[go: up one dir, main page]
More Web Proxy on the site http://driver.im/

DE60034700T2 - Verfahren und vorrichtung zum empfang von mammografiebilddaten - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum empfang von mammografiebilddaten Download PDF

Info

Publication number
DE60034700T2
DE60034700T2 DE60034700T DE60034700T DE60034700T2 DE 60034700 T2 DE60034700 T2 DE 60034700T2 DE 60034700 T DE60034700 T DE 60034700T DE 60034700 T DE60034700 T DE 60034700T DE 60034700 T2 DE60034700 T2 DE 60034700T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
cassette
moving
marking
slot
imaging
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE60034700T
Other languages
English (en)
Other versions
DE60034700D1 (de
Inventor
Arto Virta
Pekka Strömmer
Timo Sulin-Saaristo
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Planmed Oy
Original Assignee
Planmed Oy
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Planmed Oy filed Critical Planmed Oy
Application granted granted Critical
Publication of DE60034700D1 publication Critical patent/DE60034700D1/de
Publication of DE60034700T2 publication Critical patent/DE60034700T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B6/00Apparatus or devices for radiation diagnosis; Apparatus or devices for radiation diagnosis combined with radiation therapy equipment
    • A61B6/50Apparatus or devices for radiation diagnosis; Apparatus or devices for radiation diagnosis combined with radiation therapy equipment specially adapted for specific body parts; specially adapted for specific clinical applications
    • A61B6/502Apparatus or devices for radiation diagnosis; Apparatus or devices for radiation diagnosis combined with radiation therapy equipment specially adapted for specific body parts; specially adapted for specific clinical applications for diagnosis of breast, i.e. mammography
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B6/00Apparatus or devices for radiation diagnosis; Apparatus or devices for radiation diagnosis combined with radiation therapy equipment
    • A61B6/42Arrangements for detecting radiation specially adapted for radiation diagnosis
    • A61B6/4283Arrangements for detecting radiation specially adapted for radiation diagnosis characterised by a detector unit being housed in a cassette
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B6/00Apparatus or devices for radiation diagnosis; Apparatus or devices for radiation diagnosis combined with radiation therapy equipment
    • A61B6/44Constructional features of apparatus for radiation diagnosis
    • A61B6/4429Constructional features of apparatus for radiation diagnosis related to the mounting of source units and detector units
    • A61B6/4435Constructional features of apparatus for radiation diagnosis related to the mounting of source units and detector units the source unit and the detector unit being coupled by a rigid structure
    • A61B6/4441Constructional features of apparatus for radiation diagnosis related to the mounting of source units and detector units the source unit and the detector unit being coupled by a rigid structure the rigid structure being a C-arm or U-arm

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Medical Informatics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Radiology & Medical Imaging (AREA)
  • Molecular Biology (AREA)
  • Biophysics (AREA)
  • High Energy & Nuclear Physics (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Nuclear Medicine, Radiotherapy & Molecular Imaging (AREA)
  • Optics & Photonics (AREA)
  • Pathology (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Biomedical Technology (AREA)
  • Heart & Thoracic Surgery (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Surgery (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Dentistry (AREA)
  • Oral & Maxillofacial Surgery (AREA)
  • Apparatus For Radiation Diagnosis (AREA)
  • Measuring And Recording Apparatus For Diagnosis (AREA)
  • Photosensitive Polymer And Photoresist Processing (AREA)
  • Radiography Using Non-Light Waves (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 beschriebene Einrichtung sowie ein im Oberbegriff von Anspruch 31 beschriebenes Verfahren für Bilddatenaufnahmemittel, wie sie in der Mammographie verwendet werden, sowie eine Mammographievorrichtung, wie sie im Oberbegriff von Anspruch 45 definiert ist, bei der die Bilddatenaufnahmemittel verwendet werden können. Die Erfindung betrifft insbesondere Lösungen zum Aufnahmeeinzug, zum Auswerfen und Bewegen der Bilddatenaufnahmemittel in dem Kassettenschacht oder einem ähnlichen Raum einer Mammographievorrichtung.
  • Die Bilddatenaufnahmemittel, wie sie in der Mammographie verwendet werden, sind im Allgemeinen Röntgenfilme, die in Kassetten angeordnet sind. Derartige Kassetten sind in mehreren verschiedenen Typen in Abhängigkeit von beispielsweise dem Hersteller der Kassette und dem Bildtyp, für den die Kassette bestimmt ist, erhältlich. Oft gibt es auch Unterschiede zwischen den Kassetten insofern, ob der Film darin zur Entwicklung in einem Dunkelzimmer oder beispielsweise in einer speziellen Filmentwicklervorrichtung bestimmt ist. Diese sog. Tageslichtkassetten ersetzen nach und nach die Dunkelkammerkassetten. Auf diesem Gebiet sind viele Vorrichtungsarten zur Aufnahme, bzw. zum Laden der Kassetten mit einem Film und zum Entfernen des Films aus der Kassette entwickelt worden, und gleichermaßen auch verschiedene Markierungsvorrichtungen, d.h. Vorrichtungen, die z.B. zum Ausdrucken oder Aufzeigen von Patienteninformation und zur Darstellung von Parametern auf dem Film in einer Kassette bestimmt sind.
  • Die in der Mammographie verwendeten Bildvorrichtungen haben im Allgemeinen in ihrem Bildbereich einen Raum mit mindestens einer Einführ-/Auswurföffnung, einen Kassettenschacht oder ähnliches, in den eine mit einem Film versehene Kassette eingegeben wird und wo diese bei einer gewünschten Bildposition positioniert wird und von wo sie ausgeworfen und an eine separate Markierstelle gegeben wird.
  • Bei vielen Bildvorrichtungen ist der Kassettenschacht derart implementiert, dass sein offenes Ende oder die offenen Enden eine Kassetteneinführ-/Auswurföffnung bildet/bilden. Wenn beide Enden des Schachts offen sind, kann die Kassette in dem Schacht bewegt werden, indem sie von einem Ende des Schachts eingeschoben und von dem anderen herausgezogen wird. Überdies gibt es bei einigen Vorrichtungen an der Schachtwand zusätzliche Löcher, um eine Bewegung der Kassette zu erleichtern.
  • Eine Handhabung der Kassette in einem solchen beengten Schacht ist jedoch schwierig, unpraktisch und überdies zeitaufwändig. Insbesondere bei mammographischen Bildstudien, bei denen die Kassette bis zu fünfzig mal die Stunde gewechselt werden muss, nimmt allein die Handhabung der Kassette eine beträchtliche Zeitdauer in Anspruch, was für den einzelnen Patienten bedeutet, dass das Bildverfahren, das ohnehin viele Patienten als unangenehm empfinden, eine langweilende lange Zeit in Anspruch nimmt.
  • Herkömmlicherweise sind Mammographievorrichtungen dazu verwendet worden, verschiedene individuelle Röntgenbilder zu erstellen. Die vom Röntgenbild wiedergegebene Information ist jedoch nicht immer im diagnostischen Sinne ausreichend. Aus diesem Grunde hat vor Kurzem ein Trend eingesetzt, neue Abbildverfahren zu entwickeln, beispielsweise um verschiedene Schichten in dem Gewebe unter einem Abbildverfahren zu erstellen, die in den Bildern deutlich sichtbar sind. Ein Beitrag zu dieser Entwicklung war die technologische Verbesserung und der Gewinn aus digitalen Sensoren auf einen Stand, der deren Verwendung auch in Mammographievorrichtungen ermöglichte, und das sowohl in einem wirtschaftlichen Sinn als auch in Bezug auf die Bildqualität und die Annahmebereitschaft von Fachleuten.
  • Bei vielen Abbildverfahren, die im Vergleich zu Röntgenabbildverfahren komplexer sind, liegt ein Erfordernis darin, dass es möglich sein sollte, die Position des abzubildenden Objekts bezüglich der Abbildmittel während des Abbildverfahrens auf irgendeine Weise verändern zu können. Ein solcher Wechsel kann sowohl als schrittweise Aktion oder als eine kontinuierliche Bewegung während des Abbilden implementiert sein. Wenn eine gesteuerte Bewegung des abzubildenden Objekts schwierig zu erreichen ist, wie das bei der Mammographie der Fall ist, kann man natürlich nach Mitteln zum Bewegen der Abbildmittel suchen.
  • Mammographievorrichtungen im Stand der Technik haben Mittel zum Bewegen der Abbildmittel bezüglich des abzubildenden Objekts, um beispielsweise die Höhenposition der Abbildmittel relativ zu dem abzubildenden Objekt zu verändern, Mittel zum unabhängigen kreisförmigen Umlaufen der Abbildmittel um das abzubildende Objekt, und Mittel zum Abschwenken der Strahlungsquelle relativ zu dem abzubildenden Objekt und den Bilddatenaufnahmemitteln. Bezüglich anderer Bewegungen verfügen einige Vorrichtungen ebenso über Mittel, um beispielsweise einen Schirm, der nahe der Strahlungsquelle platziert ist, zu bewegen, um den Abbildstrahl auf gewünschte Weise zu definieren, und sogar Mittel, um das abzubildende Objekt während des Abbildverfahrens zu bewegen. Allerdings sind unabhängige Bewegungen der Bilddatenaufnahmemittel, die während des Abbildverfahrens erforderlich sein können, in der gewünschten Weise schwierig zu implementieren, da selbst dann, wenn die Struktur der Vorrichtung derartige Bewegungen überhaupt zulässt, diese manuell auszuführen sind.
  • Bei einigen Mammographievorrichtungen sind Schwierigkeiten aufgetreten, die Kassette in dem Abbildbereich korrekt zu positionieren. Wenn sich die Kassette in einer falschen Position befindet, kann das dazu führen, dass ein Teil des abzubildenden Gewebes außerhalb des Bereichs zu liegen kommt, von dem ein Bild auf dem Film oder einem anderen Aufnahmemedium zu machen ist, was ein erneutes wiederholendes Abbildverfahren notwendig machen kann. Dies schafft zusätzliche Arbeit und ein unnötiges zusätzliches Bestrahlen des Gewebes.
  • Oft sind die Bewegungen, die durch das Handhaben der Kassette in dem Kassettenschacht erforderlich sind, ergonomisch in schwierigen Arbeitspositionen auszuführen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn mehr als ein Bild von dem selben Ob jekt aufgenommen wird, möglicherweise selbst auf demselben Film, in welchem Fall die Kassette in eine neue Position des schwer zugänglichen Kassettenschachts bewegt oder diesbezüglich verändert wird, während das abzubildende Objekt während dieser gesamten Zeit in der Position verbleibt, was bei Mammographieaufnahmen in der Praxis allgemein bedeutet, zwischen Platten der Abbildvorrichtung eingedrückt zu sein. Konstruktionen zum Bewegen einer Kassette innerhalb eines Kassettenschachts einer Mammographieaufnahme sind beispielsweise in den US-Patentveröffentlichungen 4,989,227 und 5,148,466 aufgezeigt. Diese Konstruktionen erfordern jedoch ebenso eine manuelle Platzierung einer Kassette innerhalb des Kassettenschachts sowie eine manuelle Entnahme der Kassette aus dem Kassettenschacht heraus.
  • Das Aufnehmen von Patienteninformation, Daten, Bildparametern und Projektionen, etc. auf den Film oder auf ähnliches ist ein wesentlicher Teil des Abbildverfahrens. Insbesondere bei mammographischen Filmstudien, die sich auf oben Gesagtes beziehen, besteht ein großes Risiko darin, Fehler zu protokollieren, die aufgrund menschlicher Faktoren auftreten. Wenn die in Bezug auf eine Protokollierung oder Markierung bezogenen Maßnahmen als physische separate Handlung von dem eigentlichen Abbildverfahren ausgeführt werden, können die Kassetten vertauscht werden, wenn sie von der Abbildvorrichtung an die Markierungsstation gebracht werden. Demzufolge kann die Information eines falschen Patienten oder/und ein falscher Bildparameter auf dem Film eingegeben werden. In Bezug auf menschliche Aktivitäten kann es sogar passieren, dass einige oder die gesamten Daten überhaupt nicht aufgenommen werden, wenn die Markierung einer einzelnen individuellen Kassette oder eines gesamten Kassettenstapels fälschlicherweise unterbleibt, beispielsweise als Ergebnis eines Speicherverlusts. Zusammengefasst ist die Markierung der Filme ein Vorgang, der ein exaktes Management erfordert und selbst einen Beitrag für die Gesamtdauer des Abbildverfahrens ausmacht.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, oben erwähnte Nachteile in profitabler Weise zu eliminieren, so dass der Arbeitskomfort und die Ergonomien in dem Abbildverfahren verbessert sind, was mit einschließt, dass die Filmkassette nicht durch schmale Löcher eingegeben oder entfernt werden muss oder sie in dem unzugänglichen Kassettenschacht der Mammographievorrichtung zu bewegen ist.
  • Eine der Aufgaben der Erfindung liegt darin, eine effizientere Zeitnutzung zu ermöglichen, insbesondere in Verbindung mit mammographischen Filmstudien, indem die Zeit zwischen Aufnahmendarstellungen reduziert wird. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine Einrichtung zu erhalten, bei der ein automatisches System gemäß bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung die Kassette ergreift und diese an die korrekte Bildposition in dem Kassettenschacht bewegt, wenn eine Kassette in der Mammographievorrichtung zu laden ist, womit es dem Betreiber der Vorrichtung möglich ist, schneller mit anderen Aktionen zum Vorbereiten des Abbildprozesses zu beginnen.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine exakte korrekte Positionierung der Bilddatenaufnahmemittel in dem Bildbereich zu ermöglichen, um so den Bedarf für erneute Bilder in Folge einer ungenauen Positionierung des abzubildenden Gewebes zu minimieren.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine Einrichtung zu erhalten, bei der eine exponierte Kassette automatisch bei Bedarf aus dem Kassettenschacht bewegt wird, so dass der Betreiber der Vorrichtung die Kassette auf einfache Weise wechseln/entfernen kann, ohne diese aus der Öffnung des Kassettenschachts heraus befördern zu müssen.
  • Bei bestimmten bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung liegt die Aufgabe darin, eine Einrichtung zu erhalten, bei der die Aufnahme von Patienteninformation und Bildparametern auf den Film, was einen wesentlichen Teil des Abbildverfahrens darstellt, in der Abbildvorrichtung in Verbindung mit dem Abbildverfahren automatisch ausgeführt werden kann.
  • Eine Aufgabe bevorzugter Ausführungsformen der Erfindung ist es ebenso, eine Einrichtung zu erhalten, die zum Bewegen von Bilddatenaufnahmemitteln verschiedener Typen und Größen in dem Bildbereich der Abbildvorrichtung verwendet werden kann.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung und einiger ihrer Ausführungsformen ist es, Möglichkeiten zu schaffen, eine Mammographievorrichtung selbst bei Abbildverfahren zu verwenden, die komplexe Bewegungen der Abbildmittel und deren exakte Steuerung erfordern, um im Allgemeinen bessere Möglichkeiten zu schaffen, um die Abbildmittel bei mammographischen Abbildverfahren exakt und einfach zu bewegen.
  • Die oben beschriebenen Probleme und genannten Aufgaben sind gelöst mittels einer Lösung, gemäß einer Einrichtung für Bilddatenaufnahmemittel von Anspruch 1, dem Verfahren zum Betreiben von Bilddatenaufnahmemitteln von Anspruch 1 sowie der Mammographievorrichtung von Anspruch 45, bei denen die Mammographievorrichtung mit Vorrichtungen versehen ist, mittels denen die Bilddatenaufnahmemittel auf einfache Weise und exakt in dem Kassettenschacht oder einem entsprechenden Raum in der Mammographievorrichtung unter Verwendung von Steuermitteln und/oder auf automatische Weise bewegt werden können.
  • Im Folgenden werden einige der bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung im größeren Detail mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Die Erfindung ist jedoch nicht exklusiv auf diese Ausführungen begrenzt zu betrachten; statt dessen sind deren genauen wesentlichen Merkmale in den Ansprüchen nachfolgend wiedergegeben. In den beigefügten Zeichnungen veranschaulicht
  • 1 eine typische Mammographieröntgenstrahlvorrichtung;
  • 2 eine typische C-Arm-Struktur der Mammographievorrichtung;
  • 3 eine Einrichtung gemäß der Erfindung zum Bewegen der Bilddatenaufnahmemittel, die bei der Mammographie verwendet werden, und
  • 4 Mittel gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung zum Versehen der Bilddatenauffnahmemittel mit Markierungsinformation in dem Kassettenschacht einer Mammographievorrichtung.
  • Die in 1 dargestellte Mammographie-Röntgenvorrichtung 1 besteht aus einem Rahmenteil 11 und einem daran angeschlossenen C-Arm 12. An gegenüberliegenden Enden des C-Arms 12 sind typischerweise eine Strahlenquelle 13 und Bilddatenaufnahmemittel 14' vorgesehen, die beispielsweise in einer sogenannten unteren Ablage (bottom shelf) 14 angeordnet sind. Diese, innerhalb des Gehäuses der Vorrichtung angeordneten Bildmittel 13, 14 sind in 1 nicht tatsächlich einsehbar. Zusätzlich ist in dem Bereich zwischen diesen Bildmitteln 13, 14' typischerweise nahe der Bilddatenaufnahmemittel 14' Mittel 15, 16 zum Positionieren des abzubildenden Objektes in dem Bildbereich vorgesehen. Typischerweise kann der C-Arm 12 sowohl vertikal als auch horizontal in Relation zu den Mitteln 15, 16 zum Positionieren des abzubildenden Objekts bewegt und relativ zu dem Rahmenteil 11 rotiert werden. Die Positionierungsmittel 15, 16 bestehen typischerweise aus einer oberen Kompressionsplatte 15 und einer unteren Kompressionsplatte 16, wobei die untere Kompressionsplatte 16 auch angeordnet sein kann, um als sogenannte "Bucky" zu fungieren. "Bucky"-Mittel bedeuten eine Gitterstruktur, die zwischen dem abzubildenden Gewebe und den Bilddatenaufnahmemitteln platziert sind, um zu verhindern, dass die von dem Gewebe gestreute Strahlung von den Bilddatenaufnahmemitteln aufgenommen wird.
  • 2 veranschaulicht eine C-Arm-Struktur 12 zur Verwendung in Mammographievorrichtungen. Der in 2 gezeigte C-Arm 12 unterscheidet sich von der Struktur in 1 insbesondere in Bezug auf die Weise, in der der Kassettenschacht oder ähnliche Raum 17 in dem Bildbereich der Vorrichtung angeordnet worden ist. Die in 1 dargestellte Lösung, bei der beide Enden des Kassettenschachts 17 geschlossen sind und eine Kassette 14' in den Kassettenschacht 17 durch Antrieb der unteren Ablagenstruktur 14 nach unten eingegeben wird, so dass ein Raum zwischen ihr und der unteren Kompressionsplatte 16 gebildet ist, erlauben es der Kas sette 14 in den Kassettenschacht 17 über diesen Raum von oberhalb eingesetzt zu werden, was ziemlich selten bei Mammographievorrichtungen zur Anwendung kommt. In 2 ist eine möglicherweise typischere Lösung dargestellt, bei der zumindest ein Ende des Kassettenschachts 17 offen ist, was es ermöglicht, dass die Kassette 14' direkt in den Schacht 17 von der Seite der Struktur her einsetzbar ist, ohne dass ein Betrieb der Mittel zum Verfahren des C-Arms 12 erforderlich sind.
  • Allgemein gesagt werden bei Mammographiesystemen mehr oder weniger integrierte Strukturen von verschiedenen Typen zum Bilden eines Zusammenschlusses verwendet, der aus einer unteren Ablage, einer unteren Kompressionsplatte und einem Bucky/Rastergitter 14, 16 und dem damit in Verbindung stehenden Kassettenschacht oder ähnlichen Raum 17 besteht. Beispielsweise ist bei der in 2 gezeigten Lösung der Kassettenschacht 17 als ein Teil der unteren Kompressionsplatte/Bucky/Rastergitter-Struktur 16 der Vorrichtung integriert. Jedenfalls haben alle Lösungen des Kassettenschachts das gemeinsame Ziel, einen Rand des Kassettenschachts 17 so nahe wie möglich an diejenige Wand 18 der unteren Ablage oder der ähnlichen Struktur 14, 16 zu bringen, die mit dem abzubildenden Brustkorb in Kontakt kommt, weil die Bilddatenaufnahmemittel in dem Bildbereich so platziert werden müssen, um ein maximales Maß an Gewebe selbst in dem Bereich des Brustbeins und der Achsel abzubilden.
  • Wenn der Kassettenschacht 17 so angeordnet ist, dass dieser in einer Horizontalebene lädt – während der C-Arm 12 der Mammographievorrichtung in einer vertikalen Position ist, wie das in 2 gezeigt ist, ist die Ausgabe-/Auswurf-Öffnung im Allgemeinen in einer seitwärtigen Richtung gesehen aus der Richtung 18 angeordnet, von der das abzubildende Gewebe herangeführt wird. Dies umgeht den Bedarf für eine Neupositionierung des abzubildenden Objekts, was eine unbeliebte Maßnahme darstellt, die der abzubildenden Person unangenehm ist, nur weil ein Wechsel einer Kassette 14' von Nöten ist.
  • 3 veranschaulicht eine erfindungsgemäße Einrichtung, die den Einzug, den Auswurf und bei Bedarf auch andere Arten von Bewegungen einer Filmkassette 14' in dem Kassettenschacht 17 erlaubt. Bei der in 3 dargestellten Ausführungsform umfasst die Einrichtung zum Bewegen der Kassette 14' in dem Kassettenschacht 17 eine untere Ablage 14, die in einer geschnittenen Ansicht in der Figur aufgezeigt ist, Mittel 19 zum Bewegen der Kassette 14', einen Druckknopf 20 zum Starten des Auswurfs der Kassette 14', sowie einen Bucky 16. Die Mittel 19 zum Bewegen der Kassette 14' umfassen eine Antriebsrolle 21, einen Antriebsrollenmotor 21, der in der Figur nicht gezeigt ist und unterhalb der unteren Ablage 14 platziert ist, sowie eine Drehwelle 22, die funktional mit der Rolle 21 und ihrem Motor verbunden ist und die mit einem Getriebe 22' versehen ist. Bei der in 3 gezeigten Einrichtung ist der Kassettenschacht 17 so implementiert, dass er einen Teil des Bucky's 16 bildet, mit einer Öffnung/Öffnungen an dessen Seiten, die als Kassetten 14' – Einzugs-/Auswurföffnungen dienen. Die Mittel 19 zum Bewegen der Kassette 14' sind auf einem Schlitten 23 montiert, der entlang von Führungsschienen 24 bewegt werden kann und der an eine Feder 25 angeschlossen ist, die kontinuierlich diesen mittels eines Zugbandes 26 in Richtung zu demjenigen Ende 18 des Bucky's 16 zieht, das mit dem Brustkorb in Kontakt gerät. Der Boden der unteren Ablage 14 ist ebenso mit einer langgestreckten Öffnung versehen, die in 3 nicht gezeigt ist, und die in einer Richtung parallel zu den Führungsschienen 24 liegt, wobei die Welle 22 der Antriebsrolle 21 durch diese Öffnung geht. Die Mittel 19 zum Bewegen der Kassette 14' können folglich in der Richtung dieser Öffnung und der Führungsschienen 24 bewegt werden. Der Kassettenschacht 17, beispielsweise sein Boden, kann zusätzlich mit einem oder mehreren Sensoren 27 versehen sein, die an die Steuervorrichtung (in 3 nicht gezeigt) der Vorrichtung angeschlossen sind, um die Position der Kassette 14' in dem Kassettenschacht 17 zu sondieren.
  • Auf der Seite gegenüber derjenigen Wand 18 des Bucky 16, die mit dem Brustkorb des abzubildenden Objekts in Kontakt kommt, ist ein langgestreckter Ausschnitt oder eine Nut 28, im Wesentlichen parallel zu den Führungsschienen 24 angeordnet, in der die Welle der Antriebsrolle 21 vorgesehen ist, wenn der Bucky 16 auf der un teren Ablage 14 aus der Richtung der Wand 18, die gegen den Brustkorb angeordnet ist, montiert ist. Die Länge dieses Ausschnitts 28 ist so bestimmt, dass sie die Antriebsrolle 21 in Bezug auf den Kassettenschacht 17 so positioniert, dass der Außenumfang der Rolle 21 mit der Seitenwand der Kassette 14' in Kontakt kommt, wenn sie in den Kassettenschacht 17 eingeschoben wird. Eine Feder 25 zieht kontinuierlich die Mittel 19 zum Bewegen der Kassette 14' in Richtung zu der Kassette 14', was gewährleistet, dass eine Reibkraft zwischen der Seitenwand der Kassette 14' und der Antriebsrolle 21 existiert, die zum Konvertieren der Drehbewegung der Rolle 21 in eine Linearbewegung der Kassette 14' ausreicht. Bei der in 3 dargestellten Lösung sind der Führungsschlitz 28 und Führungsschienen 24 zum Führen des Bucky 16 in einem Winkel von im Wesentlichen senkrecht zur Zuführrichtung der Kassette 14 in den Kassettenschacht angeordnet, jedoch können diese auch ebenso in einem anderen Winkel angeordnet sein.
  • Bei der Mammographie werden gewöhnlicherweise Kassetten 14' verschiedener Größen verwendet, um den unterschiedlichen Abbildbedürfnissen Rechnung zu tragen. Die in 3 dargestellte Einrichtung ist so ausgelegt, dass sie eine andere Kassettengröße erlaubt, indem der Bucky 16 auf der unteren Ablage 14 mit einem Bucky ausgetauscht wird, der über einen Kassettenschacht 17 verfügt, der für die andere Kassettengröße über einen Ausschnitt oder einer Vertiefung 28 verfügt, die mit der Antriebsrolle 21 in Kontakt kommt, entsprechend einer Länge dieser Einrichtung, mittels welchem Ausschnitt oder Vertiefung die Mittel 19 zum Bewegen der Kassette 14' entlang der Führungsschienen 24 bewegt werden, um die Position zum Bewegen dieser in ihrer Größe unterschiedlichen Kassette 14' zu korrigieren.
  • Die in 3 gezeigte Einrichtung kann beispielsweise wie folgt funktionieren. Wenn eine Kassette 14' durch die Einzugsöffnung in den Kassettenschacht 17 eingeschoben wird, detektiert das Kontrollsystem der Vorrichtung mittels eines Sensors 27, der in dem Schacht 17 platziert ist, dass eine Kassette 14' in den Schacht 17 eingegeben worden ist und startet den Antriebsmotor der Antriebsrolle 21. Mit weiterem Einschieben der Kassette 14' trifft ihr hinterer Rand auf die Antriebsrolle 21, die damit beginnt, die Kassette 14' in den Schacht 17 zu ziehen, woraufhin die die Kassette 14 einlegende Person ihren Griff von dieser lösen kann. Vorzugsweise ist bei einem Kassettenschacht 17, der an seinen beiden Enden offen ist, ein Sensor 27 in dem Bereich beider Einzugsöffnungen vorgesehen, in welchem Fall das Steuersystem den Antriebsmotor der Antriebsrolle 21 steuert, um diese in der geeigneten Richtung zu rotieren, um die Kassette 14' in den Schacht zu ziehen.
  • An dem anderen Ende relativ zur Einzugsöffnung des Schachts 17 kann an einer geeigneten Stelle ein weiterer Sensor 26 (in der Figur nicht gezeigt) angeordnet sein, um den Rand der Kassette 14' zu detektieren, was es dem Steuersystem ermöglicht, sowohl den Motor anzuhalten oder die Kassette 14' von diesem Detektionspunkt an eine andere gegebene gewünschte Bildposition situationsabhängig zu bewegen. In den meisten Fällen ist diese Position die Stelle, bei der der Mittelpunkt der Kassette 14' auf der Mittelachse des Strahlenfeldes liegt, das für das Abbildverfahren verwendet wird. Gemäß der Erfindung kann das Steuersystem der Vorrichtung so implementiert sein, dass es auch eine Möglichkeit zum Messen und Lernen der korrekten Position der Kassette 14' in den Schacht 17 mit umfasst. Nachdem die Kassette 14' korrekt positioniert worden ist, gibt das Steuersystem eine Erlaubnis zum Starten des eigentlichen Abbildverfahrens. Nach Abschluss des Abbildverfahrens befördern die Mittel 19 zum Bewegen der Kassette 14' die Kassette 14' aus dem Kassettenschacht 17 entweder auf der Grundlage eines von einem Kassettenauswurfknopf erhaltenen Signals oder automatisch, beispielsweise über eine bestimmte Auswurföffnung. Die Einrichtung umfasst vorzugsweise zwei oder eine geradzahlige Anzahl von Kassettenauswurfknöpfen 20, die im Wesentlichen nahe einer jeden Endöffnung des Kassettenschachtes 17 angeordnet sind. Das Steuersystem identifiziert, welcher der Knöpfe 20 gedrückt wurde und bewegt die Kassette 14' aus dem Schacht 17 über diejenige Auswurföffnung entsprechend diesem Knopf 20. In der in 3 gezeigten Ausführungsform befördern die Mittel 19 zum Bewegen der Kassette 14' die Kassette 14' nicht automatisch weit genug aus der Auswurföffnung, so dass diese heraus fiele, jedoch nur soweit, um es der Betriebsperson der Vorrichtung auf einfa che Weise zu ermöglichen, die Kassette 14' zu ergreifen, um diese aus dem Schacht 17 zu entfernen.
  • Unter den Vorteilen der Ausführungsform der Erfindung, wie sie in 3 dargestellt ist, spricht die aus der strukturellen Einfachheit und insbesondere ihres geringen Raumerfordernisses resultierende Nützlichkeit. Bei einer Mammographievorrichtung ist es nicht ratsam, komplexe Einrichtungen in den Bereichen unterhalb der unteren Kompressionsplatte anzuordnen, weil jegliche großräumige Strukturen in diesen Bereichen bedeutende Hindernisse zur Positionierung des Patienten für verschiedene Projektionen darstellen.
  • In der in 3 dargestellten Ausführungsform umfassen die Mittel zum Bewegen der Kassette in dem Kassettenschacht nur eine Rolle, wobei natürlich auch mehrere Rollen verwendet werden können, ohne sich hierbei von dem Grundgedanken der Erfindung zu entfernen.
  • Eine alternative Lösung zum Versehen der Vorrichtung mit Mitteln zum Bewegen der Kassette gemäß der Erfindung liegt darin, zwei Antriebsrollen zu verwenden, die in der Ebene der Kassettenzuführrichtung unbeweglich sind, wobei mindestens eine dieser Rollen mit Mitteln zum Ausführen einer Axialbewegung der Rolle versehen ist. Durch das Platzieren derartiger Kassettenbewegungsmittel an geeigneten Stellen in dem Kassettenschacht oder in dessen unmittelbarer Nähe, ist es möglich, eine einzige Antriebsrolle zum Bewegen der Kassette einer Größe zu verwenden und eine andere Rolle zum Bewegen der Kassette einer anderen Größe, wobei diese Axialbewegung eine Rolle erlaubt, die zum Bewegen einer Kassette von bestimmter Größe verwendet wird, die jedoch ein Einführen eines anderen Rasters, einer Kassette usw. in den Kassettenschacht 17 verhindert, diese bei Bedarf aus dem Kassettenschacht herausgezogen wird.
  • Eine andere Alternative zum Versehen der Vorrichtung mit Mitteln zum Bewegen von Kassetten verschiedener Größen liegt darin, eine einzelne Antriebsrolle zu ver wenden, die eine vergrößerte Länge in der Richtung ihrer Rotationsachse hat, die in den Kassettenschacht oder in im Wesentlichen unmittelbarer Nähe dazu in einer Horizontalposition gebracht wird, d.h. in einer Orientierung parallel zu dem Boden/der Decke des Kassettenschachts, und hier an einer festen Stelle positioniert wird. Wenn die Länge der Rolle geeignet gewählt ist, wird diese lang genug sein, um Kassetten verschiedener Größen zu bewegen.
  • Natürlich ist eine Rolle nicht das einzige Antriebsmittel, das zum Bewegen einer Kassette in dem Kassettenschacht gemäß der Erfindung einsetzbar ist; stattdessen kann im Prinzip jede bekannte/anwendbare Motorantriebslösung verwendet werden. Gemäß der Grundidee der Erfindung ist es jedoch vorzuziehen, Mittel zu verwenden, die nur geringen Raum erfordern und die einfach in dem Kassettenschacht oder in dessen unmittelbarer Nähe in einer Mammographievorrichtung angeordnet werden können. Solche Lösungen umfassen typischerweise jedoch Rollen oder andere Antriebsräder oder ähnliches, die mit der Kassette in direktem oder indirektem Kontakt kommen, wie das oben beschrieben wurde, vor welchem Hintergrund es möglich ist, einfache Gesamtlösungen zu konstruieren, die eine Bewegung von Kassetten verschiedener Größen in dem Kassettenschacht ermöglichen. Entsprechende Mittel können vorteilhaft selbst dazu verwendet werden, den Kassettenschacht oder ähnlichen Raum mit einem Antriebssystem zu versehen, mittels dem die Kassette in dem Schacht sowohl in seiner Einzugsrichtung als auch in einer Richtung im Wesentlichen senkrecht zur Einzugsrichtung zu bewegen. Auf diese Weise sind Bedingungen für die Verwendung der Abbildvorrichtung für das sogenannte spirale oder komplexe Bewegungstomographie-Abbildverfahren geschaffen, oder Bedingungen für Lösungen, die in einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung verwendet werden können, sowie die Verwendung von Mitteln zum Bewegen der Kassette im Zusammenwirken mit Mitteln zum Markieren der Filme, die ebenso in dem Kassettenschacht angeordnet sind. Im Folgenden werden diese Ausführungsformen der Erfindung in größerem Detail beschrieben, wobei jedoch für eine oben erwähnte bidirektionale Kassettenbewegung bereits an diesem Punkt festgehalten werden kann, dass es durch geeignete Anordnung des Kassettenschachts und der Mittel zum Bewegen von den Kassetten möglich ist, in der Abbildvorrichtung selbst Kassetten von verschiedenen Typen und Größen zu verwenden, deren sogenanntes Markierungsfenster an verschiedenen Positionen angeordnet sein kann, weil bei einer Verwendung von Kassettenbewegungsmitteln wie diesen, die Kassetten in dem Kassettenschacht korrekt positioniert werden können und zwar in Ausrichtung mit der Markierungsvorrichtung, und auch selbst dann, wenn Letztere stationär in der Vorrichtung montiert ist. Ein zusätzliches Merkmal der Erfindung ist eine Möglichkeit, die Kassettenbewegungsmittel auch für andere Zwecke neben einer Kassettenförderung und Auswurffunktionen sowie der Positionierung der Kassette in dem Kassettenschacht zu verwenden. Eine Ausführungsform diesen Typs betrifft die Markierung der Filme, d.h. die Aufnahme von Bildparametern, Patienteninformation etc. auf dem Film. Die gleichzeitig mit der vorliegenden Anmeldung eingereichte FI-Patentanmeldung 19992537 enthält eine detailliertere Diskussion der Probleme, wie sie mit Markierungseinrichtungen im Stand der Technik und den speziellen Merkmalen einer Erfindung betreffend eine Markierungseinrichtung einhergehen, wie dies in der fraglichen Anmeldung dargestellt ist. In diesem Zusammenhang beschreiben wir nur eine Ausführungsform, bei der eine Markierungsvorrichtung gemäß Darstellung in 4 in Verbindung mit dem Kassettenschacht so angeordnet ist, um die Markierung des Films auf direkte Weise in dem Kassettenschacht zu ermöglichen.
  • Die in 4 dargestellten Mittel 3 zum Markieren von Filmen umfassen ein Rahmenteil 31, einen Schlitten 33, der funktional mit dem Rahmenteil 31 über Führungsschienen 32 verbunden ist, einen Schraubenfördergang 35 zum Bewegen des Schlittens sowie einen Motor 36, der den Schraubenfördergang antreibt. Auf dem Schlitten ist eine Anzeige oder ein anderes Aufzeichnungselement 27 sowie Kontaktmittel 38 in Form von beispielsweise einem Stift oder ähnlichem montiert. Eine Markiervorrichtung 4 wie diese kann in Verbindung mit dem Kassettenschacht sowohl derart angeordnet sein, dass die gewünschten Markierungen auf dem Film aufgezeichnet werden können, während die Kassette sich in einer typischen Abbildposition befindet, oder derart, dass die Kassette in eine vorbestimmte Markie rungsposition zum Markieren bewegt wird. In beiden Fällen können die Mittel der Erfindung zum Bewegen der Kassette zum Öffnen und Schließen des Verschlusses, bzw. der Blende des Markierungsfensters der Kassette verwendet werden, so dass, wenn die Kassette sich in der Markierungsposition befindet, ihr Markierungsfenster in einer Position angeordnet ist, bei der die Kontaktmittel 38 ein in der Blendenstruktur des Markierungsfensters der Kassette vorgesehenes Gegenstück berühren, wenn der Schlitten 33 angehoben wird. Demzufolge kann das Markierungsfenster der Kassette geöffnet und geschlossen werden, indem die Kassette selbst durch die Einrichtung der Erfindung bewegt wird.
  • Die Aufzeichnungsmittel 37 können beispielsweise eine Flüssigkristallanzeige sein, von der die gewünschten Daten auf den Film in bekannter Weise projiziert werden können, indem eine hinter dem Display angeordnete Lampe verwendet wird. Wenn eine Flüssigkristallanzeige verwendet wird, ist diese vorzugsweise in der Struktur der Markierungsmittel so angeordnet, dass das Display 37 so nahe wie möglich an den Film während der für die Markierung erforderlichen Zeit bewegt werden kann, beispielsweise unter Verwendung einer Vertikalbewegung des Schlittens, wie dies in der in 4 gezeigten Lösung offenbart ist. In diesem Fall kann es unnötig sein, jegliche separate optische Vorrichtungen zwischen dem Display und dem Film vorzusehen, um eine erfolgreiche Markierung zu gewährleisten, wobei eine geeignete Linse im Allgemeinen erforderlich ist. Wenn eine Filmmarkierungstechnik verwendet wird, die keine Bewegung des Displays 37 oder eines ähnlichen Elements erfordert, dann kann die in 4 aufgezeigte Lösung natürlich ferner beträchtlich vereinfacht werden. In diesem Fall ist eine Einrichtung ausreichend, bei der das Display 37 oder ein ähnliches Element unbeweglich auf dem Rahmenteil 31 direkt montiert ist und bei dem das Kontaktelement 38 beispielsweise ein Magnetventil ist.
  • Die Markierungsfunktion kann natürlich auch unter Verwendung bereits bekannter Lösungen vollzogen werden, die auf einer Scantechnik basieren, in welchem Fall die Markierungs-Fensterstruktur der Kassette nicht notwendigerweise eine tatsächliche Blende umfassen muss, die geöffnet/geschlossen werden kann. Bei einer Scantechnik, ist das wesentliche Merkmal, dass ein Druck- oder Belichtungskopf über den Markierbereich des Films bewegt wird. Wenn der Markierungsvorgang unter Verwendung der erfindungsgemäßen Kassetten-Bewegungsmittel erfolgt, kann ein Aufzeichnungskopf diesen Typs unbeweglich in dem Kassettenschacht oder in dessen unmittelbarer Nähe montiert sein, und die Scanbewegung kann als eine Bewegung der Kassette ausgeführt sein. Die auf einer Scantechnik basierenden Vorrichtungen verwenden im Allgemeinen Aufzeichnungsköpfe, die den Film in nur einer Dimension treffen, während eine andere Dimension der Markierung durch die Scanbewegung selbst vollzogen wird. Beispielsweise ist eine einzelreihige LED-Anzeige beträchtlich billiger als eine entsprechende Matrix-Anzeige. Dies betrifft natürlich auch viele andere Techniken, wie beispielsweise optische Fasern.
  • Die oben beschriebenen Öffnungs-/Schließbewegungen des Markierungsfensters können bei Lösungen überflüssig und weggelassen werden, bei denen ein Markierungsfenster im Wesentlichen für Wellenlängen des sichtbaren Lichts undurchlässig ist, und ein Aufzeichnungselement Informationen produziert, die durch das Markierungsfenster der Kassette, das für sichtbares Licht undurchlässig ist, hindurch treten können, oder die auf andere Weise, beispielsweise in konvertierter Form hier hindurch befördert werden können.
  • Die Vorteile der Einrichtung der Erfindung sind deutlich aus Filmstudien ersichtlich, wie sie oben erwähnt sind, bei denen diese beispielsweise folgendermaßen verwendet werden kann: Nach der Aufnahme des ersten Bildes tritt die Bedienperson der Abbildvorrichtung hinter dem Strahlenschild hervor und schreitet vor die Vorrichtung, wobei sie die nächste Kassette fertig in ihrer Hand hält, sie den Kassettenauswurfknopf auf derjenigen Seite drückt, an der sie die Kassette aus dem Kassettenschacht zu entnehmen wünscht, oder entnimmt die automatisch durch die Vorrichtung ausgeworfene Kassette, und setzt die neue Kassette über die Öffnung des Kassettenschachts ein, woraufhin das Automatiksystem der Vorrichtung die Kassette in der korrekten Position platziert. Nachfolgend wird der C-Arm der Vor richtung in den nächsten Projektionswinkel gedreht und bei Bedarf die Position des abzubildenden Objekts korrigiert, womit die Vorrichtung dann zur Aufnahme des nächsten Bildes bereit ist. Wenn die Vorrichtung zusätzlich mit Mitteln zum automatischen Markieren der Kassette gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung vor einer Ausgabe aus dem Kassettenschacht versehen ist, dann kann die Bildaufnahme-Arbeit beträchtlich effektiver als zuvor ausgeführt werden, da die für zusätzliche, mit dem Abbildverfahren verbundene Arbeit beträchtlich reduziert ist.
  • Das Maß manuell vollzogener Arbeit, die in Verbindung mit der Einrichtung der Erfindung zu tun ist, kann ferner reduziert werden, indem ein Kassetten-Zuführmagazin zur Kassettenschacht-Zuführöffnung hinzugefügt wird, welches mittels irgendeiner bekannten Technik funktioniert. Die Einrichtung der Erfindung kann selbst so gedacht sein, dass sie hinsichtlich der Schaffung einer Mammographiebildlinie mit Ausnahme der Positionierung des abzubildenden Objekts ansonsten vollständig automatisch entwickelt worden ist. Der erste Teil einer solchen Linie könnte zu einer Station zum Laden von Kassetten mit einem Film bestehen, welche Station entweder gleichzeitig als das Kassettenzuführmagazin der Mammographievorrichtung fungiert oder an ein Kassettenzuführmagazin über eine Kassettenförderlinie angeschlossen ist, von welchem Magazin die Kassette in den Kassettenschacht der Mammographievorrichtung geführt wird, wo die Kassettenbewegungsmittel, die in dem Schacht vorgesehen sind, die für die Positionierung der Kassette in Verbindung mit dem Abbildverfahren erforderlichen Bewegungen übernehmen, sowie eine mögliche Kassettenbewegung und eine Markierung während des Abbildverfahrens und schlussendlich die Kassette aus dem Kassettenschacht befördern, entweder von derselben Seite, von der die Kassette in den Schacht eingeführt wurde oder von einer anderen Seite, in welchem Fall in Abhängigkeit der Lösung die Kassette entweder über dieselbe zuvor erwähnte Kassettenförderlinie oder über eine separate Linie an eine Filmentwicklereinheit befördert wird, die Mittel umfasst, die an sich bekannt sind, um eine automatische Entnahme des Films aus der Kassette und dessen Entwicklung zu bewerkstelligen.
  • Neben der Vereinfachung dieser in Verbindung mit dem Abbildverfahren auszuführenden unterstützenden Funktionen kann die Einrichtung der Erfindung auch beispielsweise bei sogenannten stereotaktischen Bildverfahren verwendet werden, die die Aufnahme von mindestens zwei Bildern desselben Objekts auf dem selben Film oder beispielsweise auf einer digitalen Kassette einschließen, was typischerweise erfordert, dass die Kassette an eine neue Position zwischen den Bildern bewegt wird. Bei der erfindungsgemäßen Einrichtung kann die Kassettenbewegung beispielsweise mittels zuvor eingegebener Betriebsparameter oder durch einen Betrieb des Motors der Antriebsrollen über Steuerknöpfe der Abbildvorrichtung gesteuert sein.
  • Überdies schafft die erfindungsgemäße Einrichtung Möglichkeiten, um beispielsweise filmbasierende Schmalstrahltomogramme mit einer Mammographievorrichtung aufzunehmen. Bei diesem Typ von Abbildverfahren wird das abzubildende Objekt mit einem Röntgenstrahl gescannt, der schmaler ist als das abzubildende Objekt, während die Position der Strahlungsquelle und die der Filmkassette relativ zu der stationären Gewebeschicht oder dem abzubildenden Verfahren während des Abbildverfahrens verändert wird, beispielsweise durch Drehen der Abbildmittel um das abzubildende Objekt, wobei die Filmkassette gleichzeitig auf eine Weise bewegt wird, wie sie von den Abbildbedingungen erforderlich ist, was an sich bekannt ist, so dass der Röntgenstrahl auch den Film während des Abbildzyklus überstreicht.
  • Obwohl die Preise von Digitalsensoren beträchtlich fallen, sind insbesondere Sensoren mit einem großen Oberflächenbereich nach wie vor sehr teuer. Die Einrichtung der Erfindung ermöglicht es, einen digitalen Sensor zum Aufnehmen von Mammographiebildern zu verwenden, indem beispielsweise ein schmaler Sensor verwendet wird, der an eine geeignete Kassette oder Platte festgelegt wird, der Sensor synchron mit der Scanbewegung eines schmalen Strahls bewegt wird, was bei stationärem Halten der Strahlungsquelle ausgeführt wird, während ein Schirm bewegt wird, der nahe der Strahlungsquelle zur Definition des Strahls platziert wird. Die oben dargestellten Beispiele bedeuten keine vollständige Liste konkreter und bevorzugter Ar ten zur Realisierung der Erfindung; statt dessen können diese Ausführungsformen innerhalb des Umfangs der folgenden Ansprüche variieren.

Claims (45)

  1. Anordnung für Bilddaten-Aufnahmemittel (14'), wie eine Filmkassette o. dgl., zur Verwendung bei der Mammographie, wobei die Anordnung einen Kassettenschacht oder einen ähnlichen Raum (17) aufweist, der in einer Mammografie-Bildgebungsvorrichtung vorgesehen ist und in welchen Raum die Kassette (14') durch eine Einführungs/Auswurföffnung oder -öffnungen des Raums (17) eingesetzt werden kann, der so angeordnet ist, dass er mindestens teilweise in dem Bildgebungsbereich der Mammografievorrichtung angeordnet ist, und wobei die Anordnung Mittel (19) zum Bewegen der Kassette o. dgl. (14') in den Kassettenschacht oder ähnlichen Raum (17) aufweist, wobei die Mittel (19) zum Bewegen der Kassette o. dgl. (14') für einen motorischen Antrieb ausgebildet und zur Aufnahme der Kassette o. dgl. (14') durch Einziehen derselben in den Kassettenschacht oder ähnlichen Raum (17) und durch Auswerfen derselben aus dem Kassettenschacht oder ähnlichen Raum (17) geeignet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung Mittel (27) zum Feststellen des Eintritts der Kassette o. dgl. (14') in dem Kassettenschacht oder ähnlichen Raum (17) und zum Übermitteln eines Startsignals an die Mittel (19) zum Bewegen der Kassette o. dgl. (14') aufweist.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (19) zum Bewegen der Kassette o. dgl. (14') Mittel zu ihrem Bewegen in entgegengesetzten Richtungen aufweisen.
  3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (19) zum Bewegen der Kassette (14') Steuermittel zum Bewegen der Kassette o. dgl. (14') zu einer gewünschten Position in dem Kassettenschacht oder ähnlichen Raum (17) aufweisen.
  4. Anordnung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (27) zum Feststellen des Eintritts der Kassette o. dgl. (14') in dem Kassettenschacht oder ähnlichen Raum (17) eine Sensoranordnung o. dgl. aufweist, die in dem Kassettenschacht oder ähnlichen Raum (17) im Wesentlichen in der Nähe der Einführungs/Auswurföffnung oder -öffnungen angebracht ist.
  5. Anordnung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuermittel Mittel zum Bewegen und automatischen Anhalten der Mittel (19) zum Bewegen der Kassette o. dgl. (14') aufweisen, nachdem die Kassette (14') in den Kassettenschacht oder ähnlichen Raum (17) eingeführt und dort um eine gewünschte Strecke bewegt worden ist.
  6. Anordnung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Anhalten der Bewegung der Kassette o. dgl. (14') mindestens eine Sensoranordnung o. dgl. aufweisen, die Mittel zum Feststellen, dass die Kassette o. dgl. (14') zu einer bestimmten Position in dem Kassettenschacht oder ähnlichen Raum (17) bewegt worden ist, und Mittel zum Ausgeben eines Stoppsignals an die Mittel zum Bewegen der Kassette o. dgl. (14') aufweist.
  7. Anordnung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass sie Mittel zum Starten der Mittel (19) zum Bewegen der Kassette o. dgl. (14') zum Auswerfen derselben aus dem Kassettenschacht oder ähnlichen Raum (17) aufweist.
  8. Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Starten des Auswerfen der Kassette o. dgl. (14') aus dem Kassettenschacht oder ähnlichen Raum (17) mindestens einen Kassettenauswurfknopf (20) aufweisen, der außerhalb des Raums angeordnet ist.
  9. Anordnung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (19) zum Bewegen der Kassette o. dgl. (14') so in dem Kassettenschacht oder ähnlichen Raum (17) oder in dessen unmittelbarer Nähe angeordnet sind, dass ihre Position in dem Raum verändert werden kann, sodass dann, wenn die Größe des Kassettenschachts (17) in an sich bekannter Weise geändert wird, um sich an unterschiedliche Kassetten anzupassen, die Mittel (19) um Bewegen der Kassette (14') sofern notwendig ebenfalls entsprechend bewegt werden können.
  10. Anordnung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Einführungs/Auswurföffnung oder -öffnungen an mindestens einer Seite des Kassettenschachts oder ähnlichen Raums (17) angeordnet sind.
  11. Anordnung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Kassettenschacht oder ähnliche Raum (17) eine Kassetten-Einführungs/Auswurföffnung an beiden Enden des Raums aufweist.
  12. Anordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass sie ein Sensorsystem o. dgl. (27) aufweist, das im Wesentlichen in der Nähe jeder der zwei genannten Einführungs/Auswurföffnungen angebracht ist, wobei das Sensorsystem Mittel zum Feststellen des Eintritts einer Kassette o. dgl. (14') in dem Kassettenschacht oder ähnlichen Raum (17) und zum Übermitteln eines Startsignals an die Mittel (19) zum Bewegen der Kassette o. dgl. (14') aufweist, um sie in den Kassettenschacht oder ähnlichen Raum (17) zu ziehen.
  13. Anordnung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass sie zwei oder eine gerade Anzahl von Knöpfen (20) nach Anspruch 8 zum Starten des Auswerfens der Kassette o. dgl. (14') aus dem Kassettenschacht oder ähnlichen Raum (17) aufweist, wobei die Knöpfe (20) im Wesentlichen in der Nähe der Einführungs/Auswurföffnung oder -öffnungen des Kassettenschachts oder ähnlichen Raums (17), der an beiden Enden offen ist, angeordnet sind und dass die Knöpfe (20) Mittel zum Übermitteln eines Steuersignals an die Mittel (19) zum Bewegen der Kassette o. dgl. (14') aufweisen, die bewirken, dass sie sie aus dem Kassettenschacht oder ähnlichen Raum (17) über die Einführungs/Auswurföffnung herausbewegt, die dem Knopf entspricht, von dem aus das Steuersignal an die Mittel zum Bewegen der Kassette (14') abgegeben worden war.
  14. Anordnung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Kassettenschacht oder ähnliche Raum (17) in an sich bekannter Weise zusammen mit der Kompressionsplatte, einem "bucky" (16), einer unteren Ablage (14) oder ähnlichen Struktur der Mammografievorrichtung im Wesentlichen in demjenigen Bereich mindestens des Endes der Struktur angeordnet ist, der mit der Brust in Berührung kommt.
  15. Anordnung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (19) zum Bewegen der Kassette o. dgl. (14') mindestens eine Antriebsrolle oder ein äquivalentes Element (21) aufweisen, die bzw. das mit der Kassette (14') in direkte oder indirekte Berührung kommt.
  16. Anordnung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Antriebsrolle o. dgl. (21) mit ihrem Antriebsmotor über eine sich drehende Welle o. dgl. (22) funktionell verbunden ist.
  17. Anordnung nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Antriebsrolle o. dgl. (21) im Wesentlichen an der Seite angeordnet ist, die dem Ende des Kassettenschachts oder ähnlichen Raums (17) gegenüberliegt, die während der Bildgebung mit der Brust in Berührung kommt.
  18. Anordnung nach irgendeinem der Ansprüche 15 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Antriebsrolle (21) im Wesentlichen in der Mitte des Kassettenschachts oder ähnlichen Raums (17) bei Betrachtung in der Richtung der Einführung bzw. des Auswurfs der Kassette o. dgl. (14') angeordnet ist.
  19. Anordnung nach irgendeinem der Ansprüche 16 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Antriebsrolle (21) an einer Wandstruktur bewegbar angebracht ist, die den Kassettenschacht oder ähnlichen Raum (17) derart begrenzt, dass die sich drehende Welle (22) der mindestens einen Rolle (21) durch die Wand mittels einer in ihr vorgesehenen, länglichen Öffnung durchtritt, wobei die Öffnung eine Hindurchführung für die Mittel zum Bewegen der Kassette o. dgl. (14') bildet, damit sie zu einer neuen Position bewegt werden kann, wenn die Größe des Kassettenschachts oder ähnlichen Raums (17) in an sich bekannter Weise geändert wird.
  20. Anordnung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zum Bewegen der Kassette o. dgl. (14') an einem Schlitten (23) angeordnet sind, der entlang einer Führungsschiene oder entlang von Führungsschienen (24) im Wesentlichen parallel zu der länglichen Öffnung bewegt werden kann und der über einen Zugstreifen o. dgl. (26) mit einer Feder (25) oder einer äquivalenten Einrichtung verbunden ist, die bestrebt ist, den Schlitten (23) zu der Seite des Kassettenschachts (17) zu ziehen, die während der Bildgebung mit der Brust in Berührung kommt.
  21. Anordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass sie an sich bekannte Mittel zum Belichten, Drucken oder Aufzeichnen von den Patienteninformationen und/oder Bildgebungsparametern oder anderen ähnlichen Daten auf einem Film o. dgl. durch ein an sich bekanntes Markierungsfenster hindurch aufweist, das in der Kassette o. dgl. (14') vorgesehen ist, wobei diese Mittel in dem Kassettenschacht oder ähnlichen Raum (17) oder im Wesentlichen in der Nähe dieses Raums angebracht sind.
  22. Anordnung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuermittel Mittel zum Bewegen der Kassette o. dgl. (14') zu der Markierungsposition nach der Bildgebung aufweist.
  23. Anordnung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierungsmittel ein Bedruckungs-, Belichtungs- oder entsprechendes Mittel zur Ausbildung einer die gewünschten Informationen enthaltenden Markierung auf dem Film o. dgl. aufweisen, wobei diese Mittel entweder ein Aufzeichnungsmittel (37), das eine zweidimensionale Markierung erzeugt und eine Anzeige o. dgl. aufweist, oder ein schmaler Aufzeichnungskopf oder eine ähnliche Struktur ist, der bzw. das bei einer an sich bekannten Scann-Technik verwendet wird.
  24. Anordnung nach irgendeinem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierungsmittel ein stiftartiges Solenoid oder ein anderes Berührungselement aufweisen, das gegenüber der Kassette o. dgl. (14') bewegt werden kann, so dass es auf ein Gegenstück trifft, das sich in der Markierungsfensterstruktur befindet.
  25. Anordnung nach irgendeinem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass das Steuersystem Mittel zum Betätigen der Markierungsmittel umfasst, sodass die Bewegungen, die für das Öffnen und/oder Schließen des Verschlusses des Markierungsfensters der Kassette o. dgl. (14') oder zum Durchführen des Markierens mittels einer Scann-Technik erforderlich sind, durch Bewegen der Kassette (14') in dem Kassettenschacht oder ähnlichen Raum (17) durch die Mittel (19) zum Bewegen der Kassette (14') durchgeführt werden können.
  26. Anordnung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuermittel Mittel zum automatischen Markieren der Kassette o. dgl. (14') nach der Bildgebung, wobei die Steuerung unter Verwendung beispielsweise von Mitteln zum Steuern der Kassettenbewegung zum Bewegen der Kassette (14') zu einer Markierungsposition nach der Bildgebung durchgeführt wird, Mittel zum Steuern beispielsweise der Bewegung des Berührungselements zum Öffnen und Schließen des Markierungsfensters der Kassette (14') und Mittel zum Steuern des Aufzeichnungsmittel (37) zum Durchführen des Markieren beispielsweise mittels einer Scann-Technik und Mittel zum Steuern der Bewegung der Kassette (14') zum Auswerfen der Kassette (14') aus dem Kassettenschacht oder ähnlichen Raum (17) aufweisen.
  27. Anordnung nach irgendeinem der Ansprüche 2 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (19) zum Bewegen der Kassette o. dgl. (14') Mittel zu ihrem Bewegen sowohl in den genannten entgegengesetzten Richtungen als auch in einer Richtung im Wesentlichen rechtwinklig zu diesen Richtungen aufweisen.
  28. Anordnung nach irgendeinem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass ihre Steuermittel Mittel zum Speichern und zum Durchführen einer oder mehrerer vorab definierter Sequenzen des Bewegen der Kassette o. dgl. (14'), der Bildgebung und/oder des Markieren des Films aufweisen.
  29. Anordnung nach Anspruch 28, dadurch gekennzeichnet, dass sie Mittel zum Zusammenfassen einer Sequenz wie oben angegeben mit anderen Mitteln aufweist, die in der Mammografievorrichtung verwendet werden, wie beispielsweise Mittel zum Drehen des C-Arms (12), Mittel zum Bewegen eines im Wesentlichen nahe bei der Strahlungsquelle (13) angeordneten Schirms und/oder Mittel zum Einstellen der Höhenposition des Kassettenschachts oder ähnlichen Raums (17) mit Bezug auf den abzubildenden Gegenstand, in welchem Fall die Sequenz die benötigten Bewegungen umfassen kann, um es möglich zu machen, beispielsweise stereotaktische und/oder tomografische Bilder einer vorbestimmten Art aufzunehmen.
  30. Anordnung nach Anspruch 28 oder 29, dadurch gekennzeichnet, dass einer oder mehrere der nachfolgend angegebenen Befehle zum Steuern des Betriebs der Mammografievorrichtung in dem Steuersystem gespeichert werden können: – der Befehl zum Feststellen einer Kassette o. dgl. (14'), die in den Kassettenschacht o. dgl. (17) eingeführt ist, – der Befehl zum Bewegen der Kassette o. dgl. (14') in die Bildgebungsposition, – der Befehl zum Durchführen der Bildgebung eines Bildes des abzubildenden Gegenstands entweder – als ein einzelnes Röntgenbild oder – als ein vergrößertes Bild durch Einstellen der Position des abzubildenden Gegenstands in Bezug auf die Kassette (14'), um so einen gewünschten Abstand zwischen diesen herzustellen, – als mindestens zwei Röntgenbilder durch Bewegen der Kassette o. dgl. (14') in der Richtung ihrer Einführung bzw. ihres Auswurfs zwischen zwei Strahlungsbelichtungen und sofern notwendig in gleicher Weise des Schirms, – als eine Kombination von irgendwelchen zwei der vorausgehend angegebenen Alternativen, – als ein aus Segmenten gebildetes Bild beispielsweise durch Bewegen der Kassette (14') und der Strahlungsquelle (13) während der Strahlungsbelichtung, – der Befehl zum Bewegen der Kassette o. dgl. (14') in die Markierungsposition und/oder zum Öffnen des Markierungverschlusses der Kassette o. dgl. (14'), – der Befehl zum Drucken/Projizieren von Patienteninformationen und/oder Bildgebungsparametern auf einem Film o. dgl., – der Befehl zum Auswerfen der Kassette o. dgl. (14') aus dem Kassettenschacht (17).
  31. Verfahren für den Betrieb eines Bilddaten-Aufnahmemittels (14'), wie einer Filmkassette o. dgl., das bei einer Mammografievorrichtung verwendet wird, wobei dieses Verfahren die folgenden Schritte umfasst: Bewegen der Kassette o. dgl. (14') in einem Kassettenschacht oder ähnlichen Raum (17), der in der Mammografievorrichtung vorgesehen und im Wesentlichen in deren Bildgebungsbereich angeordnet ist, Platzieren der Kassette (14') in diesem Raum durch eine Einführungs/Auswurföffnung in dessen Wand, Bewegen der Kassette o. dgl. (14') in dem Kassettenschacht oder ähnlichen Raum (17) unter Verwendung von Mitteln (19) zum Bewegen der Kassette o. dgl. (14'), die in der Mammografievorrichtung vorgesehen sind, gekennzeichnet durch die Schritte: Überprüfen der Position der Kassette o. dgl. (14') in dem Kassettenschacht oder ähnlichen Raum (17) mittels eines Feststellungsmittels (27), das in dem Raum (17) angeordnet ist und Einziehen der Kassette o. dgl. (14') mittels der Mittel (19) zum Bewegen der Kassette o. dgl. (14') in eine gewünschte Position in dem Schacht oder ähnlichen Raum (17) auf der Grundlage der Feststellung ihres Eintritts in diesem Schacht oder ähnlichen Raum (17) durch das Feststellungsmittel (27) und Auswerfen der Kassette o. dgl. (14') aus dem Schacht oder ähnlichen Raum (17) nach den Belichten.
  32. Verfahren nach Anspruch 31 dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (19) zum Bewegen der Kassette o. dgl. (14') dazu verwendet werden, die Kassette o. dgl. (14') in entgegengesetzten Richtungen zu bewegen.
  33. Verfahren nach Anspruch 31 oder 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (19) zum Bewegen der Kassette o. dgl. (14') unter dem Verwendung von Steuermitteln, die in der Mammografievorrichtung vorgesehen sind, zum Aufnehmen der Kassette o. dgl. (14') in den Kassettenschacht oder ähnlichen Raum (17), zum Einziehen der Kassette o. dgl. (14'), zu ihrem Bewegen in mindestens eine gewünschte Bildgebungsposition in dem Raum, zu ihrem schrittweisen oder kontinuierlichen Bewegen während des Bildgebungsvorgangs, zum Positionieren der Kassette o. dgl. (14') in eine Markierungsposition zum Markieren des Films o. dgl., zu ihrem Bewegen während der Markierungsphase und/oder zum Auswerfen der Kassette o. dgl. (14') aus dem Raum betätigt werden.
  34. Verfahren nach irgendeinem der Ansprüche 31 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (19) zum Bewegen der Kassette o. dgl. (14') dazu verwendet werden, die Kassette (14') zwischen Strahlungsbelichtungen in mindestens zwei unterschiedliche Bildgebungspositionen in dem Kassettenschacht (17) zu bewegen.
  35. Verfahren nach irgendeinem der Ansprüche 31 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass die Position der Kassette o. dgl. (14') in dem Kassettenschacht oder ähnlichen Raum (17) mittels mindestens eines Sensors (27), der in dem Raum angeordnet ist, überprüft wird.
  36. Verfahren nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass die Kassette o. dgl. (14') in den Kassettenschacht (17) eingeführt wird, wonach ihr Eintritt mittels des Sensors (27) erfasst wird und wonach die Mittel (19) zum Bewegen der Kassette (14') gestartet werden, um die Kassette (14') in den Kassettenschacht (17) einzuziehen und sie in der korrekten Bildgebungsposition zu positionieren, wobei die korrekte Bildgebungsposition mittels eines zweiten Sensors zum Positionieren der Kassette o. dgl. (14') identifiziert wird.
  37. Verfahren nach irgendeinem der Ansprüche 31 bis 36, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (19) zum Bewegen der Kassette o. dgl. (14') dazu verwendet werden, sie während der Strahlungsbelichtung zu bewegen.
  38. Verfahren nach Anspruch 37, dadurch gekennzeichnet, dass die Kassette o. dgl. (14') während der Abtastbildgebung des abzubildenden Gegenstands entsprechend den an sich bekannten Bildgebungsbedingungen bewegt wird, um ein Tomogramm oder ein Durchleuchtungsbild zu erzeugen.
  39. Verfahren nach irgendeinem der Ansprüche 31 bis 38, dadurch gekennzeichnet, dass dann, wenn die Kassette o. dgl. (14') in der Markierungsposition in dem Kassettenschacht oder ähnlichen Raum (17) positioniert ist, ein Kontaktelement, das in dem Markierungsmittel vorgesehen ist, mit einem Gegenstück in Berührung gebracht wird, das in der Verschlussstruktur des Markierungsfensters der Kassette o. dgl. (14') vorgesehen ist, und dass die Mittel (19) zum Bewegen der Kassette o. dgl. (14') dazu betätigt werden, sie so zu bewegen, dass die Bewegung der Kassette o. dgl. (14') das Markierungsfenster öffnet und schließt, und dann, wenn sich der Verschluss in der Öffnungsposition befindet, die gewünschten Informationen auf dem Film durch Belichtung, Aufdrucken oder mittels entsprechender Vorrichtungen, die in den Markierungsmitteln enthalten sind, aufgezeichnet wird.
  40. Verfahren nach irgendeinem der Ansprüche 31 bis 38, dadurch gekennzeichnet, dass dann, wenn die Kassette o. dgl. (14') in der Markierungsposition in dem Kassettenschacht oder ähnlichen Raum (17) positioniert ist, die gewünschten Informationen auf dem Film o. dgl. mittels einer an sich bekannten Scann-Technik aufgezeichnet werden, beispielsweise durch stationäres Festhalten eines schmalen Aufzeichnungskopfs o. dgl., der in den Markierungsmitteln enthalten ist, und durch Durchführen einer Scann-Bewegung durch Bewegen der Kassette o. dgl. (14') durch Betätigen der Mittel (19) zum Bewegen der Kassette (14'), während ein Verschluss, der zum Schutz des Markierungsfensters der Kassette o. dgl. (14') verwendet werden kann, vor der Markierungszwecken dienenden Scann-Bewegung mit einem Kontaktelement in Berührung gebracht wird, das in den Markierungsmitteln enthalten ist, um den Verschluss während der Markierungszwecken dienenden Scann-Bewegung in seiner Position zu halten.
  41. Verfahren nach irgendeinem der Ansprüche 31 bis 40, dadurch gekennzeichnet, dass die Kassette o. dgl. (14') nach der Bildgebung und dem möglichen Markieren aus dem Kassettenschacht oder ähnlichen Raum (17) automatisch oder unter Verwendung eines Auswerferknopfs (20) ausgeworfen wird, der in den Steuermitteln der Mammografievorrichtung vorgesehen ist.
  42. Verfahren nach irgendeinem der Ansprüche 31 bis 41, dadurch gekennzeichnet, dass die Kassette o. dgl. (14') mittels einer oder mehrerer Antriebsrollen (21) bewegt wird.
  43. Verfahren nach irgendeinem der Ansprüche 31 bis 42, dadurch gekennzeichnet, dass dann, wenn die Größe des Kassettenschachts (17) in an sich bekannter Weise zum Anpassen an unterschiedliche Kassetten o. dgl. (14') geändert wird, die Position der Mittel (19) zu ihrem Bewegen in dem Kassettenschacht (17) entsprechend geändert wird.
  44. Verfahren nach irgendeinem der Ansprüche 31 bis 43, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel (19) zum Bewegen der Kassette o. dgl. (14') als Teil einer mammografischen Bildgebungsstraße verwendet werden, in der die erste Stufe eine automatische Filmladestation sein kann, die über eine Fördererstraße oder direkt mit einem Zuführungsmagazin zum Zuführen einer Kassette o. dgl. (14') verbunden ist, von wo sie in den Kassettenschacht o. dgl. (17) einer Bildgebungsvorrichtung zugeführt wird, in welchem Schacht (17) die Mittel (19) zum Bewegen der Kassette o. dgl. (14') und die Mittel zu ihrem Positionieren, zur Bildgebung des Gegenstands und zum Markieren des Films o. dgl. zum Durchführen der jeweils gewünschten Tätigkeiten verwendet werden, wonach die Kassette o. dgl. aus dem Kassettenschacht (17) entweder von derselben Seite wie diejenige, von der sie in den Schacht (17) eingetreten war, oder zu einer anderen Seite hin ausgeworfen wird, und unter Verwendung entweder der genannten Fördererstraße oder einer separaten Fördererstraße in Abhängigkeit von der Lösung, die Kassette (14') in eine Filmentwicklungseinheit geführt wird, die mit einer Vorrichtung zum Entfernen des Films ausgestattet ist.
  45. Mammografievorrichtung mit einem Rahmenteil (11), einem C-Arm (12) oder einer damit verbundenen entsprechenden Struktur, mit einer Quelle einer Energieform (13), die bei der Bildgebung von Gewebe, das im Wesentlichen an dem anderen Ende des C-Arms (12) platziert ist, verwendet wird, mit einem Mittel zum Aufnehmen der von der Energiequelle (13) erhaltenen Energie und zum Tragen von Bildinformationen betreffend das Gewebe, das abzubilden und im Wesentlichen in dem Bereich zwischen der Quelle der Energieform (13) und den Aufnahmemitteln angeordnet ist, und mit Mitteln zum Positionieren des abzubildenden Gegenstands, wobei die Vorrichtung des Weiteren einen Raum (17) für das Mittel zum Aufnehmen der Energie, die die Bildinformationen trägt, aufweist, in welchem Raum die Mittel zum Aufnehmen der Bildinformationen platziert werden können, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung mit einer Anordnung nach irgendeinem der Ansprüche 1-30, zum Einziehen einer Kassette o. dgl. (14') in den Raum (17), in dem Mittel zum Aufnehmen von Bildinformationen angeordnet worden sind, und zum Auswerfen der Kassette o. dgl. (14') aus diesem nach dem Belichten ausgestattet ist.
DE60034700T 1999-11-26 2000-11-24 Verfahren und vorrichtung zum empfang von mammografiebilddaten Expired - Lifetime DE60034700T2 (de)

Applications Claiming Priority (3)

Application Number Priority Date Filing Date Title
FI992538A FI116323B (fi) 1999-11-26 1999-11-26 Järjestely ja menetelmä mammografiassa käytettäviä kuvadatan vastaanottovälineitä varten
FI992538 1999-11-26
PCT/FI2000/001030 WO2001038938A1 (en) 1999-11-26 2000-11-24 Arrangement and method for means for receiving image data in mammography

Publications (2)

Publication Number Publication Date
DE60034700D1 DE60034700D1 (de) 2007-06-14
DE60034700T2 true DE60034700T2 (de) 2008-01-17

Family

ID=8555655

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE60034700T Expired - Lifetime DE60034700T2 (de) 1999-11-26 2000-11-24 Verfahren und vorrichtung zum empfang von mammografiebilddaten

Country Status (8)

Country Link
US (1) US7085346B1 (de)
EP (1) EP1234213B1 (de)
JP (1) JP2003515763A (de)
AT (1) ATE361485T1 (de)
AU (1) AU1866501A (de)
DE (1) DE60034700T2 (de)
FI (1) FI116323B (de)
WO (1) WO2001038938A1 (de)

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE10327268B4 (de) * 2003-06-17 2010-12-23 Siemens Ag Vorrichtung zur Erkennung der Position und des Formats einer Filmkassette

Families Citing this family (6)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
SE0103888D0 (sv) * 2001-11-22 2001-11-22 Siemens Elema Ab Objektbord för en mammografiapparat
US7869575B2 (en) * 2004-04-28 2011-01-11 Siemens Aktiengesellschaft X-ray examination system for analog mammography
DE102004034241A1 (de) * 2004-07-15 2006-02-09 Siemens Ag Röntgendiagnostikgerät zur Mammographie-Untersuchung und Objektisch für ein solches
JP5042756B2 (ja) * 2007-09-21 2012-10-03 富士フイルム株式会社 放射線画像撮影装置
DE102017008921A1 (de) * 2017-09-21 2019-03-21 Esspen Gmbh C-Bogen-Röntgengerät
JP6945491B2 (ja) * 2018-04-27 2021-10-06 富士フイルム株式会社 マンモグラフィ装置

Family Cites Families (13)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US3743843A (en) * 1971-09-07 1973-07-03 Sybron Corp Tomographic x-ray system with a movable table
US3826922A (en) * 1973-04-09 1974-07-30 American Medical Int Inc X-ray film cassette holder
US4249079A (en) * 1979-06-25 1981-02-03 Cgr Medical Corporation Front and back loading dual cassette size spot filmer
DE3022248A1 (de) 1980-06-13 1981-12-24 Siemens AG, 1000 Berlin und 8000 München Roentgenzielgeraet
US4845733A (en) * 1987-05-01 1989-07-04 Liebel-Flarsheim Company Cassette film transport
FR2646340A1 (fr) * 1989-04-28 1990-11-02 Gen Electric Cgr Porte-cassette adaptable en dimension et en position pour mammographie
JP2627087B2 (ja) * 1989-10-18 1997-07-02 富士写真フイルム株式会社 乳房用エネルギーサブトラクション装置
FI84694C (fi) 1989-11-14 1992-01-10 Instrumentarium Oy Foerfarande och anordning foer maerkning av film i en roentgen anordning.
FR2659221B1 (fr) * 1990-03-08 1992-05-22 General Electric Cgr Sa Dispositif de mise en place de cassettes pour mammographes.
FI906097A (fi) 1990-12-12 1992-06-13 Instrumentarium Oy Foerfarande och anordning foer maerkning av film i en roentgenanordning.
IT1253873B (it) 1991-07-22 1995-08-31 Metaltronica Srl Dispositivo per l'apertura automatica della finestra di una cassetta radiografica
FR2703237B1 (fr) 1993-03-29 1995-05-19 Ge Medical Syst Sa Mammographe équipé d'un dispositif de prises en vues stéréotaxiques à détecteur numérique et procédé d'utilisation d'un tel mammographe .
FI955636A0 (fi) 1995-11-23 1995-11-23 Planmed Oy Foerfarande och system foer styrning av funktionerna av en mammografiaanordning

Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE10327268B4 (de) * 2003-06-17 2010-12-23 Siemens Ag Vorrichtung zur Erkennung der Position und des Formats einer Filmkassette

Also Published As

Publication number Publication date
EP1234213A1 (de) 2002-08-28
DE60034700D1 (de) 2007-06-14
US7085346B1 (en) 2006-08-01
JP2003515763A (ja) 2003-05-07
FI116323B (fi) 2005-10-31
FI19992538A (fi) 2001-05-27
AU1866501A (en) 2001-06-04
WO2001038938A1 (en) 2001-05-31
EP1234213B1 (de) 2007-05-02
ATE361485T1 (de) 2007-05-15

Similar Documents

Publication Publication Date Title
DE69430002T2 (de) Abtastgerät für die mammographie
EP1610685B2 (de) Röntgeneinrichtung und röntgenstrahlenempfindliche Kamera für Panoramaschichtaufnahmen und 3d-Aufnahmen
EP1452137B1 (de) Verfahren und Einrichtung zur Erstellung von Röntgenaufnahmen von Körperteilen eines Menschen
DE3752021T2 (de) Filmpackung
EP1929370B1 (de) Positioniereinrichtung für eine speicherfolie sowie speicherfolien-auslesegerät, speicherfolienkassette und speicherfolien-handhabungseinrichtung
EP0307761A2 (de) Verfahren zur Handhabung von Röntgenaufnahmekassetten mit einer phosphorbeschichteten Folie und zur Durchführung des Verfahrens geeignete Lesestation
DE7710947U1 (de) Röntgenuntersuchungsgerät
EP0309874A1 (de) Bearbeitungs- oder Behandlungsgerät für Röntgenaufnahmekassetten mit je einem blattförmigen Aufnahmematerial, vorzugsweise einer phosphorbeschichteten Folie
DE69715220T2 (de) Abnehmbare vorrichtung zur digitalen bilderfassung in der radiologie
DE60209178T2 (de) Röntgenaufnahmegerät für längliche Gegenstände
DE69715897T2 (de) Röntgengerät mit einer Bildaufnahmekassette
DE60034700T2 (de) Verfahren und vorrichtung zum empfang von mammografiebilddaten
DE3928282A1 (de) Roentgenaufnahmevorrichtung
DE19921280C1 (de) Röntgendiagnostikgerät mit einer als Computertomographieeinrichtung ausgeführten Aufnahmeeinheit
DE69920504T2 (de) Vorrichtung zur bildaufzeichnung von gewebe
DE1908369A1 (de) Fotografischer Apparat
DE3485812T2 (de) Vorrichtung fuer die fotographische aufnahme und das auslesen einer strahlung.
DE69113082T2 (de) Röntgenstrahlradiographiesystem.
EP0824218B1 (de) Vorrichtung zum Bearbeiten von fotographischen Filmen
DE19646606A1 (de) Verfahren und Vorrichtung zum Verarbeiten einer fotostimulierbaren Bildplatte
DE2923992A1 (de) Vorrichtung zum herausfuehren des filmendes aus einer filmpatrone
DE3841570C2 (de)
EP0178538B1 (de) Vorrichtung zum wahlweisen Aufnehmen und Durchleuchten eines Patienten
DE102007020642A1 (de) Röntgengerät sowie Sensoreinheit für ein Röntgengerät
EP1791023B1 (de) Vorrichtung und Verfahren zum Auslesen einer Speicherleuchtstoffplatte

Legal Events

Date Code Title Description
8364 No opposition during term of opposition