein Zweck der vorliegenden Erfindung ist es, ein Spinalimplantatsystem bereitzustellen für winkelvariable-/Höhenvariableeinstellung. Ein weiterer Zweck ist es, Spinalimplantatsystembestandteile bereitzustellen, die einfach zusammen eingespannt bzw. geklammert werden können mit reduzierter Sperrigkeit oder Auskragung, um anatomische Merkmale zu umgehen und um eine solide Fixierung des instrumentierten Abschnitts der Wirbelsäule sicherzustellen.
  • Maßgebliche Vorteile werden erreicht durch Merkmale der Erfindung, die Winkeleinstellung der Spinalimplantatanordnung erlauben, während die meisten Bestandteile an ihren Stellen fixiert wurden. Diese und andere Zwecke und Vorzüge der Erfindung werden klarwerden bei Betrachtung der folgenden schriftlichen Beschreibung und begleitenden Figuren (lediglich Beispielhaft angegeben).
  • Beschreibung der Figuren
  • 1 ist eine Seitenansicht einer Spinalimplantatverbindungsvorrichtung gemäß dem vorherigen System, offenbart in U.S. Patent Nr. 5,643,263.
  • 2 ist eine Draufsicht der Spinalimplantatanordnung wie gezeigt in 1.
  • 314 stellen nicht die Erfindung dar.
  • 3 ist eine Seitenansicht einer winkelvariablen Verbindungsvorrichtung.
  • 4 ist eine Draufansicht der Verbindungsvorrichtung wie gezeigt in 1.
  • 5 ist eine Draufsicht einer Knocheneingriffsbefestigung, verwendet mit der Verbindungsvorrichtung gezeigt in 34.
  • 6 ist eine Seitenansicht der in 5 gezeigte Knochenbefestigung.
  • 7 ist eine Draufsicht einer alternativen Ausführungsform einer Knochenbefestigung zur Verwendung mit der in 34 gezeigten Verbindungsvorrichtung.
  • 8 ist eine Rückansicht eines Schnittstellenbeilagscheibenbestandteil der Verbindungsvorrichtung wie gezeigt in 34.
  • 9 ist eine Draufsicht eines zweiten Gliedes der in 34 gezeigten Verbindungsvorrichtung.
  • 10 ist eine explodierte teilweise Querschnittsansicht der Bestandteile der Verbindungsvorrichtung wie gezeigt in 34.
  • 11 ist eine Seitenansicht einer Verbindungsvorrichtung.
  • 12 ist eine Rückansicht einer Fläche einer Wandung einer Knochenbefestigungsöffnung an der in 11 gezeigten Verbindungsvorrichtung.
  • 13 ist eine Rückansicht der in 11 gezeigten Verbindungsvorrichtung.
  • 14 ist eine seitliche perspektivische Ansicht einer alternativen Knochenbefestigung.
  • 15 ist eine Draufsicht einer Spinalimplantatanordnung in Übereinstimmung mit einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung.
  • 16 ist eine Seitenansicht der in 15 gezeigten Spinalimplantatanordnung.
  • 17 ist eine Draufsicht eines Körpers einer Verbindungsvorrichtung in Übereinstimmung mit der bevorzugten Ausführungsform wie gezeigt in 15.
  • 18 ist eine Draufsicht eines Stopfens in Übereinstimmung mit einer Ausführungsform der Erfindung.
  • 19 ist eine Seitenansicht, die eine erste Fläche des in 18 gezeigten Stopfens zeigt.
  • 20 ist eine Draufsicht einer Spinalimplantatanordnung in Übereinstimmung mit einer anderen Ausführungsform.
  • 21 ist eine Seitenansicht einer Spinalimplantatanordnung wie gezeigt in 20.
  • 22 ist eine Draufsicht eines Stopfens in Übereinstimmung mit der in 20-21 gezeigten Ausführungsform.
  • 23 ist eine Seitenansicht des in 22 gezeigten Stopfens.
  • 24 ist eine Draufsicht eines Körpers einer Verbindungsvorrichtung in Übereinstimmung mit noch einer weiteren Ausführungsform.
  • 25 ist eine Seitenansicht des Körpers einer Verbindungsvorrichtung wie gezeigt in 24.
  • 26 ist eine Querschnittsansicht des Körpers der Verbindungsvorrichtung wie gesehen in der Richtung der A-A Pfeile wie gezeigt in 24.
  • Beschreibung der bevorzugten Ausführungsformen
  • Für die Zwecke des Förderns eines Verständnisses der Prinzipien der Erfindung wird nun Bezug genommen auf die in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsformen und spezifische Sprache wird benutzt werden, um dieselben zu beschreiben. Es wird nichts desto trotz verstanden werden, dass die spezifische Beschreibung nur beispielhaft angegeben wird.
  • Die vorliegende Erfindung betrachtet eine winkelvariable und höhenvariable Verbindungsvorrichtung zum Verbinden einer Knochenbefestigung, wie einer Knochenschraube oder einen Haken, an einem länglichen Spinalimplantat, wie einem Spinalstab, -balken oder -platte. Es wird verstanden werden, dass die Bestandteile dieser Verbindungsvorrichtung gebildet sind aus Material medizinischer Güte, vorzugsweise ein Metall wie rostfreier Stahl oder Titan. Es wird auch verstanden werden, dass die Bestandteile dimensioniert sind zur Einführung und Implantierung innerhalb der Wirbelsäule eines menschlichen Patienten. Es wird in Erwägung gezogen, dass die Erfindung an allen Ebenen der Wirbelsäule implantiert werden kann, insbesondere der Hals-, Brust- und Lendenebenen, und von Rück- oder Vorderansichten der Wirbelsäule aus. Die Bestandteile können geeignet dimensioniert sein für jede der Ebenen der Wirbelsäule, wobei die Gesamtgröße der Bestandteile bestimmbar ist durch den durchschnittlich sachkundigen Fachmann in dem Gebiet der Spinalimplantate.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung breite Anwendbarkeit hat, wird sie am besten verstanden im Vergleich zu einer vorigen Spinalimplantatverbindungsvorrichtung beschrieben, in U.S. Patent Nr. 5,643,263. Insbesondere schließt die in 1 gezeigte Verbindungsvorrichtung 10 ein Stabverbindungsglied 11 ein, dass eine längliche Öffnung 12 definiert, durch die sich ein Spinalstab R erstreckt. Eine Einstellschraube bzw. ein Gewindestift 13 ist geschraubt durch das Stabverbindungsglied 11 in die Öffnung 12 und in Kontakt mit dem Spinalstab R.
  • Die Verbindungsvorrichtung 10 des Standes der Technik schließt weiterhin ein Bolzenverbindungsglied 15 ein, dass eine Bolzenöffnung 19 definiert, durch die sich ein Bolzen 16 erstreckt. Der Bolzen schließt einen gewindelosen, glatten, zylindrischen Pfosten an einem Ende und Knocheneingriffsgewinde 18 an einem entgegengesetzten Ende ein. Das Bolzenverbindungsglied 15 ist rotierbar verbunden mit dem Stabverbindungsglied 11 in einer im Patent U.S. 5,643,263 beschriebenen Weise auf 1 und 2 dieses Patents. Somit ist das Bolzenverbindungsglied 15 frei, relativ zum Stabverbindungsglied 11 zu schwenken oder zu rotieren, was bedeutet, dass der Bolzen 16 variable Winkelorientierungen relativ zu Stab R einnehmen kann.
  • Um diese Winkelbeziehung festzulegen, schließt Verbindungsvorrichtung 10 eine Stabschnittstellenbeilagscheibe 20 und eine Bolzenschnittstellenbeilagscheibe 23 ein. Die Stabschnittstellenbeilagscheibe 20 schließt eine Eingriffsnut 21 ein, welche den Spinalstab R aufnimmt. Gleichermaßen schließt die Bolzenschnittstellenbeilagscheibe 23 eine Eingriffsnut 24 ein, in die der Pfosten 17 des Bolzens 16 angeordnet ist. Eine Riefelungsschnittstelle 25 ist bereitgestellt zwischen den zwei Schnittstellenbeilagscheiben 20 und 23. Sich nun den 34 zuwendend ist eine Verbindungsvorrichtung 30 bereitgestellt, die ähnliche winkelvariable und höhenvariable Einstellungen der Position der Knochenbefestigung relativ zu einem länglichen Spinalimplantat gestattet. Das längliche Spinalimplantat kann eine Vielfalt von Formen annehmen, wie eines Stabes oder einer Platte. Als Stab kann das Spinalimplantat einen kreisförmigen oder nicht kreisförmigen Querschnitt haben, der vorzugsweise konfiguriert ist, um Befestigungen einer Verbindungsvorrichtung 30 an verschiedenen Positionen entlang der Länge des Implantats zu gestatten. Vorzugsweise, obwohl nicht notwendigerweise, kann das Spinalimplantat auch konfiguriert sein, um Rotation der Verbindungsvorrichtung um die Längsachse des Implantats zu gestatten.
  • Die Verbindungsvorrichtung 30 schließt ein erstes Glied 31 ein, dass eine Queröffnung 32 dadurch definiert. Die Öffnung 32 ist leicht länglich und dimensioniert um ein längliches Spinalimplantat dadurch aufzunehmen. Genauer ist die Öffnung 32 dimensioniert, um einen Spinalstab R gleitend aufzunehmen. Die Verbindungsvorrichtung 30 schließt auch ein zweites Glied 35 ein, das eine zweite Öffnung 36 dadurch definiert. Die Öffnung 36 ist dimensioniert, um den Schaft einer Knochenbefestigung dadurch gleitend aufzunehmen. Die Öffnung 36 ist ebenfalls länglich in einer Richtung hin zum ersten Glied 31.
  • Wie am besten in der Detailansicht von 9 und der Explosionsansicht 10 gezeigt, schließt die Verbindungsvorrichtung 30 Verbindungsmittel 39 zwischen dem ersten Glied 31 und dem zweiten Glied 35 ein. Diese Verbindungsmittel 39 sind konfiguriert, um relatives Schwenken zwischen den zwei Gliedern um eine Verbindungsachse A zu gestatten. Genauer können die zwei Glieder individuell rotiert werden in der Richtung der Pfeile R wie gezeigt in 10. Die Verbindungsmittel 39 können eine Vielfalt von Formen annehmen. Z.B. können die Verbindungsmittel 39 die Zusammenschnapp-/Schwenkverbindung ausmachen, gezeigt in 1 und 2 von U.S. Patent Nr. 5,643,263 und beschrieben in Spalte 2, Zeilen 31–46 des Patents.
  • Das/die Verbindungsmittel 39 schließt/schließen einen Gewindepfosten 70 ein, der sich von einem Endabschnitt 67 des ersten Glieds 31 aus erstreckt. Die Verbindungsmittel 39 schließen auch eine passende Gewindebohrung 71 ein, definiert in der Endfläche 38 des zweiten Gliedes 35. Die relative Rotation zwischen den beiden Gliedern 31 und 35 kann erreicht werden durch Versehen des Pfostens 70 mit einem oder keinem Gewinde bezüglich der Bohrung 71. Die Steigung des Gewindes der Bestandteil- bzw. Verbindungsmittel 39 kann kontrolliert werden, so dass die Separation zwischen den ersten Glied 31 und dem zweiten Glied 35 nicht wesentlich schwankt, selbst wenn sich die relative Winkelposition zwischen den zwei Bestandteilen ändert. Zusätzlich können die Gewinde auf einem oder beiden von Pfosten 70 und Bohrung 71 konfiguriert sein der Art von selbstsichernden Gewinden, so dass die zwei Bestandteile ihre Winkelposition vor dem finalen Verspannen beibehalten. Als eine weitere Alternative kann die Länge der Gewinde entweder an Pfosten 70 oder Bohrung 71 beschränkt sein, da erwartet wird, dass nur beschränkte Winkelvariationen notwendig sein würden in der Verwendung der Verbindungsvorrichtung 30. Es wird allgemein erwartet, dass Winkelvariationen von ±20–25° von der Vertikalen die meisten Spinalantomieen zufriedenstellen würde.
  • Wieder bezugnehmend auf 3 und 4 sowie 5 und 6, schließt die Knochenbefestigung 40 einen Knocheneingriffsabschnitt 41 ein, der konfiguriert ist zur Anbringung an einem Abschnitt der Wirbelsäule. In der dargestellten Ausführungsform bildet der Knocheneingriffsabschnitt 41 Knocheneingriffsgewinde in der Art einer Stielschraube.
  • Die Befestigung 40 schließt auch einen länglichen Schaft 42 am oberen Abschnitt der Befestigung ein. Ein Innensechskant 43 (siehe 4 und 5) ist bereitgestellt zum Eingreifen eines Werkzeugs zum Schrauben der Knochenbefestigung 40 in einen Wirbel. Alternativ kann ein Außensechskant oder Antriebsabschnitt bereitgestellt sein für den Eingriff durch ein geeignetes Antriebwerkzeug. Wo die Knochenbefestigung 40 ein Spinalhaken ist, ist der Innensechskant 43 nicht notwendig, aber Greifaussparungen können am Schaft hinzugefügt werden.
  • Die Knochenbefestigung 40 schließt ein Schnittstellenelement 45 ein, das konfiguriert ist zum ineinandergreifenden Eingriff mit der Schnittstellenbeilagscheibe 50. Details der Schnittstellenbeilagscheibe 50 sind gezeigt in 3, 4 und 8. Die Beilagscheibe 50 schließt eine erste Fläche 51 ein, die orientiert ist zum länglichen Spinalimplantat oder Stab R. Eine Stabnut 52 ist ausgebildet in der ersten Fläche 51. Die Stabnut ist definiert mit einem Radius, der geringer ist als der Radius des Spinalstabs R. Das Design für die Stabnut 52 ist in Übereinstimmung mit dem "3-Punkt-Scher-Klemmen-" Merkmal des TSRH® System. Der Spinalstab R kann gebildet sein aus einem relativ weicheren Material als die Schnittstellenbeilagscheibe 50, während die erste Fläche 51 der Beilagsscheibe Oberflächenmerkmale einschließen kann, konfiguriert, um Stab R zu penetrieren. Andere Stabklemmenanordnungen können in Erwägung gezogen werden, die die Schnittstellenbeilagscheibe 50 solide an Stab R fixieren können, um relative Bewegung unter spinalen Belastungen zu verhindern.
  • Die Schnittstellenbeilagscheibe 50 schließt eine gegenüberliegende zweite Fläche 53 ein, am klarsten gezeigt in 8. Die zweite Fläche schließt ein Schnittstellenelement 54 ein, das mit dem Schnittstellenelement 45 der Knochenbefestigung 40 kooperiert. Das Schnittstellenelement 54 der Beilagscheibe 50 schließt eine Vielzahl von radial angeordneten Riefen ein. Diese Riefenkonfiguration kann ähnlich sein zu der geriefelten Beilagscheibe offenbart in U.S. Patent Nr. 5,261,909, welche alternativ beschrieben werden können als abwechselnde Rippen oder Zähne. Das radiale Muster der Riefen konvergiert im Rotationszentrum der Beilagscheibe 50 oder genauer gesagt um die Öffnung 55.
  • Das Schnittstellenelement 45 der Knochenbefestigung 40 macht in dieser Ausführungsform eine Rippe aus, die konfiguriert ist, um zwischen den Riefen des Schnittstellenelements 54 auf der zweiten Fläche 53 von Beilagscheibe 50 zu residieren. Das Rippen- oder Schnittstellenelement 45 von Knochenbefestigung 40 erstreckt sich vorzugsweise entlang im wesentlichen der gesamten Länge des länglichen Schafts 42. Auf diesem Weg kann die Höhenposition des Schaftes 42 variiert werden relativ zur Schnittstellenbeilagscheibe 50, während die ineinandergreifende Beziehung zwischen den Riefen und der Rippe beibehalten wird.
  • In einer Ausführungsform von Knochenbefestigung 40 tritt das Riefen- oder Schnittstellenelement 45 über den äußeren Durchmesser des Schaftes 42 wie gezeigt in 5. In einer alternativen Ausführungsform, gezeigt in 7, schließt eine Knochenbefestigung 40' einen Schaft 42' ein, der eine angeschnittene Fläche 45A' definiert. Das Schnittstellenelement kann dann eine Rippe 45B' ausmachen, die aus der angeschnittenen Fläche hervorsteht. Die Knochenbefestigung 40' kann dann in allen anderen Aspekten identisch sein zur Knochenbefestigung 40, gezeigt in 5-6. Die alternative Knochenbefestigung 40', gezeigt in 7, erfordert zur Herstellung eine unterschiedliche Bearbeitung als die Knochenbefestigung 40 in 5. Ein Vorteil der alternativen Befestigung 40' ist, dass die angeschnittene Fläche 45A' das laterale Profil verkürzt, da der längliche Schaft 42' der Befestigung 40' näher befindlich sein kann zum Spinalstab R, wenn die Verbindungsvorrichtung zusammen geklemmt ist.
  • Um Fixierung bei variablen Winkelpositionen sicherzustellen, muss die Beilagscheibe 50 stationär bleiben relativ zum zweiten Glied 35 und zur Knochenbefestigung 40. Bezugnehmend auf 8 schließt die Schnittstellenbeilagscheibe 50 eine Öffnung 55 ein, die eine Breite W und eine Höhe H hat. Vorzugsweise ist die Öffnung 55 nicht kreisförmig und stimmt mit dem äußeren Profil von Endabschnitt 67 von erstem Glied 31 überein. Mit dieser Konfiguration kann die Beilagscheibe 50 auf den Endabschnitt 67 geschoben werden, bis sie eine Schulter 68 kontaktiert. Die komplementären, nicht kreisförmigen Profile des Endabschnitts 67 und der Öffnung 55 verhindern Rotation der Beilagscheibe 50 relativ zum ersten Glied 31. In dieser Weise kann die Beilagscheibe als ein Rotationsanker für die Knochenbefestigung 40 dienen, wenn die Verbindungsvorrichtung 30 zusammen geklemmt ist.
  • Damit es dem zweiten Glied 35 gestattet ist, relativ zum ersten Glied 31 zu rotieren, ist das zweite Glied 35 vorzugsweise zylindrisch. Das zweite Glied 35 kann dann einen Durchmesser D haben, der geringer ist als die Breite W der Öffnung 55 in der Schnittstellenbeilagscheibe 50. Mit dieser Anordnung kann das zweite Glied 35 relativ zum ersten Glied rotieren, selbst wenn die Beilagscheibe 50 um das erste Glied und das zweite Glied angeordnet ist.
  • Wieder zurückkehrend zu 3, 4, 9 und 10 schließt die Verbindungsvorrichtung 30 auch Mittel ein zum Drängen des länglichen Implantats oder Stabes R und des länglichen Schafts 42 der Knochenbefestigung 40 zusammen. In einer bevorzugten Ausführungsform schließen diese Mittel zum Drängen eine Einstellschraube 60 mit einer Eingriffsspitze 61 ein, die konfiguriert ist, um den Spinalstab R zu kontaktieren. Die Spitze 61 kann eine Vielfalt von Formen haben zur Umsetzung der Längsbewegung der Einstellschraube in eine seitliche Kraft auf den Stab. Die Schraube schließt auch einen Kopf 62 für den Eingriff durch ein Treibwerkzeug und eine Reihe von Schraubengewinden bzw. -Windungen 63 ein, die konfiguriert sind, um in eine komplementäre Gewindebohrung 65 geschraubt zu werden.
  • Die Bohrung 65 ist definiert in dem ersten Glied 31 und schneidet sich mit der Öffnung 30. Die Anordnung und Ausrichtung der Gewindebohrung 65 und der Einstellschraube 60 ist derart, dass ein Einschrauben der Schraube in die Bohrung eine seitliche Kraft auf den Spinalstab R ausübt, was ihn in Richtung eines Endes der Öffnung 32 drückt. Spezieller drängt oder drückt die Einstellschraube 60 den Spinalstab R beim Einschrauben in die Bohrung 65 allmählich zur Schnittstellenbeilagscheibe 50 und zum zweiten Glied 35. Wie abgebildet in den Figuren ist die Einstellschraube oberseitenanziehend bzw. von oben anzuziehen; dies bedeutet, dass sie leicht zugänglich ist nach der Verbindungsanordnung. Dieses Merkmal reduziert das seitliche Profil der Verbindungsanordnung und macht das finale Anziehen der Anordnung für den Chirurgen viel leichter.
  • In der Benutzung der Verbindungsvorrichtung 30 nimmt die Knochenbefestigung 40 Eingriff an einem spezifischen Wirbel in einer gewünschten Orientierung. Der Stab R wird gehandhabt, so dass die Vorrichtung 30, welche vorab auf den Stab aufgeschraubt wurde, ausgerichtet ist mit dem Schaft 42, so dass das zweite Glied 35 auf die Befestigung herab gelassen werden kann, wobei der Schaft 42 durch die zweite Öffnung 36 hindurch tritt. Während der Stab R entlang der Wirbelsäule in Position angeschmiegt wird, schwenkt das zweite Glied 35 relativ zum am Stab angebrachten ersten Glied 31. Wenn der Stab schließlich positioniert ist, liegt das zweite Glied 35 entlang dem Schaft frei, bis endgültige Höhenausrichtung erreicht ist.
  • Wenn die Einstellschraube 60 in die Bohrung 65 eingeschraubt wird, drückt sie den Stab in Kontakt mit der Stabnut 52 der Schnittstellenbeilagscheibe 50. Fortgesetztes Anziehen der Einstellschraube drängt die Schnittstellenbeilagscheibe 50 gegen den Schaft 42 der Knochenbefestigung 40. An diesen Punkt hat die Verbindungsvorrichtung 30 ihre finale Höhe und Winkelorientierung eingenommen.
  • Mit dem ersten Glied 31 und dem zweiten Glied 35 in ihrer richtigen Winkelbeziehung und mit der Verbindungsvorrichtung 30 auf ihrer richtigen Höhe relativ zur Knochenbefestigung 40 drückt weiteres Anziehen der Einstellschraube den Schaft 42 der Befestigung in das Kontaktende 37 der länglichen Öffnung 36. Somit wird das finale Klemmen durchgeführt zwischen der Eingriffsspitze 61 der Einstellschraube 60 und dem Kontaktende 37 der Öffnung 36 des zweiten Glieds 35. Weiteres Anziehen der Einstellschraube 60 auf einen voreingestellten Drehmomentwert stellt eine feste Verbindung zwischen Stab R und der Stabnut 52 sicher und zwischen dem Schnittstellenelement 45 der Knochenbefestigung 40 und Element 54 der Schnittstellenbeilagscheibe 50. Eine drehmomentbeschränkende Einstellschraube 60 kann bereitgestellt sein, in welcher der Kopf 62 der Schraube bei einem voreingestellten Drehmoment abschert, so dass ein übermäßiges Anziehen der Einstellschraube vermieden wird.
  • In einem weiteren Aspekt der Verbindungsvorrichtung 30 hat die Schnittstellenbeilagscheibe 50 eine Dicke T, die kalibriert ist, um solides Anziehen bzw. Spannen der Verbindungsvorrichtung 30 rund um Stab R und Knochenbefestigung 40 zu gestatten. Die Schnittstellenbeilagscheibe 50 ist angeordnet gleichzeitig über sowohl dem ersten Glied und dem zweiten Glied. Somit kann die Beilagscheibe Kontakt mit dem Spinalstab R behalten, bevor sie an das Ende der Öffnung 32 gedrängt wird. Zusätzlich kann die Beilagscheibe Kontakt mit dem Schaft 42 der Knochenbefestigung 40 beibehalten, wenn der Schaft in das Kontaktende 37 der länglichen Öffnung 36 gepresst wird.
  • Weitere Verbindungsvorrichtungen sind abgebildet in 1114. Eine Ausführungsform schließt eine Spinalimplantatanordnung ein, die auch ähnliche winkelvariable und höhenvariable Einstellung der Position der Knochenbefestigung relativ zu einem länglichen Spinalimplantat gestattet. Die Spinalimplantatanordnung schließt eine Verbindungsvorrichtung 80, eine Knochenbefestigung 84 und Mittel zum Drängen eines länglichen Spinalimplantats, darge stellt als ein Stab R (siehe 11 und 13), gegen die Knochenbefestigung 84 und gegen eine Wandung 83 der Verbindungsvorrichtung ein. Die Verbindungsvorrichtung 80 schließt einen einstückigen Körper mit einer Knochenbefestigungsöffnung 81 und einer Spinalimplantatöffnung 82 ein. Die Achsen durch die zwei Öffnungen sind vorzugsweise gegeneinander senkrecht, während die Öffnungen in dieselbe Richtung länglich sind und teilweise überlappen. Die Knochenbefestigungsöffnung 81 definiert eine Breite, die es der Knochenbefestigung 84 erlaubt, bei einem variablen Winkel mit Bezug auf das Spinalimplantat R orientiert zu werden. Die Knochenbefestigunsöffnung 81 definiert auch eine Wandung 86 an einem Ende gegenüberliegend der Spinalimplantatöffnung 82. Die Wandung 86 hat eine Eingriffsfläche 83, die eine Vielzahl von strahlenförmigen Riefen 90 definiert wie abgebildet in 12.
  • Es wird in Erwägung gezogen, dass die Eingriffsfläche 83 ein erhabenes Muster oder Rändelung einschließen kann. Die strahlenförmigen Riefen, das erhabene Muster oder das Rändelungsmuster ist ausgelegt zum ineinandergreifenden Eingriff mit dem Schaft der Knochenbefestigung 84. Die Verbindungsvorrichtung definiert weiterhin eine Bohrung 89, die sich mit der Spinalimplantatöffnung schneidet. Die Bohrung 89 ist ausgelegt, um ein Mittel zum Drängen des länglichen Spinalimplantats R aufzunehmen, um gegen die Knochenbefestigung 84 zu pressen und gleichzeitig die Knochenbefestigung 84 zu drängen, gegen die Eingriffsfläche 83 der Wandung 86 zu pressen.
  • In dieser vorliegenden Ausführungsform ist das Spinalimplantat R eingeschraubt durch die Spinalimplantatöffnung 82 und direkt gesichert gegen den Schaft der Knochenbefestigung 84, welcher eingeschraubt ist durch die Knochenbefestigungsöffnung. Ähnlich zu dem, was für vorige Ausführungsformen beschrieben wurde, können die Mittel zum Drängen eine Einstellschraube 88, die durch die Bohrung 89 eingeschraubt wird, einschließen. Die Einstellschraube 88 hat eine Eingriffsspitze, die konfiguriert ist, um das Spinalimplantat R zu kontaktieren. Wie abgebildet in 11 und 13 ist die Einstellschraube oberseitenanziehbar und somit leicht zugänglich. Da die Schnittstellenbeilagscheibe nicht notwendig ist mit dieser vorliegenden Ausführungsform, machen weniger Teile die Implantierungsanordnung für den Chirurgen einfacher. Eine Konfiguration der Knochenbefestigung 84 kann einen zylindrischen Schaft einschließen mit einer Oberfläche, die konfiguriert ist mit länglichen abstehenden Rippen 87.
  • Die Rippen können ineinandergreifenden Eingriff haben mit der Eingriffsfläche 83 der Verbindungsvorrichtung 80.
  • Eine bevorzugte Konfiguration der Knochenbefestigung, die mit der Verbindungsvorrichtung 80 zu benutzen ist, ist abgebildet in 14. Diese Knochenbefestigung 91 schließt einen länglichen Schaft 92 mit vier im Wesentlichen flachen Seiten ein. Die Fläche von jeder im Wesentlichen flachen Seite definiert zumindest eine abstehende Rippe 94, um einen soliden Eingriff zwischen der Knochenbefestigung und der Eingriffsfläche 83 der Verbindungsvorrichtung 80 bereitzustellen.
  • Es wird in Erwägung gezogen, dass, falls die Befestigung eine Knocheneingriffschraube 93 hat, auch ein Innensechskant am distalen Ende des Schafts konfiguriert sein kann, um an einem Werkzeug zum Treiben der Schraube in einen Knochen Eingriff zu nehmen. Es wird auch in Erwägung gezogen, dass eine Befestigung, die ein Bolzen oder ein Knochenhaken ist, ebenfalls mit der Verbindungsvorrichtung 80 benutzt werden kann.
  • Das erste Glied 31 muss wie beschrieben vorab auf den Stab geladen werden. Das Glied kann jedoch konfiguriert sein für oberseitiges Laden auf den Stab durch Berücksichtigung der Merkmale für oberseitiges Laden des Verbinders, abgebildet in 4 von U.S. Patent Nr. 5,562,662 wie beschrieben in Spalte 7, Zeilen 10–13, und wie abgebildet in 3A3C und beschrieben in Spalte 5, Zeile 56–Spalte 8, Zeile 11.
  • Zusätzlich nimmt in der dargestellten Ausführungsform das Mittel zum Drängen oder die Einstellschraube 60 Eingriff innerhalb des ersten Gliedes 31. Alternativ kann die Klemmkraft angewendet werden am zweiten Glied 35. In diesem Fall würde die Spitze der Einstellschraube vorzugsweise modifiziert werden gegenüber der in 10 der vorliegenden Anwendung gezeigten Konfiguration. Diese alternative Anordnung für die Mittel zum Drängen können konfiguriert sein wie der Verbinder, der gezeigt ist in 3A3C des Patents U.S. 5,562,662 und darin beschrieben in Spalte 5, Zeile 6–Spalte 8, Zeile 11. Mit diesem alternativen Ansatz würde die Einstellschraube gegen den Schaft 42 der Knochenbefestigung 40 wirken, um den Schaft gegen die Beilagscheibe 50 zu drücken, welche dann den Stab R gegen das gegenüberliegende Ende der Öffnung 32 drängt.
  • Die Knochenbefestigung 40 wurde beschrieben als einschließend einen Schaft 42 mit im Allgemeinen kreisförmigem Querschnitt. Nicht kreisförmige Querschnitte können verwendet werden, vorausgesetzt dass die Gestalt den Schaft 42 innerhalb der Öffnung 36 im zweiten Glied solide klemmend aufnimmt. Das Kontaktende 37 der Öffnung 36 kann eine komplementäre Gestalt haben. Als eine weitere Alternative kann entweder Kontaktende 37 oder Schaft 42 oder beide eine Oberflächenaufrauung oder ein ineinandergreifendes Merkmal haben, um den Klemmeffekt und den Widerstand gegenüber Rutschen zu verstärken. Die Beilagscheibe 50 ist beschrieben als enthaltend eine Nut 52 zum Klemmen des Stabes R. Andere Klemmerkmale werden in Erwägung gezogen, die eine solide Fixierung am Stab bereitstellen. Zusätzlich kann das Klemmerkmal modifiziert sein, um Variationen in der Gestalt des länglichen Spinalimplantats zu berücksichtigen. Beispielsweise kann der Stab R einen nicht kreisförmigen Querschnitt haben.
  • In einer der dargestellten Ausführungsformen sind die zwei Glieder 31 und 35 verbunden durch Verbindungsmittel 39, die relative Rotation zwischen den zwei Bestandteilen gestatten. Alternativ können die Verbindungsmittel für variable seitliche Trennung zwischen den zwei Gliedern sorgen, entweder alleine oder mit der Relativrotationsfähigkeit. Wo die Verbindungsmittel 39 den Gewindepfosten 70 und die Bohrung 71 einschließen, kann somit die Gewindesteigung modifiziert sein, um Grobeinstellung der seitlichen Trennung zu gestatten, während ein Glied relativ zum anderen rotiert wird.
  • In noch einer weiteren alternativen Ausführungsform kann das Schnittstellenelement 45 an der Knochenbefestigung 40 variierende Grade an Auskragung bzw. Erhebung haben. In der dargestellten Ausführungsform steht das Schnittstellenelement oder die Rippe 45 hervor um 0,04 bis 0,10 inches (1,016–2,54 mm) bezüglich Schaft 41. Die Rippe kann weiter hervorstehen bezüglich dem Schaft mit einem angemessenen Abnehmen der Dicke T der Schnittstellenbeilagscheibe 50.
  • In Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung wie gezeigt in 1516 schließt eine Verbindungsvorrichtung 99 einen Körper 100 ein. Der Körper 100 definiert, wie besser gesehen in 17, eine erste Öffnung 101 und eine zweite Öffnung 102. Die erste Öffnung 101 ist konfiguriert zum Aufnehmen eines länglichen Spinalimplantats oder Stabes R dadurch und die zweite Öffnung 102 ist konfiguriert zum Aufnehmen einer Knochenbefestigung 103.
  • Genauer ist die zweite Öffnung 102 dimensioniert, um den länglichen Schaft 104 der Knochenbefestigung 103 gleitend aufzunehmen. Die erste Öffnung 101 ist länglich entlang einer ersten Achse A1 und die zweite Öffnung 102 ist länglich entlang einer zweiten Achse A2, im Wesentlichen senkrecht zu der ersten Achse A1, wie gezeigt in 15. Zusätzlich überlappt die erste Öffnung 101 die zweite Öffnung 102 in der mit der r bezeichneten Region. Diese Überlappungsregion erlaubt es dem Spinalimplantat R in direktem Kontakt mit dem länglichen Schaft 104 der Knochenbefestigung 103 zu kommen, wenn der Schaft sich durch die zweite Öffnung 102 erstreckt.
  • Wie dargestellt in 17 definiert die zweite Öffnung 102 einen Stopfenschlitz 105 zur Aufnahme eines Stopfens 110 wie gezeigt in 1516. Der Stopfenschlitz 105, welcher angeordnet ist an einem Ende der zweiten Öffnung 102 gegenüberliegend der Überlappungsregion r, definiert eine Wandung 106 am gegenüberliegenden Ende der ersten Öffnung 101. Die Wandung 106 definiert eine Eingriffsfläche 107, welche vorzugsweise eine Vielzahl von strahlenförmigen Riefen einschließt. Es wird in Erwägung gezogen, dass die Eingriffsfläche 107 alternativ ein erhabenes oder gerändeltes Muster einschließen kann. Die Vielzahl von strahlenförmigen Riefen, das erhabene Muster oder Rändelmuster ist ausgelegt für ineinandergreifenden Eingriff mit dem Stopfen 110.
  • Sich nun 1819 zuwendend ist der Stopfen 110 eine kreisförmige Scheibe, dimensioniert, um raumfest in den Stopfenschlitz 105 zu passen (Übergangspassung). Der Stopfen 110 hat eine Passfläche 111, konfiguriert, um zur Eingriffsfläche 107 der Wandung 106 zu passen (siehe 17). Die Passfläche 111, gezeigt in 19, definiert eine Vielzahl von strahlenförmigen Riefen 115, die im Zentrum 117 des Stopfens 110 konvergieren. Alternativ kann die Passfläche 111 andere erhabene Muster definieren, wie in der Art von Kreuzschraffierung, Multifacetierung oder Rändelung. Es sollte verstanden werden, dass das Muster der Passfläche 111 des Stopfens 110 zum Muster der Eingriffsfläche 107 der Wandung 106 selbstverständlich komplementär sein sollte (siehe 17), damit der Stopfen einen ineinandergreifenden Eingriff mit der Wandung bildet und Rotation- oder Translationversetzung in der finalen Konfiguration der Verbindungsvorrichtung verhindert.
  • Wie dargestellt in 18 definiert der Stopfen 110 eine zweite Fläche 112, welche dem länglichen Schaft 104 der Knochenbefestigung 103 gegenübersteht, wenn der Stopfen in sei ner Betriebsposition ist, wie abgebildet in 1516. Die zweite Fläche 112 des Stopfens definiert vorzugsweise eine Nut 114 zum Aufnehmen des länglichen Schafts 104 der Knochenbefestigung 103. Die Nut ist vorzugsweise gebildet mit einem Durchmesser, der geringfügig geringer ist als der Durchmesser des länglichen Schafts 104 für ein weiterentwickeltes "3-Punkt-Scher-Klemm-" Merkmal des TSRH® System. Während die bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung die Benutzung der Nut 114 für einen kreisförmigen länglichen Schaft der Knochenbefestigung in Erwägung zieht, werden andere Klemm- oder Anbringungsmechanismen in Erwägung gezogen. Zum Beispiel kann der längliche Schaft der Knochenbefestigung gebildet sein aus einem relativ weicheren Material als der Stopfen 110, während die zweite Fläche 112 des Stopfens 110 Oberflächenmerkmale einschließen kann, die konfiguriert sind, um den länglichen Schaft zu penetrieren bzw. in ihn einzudringen, oder andersherum.
  • Während die bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung komplementäre Eingriffsmuster zwischen der Passfläche des Stopfen und der Eingriffsfläche der Wandung vorsieht, können gleichermaßen andere ineinandergreifende oder Anbringungsmechanismen implementiert werden. Zum Beispiel kann die Passfläche 111 des Stopfens 110 gebildet sein aus einem relativ weicheren Material als die Eingriffsläche 107 der Wandung 106, während die Eingriffsfläche 107 der Wandung 106 Oberflächenmerkmale einschließen kann, die konfiguriert sind, um die Passfläche 111 zu penetrieren, oder andersherum. Es werden auch andere oberflächige ineinandergreifende Anordnungen in Erwägung gezogen, die den Stopfen 110 solide an der Wandung 106 fixieren können, um relative Bewegung unter typischen Wirbelsäulenlasten zu verhindern.
  • Wieder zurückkehrend zu 1516 definiert der Körper 100 weiterhin eine erste Bohrung 108 einschließlich einer Bohrungsöffnung 108'. Die erste Bohrung 108, welche die erste Öffnung 101 an einem gegenüberliegenden Ende der zweiten Öffnung 102 schneidet, ist konfiguriert um Mittel zum Drängen 109 aufzunehmen. Die Drängmittel schließen ein Drängglied 119 ein, dass sich durch die erste Bohrung 108 erstreckt. Das Drängglied kann eine Einstellschraube 119' sein. Somit ist die erste Bohrung 108 mit einem Gewinde versehen, um die Einstellschraube 119' aufzunehmen. Die Anordnung und Ausrichtung der mit Gewinde versehenen ersten Bohrung 108 und der Einstellschraube 119' sind derart, dass das Einschrauben der Schraube in die Bohrung eine seitliche Kraft auf das Spinalimplantat R ausübt, was es gegen ein Ende der ersten Öffnung 101 drückt. Spezieller drängt oder drückt die Einstellschraube 119' das Spinalimplantat R nach und nach gegen den länglichen Schaft 21 der Knochenbefestigung 103, wenn sie in Bohrung 108 eingeschraubt wird. Anschließend wird der längliche Schaft 104 der Knochenbefestigung 103 gegen den Stopfen 110 gepresst, welcher letztlich gegen die Wandung 106 gepresst wird. Wie in den Figuren abgebildet ist die Einstellschraube oberseitig anziehend; dies bedeutet, dass sie leicht zugänglich ist direkt nach dem Zusammenbau der Verbindung. Dieses Merkmal reduziert das seitliche Profil der Verbindungsvorrichtung und macht finales Anziehen der Vorrichtung für den Chirurgen viel leichter.
  • In Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung, wie gezeigt in 1516, schließt eine Spinalanordnung 121 die Verbindungsvorrichtung 99, hierin vorangehend beschrieben, und eine Knochenbefestigung 103 ein. Die Spinalanordnung ist bereitgestellt, um winkelvariable und höhenvariable Einstellungen der Position der Knochenbefestigung relativ zu einem länglichen Spinalimplantat R zu gestatten. Das längliche Spinalimplantat R kann eine Vielzahl von Formen annehmen, wie einen Stab oder einer Platte. Als ein Stab kann das Spinalimplantat einen kreisförmigen oder nicht kreisförmigen Querschnitt haben, der vorzugsweise konfiguriert ist, um Anbringung der Verbindungsvorrichtung 99 an verschiedenen Positionen entlang der Länge des Implantats zu gestatten. Vorzugsweise, obwohl nicht notwendigerweise, kann das Spinalimplantat auch konfiguriert sein, um Rotation der Verbindungsvorrichtung um die Längsachse des Implantats zu gestatten.
  • Wie in 16 gezeigt schließt die Knochenbefestigung 103 einen Knocheneingriffabschnitt 120 ein, der konfiguriert ist zur Anbringung an einem Abschnitt der Wirbelsäule. In der dargestellten Ausführungsform bildet der Knocheneingriffsabschnitt 120 Knocheneingriffsgewinde in der Art einer Stilschraube aus. Wie oben angegeben werden andere Knochenanbringungskonfigurationen durch die Erfindung in Erwägung gezogen. Die Befestigung 103 schließt auch einen länglichen Schaft am oberseitigen Abschnitt der Befestigung ein. Vorzugsweise ist der längliche Schaft 104 zylindrisch, glatt und kann raumfest in der Nut 114 des Stopfens 110 ruhen. Ein Innensechskant (nicht gezeigt) kann bereitgestellt sein am oberseitigen Ende des länglichen Schafts 104 für den Eingriff eines Werkzeugs zum Schrauben der Knochenbefestigung 103 in einen Wirbel. Alternativ kann ein Außensechskant oder Antriebsabschnitt bereitgestellt sein für Eingriff durch ein geeignetes Treibwerkzeug. Wo die Knochenbefestigung 103 ein Spinalhaken ist, ist der Innensechskant nicht notwendig, sondern Greifaussparungen können zum Schaft hinzu gefügt werden.
  • Bei der Benutzung der Spinalanordnung 121 wie dargestellt in 1516 nimmt die Knochenbefestigung 121 Eingriff an einem spezifischen Wirbel in einer gewünschten Orientierung. Das Spinalimplantat R wurde vorab aufgeschraubt auf die Verbindungsvorrichtung 99 durch die erste Öffnung 101 während es in Position entlang der Wirbelsäule angeschmiegt wird. Die Verbindungsvorrichtung 99 ist ausgerichtet mit der Knochenbefestigung 103, so dass der längliche Schaft 104 durch die zweite Öffnung 102 hervorsteht. Der Stopfen 110 wird eingesetzt in den Stopfenschlitz und gedreht um die erste Achse A1 in der Richtung R', bis die Nut 114 den länglichen Schaft 104 richtig aufnimmt in einer gewünschten Winkelorientierung und einer gewünschten Höhe. Wenn die Einstellschraube 119' in die Bohrung 108 eingeschraubt wird, drückt sie das Spinalimplantat R in Kontakt mit dem länglichen Schaft 104 der Knochenbefestigung 103. Fortgesetztes Anziehen der Einstellschraube drängt den länglichen Schaft 104, auf die Nut 114 am Stopfen 110 zu pressen, und folglich den Stopfen 110 gegen die Wandung 106 zu pressen. An diesem Punkt hat die Spinalanordnung 121 ihre finale Höhe und Winkelorientierung eingenommen. Falls notwendig ist jedoch sowohl Höhen- als auch Winkelneueinstellung und einfach, speziell in dem Fall, in welchem die Knochenbefestigung 103 ein Knochenhaken ist. Da sowohl die Einstellschraube 119' und der Stopfen 110 zugänglich sind von der Oberseite der Verbindungsvorrichtung 99, ist es für den Chirurgen einfach, die Einstellschraube 119' zu lösen, die Knochenbefestigung 103 in einer neuen Position einzustellen, den Stopfen 110 zu rotieren, um den länglichen Schaft 104 der Knochenbefestigung 103 korrekt in dessen Nut 114 aufzunehmen, und die Einstellschraube 119' wieder anzuziehen. Dieser Vorgang kann durchgeführt werden ohne Stören des Rests des Spinalanordnungssystems.
  • Sich nun 2021 zuwendend schließt eine Spinalanordnung 130 in noch einer weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung eine Verbindungsvorrichtung 129 und eine Knochenbefestigung 140 ein. Die Spinalanordnung 130 ist ebenfalls bereitgestellt, um winkelvariable und höhenvariable Einstellung der Position der Knochenbefestigung relativ zu einem länglichen Spinalimplantat R zu gestatten. Die Verbindungsvorrichtung 129 schließt im Wesentlichen dieselben Merkmale ein wie die Verbindungsvorrichtung 99, gezeigt in 1516. Die Verbindungsvorrichtung 129 schließt einen Körper 131 ein, welcher eine erste Öffnung 132 und eine zweite Öffnung 133 definiert. Die erste Öffnung 132 ist konfiguriert zur Aufnahme eines länglichen Spinalimplantats oder Stabes R dadurch, und die zweite Öffnung 133 ist konfiguriert zur Aufnahme einer Knochenbefestigung 140. Genauer ist die zweite Öffnung 133 dimensioniert, um den länglichen Schaft der Knochenbefestigung gleitend aufzunehmen. Die erste Öffnung 132 ist länglich entlang einer ersten Achse A1 und die zweite Öffnung 133 ist länglich entlang einer zweiten Achse A2, im Wesentlichen senkrecht zur ersten Achse. Die erste Öffnung 132 überlappt die zweite Öffnung 133 in einer mit r bezeichneten Region. Die Überlappungsregion r gestattet es dem Spinalimplantat R, in direktem Kontakt mit dem länglichen Schaft 151 der Knochenbefestigung 140 zukommen, wie abgebildet in 2021.
  • Die zweite Öffnung 133 schließt einen Stopfenschlitz 144 zur Aufnahme eines Stopfens 134 ein. Der Stopfenschlitz 144, welcher angeordnet ist an einem Ende gegenüberliegend der ersten Öffnung 132, definiert eine Wandung 135 gegenüber der ersten Öffnung. Die Wandung schließt eine Eingriffsfläche 136 ein, welche eine Vielzahl von strahlenförmigen Riefen oder ein erhabenes Muster wie zuvor beschrieben definiert. Der Körper 131 definiert weiterhin eine erste Bohrung 138, die die erste Öffnung 132 schneidet an einem Ende gegenüberliegend der zweiten Öffnung 133, und eine zweite Bohrung 141, die den Stopfenschlitz 144 im Zentrum der Wandung 135 schneidet. Die erste Bohrung 138, die eine Bohrungsöffnung 138' einschließt, ist konfiguriert, um Mittel zum Drängen 139 aufzunehmen, welche ein Drängglied 149 einschließt, dass sich durch die erste Bohrung 138 erstreckt.
  • Sich nun 2223 zuwendend ist der Stopfen 134 eine kreisförmige Scheibe, dimensioniert, um in den Stopfenschlitz 144 zu passen, und ist drehbar um die erste Achse A1 in der Richtung von R' (siehe 2021). Insbesondere definiert der Stopfen 134 eine Zentralbohrung 142, welche, unabhängig von der Rotationsposition des Stopfens 134 im Stopfenschlitz, immer in Ausrichtung ist mit der zweiten Bohrung 141 des Körpers 131. Der Stopfen 134 definiert eine Passfläche 137, welche eine Vielzahl von strahlenförmigen Riefen 147 oder ein anderes Oberflächendesign einschließen kann, dass zur Passung gebracht werden kann mit der Eingriffsfläche 136 der Wandung 135. Ähnlich zu dem was zuvor beschrieben wurde, definiert der Stopfen 134 auch eine zweite Oberfläche 145, die eine Nut 146 einschließt zur Aufnahme des länglichen Schafts 151 der Knochenbefestigung 140 wie dargestellt in 2021.
  • In dieser besonderen Ausführungsform schließt die Verbindungsvorrichtung 129 weiterhin Sicherungsmittel 143 zum Sichern des Stopfens 134 am Körper 131 ein. Die Sicherungsmittel 143 schließen ein Sicherungsglied 143' ein, dass sich durch die zweite Bohrung 141 und die Zentralbohrung 142 erstreckt. Das Sicherungsglied 143' kann eine zweite Einstellschraube oder -niete sein. Wo das Sicherungsglied 143' eine zweite Einstellschraube ist, sind sowohl die zweite Bohrung 141 und die Zentralbohrung 142 mit Gewinde versehen, um die zweite Einstellschraube korrekt aufzunehmen.
  • Bei der Benutzung der Spinalanordnung 130 wie dargestellt in 2021 wurde das Spinalimplantat R vorab aufgeschraubt durch die erste Öffnung 132 der Verbindungsvorrichtung 129. Die Knochenbefestigung 140, welche Eingriff nahm an einem spezifischen Wirbel, ist ausgerichtet mit der Verbindungsvorrichtung 129, so dass der längliche Schaft 151 hervorsteht durch die zweite Öffnung 133 und die Verbindungsvorrichtung 129 in einer gewünschten Höhe positioniert ist. Nachdem der Stopfen 134 in den Stopfenschlitz eingesetzt wurde, wird er entlang der ersten Achse A1 in der Richtung R' rotiert, bis die Nut 146 den länglichen Schaft 151 korrekt aufnimmt in einer gewünschten Winkelorientierung und einer gewünschten Höhe. Dann wird das Sicherungsglied 143' durch die zweite Bohrung 141 des Körpers 131 und die Zentralbohrung 142 aufgeschraubt, um den Stopfen 134 stramm gegen die Wandung zu sichern.
  • Während das Drängglied 149, welches eine Einstellschraube 149' einschließen kann, in die Bohrung 138 eingeschraubt wird, wird es das Spinalimplantat R in Kontakt mit dem länglichen Schaft 151 der Knochenbefestigung 140 drücken. Fortgesetztes Anziehen der Einstellschraube drängt den länglichen Schaft 151 dazu, an die Nut 146 zu pressen und folglich den Stopfen 134 gegen die Wandung 135 zu pressen. An diesem Punkt bilden die Passfläche 147 des Stopfens einen ineinandergreifenden Eingriff mit der Eingrifffläche 136 der Wandung 135 und die Spinalanordnung 130 nimmt ihre finale Höhe und Winkelorientierung an. Falls jedoch eine Neueinstellung erforderlich ist, kann der Stopfen 134 gelöst werden von der Eingriffwandung 135 durch Lockern sowohl des Drängglieds 149 und des Sicherungsglieds 143'. Die Neupositionierung der Knochenbefestigung 140 kann gemacht werden, gefolgt von der Rotation des Stopfens 134, um den länglichen Schaft 151 der Knochenbefestigung 140 korrekt aufzunehmen. Auf diese Weise müssen andere Komponenten des Spinalimplantatsys tems nicht gestört werden. Alternativ können die Knochenbefestigung 140 und der Stopfen 134 gehalten werden in der Originalposition, während der Körper 131 der Verbindungsvorrichtung 129 geschwenkt wird, um eine neue Position einzunehmen. Schließlich können das Drängglied 149 und Sicherungsglied 143' wieder angezogen werden.
  • Noch eine weitere Alternative ist es, den Stopfen 134 innerhalb des Stopfenschlitzes 144 nur lose zu sichern mit dem Sicherungsglied 143', während es dem Stopfen gestattet wird, frei in der Richtung von R' um die erste Achse A1 zu rotieren. Der Stopfen 134 wird nur nach der Anwendung der Klemmkraft, die durch das Anziehen des Drängglieds 149 erzeugt wird, in seine Stelle gegen die Wandung 135 gepresst. Dieses alternative Merkmal erlaubt es der Neueinstellung der Spinalimplantatanordnung einfach ausgeführt zu werden nur durch Lösen und Anziehen des Drängglieds 149. Spezieller kann der Stopfen 134 rotationseingestellt werden, wenn das Drängglied 149 gelockert ist, um den länglichen Schaft der Knochenbefestigung korrekt aufzunehmen. Danach kann das Drängglied angezogen werden, um alle Komponenten in einer korrekten Position solide zu fixieren.
  • Sich nun 2426 zuwendend schließt in Übereinstimmung mit einer weiteren Ausführungsform eine Verbindungsvorrichtung einen Körper 161 ein, welcher alle die Merkmale einschließt, die für den Körper 131 in der vorangehenden Ausführungsform beschrieben wurden. Der Körper 161 definiert eine erste Öffnung 162, eine überlappende zweite Öffnung 163 einschließlich eines Stopfenschlitzes 170. Eine erste Bohrung 167, die erste Öffnung 162 schneidend, weist eine Bohrungsöffnung 166 zur Aufnahme eines Drängglieds auf. Die zweite Öffnung definiert eine Wandung 165, welche eine Eingriffsfläche 164 einschließt. Der Körper 161 definiert weiterhin eine zweite Bohrung 171, die den Stopfenschlitz 170 schneidet. Das zusätzliche Merkmal an diesem Körper 161 schließt eine erste Seitenwandung 168 und eine zweite Seitenwandung 169 ein, die innerhalb der zweiten Öffnung 163 angeordnet sind. Die Seitenwandung sind erhaben und konvergieren gegeneinander, wobei sie eine Lücke G am Zentrum der zweiten Öffnung 163 lassen, die ausreichend ist zum Aufnehmen des länglichen Schafts der Knochenbefestigung. Somit wirkt in dieser Ausführungsform die Lücke G der zweiten Öffnung 163 im Wesentlichen als ein Dreh- bzw. Stützpunkt, um den der Körper 161 geschenkt werden kann relativ zum länglichen Schaft der Befestigung, um den Körper korrekt zu orientieren.
  • Mit dieser Ausführungsform konvergieren die erhabenen Wandungen unter einem vorbestimmten Winkel basierend auf dem zu erwartenden Bereich von Winkelorientierung der Knochenbefestigung relativ zum Körper 161 der Verbindungsvorrichtung. Wie dargestellt in 26 schließt die Eingriffsläche 164 der Wandung 165 eine Vielzahl von strahlenförmigen Riefen ein, die gegen die zweite Bohrung 171 konvergieren. Selbstverständlich werden andere Oberflächenmuster als die hierin beschriebenen in Erwägung gezogen.
  • Obwohl in den dargestellten Ausführungsformen die Knochenbefestigung eine Knochenschraube ist, sollte verstanden werden, dass andere Knochenbefestigungen in Erwägung gezogen werden, wie verschiedene Typen von Wirbelhaken und Knochenbolzen. Zusätzlich können die Prinzipien der Erfindung angewendet werden auf andere Spinalimplantatbestandteile, die nicht notwendigerweise Eingriff nehmen an einem Wirbel. Zum Beispiel kann winkelvariable und längenvariable Positionierung in Erwägung gezogen werden in Verbindung mit einem Querverbinder zwischen zweit Spinalimplantaten, die allgemein parallel zueinander verlaufen entlang einer Länge der Wirbelsäule. Darüber hinaus kann eine sich seitlich erstreckende Komponente angebracht sein an einem Spinalimplantat unter Benutzung der vorliegenden erfinderischen Verbindungsvorrichtung, wo andere Implantate, wie Knochenbefestigungen, angebracht sind an der sich seitlich erstreckenden Komponente.
  • In den obigen Beispielen wurde die Knochenbefestigung 103 beschrieben als einschließend einen Schaft 104 von allgemein kreisförmigem Querschnitt. Nicht kreisförmige Querschnitte können verwendet werden, vorausgesetzt, dass die Gestalt ein solides Klemmen des länglichen Schaftes 104 innerhalb der Nut 114 am Stopfen 110 berücksichtigt. Der längliche Schaft 104 kann auch hervorstehende Rippen oder andere Oberflächenmerkmale haben, konfiguriert, um die Oberfläche der Nut 114 des Stopfens 110 zu penetrieren bzw. darin einzudringen, um den Klemmeffekt und den Widerstand gegen rutschen zu verstärken.

Claims (20)

  1. Verbindungsvorrichtung (99, 129) zum Verbinden eines länglichen Spinalimplantats (R), konfiguriert zur Erstreckung über einen Wirbelsäulenabschnitt, an einer Knochenbefestigung (103, 140) mit einem länglichem Schaft (104, 151) an einem Ende und einem entgegengesetzten, zum Eingriff in einen Wirbelsäulenknochen konfigurierten Ende (120, 150), wobei die Vorrichtung umfasst: einen Körper (100, 131, 161), definierend: eine erste Öffnung (101, 132, 162), dimensioniert zur Aufnahme des länglichen Spinalimplantats (R) durch sie hindurch, wobei die erste Öffnung (101, 132, 162) entlang einer ersten Achse (A1) verlängert ist und eine zweite Öffnung (102, 133, 163), dimensioniert zum Gestatten einer variablen Winkeleinstellung der Knochenbefestigung (103, 140) durch sie hindurch, wobei die zweite Öffnung (102, 133, 163) entlang einer zweiten Achse (A2) im wesentlichen senkrecht zur ersten Achse (A1) verlängert ist; und wobei sich die zweite Öffnung (102, 133, 163) überschneidet mit der ersten Öffnung (101, 132, 162) zum Gestatten eines direkten Kontakts zwischen dem verlängerten Spinalimplantat (R) und dem länglichen Schaft (104, 151) der Knochenbefestigung (103, 140) darin, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Öffnung (102, 133, 163) einen der ersten Öffnung (101, 132, 162) gegenüberliegenden Stopfenschlitz (105, 144, 170) definiert, wobei der Stopfenschlitz (105, 144, 170) eine der ersten Öffnung (101, 132, 162) gegenüberliegende Wandung (106, 135, 165) umfasst und eine Eingriffsfläche (107, 136, 164) darauf definiert; und weiterhin umfassend einen Stopfen (110, 134), einsetzbar in den Stopfenschlitz (105, 144, 170), wobei der Stopfen (110, 134) eine zur Eingriffsfläche (107, 136, 164) der Wandung (106, 135, 165) ineinander greifend passende Passfläche (111, 137) definiert, und eine zweite Fläche (112, 145), die eine Nut (114, 146) zur Kontaktierung des länglichen Schafts (104, 151) der Knochenbefestigung (103, 140) definiert; und Mittel (119, 119', 149, 149') zum Drängen des länglichen Spinalimplantats (R) gegen den länglichen Schaft (104, 151) der Knochenbefestigung (103, 140) und zum gleichzeitigen Drängen des länglichen Schafts (104, 151) der Knochenbefestigung (103, 140) gegen den Stopfen (110, 134) und des Stopfens (110, 134) gegen die Eingriffsfläche (107, 136, 164) der Wandung (106, 135, 165).
  2. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Eingriffsfläche (107, 136, 164) der Wandung (106, 135, 165) ein erhabenes Muster einschließt und die Passfläche (111, 137) des Stopfens (110, 134) ein komplementäres erhabenes Muster einschließt.
  3. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 2, wobei die Eingriffsfläche (107, 136, 164) der Wandung (106, 135, 165) eine Vielzahl strahlenförmiger Rillen und die Passfläche (111, 137) des Stopfens (110, 134) eine Vielzahl von komplementären strahlenförmigen Rillen einschließt.
  4. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Körper (161) eine erste Seitenwandung (168) und eine zweite Seitenwandung (169) enthält, wobei die Seitenwandungen (168, 169) zum Zentrum der zweiten Öffnung (163) hin konvergieren, eine Lücke (G) hinterlassend, die ausreicht, um die Knochenbefestigung (103, 140) durch sie hindurch aufzunehmen.
  5. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Körper (100, 131, 161) weiterhin eine erste Bohrung (108, 138, 167) definiert, die sich mit der ersten Öffnung (101, 132, 162) an einem gegenüberliegenden Ende der Wandung (106, 135, 165) zur Aufnahme der Drängmittel (119, 119', 149, 149') schneidet.
  6. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 5, wobei die Drängmittel (119, 119', 149, 149') ein Drängglied (119, 119', 149, 149') enthalten, erweiterbar durch die erste Bohrung (108, 138, 167), um ein Spinalimplantat (R) zu kontaktieren.
  7. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 6, wobei die Drängmittel (119, 119', 149, 149') eine Stellschraube (119', 149') sind und die erste Bohrung (108, 138, 167) zur Aufnahme der Stellschraube (119', 149') mit einem Gewinde versehen ist.
  8. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 1, weiterhin umfassend eine Knochenbefestigung (103, 140) mit einem länglichen Schaft (104, 151) an einem Ende und einem entgegengesetzten Ende (120, 150), ausgelegt zum Eingriffnehmen in einen Wirbelsäulenknochen.
  9. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 8, wobei der längliche Schaft (104, 151) der Knochenbefestigung (103, 140) zylindrisch und so dimensioniert ist, um zur Nut (114, 146) an der zweiten Fläche (112, 145) des Stopfens (110, 134) zu passen.
  10. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 1, wobei der Stopfen (134) eine Zentralbohrung (142) definiert, die mit einer zweiten Bohrung (141, 171), definiert durch den Körper (131, 161), ausrichtbar ist, wenn der Stopfen (134) im Stopfenschlitz (144, 170) ist; und weiterhin umfassend Sicherungsmittel (143, 143'), die sich durch die Zentralbohrung (142) und die zweite Bohrung (141, 171) zur Sicherung des Stopfens (134) am Körper (131, 161) erstrecken.
  11. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 10, wobei die Eingriffsfläche (136, 164) der Wandung (135, 165) ein erhabenes Muster aufweist und die Passfläche (137) des Stopfens (134) ein komplementäres erhabenes Muster aufweist.
  12. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 11, wobei die Eingriffsfläche (136, 164) der Wandung (135, 165) ein Vielzahl von strahlenförmigen Rillen aufweist und die Passfläche (137) des Stopfens (134) ein Vielzahl von komplementären strahlenförmigen Rillen aufweist.
  13. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 10, wobei der Körper (161) eine erste Wandung (168) und eine zweite Wandung (169) aufweist, wobei die Wandungen (168, 169) gegen eine Mitte der zweiten Öffnung (163) konvergieren, eine Lücke (G) hinterlassend, die ausreicht, um die Knochenbefestigung (103, 140) hindurch aufzunehmen.
  14. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 10, wobei der Körper (131, 161) weiterhin eine erste Bohrung (138, 167) definiert, die sich mit der ersten Öffnung (132, 162) am entge gengesetzten Ende der Wandung (135, 165) zur Aufnahme des Drängmittels (149, 149') schneidet.
  15. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 14, wobei das Drängmittel (149, 149') ein Drängglied (149, 149') aufweist, das durch die erste Bohrung (138, 167) zur Kontaktierung eines Spinalimplantats (R) erweiterbar ist.
  16. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 15, wobei das Drängglied (149, 149') eine Einstellschraube (149') ist, und die erste Bohrung (138, 167) zur Aufnahme der Einstellschraube (149') mit einem Gewinde versehen ist.
  17. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 10, umfassend weiterhin eine Knochenbefestigung (103, 140) mit einem länglichen Schaft (104, 151) an einem Ende sowie ein entgegengesetztes Ende (120, 150), zum Eingriffnehmen an einem Wirbelsäulenknochen ausgelegt.
  18. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 17, wobei der längliche Schaft (151) der Knochenbefestigung (140) zylindrisch und so dimensioniert ist, um zur Nut (146) an der zweiten Fläche (145) des Stopfens (134) zu passen.
  19. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 10, wobei das Sicherungsmittel (143, 143') ein Sicherungsglied (143, 143') aufweist, das durch die Zentralbohrung (142) und die zweite Bohrung (141, 171) hindurch erweiterbar ist.
  20. Verbindungsvorrichtung nach Anspruch 19, wobei das Sicherungsglied (143) eine zweite Einstellschraube (143') ist, und die Zentralbohrung (142) und die zweite Bohrung (141, 171) zur Aufnahme der zweiten Einstellschraube (143') mit einem Gewinde versehen sind.
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