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Technisches
Gebiet der Erfindung
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Diese
Erfindung betrifft eine Handsäge
mit einem verlängerten
Sägeblatt,
welche eine Zahnreihe und einen Griff aufweist, der mit einem hinteren Ende
des Sägeblatts
mit Hilfe eines Gelenks verbunden ist, das eine Drehung des Sägeblatts
relativ zum Griff zwischen einer ausgeklappten Einsatzposition und
einer eingeklappten Position ermöglicht,
und welche einen Verriegelungsmechanismus besitzt, mit dessen Hilfe
die Sägeblattposition
relativ zu dem Griff festgestellt werden kann, wobei der Griff zum
Einen einen steifen Handgriffkörper
mit zwei Seitenteilen, die über
ein gemeinsames Rückenteil
miteinander verbunden sind und so einen länglichen vorderen ersten Öffnungsschlitz
begrenzen, sowie zum Zweiten einen Zahnschutz mit zwei zweiten Seitenteilen aufweist,
die über
ein zweites gemeinsames Rückenteil
miteinander verbunden sind und so einen zweiten Schlitz begrenzen,
und wobei der Zahnschutz zwischen einer inaktiven und einer aktiven
Position in Längsrichtung
des Griffes verschiebbar ist, wobei die Zähne des Sägeblatts in beide Schitze eingeführt werden
können.
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Aufgabe und
Merkmale der Erfindung
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Eine
Handsäge
von der in der Einleitung erwähnten
herkömmlichen
Art ist in der schwedischen Patentanmeldung SE 9803675-9 der Anmelderin
beschrieben. Auf dieser Säge
ist der Zahnschutz zwischen seiner aktiven und inaktiven Position
drehbar beweglich, was gewisse Nachteile mit sich brachte. Zu diesen
Nachteilen gehören
unter anderem, dass die äußerliche Ähnlichkeit
zwischen dem Handgriffkörper
und dem Zahnschutz, insbesondere deren Breite, bewirkte, dass der
Benutzer in manchen Fällen
Schwierigkeiten hatte, zu begreifen, dass die beiden Teile des Griffs
zusammengeklappt werden sollten, nachdem das Sägeblatt in die Einsatzposition gebracht
worden war. In einem solchen Fall wird die Schutzvorrichtung leicht
durch äußere Kräfte beschädigt. Ein
weiterer Nachteil tritt auf, wenn die Handsäge mit einer vorspringenden
Vorrichtung versehen sein soll, um die Befestigung an einer an einem
Kleidungsstück
befestigten Halterung zu ermöglichen,
wie es in der Patentveröffentlichung
WO 99/20909 der Anmelderin beschrieben ist, da der Zahnschutz keine
vorspringenden Vorrichtung aufweisen kann. Ein noch weiterer Nachteil
liegt darin, dass sich der Zahnschutz in seiner aktiven Position sich
immer gleich weit weg vom Griff in dessen Richtung erstreckt. Dies
bedeutet, dass Sägen
mit unterschiedlichen Sägeblattlängen die
Herstellung unterschiedlicher Ausführungen des Griffs und Zahnschutzes
erforderlich machen.
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Die
vorliegende Erfindung hat die Weiterentwicklung der in der SE 9803675-9
beschriebenen Säge
zur Aufgabe, um die oben erwähnten
Nachteile zu verringern. Erfindungsgemäß wird dies durch die im kennzeichnenden
Teil von Anspruch 1 erwähnten Merkmale
erreicht. Einige bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung sind weiter in den abhängigen Ansprüchen definiert.
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Weitere
Einzelheiten, Vorteile und Merkmale ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung mehrerer Ausführungsformen
der Erfindung anhand der Zeichnungen.
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Kurzbeschreibung
der anliegenden Zeichnungen
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Die
Zeichnungen zeigen:
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1 eine Seitenansicht der
erfindungsgemäßen Säge mit einem
Sägeblatt,
das in seine Einsatzposition zum Sägen bewegt worden ist, und
mit einem Zahnschutz in seiner aktiven Position als Verlängerung
des Griffs der Säge;
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2 eine entsprechende Seitenansicht, wobei
sich der Zahnschutz in einer inaktiven Position innerhalb des Handgriffs
befindet;
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3 eine Seitenansicht, welche
die selbe Säge
zeigt, wobei das Sägeblatt
in einer in den Griff und in den Zahnschutz eingeklappten Position
angeordnet ist;
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4 eine getrennte Perspektivansicht,
die drei unterschiedliche Komponenten des Griffs zeigt;
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5 einen Querschnitt durch
den Griff und den darin eingeführten
Zahnschutz;
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6 einen entsprechenden Querschnitt durch
den Zahnschutz allein;
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7 einen Querschnitt durch
den Griff in einem Bereich eines Verriegelungsmechanismus; und
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8 einen entsprechenden Querschnitt, der
ein Stift-Bauteil des von dem Griff getrennten Verriegelungsmechanismus
zeigt.
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Ausführliche Beschreibung einer
bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung
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Die
in den 1–3 in unterschiedlichen Positionen
gezeigte erfindungsgemäße Säge weist
einen Griff 1, ein Sägeblatt 2 und
einen Zahnschutz 3 auf. Das Sägeblatt 2 besitzt
Zähne 4,
die eine Zahnreihe bilden, die bevorzugt, jedoch nicht zwingend, grundsätzlich gerade
ist. Der Griff 1 weist einen verlängerten Handgriffkörper oder
Rahmen 5 sowie einen Gelenkabschnitt 6 auf, der
einen stumpfen Winkel mit dem Handgriffkörper 5 bildet. Tatsächliche Werte
des Winkels zwischen dem Handgriffkörper 5 und dem Gelenkabschnitt 6 können im
Bereich von 125 bis 150 Grad liegen.
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Der
hintere zahnlose Endabschnitt des Sägeblatts 2 wird in
einen Öffnungsschlitz
in dem Gelenkabschnitt 6 eingeführt und mit Hilfe eines Gelenks 7,
das eine Drehung des Sägeblatts
relativ zu dem Griff ermöglicht,
an dem Gelenkabschnitt befestigt. Zur Verriegelung des Sägeblatts
in einer gewünschten
Position ist ein Verriegelungsmechanismus 8 vorgesehen,
der ausführlich
durch die 7 und 8 gezeigt ist. Diese Figuren
zeigen, dass der Verriegelungsmechanismus einen zylindrischen Stift 9 mit
einem Kopf 10 aufweist. Der Stift 9 ist in einer Bohrung 11 angeordnet,
die sich durch den Gelenkabschnitt 6 in einem rechten Winkel
zu dem Schlitz 12 erstreckt, in den das hintere Ende des
Sägeblatts eingeführt wird.
Der Stift 9 ist mit zwei axial benachbarten Einschnürungen 13, 14 mit
unterschiedlichen Durchmessern versehen. Wie in 4 gezeigt, ist der hintere Endabschnitt
des Sägeblatts 2 im
Allgemeinen halbkreisförmig
ausgebildet und weist vier separate bogenförmige Vertiefungen 15, 16, 17, 18 auf.
Der Durchmesser dieser Vertiefungen entspricht im Prinzip dem Durchmesser
der größeren Einschnürung 14 des
Stifts 9. Der Stift wird im Normalfall in einer äußeren Endposition
durch eine Feder 19 gehalten, wobei die größere Einschnürung 14 in
der selben Ebene wie der Schlitz 12 angeordnet ist, wobei
der Stift das Sägeblatt
in der gewünschten
Position verriegelt, wenn es mit einer der Vertiefungen 15–18 in Eingriff
kommt. Wenn das Sägeblatt
zur Drehung gelöst
werden soll, wird der Stift 9 in die Bohrung 11 gegen
die Federkraft der Feder 19 gedrückt, bis die engere Einschnürung 13 in
der Ebene des Schlitzes 12 liegt. Diese Einschnürung 13 hat
einen Durchmesser, der im Vergleich zu der Tiefe der tatsächlichen
Vertiefung klein genug ist, um eine von dem Stift ungehinderte Drehung
des Sägeblatts
in eine andere Winkelposition zu ermöglichen.
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Die
separaten Vertiefungen 15–18 sind separat entlang
des Umfangs an vorbestimmten Winkeln angeordnet. In den 1 und 2 gelangt der Stift 9 mit einer
Vertiefung 17 in Eingriff, wobei der Handgriffkörper 5 des
Griffs einen Winkel von ungefähr 100
Grad mit dem Sägeblatt 2 bildet.
In der in 3 gezeigten
Position gelangt der Stift mit einer weiteren Vertiefung 18 in
Eingriff, und das Sägeblatt 2 wird grundsätzlich parallel
zum Handgriffkörper 5 in
diesen eingeführt.
Zudem kann der Handgriffkörper 5 einen
stumpfen Winkel von etwa 134 Grad mit dem Sägeblatt 2 bilden,
indem der Stift mit einer dritten Vertiefung 16 in Eingriff
gelangt. Schließlich
kann der Handgriffkörper 5 in
einem nach oben hinten gehenden Winkel zum Sägeblatt angeordnet werden,
indem der Stift mit der vierten Vertiefung 15 in Eingriff gelangt.
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Mit
Bezug auf die 4 bis 6 zeigen diese eine erfindungsgemäße Ausführungsform.
Wie in 5 gezeigt, weist
der Handgriffkörper 5 des
Griffs 1 einen steifen Rahmen mit zwei Seitenwänden 21 auf,
die durch ein gemeinsames Rückenteil 20 verbunden
sind und durch den Schlitz 12 voneinander getrennt sind,
wobei der Schlitz 12 eine Fortführung des Schlitzes in dem
Gelenkteil 6 ist. Nachfolgend wird dieser Schlitz als erster
Schlitz bezeichnet. Der Zahnschutz 3 weist zudem zwei Seitenwände 22 auf, die über ein
Rückenteil 23 verbunden
sind und einen zweiten Schlitz 24 begrenzen. Ein kennzeichnendes Merkmal
dieses Zahnschutzes liegt darin, dass er als Gleitstück ausgebildet
ist, das in einem länglichen Hohlraum 25 innerhalb
des Handgriffkörpers 5 des Griffs
mit einem Öffnungsschlitz 12 angeordnet
ist. Dieses Gleitstück 3 ist
zwi schen einer inaktiven Position, die mit unterbrochenen Linien
in 2 dargestellt ist,
und einer in den 1 und 3 gezeigten aktiven vorstehenden
Position in Längsrichtung
verschiebbar. Wie deutlich aus den 5 und 6 ersichtlich ist, weist
das Gleitstück 3 einen
im Allgemeinen ovalen Querschnitt auf, der einem ovalen Querschnitt des
Hohlraums 25 entspricht.
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4 zeigt, wie sich der Griff 1 aus
zwei Hälften 26, 27 zusammensetzt,
die aus einem Polymerwerkstoff hergestellt sind. Beide Hälften sind
mit flachen Innenseiten 28 und konvex gekrümmten Außenseiten
hergestellt, wobei die flachen Innenseiten 28 zusammengepresst
werden, wenn die Hälften 26, 27 durch
ein geeignetes Verfahren, wie z. B. Kleben oder Schweißen, zusammengefügt werden
sollen. Jede der Hälften 26, 27 weist
eine längliche
Vertiefung 29 auf, die in Richtung des freien unteren Endes des
Handgriffkörpers
geöffnet
ist. Zusammen bilden die beiden Vertiefungen 29 in den
beiden Hälften 26, 27 den
vorstehend erwähnten
Hohlraum 25. Am unteren Ende einer jeden Vertiefung ist
eine Nut 30 vorgesehen, die in einem bestimmten Abstand
zu jedem Ende des Handgriffkörpers 5 endet.
Diese Nuten wirken mit zwei Verriegelungselementen zusammen, die
als Vorsprünge 31 auf
der Außenseite
des Gleitstücks 3 in
der Nähe
seines Innenendes angeordnet sind. Wenn das Gleitstück in Richtung
seiner aktiven Schutzposition gezogen wird, stellen die Verriegelungselemente 31 sicher,
dass das Gleitstück
durch den Griff zurückgehalten
wird, ohne dass dieses ausrückbar
ist.
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Eine
Seite des äußeren Endabschnitts
des Gleitstücks 3 ist
mit einer Drehgelenkvorrichtung 32 von der in der WO 99/20909
beschriebenen Art versehen. Wie bekannt ist, weist diese Drehgelenkvorrichtung
einen im Allgemeinen hufeisenförmigen
Außenflansch 33 und
einen schmaleren Hals 34 zwischen dem Flansch und der Außenseite
des Gleitstücks
auf. Die Drehgelenkverbindung dient dazu, die Verbindung der Säge mit einer
an der Kleidung befestigten Halterung von der in der WO 99/20909 beschriebenen
Art zu ermöglichen,
wobei die Halterung eine schlüssellochförmige Vertiefung
besitzt, in die die Drehgelenkvorrichtung auf eine Art und Weise eingeführt werden
kann, die eine Schwingbewegung der Säge relativ zur Halterung ermöglicht,
und welche ein einfaches Loslösen
der Säge
aus der Halterung ermöglicht.
Eine der Griff-Teilhälften 26 weist
einen Ausschnitt 35 zur Aufnahme der Drehgelenkvorrichtung 32 auf.
Der Ausschnitt 35 ist am freien Ende des Handgriffkörpers geöffnet und
mit einer Rückhalte-Erhebung 36 versehen.
Wenn das Gleitstück
in seine innere inaktive Position in dem Hohlraum 25 gedrückt wird,
gelangt der schmale Hals 34 der Drehgelenkverbindung 32 in
die Vertiefung 35 und rastet durch die Rückhalte-Erhebung 36,
die in eine lochähnliche
Vertiefung 37 in der Drehgelenkvorrichtung passt, an der
vorgesehenen Stelle ein. Diese Einrastverbindung stellt auf diese
Weise sicher, dass das Gleitstück
in dem entsprechenden Hohlraum in einer in 2 gezeigten Position gehalten wird, wenn
die Säge
aktiv eingesetzt werden soll. Die Einrastverbindung erzeugt jedoch
keinen merklichen Widerstand beim Herausziehen des Gleitstücks in die aktive
Schutzposition gemäß den 1 und 3.
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Funktion und
Vorteile der erfindungsgemäßen Säge
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Wenn
das Zahnschutz-Gleitstück
(3) in seine inaktive Position gemäß 2 gedrückt wird, ist es grundsätzlich im
Handgriffkörper
(5) verborgen, wodurch es jedem künftigen Kunden möglich ist,
die Art des Werkzeuges als Säge
klar zu identifizieren. In der eingeschobenen Position ist das Gleitstück ebenfalls
gut gegen äußere Schäden geschützt und
in dem Handgriffkörper
durch die vorstehend erwähnte Einrastverbindung
zuverlässig
gesichert.
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Wenn
die Säge
nach Gebrauch verstaut werden soll und die Zahnschutzfunktion des
Gleitstücks (3)
betätigt
werden soll, wird das Gleitstück
einfach durch manuelles Ziehen an der Drehgelenkvorrichtung (32)
aus dem Handgriffabschnitt des Griffs gegen die Kraft der Einrastverbindung
herausgezogen. Die Zugverschiebung ist an einer äußeren Endposition begrenzt,
wenn die Vorsprünge
(31) die Enden der beiden zusammenwirkenden Nuten (30)
erreichen. In dieser Position kann das Sägeblatt (2) durch
Drehung in die in 3 gezeigte
Position zusammengeklappt werden, wobei die Zahnreihe des Sägeblatts
in den ersten Schlitz (12) im Handgriffkörper sowie
in den zweiten Schlitz (24) im Gleitstück eingeführt wird. In dieser zusammengeklappten
Position wird das Sägeblatt
mit Hilfe eines Verriegelungsmechanismus 8 verriegelt,
und präziser
gesagt dadurch, dass der Stift (9) mit einer Vertiefung
(18) in Eingriff gebracht wird. Dann kann das Sägeblatt
nicht unbeabsichtigt aus dem Griff geschwungen und geöffnet werden,
und der Handgriffkörper
liefert zusammen mit dem Gleitstück
einen zuverlässigen
Schutz für
die scharfen Zähne
des Sägeblatts
und schützt
natürlich
auch vor diesen Zähnen,
solange der Benutzer nicht durch beabsichtigtes Einwirken auf den
Verriegelungsmechanismus (8) das Sägeblatt zum aktiven Gebrauch
aus dem Eingriff löst.
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Ein
grundlegender Vorteil der erfindungsgemäßen Säge liegt darin, dass das als
Zahnschutz dienende Gleitstück
vollständig
in dem Griff verborgen werden kann, und zwischen seiner aktiven
und inativen Position durch eine einfache lineare Bewegung verschoben
werden kann. In seiner innerhalb des Griffs verborgenen Position
ist der Zahnschutz gut gegen Schäden
durch von außen
einwirkende Kräfte
geschützt.
Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass die zur Anbringung an einer
an der Kleidung befestigten Halterung benötigte Vorrichtung, nämlich die Drehgelenkvorrichtung 32,
auf dem gleitenden Zahnschutz an sich vorgesehen sein kann, anstatt
auf dem Griff der Säge,
wodurch es möglich
ist, die Drehgelenkvorrichtung nahezu in dem Ausschnitt (35)
in dem Handgriffkörper
des Griffs unterzubringen, ohne dass sie merklich über die
Außenseite
des Griffs hinaus ragt. Ein noch weiterer Vorteil der Erfindung liegt darin,
dass Gleitstücke
mit unterschiedlicher Verschiebungsentfernung in die Aktivposition
einfach herstellbar sind, indem die Verriegelungs-Vorsprünge (31)
in unterschiedlichem Abstand vom freien Ende des Gleitstücks angeordnet
werden. Dies ermöglicht den
Einsatz identischer Griffkonstruktionen und Griffdetails bei Sägeblättern mit
unterschiedlichen Längen.