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Der
Gegenstand der Erfindung betrifft ein Verpackungssystem, in dem "Flüssigkeiten" oder "cremeartige Stoffe" aus einer Patrone
herausgedrückt
werden können,
die mit einem Abgabekopf verbunden ist, infolge des Druckgases in
der Patrone.
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Der
Abgabekopf enthält
einen Ventilöffnungshebel,
und die Patrone enthält
einen Ventilmechanismus an ihrer Verbindungsseite und in ihrem Innenraum
eine Produktkammer und einen elastischen Kolben sowie eine Druckgaskammer.
Der Abgabekopf und die Patrone weisen die gleichen Verbindungselemente
auf, was es ermöglicht,
die die Flüssigkeit
und den cremeartigen Stoff enthaltenden Patronen schnell auszuwechseln. Das
Produkt, das in der abgetrennten Patrone verbleibt, wird dort bis
zur nächsten
Verwendung gelagert.
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Zahlreiche
Lösungen
sind zum Verpacken und Ausgeben kleiner Mengen von durch die chemische Industrie
hergestellten Stoffen bekannt. Die am häufigsten verwendete Lösung für die Verpackung
und Zerstäubung
von Flüssigkeiten
ist die konventionelle AEROSOL-Lösung.
Anfang der 1980er verordnete das Führungsgremium der UNEP (United
Nations Environmental Program; Umweltprogramm der UN) im Umfang
des "UN-Umweltschutzprogramms" – zum Schutz der Ozonschicht,
die die Atmosphäre
unseres Planeten schützt – das Verbot
von FREON-Gasprodukten. Unter Berücksichtigung, dass zu dieser
Zeit AEROSOL-Produkte FREON-Gas verwendeten, musste die Industrie
eine andere Lösung
finden. Von diesem Zeitpunkt an wurde das ähnliche Propanbutan (PB)-Gas
verwendet. PB-Gas, wie vorher FREON-Gas – wird in Trägergaszerstäubungssystemen
verwendet. Die Essenz hiervon ist, dass sowohl die auszusprü hende Flüssigkeit
als auch das flüssige
PB-Gas – mit
anderen Worten das Trägergas – gleichzeitig
in den Metallbehälter
eingefüllt
werden. In dem Behälter
fällt ein
Anteil des PB-Gases unter den kritischen Druck und geht daher in
den Gaszustand über und übt so Druck
auf der Flüssigkeit
aus und unterstützt
die Zerstäubung.
Währenddessen
bildet der Rest des flüssigen
PB-Gases im flüssigen
Zustand eine Mischung mit der Flüssigkeit,
und erhöht
beim Verlassen der Zerstäubungsöffnung – infolge
der Drucksenkung – beträchtlich
die Qualität
der Zerstäubung.
Dieses gewöhnlich
als ein AEROSOL-System bekannte System, mit anderen Worten: Trägergassystem,
führt zu
einer feinen Flüssigkeitszerstäubung. Ein
Vorteil dieses Systems besteht darin, dass der Druck in dem Behälter – und aufgrund
dessen die Qualität
der Zerstäubung – konstant
ist, da der Zustandswechsel des PB-Gases bei dem permanenten kritischen
Druck erfolgt. Sein Nachteil ist es, dass PB-Gas auch aus der Düse herausfließt, was
ein Explosionsrisiko in der unmittelbaren Nähe beinhalten kann und es ungesund
ist, wenn es mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommt. Es ist
ferner wichtig, zu erwähnen,
dass der Behälter
nicht in einer umgedrehten Position betätigt werden kann.
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Das
am häufigsten
verwendete Verfahren zum Ausgeben von Cremes ist das sogenannte "Pumpsystem". Die Essenz hiervon
ist, dass die flüssige
Creme in die "Vorkammer" eines Druckknopfventils
eintritt, und wenn die Taste niedergedrückt wird, das Kugelventil am
unteren Teil der Vorkammer geschlossen wird und so die kleine Menge
von Creme in der "Vorkammer" herausfließt, dann,
wenn die Drucktaste freigegeben wird, wird die nächste Portion in die "Vorkammer" hochgesaugt. Diese "Pump-" Lösung wird
auch mit Flüssigkeiten bei
der Zerstäubung
kleiner Flüssigkeitsmengen
bei einem sehr guten Effizienzgrad (z. B. in der Kosmetikindustrie)
verwendet. Sein Vorteil ist die wiederholte Ausgabe kleiner Mengen.
Sein Nachteil ist es, dass nur Cremes mit einem sehr niedrigen Dickegrad
aus ihm herausgepumpt werden können
und dass es nicht im umgedrehten Zustand betätigt werden kann.
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Im
Folgenden werden Patentbeschreibungen angegeben, die sich auf die
Lösung
beziehen, welche den Gegenstand der Anmeldung bildet: Patent Nr.
DE 2912670 enthält eine
Sprühflaschenlösung, bei
der innerhalb eines Behälters,
der eine geschlossene Einheit bildet, die zu sprühende Flüssigkeit in einem Filmrohr enthalten
ist, das am Boden geschlossen ist, und die obere Kante des Rohrs
an der oberen Kante des Behälter befestigt
ist und auch an der oberen Verschlussabdeckung, welche Abdeckung
auch das Zerstäuberventil
enthält.
Das Einfüllen
des Druckgases erfolgt am Bodenteil des Behälters. Die Lösung ist
ein "Druckgas"-System, in dem das
Druckgas eine indirekte Auswirkung auf die Flüssigkeit ausübt und,
wenn das Ventil geöffnet
wird, die Flüssigkeit
zerstäubt
wird. Ein Vorteil ist es, dass es auch im umgedrehten Zustand verwendet
werden kann. Wenn das Filmrohr schrumpft, kann eine Situation auftreten,
in der der Weg der Flüssigkeit
blockiert wird.
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Das
Patent CH 672476 kann hinsichtlich seiner Strukturform als gleich
wie die oben analysierte Erfindung betrachtet werden, mit dem Unterschied,
dass der Folienbeutel Creme enthält.
Der Betrieb der Vorrichtung gemäß dem Patent
ist auch ähnlich
zu dem Vorhergehenden. Beim Öffnen
des Ventils fließt
die Creme oder das pastöse
Material frei heraus. In diesem Fall kann die Blockierung aufgrund
der Schrumpfung des Folienbeutels häufiger auftreten.
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Die
Patentbeschreibung Nr.
US 5 065
900 enthält
einen Metallsprühbehälter mit
geschlossenem System, der vom "Druckgas"-Typ ist und das
ausgegebene Material ist eine Flüssigkeit.
Zwischen dem zu zerstäubenden
Stoff und dem Druckgas befindet sich ein Kolben. Das Druckgas übt eine
Kraft auf die Flüssigkeit
indirekt durch den Kolben aus, und wenn das Ventil geöffnet wird,
wird die Flüssigkeit
innerhalb des Metallbehälters
zerstäubt.
Der Vorteil dieser Lösung
besteht darin, dass sie auch im umgedrehten Zustand verwendet werden
kann.
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Das
Patent Nr. HU 182 917 enthält
eine Behälterlösung. Die
zu zerstäubende
Flüssigkeit
wird in einem geschlossenen Rohr gelagert und das für die Zerstäubung benötigte Druckgas
ist in einer mit diesem verbundenen Patrone enthalten. Das Flüssigkeitsrohr
und die Gaspatrone bilden eine Verpackungseinheit, und diese wird
in einem "Behälter, oder,
mit anderen Worten, einer Aufnahmeeinrichtung platziert. Nach Platzierung
in nerhalb bildet der Inhalt eine geschlossene Einheit. Am Boden
des Behälters
befindet sich eine Einstichnadel, und durch Hineindrücken derselben
fließt
das Gas in der Patrone heraus, und mit dem Durchstechen des Rohrs
wird der Weg der Flüssigkeit
frei. Beim Drücken
des Zerstäubungsventils
wird die Flüssigkeit
aufgrund der Auswirkung des Druckgases zerstäubt. Nachdem die Flüssigkeit
entleert wurde, müssen
nur das Rohr und die Patrone ersetzt werden. Die vollständige Einheit
kann auch im umgedrehten Zustand betätigt werden. Ein Nachteil derselben
besteht darin, dass die Rohr- und Patroneneinheit nur durch Durchführen mehrerer
Bewegungen ausgewechselt werden kann.
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Die
Patentbeschreibung Nr.
DE 39
13 851 enthält
eine "Pump-" Lösung, die
auch am Anfang dieser Beschreibung vorgesehen ist, mit dem Unterschied,
dass das vorgelegte Patent für
die Ausgabe einer größeren Menge
Creme geeignet ist und einen Behälteraufbau
aufweist. Das creme- oder pastenartige Material in dem Folienbeutel,
der am Boden verschlossen ist, wird in den unteren Gehäuseteil
des Behälters
gelegt. Der die Pumpenbaugruppe enthaltende obere Teil wird auf
den unteren Teil geschraubt, der den Folienbeutel enthält. Durch
Niederdrücken
der Drucktaste an der oberen Struktureinheit gelangt der Kolben
in der oberen Struktureinheit in seine untere Position und durch
Freigeben der Drucktaste saugt der Kolben das cremeartige Material
in die Vorkammer. Hiernach fließt
die Creme durch erneutes Niederdrücken der Drucktaste aus der Abgabeöffnung heraus.
Von diesem Punkt an wird der Prozess wiederholt. Wenn die Creme
herausgelaufen ist, muss nur der mit Creme gefüllte Folienbeutel ausgewechselt
werden. Es ist auch für
das Sprühen
von Flüssigkeiten
geeignet, in diesem Fall muss jedoch der gesamte obere Teil ausgewechselt
werden, dessen Strukturteil nun eine Zerstäuberbaugruppe aufweist. Die
Verpackungsvorrichtung kann auch im umgedrehten Zustand betätigt werden.
Ihr Nachteil besteht darin, dass sie struktwell aus zahlreichen
Komponenten aufgebaut ist und ihre Herstellung daher teuer ist.
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CH-A-636822
offenbart eine andere Verpackungseinheit gemäß der Präambel von Anspruch 1.
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Aufgrund
der Analyse der obigen Erfindungen kann festgestellt werden, dass
die Abgabeöffnungen der
Behälter
entsprechend dem Charakter des gegebenen Stoffes (Flüssigkeit
oder Creme) konstruiert sind, mit anderen Worten, es ist nicht möglich, sowohl
flüssiges
als auch cremeartiges Material aus Vorrichtungen der gleichen Konstuktion
auszugeben. Sogar bei dem letztgenannten deutschen Patent ist es
nur möglich, Flüssigkeit
und Creme zu sprühen
oder auszugeben, wenn wesentliche Strukturänderungen vorgenommen werden.
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Aufgrund
der Nachteile der dargestellten Lösungen stellt sich die Aufgabe,
ein Verpackungssystem zu schaffen, aus dem sowohl "Flüssigkeiten" als auch "cremeartige Stoffe" zerstäubt oder
ausgegeben werden können,
das in beliebiger Position verwendet werden kann, und das, darüber hinaus,
das gesamte "Produkt" in dem Behälter herausschiebt
und einen einfachen Aufbau hat.
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Das
erfindungemäße Verpackungssystem,
wie es in Anspruch 1 offenbart ist, löst die Aufgabe durch Trennen
der Abgabeeinheit und des Behälters
(oder der Patrone), der das "Produkt" und "Druckgas" enthält, und
so kann sichergestellt werden, dass sowohl die "Flüssigkeit" als auch das "cremeartige Material" ausgegeben werden
kann. Außerdem
befindet sich zwischen dem "Produkt" und dem "Druckgas" in dem Behälter (oder
der Patrone) ein elastischer Kolben, und durch diesen kann die Vorrichtung
in einer beliebigen Position betätigt
werden, und der elastische Kolben ist in solcher Weise gebildet,
dass das "Produkt" in dem Behälter vollständig ausgegeben
wird. Das Verpackungssystem hat einen einfachen Aufbau.
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Die
Interpretation der in der Beschreibung verwendeten Sammelbegriffe:
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Die
empfohlenen minimalen Innendruckwerte für die "Produkte" unterschiedlicher Konsistenz in den Patronen:
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Es
ist zweckdienlich, das Verhältnis
der Größe der "Produktkammer" und der "Druckgas-" Kammer in der gefüllten Patrone
als 5:1 festzulegen. Es ist zweckdienlich, den Fülldruck in der Patrone unter
Beachtung des empfohlenen minimalen Druckwerts zu bestimmen.
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Das
erfindungsgemäße Verpackungssystem
besteht aus zwei Hauptteilen; dem Abgabekopf und den Patronen, die
mit diesem verbunden werden können.
Die Patronen weisen – auf
der Verbindungsseite – ein eingebautes
Ventil auf und sein Innenraum enthält das auszugebende "Produkt" und das "Druckgas". Der Abgabekopf
und die Patronen weisen die gleichen Verbindungselemente auf, wobei
bei Verbindung die Profile zueinander passen und mit Einschnappen
befestigt werden dadurch, dass der Endflächenteil des Ventilgehäuses ein
Doppelkegel ist und seine Oberfläche
an einer Kante endet, welche Kante in den Gummiring innerhalb des
Abgabeeinrichtungsgehäuses
gedrückt
wird, und dieser einen Federeffekt ausübt.
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In
einer Konstruktionsform des Verpackungssystems weist der Abgabekopf
eine Ventilöffnungshöhe auf,
die Patrone umfasst ein Ventil und enthält ""Flüssigkeit", einen Kolben und
Druckgas, und beide von ihnen weisen die gleichen Verbindungselemente
auf. Auf ihrer Verbindungsseite weist die Patrone einen Ventilschaft auf
von dem ein Teil vorsteht – wobei
es zweckdienlich ist, diesen als Abgaberohr zu bezeichnen – und in
dessen Anfangsteil der Schleuderkammer-Zerstäubereinsatz eingeklickt wird.
Auf der inneren Endfläche
des Schleuderkammer-Zerstäubereinsatzes
befinden sich 3–4
tangential positionierte Nuten, und in der Mitte ist eine Zerstäuberbohrung
angeordnet. An einem weiteren Teil des Ventilschafts befindet sich
eine Schulterausbildung, und an dieser lagert der Ventilöffnungshebel
nach Verbindung. An einem weiteren Teil des Ventilschafts ist ein "O"-Ring in einer Nut vorgesehen. Nach
diesem ist erneut eine Schulterausbildung mit einem "O"-Ring vorgesehen, und diese lagert beim
Verschließen
in dem Ventilsitz des Ventilkörpers.
Es sind Querrichtungsbohrungen oder Querrichtungsnuten zwischen
den beiden "O"-Ringen an dem Ventilschaft
vorhanden, von denen ein axialer Spalt oder ein axiales Bohrungsloch
zum Abgaberohr verläuft.
Der Ventilschaft endet in einem 90° Kegel. Eine Kunststofftellerfeder
ist an diesem Kegel befestigt, und an der Endfläche dieser Feder befinden sich
Spalte, und die Spalte beginnen von dem Mittelteil, wobei die auf
diese Weise gebildeten Plattensegmente einen Federeffekt ausüben, wenn
der Ventilschaft axial bewegt wird. Die Kunsttellerfeder wird auf
den Sitz geschnappt, der für
sie am Ventilgehäuse
vorgesehen ist. Innerhalb des Ventilgehäuses befindet sich ein axiales
Bohrungsloch und ein an diesem gebildeter Ventilsitz, welcher mit
dem Ventilschaft verbunden ist, und die "O"-Ringe
am Ventilschaft stellen die Abdichtung sicher.
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An
der äußeren zylindrischen
Oberfläche
des Ventilgehäuses
befinden sich Nutenausbildungen. Das Patronengehäuse, das im praktischen Fall
unter Verwendung eines Kaltextraktionsverfahrens erzeugt wird, wird
mit diesem Abschnitt des Ventilgehäuses verbunden. Das Patronengehäuse wird
auf dem Ventilgehäuse mit
Glattwalzen und Anflanschen befestigt, nachdem der Kolben platziert
und die Flüssigkeit
in das Patronengehäuse
eingefüllt
wurde. Der Kolben in dem Patronengehäuse besteht aus weichem Kunststoff
und ist mit einer dünnen
Wand im Dichtungsabschnitt ausgeführt. In diesem Abschnitt befinden
sich am äußeren Gehäuse zwei
oder mehr kantenartige Ausbildungen, und die Spitzen dieser Ringkanten
haften – aufgrund
der Auswirkung des Druckgases in der Patrone – an der inneren Zylinderoberfläche des
Patronengehäuses
an und stellen die passende Dichtung sicher. Das Auffüllen der
Patrone mit Druckgas erfolgt durch das enge Bohrungsloch im unteren
Teil der Patrone. Nach Füllung
wird dieses unter Verwendung eines kleinen Kunststoffstopfens verschlossen.
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In
einem anderen Konstruktionsbeispiel des Verpackungssystems weist
der Abgabekopf einen Ventilöffnungshebel
auf und die Patronen enthalten ein Ventil, einen "cremeartigen Stoff', einen Kolben und
Druckgas. Auch in diesem Fall ist der Abgabekopf völlig identisch,
wie auch die Bauform der Patrone, bzw. es ist eine geringfügige Änderung
vorhanden, die zu einem zu bevorzugenden Funktionseffekt hinsichtlich
des "cremeartigen
Stoffes" verglichen
mit der "Flüssigkeits-" Patrone führt. Eine
solche Änderung
besteht darin, dass mit Niederdrücken
und Freigeben des Ventilöffnungshebels
eine kleine Produktmenge aus der Patrone ausgegeben werden kann,
und wenn der Hebel halb niedergedrückt wird, der Fluss von Produkt
kontinuierlich ist. Die Ausgabe kleiner Produktmengen kann durch
Anbringen einer Schulterausbildung am 90° Teil des Ventilschafts erreicht
werden, welche Schulter – wenn
der Ventilöffnungshebel
niedergedrückt
wird – gegen
die Innenfläche
der Kunststofftellerfeder schlägt
und aufgrund dessen der Flussweg des cremeartigen Stoffs blockiert
wird. Das Bohrungsloch des Ventilschafts ist am Abgaberohr vollständig offen
und stellt freien Fluss sicher. Der andere Aspekt, der zu einem
zu bevorzugenden Effekt führt,
ist es, dass aufgrund des niedrigen Innendrucks das Patronengehäuse auch
aus durchsichtigem Kunststoff bestehen kann, und bei Bedarf in "Millilitern (ml)" markiert sein kann.
Das Füllen
erfolgt auf die gleiche Weise, zuerst wird der Kolben in das Kunststoffpatronengehäuse gesetzt,
dann folgt das Einfüllen
des cremearigen Stoffs, und schließlich wird nach Füllung mit
Druckgas die Einfüllöffnung durch
Kunststoffschweißen
geschlossen.
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Eine
andere Konstruktionsform des Verpackungssystems liegt vor, wenn
es für "Nahrungsmittel" – Stoffe verwendet wird. In
diesem Fall liegt der Abgabekopf in der "Form einer Mündung" vor und kann einfach auf den Anfang
der Nahrungsmittelpatrone ge schoben werden. Bei dieser Anordnung
stößt der Schulterteil des
Ventilschafts nach oben gegen die Innenfläche des Abgabekopfs, dann befindet
sich an dem weiteren Teil des Ventilschafts eine "O"-Ringdichtung und dieser folgt ein etwas
konischer Teil. Dieser konische Teil stellt die Abdichtung sicher,
wenn das Ventil geschlossen ist. Es sind Bohrungslöcher in
dem leicht konischen Teil vorhanden, die sich in rechten Winkeln
zur axialen Richtung befinden, und diese verlaufen in ein Blindloch,
welches Blindloch axial durch das Abgaberohr verläuft. Auch
in diesem Fall endet der Ventilschaft in einem 90° Kegel, dessen
Spitze in die Richtung der Nahrungsmittelkammer zeigt. Die Segmentplatten,
die das Schließen des
Ventils sicherstellen, liegen auf dem 90° Kegel. Die Kunststofftellerfeder
wird auf die Nut in dem Teil des Ventilgehäuses eingeschnappt, der vorsteht.
Das Ventilgehäuse
wird mit dem durchsichtigen Kunststoffpatronengehäuse verbunden,
und danach wird es durch Kunststoffschweißen geschlossen. Wenn es gefüllt wird, wird
zuerst der elastische Kolben eingesetzt, dann folgt das Nahrungsmittel.
Hiernach folgt die Füllung
mit Druckgas und die Füllöffnung wird
dann unter Verwendung von Kunststoffschweißen verschlossen.
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Das
erfindungsgemäße Verpackungssystem
wird unter Verwendung der in den Zeichnungen umrissenen Beispiele
dargestellt:
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1:
Der Abgabekopf und die Patrone sind im nichtverbundenen Zustand
gezeigt. Die Patrone ist mit "Flüssigkeit" gefüllt. Der
Abgabekopf ist im Querschnitt gezeigt und die Patrone ist in halbem
Querschnitt gezeigt.
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2:
Der Abgabekopf und die Patrone sind miteinander verbunden im Querschnitt
dargestellt. Die Patrone ist mit "Flüssigkeit" gefüllt.
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3:
Der Abgabekopf und die Patrone sind nichtverbunden gezeigt. Die
Patrone ist mit "cremeartigem
Stoff' gefüllt. Der
Abgabekopf ist im Querschnitt gezeigt und die Patrone ist in Längsrichtung
gezeigt. (Die Patrone besteht aus durchsichtigem Kunststoff).
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4:
Der Abgabekopf und die Patrone sind miteinander verbunden im Querschnitt
dargestellt. Die Patrone ist mit einem "cremeartigem Stoff' gefüllt.
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5:
Der als eine Mündung
ausgebildete Abgabekopf und die Patrone sind miteinander verbunden im
Querschnitt dargestellt. Die Patrone ist mit "Nahrungsmittel" gefüllt.
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Die
Hauptcharakteristik des erfindungsgemäßen Verpackungssystems besteht
darin, dass es zwei getrennte Einheiten enthält, den Abgabekopf 1 und
die Patronen 2 – die
gewöhnlich
chemische Industrieprodukte enthalten – welche mit ihm verbunden
werden können,
wobei in die Patronen 2 am Anfang ein Ventil eingebaut ist,
und sich innerhalb derselben eine Produktkammer 3, ein
Kolben 4 und eine Druckgaskammer 5 befindet. Der
Abgabekopf 1 und die Patronen 2, die mit diesem
verbunden werden können,
weisen die gleichen Verbindungselemente auf, was schnelles Auswechseln
der die Flüssigkeit
und den cremeartigen Stoff enthaltenden Patronen 2 ermöglicht,
und nachdem die Patrone 2 gelöst worden ist, wird die verbleibende
Flüssigkeit
oder Creme bis zu ihrem nächsten
Gebrauch gelagert. Bei Verbindung durch sein Mittelloch wird der
Abgabekopf 1 auf das Ende des Ventilschafts 12 geschoben,
der sich von der Patrone 2 erstreckt, und zu diesem Zeitpunkt wird
die konische Kantenausbildung der Endfläche des Ventilgehäuses 11 in
den Gummiring 9 geschoben, der sich innerhalb des Abgabekopfs 1 befindet,
woraufhin bei Drehung der Patrone das aus 3–4 Elementen bestehende Profilpaar – aus keilförmigen Profilen 17 und
Klauenprofilen 18 – in
solcher Weise zusammengesetzt wird, dass die Klauenprofile 18 auf
die keilförmigen
Profile 17 gleiten, und bei weiterem Vorrücken die
Klauenprofile 18 infolge des Federeffekts des Gummirings 9 in
die radiale Nut der keilförmigen
Profile 17 einschnappen. Für das Lösen wird die Patrone 2 durch
Verdrehen von dem Abgabekopf getrennt. Beim Verbinden kann das Öffnen und
Verschließen
in beiden Drehrichtungen erfolgen.
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Das
erfindungsgemäße Verpackungssystem
ist in 1 im nichtverbundenen Zustand und verbunden in 2 gezeigt,
in welchem Fall die Produktkammer 3 Flüssigkeit enthält und aus
den folgenden Elementen besteht: Abgabekopf 1, Ventilöffnungshebel 8,
der sich an einem Querzapfen 7 bewegt, und die Patrone 2,
die ein eingebautes Ventil aufweist, und in der Flüssigkeit,
ein Kolben 4 und Druckgas 5 enthalten sind. Nachdem der
Abgabekopf 1 und die Patrone 2 verbunden wurden,
während
der Ventilöffnungshe bel 8 niedergedrückt wird,
liegt seine Innenfläche
gegen die Lagerfläche 20 des
Ventilschafts 12 an, dann bewegt sich der Ventilschaft 12 in
der axialen Richtung und verlässt
den Ventilsitz des Ventilgehäuses 11,
und hierdurch entsteht ein freier Weg, durch den die Flüssigkeit
hindurchfließen
kann. Das Druckgas 5 übt
durch den Kolben 4 einen Druck auf die Flüssigkeit
aus und aufgrund dessen vermeidet die Flüssigkeit den konischen Teil
des Ventilschafts 12 und gelangt in die Zerstäubungskammer
durch den axialen Teil, wo sie in die inneren tangentialen Nuten
des Zerstäubereinsatzes 16 gelangt
und Fliehkraftenergie annimmt, und nach Verlassen der Zerstäubungsöffnung bildet
die Flüssigkeit
eine konische Form und wird zerstäubt. Bei Loslassen des Ventilöffnungshebels 8 schiebt
die Tellerfeder 14 den Ventilschaft 12 zurück in seine
Ruheposition im Ventilsitz.
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Die 3 und 4 zeigen
ebenfalls das erfindungsgemäße Verpackungssystem
in einer nichtverbundenen und verbundenen Anordnung, in diesem Fall
enthält
die Produktkammer 3 einen cremeartigen Stoff und die Strukturelemente
derselben sind ein Abgabekopf 1, ein Ventilöffnungshebel 8,
der einen Querzapfen 7 bewegt, und die Patrone 2,
die ein eingebautes Ventil aufweist und in der ein cremeartiger
Stoff, ein Kolben 4 und Druckgas 5 enthalten sind.
Nachdem der Abgabekopf 1 und die Patrone 2 verbunden
sind, und nachdem der Ventilöffnungshebel 8 niedergedrückt wurde,
stößt der Ventilschaft 12 gegen
die Innenfläche 21 der
Kunststofftellerfeder 14 und blockiert den Weg des cremeartigen
Stoffes in der Patrone 2, und durch schnelles Freigeben
des Ventilöffnungshebels 8 fließt nur eine
kleine Stoffmenge aus der Abgabeöffnung
am Ende des Ventilschafts 12. Bei nur halbem Niederdrücken des
Ventilöffnungshebels 8 ist
der Fluss des cremeartigen Stoffes kontinuierlich. Bei vollständigem Loslassen
des Ventilöffnungshebels 8 drückt die
Kunststofftellerfeder 14 den Ventilschaft 12 zurück in seine
Ruheposition. Das Patronengehäuse 6 kann
aus durchsichtigem Kunststoff mit ml-Markierungen bestehen.
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Eine
andere Konstruktionsform der erfindungsgemäßen Verpackungsvorrichtung
ist in 5 gezeigt, in welchem Fall die Produktkammer 3 Nahrungsmittel
enthält
und aus einem mündungsförmigen Abgabekopf und
einer Patrone 2 besteht, in der sich Nah rungsmittel, ein
Kolben 4 und Druckgas – auf
einem niedrigen Druck – befinden.
Bei erster Verwendung muss eine Verschlusskappe entfernt und zeitweilig
auf das Ende der Patrone geschoben werden, dann wird der mündungsförmige Abgabekopf
einfach auf den ausgestreckten Teil des Ventilschafts 12 geschoben,
und anschließend
wird die Patrone 2 in die Hand genommen, wobei der Abgabekopf 1 in
die Mündung
gesetzt und Druck in Richtung auf die Patrone 2 ausgeübt wird,
wodurch das Ventil geöffnet
wird und das Nahrungsmittel in den Mündungshohlraum durch die Abgabeöffnung am
Ende des Ventilschafts 12 fließt. Beim Lösen der Patrone 2 schließt sich
das Ventil. Der Abgabekopf 1 kommt nicht in Kontakt mit
dem "Nahrungsmittel" in der Patrone.
Diese Beispielkonstruktion kann zum Füttern bettlägeriger Patienten und Babys
verwendet werden. Im letzteren Fall wird empfohlen, dass die Hebelversion
des Ventilöffners
gewählt
und die Seite der durchsichtigen Patrone mit einer Skala beschrieben
wird, so dass die Nahrungsmittelmenge, die in den Mund des Babys
gegeben wird, gesteuert werden kann.
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Außer dem
neuen Design der Erfindung erhält
sie neue Konstruktionselemente, die aus dem derzeitigen Stand der
Technik nicht bekannt sind. Eines von diesen ist die Verwendung
der Kunststofftellerfeder. Dies ist in Anspruch 1 enthalten. Bis
jetzt sind Stahlfedern in Ventilen verwendet worden. Das andere
neue Element ist die Verwendung speziell schließender Profile im Fall der
Verbindung von zwei Teilen. Dies ist in Anspruch 2 enthalten.
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- 1
- Abgabekopf
- 2
- Patrone
- 3
- Produktkammer
- 4
- Kolben
- 5
- Gaskammer
- 6
- Patronengehäuse
- 7
- Kreuzzapfen
- 8
- Ventilöffnungshebel
- 9
- Gummiring
- 10
- Abgabegehäuse
- 11
- Ventilgehäuse
- 12
- Ventilschaft
- 13
- O-Ring
- 14
- Tellerfeder
- 15
- Stopfen
- 16
- Zerstäubereinsatz
- 17
- keilförmiges Profil
- 18
- Klauenprofil
- 19
- Kunststoffschweißung